1844 / 117 p. 2 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

von Konstanz, Friedrihshafen und Lindau hatte den Ges fog, E, sih über eine gemeinschaftliche Fahrten- Einrichtung sämmtlicher sieben Dampfböte vorläufig auf die Dauer eines Jahres verständigte. Diese Fahrten werden mit dem 19. Mai ihren Anfang nehmen, und darüber eine alle Verbindungen enthal=

tende Tabelle veröffentliht werden.

Baden. Karlsruhe, 21. April. (K. Z.) Jn der gestri= gen, der 52sten Sibung zweiter Kammer wurde die Erörterung der neuen Strafprozeß-Ordnung fortgeseßt, und da die allgemeine Be= sprehung bereits in der leßten Sibung beendigt war, #0 begann die Berathung der einzelnen Paragraphen.

Oesterreichische Monarchie.

Prag, 17. April. (Prag. Z) Gestern früh um 8 Uhr trat Jhre Kaiserl. Hoheit die Frau Erzherzogin Marie Karoline, Aebtissin des Hradschiner adeligen Damenstists, die Rückreise von hier nach Wien an. Eine Stunde später verließ auch Se. Kaiserl. Ho= heit der Erzherzog Stephan, unser Landes - Chef, diese Hauptstadt, um einige Zeit in Wien zu verweilen.

Mailand, 18. April. Nach einer in der Gazzetta d1 Milano so eben erschienenen offiziellen Uebersicht belief sich am Schlusse des Jahres 1843 die Gesammt = Bevölkerung der lombardi= {hen Provinzen auf 2,588,526 Scelen, wovon 1,297,314 männlichen und 1,291,212 weiblihen Geshlechts; aus der Vergleihung obiger Zahlen mit jenen des nächst vorangegangenen Jahresschlusses geht hervor, daß sich innerhalb des Jahres 1843 die Bevölkerung der Lombardei abermals, und zwar um 21,676 Personen, vermehrt hat. Die Stadt Mailand i} in obiger Total -Summe mit 151,438 und die unter der Gerichtsbarkeit derselben stehenden Gemeinden mit 405,145 Einwohnern begriffen.

Russland und Polen.

St. Petersburg, 18. April. Se. Majestät der Kaiser haben dem Minister des öffentlichen Unterrichts, Herrn Uwaroff, in Anerken= nung seiner unermüdlichen und erfolgreihen Bemühungen um die Ent- wickelung des ihm anvertrauten wichtigen Verwaltungszweiges, die diamantenen Jnusignien des St, Alexander =Newski =Ordens verliehen und dem General -= Adjutanten Suchosanet einen Beweis hoher Zu= friedenheit mit dem Zustande der von ihm geleiteten Militair - Aka= demie durch folgendes Reskript zukommen lassen: „Nachdem Jch den Mir von Jhnuen vorgelegten Bericht über die Wirksam= keit der Militair - Afademie im Jahre 1843 durchgesehen, habe Jh Mich mit besonderem Vergnügen überzeugt, daß diese höhere Militair-Lehranstalt vollkommen den Zweck ihrer Errichtung erreicht und daß die Zöglinge der Akademie, sowohl durch Bildung, als auh dur exemplarische Sittlichkeit, vollkommen die Sorgfalt der Regierung rechtfertigen. Es is Mir auch angenehm gewesen, aus den Plan-Arbeiten bedeutende Fortschritte in diesem Fache zu ersehen, die den Veweis liefern, daß, während den in der Akademie studiren= den Offizieren die gründlichsten theoretishen Kenntnisse beigebracht werden, zugleih auch die gehörige Aufmerksamkeit auf praktische Aus= bildung derselben verwendet worden is, Jndem Jch den so ausge= zeichneten Zustand dieser Anstalt Jhrer fortwährenden Fürsorge und nüßlichen Bemühung zuschreibe, bezeuge Jch Jhnen Meine innige Erkenntlichkeit und Mein Wohlwollen und verbleibe Jhnen wohl= gewogen. (gez) Nikolaus.“

Frankreich.

Deputirten-Kammer. Sipung vom 20. April. Die Petitionen von Konsistorien und Privat -=Mitgliedern der reformirten Kirche, der Augsburgschen Konfession und anderer Religions = Gesell= schaften, welhe der Deputirten-Kammer, 90 an der Zahl, überreicht worden sind, und freie Ausübung des Kultus verlangen, und deren Ueberweisung an den Kultus-Minister die Kommission beantragt hatte, gaben zu einer sehr ausführlichen Debatte Veranlassung. Es is schon erwähnt worden, daß der Kultus - Minister si dieser Ueberweisung der Petition an ihn nicht an und für sich, aber mit Hinsicht auf die dem Gutachten der Kommission geltend gemachten Gründe widersebte, weil nämlih die Kommission nicht mit administrativer Regulirung der Sache sich begnügen wollte, sondern eine Untersuchung für nöthig hielt, ob nit ein Geseß - Entwurf zur Norm für das administrative Verfahren angemessen wäre, Nach den besagten Erklärungen des Kultus -= Ministers nahm Herr von Gasparin zur Vertheidigung der Kommissions-Ansicht das Wort, indem er sagte: : :

Wer die Freiheit nicht vollständig unterstüßt, der scheint mir als ihr Gegner betrachtet werden zu müssen. Die Kommission fordert nichts, als die natürlichen Folgen des 5ten Artifels der Charte über die Freiheit der Religions - Uebungen. Jch will keine unbeschränkte Freiheit, die in Zügel- losigkeit ausarten könnte, wohl aber eine geseßlih begründete Freiheit, Eine solche Freiheit ist mit allen möglichen Regressiv- und Beaussichtigungs- Maßregeln vereinbar, jedoch nicht mit der vorläufigen Genehmigung. Auch die Preßfreiheit war unter uns erst von dem Tage an wirklich vorhanden, wo die vorläufige Genehmigung der Censur abgeschafft wurde. Die Pro- testanten aber dürfen noh jeßt ihren Gottesdienst nur mit vorläufiger Ge- nehmigung der Behörde ausüben, folglich is für den protestantischen Kul-

Zur Literatur der Nechtswissenschaft. Revue de législation et de jurisprudence. Paris, gr. 8. Erste Reihe vom Oktober 1834 bis 1838, zweite von 1839 bis 1842, dritte seit 1843,

Ludwig Wolowsfi folgte im Jahre 1831 seinem jüngst verstorbenen Vater, dem ehemaligen Mitgliede des poluischen Staats - Raths, F. Wo- lowsfi, von Warschau nach Paris, Von der großen Schaar damaliger Auswanderer mögen wenige so sicher, wie er, die neue Lage erkannt, o {nell sie angenommen haben. Der junge Pole sah in Frankreich nicht eine Freistatt, sondern eine statt der verlorenen zu gewinnende Heimat z mit Selbstgefühl suchte er in ihr eine Stellung, die ihn unabhängig und zu- gleich fähig machte, dem Lande sofort die Gunst der Aufnahme zu vergel- ten. Ju kurzem hatte er die Naturalisation und die Advokatur an dem Königlichen Gerichtshofe zu Paris erlangt; schon im Herbste 1834 gründete er die in der Ueberschrift genannte Zeitschrift und gab ihr eine Richtung, die seinen Charakter und foi Urtheil klar und anziehend bezeichnet,

