(J | j | h
(nach dem Vereins-Auslande) durchgeführten Waaren in Magdeburg um geladen würden. i E s
Beides is wiederum in der Hauptsache richtig, aber für beide Fälle if unberüdsichtigt geblieben, daß für den früheren Zeitraum (vor dem An- \{luse Sachsens) bei der Durchfuhr mittelst Umschlags in Magdeburg statt des conventionsmäßigen Elb - Zolles der Durchgangs - Zoll nah ee preußischen Tarif (15 Sgr. vom Centner) erhoben wurde, was geschehen konnte, weil der conventionsmáäßige Elb - Zoll höher war als leßterer; und daß ferner auch die ck des conventionsmäßigen Elb - Zolls, welche nah dem Beitritte des Königreichs Sachsen für die noch verblicbene L urchfuhr nach dem Vereinz-Auslaude beim Umschlage der transitirenden Waaren in Mag- deburg erhoben werden, sich höher belaufen als der ganze preußische Rhein-
Zoll ibtig is es ferner, wenn in der ständischen Denkschrift angeführt wird, daß nach dem Abschlusse der Zoll-Verträge mit den süddeutschen Bun- desstaaten, das is von den Jahren 1834 resp. 1836 an, auch diejenigen ausländishen Waaren, welche rheinwärts eingeführt und nach Entrichiung des Eingangs - Zolls im freien Verkehr weiter nach den oberhalb gelegenen Vereinsstaaten geführt wurden, von dem preußischen Rhein - Zolle frei blie- ben, richtig auch, daß hierunter, auf den Grund des über die Fortdauer des Zoll - und Handels - Vereins abgeschlossenen Vertrags vom 8. Mai 1841 eine Aenderung eingetreten is, vermöge welcher gewisse Waaren notorisch ausländischen Ursprungs bei der Nhein-Zollstätte zu Koblenz den preußischen Rhein - Zoll auch dann zu entrichten haben, wenn sie durch die geleistete
Verzollung in den steuerlih freien Verkehr getreten sind. Es läßt sich auch
gar nicht in Abrede stellen, daß diese Aenderung insofern für den Handel |
der preußischen Rheinstädte eine ungünstige war, als sie dem leßteren cinen Vortheil entzog, den sie bis dahin vor den oberländischen Rheinstädten vor aus hatten; die Frage kann also nur sein, ob dieser Vortheil ein solcher war, der unseren Handeltreibenden geseßlich zustand, und den daher unsere Regierung den anderen Vereinsstaaten gegenüber aufrecht erhalten konnte und mußte?
Beides wird zu verneinen fein, Der Grundsaß, daß der innere Ver- kehr keinen Binnenzöllen unterliegen dürfe, findet noch jeßt auf den Rhein- Verkehr vollständige Anwendung, insoweit dieser Verkehr nur das preußische Land berührt; sobald lchterer aber über die Gränzen des eigenen Landes hinausgeht, kann er nicht mehr als Binnen-Verkehr im Sinne des Gesetzes vom 26. Maí 1818 angeschen werden; er unterliegt dann nicht mehr der autonomischen Geseßgebung Preußens, sondern kaun nur durch Uceberein- fünfte mit den anderen gleichbetheiligten und gleichberechtigten Staaten ge- regelt werden, Wünschenswerth mag es dabei allcrdings erscheinen, daß auch bei dergleichen Uebereinkünsten der für das cigene Land geltende Grund- saß allgemeinere und unbedingte Geltung erhaltez immerhin aber könnte eine Beschwerde darüber, daß dies nicht geschehen, nur insofern für begründet gehalten werden, als durch die geschlossene Uebereinkunft der Rechtezustand diesseitiger Einwohner, sei es unmittelbar — dur Entziehung von Befug- nissen, welche ihnen ohne die Ucbereinkunft zustehen würden — oder mittel bar — beim Mangel richtiger Gegenseitigkeit in den Befugnissen der diessei- tigen und der Eingesessenen des Nachbarstaats — beeinträchtigt wäre,
Weder das Eine, noch das Andere tritt hier ein.
Es würde, wenn die Zoll-Vereinigung zwischen Preußen und den ober- ländischen Rhein - Uferstaaten nicht bestände, keinem diesseitigen Kaufmann einfallen tönnen, Kolonial - oder andere ausländische Waaren erst in Preußen zu versteuern, um sie dann nach den oberländischen Bundesstaaten zu senden, wo sie, ohne Nücfsicht auf die in Preußen entrichtete Steuer, abermals dem dortigen Eingangszolle unterliegen würden, also mit den direkt oder mittelst der Freihäfen unversteuert blos gegen Entrichtung des Nheinzolles durch Preußen transitirenden gleichartigen Waaren niemals Preis halten könnten.
Dies findet auch auf den Zucker aus inländischen Raffinerieen An- wendung, hinfichts dessen es in der ständischen Petition als eine besondere Regelwidrigkeit bezeichnet is, daß von dem unbestritten inländischen Fabri- kat in Koblenz ein Binnenzoll (der Rheinzoll) erhoben werde, Denn wenn auch vor dem Eintritte des Zoll-Vereins, von dem in inländischen Siedercien weiter verarbeiteten (Kolonial-) Zucker, bei dem Ausgange nach den damals noch nicht zollvereinten Ländern der von dem Fabrik-Material — dem Roh- zucfer — in preußische Kassen geflossene Eingangszoll erstattet wurde, so fonnte doch dieser Rückzoll nicht genügen, um zugleich den höheren | Zoll auszugleichen, welchen die oberländischen Staaten auf die ausländi- | schen, also damals auch auf die preußischen Raffinaden zum Schutz ihrer | inländischen Raffinericeen gelegt hatten, Es liefern daher auch die Zoll- | Negister aus den Jahren vor dem Zoll-Verein den Beweis darüber, daß zu | jener Zeit so gut als keine Ausfuhr preußischer Naffinaden nach den damals |
|
noch nicht angeschlossenen Bundeslanden stattfand, während der zunehmende Flor der rheinishen Zucker-Raffinerieen sich erst aus den Jahren seit dem Abschluß des Zoll-Vereins datirt *).
Nicht minder aber läßt sich nachweisen, daß es \sich bei der in Folge des Vertrages vom 8. Mai 1841 veränderten Einrichtung der Rheinzoll- Erhebung durchaus nicht um einen Vorzug handelt, welcher etwa den ober- ländischen Häfen am Rhein und dessen Nebenflüssen, den preußischen Rhein- hâäfen gegenüber, eingeräumt wäre, sondern daß dabei nur die möglichste Gleichstellung der Bezugsverhältnisse zwischen beiderlei Häfen bezweckt wor- den ist, als wozu die preußische Negierung auf den Wunsch der anderen Vereins-Staaten die Hand zu bieten nicht verweigern durfte.
