1844 / 8 p. 1 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

er leidigen Schaßkammerscheine vorgeshlagen wurden, auch der Krei-

s ads Pader neldes nah Art der preußischen Kassen - Anweisun- en gedaht und bei dieser Gelegenheit die Trefflichkeit der preu- fi chen Finanz =- Einrichtungen von allen Seiten der Kammer her mit gebührender Anerkennung hervorgehoben und mehrere derselben als auch bei uns nahzuahmende Muster aufgestellt wurden.

Eisenbahnen.

Mark, 26. Dez. (Elb. Z.)* Jn einem Artikel der E ber S tg., Elberfeld, den 12. Dez., heißt es unter An- derem: „Wir hoffen hier (Elberfeld), daß die Wichtigkeit von Mün- ster und der Ems-Schifffahrt dazu beitragen wird, daß man die Linie von Dortmund über Hamm wähle, Denn dadur würde die fost- spielige Zweigbahn von Dortmund nah Elberfeld sich sicherlih renti- ren. Die zu erwartende Zweigbahn von Münster nah Hamm würde dann die Hauptstadt von Westphalen mit der Hauptstadt der Monar-

ie verbinden, und die Ems mit der Lippe durch don münsterschen N und die Aar in Verbindung seßen, Die leßtere Bahn würde zudem dur ein günstiges Terrain und eine fruchtbare und bevölferte Gegend führen.“ Es ist unbegreiflih, wie solhe entschiedene Jrrthümer ausgesprochen werden fönnen. Die auf preußischem Ter- rain höchst unbedeutende Emsschifffahrt, welhe, nachdem die Häfen Belgiens uns so nahe gerückt sind, wohl s{werlich je bedeutend wer- den wird, wird auf die Rentabilität der großen ostrheinishen Bahn eben so wenig Einfluß ausüben können, als Münster, welches zwar die Hauptstadt Westphalens, aber als solhe weder durch Handel, noch durch sonstigen Verkehr, von irgend einer Bedeutung für dieselbe (das Münsterland ausgenommen) ist. Wie aber durch den münster- \{hen Kanal, der gar niht in die Ems mündet und ohne allen lebhaften Verkehr is, und durch die Aar (wohl Aa), einen Sumpf- bah, auf dem kaum ein Kahn Raum findet, Ems und Lippe verbunden werden sollen, is gar nit abzusehen. Eben so wenig ist die Gegend zwischen Münster und Hamm fruhtbar und bevölkert, das Gegentheil findet vielmehr statt, und die Erhöhungen, welche hier das Wasser= gebiet der Lippe und der Ems scheiden, machen das Terrain auch niht so äußerst günstig. Alle uiht von Privat-Jnteressen geleitete Männer in Berg und Mark sind der festen Ueberzeugung, daß nur eine Bahn, welche der von der Natur und tausendjährigen Geschichte angewiesenen Richtung zwischen Ruhr und Lippe auf Lippstadt folgt, Rentabilität erwarten läßt, Die unershöpflihen Kohlenlager und Salzwerke des Hellweges (Königsborn, Werl, Sassendorf, Western- fotten, Salzkotten), die überaus reihen Getraidefluren derselben Ge- end, die Nähe der bergischen und märkischen Fabrifk-Distrikte, die Nach- Peridiadi vieler reihen und bevölkerten Städte geben dieser Bahn vor jeder anderen den entschiedensten Vorzug. Anfangs hat man auch nur an dieselbe gedacht, und der erste Blick pflegt meist der richtigste zu sein, Eine Bahn dur das Enneperthal bei Hamm vorbei nach Bielefeld führt fast nur dur öde und sterile Theile Westphalens und is für Berg, Mark, das alte Herzogthum Westphalen und das

*) Wir nehmen um \o weniger Anstand, diese Entgegnung auf einen uns eingesandten Artikel in Nr, 172 Beilage vom dvs Jahre auf- zunehmen, da sie nur dazu beitragen kann, über die wahre Lage der Sache

aufzuklären, sind jedoch keinesweges gesonnen, ferner einer Polemik darüber Raum zu geben, welche vorzüglich in Lokal-Juteressen ihre Triebfedern hat, Anmerk, der Redact,

Bekanntmachungen.

[2105] Subhastations - Patent.

Der in der Dammoorstadt am Noßmarkte gelegene, Vol. 1V. Nr. 13. und 14. des Hypothekenbuchs ver- eichnete, zum Nachlaß des Eigenthümer Schwarz ge- Vörids Gasthof zu den sieben Schwaben, welcher zu Folge der nebst dem Hypothekenscheine in der N gistra- tur einzusehenden Taxe auf 9195 Thlr, 3 Sgr. 11 Pf. abgeschägt worden, soll

am 22. Juni 1844, Vorm, 10 Uhr, subhastirt werden.

