1901 / 154 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 02 Jul 1901 18:00:01 GMT) scan diff

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theiligte Personen vorzuladen und zu vernehmen. Er kann hierbei, wenn das Einigungsamt gemäß § 62 oder § 62a angerufen worden ist, für den Fall des Nichterfcheinens eine Geldstrafe bis zu einhundert Mark androhen. Gegen die Festseßung der Strafe findet Beshwerde nah den Be- stimmungen der Zivilprozeßordnung ftatt.

Eine Vertretung bethelliater Personen dur deren all- gemeine Stellvertreter (S 45 der Gewerbeordnung), Proku- risten oder Betriebsleiter ist zulässig.

XVIII, Der 8 63 erhält Nene Fassung: E

Das Gewerbegeriht, welches als Einigungsamt thätig wird, besteht neben dem Vorsißenden aus Vertrauensmännern der Arbeitgeber und der Arbeiter in gleicher e :

Die Vertrauensmänner sind von den Betheiligten zu bezeihnen. ‘Erfolgt die Bezeihnung nicht, so werden die Vertrauensmänner dur den Vorsißenden ernannt.

Einigen sih die Betheiligten über die Zahl der zuzu- ziehenden Vertrauensmänner nicht, so ist die Zahl derselben von dem Vorsißenden auf mindestens zwei für jeden Theil u bestimmen. S : Die Vertrauensmänner dürfen niht zu den Betheiligten gehören. O : : E

Der Vorfißende ist befugt, eine oder zwei unbetheiligte Personen als Beisißer mit berathender Stimme zuzuziehen ; vor der Zuziehung sind die beiden Theile zu hören.

XIX,. Im §64 erhält der zweite Saß des Abs. 1 folgende ‘assung: 2 9 S dor oder, im Falle des § 62 a, der Vorsißende

des Gewerbegerihts ist befugt, zur Aufklärung der in Betracht kommenden Verhältnisse Auskunftspersonen vor- zuladen und zu vernehmen. XX,. Im § 67 Abs. 2 Saß 2 werden die Worte „Bei- fißer und“ gestrichen. XXI. Hinter § 69 wird folgender neuer Paragraph eingestellt: S 69a.

Das Gemwerbegericht als Einigungsamt ist nicht zuständig, wenn bei der Streitigkeit ausschließlich Jnnungsmitglieder Und deren Arbeiter betheiligt find, und für die Innung zur Erfüllung der im § 81a Nr. 2 der Gewerbeordnung be- zeihneten Aufgabe ein besonderes Einigungsamt besteht, dessen Husammensehung und Thätigkeit durch das Statut entsprehend den Bestimmungen der S8 62 bis 69 dieses Gesehes geregelt sind. Rufen beide Theile das Gewerbe- gericht als Einigungsamt an, so ist’ dieses auch bei solchen Streitigkeiten zuständig.

XXII. Der §8 70 erhält folgende Fassung:

Das Gemwerbegericht ist verpflichtet, auf Ansuchen von Staatsbehörden oder des Vorstandes des Kommunalver- andes, für welchen es errichtet ist, Gutachten über - gewerb- liche Fragen abzugeben.

Das Gewerbegericht ist berehtigt, in gewerblichen Fragen Anträge an Behörden, an Vertretungen von Kom-

} munalverbänden und an die gesezgebenden Körperschaften der Bundesstaaten oder des Reichs zu richten.

Zur Vorbereitung oder Abgabe von Gutachten sowie zur Vorbereitung von Anträgen können Ausschüsse aus der Mitte des Gewerbegerichts gebildet werden.

Diese Ausschüsse müssen, sofern es \sich um ¿Fragen handelt, welhe die Interessen beider Theile berühren, zu

gleichen Theilen aus Arbeitgebern und Arbeitern zufammen- gejeßt sein.

Das Nähere bestimmt das Statut.

XXIII. Der 8 71 Abs. 1 erhält folgende Fassung :

Jt ein zuständiges Gewerbegeriht niht vorhanden, \o fann bei Streitigkeiten der im S 3 Abs. 1 Nr. 1 und 5 bezeihneten Art jede Vartei die vorlâuhnge Entscheidung durch den Vorstcher der Gemeinde (Bürgermeister, Schult- heiß, Ortsvorsteher u. \. w.) nachsuhen. Zuständig ist der Vorsteher der Gemeinde, in deren Bezirke die streitige Ver pilihtung aus dem Arbeitsverhältni}e zu erfullen ist oder

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nch die gewerbliche Niederlassung des Arbeitgebers befindet, |

oder beide Parteien ihren Wohnsiß haben.

XXITV, Im 873 erhält der zweite Sah folgende Fassung: Ein unmittelbarer Zwang zur Vornahme einer Handluna ift nur im Falle des 8 127d der Gewerbeordnung zulässig: die Leistung von Diensten aus einem Dienstvertrage kann dur Geldsirafen niht erzwungen werden.

