1844 / 131 p. 1 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

Bekanutmachungen.

Subhastations-Patent. Nothwendiger Verkauf.

Von dem Königlichen Land - und Stadtgericht zu Stettin soll das 7 Meile von Stettin auf dem alten Tornei belegene, aus folgenden," zusammen ein Ganzes bildenden Grundstücken, als 1) dem Ackerwerk Nr, 4 von 47 Hufen und zwei Käm-

pen nebst Wiesen, 2) dem Aerwerk Nr. 24 von 42 Hufen nebst Zube- behör und zwei bei Bollinken belegenen Wiesen, 3) dem sogenannten pommerensdorfer Kamp Nr. 1296, 4) dem Aerwerk St. George oder St, Jürgen Nr. 9 und 10 nebst Zubehör, 9) dem Adckerwerk Nr, 30 von 7; Hufe, bestehende, dem Kaufmann Johann Friedrih Wilhelm Müller zugehörige Ackerwerk, abgeschäßt auf 104,631 Thlr, 10 Sgr, 6 Pf. zufolge der nebst Hypothekenschein und Bedingungen in der Registratur einzusehenden Taxe, am 19, Juni, Vormittags 11 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle hierselbjt subhastirt werden, Zugleich werden alle unbekannte Neal - Prätendenten aufgeboten, sih, bei Vermeidung der Präklusion, späte- stens in diesem Termine zu melden.

2207]

[19] Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 30, Dezember 1843, Das Neu - Köln am Wasser Nr. 19 und Wallstraße

Nr. 61 belegene Reuschershe Grundstück, gerichtlich ab-

geschäßt zu 10,245 Thlr. 19 Sgr., foll Schulden halber

am 13, August 1844, Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden, Taxe und Hy- pothekenschein sind in der Registratur cinzuschen,

[29] Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 27. Dezember 1843. Das ín der neuen Roß -Siraße Nr. 7 belegene

Grundstück der Kaufmann Gleichschen Erben , gericht-

lich abgeshäßt zu 21,353 Thlr, 15 Sgr,, soll Thei-

lungs halber

am 20, August 1844, Vormittags 11 Uhr,

an der (Herichtsstelle subhastirt werden, Taxe und Hy-

pothekenschein sind in der Registratur einzusehen, Die unbekannten Realprätendenten werden unter der

Verwarnung der Präklusion vorgeladen.

[609] Nothwendiger Verkauf, Stadtgericht zu Berlin, den 25. April 1844, Das hierselbst in der verlängerten Kommandanten- Straße belegene Plößsche Grundstück, gerichtlich abge- n zu 21,981 Thlr. 21 Sgr, 3 Pf,, soll Schulden aiver am 10, Dezember 1844, Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe und Hy- pothekenschein sind in der Registratur einzusehen.

[497 b] Berlin-Stettiner Eisenbahn. ps : Auf die Zeichnung Nr.

E 994 der nah dem Be- s{lusse der vorjährigen General - Versammlung zu Ffreirenden 1,500,000 Thlr. Actien Litt, A. sind q in den bekannt gemach- ten Terminen die gefor- derten Einschüsse bis jetzt nicht eingezahlt wörden, Wir erklären daher hiermit auf Grund des §, 413, unseres Statutes den betreffenden Actionair seines Nechtes aus dem Quittungsbogen für verlustig, und fordern denselben auf, den Quittungsbogen binnen 8 Tagen an unsere Hauptkasse hierselbst zur Cassation cinzureihen, Geht derselbe binnen 8 Tagen nach Er- laß dieser Aufforderung nicht ein, so werden wir den- selben nach Maßgabe der ferneren Bestimmungen des gedachten §, unseres Statuts annulliren, Stettin, den 4. Mai 1844. Das Direktorium, Witte, Kutscher, Ebeling.

Bekanntmachung,

In der am 11, Dezbr, 1843 stattgefundenen Ge- neral - Versammlung der Breslau - Schweidnihz- Freiburger Eisenbahn - Gesellschast ist der Be- ginn der Vorarbeiten be- H A hufs der Weiterführung

E A S ber Bahn von Schweid-

fei 1 nah Frankenstein und von Königszelt nach Liegniß beschlossen und be- stimmt worden, daß die Betheiligung bei dieser Bahn den Jnhabern von Stamm-Actien der Breslau-Schweid- niy-Freiburger Eisenbahn in der Art seiner Zeit Ac hen soll, daß ihnen gestattet sei, sich mit einer ihrem Actien-Betrage gleihkommenden Summe zu betheiligen,

Nachdem diese Vorarbeiten seit längerer Zeit bereits begonnen haben, fordern wir zur Ausführung dieses Beschlusses die Jnhaber der Breslau-Schweidniß-Frei- burger Stamm - Actien, welche sih dieses Necht auf eine fünftige Betheiligung für ihre Actien sicher wol- len, híerdurh auf, diese Leßtere in unserem Büreau, Antonien-Straße Nr. 10, innerhalb der Zeit vom 20, Mai bis 25, Juni d. J, incl., in den Vor- míttagsstuiden von 9 bis 12 Uhr, zu präsentiren , ein mit dem Namen des Jnhabers unterschriebenes Ver - zeihniß der Nummern nach deren Reihenfolge zu übergeben und zugleih zu den Kosten dér Vorarbeiten Ein halbes Prozent, mithin Einen Thaler

ro Actie, einzuzahlen, Die Actien werden avf der

ückseïte mit einem, die erfolgte Präsentation dokumen- tirenden und zugleich als Quittung über die Berichti- fans des halben Prozentes dienenden Stempel verse- en und dem Produzenten sofort zurückgegeben werden,

Sobald das Unternehmen zur Ao gelangt, sind die Q abgestempelter Actien bei Ver ust des

zugesicherten Rechts und des eingezahlten Betrages ver- tet sich auf Grund einer später zu erlassenden Auf- ia au ed A Betheiligung bei dem Unternehmen ie

pi erfláren ufforderung zu bestimmenden Form

'lejenigen der Herren Actionaire, welche die Actien nicht innerhalb der Zeit vom 20, Maí vie 25. Juni c. incl. auf die oben vorgeschriebene Art und Weise und unter Einzahlung des

[610]

E

L T ez M

j 1)

alben Prözentes präsentiren,

784

Allgemeiner Anzeiger.

werden als auf das ihnen zugesicherte Recht verzihtend erachtet, Breslau, den 29, April 1844, Verwaltungs-Nath der Breslau Schweidnih-Freiburger Eisenbahn-Gesellschaft,

Düsseldorsf- Elberfelder Eisenbahn.

