1844 / 4 p. 1 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

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gièrs nah Aegypten hin und die prunkende Mission nach China woh

zu beachten.“ Portuga L.

ißabon, 14. Dez. Der Finanz -Minister--Baron Tojal, R | i Vertheidigung der

dem Nachweise, wie unge- einigen Reduern der Regierung Weise der Be= dabei auf das utionellen Ländern hin, und ff der vorgeschlagenen Auflage auf den im Jnnern er sehe nicht ein, warum dieser vor ch dem Auslande ausgeführten ein Privilegium geringerer Be= solle. Was die erhöhte Auflage auf den Flachs be- treffe, so sei sie vor Allem gering, bisher hon habe der aus dem Auslande eingeführte Flachs 500 Reis per Centner gezahlt, zu denen noch 400 hinzukämenz dann aber sei. der Hauptzweck der Regierung dabei gewesen, die Landwirthe im eigenen Lande zu größe= i: 1 Robstoffes dur gesicherten Absaß zu ermuntern, cer zu sein für den Fall, wo vielleicht unvorher= ene Umstände einmal die Einfuhr von Flachs aus dem Auslande ganz unmöglih machen sollten. Was das Eisen anlange, so habe die er= höhte Auflage darauf einen dreifachen Zweck, erstens die Bearbeitung der inländischen Eisenbergwerke durch ihnen zu gewährenden Schuß zu ermuntern und zu heben; zweitens sei das bisher aus dem Aus= lande cingeführte Eisen von äußerst \{lechter Beschaffenheit gewesen, durh die Erhöhung der Auslage darauf werde dies voraussichtlich anders werdenz und drittens endlich werde dadurh auch eine ver=- mehrte Einnahme für den Schaß erzielt. Was aber den allgemeinen gierung unrecht, wenn sie das esteuern wolle, so müsse er Man solle einmal den Blick auf die bestverwalteten und reichsten Europa werfen, man werde sehen, daß in allen diesen der= gleichen Steuern in einem unendlich stärkeren Maße

als in Portugal. Er wolle z. B. uurx anführen, pCt. durchschnitt= wo sei also die große Alle tüchtigen

begann am Î9ten in der Deputirten -Kammer die von ihm vorgeschlagenen Maßregeln mit gründet und unangemessen der von gemachte Vorwurf sei, daß sie an

steuerung überhaupt 7 h! Beispiel von England und anderen constit

bemerfte in Betre es zum Verbrauch kommenden Wein,

dem na steuerung haben

jeßt nur

rer Produ: ‘ion dieses R und andererseits auch si geseh

Vorwurf anlange, als thue die Re Grund = Eigenthum und die Jndustrie b darauf erwiedern, daß dies gänzlich irrig sei.

Grundeigenthum in der Normandie in Frankreih 22 lih an den Staat zahle, in Portugal nur 15, Ueberlastung hier, von der man so viel L und erfahrenen Staatsmänner seien jeb

dern vielmehr reich mache, ja o

desselben, dessen Wohlstand unmöglich sei. Man möge einmal Ungarn betraten, das einen in seltenem Grade fruchtbaren Boden besie, ch verhältnißmäßig sehr armes h trag zur Befriedigung der vor=- verden könnte.

dessenungeachtet aber ein no da es keine Steuern habe, deren Er

handenen dringenden Staats - Bedürfnisse verwendet 1 henden Steuern sehr unregelmäßig be- zahlt, und darin liege ein Hauptgrund, warum die Regierung, um fentlichen Dienstes zu entsprehen, und den öffentlihen Kredit nicht sinken zu lassen, sich zu finanziellen Dpera- d Anticipationen sich genöthigt sehe, möglichst vor= orgeschossenen rduung in die

Jn Portugal würden die beste den Anforderungen des ö

tionen, zu Anlehen un

deß sei sie dabei stets auf eine für den Staat

theilhaste Weise zu Werke gegangen, brauche für die v Summen keine Zinsen zu bezahlen, und wenn einmal O Steuer-Erhebung gebracht sei, so werde diese Nothwendigkeit überhaupt aufhören, und der Scha bedeutende Ueberschüsse bekommen. Ju Be=

“Allgemeiner Auzeiger.

der Nealprätendenten aufgeboten, sich bei Vermeidung ten Práklusion spätestens in diejem Termine zu melden. |

Bekanutmachungen.

[2054] Nothwendiger Verkauf. Folgende, dem Apotheker Anwandker gehörige Grund- stücke :

1) die hier in der Plönestraße Nr. 58 am Plönekanal belegene Untermühle, Redtelsmühle genannt, nebst dazu gehörigem Dampfwerke, auf 20,624 TIhlr. 29 Sgr.,

2) das daselbst Nr, 59 [belegene Wohnhaus, auf 4734 Thlr. 5 Sgr.,

3) die auf hiesiger Feldmark belegenen sechs Land- stücke Nr. 24, namentlich:

a) ein Kamp nebst Wiese im fleinen Felde,

b) der Nathkamp daselbst,

c) eine Wiese bei Plönort,

d) die Pallisadenwiese,

e) die Keilwiese,

f) eine Scheunenstelle vor dem Mühlenthor, auf 1404 Thlr. 3 Sgr.,

4) die drei auf hiesiger Feldmark am Dammschen See belegenen, zu einer Holzablage eingerichteten Wiesen Nr. 47, auf 1768 Thlr.

abgeschäßt, zufolge der nebst Hypothekenscheinen und

Bedingungen in unserer Registratur einzusehenden Taxe,

sollen am

1. Juni 1844, Vormittags 11 Uhr,

an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden. Alle

unbekannten Real-Prätendenten werden aufgeboten, sich

bei Vermeidung der Ausschließung, spätestens in diesem

Termine zu melden.