XXV, Im 8 77 Abs. 2 Ziffer 6 wird statt 8 63 Abs. 3

geseht: 8 63 Abs. 4. XXVI, Der 8 78 wird durch folgende Vorschrifter 4 0 Soweit nah den Vorschriften des Krankenversid

gesehes die Entscheidung von St itigkeiten über rechnung und Anrehnunag von V rlicherunasbeiträaen und Eintrittsgeldern in Gemäßheit dieses Gesehes zu erfolgen hat, finden die Vorschriften de: SS T1 bis 75 au dann Anwendung, wenn cs sich um Versicherungsbeiträge anderer als der im § 2 bezeichneten Arbeiter handelt ; ständigkeit des Gemeinde Vorstehers

Le wIrO n dieiem niht dadurch ausgeschlossen, ay ein Gewerbegericht für Gemeinde errichtet ist. S AAVIL Im 79 wird der Abs. 3 testrichen XXVIII. Sinter 80 wit Bo gestellt ’X) n In dem Verhältnisse der Innungen, det „Innungs)chieds- gerihte und der im § 80 bezeichneten Gewerbea« den ordentlichen Gerichten und zu den jemäß | Gewerbegerichten finden die Vi rshriften des sprehende Anwendung. Artikel 2

Rechisitreitigkeiten, die vor dem Inkrafttreten dieses Ge sehes anhängig geworden find, werden nah den bisherigen Vorschriften erledigt

Artikel 3,

Der Neichslanzler wird ermächtigt, den Text des (e werbegericht6gesetzes, wie er sich aus den im Artikel l vor- ejehenen Aenderungen ergiebt, unter fortlaufender Nummern folge der Paragraphen und unter Weglassung des L K1 dur as Reichs&-Geseyblatt bekannt zu maden Hierbei sind den Verweisungen auf die Vorschriften der der Gewerbeordnung diese

L Geseße in ihrer gegenwärtigen Fassung zu Grunde zu légen. Bu y

Soweit in anderen Gesehen auf Vorschriften des Gesehes, |

betreffend die Gewerbegerichte, vom 29. Juli 1890 verwiesen

ist, iretcn die entsprechenden Vorschriften des vom Reichskanzler |

LUATIALC

bekannt gemachten Textes an ihre Stelle.

Ziviüprozeßordnung und |

Artikel 4. Die Vorschristen der Artikel 1 und 2 treten am 1. Januar 1902 in Kraft. : ; UrkundEŸ unter Unserer "2" gi ae Unterschrift und beigebrucen Kaiserlichen Fnstiegel. Gegeben an Bord Meiner Yacht „Hohenzollern“, Trave- münde, den 30. Zuni 1901. (L. 8.) Wilhelm.

Graf von Bülow.

NchchG tra zum Vertrag über die Einrichtung und Unter- haltung von Postdampferverbindungen mit Afrika vom 21./9. Juli 1900.

Zwischen dem Reichskanzler Grafen von Bülow, handelnd im Namen des Reichs, einerseits und der Aktiengesellschaft Deutsche Ostafrika-Linie zu Hamburg andererseits ist heute in Ergänzung des Vertrags über die Einrichtung und Unter- haltung von Postdampfer-Verbindungen mit Afrika vom 41./9. Juli 1900 das Folgende vereinbart worden:

Auf Grund besonderer Vereinbarung können vorüber- gehend an Stelle der im Artikel 1 unter A. des Vertrags vom 21./9. Juli 1900 vorgesehenen zweiwöchentlichen Rundfahrten um Afrika zwei vierwöchentlihe Fahrten, eine Ostliniè und eine Westlinte, eingerichtet werden, von denen jede die Aus- und die Heimreise auf ein und derselben Seite Afrikas ausführt; die beiden Linien müssen sih mit ihren Endpunkten erreihen und mit sämmtlichen unter A. ge- nannten Häfen eine regelmäßige Postdampfer - Verbindung herstellen.

Für die Dauer einer folchen Vereinbarung kann für aushilfsweise zu verwendende Schiffe die im Artikel 2 Abs. 2 des Vertrags vorgesehene geringere Fahrgeschwindigkeit auch dann zugelassen werden, wenn die Schiffe nicht bereits vor dem 1. April 1900 in die ostafrikanische Reichs-Postdampfer- linie eingestellt waren.

Diese Vereinbarung ist urkundlich in zweifaher Aus- fertigung von beiden Theilen unterschrieben und untersiegelt worden

Berlin, den 17. Zuni 1901. Hamburg, den 5. Zuni 1901.

Der Reichskanzler. Deutsche Ostafrika-Linie.

(L. S.) Graf von Bülow. (L. S.) Unterschriften.

Dat mauer a, betreffend den Fortbezug der Unfallrenten und die Gewährung des Anspruchs auf Hinterbliebenen- rente bei Ausländern. Vom 29. Juni 1901.