Nach den Verträgen von 1833 und 1835 ersparte der oberländische Kaufmann und Fabrikant, wenn er die rheinaufswärts bezogenen ausländischen Waaren in Köln zum Eingang verzollen ließ, den ganzen preußischen Rhein- Zoll von 7 Sgr. pr. Ctr, während die erst in den Häfen der oberländischen Staaten zum Eingang verzollten Waaren vorab in Preußen den Nhein-Zoll zu entrichten hatten. Es entwickelte sich hieraus cin Vorzug für die preußi- schen Rheinhäfen, dessen Bewilligung durchaus nicht in der Absicht der Zoll- Ansch{lußverträge gelegen hatte und vermöge dessen jene oberländischen Häfen in die Gefahr geriethen, auf jeden direlten Handel mit dem Auslande, o weit solcher durch den Rhein sich vermittelt, verzichten zu müssen, Um den desfallsigen wohlbegründeten Klagen der oberländischen Kaufmannschaften und Fabrikanten abzuhelfen, mußte daher auf Seiten der vereinsländischen Regierungen schon von 1826 an das (auch in der ständischen Petition er- wähnte) Auskunftsmittel ergriffen werden , für die unmittelbar oder mittelst der Freihäfen, aber ohne Eingangs-Verzollung, durch Preußen transitirenden Waaren den Rhein-Zoll ganz oder theilweise zu restituiren, um auf diese Weise die unmittelbar mit der mittelbar aus dem Auslande bezogenen Waare gleichzustellen, Diesem Verfahren zu widersprechen, würde es der preußischen Regierung an jedem Nechtsgrunde, selbst an jeder näheren Veranlassung ge- fehlt haben, Gegentheils mußte für unse:e Regierung die Verpflichtung anerkannt werden, den Wünschen der oberländischen Regierungen auf eine noch wirksamere (dabei allerdings auch ihren Kassen minder lästige) Gleich- stellung der Bezugsverhältnisse zwischen den verschiedenen zum Rheingebict gehörigen Hafen - und Handelspläßen möglichst und in soweit entgegen zu kommen, als solches, ohne Beeinträchtigung der den diesseitigen Eingesesse- nen durch die allgemeine Staats - Geseßgebung erworbenen Rechte, gesche- hen konnte. i :
: Bei den Unterhandlungen über die Verlängerung der Zoll- und Handels- Verträge ging nun zunächst und hauptsächlich der Wunsch und Antrog der anderen Rheinufer-Staaten dahin, daß die preußische Regierung die Rhein- Zoll- Erhebung für die Bergfahrt ganz in den Zustand wieder herstellen môge, welcher bei Emangtion der Nhein-Schifffahrtz2-Convention von 1831 O. Dieser Antrag mußte abgelehnt werden, weil unsere allgemeine Sprung die Wiederherstellung wirklicher Binnenzölle nicht gestattete. ebl A g der hierauf folgende Antrag abzulehnen, für die in p Preußen Raa Ce Rheingebiet hinausgeführten — also in Bezug zu lassen. Es bandeit e — Waaren den Rhein-Zoll in Koblenz erheben unter welchen die N bb sich dabei ganz eigentlih um die Bedingungen, i j a@barsiaaten die aus Preußen kommenden Waaren in ihr Land einlassen wollten, und Viertiber / j 1 Gesetzgebung: entschei über konnte nicht mehr die preußische ‘ejeßgebung entscheiden, sondern es |ch nur darum fragen, ob die von Seiten der Nachbarstaaten gewünschte Einri ee Q S t : e Einrichtung den gewerblichen Jnter- essen diesseitiger Einwohner \o naiheilia f pn i f / d 4 heilig fei, daß dazu preußischer Seits jede Mitwirkung hätte versagt werden müssen. Allei j daß, unseren Gewerbe- und Handeltr ib Cen RuY Far Vai A Erhebung in Koblenz gerade nur cibenden gegenüber, durch die Zoll- \ g z gerade nur dasselbe, wie dy Rückerstaitung des Zolls in den oberländische Si E E Ln gecisiele Wenn der oberländische Kaufmann, welcher äfen, erreicht werden fonnte, | , welcher den Kaffee unmittelbar aus
*) Im Jahre 1833 wurden in der Rhein - Provinz -: : Zahre 1842 — 343,723 Ctr, Rohzuer und Sh U E R ln
68
Rotterdam bezog, bisher den bei der Durchfuhr auf dem preußischen Rhein entrichteten RNheinzoll von seiner Landes-Regierung erstattet erhielt, um eine gleiche Konkurrenz mit der aus zweiter Hand vom fölner Großhändler be- zogenen Waare berzustellen; so wird genau dasselbe bezweckt und erzielt, wenn für den direkten Waarenbezug die Rückerstattung unterbleibt, aber für den intermediairen Waarenbezug, gleihmäßig wie für ersteren, die Entrich- tung des Rheinzolls eintritt. Â
Was von der im identischen Zustande durhgeführten Waare — Kaffee — gilt, findet im Wesentlichen auf das aus der fremden Waare ohne weitere inländische Zuthat hergestellte Fabrifai Anwendung. Die vereinsländischen Regierungen erstatteten bis zum Jahre 1842 ihren Zuer - Raffinadeuren den Rheinzoll, welcher für den aus Holland bezogenen Nohzucker in Preußen erhoben wurde, weil das vereinsländishe Fabrikat sonst nicht mit dem in Preußen raffinirten Zucker konkurriren konnte. Jeßt fällt die Erstattung weg, aber die preußischen Raffinadeure entrichten nachträglich bei ihrem Ausgange nach den anderen Vereiunsstaaten den Rheinzoll für die preußische Rheinstrecke, von welchem sie beim Eingange von Rotterdam her frei geblieben sind und auch fernerhin definitiv frei bleiben, so weit ihr Fabrifat innerhalb des preußischen Landes verzehrt wird, oder überall nicht rheinaufwärts über Koblenz ausgeht.
Von den in der ständischen Petition aufgestellten Beschwerden gegen
die fragliche Rheinzoll-Erhebung, könnte daher nur die Klage übrig bleiben, daß die rheinpreußishcn Zucker - Naffinerieen mit den vom Rhein - Oftroi nicht berührten norddeutschen Naffinerieen im Jnnern Deutschlands (d. i. in den oberländishen Rhein-Uferstaaten) nun nicht mehr konkurriren können.
