1844 / 35 p. 1 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

C I T R H I B i vdria rue

j j entscheiden mag, so is sie gehalten, einstim- mig S Ino ee Bedingung verlängert indeß kei- neôweges, wie man wohl glauben könnte, ihre Berathungen, da theils die Einfachheit der Jnstruction bestimmte und klare Anschauungen von der Sache zu fassen erleichtert, theils nur auf Grund unzweideutiger Thatsachen das Schuldig ausgesprochen wird, theils auch die geringe Minorität sich aus natürlichen Ursachen, wie es bei allen n

Wenn aber

ó aften gewöhnli 1, der Majorität anschließt. Wenn ree E sich in ihr Berathungszimmer zurückziehen, so nimmt der Greffier des Gerichts einem der Beamten des Hofes den Eid ab, daß er die Jury „in dem Zimmer bewachen wolle ohne Feuer, ohne Licht, ohne Speise und Trank, bis sie einstimmig ihren Spruch abzugeben im Stande sei,“ Diese strenge Bestimmung des Ge- seßes indeß modifizirt immer der Richter, und der Jury wird auf ihr Wort, sich aller Mittheilungen mit den Parteien zu enthalten, die persönliche Freiheit gewährt. Sie muß aber unter allen Umstän- den ein einstimmiges Verdikt abgeben, und der Richter läßt sie nicht eher auseinandergehen, als bis dies geshehen. Derselbe führt sie vielmehr, wenn vor dem Schluß der Session der Spruh nohch nicht erfolgt is, nach dem zweiten Orte der Assisen mit sih, um sie so lange zu bewachen, bis das Verdikt abgegeben ist,

Lautet nun das Urtheil „Nicht schuldig“, so wird der Angeklagte sofort mittelst einer Proclamation in Freiheit geseßt; lautet es „Schuldig“, so wird er in das Gefängniß zurückgeführt und sein Urtheil am Schluß - Termine der Session im offenen Gerichtshofe publizirt, Es is dies der feierlihste Moment der Session, wegen der zahlreihen Todes-Urtheile und der ernsten Rede des Richters, welche dieselben begleitet, Wie wir indeß oben gesagt, werden fast immer diese Urtheile vom Richter im Namen des Königs in mildere Stra- fen verwandelt.

Noch is zu bemerken, daß, im Fall das Urtheil der Jury dem Richter falsh erscheint und derselbe Bestehung oder sonstige Partei- lichkeiten vermuthet, vom Gericht die Vollziehung des Urtheils suspen- dirt werden kann, obwohl es immer ausgesprochen werden muß. Jst der Verdacht des Richters begründet, so bleibt die Sache bis zur nächsten Session der neuen Jury ;! oder der Angeklagte wird, wenn er un- rehtliher Weise verurtheilt war, dur Königliche Ordre in Freiheit gesebt. _ Haben wir so nun die Verfassung und die Prozedur eines eng- lischen Kriminalgerichts festgestellt, so bleibt uns noch übrig, zu zei gen, was auf die oben angeführten vier Fälle veranlaßt wird, welche eine Appellation gegen das Urtheil von Seiten der Parteien oder eine Verzögerung des Prozesses bedingen. Der erste Fall, wenn das Indictment niht in den Ausdrücken des Gesebßes abgefaßt ist, ist leiht erledigt. Der Sachwalter des Angeklagten beschwert sich über die Form der Anklage, und der Kläger ist genöthigt, eine zweite ab- zufassen. Die Verhandlung erfährt dadur geringen Aufschub. Der aweite Fall, wenn das schuldgegebene Verbrehen niht vom Gesebe vorbedacht is, verursaht größere Weitläuftigkeiten, Der Angeklagte fann zwei Wege einschlagen, er kaun entweder das Jndictment an- greifen oder sich dem Urtheil unterwerfen und alsdann die Non= Kriminalität der angeschuldigten That plaidiren, Auf dem ersteren Wege gesteht er die That ein, aber leugnet die Kriminalität dersel=

Bekanntmachungen.

[1889] Ediftal-Vorladung. Nachstehende Verschollene : 1) die Gebrüder Grunow, Johann Christolp, welcher

218

ben. Der Richter entscheidet alsdann über die Rechtsfrage, welche Entscheidung die Lossprehung oder Verurtheilung bedingt. Auf dem zweiten Wege läßt er der Debatte ihren Lauf und stellt der Gegen- partei die Aufgabe, ihm die That zu beweisen (not guilty). Fällt hier das Urtheil gegen ihn aus, so plaidirt er die Entscheidung über die Kriminalität der That, also die Entscheidung der Rechtsfrage von Seiten des Richters. Der Richter submittirt diese Entscheidung ent- weder den 12 Großrichtern in London oder giebt sie allein ab; in leßterem Falle muß auf den Antrag des Angeklagten ein writ of error, eine Appellation an den Gerichtshof der Königësbank gewährt werden. Ein writ of error (s. Allg. Preuß. Ztg. 1843 Nr, 170 Beilage) is es auch, welches den dritten Fall erledigt, wenn der Richter auf eine andere Strafe, als welhe das Geseß vorschreibt, erkannt hat, und ein ähnlicher Antrag, die Sache dem Gerichtshofe der Königsbank zu submittiren, findet im vierten Falle statt, wenn gegen einen ungeseblichen Aft oder eine Form=Verleßung während des Verhörs remonstrirt wird. A.

Handels- und Börsen -UÜachrichten. Englands Wollhandel im Jahre 1848,

(Aus dem Cirkular der Herren Hughes & Ronald in Liverpool.) (B, H.)

