1844 / 109 p. 2 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

3) an Passivrenten, Kompetenzen und öfent-

E Abgaben .…......------ E N

4) an Remissionen..…......--+---.+- PEETTT

D an Bau=, Vermessungs-, Separations=, E Prozeß- und anderen ähnlichen Kosten... 362,957 »

zusammen 1,176,156 Rthlr,

429,928 Rthlr., 18,370 »

und . auf die Forst-Verwaltung: E 1) L S Pieccagen der Regierungs-Forst-Be= amten und Forst- Inspektoren... 2) an Forstshuß- und Erhebungs-Kosten und anderen Lokal-Verwaltungs-Ausgaben. 3) an Holzhauer=- und Holzfuhrlöhnen. 4) an Ausgaben zu Forstkulturen, Vermessun-= gen und Separationen, für Forstwege- und Wasserbauten, an Prozeßkosten, so wie an Unterhaltungskosten der Forst-Dienstgebäude und Forst-Lehr-Anstalten 5) an Geldvergütungen für Holz-Deputate und sonstige auf den Forst-Grundstücken haftende Lasten 49,001 6) an Pensionen und Unterstüßungen der Witt- wen und Waisen exekutiver Forst-Beamten und an Remunerationen dieser Beamten. 80,940 »

j zusammen... 2,085,123 Rthlr, Hiernach ergiebt sich :

. für die Domainen, wenn von dem Brutto- E E eters es eleamols enne to»: 0,004,496: Rihlr, die Erhebungs- und Verwaltungskosten mit . 1,176,156 » abgeseßt werden, ein Netto-Ertrag von 4,785,040 Rthlr, und für die Forsten, wenn man von dem Brutto= E Mit 00) as 3,903,345. Rihlr, die Betriebskosten mit... 2,085,123 » in Abzug bringt, ein Netto-Ertrag von 1,878,222 Rthlr. mithin für beide Verwaltungszweige zusam- men ein Netto-Uebershuß von Von dieser Summe geht zuvörderst der in dem Geseße vom 17, Januar 1820 dem Kron = Fideikommiß vorbehaltene Antheil an den Domainen -= und Forst-Revenüen mit 2,500,000 Rthlr. ab, welchem, nach einer neuer= lih im Kassen = und Rech= nungswesen allgemein ge- troffenen Einrichtung, das Agio von den darunter in Golde zahlbaren 548,240 Rthlru. mit

167,505 Rthlr.

884,335 » 500,909 »

402,433

6,663,262 Rthlr,

73,099 »

hinzugeseßt ist. 2,573,099

Der dann verbleibende Rest mit... 71,090,163 Rthlir, bildet den zur Staatskasse fließenden Netto-=Uebershuß aus der Verwaltung der Domainen und Forsten.

Der Betrag von 70,163 Rthlr., um welchen diese Etats-Posi- tion den, in dem Haupt-Finanz-Etat für das Jahr 1841 mit 4,020,000 Rthlr. ausgeworfenen Netto - Ueberschuß der gedachten Verwaltung übersteigt, is, in der Hauptsache das Ergebniß vortheilhafterer Do- mainen-Verpachtungen und besserer Verwerthung der Forst-Produfkte.

Bei einer Vergleichung der vorstehend nahgewiesenen Brutto- Einnahmen mit den denselben gegenüberstehenden Verwaltungs-Aus-= aben darf zuvörderst nicht übersehen werden, daß unter den der omainen- Verwaltung angehörigen Ausgaben 537,464 Rthlr. be- griffen sind, welhe auf Real-Verpflihtungen des Domainen-Fiskus beruhen. Nach Abzug derselben bleiben an eigentlichen Erhebungs- und Betriebskosten dieser Verwaltung nur 638,692 Rthlr., oder nicht ganz 11 pCt. der Brutto-Einnahme übrig. / i Bei der Forst-Verwaltung kann eine Vergleichung der Betriebs-= Ausgaben mit der Brutto = Einnahme schon deshalb nicht zu einem rihtigen Resultate führen, weil unter dieser Einnahme weder der Werth des Holzes, welches als Duputat oder unter anderen Titeln ganz oder theilweise unentgeltlich abgegeben: wird , noch der Werth anderer ähnlicher Naturalleistungen, die auf den Forsten haften, ent- halten ist. Dazu kommt, daß der größeste Theil der Forst-Verwal- tungsfkosten nicht blos für den Fiskus, als Waldeigenthümer, sondern auch im Jnteresse der zahlreihen Forstberehtigten verwendet wird, welche aus den fiskalishen Forsten, auf Grund mannigfacher Ser- vituten, sehr erheblihe Nußungen beziehen, ja, es sind diese Nußungen

niht selten so bedeutend, daß sie mehr als die Hälfte des Ertrages hinwegnehmen, während dem Forst-Fiskus Schuß, Kulturen und alle sonstige Ausgaben allein zur Last fallen.

2) Die Einnahme aus Domainen-Ablösungen und Verkäufen ist der Bestimmung des der Verordnung vom 17. Januar 1820 beige- fügten Staats\hulden-Etats entsprehend wieder auf 1,000,000 Rthlr. angeschlagen, hat sih mithin gegen den E für das Jahr 1841 und frühere Jahre niht geändert, Der größeste Theil dieser Ein- nahme besteht in dem Ertrage der geseblih geordneten Ablösung von Domainen-Gefällen, während der eigentliche Domainen-Verkauf ledig- lich auf die Veräußerung kleinerer Domainen- und Forst-Parzellen beschränkt wird.