Damm, den 15, November 1843. Königl. Land- und Stadtgericht. Krätschell,

[1707] Nothwendiger Verkauf. Land - und Stadtgericht zu Brandenburg, den 18, September 1843.

Das hierselb in der Altstadt , Ritterstraße Nr. 111, belegene, Vol. I. fol. 181. des Hypothekenbuchs ein- getragene und der unverehelihten Marie Dorothee Bach gehörige Haus mit Hauskavel, gerichtlich abge- \chäßt auf 6684 Thlr. 18 Sgr. 10 Pf., zufolge der nebst Hypothekenschein und Kaufbedingungen in unserer Registratur einzusehenden Taxe, soll am 19. April 1844, Vorm, 11 Uhr, vor dem Deputirten, Herrn Land- und Stadtgerichtsrath Augustin, an ordentlicher

Gerichtsstelle subhastirt werden. Königl, Preuß, Land - und Stadtgericht.

T1550] Nothwendiger Verk guf. Land- und Stadtgericht zu Sur hemitbl,

Die dem Johann Carl Leopold Greiner gehörige, bei

Lasel- und Hohlglashütte Neusfriedrichs- thal nebst den- dazu gehörenden Gebäuden, Acckern Wiesen und Gärten, abgeschäßt auf 24,496 Thlr. 8 Pf,, zufolge der nebst Hypothekenschein und Bedingungen in der Registratur einzusehenden Taxe, soll am 21, März 1844, Vormittags 10 Uhr, an ordentlicher Ge-

:Usoz belegene

richtsstelle subhastirt werden.

In Betreff der Hohlglashütte werden alle unbekann-

der bestehendeu Aenderungen vornehme. Er wies

ärm mache. t der Ueberzeugung,

geschikte und gerechte Besteuerung ein Land nicht nur niht arm, son= ja ohne eine solhe das Emporblühen

Nothwendiger Verkauf.

genen Erb-Leh ( und Hartau, sollen Behufs der Abbürdung der städti- hen Schulden entweder im Ganzen, oder auch einzeli » —— am 31. Januar 1844, Vormittags 10 Uhr, sächsischen Schulen zur Folge gehabt. ¿Fun 4 hn- in unserem Sessionszimmer im Wege einer Licitation 2 G verkauft werden, wozu wir Kauflustige hierdurch mit dem taus end Exemplare sind bereits in den Händen der Bemerken einladen, daß sie sich wegen Besichtigung der | Schüler Güter, der näheren Beschreibung derselben und der dem | R 7 Verkauf zum Grunde zu legenden Bedingungen, an Jn Berlin in der Stuhrschen Buchhdlg., unser Mitglicd , den Kämmerer Anders, in frankirten F -

Briefen oder persönlich wenden fönnen.

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treff der beantragten Auflage auf das Salz könne man gewiß gegen die Geringfügigkeit derselben mit Grund nichts einwenden; in allen Ländern Éuropa's sei nebstdem das Salz ein Monopol für die Regie=- rung. Ebensowenig könne man sich über die Auflage auf jungen Wein beshweren, die ebenfalls ohne alle Bedeutung sei. Jun England müsse ein Mann für eine Galone Porter gerade so viel bezahlen an Auf- lage, als künftig in Portugal für eine ganze Pipe Wein gezahlt werden solle. Die Auflage auf frisches Fleisch aber werde durchaus uicht störend oder vermindernd auf den Verbrauch einwirken, während andererseits die Viehzüchter dadurch zu noch größerem Eifer und Fleiß angespornt würden. Die Auflage auf den Flachs aber, worauf er \{ließlich noch einmal zurückfam, sei zu geringfügig, um die geringe Zahl der bestehenden Linnen- Manufakturen zu berühren: dagegen set zu hoffen, daß sie sih dadur aufgefordert fühlten, auf Einführung von Verbesserungen in der Fabrication und Anstellung geschickterer Arbeiter zu denken.