Der Bundesrath hat in seiner Sizung vom 29. Juni 1901 beschlossen, die Bestimmungen über das Nuhen der Renten und über die Ausschließung des Anspruchs auf Hinter- bliebenenrente im § 94 Ziffer 2, S 21 des Gewerbe- Unfallverfihérungsgeseßes sowie im S 37 Abs. 1, 89 des Bau-Unfallversiherungsgeseßes für die Angehörigen der 1m Reichsrathe vertretenen Königreiche und Länder der K. und K. österreichish-ungarischen Monarchie sowie fur die Angehörigen des Königreihs Jtalien außer Kraft zu teben.

Die Außerkraftsezung erfolgt mit der Maßgabe, daß die rentenberechtigten Ausländer, solange sie sich niht im Inlande aufhalten, den vom Jreichs-Versicherungsamt auf Grund des d 94 iffer 3 des Gewerbe-Unfallversicherungsgeseßzes für Fn länder erlassenen Vorschriften zu genügen haben.

“Berlin, den 29, Juni 1901

Der Reichskanzler.

Jn Vertretung:

Graf von Posadowsky

on Hamburg hof, 11 Ubr ausgenommen Auguit, noch an

T In Ï n. Ueber Hoyerschleuse taglich zweimal mittels der Damvfschiffe „Nordsee“, „Frisia“, und „Wellerland" für Postsendungen ieder Art, dagegen am 13., 28. Juli [owie am 11. und 27. August nur einmal. Briefsendungen, welhe mit dem 7 Uhr 36 Minuten früh von

pamburg (Klosterthor) abgebenden Zuge (ab Berlin, Lebrter Bahnhof, 11 Uhr 59 Minuten Abends) Beförderung erhalten, treffen, aus. enommen den 13., 28.,, 29. Jult und IL, 12. August, noch an dem- selben Tage auf Sylt ein i h, Ueber Cuxhaven,

für Postsendungen jeder Art taglih einmal mittels der Dampfer „Sobra* und „Prinzessin Heinrich“.

Briefsendungen, die mit dem 9 Uhr 6 Minuten früh von Ham- burg (Hannoverscher Bahnhof) abgehenden Zuge (ab Berlin, Lehrter Bahnhof, 11 Uhr 59 Minuten Abends) Beförderung erhalten, treffen stets noch an demselben Tage guf Sylt ein, Ee

D. Nach Röm (Kbnigsmark, Lakolk): Ueber Scherrebek,

für Postsendungen jeder Art: tägli zweimal mittels der Dampfer der Verkehrsverwaltung des Nordseebades Lakolk. Am 14. und 28. Juli, sowie am 12. und 27. August fällt die zweite Fahrt nah Röm aus.

Briefsendungen, die mit dem 7 Uhr 36 Minuten grad von Ham- burg (Klosterthor) abgehenden Zuge (ab Berlin, Lehrter Bahnhof, 11 Uhr 59 Minuten Abends) Beförderung erhalten, treffen, aus- enommen den 1.—2., 13.—16.,, 27.—31. Juli und 1, 11.—15., 6.—30. August, noch an demselben Tage auf Nöm ein.

Kiel, den 26. Juni 1901. :

Kaiserliche Ober-Postdirektion. Lauenstein.

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Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 29 des „Reihs-Geseßblatts“ enthält unter Nr. 2780 das Geseß zur Abänderung des Gesehes vom 29. Juli 1890, betreffend die ewerbegerihte, vom 30. Juni 1901. Berlin W., den 2. Zuli 1901. Kaiserliches Post-Zeitungsamt. Weberstedt.

Königreich Preufsen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht :

den Medizinal-Affsessor, Sanitätsrath Dr. med. Wilhelm Schmalfuß in Hannover zum Mediztnalrath und Mitglied as der Provinz Hannover zu ernennen owie

dem Eisenbahn-Sekretär r Lee Zilß in Erfurt bei seinem Uebertritt in den Ruhestand den Charakter als Rechnungsrath und

dem Sekretär Weckesser bei der Provinzial - Steuer- Direktion in Cassel aus demselben Anlaß den Charakter als Kanzleirath zu verleihen, ferner

infolge der von der Stadtverordneten-Versammlung zu Barmen getroffenen Wahl den Fabrikanten Ern st Schwartner, den Fäufinana Oswald Sehlbach und den Rentner Nein- hold Biermann daselbst als unbesoldete Beigeordnete der Stadt Barmen und

infolge der von der Stadtverordneten-Versammlung zu Trier Ferolfenen Wahl den Rechtsanwalt, Justizrath Wilhelm Wenzel daselbst als unbesoldeten Beigeordneten der Stadt Trier auf fernere sechs Jahre zu bestätigen.

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Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten.

Der Oberarzt des städtischen Krankenhauses T in Han- nover, Professor Dr. Heinrich Neinhold is zum Medizinal- Assessor beim Medizinal-Kollegium der Provinz Hannover er nannt worden.

Ober-Nechnungskammer.

_Die bisherigen Geheimen revidierenden Kalkulatoren Bastian, Wolter, LUdtke, Rogalla, Düvert, RNonte, Kracht und Schreiber find zu Geheimen RNechnungsrevisoren

bei der Königlichen Ober-Nechnungskammer ernannt.

