1923 / 138 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 16 Jun 1923 18:00:01 GMT) scan diff

Die von heute ab zur Au3gabe elangende des Reichsgeseßblatts Teil Ee t : Nummer 41

das Gesez über Mieterschuß und Miete; UngSämte

1. Juni 1993 f n s vom inaziinai 0, 09 t Phosphor das Geseß über den Verkehr - mit unedlen Meiallen vom E eine Verordnung über das Inkrafttreten deg |

11. Juni 1923,

G j Gesezeg

0,06 ° 1923 derung | “E S Juni 1923, ae des Genossenschaftsgeseßeg ne

Zweite Beilage u Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

l 138. _ Verlin, Sonnabend, den 16. Juni

für

Sorten Ueberpreise

Hämatitrobeiten R

icßereirobeisen L Eh

Siegerländer Zusageisen : desgl.

S 8

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meliert

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desgl. O Ralterblasenes Zusageisen der leinen Siegerländer Hütten: weiß . desgl. meliert

ier i E C? erländer emereisen . . . 5 L Puddeleisen . Dis Stahleisen, Siegerländer Qualität . Kup7rerarmes Stahleisen. . . Spiegeleisen mit 6— 8% Mangan G o O K - 10—12% g Gießereirobeisen ITL, Luxemburger Qualität “. S Gießereirobeisen IV, Luxemburger Qualität ¿s Gießereiroheisen V, Qualität A ee Temperrobeisen von der Duisburger Kupferhütte, grau, großes Format Ferromangan, 80 %ig - Sfala .4 30 000 Ferromangan, 80 9%/o ig, obers{hlef. d Sfala .4 30 000 glüd errosilizium, 109% ia a E R S Go ab Hütte *) Die Preise für Ferromangan basieren auf einem Kurse von 200 000 4 für ein englishes Pfund; fie erhöhen oder ermäßigen fich um 12,42 4 für Ferromangan 80 ©/o, 1223 , » oberschlesi|{es Ferromangan ' für jeden Punft, um den \sich der Durch|chnittsgeldkurs für Juni nach oben oder unten ändert.

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ab Hütte

SSSEEBEEZE SEEE

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E S8

1 604 000 1 602 000

1 649 000 *4 034 000

+4221 000 2 026 000

Luxemburger

Basis Oberhausen ab Ludwigs-

Entscheidungen der Filmprüfftelle in Berlin in

bei Hämatit und Gießeret- robeisen .

pro Wagen obne Unterschied der dee

enthalten. einschließli.

Brenrnstoffen

preise: Hämatit Gießereirobeisen L Gießereirobeisen IIL. . .. = Gießereiroheisen IIT Luxemburger Qualität.

Düsseldorf, den 8. Juni 1993. Eisenwirtschaftisbund.

Ursprungsfirma

Ursprungs-

sand Alte

Antragsteller

(D

E. Poensgen, Vorfigender.

Länge in m

Analysenangabe bei allen Sorten

Besondere Pretsbestimmungen: Die Vergütung für den Handel ist in den Grundpreisen bereits

Die neuen Preise gelten. für die Zeit vom 8. bis 15. Juni 1923

Insoweit es sich um Verkäufe des Noheisenverbandes oder der von ihm Beauftragten handelt, gelten unter Berücksichtigun erböhten Herstellungskosten für- das mit ausländischen Brennstoffen erblasene Roheisen sowie unter Berüsichtigung des Mengenverbält- nisses für das Nohbeisen, das aus inländischen und. ausländischen hergestellt ist, folgende Durh‘chnittspreise als Höchst-

. 2116 000 4 . 2086000 , 2 083 000 ; 2 073 000

der Zeit vom 6. bis einsch

der

ließlich 12. Funi 1923.