3) Die Brutto - Einnahme aus der Verwaltung der Bergwerke,

Hütten und Salinen, die in dem diesjährigen Haupt-Finanz-Etat mit 1,607,838 Rthlr. ausgebracht ist, bildet sich aus folgenden Beträgen : a) von landesherrlihen Gruben und Hüttenwerken 728,190 Rthlr. b) von landesherrlihen Salinen 274,567 » c) an Bergwerks-Gefällen, Steuern, Sporteln und

sonstigen Einnahmen... 005,081 »

zusammen 1,607,838 Rthlr.

Dabei is} zu bemerken, daß die angegebenen Einnahme-Summen von Gruben, Hütten und Salinen nur aus den Ueberschüssen der einzelnen Werke bestehen, deren Brutto -Ertäge und Betriebskosten ohne ein, dem Zwecke dieser Darstellung unangemessenes Eingehen in das Detail der Verwaltung, niht wohl spezifizirt werden können. n dem ausgeworfenen Betrage der Kosten der Berg=, Hütten- und Salinen-Verwaltung bio a, an Besoldungen, Rei efosten und Büreau-Bedürfnissen der Berg- Aemter, der Ober-Bergämter und der mit dem Finanz-Ministe- rium verbundenen General-Verwaltung..…... 372,228 Rthlr, b, eren Gruben und anderen Neubauten und

zu Meliorationen. A erei Os » €+ Iu berg= und hüttenmännischen Versuchen, so wie Ü Unterhaltun der Bergschulen, der Berg- even und zu ähnlihen Ausgaben .…......... 32,632 »

begriffen, —707,838 Rihlr,

Bei der Position à darf nicht übersehen werd i A en, daß die Be- amten feinesweges allein oder vorzugsweise mit der Ad iratien

654

der landesherrlichen Werke beshäftigt sind, daß vielmehr ein über- |

wiegender Theil ihres Berufes in der oberen technischen Leitung des N privativen und gewerkschastlihen Bergwerks - Betrie= es besteht.

Unter den Ausgaben zu b sind vorzugsweise \olhe enthalten, welhe, wie die Anlage tiefer Stollen, zur Beförderung des Berg= baus in großen Revieren bestimmt sind, und daher auch dem Privat- und gewerkshaftlihen Bergbau zu gute kommen.

Der Gesammt-Ueberschuß von 1,100,000 Rihlr. übersteigt die in dem Staatshaushalts -Etat vom Jahre 1841 mit 900,000 » ausgebrahte Einnahme aus diesem Verwaltungs- zweige um 200,000 Rtblr. ein Resultat, welches dem s{wunghafteren Betriebe der landesherr= lihen Berg- und Hüttenwerke und des Bergbaus im Allgemeinen zu= geschrieben ist.

Die jenem Ueberschusse, wie früher, hinzugeseßte etatêmäßige Ein- nahme aus der berliner Porzellan-Manufaktur hat si gegen das Jahr 1841 nicht geändert, Die geringe Differenz zwischen der im diesjäh= rigen Etat erscheinenden Ertrags-Summe von 17,241 Rthlr. und der entsprechenden Etats - Position von 1841 mit 17,000 » war aus leßterer nur der Abrundung wegen weggeblieben.

Etwanige Mehr-Einnahmen über diesen etatêmäßigen Ueberschuß hinaus werden zur Zeit noch zur Tilgung älterer, zur Erweiterung der Fabrik = Anlagen aufgenommener Schulden und zur Vermehrung des Betriebs -= Fonds verwendet,

4) Die Post gehört zu denjenigen Einnahme =- Verwaltungen, deren Erträge nicht durch die Regierungs-Hauptkassen, sondern durch eine eigene Central-Kasse an die General-Staatskasse abgeführt wer= den, Um der Post- Verwaltung eine nach ihrer Eigenthümlichkeit wünshenswerthe freiere Bewegung zu gewähren, is der von derselben für die Staatskasse zu erwartende Uebershuß {hon seit längerer Zeit auf eine runde Summe fixirt worden, welche früher 1,200,000 Rthlr. betrug und im Jahre 1841 auf 1,400,000 Rthlr. erhöht wurde. Dieser Uebershuß hat, ungeachtet in Folge der Aufhebung der Ab- gabe von Miethkutshern und Lohnfuhrleuten (Allerhöchste Kabinets= Ordre vom 10, Dezember 1841, Geseß-Sammlung vou 1841, Seite 336), der Postkasse eine jährlihe Einnahme von ungefähr 60,000 Rthlr. entgangen is, doch auch für das Jahr 1844 unverkürzt wieder aus= gebraht werden können.

Uebrigens wird die von des Königs Majestät neuerlich in Aus= siht gestellte Porto- Ermäßigung ohne Zweifel einen beträchtlichen Ausfall an den Post-Revenüen herbeiführen, auf welchen indessen bei GFestsebung des diesjährigen Fonds zur Deckung von Einnahme - Aus= fällen {hon die erforderlihe Rücksicht genommen ist.

5) Die Lotterie-Einnahmen, die eben so, wie die Post-Eiunahmen durch eine Ceutralkasse in die General = Staatskasse fließen, betragen, nah dem Etat für das Jahr 1844, zusammen .…. 1,030,151 Rthlr. worunter an geseßliher Tantieme à 125 pCt. von den Gewinnen 976,791 Rthlr. begriffen sind. Der Rest besteht in zufälligen Einnahmen, einschließlich der Gewinne auf die zur Bestreitung der Freiloose zurückbehaltenen Loose.

