1844 / 67 p. 4 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

und Uorwegen. : Di Bülletins über das Stockholm, aat Febr. Die neuesten Befinden des Königs lauten:

Nachmittag besser, als bei der Ausgabe des befanden si hu. 4 fort, obgleich die nächtliche Ruhe weniger gut g b

Een ächst vorher Stunden besser befunden, als an den nächs angenen eng mehr ias genossen und diese Nacht unge= gegang Stunden guten Schlafs gehabt, A fangen 1 Oben auf der großen Zehe is die Haut Ee ringem Umfange dunkler geworden, allein der Umkreis des ober= ee f 19, Februar. Se. Majestät haben eine weniger gute p befinden sich aber im Uebrigen E 0 Februar. Se. Majestät haben während der Nacht Jhr Zustand is im Uebrigen unverändert Vie in den leßten zweimal 48 Stunden, E E E Dees 914, Februar. Der Zustand Sr. Majestät, der seit dem leßten Sonntag sich fast unverändert erhalten, t | id zu verschlimmern angefangen, so daß Sie jeßt s{wäcer und die Brandflecken am Fuß hat sich etwas erweitert und die angefangene Eiterbildung beinahe aufgehört, Die Haut oben auf der großen fel und mißfarbig. e | j Den 22, Februar. Se. Majestät befinden sich heute, unge-

Den 23, Februar. Se, Majestät haben wieder angefangen, einiges Verlangen nah Speise zu äußern und fühlen sh heute nah so weit besser, als Zeichen zur Eiterbildung aufs ueue einzutreten scheinen.

Königs die Person Sr, Majestät nicht verlassen und seine Kleider nicht abgelegt hat, ist erkrankt.

A Lissabou, 16. Febr. Die Regierung scheint nun bestimmt davon unterrichtet zu sein, daß der General Graf Bomfim wirklich einer etwa hundert Mann starken Abtheilung vor dem ganz in der Nähe der spanishen Gränze gelegenen festen Plaße Almeida, Mann, gar keine Besaßung gehabt zu haben scheint, erschienen und wirklich desselben Meister geworden sein. Der Gouverneur hat \chen Festung Ciudad Rodrigo geflüchtet und dort die f}reund= lihste Ausnahme gesunden. Jndeß macht der Aufstand durchaus

Schweden Den 17. Februar, Nachmittags 1 Uhr. Se. Majestät Bülletins; dies währ 8. Februar. Se. Majestät haben sich fortwährend in den lebten 2 Pt 7 in Folge dessen die Kräfte fähr 7 sich zu mehren. flächlichen Brandfleckens auf dem Fuße zeigt eine anfangende Citer= Nacht gehabt, als die vorangaugene, guten Schlaf gehabt und f hat heute Vormittag Kräfte geringer sind, als während der vorhergegangenen Tage. Der Zehe und den beiden nächsten Zehen an derselben is ebenfalls dun= achtet die Nacht schlaflos gewesen, etwas besser als gestern. einer schr guten Nacht etwas stärker. Die Stelle am Fuße i} auch in Der Graf Brahe, welcher seit dem Anfange der Krankheit des Portugal, thätigen Antheil an dem Ausstands - Versuche nimmt. Er soll mit der außer einer geringen Zahl von Kanonieren, kaum an vierzig sich, dem Vernehmen nah, über die Gränze nah der \pani= daß in La

keine ernstlihen Fortschritte. Man berichtet zwar, i Guardia etwa hundert Mann des ersten Jäger - Regiments den Aufrührern sich angeschlossen haben. Dagegen sind die

von Castello Branco ausgezogenen Truppen der Rebellen zu Alcanis von einem Theil des 12ten Lnien-Regiments, das sich fast gänzlich anfangs ihnen angeschlossen hatte, wieder verlassen worden, und die zu ihrer Pflicht zurückehrenden Soldaten haben sich dem treu ge- bliebenen Obersten Caldeira von diesem Regimente wieder angeschlossen. Von den Operationen des Barons de Leiria gegen Castello Branco vernimmt man noch nihts weiter, er scheint noch Verstärkungen ab= zuwarten, Von dem Abgange des Herzogs von Terceira ist auch Alles stille, es scheint, daß solher uit für nothwendig erachtet wird, Dagegen wird ein Operations - Corps zur M R der Rebellen gebildet unter dem Befehle des General - Majors Vicomte de Fonte-Nova. Dasselbe soll aus einer Reiter - Brigade und drei Brigaden Fußvolk, ciner Batterie reitender Artillerie und einer Abtheilung Sappeurs bestehen. Jn der Provinz Alemtejo soll der beste Geist herrshen. Freiwilligen - Abtheilungen bilden sih dort in Kolonnen, um jedem Versuche Uebelwollender, die Ruhe und Ord= nung zu stören, sogleich kräftig entgegenzutreten. Auf die Güter der in den Aufstand Verwikelten soll die Regierung Beschlag gelegt haben, *)

Vereinigte Staaten von Uord-Amberika.

O New -: York, 6. Febr. Herr Calhoun is endlich in dem Kampfe, den seine Anhänger seit langer Zeit gegen die des Herrn van Buren in Betreff der zu erwartenden Ernennung eines demokra= tischen Kandidaten für die Präsidentschaft durh die im nächsten Mai stattfindende Convention von Baltimore unterhalten, durch Ablegung eines offenen Glagubensbekenntnisses selbst aufgetreten dur eine Art Manifest, das er in Form eines Briefes an das Calhounistishe Comité von Charleston in dem dort erscheinenden Blatte Patriot veröffent- licht hat. Alle Organe der amerikanischen Presse, die der Whigs sowohl, als die der Demokraten, theilen dasselbe in ihren Spalten mit; Alle au, wie sehr sonst auch die Gesichtspunkte, von denen sie bei der Beurtheilung ausgehen, verschieden sein mögen, lassen der Einsicht, der Unbeugsamkeit der Grundsäße, der Stärke der Logik, der Beredtsamkeit des Styles Gerechtigkeit widerfahren, wodurch sich die- ses politische Glaubensbekenntniß in jeder Zeile auszeichnet, Es is eine bewundernswerthe Vertheidigung der Calhounistishen Grundsäbe, und zugleich eine scharfe Philippifa gegen die Prätensionen der van Burenisten; aber wenn wir die Großartigkeit der Form bei Seite lassen, \o I wir darin keine Thatsache, kein Argument, dessen man sich nicht hon von beiden Seiten bedient, das nicht bereits bekannt und besprohen worden wäre.

