1844 / 82 p. 2 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

j trägt. Die Schiffe müssen für die Reisenden Schnelligkeit derte pro Bret pad ausreichende E ; n Waaeme NaS die nöthigen Steinkohlen haben. Im Uebrigen blei Gsiter ui Le fontrahireunden Regierungen freigestellt, ihr Post- jeder 2e g fonstruiren zu lassen, daß cs nöthigenfalls zu einer di Dampf= Fregatte umgestaltet werden kann, Diese See- bewa, E in beginnt mit dem Jahre 1847, sobald die Schiff- E Meerbusen im gedahten Jahre eröffnet wird.

. 1 en 3 L , ahrt B s fontrahirenden Regierungen aber mögli werden sollte, die Communication schon früher ins Leben zu rufen, so wird

beiderseitigen Post - Verwaltungen vorbehalten , sich über diesen bett in zu verständigen,

früheren Termi Frankreich.

Deputirten-Kammer. A vom 15, März. Nach=- dem die Kammer dem Antrage der Kommission, welche mit Prüfung der Wahl des Herzogs von Valmy beauftragt war, die Zulassung dieses wiedergewählten Deputirten bis zur Beibringung einiger ver=- langten Nachweise auszuseßen, ihre Zustimmung ertheilt hatte, ging fie zur Entgegennahme von Bittschriften - Berichten über. Zuerst erstattete Herr von Lasterie im Namen der Kommission Bericht über die Bittschrift eines gewissen Stefanopoli Komnenos, der aus einer Familie von griehishem Ursprung auf der Jnsel Korsika gebürtig is und die Aufmerksamkeit der Kammer auf die Ereignisse des Orients hinlenken will, indem er ihr zwei vou ihm verfaßte Broschürenübersendet, von denen die eine „Gedanken eines Griechenfindes über die Ereignisse des Orients“, die andere „Wiederauferstehung der griechishen Frei= heit“ betitelt ist, Ju der leßteren hat der Verfasser den Inhalt seiner an die Kammer gerichteten Petition zusammengefaßt. Er verlangt nämlih, daß die Kammer durch eine Adresse an den König, durch

andere legiélativen Motionen und parlamentarische Erklärungen die

constitutionellen Freiheiten im Orient und Occident unterstüßen und daher ihre Sympathie sowohl für den constitutionellen Aufstaud in

Griechenland, wie für die Reformen in der Türkei, für die Freiheit

der irländischen Katholiken und für die Freiheit Spaniens bekunden

solle. Der Berichterstatter äußerte sih darüber folgendermaßen:

Diese Petition berührt, wie Sie schen, vielerlei verschiedene Jnteressen, Was Griechenland betrifft, so is die Kammer den Wünschen des Bittstellers schon zuvorgekommen, Jhre vorjährige Adresse hat den christlichen Bevöl= kerungen des Orients das lebhaste Mitgefühl kundgegeben, welches uns mit ihrer Sache vereinigt, und die diesjährige Adresse hat Griehewland in noch deutlicheren Ausdrücken den Beistand bezeichnet, welchen Frankreich ihm zur regelmäßigen Entwickelung seiner constitutionellen Institutionen stets zu lei- sten bereit sein würde, Und hat die Kammer nicht so eben erst einen Gescyz- Entwurf angenommen, welcher der griechischen Regierung die Mittel erleich- tern soll, unter Umständen , die allerdings glücklih sind, die aber ohne die Mitwirkung der befreundeten Mächte doch kritisch werden könnten, sih seiner Schuld zu entledigen? Von dem Tage an, wo die Hellenen vermöge einer erhabenen Kraftanstrengung das hundertjährige Zoch der Türkei abschüttelten, hörten unsere Sympathicen für sie nicht einen Augenblick auf, sich in der glänzendsten Weise zu zeigen, Griechenlands Befreiung wurde durch den Kredit Frankreichs befestièt, nachdem sie durch das Blut seiner Kinder getränkt worden war. Hieß es also niht das Na- tional - Gefühl beleidigen, wenn man von ihm neue Unterpfänder einer \o beständigen und uneigennüßigen Sympathie verlangen wollte, Als natür- liche Schuymacht der christlichen Interessen in der Levante hat Frankreich allen Reformen, welche den christlichen Bevölkerungen jener Gegenden ernst- lihe Bürgschaften gewähren fonnten, seinen Beifall gezollt, und die Kam- mer unterlleh niemals, ihre Gefühle in dieser Hinsicht auszudrücken. Auch hier, man fann es sagen, sind Sie den Wünschen des Bittstel- lers zuvorgekommen. Was Spanien , oder die irländischen Katholiken

betri, so is die Lage der Dinge eine andere. Die guten Verhältnisse, welche zwischen zwei großen Staaten bestehen, die Familienbande, welche zwei Dynasticen mit einander verbinden, können Frankreich niht das Recht geben, sich in die inneren Angelegenheiten der Nachbarländer einzumischen.

Die politische und die religiöse Freiheit sind allerdings heilige Nechte, welche diese Kammer unablässig zu beshüßen und zu vertheidigen verpflichtet wäre, wenn sie in unserem Lande bedroht würden; nicht aber fommt es ihr zu, díe Art und Weise zu beurtheilen, wie andere Regierungen die Ausübung

derselben zu regeln für angemesseu halten mögen. Aus allen diesen Grün-

den schlägt ihre Kommission ihnen vor, so schr sie auh den vou dem Bitt- steller ausgedrückten Gesinnungen beipflichtet, über seine Petition zur Tages- ordnung überzugehen,

Diesen Antrag genehmigte die Kammer, worauf sie den Bericht über eine andere Bittschrift entgegennahm, welche die allmälige Ab- schaffung der Pfarrer - Gebühren und der sriedensrichter - Liquidirun= gen vermittelst Erhöhung des Gehalts der Geistlichen und der Frie- densrichter bezweckte. Der erste Theil dieser Petition wurde auf den Antrag des Herrn O. Barrot dur die Ta esordnung beseitigt, in=- dem derselbe der Meinung war, man müsse Alles vermeiden, was irgend dazu führen könnte, die Diener des Altars als Agenten der Regierungsgewalt zu betrachten. Herr Fulchiron machte au dar= auf aufmerksam, daß alle Konzilien den Geistlichen die Gebühren als ein Recht zuerkannt hätten, und daß daher diese leßteren einem Geseß, welches die Abschaffung derselben zum Zweck hätte, mögli= cherweise den Gehorsam verweigern könnten. Dagegen wurde der zweite, die Einkünfte der Friedensrichter betreffende Theil der Peti= tion an ‘den Justiz-Minister zur Erwägung überwiesen.