Frankfurt a. d, O,, den 30, Novbr. 1842,

(L. S.) Königl, preuß, Land - und Stadtgericht,

zu haben ist,

Die Direction der Berlin Frankfurter Eisenbahn-

46

Paderbornsche von gar keiner Bedeutung, und *, des Münsterlandes werden davon auch feinen Nutzen haben. /

Neisse, 2. Jan. Jn Folge des Reskripts des Herrn Finanz- Ministers Excellenz vom 12ten v. M., wonach die Actionaire der Neisser Zweigbahn nunmehr die Aufforderung erhalten haben, Behufs der Erlangung der Allerhöchsten Konzession die Vorarbeiten einzurei- chen, wird am 15ten d. zu Breslau eine General - Versammlung der Actionaire stattfinden, in welcher die Pläne und Anschläge, welche der Ober-Jngenieur, Herr Rosenbaum, gefertigt hat, vorgelegt und über die Richtung der Bahn und den Anschlußpunkt an die Oberschlesische definitive Beschlüsse gefaßt werden sollen.

Neapel, 20. Dez. Die neue Eisenbahn von Neapel nah Ca- serta, welhe am 11. Dezember eingeweiht wurde (S. Allg. Pr. 3. 1843 Nr. 180. Art. Eisenb.), ist auf Befehl des Königs shon heute dem Publikum eröffnet worden, obgleich dies, wie es früher hieß, erst am 11. Januar 1844 geschehen sollte. Die Preise der Fahrten sind sehr billig gestellt. An der Verlängerung der Eisenbahn bis Capua wird mit dem größten Eifer gearbeitet, und auch die Bahn von Torre Annunziata bis Nocera schreitet ras weiter,

Handels - und Börsen - Uachrichten.

Königsberg, 3. Jan, (Marktbericht. ) Weizen 52 bis 65 Sgr.

pr. Schfl., Roggen 34 bis 37 Sgr., kleine Gerste 28 bis 30 Sgr., Haser

17 bis 20 Sgr. Die Zufuhr war gering.

Danzig, 3. Jan. (Marktbericht. ) An der Börse sind heute

verkauft worden: Noggen poln. 26 L, und 57 L. 121pf. a Cf. 1975 und 18 L, 117pf. a Cf. (7). Gerste inl. 20 L, 108pf. a Cf. 183 pr. Last,

Stettin, 5. Jan, (B. N. d. O.) Es is auch seit Montag so un- gemein stille in unserem Geschäft gewesen, daß sich faum etwas darüber sagen läßt. i : ; :

Am Landmarkt war die Zufuhr von Getraide, wie es 1n den Fest- wochen stets zu sein pflegt, sehr schwach, und ist hier hin und wieder etwas mehr bezahlt worden für guten 128,/129t. ukermärk, und märk, Weizen 48 a 49 Rthlr. Anderweitig is nichts ín Weizen umgeseßt, und bleiben die leßtge- meldeten Preise gefordert : für 124 bis 126,/127t. neuen gelben schlesischen 49 a 51 Rihlr, in loco und schwimmend, 129/130. alten do. 53, 125/126. neuen weißen 52, 130/131. alten do, 56 und 127/128. bunten poln, 50 Rthlr. Roggen in loco 325 a 34 Rthlr. nah Qualität zu haben, pr. Frühjahr 334 Nthlr. bezahlt, auf 337 Rihlr, gehalten. Gerste, wovon in loco fast nichts zu haben is, behält einige Kauflust, doch werden die auf Lieferung geforderten Preise meistens zu hoch befunden. Für 101/1024. oderbruch s{wimmend 247 a % Rihlr., pro Frühjahr 257 Ntblr. gefordert, 25! Rthlr. wohl zu machen. Auch von hübscher 105/106. sle}. Gerste ist Einiges am Markt, wofür 287 a 2 Rthlr, verlangt wird. Große 105/106. vorpomm, berechnet sih frei hier im Frühjahr auf ca. 28 Rthlr., 100/1014. fleíne 26 Rthlr. Hafer, pomm. von 50/52. pr, Schfl. auf Lieferung 17% Rthlr., 48,/50tl. oderbruch und anderer 167 Rthlr. zu ha- ben, Eibsen genießen fortwährend wenig Kauflust, große am Landmarkt 33 a 34 Rihlr, , auf Lieferung im Frühjahr 35 a 355 Rthlr., kleine 31 a 32 Rthlr.

Samen. Rapps und Rübsen wenig, doch billiger zu haben, da fort- während keine Kauflust dafür ist, ersterer zu 61 60 Rthlr, Preußischer Swlagleinsaamen 52 Rthlr. Kleesaamen , rother in gut mittel Qualität 14 a 142 Rthlr., feinerer 15 a 16% Rthlr,, weißer noch immer nicht wieder am Markte, weder in neuer, noch alter Waare. Für Steinklee wird 10 Rthlr. verlangt. Thymothee 12 Rthlr. Spörgel 35 —% Rihlr, Säeleinsamen stille, rigaer 8 Nthlr, pernauer 85 a 9 Rthlr., windauer 92 Rihlr.

Oclfuchen etwas gefragter und für Rappkuchen bei großen Partieen in loco 12 Rthlr,, pr. Frühj. 17 Rthlr. zu machen, bei kleineren jedoch 2 a 3 Sgr. billiger. Leinkuchen 17 a # Rihlr,

Allgemeiner Anzeiger. B. Güterzüge.

Absahrt von Berlin E - Frankfurt Mittags 12 - Ankunft in Frankfurt Nachmitt, - - Berlin - Mit den Güterzügen werden Personen in Perso- nenwagen 11. Klasse und auf Stehpläpen, so wie Equi- pagen, Frachtgüter und Vieh, befördert, Die näheren Bestimmungen ergiebt das Betriebs- Von Reglement, welches auf allen Stationen für 1 Sgr.

