1844 / 113 p. 2 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

t die thätigste Aufmerksamkeit zu widmen, damit gewagte Contra- L cartats err getra bleiben, vielmehr der gründlihsten und un-=-

parteüschen Untersuhung unterworfen werden.

n, 18, April. (Amtsbl.) Der seit dem Jahre 1838 in der S E gebildete Frauen-Verein fährt fort, segensreih zu wirken, Die für das Jahr 1843 am 21. Februar d. J. dem Vereine abgelegte Rechnung weist nah an baarer Einnahme 119 Rthlr. 14 Sar., an Ausgabe 97 Rthlr. 20 Sgr. 9 Pf., daher Bestand 21 Rthlr. 23 Sgr. 9 Pf. Die Einnahme hat sih aus milden Bei= trägen der Vereins - Mitglieder und aus dem Erlös für abgesebte Lotterie - Loose gebildet. Die Ausgaben bestehen theils in Unterstüz= zungen an momentan verarmte und vershämte Orts - Armen, theils für augeschaffte Bekleidung solcher Kinder beider christlichen Koufes= slonen, welche wegen mangelnder Winter-Bekleidung die Schule nicht hätten besuhen können. Deren Anzahl beträgt 34, worunter 30 Mäd=- chen und 4 Knaben, Der Jndustrie-Unterricht in der dortigen Kom- munal-Schule is auch im verwichenen Jahre von je zwei der Vereins= Damen fkontrollirt und der Lehrerin, so wie den Schülerinnen, die erforderliche Hülfe geleistet.

NAuslaud. Deutsche Bundesstaaten.

X Aus dem Königreiche Sachsen, Mitte April, Mit lebhaftem Juteresse lesen Freunde der deutschen Literatur auh im Auslande die zur Oeffentlichkeit gelangenden Eutscheidungen des ber= liner Ober=- Censur=Gerichts, und es wäre gewiß kein undankbares Unternehmen, dieselben, soweit sie los\sprehend sind, in eine fortlau- fende Sammlung zu vereinigen, Sie sind lehrreih unter verschie- denen Gesichtspunkten, doch will ich nur Einen bezeichnen, der meines Wissens nah niemals hervorgehoben worden und doch wichtig genug ist: man wird wenigstens theilweis in Stand geseht, zu beurtheilen, bis zu welhem Grade die {weren Klagen über Censurdruck und dessen traurige Folgen für die geistige Entwickelung der Nation be- gründet seien. Theilweis denn wenn das Gericht dem Censor beitritt, fehlt natürlih jeder Anhalt. Aber solche Fälle bilden unter den bisher vorgekommenen die unendlihe Minderheit, und es liegt eine lange Reihe von Aufsäßen vor, denen das Ge- riht die vom Censor versagte Dru = Exlaubuiß ertheilt hat, die also dem geistigen Fortschritte entzogen werden sollten und ihm wie=- dergegeben, welche zahlreih und verschiedenartig genug sind, um ein Urtheil darauf zu gründen. Dieses nun fann bei allen Unbefangenen faum anders ausfallen, als 1) daß der vorgebliche Censurdruck für- wahr erträglih sein möchte, die Bedenklichkeiten der Censoren bis- weilen wohl erklärlih und niemals \chikanÿs erscheinen; 2) daß die geistige Ausbildung des deutschen Volkes nicht um ein Atom ver- kümmert worden wäre, wenn all jene Dinge ungedruckt blieben; ih kann davon auch Bruno Bauer's Geschichte der Politik u. \. w. nicht ausnehmen, obwohl sie Korrespondenz - Artikel im voraus als etwas fast Unerhörtes angepriesen haben.

Beiläufíg noch eine Bemerkung über das Persönliche der Ange- legenheit, Wer sind die Kämpfer, welhe mehr oder minder siegreich blieben, gehören sie zu den hervorragenden Geistern der Nation, ha-

. ben sie bereits \o Bedeutendes geleistet, daß man jeder weiteren Gabe von ihnen gespannt entgegensieht? Nichts von dem Allen man begegnet den meisten Namen zum erstenmale, gußer etwa in den Spalten mancher Zeitblätter ; aber das gutmüthige Publikum, welches si sonst dadurch manchen berühmten Mann aufdrängen ließ, begreift nach gerade, daß diese Zeitungs-Taktik eine Nachahmung der auf Ge= genseitigkeit begründeten Lebens- und Feuershaden-Versicherungen sei,

A Leipzig, 20. April. Wie man hört, ist der Stadt-Rath von Leipzig nicht abgeneigt, der hiesigen katholisheu Gemeinde, welche eine eigene Kirche für sih zu bauen beabsichtigt und um einen Plaß dazu verlegen is, einen solhen unentgeltlih abzulassen. Gewiß wäre dieser Beweis von Toleranz und Freigebigkeit gegen die katholische Kirche gerade im gegenwärtigen Augenblicke und gerade als von Leip= zig ausgehend, doppelt erfreulih und anerkennenswerth.

Baden. X Mannheim, 16. April. Ein in den Jahrbüchern des hiesigen Ober-Hofgerichts verbffentlihter Kriminal-Prozeß gegen den pensionirten Hauptmann Möller gehört zu denjenigen Vorkomnenhei- ten, die niht sowohl Zoru, als Verachtung und Ekel erregenz früher war es rathsam, davon zu s{weigen, und auch dermalen erwähne ich ihn nur, um daran die Bemerkung zu knüpfen, daß das Ereigniß durchaus isolirt dasteht, und vou den Standesgenossen in Baden nicht milder beurtheilt wird als anderer Orten.

Nachdem das unangemessene Bezeigen des Genannten im Sommer und Herbst des Jahres 1840 Verdacht erregt hatte, ergab eine gegen ihn eingeleitete Kriminal-=Untersuchung, daß er unterm 17, September und 19, Oktober zwei Schreiben an den damaligen französischen Kriegs - Minister gerihtet. Jhr wesentliher Jnhalt ging dahin: Möller wünsche Frankreich nüßlich zu sein, bürge für zehntausend Mann, sobald die französishe Armee den Rhein überschritten habe und werde eine deutsche Legion der Freiheit bilden, wozu Alles bereit seiz dazu gehöre Geld, doch werde einstweilen ein Wechsel von etli- hen tausend Franken ausreichen. Alles hänge von einem Ueberfalle ab, durch welhen man Karlsruhe und Stuttgart nehme, um sodann an die Donau bei Ulm vorzudringen; er erwarte die Befehle des Ministers und werde sie pünktlih ausführen. Merkwürdig genug, ist die vorgefundene Autwort auf das erste (freilich nicht schr in die Sache eingehende, soudern mehr allgemein gehaltene) Schreiben bei- nahe nichtssägend ; als das zweite in Paris einging, brah eben das Friegslustige Ministerium des Herrn Thiers zusammen.