Paris, 16, März. Der Tagesordnung zufolge, soll heute in der Pairs-Kammer von Herrn Persil der Bericht über das Eisenbahn= Polizeigeseß im Namen der mit der Prüfung desselben beauftragten Kommission erstattet, sodann der Geseß=Entwurf über die der Tochter des Marschall Drouet d’Erlon zu bewilligende Pension diskutirt und e! ein Bericht des Bittschriften - Comités entgegengenommen

erden,

Gegen den Geseß-Entwurf über die geheimen Fonds haben \ich als Redner in der Deputirten-Kammer die Herren Ferdinand Barrot, Ledrü - Rollin und Lamartine einschreiben lassen; für denselben if bis Jeßt noch fein Redner eingetragen,

H Paris, 16. März. Jn der Deputirten-Kammer entwickelte heute Herr Ley val seinen Antrag auf veränderte Abstimmungsweise und suchte die Vortheile seines Vorschlages der Abstimmung durch Theilung der Kammer darzuthun, Herr von Ressiguac verthei- (ige das bisherige Verfahren als nicht #0 fehlerhaft, als man vor-= geve. Heir Denis dagegen vertheidigte den Antrag, der endlich, nachdem zwei zweifelhafte Abstimmungen erfolgt waren, in der gehei= men Abstimmung mit 1841 egen 174 Stimmen verworfen wurde.

le Sihung dauerte bei Postshluß noch fort.

n der Pairs-Kammer erklärte der Marquis von Bois\y, Vorle- jung der Aktenstücke in Betreff von Otaheiti au die Kammer zu ver- dent pee er bittet dazu um Ermächtigung der Kammer. Der Prä-

ad veinert ihn daran, daß jeder der Tagesordnuu fremde Autra

Ÿ den Art. "5 U au Y r der Tagesordnung fremd ag

znimer niedergelegt x es Reglements auf dem Büreau der

ag {o Ge en müsse, Marquis von Boissy erklärt,

ollen, Ra ga (f aud noi ¿Ke e t d

A E g in über zwei Peti-

fine unt erscheint der Marquis von Boissy wirk=

r \ Aleih denfelke seinen Antrag. Der Präsident fragt,

k s iy "E me 2 ruf: Gay fen A s ae

/ : h 1a. 5a! beschlossen. Herr Okaheiti's solle pet dessen wörden, die Di 1

bei Gelegen ene die Diskussion in Betre

elegenheit des Gesehes über die Gl

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heimeh Fonds; aber dieser müsse die Vorlegung der Nachweisestücke vorangehen. Dies sei um so nothwendiger, als auch das englische Parlament beschlossen habe, daß alle auf Otaheiti bezüglihen Aften- stücke ihm vorgelegt werden sollten. Es komme der Würde der Kam- mer und des Landes zu, auf anderem Wege, als durch die englischen Blätter, von diesem Aktenstücke Kenutniß zu er- halten, und er S deshalb die Bitte, um Ermächtigung von dem Herrn Conseils - Präsidenten in Abwesenheit des Herrn Ministers der auêwärtigen Angelegenheiten die Vorlegung der gedachten Akteustücke zu verlangen, Der Präsident bringt den Antrag zur Abstimmung und derselbe wird angenommen. Dann kommt der Entwurf wegen der Pension der Tochter des Marschalls Grafen Drouet d’Erlon zur Sprache. Marschall Soult widerseßte sich der von der Kommission vorgeschlagenen Redactions-Aenderung. Herr Villiers Duterrage beharrt aber bei derselben, und beklagt sid, daß man die Dienste des Grafen Drouet d’Erlon nicht gehörig gewürdigt habe. Der Marschall Soult erhebt \sih energisch gegen den Auódruck „Nachlässigkeit“, den der Reduer angewendet, General Cubières ist gegen die Re- daction der Kommission. Das Amendement der Kommission wird verworfen. Der Marquis Laplace findet die Ziffer der Pension zu gering. Jndeß wird der Art, 1 angenommen, eben {o Axt. 2 und 3 ohne Diskussion, und endlih das ganze Geseß mit 107 gegen 4 Stimmen.

m Paris, 16. März. Der Bericht des Herzogs von Broglie über den Geseß =Entwurf, betreffend die Freiheit des Unterrichts, ist vollendet, wird aber erst uach dem Schlusse der Debatten über die geheimen Fonds in der Deputirten-Kammer den Pairs vorgelesen werden, weil, da Leßtere seit einigen Jahren der Diskussion der geheimen Fonds in der anderen Kammer beizuwohnen pflegen, die ganze nächste Woche hiudurch keine Sißung im Palais Bour= bon stattfindet, So viel man davon erfährt, hat der Herzog von Broglie den 17ten Artikel des ministeriellen Geseß- Entwurfs ganz umgeändert und dem katholischen Klerus die Vorrechte, welche die Regierung den kleinen Seminarien in Betreff der Erlangung der afademisheu Diplome einräumen wollte, benommen ; ferner hat er die Jury, welche die Prüfung der Kandidaten zur Erlaugung der akademischen Würden zu besorgen hat, auf eine ganz andere Grund= lage eingerichtet, als der ministerielle Geseß=-Entwurf es beantragte. Herr Villemain, heißt es, wird sein eigenes Werk eifrig gegen die Modificationen, welche der Herzog von Broglie vorschlägt, verthei- digen,

Z Jh habe Jhuen hon im vorigen Jahre nachgewiesen, daß die französische Regierung aus Fiskal-Rücksichten alle verlangten Brieftax= Reformen zurückweist. Um den Widerstand der Regierung zu brechen, hat der legitimistische Deputirte Saint - Priest gestern eine besondere Motion eingebracht, um der Kammer die Junitiative der allgemein ersehnten Post-Reform zu gewähren. Nach dem Vorschlag des Herrn Saint-Priest soll die Brieftaxe, deren Maximum gegenwärtig für ein- fache Briefe im Umfange des Reiches 10 Décimes oder 20 Sous beträgt, auf zwei Klassen reduzirt werden, nämlich für Briefe, welche eine Bestimmung von mehr als 40 Kilomètres weit haben, follen von nun an nur 3 Décimes oder 6 Sous bezahlt werden. Alle Briefe, welche nach einer geringeren Entfernung als 40 Kilomètres expedirt werden, sollen nur 2 Décimes oder 4 Sous zahlen. Das Gewicht eines einfachen Briefes is auf 10 Grammes berehnet, Soldaten und Unteroffiziere, sowobl der Land=Armee als der Marine, genießen heutzutage die Be- günstigung, nux die Hälfte der gewöhnlichen Postgebühr zu bezahlen, wenn sie an ihre eigenen Familien schreiben. Herr Saint = Priest schlägt dagegen vor, für solhe Briefe die Taxe von 25 Centimes festzuseßen. Endlich bezieht die Post-Verwaltung bei Geldsendungen eine Gebühr von 5 pCt. von dem Post = Mandat, welches sie aus= stellt, ohne das Porto des Briefes mit einzurechnen. Nach dem Vor= schlag des Herrn Saint - Priest soll diese Geldgebühr für Summen, welche 50 Fr, nit übersteigen, auf 2 pCt. reduzirt werden. Sein Vorschlag wird übermorgen in den Büreaus verlesen und, wie allgemein zu erwarten ist, vom Kabinet bekämpft werden.