[Bei E. (D. Die Chemie in ihrer Anwendung auf Agrikultur und Phy- flologie.

Morgens 11 Uhr 30 Min,

3 Uhr 15 Min.

3 45

Prof, Dr, Justus Liebig, Fünfte umgearbeitete und stark vermehrte

Gesellschaft, Auflage.

[1420] Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 28, Juli 1843, [12]

Das in der Ackerstraße Nr. 1 belegene, dem Gast- wirth Reppenhagen und dessen Ehefrau, geborenen Flink, zugehörige Grundstü, gerichtlich abgeschägt zu 11,044 Thlr. 27 Sgr. 6 Pf., soll

am 12, März 1844, Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe und Hy- pothekenschein sind in der Registratur einzusehen,

[1428] Bekanntmachung. Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 19, Juli 1843,

Das in der großen Frankfurter Straße belegene Grund- stück des Deftillateur Genß, S abgeschägt zu 16441. Thlr. 2 Sgr. 1 Pf., so

am 8, März 1844, Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe und Hy- pothekenschein sind in der Registratur einzusehen,

[13] Termins-Aufhebung.

Der auf den 13, Januar cr. zum Verkaufe der den Erben des verstorbenen Mühlen“ Besiyers Christian Friedrih Penzer zugehörigen, in Ziegenrück an der Saale gelegenen, sogenannten Ober- oder Fernmühle und walzenden Grundstücke in Ziegen- rücker Flur angeseßte Termin wird hiermit aufgehoben.

(L. S.)

Nachdem in Uebereinstimmung mit dem Ausschusse Ehrliebender Bürgerschaft der Verkauf des dritten Apo- thefen-Privilegii von uns beschlossen, seßen wir, Bür- germeister und Rath der Stadt Wismar, zu solchem Verkaufe hierdurch einen Termin an und laden alle die- jenigen, welhe das Privilegium zur Errichtung und Haltung einer dritten Apotheke in hiesiger Stadt fäuf- lih erstehen vollen,

am 14, Februar 1844

vor den zur Stadtkämmerei verordneten Herren zu ex- scheinen und ihren Bott abzugeben.

Geboten isst bereits neben einer jährlihen Recogni- tion von 400 Thlr. N. 5 ein Kaufgeld von 5000 Thlr. N. ck;. Der Rath und die Quartiere des bürger- \chastlihen Ausschusses werden am Tage der Licitation sich versammeln und nach eingereihtem Licitations-Pro- ¡ tofolle über den Zuschlag sofort dic Resolution ertheilen.

Die Bedingungen des Verkaufes werden in: Termine bekannt gemacht werden, sind aber auch {on vierzehn Tage vor dem Termine in der Naths-Registratur ein- zusehen und gegen die Gebühr in Abschrift zu bekommen.

Gegeben unter 30. Dezember 1843.

heute noch ignoriren,

Ackererde 2c.

jedes Lehrbuchs der Chemie, Braunschweig, Dezember 1843,

Bonneke, Bücher-AÄntiq.,

i r, den Wismar, Franz. Str. 19,

dem Stadtsiegel. H, Enghart, Stadt-Secretair,

Ziegenrück, den 3. Jauuar 1844, Königl. preuß. Gerichts - Kommission,

- Berlin- Frankfurter | (151 f Eisenbahn.

Tägliche Dampf-

wagenzüge. Dr. J

A. Personenzü . U . Abfahrt von Berlin Pers Uhr 1 MUA 6U M

Citerarishe Anzeigen.

So eben ist erschienen : Polytec hnisches Central- Blatt.

Neue Folge. Mit 4 lithogr. Tafel,

[9]

c h ez

gr. 8, Fein Velinpap. geh. 24 Thlr, Drei der wichtigsten und interessantesten literarischen Erscheinungen auf dem Gebiete der Chemie übergeben wir damit zum Theil in neuen Auflagen dem Publikum. Die ganze und volle Bedeutsamkeit der beiden ersten Werke i bereits längst anerkannt, und kein höher gebildeter Chemiler, Agronom, Pharmazeut oder Arzt darf sie Die fünfte Auflage der Liebigschen Agrikultur-Chemie is gegen die früheren um die Hälfte erweitert und durch neue Abschnitte vom höchsten Jnteresse vermehrt, als der Ursprung des Schwefels, der Ursprung der Acrerde, die Brache, die Quellen des Ammoniaks, Jst die Salpetersäure ein Nahrungsmittel sür Gewächse Nimmt der Stickstoff der Luft Antheil an der Vegetation ? ] Tabelle über den Gehalt an Feuchtigkeit der in Bossingault's Versuchen analysirten Pflanzenstoffe ; Analysen einiger Pflanzen-Gewächse; Analyse der Roggenstrohaschen; Aschen-Analysen, Ursprung der mineralischen Bestandtheile der Pflanzen; Pilz- und Jufusorien-Gährungz Vergleichung von Feld- maßen in verschiedenen europäischen Staaten 2c. Kopp's Geschichte der Chemie giebt die Entwickelung dieser herrlichen, riesig fortschreitenden Wissenschaft , in ihrer ganzen Fülle und in der geistreichsten Weise. auffaßt, wird sie ein unendlich interessantes und wichtiges Werk sein, eine Begründung und weitere Ausführung

[3 b] Ver erehni1iss

einer werthvollen Sammlung von Büchern, welche am 15, Januar 1844 dem Meistbietenden überlassen werden sollen, gratis zu haben bei:

H. A. Wolff, Bücherhdlg., Charlottenstr. 19,

Nouveautés de la Intéra- ture française

Alexandre Duncker,

Libraire de la cour, Französische Str. 241.

