1844 / 8 p. 3 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

gen unvermögende Frauen und Kinder derjenigen Soldaten betrifft, welche zu Garnison- und Jnvaliden-Compagnieen gehören, so wollen Wir, nahdem die Garnison-Compagnicen bereits aufgelöst worden sind, jene Kosten, welche in Untersuchungssachen gegen unvermögende Frauen und noch im väterlichen Hause befindlichen Kinder derjentgen Solda- ten entstanden sind, die dea noch bestehenden Jnvaliden-Compagnieen angehören, auf die Staatskassen übernehmen.

Sistirung der interimistishen Einrichtung der Land-Armen-Verbände,

45) Was den Antrag Unserer getreuen Stände Ee

der Ausführung des §. 11 des Gesebes über die Verpflichtung zur Armenpflege vom 31. Dezember 1842 wegen vorläufiger Erfüllung der Verbindlichkeiten des Land-Armen-Verbandes bis nach Anhörung Unserer getreuen Stände über die definitive Einrichtung des Land= Armenwesens Anstand zu geben und bis dahin die bisherigen pro- vinziellen Vorschriften aufrecht zu erhalten, j i so hat es nit für zulässig erahtet werden können, einen wesentlichen, dur eine gleihmäßige Anwendung in allen Provinzen der Monarchie bedingten Theil dieses Geseßes in einer einzelnen Provinz außer Kraft zu seßen und die nah §. 30 daselbst bereits aufgehobenen Provinzial- Gesebe einstweilen wiederherzustellen. Aufbringung der Kosten für Aufgreifung, Detention und Transport der Bettler und Vagabunden. 46) Auf den Antxag Unserer getreuen Stände, alle dur die Aufgreifung, Detention und den Transport der Bett- ler und Vagabunden in Schlesien entstehenden Kosten auf Grund des Edikts vom 1. April 1772 aus der Staats - Kasse bestreiten zu lassen, haben Wir die Frage über die Anwendbarkeit dieses Edikts auf die in Rede stehenden Kosten zuvörderst einer näheren Prüfung unter- worfen, bei welcher, neben der Rücksicht auf die Beseitigung der von Unseren getreuen Ständen angedeuteten Nachtheile, auch die seit der Publication des Edikts in deu Ressort- Verhältnissen, wie in dem Verfahren gegen Bettler und Landstreicher eingetretenen Veränderun- gen, so wie das Bedürfniß der Feststellung gleihmäßiger Grundsäße für alle Provinzen der Monarchie werden in Erwägung gezogen werden.

Einführung von Dienstbüchern für das Gesinde auf Strom schiffen. 47) Was den Antrag Unserer getreuen Stände betri, die durch den Landtags-Abschied vom 6. August 1841 in Aussicht gestellte Einführung von Dienstbüchern für das Gesinde auh für

die Dienstleute auf Stromschiffen anzuordnen, so ist dur die Ordre vom 23. September 1835 (Geseß-Sammlung S, 222) bereits bestimmt worden, daß die Vorschriften der _Ge- sinde - Ordnung vom 8. November 1820 auch auf das Verhältuiß zwischen den Stromschiffern zu den Schiffskuechten angewendet wer- den sollen.

Der Antrag Unserer getreuen Stände wird daher dur die bald zu erwartende Einführung von Gesindebüchern Erledigung finden, Beschränkung des Branntwein - Trinkens,

48) Die Anträge Unserer getreuen Stände wegen Beschränkung des übermäßigen Branntwein-Genusses werden bei der darüber statt- findenden legislativen Erwägung gern in Berücksichtigung gezogen werden,

Vermehrung der Vieh - Quarantaine - Anstalten.

49) Den Antrag auf Vermehrung der Quarantaine - Anstalten, damit dadur der im Juteresse der Provinz wünschenswerthe größere Eintrieb von Steppen-Vieh erleichtert werde, wollen Wir, so weit es zulässig is, gern berüdsihtigen, Wir haben jedoh dieserhalb zuvor nähere faftische Ermittelungen angeordnet,

Jusertions- Kosten für den öffentlichen Anzeiger der Amtsblätter.

50) Auf den Antrag Unserer getreuen Stände,

den Jnsertions - Gebühren - Saß für diejenigen Bekanntmachungen, welche in die als Beilage der schlesischen Amtsblätter erscheinenden öffentlichen Anzeiger eingerückt werden, zu ermäßigen, haben Wir verordnet, daß der bisher auf 5 Sgr. für die Zeile fest- gestellte Gebühren - Saß auf Vier Silbergroschen für die Zeile vom 1, Januar 1844 ab herabgeseßt werde.

Was dagegen den gleichzeitigen Antrag Unserer getreuen Stände wegen Vereinigung der jeßt mit den shlesischen Amtsblättern erschei- nenden öffentlichen Anzeiger in ein einziges Blatt betrisst, so bemer= fen Wir, daß die Bekanutmachungen, welche in die öffentlihen An- zeiger aufgenommen werden, nur in wenigen Fällen ein Juteresse für die ganze Provinz haben. Die Zusammenziehung des Jnhalts der jeßt erscheinenden drei Anzeiger in ein Blatt würde dem lebteren einen fast dreifach so großen Umfang geben, als ihn die Anzeiger der einzelnen Bezirke jeßt haben, und dieses umfangreichere Blatt, um es auch ferner den Regierungs-Amtsblättern beifügen zu können, würde in mehr als 24,000 Exemplaren abgedruckdt werden müssen, dadur aber ein bedeutend größerer Kostenaufwand entstehen, als ihn die jeßigen drei Anzeiger zusammengenommen verursachen. Da nun diese Beilagen der Amtsblätter an die Abonnenten der leßteren unentgeltlih verabreiht werdeu und also zur Deckung der Kosten für die öffentlihen Anzeiger lediglich die Jnsertions-Gebühren in Anschlag zu bringen sind, so hätte für das an Stelle der Anzeiger tretende Blatt entweder der bisherige, schon für zu hoch erahtete Jnsertions- Gebühren-Saß noch gesteigert oder für das Blatt selbst, neben dem Amtsblatts-Pränumerations-Preise, besondere Zahlung geleistet werden ia Keine dieser Alternativen is aber dem allgemeinen Jnteresse entsprehend zu erachten, weshalb es angemessen is, die bisherige Einrichtung der mit den schlesischen Amtsblättern erscheinenden öffent- lichen Anzeiger beizubehalten.

