1923 / 130 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 07 Jun 1923 18:00:01 GMT) scan diff

Ministerium für Wissensca t. K und Rotte uts

Die Wahl der Studienxäte Dr. Erdmann an dem Real-

gymnasium, Dr. Hormann an der Bismarckschule, Sch rader an der Leibnizschule, Dr. Lampe an der Oberrealschule an der Lutherkirhe, Dr. Berken busch an der Oberrealshule am Clevertor, Greeff an der Humboldtshule und Dr. Schauer an der Sophienschule in Hannover zu Oberstudienräten einer höheren Lehranstalt des Patronatsbereichs der Stadt Hannover ist bestätigt worden.

Die viehseuchenpolizeilihe Anordnun vom 26. Oktober 1920 (Regierungs-Amtsblatt Stück 48, Jahr 1920, Seite 219, Nr. 712), betreffend die Untersuchung des mit der Eisenbahn in die Los Posen—Westpreußen eingeführten Klauenviehs bei der Entladung ist unter Bezugnahme auf den gweiten Saß des § 4 der Anordnung nunmehr von mir au f- gehoben worden,

Schneidemühl, den 8. Mai 1928. Der Regierungspräsident. J.: V.: Frhr. von -Gablenz,

Bescheid über die Zulassung von Zündmitteln.

Die ion a) Elektrisher Vulcan-Zeitzünder mik Messinghülje, b) Elektrisher Vulcan-Zeitzünder mit Papphülse, ec) Elektriiher Momentzünder Mita igs mit auf- montierter Sprengkapsel sog. Schachtzünder der Zündwerke Ernst Brün A. G. zu Crefeld-Linn werden hiermit zum Ge- brauch in „den der Aufsicht der Bergbehörden cie ebenen Betrieben des Oberbergamts Bonn zugelassen, soweit nah der Bergpolizeiverordnung Zeitzündung gestattet ist. :

A) Nähere Merkmale der Zündmittel:

1. Herstellende Firma: Zündwerke Ernst Brün A. G.

2. Sig der Fi na: Creseld-Linn.

3. Herstellung8ort: Crefeld-Lir.n.

4. Bezeichnung: a, b, c wie oben.

9. Chemie Beschaffenheit: Zündsay 5 Teile Kalium@hlorat, 1 Teil Kohle; Zündmasse: Azetylenkupfer.

6. Verwendungsöbereich : Gesamter Bergbau des Oberbergamts Bonn, toweit nah der Bergpolizeiverordnung Zeitzündung ge- stattet ist.

Bonn, den 2. Juni 1923.

Preußisches Oberbergamt. Fuchs.

Bescheid über die Zulassung von Zündmitteln.

Das Zündmittel „Asira“-Sprengkapsel Nr. 8 der Spreng- stosswerke Or. R. Nahnsen & Co. in Hamburg wird hiermit 4 Gebrauch in den der Aufsicht der Bergbehörden unter- tehenden Betrieben des Oberbergamts Bonn zugelassen.

A) Nähere Merkmale des Zündmittels:

. Herstellende Firma: Sprengstoffwerke Dr. R. Nahnsen & Co. in Hamburg.

. Siß der Firma: Hamburg.

. Herstellungsorte: Dömig a. d. Elbe, Anzhausen, Kreis Siegen, Neuwted am Nhein, Breslau.

. Bezeichnung : „Astra“-Sprengkapsel Nr. 8.

. Chemische Beschaffenheit: Der Zündsay besteht aus Tetryl- Trinitrotoluo! mit einer Aufladung von Knallquesilber. -

. Verwendungsbeteih : Gesamter Bergbau des Oberbergamts Bonn.

Bonn, den 2, Juni 1923. i Preußisches Oberbergamt. Fuchs.

Bekanntmachung.

Die vom Wuchergeriht in Köln am 13. 1. 23 gegen den Kaumann Theodor Goetting, Köln-Lindenthal, Clafsen - Kappelmannstraße ausgesprochene Handelsunter- sagung wird hierdurch auf Grund der Verordnung vom 23. 9. 15/ 27 11. 1919 aufgehoben. Die Kosten des Verfahrens, nament- lich diejenigen dieser Veröffentlihung, sind von Goetting zu tragen.

Köln, den 18. Mai 1923.

Der Bürgermeister.

Bekanntmachung. Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Fa nen vom Handel vom 23. September 1915 (RGBl. S. 603) abe ih dem Kaufmann und Ingenieur Erich Shöne- mann in Berlin - Chärlottenburg, durh Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Gegen- s)ständen des täglichen Bedarfs wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt. Berlin, den 18. Mai 1923.

Der Polizeipräsident. Abteilung W. J. V.: Dr. Hin ckel.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bekanntmachung vom 23. September 1915, betreffend die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel, habe ih dem Althändler Alexander Jastrow, geboren am 15. Dezember 1900 in Essen, in Essen, Maschinenstraße Nr. 21, wohnhaft, den Trödelhandel wegen Unzuverlässigkeit in bezug au! diefen Gewerbebetrieb untersagt.

Essen, den 23. Mai 1923. Der Polizeipräsident. J. V.: Frtiedendorff.

Bekaûúintmachung.

Auf Grund des § 1 der Bekanntmachung zur Fernhaltung un- zuveiläsiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 habe ih den nachbenannten Personen: Händler Gustav Kaiser, ge- boren am 26. April 1902 in Cssen, und Ern Kaiser, geboren am 27. September 1898 in Essen und hier, Brigittastraße Nr. 4, wohnhast, den Trödelhandel wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Gewerbebetrieb u ntersag t. i

Essen, den 25. Mai 1923.

Der Polizeipräsident. J. V. : Friedendorff.

Bekanntmachung.

