1844 / 6 p. 1 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

gem Frühjahr is eine großen Verlust bringende Maßregel für den fremden Handel gewesen; sie war rückwirkender Natur und Niemand konnte sie vermeiden, nachdem er feine Jnteressen dem Lande anver=

iraut hatte. S I s c Der Handel im Allgemeinen 1|t n Folge der erwähnten Gesebe

paralysirt. Die Muthlosigkeit ist gleih groß unter Käufern und Ver fäufernz die Failliten vermehren sich und der Mißkredit is allgemein,

Eise ubghnen.

Karlsruhe, 29. Dez. Die Karlsruher Zeitung sagt,

sie sei ermächtigt, zu erklären, daß die Nachricht, die Main - Neckar= Eisenbahn solle dem Vernehmen nach, troß der vorgerückten Vor= arbeiten, doch eine vollständige Veränderung in der Haupt-Anlage er- halten und deshalb ein neuer Vertrag den Ständen zur weiteren Berathung und Begutachtung vorgelegt werden, durchaus jedes Grun= des entbehre. XX Frankfurt a. M., 30. Dez. Die Arbeiten an dem Bau der Main-Neckar Eisenbahn schreiten zwar bis jeßt wenig rasch vorwärts, doch sind alle Vorarbeiten beendigt und der Bau fann im Frühjahr mit allem Nachdrucke fortgeseßt werden. Zu seiner Aus führung und zu der des Baues der Offenbah-Frankfurter Eisenbahn, die fast ganz auf diesseitigem Gebiet läuft, ist ein Z3proc. Anlehen von ° Millionen Gulden ausgeschrieben, für das die Unterzeichnungen an den Tagen vom 16 2, Januar von einer Kommission der Schul- dentilgungs-Behörde entgegengenommen werden. Man zweifelt nicht daran, daß die ganze Summe schon am ersten Tage gezeichnet sein wird. Paris, 30. Dez. Seit der Ernennung des Herrn Dumon zum Minister der öffentlichen Arbeiten hat der Baron James von Rothschild fast täglich Konferenzen mit demselben. Es heißt, Herr Dumon, welcher der Ueberlassung der Eisenbahnbauten an Privat= Gesellschaften sehr günstig gestimmt ist, werde demnächst den Kammern einen Geseß-Entwurf vorlegen, durch welchen der Compagnie Roth {ild der Bau der großen Nordbahn übertragen werden solle.

Berlin-Potsdamer Eisenbahn. In der VVoche vom 26. Dezember 1843 bis den 4. 1844 lubren auf der Berlin-Potsdamer Eisenbahn 6978 Personen.

incl. Januar

32 Berlin-Stettiner Eisenbahn. Frequenz in der VVoche vom 24. bis incl. 30. Dezember 1843

5141 Personen.

Handels- und Börsen - Uachrichten.

Königsberg, 30. Dez. Weizen 45 bis 65 Sgr. pr. Schfl., Roggen 33 bis 26 Sgr., große Gerste 31 bis 33 Sgr., kleine Gerste 28 bis 30 Sgr., Hafer 17 bis 19 Sgr., graue Erbsen 30 bis 40 Sgr., weiße Erbsen 34 bis 35 Sgr., das Schock Stroh 150 Sgr. Die Zufuhr war gering.

Stettin, 3. Jan. (B. N. d. O.) Jn unserem Handel bleibt große Stille vorherrschend.

Noggen in loco ganz ohne Umgang,

auf 335 Rthlr. gehalten.

Rüböl in loco 10% a & Rihlr. bezahlt, auf 105 Rihlr. gehalten, pr. März, April 10% Rthlr. gehalten, 105 Rthlr, geboten,

Tabacksmarkt. Gegen Schluß des vorigen Jahres i} in der Uer mark, namentlich in Nossow, von pasewalker Kaufleuten zu 5% Rthlr. ge- fauft worden. Hier sind die Zufuh:en nicht gerade stark und wird gute Waare, die sehr wenig zugeführt wird, ungefähr eben so, wie vorerwähnt, bezahlt, Mittel 55 Rthlr., ord. 45 a 45 Rthlr.

pr, Frühjahr 337 Rthlr. bezahlt,

Magdeburg, 2. Jan. Höchster und niedrigster Getraide-Marktpreis

pro Wispel: Weizen: 47 Roggen : 36

Gerste: 28 —27z Rthlr.

45 Rthlr. A 18;—17 »

» Hafer :

Breslau, 30. Dez. Höchster :

1 Nthl. 26 Sgr. Pf.

G » 4 »

Getraide-Preise. i Mittler : Niedrigster : 1 Rthl. 15Sgr. 9 Pf. 1 Rthl.415Sgr. 6 Pf. ) »

js í »

Meizen Roggen 4: # H » Gerste » 28 » Hafer » 19 » - » » 18 » 3

» P » » ( » D Led

6 » _— » 28 I —_— » e » » 6 »

» » 17 » 6 » F Lübeck, 2. Jan. Der Waaren-Umsay blicb in den lezten Tagen des verflossenen Jahres wie gewöhnlich sehr beschränkt.

Von Hanföl wurden nur kleine Partieen zu 30 Mk. Cour. pro Ctr. verkauft. Der Vorrath is im Verhältniß zu unserem gewöhnlichen Bedarf sehr gering.

Rüböl. Jn den lezten Wochen wurden circa 400 Ctr. zum sofor- tigen Empfang zu 21 Mf. Bco, pro 100 Pfd, verkaust.