Suspension des Gesezes vom 28. Februar d, J. wegen Benußung der Privat - Flüsse, 51) Die von den Abgeordneten der Städte und Landgemeinden in ihrer Denkschrift vom 29, April c. Uns vorgetragene Bitte, um Suspension des Gesehes vom 28. Februar d. J. wegen Be- nußung der Privat-Flüsse, nene Unsere tes Stände zu einer Sonderung in Theile veran= N hat, betri}st feinen solchen Gegenstand, bei dem das Juteresse Gar „versthiedenen Stände gegen einander geschieden wäre, Die Be- ere E Benußung dex Privat-Flüsse, welche jenes Geseh den A das B „Zugesteht, sind denselben ohne alle Rücksicht auf die gleihmáßi O und mithin den Grund-Besibern aller Stände s Y E, Eine Sonderung der Stände in Theile hätte 1824 nicht zu enden Falle nah §. 48 des Gesehes vom 27. März fltiae Bel Îe assen und jene Petition, da kein nah §. 47 a. a, O, j ager Beschluß des Landtags über sie gefaßt ist, zu Unserer Ent- Us BilinelleS ie t werden sollen, i 3 iUsteltern aber wollen Wir nicht voren ie Uns ihr Ds gegen jenes Geseß, dessen Erlaß haupt A luf ten feiheren patt ic Mai Provinz Schlesien und zwar einstimmig von allen Stän- d aa agi wurde, um #0 unerwarteter gewesen ist, als die von d nen jes geäußerten Besorgnisse, daß dieses Gesey den Handel, die G eiber gefibide, “offenbar s 1 og Eigentbum der kleineren 9 „offenbar niht auf Crfah ü und bei der Vorsorge, die in den Bestimmunge Enden möglichste Sicherung der Rechte al Cn pin

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der Triebwerksbesiber getroffen ist, als begründet im voraus nicht anerkannt werden fönnen.

Kostenbeträge in Ablösungs-Angelegenbeiten.

52) Die Meinung, daß die General-Kommissionen dem Staate Ueberschüsse liefern, bezeichnen Unsere getreuen Stände mit Recht als eín Vorurtheil, indem der Geschäftsbetrieb der Auseinandersebungs- Behörden fortwährend sehr bedeutende Zuschüsse aus den Staatskassen erfordert. Dies soll jedoch der Ausführung der §8. 9 und 16 der Justruction vom 16. Juni 1836 nicht entgegenstehen, und die General- Kommission zu Breslau wird nur Unserem landesväterlichen Willen gemäß verfahren, wenn sie die gedachten Bestimmungen nah ihrem

anzen Umfange zur Anwendung briugt. Daß die Ermäßigung der

Kosten auf Pauschsummen, wenn sie überhaupt eintritt, dann auch auf die Diäten und Fuhrgelder der Kommissare Anwendung findet, ist im g. 16 der Instruction ausdrücklich bestimmt. Ju diejer Beziehung bedarf die General- Kommission daher einer besonderen Autorisation niht. Vielmehr muß es den Betheiligten überlassen bleiben, wenn wirklich in einzelnen Fällen die Bestimmungen des §. 16 nit gehörig beobachtet werden sollten, ihre Reclamationen bei der General-Kom- mission oder dem Minister des Jnnern anzubringen, S S

Die Fassung des §. 16 kann auh darüber feinen Zweifel lassen, daß die Diäten der Schiedsrichter gleichfalls unter den Pauschsum men, wo diese eintreten, mit zu begreifen seien; Wir haben jedoch die General-Kommission zu Breslau noch besonders anweisen lassen, hier nah zu verfahren, und in Fällen, wo Schiedsrichter niht in Pro- zessen, sondern im Regulirungs-Verfahren zugezogen werden, der Ge- genstand der Regulirung aber im Mißverhältniß zu den Kosten steht, deren Diäten neben der Pauschsumme nicht noch besonders von den Juteressenten einzuziehen. e

Revision des schlesischen Pfandbriefs-Amortisations-Svstems,

53) Juwiefern Wir Uns bewogen finden werden, auf den Antrag wegen Revision des Pfandbriefs-Amortisations-Systems und Beschräu- fung des als Grundsaß festzuhaltenden Pfandbriefs - Amortisations= Zwanges einzugehen, darüber müssen Wix Uns die Beschließung bis nah Beendigung der Verhandlungen vorbehalten, welche über diesen Gegenstand bei der Provinzial-Landschaft \{hweben,

Sgließlich geben Wir Unseren getreuen Ständen in Bezug auf die in der Deukschrift vom 3, Mai d. J. bezeichneten Gegenstände, deren baldige Erledigung von ihnen in Anregung gebracht is, Nach- stehendes zu erkennen :

Pensions-Reglement für Elementar-Schullehrer.

ad 1) Was das Pensions-Reglement für Elementar-Schullehrer betrifft, so fonnte es Uns nur angenehm sein, daß Unsere getreuen Stände bei ihrer leßten Vereinigung auch der Fürsorge für verdiente, zur ferneren Dienstleistung ohne ihr Verschulden unsähig gewordene Elementar-Schullehrer ihre Aufmerksamkeit zugewendet haben. Wenn dieselben die Ueberzeugung aussprechen, daß dem diesfälligen Bedürf= niß nux im Wege der Gesehgebung abzuhÿelfen sei, und sie hiermit die Bitte verbinden, daß die Erledigung des Gegenstandes möglichst beschleunigt werden möge, so fönnen Wir ihnen die beruhigende Ver-= sicherung geben, daß für diesen Zweck son längst von Unseren Behörden Verhandlungen und Erörterungen veranlaßt worden sind, durh deren Ergebniß wohl bald eine Beschlußnahme vorbereitet sein wird, Wir dürfen jedoh, unter Hinweisung auf die desfalls bereits von Unseres Hochseligen Herrn Vaters Maje-= stät den Ständen durch den Landtags-Abschied vom 2, Juni 1827 gemachte Eröffnung, nicht unbemerkt lassen, daß die Fürsorge für die Elementar-Schullehrer nit als eine allgemeine Staats-Angelegen- heit anzusehen und daher au die Mittel zur Befriedigung des Be- dürfuisses niht von der Staats-Kasse zu erwarten seien.