Auf Grund des § 1 der Bekanntmachung zur Fernhaltung un- emer Personen vom Handel vom 23. September 1915 habe ch der nahbenannten Person Händler Leiser Feinsilber, geboren am 15. Juni 1903 in Laskorow und hier, Grabenstraße 73, wohnhaft, den Tr ö delhan del wegen Unzuverlässigkeit inbezug auf. diesen Gewerbebetrieb untersagt.

Cssen, den 28. Mai 1923.

Der Polizeipräsident. J. V.: Friedendorff.

1 (RGBI. S.

Kleiststraße 38, *

Bekannrmachuny.

Auf Grund des § 1 der Bekanntmachung zur Fernbaltung

unzuverlässiger Perfonen vom Handel vom 23. September 1915 babe ich dem Händler Mathias Bröscher, geboren am 25. De- r 1900 in Essen, hier, Nöntgenplaß 3, wobnhaft, den Trödel- andel wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Gewerbebetrieb untersagt. Essen, den 29, Mai 1923.

Der Polizeipräsident. J. V.: Friedendorff.

Auf Grund der Verorduung zur: Fernhaliung unzuverlässiger fonen ‘vom Handel vom 28. September 1915 haben wir dem andelsmann Jsaak Mehl und seiner Ehefrau, egina geb. Winter, bier, Lihtengraben 14, durch Verfügung vom Dentigen Tage alle Arten des Trödelhan dels wegen Unzu- verlä!sigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt. Halberstadt; dén 31. Mai 1923. :

Die Polizeiverwaltung.

Bekanntmachung. Auf Grund der Bundesxatsverordnurig vom 23. September 1915 } 603) habe ih den Händlern Pa ul Haase, hier, Berliner Straße 2, Dietrich Rohdenburg, hier, Kölner Straße 20, und A d olf Aßmann, hier, Kölner Straße 20, den Metallen cie Rogen, l l Bra h r Ar en Unzuverlä diesen Handelsbetrieb untersagt. dis a aas Haspe, den 1. Juni 1923.

Die Polizeivèrwaltung. Dr. Appel.

Bekanntmachung.

, Dem Viehhändler Heinrich Müller in Neuen- kirchen ist jegliher Handel mit DEFERNAnden des g- es Bedarfs, insbesondere der Viehhandel, untersagt

orden. L

Soltau, dén 23. Mai 1923. : Der Landrat. J. V. : Harder, Kreissekretär.

eiti aeet rene tra

Bekanntmachung.

Dem Altwarenhändler Felix Günther in Wernigerode, Lüttgenfeldstr. Nr. 1a wohnhaft, ist die Aus- übungdes Altwarenhandels (sogen. Trödelhandel, Gold- und Silber- 2c. Waren) wegen Unzuverlässigkeit von uns unter- sagt worden. Die Kosten für die Bekanntmahung hat der Alt- warenhändler Günther zu tragen.

Wernigerode, den 4. Juni .1923.

Die Polizeiverwaltung. J. V.: Reichardt.

mte ermme: ranS

Bekanntmachung.

Dem Händler Karl Zimmermann in Profen is auf Grund des § 1 der Verordnung des Bundesrats vom 23. September 1915 die Ausübung des LTrödlergewerbes, insbesondere der Handel mit altem Metallgerät aller Art, Metallbruch und dergleichen, sowie der Gewerbebetrieb im Umher- ziehen, soweit er sich auf altes Metallgerät usw. erstreckt, wegen Unzu- verlässigkeit untersagt worden. - i

Zeitz, ‘den 2. Juni 1923.

Der Landrat. Win ck ler.

Die von heute ab gr Ausgabe gelangenden Nummern 31/32 der Preußischen Geseßsammlung enthalten

in Nr. 31 unter Nr. 12511 eine“ Bekanntmachung des Wortlauts des Geseßes über das. Diensteinkommen der un- mittelbaren Staatsbeamten (Beamten-Diensteinkontmensgeseß) vom 17. Dezember 1920, vom 12. Mai 1923,

in Nx. 32 unter Nr. 12512 eine Bekanntmachung des Wortlauts des Geseyes, betreffend das Diensteinkommen der Lehrer und Lehrerinnen an den öffentlichen Volksschulen (Volks- shullehrer-Diensteinkommensgeseß VDG. —), vom 17, De- zember 1920, vom 1. April 1923. :

Berlin, den 7. Juni 1923. Geseßsammlungsamt. Krüer.

Nichtamtliches.

Deutsches Reich.

Das Verzeichnis der E „Gesandtsch aften, Kon- 1

sulate und Paßstellen in neuer Auflage in Carl Heymann's Verlag, Berlin W. 8, Mauerstraße 44, erschienen und kann von dort bezogen werden.

Deutscher Reichstag. 858. Sißzung vom 6. Juni 1923, Nachmittags 2 Uhr. (Bericht des Nachrichienbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger *®)

«tze Mfllident b e eröffnet die Sißung um 2 Uhr 10 Mi- Der Geseßentwurf übec das deutsch-polnishe Protokoll, betreffend G elfnaC ena der im SHHlußprotokoll des deuts\ch- polnishen Abkommens über Oberschlesien Dru@fe ah 1 N Ten Drin füx rucCfehlerberihtigungen, wird: i i debattelos erledigt. N S

Das T e Lg elvy wird ohne Erörterung dem :

Steueraus\huß ü Ee

Es folgt die exste Lesung eines Geseyes zur Neu- ordnung der Strafgerichte (Berufung gegen Stvaf- kammerurteile, andeve Gestaltung der Schöffengerihte und

Schwuxrgerichte usw.). : g. Dr. Radbruch (Soz.) kritisiert Einzelheiten der Vor- m Amtsrichter, dem Einzelrihter wird wahrscheinlih ‘n ehrheit aller Strafsachen auf die r ersten