Beim Beginn des Jahres 1843 waren die Jmporteure, wiewohl die Vorräthe von Wolle nicht groß waren, durch die herrschenden nicdrigen Preise auf den Consumtions- Märkten in so {were Verluste geseßt, daß man eíner sehr reduzirten Einfuhr des Artikels entgegen sah, während an- dererseits die Wohlfeilheit der Lebensmittel und eine allgemeine günstige Aussicht für unsere Handels-Verbindungen mit dem Osten, verbunden mit größeren Consumtions-Mitteln im eigenen Lande, zu der Hoffnung eines ausgedehnteren Geschäfis nach dem Auslande berechtigten. Beide Voraus- schungen sind in Erfüllung gegangen. Bei reduzirter Einfuhr haben wir cinen bedeutend vermehrten Begehr gehabt, sowohl vom Auslande als vom Jnlande. Jn den ersten Monaten des Jahres zeihncten sich die gemachten Transactionen durch die größte Vorsicht aus, sowohl beim Ankauf des Noh- materials, als hinsichtlih der Aengstlichkeit der Fabrikanten, einer Anhäufung von Vorräthen auszuweichen. Dieser Zustand hielt bis Juni an, und bei mäßigem Geschäft und einer Preis - Fluctuation von ca. 5%. Um diese Zeit aber, als sich gute Aussichten zum Herbst-Geschäft eröffneten, trat ein lebhafter Handel ein, der bis hierher ununterbrochen angehalten hat, und

Müllergesellen Andreas Gottlieb Besh oder Beß

borenen Naddaß dessen Nachlaß in einer silber-

ist es erfreulih, zu bemerken, daß, während der Kousum größer ist, als man ihn je zuvor gekannt, der Handel sich im gesunden und gedeihlihen Zu- stande befindet, indem größtentheils nur auf Ordre und nicht auf Specula- tion gearbeitet wird, wobei die Vorräthe sich denn nit schr anhäufen können,

Die Einfuhr von Kolonial - Wolle zeigt keine bedeutende Zunahnie, während die von fremder Wolle im Durchschnitt sehr abgenommen hat. Besonders zeigt sich der Ausfall in der Zufuhr von Buenos-Ayres- und einigen anderen fremden Sorten geringer Qualitäten, was wir hauptsächlich den {weren Zöllen, welche hier darauf lasten und die 10 bis 25% be- tragen, zuschreiben, Es is dieses um so mehr zu bedauern, da gerade diese Wollsorten von unseren Fabrikanten vielfach benußt werden, und die, wenn sie zollfrei zugelassen würden, uns einen ausgedehnten und voitheil- haften Handel eröffnen würden, Meistens werden diese Wollen im unge- waschenen Zustande eingeführt, und da sie mit Unreinigkeiten angefüllt sind, so beläuft sih die dadurch vermehrte Fracht, der Verlust in der Wäsche, Reinigung 2c. an 40 bis 60 %, was sehr bedeutend is und den Zoll bei- nahe einem Verbote ähnlich steigert,

Allgemeiner Auzeiger.

daß von dem gedachten Zeitpunkte ab nur diejenigen

ges aufgegeben worden sind,

den vor der bekannt gemachten Ankunftszeit des Zu-

Die Aufhebung des Zolles würde den Vortheil eines Transport-Han- dels (carrying trade) sichern, sie würde cine größere Zufuhr erzeugen, unseren Fabrikanten eine bessere Auswahl geben und zuglei ein guter Ne- tour-Artifel werden, woran es unseren in dem fremden Handel beschäftigten Kaufleuten so sehr mangelt. Manche englische Häuser haben ihre erhaltenen Ladungen Wolle nach den Vereinigten Staaten oder dem Kontinent konsignirt, wo der Dru des Zolles weniger fühlbar ist und die Märkte bessere Preise ge- währten, Bei einer Untersuchung der Ausfuhr aus Buenos-Ayres bis zum 9, September 1843 finden wir, daß, während nah Großbritanien 1,418,125 Pfd, exportirt wurden, nach Frankreih während derselben Periode 3,966,625 Pfd. und nah den Vereinigten Staaten 3,763,272 Pfd. verschifft sind, wo- von der größte Theil, wenn der Zoll nicht existirte, seinen Weg nach Eng- land genommen haben würde. Die ersten Auctions-Verkäufe von austra- lischer Wolle für die Saison fanden hier (in Liverpool) im Juni ftatt, denen bald eine Neihe von Verkäufen in London folgte, Der Eröffnungs- preis war niedrig, ungeachtet der anwesenden zahlreihen Käufer und der lebhasten Konkurrenz. Bei jedem sich folgenden Verkauf gingen die Preise höher, und wir notiren dieselben jeßt 3 D pr. Pfd. über die beim ersten Verkauf bezahlten. Die Wollen waren gut conditionirt und unterlagen in dieser Hinsicht feinem Tadel, wie dieses wohl früher der Fall war.

Von Alcapa-Wolle hat sih die Einfuhr bedeutend vermehrt; da sie aber in den Angaben des Zollamts mit unter der Rubrik von Schafwolle erscheint, so is es schwer, das rihtige Quantum davon anzugeben. Wenn wir es übrigens auf 14,000 Ballen schäßen, so glauben wir demselben schr nahe zu sein, Jn den ersten fünf Monaten des Jahres hatte diese Wolle nur einen schr beschränkten Begehr, und zwar bci weichenden Preisen, Der Vorrath davon war bedeutend und zu ciner Zeit nahe an 10,000 Ballen. Anfangs Juni war der Preis bis auf 1 Sh. 6 D. herunter, nämlich für weiße, schwarze galt 1 Sh. 2 D., braune 1 Sh. à 1 Sh. 1 D., mit der Aussicht eines ferneren Falles. Jm Laufe des Monats kam aber einige Frage für den Export auf, hauptsächlih zum Versuch, wodurch sich der Preis etwas hob; auch erhielt sih das Geschäft ziemlich gut bis zum August - Monat, wo cine sehr lebhafte Frage für den Export entstand, wo- durch die Preise um circa 10% gesteigert wurden, Jm Oktober entstand abermals vermehrte Frage , der Begehr wurde allgemein und groß, \o daß der Markt aufgeräumt wurde und die Steigerung 25% betrugz seitdem sind die Prcise fortwährend fest geblieben, Man erwartct, daß die Zufuh ren in den nächsten Monaten nur sehr klein sein weiden, und Alles, was bis jet advisirt i, wurde zum Konsum schon auf Lieferung genommen, Die zuleyt bezahlten Preise sind: für weiße 2 Sh. 4 D., farbige 1 Sh, 10 D. à 1 Sh, 107 D. Wir bemerken einen ansehnlichen Ausfall in der Einfuhr von Wollen aus Peru, Ostindien, dem Mittelmeere und Rußland z die Preise sind scit Juni 15 bis 20% gestiegen, während die Vorräthe am Schluß des Jahres knapp sind, )