Abgereist: Seine Excellenz der Staats- und Justiz-Minister Dr. Schonstedt, mit Urlaub nah der Schweiz:

Seine Excellenz der Staats- und Finanz-Minister Freiherr von Rheinbaben, mit Urlaub:

der Direktor im Reichs-Schatzamt Twele, mit Urlaub in das Riesengebirge.

Nichtamfkliches. Deutsches Reich.

Preufszen. Berlin, 2. Juli.

Seine Majestät der Kaiser und K onig besichtigten ge\tern Vormittag auf der Travemünder Rhede das Sul- [chiff des deutshen Schulschiffvereins „Großherzogin Elisabeth“ und das Erpeditions\{hif der Südpolar-Erpedition „Gauß“. Heute Vormittag nahmen Seine Majestät den Vortraa des Chefs des Militärkabinets, Generalmajors Grafen von Hülsen Haefeler entgegen.

Jn der am 29. v. M. unter dem Vorfiß des Staats sekretärs des Jnnern, Staats-Ministers Dr (Grafen von Posadowsky - Wehner abgehaltenen Plenarsißzung des Bundesraths wurde dem Entwurf eines (Besezes über die Verlegung der preußisch - österreichischen (Grenze längs des Przemsa - Flusses die Zustimmung ertheilt. Ferner wurden genehmigt: der Antraa Badens wegen Prägung einer Denkmünze zur Erinnerung an das fünfzigiährige Regierungsjubiläum Seiner Koniglichen Hoheit des Großherzogs Friedrih von Baden, die Vorlage, betreffend die nah § 14 Abs. 1 des Geseyes wegen Abände rung der Unfallversicherungsgeseze vom 30. Juni 1900 vors- zunehmende Bestimmung des Stimmenverhältnisses der bei de r Neuwahl der nichtständigen Mitglieder des Reichs - Vei siherungsamts aus dem Stande der Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie ihrer Stellvertreter betheiligten Wahl [förper , der Ausschußantrag wegen der Vergütung der Zuckersteuer bei der Ausfuhr stärkezuckerhaltiger Zucker früchte, der Ausschußantrag, betreffend den Zollverwaltungs kosten-Etat für das Großherzogthum Luxemburg, die Vor- lage, betreffend den Salzsteuerverwaltungskosten Etat für das Herzogthum Sachsen Meiningen, die Vorlage wegen des Eintritts der shwarzburgischen Unterherrschaften in den thüringishen Zoll- und Steuerverein, die Vorlage, be treffend die Beschränkung der Brennsteuerverglütuna, die Vorlage, betreffend die § ußerkraftsezung der Bestimmungen über das Nuhen der Unfallrenten für öôsterreihishe und italienische Staatsangehörige, der Entwurf von Bestim mungen zur Autfätrung des Gesehes über den Verkehr mit Wein èc., die orlage, betreffend die Desinfektion der

ur Geflügelbeförderung benußten Eisenbahnwagen im Ver- fehr mit Belgien, der Entwurf einer Verordnung über die Klasseneiniheilung der Militärbeamten des Reichs- heeres und der Marine, die Entwürfe von Verordnungen über die Tagegelder 2c. von Beamten im Geschäftsbereiche des Reichsamts des Jnnern und über die Tagegelder 2c. von Beamten der Betriebsverwaltung der Neichseisenbahnen, —- sowie der ents einer Verordnung wegen Abänderung der Bestimmungen Uber die Tagegelder 2c. der Beamten der Reichs-Post- und Telegraphenverwaltung. Außerdem wurden einige Rechnungsangelegenheiten erledigt und über die Seiner Mazestät dem Kaiser zu unterbreitenden Vorschläge wegen Be- sezung von Stellen bei verschiedenen Reichsbehörden, sowie über eine Anzahl von Eingaben Beschluß gefaßt.

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Der Kaiserliche Gesandte in Stockholm Graf von Leyden at einen ihm Allerhöchst bewilligten kurzen Urlaub angetreten. Während der Abwesenheit desselben wirkt der etaismüäßige Legations-Sekretär der Kaiserlichen Gesandtschaft, Legations- rath Freiherr von Heinße-Weißenrode als Geschäfts- träger.

Der hiesige schweizerische Gesandte Dr. Nöth hat Berlin mit Urlaub verlassen. Während seiner Abwesenheit fungiert der Legationsrath Dr. Vogel als interimistischer Geschäfts- träger.

Laut Meldung des „W. T. B.“ ist S. M. S. „Jrene“, Kommandant: Fregatten-Kapitän Gildemeister, am 29. Zuni in Amoy eingetroffen und gestern nah Saigon in See ge- gangen. | |

Der Dampfer „Rhein“ mit dem Transport der ab- gelösten Besaßung der Schiffe in Ost-Asien an Bord, Transportführer: Kapitänleutnant Huß, ist am 29. Juni in Schanghai angekommen und am 30. Juni nach Singapore weitergegangen.