Zusammenstellung der den Landmann angehenden Polizei-Geseße.

ad 2) Die Zusammenstellung der den Landmann angehenden Polizei-Gesebe is zwar in Folge des früheren Antrages Unserer ge- treuen Stände bereits entworfen worden, der Veröffentlichung dersel- ben it jedoch Anstand gegeben, theils weil es rathsain erschien, den Erlaß mehrerer Geseße abzuwarten, welche auf den Jnhalt der Zu- sammenstellung von wesentlihem Einfluß sein mußten, theils weil das Resultat der obgedachten Zusammenstellung zu dem Zweifel geführt hat, ob nicht bei der lokalen und veränderlichen Natur der meisten Bestimmungen die sriftstellerische Bearbeitung dieses Gegenstandes einer Publication in amtlicher Form vorzuziehen fein wird.

Wir haben indessen befohlen, daß der Gegenstaud zu erneuerter Berathung aufgenommen werde,

In Bezug auf den Autrag Kriminal-Kosten für Frauen und Kinder der Soldaten, welche zu Garnison-

und Juvaliden - Compagnieen gehören.

ad 3, verweisen Wir auf den Schluß Unseres Bescheides ad U. Nr. 44,

Vereinfachung des Konkurs - Versahrens, ad 4, Auf die wiederholte Bitte,

um Einführung eines kürzeren und schnelleren Koukurs-Versahrens,

insbesondere für faufmännische Konkurse, eröffnen Wir Unseren getreuen Ständen, daß dieser Autrag bei der Bearbeitung ähnlicher legislativer Anordnungen in nähere Erwägung wird genommen werden. Besteuerung der Schnittwaaren-, Spezerei- und Materialwaaren-Händler,

ad 5. Auf die vom dritten Landtage im Jahre 1830 vorge-

brachte und jeßt wieder angeregte Bitte,

„zu verstatten, daß kleinere Material - und Schnittwaaren-Händler

in ten Städten nur als Händler ohne kaufmännishe Rechte (Ge-

werbe-Klasse 13.) zur Gewerbesteuer herangezogen werden dürfen“, eröffnen Wir Unseren getreuen Ständen, daß die Besteuerung der Handelstreibenden seitdem durch die Ordre vom 12, Februar 1831, welche alle in der Klasse A. besteuerten Kaufleute beim Aufsuchen von Waaren-Bestellungen und beim Waaren-Auffauf von der Haupt- Steuer befreit, wesentlih ermäßigt und daher um so weniger Ver- anlassung vorhanden is, die Regel aufzuheben, daß Material- und Schuittwaaren- Händler als Kaufleute mit kaufmännischen Rechten zu besteuern seien.

Wo aber für einzelne Handeltreibende, besonders in kleineren Städten, das Festhalten an dieser Regel zu Härten führen fönnte, da sind bisher und werden auch ferner Ausnahmen nachgelassen, wie denn namentlich die sogenannten Budrißkrämer in Görliß, zu deren Gunsten si der 3te Provinzial - Landtag besouders verwandt hatte, im Anerkenntniß der sür sie sprechenden Berücksichtigungs - Gründe hon seit dem Jahre 1833 in der Klasse B. besteuert sind.

Vereinfahung des Verfahrens und Verminderung der Kosten in

Hypotheken - Sachen. “ad 6. Auf die Bitte um Beschleuuigung der Anordnungen, wodur in Hypotheken - Sachen ein möglichst einsaches Verfahren und eine Verminderuug der Kosten, besonders in Hinsicht der klei- neren Grundstücke erzielt werde, eröffnen Wir Unseren getreuen Ständen, daß die vollständige Re- vision der Hypotheken-Ordnung nah Erledignng einiger dringenderer Gegenstände der Geseßgebung erfolgen wird, daß jedoh mehrere Vorschläge , wodurch schon vorläufig die Geschäftsführung vereinfacht werden soll und die Kosten werden vermindert werden, der Bera-

thung bereits unterliegen, auch eine neue Gebühren-Taxe vorberei= tet wird, : Ablösbarkeit des Krugyverlags - Rechts, :

ad 7, Der erneuerte Antrag auf Gewährung eines besseren Rechtsschubes für das Krugyverlags - Recht und Gestattung der Ahb- lösung desselben auf einseitige Provocation des Berechtigten oder Ber- pflihteten wird, wie Wir Unseren getreuen Ständen bereits in dem Landtags-Abschiede vom 20, November 1838 (11. 4.) eröffnet haben, durh das noch in der Berathung begriffene allgemeine Gewerbe Polizei =Geseß seine Erledigung finden.

Zu Urkunde Unserer vorstehenden gnädigsten Bescheidungen ha- ben Wir gegenwärtigen Landtags = Abschied ausfertigen lassen, auh Höchsteigenhäudig vollzogen und verbleiben Unseren getreuen Ständen in Gnaden gewogen.

Gegeben Berlin, den 30. Dezeniber 1843.

(gez.) Friedrich Wilhelm. Prinz von Preußen. von Boyen. Mühler. von Nagler. Rother. Graf von Alvensleben, Eichhorn. von Thile. von E Freih. von Bülow. von Bodelschwingh. Graf zu Stolberg. Graf von Arnim,

Uichtamtlicher Theil. s

Inland.

Berlín, 7. Jan, Die Königliche privilegirte berliner Zeitung (Voß sche Ztg.) hat in der !sten Beilage ihrer 1sten diesjährigen Num mer einen Artikel aus Königsberg aufgenommen, welcher wörtlich lautet :