Die Revue findet allerdings ihren Boden zunächst in dem franzö- sishen Rechte der Gegenwart; aber wie sie neben einheimischen Mitarbei- tecru der mannigfaltigsten Ueberzeugungen, vom Richter -, Professoren- und Advokatenstaude, auch deutsche Namen, wie Mittermaier und Warn- könig, sich gewonnen hatte, so spannt sie gleich anfangs von jenem Mit- telpuult aus ihren Kreis weit über andere Zeiten und Lande, Diese Scite ist es, welche dem Unternchmen die Aufmerksamkeit des Auslandes , beson-

ders die beste Theilnahme Deutschlands, zuwenden muß. Bei der Behand- lung des positiven französischen Rechtsstoffes sind näher nur unsere von den Kodes beherrshten Gebiete im Westen betheiligt. Die zahlreichen in Na- tur -, Völker -, Staats -, Straf- und Handelsrecht einschlagenden Aufsäße b e weist die Juristen europäischer Bildung überhaupt an. Zwischen

eiden Richtungen aber hat die Revue sich noch eine Neihe von

Aufgaben gewählt, welhe neben den Franzosen vornehmlih die oen Au fittén, ohne jene Beschränkung auf die Rheinlande, len dahin die Geschicht manni alliger Beziehung ausprehen. Wir zäh- f e des französischen Rechts, das Hinweisen auf die

Erscheinungen im deutschen Rechtsleben, di Erö r 2 bender, den Geseygebern diesseits mte E, eters gewisser 4 Cle cs Rheins gleich wichtiger

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tus keine Freiheit vorhanden. Der Kultus, dessen Freiheit die Verfassun verbürgt, ist vor Allem die Versammlung, das gemeinsame Gebet. Sined wird auf die Protestanten der Gesegz-Artikel angewendet, der die Versammlungen von mehr als 20 Personen verbietet, Das Ministerium betheuert zwar seine guten Absichten, die vorläufige Genehmigung, sagt es, werde niemals verweigert; die Thatsache mag also zu Gunsten der Protestanten stchen, aber die Thatsachen gehen vorüber, die Ministerien sind vergänglich, (Gelächter) und so lange die Zukunft nicht gesezlich geordnet is, giebt es feine feste Sicherheit für den protestantishen Kultus. Ucberdies sind doch auch That- sachen da, die auf das Augenscheinlihste beweisen, daß der protestantische Kultus beklagenswerthen Verfolgungen ausgeseßt is, Jn dem Departement der oberen Vienne hat der Präfekt den Vrotestanten der Jnsel Favart nicht erlaubt, sih zu versammeln, und weiß man, warum? Er beginnt seinen Be- scheid folgendermaßen: „Jn Betracht, daß kein Bewohner der Insel Favart zur reformirten Kirche gehört u. \. w. verweigert“ ., , Der Präfekt ent= schied also aus eigener Machtvollfommenheit, daß es in jener Lokalität keine Protestanten gäbe, keine geben dürfe. Zu Foix erklärte der Maire, er werde nicht gestatten, daß man sih in einem Hause versammle, um cinen Gottes- dienst auszuüben, zu welchem sich niht die Majorität des Landes bekenne. Das is nicht Alles: der Minister selbst giebt zu, daß drei Bedingungen er- füllt werden müßten, um die vorläufige Genebmigung zu erhalten. Der Großsie- gelbewahrer hat im Februar ein Cirkular erlassen, dessen Inhalt auf Folgendes hinausläuft: Um die Genchmigung zu erhalten, muß man cinem anerkannten Kultus angehören; man muß Treu und Glauben besien, was noch dazu auf administrativem Wege beurtheilt werden soll; (Sensation) endlich müssen nicht etwa unglückliche Umstände dazwischen kommen, die der Zufall plözlich herbeizu- führen beliebt. Das ist die Freiheit, deren sich heutzutage die Religions- Uebungen exfreuen! Js es nicht Zeit, daß ein solcher Zustand der Dinge endlich aufhöre? Camille Jourdan sagte im Jahre 1797: ¡„„Dhne Zweifel müssen diese religiösen Sekten überwacht werden, aber diese provisorische Ulleberwachung darf ihre Freiheit nicht beeinträchtigen , so lange fein Ver- gehen vorhanden is. Das Geseh straft niht im Voraus, es verfolgt nicht durch Vorkehrungen. ‘“’ Aber, sagt man, cine so große Freiheit kann zu Unordnungen Anlaß geben, denn man würde dann blos das Wort Kultus auf die Thür schreiben dürfen, um- unter diesem religiösen Deckmantel andere Versammlungen zu halten, Darauf antworte ich, daß geseßliche Be- stimmungen darüber vorhanden sind, was zu dem Namen eines ernstlichen Kultus berechnet, daß also der Betrug bald scine Strafe finden würde, denn sobald die Gerichte erklären, daß der Name Kultus nur ein angemaß- ter sci, wird ein solcher angeblicher Kultus nicht nur verboten , sondern die Versammlung auch gestraft. Die Rechtspflege is da, um den Mißbrauch zu verhindern. Will man dem Protestantismus das Necht nehmen , seinen Kultus frei auszuüben, so hemmt man seinen Fortschritt, und man sollte dann licber gleich gestehen, daß man zu den Zeiten Mazarin's zurückkehren wolle. Man wirst uns vor, daß wir in einer Zeit, wo es nur noch Nechts- fragen geben sollte, eine Religionsfrage zur Sprache bringenz aber rings um uns her erheben sich Religionsfragen, in England, Oesterreich, Ungarn, sie werden überall mit neuer Lebhaftigkeit verhandelt, weil das Leben nicht Schlaf und Tod is, Jch begreife jenen engherzigen Liberalismus niht, der die Seelen und die Neligionen verwalten will, wie man Pulver und Tabak verwalte, Wer sollte es glauben, daß im Jahre 1844 in Frankreich ernsthafte Männer sich nicht zum Gebet versam- meln dürfen, ohne von der Verwaltung dazu Erlaubniß erhalten zu haben ? Ein solcher Zustand der Dinge kann nicht länger dauern. Die Konsistorien haben überdies erklärt, sie würden um die Genehmigung nicht mehr nach- suchen, oder aber sie würden, wenn man dieselbe verweigerte, sich nicht daran fehren, und es auf den Prozeß ankommen lassen. Dahin also is die re- formirte Kirche in Frankreich gebracht. Jch erinnere hier an die Worte, die ein Redner an cinem anderen Orte und ín einem anderen Sinne ge- sprochen hat: Es ist gefährlich, einen Kampf mit dem Geiste der Freiheit einzugehen, wenn dieser auf religiöse Gefühle sich stüßtz stärkere Regierun- gen als die unsrige sind daran gescheitert, Der Kultus-Minister, Herr Martin du Nord, fand sih durch diese Rede veranlaßt, in dieser Sache noch einmal das Wort zu er= reifen. h a Jch glaube ““, sagte derselbe, „daß der fünfte Artikel der Charte über die Freiheit der Kulte, ich will nicht sagen von den großen Staatsgewalten, aber von der kompetenten richterlichen Autorität des Cassationshofes eine richtige und weise Auslegung erhalten hat. Herr Gasparin selbst giebt übrigens zu, daß Versammlungen einen ernstlichen religiösen Zweck haben müßten, um vom Geseß geduldet zu werden, wir sind also von cinander nicht so entfernt, als er es glaubt, wenn ih Ernst und Nedlichkeit als Be- dingung für die Bewilligung eincs Gesuchs um freie Religions=- Uebung bezeichnet habe, Als der fünfte Artikel der Charte diéëku- tirt wurde, verließ Herr Dupin feinen Präsidentenstuhl, um auf der Rednerbühne dafür zu sprechen, daß die vorläufige Genehmigung für alle religiöse Versammlungen nothwendig sei, und nach sciner Rede wurden die dagegen beantragten Amendements verworfen, Meiner Ansicht nach wäre es höchst unvorsichtig, diesen Zustand der Dinge zu verändern, der zu feiner erheblichen Ungelegenheit geführt hat. Jch behaupte sogar, daß nach unserer ganzen Geseßgebung auch die Ausübung des katholischen Kultus der vorläufigen Genehmigung unterworfen is. Wäre es nun nicht sehr seltsam, für den protestantischen Kultus eine Ausnahme zu verlangen? Jm Gegen- theil , es lassen sih vielmehr Gründe dafür anführen, daß dem protestanti- schen Kultus weit weniger als dem katholischen eine solche Begünstigung zu Theil werden kann, denn der Katholizismus is Eins in sich, der Protestantismus hingegen is in zahlreiche Sekten zerspalten, die kein gemeinsames Oberhaupt und Centrum haben; es würde daher, sogar für den Protestantismus selbst, die Bewilligung einer solchen unbeschränkten Freiheit von gefährlichen Folgen sein, Will man Konflikte vermeiden, so darf man nicht überall gleichsam Altar gegen Altar erheben lassen, (Sehr gut) Es sind dies gefährliche Theoricen, me H., die vielleicht in einigen Theilen dieser Kammer Unterstüßung finden mögen, die aber die Besonnen- heit und der Erhaltungssinn der Majorität gewiß zurückweisen wird.“ Herr von Lafarelle: Jch bin von protestantischen und lutherischen Kollegen beauftragt, der Kammer in ihrem Namen den Wunsch vorzutra-