eine zweite Verordnung - über die Fests ; L zur Aéustfabtzecclieuer vom- 5. Sunei geda eines Zuschlagz eine neunte Verordnung über die Erhöhung der Te ¿uschüsse im Gesez übér Teuerun ¿SEUerungg rentner vom 31. Mai 1923, gémasnahmen für Militär eine Verordnung über - die - Verdienst- und Einko g nah § 165a der Reichsverficherungsordnung E den Grundloën in der Krankenversicherung im über vom 9. Juni 1923, d ng im besezten Gebiet das Geseß, betreffend . Ergänzung des Reiches geseßes vom 11. August 1919, vom 7. Juia 1923. fedlungg das Gese über den Verkehr mit Edelmetal! i und ag A 11: e On, s aven, Edelsteinen eine Verordnung über das Genossenschaftsre; 5. Juni 193, E f schaftsregister von eine achte Verordnung über die Erhöhung der Teuerungs zushüsse im Geseß über . Teuerungsmaßna Für Mt rentner vom Zl Mai- 1923, 98maßnahmen für Miliüär eine Verordnung übér * die Verdienst- grenze nah 8 165a den Grundlohn in a M Verordnung - über die Versi eine jechste Verordnung . über die Ver erungspflidt in der Angestelltenversiherung vom 9. Juni 4 ngspfliht

Berlin, den 15. Zuni 1923, Geseßsammklungsamt. Krüer.

der Reichsversicherungsordnung und über der Krankenver}icherung vom 9. Juni

E R A:

Datum der Ent- scheidung

Zugelassen Erneut zu-

gelassen nah

Beschwerde Oder

Widerruf

Bemerkungen

Prüfnummer auch vor Jugendlichen für Sugendliche verboten - HAussnitte ina

Eiko-Film A.-G.

B. B. Film-Fabrikation Eiko-Film A.-G. Dammann-Filtm Dreamland-Film

Mar Zilzer Turma-Film Ricardi-Film Werbekunfstfilm A.-G.

Werbefilm G. m. b. H. Deulig-Film

Liebe und List

Profesor Rebbein auf der Hoczeitsreise

Der sfeitîame Gast

Gerhard duelliect si

Der Fluch der Habgier

Duell ohne Zeugen

Steinadmann und Jazzbandfieber . ..

Fräulein Don Quichotte

Baccus Meisterwerk

Der Fall Ego, das Geheimnis der Fer- dinandstraße in Hamburg

Deulig-Woche Nr 24, 1923

Die Glockenfabrikation der Linke-Hof- Guan ah bammer Werke Aktiengejell- iat

Nachtrag Deulig-Woche Nr. 24, 1923 Die kleine Freundin Das Wunderkind

Kulturabteilung der Universum-Film A.-G. Deulig-Film Universal Pict. Corporation Durx-Film Leifo - Trikfilm, Foreign- Film Corporation Pitt, Pott und der Gerichtévollzieher . . Í Nachtrag. Hirkus Nelly, T. Teil: Ein gefährliches

H E Univerfal-Film Manu-

facturing Go.

P hoebuê-Film). Desgleichen i Berlin, den 14. Funi 1923.

Ursprungsfirma

Berichtigungsvermerk. Bei dem im „Reichsanzeiger“ Nr. 132 d î bei dem Bildstreifen „Der Mitternachtszug“ der Antrag

C ——————————

Werners Filmverleih Inland B. B. Film-Fabrikation J. von Windheim Í s Dammann-Film ä Filmindustrie Oesterreich Marx Zilzer Inland Turma-Film ilmbandel erbeftunstfilm A.-G.

Werbefilm G. m. b. H. Deulig-Film :

dad pre d C DO boi N O B O O -

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der Universum-Film A.-G. Deulig-Film

Merkur-Filmverleihß Leito - Trikfilm, Forei iTo - Zricfium, Foreign- : Film Capt 7

pk jed junk DO) juei jak

W. Feindt Filmverlei) | Anmerilá | 5

1352

Filmprüsstelle Berlin.

ildner.

Ursprungs- * Antragsteller T Akte

Länge

in m

9. Juni 1923 - veröffentlidten Bild steller Lucifer-Filta-Ss (ke Phoebag Fe

12. 12.

12. 1923, Mai 18.

Entscheidungen der Filmprüfstelle in München in der. Zeit von 8. Mai bis einschließlich 8. Juni 1923.