„Königsberg, 29 Dez. Herr Dr, Jacoby läßt sich in der heutigen Königsberger Zeitung über den von der Allg. Preuß. Zeitung am 2sten d. gebrachten Artikel aus, in welhem nachge- wiesen wird, weshalb ihm die Mittheilung der Gründe des ihn freisprechenden Erkenntuisses verweigert wurde. Er weist diesem Ar tifel zwei Jrrthümer nah: 1) durch typographische Hervorhebung des Wortes Erkenntniß-=Formel aus dem §. 534 der Kriminal-Ord= nung will die Allg. Preuß. Ztg. zu dem Glauben verleiten, als versage der citirte Parapraph dem Freigesprochenen die Abschrift der Entsheidungs-Gründez allein der Paragraph besagt blos, daß der Freigesprochene kostenfrei nur die Formel zu verlangen berechtigt sei; 2) die Allg. Preuß. Ztg. beruft sih auf 3 Ministerial-Re- \sfripte (vom 17. Januar 1812, vom 12. November 1831 und vom 17, Dezember 1831) in welchen die Auslieferung von Abschriften der Gründe nachgelassen sei, wenn kein Mißbrauch davon zu besorgen i. Allein nur das älteste dieser Reskripte sprehe von einem zu be sorgenden Mißbrauche, das Reskript vom 12, November 1831 ent-= halte vielmehr die ganz unzweideutigen Worte: „Es ist daher jeder Angeschuldigte befugt, auf seine Kosten eine Abschrift oder Aussferti- gung der wider ihn ergangenen Kriminal = Erkenntnisse mit den dazu gehörigen Gründen, so weit sie ihn betreffen, zu verlangen, und weist demnach das Justiz-Ministerium sämmtliche Königl, Gerichts-Behör- den hierdurch an, für die Folge hiernach zu verfahren.“ Die Allg. Preuß. Ztg. hatte in ihrem Artikel gesagt: „,„„Zu einer solchen Mittheilung (der Gründe) fand sich jedoch der Kriminal - Senat des Kammergerichts als Richter erster Justanz nicht veranlaßt, und der Widerspruch desselben ist im Aufsichtswege beachtet worden, weil er die Worte des Gesebes für sih hat.“ Hierin findet der Dr, Ja coby die „„anerkennenswerthe Eröffnung “‘/“/ daß der verurtheilende Richter erster Jnstanz, Widerspruch gegen die Mittheilung des frei= sprechenden Urtheils zweiter erheben könne,‘

Hierauf wird Folgendes erwiedert :

Zu 1. Die §§. 534 und 535 der Kriminal-Ordnung enthalten die gese blihen Vorschriften über die Mittheilung des Erkenntnisses an den Freigesprochenen, Der völlig Freigesprohene kann eine kosten- frei Ausfertigung, der von der Justanz Losgesprochene keine Aus- fertigung, wohl aber eine Abschrift der Erkenntniß-Formel verlan- gen, Das ist ihr Recht und das muß ihnen unter allen Umständen werden. Ein Mehreres zu verlangen is keiner von beiden befugt. Der Schluß des Herrn Dr. Jacoby, „daß, weil ein völlig Freige= sprochener eine kostenfreie Ausfertigung der Erkenntniß - Formel verlangen kann, er auf seine Kosten auch die Mittheilung der Entscheidungsgründe verlangen könne““, beweist zu viel.

Dem Rechte, eine kostenfreie Ausfertigung der Erkenntniß=Formel zu verlangen, steht nur die Verbindlichkeit, eine kostenfreie Ausferti- gung der Erkenntuiß-Formel zu gewähren, gegenüber, niht die Ver= bindlichkeit, gegen Erlegung der Kosten auch noch die Entscheidungs- gründe mitzutheilen. Kömmt es daher auf eine Entscheidung über den Umfang der Verbindlichkeit des Gerichts in Betreff der Mitthei= lung des Erkenntnisses an, o darf die Aufsichtës-Behörde nicht anders entscheiden, als daß das Gericht der ihm vom Geseß auferlegten Verbindlichkeit und nur dieser genüge.

Zu 2, Das Reskript vom 17. Januar 1812 hat der Justiz= Minister von Kircheisen erlassen, welcher den wesentlichsten Antheil an der Redaction der Kriminal-Ordnung genommen hatte, also wohl wußte, was er mit dem §, 534 hatte ausdrückeu wollen, Dieses Reskript bestimmt:

1) daß die Mittheilung der Gründe auf Erfordern geschehen fönne, insofern kein Mißbrauch zu besorgen sei, Es legt die Gewährung oder die Nichtgewährung in das Ermessen des Gerichts.

Das Reskript vom 12. November 1831 betrifft einen anderen Fall, nämli den, wenn der Angeschuldigte in der ersten Jnstanz ver- urtheilt is. Es ordnet an, daß dem Verurtheilten die weitere Ver- theidigung und der Erweis der Unschuld dur nichts beschränkt wer= den, daß ihm also auch von den Gründen, welche den wider ihn er- gangenen richterlichen Ausspruch motivirt haben, vollständige Kenntniß gegeben werden solle, Der Der. Jacoby isst aber {hon in der zweiten Justanz freigesprochen, von einer weiteren Vertheidigung desselben ist daher niht mehr die Rede. Er bedarf zu diesem Zwecke der Mit= theilung der Gründe des ersten Erkenntnisses nit z er verlangt auch diese Mittheilung nicht, sondern die des 2ten Erkenntnisses, kann sich mithin auf das Reskript vom 42, November 1831 nicht berufen.

Was die Schlußbemerkung des Herrn Pr. Jacoby betrifft, so steht Jedem, der bei einem Erkenntni|je betheiligt is, ein Widerspruch gegen die Mittheilung der Erkenntnißgründe an den Freigesprochenen zu, dem Richter erster Instanz, dem Richter zweiter Jnstanz und der Staats - Behörde, wenn der Eine oder die andere einen Mißbrauch besorgt. Das Gericht muß alsdann diese Mittheilung unterlassen, weil der Freigesprochene kein Recht darauf hat, die Versagung daher feine Rechtsverlebung enthält, die Nichtbeachtung des Widerspruchs aber eine Verunglimpfung zur Folge haben könnte, wenn der Miß-= brauch wirklich eintritt, wozu eine Veranlassung zu geben das Gericht nicht berufen ist.

Der Dr. Jacoby ist in zweiter Justanz freigesprochen; er hat eine Ausfertigung der Formel des Erkenntnisses erhalten, diese Aus- fertigung genügt, um den Beweis seiner Unschuld gegen Jeden zu führen, der sie bezweifeln sollte. Mehr bedarf es niht, Bei dem Widerspruche des Richters erster Justanz ist ihm die Mittheilung der Entscheidungsgrüude versagt worden, er hat sie niht zu fordern und daher feinen Grund zur Beschwerde.

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Beilage

Inhalt,

Inland. Ly ck. Festungsbau zu Lößen. í ran der barmherzigen Schwöstern A Zuchthause. MOS R: E

Deutsche Bundesstaaten. Bayern. München. Reiche Ausstat- tung der Bibliothek, Fonds zur Unterstüßung unbemittelter Staats-

diener, Sachsen. Dresden und Leipzig. Reisen fürstliher Per- sonen. Hannover, Hannover. Der Retardaten-Senat zu Celle. Censur der Leih-Bibliotheken, Grh. Hessen. Darmstadt. Dank Lp für den Empfang des Großfürsten Thronfolgers von

Desterreichische Monarchie. Schreiben aus Prag. (Ankunft des Erzherzogs Stephan; Graf Salm ; Ehren-Geschenk der Bürgerschaft an den ehemaligen Oberst-Burggrafen von Chotek.)