Voyage autour du monde par Jacqne Arago,

Man bietet im Allgemeinen niht mehr über 27 %. Auf Lieferung im Frühjahr is zu 245 % geschlossen.

Rüböl wird, wahrscheinlich in Folge des eingeiretenen Frostwetters, etwas höher gehalten und soll auch bereits so bezahlt sein, p. Jan, bis 105 Rihlr, Auf Lieferung im März. / April 141 Rthlr, verlangt,

Magdeburg, 4. Jan. Höchster und niedrigster Getraide-Marktpreis

Spiritus aus erster Hand zur Stelle 265 27 %.

pro Wispel: Weizen: 48 40 Rthlr, Roggen: 39 —N » Hafer: 18—16; »

Hamburg, 4. Jan. (B. H.) Getraide - Preise. Weizen, poln, 106,130 Rthlr,, anhalt, u. magd. rother 98. 126 Rihlr. , weißer 106,126 Rthlr., märk. u. braunschw. 98.126 Rthlr., schle\. gelber 140, 125 Rthlr., weißer 110. 125 Rthlr., mecklenb. u, pomm. 90, 132 Rthlr., holstein. 90.120 Rthlr. , evder u, büsum, w. 105.115 Rthlr., niederelb. rx. u. b, 92.118 Rihlr, Roggen, danz., elb. u. kön, 75.82 Rthlr., märk., medckl,, pomm, 72.83 Rthlr,, holt. u. niederelb. 69,74 Rthlr., dänisch. 70.74 Rthlr. Gerste, m. u. oderbr. 60.64 Rthlr,, anh, u. magd. 69,72 Rthlr., niederelb. Winter- 50,54 Rthlr., holst. u. mecklenb, 60,71 Rthlr., dänische 50, 70 Rihlr. Hafer, oberländ, 40.46 Rthlr., mecklenb., u. holst. 41.52 Rihlr., niederelb. w. 35,43 Rthlr,, eyder u. husumer 32. 43 Rthlr., dän. 36.46 Rihlr. Erbsen 66,76 Rthlr, Wien 72,86 Rihlr, Rapp- saamen 140, 146 Rihlr.

2% Frankfurt a. M., 3. Jan, Auf den starken Rückfall, den die holl, Fonds am 29. Dezember zu Amsterdam erfuhren, gingen sie na türlih auch hier fühlbar zurück, und unsere Börse gerieth in einiges Schwan- fen. Heute blieben die holl. Fonds aber fester, die Briefe aus Amsterdam lauten beruhigender, und es i die Hoffnung, daß die Generalstaaten das außerordentliche Steuergeseß annehmen werden, nicht aufgegeben, Die übri- gen Effekten halten sich ziemlich fest, und das Geld ist wieder überaus flüssig. Große Aufmerksamkeit schenkt man hier dem Projekte des Baues einer Eisen- bahn von Bamberg hierher.

St. Petersburg, 14./26, Dez. (B. N. d. O.) Jm Kontrakt- Handel ist es noch schr stille.

Nach Hauf ist die Frage noch schwach, und man fann kaufen pr. Juni /Juli zu liefern: Ungek. Reinhanf zu 74 a 75 Ro., Ausschuß 64 à 65 Ro. und halbrein zu 60 a 61 Ro,, Alles mit 10 % Handgeld, und zu 70 a 71 No., 60 a 61 Ro. und 57 a 58 Ro, mit allem Gelde,

Mit Talg ist es beim Altenz unverkennbar is bei den Engländern Kauflust fichtbar, wenn sich nur gute Verkäufer zeigen wollten, die aber doch nun hoffentlich bald hervortreten werden, Auf Lieferung pr. Juni sind 10 /M. Pud gewöhnlicher gelber Lichttálg zu 105 Ro. alles Geld geschlos- sen, und dazu möchte von dem nämlichen Abgeber vielleicht noch zu haben sein, Für ukrainer Waare bietet man 106 Ro. alles Geld pr. Juni, wel- cher Preis aber niht genommen wirdz pr, August wird 102 a 103 Ro. a. G. und 111 No. mit 10 Ro. Handgeld geboten, ohne dazu zu rezepi- renz man verlangt für gewöhnliche Waare 103; Ro, a. G. und 112 No, mit 10 No. voraus, W

Gerste: 28—27 Rihlr,

eißer Lichtentalg wird auf 118 No. mit 10 No. Handgeld gehalten, was wohl theuer zu nennen is, Bon Seifentalg ist pr. August Mehreres zu 99 Ro. a. G, und 107 Ro. mit 10 No. voraus geschlossen, und jeßt sehe ih nihts Gutes mehr mit a. G. am Markte,

Von Hanföl wurden kürzlich 320 Fässer von einem Verkäufer zu 8 Ro. 40 Kop. mit 1 Ro. Handgeld abgegeben, wozu von demselben vielleicht noch etwas zu haben wärez im Allgemeinen fordert man 85 Ro, mit 1 Ro, Handgeld.