Grossbritanien und Irlaud.

Unterhaus. Sibßung vom 14. März. Herr Cochrane brachte heute die griechishen Angelegenheiten zur Sprache, indem er

die Vorlegung der zwischen England, graukreih und Rußland in Bezug -

auf die lebten Ereignisse in Griechenland gepflogene Korrespondenz beantragte. Ju der Motivirung seines Antrages suchte er darzuthun, daß diese Ereignisse nicht eine Revolution genannt zu werden ver= dienten, sondern nur die Geltendmachung derjenigen Prinzipien gewe= sen wären, welhe dem Entstehen des neuen Königreichs von Anfang an zum Grunde gelegen hätten.

Sir R. Peel: Ich vertraue, daß das Haus mir erlauben wird, mit der Vorlegung der verlangten Papiere etwas vorsichtig zu Werke zu gehen, Die Korrespondenz, welche ich vorlegen kann, bezieht sih nur auf die allge- meinen Prinzipien, welche England, in Uebereinstimmung mit der Negierung Frankreihs, der Natioual-Versammlung Griechenlauds als Grundlage sei- ner künftigen constitutionellen Regierung zur Annahme empfohlen hat. Das Haus und der ehrenwerthe Antragsteller werden zugeben müssen, daß dieser Nath aus den reinsten Beweggründen hervorgegaugen is, aus dem Wunsche, in Griechenland eine Volks-Nepräsentation und eine constitutio- nelle Regierung hergestellt zu schen, welche zu gleicher Zeit mit solchen Jn- stitutionen verbunden is, die den Fortbestand einer beschränkten Monarchie sichern. Was die auf die einzelnen Details sich beziehende Kor- respondenz betrifft, über welche die Berathungen noch \{chweben, so kaun ih diesclbe gegenwäÄtig nicht vorlegen z ich glaube auch, daß die Arbeiten und das Verhalten der National - Versammlung und der constitu- tionellen Autoritäten vollkommenes Vertrauen verdienen. Als cinen Be- weis aber für die Unmöglichkeit, gegenwärtig in eine Diskussion sich dar- über einzulassen, will ich nur anführen, daß während der jeßigen Berathun- gen der griechischen Kammern, in welchen heute ein Beschluß angenommen wird, der morgen wesentliche Veränderungen erleidet, es unmöglich is, in einem britischen Unterbause die großen constitutionellen Fragen Griechenlands zu erörtern, welche dort selbst noh nicht entschieden sind. Jch erkläre indeß, daß von Seiten der britischen wie der französischen Negierung von Anfang an nichts versäumt worden is, solchen Nath zu ertheilen, wie er für die beiden Länder si ziemt, und wie er von einer freien Nation, wie Griechenland angenommen werden kann. Auch in Hinsicht der Kulcihe, über welche der ehrenwerthe Herr Auskunft verlaugt, muß ih jede Antwort verweigern. Obschon man zu ejner Zeit darauf bestand, Griechenland solle bezahlen, so glaube ich doh, daß das Haus mir beipslichten wird, wenn ich behaupte, daß einem Volke , welches durch cine solche Krisis ge- gangen is, Zugeständnisse gemacht werden müssen. Das Haus fann' über- zeugt sein, da die Negierung alles thun wird, die Pflicht, welche sie als Wächter | über die Jnteressen der Unterthanen dem Lande schuldig is, mit der Griechenland gebührenden Rücksicht zu vereinen, Jn ungefähr zehn 20 c e ih dem Hause alle Papiere vorlegen , deren Veröffentlichung zulässig ist.

Lord Palmerston erklärte die Antwort des Premier-Ministers für sehr zufricdenstellend und hoffte, daß die Auswahl ‘aus den Papieren so reihlih wie möglich würde getroffen werden. Der Lord erging si hierauf in Lobeserhebungen über den griehishen Chazafter und die neu geschaffene Ordnung der Dinge in Griechenland, Man habe behauptet, sagte der Redner, daß die Griechen, welche Jahrhunderte lang in der Sklaverei gelebt hätten, für ‘cine constitutionelle Negierungëform nicht reif wären, Der Erfolg der leyten Revolution habe das Gegentheil be- wiesen, Nichts könute für die griehishe Nation ehrenvoller sein, als die Art und Weise, wie sie ihre Constitution hergestellt hätte, und ebenso verdiene das Benehmen des Königs Otto die höchste

Anerkennung. Die Negierungen Englands und Frankreid,s müßten in ihren Natbhschlägen mit der rößten Discretion gegen Griechenland ver- fahren, aber namentlich ihre Aufmerksamkeit auf den Artikel der griechischen Constitution richten, welcher bestimmte, daß der Souverain Griechenlands stets der griechischen Religion angehören müsse, Er glaube nun zwar nit, daß man einen bayerischen Prinzen zwingen würde, die katholische Neligion aufzugeben, aber wenn fein Prinz des bayerischen Hauses mehr da sein sollte, so wäre man durch jenen Artifel gezwungen, einen russischen Prinzen zu wählen, und das solle England und Frankrei durch eine zu bewirkende Modification jenes Artikels zu verhüten suchen, weil es im Widerspruch mit dem Beschluß der Schußmächte stche. Sir R. Peel versicherte, daß dieser Artikel der Aufmerksamkeit der Regierung nicht entgangen wäre, daß er aber jeßt seine Diskussion zulassen tönne.

Herr Milnes lenfte hierauf die Aufmerksamkeit des Hauses auf den gegenwärtigen Zustand der Kriminal-Jurisdiction über britische Unterthanen in der Türkei, und brachte die Einseßung eines Gerichtes im Orient in Vorschlag, „um das Leben und Eigenthum dex dortigen Eugländer zu {hüßen und das gesetlose Verfahren in den dortigen Gegenden zu hindern.“ Die unabhängige Jurisdiction der fremden Kousulate in der Türkei schreibe sich aus der Zeit Heinrich?s 1V. von Franfkreih her; die ottomanische Pforte dürfte den Verträgen zufolge keine Autorität über die Franken aus- üben, und dieselbe Ausnahme würde über britische Unterthanen ausgedehnt, Es wäre nun danach der Vernunft gemäß gewesen, wenn den Konsuln auch die Befugniß zugestanden worden wäre, V ¿rbrechen zu t estrafen, aber das hâtten diese niemals gekountz selbst widerspenstige oder soust strafwürdige Seeleute hätten die Konsuln nicht bestrafen oder festnehmen dürfen, ohne schwerer Verant- vortung ausgeeßt zu werden. Er sähe feinen Grund cin, warum England allein seine Konsulate nicht mit der Gewalt ausrüsten könne, die dortigen britischen verbrecheriïchen Unterthanen zu bestrafen, deren Sache nach Cng- land vor Gericht zu bringen, stets große Schwierigkeiten habe und unnüße Kosten verursahe. Sir R. Peel erwiederte, daß der Zustand des gegen=- wärtigen Geschzes allerdings ein unbefriedigender wäre, aber man fönne doch den Konsuln keine so große Gerichtsbarfcit anvertrauen. Es sei dies eine schwierige Frage z die Regierung habe indeß bereits Schritte gethan, um über den gegenwärtigen Zustand genaue Ausk1 ust zu erhalten, und sie werde in kurzer Zeit im Stande sein, darüber einen Antrag dem Hause vorzulegen. Herr M ilnes zog hierauf seinen Antrag zurü.

