i , on Terceira selbst abgehen, um den Ober- ur grey er Perzos S übernehmen, das gegen die Rebellen ge= efehl ü an sello Brauco fiel uur dur den Verrath eines Theils r6at M, E Gemwalt, der Plaß-Gouverneur General Padua der Garn f ieren und etwa 100 Mann nah Guarda ne vg 08 ijt Ag da E n wenn sie niht noch weiteren bedeutenden Zu-= Has N rag e Castello Branco sih längere Zeit werden zu hal= MOML E ijt faum glaublih; bald werden wir hören, daß sie br Heil in der Flucht auf spauisches Gebiet gesucht haben. Die Cortes sind vorläufig prorogirt. Schon am 7ten erschien der Mi= nister des Junern Herr Es A vor den Kammern , und verlas
folgende Königliche Dekret : das soge Bapurud der Befugniß, die Mir durch den Art. 74 §. 4 der constitutionellen Carta verliehen is, nah Anhörung des Staats- Raths gemäß Art. 110 derselben Carta, habe Jh beschlossen, die Cortes bis zum 20sten laufenden Monats einschlüssig zu prorogiren, Gegeben im Palaste Necessidades, 7. Februar 1844. (Gez.) Die Königin.“
Hier ist man über den Ausgang der Dinge vollfommen beruhigt, und die öffentlihe Stimmung läßt nihts zu wünschen übrig. Am 10ten war großer Empfang bei der Königin aus Aulaß des Jahres- tages der Wiederberstellung der Carta, und als die Monarchin Abends mit ihrem Gemahl in der Oper erschien, wurde sie von der ganzen Versammlung mit dem lebhaftesten Jubelruf empfangen. Auch die Lustbarkeiten des Karnevals haben wieder ihre volle Lebhaftigkeit ge- wonnen, Theater und Bälle sind stets gefüllt. Aus dem Verunglücken des jeßigen Aufstandes dürfte der Regierung nur neue Kraft erwachsen.
Nachschrift. Der beste Beweis, welches freundliche Ein- verständniß zwischen den beiden Regierungen von Lissabon und Madrid herrscht, liegt wohl darin, daß, wie mir versichert wird, die spanische Regierung der diesseitigen zwei Kolonnen Truppen angeboten haben soll, um zur Erstickung des ausgebrochenen Aufstandes mitzuwirken. Viele glauben wohl, daß das Anerbieten mehr im eigenen Juteresse
“t / /
der spanischen Regierung gemacht worden sei. Griechenland.
ò Athen, 9, Febr. Der neulih in der National-=Versamm- | lung durhgegangene Gesebß - Entwurf, welcher die nah Beendigung des Freiheitskampfes ins Land gekommenen Griechen für eine gewisse | Reihe von Jahren, je nah der Zeit ihrer Einwanderung, vom Staats dienste ausschließt, und die Abseßung aller zu dieser Klasse gehü- renden Angestellten befiehlt, läßt si als eine Ausdehnung der Reaction des 3. Septembers gegen die fremden Angestellten auf alle die Grie- chen charafterisiren , die weder Eingeborene sind, noch mitgefämpft haben. Die Debatten zogen sich durch 11 Sißungen und verursach- ten große Aufregung, sowohl innerhalb als außerhalb der Versamm- lung, welche bei dieser Frage in zwei große Parteien von \{wankten- der Stärke zerfiel. Endlich siegte die der Eingeborenen (Autochthonen) mit bedeutender Majorität, obgleich sie nicht allein die Heterochthonen, aber als Freiheitskämpfer uiht persönli betroffenen Sommitäten Kolettis, Maurokordatos und Metaxas, sondern auch die ganze Presse (deren Redaktoren sämmtlich Heterochthonen sind), und den Einfluß des hiesigen englischen und französischen Gesandten gegen sih hatten. Bei diesem gegen die Fremden geführten Schlage scheinen die Ein- geborenen vorzugsweise die Fangrioten im Auge gehabt zu haben, welche bisher im Staatsdienste besonders bevorzugt waren, um auf diese Weise jede Möglichkeit abzuschneiden, aus\chließlih durch Fremde regiert zu werden. Es läßt sich jedoch vorerst noch uicht bestimmen, ob sich eine selbstständige Autochthonen - Partei bilden, oder ob nur die Eingeborenen aus den verschiedeuen bestehenden Parteien sich dann zusammenthun werden, wenn ihr JZuteresse als solcher in ezrage steht, was in den Debatten über die Verfassung, vorzüglich bei Bestimmung der Requisiten der künftigen Deputirten und Senatoren, und den Kategorieen, aus welchen leßtere zu nehmen, der Fall sein möchte. Nach Beendigung der Aemterfrage, welche bekanntlich bei der Debat- tirung des 3ten Artikels des Verfassungs = Entwurfes auftauchte und zur Abfassung eines besonderen Geseßes Veranlassung gab, rückte die Versammlung in ihren Arbeiten rash vor, und nahm in 3 Sibungen die Rubriken des Entwurfs über die Theilung der Gewalten und die Rechte der Krone von Art. 5—35 mit wenigen, meist unbedeutenden Veränderungen an, Der Artikel, welher das Zweikfammer - System festseßt, fand wenig Widerstand und ging mit bedeutender Stimmen- mehrheit durch. Die vou Vielen aufgestellte Behauptung, daß die
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Luitpold, des muthmaßlihen Erben des Königs Otto, weun dieser als Kind den Thron bestiege.““
Dasselbe Blatt sagt ferner:
„Es geht die Rede von einer Regentschaft im Falle der Minderjährig- feit des Thronfolgers. Das neulich in Frankreih angenommene Prinzip, daß der nächste Verwandte des Königs Regent werde, is vielleicht das Beste, und wir sind der Meinung, daß es sehr weise gehandelt wäre, die Königin Mutter mit der Vormundschaft ihres unmündigen Sohnes zu beauftragen. Dieses is namentlich für unser Land unter den gegenwärtigen Verhältnissen besonders wünschenswerth und zweckmäßig.“
Ein anderes hiesiges Blatt sagt Folgendes:
„Vorgestern hatten die Gesandten von England und Frankreich eine Unterredung mit dem Minister des Acußeren, Herru And. Metaxas, in wel- cher sie ihm im Namen ihrer rev. Regierungen erklärten, daß die National - Versammlung gehalten wäre, die Konferenz - Protokolle in