Von astrachan. Robbenthran sind 5000 Pud pr. Maí /Juni zu 9 No. mit 1 Ro. Handgeld gekaust worden, und is auf diesen Termin fast nichts mehr disponibel; pr, August /Sept, besteht man noch fest auf 85 No, mit 1 Ro. Handgeld,

In Pottasche ist noch nichts gemacht und noch kein Preis dafür zu notiren,

. Mittler in Berlin (Stehbahn 3), Posen und Bromberg is zu haben:

Die Thierchemie oder die organische Chemie in ihrer Anwendung auf

Physiologie und Pa- thologie.

V Fre N Prof, D», Justus Liebig. (Erster Band.

Zweite Auflage,

gr. 8, Fein Velinpap. geh. 2 Thlr.

Geschichte d. Chemie von Dr. Herrmann Kopp,

Prof. der Physik u, Chemie an der Universität Gießen,

Mit dem Bildnisse Lavoisiers. gr. 8, Fein Velinpap. geh, 25 Thlr,

Der Riesentang; Zusammenseßung der künstlichen

Untersuchungen über den

Für Jeden, der die Chemie nicht von der materiellsten Weise

Friedrich Vieweg und Sohn.

Les écoles royales de France par Alexandre de Sail- let. La petite fille de Robinson par Me. la Com- tesse de Germanie. Almanach comique 1844, Almanach de PIllustration. ete. etc.

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[16 b]

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Allgemeine

IwYh att.

Amtlicher Theil.

Landtags - Angelegenheiten, Landtags

Prôê&vinz Schlesien.

Abschied. Inland. Berlin, Weitere Erläuterung in Sacben des Der, Jacoby zu Königsberg.

Beilage.

Amtlicher Theil.

Berlin, den 6, Januar 1844. . Jhre Königl. Hoheit die verwittwete Frau Großherzogin von Medcklenburg-Schwerin, nebs Höchstißren Kindern, der Herzogin Luise und des Herzogs Wilhelm Hoheiten, sind von Schwerin hier eingetroffen und im Königlichen Schlosse in den für Höchstdieselben in Bereitschaft gehaltenen Appartements abgestiegen.

Dem Dr. Alexander von Hoffmann zu Herrnstadt is un- ter dem 13, Dezember 1843 ein Patent auf eine verbesserte Flachsshwinge- Maschine in der durch s Zeichnung und Beschreibung erläuterten Zusammensebung, sür den Zeitraum von jenem Tage ab bis zum 2, Juli 1853 und für den Umfang der Monarchie ertheilt worden,

Dem Medizinal-Assessor und Apotheker Pr, Mohr zu Koblenz

ist unter dem 4. Januar 1844 cin Patent

auf eine dur Modell, Zeichnung und Beschreibung nah- gewiesene, für neu und eigenthümlih erahtete Hemmung in Pendeluhren, auf ses Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Umfang der Monarchie ertheilt worden,

Angekommen: Se. Durchlaucht der La ndgraf Wilhelm zu Hessen, von Schwerin.

Landtags - Angelegenheiten.

Provinz Schlesien. 2.4 n.9 644.5 24 0.01.69

für die zum e Provinzial- Landtage versammelt gewesenen Stände des Herzogthums Schlesien, der Grafschaft Glaß und des Markgrafthums Ober-Lausiß.

Wir Friedrich Wilhelm von Gottes Gnaden, König von Preußen 2c., entbieten Unseren zum diesjährigen Provinzial-Landtage versammelt gewesenen getreuen Ständen des Herzogthums Schlesien, der Grafschaft Glaß und des Markgrafthums Ober = Lausiß Unseren gnädigen Gruß und ertheilen denselben hiermit auf die Uns vorge= legten Gutachten und Auträge den nachstehenden Bescheid :

1, Auf die gutachtlichen Erklärungen über die vorge- legten Propositionen. s Die zum Zweck einer Auseinandersebung eingeleiteten Subhastationen,

1) Die Verordnung, betreffend die zum Zweck einer Auseinander=

sebung eingeleiteten Subhastationen, desgleichen Freilassung des Bettwerks bei Erecutions-Vollstreckungen,

2) Die Verordnung wegen Freilassung des Bettwerks für den Schuldner und seine nächsten Augehörigen bei allen Arten der Exe- cutions - Vollstreckung, so wie

Verkauf der Früchte auf dem Halm.

3) Die Verordnung, betressend den Verkauf der Früchte auf dem

Halm, und Bürgerliche Rechie bescholtener Personen,

4) Die Verordnung wegen der bürgerlichen Rechte und Ver- pflichtungen bescholtener Personen in den mit einer der beiden Städte- Ordnungen beliehenen Städten,

haben Wir bereits vollzogen. Strafgesetbuch.

*5) Die Erklärungen Unserer getreuen Stände über den Entwurf des Strafgeseßbuchs werden bei der Schluß-Berathung über dieses wichtige Werk eine gründliche und umfassende Erwägung finden.