Den Schluß der Sißung bildete eine längere Diskussion über Duell = Gesebgebung. Herr Turner beantragte die Annahme der Resolution, „daß die Duelle unmoralisch in ihrer Tendenz wären, Verachtung gegen die Geseße des Landes zu Wege brächten, im Widerspruch mit den göttlichen Vorschriften ständen uud abgeschafft werden müßten,“ Wer Jemanden im Duelle mit Zeugen tödte, folle zwar nicht als Mörder bestraft werden, aber gehalten sein, die Schul= den des Getödteten zu bezahlen. Herr Turner nahn indeß auf Veranlassung des Premier-Ministers seinen Antrag wieder zurü,

London, 15. März. Der Morning Herald erklärt die Angabe der Times, daß Priuz Albrecht zu Ostern einen Besuch in Koburg abstatten werde, für ungegründet,

Die Moruing=Poft meldet, daß man in den höchsten Kreisen mit Zuversicht im Monat Mai eiueu Besuch Sr. Majestät des Rai= sers vou Rußland in England erwarte. Vermuthungen, die über den Zweck dieser Reise namentlich mit Rücssicht auf Frankreich von anderen Blättern ausgesprochen werden, hält die Post für völlig grundlos,

Uiederlande.

Amsterdam , 16. März. Gestern Abend um 141 Uhr ift Se. Majestät der König hier angekommen, und wird dem Verneh= men nach bis zum Dienstag hier verweilen.

x + Aus dem Haag, 14. März. Die Rede des Ministers des Junern in der zweiten Kammer der Generalstaaten, worin er auf die Protestation der limburger Deputirten gegen die neue Vermögens= Steuer antwortete, ist sehr merkwürdig und berührt delifagte Punkte, welche die JZustitutionen des deutshen Bundes interessiren. Die Frage ist darin mit Greimüthigfeit und Loyalität behandelt, und die unglick= lichen utopischen Jdeeu der Separatisten îm Herzogthum Limburg werden darin mit Glück bekämpft. Die Rede lautet folgendermaßen :

,„Edelmögende Herren! Jn den Berathungen, womit diese Versamm- lung sich in den lezten Tagen beschäftigte, haben zwei ehrenwerthe Redner der Provinz Limburg die Meinung ausgesprochen, daß die Vermögens- Steuer, über welche die Versammlung sich auszujprehen hatte, auf diese Provinz nicht angewendet werden dürfe, Sie gründen ihre Meinung auf die eigenthümliche Stellung, in der ih das Herzogthum gegenüber dem deutschen Bunde und dem Königreiche der Niederlande befindet. Man kann nicht leugnen, daß diese Stellung in der That eine doppelte i; allein die Verpflichtungen gegen das Königreich der Niederlande werden dadurch kei- nesweges aufgehoben und fönnen nur dann als unvereinbar mit den Ver=- pflihtungen gegen den deutschen Bund angesehen werden, wenn sie mit den- selben im Widerspruche stehen oder dem Herzogthum eine doppelte Verpflich- tung auferlegten.

„Das Folgende wird darthun, daß dies bei dem neuen Geseß-Eut- wurse nicht der Fall ist, Das Fundamental - Gesey von 1840 konstituirt das Herzogthum Limburg als einen integrirenden Theil , als Provinz des Königsreichs der Niederlande, jedoch mit Ausschluß seiner Beziehungen zum deutschen Bunde, welche Beziehungen sich jedoch nicht auf die Festungen Mastiicht und Venloo erstrecken.

„Zn Folge dieser Einverleibung stebt Limburg gänzlich unter der Herr- schaft des Fundamental - Geseßes und unter der niederländischen Geseß- gebung. Alle Gesehe und alle Verordnungen, die für die Niederlande ver- pflichtend sind, sind es ebenfalls für Limburgz die Repräsentanten dieser Provinz sißen in dieser Versammlungz das Königreich der Niederlande übernimmt alle Lasten des Herzogthums und genießt aller seiner Bortheile, und ebenso nimmt das Herzogthum an allen Vortheilen des Königreichs Theil; aber eben deshalb darf es fein Privilegium geben, das nicht auch den übrigen Provinzen zu gute käme, denn dies wäre in direktem Wider- spruche mit dem Artikel 196 des Fundamental-Gesezes.

„ZÎn der 16ten Versammlung des Bundestages zu Frankfurt a. M,, am 16. August 1839, sagte der niederländische Gesandte, a es Sr, Ma- jestät dem Könige gelungen sei, die Unterhandlungen zu endigen, welche mit den Agenten des Hauses Oranien - Nassau angeknüpft lvaren, um die neuen Bestimmungen in Betreff der Familien S Tg deitei zu reguliren, was durch den londoner Traktat vom 19. April Pnto0 geworden, und daß Se. Majestät bereit sei, mit dem Herzogthinn Bu v N wie dasselbe ín jenem Traktate konstituirt worden, in den deutschen Bund einzutreten z jedoch

5 G thum derselben Verfassung, dersclben unter dem Vorbehalte, daß das Herzogth anbe t L: Regierung, wie das Königreich der Niederlande, unterworfen werde ; aber

( ¡eser Umstaud der Anwendung der Verfassun mit dem Versprechen, daß dieser zogthum iu feiner Weise hinderlich sein

des deutschen Bundes auf da A, 4 C E andten Sr. Majestät wurde in der 19ten Sein a BurbaeD n Se September 1839 angenommen und diese Sélanimlang seßte Lis erforderlichen Bestimmungen zur Negulirung dieser Verhältnisse fest. ; ; e luß hat die Versammlung anerkaunt, daß sie in der Cir diefes les Lie volle und hinreichende Garantie dafür findet, daß der Anwendun der Bundesgesche kein Hinderniß im Wege stehe, und daß die Weisheit Sr. Majestät Maßregeln treffen werde, um den Nach- theilen zu begegnen, die sonst aus diesen Verhältnissen fer votgeyen könnten. Welchen Zweck kann nun der König dabei gehabt haben, indem er diese ‘Provin als integrirenden Theil des deutschen Bundes darstellte, jedoch aber dabei die Bedingung machte, daß sie vor Allem unter dieselbe Verfas- sung und dieselbe Verwaltung, wie das Königreich, gestellt werde ? Die Ver- fassung des deutshen Bundes war Sr, Majestät bekannt; wenn diese Ver- fassung eine innere Verwaltung der Bundesstaaten festgeseßt hätte, wü:de dann nicht die Einverleibung Limburgs in den deutschen Bund ein Eingriff in die Königliche Gewalt gewesen sein? Wäre dies nicht eine Art von Verzichtleistung auf die Autorität, ein Widerspruch mit dem Vorbehalt hinsichtlich des Fundamental - Gesetzes gewesen? Allein,