Der Verbrecher is in zweiter Jnstanz, wegen entfernten Ver- suhs des Landesverraths, zu einjähriger Zuchthausstrafe verurtheilt worden; viel härter muß ihn die wohlverdiente allgemeine Verach- tung treffen,

Grh. Hessen. Darmstadt, 18. April. (Fr. J.) Heute früh, gegen 8 Uhr, starb hier Se. Excellenz der Großherzogl. Ge- nerallieutenant und Gouverneur der Residenz, Hr. Reinhard Freiherr von Dalwigk, Großkreuz des Großherzogl. Ludwigsordens, in seinem Tásten Lebensjahre und nach Z4jähriger Dienstzeit. Seine militairische Laufbahn begann in einer kriegerishen Zeit und führte B früh auf das Feld der Ehre, wo er sich seines Namens und seiner Bestimmung pes zeigte. Er wohnte 1792 der Einnahme von Frankfurt a. M. G ¿ste 1793 den Feldzug am Oberrhein und die Belagerun L anz, 1793 und 1794 deu Feldzug Gd Brabant mit, war blessirt G en am 12. Mai 1794 in dem Gefecht bei Ingelmünster Meg v hes tete 1796 seinen Fürsten nah Sachsen, gehörte 1802 in Besiy Truppencorps, welhes das Herzogthum Westphalen in Preußen ne e hatte 1806 uúd 4807 Theil an den Feldzügen Kriege gegen Ruß lagérung von Graudenz und Stralsund. Îm

G P D li ußland focht er in den Gefechten bei Czasnify, Lu- g tb A Dokniya, Batyri 2c. , und half mit seinem Regi- ment den zug über die Berezlia deckden, Nah dem Rückzug der Franzosen über den Rhein kommandirte er die Großherzogl, hessischen

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Truppen (1814) bei der Belagerung von Mainz. Jm Jahre 1840, nachdem er sein 50jähriges Dienstjubiläum gefeiert hatte, ward er zum Gouverneur der Residenz ernannt. Damit erhielt er zuglei das goldene Ehrenzeichen für 50jährige Dienste, sowie er auch Juhaber des hessischen Felddienstzeihens und des Kaiserl. russischen St, Annen- Ordens Aster Klasse war. Die Muße, welche ihm der Friede und sein Beruf gewährte, brachte er niht in träger Ruhe zu, sondern füllte sie theils mit historisch = topographischen , theils mit militairisch= tehnishen Studien aus, worüber er Mehreres im Druck hat erschei= nen lassen.

Freie Städte. Frankfurt a. M., 19. April. Wir befinden uns in dem Falle, dur eine gestern uns zugekommene eigen- händige Zuschrift des Königlich württembergischen Geh, Legations- Raths Herrn von Kölle in Stuttgart die unterm 13ten d. unter einem befannten Namen uns gewordene Mittheilung von dessen plößlichem Hinscheiden widerrufen zu können. Wir beschränken uns, nach dem Wunsche des Herrn von Kölle, vorläufig anf diesen einfahen Wider- ruf, werden aber die nöthigen Schritte einleiten, um dem Urheber eines solchen Falsums auf die Spur zu kommen,

X Frankfurt a. M., 19, April. Jhre Kaiserl. Hoheiten der Großfürst und die Großfürstin Thronfolger von Rußland sind gestern Mörgen, ohne unsere Stadt zu berühren, von Darmstadt nach St. Petersburg abgereist. Der mehrmonatlihe Aufenthalt der Frau Großfürstin Thronfolger in Darmstadt soll auf Höchstderselben Ge- sundheit den besten Einfluß geübt haben,

Se. Hoheit der Herzog Bernhard von Sachsen-Weimar kam vorgestern in unserer Stadt an.

Nach Briefen aus Wien, wird der Bundes - Präsidial - Gesandte, Herr Graf von Münch - Belliughausen, wahrscheinlih noch vor Ablauf dieses Monats von dort hierher ‘' abreisen, Der königl. bayerische Bundestags -=Gesaudte, Herr von Obercamp, i} gestern wieder hier augekommen, Die Sibungen der Bundes-Versammlung nehmen nun wieder den gewohnten Fortgang.

Frankreidch.

Pairs - Kammer. Sihung vom 16, April. Herr Guizot hatte heute in der Debatte über die geheimen Fouds außer den Angriffen der Opposition auf die in der otaheitishen Angelegen heit vom Ministerium befolgte Politik auch noch einen Vorwurf des Fürsten von der Moskwa wegen des Verfahrens in der Dotations- frage zurückzuweisen, Er begann mit folgender allgemeiner Ent- gegnung :

„Es giebt Vorwürfe, deren Beantwortung täglich verdrießlicher wird, nämlich solcher, weldbe {hon an die zwanzigmal wiederholt und zurückge- wiesen worden sind, und zwar zurückgewiesen nicht uur von denen, welche persönlich dabei interessirt sind, sie zu widerlegen, sondern vou den natür- lichen Nichtern in der Sache, von den Kammern und dem Lande, was soll ih auf jene Vorwürse antworten, die uns der Kleinmüthigkeit und Furcht beschuldigen, und die wiederum ein Echo in dieser Kammer gefunden haben ? Schon zwanzigmal hat man in Betreff Otaheiti's, Spaniens, Griechenlands und anderer Länder, dasselbe behauptet, und zwanzigmal is darüber abge- urtheilt worden. Die Opposition hat beständig große Worte auf ihren Lippen, durch welche sie die Empfindlichkeit des Landes aufzuregen denkt; das Land aber hat die Opposition verworfen, das Land is auf Seiten der Regierung und hat entschieden, daß dereu Politik den Juteressen Frankreichs fein Unheil bringe. Die Opposition sollte also doch endlich einmal auf-

hôren, Vorwürfe, welche schon zwanzigmal durch Abstimmungen beider Kam- mern zurückgewiesen sind, immer von neuem zu erheben.“

Hierauf ging der Minister zu der Frage über die Dotation für den Herzog von Nemours über, und sagte in dieser Beziehung :