Datum der Gnt- scheidung

7308 7306 7311 7312 7317 7318 7320 7313 7307

7309 7310

++++++++

7319 Retn belehrend 7310 7316 7321 7322

7323

+ ++++ + ++ +

719L -+ j 30,68

«Freddys Liebestod" ist der Antragsteller American Coutinenial-Film (ui

1

Zugelassen Ecneut zu-

Lad S

oder Widerruf

Ausschnitte in m

Münchener Bilderbogen Nr. 8, 2. Jahr- gang: ¿Maler Möève-Film G. m. b. H.,

München

Georg Eisenmann, Kino- spezialhaus, München

Automobi!rennen am Böbinger Berg bei Weilheim, Oberbayern

Denkmaléeinweihung und zweiter Gedenk- tag der Vereinigung ehemaliger Ange- böriger des bayer. Res.-Inf.-Regts. 1, München, am 6. Mai 1923 F. Wörtmann Films,

München

Münchner Lichtspiel-Kunst A.-G., München Kopia G.m.b.H., Mün@en

Das Abenteuer von Sagossa .

Die feindlihen Brüder. . . Der Retter aus der Not . MWintersport im Siebengebirge Holländisch Venetien . . . .

An der Küste von Kalifornien Winterbilder aus dem südlichen Schwarz- wald . -

Freiburger Filmfabrik G.

E SHUAIAIGIOUE s L L Inpro-Film, München

A V ch4 6% olga it Das Glöckerl von Birkenstein. . .

Der 15 - km - Staffellauf Grünwald— München

Slierseer Volkskunst- Film, Schliersee

Leofilm, München

München, den 12. Juni 1923,

m. b. H., Freiburg i. Br

Bayer. Filmges. m. b. H., Vin dea ges 9

Georg Eisenmann, Kino- spezialhaus, München

i

. Wörtmann Films, S München Münchner Lichtspiel-Kun AS, Munde Kopia G.m.b.H., München

Badischer Filmvertrieb Bie N a Heidelberg

„Flag“ Filmindustrie- und ichtipiel G.

nen / e&ulag“ Film- und Licßt- pie -A.-G., Stuttgart

Q jd pi juni jund ju pur fuek jd D

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Filmverleih Leohaus, München

Filmprüfstelle München. Dr. Leibig.

1923, Mai 8.

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} einen ilm.

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(Fortseßung in der Zweiten Beilage.)

und Einkommenz-

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Amlliches.

(Fortseßung aus dem Hauptblatt.)

Deutsches Reich. ; gelanntma hung, betreffend Shwefelsäurepreis.

¿g §4 der Verordnung über die Regelung der Peirewirt\ aft vom 31. Mai 1920 ist mit Genehmigung pet pirischaftsministeriums der Schwefelsäurepreis für T 8. bis 14. Juni 1923 auf 55 450 46 und für die L) Vis, Juni 1923 ‘ab auf 71 300 .4 per 100 kg 60° Bs

0, y0!II 16

M k, ? jr Si ben 15. Juni 192. : Der Ausschuß für Ss.

Dr. Frank. Dr. Sohn.

Bekanntmachung,

Ausgabe von Schuldverschreibungen ins Lf den Jnhaber. 9

fer Bayerischen Vereinsbank in München wurde „Genehmigung erteilt, innerhalb der geseßlichen und saßungs- jizen limlaufsgrenze nachstehende, auf den Jnhaber lautende, Stide ¿u , 000, 100000, 50000 und ¡00 4 cingeteilte Schuldverschreibungen in den. Ver- ingen:

h 1 illionen Mark zu 4 vH verzinsliche, vom Aus- lugótage, d. i. 1. Mai 1923, an innerhalb 70 Jahren im ge der Kündigung, Verlosung oder des freihändigen Rück- hs einlósbare Hypothekenpfandbriefe (Reihe 162 u. 163, -190). Für die Pfandbriefe der Reihen 163, 180, 181, U 195, 188 und 189 von zusammen 350 Millionen Mark die Verlosung und Kündigung bis zum 1. Januar 1930 ; jeshlossen.