Der einzige Fehler, welchen die unparteiishen Männer der Able= gung des GOlgubensbekenntnisses des Herrn Calhoun vorwerfen können, ist, daß es js spät kommt. Die Epoche, wo die Convention von Baltimore zusammentreten soll , ist zu nahe, und die Wahl der Ah= Urban, welche sie bilden sollen, hat bereits in einer zu großen uon von Staaten stattgefunden, als daß es noch möglich wäre,

s ganze R ere C, umzustürzen, um es auf die Grundlagen

B welche Herr Calhoun haben will. Es is zweifelhaft, ob

E «s egt selbst wenn er bei Zeiten damit hervorgetreten wäre,

blei Ai wäre , Präcedentien umzustürzen, welche, wie

ntersügung R, u en, do die Macht des Gebrauches und die

lichen Ens 8 A en Comités für sich haben, deren unermeß-

ewiß, daß er je p anerkennt, dei er ihn scharf rügt. Es ist

onvention zu verhindern Heren Dusammentritt noch die Akte einer

sich zu versammeln. Das Manit, die bereits ernannt und bereit ist,

nur eine neue Brandsael hee giest des Herrn Calhoun kann daher

“n 4 Zwiettat sein, die in die Reihen der

ach einer K: : ori i tet unterdrückt zu betrachten 5 ex hat

hat sich den Jusurgenten, angeshlag gend

ves heute hier eingetroffenen londoner der Ausstand bereits als völlig ang gefunden und Niemand

s Anm, d, Red,

406

Demokraten geschleudert wird, besonders wenn es, wie dies aus seiner Sprache indirekt hervorzugehen sheint, wahr ist, daß er dabei beharrt, als Kandidat zur Präsidentschaft aufzutreten, ohne sih um die Wahl zu kümmern, die zu Baltimore getroffen werden wird. Seine bere- dete Protestation wird niht zur Wirkung haben, diese Wahl in den Augen der Demokratie null und nichtig zu machen, indeß hat er die Wahrheit zu sehr auf seine Seite zu bringen gewußt, als daß seine Anhänger niht dem Banner getreu bleiben sollten, das er mit kräf= tiger Hand so muthig aufgepflanzt hat.

Méx ils.

_ Paris, 28. Febr. Man hat auf dem Wege über New=- Orleans Nachrichten aus Mexiko, die bis zum 28, Dezember reichen, Santana hatte das Dekret, welches er insgeheim erlassen hatte, und wonach alle in Kalifornien wohnenden Amerikaner ausgetrieben wer- den sollten, zurückgenommen. Der Gesandte der Vereinigten Staa= ten hatte gegen dasselbe protestirt und der mexifanischen Regierung mit einer vollständigen Abbrehung der diplomatischen Verbindungen gedroht. Aber der Diktator, bei der sonderbaren Politik beharrend, die sih durch eine ununterbrochene Reihe von Akten der Strenge und dann wieder der Schwächen, gegenüber den Ausländern, bemerkbar macht, hat sogleih für dieses demüthigende Nachgeben sich wieder entschädigt, indem er ein neues Dekret erlassen hat, kraft dessen alle Ausländer, die das mexikanishe Gebiet betreten, einer scharfen poli zeilichen Aufsicht unterworfen werden, wie man anderwärts Leute solcher unterwirft, die aus den Gefängnissen oder Straf-Arbeitöshäusern des Staats entlassen werden. Es ist ihnen verboten, in Mexiko sich auszuschif= fen, wenn sie nicht außer den Papieren, wodurch ihre Nationalität beurfundet wird, auh noch Zeugnisse über guten Leumund und un- bescholtene Sitten vorbringen können. Dann dürfen sie die Republik nicht durchreisen, ohne in jeder Stadt oder in jedem Dorfe anzuhal= ten und dort ihren Namen, ihr Alter, ihren Stand, Beschäftigung, Religion, Wohnort, Aufenthalts-Erlaubniß, die betressende Karte u. s. 1. anzugeben, und das Alles mit einer solhen Masse verwickelter For- malitäten, daß die Reisenden dadurch eben so vielen Plackereien als Kosten ausgeseßt werden.

Eisenbahu e:

Berlin, 6. März. Ju der Februarssitzung des Vereins für Eisen- bahnkunde wurde zur Beantwortung der in der lezten Versammlung auf- gestellten Frage: in welcher Art Eisenbahnbrücken von weiter Spannung aus Gußeisen dargestellt werden fönnen? von einem Mitgliede angeführt, daß die Oberschlesische Eisenbahn bereits einen Versuch hierüber gemacht habe; der aus Gußeisen hergestellte und bei einer Weite von 40/ zum Tragen vou 1000 Ctr, bestimmte Brückenbogen sei indeß bei der angestellten Probe schon bei einer Belastung von 750 Ctr. gebrochen, Ein Mitglied bemerkte jedo hierzu, daß bei der späteren Untersuchung der Bruchstelle sich ein Gußfehler in dem Bogen gefunden habe. Auch machte sich in der Versammlung die Ansicht geltend, daß das Gußeisen bei diesen Brückenbauten nur da angewendet werden dürfe, wo die rückwirkende, nicht die absolute Festigkeit in Anspruch genommen wird, und daß es we= sentlich zur Erhöhung der Widerstandsfähigkeit der Brücken und zur Verhütung eines schädlichen Einflusses der Erschütterungen beim Ueber= gange der Cisenbahnzüge beitragen werde, wenn das Gewicht der

rücfenbogen im Verhältniß zu dem Gewicht der {wersten Züge, welche sie passiren sollen, so groß als möglich angenommen und durch Belastung mit anderen Massen noch vermehrt würde. Alsdann wurde auf den Vorschlag des Herrn von Mülmann die Anlegung eines allgemeinen Repertoriums der neuesten in- und ausländischen Eisenbahn = Literatur beschlossen, wozu die Mitglieder die Materialien liefern wollen. Ferner erläuterte Herr Vorsißende eine bildliche Dar= stellung der Fahrpläne der sämmtlichen belgischen Eisenbahnen, aus welcher die Abgangs- und- Ankunftsözeit der Züge auf allen Stationen entnommen werden kann, Ein Mitglied versprah zur nächsten Sibung eine gleich bildlihe Darstellung der Fahrpläne der von hier aus= gehenden Eisenbahnen nah einem abweihenden Prinzipe. Endlich las Herr Landgerichts-Direktor Odebrecht cinen ausführlichen Auf= saß über die durch die Allerhöchste Kabinets: Ordre vom 22. Dezem- ber pr. wegen Annahme der Eisenvahn-Actien als. pupillen= und de= positalmäßige Sicherheit angeregten drei Fragen: 1) Wem is durch diese Allerhöchste Kabinets-Ordre gestattet worden, Eisenbahn=-Papiere zu erwerben? 2) Für welche Eisenbahn =- Actien oder Obligationen ist vom Staate unbedingte Garantie der Zinsen bis zur Rückzahlung der darin angelegten Kapitalien geleistet worden? und 3) Jn welchen von diesen Papieren kann \chon jeßt die Anlage erfolgen? Ju dieser Abhandlung (welche ihres allgemeinen Juteresses wegen beson- ders abgedruckt werden soll) wurde nachgewiesen, daß die erwähnte Allerhöchste Kabinets-Ordre für jeßt nur eine sehr beshränkte An= wendung finde.