„Es is sehr wahr, meine Herren, daß das Kabinet, als die natür- líche, rechtmäßige Folge niht nur des Negentschafts-Gesezes, wie gestern der Fürst von der Moskwa sagte, sondern jeder anderen monarchischen Ein- rihtung, ein System von Dotationen für die Königliche Familie betrachtet ; das Kabinet hält dies für geseßmäßig, gerecht und nüßlich im Juteresse des ganzen Landes, denn die Jnteressen der Königlichen Familie sind und können feine anderen sein, als die des Landes selbst, (Sehr gut.) Das Kabinet weiß indeß sehr wohl, und eine traurige Erfahrung hat es täglich da- von belehrt, daß man diese Frage benußt hat, um eine Menge von Jrrthümern und Verleumdungen zu verbreiten, die von der leihtgläubigen Unwissen- heit und von der selbstisüchtigen Bosheit aufgegrissen werden, und deren sich die Factionen bei ihren treilosen Plänen bedicnen. Meine Herren, man muß gegen solhe Jrrthümer ankämpsen, man muß sie verscheuchen, man muß das Uebel heilen, welches sie verursacht haben; denn eher, als bis dies gelungeit is, darf man cine solche Frage nicht vor die öffentlihen Ge- walten bringenz es sind dies nicht Fragen, die man auf gut Glück vor- bringen, die man ungestraft scheitern lassen darf, denn es würde dies nicht allein für diese Fragen selbst ein großes Unglück sein, sondern das Uebel würde sich auf die Monarchie und das Königthum selbst erstrecken, Wenn dann dieses erste Ziel erreicht, wenn das Land über die Thatsachen, hiusichtlih deren es man #\o sehr irre geleitet hat, enttäuscht und aufgeklärt scin wird, dann wird es Pflicht der Regierung sein, jene Frage wieder vorzulegen, sie vor den Kammern zu erörtern, und von ihnen, wie ih hoffe, eine den großen Jn- teressen des Landes angemessene Lösung derselben zu ‘erlangen, (Sehr gut.) Weit entfernt davon also, daß man dem Kabinet über sein Verfahren in dieser Angelegenheit cinen Vorwurf machen könnte, behaupte ih vielnehr ohne Bedenken, daß es das einzig weise, monarchische, loyale, ja patriotische Verfahren hierin beobachtet hat.“ s

Der Minister wendete sich nun zu der otaheitishen Frage und theilte dieselbe in Bezug auf die Zeit in drei Abschnitte, erstens in die Periode der Begründung und Ratifizirung des französischen Protel= torats, dann den Zeitranm zwischen der Einführung dieses Protektorats und der Besißnahme von Otaheiti, endlich dieses lebte Ereigniß und die damit verknüpften Vorgänge.

„Jn der ersten dieser Epochen“‘, sagte Herr Guizot, „waren die Beweg- gründe, die den Admiral Dupetit- Thouars bestimmten, den Schuß-Vertrag zu unterzeichnen, ernst und rechtmäßig, Was die Frage über den Nußen französischer Niederlassungen «in Oceauien betrifft, so ist dieselbe hon früher bei Gelegenheit eines hierauf bezüglichen Geseß-Entwurfes zur Sprache ge- fommen, und braucht hier niht nochmals erörtert zu werden, Bei der Be- gründung des Protektorats in Otaheiti waren natürlich einige Schwierig- feiten vorauszusehen, denn es befandensich daselbst englische Missionäre, denen dies nicht angenehm war, und auch von den Häuptlingen der Jnsel war ein Theil darüber unzufiicden, Schwierigkeiten indeß giebt es bei jeder be- deutenden Sachez je nachdem hier ein Znteresse sich im Vortheil, dort ein anderes sich im Nachtheil findet, wird sih Zusriedenheit und Unzufriedenheit zeigen, das ist einmal der Lauf der Welt, Als nun das Pro- tektorat begründet war, segelte der Admiral von Otaheiti ab, und ließ daselbst zwei Offiziere und eine Koroctte zurück. Ju den ersten zwei Monaten bot sich keine cigentlihe Schwierigkeit dar, bald aber suchten übel gesinnte Personen deren hervorzurufen, Ein Theil der unzufriedenen Häuptlinge und Missionäre bereitete Verlegenheiten; ein englisches Schiff, welhes anlangte, war dabei ein wenig bebülflich, aber es Stifernte sich bald und wurde durch die vom Commodore Nicholas kom- mandirte Fregatte erseßt, welche ebenfalls insgeheim die Geguer des Pro- teftorats unterstüßte. Es ist jedo zu bemerken, daß die englischen Offiziere und der Konsul selbst auf ihre eigene Hand und ohne Justructionen von Seiten ihrer Regierung handelten, Diese Negierung hatte vielmehr das Protektorat vollkommen und laut anerkannt, und ihren Offizieren befohlen, demselben keine Hindernisse in den Weg zu legen. Zwar hatte d das englishe Kabinet einige Borbehalie in Bezug auf den einen Missionären zu gewährenden Schuß gemacht; dadur wurde aber dem französischen Protektorat in keiner Weise zu nahe getreten, Jn der Zwischenzeit, vom ersten Erscheinen der französishen Agenten in Otaheiti, bis zum 1, November 1843, zeigte sih feine erhebliche Opposition, und kam es zu feinem Konflift zwischen den englischen und französischen Offizieren

und Matrosen. Ja, der Admiral Thomas, so wie er glaubte, daß die englischen Offiziere vielleicht zur Unzufriedenheit oder Kollisionen Anlaß ge- ben könnten, entfernte er dieselben sogleih, und zwar vor Empfang der erst später von Seiten der englishen Admiralität zu solchem Zwecke ausgefertigien Befehle. Bis dahin also war nichts von Bedeu- tung vorgefallen, was das Protektorat hätte stören können. Erst 14 Monate darauf langte Admiral Dupelit-Thouars mit der Ratification des Traktats zu Otaheiti an. Wie urlheilte damals der Admiral über den Stand der Dinge? Offenbar , daß derselbe nicht bedenklich \ci, denn er verlangte blos die Ratification des Vrotektorats. Dies geschah am 1. November, im Angesicht jener vielbesprochenen , vermeintlichen Schwie- rigkeiten. Ec 3 oder 4 Tage später brachte er eíne neue Frage aufs Tapet, die Frage hinsichtlich der Flagge.“

2 Nachdem der Minister die Unerheblichkeit dieses hon so oft dis- futirten Punktes wiederholentlih dargethan und gezeigt E daß darin durchaus kein Grund gelegeu habe, um den Admiral zu einer förmlichen Besißnahme von der Insel zu berechtigen, daß dies weder billig noch politisch gewesen, und daß die Regierung, indem sie den Schritt des Admirals desavouirte, nur den Forderungen der Ehre und des gesunden Menschenverstandes gefolgt sei, wies er eben so die Behauptung zurück, als habe das Ministerium si hierbei dur Furcht vor England leiten lassen, und erklärte {ließlich, daß auch das Pro- teltorat von Seiten Frankreichs nicht erstrebt, sondern nur, da es sih ihm von selbs dargeboten, zum Schuß dortiger Handels - und Religions-Jnteressen dasselbe angenommen habe,