Talg. Nach petersburger Seifentalg zeigte sich seit Mitte des vori- gen Monats mehrfache Nachfrage, und wurden mehrere kleine Partieen bei

erhöhten Preisen von circa 274 Rthlr. begeben. Gefordert wird jeßt 28 Rthlr.

Rigaer Sâäe - Leinsaamen. Unsere Zufuhr in diesem Herbst betrug circa 20,500 Tonnen, bis jeyt wurden davon 9500 Tonnen pr. Steckniß und außerdem Einiges pr. Fuhre versandt. Dic geforderten Preise sind 195 à 20 Mk. pr. vollgepackte Tonne und für hier gereinigten Saamen.

Paris , 30. Dez. Die 3proc. Rente wurde heute 81.95 und die 5proc, 123, 65 notirt, Jn fremden Fonds fand wenig Umsay statt; da- gegen wurden in Eisenbahn-Actien lebhaste Geschäfte gemacht,

London, 29. Dez. (B. H.) Die Zufuhr von englischem Weizen wurde am Mittwoch zu den Preisen der vorigen Woche beinahe geräzmt und gegen Schluß des Marktes zeigte sich etwas mehr Frage für verzolite fremde Waare. Heute waren nur wenig Käufer anwesendz das Geschäft stellte sich außerordentlich flau und es ging sehr wenig um, obwohl man nur die früheren Preise forderte. Begchr für Bondweizen waxr- uicht.-be= merkbar. Englische und verzollte Gerste bedingt völlig die leßten Preise. Es werden bedeutende Quantitäten dicses Artikels f. a. B. zu 20 a 21 Sh. ausgeboten, doch scheint die Kauflust dafür abgenommen zu haben. Erb- sen und frische Bohnen sind {wer zu 1 Sh. billigeren Preisen als vorige Woche abzugeben; alte Bohnen behaupten ihren Werth. Bei einer guten Zufuhr is es mit Hafer flau. Die Zölle auf Weizen und Erbsen sind 1 Sh. gestiegen.

Be: ties und Ausfuhr in voriger Woche. Weizen, Gerste, Malz. Hafer. Rog- Boh- Erb- Wik- Lein- Rapp- gen. nen. sen. ken. saam. saam. 1846 1941 1841 - - 3875 -— A

O

Einfuhr, e (Go, .. 170 irländ... ausländ. Ausfuhr Hull, 30. Dez. Getraide-Markt. (B. H.) In Folge des Festes ist seit unserem lezten Bericht vom 23. d. M. sehr wenig in unserer Geschäfts- Branche umgegangen. Für verzollten Weizen zeigt sich eine etwas bessere Meinung, englischer wird aber vorgezogen , weil man billiger dabei anfom- men kann, wie bei ersterem z für Weizen unter Schloß herrscht keine Frage. Alle Sorten Sommerkorn sind unverändert. Mit Leinsaamen isst es etwas fester. Jn Rappsamen geht nichts um. Leinkuchen werden auf frühere Preise gehalten. Rappkuchen ohne Veränderung. Knochen sind flau, Leinöl ist wiederum 10 Sh. höher.

Huller Durchschnitts-Preise vom 25. Dezember. Weizen 1080 Qr. 49 Sh. Pce. Roggen Qr, Sh. Pce. Gie. 8 » 4 »ck» 7 Va 27 » 8% S S s 00 C 2 O O

7665 4600 1810 1058

150

Bekanntmachungen.

[1248] Eil Lt

Nachstehend benannte Personen, Erben und Erbneh

mer, nämlich :

1) Stanislaus Gogolinski, geboren zu Kowalewo den 24. November 1730, welcher im Jahre 1766 sich der polnischen Conföderation angeschlossen und ein Vermögen von 99 Thlr, 20 Sgr. nebst vieljährigen Zinsen zurückgelassen, die Geschwister Anna und Schuhmachergesell Jo seph Ehlert, Kinder der am 7. Februar 1813 hier verstorbenen Wittwe Catharina Ehlert, geborenen Hinz, welche bereits seit dem Jahre 1825 vermißt werden, über 40 Jahr alt sind und ein Vermögen von 43 Thlr. besißen, der Handlungs - Gehülfe Johann Traugott Gers- mann, am 6. Mai 1809 hierselbst geboren , wel cher zuleßt am 9. Juni 1831 aus Warschau ge- schrieben hat und das Haus Nr. 266 der Neu- stadt, so wie circa 230 Thlr. besißt, vie unbekannten Erben des im Jahre 1815 zu Bielskerbuden verstorbenen Einsassen Simon Wis- taszewsfi alias Wilaszewsfi, dessen Nachlaß circa 90 Thlr. beträgt,

werden aufgefordert, sich mit ihren Ansprüchen auf die

bezeichneten Massen und Verlassenschaften spätestens in

dem vox unserem Deputirten, Herrn Assessor Schling- mann, auf den 2, Mai 1844 angeseßten Práäjudizial-

Termin persönlich oder schriftlich zu melden, ihre An

sprüche genau und bestimmt anzugeben, die nöthigen

Beweise und ihre Legitimation beizufügen, widrigen-

falls die Verschollenen oder ihrem Aufenthalte nach

Unbekannten

1) Stanislaus Gogolinsfi, 2) Geschwister Anna und Joseph Ehlert, 3) Johann Carl Traugott Gersmann, werden für todt erflärt werden und ihr Nachlaß den nächsten Erben und in deren Ermangelung dem Fiskus zuerfannt werden wird, die unbekannten Erben und Erb- nehmer des Simon Witaszewsfi alias Wilaszewski aber mit ihren Ansprüchen präkludirt und die Masse denje- nigen, welche sih als Erben gemeldet, oder dem Fiskus zuerkannt werden wird. Thorn, den 24. Juni 1843. Königl. Land- und Stadtgericht.