Frankreich. Paris. Glückwunsch - Reden an den König und Beant- wortung derselben. Vermischtes. Briefe aus Paris. (Die Neu- jahrs-Gratulation in den Tuilerieen; der Adreß-Entwurf der Pairs- Kammerz Adreß-Kommission der Deputirten-Kammer. Die legitimisti- schen Umtriebe in den Adressen beider Kammern z die Dotation des Herzogs von Nemours; Marie Christine und die an sie geschickte Deputation z Herr Martinez de la Rosa.)

Großbritanien und Jrlaud. Hof-Nachricht, Rückblicke der eng- lischen Presse auf das verflossene Jahr.

Niederlande, Delft, Beischung der Leiche Sr, Majestät des Grafen von Nassau.

Italien. Neapel. Beabsichtigte Vermählung des Prinzen Franz de Paula mit der Königin Jsabella von Spanien, Der Einfuhr - Zoll auf Getraide nicht aufgehoben.

Spanien. Briefe aus Paris. (Barcelonaz legitimistische Bewegun- gen an der Gränze. Die Vermählungs-Frage nach den Ansichten eines französischen Staatsmannes; Stärke und Stellung der Parteienz die Königin Marie Christine.)

Griechenland, Athen. Justructionen Lord Aberdeen's in Bezug auf die Lage Griechenlands und die Arbeiten der National-Versammlung, Texas. Schreiben aus Paris. (Präsident Houston über das Verhält-

_niß von Texas zu England und den Vereinigten Staaten.)

Handels- und Börsen - Nachrichten. Berlin. Börsen - und Marktbericht, Jahresbericht über den Handel von Königsberg.

Inland.

__ KLyck, 2. Jan. (K. A.Z.) Am 4. Dezember v, J. haben die Erdarbeiten beim Festungsbau in Lößen begonnen. Herr Hauptmann Westphal leitet das Ganze und ihm stehen drei andere Offiziere zur Seite. Ein vierter Offizier befehligt die in Lößen stationirten 30 Mann Besaßung. Den Chausseebau betreffend, is nun festgeseßt worden, daß die Chaussee von Lößen nah Rastenburg über Groß- Warnen, Kalinowen, Klein- unnd Groß - Stürlak, Mertenheim, Pohi- bels 2c. gehen solle.

Múnster, 1. Jan. (W. M.) Die hiesige Zuchthaus=Anstalt erhielt heute ein bedeutungsvolles Neujahrs-Geschenk. Auf den An= trag des Herrn Direktors Polmann is unter Genehmigung des Herrn Ministers des] Jnnern Excellenz die ‘Einrichtung ins Leben getreten, wonach zwei barmherzige Schwestern die Krankenpflege sowohl im weiblihen als im männlichen Lazareth der Anstalt besorgen. Sie haben ihren fortwährenden Aufenthalt in derselben und ein dazu ein= gerichtetes mit Klausur belegtes Zimmer bezogen. Uebrigens hat die Zahl der Kranken im leßten Semester des Jahres 1843 in Folge geschehener Luft - Verbesserung, der Einrichtung einer Bade - Anstalt, wona jedem Sträfling alle 8 Tage ein Brausebad gereicht wird, so wie ferner dadurch, daß die Gefangenen alle einzeln gebettet wer- den, um die Hälfte abgenommen, so daß dieselbe durhschnittlih 7; der Zahl sämmtlicher Gefangenen beträgt.

Ausland. Deutsche Bundesstaaten.

Bayern. München, 2. Jan. (A. Z) Des Königs Ma- jestät hat allen Gelehrten und Literaten der Hauptstadt und des gan- zen Landes zum neuen Jahr eine Freude bereitet, indem er die Fonds der Königl. Staats-Bibliothek von 18,000 auf 23,000 Fl., und ins= besondere den Bücher - Etat von 12,000 auf 17,300 Fl. erhöht hat. Zugleich sind die Wünsche und Anträge des Direktoriums in Bezug auf den Personalstand der Bibliothek genehmigt worden. Hat Se. Majestät hon vor anderthalb Jahren durch die Anweisung eines außerordentlichen Zuschusses von 8000 Fl. die Bibliothek in den Stand geseßt, die gesammte noch fehlende spanische und portugiesische Literatur anzuschaffen, so is nun durch diese neue Königl, Munificenz einerseits die Möglichkeit gegeben, daß unser wahrhaft einziger Na- tionalschab, der beinahe alle Bicher-Sammlungen Europa's an Reich= thum übertrifft, sich fortwährend mit der vollständigen Literatur des Jn- und Auslandes ergänze; andererseits aber is dafür gesorgt, daß auch in den erweiterten Räumen des neuen prachtvollen und seiner Bestimmung trefflich entsprechenden Gebäudes CEinheimische und Fremde den Antibersebbmen Vorrath von Büchern und Handschriften mit der= selben Bequemlichkeit benußen fönnen, welche schon früher diese An-= stalt vor vielen gleichartigen auszeichnete.