Die Auflage auf den Wein wurde darauf mit 58 gegen 29 Stimmen angenommen. Die Deputirten aus dem Duro= Distrikte haben eine Jnterpellation an den Minister des Auswärtigen gerichtet in Betreff des Abbruchs der Unterhandlungen mit England wegen der gegenseitigen Modificationen der Tarife, worauf der Minister mit einfacher Darlegung der Thatsachen nahwies, daß die portugiesische Regierung durchaus kein Tadel treffen könne, da sie das Bewußtsein habe, stets nur das Junteresse des gesammten Landes im Auge gehabt zu haben.

h Im Diariodo Governo ist eine Königliche Ordonnanz, gegei= gezeichnet von dem Finanz-Minister, Baron Tojal, veröffentlicht wor den, worin alle Fiskal-Behörden des Königreichs aufgefordert werden, ihre Gutachten über die zweckmäßigste Erhebungsweise der bestehen= den Steuern, auf daß sie möglichst ertragreih für den Schaß wer= den, ohne jedoch die Steuerpflichtigen zu drücken oder den Handels=- Verkehr zu beengen ; oder über allenfallsige Abänderungen der Steuern selbst, die sie für räthlich halten, so wie über die Ursachen der Ab- nahme des Ertrags einiger Einnahmequellen und die Mittel dagegen, abgeben sollen. Als Motiv zu diesem Auftrage wird ausdrücklich an- gegeben, daß die Regierung den Cortes gewisse Maßregeln für bes sere Verwaltung der Finanzen und Regelung des Auflagen - Systems vorzuschlagen gedenke, zu welchem Behufe sie sih aufs genaueste von dem gegenwärtigen Zustande der Dinge unterrichten müsse.

Zu Melides im Distrikte von Lissabon sollen drei Minen von Quefsilber und Antimonium künstig bearbeitet werden. Zu Ausbeu- tung derselben hat sih eine aus Engländern und Portugiesen beste hende Gesellschast gebildet, welche bereits die nöthigen Vollmachten dazu von der Regierung verlangt und erhalten hat.

Eisendbahucn.

München, 27. Dez. (A. Z.) Se. Majestät der König haben in Rüssicht auf den von den Ständen des Reichs bei dem jüngsten Landtage gestellten Gesammt - Antrag unterm 26sten d. zu beschließen geruht, daß eine Eisenbahn von Bamberg über Würzburg nah Aschaffenburg angelegt und die desfalls erforderlihe Einleitung zunächst im Wege der Verständigung über die vorliegenden Anträge wegen Bildung einer Actien - Gesellshaft unter Vorbehalt der Cin- holung der ständischen Zustimmung über die dem verfassungsmäßigen Wirkungskreise der Stände angehörigen Fragen alsbald getrossen werden solle.

S Ll 50 es Eommunicaiion am Anhalt E aGStaN O E e | AJolph Noack, eguttaer t h Ser 108 fn p N be Ad olp } Noad K, Schul le hrer in an t ile sublasíit P N 1A in “Gu Erlbach. l UnN fl C An (f | ag Q. ‘pothekenschcin sind in der Registratur einzusehen. Preis 15 Sgr.

[2 ¿u N ; a iz # Verkauf der HirshbergshenKämmereigüter, lodieen dazu 3 Sgr. 7 Pf. Die der hiesigen Stadt gebörenden, im hiesigen Kreise e, Nest . E in einem der schönsten Thäler des Riesengebirges bele- Die ql oße Billigkeit unv dem beabsichtig- n-Nittergüter Schwarzbach mit Södrih | jen Zweck ganz entsprechende Anordnung dieses Werk- chens hat die Cinführung desselben in mehr als 100

Neuhäuser S

¿chn Thaler Zins und eine Dividende ertragen, «ind noch mit 3% Aufgeld, also gegen Einsen- | haben. dung oder Anschaffu oder 360 FI. 30 Kr. im 24 Fl. -Fuss von Anhalt & Wagener Sohn & Comp. in Frankfurt a. M. und Joh. Lorenz Schaczler in Augsburg zu erhalten, bei welchen Wechselhäusern Zins und Dividende [1] s. Z. erhoben werden können. Hildburghausen, 10. Dezember 1843.

Ncuhäuser Steinkohlen - Verein.

Von dem

Steinkohlen - ACtUen Zu 200 antiquarischen Abtheilung unserer Buchhand- Thlr. Preuss. Cour, welche jährlich (am 1 Juli) lung,

1g von 906 Thlr. Preuls. Cour,,

A Becelio, B Moteler Cl

handlungen versendet:

für

Literarische Anzeigen. An Preussens Volksschul-

lehrer. rer Ber

widmet;

(Karlsr. Ztg.) Mittels Erlasses ember hat das Finanz - Ministerium verordnet : auf der Rheinish-Belgischen Eisenbahn transitiren, bei t durch das Vereinsgebiet mittels eines oberhalb Köln hen Hafens für diesen weitern Transit ganz eien, wie das auf dem Rhein aus Holland an=- d daß diese dem belgischen Transit gewährte hl für den Transit nah wie aus Belgien Gel-

Karlsruhe, 27: Dez. vom 24. Nov Güter, welche weiterem Transi enen vereinsländi

so zu behandeln langende Transitgu Begünstigung sowo tung habe.“

Nastatt, nen Festungs - Eichelberge, wo beschlossen. ausgeschrieben ;

Die Anlage einer eige- Eisenbahn von hier nach dem Stunden entfernten sehr reiche Steingruben si befinden, is nun definitiv Die Material - Lieferungen zu diesem Bau sind bereits der Bau s\elbst| wird mit dem nächsten Jahr sofort Man will im Laufe des nächsten So Der hiesige Festungsbau , der überhaupt mit vieler Energie betrieben wird, wird auf solhe Weise sehr gefördert werden, auch für Steinlieferungen etwas niedriger. Gegen- se mit den Erdarbeiten, welche durch die milde Es arbeiten 2000

mmers damit fertig

stellen sich die Kosten wärtig wird vorzugswei Witterung sehr begünstigt werden, fortgefahren. bis 2500 Maun täglich.

