1923 / 118 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 24 May 1923 18:00:01 GMT) scan diff

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Staatsanzeiger.

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r. 11.8.4 Reichsbantgicotonto. Be rlin, Donnerstag, den 24. Mai, Abends. Postichecktonto: Vertin41821, 1923

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F Alle zur Veröffentlichung im NReichs- und Staats- zeiger bezw. im Zentral-Handelsregister bestimmten Frudaufträge müssen künftig völlig druckreif ein- iWreiht werden; es muß; aus den Manuskripten selbst Wh ersichtlich fein, welhe Worte durch Sperrdruck oder

etidruck hervorgehoben werden sollen. Schriftleitung S mdGeschäftsstelle lehnen jede Verantwortung für etwaige jf Verschulden der Auftraggeber beruhende Unrichtig-

eiter oder Unvollstäudigkeiten des Mauuskripts ab. “F@

Juhalt des amtlichen Teiles: Deutsches Reich.

untmachung betreffend eine Anleihe der B | 3 schaftsbank in München. je der Bayerischen Land

Preußen.

nungen und sonstige Personalveränderungen. elsverbote.

Amtliches. Deutsches Rei h,

“0E Bekanntmachung, A betreffend Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Jnhaber.

# Der Bayerischen Landwirtschaftsbank e. G. m. b. H. u München wurde die Genehmigung erteilt, innerhalb der P hen und saßungsmäßigen Umlaufgrenze nachstehende, f nhaber lautende, mit 4 Proz. vier vom Hundert ¡Mzinsliche Schuldverschreibungen in den Verkehr zu Pen: [7 9) 2 weitere Reihen Un Dapeiejer (Reihe 28 und 29), P. nba zu je 20000000 # zwanzig Millionen b) 3 weitere Reihen von Pfandbriefen (Reihe 30, 31 und 32), vor dem Jahre 1933 nicht rückzahlbar, zu je 20000 000 .4 zwanzig Millionen Mark —, Milihe in Stücken zu 50 000 .4, 20 000 A und 10 000 A.

4 München, den 19. Mai 1923. Vayer. Staatsministerium für Landwirtschaft. J. A.: Lang.

Preußen.

inisterium für Wissenschaft, Kun und Do lten! N

(4, Vi dem Ministerium für Wi E i ium für Wissenschaft, Kunst und Volks- bildung ist der Ministerialsekretär, Rechnungsrat Willenberg n Verwaltungsrat für die ai én Aiheledam enen der e et und des Charitéfrankenhauses in“Berlin er- G n,

Y Bekanntmachung.

D uf Grund des § 1 der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzu- mger Personen vom Handel vom 23. September 1915 habe ih “sl ler Heinrich Meßmacher, geboren am 31. Oktober ‘tin Ü Essen, hier, 1. Weberstraße- 23, wohnhaft, den Handel lt nzuverlässigkeit in bezug auf diesen Gewerbebetrieb ü nter -

/| en, ten 10. Mai 1993. Der Polizeipräsident. J. V.: Frieden dorff.

s Bek.-.anntmachung.

ds Grund des § 1 der Bekanntmachung zur Fernhaltung un- dét La Personen vom Handel vom 23. September 1915 - habe 158 ndler Jakob Breuer in Essen, Helmholßstraße 17

| Mind ain 9. Dezember 1892 in M.-Gladbach geboren, den ! werl andel wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen \ebetrieb untersagt.

h“ Üfen, den 14, Mai 1923. “S Der Polizeipräsident. Friedendorff.

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einschließlich des Portos abgegeben.

Bekanntmachung.

Auf Grund des § 1 der Bekanntmachung zur Fernhaltung un- zuverlässiger Personen vom Handel vom 23. E 1915 Habe ih dem Händler Wilhelm Krause, geboren am 17. August 1901 in Asffsel, - hier, Mathias\straße 12, wohnhaft, den Trödel- handel wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Gewerbebetrieb untersagt.