ibrer ganzen Ausdehnung zu beobachien, besonders aber mit Hin bli auf die darin enthaltenca Beschlüsse über die Thronfolge ; und daß man nicht verlangen follte, daß der Prinz Luitpold
die griechische Religion annehme, da ja dies ohnehin von Seiten der Kin der des Königs und des Prinzen Luitpold geschehen werdez es wäre daher besser, dieses in der Constitution niht zu erwähnen und später nach Um-
Antochthonen , als anti=royalistish, sich diesem Systeme aus allen Kräften widerseßen würden, hat ih also nicht bestätigt. (Vergl. unten die Beilage.) In der heutigen Sißung kamen die Bestimmungen über Nach- folge und Regentschaft zur Verhandlung, und es wurden in derselben zwei merkwürdige Beschlüsse gefaßt. Einmal wurde Art. 39 des Entwurfs angenommen, welcher festseßt, daß jeder Thronfolger ohne Ausnahme sich zum grieischen Dogma bekennen müsse, wonach also die Brüder des jeßigen Königs im Falle seines kinderlosen Ablebens, den griehischen Thron nur in dem Falle besteigen könnten, wenn sie sich zum Uebertritte in die griechische Kirche entshlössen, in welchem Alter fie auh zur Succession gerufen würden; eine neue in den Protokollen, welche ihnen das Erbrecht ertheilen, nicht enthaltene Verbindlichkeit, — Ferner richtete man sich bei der Bestimmung der Erbfolge streng nach Art. 8. der Convention der Großmächte mit Bayern über die Grün- dung des griehishen Königreihs vom 7, Mai 632, ohne den Zu sah-Artikel derselben vom 30. April 1833 irgend zu berücksichtigen. Art. 8. sagt nämli blos, daß die griechische Krone na der Orduung der Erstgeburt erblih sei, bestimmt aber uicht, ob die Söhne den Töchtern vorgehen. Der Zusab=Artikel enthält nun die Bestimmung, daß die Frauen von der Succession ausgeschlossen und nur im Falle des völligen Aussterbens des Mannesstammes die dem leßten König nähststehende Prinzessin und deren Mannesstamm s\uccessionsfähig sei. Gegen die Verbindlichkeit dieses Zusaß=Artikels wurde von Maurokordatos angeführt , daß der Beschluß ohne Mitwirkung der Regentschaft ge- faßt worden sei, die am 30, April 1833 nicht allein bereits gebildet elen, sondern seit mehreren Monaten in Griechenland selbst regiert e derselbe niemals Griechenland offiziell mitgetheilt wor= i dd ev daher eigentlih gar feine Kenntniß von ihm habe. Sit ays National-Versammlung angenommene Erbfolge-Ordnung englischen ps Modi ‘Vin (0 T M Bea I Schi mäch l / : an it auf die Maßregeln der 3 Shußmächte ver diesen Punkt sehr gespannt. 9 PEY = Utheu, 1 S ü Wi Jr 7 W. Febr. Gegenwärtig sind es vornehmlich zwei erhalte welde die Vemüther in Sven ah und in Spannung on deg erhandlungen der National - Versammlung ehern Fa hronfolgers und 2) die Regentschaft, Die er ihtiglad m Anderem darüber: Yronfo\ tis, weiter liegenden Gegenstandes, nämlich der
wenn wir y ï zu ter anatolischen Kirche bekennen wenn der König tete en seren Prag swoben. Wie gut würde es sein, jestät dann sich mit ten et deläme — A anien R vas ges,
wie er am
d mi besten das Glüdck der Nation daturglindi €, zu überlegen, sein Nachfolger die
ständen die nöthigen Vorkehrungen zu treffen. Man sagt, daß die Herren Gesandten sih über diesen Gegenstand mit dem Könige zu verständigen be absichtigen.““
Im Uebrigen geht es jeßt mit der Constitution {nell vorwärts. Seit dem Abgang der leßten Post (am 6ten) hat man 29 Artikel angenommen, und zwar von Artikel 14 bis 42 inklusive. Die Ver- änderungen sind sehr unbedeutend und im Ganzen hielt man \si{ch an den Entwurf der Kommission. Das ganze vierte Kapitel von dem König is mit folgenden einzigen Veränderungen angenommen :
„Art. 34. Die jährliche Civilliste des Königs wird jedesmal beim Antritt seiner Regierung für die Dauer derselben festgeseßt. Eine Ausnahme wird aber bei dem König Otto gemacht, dessen Civilliste vorläufig auf zehn Jahre festgestellt wird.“
Gestern wurden noch Art. 43 und 44 vorgelesen und zwei Amendements vorgeschlagen; das eine, von Rigas Palamides, geht darauf hin, zu bestimmen, daß au die Königinneu von Griechenland der orientalishen Kirhe angehören müssen. Um diesem Arsinnen jedoh ein Ende zu machen, wurde die Sibßung von dem Präsidirenden (Herrn Metaras) auf heute vertagt.
3 Uhr Nachmittags. So eben komme ich aus der National- Versammlung, deren heutige Sißung eben beendet ist,
Jm 43. Art. hat man das Wort „Regeut “ ganz gestrichen und am Ende die Worte hinzugeseßt: „ein besondercs Geselz wird das die Regentschaft Betreffende festseßen.“
Art. 44 ist ganz gestrichen und folgender Beschluß der National Versammlung an seine Stelle geseßt worden: „Die verwittwete Kü- nigin Amalia wird, im Falle der Minderjährigkeit des Thronfolgers, von Rechtêwegen zur Regentschaft berufen.“
Art. 45 is nach dem Worte „Regent“ hinzugefügt worden : „„Griechisher Bürger vom orientalischen Ritus.“
Die Verfassung is übrigens heute bis Art, 58 incl. angenommen worden.
Die Kommission für das Wahl = Geseh besteht aus : Palamides, A. Londos, D, Londos, Karamogdati und Meletopoulkos für Morea, Trikoupis und Kalliphronas für das Kontinent, und Paximadi und Damianos für die Juseln.
Maurokordatos hat seinen Abschied als Gesandter in Konstan- tinopel verlangt, in Folge einiger Veränderungen im Personal der Gesandtschaft dur das jebige Ministerium,
C: U Wo-b-5S.