E Die Rechnungs - Ab- M LELR ch5 {lü}sse der Betriebsjahre M 1842 und 1843 haben für das erstgenannte Jahr nicht allein feine Ueber- schüsse, sondern ein De- , fizit von 2422 Thlr. 10 "Sgr. 5 Pf. ergeben. Dagegen ist in dem Jahre 1843 nach Bezahlung der Zinsen der Prioritäts - Actien ein Ueberschuß von 25,769 Thlr, 12 Sgr. 5 Pf. gewonnen worden, wel- cher nah dem Beschlusse der General-Versammlung vom 29sten d, M, an die Jnhaber der am 2, Januar 1844 fällig gewordenen Zinscoupons, jedoch vorläufig nur unter Mitablieferung der am 2, Januar 1843 verfalle- nen Coupons, mit 27 Thlr, pro Actie ausgezahlt wer- den soll,

Dieser Betrag kann bei den Banquierhäusern W ilh. Cleff in Düsseldorf, von der Heydt-Kersten u, Söhne in Elberfeld und Mendelssohn u. Co, in Berlin gegen Aushändigung der bezeichneten Cou- pons ín Empfang genommen werden.

Düsseldorf, den 20, April 1844, Die Direction.

[493 b]

[313 b]

4 DI C oi e Bad Nenndorf in Kurhessen.

Die Bade - Anstalt zu Nenndorf, welche neben dem Trinken der Schwefcl- und Soolquellen, aus Schwefel- shlamm-, Schwefelwasser- und Gas-Bädern, nebst rei- nen Sool- und mit Schwefelwasser gemischten Sool Bädern besteht, wird auch in diescm Jahr am 1, Juni eröffnet,

Jn Vereinigung mit dieser großen Anzahl Heilmitiel für verschiedenartige Krankheiten is in diesem Jahre daselbst nun auch eine Molken - Anstalt errichtet, wozu dieser Badeort wegen seiner vortresflihen Waldhüten im nahen Deistergebirge und in Verbindung mit den übrí- gen Heilmitteln sich besonders eignetz dieselbe wird eben- wohl am 4. Juni eröffnet,

Ucber die Heilfräfte des Bades geben aus der neuc- ren Zeit die Schriften des Herrn Geheime-Hofrath Dr. Wurzer von 1815, und Herrn Geheime-Hofrath Dr. d’Oleire und Professor Wöhler von 1836, so wie der im März-Heft 1843 des Husfelandschen Journals für praktische Heilkunde abgedruckte Aufsay des ersten Brunnen-Arztes, Herrn De. Grandidier, die nöthi- gen Nachrichten,

Aunsragen in ärztlicher Bezichung sind an die Herren Brunnen-Aerzte, Dr. Grandidier zu Kassel und Dr. Cordemann zu Rodenberg, so wie die Wohnungs- Bestellungen an Herrn Kastellan Dimme zu Nenndorf zu richten; auch nimmt legterer Bestellungen auf Schwe- felwasser, welches in gut verschlossenen Flaschen weit versendet wird, entgegen; da die Füllung vom Monat Mai díe beste ist, so werden daher besonders dic Mineral- I PENFIOngen ersucht, ihre Bestellung zeitig abzu- eben,

s Kassel, am 1, Mai 1844, Kurfürstl, Brunnen-Dírection des Bades Nenndorf. Hanstein-Knorr,

Nordseebad der Insel Helgoland.

Die hiesige Seebad-Austalt wird auch in diesem Jahre am 15, Juni eröffnet und mit dem 1, Oktober geschlossen werden,

Da in neuerer Zeit die heillrästigen Wirkungen der Meerbäder und der Meerluft immer mehr anerkannt und gewürdigt werden, so möchte es nicht unpassend sein, hier darauf aufmerksam zu machen: wie sehr die Jnsel Helgoland alle Vorzüge eines praktischen Werthes als Seebadin sich vereinigt.

Schon die Lage dieses Eilandes im offenen Meere, meilenweit von der Schwüle und von den Ausdünstun- gen des Kontinents entfernt, seine salzreichen , reinen, vom Schlamm des Flußwassers und der Küsten uicht getrübten Fluthen und die milde, belebende, bei keiner Richtung des Windes mit Landluft untermischte Atmo- sphâre sprechen zu seinem Vortheil, Der ebene, feste Sandboden aber und die durchaus sichere, vortreffliche Beschaffenheit des Badestrandes überhaupt, welche ein von den Strömungen der Fluth und der Ebbe unab- hängiges Baden im offeuen Meere zu jeder Tageszelt bei gleich frästigem Wellenschlage erlauben, die nur hierdurch mögliche ganz freie Wahl der Badestunden sind wirkliche und sür den Sachkundigen so wesentliche Vorzüge, daß sie eben Helgoland n wenigen Jahren zu einem der- besuchtesten und beliebtesten Badeorte seiner Gattung emporgehoben haben.