Auch hier läßt sich diese Beschwerde aus der bisherigen Erfah- rung wenigstens nicht begründen, da nicht allein die norddeutschen Siedcreien decn in den ersten Jahren nach Errichtung des Zoll- Vereins (1834 — 1826) recht lebhaften Absaß nah decn südwestlichen
Vereinsländern Württemberg, Baden, Rheinhessen und Rhcinbavern, durch die sicgreiche Konkurrenz der Siebereien in der preußischen Rhein - Provinz, so gut als ganz verloren haben, sondern auch die rheinischen Raffinadcn mehr und mebr nach den nördlicheren Bercinsfstaaten Kuhessen, Thüringen und bis in die östlichen preußishen Provinzen vordringen, wie dies durch die jährlih zunehmende Versteuerung von Nohzucker für die rheinpreußischen Siedereien bestätigt und durch die natürlichen Vorzüge, welche die Hafen- Orte am Niederrhein beim Bezuge ihres Fabrikmaterials und beim Absatzce ihres Fabrikats vor den weiter im Binnenlande und weit entfernter vom Nheinstromgebiet belegenen norddeutschen Raffinericen voraus haben, wohl ertlärlih wird. Das Jahr 1842 insbesondere zeigt in der Rhein - Provinz eine bedeutende Zunahme der Nohzukcr - Versteuerung gegen das Vorjahr, und soweit die Nachrichten vorliegen wird es sich mit 1843 eben so ver- halten. /
Wenn nach Allem diesen der von notorisch außerdeuts{chen Erzeugnissen, bei deren Ausgange nah den anderen Vereinsstaaten in Koblenz erhobene Rhein-Zoll, weder auf der Consumtion der diesscitigen Eingesessenen lastet, noch dem Gewerbe-Betrieb und Handel der Provinz Abbruch zu thun irgend geeignet is; so ergeht hieraus, daß es zur Rechtfertigung dieser Abgabe, der von den rheinischen Provinzialständen beantragten Verwen- dung des Abgabe - Ertrages in den speziellen Nußen der Rhein - Provinz, durchaus nicht bedarf; während hiermit die weitere Erwägung über die Ver- wendung der sich daraus ergebenden Ueberschüsse, auf die von den Ständen hervorgehobenen Zwecke, natürlich nicht ausgeschlossen ist.
Berlîn, den 27. Dezember 1843,
(gez.)
von Bodelschwingh.
Jnland.
Halberstadt, 3. Jan. (M. Z.) Heute fand hier eine Ver= sammlung statt, um die {hon am 31. Oktober v. J, vorbereitete Stiftung eines Gustav-Adolphs=-Vereins für Halberstadt, Quedlinburg und die Umgegend zum Abschluß zu bringen. Die Versammlung be- stand aus ungefähr 309 Männern aus allen Ständen. Sie löste ihre Aufgabe in warmer Begeisterung für die s{chönue Sache und in vollkommener Einstimmigkeit. Alle, mit Ausnahme einer einzigen Stimme, betrachteten es als sich von selbst verstehend, daß man fich an den großen deutschen Verein, der scine Statuten in Frankfurt festgestellt und in Leipzig seinen Mittelpunkt hat, anschließe. Darum fonnten auch die Statuten für diesen besonderen Verein kurz und einfach sein. Man wählte einen Vorstand, bestehend aus Männern der sechs Divzesen , welche in der Versammlung vertreten waren, zu gleichen Theilen aus weltlihem und geistlihem Stande, und bestimmte, daß die Haupt-Versammlungen abwechselnd in Halberstadt, Quedlin= burg und Oschersleben stattsinden sollten.
Menurs, 1. Jan. Das unglückliche Ereiguiß, welches zu Ende des v. J. sih in unserer Nachbarschaft zutrug, hat die Veranlassung zu einer milden Stiftung gegeben, deren nächster Zweck die Versor-= gung der Waisen is, welche die bei jenem traurigen Vorfalle Ver= unglückten hinterlassen haben. Der Begründer, Seminar = Direktor Zahn, berichtet über seinen Plan folgendermaßen :
Der vom Besiger des Gutes Fild seit Erwerbung desselben gehegte Wunsch, die ihm zugehörigen zwelf Morgen Ackerland, im sogenannten Ohl, vom frefelder Wege an, bis oben auf die Höh’, zu einer Armenkinder-Ko=- lonie zu bestimmen, is durch das am 20, Dezember stattgefundene Ereigniß, da Gottes gewaltiger Arm das eben fertige andere Erziehungshaus in einem Nu zusammenstürzte und viele Waisen machte, zur Neife gebracht worden. Gedachte zwölf Morgen Land sollen demnach für alle Zukunft unter dem Namen „der Waisenberg““ Eigenthum armer, verlassener, namentlich auch taubstummer und blinder Kinder scin. Es werden auf diesem Grundstück fleine Familienwohnungen erbaut, die erste aus Material des cinge- stürzten Hauses, Zu jeder Familienwohnung wird der für eine kleine Haushaltung wünschenswerthe Garten von ; oder £5 Mor- gen gegeben. Diese Wohnungen werden miethweise rechtschafenen, arbeitenden und betenden Familien - Vätern, Witiwen, Jungfrauen überlassen, die befähigt sind, ein oder mehrere verlassene Kinder zu sich in die Pflege zu nehmen. Den Unterricht empfangen die Waisen, d. h., arme, verlassene, entweder vollsinnige, oder taubstumme, oder blinde Kinder in den für sie geeigneten Schulen in der Nähe des Waisenbergs, bis sih das Bedürfniß herausstellt, für sie eine eigene Schule unter cinem Waiscnvater zu errichten. Der Zweck der Erziehung dicser Waisen is, sie zu arbeitenden und betenden Gliedern der christlichen Gemeinde heranzubilden, namentlich zu verständigen Knechten und Mägden, Gärtnern und sonstigen Handwer- kern, und soll auf landwirthschaftliche Ausbildung besondere Rücksicht ge- nommen werden, Der Waisenberg bildet einen Theil der auf Fild bereits errichteten und noch zu errichtenden Bildungs-Anstalten, und steht unter Leitung des Kurators dieser Stiftungen, dem ein Beirath von wenigstens drei Mitgliedern zur Seite steht, von welchen Einer das Amt cines Schah- meisters vertvaltet, Ohne dicsen Beirath kann keine Veränderung in dem Besitstand des Waisenberges vorgenommen werden und hat derselbe mit darüber zu wachen, daß über alle milden Beiträge gehörige Nechnung ab- gelegt werde, auf daß Alles fein ordentlich zugehe vor Gott und Menscheu.
Ans lanund.
Deutsche Bundesstaaten.
Württemberg. Nottweil, 31. Dez. (S. M.) Jn dem hiesigen Oberamtsbezirfe sind seit einigen wenigen Jahren nicht blos von der einen oder anderen Gemeinde, wie im Oberamtsbezirke Geisz= lingen, die sämmtlichen Gülten und Zinse auf der ganzen Markung abgelöst worden, sondern fast von allen Gemeinden, und deren Zahl macht im Ganzen 34 aus, Es ist dieses für die hiesige Gegend eine überaus große und wichtige Maßregel. Nicht selten erforderte es dazu bei einer einzigen Gemeinde 20,000 Fl. und noch mehr, und bald wird der ganze Oberamtsbezirk von diesen Lasten gänzlich befreit sein, gewiß eine seltene Erscheinungz nur vorzüglich bei den Gülten
| der geistlichen Pfründen ergeben sich Anstände; dieselben wollen die | |
Ablösung nicht zugeben. Die Vortheile der Ablösung werden immer deutlicher erkannt, sogar von denen, die anfänglih dagegen waren, unerahtet die Ablösung meistens in den höheren Früchtepreisen, und nicht blos in dem 20fachen, sondern sogar in dem 25fahen Betrage erfolgen mußte. Eine einzige Gemeinde gewann dabei allein etliche und 20 Scheffel Früchte, die von den einzelnen Censiten mehr einge=- zogen als an den Gültherrn abgeliefert wurden, von dem lästigen und kostspieligen Fortführen der Gülten und Zinse in den Trägerei zetteln und öffentlihen Büchern nichts zu sagen! Auch die nahen Oberamtsbezirke werden nunmehr von der Ablösung ergriffen.