2 Paris, 22. Febr, - Die Lage der Europäer zu Tunis wird, nach einem Schreiben von dort vom 23, Januar, mit jedem Tage s{wieriger, seit die Differenzen des Bey mit Sardinieu ausgebrochen sind. Alles, was den christlichen Namen trägt, is der Gegenstand des glühendsten Hasses und der leidenschaftlichsten Verfolgung von Seiten der Mauren geworden. Bereits is es zu Thätlichkeiten ge- kommen, und wenn der Bey nicht schnell die strengsten Vorkehrungs- Maßregeln für die Sicherheit der Christen aller Nationen trifft, wo- für die sämmtlihen auswärtigen Agenten gemeinsame Schritte thun wollten, so is bei dem geriugsten Anlasse ein furchtbarer Ausbruch zu befürhten. Schon hat ein solcher einmal gedroht. Ein neapolt= tanischer Unterthan hatte mit mehreren Mauren einen Streit bekom- men und sleuderte einen Stein gegen einen derselben. Da sammelte sich augenblicklich eine große Masse von Eingeborenen um ihn, fiel über ihn her, mißhandelte ihn furchtbar und ließ ihn für todt auf dem Plaße liegen. Der neapolitanische Vice-Konsul, {nell von dem Vorgange unterrichtet, eilte augenblicklich mit seinen Leuten her= bei, um scinen Landsmann den Häuden der rasenden Masse zu ent- reißen. Allein nun wendete sich die ganze Wuth des wilden Haufens gegen ihn, ein Hagel von Steinen wurde gegen ihn und seine Leute abgeschleudert, und ste sahen sich gezwungen, ihr Heil selbst in der Flucht zu suchen. Die Masse war inzwischen bis auf 3000 Köpfe angewachsen, die furchtbares Mordgeschrei ertönen ließen. Glücf= licherweise famen aber noch zeitig genug auch die übrigen Ko=sulu
mit ibren Agenten herbei und \perrten das Marine-Thor ab, Ohne dies weiß der Himmel, welhes Unheil noch vorgefallen wäre, Alle | Europäer hatten sogleich ihre Häuser und Läden gesperrt. Am |
22sten trug sich noch ein Ereigniß zu, welches zeigt, welche ge-= | fährlihe Stimmung unter den Mauren gegen die Christen herrscht. Ein Maure mit einer elenden Trommel durhzog die Straßen der Stadt und schrie aus vollem Halse unaufhörlich, der Tag sei jebzt qe=- fommen, wo die Mauren an den Christen Rache nehmen fönnten. Alle Europäer fürchten, daß ein Aufstand gegen sie ausbrehen möchte, wenn es den Konsuln uicht gelingt, durch energische Schritte den Bey zu Sicherheits - Maßregeln sür die Bedrohten zu vermögen. Beson- ders fürchtet man für den Augenblick, wo die fardinische Flotte vor Tunis erscheinen wird. Die Befestigungs - und Vertheidigungs - Ar-= beiten wurden daselbst noch immer mit gleihem Eifer fortgeseßt, |
Eisembahnen.
Verlín, 27. Febr. Die in der heutigen Nummer der Gesehz-= Sammlung veröffentlihte Bestätigungs-Ürkunde des Nachtrages zu den Statuten der Berlin-Stettiner Eisenbahn lautet folgendermaßen:
„Wir Friedrich Wilhelu, von Gottes Guaden, König von
Preußen 2c. 2c. ;
Nachdem die zunächst zur Errichtung einer Eisenbahn von Berlin nach Stettin zusammengetretene, unterm 12. Oktober 1840 von Uns be- stätigte Berlin-Stettiner Eisenbahn-Gesellschaft in der General-Ver- sammlung vom 26, Mai 9, J. die Anlage einer Zweigbahn von Stettin nach Stargard, als eines integrirenden Theils ihres bisherigen Unternehmens, so wie die Erhöhung des ursprünglich zu 2,724,000 Rtblr. angenommenen Actien-Kapitals um den Betrag von 1,500,000 Rthlr., beschlossen hat, wollen Wir hierdurch sowohl zur Anlage der oben ge= dachten Eisenbahn vou Stettin nach Stargard, als au zu der vor= erwähnten Erhöhung des Actien-Kapitals Unsere landesherrlihe Ge- nehmigung ertheilen, und den anliegenden, auf Grund der ín der General-Versammlung vom 26, Mai v. J. gefaßten Beschlüsse aus- gefertigten Nachtrag zu den Statuten der Berlin-Stettiner Eisenbahn-
Religion seines Volkes annehm f nnehme dder wenioa 4 S ' igstens der Sohn des Ÿ rinzen
Gesellschaft in allen Punkten bestätigen, Zugleich bestimmen Wir,
| 3, November 1838 ergangenen
daß die in dem Gesebße über die Cisenbahn-Unternehmungen vom
. No ( j allgemeinen Vorschriften, namentlich diejenigen über die Expropriation, au auf das obengedachte Unter- nehmen einer Zweigbahn von Stettin nach Stargard Anwendung finden sollen, i i
Ÿ Die gegenwärtige Bestätigung und Genehmigung soll nebst dem Nachtrage zu den Gesellschafts-Statuten durch die Geseß-Sammlung bekannt gemaht werden. Gegeben zu Berlin, den 26. Januar 1844. (L, S) Friedrichß Wilhelm.
Mühler. von Bodelschwingh.“
Zandeis- und Börsen - Uachrichten. ._Verlin, 27. Febr, Die Umsäße in Eisenbahn- Actien an heutiger Börse beschränkten sich hauptsächlich auf Ultimo-Negulirungen, in Folge de- ren einige Csekten höher, andere hingegen etwas matter waren, — Oester- Le Cssekten, worin das Geschäft sehr bedeutend, erfuhren einen neuen Aufschwung. h
Marktpreise Lom Getraide. Berlin, den 26. Februar 1844, Zu Lande: Weizen 2 Rtblr, 2 Sgr. 5 Pf., auch 1 Rihlr. 25 Sgr. 10 Pf. ; Noggen 1 Rthlr. 13 Sgr. 2 Pf, auch 1 Rthlr. 10 Sgr. 10 Pf. ; große Gerste 27 Sgr. 7 Pf.; Hafer 20 Sgr. 5 Pf. Zu Wasser: Weizen 2 Rthlr, 6 Sgr., auch 2 Rthlr. 2 Sgr. 5 Pf. ; Noggen 1 Rihlr. 14 Sgr. 5 Pf, auch 1 Rthlr. 13 Sgr. 2 Pf. Sonnabend, den 24, Februar 41844. Das Schock Stroh 8 Rthlr., auch 5 Rthlr, 15 Sgr.
Heu 1 Rthlr. 5 Sgr., auch 22 Sgr. 6 Pf.
Berliner m Os e Den 27. Februar 1844.