493 b]

: Wenn über das Vermögen des hiesigen Saffian-Fa- brifanten Ferdinand Friedrich Wilhelm Stausebach der förmliche Konkurs eröffnet worden, so werden hierdurch alle diejenigen, welche aus irgend einem Rechtöverhält- nisse Ansprüche und Forderungen an den genannten Ge- meinshuldner zu machen berechtigt sind, aufgefordert, solche in nachstehenden Terminen, als: am 21. De- zember dieses Jahres, oder am 4. oder endlich am 18, Januar 1844 vor uns auf hiesiger Wein- kammer, Nachmittags 3 Uhr, gehörig anzumelden und zu bescheinigen, oder zu gewärtigen, daß sie durh das am 24. Januar 1844 in öffentlicher Diät zu publizi- rende Präfklusio - Erkenntniß werden präkludirt und von aller Theilnahme an der vorhandenen Konkurs - Masse ausgeschlossen werden,

Stralsund, den 13, Dezember 1843,

__ Verordnete zum Stadtkammergericht.

(L, S.) Erichson,

[9 b]

Auf geschehenes Ansuchen sind durch ein am 13ten dieses Monais erlassenes in extenso in tabula publica affigirtes und den Stralsunder Zeitungen zu inseriren- des Proflama alle diejenigen, welche an die Verlassen- \chafi des weiland Herrn Bürgermeisters Dr. Carl Ge- sterding hierselbst und namentlich auch an das dazu gehörige, hierselbst| in dex Steinbecker Straße unter

tummer 38 belegene Haus cum pertinentiis aus ir- gend einem rechtlichen Grunde Ansprüche und Forde- xungen haben möchten, zu deren Anmeldung und Be- glaubigung in einem der auf den 146.und 30. Januar und den 13. Februar

1844, jedesmal Morgens 10 e

Allgemeiner Anzeiger.

ein Termin auf den 27. Februar 1844, Morgens 10 Uhr angeseßt. Datum Greifswald, den 30. Dezember 1843, Bürgermeister und Rath hiersclbst, (az) D, Billroth, Bürgermeister.

Rheinische

Eisenbahn.

Die Herren

Actionaire der

Rheinischen

Eisenbahn werden hierdurch be-

nachrichtigt, daß Abdrücke der

vollständigenVerhandlungen der

Administrations-Raths-Sibun-

gen vom 18. und 19, Novem-

ber und der außerordentlichen

General-Versammlung vom 20.

November c. bei den Herren

Gebrüdern Sch iéler und den

Herren Mendelssohn Co.

in Berlin niedergelegt worden

sind, woselbst solche in Empfang genommen werden können.

Köln, den 30, Dezember 1843.

Die Direction der Rheinischen

_—. -

Eisenbahn-Gesellschaft. Hirte, Spez.-Dir.-Subst.

+

[6] Bea O Die berühmte Sammlung europäisher Schmetter- linge des verstorbenen Oberlehrers Herrn Büringer da- hier, welche sich vorzüglich für ein Naturalien - Kabinet cignen dürfte, soll versteigert werden. E Kaufsliebhaber zu dieser reichen und gut fonjervirten Schmctterlings -Sammlung, welche einzig in ihrcr Art sein möchte, werden eingeladen, sich an den unterzeich- neten Magistrat: zu wenden, von welchem sic das Nä- here ersahren können, Gunzenhausen in Mittelfranken Bayern, dey 27. Dezember 1843. “Der Stadt -Magistrat. Wuchererx, Bürgermeister,

des Königreichs

[2254] Der hiesige Kaufmann Jakob Heinrich Graß hat als Bevollmächtigter der Erben des hier verstorbenen Kauf- manns Christian Julius Markwort, als: 1) dessen Wittwe, Johanne Wilhelmine Margarethe Markwort geb. Wolters z

9) der Ehefrau des Kaufmanns Jakob Heinrich Graß, Mathilde Henriette Alwine geb. Markwort z

3) der Ehefrau des Kaufmanns Johann Heinrich

Daniel Müller, Emilie Christiane Henriette geb. Markwortz

angeseßten Termin bei Strafe der Präflusion aufgefor- dert, und isst zur Erlassung des Prâäflusiv - Erkenntnisses

4) des Kaufmanns Karl Julius August Markwort, in Halberstadt z

5) der unverehelihten Marie Auguste Johanne Mark- wort hierselbst, und 6) der unverehelichten Markwort hierselbst gegen die Wittwe weil. Kaufmannes Markwort allhier, Johanne Henriette geb, Träber bei unterzeichnetem Ge- richte folgende Klage überreicht :

Die Verklagtin sei Mitglied der früher hier bestau- denen Todtenkasse für die Kaufmannschaft, velche seit dem Jahre 1840 der braunschweigischen Beerdigungs- fasse beigetreten, gewesen, habe bis zum 14, Januar 1818 die zu entrichtenden Beiträge selbst, die seiidem zu entrihtenden aber habe auf ihren Wunsch der Kauf- mann Christian Julius Markwort hierselbst berichtigt, und hätten die nach dessen Tode fällig gewordenen seine oben genannten Intestat-Erben bezahlt.