Schwäbisch Hall, 1. Jan. (O. P. A. Z.) Eine eben so
unnatürliche als shauderhafte Grausamkeit empört seit einigen Tagen die Gemüther in unserer sons so ruhigen Stadt. Der hiesige Mes- sershmied Wurm, der im Begriff stand, zur dritten Ehe zu schreiten, und in seiner einzigen 17jährigen Tochter aus erster Ehe, deren müt- terlihes Vermögen er verwaltete, ein Hinderniß erblickt zu haben cheint, führte den gräßlihen Entschluß aus, das Mädchen in eine Art vo#w „engem kurzen Kasten“ zu sperren und diesen im sogenannten Spänekämmerchen versteckt zu halten. Jn diesem schauerlihen Kerker befand sich das unglüctlihe Geshöpf seit vier Wochen in dem Zustande eines Lebendigbegrabenen, und erhielt täglich von ihrem unmenschlihen Vater zwei bis drei Kartoffeln zur Nahrung, welche {male Kost allerdings zur Erhaltung ihres Daseins mehr beitrug, als der Naben= vater beabsichtigt haben mochte, da sie in diesem engen Gefängnisse bei einer nahrhafteren Kost unfehlbar das Leben eingebüßt haben würde. Endlich im Laufe der vorigen Woche faßten die Nachbarn Verdacht und die Behörde schritt ein. Man zog die Unglückliche, im wört= lichen Sinne, aus dem.Unrath hervor, von Fäulniß und Ungeziefer ange fressen, völlig zusammengekrümmt und unsähig, sich wieder aufzurichten. Wurm, so wie dessen Verlobte, wurden fofort verhaftet, und im ersten Verhör über seine s{händlihe That zur Rede gestellt, erklärte er: „Wenn er unrecht gehandelt habe, so werde ihn Gott schon in der künftigen Welt bestrafen; die Sache gehe daher keine weltliche Behörde was an.“ Jun gleichem Sinne äußerte er, vielleicht in der Absicht, für wahnsinuig gehalten zu werden, später : „Es geht Euch nichts anz vor dem ewigen Gerichte werde ih \{chon wissen, mich zu verantworten ! ‘“ Als physiologishe Merfkfwürdigkeit habe ih noch hinzuzufügen, daß die Wurm'sche Tochter in ihrer vierwöchentlicheu Abgeschiedenheit die Sprache gänzlich verloren oder verlernt hat wenigstens hat sie seit ihrer Befreiung bis zur Stunde noch keine artikulirten Worte zu vernehmen gegeben. Baden. Freiburg, im Dez. Cr. Z) Die hiesige Uni= versità zählt im gegenwärtigen Semester 244 Studirende, wovon 77 (18 Ausländer) Theologie, 68 (7 Ausländer) Rechtswissenschaft und Kameralia, 81 (35 Ausländer) Medizin, Pharmacie und Chi-= rurgie, 18 (9 Ausländer) Philosophie studiren.
Oesterreichische Monarchie. U) Prag, 2. Jan, Vom Comité qux Vorbereitung der auf das Jahr 1848 fallenden 500jährigen Jubelfeier unserer Universität ist das erste Verzeichniß; der für die würdige Begehung dieser Feier \ubskribirten Beiträge ausgegeben worden, welches die Summe von 26,376 Fl. 53 Kr. C.=M. nachweist, an der Spiße den Fürst - Erz- bischof mit 60090 Fl. z der übrige ganze Betrag wurde fast blos von den Mitgliedern der vier Fakultäten und denselben einverleibten hic sigen Advokaten und Aerzten, dann der Geistlichkeit gezeihnet. Die von der Mehrzahl der leßteren, besonders auf dem Lande, zugesicher= ten Beiträge werden allgemein als auffallend gering betrachtet; \o z. B. haben die Pfarrherren mehrerer Vikariate meistens nicht ein= mal Einen ganzen Gulden subskribirt, Beträge von einer Unbedeutend heit, die weder zu dem Einfommen der meist reich dotirten Pfarrher= ren, noh zu der so rühmlihen Feier im richtigen Verhältnisse stehen. Von den nicht gelehrten Ständen unseres Landes i} niht sehr viel an Geldbeiträgen zu erwarten, da der Wohlstand bei uns nicht sehr verbreitet, und unter dem Bürgerstande im Allgemeinen der Sinn für die Wissenschaft und alles dieselbe Betreffende noch viel zu wenig Eustivirt is, Unsere ganze Hoffnung auf die Herbeishaffung der nöthigen Fonds, zur Ausführung wenigstens eines Theiles der mi dieser Jubiläumsfeier zu realisirenden artistischen und literarischen Un- ternehmungen beruht daher auf den Beiträgen des Adels und der größeren Güterbesißer, deren einige bereits Beiträge von 1000 Fl. und darüber zugesichert haben, nah dem Beispiele mehrerer hiesigen Advokaten, die bereits ähnliche namhafte Beiträge zeichneten, Ju dessen ist nah dem bisherigen Erfolge der Beitragsleistungen nicht zu erwarten, daß die nöthigen Summen zusammenkommen werden, um solche Projekte, wie den Umbau des Karolinums (Universitäts= Gebäudes) und andere derartige Unternehmungen auszuführen; viel= mehr werden nah Herstellung der projektirten Bronze-Statue Karl's IV., welche einen Kostenbetrag von ungefähr 69,000 Fl. erfordert, im günstigsten Falle nux noch einige Summen verbleiben zur Begrün= dung der projektirten Literatur - Zeitung, dann der Reise =- Stipendien für einige Zöglinge unserer Universität. Der von einer Seite dem Universitäts-Comité gemachte Vorschlag, den zur Ausführung der er- wähnten Bronze-Statue des Gründers unserer Universität, zur bessc= ren Ausstattung der zu derselben gehörenden Anstalten, als z. B. des botanishen Gartens, der naturhistorischen Sammlungen u. dgl. zu verwenden, hat nirgends günstige Aufnahme gefunden, deun wie nothwendig eine dem gegenwärtigen Standpunkte der Wissenschaften angemessene Gestaltung jener Sammlungen auch i}, so hat doch die Ansicht Geltung erlangt, daß die Befricdigung derartiger, jeder Uni= versität unentbehrlicher Hülfsmittel, mehr eine Obliegenheit der Staagts= Kassen bilde, uud Privat-Beiträge schon um deswillen dafür nicht in Anspruch genommen werden können, weil die Verwendungsart amt licher Entscheidung unterliegt, während das bei uns seit beinahe 200 Jahren fast ganz brach liegende Kunstgebiet dringend erheische, daß den vielen Denkmalen einer glänzenden Vergangenheit, die unsere Stadt zählt, irgend etwas beigefügt werde, das für den nicht ganz erstorbenen Kunst- und Gemeinsinn der Gegenwart zeuge. Als hierzu und zu der bevorstehenden Feier passend, is daher das Standbild Karl’s IV., auch der historischen Beziehungen wegen, erkannt, und für dessen Anfertigung durch Rietschel in Dresden bereits das Geeignete berathen worden.