es is far, daß dies nicht die Abscht sein konntez das erhellt aus der Bundes - Akte von 1815 selbst, worin die Autorität des deuischen Bundes über die Bundesstaaten selbst festgestellt uud jede Einmischung in die innere oder finanzielle Verwaltung ausgeschlossen is, Es erhellt dies sogleich aus dem Eingange dieses Dokuments, worin die Bundes - Fürsten den Wunsch aussprechen, fraft des pariser Traktats vom 30. Mai 1814 zu einem Bündnisse zusammenzutreten, dessen Zweck das Gleichgewicht der euro- päischen Mächte und die Sicherheit und Unabhängigkeit Deutschlands sei, Diese Allianz is daher ein Bünduiß von freicn Staaten, eine Vereinigung von unabhängigen Fürsten und Staaten, um eine vülkerrehtlihe Gesellschaft von Gleichstehenden zu bilden, und die Gewalt dieses Bundes ist eine polí- tisch-soziale oder follegiale, aber nidt eine Staats - Gewalt. Keiner der Bundes-Fürsten hat daher auf seine souveraine Gewalt verzichtet, und das Necht des Königs der Niederlande, den Generalstaaten ein Steuer - Geseh vorzulegen und dasselbe nah der Annahme ín Ausführung zu briugen dies Necht ist in Betreff Limburgs auf keine Weise beschränlt, unter welchem Gesichtspunkte man auch dies Herzogthum betrachten mag.

„Und wenn man fürchtet, daß Limburg doppelten Lasten werde unter- worfen werden, so kann man bemerklich machen, daß der deutshe Bund nicht das Necht hat, ein ähnliches Souveraínetäts - Neht in den Bun- desstaaten in Ausführung zu bringen, daß folglich Limburg in dieser Bezie- hung nicht doppelten Verpflichtungen unterworfen werden kann, und daß die Rechte des deutshen Bundes und die Rechte des Königs hinsichtlich dieses Punktes niemals mit einander in Widerspruch gerathen können.

¡Dieser Gegenstand würde eine lange Auseinandersezung herbeiführen, wenn ih ihn noch weiter verfolgen wollte, und cine Musterung der Ver- fassung des deutschen Bundes würde mir Gelegenheit geben, Ew, Edel- mögenden zu zeigen, daß diefe Verfassung jede Einmischung in die innere Verwaltung der Bundesstaaten ausschließt, Jch hoffe jedoch, daß es hin- reichen wird, auf die verschiedenen Artikel der wiener Bundes - Afte, worin die Nichtbefugniß des deutschen Bundes zu einer Einmischung dieser Art deutlich ausgesprochen wird, hinzuweisen,

„Das Wort „Unzukommlichkeiten“, aus dem man eine Garantie gegen eine Maßregel, wie das Steuer-Geseß, ziehen zu wollen scheint, bezieht sich nur auf die Schwierigkeiten, die namentlich dadurch entstehen könnten, wenn man die Militairmacht, welche die Niederlande als limburgisches Kontingent zur Armce des deutschen Bundes stellen muß, nicht von den nicderländi- schen Streitkräften getrennt hielte, Man hat in dieser Hinsicht auf ange- messene Weise gehandelt; es kann daraus für die Bewohner Limburgs keine Last erwachsen; es kann dabei kein Widerspruch zwischen den doppelten Be- ziehungen dieser Provinz stattfinden; dies i Ew. Edelmögenden durh das Memoire zur Beantwortung des Budgets des Kriegs - Departements für 1844 und 1845 bewicsen worden.

„Die finanziclen Jnteressen können ebenfalls feine Schwierigkeiten er- zeugen. Da die Stände der Bundesstaaten die zur Bestreitung der nach der Bundes - Matrikel festgesezten Kontingente des Bundes bestimmten Steuern nicht veiweigern können, so is es der niederländische Schaß, welcher diese Last für Limburg trägt; es is der Saß, der den auf das Herzogthum fallenden Theil der Summe zahlt, die zur Errichtung zweier Festungen in Deutschland erforderlich ist, ohne daß dadurch für Limburg irgend cine Last erwüchse,

„Was die Behauptung betrifft, daß, da Limburg einen integrirenden Theil der Niederlande bilde, seine Beziehungen zum deutschen Bunde sich auf das ganze Königreich erstrecken würden, so is zu bemerken, daß dies feinesweges daraus folgt, ja, daß der Einfluß des deutschen Bundes sich nicht cinmal auf die Festungen Mastricht und Venloo bezieht, die nah dem Traktat vom 19, April 1839 mit ihrem Rayon niederländische Städte blei- ben. Hat man durch diese Bestimmung eine Ausnahme für jene beiden Städte machen und sie auf diese Weise von der Verpflichtung befreien wollen, die dem Königreiche auferlegt worden ist 2 Keineswegesz man hat diese Städte von dem Bande, welches Limburg an den deutschen Bund knüpft, ausschließen, man wollte sie an der völlig unabhängigen Stellung, worin sich die Niederlande befinden, theilnehmen lassen.

„Man hat außerdem behauptet, daß Limburg „„wohl genöthigt werden fönne, an den gewöhnlichen Lasten zur Verwaltung dcs Staats beizutragen, weil es mit in dieser Verwaltung begriffen sei und weil es an den allge- meinen Vortheilen des Landes Antheil habe; daß aber die Abtragung der früheren Schulden ganz allein Limburg überlassen sei und bleiben werde, und daß es die größte Ungerechtigkeit scin würde, Limburg eine Vermögen®€- Steuer aufzulegen, um ähnliche Lasten zu bestreiten.“

„„Ullein, wenn eine solche Behauptung gegründet wäre und eine solche Maßregel zur Ausführung gebracht werden tönnte, dann würde ja in der That Limburg sich in einer höchst vortheilhaften exceptionellen Stellung be- finden, die ihm alle übrigen Provinzen des Königreichs beneiden müßten z aber diese Stellung widerstritte zu sehr aller Gerechtigkeit, als daß sie jemals zur Ausführung kommen tönnte, Jn der Verfassung des Königreichs der Niederlande bildet Limburg einen integrirenden Theil ; diese Provinz hat an allen Schulden, die von dem Königreich sowohl vor als nach der Consti- tution gemacht worden sind, theilgenommen, Die Vermehrung der Lasten seit dem Jahre 1839 muß ebenfalls theilweise Limburg treffen, Wäre diese Provinz bei Belgien geblicben, so würde ihr Antheil an der belgischen Schuld zu einem weit höheren Betrage festgeschzt wo1den sein, Um das Gegentheil zu behaupten, müßte man zugleih wünschen, daß Limburg von den Nieder- landen getrennt weide, daß es eine besondere Verfassung erhalte und unter cine ganz verschiedene Verwaltung gestellt werde, E ; j