5 Paris, 1. März. Der Minister der öffentlichen Arbeiten hat gestern der Deputirten - Kammer einen Geseß=Entwurf über die Nord = Eisenbab n und über die von Orleans nah Vierzon vorgelegt. Dieser Entwurf modifizirt eventuell das Geseh vom 11. Juni 1842 und behält dem Staate das Recht vor, die Legung der Schienen selbst zu übernehmen, falls sich feine Gesellschaft zur Ausführung dieses Theils der Arbeit bereit finden sollte.

Ju diesem neuen Entwurf is die Richtung der Nordbahn merk= lih abgeändert. Die Linien nah Calais und Dünkirchen werden sich bei Oftricourt, zwischen Douai und Lille, von der Bahn von Paris nah der belgischen Gränze abzweigen, und zwar geht die Liaie nach Calais über Hazenbrouck und Saint-=Omerz die Linie nah Dünkirchen über Hazenbrouck und westlih von Kassel; die Linie nach Boulogne wird sih von der Paris = Belgischen Bahn noch bei Amieus abzwei= gen und über Abbeville und Etaples gehen. Man sieht, daß die Re= gierung seit dem vorigen Jahre ihre Ansichten geändert hat und nun-= mehr auf die früher vorgeschlagenen Linien verzichtet, Sie nimmt eben so wenig die in dem Berichte des Herrn Baude aufgeführten Richtungen an. Nach dem ursprünglichen Plan sollte die Zweigbahn nah Calais sih bei Arras von der Hauptbahn trennen und direkt nach Béthune gehen, Allein dieser Plan gefiel Herrn von Rothschild nicht, denn er wollte, daß die Bahn von Arras nach Béthune bis Car= vin mit der von Paris nah Ulle zusammenfalle. Die Kommission war auf diese Ansichten eingegangen und nachdem sie auseinanderge= seßt, daß der Hauptstamm von Paris über Amiens, Arras und Douai gehen werde, bezeichnete sie die leßtgenannte Stadt als den Gabe=- lungs=-Punkt der Bahn; von da aus würde ein Zweig nach Valen- ciennes und Brüssel gehenz der andere Zweig würde sih, 32 Kilo- meter von Douai, nah Calais hinwenden, und 14 Kilometer weiter= hin sich mit der von Gent kommenden belgischen Linie verbinden. Die Linie nah Calais würde sich von der vorhergehenden bei Carvin, 16 Kilometer nordwestlich von Douai trennen und über Béthune, Aire, St. Omer, Watten nah Calais gehen, Endlich würde ein Zweig von 27 Kilometer Länge von Watten nah Dünkirchen gehen. Dies war fast das sogenannte Stephensonsche System.

Jm vorigen Jahre wollte die Kommission, deren Berichterstatter Herr Baude war, die Frage in Betreff der Linie nah Boulogne nicht lösen. Als Grund für diese Vertagung gab sie den Zustand unserer Finanzen und die ungeheuren Verpflichtungen an, die der Schaß be-

reits eingegangen sei, Es scheint, daß Herr Dumon sich ‘durch diese

Rücksihten niht hat abhalten lassen, denn er schlägt vor, die Ver-

zweigungen nach Calais und Boulogne gleichzeitig auszuführen, Das Ministerium hat sich das Recht vorbehalten, in dem Falle, wo cs niht möglich sei, sich mit den Gesellshaften zu eini=

gen, die in dem Geseß - Entwurfe des Herrn Dumont bezeichneten Linien durch ‘den Staat ausführen zu lassen. Diese Alternative ist eine Maßregel der Klugheit, und wenn man ein ähnliches Mittel vor achtzehn Monaten angewendet hätte, so würden wir jeßt bald im Stande sein, auf Eisenbahnen nah London und Brüssel zu reisen, In der Vorausseßung einer Uebereinkunft mit einer Gesellschaft würde die Dauer der Konzession niht 24 Jahre für die Nordbahn und 35 Jahre für die Bahn von Orleans nah Vierzon überschreiten dürfen ; denn diese bildet den Gegenstand des Art. IL. des ministeriellen Vor- \chlages. Die Eisenbahn wird nah Ablauf der Pachtzeit vom Staate gratis übernommen, und man behält sich außerdem vor, die Bahn nah einer Benußung von zwölf Jahren zu kaufen. Endlich wenn die Bahn 8 pCt. Zinsen trägt, wovon 2 pCt. zur Tilgung verwendet werden, nimmt der Staat am Gewinne Theil und erhält die Hälfte des Ueberschusses. Dies sind die Hauptbestimmungen des von Herrn Dumont vorgelegten Geseß=Entwurfs.

ZYandels- und Börsen - Uachrichten.

Berlin, 6. Mänz, Bei sehr bedeutendem Geschäft waren fast alle Eisenbahn - Actien und Quittungsbogen aufs neue begehrt, und zu höheren Coursen als gestern zu lassen. Jn Oesterreichischeu Eisenbahn - Actien blieb der Umsaß wegen Mangel an Abgeber unbedeutend,