(F. M) Se. Majestät der König hat die leßten Tage des Jahres 1843 mit einer neuen Schöpfung wahchaft landesväterlicher Huld bezeichnet, und den Stand der Staatsdiener zum Beginn des neuen Jahres mit einem abermaligen Akt weise fürsorgender Gnade beglüdckt, Zu den vielen und reihen Stiftungen nachhaltiger Wohl- thätigkeit, welche König Ludwig für seine treuen Unterthanen bereits, zum allergrößten Theile aus ÄAllerhöchstseiner Privatkasse begründet, hat er wieder eine ins Leben gerufen. Eine Allerhöchste Entschlie- ßung Sr. Majestät des Königs vom 18. Dezember v. J. eröffnet, daß der Fonds, welher von Sr. Majestät am 1. Januar 1826 aus Bei= trägen der Central - Staatsfasse und dem Netto = Ertrag der Kreis- Jntelligenzblätter zu bilden begonnen wurde, in wohlwollender Berüksich= tigung der Familienverhältnisse der Staatsdiener und ihrer Relikten zur Unterstüßung derselben, sich seither in dem Maße vermehrt hat, daß er eine ergiebige Jahres-Rente abwirst. Es soll deshalb auch ein Theil die- ser Rente für die Unterstüßung von Kindern unbemittelter dürftiger Staatsdiener für die (6fährige) Dauer der V. Finanz-Periode (1843 49 in festen Beträgen nah Köpfen ausgeschlagen, und ein Theil derselben Rente für Unterstüßungen im Allgemeinen, in dringenden Bedürfnißfällen solcher Beamten- Familien verwendet werden, im Ganzen die Summe von niht über 20,000 Fl. jährlih. Die unbe= mittelten Staatsdiener aller Klassen und Geschästs-Abtheilungen, welche verheirathet oder Wittwer und mit Kindern verschen, dürftig und würdig sind, haben darauf Anspruch. Die jährlihen Unterstüßungs- Beiträge sind 100 je zu 50 Fl., und 50 je zu 100 Fl., für Kinder vom achten bis znm vollendeten achtzehnten Jahre. Die Gesuche darum sind, mit genauer Angabe aller Einkünfte, Präbenden, Stipen- dien 2c, der Aeltern und Kinder, bei den treffenden Ministerien einzu-

Beilage zur

reihen, und diese haben zum ersten Mal am 15. April 1844 ge-

51 Allgemeinen Preußischen

meinschaftlihen Bericht mit Gutachten, unter besonderer Berücksichti- gung der Staatsdiener, welche lange, treu und eifrig gedient haben, Sr. Majestät dem Könige vorzulegen, welcher die Entscheidung giebt. Bei Ablauf der Verleihungszeit innerhalb des 18ten Lebensjahres fann um Fortbezug nachgesucht werden. Erhöht sich das Einkommen der betreffenden Familie um das Doppelte der Unterstüßung, so muß der Staatsdiener sogleih Anzeige davon beim Ministerium machen, und die Königliche Entschließung über Fortbezug gewärtigen. Unter- lassung solher Anzeige oder Angabe geriugeren Einkommens hat bei Entdeckung Rükersaß der bereits genossenen Unterstüßung oder Aus- {luß davon zur Folge. Bei Entlassung, Quieszirung oder Ableben des Staatsdieners wird dem Kinde die Unterstüßung für das laufende Rechnungsjahr fortbezahlt, daun beruht die Fortdauer auf Königl. Entschließungen. Die Zahlungen leistet die Königl. Central-Staats- Kasse durch die Kreis-Kassen und Rent-Aemter,

_ Sachsen. Dresden, 4. Jan. (L. Z.) Se. Kaiserl. Ho- heit der Großfürst Thronfolger von Rußland is heute Vormittag hier eingetroffen und bei dem Kaiserl. russischen Gesandten, Herrn von Schröder, abgetreten. Höchstderselbe hat heute Abend die Reise nach St. Petersburg fortgeseßt.

Leipzig, 4. Jan. (L, Z) Se. Durchl. der Herzog von Sach= sen-Altenburg trafen heute Nachmittags mit Höchster Familie, von Han= nover kommend, hier ein, und seßten ohne Aufenthalt die Reise auf der Eisenbahn nah Altenburg fort.

Hannover. Hannover, 31. Dez. (H. C.) Sicherem Vernehmen nah sind die Arbeiten des, dem Königl, Ober - Appella- tionsgerichte zu Celle zugeordneten Retardaten -Senats so weit fort- geschritten, daß die Auflösung jener Kommission bereits nahe in Aus- sicht gestellt worden ist, Man kann es nicht leugnen, daß durch diese Einrichtung dem ganzen Königreiche ein großer Segen erwachsen ist, und dürfen jeßt die Partheien, die eine Sache an das höchste Ge= richt bringen, spätestens binnen 6 Monaten einen Hauptbescheid er- warten, welcher früher erst nach Jahresfrist, ja oft erst nach Ablauf von mehreren Jahren erfolgte. Die auf jene Kommission verwandten Kosten können dabei gar niht in Anschlag kommen, und das Land muß seinem Monarchen, der in seiner Weisheit die Nüßlichkeit der fraglihen Maßregel schnell durchblickte und dieselbe mit gewohnter Energie ins Werk seßte, zur größten Dankbarkeit verpflichtet sein. Einem ferneren hier umlaufenden Gerüchte zufolge soll aber au der Zustand der Justizkanzleien zu Hildesheim und Osnabrück die spezielle Aufmerksamkeit unseres landesväterlichen Königs auf sich gezogen haben, bei welchen Gerichten nämlich die Rückstände dermaßen fich gehäuft haben, daß die Partheien erst nah anderthalb Jahren ein Urtheil erwarten können, während bei den übrigen Justizkanzleien dieses regelmäßig binnen 3—6 Monaten möglich i. Der Grund dieses, für die beiden fraglihen Provinzen sehr drückenden Uebelstandes liegt ohne Zweifel einzig und allein darin, daß die beiden genannten Ge- richtshöfe keine Senate haben, in welchen die minder wichtigen Civil= sahen abgethan werden, sondern daß alle Entscheidungen in diesen Sachen vor den vollen Rath gehören. Die beiden Gerichte sind auch nur mit 5 ordentlichen Rathsstellen beseßt, während alle übrigen Kö- niglichen Justizkanzleien deren 7 aufzuweisen haben, so daß aus die- sem Grunde die Formation von Senaten als unthunlich sihch dar= stellen würde, wenn man, wie es bei den anderen Justizkanzleien der Fall is, auf jeden Senat wenigstens vier Votanten rechnen will, Das erwähnte Gerücht sagt nun ferner, daß in Betracht dieser Sachlage ein Antrag an die nächstens zusammentretenden Stände gelangen werde, diejenigen Geldmittel zu bewilligen, welche erforder: lih sind, um bei den Kanzleien zu Osnabrück und Hildesheim zwei neue Rathsstellen fundiren zu können. '

(H. C.) Das schon mehrfach in diesen Blättern erwähnte neue Jyustitut einer Censur der Leih = Bibiotheken und Lese= Vereine i mit dem 1. Januar in Wirksamkeit getreten. Alle Bücher und Journale müssen zum Zweck der Aufnahme in Leih=Bibliotheken oder öffentliche Anstalten nohmals \ich einer Censur unterwerfen, wobei es nicht in Betracht zu kommen scheint, ob dieselben überhaupt {hon im König- reiche gestattet sind oder nicht. :