Alle Einrichtungen zum Bedarf und für die Annehm- lichfeit der resp. Badegäste, wohin besonders cine große Auswahl bequemer und selbst eleganter Gasthäuser und

rivatwohnungen , eine sehr gute Küche und die besten anzösischen Peine zu billigen Preisen. eine heitere Geselligfeit, dur ein ständiges Prager Musikcorps und durch das zu allen Stunden besuchte Conservations- haus belebt, gehören, sind der Art, daß sie den streng- sten Anforderungen derselben entsprehen dürften,

Den Herren Aerzten dient noch besonders zur ergebe- nen Anzeige, daß alle Anstalten für Regen-, Sturz- und Douchebäder, für warme Seewasserbäder, so wie für jede Art nach spezieller ärztlicher Vorschrift zu be- reitender oder zu nehmender lokaler und ganzer Bäder in einem großen, neuerbauten Badehause vereinigt sind, welches nah den besten Mustern der Thermalbäder aufgeführt worden ist,

ine regelmäßige und stete Verbindung zwischen Ham- burg, Kuxhaven und Helgoland, auch mit den benah- barten Seebädern und zwar zu mehrerenmalen n der Woche, eine andere zwishen Bremen und Helgoland, wird während der Saison dur mehrere ausgezeichnet \höne, bequeme und sichere Damp! e unterhalten, deren. resp. Eigenthümer über die bfahrtstage und Stunden das Nähere in öffentlichen Blätiern bekannt machen twerden,

Bestellungen von Logis 16, besorgt mit Bereitwillig-

[608]

keit sowohl die Unterzeichnete ls unser Badearzt Herr Dr, von Aschen, E G Un} t

Helgoland, im Mai 1844, Die Direction des Seebades.

[595] N o | o ck, 41844,

Nachdem die seit einigen Jahren auf allgemeinen Wunsch getroffene Einrichtung, bestimmter Tage zum Verkauf der in die hiesige Woll-Niederlage cinge- lieferten Wolle, ihren praktishen Nuyen dur raschen und vortheilhaften Verkauf bewährt hat, macht die unterzeihnete Direction hierdurch bekannt, daß die Bereinigung der Käufer und Verkäufer gleichwie in

einem : Wollmarkt, am 24. und 25. Junius d. J,

in dem Lokale der Woll - Niederlage staitfinden wird. Von Seiten der Anstalt wird unter freigestellter Be- nußung ihrer Einrichtungen alles Mögliche dazu bei- getragen werden, um Käufer und Verkäufer zufrieden zu stellen, Anmeldungen für Lagerräume werden baldigst er- beten, Direction der Woll-Niederlage,

596] C4 j; S i LEe6 A Salbersladtsche Stistung. Der Nr. 184 der Kasselschen Allgemeinen Zeitung liegt der Rechnungs - Abschluß vom Jahre 1843 bei und is außerdem bei dem Bozrsteher - Amte und jeder Geschäftsführung besonders zu erhalten, Kassel, am 4, Mai 1844, Die Vorsteherin Wilhelmine von Wangenheim,

. E r a Citerarische Anzeigen. Jm Verlage von C. Macklot in Karlsruhe is so eben erschienen und in alen Buchhandlungen, in Ber-

lin bei Alexander Duncker, Königl. Hofbuchhändler, Franz. Str. 21, zu haben: R, E, M T

Historisch - romanlische B.lder aus dem Leben, Herausgegeben von

Nichard Wanderer,

8, 46 Bogen mit 16 Stahlstichen.

2. Thli

A0 b a [606]

Fränkel, Dr. Ludw., Com- pendiuum der Phy s10logie des Menschen.

für Studirende herausgegeben. gr. 4 Thlr, 10 Sgr. Berlin, im Mai 1844. / E D » T 0 Vossische Buchhandlung,

Charlotten-Str. 25, Ecke der Dorothcen-Str.

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[435 b]

Fr H . s A j Ü | _——3et "Verkauf cines Hôtels.*

Jn einer Provinzial - Haupt- und Seestadt, welche durch Eisenbahn auf nur einige Stunden Entfernung mit Berlin verbunden und durch mehrseitige Dampf- schifffahrt belebt wird, so wie agu dur Chausseen mit der Provinz in mehrseitiger Verbindung steht, soll eines der ersten und frequentirtesten U6t1els dort unter annehmlihen Bedingungen verkauft werden,

Die Gebäude sind vor wenigen Jahren neu massi erbaut, das Mobiliar im besten Zustande und kaun die Uebergabe zu jeder Zeit erfolgen, Hierauf Reslek- tirende erhalten auf ihre im Jutelligenz - Comtoir zu Berlin unter S. 86. gefälligst abzugebenden Adressen, worin zugleich die Angabe des zahlen lönnenden An- geldes möglichst bestimmt ist, direkt nähere Auskunft,

Unterhändler werden verbeten,

[611] Auctions-Anzeige,

Zwei Tage vor dem Deßauer Wollmaikte, als; Mittwoch den 5, und } Juni a. c., von Vormittags Donnerstag den 6, 10 Uhr an, sollen auf der Herzogl. Domaine Fraßdorf unweit Cö- then und Deßau gelegen, von den Erben des daselbst verstorbenen Amtmanns Heidenreich öffentlich an den Meistbietenden gegen gleih baare Bezahlung verkaust werden;

, A. Neitpferde,

1) Ein arabischer Hengst, Dunkelmuskat-Schimmel ohne Abzeichen, 5‘ 4“ groß, im Gestüte Sr, Hoheit des Herzogs von Meiningen gezüchtet.

2) Ein brauner Wallach ohne Abzeichen, 5' 4“ hoch, englisher Abkunft, Schulpferd,

3) Eine braune Stute ohne Abzeichen , 5 5“ hoc, englischer Abkunft, komplett geritten.

4) Ein brauner Wallach mit s{chmaler Blesse, 5‘ 2 hoch, englischer Abkunst, komplett geritten,

5) Ein desgl, mit Stern und Schnippe! 5 2“ hoch, arabischer Abkunft, komplett geritten,

6) Ein Fuchsstute ohne Abzeichen, 4* 6“, ‘russischer Abkunft, komplett geritten.

i B. Wagenpferde,

1) Zwei s{warze Hengste ohne Abzeichen, 5/4“ Tra- kehner Hauptgestüt.

