1844 / 91 p. 3 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

E T S a: R S n

Wie denkt Herr d'Anethan? Unterstüßt oder die Central - Section? Herr Devaux eine Frage an die Minister gerichtet, welche unbeantwortet geblieben ist. So verliert die Regierung durch ihre gegenwärtige Lage, der es an Würde fchlt, allen Einfluß auf das Parlament, und dies kann nicht anders sein, sobald die Gewalt

als eine unfaßbare Phantasmagorie er=

die übrigen Minister? er Herrn Nothomb, hat in dieser Beziehung

nur noch als ein Schatten, ne i f e eint ® Diese ministerielle Anarchie, in deren Hintergrunde man eine chnung finden könnte, is den Interessen der

macdchiavellistishe Berechn | | Priester - Partei von außerordentlichem Nutzen; von Allen aber, die

es mit der constitutionellen Regierung aufrichtig meinen, wird sie als ein beklagenswerther und demoralisirender Umstand betrachtet werden, Ein so wichtiges Geseß, wie das, welches die Ernennung der Univer= sitäts-Prüfungs-Kommi}jion ordnen soll, ein Geseßz, von welchem Bel- giens bedeutendste Lebens-Znteressen abhängen, von einem Kabinet un- terstüßt, das aus seinen Fugen ist, in den leßten Zügen liegt, und dessen Mitglieder 1n offenem Kriege mit einander sind! Es ist eine völlige Jronie, und wir bedauern, daß die Rathgeber der Krone ihr nit begreiflich gemacht haben, daß eine so ernste Frage in diesem oder jenem Sinne von einem homogenen Ministerium vertheidigt wer= den müsse. Den gegenseitigen Erklärungen der beiden Minister folgte eine Rede des Herrn Jonet zu Gunsten des Nothombschen Geseß= Entwurfs. Dann wurde dieser mit großer Lebhaftigkeit von Herrn Nilgin X1IIl. bekämpft, der eine ziemlich komische Figur spielte, als der Minister des Junern ihn ersuchte, er möchte gütigst die Hälfte der Schmach auf sich nehmen, womit er den Entwurf brandmarken wollte, in- dem Herr Nothomb ihm ins Gedächtniß rief, daß Herr Vilain im Jahre 1835 selbs| für eben die Art der Ernennung der Prüfungs= Kommission gestimmt habe, welhe die Regierung jeßt vorschlage. Es blieb Herrn Vilain nichts Anderes übrig, als seinen Ausdru zu- rüczunehmen. Um die erhabene Versammlung zu belustigen, {lug Herr Cogels vor, man möge sofort den Entwurf der Central-=Sectio= nen annehmen, aber nur provisorisch auf 4 Jahre. Dieses Vermitte- lungssystem wurde indeß nur von seinem Urheber selbst als Ernst ge- nommen, der sich sehr erstaunt zeigte, daß er allgemeines Gelächter veranlaßt hatte. Nah ihm nahmen noch die Herren Lys und Abbé de Haerne das Wort, der Eine zu Gunsten des Nothombschen Ent= wurfs, der Andere für ein besonderes System, welches er ausarbeitet, und das er in einigen Tagen der Kammer vorlegen will.“

Dänemark.

Kopenhagen, 25. März. Den gestern Abend plöblich er- folgten Tod Thorwaldsen?'s zeigt die Berlingische Zeitung heut auf folgende Weise an: „Albert Thorwaldsen, der König der Künstler, i gestorben. Wie eine Botschaft der Trauer geht die Kunde von seinem Tode im Lande um. Aber er lebt in seinen Wer- fen; in diesen, seine und Dänemarks Ruhm und Größe, wird er im- merwährend leben: in dem Heiligthum, welches für seine Kunstwerke errihtet is und wo sein Staub auch ruhen soll, wird er unter uns leben! Ex erkrankte plößlich gestern Abend im Schauspielhause, kurz

vor dem Anfange des Stücks, ward aus dem Parquet getragen und starb unverzüglih, Thorwaldsen war am 419, November 1770 gebo- ren und erreichte also ein Alter von 73 Jahren 4 Monaten; erx war ras und rührig und mit seinen Acbeiten bis zu seiner lesten Stunde beschäftigt. Diese Anzeige ist mit einem \chwarzen Rande eingesaßt. Ein vom Altonaer Merkur mitgetheiltes Schreiben gus Kopenhagen vom 25. März sagt über dies betrübende Ercigniß Folgendes: „Der gestrige Abend verdunkelte die Sonne am Künst= lerhimmel, der alte Meister weilt niht mehr unter seinen Jüngern, Thorwaldsen {loß seinen klaren seelenvollen Bli der Welt, um in im Schauen dessen wieder aufzuschlagen, an den er den Glauben hier in die Herzen aussäete und befestigte. Plöblich und unerwartet trifft dieser Schlag einen Jeden und erschüttert jedes Gemüth um so tiefer, als der rüstige Greis sich schon anschickte, seine Rückreise nah Nom anzutreten, die nah 14 Tagen stattfinden sollte. Gestern Nach= mittag um 6 Uhr noch fuhr er nach gewohnter Weise ins Schauspiel, und nahm dort, wie an jedem Abend, seinen Plab im Parquet ein, doch che der Vorhang aufging, war die Kraft des mächtigen Geistes in seiner kräftigen Hülle plöblih gelähmt. Thorwaldsen fiel um und ward eiligst nach seiner nahen Wohnung in der Charlottenburg ge= bracht, wo vergeblihe Versuche gemacht wurden, das entflohene Leben wieder anzufahen. Kein Unwohlsein ging seinem raschen Hingang vorausz sein reger Geist war bis ans Ende mit dem Schafen und Ausführen neuer Meisterstücke beschäftigt; eine folossale Statue des Herkules für die Christiansburg, wie mehrere Basreliefs, gehören zu seinen leßten und, zum Theil unvollendeten Arbeiten. Die irdischen Ueberreste dieses vielleicht größten Künstlers seiner Zeit werden im Junern seines Museums unter freiem Himmel beigeseßt werden, ein Plah, der von den vier Flügeln, welche das Museum bilden, umgeben isttz wozu Thorwaldsen auch hon seine eigene Statue, auf die Hoff= nung gelehnt, als Grabstein modellirt hat.“ Im Sunde isst noch fortwährend Treibeis und gestern war die

Kälte noch 6 Grad.