Sachsen-Meiningen. Jhre Durchlaucht die Prinzessin Friedrich von Sachsen-Meiningen isst vorgestern Abend 9 Uhr in Cöln von einem,Prinzen glücklih entbunden worden.

Oesterreich-Ungarn. Der Kaiser hat sich heute früh zu mehrwöchigem Auf-

enthalt nah Js{chl begeben. |

Der Präsident des Pariser Gemeinderaths Dausset überreihte gestern im Sißungssaale des Altstädter Rath- hauses als Geschenk für die Stadt Prag in Gegen- wart von Mitgliedern der Gemeindevertretung eine künst- lerish ausgeführte Sèvres-Vase. Dabei hielt Dausset eine Ansprache, in welcher er, wie o L 2 De richtet, ausführte, man habe absihtlich eine solche Vase ge- wählt, wie sie dem Kaiser von Rußland bei AllerhFhitdesien Besuch. in Paris von dem Präsidenten der Republik überreicht worden sei. Dieses Geschenk sei . eine Besiegelung der Be- ziehungen zwischen dem czechischen und dem französischen Volke Kaijer Karl [1V., in Frankreich erzogen, habe Prag berühmt gemacht dur großartige Werke der Kunst und Kultur, welche nchtbare Spuren französiscen Geistes trügen. Er, der Nedner, werde heute, gemäß einem Beschlusse des Pariser Gemeinderaths. an dem Denkmal dieses Herrschers namens der Stadt Paris einen Kranz niederlegen als Zeichen der Anknüpfung französisch- czehisher Beziehungen. Der Redner \hloß mit den Worten: „Vergesset niht, daß Frankreich die Bedeutung Eures Volkes u begreifen beginnt. Es leben die Czechen, es lebe Euer chöônes Prag!“ Der Bürgermeister Srb dankte in franzößscher Sprache und {loß mit dem Nufe: „Es lebe Paris! Slava ie französische Kunst!“

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Großbritannien und Jrland.

Das Oberhaus beschloß gestern, wie „W. T. B.“ meldet, daß, vorbehaltlich der Genehmigung des Köni@s, die Verhandlung gegen den Earl of Russell wegen VDigamie am 18, Juli unter dem Vorstß eines Lord: High Steward stattfinden solle Im weiteren Verlaufe der Ver handlungen theilte der Erste Lord der Admiralität Earl of Selborne mit, daß das amerifanishe Schiff „Maine“, welches als Hospitalschiff in Süd-Afrika gedient habe, der britischen Marine von seinen Eigenthümern zum Geschenk gemacht worden sei. Der Earl of Spencer gab seiner Freude über dieses Geschenk Ausdruck, in welchem er einen Beweis der guten Be ziehungen zwischen beiden Ländern erblickte.

Jm Unterhause erwiderte der Staatssekretär für die Kolonien Chamberlain auf eine Anfrage bezüglih dêr Lage in der Kapkolonie, wo das Parlament bis zum 27. August vertagt worden sei, ohne die für die Erledigung der Staats geschäfte erforderlihen Gelder über den 30 Junt“ hinaus be willigt zu haben: Da das Kapparlament vertagt sei, beabsichtige die

Regierung, demGouverneur zu empfehlen, daß er Gutscheine für die |

Bedürfnisse des öffentlihen Dienstes ausgebe. Die Minister

der Kapkolonie seien damit einverstanden; das Kapparlament |

fônne aber unter den gegenwärtigen Umständen nicht zu)ammentreten. ge)\chehen. Wenn das Berfahren des Gouverneurs un- geseplich E dais er darauf, vom Kavpvarlament daß das Verfahren des Gouverneurs durch die Staats bedürfnisse gerechtfertigt sei. Jn Beantwortung anderer An En erklärte der Staatssekretär, die RNegicrung habe be züglich der Zukunft des Dynamit-Monopols sowie der g nauen Höhe der auf den Gewinn aus den Goldminen zu legenden Besteuerung noch keine endgültige Entscheidung ge róffen.

Vei einem Festmahl, welches gestern zur Feier des Canada-

au

Lages in London fiattfand und an welhem auch verschiedene |

canadishe Minister theilnahmen, hielt der Staatssekretär für

die Kolonien Chamberlain eine Rede, în welcher er, | dem „W. T, B.“ zufolge, darauf hinwies, daß man |

wieder die Geburt einer Nation feiere, welhe ein Glied des

größten Reichs der Erde bilde, und daß nichts erhebender |

ewesen sei als die Art, wie die Kolonien Groß- ritannien im südafrikanischen Kriege zu Hilfe gekommen seien. Die Einigung des britishen Neichs sei mit Blut be siegelt worden.