Der Ceutner
y F I’r. Cour. . 2 » q . Fond. S Actien. 2) Er. Cour. | | Beiel | Geld. 1 Halet, | Geld, | Gen, E O &t, Sebuld-Soh, 34] LOIL | 1014 [20 Pote, Binenb. S | 1/04 | — A Di 7 do. do. Prior. Obl, 4 _— | 103% Pr. Engl. Ob1.30.' 4 101 Ñ —- Med Ei b 190 Präm Sch.d.Seeh,'— G02 S9Z O Lpz. E E | s | s z ¿s do. do. Prior. Obl, 4 — | 103% | Kur- u. Nenmwärk. Ta | N L 91 - Brl. Anb. Eiseub, — eum — 1154 à Schuldverscbr. 35 100 — ¿ 93 | 1541 Z gi L do. do. Prior. Obl. 4 — 103% | 154 Berl. Stadt-Obl. 35! 1017 — f Z Z s E Ï Es f S Düss. Elb, Eisenb.| 5 0 | 95 Daus, do, in Th;!— 45 — . g L L 4 ;, [do. do. Prior. Obl.| 4 998 | Ea Westpr. Pfandbe. 5 — 100% Ó M z ¿-» | | Grossb. Pos,. do. 4 105: —— O en, 9 82 E | Frs S E Ï f do. do. Prior. Obl. 4 997 L do. do, 35| 100 x -— 91 E »1 At oi do, v.Staat garant, 37 _— 987 | Ostpr. Pfandbr. 35 10:3 —— L S e zl 4 i r 2, Bel. Frankf. Eisb.| ( IOAz | ——| Pon. do, 37| 101 í 100 Í 2 j Qr | i Ï i ì Ido. do. Prior. Obl. | 4 104 s 1037 | Kur- u, Neum. do. 35 1013 101 : H q | Sélteciaae dg 31 101 228 Ob .-Schles. Eisb.| 4 119% S J : : 5 A do.Lt.B. v. eiugez.|— 114 x L Gold al marco. |— — _— B.-S(.E.Lt. A u.B|— 129 | 128 | Feriedrichsd’or. — 137; 135 Magd.-Ialbst. E. | 4 1207 | _— | And.Gldin. à 5 Th.\—| 113 11% [BresI- Schweidn.- | | Disconto. — 3 1 Freibg.Fiseub.| 4 —_— |— | | Fr. Cour. M echeei-Cours. | Thir. zu 30 Sgr. | Brief. | Geld. Amsterdam . C E Ee e O I Kurz — | 141% do. (200 Fl 2 nt, 4405 M 300 Mk. Kurz 150% | TOE O 300 Mk. | 2 Mt 1493 | E VONUON e I Sti 3 Mt. 6 24% | — E S0 2 S A E bes s o) O Pl 2 Mit. | 1044 | S MURSDUNS. o iei S 150 FL 2 Mit. | 1025 | S, De S 100 Thlr. | 2 Mt. | 995 | 99% E 99% Leipzig in Courant im 14 Thl. Füss. 100 Thie. } 7 O | n | u Frankfurt a M. Wes «aae: 100: Pl 2 Mt 56 28 | 56 24
100 SRbL| 3 Woch. | 1077 | —
POLETE U S S S
Anuswärtige Börsen.
Amsterdam, 23, Febr. Niederl, wirkl. Sch. 5417-, 5% do. 1005. 5% Span, 212: 3% do. 364. Pass. E Ausg. —. Zinsl, TAE. Pr. Sch. —., Pol. —. Oegsterr. 1095. 4% Russ. Iope 91%.
ADCW een 22 lr Zil (N Mêuo Aul, alt,
Vrankfürta M. 241 Poln 5% Met, 113: 6. Div. p. ulte. 2010. 2008. Bayr. Bank-Actien 688 G. Iut. 54%, Poln. 300 Fl. 96 G. do. 500 FL 985 G. do. 200 Fl. 323 6.
London, 20. Febr. Cons. 3% 97%. Belg. 1065, Neue Anul, 23%. Pas- sive DE, Ausg. Sch. 13%. 25% Holl. 557. 5% do. 102. Neue Port, 457, Engl, Russ. 1187, Bras. 79. Chili 103. Columb. —, Mex. 342. Peru 29,
P a Tis, 22. Febr. 5% Rente fin cour. 125. S5. 3% Rente fin cour, §2. 60, 5% Neapl. au compt, 103. 75, 5% Span. Rente 32%, Pass. 6.
Wien, 23. Febr. 5% Met. 1114. 4% 1005. 3% T7. Bank-Actien —, Anl.de 1834 1515. de 1839 131%. Nordb, 1397. Glogzagn, H: Livorn. 992. Pesth. 103%,
Preuss,
Bank - Actien ohne Hope 90. G. Stiegl. 90 G.
1/ 25% —.
Mail. 108.
Äönigliche Schauspiele.
Mittwoch, 28, Febr. Der Kaufmann von Venedig. (Herr Döring, vom Königl. Hof-Theater zu Hannover: Shylock, als Gast- rolle.)
Donnerstag, 29. Febr, Clavigo. Hierauf: Der gerade Weg ist der beste. (Herr Döring im ersten Stück: Carlos, im zweiten Stück: Elias Krunun, als Gastrollen.)
Freitag, 1. März. Die Familien Capuletti und Montecchi, (Mad. Schröder = Devrient: Romeo, als Gastrolle.)
Preise der Pläße: Ein Billet zum Balkon oder einer Loge des ersten Ranges 1 Rthlr, 10 Sgr. 2c.
Im Konzertsaale: 1) Quand Pamour s'en va.…., vaudeville en 1 acte. 2) La première représentation de: Quinze jours de sagesse, vaudeville en 1 acte, par Mr. Mélesville. 3) TIn- diana el Charlemagne, folic-vaudeville en 1 acte, par Mr. Bayard.
Königsstädtisches Theater
Nittwoh, 28. Febr, (JItalienishe Opern- Vorstellung.) 1 Barbiere di Seviglia. Opera buffa in 2 Atti. Musíca del Macstro Rossini. (Sga. Elisa Bendini: Rosíne.)
Donnerstag, 29. Febr, Gast - Vorstellung des Kinder = Ballets des Herrn Price in 3 Abtheilungen. Dazu: Des Schauspielers leßte Rolle.
Freitag, 1. März.
Oeffentliche Aufführungen.