Von diesen Einnahmen gehen

a. an Einnehmer=-=Gebühr

b. an Besoldungeu und sonstigeu

Verwaltungs - Kosten »

c. an möglichem Verlust für

nicht abgeseßte Loose 20,000 »

U ia e diet eti e art e 466,004 » ab, Der Rest mit 803,200 Rthlr. bildet den diesjährigen etatsmäßigen Ueberschuß der Lotterie-Verwaltung.

Die Verminderung desselben gegen das Jahr 1841, in welchem diese Verwaltung etatömäßig 929,000 Rthlr. an die General -Staats- fasse abzuliefern hatte, rührt von der in Folge der Allerhöchsten Ka- binets-Ordre vom 21, Juli 1841 (Geseß- Sammlung von 1841, Seite 131) eingetretenen Beschränkung der Lotterie her, wobei na-= mentlih die Anzahl der zum jährlihen Debit bestimmten Loose um 54,000 Stück vermindert worden ist,

6) Die Einuahmen aus der Steuer= und Abgaben - Verwaltung sind in dem neuen Etat in derselben Reihefolge, wie in dem Haupt- Finanz-Etat von 1841, nämlich zuerst der Ertrag jeder der 3 direkten Steuern (Grundsteuer, Klassensteuer und Gewerbesteuer), dann die Einnahmen an indirekten Steuern jeder Art in einer Summe und endlih das Einkommen aus dem Salz-Monopol aufgeführt.

a. Der Brutto- Ertrag der Grundsteuer beträgt nah dem dies- jährigen Etat 10,427,944 Rthlr,

Die davon abgeseßten Erhebungs - und Ver= waltungs = Kosten mit... E bestehen in: i 121,158 Rthlr, an Elementar -Erhebungs-Kosten, 19948 » für Remissionen und Erstattun- gen und Kosten der Kreiskassen und der An- fertigung der Grundsteuer = Hebe- rollen und Besoldungender Steuer= Aufsichts=- und Fortschreibungs-Be= amten, so wie der Exekutoren.

Nach Abzug dieser Kosten ergiebt sich ein Netto -=Uebershuß von 9,842,307 Rthlr, während in dem Etat für das Jahr 1841 der Rein - Ertrag der Grundsteuer mit

114,860 Rthlr.

585,637»

264,996 »

9,889,000 »

Provinz und, nach Abzug der Erhebungs - Kosten mit 000000000 ooooo . 297,761 » n Lis L: ora roten. eee ee 0,890,346 Rthlr, zu erwarten. Gegen den im Etat für 1841 ausgeworfenen Netto- Ertrag von ergiebt sih, mit Einschluß der oben erwähnten, auf die Klassensteuer fallenden, Beischläge zur Unterhal= tung der Bezirksstraßen auf dem linken Rheinufer für 1844 eine Mehr-Einnahme von 197,346 Rthlr. Die Grundsäße, nah welchen bei Veranlagung der Klassensteuer verfahren wird, haben sich gegen das Jahr 1841 nicht geändert, in der Anwendung aber noch gemildert, Denn, während die Steuer im Jahre 1841 jeden Kopf der damals vorhandenen klassensteuerpflihtigen Bevölkerung durchschnittlih mit 16 Sgr. 5/4 Pf. traf, fällt von dem in diesem Sahre etatmäßigen Klassensteuer - Soll auf den Kopf ein Durchschnittsbetrag von 16 Sgr. 4/5; Pf., wobei überdies weil die Ermittelungen der Einwohnerzahl für das Jahr 1844 noch nicht beendigt sind nur die Bevölkerung des Jahres 1843 der Berech- nung zum Grunde gelegt ist.

c. Die Gewerbsteuer soll nah dem diesjährigen Etat ein Brutto- Aufkommen von 2,435,460 Rthlr. U R O O 98,491 » Erhebungskosten, einen Netto-Ertrag von .…...... 2,336,969 Rthlr. mithin gegen den Reinertrag für 1841, welcher da- mals guf 2,180,000 »

angeschlagen war, eine Mehr-Einnahme von 156,969 Rthlr. gewähren, die nah Verhältniß ungleih bedeutender is, als die Er- höhung der Klassensteuer und lediglih der mit dem Anwachsen der Bevölkerung steigenden Zunahme der Gewerbthätigkeit beigemessen werden fann, indem das Gewerbesteuer-Geseß eine willkürlihe Erhü=- hung dieser Steuer ausschließt. S

Die Veranlagungs -= und Erhebungskosten der Klassen - und Gewerbesteuer sind durch die Steuergeseße vom 30, Mai 1820 auf 4 pCt. der Brutto-Einnahme, welche den zur Veranlagung und Er=- hebung verpflichteten Gemeinden gewährt werden, fixirt, Der Mehr- Betrag der oben nahgewiesenen Verwaltungskosten besteht außer dem bei der Klassensteuer erwähnten Departemental-Remissions-Fonds für die Rhein - Provinz und außer einem Zuschusse zu den Kosten des Königlichen Gewerbesteuer- Amts zu Berlin in dem Antheile des Fürstenthums Lippe an dem Klassen- und Gewerbesteuer - Aufkommen der Stadt Lippstadt.

d. Die im Etat vor der Linie ausgeworfene Gesammt-Brutto- Einnahme an indirekten Steuern aller Art bildet sih aus folgenden einzelnen Positionen : i