München, den 12. Juni 1923. hyer, Staatsministerium für Handel, Jndustrie und Gewerbe. f | J. A.: Mößmer. -

setreff

Vekanntmachung,

sireffend Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Jnhaber.

Ner Vayerishen Vereinsbank in München wurde Genehmigung erieilt, innerhalb der geseßlichen und Jagun 3- igen Umlaufsgrenze nachstehende, auf den Jnhaber laut e, Stide zu 500 000, 000, 100000, 50 und 1000 A eingeteilte Schuldverschreibungen in den Verkehr zu geit: i 100 Millionen Mark im | M ungslage, d, i. ing, Verlojung oder des freihändigen Rückkaufs einlö3bare, h bis 1, Januar 1928 unkündbare und unverloshare mmunalschuldvershreibungen. Die Verzinsung erfolgt für #6 Halbjahr zum Durchschuiite des Reichsbankdiskontsaßes # vorausgegangenen Halbjahres abzüglich 1%, jedoh mit jlsens 16 vH und mindestens mit 7vH. : Minchen, den 12. Juni 1923. er, Staatsministerium für L ns Jndustrie und Gewerbe. F J. A.: Mößmer,

mrn me rae ern

Bekanntmachung,

Ausgabe von S uldverschreibungen auf den L ç

der Bayerischen Handelsbank in München wurde Genehmigun erteilt, innerhalb der gefebliden und saßungs- Mgen Umlaufsgrenze nachstehende, auf den Jnhaber lautende, V Zlide zu 50000 46 und 10 000 4 eingeteilte Schuld- Vlhreibungen in den Verkehr zu bringen: U illionen Mark 4 °/, ige verlosbare, seitens der Bank „monatlicher Frist kündbare, vom Ausstellungstage an H (b Jahren zum Nennwerte rüc{zahlbare Kommunal- verschreibungen,

Vünchen, den 19. Juni 1923. fer, Staatsministerium für Handel, Jndusirie und Géiwerbe.

J. A.: Möß mer.

kireffend

R ——

Prenfenu. Akademie der Wissenschaften.

q Preußische Negi ie Wahl i gierung hat am 4. Juni 1923 die Wahl / e 4 essors n, e Univerfit Hb bit h enitlchen Mitglied der philosophisch-historischen | net Mtademie der Wissenschaften bestätigt, t when temie der Wissenschaften hat am 17. Mai 1923 Bud lichen Professor an der Universität Bonn Dr. Eduard Vhematiihen Klegpondierenben Mitglied ihrer physikalisch- % Mee Majje gewählt. nt Mabemie der Wissenschaften hat am 7. Juni 1923 U q ien Professor an der Universität Breslau Dr. hle er zum forrespondierenden Mitglied ihrer mathematischen Klasse gewählt,

E D Bekanntmachung.

| ted Deldseid bom 29. Mai 1923 habe ich dem Händler

Mid st - E fsen, Maschinenstraße Nr. 21, den mtlichen Lebens-, Futtermitteln

stoffen sowie die Vermiklflertätigkeit hierfür

12, Juni 1923. Polizeiverwaltung. I. A. : Dr. Oberheiden.

Sw.

agt. sen, den

Laufe von 70 Jahren vom 1. April 1923, an im fart der Kündi-

a f teten Abdruck 17 140 4 und ‘Preises und der Porto

: Bekanntmachung. : Auf Grund der Bekanntmachung zur ernhaltung unzuverlässiger erfonen vom Handel vom 23. Set S 1915 (NGBl. S. 603) be ih deni Schankwirt Niugent Mysliwiegt, Hindenburg. O.S,., Dorotheenstraße Nr. 10, durch Verfügung vom heutigen Tage den des täglihen Bedarfs wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt. Hindenburg O. S., den 5. Juni 1923. Der komm. Polizeipräsident. F. V, : Schilowsky.

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Bekanntmachung. Auf Grund der Verordnung vom 23, September 1915 (NGB. S. 603) zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel ist der Händlerin Frau Adolf Noll in Letmathe der Rave) mit sämtlihen Gegenständen des täglichen edarfs, insbesondere mit Lebensmitteln, sowie jede unmittelbare und mittelbare Beteiligung an einem derartigen Handel mit fofortiger Wirkung untersagt worden. Jserlobn, den 8. Junt 1923.