2) Zwei {hwarze Wallachen ohne Abzeichen, 5“, rus- sischer Abkunst,

3) Zwei Fuchswallachen ohne Abzeichen , 4‘4““, russi- scher Abkunft,

C. Sattelzeug.

Diverse Sättel, Zäume, 6 Stück ganz neue und meh- rere alte Decken, nebst anderen Reit-, Fahr- und Stall- Utensilien,

D. Wagen, j

1) Ein ganz neuer noch nicht gefahrener berliner Schei- benwagen in 4 Federn hängend, leiht und modern,

2) Eine halbe Chaise, hinten in 2 Federn Pingend 4 vorn auf 2 Drucfsedern stehend, noch ziem-

neu,

3) Eine Jagddroschke ín 4 Federn hängend,

4) Eine moderne prager viersedere Chaise, halbverdedckt, viersißig, wenig gebraucht,

5) Einige andere hon mehr gebrauchte Wagen,

E. Gewehre.

_ Vier Stück ausgezeichnete Doppelgetoehre, 4 dergl, Stand- und Bürshbüchsen, _4 Paar Pistolen und andere werthvolle Jagd-Uten- silien, nebst 3 Stü gut dressirten Hunden,

J : F. Topfgewächse, als;

Camelien, Granaten, Myrthen, Rosen, Aurike Orangerieen 2c, -

[494 b] Erklärung und Anzeige.

Die im vorigen Jahre in öffentlichen, unter Andern auch in diesen Blättern vom 9, Juni 1843 über die unrechtmäßigen Besißer Geisel und Retter in Stuttgart der von mir dort begründeten Metall-Buch- staben-Fäbrik gegebene Erllärung bestätige ih hiermit unter der Hinzufügung, daß ih das Resultat des noch immer s{chwebenden Prozesses gegen Geisel und Ret- ter, welchen dieselben dur dic rechtswidrigsten Mani- pulationen, in der Absicht mir mein Recht nux noch länger vorzuenthalten, in die Weite ziehen , seiner Zeit öffentlich befaunt machen werde.

Hiermit verbinde ih nun die ergebene Anzeige, taß ih die in obengenanntem Blatte annoncirte, in Stutt- gart sür alleinige Nechuung neu begründete Mectall- Buchstaben - Fabrik nunmehr auf hiesigen Play verleat habe und îm Laufe diescs Monats eröffnen wede.

Durch bedeutende Fortsch1itte und neue Verbesserun- gen, die ich in meiner Erfindung denn diese sind die geprägten Metall-Buchstaben gemacht habe, wcrde ih weit geshmackvoll-elegantere, deutlichere, jeder Wit terung troßbietende und dauerhafte Buchstaben in allen Charafteren, in jeder Größe bis zu 2 Fuß Höhe und um 20—25 % billiger, wie die Herren Geisel und Retter in Stuttgart als Nichtsachve! ständige zu liefern im Stande scin, Wenn nun aber, seitdem mir diefel- ben meine rechimäßige Theilnahme am Geschäft verwei- gert haben, aus der stuttgarter Fabrik unter der Leitung der Genannten nur gehaltlose und allzuleicht vergoldete oder gar nur gefirnißte Buchstaben, die ihren scheinba- ren Goldglanz in der kürzesten Zeit verlieren und blind, grau und unansehulich werden, geliefert worden sind, vorüber sich von allen Seiten die begründetsten Kl-gen erhoben, die auch die seit jener Zeit durch noch andere Hände entstandenen Nachahmungen ohne Geschmad, Façon und Haltbarkeit nicht ausschließen, so sah ich mich veranlaßt, die Ehre meiner gelungenen Erfindung, der auf angeführte Weise ein baldiger Untergang drohte, hiermit öffentlich zu retlamiren und vorstehende Eitlä- rung abzugeben, und werde nah Eröffnung meiner Fabrik durch die That beweisen, wie angelegen ich mír’s sein lassen und zur strengen Pflicht machen werde, das Publikum aufs prompteste mit reellster Waare, für deren echte und halibare Vergoldung ih auf Dauer garantire, zu bedienen, und erbiete mich gleichzeitig, unsolid gear- beítete, abgestorbene Buchstaben aus der stuttgarter oder auderen Fabriken für den 3ten Theil ihres Ankaufs- preises elegant und echt vergoldet, gleih den Meinigen unter Garantie wieder herzustellen oder umzutauschen.

Jch appellire daher an das Rechtsgefühl des Publi- fums und bitte dasselbe, durch seine Theilnahme meine Rechte în Schuß zu nehmen und seine Aufträge bis zur bemerkten Zeit der Eröffnung meiner Fabrik aufzu- bewahren und bei mir, dem Erfinder, efffektuiren zu lassenz \ch werde dagegen diese für mein Unternehmen sehr erleichternde und gewiß erfolgreiche Unterstühung dautbar anerkennen.

Berlin, den 5. Mai 1844,

Andreas Schneider, Erfinder der geprägten Metall-Buchstaben, Juhaber der Königl, württembergischen, Königl. sächsischen, K. K, öster- reichischen Patente, so wie mehrerer Verdienst-Medaillen. Wohnung: Grenadier-Str, Nr, 42, Fabriklokal; Nr, 36,

492 b]

g q 90 ms . ,

1 ur angehende Militairs} beim Lientenant Freihr. v. VWVerder gen. Schoen-| doersser zu Berlin, Kur-Strasse 49 A, Bel-Etage,

¡findet gründliche undschnelle Vorbereitung durch/| dazn tüchtige Lehrer, zum Oshzier-, Fähnrich einjährigen Freiwilligen und sür die höheren | Klassen des Kadetten - Corps (jeder junge Mann [erhält den Unterricht einzeln für sich), s0 wie |anständige aber strenge Pensions - Aufnahme | statt, E s E

lan [495 b]

Un jeune homme d’une trenteine d’années, qui a srequenté les principales residences de PEurope, et qui parle le frangais, allemand, le russe et Pan- glais, desire s’engager en voyages chez une samulle Russe ou Anglaise. S’adresser à ABZ post restante à Berlin.