Nachdem der Minister der auswärtigen Angelegenheiten seine Rede beendigt hatte, die von der Kammer mit sihtliher Befriedigung aufgenommen wurde, erhob sich Graf von Montalembert und brachte den Streit zwischen der Universität und dem Klerus in An- regung. Er entwickelte namentlih die Stellung, welche der Klerus in der leßten Zeit eingenommen, das Verfahren der Regierung, und die Rathschläge, welhe den Ministern gegeben worden. Die Bischöfe, sagte er, seien keine Beamten, keine Präfekten im Priesterrock, keine Commissaire der moralishen Justiz, obgleih es den An= schein habe, daß dieser Ansicht von gewissen Seiten gehuldigt werde, Die BVishöse hätten, um der Würde ihres Am-= tes nihts zu vergeben und ihre Pflicht zu erfüllen, handeln müssen, wie sie in der lebten Zeit gethan. Die Kirche habe viele Tyrannei erduldet, aber sie babe dieselbe nie angenommen. Sie schweige bisweilen, aber sie weiche nie zurück, Der Minister des öffentlihen Unterrichts antwortete dem sungen und heftigen Rednerz er vertheidigte mit Wärme die Rechte des Staats und, wie er sagte, die der Vernunft und die wohlverstandenen Juteressen der Kirche selbst gegen die ungerechten und unflugen Eingrisfe, welche ein Theil des Klerus versucht habe. Hierauf wurde die Fortseßung dieser Debatte über die Bewilligung der geheimen Fonds uohmals vertagt,

Deputirten-Kammer. Sibßung vom 16. April. Auf eine Anfrage von Seiten des Herrn Billault, wenn es der Kam-= mer genehm sei, Jnterpellationen an das Ministerium in Bezug auf den ihr vorgelegten Bericht des Admirals Dupetit - Thouars zu ge- statten, und auf den Vorschlag des Handels-Ministers, hierzu den nächsten Freitag festzuseßen, genehmigte die Kammer die Anbe- raumung dieses Tages für die beabsichtigte Diskussion, Sodann wurde die Berathung über das Patentgeseß um einige Artikel weiter gefördert. Der gestern erwähnte auf die Rechte der Ausländer be=- zügliche Theil des Geseß-Entwurfes wurde schließlich ohne Modifica= tion angenommen,

Paris, 17. April, Auch heute sind die Zeitungen wieder angefüllt mit polemischen Artikeln in Bezug auf die otaheitische An- gelegenheit, Bemerkenswerth darunter sind indeß nur eine Entgeg- nung des Constitutionnel auf den gestern mitgetheilten Bericht des Journal des Débats über die Beschlüsse der Opposition, und eine im Globe enthaltene, etwas sonderbare Widerlegung des von den Oppositionsblättern verbreiteten Gerüchts, daß die Regierung den Lieutenant Reine in den ersten Tagen nach seiner Ankunst abge= sperrt gehalten habe, damit er sich mit Niemandem besprechen könne. Der Constitutionnel sagt: „Am Moutag famen fünf oder sechs Deputirte des linken Centrums und der linken Seite öffentlich, in der Kammer selbs, über den Tag überein, an welhem eine Juter- pellation des Kabinets am angemessensten sein möchte, Darauf hin erfindet das ministerielle Blatt eine abgeshmackte und lächerliche Fabel. Es macht aus jener Unterredung eine Art von berathschlagender Ver- sammlung, fast eine Vershwörung und läßt Herrn Berryer daran Theil nehmen, der gar nichts damit zu thun hatte, Die Vershwü- rung soll darauf abgezielt haben, das Ministerium in Anklagestand zu verseßen; es sei aber niht einmal die Rede darauf gekommen, der Kammer irgend ein Votum vorzuschlagen, Wir wollen nicht die Zeit damit verlieren, diese findischen Mährchen zu widerlegen, Wenn man sich aber hinter das Votum der Majorität flüchten will, \o antworten wir, daß es blos ein Votum der Vertagung war, was die Minister von der Kammer erlangten, und nichts weiter, Die Minister selbst baten damals die Kammer, nur zu erklären, daß sie noch nicht hinreihend unterrichtet sei und ihr Urtheil noch aufzuschieben, Auf solhe Weise erpreßten sie jenes Votum von der Majorität, mit welchem sie jeßt triumphiren, Erst behaupteten sie, der Wahrheit zuwider, daß sle keine anderen Dokumente besäßen, als den ersten Bericht des Admirals, dann verlangten sie eine Frist und jeßt wollen sie behaupten, die Kammer habe erklärt, ihr Ver= fahren gäbe zu keinem Tadel Anlaß,“ Die oben erwähnte Erklärung des Globe lautet folgendermaßen: „Drei Viertel der Einwohner von Paris haben sihch in Betres der Gefangenschaft des Lieute= nant Reine von den „tugendhaften““ Zeitungsblättern eben so my- stifiziren lassen, wie vor vierzehn Tagen mit der Geschichte von der Association des Thurms von Nesle. Wir selbst hörten einige empfindsame Personen ihre Entrüstung darüber ausdrücken, daß man es im 19ten Jahrhundert wagen könne, einen Offizier auf solche Weise eingesperrt zu halten, Wenn wir diesen Personen sagten, Herr Reine wohue im Hotel garni, Rue neuve des petits hamps Nr. 78, wo ihn Alle finden könnten, die ihn zu sehen wünschten; daß er, mit Ausnahme von zwei oder drei in Ministerial - Audienzen zugebrachken Stunden, seine Zeit in Gesellschaft seiner Freunde und Bekaunten ver= lebt habe, und daß er sich heute früh gegen uns selbst über seine Ermüdung von seinen Streifereien durch Paris beklagt habe, so wür- den sie sich nit zu erklären wissen, wie die Oppositions-Blätter sich mit Erfindung solcher unglaubliher Possen abgeben köunten, Wir wollen indeß wetten, daß diese Blätter bei ihrem Spaß beharren, und daß wir nächster Tage in irgend einem derselben lesen werden, Herr Reine werde noch immer wie ein shwerer Staatsverbrecher in

Í ehalten. P Lan L p Emancipation bringt Nachrichten von Ota= heiti bis zum 1. Dezember, „An der Befestigung des Hafens Pa=- peiti“, schreibt dieses Blatt, „wird ohne Unterlaß gearbeitet, Bereits ind 5 Batterieen aufgefahren, welche die Eiufahrt des Hafens be- | üen, Ein Fort, in welhem 200 Mann untergebracht werden kön- nen, is im Bau begriffen, Der instiuktmäßige Nationalhaß der Franzosen und Engländer verleugnet sich nur {chwer. Die Offiziere suchen ihre Antipathie durh weselseitige Artigkeit zu bemänteln und machen sich häufig offizielle Besuche; die Soldaten und Matrosen dagegen, boxen sih wacker, Jndeß is seit dem 8, November nichts