Essen, den 16, Mai 1923.

Der Polizeipräsident.

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: Bekanntmachung. S

_Den nachstehenden Personen: 1. Theodor Dettmeyer Geisistraße 15, 2, Lewek Feltscher, Taubenstraße 25; 3. Hermann Friedmann, Taubenstraße 28, 4. Bernhard Galander, Jâgerplatz 32, 5: Albert Großmann, Körner- Mee 30, 6. Friedrich Günther, Mansfelder Straße 66, 7. Erich Hardtke, TLorstraße 43, 8. Friederike Hoch- kirch, geb. Vogel, „Große Klauéstraße 11, 9. Adolf Jmhof, Große Klausstraße 36, 10. Neinhold Koppsidcker, Nickel- Hoffmann-Straße 14, 11. Hulgo Lahl, Große Ulrichstraße 51, 12. Willy Meyer, Große Märkerstraße 3, 13. ranz Möckel, Martinstraße 7, 14. Eugen Noll, erliner Straße 30, 15. Wilhelm hrem, Leipziger Straße 86, 16. Georg Pönisch, Bertramstraße 19, 17. Hermann Rother, Alter Markt 4, 18. Nuchim Schneydermann, Taubenstraße 28, 19. Friß Schwab, Alter Markt 4, 20. Karl Gheuring, Gerberstraße 8, 21. Therese Thormann, geb.

aur, Dr T are 11 E BER e Br E S Ca c e vom 23. September 1915 den & rôb elhandel, insbesondere den Pad mit altem Metalgerät aller Art, Metallbruh und dergleichen,

erner dem Speisewirt Wilhelm Kanzlerschen Ehe-

leuten, Große Klausstraße 30, den Handel mit Gegen- ständen des täglihen Bedarfs, insbesondere mit Spetsen und Getränken jeder Art, sowie jegliche mittel- bare oder unmittelbare Beteiligung an einem solchen Handel unte r- sagt und bei leßteren auch die Schließung des Betriebes angeordnet.

Halle, den 22. Mai 1923. Der Polizeipräsident. J. A.: Ki \ch ke.

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Bekanntmachung. Auf Grund der Verordnung vom 23. September 1915, betr. die

abe ich dem Bäcker und Handelsmann Anton Bartel in Scheidewinkel durch Verfügung vom heutigen Tage den S A eE mit Gegenständen des täglichen Bedarfs, nsbesondere mit Nahrungs- und Futtermitteln aller Art, Kleidungs- stückten, Wäsche, Shuhwaren und Tabakwaren, Kolonial-, Woll- und Schnittwaren, sowie jede mittelbare, oder unmittelbare Beteiligung an einem solchen Handel untersagt.

Neurode, den 15. Mai 1923. Der Landrat. Dr. Nagel.

i na unzuverlässiger Perfonen vom Handel (NGBI. S. 603)

Bekanntmachung.

Auf Grund des § 1 der Verordnung zur Fernhaltung unzuyer- lässiger Personen vom Handel vom 28. September 1915 (RGBl. S. 603) ist demProdufktenkhändlerEmilBrunkow, hier, Ulrichstraße 24, der Tr ö delhande!l sowie jeglihe mittelbare oder Ae Beteiligung an einem solchen Handel untersagt worden.

Stettin, den 15. Mai 1923. Der Preußische Polizeipräsident. I N: Zibel.l

Nichtamtliches.

- Parlamentarische Nachrichten.