1) Eingangs=, Ausgangs - und Durchgangs - Abgaben (nach Abzug der nur als durchlaufend in Einnahme und Ausgabe ersheinenden Herauszahlungen an andere Zollvereins- Staaten) 12,183,110 Rthlr. Uebergangssteuer von vereinsländischem Wein, Mos Ub Taback tee es Rübenzucker=Steuer j Niederlage=, Krahn=, Waage -, Blei =, Zettel- und Siegelgelder Conventionsmäßige Schifffahrts-Abga- ben auf der Elbe, der Weser, dem Rhein und der Mosel Branntwein=Steuer Braumalz=Steuer Steuer von inländishem Weinbau Steuer von inländischem Tabacksbau.. Mahbl-Steuer Schlaht=Steuer Stempel=Steuer Chausseegelder Brück=, Fähr und Hafengelder, Strom= und Kanal=-Gefälle Hypotheken = und Gerichtsschreiberei- Gebühren aus dem Bezirk des Apella= tions-Gerichtshofes zu Köln Verschiedene und außerordentliche Ein- nahmen, als: Beiträge der Kommunen zu den Erhebungskosten der Mahl=- und Schlacht = Steuer, Miethe für Dienst- S 90,199 »

zusammen —… 29,08L, 131 Rihir.

Die davon in dem Etat mit 3,606,356 Rthlr. summarisch in Abzug gebrachten Verwaltungskosten lassen sich unterscheiden in solche, welche einzelne Einnahmezweige allein, und solche, welhe sämmtliche CEinnahmezweige dieser Hauptklasse betreffen.

Die mit einzelnen Einnahmezweigen verbundenen Kosten bestehen in

43,113 Rthlr, für die Rhein-Schifffahrts-Verwaltung, einschließlich 33,243 Rthlr, Rhein-Schifffahrts-Renten,

für Anschaffung des erforderlihen Stempel-Materials und für die Stempelsteuer=Erhebung,

für die Chausseegeld-Erhebung mit Einschluß der auf den Chausseen haftenden Grundlasten,

bs die Erhebung der Brücken=, Fähr =- und Hasfen- gelder,

Honorare und Tautiemeu der zur Berechnung der Hypotheken- und Gerichtsschreiberei=Gehühren in der Rhein-Provinz verpflichteten Hypothekenbewahrer und Gerichtsschreiber.

6,693,000 Rtblr.

486,094 50,530 39,150 76,484

5,915,475 1,202,484 95,880 140,600 1,591,665 1,340,355 3,812,325 1,229,605

387,711

139,770

65,994 » 116,078 17,190

64,347

also um... 46,693 Rthlr.

höher ausgeworfen war.

Dieser Minder-Ertrag rührt von der Abseßung eines Theils der zur Unterhaltung der Bezirksstraßen auf dem linken Rheinufer be= stimmten Beischläge her, welche, in Folge des Regulativs über die Verwaltung jener Straßen vom 20, Januar 1841 nicht mehr, wie früher, aus\{hließlich auf die Grundsteuer, sondern auch auf die Klassen= steuer, die. Gewerbesteuer und die Mahl- und Schlachtsteuer repartirt und, so weit sie von der Grundsteuer abgeseßt sind, durch Mehr= Einnahmen bei den gedachten anderen Steuern gedeckt werden.

Ohne diese Veränderung und ohne eine niht ganz unbeträcht- liche Erhöhung der Verwaltungs=-Kosten, welche indessen großentheils nur in der Uebernahme verschiedener, bis dahin auf anderen Etats ausgebrahten Besoldungen ihren Grund hat, würde der für 1844 etatômäßige Grundsteuer-Ertrag sih gegen das Jahr 1841 um etwa 30,000 F dati höher stellen, eine Steigerung, die in der Zugangssteuer von veräußerten, früher steuerfreien Domainen - Grundstücken und in vorgekommenen Berichtigungen ihre natürlihe Erklärung findet.

Die Erhebungs- und Verwaltungs-Kosten der Grundsteuer be- laufen sih ungefähr auf 55 pCt. der Brutto - Einnahme,

b. Von der Klassensteuer is nach dem Etat für das Jahr 1844 eine Brutto - Einnahme Ca R AT l 7188108 Rthlr. einshließlich 8763 Rihlr. an Beiträgen zum De- partemental - Remissions - Fonds in der Rhein-=

296,282 Rthlr.

Die übrigen Verwaltungs - Kosten mit... welche sämmtlihe Einnahmezweige der indirekten Steuer-Verwaltung betreffen, zerfallen in folgende Haupt - Positionen :

a. Gehälter der Beamten bei den Pro- vinzial-Steuer-Directionen, so wie zu

Diäten, Reisekosten und Büreau-Be- Rihlr.

dürfnissen dieser Behörden 321,698

. Gehälter der Ober-Zoll- und Ober-

Steuer-Jnspektoren und Controlleure,

der Gränz= und Steuer-Aufseher, Ge-

hälter und Tantièmen der Beamten

und Unterbedienten bei den Haupt- und

Neben- Zoll- und Steuer-Aemtern, Bü=

reau - Bedürfnisse, Diäten und Reise-

fosten und Pferde-Unterhaltungsgelder

für diese Aemter, nebst allen übrigen,

den Gränzshuß und die Steuer=- Aufsicht,

ingleichen die Einwirkung auf die Zoll-

Erhebung in den Zoll - Vereinsstaaten

betreffenden Ausgaben... C T 2,928,376

c. zu größeren Bauten und Haupt -Re=

paraturen der Steuer-Dienstgebäude. 60,000

3,310,077

3,310,074 Rthlr,

Der Netto-Ertrag an indirekten Steuern stellt sich in dem Etat für das Jahr 1844 Auf ce erie erra obbbri 25,475,078 Rthlr. mithin gegen die in dem Etat für das Jahr 1841 für diese Einnahmezweige ausgebrachten .….…... 22,543,000 »