Ernstliches vorgefallen Am 412, November empfing L. Bruat 50 fremde Kaufleute in dem Palaste der Ex = Königin, dem jebigen Regierungs-Gebäude. An demselben Tage wurde Papeiti zu einem Freihafen erklärt. Am 22, November machte cine Deputation der Häuptlinge aller Gesellschafts -Jnseln, die Otaheiti unterworfen sind, in Begleitung aller Häuptlinge von Otaheiti, dem Gouverneur ihre Aufwartung und erkannte die französische Occupation an. Die Königin Pomareh is wieder nah Otaheiti gekommen, welches sie für einige Zeit verlassen hatte, ohne daß ihr Erscheinen die geringste Sen- sation gemacht hätte. Sie wohnt bei dem englishen Konsul, Die Stadt Papeiti zählt 6300 Einwohner, darunter 800 Europäer, Die Civilisation is daselbst ziemli vorgeschritten z alle Eingebornen tragen Kleidung und 5 fönnuen lesen und schreiben,“ i

Die Deputirten - Kammer genehmigte heute mit 219 Stimmen gegen 15 den Geseß-Entwurf über die Ersindungs-Patente.

Aus St, Etieune wird unterm 14ten d. berichtet, daß die Lage der Dinge in Nive de Gier nohch immer dieselbe is, Die Gruben= leute bestehen darauf, niht eher wieder an die Arbeit gehen zu wol- len, als bis ihr Tagelohn regulirt und dur einen förmlichen Tarif festgeseßt. worden sei.

FT Paris, 17. April, Die Pairs-Kammer hat heute die Debatte über die geheimen Fonds fortgeseßt, Der Siegelbewahrer nahm zuerst das Wort. Man habe oft gesagt, und er selbst mancch= mal, dasz Diskussionen über religiöse Angelegenheiten Gesahr bringen fönnten, aber nach der gestrigen Sihung erheishe es seine Pflicht, die gestern vorgebrachten Argumente einer Prüfung zu unterziehen und darauf zu antworten, Man habe alle Ueberlieferungen der fran-= zösischen Geschichte entstellt, alles Große, Ehrenhafte in den Staub gezogen, Er müsse daher pflihtgemäß das Wort nehmen. Der Bischof habe ohne Zweifel eine hohe, heilige Mission, aber weder sonst noch jeßt habe man gesehen, daß ein Bischof gegen die Gesetze sich auflehnen könnte, Der Bischof leiste den Eid des Gehorsams gegen die Geseße des Königreichs, ob das etwa eine Puerilität sei? Man habe mit Verachtung von den Freiheiten der gallikguischen Kirche, von dem Konkordate gesprochen, aber scinem Glauben nah gebe es kei- nen Bischof, der sie niht anerkenne, Das Prinzip der Freiheiten der gallifkanischen Kirche sei, daß es uiht mehr von der geistlihen Auto-= rität abhängen könne, ein ganzes Königreih mit dem Juterdikt zu belegen. Allerdings habe ein berühmter Schriftsteller, Herr de Lamcen- nats, 1826 diese Freiheiten der gallifanischen Kirche beseitigen wollen, aber die Bischöfe erhoben sih dagegen, und gaben mit Ermächtigung des nigs eine wichtige Erklärung ab, die er der Kammer vor Augen legen müsse. Nach Verlesung derselben, die mit Energie die Freiheiten der galli- kanishen Kirche vertheidigt, fährt der Minister fort: Man habe ge= sagt, das Konkordat habe eine große Macht, aber es sei ein synal= lagmatischer Kontrakt, wenn der eine Theil ihn verlebe, sei der audere seiner Verpflichtungen entbunden, Das Konkordat sei aber Gesetz des Königreichs geworden, und die Regierung habe dasselbe in keiner Weise überschritten, Sie werde stets die Rechte der Bischöfe auer= Fennen, aber auch niht vergessen, daß das Episkopat seinerseits auch Pflichten zu erfüllen habe, und sie sei entschlossen, nicht zurüzuwei= chen, wenn diese Pflichten mißkannt würden. Der Minister weist nun energish die Angriffe des Grafen Montalembert gegen die Erklärung des Staats -Raths wegen Mißbrauchs von Seiten des Bischofs von Chalons zurück; bedauert, daß die Bischöfe gegen ihr Juteresse und das der Kirche sich zu Journalisten gemacht und so mit dem nächsten besten Schreiber sih herumstreiten müßten, Man beklage sich über die feindselige Haltung der Regierung gegen den Klerus, aber habe dieselbe niht Alles für die Religion gethan? Sei man ihr nit in allen Stücken zu Hülfe gekommen? Kein billiges Verlangen des Klerus sei zurückgewiesen worden, Jedes Jahr werden demselben bedeu- tende Summen angewiesen für Wiederherstellung und Ausbesserung von Kirchen; es sei also ungerecht, zu sagen, die Regierung gewähre der Religion keinen Schuß, Das Resultat der Recriminationen, die man auf diese Tribüne bringe, würde nur dem Klerus nachtheilig sein, wenn er nicht erkenne, wo seine wahren Freunde scien. Er weise diese Angriffe zurück, im Juteresse der Religion, als wahrer Katholik, und als Minister, der den Justitutionen seines Landes ergeben sei. Graf Montalembert sucht sich zu vertheidigen, verwahrt sih da- gegen, als habe er den Staatsrath in Mißachtung bringen wollen, Die Freiheiten der gallikanishen Kirche habe er bekämpft und werde ste stets bekämpfen, weil sie nicht in den Grundgeseßen des Landes geschrieben seien. Baron Charles Dupin erinnert, daß sie älter seien, als das Edikt von Nantes, und daß sie also schon unter dem vorigen Regime vorhanden waren. Marquis von Boissy behält sih vor, über die auswärtigen Angelegenheiten zu sprehen, wenn die Diskus= sion über die vorliegende Frage beendigt sein werde. Als ih die Kammer verließ, bestieg Herr Nossi die Tribüne, um dem Grafen von Montalembert zu antworten, :

Die Sihung der Deputirten-Kammer war der Fortseßung der gestrigen Diskussion gewidmet, Es kam nichts Bemerkenswerthes vor bis zum Postschluß. h

Grossbritanien und Irland.