Dem Aus schuß für Siedlungs- und Wohnungs- wesen und dem Unteraus\chuß für Ernährung und LandwirtschaftdësvorläufigenNReichswirtschafts- rats lag in einer A Sitzung am 18. Mai d. J. eine Entschließung, betr. Enteignung von Moor- und Ded- land, vor, die der Aus\chuß für Siedlungs- und Wohnungswesen am 24. April d. J. mit geringer Mehrheit ‘angenommen hatte. Da im besonderen von seiten der Landwirtschaft Bedenken gegen die in der Entschliéßung: gefordérten Maßnahmen geltend gemacht wurden, war beschlossen worden, diese Frage erneut im Unteraus\{uß für Landwirt- {aft und Ernährung zu erörtern. Die Notwendigkeit einer Steige-. rung der Produktion im Interesse der Volksernährung durch die Kultivierung von Moor- und Oedland werde, fo führte der Bericht- erstatter aus, allseitig anerkannt. Für die Zeit der Arbeitslosigkeit aber gewinne die Ku't'vierung noch ‘csondere Bedeutung. So babe [8 auch der Beirat für Moorkultur beim Neichsernäbrungöministerium n diesem Sinne ausgesprochen. Das geltende Recht, vor allem der

S 3 des Reichs\siedlungsgeseßes, der die Bereitstellung von Moor- Dedland für Besfiedlungszwecke regelt, habe eter i Anbänger C Siedlungsbewegung, noch auch die Landwirte befriedigt. Die dem Landwirt vor der Enteignung zur Ausführung von Kultivierungen zrgestandene Frist sei öfter der Anlaß zu Scheinkultivierungen ge- worden. Andererseits. bedeute der kapitalisierte Reineztrag infolge der fortschreitenden Ge1dentwertung feine angemessene Entschädigung für den Landwirt. Die Entschließung beabsichtige nur eine Verbesserung nicht eine Aenderung des Neichssiedlungsgesezes. Da die Landwirt- schaft E nicht über das notwendige Kapital für eine großzügige Ürbarmachung von Dedland verfüge, so solle man kapitalfkräftige Unter- nehmer in industriellen Kreisen, die Gewähr für eine fahgemäße Durch- führung der Maßnahmen bieten, dafür heranziehen. Das neu zu schaffende Geseg folle als Ansyorn für die Landwirtschaft wirken. Der Ver - treter der Reichsregierung wies darauf hin, daß bereits ein Gesetz über diese Materie im- Neichsernährungéministezium aus gearbeitet werde. Ein Enteignungézwang sei nicht zu umgel-cu, da es in Jahrzehnten nicht gelungen sei, auf dem bisherigeir Wege zum Ziele zu gelangen. Namentlih in Nordwestdeutshland befänden si weite Strecken noch im Urzustande. Es sei anzustreben, daß Deut chland sich selbst ernähren könne. Jnfolge ihrer ungünstigen finanziellen Lage seien die öffentlichen Verbände nicht geeignet, dieje Maßnahmen mit Erfolg in Angriff zu nehmen. Es müsse darum dem privaten Unter- nehmer Gelegenheit gegeben werden, si zu betätigen. Eine Enteignung komme nur als leßtes Mittel, wenn audere Maßnahmen, wie Zwangs- pachtung usw., versagen, in Frage. Auch soll alsdann eine voliständige Entschädigung DRD E: werden. Jn der Erörterung- verlangten die Arbeitgebervertreter der Landwirtschaft, daß zu- nächst große zusammenhängende Flächen ‘in öffentlichem Besi, nit aber jolche, die eng, mit einem Bauernbaseconhm wt Wort trltig von staatlichen Zuschüssen gefördert werden. Es sei in Bauernfamilien gebräuchli, dem zweiten Sohne“ kultiviertes Oedland zur Bewirt« \chaftung zu überlassen. Staatlicherseits könne noch dur Bau von Wegen und Gräben, durch Gründung- von Genesfenschaften und durch steuerlie Erleichterungen für kultivierte Flächen die Kul- tivierungstätigkeit unterstüßt werden. Ueber die Art der GEutschädigung müsse dem Enteigneten die Wahl freistehen. Es set z. B. auch eine Rückgabe von enes Land etwa zur Hälfte in kultiviertem Zu- stande nah einer bestimmten Reihe von Jahren als -folcke* vorzus sehen. Die Arbeitnehmervertreter sprachen sich für- eine Enteignung privaten Besitzes an Ded- und Heideland aus, nur ein geringer Prozentsay Staatseigeutum sei. Vertreter des Handels und der Verbraucher besürworteten ebenfalls an- gesichts der Notlage des deutshen Volkes eine baldige Durchführung von Kultivierungsmaßnahnmen.