2,932,078 Rthlr. höher. Der größeste Theil dieser Mehr -Einnahme rührt von dem gesteigerten Ertrage an Eingangs -, Ausgangs =- und Durchgangs- Abgaben her, der in dem diesjährigen Etat um 1,595,200 Rthlr. höher, als vor drei Jahren hat ausgebracht werden fönnen, Auch die Branntweinsteuer und die Stempelsteuer lassen in diesem Jahre gegen das Jahr 1841 ansehulihe Mehr-Einnahmen,

die erstere von 429,835 Rthlr.

die leßtere von 482,595 » erwarten, Verhältnißmäßig noch bedeutender is die Steigerung der Einnahmen an Brück=, Fähr- und Hafengeldern, Strom- und Kanal- L L S N 113,432 Rthlr. und an Schifffahrts = Abgaben auf Elbe, Weser, Rhein und Mosel um 90,219 »

Auch hierin, so wie in der Vermehrung des Chausseegelder-Ertra=- ges, die sich auf 116,405 Rthlr, beläuft, liegen erfreulihe Beweise eines immer lebendiger gewordenen kommerziellen Verkehrs.

Als eine seit 1841, auf Grund des Geseßes vom 30. Juli 1841, neu hinzugetretene Steuer erscheint im diesjährigen Etat die Rüben-= zuckersteuer mit einer Brutto-Einnahme von 50,530 Rthlr.

Die übrigen Mehr - Einnahmen, so wie die bei einigen Steuern hervortretenden Minder - Erträge und die durch die Steigerung der Einnahme gebotene Erhöhung der Verwaltungskosten sind von unter- geordneter Wichtigkeit. :

Die mit der indirekten Steuer-Verwaltung verbundenen Ausga=- ben betragen im Ganzen etwa 12 pCt, der Brutto-Einnahme. Wenn dies, mit Rücksicht auf die Eigenthümlichkeit der gedachten Steuern, hon an sich nit als ein ungünstiges Verhältniß angesehen werden kann, so darf dabei nit unbeachtet bleibeu, daß die Verwaltung des Salz - Monopols, dessen Ertrag in dem Etat besonders ausgeworfen ist, mit unter der Leitung der Provinzial-Steuer-Directionen steht, wes- halb, genau genommen , der Betrag der, dem Einkommen aus den indirekten Steuern gegenübergestellten, Verwaltungskosten etwas zu hoch gegriffen ist. :

e. An Einkommen aus der Salz=Regie sind in dem diessährigen

G E a eee 6,981,720 Rihlr, und, nah Abzug von 2,666,420 ._» für Ankaufs- und Verwaltungs-Kosten an Ueber-

{uß | 4,315,300 Rthlr, ausgeworfen, während in dem Etat für das Jahr

E der Rein - Ertrag des Salz - Monopols auf 5,975,000 » E E 1,659,700 Rihir höher ausgebracht war. 1,059,700 Rthlr, Diese Ertrags = Verminderung, welche aus einem Einnahme=Ausfall von : i

und einer Mehr-Ausgabe von

einschließlich 257,943 Rthlr. Mehr - Aufwand an Ankaufs =, Verpackungs- und Transport = Kosten besteht,

1,366,414 Rthlr, 293,286 »

i Summa 1,659,700 Rthlr. wird durch. die mittelst Allerhöchster Verordnung vom 22, November 1842 erfolgte Herabseßung des Salzpreises von 15 Rthlr. auf 12 Rthlr. für die Tonne und durch die gleichzeitig angeordneten Maßregeln zur Erleichterung des Salz-Ankaufs in kleinen Quantitäten erklärt, Es verdient dabei bemerkt zu werden, daß gegen den Etat des Vorjahres 1843 die Brutto = Einnahme aus dem Salz - Monopol im diesjährigen Etat um mehr als 53,000 Rtblr. höher hat ausge- braht werden können. i :

7) Der lebte Einnahme=-Titel des Etats umfaßt verschiedenartige, zum Theil zufällige Einnahmen, von geringerer Wichtigkeit, z. B. Abschoß- Gefälle, Bermögens=Konfiskate, herrenlose Erbschaften, fiska- lische und Polizeistrafen, die in einem Zwölftheil neu bewilligter Be-= soldungen und Gehaltszulagen bestehenden außerordentlichen Beiträge zum Pensionsfonds und mehrere eigene Einnahmen einzelner Aus- gabe-Berwaltungen. Früher gehörten auch die durch die Verordnung vom 22, November 1842 aufgehobenen Verhandlungs- und Aus- fertigungs- Sporteln der Provinzial - Verwaltungsbehörden in diesen Einnahme=Titel,

Der Gesammtbetrag an vermishteu Einnahmen in dem Etat M S a G0 SVO NEGIE übersteigt die entsprehende Position des Etats für Í

1841 mit 321,000 »

m... E . 25,990 Rthlr, eine Visferenz, welche bei diesen Einnahmen, deren Ertrag von vielen Zufälligkeiten abhängig ist, einer näheren Erläuterung nicht bedarf,

In der

Angabe

weist der diesjährige Haupt-Etat 1) für das Staatsshuldenwesen eine Summe von 7,253,920 Rthlr. nach, wovon i

a) zur Verzinsung der allgemeinen und provinziel=

len Staatsschulden und zu den Verwaltungs-

Kosten der Cenutral-Behörde für das Staats-

shuldenwesen 4,961,885 Rthlr.

und

D U Ga 2201S 9

zusammen ..... 7,213,000 Nthlr. und

c) zur Verzinsung und Tilgung

später übernommener Provin-

zial-Schulden bestimmt sind.