Unterhaus. Sibung vom 16, April, Die Verhandlun-= gen der heutigen zweiten Sibung des Unterhauses nah deu Oster= Ferien war mannigfaltiger Art, von keinem allgemeinen Jnteresse und darum wenig ausführlih. Nur die Schluß = Diskussion über einen Antrag des Lord Ebrington (Sohn des unter dem vorigen Whig= Ministeriym die Stelle eines Lord-Lieutenants von Jrland bekleiden= den Lord Fortescue), der die Vorlegnug gewisser, auf die Anstellung von besoldeten Friedensrichtern in Jrland im Jahre 1841 si bezie= henden Dokumente verlangte, erregte größere Theilnahme, da der Antrag hauptsächlih gegen Sir James Graham gerichtet, und die Diskussion darüber für die gegenwärtige Stellung dieses Ministers, über dessen Ausscheiden aus dem Ministerium mannigfache Gerüchte umgehen , charafteristisch war, Sir James Graham hatte uämlich in der früheren Debatte über Jrland gegen Lord J. Russell behauptet, daß Lord Fortescue im Jahre 1841 als Lord-Lieutenaut vou Jrland mehrere besoldete Friedensrichter ernannt habe, als {on die Abdan= fung des Ministeriums Melbourne und deshalb auch seine eigene Entlassung ps war, daß somit jene Ernennungen als ein Mißbrauch seiner Amtsbefugniß anzusehen seien. Lord Ebrington verlangte zur Rechtfertigung seines Vaters die Vorlegung der Aktenstücke, Sir James Graham hatte gegen die Vorlegung nichts einzuwenden und erklärte dabei in sehr gemäßigtem Tone, daß er in der bei eiuer früheren Gelegenheit darüber gethanen Aeußerung leinesweges einen beleidigenden Angriff auf den Charakter der Amtsführung Lord Fortescue?s beabsichtigt, sondern auf Grund einer zuverlässigen amtlichen Liste lediglich die Vermehrung der Friedensrichter um sieben Stellen in der Zeit vom Februar bis August 1841 angegeben habez er müsse bei sei- ner damaligen Aussage auh- gegenwärtig stehen bleiben. Dadurch suchte der Minister der Sache eine solhe Wendung zu geben, daß Lord Fortescue denno nicht als gerechtfertigt erscheinen könne. Aber die Herren Baring Labouchere und O'Ferrall wollten eine andere Deutung der früheren Erklärung des Ministers nicht zugeben und ergingen sich in heftigen Angriffen gegen denselben; au Lord Elliot, Lord Stanley und Sir R. Peel ließen sich auf eine Rechtfertigung der Aussage ihres Kollegen nur insoweit ein, als sie

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die Richtigkeit der Thatsache, daß in jener Zeit die Zahl der Frie- densrihter um sieben vermehrt worden sei, betraf. Sir R. Peel sagte ausdrülih, jede Verwaltung, auch wenn sie ihre Abdankung vor Augen sähe, habe noch immer das Recht, Beamte, die sie für den öffentliheu Dienst für nothwendig hielte, zu ernennen, Die De- batte endete mit Bewilligung des Antrages,

Die Haupt-Diskussion des Abends eutspann \ich über einen An- trag Sir Leith Hay’s, daß der Königin in einev Adresse die Bitte vorgetragen werden möge, den im leßten Halbinsel- Kriege gedienten Offizieren der britischen Armee ein allen gemeinschaftliches Ehrenzei- hen zu verleihen. Der Reduer gedachte der tapferen Thaten der Armee unter dem Herzog von Wellington, welcher niht die Gewohn- heit gehabt habe, seine Offiziere der Regierung aus eigenem Antriebe zur Beförderung und Auszeichnung vorzuschlagen, und von der Re- gierung dazu aufgefordert, uur die verdienstvollsten berücksichtigt habe. Die leicht errungenen Siege in Ostindien und China hätten den dortigen Offizieren, den jüngeren des Heeres, Ordenözeichen versha}fft, während ihre älteren lang gedienten Kameraden dieselben noch entbehrten, Der Redner machte 20 bis 30 Offiziere namhaft, von denen Viele schon Regimenter kommandirten, welche aber feine Medaille, kein Zeichen ihrer Dienste, ausgenommen ihre Wunden, aufzuweisen hätten, Und doch sei es haupsächlih der Halbinselkrieg gewesen, welcher die briti- he Armee dazu gemacht habe, was sie gegenwärtig sei. Der Zweck seines Antrages sei nicht so sehr die Erlangung der Decoration selbst, als vielmehr die Sicherung der Soldaten vor Vernachlässigung, wenn Andere belohnt würden; und hier sei die Wirkung für den Dienst sehr bedeutend, deun ein Offizier mit einem Orden würde niemals zugeben, daß er von cinem Anderen ohne Orden übertroffen werde, Er fordere deshalb die Regierung auf, seines Antrages sich anzu- nehmen.

Der Kriegs=-Secretair, Sir Henry Hardinge, erkannte diese

Verdienste der britischen Armee im Halbinselkriege vollkommen an, glaubte aber, daß nicht nur die Offiziere, sondern auh die Gemeinen jene Ansprüche erheben können, und erklärte deshalb den Antrag um so weniger für ausführbar, da man nicht nur die Armee der Halb- insel, sondern alle britishen Heere, welhe während des lelzten Krieges in Aegypten, Jtalien, Amerika, Ostindien u, \. w. gefochten haben, gerechterweise würde berüdcksihtigen müssen. Diese Ansicht fand An- flang, und Sir A. L, Hay nahm seinen Antrag zurü. __ Unter den übrigen mannigfachen Verhandlungen des Hauses is noch ein Antrag des Herrn Wyse hervorzuheben, welcher eine Liste der Namen, Geburtsorte, Gehälter u, st. w. aller in den Zoll -, Accise- und Post - De- paxtements angestellten Beamten vorgelegt wissen wollte, um daraus ersehen zu fönnen, daß unter diesen Beamten nicht nur in England und Schott: land, sondern in Jrland selbst nur eine ganz unverhältnißmäßig geringe Zahl Jrländer anzutreffen sci.

Sir Nobert Peel machte dagegen bemerklich, daß die Anfertigung einer solchen Liste, bei der sih auf 22,000 belaufenden Anzahl der betref fenden Beamten, große Schwierigkeiten habe, überdies zu neuer gehässiger Beleuchtung der National-Unterscheidungen führen würde, die man ja gerade möglichst vertilgen wolle, und wies endlich darauf hin, daß man unmöglich die Jrländer als solche für zurückgesezt ansehen könne, da gerade in der leßten Zeit mehrere der wichtigsten Aemter mit Jiländern beseßt gewesen seien; er führte als Beispiele Sir Henry Pottinger und Sir Hugh Gough an.