Fragen. Und diese Punkte sind es wohl werth, daß ein deutsches Blatt sie näher ins Auge fasse.

Um die Zeit da Herr Wolowskli sein Unternehmen begann, war der Blick der Franzosen wiederum auf die Institutionen ihrer früheren Jahr- hunderte von den verschiedensten Seiten her gezogen worden, Arbeiten über die allgemeine Geschichte Frankreichs, nicht weniger ernst und tief in der Auffassung, als voll Geist und Glanz in der Darstellung, hatten ihre neue Anschauungsweise auch den Necchtszuständen der Vorzeit zugewendet, Der Name Guizot's, dessen Essai sur Phistoire de France im Jahre 1822 erschienen, mag statt vieler genügen. Sodann hatten sich schon die Erstlinge einer jüngeren Schule gezeigt, die zum Theil den deutschen Landen Frankreichs angehörig, oder doch auf deutschen Lehr-Anstalten gebildet, den hier schon lange heimischen Eifer für strengere rechtsgeschichtliche Forschun- gen frisch und fühn auf ein Land übertrug, das dem Rechtsleben seiner

orzeit völlig abgesagt zu haben schien. Kleinrath aus Strasburg, kaum von Thibaut und Mittermaier zurückgekehrt, war so eben mit dem Essai sur lPetude historique du droit und der lmportance d’une histoire du droit françois (1833 und 1834) hervorgetreten, und nun hatte auch der chrwürdige Pardessus, der in dem Kreise jener Forschungen fast allein gestanden, sein schon im Jahre 1829 gelesenes Mémoire sur l’origine du droit coutumier en France dem Drucke übergeben, Endlich waren die Gerichte selbst, niht ohne eigenes Staunen, gedrängt worden, auf vermeint- lich abgestorbene Fragen zurükzugehen, aus unmittelbar praktischen Anlässen etwa das alte Herkommen über die Allmenden (communes), oder den Um- fang der lehnsherrlichen Befuguisse zu untersuchen.

Dem weiten Felde, das in solcher Weise fast mit dem Rcize cines neu entdeckten eröffnet war, wandte dieRcvue in einer Entschiedenheit sich hin, die von dem Blicke, aber auch, bei der noch vorherrschenden Richtung der französischen Juristen, von dem Muthe des Herausgebers zeugt. Gleich der erste Aufsaÿ des damaligen Kammer- Präsidenten zu Naucy, Herrn BLETSEY: von der Nothwendigkeit, die auf das französische Recht an- wendbaren geschichtlichen Studien neu zu gestalten, spricht es aus, que le droit semble avoir renoué son antique alliance avec Phistoire. Und

jeder dex sechzchn Bände der beiden ersten Serien liefert Beiträge, um diese

Allianz fester zu shlingen. Deutsche und französische Namen, Eschbach in Strasburg, Giraud, Kleinrath, Königswarter, Laboulaye, Lafexrxièxe, Raynal

gen, daß allen Konsistorien des Königreichs gestattet würde, sich über die egulirung des Gottesdienstes zu verständigen, Es is in dieser Hinsicht vielleicht eine Lücke in unserer Geseßgebung gelassen, die zu ergänzen sein möchte. Wir wollen indeß der Regierung, im Vertrauen auf ihr Wohl- wollen, die Sorge für die Abhülfe unserer Beschwerden anheim stellen. Deshalb schließe ich mich nicht den von der Kommission vorgezeichneten Forderungen an, sondern stimme für die einfache Ueberweisung der Petitio- nen an den Kultus-Minister, Wir erkennen gern an, daß seit langer Zeit in Frankreich, mit wenigen Ausnahmen, die Protestanten vom Lande und seinen öffentlichen Gewalten mit Unparteilichkeit behandelt werden, Jm Jahre 1815, beim Sturz des Kaiserthums, zählte der protestantische Kultus nur 464 Pastorenz; im Jahre 1830, als die Restauration in einem Ungewitter vershwand, belief deren Zahl \ich auf 527. Im Jahre 1843 war sie auf 677 gestiegen, und jeyt beträgt sie über 700, Das protestantishe Budget, wenn man es o nennen darf, belief sich unter dem Kaiserreich auf 306,000 Fr., unter der Nestaura- tion auf 673,000 Fr. und im vorigen Jahre auf 1,219,000 Fr. Jn fast gleichem Verhältniß mit der Zahl der Pastoren isst die Zahl der Gottes- häuser gestiegen, Jndeß sind kfeine8weges die Bedürfnisse des protestantischen Kultus überall befriedigt. An 111 Orten, welche protestantishe Bevölke- rungen enthalten, müssen diese ihrcn Gottesdienst unter freiem Himmel ab- halten, doch nimmt die Zahl dieser Orte täglich ab, und ih hoffe, sic wird bald ganz verschwunden fein.