Von der Murg, 26. Dez. die den bisherigen Winter auszeichnet, arlsruhe bis hierher sehr begünstigt. gelegt; di Weniges vollendet.

Die ungewöhnlih milde Wit- hat den Ausbau der Bereits werden e ganze Strecke von Mit Anfang Februars so daß längstens mit dem geben wer-

Eisenbahn vou K die Schienen in der Nähe Rastatts da bis Karlsruhe is bis auf fönnen hier die Probefahrten beginnen, 1. März diese Bahnstrecke dem allgemeinen Gebrauch über den kann, Der Bau der Stein-Transport-Cisenbahn von Rastatt bis Gebirge wird mit Anfang künftigen Diese Bahn durhschneidet unsere Ueberganges und mündet

zu dem zwei Stunden entfernten Jahres in Angriff genommen. große Rheinbahn in der Nähe des Murg- ganz in der Nähe der Stadt. i

Handels - und Börfen - Uachrichten.

(B. N. d. O.) Jn Folge des Festes hat seit Geschäfts-Umsah stattgehabt.

billiger gekauft, sonst Roggen pro Frühjahr ist wieder Andere Getraide - Arten

Stettin, 1. Jan. crem Bericht vom Freitag fast gar kein

Weizen is am leiten Landmarkt ab ganz ohne Umsaß Rthlr. bezahlt und darauf ferner gehalten. wie leßtgemeldet.

Landmarkt vom 30. v. M. :

ermals etwas

32 à 34 Rthlr. Spiritus aus erster Hand zur Stelle 26% %. Rüböl flau, in loco 10% Rihlr, Brief, pr. gefordert, 105 Rthlr. geboten, An der Bahn zahlte man für Weizen 110—131 38 Sgr., Erbsen 30 a 106—115#. 28 a 33 Sgr., Spiritus 122 a 125 Rihlr. pr.

März / April 10% Rthlr,

Danzig, 30. Dez. 35 a 61 Sgr., Roggen 112—124#{_30 a Gerste 4zeil. 100—112#. 20 a Hafer 65—75l. 16 a 19 Sgr. pr, Schfl, 120 Quart 80 % Tr.

Monatsheften Heste bilden cinen Band. Ausführliche

Der Preis des Jahrgange P rospekts Der reiche Inhalt

l jederkranz. Eine Sammlung von 12 Canons, 94 Volkslie- dern unv é Grabgesäan

sind in grosser Anzahl versendet. des ersten Heftes, s0 wie das grolse Interesse, mit welchem die berübmitesten Gelehrten Deutschlands dieser durch Männer vom ersten Range vertretenen Zeitschrift entgegen gekommen sind, stellen ein VVerk in Aussicht, das sich einer eben s0 verbreiteten, als von Seiten des Publikums VVir bitten daber die Bestellung

nächsten Buchhandlung

"Theilnahme ersrenen dürfte, diese Zeitschrift recht bald zugehen zu lassen,

Berlin, 28, Dezember 1843, Veit & Comp.

m ————

Auf 50 fünf Frei-Exemplare, Die Me- Musikalien - Handlung Paez, vorm, Lischke, Bauschule 9, empfiehlt ihr Musikalien - Leih - Inslilul

är Einheimische und Auswärtige zu (enecigter Be- nutzung, Ausführlicher* Prospekt eris,

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bezichen, in Berlin vorräthig in der Enslinschen Buchhdlg. (F. Müller), Breite Str. Nr, 23: Die Grund- benssäße der evangelisch -protestantischen Kirche. Nebst einem Anhange.

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Hi ' 2. Dez 843, E Hirschberg, an G E f 4 08 ben ver Post, vorräthig,

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N L x » Geschichts- Wissenschalfi. Unter Mitwirkung der Herren A, Bocckh, S. und VV, Grimm, G. H, Pertz und L, Ranke herausgegeben von Dr. W. Adolph Schmidt.

Diese nen begründete Zeilschrift ist dem Gesammt- Gebiet der bistorischen VVissenschaft mit besonde- ücksichtigung der politischen Geschichte ge- ihr allgemeinster Zweck ist: die mannig-

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Das 23 Bogen sta versteigernden, vom dem

Ende Januar in Berlin zu Prosessor Boehmer, dem Dr. med. Schmidt,

faltizen und zerstreuten Bestrebungen i i Dr. med. Lüdecke und mehreren Anderen hinter-

G Ÿ . Cas y T A R Bruno riedrich Gebiete s0 viel als möglich zu konzentriren. Den ) E E i ; Inhalt der Zeitschrist bilden: 1) selbstständige Auf- Goedsfsche Sohn in Chemnitz und sätzez 2) Rezensionen und kritische Uebersichten ; ien: 3) auserlesene archivalische Dokumente von allge- Schneeberg adi meinem Interesse; 4) gelegentliche Miszellen,

Bücher und Musikalien-Sammlungen, ist Zimmerstrasse No. 65 bei dem Königl. Kommis- sions-Rath Rauch zu haben.