Jn gleicher Weise werden die Gutachten Unserer getreuen Stände Zusammenrechnung der Besibzeit der Erblasser und Erben bei der zur Aus- übung ständischer Rechte erforderlichen Dauer des Gruntbesiges.

6) über den ihnen vorgelegten Entwurf einer Verordnung wegen Zusammenrehnung der Besibzeit der Erblasser und Erben bei Beur- theilung der zur Ausübung ständischer Rechte erforderlihen Dauer des Grundbesißes, so wie : Ergänzung der Vorschriften über die Wählbarkeit zu Landraths - Aemtern,

7) über den Entwurf einer Verordnung wegen Ergänzung der Vorschriften über die Wählbarkeit zu Landraths-Aemtern, bei der ferneren Berathung dieser Gegenstände berüdsichtigt werden,

Provinzialrechte.

8) Wir bezeugen Unseren getreuen Ständen für die Sorgfalt, mit welcher sie sich der Prüfung und Begutachtung der denselben vorgelegten Verhandlungen über das Provinzialreht des Herzogthums Schlesien und der Grafschaft Glaß unterzogen haben, Unsere Zufrieden- heit, müssen dieselben jedoch hinsichts der Gründe, welche der sofort zu be- wirkenden endlichen Revision und Publication des gesammten Pro- vinzial - Rechts E auf Unser gnädigstes Propositions- Dekret vom 23, Februar d, J. verweisen, da der Zweck der Beschleu-

|

Berlin, Montag den 58e Januar

Preußische Zeitung.

Alle Post-Anstalten des In- und Auslandes nehmen Sestellung auf dieses Slalt an, sür Berlin die Expedition der Allg. Preufss. Zeitung: Friedrichsstrasse Ur. 72.

1844.

nigung der legislativen Arbeiten durch bloße Verstärkung der Ar- beitsfräfte nicht zu erreichen 1ft. /

Wir werden jedoch erwägen lassen, ob und inwieweit hinsichts derjenigen Gegenstände, welche von Unseren getreuen Ständen zur besonderen Beschleunigung empfohlen sind, ein Bedürfniß vorhanden sei, durch die Geseßgebung vorzugsweise und schon jeßt einzuwirken.

Aulangend das Gesuch um Beschleunigung der die Schußgelder- Verhältnisse betreffenden declaratorishen Bestimmung eröffnen Wir Unseren getreuen Ständen, daß dieser Gegenstand, in Veranlassung der Anträge, welche der sehste Landtag in seinem Gutachten über das Geseß wegen theilweiser Veräußerung von Grundstücken gemacht

| hat, bei der ferneren Berathung dieses Gegenstandes, deren möglichste

Beschleunigung Wir befohlen haben, erwogen werden wird. Dem Wunsche Unserer getreuen Stände: daß das Einsammeln der sogenannten Wettergarben und Läutebrote seitens der Schullehrer Lei jeder neuen Schullehrer-Vocation durch s Ganzen fixirte, das Einsammeln erübrigende Leistung erseßt werde, wollen Wir hinsichtlich der von Unseren Behörden zu beseßenden Stellen durch eine allgemeine Anordnung insoweit entgegenkommen, daß bei diesen Stellen von der nah den bestehenden Vorschriften zu= lässigen Umwandlung der Kirchen - und Schul - Abgaben in Rente in Beziehung auf die sogenannten Wettergarben und Läutebrote in allen denjenigen Fällen Gebrauch gemaht werden soll, wo sih das eigene Jnteresse der Schullehrer mit dem Wunsche der Gemeinden dahin vereinigt.

Die von Unseren getreuen Ständen in Absicht der Lehne in Unseren Fürstenthümern Schweidniß und Jauer vorgetragene Bitte werden Wir in nähere Erwägung ziehen lassen, und behalten Uns vor, darüber Unseren getreuen Ständen zu seiner Zeit Unsere endliche Entschließung befanut zu machen, j

Was dagegen das von Unseren getreuen Ständen vorgetragene Gesuch betrifst, : S

die Kriminalkosten, welche der Staats-Fonds bei delictis publicis trägt, aus demselben, ohne Beschränkung auf den Unstand, ob ein höherer oder niederer Strafgrad erkannt oder der Angeschuldigte völlig freigesprochen worden, zahlen zu lassen, so is derselbe mit der bestehenden Verfassung nicht vereinbar und dabei zu beachten, daß die Privat-Jurisdictionarien in Unserem Her- zogthume Schlesien hinsihts der subsidiorishen Verhaftung für die Kriminalkosten, im Vergleihe mit auderen Provinzen Unserer Mo- narchie, sich bereits einer wesentlichen Erleichterung zu erfreuen haben,

Entwurf eines allgemeinen Bergrechts.