Herr French gab zu, daß einzelne Ausnahmsfälle stattfinden, ertlärte aber in der Hauptsache die Beschwerde der Jrländer für begründet und führte unter Anderem an, daß von 80,000 Pfd. jährlich, welhe das Gehalt der niederen in Jrland selbst angestellten Berwaltungs - Beamten betrage, 69,000 Pfd. an Schottländer und Cugländer bezahlt werden. Nachdem noch Sir Charles Napier die ganze Frage für cine schr müßige ertlärt hatte, va, wenigstens in dem ihm am besten bekanuten Dienstzweige, der Maine, Nie- mand danach gefragt werde, wes Landes Kind er sei, fondern nur danach, ob seine Gönner einflußreich genug seien, wmde Herrn Wyse's Antrag ohne Abstimmung verwozfen,

Eín anderer Antrag, welher von Herrn Hume ausging und gleichfalls eine längere Diskussion veraulaßte, betraf die Erleichterung des Zutritts zu den Kathedralkirhen des Landes, besonders der West- miuster- Abtei und St, Paulskirhe in London, außer der Zeit des Gottesdienstes, da bisher das Publikum dafür ein Eintrittsgeld erle- gen mußte, Der Autrag fand bei mehreren Mitgliedern Anklang, indem man geltend machte, daß die Kirchen Staats -Cigenthum wären und es Unrecht sei ,. das Volk davon auszuschließen, Sir R. Juglis, das hochkirhliche Mitglied für Oxford, dagegen widersetzte sich dem Autrage und vindizirte das Eigenthumsreht an den Kirchengebäuden ausschließlich der Kirhe, Herr Hume nahm indeß seinen Antrag zurück, als Sir Robert Peel sih zwar mit den Ansichten des An- tragstellers einverstanden erklärte, aber die Folgen der Eifersucht der Ge und Kapitel zu sehr fürchtete, um ein solches Gesetz zu er= assen.

Das Oberhaus hielt heute seine erste Sißung nach den Oster- ferien. Die Lords waren indeß in sehr geringer Anzahl versammelt und vertagten sich nah kurzer Verhandlung unbedeutender Gegen- stände. :

London, 17. April. Jhre Majestät die Königin ist gesteru mit ihren hohen Gästen von Schloß Windsor nah der Stadt gekom- men und im Buckingham Palast abgestiegen, Heute wird die Köni- gin eine Geheime-Raths-Sibung halten,

Aus Jrland erfährt man durch eine zweite Ausgabe des Mor -= ning Herald die näheren Details über die gestrige Er- öffnung der Oster - Session des Gerichtshofes der dubliner Queens Bench, in welcher, wie man allgemein vermuthete, sogleih am ersten Tage das Straf-Urtheil gegen O'Connell und die übrigen, durch den Jury=-Ausspruch der vorigen Session für schuldig befundenen Repealer publizirt werden sollte, Die ansehnliche Menschenmenge, welche die Neugierde dort herbeigeführt hatte, fand sich aber in ihren Erwar= tungen getäuscht; nur Wenige der Angeklagten waren erschienen, anch der General-Prokurator war ausgeblieben, weil die Prozeß-Formali=- täten, welhe man gerade in dieser Sache streng beobachten will, um den Angeklagten jeden Cinwand abzuschneiden, die Regel vorschreiben, den Verklagten vier Tage Aufschub zur Anhörung des Ur= theils zu gewähren, Die Formel besagt: „Die Verschwü- rer werden aufgefordert, in vier Tagen zu erscheinen und den Grund anzugeben, warum das Urtheil des Gerichts nicht erlassen und die Vollziehung darauf verfügt werden soll. Am Frei= tage tritt diese Formel außer Kraft, indeß erwartet man, daß schon am Dounuerstage die Angeklagten eine Nichtig-Erklärung des bisheri- gen prozessualischen Verfahrens beantragen und eine neue Justruction des Prozesses verlangen werden, Die Verhandlungen über diesen Antrag, sagt der Morning Herald, dürften den Gerichtshof wohl eine Woche beschäftigen, da jeder der aht Anwalte das Recht hat, gehört zu werden. Wenn der Antrag verworfen wird was wegen der außerordentlichen Gründe, welhe man herbeigezogen hat, wahr- sheinlih is \o steht dem Ausspruche des Urtheils nichts im Wege z doch es heißt, die Angeklagten halten einen neuen Einwand zu dieser Gelegenheit bereit, welcher wohl 14 Tage den Urtheilsspruch ver= zögern könnte, Es ist sonach noch unmögli, das Ende der Sache vorherzubestimmen, und man glaubt aùf vielen Seiten, daß die An-= geklagten ihren Zweck, es in dieser Session nicht zum Ausspruche des Urtheils kommen zu lassen, erreichen werden. Was “O'Connell von der Sache hält, hat er, wenn man seinen Worten trauen darf , in der leßten Versammlung des Repeal - Vereins am 13ten mit folgenden Worten erklärt: „Am Montag werden wir

aufgefordert werden, unser Urtheil zu vernehmen, welches vielleicht uicht vor Donnerstag ausgesprochen wird. Jst dies der Fall, so kön= nen wir alsdaun mit unserem Writ of error hervortreten, Meine Meinung is, daß über ein Writ of error in kleinen Verbrehen (mis- demeanours) zuvörderst die zwölf Richter von Jrlaud entscheiden z es is dies nicht die allgemeine Ansicht, aber es is die meinigez doch es liegt auch uicht viel daran, wer darüber entscheidet. Wenn die zwölf Richter dazu kompeteut sind, so geht unsere Appellation von ihnen an das Parlament; wenn sie niht kompetent sind, so geht die Sache gleih an das Parlament, wo sie nah allen Seiten erwogen und erörtert wird; und ih freue mich, Jhuen erklären zu können, daß wir alle nur mögliche Aussicht haben, das Urtheil gänzlich kassirt zu sehen, Es is meine Ueberzeugung als Jurist, daß es kassirt wer= den mußz es ist niht meine Meinung als Betheiligter bei der Sache, indem ih uicht im geringsten durch mein persönlihes Juteresse be- stimmt werde; denn die Wahrheit is, daß hier niht meine persön- lihe Angelegenheit, soudern die Jrlands in Frage steht. Diese An- sicht, welhe ih hier ausgesprochen habe, is übrigens nicht blos meine eigene, sondern die der ausgezeihnetsten Rechtsgelehrten Eng= lands und Jrlands. Sie Alle sagen, das Urtheil müsse fkassirt werden, Jedenfalls werden wir durch die Verhandlungen eine Frist von sechs Wochen erlangen, und diese Frist, will ih, wenn man mir die Freiheit läßt, dazu benußen, Lord Eliot's Bill im Unterhause zu befämpfen und diesen Versuch, das Stimmrecht in Jrland noch mehr zu beschränken und es ganz in die Hände der torgistishen Ari= stofratie zu liefern, wo möglich vereiteln.“ Die übrigen Verhandlun- gen dieser Versammlung bieten bis auf eine Aeußerung O’Counell’'s in einer Rede über die presbyterianishe Agitation im Norden Jr= lands wenig Juteresse; sie bestanden in den üblichen Tiraden von Müärtyrthum , Fretheit, Ungerechtigkeit der Regierung u. #. w., wovon namentlich ein Brief des Erzbishofs von Tuam, welcher vorgelesen wurde, voll war. Jene Aeußerung indeß zeugte, daß die bisherigen Gerüchte von einer Vereinigung der Repealzwecke mit den Zwecken der Presbygterianer durchaus alles Grundes entbehrten, denn der Agitator hielt es für nothwendig, den Antrag zu stellen, daß alle Repealer, welche Mitglieder des Parla- ments seien, aufgefordert werden sollten, ihren Plaß im Hause ein- zunehmen, um die presbyterianische Petition, bezüglich der gemischten Ehen, zu unterstüßen. „Die Presbyterianer““, sprach O'Connell dazu, „rühmen sih, daß unter ihnen keine Repealer sind, allein dies darf - die Association nicht abhalten, sie zu unterstüßen, ein Beweis also, daß man die Presby9terianer in das Repealtreiben gern ziehen möchte, on hier auf durchaus feindliche, religiöse und politische Elemente tößt.““