Paris, 1. März, Die Ungewißheit, welche heute an der Börse über das Schicksal herrschte, welches der Ducossche Antrag haben wird, veran- laßte zahlreiche Schwankungen in der 3 proc. Rente, die am Schlusse unge fähr wie gestern blieb, nachdem sie bercits auf 82,55 gestiegen war. Der

| Umsay in allen übrigen Effekten war fast null,

2), Amsterdam, 2. März. Die sih im Laufe dieser Woche zu Gunsten des Anleihe- und Besteuerungs - Gesches in der zweiten Kammer der Generalstaaten allmälig häufenden Stimmen, licßen dessen nunmeht erfolgte Annahme mit einiger Wahrscheinlichkeit voraussehen, welches denn auch einen wichtigen Einfluß auf die Course der holländischen Staatspapiere ausübte, Der Umsay war belebt und betraf am meisten die 2{proc, integrale Schuld, welche eine täglich steigende Nichtung behielt und von 5477 bis 559%: % emporkamz die 5proc, wirkl. Schuld, deren Konvertirung gegen niedrige Zinsen nun wohl nicht lange ausbleiben dürfte, wih anfangs von 1007 auf 1002 %, doch ging bei gestrigem animirtem Maikte wieder bis 1005 % hinaufz 5proc. ostindische erholte sich von 997 bis 9977 %z alte Syndikat Obliga*‘ionen standen erst mehrere Tage auf 945 % und besserten sich nach Annahme des erwähnten Geseßes bis 947%. Die Actien der Handels- maatschappy wurden hierbei günstig berührt und stiegen von 1405 bis 1424 %, einige Gewinn-Nealisirungen führten deren Preis gestern auf 1417 % zurü, Da nun die erste Kammer noch über das besagte Geseg zu entscheiden hat, bleibt die Erwartung deshalb noch immer etwas gespannt, obgleich die An- nahme wenig zweifelhaft scheint. 5

Das Börsenspiel in den Actien der haarlem - rotterdammer Eisenbahn hat diese Woche gewaltige Sprünge in deren Course herbeigeführt. Am verwichenen Sonnabend blieb selbiger bei eifriger Frage auf 815 % stehen; am Montage bezahlte man schon bis 915 und später 925 %z dann aber erschienen Verkäufer, welche bis 885% losließen; gestern und vorgestern war indeß zu 904 % wieder mäßige Fragez rheinische Actien erholten ch nach einiger Flauheit von 974 wicder auf 975 %. Von fremden Staats- papicren sind spanische Ardoin-Obligationen von 215 erst bis 215 % gewichen und zuleßt wieder bis 22% emporgekommenz deren Coupons schwankten bedeutender, da deren von 293 auf 275 % gefallener Cours gestern wieder 292 % erreichte. Die Frage nah Geld hat sih diese Woche so stark ver- mehrt, daß bei Anleihe-Geschäften 3a 353% Zinsen gern bewilligt wurden,

Am gestrigen Getraidemarkfte war wenig Umsaß in Weizen und Rog- genz von ersterem Korn wurde nur 124pfd. altes weißbuntes polnisches zu 305 Fl. verfauft und von Noggen eine ansehnlihe Partie 124pfd. |chöner preußischer zu 185 Fl. untergebracht ; 116pfd. alter geirockneter Roggen ging zu 162 Fl. ab. Gerste und Hafer blieben ohne Handel, Der Getraide- Zoll is für den eingetretenen Monat ohne Veränderung festgeseßt,

Auswärtige Börsen. Amsterdam, 2. März. Niederl. wirkl. Sch. 555. 5% do. 5% Span. 2257. 3% do. 37%. Pass. 6g. Ausg. —. Zinsl. 85. Pr. Sch. —. Pol, Oesterr. 4% Russ. Uope 915. Antwerpen, I. März. Zinsl. 8. Neue Anl. 215. Frankfurt a. M., 3, März. 5% Met. 113% G. Bank- Actien ohne Div. p. ult. 2011. 2009, Bayr. Bank-Actien —. Wope 907 G, Stiegl. 90 6. int. 547, Poln. 300 Fl. 96% G. do. 500 Fl. 997 G. do. 200 Fl. —. Hamb urg, 2. März. Bank-Actien 1670. Engl. Russ. 113 6. London, 28. Febr. Cons. 3% 97%. Belg. —. Neue Aal. 243. Pas- sive 5%. Ausg. Sch. 13%. 25% Woll. 545. 5% do. 1013. Neve Port. 45% Engl. Russ. —. Bras. 79, Chili —. Columb. —, Mex. 34%. Peru 30%. Paris, L. März. 6% Reute fin cour. 125. 90, 3% Reate fin cour. §2, 40. 5% Neapl, au compt. 102. 10. 5% Span, Rente 337. Pass. 57. Wien, 2. März. 9% Met. HI:;. 4% 1007. 3% Tk. Anl, de 1834 150%. de 1839 1283. Bank-Actien 1635, Nordb. 133%. Gloggn, 1107. Livorn. 997. Pesth. 105%.

100 7, Preuss

253% —. Mail. 109.

Das lateinische und das deutsche Verzeichniß der Vorlesungen der hic- sigen Universität im Sommer - Semester 1844, welche am 22. April d. J. anfangen, is von heute an bei dem Pedell Heßling im Universitäts-Gebäude, ersteres für 25 Sgr., leßteres für 2 Sgr. zu haben,

Berlin, den 6, März 1844. e

Der Rektor der Universität.

Lachmann. Königliche Schauspiele.

Donnerstag, 7. März. Zum erstenmale: Die Bernsteinhexe, historisches Schauspiel in 5 Abth., aus Meinhold’s Chronik: „Marie Schweidler“, von H. Laube. A |

Freitag, 8. März. Die Jusel der Liebe, j

Im Konzertsaale: 1) La seconde représentation de: L'ex- tase, drame-vaudeville nouveau en 3 actes, par Mr. Lockroy. 2) La seconde représentalion de: Les petites misères de la humaine, vaudeville nouveau en 1 acte, par Mer. Clairville.

vie

Königsstädtisches Theater Donnerstag, 7. März. Doktor Faust's Zauberkäppchen, oder : Die Herberge im Walde. Posse mit Gesang in 3 Akten, von Fr, Hopp. Mutik vom Kapellmeister Hebenstreit. ; “Freitag, 8 März. Gast= Vorstellung des Kinder = Ballets des Herrn Price in 3 Abtheilungen. Dazu: Des Schauspielers lebte Rolle,

Oeffentliche Auffuhrungen.

Donnerstag, 7. März, Abends 7 Uhr, im Saale der Sing-Ala- demie: Konzert von Herrn und Mad, Mortier de Fontaine, unter Mitwirkung der Mad, Schröder-Devrient, der Miß Birch, der Dlle. Tuczek und der Herren L. und M. Ganz. Es werden darin ein Trio von Hummel, Klavier-Composition von Bach, Händel, Men- delssohn und Mortier de Fontaine und Gesänge von Mozart, Mar- tini, Meyerbeer, Rossini, Donizetti, Schubert und Kücken vorgetragen. Billets zu numerirten Pläßen à 1 Rthlr. sind in der Schlesinger- schen Musikhandlung, beim Kastellan der Sing-Akademie und Abends

an der Kasse zu haben, Verantwortlicher Redacteur Dr. J, W, Zinkeisen. Gedrueft in der Deckerschen Geheimen Ober - Hofbuchdruerei, Beilage

Inu h-6l k.