Grh. Hessen. Darmstadt, 2. Jan. (Gr. H. Z.) Der Großherz. Kreisrath, Freiherr v. Stark, hat Folgendes dahier be- fannt gemaht: „Seine Königl. Hoheit der Großherzog haben bei dem neulichen Einzuge Jhrer Kaiserl. Hoheiten des Großfürsten Thron- folgers von Rußland und Allerhöchstdessen Gemahlin mit besonderem Vergnügen die Bemühungen der Bewohner der Residenz gesehen, jenen Einzug zu verherrlihen, und sie bei diesem Höchstihrem Herzen so nahe angehenden Ereignisse als einen neuen Beweis der altbewährten treuen Anhänglichkeit der hiesigen Einwohner aufgenommen, Se. Königl, Hoheit haben Allergnädigst geruhet, mir den Befehl zu er- theilen, Allerhöchhstihren Dank für die bei jener Veranlassung an den Tag gelegten Aeußerungen der allgemeinen Theilnahme an diesem frohen Wiedersehen öffentlich auszusprehen, welchem Allerhöchsten Befehle ih hierdurch schuldige Folge leiste.“

Oesterreichische Monarchie. þ Prag, 3. Jan. Heute Morgen 4 Uhr erfolgte die für e Stadt ebenso erfreuliche wie für das ganze Land bedeutungs= ‘volle Ankunft Sr. Kaiserlihen Hoheit des Erzherzogs Stephan, be- A vom Vorstande seines Hofstaates, dem jüngst zum Obersten Xrnannten Grafen Grine und den beiden Dienstkämmerern, Grafen

Breda und Hodiß. Morgen erfolgt die Vorstellung der Räthe des

FGuberniums und in der darauf, wie gewöhnlich am Donnerstage,

Zerfolgenden Gubernial-Sißung, wird der Erzherzog bereits präsidiren.

FJndessen wird vor der Hand der Aufenthalt Sr. Kaiserlichen Hoheit

bei uns nur ein kurzer sein, indem der Prinz bald wieder nah Wien ‘zurückkehrt, und erst in einigen Wochen seinen bleibenden Aufenthalt hier nehmend, seine hohen Functionen förmlich antreten wird. Bis=

* dahin wird der De E Graf Salm, wie

bisher die Leitung der politischen Administration besorgen. Ein gestern eingelangtes Kaiserliches Reskript an den permanenten ständischen Ausschuß, brachte auch die nöthigen Anordnungen, wegen Junstallirung des Grafen von Salm als Vorsteher der Stände, durch den ältesten Landes-Offizier, wodurch die früheren Anstände beseitigt sind, welche gegen die ständischen Functionen desselben zu erheben versucht wurden, weil er weder im Besiße eines der Landes-Aemter, noch bisher über- haupt ein Mitglied der böhmishen Stände war.

Unserem früheren Oberst-Burggrasen von Chotek, welcher seit dem Zurücktreten von diesem Posten hier privatisirt, wurde am 30. 2 M. von den hiesigen Gemeinde - Repräsentanten (Stadtverordne- e) Lens der Bürgerschaft, eine kunstvoll gearbeitete silberne Vase n ih} überreicht, unter Bezeugung dankbarer Anhänglichkeit für ie während seiner 16jährigen Ämtsführung der Stadt erzeugten

Wohlthaten. ‘Der Kostenbetrag von 4000 Fl, Conv. Münze für

Zeitung.

Montag den S!" Januar.

dieses Geschenk wurde durch die hiesige Bürger= und Kaufmannschaft im Wege freiwilliger Subscription bereits im Jahre 1842 ausfge- bracht, als Graf Chotek sein 40jähriges Dienstjubiläum feierte, bei welcher Gelegenheit die Widmung jenes Geschenks erfolgte, das jedo vom Künstler erst kürzli vollendet, und somit von den Darbringern erst jeßt überreiht werden fonnte.

Framkr e M

Paris, 2. Jan. Die Anrede des Erzbischofs von Paris an den König beim Jahreswechsel, welche heute nebst den übrigen Be= glückwünschungs - Reden und den Erwiederungen Sr. Majestät im Moniteur enthalten is, lautete folgendermaßen :

„Sire! Das verflossene Jahr war ein glückliches für Ew. Majestät z wir wünschen, daß das neue noch glücklicher für Sie scin möge. Eine Kö- nigin, Jhre mächtige Verbündete, kam’, Jhre weisen und beharrlihen Be- mühungen um die Erhaltung der Ruhe Europa's anzuerkennen. Ein Prinz, der unseren Seeleuten theuer is wegen all’ seiner edlen Herzens-Eigenschaf- ten, brate Jhnen aus einer anderen Hemisphäre ein neues Pfand für die zwischen unserem Vaterlande und dem sciner erlauchten Gemahlin bestehen- den Verbindungen. Die Künste, der Gewerbfleiß, der Handel, diese glüdli- hen Kinder des Friedens , verbreiten fortdauernd ihre reichen Wohlthaten über unser Land. Kein Franzose wünscht mehr als wir ihr Wachsthum und ihre beständige Dauer, Aber die heißesten Wünsche unseres Herzens. und die Éw. Majestät werden erst dann vollkommen erfüllt sein, wenn wir unter uns das Reich des Glaubens und der christlichen Tugenden, diesen frucht- baren Quell der Sicherheit, Größe und sittlichen Würde, und ohne die es weder wahre Stärke, noch wahre Weisheit geben kann, sich ausdehnen und befestigen schen, Möge es dem höchsten Spender aller Gaben gefallen, o gerechte Wünsche zu erhören und uns einen König zu erhalten, dessen Tage nur darum noch vor wenigen Monaten aus einer neuen Gefahr gerettet worden zu sein scheinen, um uns all die Gefahren ins Gedächtniß zurü- zurufen, vor denen Frankreich durch ihn selbst bewahrt wurde,“

Der König antwortete :

„Sie führen Mir die glücklihen Umstände wieder vor, welche das ver- flossene Jahr bezeidmet haben. Nach der Heirath, welche bei dem Schmerz der Königin und dem Meinigen einen neuen Trost in Meine Familie brachte, gereichte es zu Meinem Glück, den Besuch einer erhabenen Verbündeten zu empfangen; und die stets wachsenden Fortschritte der Künste und Gewerbe haben die öffentliche Wohlfahrt vergrößert, Jch danke der Vorsehung da- für, daß sie so viel Wohlthaten über Frankreich verbreitet hat. Die Wünsche, welche Sie Mir für Meine Familie und für Mich darbringen, rühren Mich ; Jch hege deren unaufhörlih aus aufrichtigstem Herzen für die fortdauernde Befestigung und Verbreitung der sittlichen und religiösen Gesinnungen, als der wahren Quellen aller Tugenden.“