Das Abonnement beträgl: 2 Rhhlr. sür 7 Iahr.

Ie Meine

4 Rthlr. - 5 Iahr.

8 Rthlr. - 1 Iahr. s \ in allen Theilen der Monarchie / )

ohne Preiserhöhuug. N AInsertions-Gebühr für den ( Raum Les Zeile des Allg. /

Anzeigers 2 Sgr. (9 Wi

Alle Post-Anstalten des In- und Auslandes nehmen Sestellung aus dieses Blatt an, für Berlin

F § die Expedilion der Allg. Preuss. ; Zeitung : ] Fricdrihsstrasse Ur. 72. j z .

O / . M 9 e Dn g 4. Betlis, Bour s u 5 Aar 1844.

Ia t

Nnitlicher Theil.

LARTLEIN e MUGEAGNNMOLOR, Provinz Preußen. Landtags Abschied.

“nland. Berlin. Junhalt der Geseß-Sammlung.

Deutsche Bundesstaaten. Bayern. Bamberg. Kanal - Sciff- fahrt. Baden. Karlsruhe. Geheimerath von Friederih +4. Holstein. Kiel. Ueberzahl von Aerzten. Freie Städte. Franfk- surt a. M. Römische Alterthümer, Schreiben aus Frankfurta, M,

(Bundestagz Oertliches.)

“Amtlicher Theil.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht :

Dem Hof-Marschall Baron von Rengers und dem Adjutan- ten Obersten von Spengler, Beide im Dienst und Gefolge des Hoseligen Königs Grafen von Nassau Majestät, den Rothen Adler- Orden zweiter Klasse und dem Königl. niederländischen Kammerherrn

Boreel den Rothen Adler-Orden dritter Klasse zu verleihen.

Dem Oberlehrer Dr. Kübing an der Realschule zu Nordhaus

sen ist das Prädikat cines Professors beigelegt worden.

Die Ziehung der 1sten Klasse 89ster Königl. Klassen - Lotterie wird nach planmäßiger Bestimmung den 11ten d. M., früh 8 Uhr,

/

ihren Anfang nehmen; das Einzählen der sämmtlichen 85,000 Zie= hungs - Nummern aber, nebst den 4000 Gewinnen gedachster 1ster

Klasse, schon den 10ten d. M,, Nahmittags 3 Uhr, dur die Königl, Ziehungs - Kommissarien öffentlich und im Beisein der dazu besonders

aufgeforderten beiden hiesigen Lotterie-Einnehmer Seeger und Mahß-

dorf im Ziehungs-Saale des Lotterichauses stattfinden. Berlin, den 4, Januar 1844, Königl. General-Lotterie-Direction.

Dem Mühlen - Baumeister Julius Adolph Edelmann zu

Berlin is unter dem 29, Dezember 1843 ein Patent

auf eine für neu und eigenthümlih erahtete mechanische Vorrichtung zum Heben und Senfen der Platte für Hol- länderzeuge in der durch Zeichnung und Beschreibung nah=

gewiesenen Zusammenseßung

auf aht Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Umfang

der Monarchie ertheilt worden,

Den Fabrikanten Pauwels und Talbot zu Aachen is unter

dem 29, Dezember 1843 ein Patent

auf zwei selbstständige Vorrichtungen für die selbstthätige Ausweihung auf Eisenbahnen, in der durch Zeichnung, Modell und Beschreibung nachgewiesenen Zusammenseßung, auf aht Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Umfang

der Monarchie ertheilt worden.

Dem Uhrmacher Nikolaus Schloeder zu Trier is unter dem

zie

29, Dezember 1843 ein Patent,

auf eine nah der vorgelegten Zeichnung und Beschreibung für neu und eigenthümlih erahtete Hemmung in Taschen-

uhren, guf ses Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Um- fang der Monarchie ertheilt worden,

Angekommen: Der Fürst zu Lynar, von Drehna,

Se, Durchlaucht der Königlich dänische General -Major Prinz

Ludwig zu Bentheim=-Steinfurt, von Kopenhagen.

Der Großherzoglich mecklenburg - \chwerinsche Wirkliche Geheime

Rath, außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister am hiesigen Hofe, Graf von Hessenstein, von Neu - Strelih.

Landtags - Angelegenheiten.