Permanente Kunslaus- (296A) stellun g.

Kaul bach's Zerstörung Jerusalems will Herr Kommissionsrath VVaagen, den vielen an mich ergangenen VWVünschen nachgebend, noch bis Montag, 13ten d., in meiner Ausstellung belassen,

wo es dann unfehlbar abgesendet wird, E Ich erlaube mir wiederholt zur Kenntniss der

hies. Kunstfreunde zu bringen und ergebenst zu be- merken, dals Unterschristen auf den Stich fortwäh- rend angenommen werden und die resp Unterzeich- ner den Vortheil gentessen, die ersten Abdrücke zu erhalten. Zahlung wird erst bei Ablieferung des Stiches angenommen und Prospektus darüber bei dem Unterzeichneten ansgegeben. Julius Kuhr, Hofkunsthändler, Linden 26, Bel-Etage.

Mittwoch, den 15. Mai im Jagorschen Saale

3le mustkalische SoirCe

des Atustiters Pr. Kaufmann

aus Dresden mit den von ihm erfundenen Musif-Justrumenten. Das Nähere durch díe Zettel und diese Blätter,

[498 b]

Das Abonnemen! belrägtk: 2 Ülhlr. für { Iahr. 4 Uhle. - 5 Iahr. 8 Rthlr. - 1 Iahr. in allen Theilen der Monarchie ohne Preiserhöhung. Insertions-Gebühr sür den siaum einer Zeile des Allg Anzeigers 2 Sgr.

M 151.

Beil,

A- Fa eM eine

Preußische Zeitung,

Sau den [1* Mi

Alle Post-Anstal!en des In- und Auslandes nehmen Seftellung aus diescs Blalf an, für Berlin die Expedition der Allg. Preuss. Zeitung: Friedrichsstrasse Ur. 72.

Jh atk

Jnland. Berlin, Das (Gese über das gerichtliche und T ‘sziplinar- Verfahren gegen Beamte. Die angeblich beabsichtigte Errichtung eines stehenden polnischen Theaters zu Posen, Jnhalt des Justiz Ministe rialblattes. Königsberg. Festungsbau. Breslau, Hülfs verein für die Weber und Spinner, Düsseldorf. Bevölkerung des Regierungs - Bezirks.

Deutsche Bundesstaaten. Bavern. München, Herstellung der Ordnung. Steigen der (Getraidepreise. Hannover, Hannover. Verhandlungen beider Kammern, Sachsen - Weimar - Eisena ch. Weimar. Schluß des Landtags. Freie Städte, Schreiben aus Frankfurt a. M. (Die Annahme des Titels Hoheit von Seiten der Herzoge zu Sachsen und Anhalt.)

Nußland und Polen. St, Petersburg. Ankunft des Fürsten von Warschau,

Frankreich. Pairs-Kammer. Diskussion und Annahme des Kom- missions - Amendements in Betreff des philosophischen Unterrichts, Deputirten-Kammer. Ueberweisung einer Bittschrift zu Gunsten

Amtlicher Theil.

der Sklaven -Emancipation au den Marine - Minister. Paris, Der , Hof in der Judustrie-Ausstellung. Vermischtes, Brief aus Paris,

(Stimmen in der Kammer über die Sflaven-Emancipation.)

Großbritanieu und Jrland, Unterhaus. Ein Amendement zur Fabrik - Bill verwo1fen, London, Sir Henry Hardinge, Nach folger Lord Ellenborough’s. Schreiben aus London, (Lord Ellen borough's Zurückberufung; Budget; O'Connell’s Prozeß.)

Spanien. Paris. Telegraphische Depesche aus Spanien; Das Ministe „rium zieht sih zurück, Schreiben aus Paris. (Verhaftungen in den Nordprovínzenz; Fabriknoth in Barcelona.)

Griechenland. Schreiben aus München, (Das Ministerium Mau- rokordatos und seine Geguer.)

Eisenbahnen. Paris. Ministerielle Erklärung über die Eisenbahn Unternehmungen.

Haudels- und Börsen-Nachrichten. Berlin, Danzig undRiga.

Markibericht. Neise-Skizzen aus Jtalien, Konzert des Herrn Kaufmann,

Beilage,

Amtlicher Theil.

Se. Majestät der König haben Allerguädigst geruht :

Dem Regierungs-Präsidenten von Cuny zu Aachen den Stern zum Rothen Adler = Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub; dem Re- gierungs-Präsidenten, Grafen von Flemming zu Erfurt, den Ro then Adler-Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub, und dem Post= Di- rektor Häger zu Kleve den Rothen Adler-Orden dritter Klasse zu verleihen ; so wie

Die Landgerichts - Assessoren Petersholz und Scriba zu Saarbrücken zu Staats-Prokuratoren bei dem dortigen Landgerichte zu ernennen.

Die Veränderungen, welche in den Preisen mehrerer Droguen eingetreten sind, haben eine gleihmäßige Veränderung in den zur Zeit bestehenden Taxpreisen verschiedener Arzneien nothwendig gemachk, Die hiernach abgeänderten, im Drucke erschienenen Taxbestimmungen treten mit dem 1, Juni d. J. in Wirksamkeit,

Berlin, den 30. April 1844.

Der Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten, (gez.) Eichhorn. Musik- Aufführung im Akademie-Gehbäude Uner V Sei

Am Montag den 13ten d, M. Mittags 12 Uhr findet im langen Saal des Akademie - Gebäudes unten den Linden eine akademische Mufik - Aufführung statt, indem drei uach gegebenen Motiven kompo- nirte geistliche Motette, aus Chor, Terzett und Fuge bestehend, von Eleven der akademischen Schule für musikalische Composition gesebßt und vom Senat ausgewählt, zur Aufführung gebracht werden; zwi hen den Gesang = Werken sinden zwei dazu gewählte Justrumental

Säbe Plaß, Musikfreunde werden zu dieser Musik-Aufführung hier durch ganz ergebenst mit dem Bemerken eingeladen, daß es der Ein laßz-Karten nicht bedarf.