: Jm Namen des diplomatischen Corps führte der apostolische Nuntius das Wort und redete den König in folgender Weise an:

„Sire! Nicht Wünsche blos, sondern auch die aufrichtigsten Beglück- wünschungen beeilt sich das diplomatische Corps, durchdrungen von den Ge- sinnungen der Souveraine, die es zu repräsentiren die Ehre hat, Ew. Ma- jestät bei der feierlichen Gelegenheit des beginnenden Jahres darzubringen. Der Frieden, für dessen Erhaltung Ew. Majestät, im Einklang mit allen Souverainen, unaufhörlich die beharrlichsten und edelmüthigsten Anstren- gungen gemacht haben, verbreitet seine Wohlthaten immer mehr. Religion und öffentliche Ordnung, die einzigen Quellen des Völkerwohls, verleihen Frankreih und Europa Ruhe und Gedeihen, Diese Wohlthaten Sire sind der süßeste Lohn für Ew. Majestät. Jhre Dauer, ja ihr Fortschreiten ist gesichert durch die hohe Weisheit Ew, Majestät und aller Souveraine durch die vollkommene Uebereinstimmung ihrer Kabineite und durch das Jnteresse ihrer Völker, Möge es dem Himmel gefallen, Ew. Majestät auch ferner seinen Beistand zu gewähren! Die Genugthuung welche Ew, Majestät auf dem Throne empfinden, is Jhnen in nicht gerin- gerem Grade im Schoß Jhrer Königlichen Familie beschieden. Eine neue dem Vaterherzen Ew. Majestät theure und unter den günstigsten Auspizien geschlossene Veibindung bietet derselben eine Vermehrung an Zahl und Tugenden, Der Segen des Himmels wird ihr nicht fehlen, und in ihrer Mitte werden Ew. Majestät lange und heitere Tage genießen, Das diplo- matische Corps wünscht dies innigst und hofft es vertrauensvoll. Gench- migen Sie, Sire, seine Gratulationen und Wünsche, und zugleih auch die aufrichtige Huldigung seiner tiefen Ehrerbietung,“ *

Hierauf antwortete Se. Majestät Folgendes :

„Es gereicht Mir zur Genugthuung, von Seiten der Souveraine tvelche das diplomatische Corps bei Mir repräsentirt, den Ausdruck solcher Gesinnungen erneuern zu hören, wie die, welhe Sie Mir eben kundgege- ben, Ein süßes Gefühl is es für Mich, diesen Einklang aller Kabinette zu Gunsten der Erhaltung des Friedens sih immer mehr befestigen zu schen Jedes verfließende Jahr bringt uns neue Unterpfänder des Vertrauens auf die Zukunft und gebietet uns neue Danksagungen an die göttliche Vor=- schung für die Wohlthaten, welche wir ärndten. Alles läßt Mich für das beginnende Jahr die Erfüllung der Wünsche hoffen, welhe Sie Mir in Ausdrücken dargebracht, dic Jch mit besonderer Lebhaftigkeit empfinde Im Namen der Königin und aller der Meinigen drücke Jch Jhnen dies s Wir danken dem diplomatischen Corps auch für seine Glücckwünsche zu der Vermählung Meines Sohnes, des Prinzen von Joinville, und Sch hoffe daß der Himmel über diese Meinem Herzen so theure Verbindung die Segnungen verbreiten wird, welche Sie für dieselbe erflehen,““

Die Glückwunschreden der Präsidenten der Pairs= und der De= putirten-Kamm&æ und die Antworten des Königs handelten von der zunehmenden Wohlfahrt des Landes und von den Familien-Angele= genheiten des Königs und enthielten übereinstimmend nur Ausdrücke, welche auf die glücklihsten und günstigsten Beziehungen zwischen den verschiedenen Staatsgewalten hindeuten, Des Besuchs der Königin von England war nur in der Rede des Präsidenten der Pairs= Kammer gedacht.

Der Constitutionnel spricht sich eben so tadelnd, wie das Journal des Débats, über die Rede aus, welche Herr Laffitte als Alters-Präsident gehalten; nur die Organe der äußersten Linken zollen ihr Lobsprüche.

Am 15. Januar wird hier das Denkmal für Molière eingeweiht; es ist noch nicht entschieden, ob der Präfekt des Seine-Departements und der Minister des Jnnern bei der Feierlichkeit zugegen sein werden.

= Paris, 2, Jan. Die Ceremonie der Darbringung der offiziellen Glückwünsche an den König und die Königliche Familie zum Beginne des neuen Jahres hat gestern, wie alle Jahre, in der ge= wohnten Weise stattgefunden. Die verschiedenen dabei gehaltenen Anreden an den König und dessen Antworten darauf, finden Sie zum Theil heute hon im Moniteur. (Vergl. oben.) Sie bieten, wie Sie daraus ersehen werden, nichts gerade besonders Bemerkenswerthes dar. Das Einzige von mehr allgemeinem Interesse is die aus dem Munde des Monarchen kommende erneuerte und sicherlih höchst erfreuliche Ver= sicherung, daß die Wünsche und Bestrebungen aller Kabinette fort- während und in stets erhöhtem Maße auf Erhaltung und Befestigung des allgemeinen Friedens gerichtet sind, unter dessen \hüßender Aegide allein wahrer Fortschritt gedeihen kann. An der Spibe des diplo- matischen Corps führte der päpstliche Nuncius, nicht der österreichische Botschafter, Graf von Appony, wie einige der wenigen heute erschie- nenen Blätter irrthümlih angeben, das Wort. Auch bei diesem Anlasse, der für den König sicherlich wegen der langen Dauer des feierlichen Aktes höchst ermüdend sein muß, wurde allgemein und von neuem dessen körperliche und geistige Rüstigkeit bewundert. Man hat es allgemein sehr bezeichnend t daß gerade in diesem Jahre das Offizier - Corps der sämmtlichen Legionen der L Garde sowohl von Paris selbst als der Banlieue zahlreicher als je