Provinz Preußen. Landtags Wies für die zum achten Provinzial-Landtage des Königreichs Preußen versammelt gewesenen Stände,

Wir Friedrich Wilhelm von Gottes Gnaden, König von Preußen 2c. entbieten Unseren zum achten Provinzial - Landtage des Königreichs Preußen versammelt gewesenen getreuen Ständen Unseren gnädigen Gruß und ertheilen denselben hiermit auf die Uns vorge- legten Gutachten und Anträge den nachstehenden Bescheid :

l, Auf die gutachtlichen Erklärungen über die vorge-

legten Propositionen. Die zum Zwe einer Auseinandersezung eingeleiteten Subhastationen. 1) Die Verordnung betreffend die zum Zweek einer Auseinandersehung eingeleiteten Subhastationen,

und Freilassung des Bettwerks bei Executions-Vollstreckungen,

2) Die Verordnung wegen

Angehörigen bei allen Arten von Erxecutions=Vollstreckungen, desgleichen : Verkauf der Früchte auf dem Halm.

3) Die Verorduung betreffend

den Verkauf der Früchte auf dem Halm,

haben Wir bereits vollzogen.

Provinzialrecht für Westpreußen, E

4) Die Bitte Unserer getreuen, Stände mit Anfertigung des Provinzial-Gesebbuches für Westpreußen sofort vorzuschreiten, haben Wir gewährt, und wird der bereits in den legislativen Stadien be=-

rathene Geseß-Entwurf baldigst zur Publication gelangen.

F Branntweingenusses haben Wir mit besonderem Wo * men, Auf den Antrag derselben

Freilassung des Bettwerks für den Schuldner und seine nächsten f e i | “F sind Wir einzugehen geneigt, soweit dies mit dem bestehenden Rechte

Strafgesezbuch.

5) Die Erklärungen Unserer getreuen Stände über den Entwurf | des Strafgesebbuhs werden bei der Schluß-Berathung über dieses |

wichtige Werk eine gründliche und umfassende Erwägung finden,

In gleicherweise werdeu die Gutachten Unserer getreuen Stände: | Zusammenrehuung der Besitzeit der Erblasser und Erben bei der zur Aus- |

übung ständisher Rechte erforderlichen Dauer des Gruntbesizes, 6) über den ihnen vorgelegten Entwurf einer Verordnung wegen Zusammenrechnung der Besitzeit der Erblasser und Erben bei Beur-

des Grundbesißes, so wie

7) über den Entwurf einer Verorduung wegen Ergänzung der Vorschriften über die Wählbarkeit zu Landraths-Aemtern,

bei der ferneren Bearbeitung dieser Gegenstände berüdsihtigt | | Jurisdictonarius obliegt.

werden, Wahlen der Mitglieder des ständischen Ausschusses. 8) Den Uns mittelst der Denkschrift vom 3. April d. J. ange-

Wir hierdurch Unsere Bestätigung.

Il, Auf die ständischen Petitionen.

Befestigungs - Anlagen, S l) Jn der von Uns wohlgefällig aufgenommenen Dank-Adresse für die Anordnung neuer Befestigungs-Anlagen in den rets der Weichsel belegenen Landestheilen is des Umstands Erwähnung ge- \chehen, daß ein großer Theil der waffenfähigen Mannschaft feine militairishe Ausbildung erlangt. Derselbe is Unserer Aufmerksamkeit nicht entgangen. Wir erkennen gern den patriotishen Sinn Unserer getreuen Stände, welcher auf die Verstärkung der friegerischen Wehr- haftigkeit des Landes gerichtet ist. : e / Ersay des bei Cautionen und Depositorien durch ungetreue Verwaltung ent-

stehenden Schadens,

2) Unsere getreuen Stände haben Uns vorgetragen , daß mehr- fah Fälle vorgekommen sind, in denen Privatleute, welche nah den bestehenden geseßlichen Bestimmungen ihr Eigenthum der Affservation oder dem Depositum angestellter Staats - Beamten haben übergeben müssen, vornehmlich bei Cautionen und bei der Vermögens -Verwal- tung von Minorennen und Konkursmassen, burch Veruntreuung oder Fahrlässigkeit solcher Beamten Berluste erlitien haben, und hieran den Antrag geknüpft, i

daß in dergleichen Fällen den Privaten unmittelbar durch die

Staats-Kassen Gewähr geleistet werden, dem Staat dagegen der

Regreß an die huldigen Beamten überlassen bleiben möge. U geben jedoch Unseren getreuen Ständen zu erkennen, daß für die nah §. 4 Unserer Ordre vom 11. Februar 1832 zu un- mittelbaren Staats-Kassen eingezahlten Cautionen und an- dere Gelder die Staats-Kasse ohnehin {hon Gewähr leistet, alle übrige Cautionen aber im Jnteresse der Einzelnen und nicht der Gesammtheit des Staats geleistet werden, Die Verwaltung der gerichtlihen De- positorien wird von der Verwaltung des Staats - Vermögens völlig getrennt gehalten und steht mit der Gerichts - Einrichtung und dem gerichtlichen Verfahren in einer solchen Verbindung, daß die dabei vorkommende Vertretungs - Verbindlichkeit sowohl bei Unseren, als bei Privatgerichten außer dem Zusammenhange mit jenen Zweigen der Legislation nicht beurtheilt werden kann, e

Befreiung der Städte von den Früchten und Lasten der Gerichtsbarkeit.