Berlin, den 10, Mai 1844.

Königliche Akademie der Künste. (gez.) Dr. G, Schadow, Direktor.

Angekommen: Der General-Major und Commandeur der

Sten Jnfanterie-Brigade, von Drygalski, von Erfurt,

Uichtamtlicher Theil.

Inland.

Berlin, 10. Mai. Zu den Gegenständen, welche ein allge meineres Juteresse anzuregen geeignet sind, und au, wie mehrfache Besprechungen in den öffentlihen Blättern zeigen, angeregt haben, gehört das Geseß über das gerihtlihe und Disziplinar - Verfahren gegen Beamte vom 29. März d. J. Eine nähere Darlegung des Berhältnisses dieses Geseßes zu den bisher über diesen Gegenstand gültig gewesenen Bestimmungen wird deshalb nicht unwillkommen sein.

Die neue Verordnung hat lediglich und allein den Zweck, das gerichtlihe und das Disziplinar-=Strafgebiet nach bestimmten objeftiven Gränzen, welche die bisherige Geseßgebung gänzlih vermissen ließ, genau von einander zu sondern und das Lebtere in materieller und formeller Beziehung nah gleihmäßigen Grundsäßen für alle Zweige der Verwaltung, jedoh mit Rücksicht auf die bei Einzelnen stattsin- denden Eigenthümlichkeiten vollständig zu ordnen. Ob gegen einen Beamten wegen Dienstvergehungen die gerichtliche oder die Disziplinar Untersuchung eintreten solle, hing bis dahin bei der Allgemeinheit und Unbestimmtheit der Strafvorschriften in den §§. 333 —336, Tit. 20, Thl. U, A, L. R. hauptsächlich von dem Ermessen der Dienstbehörde ab, so daß wegen derselben Art von Vergehungen die Bestrafung bald in dem einen und bald in dem anderen Wege erfolgen konnte, Daß dies Verfahren weder in materieller noch in formeller Hinsicht angemessen war, bedarf keiner Erwähnung, da hieraus nothwendig cine Ungleichheit in der Bestrafung entstehen mußte.

In dem neuen Gesehe sind außer den gemeinen Verbrechen der Beamten alle schweren Dienstvergehungen, welhe in den Geseßen mit der Cassation oder Amtsentseßung bedroht sind, der Cognition des Kriminalrichters vorbehalten und nur die minder s{wereren Ver- gehungen dem Disziplinar=Verfahren überwiesen, Diese Regel leidet nur die Ausnahme, daß die Untersuchung wegen fahrlässiger Dienst- führung und wegen unmoralischer Führung eines Beamten im Allgemeinen zum Disziplinar -= Verfahren selbs in dem Falle verwiesen is, daß gegen den Beamten auf gänzliche Entlassung aus dem Dienste erkannt werden muß. FJudessen wird diese Ausnahme nicht auffallen, wenn anders das Disziplinar= Verfahren in seinen Formen den Beamten genügende Garantie gewährt. Denn nur die Dienstbehörde eines Beamten vermag ein sahkundiges Urtheil darüber zu fällen, ob derselbe wegen seiner im Allgemeinen mangelhaften und unordeutlichen Führung aus dem Dienste entfernt werden muß und ohne Gefährdung des Juteresses und des Ansehens des Dienstes nicht länger im Amte beibehalten werden darf. Zur Coguition der Ge richte eignen sich nur die {weren Dienstvergehungen, welche unter ein bestimmtes Strafgeseß fallen.

Die Disziplinarstrafen bestehen nah dem neuen Geseße in Ord- nungsstrafen und in der Entfernung aus dem Amte. Als Ordunungsstrafen werden Warnungen, Verweise, Geldbußen, und ge- gen Unter- Beamte Arreststrafen bezeichnet ; die Entfernung aus dem Amte kann aber in gänzlicher Entlassung aus dem Dienste, in De- gradation und in Strafverseßung bestehen. Darüber, welche Art und welcher Grad der Strafe in den cinzelnen Fällen eintreten soll, ha- ben feine speziellen Bestimmungen ertheilt werden können. Es muß

die Entscheidung über die anzuwendende Strafe hauptsächlich dem pflichtmäßigen Ermessen der Behörden überlassen werden, da das Disziplinar - Verfahren in der Regel nur zur An-= wendung fommt, wenn der Beamte, ohne gegen ein beson- deres Strafgeseß zu verstoßen, seine Amtsehre oder Amtspflicht außer Augen seßt. Nur in Ansehung der gänzlichen Entlassung aus dem Amte is die Andeutung aufgenommen, daß diese Disziplinar=- strafe besonders dann zur Anwendung kommen soll, wenn der Beamte sich einer fortgeseßten mangelhaften Amtsführung schuldig oder durch seinen außeramtlihen Lebenswandel, namentlih durch Trunk, Ver=- \{hwendung, leichtsinniges Schuldenmachen oder überhaupt durch ein die Religion oder die Sittlichkeit verleßendes Betragen des zu dem Amte erforderlihen Ausehens oder Vertrauens verlustig gemacht hat.