Der Landrat. J. V. : Frhr. v. Kön îg, Regierungsassessor.

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Bekanntmachung.

Dem Sil ne Seth Bohren, Königsberg i. Pr., Vorstädt. Feuergasse L , ist durch Verfügung vom heutigen age

Handel mit Gegenständen des täglihen Be- darfs unterfagt worden.

Königsberg, den 8. Juni 1923.

Der Polizeipräsident. * Bekanntmachung.

Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915 (NGBI. &. 603), betreffend Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel, habe ich den Händlern Hermann Dieter in Lauchstädt, Friz Böhme in Schafstädt und Paul Funke in Pobles durch Verfügungen vom 7, Mai bezw. 6. Zuni d. J. den Handel mit Varia nen des täglihen Bedarfs, ing- besondere Lumpen, Knochen, Ältpapier, Alteisen, Altmetall, Metall- bruch u. dergl, sowie jede unmittelbare und mittelbare Beteiligun an einem folchen Handel wegen Unzubverlässigkeit in bezug auf diese Gewerbebetriebe untersagt. Die Kosten des Verfahrens fallen den Betroffenen zur Last.

Merseburg, den 6. Juni 1923.

/ Der Landrat. G us ke.

“_ BekanntmacGung.

Auf Grund des § 1 der Bekanntmachung zur Fernbaltung unzu- verläfsiger Perfonen vom Handel vom 23. September 1915 g GBl. S. 603) habe ih dem ckermeister Flei Fleischer in Walzen, Kreis Neustadt O. S,, Ausübuug des Bädere d it bes es Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Gewerbebetrieb untersag

Neustadt O. S., den 11. Juni 1923. :

Der Landrat. Dr. Pau r.

tere 0 A

Bekanntmachung Auf Grund des § 1 der Bekanntmachung zur Fernbaltun unzu- verTä sfe Pr des A A as 23 lur Lena 1915 pas NGBI. S. 6 ih dem Bäder F438 Sokoll in Lonshnik die Ausübung des dereigewerbes wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Gewerbebetrieb un tersagt. Neustadt, O. S., den 11. Juni 1923. i Der Ländrat. Dr. Pacchur.

Nichtamtliches.

Preußen. -

Die amtliche Ausgabe dex Jahresberichte der pen den Gewerbeaufsihtsbeamien und Berg- ehörden für 1922 ist fertiggestellt. In den Gn nd insbesondere folgende Angelegenheiten besprochen worden: ie Durchführung der Verordnung über die E in den Bäckereien und Konditoreien ; die Dur ührung Wöch- nerinnenschußes unter besonderer Berück chtigung der Be- stimmungen ‘über die Gewährung von Pausen an stillende Mütter ; das Verhalten der jugendlichen Arbeiter (einschl. der Lehrlinge) bei der Arbeit, in der Verufss{hule und in der Freizeit (unter jugendlichen Arbeitern sind Personen bis zu 18 Jahren zu perstehen); die “ene E der Arbeit an gefährlihen Arbeitsmaschinen, insbesondere -an ressen, Stanzen und Holzbearbeitungsmaschinen, und ihr Einfluß auf die Unfallverhütung; die Prüfung und E der gesund- heitlichen Verhältnisse in Lumpenfortierereien und No produkten- geschäften N bei der Bearheitung von Altmetall, Metall- abfällen und Metallaschen ; die oribildungsbestrebungen in der Arbeiterschaft. Ein buchhändlerischer Vertrieb des Werkes findet nit stati. Bestellungen auf das Werk find an das Ministerium für Handel und Gewerbe, Berlin W. 9, Leipziger Straße 2, zu rihten. Der Preis des 31 Druckbogen um- enden Werkes beträgt für Jnländer zurzeit für den ge- für den gebundenen Abdruck 19 840 A. Seine ans acinat gegen Nachnahme des osien. ei der Bestellung ist anzu-

stete oder gebundene Abdrucke des Werkes ge-

——

geben, ob gehe wünscht Habe,

Deutscher Reichstag. 366. Sißung vom 15. Juni 1923, Nachmittags 2 Uhr. (Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger *) Präsident Löbe eröffnet die Sivung um 2 Uhr 10 Minuten. Zunächst wird in drei Lesunge

n erledigt eine Novelle zum eben erst beshlossenen infüHrvrungs-

*) Mit Ausnahme der durch Sperrdruck hervorgehobenen MNeden der Herren Minister, die im Worilaute Widergegeden find,