A! lage. ersier Instanz vom Staatsanwalt die „überwiesen werden. Zum Trost verweist de Instanz, wo die Laien überwiegen. Aber, was in nstanz vevdorben ist, kann in zweiter nur sehr selten wieder gut-

die Begründu

macht werden. Die Strafjustiz darf niht zur Aufschiebungs- instanz für minderbefähigte Richter werden. Die Urteil ründe brauchten nicht sämtli schriftlih fixiert zu werden. Die Bejegun

der groben Schöffengerichte allein tut es nicht, die Hauptsache if der Gang der Verhandlung. Das Laienelement muß weiter ver- stärkt werden. An das wurgericht bindet uns keine Mentalität

erre n

*) Mit Ausnahme der durch Sperrdruck hervorgehobenen Reden dexr Herren Minister, die im Wortlaute wiedergegeben sind,

: Negelung aua

“muß. Schöffen stets mit regem Jnteresse den Verhandl

} rv bade

wie die bürgerkide Demokratie. Jn politi r en sahen die Schwurgerichte a lezter Zeit wiederholt L ls,

enten Sie u. a. an die Fâlle Fehenbach und Harden! pers trahten die Schwurgerichte lediglih als juristisches Jnstrus F Auf die Berufung n rgerict8urteile darf nit ver werden. Ganz verfehlt ist die Art, wie nah dem Entwurf cid und Geschworene au [t werden. Troß der Verhält, M entscheidet im Aus\{chuß do die Mehrheit. Dadurch kommt lin feiner Entpolitisierung der Rechtspflege. Uns genügt dieser ( wurf nicht, er bringt uns nur Halbheiten, womit das Vertra, Éi die Rechtspjlege nicht wiederhergestellt wird. Zch für meine Bel, lehne die Vaterschaft für diesen Entwurf entihiede1: ab. (Vei

bei den Sozialdemokraten.) Die Rede des Reichsjustizministers Dr. inz hierauf das Wort ergreift, Ed nach tine des Gs

gramms veröffentlicht werden.

' . Warmuth (D. Nat.): Die Vorlage bédarf cine, „,: lien Prü ung im Ausschuß. Es fragt sie ob Es dier rsparnisse gemacht werden können. Der Richter ju mehr Zeit beanspruchen, weil ‘er die Schöffen - informi,,. Aus meiner eigenen Praxis habe “ich “erfahren, dah d : : j y Ungen aber die Zeit der Sißungen wird mit Rücksicht auf die grö von Sid bescränte werden müssen. Es kann hee d Proge Fir mt OeR, E N E féineSwegs vol Umicy jem. Sine moglichst rashe Entscheidung liegt. im Jnt, eines jeden Beschuldigten. Ueberschwemmt werden die stets mit Gesuchen von Schöffen und Geschworenen, von der 3, nahme an Sitzungen befreit zu werden, und man kann das qu verstehen, denn dieses Amt greift sehr stark in das Berufsle ein. Gewiß bedürfen wir der Laienrichter, aber die Zuziehung h Laienelements muß doch mit gewissen ‘Beschränkungèn erfolge Fehlurteile s{limmster Art sind durch die Schwurgerichte yy gekommen. Das Verfahren muß deshalb verbessert werden. f, eine Berufung dagegen hat keinen Sinn, denn man kann dw über die Tatfrage niht ein zweites Mal: von einem andew Schwurgericht entscheiden lassen. Wir begrüßen in dem Entw die Möglichkeit, eine Reihe von Straftaten durch den Antzrigs allein entscheiden zu lassen, ohne den ganzen Apparat oder Sthöf in Anspruch zu nehmen. Fn der übergèordneten Stellung ein älteren Richters erblicke ih eine Gefährdung der Unabhängig! des Richterstandes. Die politishe Beeinflussung muß von b Richtern auf jeden Fall ferngehalten werden, die Unabhängigt des Richters muß unter allen Umständen geseßlich Jichergestl werden, damit jedes Mißtrauen eure osen ist. s Vertrau des Volkes in die Justiz ist die Hauptsache. (Beifall rechts.) Abg. Düringer (@ Bp): Der Entwurf enthält ki neuen Bedanken, sondern die Gedanken, die seit Fahrzehnten v; folgt sind, aber er enthält eine vollendete Zusammenfassung dieje Gedanken; das ist eine Tat. Gegen die Justiz besteht vielfa Mi trauen, aber ih habe Mißtrauen oen diejes Mißtrauen, dey es beruht oft exo ie ltoge in ründen. ntwurf wit au die bayeris Volksgerichte, den Stein des Anstoßes, h seitigen. Hoffentlih findet der Entwurf im Aus\{uß eine sol Gestaltung, daß er annehmbar erscheint. i Abg. Sh ücking (Dem.): Jm Rechtsauss{chuß wird legenheit genug sein, in einem sahverständigen Gremium Einz heiten zu erörtern. Schon in imar habe ich namens meint Partei eine stärkere Demokratisierung der Rechtspflege verlang die diese Vorlage verwirkliht. Das Verhängn1is unseres Volk wax die neauens Trennung zwischen Volk und Staat, die sil namentli in der Re{tspflege geltend machte. Die Schwurgerit in der Jegen Form L auch wir für reformbedürftiß. jebige Trennung zwishen Richterbank ünd Geschworenenbank i| unhaltbar. Fretilih gänzlih darf die Rechtspflege nicht in Laien hände gelegt werden. Die Ce Ae haben sih im al gemeinen so bewährt, daß man ihre Ausdehnung: nur begrüßt kann. Dem demokratishen Gedanken entspricht die Forderung nal Schaffung größter Garantien für das Fndividium gegen -ungereh Behandlung, und dazu ist größere Zuziehung der Laten zur Stu rehtspflege notwendig. Eine weitere Garantie liegt in der Ba rufung gegen Strafkammerurteile. Bei \der AusSwähl der Sia und Geschworenen wird nah der Donna bedeutend demokratis! als bisher verfahren werden. Unsere Rehtsordnung schreitet e freulih fort, wie z. B. das Fugendgerichtsgeseß zeigt, Au jd in fkritisher Zeit troß aller Nôte von außen, bemühen wir uns ul ein wihtiges Reformwerk, das man erst in Zukunft besser würdigt wird. (Beifall bei den Demokraten.) t Abg. Dr. Bell (Zentr.): Wix glauben, die abfällige Kri des Herrn Radbruch nicht unterschreiben zu können. Der Entjus bringt doch große Fortschritte. Selbst, wenn ex nichts weiter e hielte als die Berufung gegen die Strafkammerurteile, müßlt wir ihn begrüßen. Für diese Reform hat bereits Windthorst 1 kämpft. Sie ist lange vom- Reichstag. gefordert, aber von d Regierung stets abgelehnt worden. Auch die erweiterte Zuzichuh des Laienelements ist ein Fortschritt. Der Entwúürf will au bei Mängeln der Schwurgerichte ernstlich Abhilfe schaffen. B Einzelheiten sind natürlih im Ausschuß ernstlih zu prüfen, (V fall im Zentrum.) e E / Abg. Emm inger (B. Vp.): Die EUGIReR mit d bayerischen Volksgerihten beweisen, daß das : Latenelement i Rechtspflege sih glänzend bewährt. Gewiß besteht im Volk M trauen gegen die Be npilege. Das beruht auf der Zunahme t Prozesse. Der Entwurf bringt ausgezeichnete F chritte. Wir werden gern an seiner Ausgestaltung im Aus mitarbeiten. (Beifall.) j i Abg. Dr. Herzfeld (Komm.): Die * Behandlung di Geseßentwurfs, den wir noch kaum haben durWlesen, gesdive denn beraten können, seßt die Achtung vor dem Reichstag ! Glimm ter Weise herab. Der Gesevßentwurf - ist der Ausdrut d assenkampfes, der seit Jahrzehnten geführt i}, und will die M befestigen. Es ist harakteristish, daß er von einem großfopil stischen Justizminister eingebracht ist und alle Parteien, mit U nahme der ialdemokraten, ihn begrüßen; Die Bour nimmt die Ausübung der Justiz für sich in Anspruch, die il wirkung des Proletariats ist ausgeschlossen. Das Reihsge in dem das Vertrauen des Volkes zur Justiz begründet sein | 7 hat durch seine Rechtsprechung dieses Vertrauen unterg0 Nach diesem Entwurf kann der Staatsanwalt eine Strafsaht, Y die er nur eine Strafe bis zu einem Jahr Gefängnis er dem Einzelrihter des Amtsgerichts übertragen und dieser kann * Sache nur an das Schöffengerit weitergeben, wenn er eine höhe Stral Jn angemessen hält. Danah werden 95 Prozent jt Strafsachen von einem Richter ohne jede Zuziehung der S f abgeurteilt werden. Bei Preßvergehen, Vergehen bei politis Unruhen, Vergehen gegen das Republikshußgesep wird l f meisten Fällen nicht mehr als ein Jahr Gefängnis in U kommen, und alle diese Fälle sind dem Amtsgericht vers j Wenn der „Miesbacher Anzeiger“ allein dem Miesbacher