Die für die Verklagtin bestrittenen Auslagen betrü- gen nun, dem produzirten Todten - Kassenbuche zufolge vom 10. Februar 1818 bis 3, September 1840

39 Thlr, 19 Sgr. 6 Pf.

Amalie Georgine Karoline

und wären außerdem nach den gleichfalls vorgelegten Quittun- gen die Beiträge für den Zeit- raum bis zum Monat Juni des laufenden Jahres mit annoch .…. 9 » zu entrichten, so daß die Verklag- tin den Klägern mit der Gesammt-

summe oon verhaftet ci.

Da nun die Verklagtin, weil sie abwesend und ihr Aufenthalt dem Gerichte unbekannt ist, gewöhnlicher- maßen nicht hat vorgeladen werden können, so wird diesclbe nunmehr zu dem zum Verhör der Sache und Versuch der Güte auf

en Sa L D

Vormittags 10 Uhr, angeseßten Termine vor das un- terzeihneie Gericht im Gebäude des Herzogl. Kreis- gerichts, und zwar unter dem Rechts - Nachtheile, daß, im Falle ihres Ausbleibens, sie der Klage für geständig gehalten und beantragtermaßen zur Bezahlung der libellirten Schuld verurtheilt werden wird, hiermit vor- geladen.

Uebrigens is dem Antrage der Kläger gemäß der Ar- rest auf die von dem Rechnungsführer des ehema- ligen hiesigen großen Viktualien - Amts, Kausmann Herrn Wilhelm Geller, von dem an die Verklagtin zu zahlenden Antheile an dem zur Vertheilung unter die Mitglieder kommenden Vermögen bis zum Belaufe der Summe von 90 Thlr, bereits erkannt, auch jenem die erforderliche Auflage geworden, und bleibt der Verklag- tin nur noch unverhalten, daß die ferner abzugebenden Verfügungen, bei nicht erfolgter Bestellung eines Pro- furators, ihr niht weiter, als durch Anschlag an dice hiesige Gerichtstafel werden bckannt gemacht werden.

Dec», Braunschwcig, den 15. Dezember 1843,

Herzogliches Stadtgericht 2ten Bezirks.

48 Thlr. 20 Sgr. 2 Pf

[7ST Ae men

Die Jnhaber dér unter der Firma: F. G. Trinks & Sohn in Waldenburg bestehenden Handlung haben, wie von ihnen bei dem unterzeihneten Justiz-Amte ange- zeigt worden, zu Abwendung cines förmlichen Concur- fes mit ihren Gläubigern ein außergerichtlihes Arran- gement getroffen, auch bereits den größeren Theil der- selben nach gewissen Prozenten befriedigt. 5A

Die Befriedigung einer anderen Klasse der Gläubi- ger soll dur den Erlòs der dem einen Associé, Herrn Christian Gottlob Friedrich Trinks, sen, zugehörig ge- wesenen und von ihm zu obigem Bchufe abgetretenen Grundstücke herbeigeführt werden ;_ diese Klasse der Gläubiger aber hat in dem am 25sten P ly Monats abgehaltenen Verhörs-Termine, unter Zusiche- rung ihres Beitritts zu dem proponirten Akkorde, zu ihrer Sicherheit und zur Befestigung des etroffenen Uebereinkommens auf Erlassung der Ediftalien ange- tragen. Hur Erledigung dieses Antrages werden daher Amts- wegen alle diejenigen, welche bei dem Schulden-Arran- ement der Jnhaber der Handlung F. G. Trinks &

ohn nicht berücksichtigt worden sind, und an dieselben annoch Ansprüche zu haben vermeinen, andurch vor-

geladen,

I I C SLI E E A D geza

den 27. Februar 1844, welcher zum Liquidations-Termine anberaumt worden is, an hiesiger Amtsstelle zu rechter früher Gerichts- Zeit entweder in Person, oder durch gehörig legitimirte und instruirte Bevollmächtigte zu erscheinen, ihre An- sprüche, bei Strafe des Äusschlusses von der Masse und bei Verlust der ihnen etwa zustehenden Rechts- wohlthat der Wiedereinseßung in den vorigen Stand, anzumelden und zu bescheinigen, so wie, da nöthig, darüber mit dem, nah Befinden zu bestellenden Concurs Vertreter und, so weit es erforderlich, wegen der Ptio- rität unter einander rechtlich zu verfahren, binnen geschliher Frist zu beschließen, hierauf aber den 16. April 1844 : der Publication eines Präklusiv-Bescheids, welche ruc- sichtlich der Außenbleibenden für geschehen erachtet wer- den wird, gewärtig zu sein, endlich den 30. April 1844

anderweit an Amtsstelle zu erscheinen und, wo möglich, ein gütlihes Abkommen zu treffen, wobei dicjenigen, welche gar nicht erscheinen, oder über den Vergleich sich nicht erklären, für cinwilligend in den Beschluß der Mehrzahl geachtet werden sollen, für den Fall aber, daß ein Vergleich gar nicht zu Stande kommen sollte, weiterer Vorschreitung in der Sache sich zu versehen,

Uebrigens haben auswärtige Gläubiger zur Annahme fünftiger Ladungen und Verfügungen Bevollmächtigte an hiesigem Orte zu bestellen.