Handel mit allen Gegenständen:

geseß zum Knappschaftsgeseß, in der dia Konse gezogen wird aus dem früheren Beschl Betriebe der Steine und Erden, soweit sie nit unterirdi betrieben werden, vom Tuappschasisgeset zu befreien. Diess Konsequenz war in der fritheren ratung übersehen worden, Die Novelle ist von Abgeordneten aller burgerlichen Parteien und der Sozialdemokratie beantragt worden.

Es folgt die zweile Beratung der Novellen zun Reichsversorgungsgeseßt, Altrentnergeseg, Kriegspersonenschädengeseßtß und Offiziera Le Lo noge les in Verbindung mit einem Antrag

erthelé (Komm.), die Versor AnggRe nisse der Kriegsopfer durch Heraufsebung m Teuerungszulage sofort um das Siebenfache derx Maärzbezüge zu erhöhen. Dey Ausschuß hat an der Vorlage noch Aenderungen zugunsten der Berechtigten vorgenommen und den Antrag Berthels abgelehnt.

NReichsarbeitsminister Dr. Brauns: Meine Damen und Herren ! Mit der vorliegenden Novelle zuin Reichsversorgungsgesc wird ein doppeltes Ztel verfolgt. Einmal follen die seit 1920 geltenden Rentensäße der Teuerung fortlaufend angepaßt werden z weiterhin sollen Härten und Mängel, die sich aus dem Vollzug des Gefeßes von 1920 bisher ergeben haben, beseitigt werden. Die Novelle ist ium 19. Aus\{chuß des Reichstags in mehrmonatigen Bes ratungen ausgiebig behandelt worden. Dabei wurde auch geprüft, ob die von der Negierungêvorlage nicht berührten Bestimmungen des ursprünglichen Versorgungsgesezes irgendwel(er Aenderungen bedürfen.

Der Aus\{uß hat an der Regierungsvorlage mannigfache Aendes rungen vorgenommen. Diese Aenderungen haben aber und das ist von besonderem Wert keine neuen verwaltungstehnisßen Schwierigs keiten zur Folge. Es wird alfo gleiGwohl das Ziel der Negierung, die Novelle möglichst rasch in Vollzug zu feben, vorausfihtliGß in wenigen Monaten erreicht sein.

Die Verforgung der Kriegsopfer erfordert vom Reich gewaltige Aufwendungen. Bet der großen Notlage, in der sich das Neich bes findet, kann daher eine entsprechcnde Versorgung auf die Dauer nur dann sichergestellt werden, wenn die zur Verfügung stehenden Mittel in erster Linie den wirklich notleidenden Kriegsbeschädigten und Kriegs hinterbliebenen, also in erster Linie den Schwerbeshädigten und kinderrellen Familien und den Hinterbliebenen, zugewendet werden. Jh begrüße es, daß au die vom Aus\chuß beschlossenen Erhöhungen der Versorgungsgebührnisse diesem Grundgedanken der Regierungsvorlage NRecnung tragen. Die Gewährung einer Srauenzulage an die verbeirateten Schwerbeschädigten, die wesentlihe EchöHhung der Kinderzulage, der Waisen- und Elternrente, ferner die Erhößung der Zusagrente für die Schwerbeschädigten und die Witwen dienen diesem Ziel. - Auch die neue Vorschrift, daß dep Sch{werbes{ädigten, die dauernder Anstaltspflege bedürfen, fol f Pflege auf Kosten des Reichs gewährt werden kann, wird dazu dienen, gerade in den \{limmsten Fällen weitgebende Hilfe zu bringen.