Bis zur Zeit der Schur war die Frage für englisde und irländische Wolle schleppend und Preise niedrig; seitdem aber sind sie allmälig höber gegangen. Die Vorräthe, welche damals groß zu nenuen waren, sind jetzt nicht über den Durchschnitt. Die Steigerung während der Zeit beträgt sür Kammwolle 20%, für kurze oder Tuchwolle 15%. Beim Beginn der ge genwärtigen Saison trat für erstere ein lebhafter Begehr für den Kontinent einz in den leßten zwei Monaten aber hat dieser Begehr sehr nachgelassen, Dahingegen war seit der Schur für schottishe Wolle viele Frage, und wir erinnern uns nicht, daß je zuvor um diese Jahreszeit die Vorräthe in den Händen der Pächter so geringe waren, als dieses jeßt der Fall is, Und ungeachtet der ungewöhnlich großen Zufuhren in Liverpool, is der Markt dennoch ganz entblößt von Wolle. Die Steigerung auf Highland - Wolle ist 20%, auf Cheviot- und Croß-Wolle 10 a 15%,

Herrn Sparwald, Sparwalds-Brücke 2,

des am 18, Juni 1802 zu Lodder geborenen Soh- Güter mit dem nächsten Güterzuge befördert werden » Rosenberg, Landsbergerstr. 1 g, nes des ehemaligen Verwalters Johann Bojislaf können, welche auf den Bahnhöfen hier und in Ber- » Sembdner, alte Schönhauserstr. 34, und Beß und dessen Ehefrau, Johanne Charlotte, ge- lin Tags zuvor, auf den Zwischenstationen 2 Stun- » Winckler, Zimmeistr. 36,

gratis ertheilt. Auch werden unsere Kutscher mit Listen versehen sein und sind dieselben verpflichtet, sie jedem

am 11, Januar 1776 geboren is, im Jahre 1792

zu Stresow bei Leba gestorben sein soll, und Hans

George, welcher am 9, Januar 1780 geboren, im

Jahre 1797 zur See gegangen und zuleßt im Jahre

1801 zu Danzig gesehen worden is und deren Ver-

mögen in 50 Thlr. 20 Sgr. 6 Pf. besteht,

2) Johann Ludwig Westphal, am 3, Oktober 1766 geboren, welcher im Jahre 1788 sich nach Suri- nam begeben, seit dieser Zeit keine Nachricht von sih gegeben hat und dessen Vermögen 47 Thlr, 15 Sgr. 11 Pf. beträgt,

3) der Seefahrer Matthias Reymann, welher am 20, August 1780 geboren, im Jahre 1799 zur Sce gegangen is und seit 1802 keine Nachiicht von sich gegeben hat, und dessen Vermögen in 32 Thlr, 9 Sgr, 6 Pf, und einem Antheile an einigen Wie- sen besteht,

4) Johann Ludwig Jacob Baje, am 31, Dezember 1805 zu Negenwalde geboren, Sohn der unver- ehelihten Elisabeth Krumbiegel früher separirte Feldwebel Wille, damals Braut des verstorbenen Glasermeisters Jacob Baje zu Güstrow im Jahre 1825 Unteroffizier bei der 40ten Fuß-Com- pagnie der 8ten Artillerie- Brigade zu Saarlouis und Koblenz, welcher später nah Java gegangen ist, seit dem Juni 1828 nichts von sich hat hören 3 bu O Vermögen in 35 Thlr, 4 Sgr, 3 Pf. besteht,

5) der Seefahrer Christian Seils aus Raths-Damniy as, welcher vor länger als 30 Jahren vou

tolpmünde aus auf einem portugiesischen Schiffe zur See gegangen und nicht zurückgekehrt ist, und dessen Vermögen in einer auf 110 Thlr. geschäh- ten Kethenwohnung besteht,

6) Johann Jacob Ferdinand Lillwiy, ein unehelicher Sohn der hierselbst verstorbenen Wittwe des Ar- beit8manns Franz Jacob Wenzel, Christliebe, ge- borenen Lillwiy, am 15, Juni 1806 zu Klein Crien geboren, welcher im Jahre 1816 von Stettin aus nah Alt-Damm in Pension gegeben worden, von dort aber vershwunden ist, und dessen Vermögen

jy si auf 6 Thlr, 27 Sgr. 4 Pf. beläuft,

) die Geschwister Anne Cl ristine und Johanne Chri- stiane Goerz oder Gert 3, beide zu Zanow, erstere am 10, April 1780, leßtere am 11. August 1784

eboren, deren Aufenthaltsort seit länger als 20 S fie Ju L Le und deren Ver-

i beträg, eine jede 11 Thlr, 24 Sgr, 10 Pf,

oder deren etwanige Erben werden hierdurch vor eladen

a innerhalb neun Monaten und itesera I dem

br 7, September 1844, Vormittags Knit dem edern Ober-Landes erichts-Assessor

Land- und Stadtgeri enermine auf dem hiesigen

lih zu melden und zun Erh Oer persönlich oder schrift-

denen Gelder zu legltimiren A der für sie vorhan-

Todes-Erklärung und was d drigenfalls gegen sie auf

und ihr Vermögen entweder vek conhängig ist, erkannt

als herrenloses Gut dem K inias tlaunten Erben oder aus chn werden wird. gl. Fisfus zuerkannt und ug werden die

Verwandten folgender Seigamn ten Erben od

An i er nächsten ) des am 4. März 1835 auf hiesiger Sélimait ei

nen Uhr und 17 Thlr, 18 Sgr. 11 Pf. besteht,

2) des am 11, Oktober 1836 hierselbst verstorbenen Arbeitsmannes Johann Vigelahn, eines uncheli- chen Sohnes der Christine Vigelahn, dessen Nach- laß sih auf ungefähr 35 Thlr. beläuft,