Inland. Berlin. Jnhalt des Ministerialblattes für die innere V erwaltung. Da nzig. Bericht der Sparkassen - Verwaltung. M arienwerder, Unterstüßung der Aufhebung der Gemeinheiten durch Abbaue. Bromberg. Ausfbieten der Kreishülfe gegen die Verhce-

„ingen der Kieferraupe, Koblenz. Ueberschwemmung.

Fraukreich, Paris, Das Journal des Débats über Thiers.

Türkei. Adrianopel, Große Ueberschwemmung.

Haudels- und Börsen-Nachrichten. Breslau und London, Markibericht.

Inlatid.

Berlín, 4. März. blatt für die gesammte innere Verwaltung (Nr. 1 von diesem Jahre) enthält unter Anderem eine Bekanntmachung des Königl. Ober Prä- sidenten der Provinz Sachseu vom 4. Januar d. J,, welche zur Ver= hütung unbegründeter Jumediat- Gesuche das Publikum auf die in dieser Beziehung bestehenden Bestimmungen aufmerksam mat, Cinen abschlägigen Bescheid von Seiten des Justiz-Ministers und des Ministers des Junern (d, d. 23, Januar) an cinen städtischen Ma- gijtrat, der sich mit einver Beschwerde an Se. Majestät den König gewandt hatte, weil sein Verlangen hinsichtlich der Gewinuung des Bürgerrechts für die mehreren Minderjährigen durch Erbschaft zuge- fallenen Grundstücke zurückgewiesen war; Se. Majestät haben si mit den früheren Verfügungen des Ministeriums des Junern, welche die

Beschwerde veranlaßt, ganz einverstanden erklärt. Einen Bescheid |

an den Magistrat hiesiger Residenz (d. d, 28, Dezember v. J.), nach welchem die Befreiung der Schullehrer von der Miethssteuer auch auf

solche fonzessionirte Privat-Austalten ausgedehnt werden muß, welche |

dazu bestimmt sind, den Mangel an hinreichenden öffentlihen Elemen- tarschulen zu erseßen, Cine Verfügung vom 13. Januar, durch welche festgestellt wird, daß die Vorschrift des Gesetzes über die Ver- pflichtung zur Armenpflege vom 31. Dezember 1842 g. 1 unter 3, wonach diejenige Gemeiude zur Fürsorge für einen Armen verpflichtet is, in welcher derselbe nah erlaugter Großjährigkeit während der drei leßten Jahre vor dem Zeitpunkte, wo seine Hüilfsbedürftigkeit hervor- tritt, seinen gewöhnlichen Aufenthalt gehabt hat, allerdings au auf Dienstboten und Handwerks = Gesellen zu beziehen is, da das Geselz in Bezug auf diese Kategorie von Armen feine abweichende Bestim- mung getroffen hat.

Eine Verfügung (d. d. 31. Dezember v. J.) an die Königlichen Regierungen zu Breslau, Liegniß und Oppeln, in der es heißt:

„Von deu Königl, Justiz-Behörden der Provinz is zur Sprache

gebracht worden, daß durch ein unzweckmäßiges Verfahren der Poli= |

zei-Behörden bei den Voruntersuchungen wegen begangener Verbrechen die Erfolge der Kriminal-Untersuchungen nicht selten ershwert und die Functionen des Kriminal =- Richters öfters zum Nachtheil der Sache antizipirt sind. Da diese Anführungen durh aktenmäßige Nachweise belegt waren, so is zunächst der Herr Justiz-Minister Mühler ersucht worden, die Gerichts-Behörden anzuweisen, künftig vorkommende ähn- liche Verstöße ungesäumt zur Kenntniß der Königlichen Regierung zu bringen, damit durch dieselbe die betreffende Polizei-Behörde über ihr fehlerhaftes Verfahren sofort belehrt oder zurehtgewiesen werden {önne. Außerdem aber erscheint es wünschenswerth, die Polizei-Be- hörden über ihr Verfahren bei Konstatirung und Verfolgung der ge- richtliher Untersuhung und Bestrafung anheimfallenden Kriminal-Ver= brechen mit speziellerer Anweisung zu versehen. Der Königl. Regie= rung wird daher cine erläuternde Zusammenstellung der bezüglichen geseßlichen Vorschriften anliegend übermacht, um sie durch das Amts-= blatt zur Kenntuiß der unteren Polizei = Behörden zu bringen und diesen die pünktliche Beobachtung derselben in vorkommenden Fällen zur Pflicht zu machen.“

Eine Cirkular =- Verfügung des Ministers der geistlihen, Unter= richts- und Medizinal -= Angelegenheiten an sämmtliche Königliche Re= gierungen und Ober-Präsidien (d. d. 10, Janugr) folgenden wesent- lichen Juhaltes:

„Des Königs Majestät haben auf meinen Antrag mittelst Aller- hödhster Ordre vom 23, Dezember v. J. mich zu ermächtigen geruhet, in Fällen, wo ein blos mit einer persöulihen Konzession versehener Apotheker seinem zur Ausübung der Pharmacie vorschriftsmäßig qua- lifizirten Sohne oder Enkel die Apotheke bei seinen Lebzeiten über- tragen oder auch dur leßtwillige Verfügung zugewendet hat, oder der v qualifizirte Sohn oder Enkel eines Apothekers die Apotheke aus dessen Nachlasse übernehmen will, zu Gunsten eines solhen Soh- nes oder Eukels, insofern ih die Umstände danach angethan fände, eine Ausnahme von der sonst bei Wiederverleihung erledigter Apothe- fen-Konzessionen in Gemäßheit der Verfügung vom 13, August 1842 stattfindenden öffentlihen Konkurrenz eintreten zu lassen,“

Eine Verfügung an die Königliche Regierung zu Erfurt, (d. d. 28. Dezember), welche verschiedene Bestimmungen in Bezug auf die Hindernisse trifft, die sich der Wirksamkeit der Kreis = Vermittelungs- Behörden in Auseinandersezungs-Angelegenheiten entgegengestellt hat- ten, Eine Verfügung an die Königliche Regierung zu Frankfurt, (d. d. 18, Januar) worin das Ministerium der Ansicht beitritt: daß die Vorschriften der §§. 1 und 4 der Verordnung vom 13. April 1841 über den erleihterten Austausch einzelner Parzellen von Grundstücken auf die Servituts-Berechtigten nicht angewendet werden können,

Eine Versügung des Finanz - Ministers und des Ministers des Juneru (d. d. 31, Dezember v. J.), welche es für unzulässig erklärt, daß bei Ertheilung des Gewerbscheines für Schauspieler-Truppen nur vom Direktor, aber niht von den einzelnen Mitgliedern die in §§. 11 und 12 des Regulativs vom 28, April 1824 vorgeschriebenen Atteste gefordert werden,