n wie ni a

richter gegenüberzustehen brauEt, wird ex gute E 2 d Schöffe , C

Staatsanwalt kann ein anderes Gericht, das rufen, aber er braucht es niht zu tun, und wir kennen do u f Staatlsanwälte. Die Klassenjustiz wird Orgien feiern in D i land. (Vom Tisch der Ländervertreter wird eine unverstanl le Bemerkung eingeworfen, die Abgeordneter Ledebout

unvershämt von einem Regierungsvertreter gegenüber dem T

tag bezeihnet. Abg. Schiele (D. Nat.) maht darauf aufmet

daß der Zwischenrufer selbst Abgeordneter ist.) Auch if

treibungsprozesse werden vor den Einzelrichter dhne 2 v kommen. Die Berufung ist nur ein Scheingericht, denn "4 Berufungskammer siven nur zwei Laien, zwei Kleinbürgel, / y FFasager, neben drei gelehrten Richtern. Und von. diesen, in sind die Arbeiter ausgeschlossen. Diese Berufung ist eus h

Das Schwurgericht dieser Vorlage hat nichts m? Schwurgericht, wie wir es wünschen, nihts mit der e i Schwurgerichts zu tun, denn die Schöffen des Schwur!" werden ebenfalls nur den drei gelehrten Richtern folgen.

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uß.

1 süddeutschen Staaten, Baden und Württemberg, gehören die Breßoergehen vor die Schwurgerichte; auch darin sieht dec Minister E Gefahr, au das {afft er ab. Das wenigstens sollten die tine traten fi nit gesallen lassen, aber, wen die Götter ver- n wollen, {lagen fie zuvor mit Blindheit. Die bayerischen golksgerihte werden nah dieser etge aufgehoben werden; gewiß, ‘e Bayern brauchen ihre Volk te niht mehr, wenn dieser Entwurf Geseß wird. Wir erblicken hierin ein Geseß für Klafsen- nd werden alle Mittel anwenden, um sein Zustandekommen

justià Pindern. (Beifall bei den Kommunisten.)

ierauf ergreift der Reichsjustizminister Dr. Heinze aber- E le bas Wort. Seine Rede wird nah Eingang des Steno- gramms veröffentlicht werden.

Der Gesehentwurf wird an den Rechtsausshuß ühber-

jejen.

wies Letter Gegenstand der Tagesordnung ist der Bericht des gechtsausshusses über die zum Haushalt des Fustiz- ministeriums gestellten Amnestieanträge, darunter einen Antrag dex Kommunisten auf allgemeine Amnestie und Anträge der. Demokraten - sowie - der Sozialdemokraten, betreffend Amnestierung der am Eisenbahnerstreik beteiligt len Beamten.