C T

ch2 Sicilien, 12. März. Die Regierung hat sich endlich dazu entshlossen, die zollfreie Einfuhr des fremden Getraides bis Ende April zu gestatten. Leider kommt diese Maßregel, welche durch die nun endlich erfannte Unzulänglichkeit der bisher getroffenen Vorkeh= rungen herbeigeführt worden ist, etwas zu spät. Durch die lebhafte Nachfrage nah Getraide, welche sih in den uns nagheliegenden großen Getraide-Depots Livorno, Genua und Marseille, für die Binnenlän= der, wie z, B. die Schweiz, geäußert hat, sind dort die Preise be- deutend in die Höhe gegangen und bieten nun nicht mehr die Er- leihterungen, welhe wir von daher zu erwarten das Recht gehabt hätten, wäre die Einfuhr früher erlaubt worden, Heute fann uns Hülfe nur aus den kornreihen Küstenländern des {chwarzen Meeres oder aus der Levante werden, und es is bekannt, daß Griechenland auch an diesem Nahrungsmittel Mangel leidet.

Portugal.

A Lissabon, 13. März. Jch bin nun im Stande, Jhnen die neulich bereits erwähnten Aktenstüe, nämlich die zwischen dem Visconde de Fonte Nova und dem Grafen Bomfim zu Almeida ge= weselte Korrespondenz, mitzutheilen. Das erste ist das Schreiben des Visconde de Fonte Nova, worin derselbe die Unterwerfung der Rebellen verlangt, und lautet : „Hauptquartier zu Reigada, am 23, Februar 1844, ¿ Excellenz! _An der“ Spihe der getreuen Streitkräfte mich befindend, Urin Deehi mix von Jhrer Majestät der Königin anvertraut worden ist, Maki U ein Ende zu machen, mit welcher Ew. Excellenz zum link {a Ta rstaunen sich verbündet hat, ist es meine Pflicht, Ew. Excel- fallen wick AUN zu geben, daß die schwerste Verantwortlichkeit auf Sie verursacht E Fortdauer der Uebel, welche die Empörung dem Lande Verhalten Vas SrteEe a euenn Ew. Excellenz durh Beharren in Jhrem Blutes veranlassen sollten nur des geringsten Tropfens portugicsischen Offiziere und Ander , Ihre Person, die Personen Jhrer Räthe und

Opfer der Erbitterung eda h uen angeschlossen haben ,

nem Befehle ifeden eine

sind die Befehle, vie ich \o verrätherische Sa en! sind,

von der Regierung Jhrer

i genau vollziehen müß, Um vem zuvorzukommen, werden Ew, Excellenz

unfchlbar die von welcher die Truppen unter mei- l Solches ajestät habe, und die

= e A

und die Streitkräfte bei Jhnen die Waffen niederlegen und sich der Dis=- cretion der Regierung und der Milde Jhrer Majestät überliefern, da feine anderen Bedingungen angenommen werden können, Gott erhalte Ew. Ex- cellenz. (Gez.) Visconde de Fonte Nova,

An Se. Excellenz den Herrn Kommandanten der rebellischen

Streitkräfte in Almeida,

Hierauf erfolgte noch an dem nämlichen Tage folgende Antwort des Grafen Bomsim :

„Excellenz! Nach der mündlichen Mittheilung, die mir Ew. Excellenz gestern durch einen Subaltern-Offizier der Reiterei machen licß, und meiner Antwort darauf, erhielt ih heute ein Schreiben aus Reigada mit dem Da- tum vom 23sten d. in so ungemessenen und ungewöhnlichen Ausdrücken, wie ich sie nicht von einem portugiesischen General erwarten konnte,

Es fommt Ew. Excellenz nicht zu, die Sache zu qualifiziren, für welche ih den Degen gezogen habe, noch war, wären Sie auch ermächtigt worden, es zu thun, Jhre gegenwärtige Lage besonders dazu geeignet, von solcher Ermächtigung Gebrauch zu machen. Niemand kann einen Entschluß deloyal nennen, dessen Zweck is, die Erfüllung der Versprehungen Jhrer Majestät herbeizuführen und eine Regierung zu stürzen, die nur dahin strebt, durch Beförderung ihrer eigennüßigen Jnteressen den Vorwurf des Meineides auf den Thron zu werfen. Das Recht, das wir proflamiren, war vor uns feierlich proflamirt worden, Unser Ziel is, dem Lande beizustehen, um ibm den Triumph zu- verschaffen dur die Stärke unserer Waffen. Jn dieser Mission, wiederhole ich Ew. Excellenz, wünsche ich fein Blut zu ver- gießen, noch will ich die Jnitiative zu Feindseligkeiten ergreifenz aber wenn ih meine Geneigtheit in vieser Beziehung mißbraucht sehe, wie dies bis zu einem gewissen Grade geschehen is durch Verlezung der Kriegs8gebräuche, in diesein Falle werden die Ereignisse zeigen, daß, selbs wenn der este Schuß dur) mich abgescuert wird, ich nicht als der Angreifer betrachtet werden kann, und dazu werde ih mich, schr gegen meinen Willen, gedrun-

gen schen, wenn Ew. Excellenz die Stréitfräfte unter Jhrem Befehle nur einen Schritt weiter gegen diesen Play vorrücken läßt, well ih nicht zu- geben kann, daß, geschüßt durch meine friedlichen Gesinnungen, Sie ohne Widerstand unter diese Wälle gelangen, / s