„Das in den gg. 11 und 12 des Hausir - Regulativs geforderte ortspolizeilihe Zeugniß hat dabei hauptsächlich auch den Zweck, die Ortsgehörigkeit des Gewerbetreibenden darzuthun, damit keine Unge- wißheit darüber bestehe, wohin man denselben zu weisen hat, wenn er aus dem Julande zu entfernen is. Diese Rücksicht, welche nicht blos auf den Direktor einer irgend ein Gewerbe gemeinschaftlich be= treibenden Gesellschaft, sondern au auf alle Mitglieder derselben und in dem von der Königl. Regierung bezogenen Falle auf diese eher mehr als weniger anzuwenden ist, erscheint um so erheblicher, als fast n cas angränzenden Staateu Ausweisungs - Kartelle abgeschlossen Pr N Inhalt das frühere Verfahren hinsichtlih der Fortschaffung ajtiger Fremden über die Landesgränze niht mehr ohne Weiteres ge=- stattet. Aus diesem Grunde nameutlih hat auch die Cirkular - Ver- sügung vom 2. April 1830 (Annal. S, 414) die strenge und unnach= sichtlihe Beachtung der gegebenen Vorschrift wiederholt zur Pflicht gemacht, und die Königl, Regierung muß darauf, so wie auf die Ver-

| | (Annal. S. 459) und 28. Februar 1838 (Annal. S. 203), verwie-

| werden.

407

g y D

ungen vom 8. April 1831 (Annal. S. 388), 27. Mai 1832

sen werden.“

Eine Cirkular - Verfügung (vom 27. November v. J.), welche die Königlichen Regierungen darauf aufmerksam macht, daß das Auf- suchen von Bestellungen auf unechte oder künstliche Edelsteine, soge- nannte fünstlihe Brillanten, pierres de Strasse und dergleihen,

| sie mögen in edle oder unedle Metalle gefaßt, und mit anderen Waaren | verbunden sein oder nicht, unzulässig is, und daß überhaupt ein Ver=-

fehr im Umherziehen mit den bezeichneten fünstlihen Edelsteinen 2c. nicht gestattet werden darf. :

Eine Cirkular-Verfügung an sämmtliche Königliche Ober-Präsidien, welche diesen die hier nachfolgende Allerhöchste Ordre vom 14. De-

' zember v. J. an das Kriegs-Ministerium mittheilt :

„„ZUr Beseitigung der Verschiedenheiten, welche in der Anwen- dung der, die Dienstleistung der beurlaubten Landwehr=-Offiziere bei

| der Linie betreffenden Ordres vom 29. Januar 1821 und vom 28.

April 1831 wahrgenommen worden sind, bestimme Jh hierdurch

Das heute ausgegebene Ministerial- | Folgendes :

l) Ein. jeder Landwehr- (Jnfanterie- oder Kavallerie-) Offizier,

| welcher als solcher noch feine Landwehrübung mitgemacht hat, wird | zu einer vier- bis sehêwöchentlihen Uebung bei dem Divisionsstabe | oder einem Truppentheile einberufen.

i i Ju ersteren Falle wird in Be- zug auf seine Ausbildung nach Vorschrift der Ordre vom 28. April 1831 verfahren; im leßteren is ein Stabs-Offizier des Truppentheils speziell mit der theoretishen uud prafktishen Ausbildung der auf diese Weise einberufenen Offiziere zu beauftragen. Jn beiden Fällen erhalten die einberufenen Offiziere freie Post zur Hin- und Rückreise, die Diäten, welche extraordinair zu liquidiren sind, und, insofern sie zur Kavallerie gehören, während der Uebungszeit selbst eine Ration. Die Zahl dieser Landwehr- (Jnfanterie- oder Kavallerie-) Offiziere darf in keinem Jahre 4 für jedes Bataillon übersteigen, wobei sich jedo die Bataillone einer Brigade übertragen köunen.

Es muß der Auswahl der einzuberufenden Offiziere von dem Landwehr-Brigade-Commandeur besondere Aufmerksamkeit gewidmet, auch die für den Zweck in jeder Beziehung geeigneteste Zeit gewählt werden. Die Heranziehung der Landwehr-Offiziere zu wiederholten Uebungen dieser Art is nicht gestattet,

2) Aelteren Landwehr = Offizieren kann nur ausnahmsweise auf ihren eigenen Wunsch und besonderen Antrag, wenn solcher sich z. B. auf ihre Befähigung zur Beförderung bezieht, nahgegeben werden, daß sie zu einer einmaligen vierwöchentlihen Uebung bei den Linien- Truppen eintreten, Sie erhalten alsdann die Diäten, und wenn sie zur Landwehr - Kavallerie gehören und zwei Pferde mitbringen, auch zwei Rationen, beides aus dem Uebungs = Etat des Bataillons. Die Reisekosten für die weitere Entfernung, als zum Stabsquartier des

Beilage zur Allgemeinen Preußischen Zeitung.

Donnerstag den 7!" März. 3

{chüßt wurden. Links von der Nette läuft der Rhein weit ins Land hinein. Hier beginnt bereits eine Anzahl Bewohner der Kastor- straße Noth zu fühlenz die Hülfe der städtischen Behörde soll ihnen durch den Herrn Ober-Bürgermeister verheißen sein.

Ausland.

Frankreich. __ Paris, 29. Febr. Die Stellung, welche Herr Thiers in der diesjährigen Session eingenommen, sein Verhältniß zur Opposition, sein Benehmen in der Salvandyschen Angelegenheit und überhaupt sein ganzer politischer Charakter, werden im Journal des Débats, im Verfolg seiner Betrachtungen über die Art des Kampfes, welchen die linke Seite gegen das Ministerium eröffnet hat, uo ferner der Beurtheilung unterworfen, indem das genanute Blatt sich in nah=

Bataillons, können ihnen durch das Militair=-Oekouomie-Departement gewährt werden. Jhre Zahl darf jährlih nicht mehr betragen, als 2 Landwehr - Jufanterie - Offiziere und 1 Kavallerie - oder Ärtillerie= Offizier pro Bataillon. Eine Uebertragung der Bataillone findet hierbei nicht statt. Zur Vermeidung extraordinairer Ausgaben dürfen in Stelle solcher zur Linie kommandirten Landwehr-Offiziere Offiziere der Linie zu der Uebung der Landwehr - Bataillone niht kommandirt