Mittwoch, 28. Febr., Abends 7 Uhr, im Saale der Sing-Aka- demie: Erste Soirée des zweiten Symphonicen-Cyklus der K. Kapelle, worin Symphonieen von Haydn ((3-dur) und Mozart (D- dor) und eine der Ouvertüren zu „Lenore “ von Beethoven zur Ausführung fommen und Miß Anna Birch die Arie Ah perhfido! von Beethoven und die Arie Uoly, holy! von Händel und der K. Konzertmeister M. Ganz sein fünftes Violoncelle=Konzert vortragen werden.
Verantwortlicher Redacteur Dr. 9. W. Zinkeisen.
— ——__—S
Der Talisman.
Gedruckt in der De ckerschen Geheimen Ober - Hofbuchdruckerei. Beilage
365
Mittivoch den 28?{ Februar.
-— 2 59. Su él f. j Iulaud. Stettin, Bekanntmachung über die Steuerpflichtigkeit der
Stärke- und Syrup-Bereitung.
Deutsche Bundesstaaten. Anhalt-Deßau. Deßau. Geschß über die Bestrafung der Laudstreicher. — Bekanntmachung über das Aufsuchen von Waarenbestellungen. — Vero1zduung über die Veranstaltung von Kollelten.
Haiti. Schreiben aus Pari 2, (Grundzüge der neuen Verfassun.)
Die griechische Autochthonen - Frage. Haudels- und Börsen-Nachrichten. Breslau. Marktbericht. —
Schreiben aus Triest, (Handels-Verkehr mit Preußen.)
Julanund.
Stettin, 23. Febr. Die hiesige Königl. Regierung erläßt in dem heutigen Amtsblatte cine Bekauntmahung, in der es heißt: „Da zu unserer Kenntniß gekommen is, daß hier und da Zweifel dar- über obwalten: ob Landleute, welche aus selbstgewonnenen Kartoffeln Stärke zum Verkauf anfertigen, oder aus Kartoffeln und Kartofsfel=- Stärke Syrup zum Verkauf fabriziren, deshalb gewerbesteuerpflichtig seien, so sehen wir uns veranlaßt, die betreffenden Gewerbetreibenden zur möglichsten Vermeidung etwaiger Contraventionen hierdurch uo bejonders darauf aufmerksam zu machen, daß in Folge vorlängst er- gangener höherer Entscheidung die Bereitung von Stärke und Syrup zum Verkauf, auch wenn nur selbstgewonnene Produkte dazu verwen- det werden, der Gewerbesteuer vom Haudel unterliegt und daher gleich jedem auderen Gewerbe bei der betreffenden Gewerbesteuer-Veranlg gungs8-Behörde rechtzeitig angemeldet werden muß,“
Ausland. Deutsche Bundesstaaten. __ Anhalt =Deßau. Deßau, 24. Febr. tigen Wochenblatte ausgegebene Geseß
1. Ein Geseh O Arbeitsscheuen (d. d, folgenden sind:
_§, 1, Wer geschäfts- oder arbeitslos umherzicht, ohne sich darüber auêlvellen zu können, daß er die Mittel zu seinem redlichen Unterhalte be- siße oder doch eine Gelegenheit zu demselben aufsuche, hat als Landstreicher eine drcei- bis sech8monatlihe und im Nückfalle eine ein- bis dreijährige Zwangs-Arbeitshausstrafe verwirkt, E
_Nach ausgestandener Strafe is der Ausländer weilen,
§, 2, Das Betteln wird mit Gefängniß bis zu 6 Wochen geahndet.
Bei Kindern unter 14 und über 7 Jahr alt kann die Slrafe in kör- perliche Züchtigung mit 6 bis 12 Ruthenhieben verwandelt werden,
Ausländische Bettler sind nach au€gestandener Strafe aus dem Lande zu weisen.
§. 3, Wiederholtes Betteln und Beiteln unter ers{hwerenden Um ständen, nämlich:
1) wenn auf falschen Namen oder unter fäls{chliher Vorschüßung von Unglücksfällen, Krankheiten oder Gebrechen gebettelt wird z
2) wenn der Bettler Waffen bei sih führt oder sich Drohungen elaubt, insofern nicht durch die Drohung eine härtere Strafe verwirkt ist ;
3) wenn Jemand eines fremden Kindes beim Betteln sich bedient oder ein Kind zu diesem Zwecke hergiebt,
ist mit der Strafe zu ahuden, welche den zum crsten Male betroffenen Landstreicher nach §. 1, trifft,
Der zweite Nückfall des Bettelus ist wie der erste Nückfall beim Land- streichen zu bestrafen,
§. 4, Den Bestimmungen der §§. 2, und 3, unterliegen auch diejeni- gen, welche Kinder zum Betteln anleiten oder ausschicken, §5, Wer Personen, die seiner Gewalt oder Aufsicht untergeben sind und zu seiner Hausgenossenschaft gehören, vom Betteln abzuhalten unterläßt, hat Gefängnißstrafe bis zu acht Tagen verwirkt.
§, 6. Mit der §, 2, bestimmten Strafe sind auch diejenigen zu belegen,
1) welhe dem Spiele, Trunke oder Müßiggange sich dergestalt ergeben, daß sie in einen Zustand versinken , in welchem zu ihrem Unterhalte oder zum Unterhalte derjenigen, zu deren Ernährung sie verpflichtet sind, fremde Hülfe oder öffentliche Unterstüßung in Anspruch genom- men werden muß; _
2) welche öffentlihe Armen - Unterstützungen empfangen, wenn sie sich weigern, die ihnen von der Armen-Bchörde oder Polizei-Behörde an- getwiesene, ihren Kräften angemessene Arbeit zu verrichten ;
3) welche nah Verlust ihres bisherigen Unterkommens binnen ciner von! der Polizei - Behörde zu bestimmenden Frist sich kein andertveitiges Unterkommen verschaffen und auch niht nachweiseu fönnen, daß sie solches, aller „angewandten Bemühungen ungeachtet, nicht vermocht haben,
2, Eine Bekanntmachung der Herzoglichen Kammer (4. d. 16, Febr. ), der zufolge Waaren-Bestellungen, auch auf den Grund der dazu ertheilten (Hewerbescheine, künftig nur bei Gewerbtreibenden gesucht werden dürfen, und zwar bei Handeltreibenden ohne Beschränkung, bei anderen Gewerbtreiben- den aber, sie mögen Gegenstände ihres Gewerbes verkaufen oder nicht, nur auf solche Sachen, welche zu dem von ihnen ausgeübten Gewerbe als Fabrik - Materialien, Werkzeuge oder nach ihrer soustigen Beschaffenheit ín Bezichung stechen. Nur Bestellungen auf Wein können auch ferner bei an- deren Personen, als Gewerbtreibenden gesucht werden. Die Uebertretung obiger Bestimmung ist nah dem Geseße über den Hausirhaudel vom 14, Of- tober v. J. zu bestrafen.