9) Die gutachtlichen Bemerkungen Unserer getreuen Stände über den dem Landtage vorgelegten Entwurf eines allgemeinen Bergrechts und der Instruction zur Verwaltung Unseres landesherrlichen Berg- werks-Regals sollen bei der nun unverzüglich zu veranlassenden desi- nitiven Berathuug in nähere Erwägung gezogen werden,

Was aber die speziellen Anträge betrifft, unabhängig von der Publication dieser Gesebe, schon jebt :

1) die geographishen Gränzen des dem Berg=-Amte zu Waldenburg angewiesenen Geschäfts-Bezirks zu beschränken ; s

2) die Zahl der Revier - Beamten und Markscheider zu vermehren

und das Dienst- Einkommen derselben dur feste Besoldungen und Zulagen aus Staats-Fonds zu verbessern; 3) den Bergwerks = Zehnten fortan nur vom Netto - Ertrage der Gruben erheben zu lassen ; so eröffnen Wir dieserhalb Unseren getreuen Ständen Nachstehendes: Ad 1, Eine engere Begränzung des Bergamts - Bezirks Wal- denburg wird erst dann eintreten können, wenn der Braunkohlen- Bergbau an der Oder, Spree und Warthe eine Ausdehnung gewinnen

sollte, welche die Bestellung eines besonderen Berg - Amts für solche |

rechtfertigt.

Ad 2. Das in der Berathung begriffene neue Bergrecht wird, den Wünschen der betheiligten Provinzial - Stände entsprechend, die Bergwerks=-Cigenthümer sehr wahrscheinlich selbstständiger machen und also Unseren Behörden die bis dahin geübte Aufsicht erleichtern; es liegt daher jebt fein Grund vor, durch Vermehrung der Beamten und Verbesserung ihrer Gehälter, die Kosten der Aufsicht zu steigern ; überdies würden nach Vorschrist der Berg- Ordnung vom 5. Juni 1769 die Mehrkosten von den Bergwerks-Cigenthümern zu tragen sein.

Ad 3, Ueber die etwanige anderweite Regulirung der Berg- werks - Abgaben werden Wir erst nah Publication des neuen Berg; Rechts Beschluß fassen können ; es ist aber zu der in Antrag gebrach= ten Ermäßigung des für die Beleihung mit dem landesherrlichen Bergwerks =Regal zu entrichtenden Zehnten für jeßt um so weniger Veranlassung vorhanden, als der zu Unserem Bedauern augenblicklih gedrückte Bergbau auf Cisen in dortiger Provinz dieser Abgabe nicht unterliegt.

Ablösbarkeit der auf vem Grundbesiy haftenden gewerblichen Leistungen,

10) Die Unserem Allergnädigsten Propositions - Dekrete vom 17, März c. entsprehende Erklärung Unserer getreuen Stände : daß von Erneuerung des auf Ablösung technischer und gewerblicher Leistungen in Folge einseitiger Provocation gerichteten Antrages des 5ten Landtages für jeßt und bis die Wirkungen des Geseßes vom 30, Juni 1841 sih übersehen lassen, abgestanden werde, wollen Wir genehmigen.

Aufhebung des §, 2, der Ablösungs-Ordnung vom 7, Juni 1821,

14) Die gutachtlichen Bemerkungen Unserer getreuen Stände zu dem ihnen vorgelegten Entwurf einer Verordnung wegen Aufhebung des §. 2, der Ablösungs - Ordnung vom 7. Juni 1821 werden bei den ferneren Berathungen über das Geseß erwogen werden.

Was die Bitte betrifst :

die Auseinandersebungs - Behörden anzuweisen, daß sämmtliche Kosten der Ablösung nicht auf einmal beigetrieben, sondern auf Antrag der Betheiligten in billige Raten vertheilt werden, so erledigt sich dieselbe bereits durh die Bestimmung des §. 17. der Instruction vom 16, Juni 1836 zum Kosten - Regulativ vom 25. April ej. a. (Geseß-Sammlung Seite 193), wonach die innerhalb Jahresfrist nah der Ankündigung von den Juteressenten nicht beizu-

treibenden Kosten und Vorschüsse, den Grundsteuern gleich, in den zur Erhebung der leßteren bestimmten Terminen dergestalt eingezogen werden sollen, daß dieselben nah Maßgabe ihrer Erheblichkeit und nah den persönlichrn Verhältnissen des Belasteten, nah dem Vor= schlage der Kreisbehörde und der Festseßung der General-Kommission in Terminen von drei bis zu zehn Jahren erhoben und vierteljährlich zur Kasse der leßteren abgeführt werden. Provinzial-Landtags-Fähigkeit der görlißer Landsassen-Güter.

12) Jn Berücksichtigung des Gutachtens Unserer getreuen Stände nehmen Wir davon Abstand, die Provinzial - Landtags - Fähigkeit der zur Stadtmitleidenheit von Görliß gehörigen Landsassen - Güter an- zuerkennen und den Besißern derselben das Recht der Vertretung auf dem Provinzial-Landtage im Stande der Ritterschaft zuzugestehen. Ausscheiden der Ortschaften Lebus, Freyhahn, Karlsmarkt und Dyhernfurth

a::s dem Stande der Städte.

13) Auf die gutachtliche Erklärung Unserer getreuen Stände über das Ausscheiden der Ortschaften Leubus, Freyhahn, Karlsmarkt und Dyhernfurth aus dem Stande der Städte wollen Wir den Uebertritt der Ortschaften Leubus und Freyhahn in den Stand der Landgemein=- den geuehmigen, da solcher im Jnteresse der betheiligten Kommunen von den Vertretern derselben beantragt ist, und Unsere getreuen Stände sich mit diesem Antrage einverstanden erklärt haben.