Ju dieser leßteren Bestimmung hat man wegen ihrer Allgemein=- heit eine Gefährdung der Stellung der Beamten zu erblicken geglaubt. Jndessen gewiß wit Unrecht; es enthält dieselbe nihts anderes, als was bereits mit anderen Worten in den §§. 334 336, und 303, Tit. 20, Thl. 11, des A. L, R. verordnet is. Das Geseh kann nur ganz allgemein bestimmen, daß ein Beamter entlassen werden soll, wenn er sich durch sein Betragen des zu dem Bmte erforderlichen Ansehens oder Vertrauens verlustig gemacht hat. Die einzelnen Fälle, in welchen dies anzunehmen, sind so unendlih mannigfach, daß man sie unmöglich im Geseße erschöpfend erwähnen kann, Es muß die Würdigung dersel- ben dem pslihtmäßigen Ermessen der Behörden überlassen, jedoch Sorge dafür getragen werden, daß der Ausspruch auf eine gründ= liche und völlig unparteiische Weise erfolge. A

Was das Verfahren in Disziplinar - Sachen betrifft, so is für die Fälle, wo es sich um die Entfernung aus dem Amte handelt, zwischen rihterlihen und nicht richterlichen Beamten unter= chieden worden, Bei richterlihen Beamten entscheidet das kompe- tente Landes-Justiz-Kollegiumz gegen den Beschluß kann sowohl von den Angeschuldigten, als von dem Justiz-Minister der Rekurs an das Geheime Ober-Tribunal eingelegt werdenz bei richterlihen Beamten der Rhein-Provinz entscheidet nah wie vor in erster und leßter Jn= stanz der rheinische Revisions=- und Cassationshof. Bei nicht richterlichen Beamten steht, wennder Augeschuldigte zu den Beamten gehört, welche von einer Provinzial= oder unteren Behörde ernannt werden, der Provinzial=- Dienstbehörde, sonst aber dem Staats - Ministerium die Entscheidung zu. Jun dem einen wie in dem anderen Fall müssen die Thatsachen, auf welche die Entfernung aus dem Amte gegründet werden foll, zu Protokoll instruirt, der Angeschuldigte muß darüber umständlich ge=- hört, und ihm zu seiner shriftlihen oder protokollarishen Vertheidi- gung eine ausreichende Frist gestattet werden. Die Entscheidung er= folgt auf den sriftlihen Vortrag zweier Referenten, zu denen bei den Verwaltungs = Behörden stets einer der Justitiarien ge- hören soll. Die Relationen müssen von jedem Referenten selbstständig ausgearbeitet und dürfen niht gegenseitig mitgetheilt werden. Der Vortrag muß bei Behörden, welhe aus mehreren Abtheilungen beste= hen, in voller Versammlung gehalten werden. Jm Staats=Ministe- rium werden die Verhandlungen zweien Mitgliedern desselben, von welchen der eine allemal einer der Justiz-Minister, der andere aber nicht der antragende Verwaltungs-Chef sein soll, vorgelegt z jeder von diesen läßt durch einen seiner Ministerial - Räthe eine Relation ausarbeiten. Beide Relationen werden im Staats = Ministerium verlesen und wird hierauf der Beschluß nah Stimmen-Mehrheit gefaßt,

Man sieht hieraus, daß richterlihe Beamte nah wie vor nur durch Richterspruh aus dem Amte entferut werden können. Aber auch in Ansehung der nicht richterlihen Beamten, über deren Ent= lassung administrative Behörden entscheiden, sind durch das an= geordnete, so eben näher erwähnte Verfahren die nöthigen Garantieen gegeben, um die Willkür vorgeseßter Behörden auszu= schließen und den Prinzipien der Humanität, so wie dem gerechtfer= tigten Wunsche einer sreimüthigen und furhtlosen Amtsführung, zu genügen. Das in dem Geseße vom 29, März d, J. angeordnete Verfahren über die Entlassung administrativer Beamten weicht von dem bisherigen Verfahren nah der Allerhöchsten Kabinets = Ordre vom 21, Februar 1823 im Wesentlichen nur insofern ab, als

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Neise-Skizzen aus Ftalien. (Vergl, A. Pr. Z: 1843 Nr. 173 u, 1844 Nr. 5, 7, 16, 50, 70, 86 11, 102.) IX, R909 m.

Die heilige Woche.

G* Nom, 21, April, Sie werden bei den beunrnhigenden Ge- rüchten von dem Zustande FJtaliens, die jeßt von Zeitung zu Zritung laufen, erwarten, daß ein Brief von hier nur von politischen Dingen berich- ten könnte, wie wr denn bier nur mit Besorgniß und Furcht vor einem gewaltsamen Ausbruch übler und gefährliher Stimmungen erfülli wären z aber Sie werden von alle dem nichts von mir erfahren, da wir in der That von den Dingen, die hier vorgehen sollen, wenig wissen und jene Ge- rüchte, deren Quellen Sie wohl näher sind als wir, und die uns nur durch ausländische Zeitungen zugetragen werden, für größtentheils grundlos und übertrieben halten. Daß in den Legationen des Kirchenstaats Mißstimmung herrs{cht, wird Niemand in Abrede stellen, eben so notorisch is die Unzufrie- denheit mit dem neapolitanischen Regiment, aber daß weitverzweigte, gefähr- liche revolutionaire Verbindungen sich über den ganzen Boden Jtaliens er- strecken und namentlih hier în Nom ein Centrum bilden sollten, daran glaubt man hier nicht, und noch weniger denkt man daran, daß die Pläne, welche jenen Verbindungen zugeschrieben werden Verjagung der Frem- den, Ein Jtalien, republifanische Verfassung und was dessen mehr is auch nur die mindeste Aussicht eines glücklihen Erfolgs haben, Sehr zu bedauern ist, daß solche Worte überhaupt nur wieder in den Mund genommen sind, dènmn sie müssen, ihrer Natur nah, wo sie hier gehört werden, einen nachtheiligen Einfluß üben und besonders dazu beitragen, das unglücklihe Mißverständniß zwischen Jtalie- nern und Deutschen, das schon so lange dauert, immer mehr zu steigern. Es ist ein wahrer Fluch beider Nationen, daß gerade sie, welche sich zu er- gänzen und zu unterstüßen so ganz geeignet sind, welche die Geschichte \so nahe verbunden hat, die vereinigt die erste Rolle in der Geschichte Europa?s espielt haben und noch immer spielen konnten, in den lehten Zeiten stets n Spannung und Mißwollen gegen einander si gefallen, Die Schuld liegt sicher auf beiden Seiten, und wir Deutsche mögen früher den größeren

Theil derselben wohl getragen haben, aber, irre ih nicht, so is es jeßt vor- nehmlich Jtalien, und besonders gerade die Literatur desselben, welches die Spannung erhält,

Ungestört, wie gesagt, von jenem Unwetter, das über unserem Haupte {weben soll, verleben wir hier unsere Tage, und die kirchlichen Feste, Kunst und Natur bieten uns so reihen Stoff zu fruchtbaren Betrachtungen und edlen Genüssen, daß uns wahrlih nichts ferner liegt, als uns mit politi- scher Kannengießerei um die Zeit zu betrügen, die man an anderen Orten schon in reichlihem Maße damit verdirbt, Und so werden Sie mir erlau- ben, daß ih Jhnen heute einige Mittheilungen mache über die kirchlichen Feierlichkeiten der heiligen Woche, Erschöpfendes über dieselben zu geben, liegt eben so außer meiner Absicht, wie außer meinem Vermögen, nur Eines oder das Andere will ich berühren, was mir auffällig war, und woran sich allgemeinere Betrachtungen knüpfen lassen.