Es sprachen darauf noch Herr O. Ba rrot für, Herr Hébert und Herr Dupin gegen den Antrag der Kommission ; Leßterer schlug vor, man solle über diesen zur Tagesordnung übergehen, dagegen die Petitionen in dem von Herrn Lafarelle beantragten Sinne an das Ministerium überweisen. Da indeß hiergegen eingewandt wurde, daß Kommissions-Berichte nur einfah entweder verworfen oder angenom- men werden dürften, o beantragte Herr Dupin, man solle überhaupt über die Sache zur Tagesorduung übergehen; dies wurde jedoch mit 107 gegen 91 Stimmen verworfen, eben so die Vertagung der Ab- stimmung über die Verweisung der Petitionen an den Kultus - Mini= ster mit starker Majorität, worauf endlich diese Ueberweisung, wie die Kommission sie beantragt hatte, fast einstimmig angenommen wurde. Nur der Großsiegelbewahrer und einige wenige Deputirte stimmten nicht mit.

Paris, 21. April. Zu der übermorgen in der Pairs-Kammer beginnenden Diskussion des Geseß-Entwurfs über den Secundair-Un- terricht haben sich als Redner für den Entwurf einschreiben lassen : die Herren Graf Alexis von St. Priest, Baron Dupin, Rossi, Me-= rilhou, Lebrun, Keratry, Bourdeau, Passy und Viennetz gegen den- selben: die Herren Cousin, Vicomte von Villiers du Terrage, Baron von Freville, Graf Beugneau, Baron von Brigode, Graf von Mon- talembert, Marquis von Gabriac, Vicomte Dubousage, Marquis von Courtarvel, Marquis von Barthelemy und Vicomte von Segur La-= moignon, Blos über den 17ten Art. will der Baron von Baraute sprechen. Als Amendement hat bereits der Vicomte von Segur La= moignon folgenden Zusaß - Paragraphen zu dem ersten Artikel des Geseß = Entwurfs vorgeschlagen: „Jedoch soll der philosophische Kur- sus im Secundair=Unterricht sich auf die Studieu der Logik, der Mo- ral und der Elementar-Psychologie“ beschränken.

A Paris, 20. April. Ein neuer Konflikt zwischen Frankreich und Mexiko wird hier in Paris für unvermeidlih gehalten, seitdem sogar die Morning Post ihre Ansicht dahin ausgedrüdt hat, daß Frankreih es seiner Ehre schuldig sei, die Mexikaner im Nothfalle durch Waffengewalt zum Nachgeben über verschiedene streitige Punkte zu zwingen. Der französishe Gesandte in Mexiko, Herr Alley de Cyprey, hat bereits nachdrücklihe Maßregeln für den Fall eines Bruches getroffen, den er in Folge der kalten Aufnahme einer der mexikanischen Regierung von ihm eingereichten Note voragusfieht. Ueber die in die= ser Note aufgestellten Forderungen is man noch im Ungewissen. Auf der einen Seite heißt es, daß Herr Alley de Cyprey darin eine Ent-= shädigungs-Summe von 3 Millionen Piastern gefordert habe, auf der anderen Seite wird versihert und dies ist das Wahrscheinlichere daß die Note eine Protestation gegen die Verordnung euthält, durch welhe allen Ausländern in Mexiko der Detailhandel verboten wird, Der französishe Gesandte, heißt es weiter, hat dic in Mexiko ansäßigen Franzosen aufgefordert, jener Verord= nung keine Folge zu leisten, indem er ihnen deu wirksamen Schutz der Regierung zugesichert, Um diesen Schuß einstweilen und bis guf weitere Maßregeln des Kabinets der Tuilerieen nah Kräften zu haud haben, hat Herr Alley de Cyprey einen Courier an den Befehlshaber der vor Veracruz liegenden Korvette „la Brillante““ geschickt, um dem- selben zu befehlen, daß er auf seinem gegenwärtigen Posten bleibe, und die übrigen französischen Kriegsschiffe, welche sich im mexikani= hen Meerbusen befinden, an sih ziehe. Demuach dürfte man sich niht wundern, wenn demnächst eine Wiederholung der Expedition gegen San Juan d'Ulloa stattfände, deren Früchte indessen {wer= lih besser und dauerhafter sein würden als die Ergebnisse der glän zenden Waffenthat von 1838.

Grossbritanien und Irland.

___A London, 19. April. Eines der englishen Haupt- Journale, die Times, bemerkte gestern mit großer Feinheit, daß in Frankreich eine außerordentlih große Heftigkeit herrsche, aber keine öffentliche Urtheilsfähigkeit, und daß es in Deutschland bei weit

untersuchen eine Reihe der älteren Nechts - Denkmäler, entwerfen Pläne zu Gesammt - Ausgaben, ffizziren cine allgemeine Geschichte des französischen Rechts, geben Probestücke für gewisse Zeiträume, für die Behandlung be- sonderer Lehren, Soll Einzelnes hervorgehoben werden, so mag es die Mitwirkung Kleinrath?*s sein, des shon im Jahre 1837 Dahingeschiede- nen, von dessen Charakter und Streben neulich Mittermaier *) ein so au- ziehendes Bild gegeben, Der reichbegabte Elsasser legte hier (Bd, 2 u. 6) besonders seine Arbeiten über die Contumes nieder, über jene seit dem 13ten Jahrhundert für die einzelnen Landschaften und Städte auftauchenden Rechtsquellen, die selbst, nach ihrer geseßlichen Feststellung unter jenem Na- men bekannt, bis zur napoleonishen Gesebgebung galten und dieser oft zur Grundlage gedient haben. Mit bewundernswerthem Eifer drang er auf den überwältigenden Reichthum dieser Erscheinung von verschiedenen Seiten ein, Er benußte sie für scine nach Albrecht's deutschem Vorbilde entwicelte Lehre von der saisine (Gewern, Besitz), gruppirte die Coutumes nach ihrem Verhältniß zum germanischen und römischen Recht, zeichnete G BIoReapy. schen Gränzen der Gültigkeit für die einzelnen, legte ihre MIEAn nach gewissen Hauptmaterien dar; er gab endlich die esc Rte Ga jahr- hundertlangen Werkes der amtlichen Aufzeichnung CAMUS E O Karl Vll, 41453 befohlen, seit Ludwig A L! erst unter

R “2 6 as ganze von Navynal Heinrich IV, zum vösligen Abschluß gelan enauer geschilderte Unternch- (Bd, 12) für die Coutumes von Berrv punkte mit deutschen Vorgängen

i j irdi g ihung x men bietet die merkwürdigsten Verglei T Jahrhundert bei der Zusammen-

dar, wie sie z. B, Württemberg im 10! it Friedri fluna Tie Landrechts bic iti, noch mehr mit dem seit Friedrich dei Großen bis in unsers T4 fortgeseßten noch unvollendeten Verfah- ren, welches die Laubschafts- und Ortsrechte des preußischen Staates n beglaubigte Gesepförper sammeln soll. Die gleiche Aufgabe, Alles, was den verschiedenen Gliederungen des Volkes an rechtlichen Ueberzeugungen esnwobnt ovér au zahllosen Einzelnvorschriften beruht, hervorzuziehen, dann nah gewissen höheren und allgemeineren Forderungen zu sichten, endlich bur bas scharfe Gesecheswort zu binden, is gleihen Hindernissen damals L