Der ean a, Berichterstatter Abg. Leutheußer (D. Vp.), hat den fommunistischen Antrag abgelehnt, schlägt dagegen folgende Entschließung vor:

„Der etne nimmt M s u E, von der

flärung der NRerchSregterung, in den afverfahren n Eienbahnbeamte und Eisenbahnarbeiter aus Anlaß des Éisen- hahnerstreiks vom Jahre 1922 die priiudigen Landesregierungen in weitestem Umfange vom R Gnade Gebrauch gemaht haben. Der Reichstag spricht weiter die Erwartung aus, daß der porbildlichen Haltung der Eisenbahnbeamten im beseßten Gebiet und im Einbruch8gebiet dadurch Rechnung getragen wird, daß ns in den aus dem nämlichen Anlaß eingeleiteten Disgziplinarverfahren auf tunlihste Milde und auf weitherzige Ausübung des Begnadi- gungsrehts hingewirkt wird.“ :

Damit sind die anderen Amuestieanträge erledigt. Ferner shlägt der Ausschuß folgende Enischließung vor:

„Die Reichsregierung wolle mit tunlichster Beschleunigung er- wägen, durch welche organisatorischen und finanziellen Maßnahmen dos Reichögericht entsprechend seiner Würde als höchster (rohen

publik gehoben werden fönne, und ferner \{leunigst einen Geseyentwurf vorzulegen, durch den die Zuständigkeit der Antsgerichte in Zivilsachen mit der Geldentwertung einigermaßen n Einklang gebracht wird.“

Abg. Dr. Rosenfeld (Soz.): Wir hätten gewünscht, daß aus dem Ausshuß etwas T wäre für dic, welche noch immer wegen politischer Vergehen im Gefängnis “na bai Auch die Vorgänge an der Ruhr bedürften einer neuen mnestie. Wir stimmen der Ausschußentschliezung zu, wünschen ber eine andere Fassung, namentlih auch, um auf die Bayern einen- Druck auszuüben. Wir wünschen eine Se gnadigung auch (ller der Eisenbahner, die noh aus der Zeit des Eisenbahnersteiks hestraft sind oder unter einem Disziplinarverfahren stehen. Mit diejen Folgen des Streiks sollte endlih einmal Schluß gemacht werden. Die Regierung will nur, solange der Abwehrkampf an der Ruhr besteht, diese Verfahren ruhen lassen, will also ab- warten, wie die Sache verläuft, um dann die Verfahren wieder aufzunehmen. Dex Busbaminlex hat in seiner Rede in Hambuvg nah dem Bericht der „Kreuz-Zeitung“ gesagt, der Deutschen Volks-

rtei ständen die Deutschnationalen immer noch am nächsten,

h. also die Partei der Monarchisten. Fn einer anderen Rede

t der Minister nah der „Vossishen Zeitung“ ‘von dem guten

ist im alten Deutschland gesprochen. Wo hofse, daß der Minister der Republik sich dazu äußern wird. ir müssen ferner immer ieder darauf hinweisen, aas in Bayern Kommunisten aus poli- tshen Gründen. seit vier Fahren im Gefängnis gehalten werden, dne daß sih eine Hand zu ihrer Befreiung rührt. Noh 71 Personen t in Haft, darunter 35 im Zuchthaus. Den furchtbaren Fechen- h-Prozeß werden wir in einer besonderen Besprehung behandeln, vir stellen aber e den Antrag, daß die seit 1919 wegen poli- liter Vergehen in Haft befindlichen Personen amnestiert werden.

Abg. Dr. Herzfeld (Komm.): Unser Antrag ist im Aus- shuß abgelehnt worden, nachdem ich allein esprogen hatte. Nicht énmal ein Sozialdemokrat hat dazu das rt genommen. Die dblehnende Haltung der Sozialdemokraten is verwunderlih, denn (s sind nicht allein Kommunisten, deren Begnadigung wir fordern.

Abg. Dr. Rosenfeld (Soz.): Daß ein Minister der Republik h zum Monarchismus bekennt, widerspriht doch der Auffassung, e man yon einem republikanischen Minister haben muß.

Die Ausschußentschließungen werden unter Ablehnung sozialistisher Anträge angenommen. i /

Nächste Sitzung: Donnerstag 2 Uhx (Junterpellation der Sozialdemokraten, betveffend Teuerungsmaßnahmen).

Schluß 51/4 Uhr.

Wtr

Preußischer Landtag. 246. Sißzung vom 5. Juni 1928, Nachmittags 3 Uhr. (Veridi des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger.) *)

Präsident Leinert eröffnet die Sißung gegen 3/4 Uhr. Das Andenken an den am 18. Mai plöglich an Herzschlag verstorbenen Abg. Bus h- Kuchenheim (Zentr.) ehrt das Haus.

in üblicher Weise.