Nach, Ablehnung éinès Abänderungsanttags der Landwirtscha|t der dem Besißer näch seiner Wahl näch fünf Jahren die Hälfte der abgetretenen Flächen in fultibiertem Zustañüde zurückgeben will und als Voraussetzung für dié Entéigüumig vorsieht, daß der Besiger die Kultivierung nicht selbst in Angriff nimmt, außerdein Oedflächen, die mit Wirtschasten in örtlichem Zusammenhang stehen oder die Kultur- flächen der Wirtschaft an Umfang nicht überskeigen, ausnehmen will —, wurde die Oa in folgendem Wortlaut mit zwanzig gegen eine Stimme bei Stimmenthaltuig der Arbeitgebervertreter der Landwirtschaft angénomnien. 7

Der vorläufige Neichswirtschaftêrat wolle beschließen, die Reichsregierung zu ersuchen, so {nell wie möglih ein Gefeß zu schaffen, wonach Moor- und Oedland zugunsten öffentlich-rechtlicher Stellen oder Privater, die die Gewähr für eine sahgemäße Durch- führung der Kultivierungsmaßnahmen bieten, gegen volle Ent- schädigung entweder in Kapital oder in Nalturalwertrente oder in Land enteignet oder ‘zwangsangepachtet werden kann. Werden der Industrie durch Enteignung größere Moorflächen überwiesen, so ist bei Aufstellung des Generalkulturplans*verzuschreiden, daß hierdurch die spätere Besiedlung nicht unmöglih gemacht wird.

Ferner beschäftigte sich der Aus\{huß mit der Frage des Pacht- \chußes der gewerblichen Betriebe, besonders im Gastwirts- und Hotelgewerbe. Der Berichterstatter führte dazu aus: Vom Veutschen Gasiwirteverband sei der Reichs» wirtschaftsrat gebeten worden, die Mißstände, die bezüglich des Miets- und Pachtungswesens im Hotel- und Gasthausgewerbe beständen, zum Gegenstand von Untersuhungen und von Vorschlägen für eine gefeßz lie Regelung zu machen. An Hand von eingehendem Material und Aussagen von Sachverständigen ist festgestellt worden, daß os der Berpächter als auch der Pächter eines Schußes bedürttig ind. Der geringe Pachtzins reiht niht aus, um die notwendigen Reparaturen seitens der Verpächter vornehmen zu lassen. Dié Pächter aber find beî Baut ihrer Pachtverträge der Willkür der Vers pächter ausgeliefert und verlieren in diesem Falle neben der Erwerbs- quelle vielfah noch die Wohnung. Im besonderen beklagen si die

ächter von Reichswehr- und Polizeikantinen über ihre Lage, die ab- ängig vom Wechsel des Abteilungékommandeurs fei; es seien oft Kriegsbeschädigte oder solche Personen, die unter Verzicht auf ihren Zivilverforgungsanspruch die Wirtschaft übernomnien hätken und denen

‘dann in kurzfristigen Zeiträumen gekündigt würde. Hier müsse Ab- |

hilfe geschaffen werden. Eine ge|eßlihe Regelung, die den Grund- säßen der Mietershubßgeseßgebung entivreche, sei auch auf diesem

Gebiete zu fordern. Es wurde beschlossen, diese Frage zur weiteren * Klärung an den Unteraus\{huß zur Prüfung der Frage der Wohnungs “pefezgebung zu verweisen, der baldmöglichst zusammentreten soll.

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