Desgleichen können Wir es nur für angemessen erahten, daß auch die Ortschaft Karlsmarkt in ständischer Beziehung in den Stand der Landgemeinden übertrete, da die Ordre vom 28. Februar 1832 bestimmt, daß die Städte-Ordnung in allen denjenigen Orten einzu- führen sei, welhe auf dem s{lesischen Provinzial-Landtage im Stande der Städte vertreten werden, nach den örtlihen Verhältnissen von

| Karlsmarkt aber die Unstatthaftigkeit der Einführung der Städte-

Ordnung daselb außer Zweifel is und noch hinzutritt, daß diese Ortschaft durch das ihr ursprünglich ertheilte Privilegium vom 7, Of- tober 1712 nicht die Rechte einer Stadt erhalten hat, sondern nur zum Marktflecken erhoben worden is. Wir werden daher anordnen, daß die Ortschaften Leubus, Freyhahn und Karlsmarkt in ständischer Beziehung aus dem Stande der Städte ausscheiden und mit den Wahl-Bezirken der Landgemeinden vereinigt werden, innerhalb deren sie belegen sind. L Was dagegen die Ortschaft Dyhernfurth anbetrifst, so haben Wir, in Berücksichtigung des Gutachtens Unserer getreuen Stände, noch eine nähere Untersuchung und Prüfung veranlaßt, inwiefern die Einfüh= rung der Städte-Ordnung daselbst si als zulässig und zweckmäßig darstellen dürfte, und wollen Wir Uns hiernah wegen Belassung die= ser Ortschaft im Stande der Städte Unsere weitere Beschlußnahme vorbehalten. Uebertritt der Ortschaft Günthersdorf in den schlesischen Provinzial- Verband, 14) Da Unsere getreuen Stände sich mit dem Antrage des Kom= munal-Landtages der Ober-Lausib, j daß die vormals böhmische Enklave Günthersdorf, bunzlauer Krei- ses, welche bis jeßt in provinzialständisher Beziehung der Ober= Lausiß zugewiesen war, der Provinz Schlesien, und zwar hinsichts der Wahl für den Provinzial-Landtag dem Liegniber Wahl-Bezirke zugeschlagen werde, einverstanden erklärt haben, so genehmigen Wir solhen hierdurch. Wahl des Ausschusses wegen Errichtung des Land-Armen-Verbandes. 15) Dem von Unseren getreuen Ständen zur Ausführung der Bestimmung im §. 11 des Gesebes vom 31. Dezember v. J. wegen Errichtung des Land - Armen - Verbandes gewählten Ausschusse haben Wir bereits dur die Ordre vom 29, September c. Uzsere Bestäti= gung ertheilt. Wahl der Mitglieder des ständischen Ausschusses. 16) Die von Unseren getreuen Ständen vorgenommenen, Uns un- term 25. März c. angezeigten Wahlen der Mitglieder des ständischen Ausschusses bestätigen Wir hierdurch. E

Il, Auf die ständischen Petitionen,

1) Jn der Bitte Unserer getreuen Stände ihnen Unser Bildniß zur Aufstellung in ihrem Sibungssaale zu verleihen, erkennen Wir ein erneutes Zeichen ihrer Anhänglichkeit an Unsere Person und werden diese Bitte zu erfüllen gern geneigt sein,

Anstellung civilversorgungsberechtigter Militairpersonen im Kommunaldienste,

2) Dem Gesuche: :

die Stadt-Kommunen von der Verpflichtung zur Anstellung civil=

versorgungsberechtigter Militairpersonen zu entbinden, : fann im höheren Jnteresse des Staats keine weitere Folge gegeben werden, nahdem im Juteresse der Kommunal-Verwaltung hierbei be=- reits alle diejeuigen Rücksichten eingetreten sind, welche ohne gänzliche Zurükseßung der Militair -Juvaliden in ihren wohlerworbenen An= sprüchen stattfinden können.

Verzugszinsen des Fiskus.

3) Die von den getreuen Ständen mehrerer Provinzen vorge=

tragene Bitte, die dur das Geseß vom 7. Juli 1833 festgestellten Vorrechte des Fiskus bei Zahlung von Zögerungs-Zinsen aufzuheben,

" sind Wir, unter Beschränkungen, zu erfüllen geneigt, welche “dg

sein werden, die Staats-Kassen bei außerordentlichen Ereignissen vor übermäßigen Ansprüchen zu {hüben. R

Unser Staats-Ministerium hat den Auftrag erhalten, einen da- hin gerichteten Geseß-Entwurf auszuarbeiten und zu Unserer Voll=

ziehung vorzulegen.

Declaration des §. 2 der \clesischen Berg-Ordnung vom 5, Juni 1769, 4) Dem Antrage Unserer getreuen Stände : Die Bedenken, welche bei der Anwendung des §. 2 der schlesischen Berg-Ordnung vom 5, Juni 1769 erhoben werden, statt durch rihterlihe Entscheidung in jedem einzelnen Falle, durch eine authen- tische Declaration zu erledigen, fönnen Wir, ohne Verleßung bestehender Rechte, nicht willfahren, verweisen dieselben vielmehr auf den Juhalt der früheren Landtags-