3) Dem Antrage Unserer getreuen Stände :

wegen Befreiung der Städte von allen Lasten der Gerichtsbarkeit, zu willfahren und dadurh den bestehenden Rechtszustand abzuändern, liegt kein zureihender Grund vor, Wir haben bereits mittelst Ordre vom 15. April v. J. Unseren Justiz-Minister ermächtigt, mit denje- nigen Städten, welche es wünschen, unter Zustimmung des Finanz=- Ministers besondere Abkommen zu schließen, wodurch dieselben gegen die Uebernahme bestimmter, nah mehrjährigen Durch= schnitten zu berechnender Beiträge von der subsidiarisen Ver- haftung für die Lasten der Kriminal = Gerichtsbarkeit befreit werden sollen und zugleih angeordnet, daß bei Unseren Gerichten fei- nerlei Kosten für Urtel, Gutachten und Bestätigungs = Reskripte den zu Tragung der baaren Auslagen in Untersuchungssachen subsidiarisch verpflichteten Gerihts-Obrigkeiten und Kommunen in Ansaß zu brin= gen sind. Auf diese wesentlichen Erleichterungen müssen Wir Uns beschränken, da der gegenwärtige Zustand seit 30 Jahren besteht, und nit behauptet werden fann, daß die Städte durch die ihnen in Folge der veränderten Organisation ihrer Verhältnisse entzogene Ausübung der Gerichtsbarkeit irgend einen pecuniagiren Nachtheil erlitten haben.

Was jedoch die Kosten der Straf - Vollstreckung in den Zucht= häusern betrifft, so wollen Wir die Provinz Preußen niht mehr be= lastet n als Unsere übrigen Provinzen, welche sich in Beziehung auf die Kriminal-Rechtspflege in derselben Lage befinden, Wir haben

Privat - Gerichtsherren von der Tragung dieser Kosten entbunden

werden, Trinkschulden nicht cinklagbar.

4) Die erneuerte Petition wegen Dg des übermäßigen )lgefallen vernom-

„, Trinkschulden für nicht einklagbar zu erklären

irgend vereinbar ift. Aufhebung des eximirten Gerichtsstandes.

5) Der Antrag den eximirten Gerichtsstand aufzuheben,

dern auch im besonderen Jnteresse der Gerichts - Verfassung einer sorgfältigen Erwägung bedarf. Uebernahme der Detentiens-Kosten bestrafter Verbrecher im Land-Armenhause j zu Tapiau guf den Kriminal-Fonds. 6) Auf den Antrag Unserer getreuen Stände,

daß die in das Land - Armenhaus zu Tapiau durch die Geridhte unmittelbar zur Detention eingelieferten Verbrecher aus dem Kri=- minal - Fonds unterhalten werden möchten, und daß cin gleiches Verfahren auch in Westpreußen beobachtet werde, haben Wir bestimmt, daß in der Provinz Preußen in dieser Bezic=- hung nah gleichen Grundsäßen verfahren werde, wie in den übrigen Provinzen, : j Demzufolge würden dann künftig die Kosten des Unterhaltes der

neben einer Gefängnißstrafe zur Detention oerurtheilten Verbrecher

theilung der zur Ausübung ständischer Rechte erforderlihen Dauer | niht weiter den Fonds der Laudarmen- und Corrections-Anstalten

zu Tapiau und Graudenz zur Last fallen, sondern diese Anstalten,

E L L L e: : M | T) wei hio ae Ld, Do 0 : e d s Ergänzung der Vorschriften über die Wählbarkeit zu Landraths - Aemtern, | so weit die gedachte Detention in derselben vollstreckt wird, von den

Juhabvern der Gerichtsbarkeit, also entweder von dem Kriminal-Fonds oder von den Privat-Jurisdictionarien erstattet werden, je nachdem die Verpflichtung zur Unterhaltung der Gefängnisse, aus welchen die

Einlieferungen erfolgen, dem Kriminal - Fonds oder einem Privat-=

Vor weiterem Beschlusse wollen Wir jedoh in Betreff dieses

, : U | Gegenstandes noch die nähere Erklärung Unserer getreuen Stände zeigten Wahlen der Mitglieder des ständischen Ausschusses ertheilen | bei der nah §. 37. des Geseßes vom 31. Dezember 1842 unter ibrer Zuziehung zu bewirkenden Revision der über die Armenpflege

in den einzelnen Provinzen bestehenden Reglements erwarten. Verzugszinsen des Fiskus, 7) Die von den getreuen Ständen mehrerer Provinzen vorge- tragene Bitte

die dur das Geseß vom 7. Juli 1833 festgestellten Vorrechte des _ Fiskus bei Zahlung von Zögerungs-Zinsen aufzuheben, sind Wir unter Beschränkungen zu erfüllen geneigt, welche geeignet sein werden, die Staats-Kassen bei außerordentlichen Ereignissen vor übermäßigen Anfprüchen zu schüßen. / ;

Unser Staats-Ministerium hat den Befehl erhalten, einen dahin gerihteten Gesez-Entwurf auszuarbeiten und zu Unserer Vollziehung vorzulegen, :