3) des am 9, Mai 1835 im hiesigen Juvalidenhause verstorbenen Jnvaliden Micbael Warbelow , dessen Nachlaß 8 Thlr, 29 Sgr, 10 Pf. beträgt,

4) des am 22. Dezember 1768 im Dorfe Eichelhagen, Paprizer Kreises, geborenen und am 31. August 1841 in dem Stolpe-Strom ertrunken gefundenen Ju- validen Christian Schonert, dessen Nachlaß sich auf 9 Thlr. 9 Sgr. 2 Pf. beläuft,

hierdurch vorgeladen, sih innerhalb 9 Monaten, und spätestens in dem voraufgeführten Termine, entweder persönlich oder schriftlih zu melden und ihre Erblegiti- mation zu führen, widrigenfalls sie mit ihren Erban- sprüchen präkludirt und die Nachlaßmassen entweder den sich legitimirenden Erben, oder als herrenlose Güter dem Königl. Fiskus anheim fallen werd-n.

Stolpe, den 19, Oktobec 1813,

(L. S.) Königl, preuß, Lan5- und Stadtgericht. [1707] Nothwendiger Verkauf,

Land- und Stadtgericht zu Brandenburg, den 18, September 1843,

Das hierselbst in der Altstadt, Nitterstraße Nr. 111, belegene, Vol. [T fol. 181. des Hypothekenbuchs ein- getragene und der unverehelichhten Marie Dorothee Bach gehörige Haus mit Hauskavel, gerichtlih abge- {äßt auf 6684 Thlr, 18 Sgr. 10 Pf., zufolge der nebst Hypothekenschein und Kaufbedingungen in unserer Registratur einzusehenden Taxe, soll am 19, Apr il 1844, Vorm, 11 Uhr, vor dem Deputirten, Herrn Land- und Stadtgerichtsrath Augustin, an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden, Königl. Preuß. Land - und Stadtgericht.

[99] Ediktal-Citation, Der Johann Friedrih Thiemann von Screibers- dorf, geb, den 11, April 1802, welcher die Schneider- Profession erlernt hatte und im Jahre 1821 von hier nach Berlin gegangen is, um seinen dort im Militair edienten Bruder zu besuchen, bis jeyt aber weder hier- )er zurückgekehrt, noch auh von seinem Leben und Aufenthalte einige Nachricht gegeben, so wie dessen un- bekannte Erben und Erbnehmer werden hierdurch vor- geladen, sich den 12, November d. J, Vormittags um 10 Uhr, in der Gerichts-Kanzlei zu Mittel-Schrei- bersdorf zu melden und ihre Legitimation beizubrin- gen, widrigenfalls die Todes - Erklärung des Thiemann ausgesprochen und sein Vermögen seinen bekannten nächsten Anverwandten verabfolgt werden wird, Lauban, den 16, Januar 1844. Das Gerichtsamt von Schreibersdorf, tanig,

[56 b]

Berlin-Stettiner Eis enbahn.

Mit Bezug auf die mit dem 20sten d. M, eintre-

starrt gefundenen und bald darauf verstorbenen

tende Veränderung in dem Gange der Güterzü unserer Bahn machen wir hierduvcch bekannt: ee

Wegen Zulässigkeit der Beförderung von Gütern über 20 Centnern 2c. mit dem nächsten Güterzuge behält es

übrigens bei der Bestimmung unseres Tarifs zu Nr. 111,

6. das Betvenden. Gleichzeitig bringen wir hiermit zur allgemeinen Kenut- niß, daß künftig alle bei unserer Bahn aufzugebenden

Güter mit zwei gleichlautenden vollstän- dig ausgefullten Frachtbriefen verschen

sein müssen, zu welchen die Formulare in unseren resp. Expeditionen für den Kostenpreis, und zwar: das Buch zu 25 Bogen 100 fleine oder 25 große Frachtbriefe enthaltend für 12 Sgr. 6 Pf, zivei große Frachtbriefe für 6 Pf,

zwei kleine » N zu faufen sind,

Ziehen die Absender es vor, die Frachtbriese durch unsere Expedienten ausfüllen zu lassen, so sind lebttere befugt, für diese Mühwaltung eine Remuneration von 6 Pf. für jeden auszufüllenden Frachtbrief zu erheben,

S

Stettin, den 18, Januar 1844. Das Diel r ium.

Ç T . M U. 2 . Berlin- Frankfurter 92 b] e.

Eisenbahn. Uägliche Dampf- wagenzüge.

A. Personenzüge.

Abfahrt von Berlin Mrg. 7 Uhr 45 M., Ab, 6Uhr M,

s E B —- G C0 Ankunft in Frankfurt Mrg. 10 Uhr 30 M,, Ab. 9 Uhr 10 M,

O 40 40ck ch 0.040 ©

Mit den Personen - Zügen werden 2 Klassen von

dersonenwagen l. und 11; Klasse, Equipage G; 0h befördert, , Equipagen und Eil

) .. .“ 3. Güterzüge. Abfahrt von Berlin Morgens 11 Uhr 30 Min.

- - Frankfurt Mittags 12 « Ankunft in Frankfurt Nachmitt, 3 Uhr 15 Min - - Berlin - E

Mit den Güterzügen werden Per 0 i tlerzu( nen - nenwagen 11. Klasse und auf Stehpläcel so hs pagen, Frachtgüter und Vieh, besördert.

e L I Ee ergiebt das Betricbs- eglement, welches auf allen Stati ir 1 S s aben f. ationen für 1 Sgr,

Die Direction der Berlin-Frankfurter Eise 1 nbahn- Gesellschaft, | )

[93b] Die Listen der am 3ten dieses Monats statt ind j 1 3 j enden Bertheilung von Prämien auf die Saa R un- serer Droschken werden vom ten d, M. ab ín unserem Büreau, Karlsstraße Nr, 35, so wie bei

Fahrgaste zur Einsicht vorzuzeigen, Berlin, den 1, Februar 1844, Der Vorstand von Berlins vereinigten Fuhrleuten,

Citerarische Anzeigen.