Das Kriegs - Ministerium hat danach die weitere Verfügung zu treffen. Charlottenburg, den 14, Dezember 1843,

Friedrich Wilhelm.““

Danzig, 2. März. Das hiesige Jntelligenz=Blatt ent- hält heute in einer Extra = Beilage den 22sten Jahres « Bericht der hiesigen Sparkassen - Verwaltung, welcher sih über den Zustand dieses Junstituts am Schlusse des Jahres 1843 ausspricht, Nach demselben besteht: 1) das von den Actionairen zusammengeschossene Kapital aus 2600 Rthlr., 2) das verzinslihe Guthaben der Deponenten aus 169,523 Rthlr. 4 Sgr. 10 Pf., 3) das unverzinslihe Guthaben der Depouenten aus 128 Rthlr. 10 Sgr, 10 Pf., 4) das yro 1844 vor- getragene Juteressen- Quantum aus 5312 Rthlr. 19 Sgr. 7 Pf., 9) der reine Gewinn der Sparkasse 9552 Rthlr, 5 Sgr, 9 Pf. Zusammen 187,116 Rthlr. 11 Sgr. i

Marieuwerder, 28, Febr. Auch im verflossenen Jahre haben in unserem Departement mehrere bäuerliche Eigenthümer (vor- malige Jmmediat= Einsassen, welchen, zufolge der bestehenden Geseb- gebung, das Eigenthum ihrer Höfe verliehen ist) die Aufhebung der Gemeinheit vorzugsweise durch Abbaue befördert und deshalb mit Genehmigung eines hohen Ministeriums des Köuiglichen Hauses, General=-=Verwaltung für Domainen und Forsten, als Anerkenntniß eine Unterstüßung in baarem Gelde zum Ausbau ausgezahlt erhalten,

stehender Weise vernehmen läßt:

Kann man wohl glauben, daß Herr Thiers , als er sich von neuem einer solchen Opposition beigesellte, nur im Gefolge der Parteien einherzu- gehen sich bereit gefunden habe, die um jeden Preis das Ministerium stür- zen wollen, ohne daß er selbst diesen Willen und diese Neigung hätte? Das hieße Herrn Thiers für bethörter halten, als er es in der That ist. Herr Thiers will dasselbe, wie die Opposition, den Sturz des Ministeriums. Bethört aber is er darin, daß er um den Preis seiner ehrenwerthesten Ueber- zeugungen ein Bündniß eingeht, welches ihn während des Kampfes aus=- beutet und ihn im Stich lassen wird, sobald er wieder ans Ruder gelangt, indem es ihm dann eben die Mittel, welche er seiner Nükfkehr ans Staats- ruder angewendet, zum Vorwurf machen wird, Herr Thiers kann allerdings antworten, die Opposition sei nicht weniger bethört, als er selbst, und so- bald er nur erst die Gewalt wieder in Händen habe, werde er die Leiter, auf welcher er emporgestiegen, hinter sich zurückstoßen. Daraus aber, daß zwei Verbündete einander gegenseitig hintergehen, folgt nicht, daß sie Beide deshalb tveniger hintergangen sind, Dies is die gegenwärtige Stellung: zwischen Herrn Thiers und der Opposition.

Herr Thiers, wir wissen es, liebt revolutionaire Argumente und revo- lutionaire Schritte. Er hat mit großem Erfolg die Geschichte der Revolu- tion geschrieben, in einer von der unsrigen sehr verschiedenen Zeit und zu cinem ganz anderen Zweck als der is, den er jeßt erreichen will, aber im Grunde doch in der offenbaren Absicht, die Nestauration, die er bekämpste, zu schwächen, Davon hat er iín seinen Gewohnheiten, in seiner Sprache und selbst in seinem Benehmen eine gewisse Heftigkeit des Geistes und der Meinung beibehalten, welche bei der geringsten Berührung ausbricht und in welcher jener alte demagogische Sauerteig, den er längst bei Seite geschoben, wieder aufjährt, So träumt Herr Thiers, wenn er Minister ist , von der Propagandaz er will in Spanien einrücken. Ein anderesmal rüstet er sih zum Kriege gegen Europa und regt vorläusig Frankreih auf. Er versteht es trefflich, Vorschläge über legislative Unvereinbarkeiten und parlamenta- rische Ausschließungen wieder in Gang zu bringen z; endlich liebt er es auch, mit der Königlichen Gewalt selbst zu kämpfen, Bekanntlich mußte er sich zweimal von der Verwaltung zurückziehen, weil er im Rath der Krone eine von den Kammern verworfene Politik geltend machen wollte,

Aus solchen Stoffen is|st Herr Thiers gebildet, und dennoch glauben wir nicht, daß ihm von selbs jemals der Gedanke eingekommen wäre, ein solches Aergerniß zu geben, wie er es neulich in der Kammer gethan, wenn nicht die Verpflichtungen, welche er gegen eine Fraction derselben eingegan- gen, ihm dies zum unbedingten Gesey gemacht hätten. So geschah es denn , daß Herr Thiers , ohne irgendwie dazu herausgefordert zu sein, den König in Person gleichsam vor die Kammer lud, nicht, um ihn zu loben,

denn das hâtte die Opposition nicht erlaubt, sondern um ihn zu tadeln. Wir müssen die Dinge bei ihren wahren“ Namen nennen, “Zau Hinte, red sei nicht ein Minister gewesen, welcher Herrn von Salvandy sein Votum über den Brandmarkungs -Paragraphen zum Vorwurf gemacht, zu sagen, der König sci es gewesen, und daraus zu s{ließen, daß die Verfassung verleßt sei; so auf der Tribüne, im Angesichte Frankreichs zu sprechen, heißt, den König tadeln, Nun hat aber Niemand in Frankreih das Net, weder in den Kammern, noch in der Presse, noch sons wo, den König öffentlich zu tadeln, Der König kann sih irren, er kaun Un-=- recht haben, aber die ministerielle Verantwortlichkeit is eben dazu erfunden, damit der Staat nicht dadur erschüttert werde, wenn der König sich irrt und Unrecht hatz die Königliche Unverlezlichkeit ist dazu eingeführt, damit cin Jrrthum oder ein Fehler des Königs niemals auf die Majestät des Thrones zurüfalle. Wenn der König sih irrt, steht es allein den Mini- stern zu, ihn davon zu benachrichtigen, Sie sind die einzigen Rathgeber der Königlichen Verantwortungslosigkeit, und die Kammern haben eben so wenig das Necht, dem Königthum Vorstellungen zu machen, wie das Kö- nigthum das Recht hat, den Kammern Lehren zu erthcilen, Außerhalb die- ser Grundsäye ist Alles Verwirrung, Anarchie und Gefahr, Und Herr Thiers selbs scheint es so zu meinen, denn er sagt uns. in seinem Jour- nal: „Was beklagt Jhr Euch? Seid ganz ruhig. Wenn der Regierung ein Unglück begegnet, so bin ih ja da, Ihr braucht mich nur zu rufen. Jhr könnt auf mich zählen.“ Schr bescheiden fügt Herr Thiers dann hin- zu: „Und Jhr werdet Euch nur zu glücklich irten: wenn ih mich wieder bereit finden lasse.“ / Wir wissen nichk, ob die Juli-Monarchie, wie Herr Thiers es aer