Die von Ew. Excellenz an mich gerichtete Drohung mit der Erbitterung Jhrer Soldaten wäre besser unterblieben, um des Rufes Ew. Excellenz und der Waffen von Portugal willen. Diejenigen , welche mir folgen, sind in- nigst ergeben der Sache, für welche ie fich erklärt haben, aber sie besißen Disziplin, und wenn ih nicht zu sagen habe, daß ich wegen ihrer Tapser- keit in Besorgniß sei, so kann ih sicherlich sagen, daß, welches auch die Wechselfälle des Krieges sein mögen, Niemand einen Grund hat, ihre bösen Leidenschaften zu fürchten, weil sie deren keine haben, noch ich dulden werde, daß solche bei ihnen aufflommen. Jch und alle Diejenigen, die sich hier bei mir befinden, wir gehorchen der Königen und dem Staats Grundgeseze des Lan- des, und wir stehen Niemanden in der Loyalität unjerer Grundsäße nah, Zn Uebereinstimmung mit denselben stehen wix unter den Waffen für die Erfüllung des Königl, Versprechens, und damit durch Erzwingung der Beobachtung des Staats-Grundgesezes die moralische Verpflichtung dazu erfüllt werde. Ew. Excellenz hat die Waffen ergriffen für Männer, und eine beflagenswerthe Verblendung allein konnte Jhren Degen so weit erniedrigen, daß Sie den- selben im Dienste ciner so schlechten Sache verwenden. Feierlich protestirend gegen deren Grundsäße, möge auf die politische Schlechtigkeit einiger ehr- süchtigen Männer alles Blut zurücfallen, welches in diesem Streite vergo|jen werden sollte, und sollte es der Vorsehung gefallen, daß wir unter den Ruinen dieser Stadt fallen sollen, so glaube ich, das Opfer unserer Leben wird nicht ermangeln, unserem Lande nußbringend zu sein, und n diejer Ueberzeugung, und daß unsere Namen stets in Ehren gehalten werden wer- den, werden wir den Lohn für dieses Opfer finden, Mögen Ew. Excellenz lesen, was ich eben geschrieben habe, und bedenten, daß das Land es gleich falls lesen wird.

Machen Sie Ihren Angriff wann Sie wollen, entweder in diesem Playe oder außerhalb seiner Wälle, Ew. Excellenz werden stets die Streit-

îräfte unter meinem Beschl sich gegenüber. sinden. (Gez.) Graf von Bomfim, An Se, Excellenz den Herrn Vidconde de Fonte Nova.‘‘ Ferner erließ der Graf Bomfim an seine Truppen den folgenden Tagesbefehl : „Hauptquartier Almeida, 24, Februar 1844,

Der General , welcher die wenigen Soldaten befehligt, die gestern vor diesem Plate erschienen sind, hat sich unterfangen, uns aufzufordern , uns auf Discretion zu ergeben und uns mit der Erbitterung seiner Truppen bedroht.

Zch erwiederte ihm, daß, obwohl die Tapferkeit meiner Truppen ge- fürchtet werden möge, er doch ihrer Disziplin sicher sein könne, Jch weiß, daß diese Antwort eurer würdig ist, und ih würde den Oberbefehl über euh in dem Augenblicke niederlegen, wo ich dies nicht in Wahrheit von euch sagen könnte.

Seien wir gerecht gegen unsere Feinde. Diese Soldaten, welche ihre Generale verleumden, um unter der Verleumdung das Mißtrauen zu ver

hehlen, das sie in dieselben segen, hegen keine Gefühle der Erbitterung gegen |

uns, Diese Behauptungen sind von ihren Chefs fabrizirt worden, und wenn

sie dieselben zwingen wollten, auf uns zu feuern, so würdet ihr schen, wie |

sie ihre Arme gegen diese Wälle ausstrecken und bitten würden, innerhalb dieser Räume aufgenommen zu werden, welche jeßt der Freiheit unseres Landes geweiht sind, Wäre dies auch nicht der Zustand der Streitkräfte, die uns umgeben, eure Haltung bei der ersten Annäherung des Feindes würde mir die voll- fommenste Ueberzeugung des Sieges geben, und ih lese nun in eurer Hal tung und Miene Entschlossenheit und Vertrauen. Wir werden in unserer Stellung in diesen Wällen bleiben, in der Hoffnung, daß sie einen Angriff machen werden, und wenn dann seiner Zeit diese Kühnheit die gebührende Züchtigung erfahren hat, werde ih euch die Zeit bestimmen, wo wir aus- rücken werden, unseren Triumph auf offenem ¿Felde zu vervollständigen, Die bewafsneten Bürger dieser berühmten Stadt sind bereit, an eurer Seite zu kämpfen. Manche von ihnen, vorgerlückter an Jahren als ihr, haben die Legionen Napoleon's vor diesen Wällen erziitern sehen, wo die Leiden der Belagerung mit dem Ruhm des Kampfes sich gesellten, Andere von beschränkterer Erfahrung wissen die Ueberlieferungen der Tapferkeit zu würdigen, die ihnen ihre Väter hinterlassen haben. Durch diese Vereinigung der Waffen der Truppen und der des Volks rechne ih darauf, von dem constitutionellen Throne die Gefahren abzuwenden, mit welchen chrsüchtige Männer ihn umgeben haben, ein - für allemal die constitutionelle Charte festzustellen vermittelst Reformen, welche das Land frei daran vornehmen wird, Den Soldaten und den National-Garden bringe ich zugleich meine aufrichtige Anerkennung dar und wiederhole ven Ausdruck meines vollfom-

menen Vertrauens,

(Gez.) Graf von Bomfim,“

Griechenland.

O Atheu, 11, März. Die von Sr. griechischen Majestät beabsichtigten Modificationen der Verfassung werden sich, dem Ver- nehmen nah, nicht blos auf einige Hauptpunkte beziehen, sondern auch auf eine Anzahl minder wesentlichen Bestimmungen. Indessen fönnen bis zum Bekanntwerden der Allerhöchsten Entschließung in dieser Beziehung natürlich nur Vermuthungen ausgesprochen werden. Se. Majestät hat die Gesandten der Großmächte, auch den öster= reichischen und preußischen, in den jüngsten Tagen, zum Theil wieder= holt, bei si empfangen, und so eben höre ich, daß gestern auch der abgetretene Minister-Präsident, Andr. Metaxas, eine längere Audienz gehabt habe. R :

Die Deputirten beschäftigen sich in ziemlich monotonen Sißungen mit Bittschriften aller Art, die im Ueberflusse vorhanden siad und noch eingehen.

Ober - Studienrat hier, früherem Vernehmen nach, so viel man jeßt hört, seine Rückreise nach dem nächsten Dampfboot antreten.

———

Baron von Schrenk, dessen Anwesenheit da- eine weit längere sein sollte, wird, München wohl schon mit

\

|

Handels- und Börsen -Uachrichten.

Berlin, 30.

März.