Im Verlage des Unterzeichneten erscheint furzem ; [101]

binnen

Beitr 6d: zur Kritik des Entwurfs

des Strafgeseßbuches für die preußischen Staaten

nach den Beschlüssen des Staatsraths von

ad Ur 3, V. Abgg. circa 24 Bog. gr. 8. geh, in 2 Abtheilungen. I . Neustadt a. d. Orla, den 18, Januar 1844, (S R) (R p N I. K. G, Wagner. Bestellungen nümmt an Och migke’s Buchhandlg. (J. Bülow), Burgstr, Nr. 8, in Berlin,

[100] A t #05

Vom 41, Febr, bis 1, Juli 1844 decken zu Erxleben nachstehende Vollbluthengste :

St, Nicholas v. Emilius a. d, Sea-mew v, Scud 2c, Vollblutstuten zu 8 Ld’or und 1 Thlr,, Halb- blutstuten zu 4 Ld'or und 1 Thlr,

Gaillard v. Tramy a. d, Nidotto v, Neveller 2c. Vollbsutstuten zu 4 Ld’or und 1 Thlr, Halbblut- stuten zu 2 Ld’or und 1 Thlr.

Fremde Stuten ohne Wärter finden auf dem Gute gegen ein Futtergeld von 7 Sgr. täglich für eine Stute ohne, und zu 10 Sgr, für eine solche mit Füllen Aus- nabme und Waitung.

Erxleben, den 30, Januar 1844,

Graf F. von Alvensleben,

94 b]

(Tin Erbpachtksgut, auf der Berlin- Königsb. Chaussee, 7 Meile vom schiffbaren Flusse und einige 20 Meilen von Berlin belegen, soll \o- gleih verkauft werden,

Dieses Gut hat circa 1200 Morgen Aer, 83 Morgen \öner, größtentheils Flußwiesen und ein bereits fultivirtes Bruh von 100 Morgen; auch einige bedeutende Seeen; es ernährt gegenwär- tig 400 Schaafe, 4 Pferde und 25 Haupt-Nindvieh, und hat sehr gute Gebäude, Die Abgaben betra- ge aufs Jahr 74 Thlr, Der feste Preis is 14,000 Thlr. mit 7009 Thlr, Anzahlung. Nähere Nach- richten gewährt auf portofreie Anfragen der mit dem Verkauf beauftragte Güter - Agent Neumann zu

|Schloppe in Westpreußen,

Das Abonnement beträgt:

2 Rthlr. für % Iahr.

4 Rihlr. - 2 E

8 Rthlr. - 1 Iahr. in allen Theilen der Monarchie

ohne Preiserhöhung. Insertions-Gebühr sür den Raum einer Zeile des Allg. Anzeigers 2 Sgr. 2

Allgemeine

Preußische Zeitung.

Alle Post-Anstalten des In- und Auslandes nehmen Sestellung auf dieses Slatt an, sür Serlin die Expedition der Aug. Preuss. Zeitung : Friedrihchsstrassec Ur. 72.

Ihk

Amtlicher Theil. Iuland. Berlin, Allerhöchste Ordre wegen Beschränkung der überzäh- ligen Offiziere. Personal-Veränderungen in der Armee, Vereine zur Unterstüßung der Familien unvermögender Landwehrmänner, Die S pe- nershe Zeitung und die angebliche Reform der Universitäten. Deutsche Bundesstaaten. Baden, Karlsruhe. Verhandlungen der zweiten Kammer, Kurhessen. Kassel. Stände-Verhandlungen über die Eisenbahn-Angelegenheit, Oldenburg. Oldenburg. Trauer am Hofe und im Lande. Holstein. Jhehoe. Untersuchung wegen der September-Unruhen. Freie Städte, Hamburg. Elb-Schiff- fahrt. Schreiben aus Lübe ck. (Neue Syndiciz die Angelegenheit des De Nachtigal ; Rumohr's Sammlungen z Aufschwung der Jn- ustrie.)

Frankreich. Deputirten-Kammer. Ledru - Nollin über die Politik der Regierung. Lamartine über die Besuche in Belgrave - Square. Paris. Genugthuungen an Frankreich in Jerusalem, Majoritäten bei den Adressen seit 1830, Nückkehr des Herzogs von Glücksberg. Briefe aus Paris, (Kammer - Sizungen vom 29, Januarz mehrere Legitimisten reichen ihre Entlassung ein. Stimmung in Betreff des T über die Adresse; Graf Molé, Ministerielle Lage von 1839 und 1843.)

Großbritauien und Irland. London. Schluß des Verhörs der Kronzeugen im O'Connellshen Prozeß.

Belgien. Brüssel, Annahme des Budgets des Junern in der Ne- prajentanten- Kammer,

Spanien. Briefe aus Madrid. (Opposition gegen das Ayuntamicnto- Geseßz Zurückberufung der Erzbischöfe von Sevilla und Santjago die Vermählung der Königin.) F

Handels- uud Börsen-Nachrichten. Berlin und Paris. Börs

Zur nordischen Alterthumskunde. Paris. Ertheilung des Monthyonsch Preises an die Herren Dicffenbach und Stromeier.

Beilage.

Amtlicher Theil.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht :

Dem Ober - Bergrath Lehmann zu Brieg und dem bisherigen Navigations - Lehrer Möller zu Stettin den Rothen Adler - Orden vierter Klasse zu verleihen ;

Den Land= und Stadtgerichts-Rath G illischewski zu Schrimm zum Direktor des Land= und Stadtgerichts zu Grähß zu ernennen;

Dem Kriminal - Richter von Podewils zu Magdeburg den Charakter als Kriminal =Rath zu verleihen; und

Den Land- und Stadtgerichts = Direktor Michels zu Grähß in gleicher Eigenschaft an das Land= und Stadtgericht zu Krotoszyn zu verseßen.