*) Jn der Anzeige von Kleinrath's durh Warnkönig 1843 gesammel- ten Werfen, Zeitschr, für Rechtswissensch, d, Ausl, XY1, 142, ges

weniger öffentlicher Diskussion eine hohe und solide öffentliche Mei- nung gäbe. Diese Bemerkung überraschte mich, da sie den Grundsaß ausspricht, den ih selbst beim Schreiben dieser Briefe festhalte; denn unbekannt mit der eigentlihen Bestimmung derselben, unfähig, ihre entfernten Wirkungen zu verfolgen ein unsihtbarer Jnhaber einer neuen unsihtbaren Loge, der mit einem unsihtbaren Publikum ver- fehrt ein Mann hinter der Zauber = Laterne, der den Vorhang wegzieht und nur die s{wankenden Bilder zeigt, während er selbst und seine Zuhörerschaft in den Schatten gestellt sind fann ih das lebhafte Interesse an dieser Korrespondenz nur der Achtung vor dem Publifum zuschreiben, zu dem ih zu sprehen die Ehre habe. Welche neuen Verwirrungen die Zeit und das Schifsal auh für Europa noch aufsparen mag, so bin ich doch überzeugt, daß diese Achtung, welhe ih für meine Person empfinde, in gleicher Weise von dem Volke Englands beurkundet und die solide Grundlage der größten politischen Combinationen werden würde. Ein solches Verstehen ist nicht lockerer und unverständliher Kosmopolitismus, sondern vielmehr die Vollendung eines hohen National-Charakters, der flar und bestimmt sich ausspriht, was ihn selbst angeht, aber das Verlangen trägt, von allen anderen Nationen richtig verstanden zu werden; er is stark genug, niht Neid über die bloße Macht Ö&remder zu empfinden, freimüthig genug, das Gute und Wahre von Anderen zu entlehnen und nachzuahmen. Daß eine solhe Art von internationaler Bekanntschaft zwischen England und Deutschland in fortshreitender Entwickelung begriffen ist, bezweifle ih niht; in weit ausgedehntem Maße besteht sie diesseits des Kanals, in einigem Maße besteht sie, hoffe ich, auch auf der anderen Seite. Die Kenntniß der deutschen Sprache und Literatur ist innerhalb der leßten zehn Jahre hier man fann sagen volfêthümlih geworden ; die Entwickelung Deutsch= lands wird mit tiefer und herzlicher Theilnahme beobachtet. England hat in dieser Zeit kein sehr bedeutsames Zeichen intellektueller Kraft gege- ben, aber es hat wenigstens genug in den Künsten, in der Politik und Krieg- führung gethan, um den ernsten und herzhaften Entschluß zu zeigen, daß es die von den Vorvätern ererbten großen Prinzipien und Jnstitutionen aufrecht erhalten will. Es hat viel von der heftigen Bitterkeit des Parteigeistes aufgegeben, es hat sich noch mehr von willkürlichen, aus Unwissenheit entspringenden Vorurtheilen gegen fremde Nationen los- gemacht und streckt jeßt mehr als zu irgend einer früheren Zeit die Grieden8hand aus, um mit der übrigen Welt auf einen gleichen freund- schaftlichen Fuß si zu stellen. Aber wo in der Welt kann es sich an eine gesunde und gemäßigte öffeutliche Meinung wenden, wenn nicht in Deutschland? In den Vereinigten Staaten wird durch die öffentliche Meinung die Sklaverei geheiligt und das Repudiagtions= System gerechtfertigt; in Spanien hat die öffentliche Meinung ihre eigene Sache aufgegeben und ist der gemeinsten und verwerflichsten Tyrannei unterworfen, welhe jemals die Würde der Krone cent- weihte, nicht weniger unterthan auf der anderen Seite den verkehrtesten Vorurtheilen und den thörichsten Täuschungen des spanischen Volks; in Grankreih dient die Oeffentlichkeit der Presse und der Debatten nur dazu, die Hohlheit und Thorheit selbst gewisser Männer deutlicher zu 0 enbaren, welche Staatsmänner sein wollen und zu Zeiten wirk= lih schon die öffentlichen Angelegenheiten geleitet haben. Die frau= zösische Opposition hat für den Ruf Frankreichs bei uns fast eben dasselbe gewirkt, als was die insolventen Staaten Nordamerika's, welche ihre Schulden zu bezahlen sihch weigern, für den Charakter der Union gethan haben. Sie bildet ohne Zweifel die Minorität, aber eine Minorität, die des gesunden Menschen - Verstandes und der Chrenhaftigkeit so baar und ledig ist, daß ihr Dasein {hon ein Makel des Landes is. Sie hat das Vertrauen Englands zu Frank= reih in politischen Dingen erschüttert, eben \o wie die Phila- delphier das Vertrauen Englands zu den Vereinigten Staaten in finanziellen Dingen erschüttert haben. Es ist klug und zweckdienlich, wenn die Regierungen der beiden Länder in so gutem Vernehmen zu einander, wie nur möglich, verharren, aber das Vertrauen des engli= hen Volks wird nur da geschenkt, wo es Grundsäßen und einer Ur= theilsfähigkeit begegnet, die so stark und so konsequent sind, als seine eigenen,

Ich habe mich heute einmal in solhen Betrachtungen ergangeit, weil ih glaube, daß das kahle Erzählen politischer Ereignisse eine trockene und eitle Arbeit sein würde, weun man dabei nicht öfter auf jene Uebereinstimmungen nationaler Charaktere und jene Bestrebungen nah allgemeiner Verbesserung der Zustände hindeutete, welche nicht einem Volke allein, sondern der Menschheit obliegen.

Schweden und Vorwegen.

Stockholm, 17. April. Jn voriger Woche sind Conseils gehalten, in welchen, übereinstimmend mit den auf mehreren Reichs= tagen erneuerten ständischen Wünschen die Aufhebung der bisherigen Schloßgerichte, Burggerichte, so wie der exekutiven Richtergewalt des Reichsmarschall = Amtes, beschlossen wurde. Eine weitere Frage in Bezug auf die Berg=-Thingsgerichte is, wie man vernimmt, dem Civil- Departement zu weiterer Vortragung übergeben worden. Bei solchem Anfange zur Vereinfachung unserer Rechtêgaugsformen steht zu hoffen, daß auch die Einziehung der Lagmansgerichte folgen werde, so wie zu seiner Zeit die Fortschaffung der Rechtsgewalt von Kriegsgerichten über Bürger, die niht dem Kriegsstande angehören, eine Einrichtung,

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wie jeßt begegnet, hat zu denselben Fragen, zu ähnlichen Maßnahmen dort wie hier geführt.