Die Eisenbahn-Zusicherungsscheine erfuhren größ-

tentheils eine fernere Steigerung, und war das Geschäft in Köln-Mindener

namentlich schr umfassend.

Der U

msay im Allgemeinen is durch die bevor-

stehende Liquidation etwas gehemmt worden, i | g

Breslau, 27.

März. Get

Höchster :

Weizen 1 Rthl, 25 Moi 4 T Gerste » 29 Hafer » 21

raide-Preise.

Mittler : Niedrigster : Sgr. Pf. 1 Rthl. 16Sgr. 6 Pf. 1 Rihl. 8Sgr, Pf. » 6 » » Sw E S E: S » 6a 20» Gs —_ 90 ‘% G6» E E » 49 »

Magdeburg, 28, März. Höchster und niedrigster Getraide-Marktpreis ( g p

pro Wispel: Weizen :

Roggen: 3: Paris, 25. März.

in den französischen Renten gemacht. Umsay in Eisenbahn - Actien, namentlich i 5 j Die Straßburg-Baseler hoben sich abermals, da sie, wie

und linken Ufer.

18 38 Rtbhblr.

J m 34 »

Heute wurden an der Börse nur wenig Geschäfte

Gerste: 28 25 Rthlr. Hafer: 207 18 »

Schr belangreih war dagegen der in Paris - Versailler vom rechten

wir vor einigen Tagen voraussagten, nun an der londoner Börse notirt sind,

Berliner B ors e Den 30. März 1844. » ' / » Y Fonds. |ch| Fr. Cour. Actien (E F P. G our, ; e | Brief. | Geld. ll rief. | Geld. | Gem, A E E) Sl SdiddSd, (S5 100% | 00, E R O8 Pr. Bugl. 011.30. 4 | 1005 | Nas f 1912 | Präm Sch.d.Seeh.|— 59% do. do. Prior. Obl.| 4 A 103% | Kur- u. Neuwärk. L Anki. Risónbi.| E 5d | Sehuldverscbr. 35 99: 982 L t 4 s 208% | Berl. Stadt-Obl. /35/ 100 = VoG Eb Blncnb. (0 Q Dané. do. iu Th.— 48 Ido. do. Prior. Obl.|4| 99% | 99% | Weestpr, Pfandbr. [O5 Da 6 S S Grossb, Pos. do. A 104 N do. do. Prior. Obl. | 4 99% S l do. o: 32 98 E 984 do. v.Staat garanut. 33 98 L ém | Ostpr. Pfandbr. (35 | 994 [nel Frankf. Bisb. (6 | | 1505 | Fon Ale ; 22 p: do. do. Prior. Obl.| 4 | 1035 | Ein, Monaco, A Jay [Ob.-Sehles. Eisb.| 4 O Seblesische do. 9% 1004 99 do.Lt.B. v. eingez.|— 117 N Gold al marco, [BStBELtAoB— 1825| | Friedrichsd’or. —- 137 13% Magd.-Halbst. E. | 4 1197 1185 | And.Gldm. à 5 Th.|— 12 i l 1% BresI-Schweidn.-| | 1 | Disconto. —— 3 4 Freihg.Eisenb, 4| -— 1244 | -

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- c | F | L L E A, 150 Fl. 2 Mt. | 102 O ; Teil iee od et badi ed C p oa 00e 100 Thle. | 2 Mi. | s | 99% S Tage | 100 Leipzig in Courant im 14 Thl. Fuss. . 100 Thlr. 2 Mt. 995 99! Frankfurt a. M. WZ..« ooooooo 100 FI. S Mi 56 _26 0h 100 SRhbI. 53 Woch. 1075 107 3

Petersburg. « «e... ec co ooo o o o e oor

Amsterd 5% Span. 22, Sch. —.

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am, 26. März. 3% do, 363. Pi

Pol. —.

Vesterr. 1097.

Antwerpen, 25, März.

Frankfur I ( Bayr. Bank-Actien 694 G. Hope 905. Stiegl. 905. Int. 5775.

do. 500 Fl. 995.

Hamburg , London, 23. März.

sìve 64. Eugl. Russ. -—-- Paris, 30.

2% Neapl. au compt. 102. 15.

Ausg. Seh. 14%,

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27, März.

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Preuss- Pr

18S, D

do. 200 Fl. 325 G.

28. März.

März.

Bank-Actien 1680.

Engl, Russ, 1135.

Cons. 3% 98%. Belg. —, Neue Anl, 252. Pas- 25% Holl. 57. 5% do. 1612. Neue Port. 46, Bras. 825. Chili —. Columb. —. Mex. 395. Peru 305.

5% Reute fin cour. 122. 45. 3% Reute fin cour. 83, 5. 5% Span, Rente —.,

Pass. 67.

Petersburg, 22. März. Lond. 3 Met. 38. Hamb. 34 e . Paris 1065.

Meteorologische Beobachtungen.

i844, | Morgens | Nachmittags | Abends | Nach einmaliger 29, März. G Uher. 2 Ubr. | 10 Ukr. Beobachtung.

Luftdruck «3 12,13" Par. 3 E Par. 342,83" Par. | Quellwärme 5,9° R. Luftwärme .. .|+ 12° R. f S1R. -+ 3,1° R. | Flusswärme 22 R Thaupunkt .….|— 0,6 R.\+ 2,8" R.\+ 0,2° R.| Bodenwürme 1/62 K. Dunstsättigung| T9 pCt. | 65 pCt. 79 pCct. | Ausdünstung 0,011 Bb, Wetter | heiter. | heiter. | heiter. | Niederschlag 0.

id ase | ü, | O, Wie Wüärmewechsel + 8,2°

|

Wolkenzug. - 9

Tagesmittel

Sonntag,

L, Schneider.

Sountag,

fommen. im Orchester

Burgstraße Nr.

in 2 Abth., vom C e B Der Heirathsantrag auf Helgoland, lebendes Bilo n 2 At),

Montag, 1. Dienstag, 2

31, März. des Herrn Price, in 2 Abtheilungen. Lustspiel in 1 Akt, von Castelli. Gemälde in 5 Rahmen, von L. Angely.

Auf allgemeines Begehren hat Herr Abreise verschoben, und werden daher noch optischen Nebelbilder stattfinden.