Gegen . das allen Begriffen von Recht: und Gerechtigkeit hnsprechende Urteil des belgischen Krieg3gerichts in ser trade, welches den Landrat Koßmann wegen- Be- tidigung der Besaßung zu einem Jahre Gefängnis verurteilt | sowie gegen die Ausweisung der Abg. Frau Fröhli Neg, Wes Rheinländkommijssion legt der Präsident feierli

Die Beratung des Haushalts der Ros atung in der allgemeinen Besprechung fortgeseßt. ;

Als erster Redner ergreift das Wort der D, Ninister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten,

.Wendo rff : Meine Damen und Herren, bevor ih auf den Haus- M tbe Forstverwaltung eingehe, ist es mir Pflicht und herzliches N fuis, unseren Staatsforstbeamten Dank auszusprechen, die im

fsebten Und vergewaltigten Gebiet unter den {chwersten Verhält- isen ihre Pfliht und Schuldigkeit tun, Besonderen Dank sage ich njenigen Staatsforstbeamten, die ihre Treue zum Vaterlande durh y fer aller Art bewiésen haben, die sie auf sich genommen haben, wie êtfolgung und Drangsalierung, Einkerkerung, Ausweisung und ‘Vißhandlung. Jch bin überzeugt, daß diese vorbildlihe Treue nicht ergeblich sein, däß auch sie zu ihrem Teile bazu beitragen wird, den weren Kampf, den unser Vaterland gegen Unrecht und Gewalt ür Freiheit und Recht an Nhein ‘und Ruhr führt, zu einem guten S - x

wird

,_*) Mit Ausriahmë der dur) Sperrdruck. hervorgehobenen Reden er Herren Minister, die Ta Wortlaute Mo

Ende zu führen. (Bravo!) Meine Damen und Hercen, es find nit wenige Beamte, die dort dem Schicksal verfallen sind: 94 Staats- forstbeamte sind ausgewiesen (hört, hört!); darunter 13 Regierungs- forstbeamte, 41 Oberförster, 9 Forstassessoren und -referendare, 21 Forstbetrieb8beamte und 10 Forstkassenbeamte. (Hört, hört) Dank sage ih bei dieser Gelegenheit auch den ständigen Wald- arbeitern und Fuhrwerksbesißern, die den Eindringlingen ihre Hilfe- leistung versagt und dadurch an ihrem Teil dazu beigetragen haben, zu verhindern, daß das Geraubte in die Hände der Einbrecher gelangt. (Bravo!) In der Tat handelt es sih um niht geringe Werte, die von den Franzosen und Belgiern beschlagnahmt worden sind. 141 000 Hektar preußischer Staatsforstbesiß sind von ihnen in Beschlag ge- nommen. Die Werte an Holz, - die dadurch der preußischen Staats- kasse entgehen, sind im einzelnen noch nit genau festzulegen. Jmmer- hin Tönnen wir heute {on mit einem Einnahmeausfall von über 40 Milliarden Mark rechnen (hört, hört!), der sich aus folgenden Posten zusammenseßt: 3034 Milliarden für Holz, das bereits von der preußishen Verwaltung eingeschlagen, aber noch nit verkauft war und - nun von den Franzosen und Belgiern zum Verkauf gestellt worden ist; auf 94 Milliarden wird der Wert des Holzes geschäßt, das auf dem Stamm, also noch ungeshlagen zum Verkauf angeboten und auch bereits erworben ist. Diese Summe kann selbst- verständliG noch einen weiteren Zuwachs erfahren; näheres darüber kann ich im Augenblick nicht mitteilen,

Troß der erheblihen Werte, die hiermit unserer Staatskasse entgehen, troß der gewaltigen Steigerung der Ausgaben gegenüber dem. Haushaltsvoranschlag, wie er dem Hause vorgelegt is, einer Steigerung, die ih mindestens auf das 30fache \{chäßze, werden die Veberschüsse aus der Staatsforstverwaltung gleihfalls erbeblih höher sein, als sie im Haushalt veranschlagt sind. Da handelt es sich um eine Summe von etwa sechs Milliatden Mark. Sie wissen aus den Mitteilungen des Herrn Finanzministers im Hauptaus\huß dieses hohen Hauses, daß wir nunmehr mit einem Uebershuß von 420 Mil- liarden rechnen. Dadurch is erneut der Beweis geführt, daß die staatliche Forstverwaltung tatsählich das Nückgrat unserer staatlichen Finanzen bildet. Es wird auch weiterhin meine Aufgabe sein, durch eine verständige wirtschaftliche Ausnußung der staatlihen Forsten die Beträge herauszuholen, die bei- der Gewährleistung für eine dauernde Nußung aus den Staatsforsten zu erwarten sind, Dabei bin ih mir durchaus darüber klar, daß nicht lediglich fiskalische,

* niht aus\chließlich finanzielle Belange bei der Staatsforstverwaltung

gewahrt werden sollen, sondern daß der Staatsforstverwaltung auch wirtshaftlihe und soziale Pflichten auferlegt sind, die sie zu erfüllen durchaus bereit ist. Jch denke dabei an die verschiedenen Wünsche, die au in diesem hohen Hause vorgetragen sind und sh zu An- trägen verdihtet haben, an die zahlreihen Wünsche, die aus der Bevölkerung immer erneut der Staatsforstverwaltung gegenüber geäußert werden, die wirtschaftlich und sozial zum großen Teil als berehligt anzusehen sind.

In erster Linie handelt es sich darum, Holz für Siedlungsbauten, für Neubauten auf dem Lande und in den Städten zur Verfügung zu stellen. Der Ausschuß des hohen Hauses hat nah dieser Nichtung den Beschluß gefaßt, daß 300 000 Festmeter aus den staatlichen Forsten für diese Zwecke bereitgestellt werden sollen. Annähernd wird diese Summe auch durch die Beschlüsse erreiht werden, die über die bereit zu stellenden Mengen gefaßt sind. 154 000 Festmeter follen gemein- nüßige Siedlungsgesellshaften erhalten. Darüber hinaus werden für die Provinz Ostpreußen 60 000 Festmeter zur Verfügung gestellt, und zwar zur Hälfte für die Vollendung der noch nicht ganz durchgeführten Aufbauarbeiten an den zerstörten Gebäuden, zur anderen Hälfte für die in Ostpreußen besonders dringlihen Siedlungsbauten auf dem Lande. Weitere 15 000 Festmeter sind der Stadt Berlin zugewiesen. Ein nicht unerheblicher Betrag ist erneut für Oberschlesien in Aussicht genommen, Daneben wird wie bisher für besondere Fälle zur Ab- stellung der Notlage bei Bränden, bei Wettershäden, wie wir sie leider gerade in lLebhter Zeit in beiden Provinzen Schlesien zu ver- zeichnen hatten, Holz hergegeben. Kurzum, die Summe von 300 000 Festmetern wird auf diese Weise erreiht und zur Verfügung gestellt.