Wren De. Au: sterdam, 27. Dez. (A. Z.) Rotterdamer und audere
Rheder haben eine Bittschrift an den Kolonial-Minister gerichtet, der wir Folgendes entheben :
„Die Frachten der niederländischen Handel3-Gesellschafi reichten nicht
aus, um die Menge niederländischer Ostindienfahrer in Thätigkeit zu er- halten. Die Versuche, dieselben auf eigene Rechnung nah Jndien zu sen- ven, fielen schr ungünstig und entmuthigend aus. liegt in der übermächtigen fremden Konkurrenz (der britischen) auf Java, gegen welche der indische Tarif keinen Schuß verleiht, nichts dagegen, daß Fremde Produkte in Java kaufen und mit ihren Schif- fen nah ihrem eigenen Lande verführen dürfen, fo sollte ihnen doch nicht vergönnt sein, die Frachtgüter unserer Kolonieen unter keinerlei Ershwerung
Die Ursache davon
Haben wir auch
nach holländischen Häfen zu bringen, zum großen Nachtheil für die eigene Schifffahrt, Dieses Recht, welches sons kein Kolonialstaat, selbst Spanien
zicht, fremden Schiffen zugesteht, wünschen wir eingezogen oder doch zum min destens möglichst beschränkt zu sehen. Unscre Schisse müssen von der Rück- fracht allein bestehen, während die englischen , nordamerifanischen und sran- zösischen den Hauptgewinn aus der Ausfracht ziehen,“
Beg en
Brüssel, 3. Jan. Der Moniteur enthält eine Königliche Verordnung über die Getraide - Einfuhr. Dieselbe bestimmt, doß die Einfuhr der Gerste bis zum 31. Dezember 1844 einen Zoll von { Fr. für 1000 Kilogramme unterliegen soll, daß die Regierung, falls nah den Bedingungen des Geseßes vom 31. Juli 1834 die freie Einfuhr des Weizens einträte, auch den Roggen in gleicher Weise gleih begünstigen dürfe. Diese Bestimmung hört jedoch am 31. Ve- zember 1844 auf, falls sie nicht zuvor erneuert wird. Ferner enthält das offizielle Blatt die Verlängerung des Geseßes vom 30, Juni 1842 in Bezug auf die Reduction der Kanal- und Fluß=Zölle.
Die Glückwünschungs-Reden der verschiedenen Behörden an den König zum Beginn des neuen Jahres bieten nichts von politischem Jnteresse dar. Nur in der Rede des Senats =- Präsidenten, Baron von Schirvel, ist auch erwähnt, daß 1m verflossenen Jahïe die lebte Ausgleihung mit Holland ihr Ziel erreiht und so die belgische Na= tionalität sich mehr und mehr befestigt habe. i i
Die belgische Colonisations - Gejellschaft ist, wie man versichert, damit beschäftigt, einen regelmäßigen Schifffahrtsdienst zwischen der Ansiedelung Santo-Thomas in Central-Amerika und dem Mutterlande einzurihten, um wenigstens jeden Monat ein Schiff nah Santo- Thomas abgehen zu lassen.
Jm Hafen von Antwerpen sind im verflossenen Jahre 1560 Schiffe mit einem Gehalte von 242,005 Tonnen seewärts eingelau- fen. Davon waren 243 Hannoveraner, 100 Preußen, 2 Lübecker, 96 Medcklenburger, §8 Oesterreicher, ) Hamburger, 20 Bremer, 4 Knip hauser, im Ganzen 482 aus Deutschland. Aus England kamen nur 293, aus Holland 99, aus Amerika 79.
S MWe lz
Lausanne, 29. Dez. (A. Z) Seit einigen Jahren hatte unsere Regierung die Erbauung katholischer Kapellen in unseren Städ ten, zuleßt in Rolle, genehmigt und sie waren weniger für die ge ringe Zahl katholischer Einwohner, als für die katholishen Arbeiter, die in großer Zahl aus Savoyen, Piemont, Tessin zu uns kommen, um da Beschäftigung und Brod zu finden, erbaut worden, Einige Geistlihe dieser Kapellen mögen in dieser Humanität einen Akt ge- zwungener Nachgiebigkeit von Seiten unserer Regierung gesehen und sich in dieser Art gusgesprochen haben, während andererseits manche Protestanten fragten, ob es in unserem katholischen Nachbarlaud, in Savoyen, den Protestanten auch so wohl werde? Anf einmal ent- stand eine große Bewegung unter den reformirten Einwohnern und Anwohnern jener Städte mit Kapellen, und der Großrath erhielt von ihnen mehrere dringende Bittschristen, worin darauf angetragen wurde, künftig keine katholischen Kapellen mehr zum Behuf der Aus-= länder errichten zu lassen, sondern nur, wenn sie für Jnländer durchaus nöthig wären. Die Diskussion über diese Bittschriften veranlaßte am 20. Dezember mehrere ausgezeichnete Redner des Großraths, und unter ihnen einige protestantische Pfarrer , sih, fern von aller Furcht vor dem Katholizismus, mit {öner, echt christlicher Humanität, mit brüderlicher Freundlichkeit gegen die Katholiken, über diese Bittschrif ten auszusprehen und ihre Nichtbeahtung zu beantragen. So stimmte auch die große Majorität des Großraths. Dadurch hat er sich auf sehr würdige Art ausgezeichnet, Er verdient den Dank aller echten Protestanten, wie den aller echten Katholiken.
Eine andere Diskussion im Großrath, betreffend die Centralisi rung der Zölle in der Schweiz zur großen Erleichterung der Judu strie und des Handels, kam am 21sten d. vor, und darin ward unverhohlen der zerrissene Zustand der Schweiz, ihr Mangel an Zusammenhalt in großen Lebensfragen, die Anmaßung und der Druck großer und mächtiger Kantone auf die kleinen ausge- prochen. Es ergab sich aus allem mit großer Sachkenntniß Dar gestellten, daß vom Kanton Waadt zwar guf Vereinfachung und Centralisirung der \{chweizer Zölle bei den anderen Kantonen ange- tragen werden kann und wird, daß aber beim Mangel an gutem patriotishen Willen und Einheit der Ansichten und Junteressen an günstigem Erfolg sehr zu zweifeln ist,
Aal
Rom , 24. Dez. (A. Z) Der im Staats -Sekretariat als Chef der Militair-Angelegenheiten angestellte Ritter Carigos hat mit Beibehaltung seiner Besoldung und seines Obersten-Ranges seine Ent lassung erhalten. Der Abbate Frasinelli is an seine Stelle geseßt, so daß die ganze Militair - Administration jeßt in den Händen von Geistlichen jih befindet.