Die Matutinen ín der sistinishen Kapelle am Mittwoch, Donnerstag und Freitag der heiligen Woche sind berühmt genug und übten auch in diesem Jahre eine ungemeine Anzichungskraft auf die Fremden aus. Die durch die erhabensten Darstellungen der Kunst geschmückten Räume, die ausgezeichnete Geschiflichfeit der päpstlichen Sänger, welche sih hier an den würdigsten Werken im schönsten Lichte zeigt, geben: diesen Ceremonien eine Weihe und Bedeutung, welche sie Jedem unvergeßlih machen, der einmal so glüflih war, ihnen beiwohnen zu können, Nur erwarte man hier nicht Andacht und Devotion zu finden, Die meisten der Anwesenden suchen nichts Anderes als Kunstgenuß oder gar eitle Befriedigung der Neugierde, deshalb ein Drängen, Stoßen, Handthieren und Parliren, als ob man sich im Kon- zertsaale befände, nicht selten ein Betragen, das an jedem anderen Orte unschicklih, an heiliger Stätte wahrhaft roh erscheint, Zum Nuhme sei es den Römern nachgesagt, sie tragen am wenigsten zu diesem anstößigen Trei- ben bei, sie halten sich aus Unwillen darüber sogar meist von solchen Cere- monien fern z es sind die Fremden vornehmlich, welche als die Ruhestörer erschei- nen, Man schuldigt oft die Engländer allein solcher Unart an, aber ih muß der Wahrheit zu Liebe versichern, daß ih auch deutsche Landsleute Fäuste und Schultern gebrauchen sah, um \ich in die ersten Reihen zu drängen, und unter diesen durch Bildung und Stand ausgezeichnete Männer, Der- selbe Unfug, nur in noch höherem Maße, war am Donnerstag der heiligen Woche bei den großen Functionen in St, Peter bemerkbar, bei der Lavanda und Cena war dicht vor den Augen des Papstes ein Drängen und Treiben,

wie auf einem offenen Jahrmarkt, die Menge strömte bald hier bald dort- hin, wo sie glaubte, am meisten erlauschen und erspähen zu können, Uebri- gens bedarf es keiner Erwähnung, daß in dem Kultus dieses Tages alle Pracht und aller Prunk entfaltet wurde, dessen der Vatikan fähig is, der dann auch nit unterläßt, an diesem und dem folgenden Tage alle seine Museen frei zu eröffnen, Es gewährt einen unbeschreiblihen Genuß, unter diesen unendlich reihen Kunstshäßen herumzuwandeln, die man so unge- stört sonst niemals betrahten kann. Die Stanzen des Rafael findet man sonst von Gerüsten und Staffeleien verbaut, einzelne Säulen ganz geschlossen, das etruskische Museum nur auf besondere Erlaubniß sichtbar; an diesen Tagen steht Alles Jedem frei und offen, und ungehindert mögen die Blicke an den unvergleichlichen Reichthümern der Nachfolger Petri ih erfreuen. Es ist mir gesagt worden, man erschließe die Museen an diesen Tagen nur aus Gefälligkeit gegen die Fremden, denen man so Gelegenheit geben wolle, die Zeit zwischen den Vor- und Nachmittags-Functionen im Vatikan auf eine angenehme und lehrreiche Weise zuzubringen. Die Condescendenza der Kurie gegen die Gäste, welche in der That sehr groß ist, in allen Ehren, glaube ih doch, daß cs hier noch andere Beweggründe giebt, Das Papst- thum hat es von jeher geliebt, sich mit dem Glanz dieser Welt und irdischer Herrlichkeit zu umgeben, und den Blicken seiner Anhänger wie seiner Geg- ner zu imponiren, durh den Anblick dessen, was ihm unterworfen ist. Und was wäre geeigneter, cine mächtige Jdee von den Triumphen des apostoli- schen Stuhls beizubringen, als ein Gang durch diese Gemächer des Vati- kans, die ín ihrer Weite und ihrer beispiellosen Pracht die größten Kunst- schäße des Alterthums und der neuen Zeit beherbergen und dann ein Blick von den Loggien auf das unterworfene Land und die ewige Stadt, deren Herrschaft von ihren Kaisern auf ihre Bischöfe übêrging! Aber träte der arme Fischer aus Galiläa, dessen Nachfolger diese Bi chöfe sein wollen, und dessen Gebeine jeßt freilih auch unter Gold und Marmor ruhen, träte er wieder in dies Rom, und sähe, was aus seiner Kirche geworden, was würde er sagen? Und was Paulus, wenn er erblickte, wîc man O ier um díe Bilder der Götter an den Tagen des Leidens und Sterbens ri drätgt? Nichts fällt dem Protestanten ín Rom mehr auf, als die Feier des stillen Freitags, wie wir ihn {ön zu nennen pflegen, eine Bezeichnung, die hier freilich durchaus nicht passen würde, So erstorben auch der kirchliche Sinn bei Vielen un- ter uns ist, dieser Tag hat doch seine eigenthümliche Weihe behalten, an p 4 das alltägliche Getreibe, wer si sons der Kirche fern bêle fut ‘l