Hoffentlich werde dics Anfang Oktober

Hndemnität zu erlangen. Ec (Chamberlain) sei der Ansicht, |

r glaube nicht, daß fih die heutige Meinung | des gebildeten Europa mit dem Urtheil der Nahwelt decke

Er bewerthe vielmehr . die Meinung der ‘britischen Kolonien weit. höher als die irregeleitete Anschauung Europas, welche auf Lügen gegründet sei, die von aus- wärtigen Feinden und einheimischen Verräthern verbreitet worden seien. Wenn je einmal das Scepter seiner Hert- schaft für Englands Hände gu shwer zu werden drohe, so blie es hin auf die lungen Nationen, um sich in den Stand

zu seben, den Hohn seiner Feinde mit dem Jubel seiner Kinder zu deantworten.

Frankreich.

Die Deputirtenkammer seßte gestern Vormittag die Verathung der Vorláge, betreffend die Alters- und Jn- validitätsversiherung der Arbeiter, fort und nahm nach kurzer Debatte Absaß 1 des Artikels 1 an, welcher die Berechtigung zum Nentenbezuge auf alle Lohn- empfänger erstreckt. Der Deputirte Vaillant verlangte, daß die Berechtigung auch auf die ausländischen Arbeiter ausgedehnt werde. Nach einer Bemerkung des Berichterstatters, daß diese Frage bei der Berathung des Artikels 3 ju erörtern sei, wurde der Antrag Vaillant zu Artikel 1 abgelehnt. Fn der Nachmittagssißung brachte der Deputirte Allemane einen Antrag ein, nach welchem alle Kongregationen sofort aufgehoben und ihre Güter ein- gezogen werden sollen. Der Redner verlangte für seinen An- trag die Dringlichkeit und die sofortige Berathung. Der Minister-Präsident Waldecck-Nosseau wies darauf hin, daß er feine Meinung über diesen Gegenstand bereits anläßlich der Einbringung eines gleihen Antrags bei der Berathung des Vereinsgeseßes dargelegt habe; er wolle die Debatte darüber nicht nochmals eröffnen. Die Dringlichkeit wurde mit 305 gegen 130 Stimmen abgelehnt, Der Deputirte Lafferrière verlangte die Aufshebung des Geseßes vom Zahre 1810, durch welches den „Brüdern der christlichen Lehre“ die Erlaubniß, Unterricht zu ertheilen, gewährt worden sei. Die für diesen Antrag geforderte Dringlichkeit wurde mit 362 gegen 205 Stimmen abgelehnt, Bei der Berathung über "den Nachtrags - Etat von 80 Millionen ör. zur Deckung der Kosten der China-Expedition legte der Veputirte Sembat (Soz.) Verwahrung dagegen ein, daß der Krieg ohne Zustimmung des Parlaments begonnen sei, und gab der Befürchtung Ausdru, daß es in China zu neuen Verwickelungen kommen werde. Er machte den Missionaren ein provozierendes Verhalten zum Vorwurf und sprah zum Schluß von Verleßungen von Leben und Eigenthum und von Akten der Barbarei seitens der europäischen Truppen, welche auf Veranlassung der Missionare begangenen worden seien. Der Minister des Auswärtigen Delcassé entgegnete, er ergreife gern die Gelegenheit, nochma!s dem Expeditions-Korps seine Anerkennung aussprechen zu können. Man werfe der Regic- rung vor, daß sie den Krieg erklärt, vergesse dabei aber, daß die chinesishe Regierung die Feindseligkeiten eröffnet habe, indem sie die Niedermeytelungen habe geschehen lassen. China habe nunmehr die Friedensbedingungen angenommen, die französishen Truppen würden somit nah Frankreich zuriüc- berufen werden. Jn China würden nur soviel Truppen bleiben, als nöthig seien, um die Gesandtschaften zu hüten. Wenngleich er noch nicht sagen könne, daß der Friede gesichert sei, so glaube er doch behaupten zu können, daß alles geschehen jei, um ihn zu verbürgen. Hierauf nahm der Marine-Minister Lanessan das Wort. Er erklärte, die Truppen hätten keinerlei Grausamkeiten begangen. Wenn (Gewaltthätigfkeiten vorgekommen seien, so habe es sich nur um Einzelfälle

gehandelt. Die Soldaten hätten muthig gekämpft, ohne | Enquête, |

unnüße Grausamkeiten zu begehen. Eine ; welhe im ganzen Erpeditions Korps angestellt worden sei, habe ergeben, daß insgejammt nur 20 folhe Ausschrei