3, Eine Verordnung (d. d. 10, Februar), na welcher das öffent liche Herumgehen oder Herumschicken, um Beiträge zu einem bestimmten Zwecke von Personen zu erlangen, welche sich nicht {on vorher zu densel- ben verstanden haben, — die Veranstaltung von Kollekten, — nur nach dazu erlangter Erlaubniß der Kammer, als Ober - Polizei- Behörde, ge- stattet ist, L : 2 :
ZU Kollekten für Kirchen oder Schul - Anstalten oder zu Zwecken is die Genehmigung beim Konsistorium nachzusuchen, nächst, wenn es kein Bedenken dagegen findet, des Erlaubniß-Scheines zu veranlassen hat,
Wer ohne Erlaubniß Kollekten veranstaltet oder bei unerlaubten Kol- lekten thätig mitwirkt, verfällt in eine Geldstrafe von 5 bis 10 Nthlr, oder angemessene Gefängnißstrafe,
Wer eine Kollekte aber unter dem Vorgeben falscher Thatsachen oder unter falsher Angabe der Veranlassung oder des Zwecks derselben unter- nimmt, hat dieselbe Strafe, wie derjenige, welcher unter falshem Namen bettelt, nah dem Geseße vom 10. Februar d. J,, verwirkt,
V Ul L
ch_- Paris, 21. Febr. Matt erfährt einiges Nähere über die Grundzüge der neuen Verfassung von Haiti, Demnach können Afri= faner und Judianer oder die Abkömmlinge der einen oder der ant- deren, sei es väterlicher oder miitterliher Seite, Bürger der Republik werden; dagegen faun durchaus kein Weißer in derselben Bürger werden oder Grundeigenthum besißen. Der zweite Abschuitt seßt die bürgerlichen und politishen Rechte fest, Der dritte Abschnitt betrifft die Gleichstellung der Haitier mit allen anderen Nationen, Jede Art der Gottesverehrung ist erlaubt, die Freiheit der Presse gewährleistet,
Die mit dem heu- Sammlung enthält :
über die Bestrafung der Landstreicher, Bettler und 10, Februar), dessen wesentlichsten Bestimmungen die
aus dem Lande zu
religiösen 1 welches hier die Kammer zur Ertheilung
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Sulen für die beiden Geschlehter sollen errihtet werden, der Un- terriht frei und unentgeldlih sein. Geschworenen-Gerichte sollen be- stehen. Das Volk hat das Recht, sih auf friedliße Weise und obne Waffen zu versammeln. Die Schranken der gesetzgebenden, vollzie- henden und gerichtlihen Gewalt sind bestimmt. Die vollziehende Gewalt wird von einem Präsidenten geübt. Die Legislatur besteht aus einem Senate und einem Repräsentantenhause. Älle 2wei Jahre wird ein Drittheil der Senatoren erneuert. Ju der ganzen Einrich tung des Hauses der Repräsentanten herrscht viel Aebnlichkeit mit jener desselben Hauscs in den Vercintigten Staaten, eben \o in der des Senats mit jenem dort. Die Chefs der vier Abtheilungen der Staats-Verwaltung heißen Staats-Secretaire, Die nöthigen Eigen schasten, um Wähler zu sein, werden festgeseßt. Die Farben der Republik sind blau und rotb, in horizoutaler Richtung über einauder. Das Wappen derselben is die Palme, auf welcher cine Freiheitsmüte \{webt, und verziert mit einer Waffen-Trophäe mit dem Sinns\prue : Jn der Einigkeit ist Stärke. Port au Prince is der Siß der Re- gierung, unter dem Namen Port Republicain. Jeder Ausländer ge nießt in Haiti Sicherheit seiuer Person und seines Eigeuthums.
Die griechische Autochthouen - Frage.
Es ist eine eigenthimlihe Erscheinung, daß die ihrem Wesen nach inneren Fragen des griehischen Königreiches wohl häufiger die allgemeine Politik berühren, als dies anderwärts der Fall sein möchte. Viele erklären diese Eigenthümlichkeit dadurch, daß ste sagen, das junge Kön‘greih bilde noch keinen in sich abgeschlossenen Körper, sondern sei, wenigstens für jeßt, noch als ein blos politisch abgerissener Theil des großen Ganzen zu betrachten, zu dem es früher gehört hat. ie obige Bemerkung möchte vorzugsweise von der Frage des Tages gelten, nämlih dem Streite der eingeborenen Griechen mit den eingewanderten um die Befähigung zu den öffentlichen Aemtern, und dieser daher einer besonderen Beleuchtung nicht unwerth sein. Die Eingeborenen verlangen nämlih den Ausschluß der Eingewanderten (vorerst nur derer, die nah dem Freiheitsfampfe gekommen sind) von allen öffentlihen Aemtern, die Eingewanderten dagegen auch hierin volle Gleichheit der Nechte mit den Eingeborenen. Wollte man deu Schlüssel zu dieser Erscheinung auf eine allgemeine Formel reduziren, so föunte man sagen, daß er in dem hier bestehenden Mißverhält nisse der Konsumenten zu den Produzenten liege,
Die {wache griechishe Bevölkerung war durch den Greiheitô- kampf dezimirt worden, sie rettete aus i
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ihm nur ihre Hände und deu naten Boden, und der Production wurden noch überdies alle die- jenigen entzogen, welche si{ch dem Soldatenstande oder Staats dienste zugewandt hatten. Alles war frisch zu schaffen, deun nichts war übrig geblieben, fast alles Material hierzu, fast alle Bedürsuisse mußten vom Auslande bezogen werden, die Einfuhr war ungeheuer, die Ausfuhr unbedeutend. Das mit der Regierung ins Land gekom- mene Geld strömte daher bald ins Ausland zurü. Ackerbau, Han-= del und Gewerbe hatten sich durch die Hülfe dieses Geldes, man könnte sagen künstlich, gehoben, und dessen allmäliges Verschwinden war wohl die vorzügliche Ursache der Stockung, des Rücganges und allgemeinen Mißbehagens in dem Pproduzirenden Theil der Nation (diese Reaction scheint uns ihren Culminationspunkt noch nicht erreicht zu haben). Der an sih \{chwacche produzirende Theil der Nation leidet daher Mangel an Geld und an Häuden, uud die bfentlichen Lasten drücken schwer auf ihn.