Dieser Grundsay des Reichs, die Hilfe möglichst nah dem Be- dürfnis abzuftufen, zwingt auf der anderen Seite dazu, die Fälle der leichtesten Beschädigungen künftig von der Rentenversorgung auszus ließen. Aus diesem Grunde ist im vorliegenden Entwurf die Abfindung der NRentenempfänger vorgesehen, deren Erwerbsfähigkeit dur die Dienstbeschädigung nur um 20 vH gemindert worden ist. Nach den Beschlüssen des Ausschuses ist die Abfindungssumme in diesen Fällen wesentli erhöht worden. Es ist für die in Betraht kommenden Personen, volkswirtschaftlich gesehen, zweifellos von Vorteil, wenn ihnen. einmal cine größere Summe zugewiefen wird, als wenn sie laufend kleine, wirtshaftlich wenig bedeutende, Zuschüsse erhalten, die neben ißrem Arbeiis- und fonstigen Einkommen kaum eine nennengs werte Bedeutung haben. (Sehr richtig! bei der Deutschen Volkgs partei.) Für die Gestaltung des ganzen Gesebßentwurfs, insbesondere für die Leistungen an die bedürftigsten Kreise der Kriegsopfer, ist die Abfindung der 20 prozentigen Schädigung von wesentlicher Bedeutung gewesen. :

Wohl die wesentlihste Neuerung, welche die Novelle bringt, it die Anpassung der Teuerungszulagen an die Teuerungsmaßnahmers die jeweils für die Beamten getroffen werden. Das gleichmäßige Vorgehen in dieser Nihtung bei Beamten und Kriegsbeschädigten isk nunmehr durch diese Novelle sichergestelltk. Die Negierung wird Éünftig die Teuerungs8maßnahmen für die Reichsbeamten, soweit sie ihrer Natur nach überhaupt auf die Verforgungsgeseßgebung übers tragen werden können, auch auf diese übernehmen.

Zur Klarstellung möchte ih in diesem Zusammenhang bemerkens daß die örtlißen Sonderzushläge bei der Rentenberechnung nicht berüdfichtigt werden können, weil das tehnisch unmöglich ist. Dis Regierung steht an sich vor einer fehr {weren Aufgabe, wenn sie bef raf{ch sinkendem Geldwert möglichst aleihzeitig mit den Teuerungss maßnahmen für die Beamten auch jeweils die Rentenbezüge der dret bis vier Millionen Kriegsbeshädigten und Kriegshinterbliebenen in wenigen Tagen neu berechnen soll. Sollen bei dieser Berehnunä nun auch noch örtlihe Sonderbeiten berüdcksihtigt werden, dann würd die Anpassung an die Teuerungsmaßnahmen für die Beamten i kürzester Zeit zum völligen Zusammenbruch der für die Kriegsopfeck bestimmten Teuerungêsmaßnahmen führen.

Das Gesetz sieht auch die Möglichkeit vor, daß die Grundgehälteë der Beamten neu festgestellt werden. In diefem Falle müssen au die Grundbeträge der Rente neu berechnet werden. Aus Anlaß deë in diesen Tagen verabschiedeten Aenderung der Grundgébälter für diè Beamten sind in meinem Ministerium bereits die Vorkehrungen ges troffen, um die neuen Rentenbeträge mit Wirkung vom 1. Juli as den neuen Grundgehältern anzupassen.

Wie bekannt, haben die Vorschriften im alten Gese über das Ruhen der Rente zu langwierigen Verßbaudlungen im Aus\chuß geführt: Die Reichsregierung hat \sich nunmehr ebenso wie die in Betracht kommenden Ausfhüsse des Reichstags auf den Standpunkt gestellt; bei den Nuhensvorfchriften für die Kriegsbeschädigten ähnlich zu verz fahren wie bei den Kürzungsbestimmungen im Beamtenpensionsrecht: Um eine ‘möglidhst einheitliche Regelung diefer Frage gleichzeitig füë Beamte wie für Militärrentenempfänger zu treffen, werden dié