Die lebtgedahte Ausgabe - Position hat sich gegen das Jahr 1841 nicht geändert. Wenn sie gleihwohl in dem publizirten Etat für 1841 mit 41,000 Rthlr. also um 80) Rthlr, höher erscheint, so ist dies lediglich der Abrundung wegen geschehen,

__ Dagegen hat sih der Ausgabe =- Bedarf für die Verzinsung und Tilgung der früheren Staatsshuld und für die Verwaltung des Staatöschuldenwesens gegen das Jahr 1841, wo derselbe 8,533,000 Rthlr. betrug, um 1,320,000 Rthlr, vermindert, eine Ersparniß , die theils in dem, mit dem Schlusse des Jahres 1842 eingetretenen, Ablauf der dritten Tilgungs-Periode für die Staatsschuld, theils in der, in demselben Zahre erfolgten, Konvertirung der Staatsschuld- scheine auf 35 pCt. Zinsen ihre Erklärung findet.

Gegen das Jahr 1833, bas erste der abgelaufenen Tilgungs- periode, i} die Gesammt =- Ausgabe für die Staatsschulden - Verwal= tung um 2,105,488 Rthlr. 17 Sgr. 9 Pf. zurückgegangen, wovon in den Etats

für 1843 1,291380 » » —» und für E erne eei 26,000 —_— » » die übrigen 788,108 L » 9s

40,920 »

655

aber \chon in den früheren Jahren nach und nah abgeseßt wor- den sind.

2) Der zweite Ausgabe -Titel des Haupt - Finanz - Etats sür das Jahr 1844 „an Pensionen, Kompetenzen und Leibrenten“ zerfällt, wie früher, in 2 Untér = Abtheilungen, deren erste die fort- dauernden Pensions-Fonds für emeritirte Staatsdiener und deren Wittwen und Kinder, so wie einige, zu ähnlichen Zwecken bestimmte Unterstüßungs-Fonds enthält, während in der zweiten die Pensionen der Mitglieder ausgehobener geistliher Corporationen, die auf dem Reichs-Deputations-Hauptshluß vom 25. Februar 1803 beruhenden Kompetenzen und andere, glei diesen, künftig wegfallende Zahlungen

ähnlicher Art zusammengefaßt sind. :

Die erste Abtheilung mit... 985,527 Rthlr. ist gegen die entsprechende Position des zuleßt publi- aiten las Li A C E Aa o 000» ode Ca 976,000 » in Folge der Verstärkung eines Fonds zu Gnaden= Unterstüßungen an Wittwen und Waisen, um 9,527 Rthlr. gestiegen.

Den Haupt =Bestandtheil dieser Abtheilung bildet der unter die verschiedenen Verwaltungen, nah Maßgabe ihres Bedarfs, vertheilte Pensions = Fonds für emeritirte Civil - Beamte im Betrage von 800,000 Rthlr., worunter die, nah dem Pensions - Reglement vom 30, April 1825 dahin überwiesenen, fortlaufenden und außerordentli- chen Abzüge von den Beamten - Besoldungen begriffen sind. Die außerordentlichen Pensions=Abzüge jährlih etwa 32,000 Rthlr. erscheinen im Etat, wie oben erwähnt worden, unter den vermischten Einnahmen, während die fortlaufenden Pensions-Beiträge der Civil- Beamten von den Gehältern vorweg abgezogen und daher im Etat niht besonders nachgewiesen werden, Jm Ganzen betragen diese laufenden Pensions-Abzüge etwa 192,000 Rthlr. Die Erleichterung, welche der Staatskasse dur die reglementêömäßigen Besoldungs-Ab- züge der einen uud der anderen Art gewährt wird, is demna im Ganzen ungefähr auf 224,000 Rthlr, oder 28 pCt. des etatömäßigen Pensions-Fonds anzuschlagen. i

Der Ausgabe = Bedarf für die zweite Abtheilung des zweiten Ausgabe = Titels, der im Jahre 1841 1,308,000 Rthlr. betrug, hat sich in Folge eingetretener Heimfälle um beinahe 76,000 Rthlr. ver= mindert, und würde sich noch mehr vermindert haben, wenn nicht in=- zwischen dieser Abtheilung, großentheils auf Grund von Uebertragun- gen aus anderen Etatstiteln, verschiedene anschnliche Mehr-Ausgaben hinzugetreten wären,

3) An dauernden Renten waren in dem Etat für 1841: a. als Entschädigung für aufgehobene Rechte und Nutzungen h. für eingezogene Kapitalien und Amts - Cau- Be aas É

zusammen

327,000 Rthlr,

684,000 » 1,011,000 Rthlr.

ausgeworfen.

Jn dem diesjährigen Etat stellt sich die erste dieser beiden Aus= Va PONFGHER Au G G E) 254,110 Rthlr. mithin gegen 1841 um . 14/890 5 geringer, was hauptsächlich in der aus Einuahme = Ueberschüssen be= wirkten Ablösung mehrerer Entschädigungs - Renten, zum Theil von bedeutendem Betrage, scinen Grund hat.