„Die Regierung hat aber bewiesen, daß sie die Lage Limburgs nicht aus den Augen verliert, daß sie sich ernstlich mit den Juteressen dieses Landes beschäftigt, Verschiedene allgemeine Geseße und Verordnungen sind im Juteresse Limburgs noch nicht auf dasselbe angewendet worden, Die Negierung beweist ferner, daß sie auch die materiellen Juteressen dieser Pro- vinz begünstigen will. Sie hat dies in dem Borschlage zum Bau einer Eisenbahn versucht z sie hat dies gethan, indem sie von den General-Stagten eine bedeutende Summe zur Anlegung einer Chaussce dur die ganze Länge der Provinz verlangtez sie hat einen Theil der Kosten für die Erhaltung der Maas-Ufer übernommen, was in den übrigen Provinzen nicht geschehen ist,

„Endlich, Edelmögende Herren, bildet Limburg einen Theil des König- reichs der Niederlaudez als solcher nimmt es an allen Vortheilen der Ver- einigung Theil und trägt einen Theil aller Lasten, die davon unzertrennlich sind, Der exceptionclle Zustand, welcher aus scinen Beziehungen zum deut- schen Bunde hervorgeht, besteht nur in Betreff einiger Punkte, hinsichtlich deren die Verorduungen und Justitutionen des Bundes als Körperschaft, mit den niederländischen Gesehen im Widerspruche sind, und in diesem Falle müssen die leßteren den ersteren weiden, während nach den oben erwähnten Zustitutionen die innere Verwaltung Limburgs gänzlih den Niederlanden angehört,“

Schweden und Uorwegen.

Stocfholu, 12, März. Sonnabend um 9 Uhr Vormittags wurde von den Reichsherolden, begleitet von der berittenen Garde, auf dem Hauptmarkte der Residenz folgende Bekanntmachung gab= elesen : h ln bir Osfar, von Gottes Gnaden, König von Schweden, Nor- wegen, der Gothen und Wenden, thun fund: Da es dem Allmäch= tigen gefallen hat, gestern um 35 Uhr Nachmittags durch einen stil len und seligen Tod den Großmächtigsten König Karl XIV. Johann, König vou Schweden und Norwegen, der Gothen und Wenden, gh= zurufen, so haben Wir kraft der in Geltung stehenden Gruudgesebe die Regierung des Reichs als König von Schweden, Norwegen, der Gothen und Wenden angetreten, und sind versichert, daß sämmtliche Einwohner des Reiches mit Treue, Eifer und Gehorsam Uns gls ihren gesebmäßigen Herrn und König annehmen und alle Pflichten als Unterthanen erfüllen werden, ‘“

Am Schlusse der Verlesung stimmten alle Anwesenden in den Ruf : „Es lebe der König!“ lebhaft. mit ein,

Um 2 Uhr Nachmittags wurde die Garnison im Schloßhofe und auf dem Schloßplaße versammelt, wo Se. Majestät sich nebst dem Herzoge von Upland zu Pferde einfanden, Der König nahm von jedem Regimente den Eid der Treue entgegen. Er redete die Truy- pen an, was mit enthusiastishem Hurrahruf beantwortet wurde. Ueberall, wo Se, Majestät sich zeigten, empfingen Sie von der zahl-

495 reih versammelten Volksmenge unverkennbare Beweise der Liebe und Hingebuug. Auch die Marine hat den Eid der Treue abgelegt,

Schon am Sten gab der König seine Königl, Zusicherung auch in dem norwegischen Staats -Rathe ab (nahdem es, wie bereits ge- meldet, in dem s{wedischen geschehen war); das Dankgebet wurde am 9ten in der Schloßkapelle in Beisein des Königs, des Hofes, der Reichsherren, des Staats-Raths u. st, w. gehalten. z i

Selbst unsere bisherigen Oppositionsblätter legen das Zeugniß ab, daß das Publikum Seiue gegenwärtige Majestät mit dem höh- sten Vertrauen begrüße, und bei der großen Spannung allgemeiner Neugier eine vollkommene Ruhe in der Stimmung aller Stände sich erfreulich fundgebe. Man nahm auch mit Zufriedenheit wahr, daß feine solche Extra - Vorsichtémaßregeln getroffen worden, wie nach dem Ableben Königs Karl X11]., wo Ketten vor dem Schlosse auf- gezogen, die Zollämter gesperrt wurden u. st. w, Vielmehr passirte die Menge durch das Schloßgewölbe frei hin und zurück, bis gegen die Nacht, wo gewöhnlich die Thüren geschlossen werden.

Die vom Könige im schwedischen Staatsrath abgelegte König- lihe Zusicherung lautet folgendermaßen :

„„Wir Oskar u. \. w. thun kund: Da es dem Allerhöchsten gefallen, den vo: mals Großmächtigsten, hochgebornen Fürsten und Herrn, Karl X1V, Johann, König von Schweden und Norwegen, der Gothen und Wenden u, \, w, heimzurufen, vnd Wir, gemäß und in Kraft der von den Ständen des schwedischen Reiches unterm 18, Dezember 1810 errichteten und festge- seßten Successions-Ordnung nah höchsterwähntem Herrn den Königlich schwedischen Thron bestiegen, so versichern Wir hiermit feierlih und auf das fräftigste, daß Wir das Reich nach der buchstäblihen Vorschrift der, von den Ständen des Neichs unter dem 6. Juni 1809 festgesezten und von dein Könige und den Ständen des Neichs zur Nachlebung angenommenen Regierungsform, so wie der übrigen bestchenden Grundgeseßze des Reichs, dem allgemeinen Rechte und geseßlichen Bestimmungen regieren wollen. Wir werden auch, ín Uebereinstimmung mit der ebengenannten Negierungsform und din Gesetzen als ein gerechter König und milder Vater des schwedischen Volkes, durch gesetzliche, gerechte und milde Negierung, und so, daß Wir es vor Gott dem Allerhöchsten mit reinem Gewissen verant- worten fönnen, nah Unserem äußersten Vermögen des Neichs und jedes Einwohners wahren Nußen und Bestes zu befördern suchenz welches Alles, so wie Wir es aus freiem Willen und nach rcifer Erwägung beschlossen, Wir also mit Unseres Namens eigenhändiger Unterschrift und mit körper- lichem Eide bekräftigen, daß Wir Solchem nachkommen und es erfüllen werden: So wahr Mir Gott helfe an Leib und Seele!“

Se. Majestät waren natürlich etwas angegriffen. Das Gedräuge im Saale war außerordentlich "stark, da sich auch Privatpersonen ein= gefunden.