Fürstlich Schönburgsches Justiz-Amt Waldenburg, den 29, September 1843, Herrmann,

[2265] Neuhäuser Steinkohlen T U Thlr. Preuss. GCour., welche jährlich (am li Til) zeln Thalévr Zins und eine Dividende ertragen, sind noch mit 3% Au fgeld, also gegen Einsecn dung oder Anschaffung vou 206 Thlr. Preuls. GCour,, oder 360 Fl. 30 Kr. im 4 Fl-Vuls: von Anhalt A V agenar in Berlin, B, Metzler Sohn & Comp. A rankfurt a VT ügd Joh. Lorenz ScileZler l Augsb is Zu erhalten, bei welchen VWVechselhäusern Zins und Dividende s. Z. erhoben werden können. Hildburghausen, 10. Dezember 1843. Der Nedläuser Steinkohlen -

200 S C l

V erein.

siterarische Anzeigen. 5) ver Oropiusschen Buch- und Kunsthandlung, Königl. Bauschule La-

den Nr. 12, is erschienen: / Stammbuch der löblichen Rittergesellschaft Unserer Lieben Frau auf dem Berge bei Alt - Brandenburg, oder Denkmale des Shwanen-Orben® Herausgegeben vo i Freiherrn von Stillfried-Rattonig. Eleg. geh. i Fol, 34 Thi

R Vergrößerung eines son jeßt bedeutenden, nie der Mode d terworsenen Waaren - Geschäfts, wird ein stiller Theilnehmer mit einem Kapital von 1—10,000 Thlr. verlangt. Adressen bittet man im Intell, - Comtoir unter T. 56. abzugeben.

10 b] Ein junger Mann, der in einem Tuch-Geschäft aus- gelernt, darauf mehrere Jahre als Commis in diesem Fache gearbeitet hat, mit allen Comtoir - Arbeiten ver- traut is, und Zeugnisse seines Wohlverhaltens beibrin- gen kann, sucht zu Ostern oder früher ein ähn- lihes Engagement und ersucht auf ‘ihn Reflekti- rende sich an die Expedition des Königlichen Jntelli- genz - Comtoirs zu wenden, welches nähere Auskunst

ertheilt.

Das Abonnement beträgt: 2 Rthlr. für 2 Iahr. 1 Rthlr. - 2 Jahr.

S Rikle, - L Jake.

ch5 S A

Berlin,

Sh LL

Anmiktlicher Theil.

Landtags - Angelegenheiten. Abschied.

Inland. Münster. Die Provinzial - Pflege - Anstalt zu Geseke. Schullehrer-Wittwen- und Waisen - Unterstüßungs - Anstalt, Görliß.

Provinz Sachsen. Landtags

Bevölkerung. |

Württemberg. Stuttgart. Schul-

Deutsche Bundesstaaten. Dampfschiff - Verbindung mit

wesen, Hannover. Delfzyl. Grh. Hessen. Mainz. General von Bubna {. Freie Städte, Schreiben aus Lübeck, (Fortdauernde Ruhez ad- ministrative Verbesserungen ; Militair - Etat; Literarisches.)

Frankreich. Briefe aus Paris. (Beschlagnahme legitimischer Jour- nale; Gleichgewicht des Budgets, Die Vice-Präsidenten und die mi- nistericlle Majorität.)

Großbritanien und Frlaund. Schreiben aus London. (Die Guts- herren und die Anti -corn -law -leaguez die Rebecca-Unruhen in Wales z Vertagung der Regierungs - Kommission in Jrlandz günstige Wirksamkcit der legten schottischen Kirchen - Akte; neue theologische Monatsschrift über geistlichen Unterricht der Laien z literarische Kuriosität.) E

Emden.

Beliage,

y . Amtlicher Theil. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht :

. Lem Vireftor des Königsstädtischen Theaters hierselbst, Kommis- as Os Cerf, den Rothen Adler-Orden vierter Klasse zu verlei= IENS UN

___ Den JIntendantur-Assessor Siegfried bei der Jutendantur des 7ten Armee-Corps zum Militair=Jntendantur-Rath zu ernennen.

| __ Berlin, den 4. Januar. Sé: Konigs Hoheit der Großherzog von Medlenburg- Schwerin is nah Dresden abgereist.

Das von dem zum General - Münz =- Wardein ernannten Herrn Kandelhardt bis jeßt bekleidete Amt des Haupt - Münz - Wardeins ist, in Verbindung mit den im Gold= und Silber-Handel vorkommen- deu Probirgeschäften, dem bisherigen Kassirer, Herrn Dr. Hermann Fr ick, übertragen, welches dem dabei betheiligten Publikum hierdurch bekannt gemacht wird.

Königl. General-Münz=-D

irection.

. E O Se. Majestät der König haben zur vorjährigen Feier des Jahres= tages der Städte-Orduung eine sehr kunstreih gearbeitete goldene Kette und Medaille, welche der jedesmalige Ober-Bürgermeister von Berlin als Amtszeichen, in Gemäßheit des §. 208 der Städte- Ordnung, tragen soll, zu schenken die Gnade gehabt, und am Neujahrstage d. J. haben Allerhöchstdieselben uns mit einem gleichen Geschenke für den jedesmaligen Stadtveordneten-Vorsteher beglüdt. Wir unterlassen nicht, unsere Mitbürger von diesen überaus gnä= digen Beweisen des Wohlwollens Sr. Majestät für unsere Stadt und der Theilnahme an den städtischen Justitutionen hierdurch in Kenntniß zu seben, indem wir zugleich dic betreffenden beiden Aller- höchsten Kabinets-Ordres resp. vom 19. November 1843 und 1. Ja- nuar d. J. nachstehend wörtlich mittheilen: „Zur heutigen Feier des Jahrestages der Städte-Ordnung über= hide Jh dem Magistrat die beikommende goldene Kette nebst Me- daille, die der jedesmalige Ober - Bürgermeister in Gemäßheit des §. 208 der Städte - Ordnung tragen soll. Jh hoffe, daß der Magistrat hierin einen neuen Beweis Meines Wohlwollens zu Mei- ner theuren Vaterstadt erkennen wird, E j Charlottenburg, den 19, November 1843,