Revision des Allgemeinen Landrechts, : F und in Betreff der Oeffentlichseit und Mündlichkeit der Rechtspflege,

8) Jun Betreff der Revision des Allg. Landrechts haben Wir für dieselbe bereits Unserem Minister der Geseß= Revision in einer uuter dem 28. Februar 1842 erlassenen Ordre die Anweisung ertheilt,

daß es vorzugsweise darauf ankomme, aus dem Allg. Landrecht die

durch neuere Gesebe 2c. aufgehobenen Bestimmungen auszusondern,

an die Stelle der unpraktisch gewordenen oder in der Praris nicht bewährt gefundenen Bestimmungen andere in Vorschlag zu bringen, und die neuere Geseßgebung mit dem Landrechte zusammenzustellevs um auf diesem Wege eine Uebersicht des besteheuden Rechtszustan= des zu gewinnen. Durch diese Anweisung erhält der die Revision des Allg. Land- rechts betreffende Antrag Unserer getreuen Stände seine Erledigung. Jn derselben Ordre haben Wir Unseren Minister der Geseßz= Revision ferner dahin angewiesen, als das nächste und dringendste ihm obliegende Geschäft die Revision der Civil- und Kriminal- Pro= zeß=Ordnungen zu behandeln.

Bei den hierüber bereits eingeleiteten Berathungen werden auch die Fragen über die Verhandlung der Civil = und Kriminal - Prozesse vor den erkennenden Richter Kollegien, so wie die Zulassung der nit bei dem Prozesse betheiligten Personen zu solchen Verhandlungen in nähere Erwägung kommen und dadur die Anträge Unserer getreuen Stände wegen des Prozeß-Verfahrens ihre Erledigung erhalten. Beseitigung der mit der Patrimonialgerichtëbarkeit verbundenen Nachtheile.

9) Den Anträgen Unserer getreuen Stände in Beziehung auf die Patrimonialgerichtsbarkeit sind Wir in soweit zu entsprechen ge= neigt, als in Prozessen der Gutsherrschaft gegen die Gerichts-Einge=« sessenen der beklagte Theil, au ohne Perhorresceuz-Gründe, auf die! Entscheidung des zunächst vorgeseßten Gerichts zu provoziren die Be=* fugniß erhalten soll. Unseren Justiz=Minister haben wir beauftragt 2h hierüber eine Verordnung vorzubereiten. :

Ju wiefern die Uebertragung der widerruflihen Verwaltung von Patrimonialgerichten an Unsere Gerichte zu gestatten, wollen Wir bei Berathung derjenigen Vorschläge in Erwägung ziehen," welche Wir bereits über eine zweckmäßige Einrichtung und Verwaltung der Patrimonialgerichtsbarkeit von Unserem Justiz-Minister erfordert haben.

Jrren - Heilanstalt für Westpreußen bei Schweß.

_10) Die Auswahl des Orts zur Errichtung der Irren - Heil= Anstalt für Westpreußen in dem zur ständischen Land-Kranken- Anstalt bei Schweß gehörigen Garten und die Verbindung beider Anstalten hinsihtlih der Direction und Oekonomie wollen Wir unter der Be- dingung genehmigen, daß die Zulässigkeit und Zweckmäßigkeit einer solhen Gemeinschaft, unbeschadet der im Uebrigen nothwendigen Trennung beider Anstalten, durch Vorlegung der speziellen Baupläne und der Entwürfe zu den Verwaltungs - Einrichtungen nachgewiesen

29) P j E l Werde, daher befohlen, daß nicht nur die Stadt-Gemeinden, sondern auch die |

Taubstummenschule in Angerburg. 11) Wir haben mit besonderem Wohlgefallen von dem Beschlusse

| Kenntniß genommen, welchen Unsere getreuen Stände wegen Ver= mehrung der Freistellen an den Taubstummenschulen zu Marienburg

und Angerburg gefaßt haben. Errichtung einer hohen Volks-Schule. 42 Aus der Petition Unserer getreuen Stände vom 11. April d. J. haben Wir gern ersehen, daß dieselben Unsere landesvä-

| terlihe Fürsorge, dem Mangel einer höheren Unterrichts - An=

stalt für die südlihen Kreise Ostpreußens durch Errichtung

| eines Pro-Gymnaskums in Hohenstein abzuhelfen, dankbar erkennen.

Der Bitte Unserer getreuen Stände, eine sogenannte hoze Volks=

berührt einen Gegenstand, welcher niht nur im Allgemeinen, son- | Schule zu errichten, können Wir jedoch nicht entsprechen, weil gerade

f ; Ö i A "in dem Bezirk, für welchen die neue Anstalt bestimmt ist, eine Schule, welche Gymnasial-Bildung gewährt, ein Bedürfniß ist, und die Zwede, " welche Unseren getreuen Ständen bei dem Vorschlage einer hohen

| Volks- Schule vorzuschweben scheinen, im Wesentlichsten durch die

Entwickelung, in welcher die bereits unter dem Namen „höhere Bür-

| gershulen“ bestehenden Anstalten ihrer Aufgabe genügen, zu erreichen

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