tungen vorgekommen seien. Die Thäter seien sehr strena be- |

straft worden. Der Minister verlas hierzu den Bericht des französishen Geschwaderkommandanten in China und einen Brief des Generals Voyron. Der Deputirte Cochin fragte des Auswärtigen Delcassé entgegnete, Frankreich werde, n die übrigen Mächte, auf der Straße nah Peking bleib Der Deputirte Sembat verlangte die Anstellung einer Ut suhung über die von dem Expeditionskorps Gemwaltthätigkeiten. Der Deputirte Millevoyne und der Minister-Präsident Waldeck-Nousseau bekämpvften dieses Ver- langen. Der Deputirte Sembat bestand demgegenüber auf seiner Forderung, Der Deputirte Viviani beantraat l Abstrich von 1000 Francs von dem Nachtraas-Etat. wei wie er erklärte, wünshe, daß Frankreih nit weiter Schuß der Missionare ausüben solle. Der Minister-Präsident Waldeck-Rousseau sprach dagegen, indem er erklärte, die Negierung werde sich eine Aufgabe nit ab ichen laîsen die ihr eine bevorzuate Position acwähre Der Antrag Viviani wurde nunmehr mit 425 gegen 109 Stimmen abaelehnt, ebenso der Antrag Sembat auf Anstellung ciner Enquête mit 128 gegen 107 Stimmen und der einzige Artikel der Nach tragsvorlage mit 474 gegen 71 Stimmen bewilligt Sißung wurde sodann geschlossen

Das „Journal Officiel“ wird heute das Ve veröffentlihen und zugleih eine Verfügung des denten Waldeck-Nousseau, worin geschrieben werden, unter welchen die Gesu ch der Kongregationen gestellt werde! sfuhe follen dem Ministerium des i den Bischöfen genehmigten Saßungen einges welchen der Zweck der Kongregationen Gesuche sollen Schriftstücke mit Angaben gregations-Vermögen und den Personalakten ihrer enthalten. Die Kongregatianen sollen endlich die Ver übernehmen, sih der ordentlichen Gerichtsbarkeit werfen.

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Rußland,

deutsche Militär-Deputation jat, wie , Petersburg gestern wieder verlassen.

Jtalien.

Wie dem „W. T. B,“ aus Nom gemeldet wird, verlautet in den Kreisen des Vatikans, der Pap t gedenke nicht, eine Kundgebung in der Angelegenheit des franzöfischen Vercins grsezes zu veröffentlichen, da er der Meinung sei, in dem Schreiben an den Kardinal Nichard seine Gedanken völlig zum Ausdruck gebracht zu haben

Türkei,

Die „Kölnische Zeitung“ meldet, der bisherige türkische General von Grumbckow Pascha sei auf der Reise von Konstantinopel nah Deutschland gestorben.

A

was Frankreih nun in China zu thun gedenke. Der Minister

Amerika.

Nach einem in New York eingetroffenen Telegramm aus Kingston (Jamaica) berichtet der dort von Colon ein- geiroifene Dampfer „Orinoco“, in Panama sei infolge des Serühts, daß die Aufständischen sih wieder I das Kriegsrecht verkündet worden. Anscheinend habe im Junern ein größerer Kampf stattgefunden, und man befürhte einen Angriff der Aufständishen auf Panama und Colon. Es seien weitgehende Maßnahmen getroffen worden.

Asien.

Jn einer am 27. v. M. abgehaltenen Versammlung der Gesandten in Peking wurde, dem „W. T. B.“ zufolge, dem Entwurfe einer Proklamation der hinesishen Be- hörden die Zustimmung ertheilt, dur welche die Bevölkerung über den Abmarsch der fremden Truppen und die Befürchtungen vor der Nückehr der chinesischen Soldaten beruhigt werden soll.

Nach einer Meldung des „Reuter'schen Bureaus“ aus Peking vom gestrigen Tage haben die Chinesen gestern die Verwaltung eines Theils der britishen Sektion in Peking übernommen.

Afrika. _ Lord Kitchener berichtet, daß seit dem 24. Juni nach den Meldungen der britischen Abtheilungen 74 Buren gefallen, 60 verwundet und 160 gefangen genörziten worden seien, 136 hätten sich ergeben. Ferner seien 131 Gewehre, 15 800 Patronen und 304 Wagen erbeutet worden.

Die „Cape Times“ meldet, Fouché sei in die Eingeborenen- NReservate in den Distrikten von Maclear und Elliott ein- gedrungen, wo es reihlich Pferde gebe, da in diesen Theilen das Kriegsrecht nicht gelte. Die europäischen Farmer rüsteten sih jetzt zur Vertheidigung dieses Gebietes, das bisher unter stillshweigender Uebereinkunft als Eingeborenen-Gebiet stets in Ruhe gelassen worden sei.

Wie dem „W. T. B.“ aus Tanger berichtet wird, - ist dort aus Anlaß der Flotten-Manöver ein aus zwölf Schiffen bestehendes französishes Geschwader eingetroffen. Der französische Geschäftsträger gab „zu Ehren des Geschwader- Kommandanten ein großes- Fest, welhem die Mitglieder des diplomatishen Korps beiwohnten.

Australien.

Der Herzog und die Herzogin von Cornwall und York sind Leute in Hobart (Tasmanien) eingetroffen ; während der Fahrt dorthin herrschte, wie „W. T. B.“ meldet, stürmisches Wetter.

Kunst und Wissenschaft.