. Friedrich Wilhelm. An den Magistrat Meiner Residenzstadt Berlin,“

„Jch habe bereits dem Magistrat durh Meine Ordre vom 19, November v. J. für den jedesmaligen Ober - Bürgermeister Meiner Residenzstadt Berlin die in dem §. 208 der Städte- Ordnung gedachte goldene Kette nebst Medaille zugehen lassen Schon damals war es Meine Absicht, auh den jedesmaligen Nör- steher der Stadtverordneten auf eine ähnliche Weise auszuzeichnen Jch benube den heutigen Neujahrstag und übershicke U bén besten Wünschen für das Wohl der Stadt die beifommende Kette nebst Medaille für den jedesmaligen Stadtverordneten - Vorsteher und wird der Magistrat solhe dem zeitigen Vorsteher noch beute s händigen. Berlin, den 1, Januar 1844, : Friedrich Wilhelm. An den Magistrat Meiner Residenzstadt Berlin,“ Berlin, den 2. Januar 1844.

Der Magistrat und die Stadtverordneten hiesiger

r Residenz. hiesiger

Das 2e diesjährige Stück der Geseb-Sammlung, welches heute ausgegeben wird, enthält unter Nr. 2407. Die Verordnung, betressend die Aufhebung der gg. 29 und 54 des Edikts vom 14, September 1811 wegen der Verschuldungs - Beschränkung der Bauergüter; vom 29, Dezember v. J. Die Ministerial - Bekanntmachung über die erfolgte Be= stätigung des Statuts der für den Bau einer Chaussee von Quedlinburg nah Halberstadt zusammengetretenen Actien-Gesellschaft. Von demselben Tage, Berlin, den 6. Januar 1844.

Debits=Comtoir der Geseß-Sammlung,

1. 2408

Ab gereist: Der Herzog von Valencay, nah Paris, ———G—

Sonnabénoe dén

Landtags - Angelegenheiten.

Provinz Sachsen. Lat a s P Mie d für die zum siebenten Provinzial-Landtage versammelt gewesenen Stände der Provinz Sachsen.

Wir Friedrich TWilhelm von Gottes Gnaden, König von Preußen 2c., entbieten Unseren zum siebenten sächsischen Provinzial- Landtage versammelt gewesenen getreuen Ständen Unseren gnädigen Gruß und ertheilen denselben hiermit auf die Uns vorgelegten Gut- achten und Anträge den nachstehenden Bescheid :

L, Auf die gutahtlichen Exrtlärungen über die vorge- legten Propositionen. Die zum Zweck einer Auseinanderseßzung eingeleiteten Subhastationen.

l) Die Verordnung, betreffend die zum Zweck ciner Auseinander= |

seßung eingeleiteten Subhastationen, so wie

Freilassung des Bettwerks bei Executions-Vollstreckungen.

: s E F in allen Theilen der Monarchie - ohne Preiserhöhung. | Insertions-Gebühr für den kuum einer Zeile des Allg. ( Anzeigers 2 Sgr. : S s

G Ana

Alle Post-Anstalten des In- und Auslandes nehmen Sestellung auf dieses Slatt an, für Berlin dic Expedition der Allg. Preuss. Zeitung : Fricdrichsstrasse Ur. 72.

1844.

des Land = Armen - Fonds der beiden jerihowschen Kreise betrifft, so wird die Frage, ob der gedachte Waisen-Fonds unter die allgemeinen Stiftungen zu zählen sei, oder ausshließlich der Stadt Suhl ange= höre, durch das Ergebniß der hierüber besonders \{chwebenden Erör- terung, der Antrag auf Rechnungslegung und Verstattung eigener Verwaltung hinsihtlih des Land-Armen-Fonds der beiden jerihower Kreise aber im Zusammenhange der bereits eingeleiteten allgemeinen Berathung über die Regulirung des Land-=Armenwesens der Provinz seine Erledigung finden. Provinzial - Jrren - Anstalt,

L 10) Wiewohl die Umstände nicht vorhanden sind, unter deren Boraussebung Wir zuleßt durch den Landtags - Abschied vom 6. Au- gust 1841 die Bewilligung eines Vorschusses in Aussicht gestellt ha= ben, so ist dennoch, um zu vermeiden, daß der bereits vorgeschrittene Bau der Jrren = Heil- und Pflege - Anstalt für die Provinz Sachsen unterbrochen werde, oder daß sonst in der Ausführung dieses wichti gen Unternehmens bis zum Wiederzusammentritt Unserer getreuen Stände eine Stockung entstehe, Unser Finanz-Minister von Uns an- gewiesen worden, für den Fall, daß die bei der Haupt - Justituten- | Kasse der Regierung in Merseburg verwalteten provinzialständischen | Fonds, einschließli der auflaufenden Zinsen, zur Deckung der Kosten der bis zu jenem Zusammentritt auszuführenden Bauten nicht hinrei

D Dios Nov s 0 É eid j

2) Die Verordnung wegen Fre s Bettwer f I 4 / Nav ; -

Schuldner und seine A An R S bet lle E O u 2 | chen sollten, einen Vorschuß bis zum Betrage von 395,000 Rtblr. an 2 » +5» 4 P] N s , Au E e - e V s 4

ac gehörigen bei allen Arten von Exe- | den den Bau leitenden ständischen Ausshuß unter der Bedingung zu

cutions =- Vollstreckungen, desgleichen Verkauf der Früchte ‘auf dem Halm. 3) Die Verordnung, betreffend den Verkauf der Früchte auf dem Halm, und Bürgerliche Rechte bescholtener Personen.