Uiederlande.

Aus dem aag, 17. April, (J. d. l. H) Jhre Königliche Hoheit die Frau Prinzessin Albrecht von Preußen hat \sich gestern von hier nach dem Loo begeben und wird von dort die Rückreise nah Berlin antreten.

S panien.

ò Madrid, 11. April. Die Regierung hat endli einen neuen Schritt zur Vervollständigung ihres Systems gethan. Die Gaceta von heute veröffentlicht cin Königliches Dekret, dur welches das bisher geltende Geseß über Preßfreiheit den allgemein gefühlten Bedürfnissen gemäß umgeändert wird. Jun der ausgedehnten , dem Dekrete vorangehenden Einleitung geben die Minister die Gründe an, welche sie zu dieser gescßgebenden Maßregel veranlassen. „Die Greiheit der Presse“, sagen sie, „is in Zügellosigkeit ausgeartet. Die achtungswerthesten Gegenstände sind zur Zielscheibe der unbe= sonnensten Angriffe geworden; den Glauben, die Ueberlieferungen, die Institutionen des Landes hat man in Frage gestellt, den Aufruhr täglich in den Journalen gepredigtz die Verleumdung ist in das Hei= ligthum der häuslichen Zurückgezogenheit eingedrungen, und als Folge so großen Mißbrauchs hat sich das Mißtrauen und der Mangel an Gsaubwürdigkeit mit der Preßfreiheit verknüpft.“ Die diesen Miß= bräuchen bisher entgegengestellten Gesebe hätten sich als unzulänglich erwiesen und den Schuldigen nur Straflosigkeit zugesichert. Da mit der Unterdrückung des Aufstandes von Alicante und Cartagena si für die Regierung die Möglichkeit ergäbe, den regelmäßigen Zustand der bürgerlichen Gesellschaft wiederherzustellen, so müsse dieser Uebergang auf eine solche Weise bewerkstelligt werden, daß die gesebwidrigen Parteien keine Gelegenheit mehr finden könnten, den Staat durch neue Empörungen zu erschüttern. Die Minister fühlten allerdings, daß die Aufstellung eines neuen Gesebßes außerhalb des Kreises ihrer Befugnisse läge, allein sie übernähmen eine außerordentliche Verant- wortlichkeit, überzeugt, daß sle s{ch vor den einzuberufenden Cortes würden rechtfertigen können. Die Minister weisen darauf hin, daß im Jahre 1838 eine Kommission zur Abfassung eines neuen Geseßz= Entwurfs über die Preßfreiheit niedergeseßt wurde. Dieser Entwurf wurde im Jahre 1839 dem Kongresse der Deputirten vorgelegt, von einem aus Senatoren und Deputirten zusammeugeseßten Ausschusse umgearbeitet und von dem Senate mit großer Stimmen = Mehrheit angenommen, Jhn hat die Regierung dem #o eben erlassenen De- frete zum Grunde gelegt, welhes 112 Artikel enthält. Die wesent= lichen neuen Bestimmungen sind folgende: Ehe irgend cine Drudck-= schrift ausgegeben werden darf, muß dem Gefe politico oder, in seiner Ermangelung, dem Alkalden des Ortes und dem Fiskal ein von dem verantwortlichen Herausgeber unterzeichnetes Exemplar zugestellt werden. Jst der Verfasser oder Herausgeber einer Schrift nicht aufzufinden, \o haftet der Drucker für ihn. Um verantwortlicher Herausgeber einer Zeitung oder periodischen Schrift sein zu können, muß man die Er- fordernisse besißen, welche das Dekret vorschreibt und, falls das Blatt in Madrid erscheint, 6000 Piaster, falls in Barcelona, Cadix, Coruña, Granada, Malaga, Sevilla, Valencia oder Saragossa, 4000 und, falls in einer anderen Stadt, 2250 Piaster hinterlegen. Von diesen hinterlegten Summen werden die Strafgelder eingezogen, in welche die verantwortlichen Herausgeber wegen begangener Preß - Vergehen verurtheilt werden. Diese Vergehen selbst sind in vier «Klassen ein=- getheilt, Der Artikel 46 seßt fest, daß der, welcher aus Zeitungen fremder Länder Artikel mittheilt oder überseßt, die in Spanien, dem Gesebe zufolge, eine Anklage herbeiführen würden, in Bezug auf die geseßmäßigen Wirkungen für den Verfasser derselben gehalten werden soll. Jui Falle der Zahlungs - Unfähigkeit werden die Geldstrafen, und zwar 50 Piaster mit einem Monate Gefängniß, abgelöst. Bisher fanden uur und meistens sehr langwierige Gefänguißstrafen statt, die ihren Zweck völlig verfehlten, weil sie auf den verantwortlichen Her= ausgeber fielen, der fast nie etwas von dem Juhalte des Blattes wußte, sondern nur gegen eine geringe Entschädigung seinen Namen herlieh. Die Regierung und die Civil - Gouverneure (Gefes politicos) können die Ausgebung von Druckschriften \uspendiren, sobald der Junhalt derselben, ihrer Ansicht zufolge, die öffentlihe Ruhe beeinträchtigt oder gegen die Sittlichkeit ‘in hohem Grade verstößt, nur müssen sie diese Schristen binnen 24 Stunden zur Anklage stellen. Um Mitglied eines über die Preßvergehen aburtheilenden Schwurge- richts sein zu können, muß man-die in dem Dekrete festgeseßten Eigen- schaften besiven. Bisher ging das Verfahren dur zwei Jnstanzen. Ein Schwurgericht erkannte darüber , ob der Beklagte in Zustand zu verseßen wäre. Fiel der Spruch bejahend.aus, so erkannt