Montag, 1. gehren: Lucrezia Borgia, Dóöbler?s optischen Nebelbil

Dienstag, 2 Herberge im Walde. Theaters zu Dresden : |

Am Charfreitag wird im mater, von Roffini, nach der italienishen Opern-Mitgliedern Da das Orchester zum Verkauf gestellt,

Aufführung beginnt mit Moutag,

¿é 342/68 Var:

) E + 2,0° R. 41K. O8 R. 74 pet. 0.

Königliche Schauspiele.

Königlichen

April. Das

. April.

314, März. Die Jusel der Liebe, phantastisches Ballet

Vorher : vont

Solotänzer Paul Taglioni.

Glas Wa sse l.

Marie, oder: Die Tochter des Regiments. Jm Konzertsaale: Französische Vorstellung.

Königsstädtisches Theater.

April.

Dok (Mad. Waltra

.- April.

_ l+

Gast= Vorstellung des Kinder = Ballets

Dazu: Der Prinz kommt! Und: Der Dachdeckter. Komisches (Beide neu einstudirt.)

Professor Döbler seine einige Vorstellungen seiner

(Italienische Opern-Vorstellung.) Auf Be-

Hierauf: Vorstellung von Professor

Dern.

tor Faust's Zauberkäppchen, oder: Die Hellwig, Mitglied des Königl. Hof- ud, als Gastrolle.)

Königsstädtischen Theater das Stabat

Original-Partitur, mit den sämmtlichen

und verstärkten Chören zur Aufführung

auf der Bühne ist, \o sind die Pläve

Der Billet - Verkauf zu dieser 1. April, im Billet-Verkaufs-Büregu,

Verantwortliher Redacteur Dr. J. W. Zinkeisen.

Gedrudft in der Deckerschen Geheimen Obex - Hofbuchdruckerei.

Beilage

M 91.

Inhalt

Ueber die Entstehung und Bedeutung der schlesischen Urbarien.

Großbritanien und Frland, London, Mac Culloch's neues Han- |

dels-Lexikon. Türkei. Konstantinopel, in Albanien,

Die Nenegaten- Frage, Die Unruhen

Ueber die Entstehung und Bedeutung der \chle- sischen Urbarien.

Es ist neuerlich in öffentlihen Blättern mehrmals der schlesischen

Urbarien Erwähnung geschehen, ohne daß dabei auf deren Entstehung und Einrichtung zurückgegangen wäre. Da diese gleihwohl einem großen Theile des Publikums nicht bekannt sein dürften, so scheint es zur richtigen Würdigung der Bedeutung dieser Urbarien nicht über flüssig, darüber hier das Nähere mitzutheilen. Es versteht sich, daß dadurch über die rehtlihe Wirksamkeit eines Urbariums im einzelnen Falle, besonders wenn sich finden sollte daß bei Aufnahme und Abfassung desselben nicht den Vorschriften gemäß verfahren wäre, in keiner Weise abgesprochen werden soll Es kann hier vielmehr nur von der Bedeutung dieser Urkunden im Allgemeinen und unter der Vorausseßung die Rede sein, daß sie den ergangenen Vorschriften gemäß eingerichtet sind. Í (

In Betreff dieser Vorschriften muß nun zunächst

L D auf die Allerhöchsten Verordnungen vom 12, Dezember

41784 und 2. Mai 1785 | wegen zu errihtender vollständiger Urbarien auf sämmtlichen tern und Vörfern im Herzogthum Schlesien und der Grafschaft Glaß, ferner

2) auf die von den \chlesischen Etats =-= Ministern, jener Verord nung gemäß, gegebene und daher unzweifelhaft vim legis habende Jnstruction sür die beiden Haupt-Urbarien Kommissionen Zu Breslau und Glogau, d. d. Breslau, den 20, Januar 1785, insbesondere auf deren Sect. I, 7

betreffend das Verfahren bei Anfertigung, Vollziehung und Cons= firmation der Urbarien, und S e

_3) auf das Publikandum der breslguer Haupt - Urbarien -Kom-=

mission vom 4. März 1785, : enthaltend eine Anleitung, wie die Urbgrien der Allerhöchsten tention gemäß einzurichten,

verwiesen werden.

Danach unterliegt es keinem Zweifel, daß ein Urbarium ein unter öffentlicher Autorität von besonders dazu bestellten Behörden, mit Zuziehung aller Betheiligten, im Wege eines besonders vor geshriebenen Verfahrens errihtetes Orts-Statut is, welches die Be- stimmung hat, die wechselseitigen Rechte und Pflichten der Guts- herrshast und ihrer Guts - Eingesessenen (vormals Unterthanen) sür immerwährende Zeiten zu fonstatiren. Eine Kreis - Kommission, aus rihterlihen Personen und Oekonomie - Verständigen gebildet, oder, wenn die Jnteressenten dies vorzogen, der Patrimonial -Richter des Orts, mußte nämlich zunächst mit beiden Theilen verhandeln, die etwa vorhandenen älteren unverwerflihen Urbarien und Verträge,

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Kaufbriefe, Vergleiche und ergangenen Judikate mit ihnen durh= gehen, sodann Dominium und Eingesessene (Unterthanen) „über

die bisherige Obstvanz und über die Agnition aller Schuldigkeiten unständlih vernehmen und die Erklä- rungen ad P rotocollum“ niederschreiben. (§. 3687 42 ver Instruction vom 20. Januar 1785.) F

Zeigten sich bei der Verhandlung einzelne Punkte zwischen Herr- {chaft und Unterthanen als streitig, so mußte die Kommission ale Mühe anwenden, solche gütlich nah Recht und Billig keit beizulegen, und wie solhes geschehen, in den Pro- tokollen vermerken.“ (§. 43 ibidem. S. 37 ad 3)

Die Kommission war also verpflichtet und befugt, Vergleiche zu schließen, und mußte dieselbe den Protokollen einverleiben, Gelang es ihr aber niht, die Streitenden zu vereinigen, so wurden die Streitpunkte dem kompetenten Landes - Justiz = Kolle gium mitgetheilt, um dieselben zu instruiren und dar-=- über salvis remediis zu erfennen (9 H ibidem.)