___ 4) Die Verordnung wegen der bürgerlichen Rechte und Ver- pflichtungen bescholtener Personen in den mit einer der beiden Städte Ordnungen beliehenen Städten,

haben Wir bereits vollzogen. Strafgeseybuch,

5) Die Erklärungen Unserer getreuen Stände über den Entwurf |

des Strafgeseßbuchs werden bei der Shluß-Berathung über dieses wichtige Werk eine gründliche und umfassende Erwägung finden.

Ferner werden die Gutachten Unserer getreuen Stände Zusammenrechnung der Besigzeit der ErbläFr 11nd Erben bei der zur Aus-

übung ständischer Rechte erforderlihen Dauer des Grundtbesißes,

6) über den ihnen vorgelegten Entwurf einer Verordnung wegen Zusammenrechnung der Besißzeit der Erblasser und Erben bei Beur- theilung der zur Ausübung ständisher Rechte erforderlichen Dauer des Grundbesibßes, so wie :

Ergänzung der Vorschriften über die Wählbarkeit zu Landraths - Aemtern,

7) über den Entwurf einer Verordnung wegen Ergänzung der Vorschriften über die Wählbarkeit zu Landraths-Aemtern, bei der weiteren Berathung dieser Gegenstände berücksihtigt werden.

Provinzialrechte.

E 8) Bei den von Unseren getreuen Ständen vorgetragenen Um- ständen wollen Wir nichts dagegen erinnern, daß die materielle Prü-= fung und Begutachtung der denselben vorgelegten Verhandlungen über das Provinzialrecht der Herzogthümer Magdeburg und Sachsen unterblieben is, Entsprechend der in Unserem Propositions-Dekrete vom 23. Februar d. J. geäußerten Absicht, haben Wir Unseren Mi- nister der Geseßgebung angewiesen, aus den über des Provinzialrecht stattgefundenen Verhandlungen die wirklich zweifelhaft gewordenen Rechtsfragen, soweit dieselben niht {on von Unseren getreuen Stän- den besonders bezeihnet sind, zusammentragen zu lassen und sofern ein dringendes Bedürfniß zu deren Entscheidung dur die Geseh gebung vorhanden is, solche herbeizuführen. Durch dieses Verfahren werden die von Unseren getreuen Ständen erwähnten Zweifel, welche ehemals Kurfürstlih oder Königlich sächsishen Geseße noch als Pro vinzialreht gelten, beseitigt werden, und es werden dadurch zugleich diejenigen Theile der von Unseren getreuen Ständen als besonders wichtig bezeichneten Rehtsmaterien ihre Erledigung erhalten, für deren schleunige legislative Feststellung ein wahrhaft praktishes Bedürfniß obwalt-et.

Dagegen können Wir Unsere getreuen Stände auf die vorgetra gene Bitte, daß mit Anfertigung der das gesammte Provin- zialrecht des Herzogthums Sachsen, der Fürstenthümer Halberstadt und Eichsfeld, so wie der Grafschaft Hohenstein, umfassenden Provinzial-Gesebßbücher sofort vorgeschritten, oder daß mindestens die Revision der aus diesem Provinzial-Rechte, so wie aus dem des Her= zogthums Magdeburg bezeichneten einzelnen Abschnitte, veranlaßt werden möge, nur auf Unser Propositions- Dekret vom 23. Februar d. J. verweisen, in welchem bereits die Gründe mitgetheilt sind, aus welchen diese Bitte für jeßt nicht zu gewähren is.

Ständische Theilnahme an den Justituten und Stiftungen,

9) Dem Wunsche Unserer getreuen Stände,

daß ihnen über jede der Stiftungen, welhe in dem ihnen bei Ge-

legenheit ihrer leßten Versammlung vorgelegten Verzeichnisse auf

geführt sind, vollständige und detaillirte Nachrichten über Entste- hung, Zweck und Verwaltung der Stiftung, nebst summarischen

Rechnungs=-Extrakten und Vermögens-Uebersichten, mitgetheilt, ins=

besondere auch die Stiftungs-Urkunden, Statuten und Reglements

zur Einsicht vorgelegt, i

und

daß diese Mittheilungen auch auf die, außer denen in dem vorge-

legten Verzeichnisse aufgeführten, Anstalten etwa noch vorhandenen

Stiftungen ganzer Landestheile oder Bezirke, insbesondere auf die sind. S ständischen Petition namhaft gemachten, ausgedehnt werden, me L gern bereit, zu entsprehen, so weit die historischen Notizen

Cie De irgend zu erlangen sind.

ir haben demgemäß Unsere Behörden mit näherer Anweisung versehen lassen und werden dafür Sorge t d sin d Zwischenzeit von è erden dasür ge tragen, aß, was in der Ständen bei ih enselben beschafft werden kann, Unseren getreuen

Was die Ben nächsten Zusammentritt vorgelegt werde.