Die oben gedachte zweite Ausgabe-Position des Etats für 1841 von 684,000 Rthlr. umfaßt mehrere Ausgaben verschiedener, wenn= gleih verwaudter Art, nämlich:

a. die Zinsen der Amts=Cautionen,

h. den Bedarf zur Verzinsung und Abbürdung eingezegener Stif= tungs-Kapitalien und temporairer Vorschüsse anderer Königlicher Kassen und

c. den der Civil-Wittwen-Kasse zu leistenden Zuschuß.

In dem neuen Etat is sede dieser Ausgaben besonders ausgeworfen :

a. Zur Verzinsung der Amts =Cautionen waren M E a1 0, 196,200 Ribli, bestimmt, Jebt sind dazu, in Folge der Vermehrung der baar eingezahlten Cautionen.............. S

mithin... 15,645 Rthlr.

mehr erforderlich.

h. Der Fonds zur Verzinsung und Abbürdung eingezogener Stif- tungs = Kapitalien und temporairer Vorschüsse anderer Königlicher Kassen betrug im Jahre 1841 255,400 Rthlr.

Für das Jahr 1844 sind dazu, mit Einschluß von 171,000 Rthlr, zur Verzinsung der Wittwen-= A L. 808,840 »

also 103,440 Rthlr. mehr ausgeseßt, welche hauptsächlich zur Abbürdung der erwähnten Vor- {üsse verwendet werden sollen,

c. Der Zuschuß, den die Staatskasse auf Grund der im Jahre 1775 übernommenen Garantie an die Civil-Wittwen-Kasse zu leisten hat, is eine Folge irriger Voraussebungen , die sich in die dem Statute der allgemeinen Wittwen-Verpflegungs=- Anstalt zum Grunde liegenden Berechuungen eingeschlihen und ein Mißverhältniß zwischen den laufenden Einnahmen und Ausgaben dieser Anstalt veranlaßt haben, durch welches das Defizit derselben und der zu dessen Deckung bestimmte Zuschuß noch auf eine Reihe von Jahren sich erhöhen wird. Für das Jahr 1844 ist dieser Zuschuß auf 310,193 Rthlr. angenommen worden, während dazu im Jahre 1841 nur 213,474 Rthlr. nöthig waren,

4) Der Ausgabe-Bedarf der außer den Ministerien vorhandenen Central-Behörden, welcher in den bisher publizirten Haupt - Finanz= Etats nur summarisch angegeben war, is im diesjährigen Etat vor der Linie für jede dieser Behörden besouders nahgewiesen. Die Ge= sammtsumme mit 330,518 Rthlr. ergiebt gegen den in dem Etat von 1841 mit... 306,000 _»__ ausgebrachten Bedarf eine Erhöhung von... 24,918 Rthlr. worunter allein für die den Senioren des eisernen Kreuzes Allerhöchst bewilligten Zahlungen 7200 Rthlr. begriffen sind. Jm Uebrigen ist jener Mehrbedarf hauptsächlih durch die Steigerung der Ausgaben für das im Laufe der leßten Jahre um einige Mitglieder vermehrte Staats = Ministerium und für das dur Anstellung von 4 Geheimen L verstärkte Hülfs-Personal des Staatsraths herbeigeführt worden.

H) Die für das Miuisterium der geistlihen, Unterrihts- und Medizinal - Angelegenheiten etatmäßig ausgeseßte Summe beträgt in diesem Jahre 3,119,940 Rthlr. mithin gegen den für 1841 ausgeworfenen Betrag von 3,029,000 »

h “atio. vér Go 90,940 Rthlr. mehr, was größtentheils von der Verstärkung der Zuschüsse für Un=- terrihtszwecke, insbesondere für die Universitäten Me Bledlau und

Bonn, für die Akademie zu Münster und für vershiedene Gymnasien und Seminarien herrührt. f sd rg)

Im Ganzen sind von der Summe, welche dem gedachten Mini- sterium aus der Staats-Kasse gewährt wird,

a. für den Kultus einshließlih 712,215 Rthlr. für katholisch-

C be Zwee ¡ 951,990 Rthlr.

b. …... 1,217,048 »

c. zu gemeinshaftlihen Ausgaben für beide Ver- waltungszweige, uamentlih für die Konsisto- rien und Provinzial-Schul-Kollegien, für die geistlihen und Schulräthe bei den Regierun- gen, zur Verbesserung der äußeren Lage des geistlihen und Lehrstandes und zur Unterhal= tung der Kirchen-, Pfarr- und Schulgebäude landesherrlihen Patronats ................ ¿

. für die Medizinal-Verwaltung

und

. zu den Verwaltungs-Kosten des Ministeriums

selbst und zu dessen Disposition .

512,839 Rthlr. 303,486 »

134,527 » 3,119,910 Rehlr. bestimmt.

6) Für das Ministerium des Jnnern und für die General-Kom- missionen erscheint im diesjährigen Etat ein Gesammt-Ausgabebedarf 2,752,056 Rthlr. Diese Summe zerfällt in folgende Hauptbe= standtheile : a. zu den Kosten der Kreis- und Distrikts-Ver= waltung h. zu den Kosten der Polizei-Verwaltung in den Städten Königöberg, Danzig, Posen, Breslau, Berlin, Potsdam, Magdeburg, Köln und Aachen, für polizeilihe Aufsicht an den Lan= desgränzen und für andere polizeilihe Zwecke, einschließlich der Censur-Verwaltung . für Straf- und Besserungs-Anstalten . für die Land=-Gendarmerie », für Armen- und Wohlthätigkeits-Anstalten . . . für die Auseinanderseßungs - Behörden, das Landes = Oekonomie - Kollegium und andere landwirthschaftliche Zwecke . ber R tilt ist zu den Verwaltungs =- Kosten und für den Dispositions- Fonds des Ministeriums selbst bestimmt,