Das 5te Stück der Geseßb-Sammlung, welches heute ausgegeben wird, enthält: unter ;

Nr. 2419, die Allerhöchste Kabinets-Ordre vom 15. Dezember v. J. wegen Herabseßung der von den Pfandbrief-Schuldnern der ostpreußischen Landschaft zu zahlenden Beiträge von 47 pCt. auf 4 pCt,z desgleichen

# E F Berlin, 3. Febr,

| FRath Freiherrn von Schleiniß, des Großherrlih türkischen Ni- - shani Jftiharz dem Spezial - Direktor der Rheinischen Eisenbahn,

Nr. 2420. vom 29sten desselben Monats und Jahres, die Ergän-

zung der unterm 24. Oktober 1840 ergangenen Tarife

betreffend, nach welchen die Gebühren der Lootsen in

den Gewässern zwischen Pommern und Rügen und guf

den Binnengewässern zwischen Stettin und den Mün-=

dungen der Swine und Peene zu entrichten sind; ferner

die Declaration über den Majorennitäts -= Termin der

Jubel, D, S i 20, Baiiiax d: Jz und

» 2422. die Verordnung über die Festseßung und den Ersaß der bei Kassen und anderen Verwaltungen vorkommenden Defekte; von demselben Tage.

Berlin, den 5. Februar 1844.

Debits=Comtoir der Geseß-Sammlung,

«c » 2421,

Angekommen: Der General-Major und zweite Kommandant von Stettin, von der Schleuse, vou Stettin.

Abgereist: Der Fürst Felix Lihnowsky, nah Frankfurt d: 0, Wdér.

Uichtamtlicher Theil.

Inland.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst eruht, dic Annahme: dem Kammerherrn und Wirklichen Legations=

Steuerrath Hauchecorne zu Köln, des Königl. belgischen Leopolds= Ordens; so wie dem Kreisboten Stockmann in Beeskow, der Groß-= herzogl, mecklenburg-s{chwerinshen Kriegs = Denkmünze zu gestatten.

Berlin, 3. Febr. Das heute ausgegebene M ilitair= Wochenblatt enthält folgende Allerhöchste Ordre an das Kriegs- Ministerium (d. d. Berlin, 28, Dezember v, J.):

Jn Beziehung auf Meine wegen Beschränkung der überzähligen Offiziere erlassenen Ordres vom 7. Oktober und 30, Dezember 1841 will Jch nunmehr zur ferneren zwemäßigen Regulirung dieser Ange= legenheit folgende Bestimmungen treffen :

1) Bei allen Truppentheilen der ZJuafanterie und Kavallerie, excl. Garde, soll von jeßt ab allmälig eine weitere Verminderung der überzähligen Offiziere, und zwar so lange, bis Leßtere gänz= lih eingegangen sein werden, in der Art eintreten, daß von drei stattfindenden Abgangsfällen nur zwei Stellen den resp. Trup- pentheilen zur anderweitigen Beseßung durch vorzuschlagende geeignete Portepée - Fähnriche verbleiben, die dritte aber nicht wieder beseßt wird.

2) Von dieser Bestimmung sind die Truppentheile des Garde- Corps vorerst zwar ausgenommen, und soll für dieselben einst- weilen die Ordre vom 7. Oktober 1841 in Kraft bleiben ; jedoch haben auch sie, so weit die Verhältnisse es irgend ge- statten, auf eine angemessene Verminderung ihrer überzähligen Ofxziere Bedacht zu nehmen.

3) Wenn bei Truppentheilen, welche zur Zeit eine größere, als die

Berlin, Sonntag den 4m Februar

1844.

stimmungen noch Portepée=Fähnriche befinden, die bereits im Besiß des unbedingten Zeugnisses der Reife zum Offizier sind, aber bisher noch nicht zum Öffizier haben in Vorschlag gebracht werden fönnen, so dürfen, bei vorzügliher Qualification und wenn ganz besondere Gründe für ihre Berücksichtigung sprechen, dieselben Mir ausnahmsweise noch zum überzähligen Offizier in Vorschlag gebracht werden, sobald ein Abgang in der gegen-= wärtig vorhandenen Anzahl der überzähligen Offiziere ihres Truppentheils stattfindet.

4) Alle Truppentheile der Jufanterie und Kavallerie, excl. Garde, dürfen von da ab, wo sie keine überzähligen Offiziere mehr haben, nur noch in Stelle derjenigen abkommandirten Offiziere Vorschläge zum Offizier mit sofortiger Einrangirung über den Ctat einreichen, für welche solches in Gemäßheit der Ordre vom 31, Januar 1838 ausdrücklich nachgegeben ist.

5) Für die Artillerie verbleibt es bis auf Weiteres bei der Fest-

seßung vom 7. Oktober 1841, wonach bei jeder Artillerie-Bri-

gade funfzehn überzählige Offiziere vorhanden sein können; das

Ingenieur-Corps ist bei diesen Bestimmungen nicht betheiligt.

Jh gebe dem Kriegs-Ministerium hiernach die erforderlihe Be-=

kanntmachung und weitere Veranlassung anheim.

Friedrich TGilhelm.

Folgende Personal - Veränderungen haben bei der Armee statt= gefunden: von Peucker, General-Major vom Kriegs-Ministerium, der Rang eines Artillerie=-Juspecteurs verliehen. v. d. Chevallerie, Oberst-Lieutenant, als Commandeur des 21sten, Graf Schlieffen, Oberst = Lieutenant, als Commandeur des 26sten, Verlohren, Oberst = Lieutenant, als Commandeur des 31sten, Malotki von Trzebiatowski, Oberst - Lieutenant, als Commandeur des 17ten Infanterie-Regiments. Leo I., Oberst-Lieutenant, als Commandeur der 4ten Artillerie - Brigade. von Rohr, Oberst - Lieutenant, als Commandeur des 8ten Husaren-Regiments. G iese, Oberst-Lieutenant, als Commandeur des 7ten Ulanen =- Regiments. Graf Solms, Oberst - Lieutenant, als Commandeur des Zten Ulanen = Regiments. Pientka gen. Haak, Major, als Juspecteur der 5ten Festungs= Juspection bestätigt. von Jvernois, pensionirter Oberst-Lieutenant, gestattet, statt der Armee =- Uniform die der Flügel = Adjutanten mit den vorschriftsmäßigen Abzeichen für Verabschiedete zu tragen. von Bialcke, Hauptmann vom 13ten Jufanterie -= Regiment , zum etatsm. Major ernannt.