Dieses ganze von der Revue so lebhaft unterstüßte Streben, die reiche Vergangenheit Frankreichs in das Bewußtsein der Gegenwart mit guf- zunehmen, mußte Deutschland mit Spannung verfolgen. Die NRechts- Geschichte beider Länder hat ja bis zum Untergange der Karolinger lange gemeinsame Zeiträume; auch der cigene Bau, den auf den gleichen römisch- christlich-germanischen Grundlagen der Westen nah der Scheidung in deutsche und welshe Franken aufgeführt, blieb stets von unserer Seite beachtet ; die Germanisten versäumten nicht, auf eine Neihe französischer Quellen und Lehren, als hülfreiche Verwandte für die Deutschen, hinzuweisen, Aber wie willkommen war uns, denen die Fülle des nächsten Heimischen genug zu schaffen giebt, das wieder erwachte frische Eingreifen der unmittelbar Betheiligten, und mit welcher Befriedigung dürfen wir auf die Früchte sehen, die es schon getragen. Für die mannigfachen einzelnen Forschungen über die gemeinsame fränkfische Epoche, die wir den Nachbarn bieten konn- ten, für das Bild überhaupt, welches Eichhorn's Rechtsgeschichte, unerrcicht im Zusammenfassen des Stoffes und der Durchführung nah allen Rich- tungen, den Nationen Europa's vorhält, hat die französische Literatur des leßten Jahrzehends schon reihe Gegengaben gebracht und größere, als eine Zeitschrift, ihrer Bestimmung nach, aufzunehmen vermag, *)

Dem Mittler-Amte, welches die Revue hier übernommen, ließt sich ein zweites Streben an. Sie möchte den Franzosen einen Blick auf das deutsche Rechtsleben eröffnen, zeige es sich in langen und fest gegründeten Einrichtungen, in dem Fortwirken der Gesehgebung oder in den heutigen Richtungen und Erzeugnissen der Wissenschaft, Außer einer fortlaufenden Anzeige neuer Werke, die auch wohl zu ausführ- licheren Würdigungen, wie die Girauds von Savigny's System des röômi- hen Rechtes gedeihen, finden sich z. B. Abhandlungen über unsere gewerb- liche Sestpgedena und über dic Geseß-Entwürfe in Betreff der Autorrechte von Wolowski, über die historische und philosophishe Nechtsschule in Deutschland von Vuy, über den Zustand der deutschen Strafgeseßgebung

703 die man fast am meisten als wider den Geist des Grundgeseßes ver- stoßend gefühlt hat. Jn Folge cingegangener Beshwerden über die Patent-Verord- nung von 1834 hat die Regierung dem Kommerz -Kollegium aufge- tragen, den Entwurf zu einem neuen Patentgeseße einzureichen,

Dänemark.

Kopenhagen, 20. April. (Alt, M) Das in dem Königl. Reskript vom 8ten d. M. ausgesprochene Prinzip, wonach es allen denen, welche eine Anstellung in Jsland zu erhalten wünschen , zur Bedingung gemacht werden soll, daß sie mit der Landessprache vertraut sind, hat die hier anwesenden Jsländer veranlaßt, eine aus den Herren Etatsrath Finn Magnussen, Pr, theol. Probst Petur Pe-

tursson und Dr. Hjaltelin bestehende Deputation abzusenden, um Sr. |

Majestät dem König eine Adresse zu überreichen, die folgendermaßen lautet :

„Allergnädigster König! Durch das in dem Allerhöchsten Reskript Ew. Majestät vom 8ten d. M. ausgesprochene Prinzip: daß es, um Beam- ter in Jsland zu werden, cine ausschließende Bedingung sein soll, die Lan- dessprache zu kennen, hat die hohe Weisheit und das edle Herz Ew. Ma- jestät noch einmal die Saite zu treffen gewußt, die in der Brust aller Jhrer isländischen Unterthanen von allen am tiefsten klingt. Jn jedem Unglück, unter allen Verhältnissen haben die Jsländer mit ihrer ganzen Scele an ihrer Nationalität und Muttersprache gehangen. Stets is das Gefühl, daß die Vorsehung ihnen die kostbaren geistigen Schäße der nordischen Vorzeit anvertraut hat, in unserem Volke wach gewesen; stets haben das Sehnen und die Wünsche nah Wiedereinsezung unserer uralten Helden - Sprache in ihre vollen Gerechtsame in den Herzen gewohnt und sich durch das Volk und seine würdigsten Organe ausge- sprochen, wenn man so viele von den wichtigsten Angelegenheiten der Nation in einer, den Mcisten fremden und unverständlihen Sprache verhan- deln, ja selbst das Recht in solher Sprache verwalten sah. Ew. Majestät haben mit kräftiger Hand das Eis gebrochen. Ew. Majestät haben das Zungenband gelöst, was so lange die s{hönsten Gedanken des isländischen Bolkes zurückgehalten hat, den Kerker geöffnet, der so lange die fostbarsten Kleinodien desselben verborgen, Der freie Gebrauch der Sprache wird den Geist frei machen, und das Andenken Ew. Majestät wird gesegnet bleiben. Die Vorschung hat Ew. Majestät auserkoren, die schwierige Aufgabe zu lösen, mehrere Nationalitäten zu beshüßen, die entstandenen Mißverhältnisse zu ebnen und einem Jeden seinen Plaß innerhalb der rechten Gränzen an- zuweisen. Niemand hätte einer solchen Aufgabe besser gewachsen sein kön- nen, Der tiefe Blik Ew. Majestät hat die große Wahrheit klar aufgefaßt : daß das gegenscitige Anerkennen und Einräumen der natürlichen Gerecht- same keinesweges trennt, sondern weit mehr vereint, das gegenseitige Wohl- wollen zwischen Nationen wie zwischen Individuen nicht {chwächt, sondern stärkt, Der Allmächtige verleihe Ew. Majestät Zeit und Kraft, Ihr großes Werk zu vollenden und diese Wahrheit fruchtbringend zu machen! Wir flehen den besten Segen des Himmels auf Ew. Majestät und Jhr ganzes Königliches Haus herab,“ N

Der König hat darauf geantwortet, daß er sich stets für Jsland und die isländische Sprache interessirt hätte, es ihm sehr lieb sei, daß die Zsländer dieses anerkennten, und er es nothwendig gesunden habe, daß die Beamten, welche künftig in Jsland angestellt würden, der Sprache mächtig seien, obgleich dieses uiht \o verstanden werden müsse, daß eingeborene Dänen von Aemtern in Jsland ausgeschlossen sein sollten (so wenig als Jsländer in Dänemark), wenn sie die er= forderlichen Kenutnisse in der Sprache besäßen.

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Paris, 21. April, Telegraphische Depesche aus Marseille, 19, April: Die Königin beider Sicilien i iu der Naht vom 14ten von einer Prinzessin entbunden, die von der Prinzessin von Saleruo über die Taufe gehalten worden und die Namen Marie Clementine Immaculee erhalten hat.