755,610

450,022 496,827 631,611 151,648

150,195 116,743

2,752,656 Rthlr. Gegen das Jahr 1841, in welhem für das

Ministerium des: Innern nl rae eie nri «2,0090000 -_»_ ausgeseßt waren, ergiebt sih im Ganzen eine Etats= : Erhöhung von 183,656 Rthlr., welche hauptsächlich in der zum Schube der öffentlihen Sicherheit nothwendigen Verstärkung der Land -Gendarmerie, mit welcher ein Mehr-Auswand von 53 bis 54,000 Rthlr. verbunden is, und in dem um mehr als 76,000 Rthlr. gestiegenen Bedarf der Strafgefängnisse und Besserungs-Austalten ihren Grund hat.

7) Beim Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten, für wel- hes der diesjährige Etat 729,304 Rthlr. ausseßt, während der entsprehende Etatssaß vom Jahre 1841 nur 668,000 » betrug, is die Veranlassung der Ausgabe-Erhöhung von 61,304 Rthlr. fast aus\ließlich in einer Vermehrung der Fonds für das Gesandt= ha}ts=Personal zu suchen, welche in Lotat des gegen frühere Jahre lebhaster gewordenen Verkehrs mit dem Auslande und neu angeknüpf= ter diplomatischer Verbindungen nöthig wurde. ;

8) Für das Kriegs=Ministerium sind in dem Etat des laufenden Jahres / 24,604,208 Rthlr. mithin gegen die entsprehende Etats=Position aus dem Jahre 1841 von 23,721,000 »

883,208 Rthlr.

mehr ausgeworfen, wovon jedoch nit viel weniger als ein Drittheil in dem auf Preußen repartirten und bis zum Jahre 1852 jährlich mit 278,573 Rthlr. zahlbaren Beitrage zum Bau der Bundesfestun= gen Ulm und Rastatt besteht. Jm Uebrigen rührt sener Mehrbedarf der Hauptsache nah theils von der im Jahre 1842 Allerhöchst be- willigten Erhöhung der Lieutenants=- Gehälter, theils von den dur die Einführung der Perkussions-Gewehre in der Armee vorübergehend verursachten außerordentlichen Kosten, theils von dem Unstande her, daß die Militair = Pensions = und Jnvaliden - Fonds und der Zuschuß zur Militair=Wittwen-Kasse im Ganzen um mehr als 250,000 Rthlr. haben erhöht werden müssen.

9) Für das Justiz-Ministerium und das Ministerium der Geseh= Revision war in dem zuleßt publizirten Etat nur der außer den Ge= rihts\portelu erforderlihe Zuschuß ausgeworfen worden. Jn den diesjährigen Etat ist außerdem, vor der Linie, der Gesammt = Bedarf der Justiz-Verwaltung mit 5,985,193 Rthlr. und der Ertrag an Sporteln, Jurisdictions-Beiträ- gen und anderen Einnahmen dieser Verwaltung mit 3,707,255» _ nachgewiesen und so der Zuschuß von 2,277,938 Rthblr. näher justifizirt worden,

Jm Jahre 1841 belief sich der etatmäßige Justiz-Verwaltungs=- E .. . 09,727,238 Rthlr. und der Ertrag an Sporteln 2c. auf 3,908,452 » der nöthige Zushuß betrug also damals 2,218,786 Rthlr. oder abgerundet 2,219,000 »

————

Seitdem isst der Bedarf um 257,935 Rihir. die Einnahme an Sporteln 2c. um 198,803 » mithin der Zuschuß um 59,152 Rthir- oder, wenn man die Behufs der Abrundung früher

V reis a 2 EE 2 »

AUHMEDE Un co aaa A 58, Rihir.

gestiegen.

9 Diese Bedarf-Erhöhung is eine nothwendige Folge der mit dem Anwachsen der Bevölkerung und der Zunahme des Verkehrs allmälig steigenden Vermehrung der gerichtlihen Geschäfte, welche im Laufe der drei leßten Jahre eine Verstärkung des Aufwandes für die König- lichen Untergerihte von mehr als 198,000 Riblr. und für die Obergerichte von ungefähr 32,000 » nöthig gemacht hat. Außerdem hat sich der Bedarf für die Krimi- nalkosten und den Unterhalt der Kriminal - Gefangenen um mehr als 26,000 Rihlr. gesteigert.

Endlich ist den Kosten der Justiz-Verwaltung eine Summe von 8,150 Rthlr. für das neu errichtete Ober-Censurgericht hinzugetreten. Diesen und anderen geringeren Ausgabe - Erhöhungen stehen au einige, im Ganzen jedoch nicht bedeutende, Ersparuisse gegenüber.

10) Das Finanz-Ministerium erforderte im Jahre 1841 zu der Central-Finanz - Verwaltung, der General-Verwaltung der Steuern und den Kosten der General-Staatskasse einen etatmähi en Gesammt- Aufwand von .…........ a Ube 6b eia. 46,000 Rthlr. welcher, nah dem diesjährigen Etat bis gau 98,653 also um A «o 654 dib N ) sich erhöhet hat, Dieser Mehrbedarf is jedoch nur \{einbar, indem der jeßt etatmäßige Ausgabe-Fonds eine, von dem Etat der Salz= Debits-Verwaltung hierher übertragene Summe von 15,791 Rthlr. in sich begreift, Nach Abzug derselben ergiebt \sih für das Finanz-