emerkungen wegen des Waisen-Fonds zu Suhl und

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| solhen Vorschusses gemachten

| | | | | j | 11) Den Antrag wegen Verschmelzung der bisherigen vier Taub= | | I

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leisten, daß für die sofortige Erstattung des Betrages der vorge= \chossenen Summe von dem nächsten Landtage Sorge getragen werde. Jndem Wir dies Unseren getreuen Ständen auf den wegen eines \ Antrag eröffnen, hegen Wir zu densel= ben das zuversichtliche Vertrauen, daß sie ihrerseits bereitwillig alle Mittel anwenden-werden, um die für die Provinz so wichtige Jrren=-Heil- und Pflege-Anstalt nach den für zweckmäßig erkannten Plänen, sobald als möglich zur völligen Ausführung zu bringen. Die zur weiteren Lei- tung der Organisation der Provinzial-Jrren-Anstalt bis zum nächsten Landtage von Unseren getreuen Ständen ernannte Kommission wird hierdurch von Uns bestätigt. -

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Taubstummen - Anstalten.

stummenschulen in zwei dergleichen Anstalten, haben Wir denjenigen Unserer Behörden, welche dur ihre Stellung ‘und ihren Beruf zu= nächst in der Lage sind, die Zahl der bildungsfähigen Taubstummen der Provinz zu kennen, das derselben entsprechende Bedürfniß der Lehrkräfte zu ermessen und für die Befriedigung derselben, an der Hand vieljähriger Erfahrung , die geeignetste und zugleih mit dem | mindesten Kostenaufwande verbundene Einrichtung in Vorschlag zu | bringen, zur sorgfältigen Erwägung vorlegen lassen. Die durch eine | ausführlihe Auseinanderseßung motivirte Ansicht jener Unserer Be- | hörden geht nun dahin, daß, wenn man auh von Seiten der Pro= | vinz den für diese selbst nur wohlthätigen Zweck der Befähigung einer möglihs| großen Anzahl von künftigen Volksschullehrern zum Taubstummen-Unterricht gänzlich aufgeben wollte, darum dennoch eine

aufzubringenden General-Unterhaltungs-Kosten niht möglih zu machen scin würde, sofern für den Unterricht der bildungsfähigen Taubstum-= men durch öffentliche Anstalten, gleichviel, ob in Verbindung mit Se= minarien oder ohne dieselbe, in dem bisherigen Umfange fer- nerweit gesorgt werden solle, durch Privatschulen aber, welhe von zufälligen persönlichen Verhältnissen und Zwecken ihrer Unternehmer abhängen, während eine befriedigende sittlihe und intellektuelle Bil- dung der Taubstummen eine besondere Aufopferung, Treue und Hin= gebung vou Seiten der Lehrer fordern, die öffentlichen Anstalten nie erseßt werden fönnten.

Bei dieser großen Verschiedenheit in der Auffassung des wirk= lichen Zustandes und des Bedürfnisses werden Unsere getreuen Stände sih überzeugen, daß, bevor von Uns auf den von ihnen gemachten Antrag ein Beschluß gefaßt werden kann, eine nähere gründliche ge= meinsame Untersuchung und Aufklärung vorausgehen müsse. Diesel= ben werden mit Uns darüber einverstanden sein, daß in bestehenden Einrichtungen, welhe im Leben Wurzel gefaßt haben, keine eingrei= fenden Veränderungen ohne die volle Ueberzeugung ihrer Angemessen- heit vorgenommen werden dürfen, Die Untersuchung wird am siher= sten zu einem Erfolg führen, wenn Unsere getreuen Stände durch eine Kommission, zu deren Wahl aus ihrer Mitte gleih bei dem Be= ginn ihrer nächsten Versammlung Wir dieselben hierdurch auffordern wo möglich während der Dauer dieser Versammlung die gegenwär- tige Einrichtung der Taubstummenschulen und deren Leistungen an Ort und Stelle prüfen und dabei überall das Verhältniß des Zweds zu den Mitteln, unter Berücksichtigung der von Unseren Behörden her- vorgehobenen Momente, genau ins Auge fassen lassen werden. Wir wollen alsdann, wenn Unsere getreuen Stände zuvor das Ergebniß in nähere Prüfung und Berathung werden gezogen haben, ihren wei- teren Anträgen entgegensehen, l

| | M »y 0 O 9 »y Ny 11. Friy e E Verminderung der von der Provinz für die Taubstummen - Anstalten

Blinden-JInstitut zu Halle.

12) Mit Wohlgefallen haben Wir die Erklärung vernommen wodurch Unsere getreuen Stände sih geneigt zeigen, dem von Uns hinsichtlich des Blinden-Jnstituts zu Halle ihnen eröffneten Wunsche nachzukommen. Wenn dieselben jedoch als Mittel zur Unterstüßung dieser Anstalt das Ersparniß in Vorschlag bringen, welches dur die von ihnen in Antrag gebrachte Verschmelzung der bisherigen vier Taubstummenschulen in zwei dergleichen Institute zu erzielen sein würde, so können Wir Unsere getreuen Stände nur. auf Unseren vor= anstehenden Bescheid verweisen, wonach Unsere Beschlußnahme über die angetragene Verschmelzung der Taubstummenschulen bis auf eine weitere gründliche Untersuchung des Zustandes und der Leistungen die= ser Anstalten ausgeseßt bleiben muß. Jn der Zwischenzeit kann sich daber die von Unseren getreuen Ständen dem Blinden=-Institut in Halle zugewandte Theilnahme nur dadurch bethätigen, daß demselben, mit Vorbehalt der weiteren Beschlußnahme Unserer getreuen Stände auf dem nächsten Landtage, durch Unseren Ober-Präsidenten bis dahin aus dem bei dem Provinzial-Schul-Kollegium gegenwärtig verwalte= ten Ersparniß des Fonds für Taubstumme, fortdauernd Unterstüßungen gewährt werden,