Am 9ten leisteten der Kronprinz, der Herzog von Upland , der norwegische Staats = Minister Due, die hier anwesenden norwegischen Staatsräthe Holst und Petersen, so wie die übrigen norwegischen Beamten und Offiziere, den Eid, worauf noch am Abend die betref= fenden Dokumente durch einen Courier nah Christiania abgesandt wurden,

Alle Hof =- Beamten, die den Eid noch uicht abgelegt, sind auf=- gerufen , solchen heute um 2 Uhr Nachmittags im Königl, Schlosse vor dem Reichs-Marschall (Grafen Brahe) zu leisten.

Die Landes = Trauer i} auf sechs Monate, und zwar drei Mo- nate tiefe Trauer und drei Monate Halbtrauer, angeordnet,

Die Leiche des verstorbenen Königs i} heute in Gegenwart der Reichsherren, des Staats-Rathes und der Präsidenten geöffnet wor- den, Die Cinbalsamirung is dem Professor Mosander übertragen.

Ju Betreff der leßten Tage des Königs wird berichtet , daß, nachdem derselbe {on seit dem Morgen des Sterbetages ohne Be= sinnung gewesen, diese einige Minuten vor seinem Tode zurückgekehrt war, so daß er den Namen Oskar aussprach, und dabei, die Augen aufschlageud, sich zu seinem Sohne wandte, der am Bette auf seine Knie niedergesunken war. Uebrigens scheint der König noch einige Tage vor seinem Tode selbst an seine Wiederherstellung geglaubt zu haben, welches, verbunden mit dem zuleßt hinzugekommeneun Hinschlum= mern, zur Folge hatte, daß ihm das heilige Abendmahl nicht gereicht werden fonnte. Aus derselben Ursache soll der König auch kein Te= stament gemacht haben. Die Trauer in ‘dem Schlosse ist tief, und selten ist wohl das Hinscheiden eines Familienvaters aufrichtiger beweint worden, Die Königin Wittwe hat mehrere Nächte bei ihrem verstorbenen Gemahl e wacht, bis sie selbs von einer Krankheit in Folge der Anstrengung bedroht wurde, Graf Brahe hat mit einer seltenen Treue seit dem Anfang der Krankheit der Pflege des hohen Kranken sich gewidmet, Während 42 Tagen hat der Graf uur wenige Stunden das Krau- kenzimmer verlassen, und die Nächte unausgekleidet in einem Lehn- stuhle zugebraht. Obgleich ihn dies natürlih sehr angegriffen hat, so befand er sich do gestern an der Spibe seines Regiments , der Leibgarde zu Pferde, um dem König Oskar I. seinen Eid zu leisten.

Es is jeßt offiziell beschlossen, einen Agenten nah China zu senden z ebenso soll ein in Batavia ansässiger Kaufmaun zum Konsul daselbst ernannt werden.

Es heißt, der Oberstatthalter der Residenz, Graf Lewenhaupt, werde diese Stelle niederlegen, und der Liebling des Publikums, Freiherr Sprengtporten, sie wieder übernehmen,

Christiania, 12, März. Heut is hier die Nachricht von dem Hintritt des Königs Karl Johann eingetroffen. Jn der von Sr. Majestät dem Könige Oscar I. ausgestellten norwegischen Proclama- tion hinsihtlih seiner Thronbesteigung hat derselbe sich des Titels: „König zu Norwegen und Schweden“ (statt Schweden und Nor= wegen), „der Gothen und Wenden“ bedient, und dabei zu erkennen gegeben, daß, da die Gründe, welhe Se. Höchstseel. Majestät , Kü- nig Karl Johann, abgehalten hätten, diese Veränderung vorzunehmen, niht für dessen Nachfolger gültig seien, der sie auch als mit der Stellung Norwegens in der Union übereinstimmend ansähe, der kü- nigliche Titel in Zukunft in allen norwegischen Dokumenten überein- stimmend mit dem in der Proclamation gebrauchten sein solle.

S panien.

XX- Paris, 16. März. Die Rückkehr der Königin Christine nah Spanien ist bis jeßt auf allen Punkten, welche die Mutter der jungen Jsabella berührt hat, wie ein wahres Nationalfest gefeiert worden. Jn einem Schreiben aus Barcelona vom Sten finden wir eine Schilderung des Aufenthalts der Königin Christine in der cata- lonishen Hauptstadt, in welcher es heißt, daß der Einzug derselben ein wahrer Triumphzug gewesen, und daß man sich keine Vorstellung von dem Enthusiasmus machen könne, mit welhem sie von alleu Klassen der Bevölkerung empfangen worden sei. Am Aten gegen ein Uhr verkündigten die Kanonen des Schlosses Monjuich und der Citadelle die Annäherung der Königin, und die Behörden von Bar= celona, von einer zahllosen Volksmenge begleitet, seßten sich in Be- wegung, um derselben entgegenzugehen. Gegen drei Uhr hielt der Königliche Wagen hundert Schritte vor dem neuen Thore, und die Königin stieg aus, um iu ein Zelt einzutreten, wo die ausgesuchtesten Erfrischungen ihrer warteten. Nach einem furzen Ausruhen stieg die Königin wieder in den Wagen und fuhr unter dem stürmishen Zujauchzen von hunderttausend Stimmen in die Stadt. Der General - Capitain und derx General Pavia ritten zu beiden Seiten des Schlages, Als der Zug im An- geht des Hafens erschien, hißten die dort liegenden Schiffe ihre laggen auf, und die Kriegsfahrzeuge begrüßten ihn mit Kanonen-

s{üssen. Eiue englische Fregatte, welche kurz zuvor auf der Rhede vor Anker gegangen war, wo sie eigentlich mehrere Tage bleiben wollte, ging, so sagt unser französischer Bericht, auf die Nachricht von der Ankunft der Königin Christine sogleich wieder unter Segel, iudem sie eine Salve von 21 Kanoneunschüssen abfeuerte. Vor der Kathe- drale angekommen, wurde die Königin von dem Bischof und der übri= gen Geistlichkeit bewillflommnet. Die Königin stieg hier wieder aus, um dem Hochamte beizuwohnen, das man ihr zu Ehren veranstaltet hatte. Nachdem si der Zug wieder in Bewegung gescbt, fuhr die Königin im Schritt dur mehrere Straßen der Stadt und über die Rambla, und man bemerkte, daß sie bei dieser Schaufahrt den fran- zösischen Konsul, welcher sih auf dem Balkon seines Hauses befand, mit einer ganz besonderen Huld zu wiederholtenmalen grüßte. Die Königin stieg endlich in dem zu ihrem Empfange in Bereitschaft gesebten Palaste ab, wo sogleih die Ceremonie eines großen Handkusses statt= fand. Am Abend war die Stadt prachtvoll beleuhtet. Am sten Morgens 10 Uhr begab sich die Königin in die Kathedrale, um die Messe zu hören, und Nachmittags besuchte sie die öffentlichen Wohlthätigkeits-Anstalten. Ueberall wurde die Königin von dem ver-- sammelten Volke mit eben so großem Jubel aufgenommen, als am

| vorigen Tage, und man bemerkte besonders, daß die arbeitenden Klassen

der Bevölkerung sih den Aeußerungen der stürmischsten Freude hin=- gaben. Am 6ten wurde der Königin Mutter von der Stadt ein großes Konzert in dem Börsensaale gegeben, wo sih eine glänzende Gesellschaft von mehr als 1200 Personen versammelte. Die Königin zeichnete sich unter den überaus rei gefleideten Damen der Stadt dur die Einfachheit ihres Anzuges aus. Am 7teu fand eine Trup=- pen-Musterung statt, die dur das herrlihste Wetter begünstigt wurde, und nach deren Beendigung die Königin zuerst die bedeutendsten Fa= briken besuhte und daun in den Freishulen Preise vertheilte.