Judem die hiesige Königliche Negierung dieses mit der Auffor= derung zu zahlreicher Nachfolge zur öffeutlien Kenntniß bringt, macht sie durh das Amtsblatt zugleih auf die wohlthätigen Fol= gen der hiernach bewirkten Aufhebung der Gemeinheiten aufmerksam.

Bromberg, 1. März. Die hiesige Königl, Regierung er- läßt in dem heutigen Amtsblatte folgende Bekanntmachung: „Es hat si beinahe in allen Theilen des Regierungs-Bezirks die Kiefern- Raupe in solchen Massen gezeigt, daß die eigenen Kräfte der Wald= besiper zu deren Vertilgung nicht zureichend siud, daß vielmehr die Vernichtung großer Waldstrecken zu befürchten und mithin eine Lan- des-Kalamität zu besorgen steht.

Diesem Uebel kann nur durch die Aufbietung der allgemeinen Kreishülfe gesteuert werden.

Daß aber die Devastation der Waldungen einer Gegend eine so allgemeine Kalamität sei, daß mit Recht die Mitwirkung aller Be- wohner derselben zu deren Abwendung gefordert werden kann, unter= liegt feinem Bedenken. Eben so wenig kann die Befugniß der Lan- des=Polizei-Behörde, in einem solchen Falle die allgemeine Kreishülfe in Auspruch zu nehmen, nah den Bestimmungen des Allg. Landrechts, Einleitung §. 73 und §, 10 Tit, 17 Theil 2 in Zweifel gezogen werden.

Wir haben deshalb die Aufbietung der allgemeinen Kreis- hülfe behufs der Vertilgung der Kiefernraupe in den von diesem Jnsekt in bedrohliher Menge befallenen Königlichen und Privatforsten angeordnet und mit der Ausführung dieser Maßregel die Herren Landräthe beauftragt.

Die Verbindlichkeit zur Leistung der Kreishülfe is eine persön- lihe Verpflichtung jedes einzelnen Einwohners, für welhe eine Ver- gütung von dem Wald - Eigenthümer oder aus Staatskassen nicht gewährt wird,“

__ Koblenz, 29. Febr. (Rh. u. M. Z.) Rhein und Mosel sind im sehr allmäligen Fallen begrissen. Die Einwohner von Neuendorf haben ihre Wohnungen verlassen müssen, Schiffer“ sagen aus, daß die Thüren und Fenster in den Häusern der dem Rheine nahen Ort-

haften großentheils durch Bretter gegen die Schläge der Wellen ge-

zeien möchte, bald irgend eine widerwärtige Krise zu bestehen haben dürste, noch weniger, ob wir uns dann an Herrn Thiers zu wenden haben würden. Judeß braucht Herr Thiers nicht zu glauben, daß wir, eintretenden Falls, seine Unterstüßung verschmähen würden. Geriethe die Juli-Monarchle in Gefahr, so würden wir Jedermann zu Hülfe rufen, und zuerst die Männer von Talent und Muth. Jun dieser Hinsicht würde Herr Thiers uns nicht fehlen, Besser aber wäre es doch wohl, wenn er nicht seine Neigung, die Staats-Angelegenheiten zu leiten, damit begäune, sie zu verderben, wenn er si nicht ein Vergnügen daraus machte, die wesentlichsten Prinzipien derx monarchischen Regierung zu gefährden, um dann das Verdienst zu haben, sie zu retten, Mit einem Worte, wenn er uns nicht krank machen wollte, um sich die Genau zu verschaffen, uns nachher zu heilen, Muß Herx Thiers, wenn er nicht Minister is, durchaus in der Opposition sih befinden, so wäre es gewiß ein größerer Nuhm für ihn, eine vernünftige, gemäßigte und dynastishe Opposition zu begründen, Herr Thiers ist dynastisch gesinnt, daran zweifelt Niemand. Seine Ueberzeugung "sig! sein Vortheil treibt ihn dazu, seine politische Meinung seßt ihre Ehre darin. Herr Thiers hat zwar seinen revolutionairen Geshmack, aber kein sehr re- publikanishes Temperament, Und wer würde auch bei dem Minister, der die Herzogin von Berry verhaften ließ, jemals einen Rückgedanken an die Restauration argwöhnen? Herr Thiers ist also ehrlih dynastish gesinnt. Er sagt es laut. Herr Thiers \prach neulich in warmen Ausdrücken von seinem. Eifer für die Dynastie, und er glaubte denselben nicht besser bewei- sen zu können, als daß er den König tadelte, Es wäre aber verfassungs- mäßiger, wenn er das Königthum weniger liebte und mehr achtete, denu die Würde des Königs kann dem Staate nicht minder theuer sein, als das Le- ben desselben, Die Person des Königs muß nicht nur gegen jede materielle Gewaltthat, sondern auch gegen jeden moralischen Angriff geschüßt sein. Wer dieses Prinzip der Königlichen Verantwortungslosigkeit verleßt, dex überschreitet die Verfassung. j

Um sein Benehmen zu entschuldigen, berust Herr Thiers in seinem Blatt (dem Constitutionnel) sich auf eine Rede, welche Fox als Mi- nister hielt, als die berühmte indische Bill (1783), wekche im Unterhause die Majorítät erhalten hatte, von ihm ins Oberhaus eingebracht wurde und dort nicht allein der Opposition der Lords, sondern auh der des Königs begegnete. Allerdings sprach sih der englishe Redner mit besonderer Hef- tigfeit über die Nolle aus, welche der Krone bei jenem verwidelten Kampse zugeschrieben wurde, der mit Verwerfung der indischen Bill und dem Sturz des Coalitions-Ministeriums von Lord North und Herrn Fox endete. det aber zwishen dem Vorgang, welchen Herr Thiers auf der franz Tribüne citirte, und der direkten, offenbaren und versasun swidrigen vention Georg's 111, gegen seine Minister die geringste ehnlichfeit ti? Und