Bei den 4 Compagnieen des 3ten Bataillons (Naumburg) 32sten Landwehr-Regiments, so wie bei der 5ten Compagnie des Zten Ba= taillons ( Mühlhausen) 32sten Landwehr-Regiments , haben sich, wie hon früher bei mehreren anderen Landwehr - Bataillonen, Vereine gebildet, welhe den Zweck haben, aus ihren Fonds, der sich durch jährlihe Beiträge der Reservisten und Landwehrmänner 1sten und 2ten Aufgebots bildet,

den unvermögenden Mitgliedern und resp. deren Familien bei un= vorhergesehenen und niht vershuldeten Unglücksfällen wozu auch der Tod des Mannes gehört so wie den bei einem etwanigen Ausmarsh in Nahrungssorgen zurückbleibenden Familien, und endlich den bedürftigen Familien der vor dem Feinde gebliebenen oder in Folge der Strapazen im Verlauf des Krieges gestorbenen, so wie den durch Verwundung oder Krankheit arbeitsunfähig gewordenen

Mitgliedern eine Unterstüßung zu gewähren. Das Kriegs - Ministerium bringt dies von einem lobenswerthen

E

durch die Ordre vom 7, Oktober 1841 nachgegebene Anzahl überzähliger Offiziere haben, sih bei dem Erscheinen dieser Be-

kfameradschaftlihen Siun zeugende Bestreben dur eine amtlihe Mit= theilung im Militair-Wochenblatte zur öffentlihen Kenntniß.

Zur nordischen Alterthumskunde. Jahres=- Bericht.

Der Präsident der nigl, Gesellschaft für nordische Alter- ihumsfkunde in Kopen hagen, Se. Königl, Hoheit der Kronprinz, er- öffnete zu Anfang des Jahres die Jahres - Versammlung, în welcher eine Uebersicht des Zustandes und der Wirksamkeit der Gesellschaft im verslosse- nen Jahre gegeben wurde, /

1) Die vor-columbische Entdeckung und Geschichte Ame- rika’s, Dr, J. Smith zu Boston gab Kunde von mehreren , bei Fall River in Massachuseits gefundenen Menschengerippen , nebst merkwürdigen Bronzesachen und Kleidungsstücken, von welchen er eine Bronze-Pfeilspize und ein Stück aus Binsen gewebtes Zeug übersandte, Schon früher, 1838, haite Dr. Webhb einen ähnlichen Fund in jener Gegend beschrieben und ein Stück der auf einem Gerippe gefundenen Brustplatte, Pfeilspißen und Gürtelzierathen, sämmilih von Bronze, beigefügt, Berzelius haite diese Bronze in ihre Bestandtheile zerlegt und sie von derjenigen verschieden be- funden, welche aus dem Bronze-Alter des Nordens herrührt, hingegen der- jenigen ziemlih gleih, welche aus der leßten Zeit des Heidenthums im Norden zuweilen vorkommt, Namentlich finden sich darin dieselben Be- standtheile, wie in der Bronze eines solhen Fundes bei Növling in Züt- land, welche der Prof. Forchammer für die Gesellschaft untersucht hat: nur daß diese etwas mehr Zinn und Blei und weniger Zink enthält, als die amerikanische, Prof. Rafn erinnerte dabei an mehrere Fünde solcher Bronze - Röhren , welche, durch Dräthe oder Schnüre aneinander gereiht, Gürtel bildeten, dem in Massachusetts gefundenen ähnlich *),

H. R. Colcraft gab nähere Auskunft über den im vorigen Jahres- Bericht erwähnten merlwürdigen Fund eines flahen Jn sriftensteins, nebst mehreren schr alten Sachen in Grave Creeck Mount, Marshall County, ín Virginien. Sämmtliche Mittheilungen und eine Abbildung der beigefügten Zeichnung sind mit Bemerkungen von Rafn in den Denk-

riften der Gesellschaft bekannt gemacht. Dr. Swift n Wten in Pennsolvanien vermehrte die Sammlung

der Gesellschaft i 200 Stü indianischer Steinsachen,, die an den Ufern des Delaware größtentheils um Easton und Philadelphia gefunden sind,

,_ Etatsrath Hegewis ch schenkte einige keilförmige Splitter von Obsi- dian und ein Stück Obsidian, von welchem jene abgespaltet waren, Sie sind aus Mexiko, wo dergleichen in Menge gefunden werden, und haben auf- fallende Aehnlichkeit mit den so häufig in nordishen Grabhügeln gefunde- nen Feuersteinsplittern und Flintstücken, aus welchen die Splitter und Schiefer

geschlagen sind **),

*) Vergl, die Denkschriften der Gesellschast 1840 44, S, 104— 19,

Tafel 5, **) Abgebildet in dem Leitfaden der Gesellschaft zur nordischen Alter-

thumsfunde, S, 37,

Dr. Lund meldete aus Lagoa Santa die în der Zeitschrift der brasi- lianischen Geschicht8-Gesellschaft mitgetheilte Merkwürdigkeit, daß man in St. Paulo das Testament eines Joao Ramalho gefunden, welches der Notarius Lourenço Vaz am 3, Mai 1580 in Gegenwart des Nichters Pedro Dias und vier anderer unterschriebener Zeugen aufgenommen, und worin er erklärt, daß er neunzig Jahre an diesem Orte gewohnt habe: so daß er, wenn er 1499 angekommen, schon zwei Jahre vor Colum- bus Entdeckung Amerikas, dort war. Mit seiner Aussage stimmt der Bericht eines späteren Verfassers, Frei Gaspar da Madre de Deos, der sich auf damals noh vorhandene Urkunden stüßt, daß Martin Affonso de Sousa, welcher zuerst diesen Theil Brasiliens entdeckte und am 17. August 1532 bei S, Vincente landete, wichtige Dienstleistungen von einem Ramalho erhielt, der mit der Tochter des Jndianer-Häuptlings Tebyricà verheirathet war, ; N