Bis zur rechtskräftigen Entscheidung der Streitpunkte blieb die Anfertigung des Urbariums ausgesebtz M Ansehung der nicht trei tigen Gegenstände wurde aber da,

was beide Theile bereits protofollarisch anerkannt hatten, soglei verbindlich, (g. 44 in ne),

Wenn alle zu verhandelnden Gegenstände durch protokollarische Anerkenntnisse oder Vergleiche und die Streitpunkte rechtskräftig durch Erkenntniß entschieden waren, so wurde auf Grund dieser Materialien nun erst das Urbarium entworfen. Dasselbe mußte nach bestimmt vorgeschriebenen Kapiteln geordnet und darin alles dasjenige, was voudenuRechtenundPflichten zwishenHerrshaftundUn- terthanen ausgemittelt und regulirt worden, deutlich bestimmt und umständlich an seinem Orte beschrieben werden. (8. 32, 33 ibid. §8, 37 ad 4b)

Das {o aufge\seßte Urbarium wurde dann von der Kommission

beiden Theilen vorgelesen und nach allseitiger Genehmigung und Un- terzeichnung mit den über den ganzen Hergang aufgenommenen Pro- tofollen an die Hauyt-Urbarien-Kommi|sionen zur Prüfung eingesandt (8. 38 ibid.) / S : Hier wurde das Urbarnium von zwei Referenten, nämlich einem Justiz= und einem Kammer-Mitgliede, nach den Akten durchgegangen und vorgetragen. Fand ich au der Vollständigkeit und Deutlichkeit der Urkunde oder bei der Versahrungsweise der Kommission etwas auszuseßen, fand sich z. B,

daß der Justitiar die Parteien nicht vollständig gehört oder 6

autoritate verfahren, j

so wurde das Urbarium mit den Aften zur Beseitigung L Monita an die Kommission oder an den Justitiar zurücgesandt (§. 39 ibid.) ( :

Fand sih dagegen nichts zu errinnern, so remittirte die Haupt- Urbarien-Kommission das Urbarium nichts desto wemger an die ‘Kreis Kommission oder auch nah Befund der Umstände au einen bengcz= barten Justiz-Bedienten, i )

„um solhes dem Dominium und den Gemeinen aber

mals vorzulesen, nöthigenfalls zu erklären, nba

yassu ad passum darüber, ob solches ihre wahre

Meinung und Wille sei, zu vernehmen, ein ordent-

lihes Protokoll hierüber aufzunehmen und solches

mitdemUrbariuman die Haupt-lrbarien-Kommission wieder einzureihen“ ; War dies geschehen, so wurde do Urbarium an die beiden schlesischen Etats-Minister zur Confirmati0n eingesandt, mit wel= er denn dasselbe dreifah ausgefertigt 1nd den resp. Juteressenten ausgehändigt wurde, (g, 40 ibidem.) Ster, und seit dem Justiz= Ministerial-Reskripte vom 23, Januar !02, fonfirmirten die Haupt= Urbarien - Kommissionen selbst die in m Ressort aufgenommenen

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Urbarieu, Nach erfolgter Confirmation mußten die die Aufnahme

| des U:bariums betreffenden Kommissions-Akten aus adligen Ortschaften

an das Archiv des Lindes-Justiz-Kollegiums, aus Domanial-Dorf- haften aber an das Archiv der ressortirenden Kriegs- und Domainen-

| Kammer abgegeben und daselbst sorgfältig asservirt werden.

|

so eben erschienenen neuen Ausgabe von Y Lexikon mit einigen interessanten Bemerkungen über den Jnhalt und

(8. 40 ibidem.)

Nach der Königlichen Declaration vom 31. Dezember 1799 sollten zwar die Haupt-Urbarien-Kommissionen zu Breslau und Glogau auf= gehoben werden und die betreffenden Landes-Justiz-Kollgien an ihre Stelle treten; ste blieben indessen für die bei ihnen hon schwebenden Sachen bestehen und wurden erst durch die Allerhöchste Verordnung vom 9, Dezember 1809 definitiv aufgehoben, :

Den \lesischen Urbarien liegt nach Vorstehendem ein ähnliches Verfahren zum Grunde, wie dasjenige, welhes die Verordnung vom 20. Juni 1817 bei gutsherrlih bäuerlichen Regulirungs-Rezessen der General-Kommission vorschreibt. Wie diese Rezesse , ‘\o sollten au bie Urbarien eine deutliche und bestimmte Beschreibung des Resul= de ia E O P T eine klare und umständ=-

alles desjenigen, was über die wechselseitigen Rechte und Schul=

digkeiten ausgemittelt und regulirt, i enthalten; es sollte darin keine bloße Beziehung auf irgend etn altes Urbarium, Judikat, Vergleich oder anderes Fnstrument stattfinden (§. 33, der Junstruction vom 20 Januar 1785), sondern der Jnhalt von dergleichen Ur- funden in das Urbarium wörtlih übertragen werden. (§. 99 ibid.) Wie aber die bestätigten Regulirungs- Rezesse der Ge- eem nes nah §. 169, 170 der Verordnung vom 20. Juni i, (e le Me E E T aa Una U M sten exceptionellen Wirkungen bei: O O

a. Nach llgemeinen 8. 15 T Ti machen Gta O d Vie A E, E A A H E M A sind, vollen B A E

», Nach den §8. 137, 146 A. L, R. Thl. Ix, Tit. 7, sollen die Rechte und Pflichten der Unterthanen is E