Der allgemein beliebte Kardinal Bernetti, welcher seit seinem Rücktritt als Staats=Secretair (1835) von allen öffentlichen Aem- tern entfernt lebte, ist zum Vice - Kanzler der Kirche au die Stelle des verstorbenen Kardinals Pedicini ernannt worden.
Die Posten treffen gegenwärtig wegen des Schnees auf den Alpen sehr unregelmäßig ein. Wenn man nach der Witterung von hier auf den Norden schließen dürfte, so müßte dort eine grimmige Kälte herrschen. Bei beständig heiterem Himmel haben wir am Tage im Schatten 8 bis 10 Grad Wärme, aber Nachts i der Thermo- meter schon mehrere Male unter 0 gefallen, eine Nacht sogar (ein seltenes Phänomen für hier — wie die Notizie del Giorno be= merken) 3 Grad 2 Lnien unter den Gefrierpunft. Doch macht das Blatt darauf aufmerksam, daß bei den Alten die Tiber gefroren sei, und meint, vor solcher Kälte möge uns der Himmel bewahren.
Vereinigte Staaten von Uord-Amerika.
O New-York, 14. Dez. Der Kongreß hat si bereits nach seinen ersten Arbeiten wieder vertagt. Ueber die leßteren habe ich Jhnen noch Bericht zu erstatten. Die Verkündung der Botschaft des Präsidenten konnte so bald erfolgen, da der Kongreß so zu sagen im Laufschritt die vorläufigen Arbeiten abmachte, welche seine förmliche Konstituirung hätten verzögern können. Zuerst wurden die Repräsen- tanten von Missouri, New-Hampshire, Georgien und Mississippi, die nah einem Verfahren gewählt waren, das den Vorschriften des lebz= ten Wahlgeseßes zuwiderlief, auf die bloße Vorzeigung ihres Certifi- fats zugelassen, ungeachtet der Opposition einiger Whigs, deren Stimme verklang gleih der des Rufenden in der Wüste. Darguf wurde Herr John W. Jones von Virginien, ein eifriger Anhänger van Buren's, mit 128 Stimmen gegen 59 zum Präsidenten des Hauses erwählt, Diese Wahl war das Ergebniß des Cinklanges der verschiedenen Fractionen der demokratischen Partei, die niht vergessen zu wollen scheinen, daß Einigung allein Stärke verleiht, Diese Wahl if von glückliher Vorbedeutung für sie, und konstatirt zugleih das Ueberge= wicht der speziellen Partei des Herrn van Buren selbst, dessen Er= hebung zur Präsidenten-Wücde im nächsten Monat November sonach gesichert erscheint.
Darauf stellte Herr John Quincy Adams, der muthvolle und unermüdliche Chef der Abolitionisten, wieder, wie allsährlih, seinen Antrag auf Abschaffung des Art, XX1. des Reglements, welcher die Annahme und Vorlegung von Petitionen zu Gunsten der Abschaffung
69
der Sklaverei untersagt. Das Resultat der Abstimmung zeigte, wie die Sache der Humanität und des Rechtes immer größere Fortschritte in den Vereinigten Staaten macht : denn cbgleih der Antrag auch diesmal verworfen wurde, o geschah dies de nur mit 95 gegen 91 Stimmen, und es is daher mit Grund zu hoffen, daß der den abo= litionistishen Bestrebungen noch dur jenen Artikel entgegengesebte Damm in nicht ferner Zeit vollends zusammenstürzen werde. Möge uur der Himmel verhüten, daß der Anschluß von Texas an die Union nicht erfolge, denn dieser könnte das erschnte Ziel wieder auf lange binausrücken. Eine andere Vorschrift des Reglements aber, welche verbietet, Reden über eine Stunde lang zu halten, is, meiner Ansicht nach, mit Recht aufrecht erhalten worden. Wenn dieses Schubmittel gegen die Zungenfertigkeit so mancher Schwäßer dem Kongresse ent rissen worden wäre, so wäre er sicherlich unter der Masse von speeches (Reden) erdrückt worden, und die Berichterstatter über die Kongreß =- Verhandlungen können sih dazu sicherlich gleichfalls nur Glü wünschen. Dank also dem Reglement, das uns Lakonismus von Rechts wegen verspricht.
Im Senate waren beim ersten Namens=-Aufrufe 35 Mik zugegen, und seine Organisirung erforderte nur wenige Augenblicke. So konnte den, nachdem die beiden Bühnen des legislativen Thea ters in jeder Hinsicht vorbereitet und die handelnden Personen an ihrem Plaße waren, die Botschaft des Präsidenten erlassen wer= den. Diese, die Sie bereits kennen, hat indeß doch niht alle Er wartungen erfüllt, die man namentlich in Bezug auf Texas von vielen Seiten gehegt hatte: denn der Präsident empsiehlt nicht ge radezu den Anschluß von Texas an die Union an, sondern beschränkt sich uur darauf, auf die Uebelstände und \s{hlimmen Folgen des nun seit aht Jahren fortdauernden und auf so grausame Weise geführten Krieges zwishen Merifo und Texas aufmerksam zu machen, Der wichtigste Punkt in den Worten des Präsidenten is ohne Zweifel, daß er die vou Mexiko gemachte Drohung, daß es, im Falle eines Votums des Kongresses zur Einverleibung von Texas in die Union, sofort den Krieg erklären würde, sofort aufnimmt und dem Kongresse sagt, daß er, wenn die vollziehende Gewalt für nothwendig erachten sollte zu handeln, auf die Unterstüßung der Akte derselben von Seiten der legislativen Gewalt rechne. Hält man dicse Aeußerung des Präsidenten mit den bitteren Klagen desselben über die Placereien, denen der auêwärtige Handel în Mexiko durch die neuesten Verbote der dortigen Regierung ausgeseßt ist, zusammen, so wird man die Besorgnisßz nicht ungegründet finden, daß in einer vielleicht nicht sehr fernen Zeit ein Zusammenstoß zwischen den Vereinigten Staaten und Mexiko erfolgen könnte.
Auch die Berichte der Staats=Secretaire des Schabes, der Marine und der Posten sind veröffentlicht worden und sind von be deutender Ausdehnung.