Auf der anderen Seite zogen s\ch alle Vorkümpfer der verschie- denen im türfischen Reiche ausgebrochenen Ausstände und wer sonst noch von Enthusiasmus getrieben wurde, allmälig in den Ländertheilen zusammen, welche das jeßige Königreich bilden, halfen deren Befreiung erkämpfen und seßten sich dort fest. Schon während des Kampfes und mehr noch nah dessen Beendigung, strömte dort ferner eine Masse von Griechen aus allen Weltgegenden (namentlich aus dem Fanar) zusammen, welche im Staatsdienste ihr Glück versuchen wollten. Hier- aus ergab sih nun eine solhe Masse von Kandidaten und Stellen- jägern, daß selbst der stolze überbreite Staatsbau, welchen die Negent= schaft in dem jungen Lande aufführte, alle unterzubringen nicht im Se A Der Betrieb dieser fostharen modernen Ma- shine nahm aber eines Theils die schwachen Staats : Einkünfte so völlig in Anspruch, daß der Regierung zur Hebung der sogenannten materiellen Jnteressen wenig oder gar keine Mittel übrig blieben, an derentheils erforderte er größere Kapazitäten, als sie bei den Einge borenen und den Freiheitskfämpfern in der Regel zu finden waren, deswegen wurden diese von den fähigeren Einwanderern in der Art überflügelt, daß wohl zwei Drittheile aller gegenwärtig Angestellten aus PLebteren bestehen.
Siegthum des Nährstandes, Mißverhältuiß zwischen diesem und dem nur auf den Staatsdienst angewiesenen Zehrstande, zwischen dem Staatsgebäude und den Staats-Cinkünsten, Bevorzugung der Einge wanderten vor den Eingeborenen bei Beseßung der Aemter, Vernach lässigung der materiellen Juteressen und überhaupt Unthätigkeit von Seiten der Regierung, die angegebenen Uebel zu heben und zu lin= dern, so weit dies n ihrer Macht stand; dies möchten etwa die Grundzüge der Lage vor dem 3, September sein. Grund zu Miß behagen und zur Sehnsucht nah Verbesserung dieser Ucebelstäude war daher genug vorhanden, und die Opposition fand an ihnen allein, ganz abgesehen von fremder Einwirkung, ein weites Feld, sie legte aber, wie gewöhnlich, auch die Uebel der Regierung zur Last, deren Aenderung -ganz außer dem Machtbereiche derselben lag, und machte wissentlich oder unwisseutlich den großen Fehlschluß, daß in einer Ver- änderung der Regierungsform, in einer Constitution, die Panacce für alle diese Uebel liege.
Der angedeutete Zustand des konsumirenden Theiles der Nation macht zum Theil das Geschrei gegen die angestellten Deutschen und den Unstand erklärlich, daß die auf das räthselhaste Drängen der Großmächte von der allzu gewissenhasten Regierung vorgenommenen Reductionen den 3, September mit herbeiführten,
Eine Kritik dieses Tages liegt außer dem Bereiche unserer Auf- gabe, Hier verdient nur bemerkt zu werden, daß gerade die nicht eingeborenen Militairs und Beamten die vorzugsweisen Präparateurs und Moteurs dieses Tages waren, deren wohlverstandenecs Privat: Juteresse sie doch allein {hon zu treuen Anhängern des Throncs hätte machen sollen, Die Strafe folgte auf dem Fuße, denn kaum waren die deutschen Beamten abgeseßt, kaum war die National =Versamm= lung zusammengetreten, so erhoben die Eingeborenen ihre Stimme auch gegen diese fremden Eindringliuge und wagten bei Verhandlung des dritten Artikels des Verfassungs-=Entwurfs den ersten Sturm ge= gen dieselben, indem sie die Annahme eines Geseß-Vorschlages durch- seßten, welcher die nah dem Ende des Zreiheitskampfes Eingewanderten für eine gewisse Reihe von Jahren, von der Publication dêèr Verfassung an, von jeder Amtsbefähigung ausschließt und die Entlassung aller in diese Kategorie fallenden Angestellten (mit Ausnahme der Militairs und der Leh- rer) befichlt. Der Anstoß is somit gegeben, und da hier zu Lande die Dinge einen ungemein raschen Verlauf nehmen, so ¡scheint viel dafür zu
Beilage zur Allgemeinen Preußischen Zeitung.
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sprechen, daß, insofern die hiesigen Verhältnisse leine wesentlihe Um- gestaltung erfahren, die Eingeborenen, aus welchen die fünftigen Kam= mern vorzugsweise bestehen werden, ihre Theorie, wenn nit auf le- gislativem, so doch auf administrativem Wege bis zu deren äußersten Konsequenzen durchführen werden. Wir glauben daher, daß es über= flüssig sei, auf die Streitfrage wie sie jeßt verhandelt worden und deren mögliches Schicksal näher einzugehen.
Weuden wir uns nach diesen Bemerkungen über die Sachlage zur Kritik der Ansprüche der Eingeborenen, welche man hier unter dem Worte Antochthonismus zusammenfaßt, so ergiebt sich vor Allem, daß sie aus dem Standpunkte des Rechtes keiner Vertheidigung fähig sind, denn sie verlangen, däß wohlerworbene Nechte verleßt und dem neuen Geseße rüdckwirkende Kraft gegeben werde. Die Constitution von Troczene enthält nämlih ein äußerst liberales Jndigenatsgeseß und crflârt alle die, welhe nah diesem Gesetz das griehi|che Bürgerrecht erworben haben, ohne Unterschied für gleihberechtigt zu den öffent- lichen Aemtern. Diese Bestimmungen galten bis zum Erlasse eines Königlichen Gesehes vom Jahre 1835, nach welchem das griechische JIndigenat durch dreijährigen Aufenthalt im Lande nah der Einschrei= bung des Eiuwanderers in irgend eine Gemeinde des Landes erworben wird, und über dessen Härte damals die Journale gewaltigen Lärmen erhoben, Das fraft dieser Geseße erworbene Vollbürgerreht soll mun in eine Art Kleinbürgerrecht verwandelt und die Amts-Befähi- gung nur für die Eingebornen, und (vor der Hand) für die nicht eingebornen Freiheitskämyfer reservirt werden. — Es ist behauptet worden, daß die Forderungen der Autohthonen auch den Protokollen widerstreiten, jedoch wohl mit Unrecht, denn, insoweit uns diese bekannt sind, sprechen sie nur das Recht der Freizügigkeit zwischen Griechen- land und den unter türkishe Herrschaft zurückehrenden insurgirten Provinzen aus, reguliren aber feinesweges auch die Rechte dieser Klasse von Einwanderern, welche zum Ueberflusse durch den erwähn- ten Geseßvorschlag den Eingebornen ausdrülich gleichgestellt wird.