Weiter berichtcte Dr. Lund aus Brasilien, daß der österreichische Na- turforsher von Helmreichen , der kürzlich von den Diamantbergen Serra do Gr@ó Mogol und Minas novas gekommen, ihm mehrer Pfeil- spißen von Flint und Bergkrystall für die Gesellschaft dargeboten, und bei seinen weiteren Reisen in Süd-Amerika die Zwecke der Gesellschaft förbern werde. Professor Sch ü ch zu Rio Janeiro übersandte in einem Bande der- selben brasilianischen Zeitschrift den Bericht über die angeblihe Entdeckung der Trümmer einer alten Stadt in Bahia, mit seinen Bemerkungen, und er- innerte dabei an die Berichte spanischer und portugiesisher Chroniken, daß man schon zu Anfange des achten Jahrhunderts von der portugiesischen Küste nah einer Jnsel jenseit des atlantischen Meeres segelte, Der Se- cretair der Geschichts-Gesellschaft in Rio Janeiro, Don Januario, meldete, daß der Kanonikus Don Benigno José de Carvalho e Cunha im Februar nach den Steppen im südlihen Bahia gereist sei, um die mehrbesprohenen Stadttrümmer zu untersuchen, und wird das Ergebniß mittheilen. i

Der Prediger Wilhelmi zu Sinsheim übersandte sein 1842 in Hei- delberg erschienenes Werk: „Der Normänner Leben auf Jsland und Grön- land und ihre Fahrten nah Amerika hon über 500 Jahre vor Columbus“, aus nordischen Quellen, vornehmlich aus Rafa’s Antiquitates Americanae.

Franz Kubinyi zu Losoncz in Ungarn übersandte seine in Pesth 1842 georuee magyarische Uebersegung von Rafn's Geschichte der Entdeckung

lmerifa’s durch die Normänner im zehnten Jahrhundert : Ertekezés Ame- rika felfödöztetéséröl á tizedik században. i

2) Grönlands geschichtliche Denkmale, deren erste beide Bände 1838 ausgegeben, sind auf drei Bände angelegt, Vom legten Bande sind hon 29 Bogen gedruckt und enthalten: Auszüge isländischer Jahrbücher des Mittelalters Grönland betreffend, eine grönländische Ur- kunden-Sammlung, beide von F. Magnusen, mit Einleitungen und An- merkungen; ferner erdkundliche vermischte Nachrichten des Mittelalters über

Grönland und dessen Umgebung, bearbeitet von F. Magnusen und Rafn. Beigefügt sind die Berichte von den Reisen der Zeno's im Norden, über-

seßt und erläutert von De. Br edsdorf, Darauf wird noch eine Ueber-

sicht der späteren Entdeckungsreisen nah Gröuland folgen, um die Stellen der alten Wohnpläße (bygdir) wieder aufzufinden ; nebst ciner antiquarischen Ortsbeschreibung, zum Theil auf Reisen und Untersuchungen gegründet, welche die Gesellschaft mchrere Zahre auf ihre Kosten in den Meerbusen Süd - Grönlands veranstaltet hat, Diesen Theil bearbeitet Dr. Pingel,

der selber lange Zeit dort gewesen ist, 3) Die Jsland betreffenden alten Saga's enthalten die

altnordishen Quellen zur Geschichte des nördlichen Europa's und Amerika's und besonders Jslands vom 9ten bis 14ten Jahrhundert, von der ersten Entdeckung und Bebauung Jslands bis zum Ende des eigentlihen Saga- schreibens, Der Dru des ersten Bandes dieser Islendinga Sögur (Jslân- dischen Saga's), mit Ari Frodi's Islendingabók oder liber originum Islandiae, und Landnamabók, d. i, Buch von den ersten Ansiedlern, mit genauer Angabe der von ihnen in Besiß genommenen Landstriche, war schon im vorigen Jahre vollendet, als man sich entschloß, noch einige alte Denk- mäler beizufügen, welche theils die Stammbäume der Ansiedler in den ersten Jahrhunderten ergänzen , theils die Sprache und Rechtschreibung des 12ten Vahrbuiderts in welchem Ari Frodi schrieb, befunden, Auch haben die nothwendigen Register den jeßt ers vorliegenden Band verzögert, für welchen Jon Sigurdsson die Abschriften und Vergleihungen der Handschriften ge- macht, Rafn den Abdruck der zum Grunde gelegten Urschriften mit den Lesarten besorgt und F. Magnusen die Vorrede verfaßt hat.

4) Die Jahrbücher der nordischen Alterthumskunde (,An- naler sor Nordisk Oldkyndighed““) beschließen mit dem vorgelegten vierten

Bande den zweiten Jahrgang 1843, : f: 5) Die Sammlung der nordishen Alterthümer hat einen

Zuwachs von 579 Stücken in 159 verschiedenen Sendungen erhalten, der sich also gegen voriges Jahr (wo Se. Majestät der König von Dänemark auf einmal 257 Stücke schenkte) um mehr als 200 Stücke und 66 Sen- dungen gesteigert hat: was, nebst dem vermehrten Besuche der Sammlung, die crfreulih wachsende allgemeine Theilnahme dafür bezeugt. *) Bemer- lenswerth is darunter: aus der Heidenzeit, und zwar aus dem ältesten Steinalter (worin die Sammlung am reichsten is), eine \chalförmige Urne mit eingegrabenen Zierathenz mannigfaltige Bernstein sachen, in Platten , Kugeln, zu Anhängseln und Halsbändern. Aus dem Bronze- alter: ein Schwert, dessen Klinge über 2 Fuß lang ist, die längste bisher bekannte, und noch in der alten Scheide stak , welche inwendig die ‘haarige Seite einer Thierhaut und auswendig Leder über dem Spahn zwischen bei- den hat, Zwei Goldurnen, zweimal so groß, als die \{chon vorhandenen, 7 Zoll im Durchmesser, 4 Zoll hoch, jede aus Einem Stücke getrieben, mit den an Bronzesachen so häufigen Ringzierathen. Der Finder, ein Pslü-

*) Jn dem dänischen Berichte sind die einzelnen Gaben umsiändlich beschrieben und die Geber und Fundorte genannt, Dasselbe gilt von dem

dort beigefügten Verzeichnisse des Zuwachses der Bücher - Sammlung der Gesellschaft.