Der Staats-Secrctair des Schaßes läßt sich in seinem Berichte in eine ausgedehnte Besprechung der wichtigen Tarif-Frage ein ; doch läßt sich für den Augenblick seine Ansicht in einigen wenigen Worten zusammenfassen. Noch hat man nicht hinreichende Aufschlüsse erhalten, sagt cr, um das finanzielle und kommerzielle Resultat des lebten Tarifs vom 16. August 1842 vollíommen würdigen zu können; indeß trägt er fein Bedenken, nach den bereits erhaltenen Daten zu be haupten, daß es wenige Einfuhr = Artikel giebt, bei denen eine Er höhung der Zölle möglich wäre, um dadurch die Einkünfte des Staats- \chaßes zu vermehren, Eben so wenig i} es ihm möglich, irgend eine Waare von Bedeutung anzugeben, bei welcher eine Herabseßung der Zölle den Junteressen des Schaßes förderlich wäre. Jndeß werden die fstatistishen Uebersichten, welche demnächst durch die Zoll= stätten geliefert werden, wahrscheinlich darthun, daß die Zölle auf das Glas, auf gewisse Qualitäten von Eisen, auf Kohlen und auf dei Zucker zu hoch sind. Aber wenn an den- durch den Tarif von 1842 aufgestellten Zöllen wenig zu modifiziren ist, so läßt sich, der Meinung des Herrn Spencer zufolge, der indeß in dieser Beziehung nur in die Fußtapfen seines Vorgängers im Amte tritt, viel dadurch thun, daß man eine Tare auf zwei Einfuhr-Artikel legte, denen man bisher das Privilegium der Zollfreiheit gewährt hatte.
Der Sccretair des Schaßes erörtert diese Frage mit großer Ge wandtheit und empfiehlt am Schlusse als Mittel zur Deckung des vorausgesehenen Defizits eine Auflage von 2 Cent. auf jedes Pfund Kaffee an, das aus den erzeugenden Ländern, und von 3 Cent., das aus Europa eingeführt wirdz einen Zoll ferner von 5 Cent. auf jedes Pfund Thee, dessen Preis 25 Cent. nicht übersteigt, und von 7 Cent., wenn der Preis ein höherer is. Man \{lägt an, daß diese Zölle die Staats-Einkünfte um etwa 4 Millionen Dollars vermehren würden, nämlih um 2,500,000 Dollars vom Kaffee und um 1,500,000 Dollars vom Thee. Ferner wird dem Kongresse vorgeschlagen, allen den Handel nach dem Auslande unterhaltenden Schiffen eine Auflage von 6 pCt. pro Tonne aufzulegen. Man hofft, daß dieselbe 230,000 Piaster ertragen würde. Auch von der Begründung des vom Prä sidenten {hon empfohlenen Entrepot-Svystems ist die Rede in diesem Berichte.
Die
«!
eder
® » pre
T7
w
Journale veröffentlichen die zwischen dem mexikanischen Staats=Secretair und dem General Thompson, Geschäftsträger der Vereinigten Staaten zu Mexiko gewechselte Korrespondenz. Der Staats=Secretair kündet an, daß seine Regierung jener der Vereinigten Staaten notifiziren zu müssen geglaubt habe, daß der Anschluß von Texas an dieses Land von Mexiko als ein Aft des Krieges betrachtet und als solcher zurückgewiesen werden würde. Herr Thompson ver weigert darauf jede Erklärung und fügt im Wesentlichen bei, daß die Vereinigten Staaten ihre Ehre zu {äßen wissen werden, und sich um die Drohungen Meriko's nichts kümmern werden.
Eine ähnliche Korrespondenz hat zwischen Herrn Almonte, meri= fanischer Minister zu Washinton, und Herrn Upshur, Staats=Secretair der Vereinigten Staaten, stattgefunden, Herr Almonte sæzt,= wenn die Regierung der Union sih dazu verstehe, jedes Projekt zum An- \chlu}se von Teras an die Vereinigten Staaten zu desavouireu, so werde die Republik Merifo damit vollkommen befriedigt sein. Dieser Vorschlag wird durch Herr Upshur abgelehut.
N nao Kingston, 9. Dez. Die kürzliche Abdankung des leßten libe
ralen Ministeriums hat denselben Zwiespalt zwischen dem General Gouverneur und den Repräsentanten der Kolonie herbeigeführt, welcher dem Aufstande von 1831 voranging und man giebt sich man- nigfachen Besorgnissen hin, daß derselbe einen ähnlichen Ausgang wie damals haben werde. Die Gegenwart Sir Charles Metcalfe's beruhigt indeß noch einigermaßen die aufgeregten Gemüther, Wie man nunmehr aus der am 27sten v. M. datirten, dem Versamm lungshause vorgelegten Note des Herrn Lafontaine, ersten Mitgliedes des vorigen Kabinets, an den General - Gouverneur ersieht, is die Ursache des Ministerwechsels die Aufrechthaltung der Königlichen Prä= rogative von Seiten des General-Gouverneurs, nah seinem Ermessen Verwaltungs - Beamte anzustellen , und der Einspruch dagegen von Seiten der Vertreter des Volks, jeue Beamten nur in Uebereinstim= mung mit der Majorität des Provinzial = Parlaments zu ernennen. Dieser Grundsaß der Verantwortlichkeit der jeßigen Regierung Ka- nada’s wurde in einer Resolution des Provinzial-Parlaments im Jahre 1841 ausgesprochen und erklärt, „daß, obschon das Haupt der voll= ziehenden Gewalt allein dem Reichs-Oberhaupte verantwortlich sei, die
Angelegenheiten der Provinz von jener nur unter Mitwirkung und Bera-=- thung der untergeordneten Beamten in der Provinz geleitet werden kfönn- ten, und daß, um danach in allen Puukten Uebereinstimmung und Eintracht zu erzielen, die ersten Rathgeber des Gouverneurs Männer sein müßteu, welhe das Vertrauen der Vertreter des Volks besäßen.“ Herr Lafontaine sagt nun in seiner Auseinanderseßung, daß der Ge- ueral-Gouverneur den ihm durch diese Resolution auferlegten Pflich- ten niht nahgekommen sei, indem er nit allein Anstellungen von
Beamten gegen den Rath seiner Minister, sondern auch ohne ihren Rath verfügt habe, indem er ferner Geseß-Entwürfe, welche mit jei=