Was die Aushaltung von Gruben- und Schwellenholz durch die Staatsforstveuvaltung anlangt, so darf ih darauf hinweisen, daß nah

- beiden Richtungen Anordnungen getroffen worden sind, jedenfalls nicht

weniger Holz für diese Zwecke zur Verfügung zu stellen, als es im vergangenen Jahre der Fall war. Vor allem wird auch dafür Sorge getragen werden, daß das Grubenholz seiner ursprünglihen Bestim- mung zugeführt wird und nicht einem anderen Verwendungszweck zu- geführt werden kann. Hohe Vertragsstrafen sind dafür vorgesehen, daß eben das Grubenholz auch als solches verwendet wird. Jch darf weiter darauf hinweisen, daß für die staatlihen Bergwerke erhebliche Mengen an Grubenholz, und zwar zu den normalen Verkaufspreisen, geliefert worden find und daß nach dieser Richtung dem Bedarf der \staatlihen Gruben sowohl in Oberschlesien wie vor allem auh der Hibernia in ausreihendem Maße Rechnung getragen ist.

Hinsichtlih des Schwellenholzes liegt es ebenso. Was irgendwie geeignet ist, wird dafür zur Verfügung gestellt und der Neichseisenbahn- verwaltung überwiesen. ; :

Weiter liegt ein dringender Bedarf vor, soviel als möglich Brennholz niht nar zu schlagen, sondern auch Brennholz der unbemittelten Bevölkerung zu ermäßigten Preisen zur Verfügung zu stellen. (Glocke des Präsidenten.) Es ist selbstverständlich ausgeschlossen, daß etwa der gesamte Feuerungs- bedarf der Bevölkerung durch Hergabe von Breennholz befriedigt werden kann. Es muß vielmehr danach gestrebt werden, daß mehr noch als bisher Braunkohle und Torf für die Befriedigung des Heizbedarfs in Anspruh genommen werden. Es ist aber dafür gesorgt worden, daß den unbemittelten Kreisen der Bevölkerung Brennholz zu ermäßigten Preisen angeboten werden konnte und tat- sächlich auch angeboten worden ist. _ Zwanzig Prozent der gesamten Verbrennholzmenge und .für Ostpreußen fünfundzwanzig Prozent des Brennholzes waren für die unbemittelte Bevölkerung zu ermäßigten Preisen zur Verfügung gestellt, und zwar berehnet sich dieser Preis nach dem Heizwert des Holzes im Vergleih zum Brennwert der Kohle, und der Preis für dieses Holz betrug nur ein Viertel bis ein Drittel des Brennholzwertes im Vergleich zur Kohle, so daß eine erhebliche Verbilligung dieses Brennholzes für die unbemittelte Bevölkerung eintritt.

Daneben ist es möglich gewesen, auch zur Befriedigung des Heizungs8bedarfs der Schulen beträhtlihe Holz- mengen zur Verfügung zu stellen. Namentlih für die östlichen Provinzen is es durhführbar gewesen, - daß bis zu 15 Kubikmeter Brennholz je Klasse gewährt wurden. Durchschnittlih wird. man

bamit renen Tönnen, daf; 6 bis 12 Festmeter je Klasse haben gewährt werden fönnen, so daß auch nah dieser Nichtung ein erhebliches finanzielles Opfer von der Staatsforstverwaltung gebraht wörden ist.

Darüber hinaus werden Versteigerungen mit be- shränktiem örtlihen Bieterkreis abgehalten, um vor allem der ländlihen Bevölkerung, die immer {on ihren Feuerungs» bedarf durch Beschaffung von Holz eingedeckt hat, die Möglicheit zu einem verhältniêmäßig billigen Erwerb des Brennhoklzes zu geben, bei der der Wettbewerb des Holzhandels ausgeschaltet ist. Nach dieser Richtung hin sind nicht unbeträchtlihe Mengen der Bevölkerung zu- geführt worden.

Jch darf darauf hinweisen, und auch in Anlehnung an den Antcag Nr. 4602, daß neben dem Brennholz auch Nußÿ- und Bauholz den Kleingewerbetréibenden und Handwerkern bei beschränktem Bieterkreis angeboten werden konnte, so daß auch sie sich dieses Holz erwerben konnten, ohne dem ver- teuernden Wettbewerb des Holzhandels ausgeseßt zu sein. Wenn darüber hinaus der soeben genannte Antrag noch wünscht, daß auh dem Bäclkerhandwerk das benötigte Brennholz unter den gleihen Verhältnissen zugeführt werden soll, so möchte ih dringend bitten, diesem Antrage “niht zu entsprechen. Es iff zunächst einmal niht möglich, die erforderlihen Holzmengen überhaupt zu beschaffenz vor allem würde die Durchführung dieses Antrags zu erheblichen Un- gleihheiten führen, insoweit, als entweder überhaupt fein Holz an- geboten werden fönnte, zum anderen aber au, insofern Bäker Oefen haben, die nit für die Holzfeuerung geeignet sind, sondern nur für Koblenfeuerung, die also ohne weiteres davon ausgeschlossen sein würden. Jch darf auch weiter .darauf hinweisen, daß sih die Ver- hältnisse gegen früher, wo zu Zeiten der Zwangswirtschaft eine der- artige Belieferung der Bäcker mit Holz stattgefunden hat, seitdem wesentlih verändert haben, da die Bäder einen niht unerheblihen Teil ihrer Backware auf dem freien Markt verkaufen können und die erhöhten Aufwendungen für ihr Backholz im Verkaufe wieder erseßt erhalten. Außerdem steht die Aufhebung der Brotzwängsbewirt- haftung unmittelbar bevor, und auch aus diesem Grunde würde ih Wert darauf legen, daß dem Antrage 4602 nicht stattgegeben wird.