A. F. Die Gesellschaft für Erdkunde veranstaltete in diefen Tagen an Stelle einer Fachsißung einen Ausflug nah dem Asro- nautischen Observatorium des Königlichen Meteorologishen Instituts am Tegeler Schießplay. Dort angelangt, empfing die aus etwa 200 Perfonen bestehende- Gesellschaft in der luftigen, zu einem Audi- torium umgewandelten Ballonhalle durch den Geheimen Regierungsrath, Professor Dr. Aßmann Belehrung über die modernen Hilfsmittel zur Erforschung der höheren Sichten der Atmosphäre, - begleitet von sehr inshaulihen Demonstrationen. Diese Mittel bestehen im wesentlichen in der Berwendung des Registrierballons, des Drachenballons und des Drachens für Beobachtungszwecke. Der erstere befißt vor den beiden anderen den Vorzug, in sehr hohen Schichten, nämlich bis 13 000 m he zu steigen; aber die selbstthätigen Aufzeichnungen an den von ihm mitgeführten Instrumenten, einem Thermometer und inem Barometer, find bei der starken Drehbewegung des Ballons ter dem Einfluß der Sonnenftrahlung nicht recht zuverlässig, sodaß

ir die bei Tage während der ersten Aufwärtöbewegung und die bei machten Vermerke als vollgültig angesehen werden. Wie diese

ngen im Original aussehen, wurde an den von einem Negistrier-

m 13. Juni na seiner Auffindung überlieferten Notierungen Dieselben [ießen erfennen, daß die niedrigste Temperatur,

dieser Ballon begegnete, 45° C. und der ‘niedrigste Luftdruck

wesen, was einer erreihten Höhe von 9150 m entspricht.

bnungen erfolgen entweder durch Einkratzen auf einer von

rehten, mit Lamvenruß überzogenen Trommel aus

h mittels eines Metallstifts oder durch einen Tinten-

nen um die Trommel gelegten Papierstreifen schreibt.

die leykere, dem Einfrieren allzusehr unterworfene

durch einen Schwefelsäure führenden Holzstift ersegt

er in Berührung mit dem von Lackmus - Tinktux

pier darauf seinen Weg roth verzeichnet. Daß als An- egistrierungsbewegungen das Steigen oder Sinken des

die Bewegung der Zeigernadel des Aneroïds dienen,

interessanter ist, wie durch cine \innreicbe Anordnung

ngsfurven zu einer vereinigt werden. Der Vortragende

¡ der Anschaulichkeit einen Negistrierballon von etwa

aus Gummistoff, also ganz âhulih den bekannten

ingefertigt und vorbereitet und ließ: denselben, nab-

Protokoll und der Aufforderung an

lieferung versehen worden war, aufsteigen.

j Minuten, bis der von \{wachdem Nord-

ringer Weise abgetriebene Ballon im klaren

ntidhrwunden war Der jedem Negistrier

il an den Finder fordert ihn zur Sicherung

istrumente und zur \ofortigen Melduna

ein Kisthen mit Anweisung, wie Ballon

rin zu bergen find, durch die Post zugesandt

janisation bewährt \si{ch im Großen und

au einzelne Ballons verloren geben oder erst

jefunden werden Teisserenc de Bort in Trappves

diese Methode ausgebildet, hat bereits 400 Negistrier-

t Erfolg steigen lassen, und für die verabredeten periodischen,

hzecitigen Ballonfahrten von verschiedenen Orten aus sind sie un- chrlih ; dennoch stehen sie in der Brauchbarkeit zum Zwet der dung der höheren Schichten unserer Atmosvbäre den beiden inder Formen bei weitem nach, weil mau diese während ibrer zunktion beobachten, ihre Höbe in jedem Augenblick feststellen, ibnen die FZmtrumente mit größerer Ruhe anvertrauen und sie täglich Der» wenden kann. Auch ift ihr Betrieb, abgesehen von dem Gasbedarf des Drachenballons, erheblich billiger. Diese Vorzüge bängen allerdings wesentlich damit zusammen, daß Drachenballon und Drachen stets ge-

| fesselt sind, der eine mittels {wachen Drabtkabels. der andere mittels

besten Klaviersaitendrahts von 0,9—1 mm Durchmesser. Diese Fesseluna verbindert es zwar, den einen wie den anderen über mäßige Höhen hinaus steigen zu lassen; doch kommt der Drachenballon bis uf 1500 m Höhe, und Drachen sind in Tegel bereits auf 4360 m, in Trapves auf 5300 m gestiegen. Mit der Fessclun ist natürlich auch, verglichen mit der Bequemlichkeit des A lafsens von Registrierballons, bedeutend vermehrte sowobl beim Auflassen, als auch beim Einziehen und Aufroinden von Ka [ und Draht verbunden. Dennoch werden beide Formen des couaaten immer mehr zu den wichtigsten Hilfsmitteln der wissenshaf*iichen Er» forshung und Beobachtung der Vorgänge in den oberen LeFiscichten. Q äangef ährten Vor«

Zu dieser ibrer Qualifikation trägt neen den oben

¡ügen au ihre verhältnißmäßige Unbeweglichkeit in der Luft bei.