Anders stellt sich die Sache, wenn man voraussebt, daß der
ge Zustand des Königreiches ein definitiver sei, und daun die Grage aus dem Standpunkte des Nothrechtes betrachtet. Dann fann man den Eingeboruen nicht ganz Unrecht geben, wenn sie zu den Cingewanderten sagen: Wir erkennen euch als Brüder und Bürger, allein es giebt mehr Kandidaten als Aemter im Lande und wiederum mehr Aemter, als das Land ertragen kannz ohne Anstellung müßte aber ein großer Theil von uns verhungern oder verfümmern. Wir leugnen nun nicht, daß ihr in derselben Lage scid, und gleichen des- halb zweien, an demselben Brette klammernden Sciffbrüchigen, das aber nur einen zu tragen im Stande i}; in dieser Lage könnt 1hr es uns nicht verargen, daß wir, die wix gekämpft und gelitten und noch dazu die Stärkeren sind, euch, als die Shwächeren und Minderberechtigten, von den zu unserem eigenen Unterhalte noth= wendigen Aemtern ausschließen. Wir betrachten diese mehr nach det Vortheilen , die sie dem Judividuum gewähren, als nah den Anfor= derungen, welche das Gesammtwohl an den Beamten stellt, denn was leßtere betrifft , so sehen wir Alle \o ziemlich guf gleicher Stufe der Kenutnisse und Fähigkeiten und bieten noch außerdem die Garautieen, welche der Eingeborene als solcher vor dem Fremden voraus hat.
Diejenigen dagegen, welche (wie Maurokordatos und Kolettis) den jeßigen Zustand des Königreiches nicht als einen desinitiven, \son= dern nur als einen transitorischen ansehen, welche behaupten, daß der griechische Freiheitskampf nicht beendigt sei, sondern erst begonnen habe, schen in dieser Maßregel eineu bedeutenden Rückschritt, weil sie zwischen dem freien und türkischen Griechenland eine Scheidelinie ziehe und die Aufmerksamkeit von den äußeren Verhältnissen ableuke und den inneren zuwende.
Ganz abgesehen aber von der Frage, heutige Königreich habe, und ob daher der Autohthonismus derselben förderlih sei oder uicht, scheinen uns die von ibm ausgegangenen Be \hlüsse darum besondere Beachtung zu verdienen, weil durch sie das griechische Volk selbst die ihm von den Großmächten gegebene Be- gränzung dadurch sauctioniren würde, daß es bleibende Rechte aus der- selben ableitet, was bisher noch nicht geschehen war. — Es würde somit auch die moderne Theorie des Abendlandes vom Staats-Territorium mit deren Cousequenzen bei si einführen, welche bekanntlich stets eine Um- wälzung des politischen Jdeenganges zur Folge hat, denn bisher hatte man sich hier ausschließlih an den Begriff vom Volke gehalten, wie ihn das Mittelalter, und der Orient noch heute, aufstellt, und dasselbe stets als den Jubegriff aller derer definirt, die da gleichen Glauben und gleihe Sprache haben, ohne deren Heimat irgend zu berüdsid- tigen. Die gleihe Sprache bildete in dieser Definition sogar fein nothwendiges Element und wurde eigentlih nur dann berücksichtigt,
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jeßige
welhe Bestimmung das
wenn man vom Volke in der engsten Bedeutung sprechen wollte.
Aus dem Gesagten scheint sich zu ergeben, daß, wenn nicht der Autochthonismus überhaupt, so doch dessen erster Aft der Konsolidi-- rung des jeßigen Zustandes des Königreiches uur förderlich sein könnte. Lag es nin bei Errichtung dieses Königreiches mit in der Absicht der Großmächte, durch die Anerkennung des griehishen Aufstandes und desseu Begränzung auf einige türkische Provinzen, die Pforte vor dessen weiterem Umsichgreifen zu bewahren und sie zu hindern, an die Wieder - Eroberung der aufgestandenen Landestheile ihre besten Kräfte vergeblih zu vershwenden, war daher jener Akt auf die Er= haltung der Türkei mitberechnet und liegt diese noch jeßt in ihrem Plaue, so sollte man glauben, daß das Juteresse Englands und grankreichs den hiesigen Repräsentanten dieser Mächte gebiete, sich wenigstens in dieser Frage für den Autochthouismus und gegen die Propaganda zu erklären. Dies is} jedoch nicht der Fall, denn wir erblicken sie gerade in der entgegengeseßten Stellung, — Wir möchten nicht behaupten, daß allein das, was in den Forderungen der Au- tohthonen als gehässig dargestellt wird, die beiden Repräsentanten zut dieser Haltung veranlaßte, da von dem Standpunkte der Mächte aus diesem der oben angeführte Nothstand entgegengehalten werden kann, und wären geneigt, derselben vorzugsweise folgende Gründe unterzule= gen, Der Kern der Autochthonen besteht aus zwei, Kolettis und Maurokordatos und deren Protektoren feindlichen Elementen, nämlich:
l) Aus einem großen Theile der sog. napistishen Partei, welche überhaupt (man möchte sagen weniger bewußt als unbewußt, deun auch sie postuliren theilweise möglichst freie Justitutionen) si konser= vativen Tendenzen zuneigt, — Diese behaupten, daß sie bei dieser Frage uur einen von Kapodistrias Traditionsweise überkommenen Plan wieder aufgegriffen hätten, Der Präsident soll nämli, ihnen zufolge, kurz vor seinem Tode eine National - Versammlung nur zu dem Zwecke ausgeschrieben haben, um auf legislativem Wege \sämmt- liche niht Eingeborene von allen öffentlichen Aemtern auszuschließen.
2) Aus solchen, welche meist aus persönlihem Interesse gegen Maurokordatos? und Kolettis? angestrebte Diktatur Opposition machen uud den Autochthonismus zu ihrem Paniere erwählt haben, wie Rigas Palamides. Die Forderungen der Autochthonen sind daher auch zugleich Parteifragen.
Es scheint jedo, als ob hierbei das Partei -Juteresse nicht in erster Linie stehe, denn wir sehen mehrere eingeborene Abgeordnete, die sonst zur sog. französischen Partei gerechnet werden, auf Seiten