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& Madrid, 14. April. Ein hiesiges Blatt, welches bisweilen Mittheilungen aus dem Ministerium zu erhalten scheint, versichert, daß der Beherrscher von Marokko sich geweigert hätte, eine direkte Antwort auf die von Sciten der Konsuln Spaniens und Sardiniens eingereihten Noten, in denen Genugthuung wegen der an dem spa= uischen Konsular - Agenten in Mazagan verübten Mordthat verlangt wurde, zu ertheilen, Nur der Minister des Sultans erwiederte in eigenem Namen, man hätte niht gewußt, daß der getödtete Darmont Konsular-Agent gewesen wäre, und selbst wenn man es gewußt hätte, würde doch die Anwendung des Gesebes stattgefunden haben , weil der Agent die Vorschriften desselben verleßt hätte. Die in Tanger residirenden Konsuln, wenig befriedigt durch diese Erklärung, sollen beschlossen haben, eine nahdrücklihe Protestation an den Kaiser zu richten. Unterdessen is es zu neuen blutigen Händelu zwischen Spa= niern und Marokfanern gekommen. Ein Unteroffizier und drei Sol-= daten der Besaßung von Melilla (an der afrikanishen Küste), die auf Vorposten standen, wurden, Briefen aus Malaga zufolge, von Marokkanern gefangen fortgeführt und ermordet. Auf der anderen Seite griff ein spanisher, zur Besaßung von Melilla gehörender Lieutenant, der mit einigen Soldaten in einer Barke abgeschickt war, um ein vor dem Plate kreuzendes kleines Fahrzeug anzuhalten, dieses nachdrücklichsst| an, weil die darin befindlichen 14 bis 16 Marokkaner sih weigerten, beizulegen und ein lebhaftes Flinten- und Pistolen=

*) Die neueste Uebersicht giebt Warnkönig in den (Nichter-Schneider- schen) kritischen Jahrbüchern, 1843, S, 983 ff, S 9

feuer auf seine Mannschaft eröffneten, Die Spanier erwiederten das

von Mittermaier, ein Bericht Carnot's über unsere Maßregeln, die Arbeiten der Kinder in den Fabriken betrefend, u, a, m.

_ Die dritte hervorzuhebende Richtung möchte noch allgemeiner als jene beiden die Theilnahme deutscher Staatsmänner und Juristen ansprechen, Die Revue verfolgt mit großer Sorgfalt gewisse Stoffe, welche der Gang neuerer Bildung zu gemeinschaftlichen, vorzugsweise für Deutschland und Frankreich erhoben hat. Dahin gehö:t das Hopotheken - und Real - Kredit- wesen, welchem Herr Wolow ski cine Reihe lichtvoller Artikel mit Kennt- niß der deutschen Einrichtungen in Hinsicht auf die französischen Bedürfnisse widmete, die Boden-Zerstückelung, das Eigenthum und die Benußung fließen- der Gewässer, besonders zum Zweck der Bewässerungen, das Büßungs- System in den Gefängnissen und die Beschäftigung entlassener Sträflinge, das Recht an Geisteswerken , die Umgestaltung des Rechts - Unterrichts in Frankreich, welche Hepp in Straßburg ausführlich mit besonderem Rückblick auf die deutsche Verfassung behandelt, Sämmtlich so schwierige und so tief ins Leben greifende Fragen, daß sie die ausgedehnteste Besprechung unter den Völfern, welche sie zu lösen haben, die aufmerksamste Beachtung der schon gethanen Schritte, der gewonnenen Erfahrungen heischen.

Der Herausgeber, seit 1839 Professor für gewerbliche Gesezgebung am Conservatoire des arts et métiers zu Paris, hat im Jahre 1843 mit dem 17ten Bande eine dritte Neihe eröffnen können, Zugleich is eine Eriveite- rung eingetreten, welche der durch die Zeitschrift so glücklih geförderte Auf- schwung der Nechtswissenschaft Frankreichs zu einem freieren Standpunkte begehrte. Der Leitung haben sih für das bürgerliche Ret Troplong, jeßt Rath am Cassationshofe, für Rechtsgeschichte Ch. Giraud, Ehren- Professor der Rechtsfakultät zu Aix, beide Mitglieder des Instituts, für das Strafrecht Fa ustin Hélie, Büreau - Chef im Justiz - Ministerium für die Strafsachen und Ortolan, Professor der Rechtsfakultät zu Paris ange- \{chlossen, während Herr Wolowski sih das Verwaltungs-, Handels- und Gewerbsrecht mit dem einschlägigen Theil der Staatswissenschasten vorbehält. Die Monatshefte sind von 4—5 auf 7—8 Bogen gewachsen, Der Jnhalt sondert sich „In eigene doktrinelle Aufsäße, in den Db Ueberblick der Geseyß-Entwürfe, wie der Jurisprudence besonders des Cassationshofes und des Staatsraths, in die Berichte über die Arbeiten der académie des sciences cine, et politiques, die Beurtheilungen neuer Werke und die Biblio-

Feuer, stiegen, den Säbel in der Hand, an Bord des marokkanischen Fahrzeuges, dessen Besaßung sih nah einem Verluste von 6 Todteu und 6 Verwundeten ergab. Nur zwei der Spanier wurden ver= wundet, Natürlich läßt sich nicht erwarten, daß die diesseitige Re- gierung ein beträchtlihes Truppencorps gegen die marokkanischen Staaten abschicke, aber das Erscheinen einiger spanischen Kriegsschiffe vor dem Hafen von Tanger dürfte wohl dazu geeignet sein, den erhobe= neu diplomatischen Vorstellungen größeres Gewicht zu geben, Bis= her lebten die Spanier im besten Einverständniß mit den Marokfa= nern, und genossen in deren Staaten sehr großer Bevorrehtungen, die in den zwischen beiden Staaten in den Jahren 1767, 1780 und 1799 abgeshlosseuen Verträgen festgeseßt wurden. Der Art. 6. des leßteren bestimmt ausdrüdcklih, daß jeder Spauier, der in den marok= fanishen Staaten Unfug oder Verbrechen begehe, welhe Bestrafung erheishen, dem spanishen General - Konsul oder cinem der Vice- Konsuln übergeben werden solle, damit dieser ihn den spanishen Ge= seßen gemäß bestrafe, oder nach der Halbinsel shicke. Jn dem Art, 15 räumt der Kaiser von Marokfo den \panishen Besaßungen von Melilla, Alhucemas und el Peñon das Recht ein, seine Unter= thanen, welche diese Pläße von außen her belästigen würden, mit Kanonen und Mörsern zu beschießen, ohne daß eine solche Handlung als Friedensbruch ausgelegt werden solle. Da die Spanier nun ein- mal den Gebrauch haben, jede Widerwärtigkeit, von der sie befallen werden, dem Einflusse fremder Mächte zuzuschreiben, so fehlt es auch jeßt niht an der Behauptung, daß die Agenten einer fremden Macht, der es angeblich darum zu thun sein soll, das Ansehen der bestehenden spanischen Regierung zu s{wähen und sle in mißlihe auswärtige Unternehmungen zu verwickeln, den Kaiser von Marokfo zu der von ihm angenommenen feindlihen Haltung verleitet haben. Hier in Madrid is bereits ein „Handbuch für Offiziere in Marokko“ erschienen, und vorgestern ist der in der Marine dieuende zweite Sohn des Ju= fanten Don Francisco de Paula von hier nach Cadix abgegangen, um seine Kriegsbrigg „Manzanares“ segelfertig zu machen. j

Der Ex-Minister, Dou Joaquin Maria Lopez, der an der Spibe der leßten provisorishen Regierung stand, wird in den amtlichen Blättern vorgeladen, sih vor Gericht zu stellen, um sich wegen seiner Theilnahme an dem Aufstande von Alicante zu verantworten.