ner Zustimmung in das Parlament gebraht wären, zur Bestätigung durch die Krone, und zwar wicderum ohne seine Rathgeber zu fragen, aufgeschobeu hätte. Sie fühlten sich demnach für Handlungen ver antwortlich, die ohne ihre Einwilligung geschehen wären, und mußten demnach, nachdem ihre Vorstellungen dagegen erfolglos geblieben wären und der General-Gouverneur der Meinung sei, daß die Angelegenheiten der Provinz besser durch ihn allein geleitet werden könnten, unter solhen Umständen ihre Entlassung erreichen. Die Antwort Sir Charles Metcalfe auf diese Note is} streng und geht durchaus auf alle Details ein. Er bedauert, daß die Herren „die wahren Gründe ihrer Abdankung anzugeben unterlassen haben““ und verspricht, dieselben in seiner Entgegnung zu vervollständigen. „Die Herren Lafontaine und Baldwin, Mitglieder des Conseils, kamen einmal in das Gou- vernements = Gebäude und verlangten, daß der Gouverneur fortan feine Anstellung von Beamten verfügen sollte, bevor er nicht den Rath des Conseils eingeholt und demselben die betreffende Liste der Kandidaten vorgelegt hätte, daß das Conscil dagegen nah Gefallen Ernennungen vorschlagen und jeder Bestallung, welche der Gouverneur nah Einholung ihres Rathes erließe, die aber ihrem Einflusse {häd= lih wäre, sich widerseßen fönnte; in anderen Worten, daß das Pa- tronat der Krone auf das Conseil übergehen und jener dafür die par=- lamentarische Unterstüßung gewährt werden sollte. Diesem Verlangen hat der General-Gouverneur nicht entsprohen; denn er behauptet, daß die vollziehende Gewalt niht von den Partei - Ansichten beherrscht sein darf, und daß die Männer, welche am besten sih für den Dienst qualifiziren, vom Gouverneur angestellt werden müssen. Der Gou- verneur erklärt nach wie vor seine aufrichtige Absicht, das System einer verantwortlichen Regierung aufrecht erhalten zu wollen, abet er vermag nicht zu erkennen, daß die Entäußerung seiner Präroga- tive, wie sie das Conseil verlange, durch dies System bedingt werde.“
Dieser Zwiespalt zwischen den beiden Gewalten in der Ko= lonie erregt unter dem Volke große Aufregung, und er is in der That für dasselbe von Bedeutung, indem von seinem Ausgange die Erhaltung der britischen Herrschaft abzuhängen scheint. „Was wird Kanada erlangen? eine Monarchie oder cine Republik? ““ fragte der Toronto Patriot. Wenn das Erstere, so möge das ganze Land von Sandwich bis Gaspe sih um Six Charles Metcalfe sam- meln; wenn das Leßtere, so wird von neuem das alte Revolutions= Geschrei „up stars and stripes” ertöuen.“ Das kanadishe Parla= ment hat indeß auf die ihm vorgelegten beiden Noten unterm
2. Dezember eine Adresse an den Gouverneur mit 46 gegen 23 Stimmen angenommen, in welcher es zwar sein Bedauern
über den Rücktritt der leßten Conseils - Mitglieder zu erkennen gtebt, aber zugleich doch den Verdacht von sich ablehnt, als ob es den Gou= verneur Vorschriften über Ausübung der Kron - Prärogative machen wolle. Sir Charles Metcalfe hat am 4. Dezember darauf beschwich= tigend geantwortet und sein Bedauern zu erkennen gegeben, daß man „eine Gesinnungen und Absichten verkenne““, indem er jene oben- genannte Resolution von 1841 als das leitende Prinzip der Verwal= tung anerkenne. i
Das fanadische Parlament is inzwischen bis zum 15. Januar vertagt worden, ; :
Teut-Eranada
_ VParís, 3. Jan. Auf dem Wege über New=York hat man Nachrichten aus Kartagena (Republik Neu-Granada) vom 25. No= vember, Der Gouverneur von Santa Martha und zwei oder drei seiner politischen Freunde, waren am 14. November ermordet wor= den zu la Cienaga, und zwar von einer Bande von Rebellen, die an jenem Orte am 10ten gelandet hatten. Die Bande bestand aus acht bis zehn Jndividuen, die nah der leßten Revolution aus Neu=Gra= nada waren verbannt worden und sich nach Jamaika geflüchtet hat= ten, von wo sie nun herbeigekommen sind, ihre s{chändlihen Mord= pläne zu vollführen.
N atl ll
_ Paris, 3, Jan. Man hat Nachrichten aus Port au Prince vom 23, November und aus Kap Haitien vom 29sten durch zwei Schiffe, welche von diesen beiden Pläben in Havre eingetroffen sind. Die bevorstehende Ankunft des Herrn Adolphe Barrot, -des franzö= sischen Abgesandten, und die Diskussionen des Constitutions - Entwurfs beschäftigten damals fortwährend vorzugsweise die Aufmerksamkeit der Bevölkerung von Haiti und bildeten auch den Hauptgegenstand der Erörterungen der Presse. Das Blatt le Patriote vom 23. No- vember faßt die Arbeiten der konstituirenden Versammlung in fol= gender Weise zusammen : Seit einigen Tagen hallt die Tribüne der konstituirenden Versammlung von den wichtigsten und interessantesten Disfussion wieder. Wenn sih in diese Debatten niht groteske Worte und Personalitäten mischten; wenn die Ungeschiklichkeit und Starr= föpfigkeit und was man in höflichen Ausdrücken das Bedürfniß sich vernehmen zu lassen, zu sprechen, neunen könnte, sie nicht verunstalte= ten, indem dadurch in diese Diskussionen eine Verwirrung und Un- ordnung gebracht wird, welhe an den Lebensmittel=- und Gemüse= Markt erinnern, so würden sie feierlich und einer großen Nation (l) würdig sein. Darin mag vielleicht der Grund liegen , daß einer der Redner geäußert hat, wir seien ein Volk von Barbaren. Folgendes sind die verschiedenen Fragen, über welhen leßten Dienstag die Ab stimmung erfolgt ist, nämlich: E
Sollen die Weißen, welche bei der am 27. Januar zu Praslin begonnenen Revolution die Waffen ergriffen haben, die bürgerlichen Rechte auf Haiti haben? — Angenommen, L
Sollen sie auch die politischen Rechte genießen? — Angenommen.
Soll die Anerkennung dieser. Rechte Gegenstand eines Dekrets sein auf den Vorschlag des früheren vollziehenden Chefs und auf das Verlangen dieser Ausländer, oder soll dies durch die Constitution Ge= schehen? — Beschlossen, daß dies dur ein besonderes Dekret gesche= hen solle, E
Soll ein ausländischer Handwerker oder Künstler, der nah einem Aufenthalte von mehreren Jahren (auf Haiti) fünf junge Haitier in seinem Gewerbe oder in seiner Kunst unterrichtet haben wird, als Haitier anerkannt werden? — Mit einer starken Majorität verworfen.
Sollen die Afrikaner, Judianer und die von ihrem Geblüte Ab= stammenden, die ihren Wohnsiß in dieser Republik nehmen, nah ein= jährigem Aufenthalte die politishen Rechte genießen? — Die Ent- scheidung hierauf lautete bejahend.
Eine weitere Frage war: Werden alle diejenigen als Haitier anerkannt, welche bis auf diesen Tag als solche anerkannt worden sind? (Der Patriote fügt die Entscheidung hierüber nicht bei, sie scheint aber bejahend ausgefallen zu sein.) :
Darauf begann eine Diskussion über die Einschaltung in die neue Constitution der Artikel 38 und 39 der Constitution von 1816,