Neben der Gewährung von Brennholz stehen auch wie bisher die sonstigen Nebenbenußungen der Bevölkerung zur Verfügung. Vor allen Dingen können die Beeren- und Pilzsucher, die wie in früheren Jahren auch in diesem Jahre ihre nußbringende Tätigkeit in den Staatsforsten gegen geringe Gebühr ausüben können, zur Vers besserung unserer Volksernährung beitragen.

Es ist ferner wiederholt im Hauptausschuß darüber geklagt, daß die weitgehende Gewährung von Holzkaufgeldstundungen zu einer Schädigung der “Staatskasse geführt hat, die auf der anderen Seite eine ungerehtfertigte Bereicherung der Holzerwerber im Gefolge gehabt haben. Jch halte diese Klagen für berehtigt, und es ist im laufenden Jahre dafür Sorge getragen, daß die bisherigen zu weit gehenden Stundungsbedingungen abgeändert sind- und eine erhebliche Verschärfung erfahren haben. Vor allen Dingen wird die Stundung für niht länger als drei Monate gewährt und die zu gewährende Verzinsung entsprehend heraufgeseßt. Allgemein ist die Zahlung am 20, Tage nah dem Erwerb fällig. Soll eine Stundung eintreten, so eben nicht länger als auf drei Monate unter den ershwerten Bes dingungen. Diese Regelung ist als eine vorübergehende zu betrachten. Es werden zurzeit Erhebungen darüber angestellt, in welher Weise für das neue Forstwirtshaftsjahr abgeänderte Stundungsbedingungen Plah zu greifen haben. Vor allen Dingen findet eine Prüfung nah der Nichtung hin statt, ob es niht zweckmäßiger sein wird, unter den gegenwärtigen Verhältnissen eine gleitende Skala einzuführen, so daß das gestundete Holzgeld sich den Geldverhältnissen entsprehend vers ändert. Von einer völligen Aufhebung der Stundung würde ih ab- raten. Es hat sih wiederholt gezeigt, daß auch in den Ländern, mo der Versuh damit gemaht is ih denke an Sachsen und Thüringen —, man sehr bald davon wieder zurückgekommen ist, die Stundungsmöglichkeiten überhaupt zu beschneiden, daß man dort zum Teil wieder zu Stundungsbedingungen zurückgekehrt ist, die über den gegenwärtigen Zustand in Preußen hinausgehen. Jch, glaube, daß die Richtlinien, die ih mir anzudeuten erlaubt habe, im wesentlichen die Zustimmung des hohen Hauses finden werden. :

Der engen . Zusammenhänge zwischen Forstwirtshaft und Lande wirtschaft bin ich mir durhaus bewußt und durchaus gewillt, diesen Zusammenhängen auch Rechnung zu tragen nah verschiedenen Richtungen. Zunächst wird die staatliche Forstverwaltung wie bisher Siedlüungsland zur Verfügung zu stellen haben. Îch darf die Zahlen, die vorliegen, mitteilen. Jm ganzen sind seit dem 1. April 1919 bis zum 1. Oktober 1922 aus den preußischen Staats- forsten zur landwirtschaftlihen Nußung oder Siedlung verkauft 2722,3 ha, darunter bisheriger Holzboden 2144,9 ha, verpachtet erstmalig 4295 ha, darunter bisheriger Holzboden 3201 ha, so daß aus der Staatsforstflähe im ganzen 7017 ha, davon 5345 ha bis- heriger Holzboden, der landwirtshaftlihen Nußung und Siedlung zur Verfügung gestellt, damit also aus der Waldnußung in die land- wirtshaftlihe Nußung überführt worden ist.

Ich bin weiterhin bereit, mih der Notwendigkeit, in dringenden Fällen Waldweide und Waldstreu zur Verfügung zu stellen, nit zu entziehen. Durch einen Erlaß aus dem Februar d. J. habe ih darauf hingewiesen, daß es sich allerdings um Ausnahmen handeln muß. Es ist nicht mögli, gleihzeitig Holznußung, Waldnubung au. treiben und daneben eine ausgedehnte landwirtshaftlihe Nußung durch Gewährung von Waldweide und Waldstreu durchzuführen. Das lebßtere kann nur auf Kosten des ersteren geshehen. Ich bin der Meinung, daß unsere Holzdede an und für sich \chon so kurz ist, daß sie einer willkürlihen Verkürzung niht unterzogen werden darf. Aber wie gesagt, ih verkenne durhaus niht, daß Notstände vorhanden sein können, die dazu führen, unter bestimmten Verhälts- nissen auch weiterhin Waldweide und Waldstreu zu gewähren. Dems entsprehend ist verfahren worden. Jn diesem Jahre wird, glaube ih, das Bedürfnis nah Waldweide niht als besonders dringlich angesehen werden können, da wir heute dank der günstigen Witterung auf den Kleefeldern und Wiesen Bestände haben, wie wir sie seit langen Jahren nit zu verzeihnen hatten, so daß es in diesem Jahre verhältnismäßig leiht fein wird, von. der Gewährung von Wald- weiden in größerem Umfang Abstand zu nehmen.

Ganz zu vermeiden wird die Waldweide erst dann sein, wenn das Bestreben der Forstverwaltung, neue ertragreiche Weide- und Wiesenflächen zu \chaffen, zu einem vollen Erfolg geführt hat. Wir sind. daran. gegangen, die. in den Staats» forsten vorhandenen minderwertigen Bruch-, Wéide- und Wiesenflächen allmählich der Melioration zu unterziehen, Es ift zunächst einmal

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