Vor einigen Tagen berief der Justiz - Minister sämmtliche hier anwesende Erzbischöfe und Bischöfe zu sich, entwickelte ihnen den Plan, welchen die Regierung in Bezug auf die kirhlihen Verhält= nisse zu befolgen denkt, und richtete die Aufforderung an sie, die Ein= wendungen, welche sie dagegen machen könnten , freimüthig vorzu= tragen. Sämmtliche Prälaten erklärten, volllommen mit den Ab= sichten der Regierung einverstanden zu sein, und als gute Unter= thanen der Königin zur Ausführung derselben beitragen zu wollen. nun sind die meisten bereits in ihre vershiedene Sprengel zurüdck= gekehrt. Almeida wurde noch am 7ten beschossen, während die Belagerten das Feuer nur {wach erwiederten. Am S5ten zwang der Baron Bomfim die weiblihe Bevölkerung, die Festung zu verlassen. Die Belagerer hielten in ihrem kriegerischen Eifer die aus der Stadt ziehenden Frauen für feindlihe Soldaten, und machten sich zum Angriff gefaßt, der, als man sich wechselseitig erkanute , eine friedlihe Wen= dung nahm.

XX Paris, 20. April. Wir lassen nahstehend einige Stellen aus einem Briefe aus Madrid folgen, welcher sehr beachtenswerthe Winke über die politishe Lage der Dinge und über die Verhältnisse der bedeutendsten Personen in der spanischen Hauptstadt enthält.

¡Man versichert, daß die Versammlungen des Kabinets - Rathes noch häufiger sind, als man im Publikum glaubt, und das will viel heißen. Am vorigen Dienstag Abend, 9ten d, M,, wurde cin Kabinets-Rath gehal- ten, in welchem sih die Minister ziemlich cinstimmig über Ziel und Z3wecck über den zu verfolgenden Gesammtplan der Regierungs-Politik aussprachen,

wo sich indessen, troy ihres gegenseitigen Vertrauens auf einander und troß Rab c S Line E A See E eine Lösung der gestellten Aufgabe zu en, eine gewisse Verschiedenheit der Ansi iber die zu 4 Dhittel Fumbgad, f l der Ansichten über die zu wählenden ¡Der General Mazarredo soll geradezu gesagt haben, daß er ni i die Aufhebung des Ausitabmszusautns O ine bevor U E Ruhe durch stärkere Bürgschaften gewährleistet, bevor der bestehende Zustand der Dinge hate Yevd geh cert sei, und bevor man gewisse Maßregeln voll zogen habe, welche sih später nicht mehr ausführen lassen würden. Herx Gonzalez Bravo scheint derselben Meinung zu sein, aber er sicht große Schwierigkeiten voraus, zu deren Ueberwindung er große Entschlossenheit und vollständige Einigkeit des Ministeriums für nöthig hält. Die Herren Peña- florida und Mayans sind, wie man sagt, gleichfalls der Ansicht, daß die gegenwärtige Lage noch fortdauern müsse, aber der Erstere fühlt nicht ohne ciniges Bangen die auf scinen und der Regierung Schultern lastende Ver- antwortlichkeit mit jedem Tage schwerer werden. Herr Carrasco ist in die- sem Augenblicke der Benjamin des ministeriellen Glüdcks, und in seiner Selbstzufriedenheit über die ihm gewidmeten öffentlichen Lobes - Erhebungen ist er vollkommen bereit, mit seinen Kollegen eng zusammenzuhalten, um die Macht der Negierung zu verstärken, So kann man also sagen, daß die Minister, obgleich verschiedener Meinung, über die Natur der Zwischenfälle welche cintreten können, und über die Mittel, diese Zwischenfälle abzuwen- den, doch in dem eigentlichen Negierungs-Gedanken so einig sind, als man dies unter den obwaltenden Umständen nur immer erwarten kann. „Fragt man nun nach den Angelegenheiten, mit welchen sich das Ka- binct vorzugsweise beschäftigt, so is in erster Reihe die Frage zu nennen,

Auch ín dieser Ausdehnung hat die Revue jene Aufgaben verfolgt auf welche wir besonders hinwiesen. Die Hefte für 1843 und 1844 geben, außer der fortgesezten Erörterung über jene gemeinsamen Fragen, für die Rechtsgeschichte Artikel von Giraud über die Assisen von Jerusalem und die coutumes der Bretagne und Burgunds , aus Kleiurath's Nachlaß einen cours d’histoire du droit français, von Königswarter die Dar- stellung des älteren Eherechts und des germanischen Elements im französi- hen Civilrecht, von R athery eine Geschichte der Frauen - Erbfolgez L a- ferrière handelt von den falschen Kapitularien, Delpit über die Ent- würfe zur Sammlung der alten Stadt - Freiheiten, Co ursson über das Personenrecht der Gallier. Auf Deutschland bezieht sich neben der allge- meinen Bücherschau eine nähere Musterung der deutschen Rechts- Zeitschriften von Ginoulhiac, ein Bericht über den preußischen Entwurf des Straf- rechts und den für die Rheinlande darüber erlassenen Landtags - Abschied. Znsbesondere möge noch ein ausführlicher Aufsaß Labo ulaye's, Novem- ber 1843, de l’ensecignement et du novicial administrativ en Allemagne ausgezeichnet werden, Er empfichlt aufs eindringlihste nah deutschen Vor- bildern die Aufnahme der Staats-Wissenschasten in die Lehrfächer der fran- zösischen hohen Schulen und cin geordnetes Aufsteigen mit Prüfungen für die Verwaltungs-Beamten, um auch diesen die Durchbildung, Unabhängig- keit und Achtung anzueignen, welche den deutschen Beamienstand so hoc stellen und zu einem eigenthümlichen Verfassuungs-Element erheben. Es ist dies die Frage tiefer Bedeutung, welche so eben mit anderen Deputirten St, Marc Girardin vor die Kammern Frankreichs gebracht hat,

Die Gesammt - Eindruck dieser reihen und blühenden literarischen Er- scheinung ist ein ungemein wohlthuender. Personen, Kräfte, Ansichten ziveier scharf ausgeprägter Bolks-Naturen treffen hier zum reinsten Ziele auf gleichem Felde zusammen, zu einem Geben und Empfangen, bei dem wir unsererseits das Eigene nicht einbüßen, sondern in dem fremdem Urtheil es nur sicherer würdigen lernen, Die durchgehende Milde und Feinheit in der lebhaftesten Verhandlung, wie erquickt sie nah der Bitterkeit und Säure, die unis die Sage Be so gar oft kosten lassen. Und welehe eigene ügung, daß wir dieses Werk der Verständigung unter Völkern des germanischen und des ro- manischen Sprachstammes der Einsicht und Gesinnung des Genossen einer dritten Nationalität zu danken haben. D