Die Königin Christine hat überdies in Barcelona Deputationen vieler benachbarten Städte und auch Abgeordnete von Saragossa empfangen, welche ihr die Glückwünsche und Huldigungen ihrer Mit= bürger überbraht haben. Am Iten reiste die Mutter Jsabella?s IL, ihrem früheren Entschlusse gemäß, zu Lande nach Tarragona ab, wo sie bis zum 11ten bleiben wollte, um dann an Bord des französischen Dampfboots „Lavoisier“ nah Valencia zu gehen. Jn Valencia wartet ihrer ein uiht minder glänzender Empfang, als in Barcelona, und sie wird sih wahrscheinli veranlaßt sehen, eine Reihe von Ta- gen daselbst zu bleiben, so daß das Zusammentreffen mit ihren Töch= tern in Aranjuez, wo sich der madrider Hof seit. dem 6ten befindet, {werlich vor der Mitte dieses Monats stattfinden wird, j

Griechenland.

S Athen, 4. März. Die Verhandlungen der National-Ver= sammlung über die Constitution (auf einige noch wesentlihe Punkte derselben werden wir morgen zurückfommen) sind bereits am 2. März glücklich zum Ziele gediehen, Am Ende ward noch ein neuer Artikel eingeschaltet, des Juhalts: „daß die Constitution nach der definitiven Unterzeichnung und Beschwörung durch das Regierungsblatt verz öffentliht und binnen 24 Stunden vertheilt werde.“ Dieser neue Artifel is eigentlich der 106te, weil Art. 80 gestrichen wurde. Um 4 Uhr Nachmittags ward der 107te und Schluß-Artikel verlesen, Derselbe lautet: „Die Beobachtung der gegenwärtigen Constitution wird dem Patriotismus der Griechen anheimgestellt.“ Hierauf erho- ben sich sämmtliche Anwesenden, Deputirte und Zuhörer, und brachten, indem sie ihre Fesse {wenkten, dem Könige und der Constitution ein Lebehoch.

Jedem unbefangenen Fremden muß die Scene ein überaus er- gößliches Schauspiel geboten haben. Zuerst schrieeu Alle aus Leibes= kräften: „Es lebe der König! es lebe unsere Königin! es lebe die Constitution !“ und dabei flogen Hüte, Müßen, Fesse und Czakos in die Luft bis an die Decke des Saales. Daun fîuug man an, sih zu herzen und zu küssen und gegenseitig zu gratuliren. Kalergis hatte das Militair = Musik - Corps im Hofe unter den Fenstern des Saales die National-Hymne spielen lassen. Grivas war ganz begeistert und hielt folgende Rede: „Meine Brüder! Wir sind im höchsten Grade glülih, das große Werk der Constitution vollbracht zu haben, wel- hes unser künftiges Heil sichert, Obgleich sich Einige von uns (Nie= mand mehr, als er selbst) in der Hize der Debatten haben hinreißen lassen, Leidenschaft und feindliche Gesinnungen an den Tag zu legen, so ermahne ih Euch doch, dies zu vergessen, und wir wollen uns wie Brü der und Freunde vereinigen und unser Glü gemeinschaftlich genießen, Betrachten wir uns fortan wie innig verkettet durch das Band der Liebe und verbinden wir uns mit Leib uud Seele, den Thron unseres geliebten Königs von innen und außen zu befestigen und aufs fráf= tigste zu unterstüßen, Nach dieser begeisterten Rede stürzte er auf Herrn Piscatory los, der ihm die Hand freundlih \chüt= telte. Der General wollte den Gesandten durchaus umarmen; dieser legte ihm aber die linke Hand auf die Schulter und hielt so den wil den Klephten- Anführer in Achtung gebietender Entfernung. Eine ähnliche Scene hatte zwishen Griziottis und Herrn Lyons statt, Nachdem der Enthusiasmus eine Weile angehalten hatte, ging die Versammlung auseinander. Die frohe Nachricht verbreitete sh wie ein Lauffeuer durch die ganze Stadt. Eine Stunde später waren alle Läden geschlossen, und beinahe die ganze Bevölkerung wogte zum Palais hinauf und brachte dem König und der Königin ein Zyro (Lebehoch). Ihre Majestäten geruhten auf dem Balkon zu erschei nen, um sih für die loyalen Gesinnungen der Hauptstadt zu bedan= ken. Später zog das Gewühl durch die Stadt und brachte Kolettis, Maurokordatos, \o wie dem englischen und französischen Gesandten, ein Lebehoch dar. Abends war eine allgemeine Beleuchtung der Stadt. In der heutigen Sißung ward die Coustitution vollständig verlesen, worauf man eine Deputation erwählte, um dieselbe dem Könige zu überreichen,

Den 5, März. Die oben erwähnte Deputation hatte ihre Audienz noch gestern Abend bei dem Könige, um ihm eine Abschrift der Constitution zu überreihen, Maurokordatos war der Sprecher. Der König empfing sie aufs huldvollste, und sagte, er werde seine Antwort und seine Bemerkungen der National-Versammlung mitthei= len, sobald er sich mit der Königin benommen hätte über die Artikel der Constitution, welche sie beträfen.

Nach \hrift. Den 6. März. Jun der gestrigen Sizung der National-Versammlung wurde der Antrag gemacht, der Universität von Athen das Recht einzuräumen, einen Deputirten in die neue De= putirten - Kammer zu wählen. Der Vorschlag wurde angenommen. Nachher wurden einige ähnlihe Anträge gemacht, unter Anderem einer von dem großen Kloster Megaspileon in Achaia, doch sind sie niht genehmigt worden. Die Sibungen sind jeßt auf einige Tage ausgeseßt, theils um der Kommission Zeit zu geben, das Wahlgeseß zu beendigen, theils um die Antwort des Königs auf die Constitution abzuwarten. Jedenfalls aber dürfte das Ganze bis zum Abgang des

nächsten direkten Dampfschiffes am 22sten beendigt sein und dann wird

die National-Versammlung aufgelöst,

Einen sehr günstigen Eindruck hat das eben erschienene diesjäh- rige Viehsteuer-Geseß im Publikum gemacht, welches in dem heutigen Regierungs - Blatte steht, weil gegen frühere Jahre die Abgabe um 9 Lepta pro Kopf geringer is, mithin für das Volk eine Ersparniß von 300,000 Drachmen entsteht,

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