principaliter nah den Kauf= und Annahme-Briefen hiernächst nah den gesebmäßigen Urbarien / endlih nach den Provinzial-Geseten, | ens erst e o diesen allen nihts Plab greift und auch Ver= M A nah den Grundsäßen des Allgemeinen Landrechts _ Nach der Stellung, welche den Urbarien in diesen 68. gegebe d Ñ flar, daß der Gesetzgeber T ELA E G ein statutarishes Recht ansieht, welhes zwar L Vos a een errichteten Verträgen nachstehen, dagegen Ukbatten abe E vorgehen M Diese Bedeutung haben die Instruction vom Zugeweise in s denn nach §. 37 Nr. 2 der Declaration vom 12. e 1784 sollte if n Z n N weise eine genaue Vernoban H n Antev eet Gan Ea Dblironntont und 4 ehmung. der ZNnteresjenten über die bestehenden diakei zen und über die Anerkennung der hieraus folgenden Schul- digkeiten vorangehen; es war also die Absicht, gerade das bestehende Vrts-Gewohnheits-Recht durch die Urbarien zu fixiren. c) Nah §. 143 A. L. R. Th. 11. Tit, 7 findet gegen den deut= lichen Juhalt eines konfirmirten Urbariums weder für den einen noh für den anderen Theil eine Verjährung statt. Suarez in der Schluß-Revision bezeichnet diesen Grundsaß als aus den wegen Errichtung der Urbarien erlassenen älteren Verordnun- gen hervorgegangen und erläutert ihn zugleih dadur, daß bei der Existenz eines solhen Urbariums der Präskribent nothwendig in mala fide sein müsse, l h: Hier wird den in einem Urbarium festgestellten Verpflichtungen sogar noh eine größere Stärke beigelegt, als den Verbindlichkeiten aus Verträgen, welche der Regel nah der Verjährung dur Niht- gebrauch unterliegen. : H _ch) Endlich bestimmt die durch die Verfügung des schlesischen Justiz - Ministers vom 26. April 1788 den drei \hlesishen Landes- Justiz=Kollegien und den übrigen Landes - Kollegien zur Nachachtung zugefertigte Allerhöchste Kabinets =Ordre vom 16. April 1788 : ,, Wird aber an den Orten, wo bereits Urbaria nah der neuen (s. c. durch die Justruction vom 20, Januar 1785 vorgeschriebe= nen) Einrichtung gefertigt sind, über darin festgeseßte Punkte von einem oder dem anderen Theile eine Klage oder Beschwerde ange= bracht, so gehört solche für die Regierungz diese aber muß darüber \chlechterdings keinen Prozeß verstatten sondern lediglih nah dem Jnhalt des gehörig fon firmirten Urbariums verfahren und die dawiderhan- delnden durch Pönal-Mandate zu ihrer Schuldigkeit anhalten. :

Seine Königliche Majestät befehlen dero s{hlesischen Ober-Amts=- Regierungen, Haupt- und Kreis-Urbarien-Kommissionen, wie auch den sämmtlichen Mediat Regierungen, gnädigst und gemessenst, sich hiernach auf das genaueste und eigentlihste zu achten und haben des Endes diese Declaration Allerhöchsteigenhändig unterschrieben.

Nach dieser niemals aufgehobenen und noch jebt in Kraft beste-

henden Allerhöchsten Verordnung erscheint es als ein Saß des schle= sishen Provinzial = Rehts, daß gegen den deutlichen Inhalt fol cher Urbarien, welche von den beiden schlesishen Etats-Ministern bestätigt und vollzogen sind, kein Prozeß stattfindet.

Cf: Revidirten Entwurf des \clesis{chen Provinzial-Rechts §. 82

und Motive Seite 90.

Wentzel, Entwurf des schlesischen Provinzial - Rechts §. 43 und

Motive Seite 176.

Justiz - Ministerial - Reskript vom 10. Januar 1822 (von Roenne,

Ergänzungen zum Allg, Landreht Abth. U. S. 690.)

Auslan D.

Grossbritanien und Irland.

London, 23. März. Die Times ete! die Anzeige einer ac = Culloh’s Handels=

die Prinzipien dieses berühmten Werkes, welhe wir zur Empfehlung desselben hier wiedergeben, Die zweite stereotypirte Ausgabe davon erschien 1834, nah welher au ein „theoretish=praktishes Comtoir- Handbuch“ von Schmidt für Deutschland bearbeitet worden ist; da aki, der berühmte Verfasser die seitdem in den Handelsbeziehungen er Völker eingetretenen Veränderungen für wichtig genug erachtet

a. eine neue gänzlich umgearbeitete Auflage von Lane Werke zu eranstalten, so dürften einige Nachrichten über Form und Jnhalt

esselben niht ohne Juteresse sein. )

Jah Herrn Mac Culloch's Haudels-Lexikon, sagt die Times, is seit ren ein Vademecum für Kaufleute, Schifsseigner und Seeleute

Beilage zur Allgemeinen Preußischen Zeitung.

Sonntag den Zl März.

gewesen; wir haben deshalb niht nöthig, die allgemeinen Vorzüge des wohl bekannten Werkes hervorzuheben, wenn wir jeßt der Han= delôwelt eine neue erweiterte und verbesserte Ausgabe anzeigen. Die in einem Handels -Lexikon behandelten Gegenstände haben nicht den Charakter des Stillstands, sondern des Fortschritts, und diejenigen, welche si solher Bücher bedienen, wollen feine historischen Nachrichten und theoretische Diskussionen, sondern Belehrung über praktische, für den Augenblick geltende Details. Die Veränderungen in der englischen Handels = Politik seit Erlaß der neuen Tarif- Akte von 1842 und die &olgen der leßten geseßlihen Bestimmungen über den Korn- und Kolonialhandel sind so umfassend, so wichtig und berühren so mannig- fache Junteressen, daß Herr Mac Culloh davon abstehen mußte, sie in einem Supplementband, wie er gewohnt ist, zusammenzustellen und deshalb den Entschluß faßte, sein ganzes Lexikon einer Umarbeitung zu unterwerfen. Wir haben dies umfassende Werk sorgfältig ge- prüft und sind der Meinung, daß der unermüdliche Verfasser ein Kom= pendium der nüßlihsten und authentishsten Nachrichten über den ver= gangenen und gegenwärtigen Zustand des europäischen und Welthan- dels, eine Zusammenstellung aller geltenden Geseße und. Handelsbe= stimmungen geliefert hat. Zum Ruhme des Buches wird es genügen, wenn wir hinzufügen, daß vielleicht feine Handels - Frage vorkommt, über welhe nicht nüßlihe Belehrung aus diesem Werke geschöpft werden fann, Auf einen wichtigen und, wie wir glauben, Vielen ge= wiß noch neuen Punkt, wollen wir indeß näher eingehen; er berührt nichts Geringeres, als die künftige wahrscheinlihe Ver-

sorgung der Welt mit Gold. Die bedeutende Zunahme des jähr= lichen Ertrags der Wäsche in Rußland is in neuerer Zeit außeror= dentlih gewesen, und wenn die Versorgung von dort her eine Zeit lang so fortgeht, so dürfte sie nah der Meinung Mac Culloch's einen bedeutenden Einfluß auf den Werth des Goldes gewinnen, und des- halb nicht blos im Vergleich zum Silber sondern au zu allen ande= ren Dingen, welche niht mit derselben Leichtigkeit produzirt werden, herabseßen, Jm Jahre 1842 isst der Ertrag der russischen Gold- wäsche und Minen beinahe zweimal so groß gewesen, als in den früheren Jahren; und Herr Mac Culloch bemerkt, daß dieser Ertrag während der leßten 13 Jahre bis 41842 in stetem Steigen begriffen war. Derselbe betrug nah offiziellen Berichten im Jahre 1843 1342 Pud (427 preuß. Ctr.), welhe nach Abrechnung eines Fünftels ein Aequivalent von 3,298,962 Pfd. St. geben. Herr Mac Culloch vermeidet alle Partei = Diskussionenz aber die Han- dels- und politischen Fragen sind in neuerer Zeit so vielfach mit einander verbunden worden, daß es für ihn unmöglich war, sihch ganz des Ausspruches seiner eigenen Meinung über viel erörterte Gegenstände zu enthalten, Seine Ueberzeugung is, daß Freiheit des Handels und der Judustrie im Allgemeinen die einzige gesunde Grundlage is, auf welcher

| die Handels - Geseßgebung eines Landes mit Sicherheit ruhen fann;

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E R Ein E R R

zugleich bemerft er aber, daß bei einem verwielten fünstli ils stande der Gesellschaft, sowie er in England besteht, e V Wn zipien, wie gesund sie auch immer sein möchten, mit Vortheil in ihrer vollen Ausdehnung durchgeführt werden können. „Bei ver Leitun nationaler Angelegenheiten“, bemerkt Herr M'Culloch sehr \charfsinni E „müssen die Juteressen und selbst die unvernünftigen Vorurtheile Med ßer Klassen zu Rathe gezogen werden und die Regierungen sollten oft, oder wir möchten sagen im Allgemeinen, eher einen solchen Weg einshlagen, welcher als der geeignetste ee bd die mannigfahen Interessen derjenigen auszusöhnen und zu fördern, für welhe Geseße gegeben werden, als an den ab- straften Prinzipien festzuhalten, Eine Politik dieser Art, welche wirk- E n jedes Uebelstandes und Mißbrauches zu Wege bringt ubrig eingeführt werben; fle forge “sür den dauernuen Vortheil pes Gemeinwobls mét M E, Jorgl fix den auernden Vortheil des dividuen.“ Hinsidtlig 2, Point lte fes mee nd "Tus bei seiner alten Ansicht stehen, daß es Lr Mae AULoG Politik sei, die Einfuhr fremden Getraides n a R pGide mäßigen festen Zolle mit entsprehendem Rabatt zuzulassen, “Wie stimmen“, fügt die Times hinzu, „mit Herrn M'Culloch bieriú ia Herzen überein und wünschen, daß die vernünftigen und denkenden Männer der beiden in dem großen Korngesebstreite sich gegenüber= stehenden Parteien in dieser Art sih vergleichen mögen, damit das Vertrauen auf die Stabilität der Handels = Politik Englands wieder= hergestellt werde, welhes \o wesentlih zur Förderung der Interessen eines Handesstaates wie Großbritanien ist.“ : T

Konstantinopel, 28, Febr. (A. Z) Jn der bekannten Renegaten-Angelegenheit is vorzüglich die Erklärung zu bemerken, daß die Pforte sih alle Mühe geben werde, zu vermeiden, daß Renegaten, die man der Apostasie beschuldigt, zur Untersuhung gezogen werden ;

sollte es aber zur Untersuchung kommen, so wolle sie dur die Mittel, die ihr zu Gebot stehen, verhindern, daß die Todesstrafe an ihnen

vollzogen werdez ferner wolle die Pforte sih sogar zum Versprechen

herbeilassen, daß solhe Hinrichtungen für immer unterbleiben sollen Diese beiden Erklärungen wurden, wie es heißt, von dem Reis-Efendi an die europäischen Gesandten gerichtet; sie sind jedoch, was wohl zu bemerken, nicht vom Divan ausgehende, formelle, noch offizielle

Declarationen.

Wären sie dies auch, so vermöchte der britische Bot-=

chafter doch nicht, sich damit zu begnügen , denn seine Jnstructionen

Glauben und das mohammedanische Geseß verrathen dürfe. möge bedenken, daß der Renegat in diesem Punkt nicht härter behan= delt werde als der geborne Moslim, und daß die Pforte, so gering auch die Konzessionen scheinen möchten, die sie in dieser Sache an- biete, mehr thue, als man billigerweise von ihr erwarten könne, denn die geringsten dieser Zugeständnisse enthalten noch immer ein Privi= legium für die Renegaten, das Geseß des

N ihm die ausdrückliche Abschaffung jenes Strafgeseßes zu ver= angen.

Rifaat Pascha macht auf den Unterschied zwishen der Abschaf-

sung eines Geseßes und dessen Modificationen in der Praxis aufmerk- lam, zeigt wie die erstere unmöglich sei, wenn das Geseß als gött- fiches gelte, zählt die Gefahren auf, denen die türkishe Regierung durch den verlangten Schritt sih ausseßen würde, und beharrt in eindringliher Sprache darauf, daß es sich durchaus nicht um die Auslegung des Geseßes handle, um die Unterscheidung, ob es im Koran stehe oder ob es ein Artikel der Ueberlieferung sei; es handle

sich darum, die Folgen wohl zu erwägen, welche die ausdrückliche Aufhebung nah si ziehen müßte. Jn England selbst beständen Gesebe in der Theorie, die weit vorgreifender als das in Frage

stehende die Todesstrafe auf ganz geringe Diebstähle, au abjichtlihe Beschädigungen agrarishen Eigenthums nas i bleiben in der Praxis ohne Folgen. Das nämliche bezwecke die Pforte hinsichtlich der Todesstrafe wegen Abfalls vom

Glauben, da sie niht im Angesicht der türkishen Nation erklä

ren könne, daß ein Christ, der freiwillig zum Jôlam übertrete

denn Niemand werde ja dazu gezwungen ungestraft den neuen Man

: ] ropheten zu verhöhnen, ohne die Folgen des Frevels, die den Moslin: Ane Pn bter