1844 / 154 p. 1 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

Handels- und Börsen - Uachrichten.

Zur Handels - Statistik der Vereinigten Staateu von Nord- Amerika.

O New-York, Ende April, Der Staats - Secretair des Schapes hat fürzlih dem Kongresse die jährliche Statistik des Handels und der Schifffahrt der Vereinigten Staaten in dem Zeitraume vom 1, Oktober 41842 bis 30, Juni 1843 vorgelegt. Diese Statistik begreift nur 9 Mo- nate, weil ein im Jahre 1842 L asenes Gesey angeordnet hat, daß künftig das aeg Jahr am 1. Zuli, statt, wie früher am 1. Oktober, be- innen solle.

N Während dieser neun Monate haben die Ausfuhren der Vereinigten Staaten in das Ausland sich belaufen auf .….…..... 84,346,480 Dollars und die Einfuhren vom Auslande nach den Vereinigten

R S L 64,753,799 » woraus sich zum Vortheil des amerikanischen Handels

eine Bilanz der Auëfuhren ergiebt von... ............ 19,582,681 Dollars.

Die Ziffer der Ausfuhren zerfällt in 77,793,783 Dollars an Artikeln oder Erzeugnissen des Landes, und in 6,552,647 Dollars an auswärtigen oder Transitwaaren. Dies ändert jedoh nichts an dem vorstehend gegebe- nen Verhältnisse zwischen Ausfuhren und Einfuhren, da unter diesen ley- teren eine gewisse Quantität von Waaren sih befindet, die zur Wieder- Ausfuhr bestimmt sind.

Die ín den Vereinigten Staaten eingeführten Waaren aus dem Aus- lande zerfallen dann wieder in

906

zollfreie, für ..............-----tnnns 35,574,584 Dollars ad valorem verzollte 16,684,875 » spezifischen Zöllen unterliegende .……... 12,494,340 » Die ins Ausland ausgeführten amerikanishen Erzeugnisse vertheilen sih wie folgt:

Fischerei-Produkte .….....+---++--- 2,112,548 Dollars. atb gn gean E e eee 3,351,909 » hiere (lebende oder todte) .…...-- 10,919,602 E E rege tete ets 4 650,979 » Ea oarbope cue ebess 49,119,806 »

Manufaktur-Artifel…………....------- 3,223,550 »

Von der Gesammtmasse der Ausfuhren hat Großbritanien allein, ohne seine Kolonieen mit einzubegreifen, für 37,720,951 Dollars, also nahe an die Hälfte, erhalten.

Während derselben Periode von 9 Monaten hat die Tonneuzahl der amerikanishen Schiffe, die in den Häfen der Vereinigten Staaten ein- gelaufen sind, 1,143,523 betragen und die der von dort ausgelaufenen Schiffe 1,266,083 Tonnen, Die Tonnenzahl der aus1ä ndishen Schiffe betrug 534,752 Tonnen für den Einlauf und 523,949 Tonnen für den Auslauf. Stellt man die Gesammt - Tonnenzahl der Amerikaner jener der Ausländer gegenüber, so findet man Tit Ei is 2,409,606 Tonnen und für die leytere oooooooo 1,058,701 » die Mehrzahl der amerikanischen Tonnen beträgt also. 1,350,905 Tonnen.

Jn Betreff des Werthes der durch die amerikanische und ausländische Marine transportirten Waaren, war das Verhältniß 60,107,819 Dollars für die erstere bei den Ausfuhren, und 49,971,875 Dollars bei den Ein- fuhren, im Ganzen also -transportirte die amerikanische Marine Waaren

für 110,079,694 Dollars, Die ausländische Marine transportirte vot den Ausfuhren für 17,685,964 Dollars, von den Einfuhren für 14,781,924, im Ganzen also für 32,467,888 Dollars.

Die Gesammtzahl der în den Vereinigten Staaten eingelaufenen Schiffe betrug 7760, worunter 4872 amerikanische und 2889 ausländische. Zu New - York sind eingelaufen 875 amerikanische und 276 auswärtige Schiffe, im Ganzen demnach 1151 Schiffe; in New-Orleans 833 amerikanische und 933 auswärtige, im Ganzen 1066 Schiffe; zu Boston 455 amerikanische und 488 auswärtige, im Ganzen 943 Schiffe.

Während des fiskalischen Jahres 1841—42 (zu vollen 12 Monaten) hatten die Ausfuhren betragen... 104,691,534 Dollars, T Die Sen a arien E 100,162,087 »

was ein Mchr der Ausfuhren ergab von 4,529,344 Dollars.

Da die kommerziellen Ziffern des dritten Viertcljahzs von 1843 noch nicht mitgetheilt sind, so is es unmöglich, einen Vergleich anzustellen zwi- chen den beiden Jahren z allein hätten wir diese Ziffern, so würden wir wahrscheinlich finden, daß in der Gesammtmasse der Austausche keine Zu- nahme stattgefunden hat, und daß, wenn sih eine Zunahme in den Aus- fuhren zeigt, dagegen eine verhältnißmäßige Abnahme in den Einfuhren stattgefunden hat. Jm Ganzen stellen die Ziffern, welche der Schah -Se- cretair mitgetheilt hat, die Handelsbilanz des lehten Vierteljahres von 1842 und der beiden ersten Vierteljahre von 1843 in einem besonders für den auswärtigen Handel sehr ungünstigen Lichte dar, Ich werde auf diese Frage zurücffommenz denn es is nothwendig. Thatsachen, welche das schlagendste Verdammungs-Urtheil für den gegenwärtigen Tarif sind, in das klarste Licht zu stellen, Denn man darf nicht vergessen, daß gerade seit dem 1. Oktober 1842 dieser Tarif in Kraft getreten ist. i

Bekanntmachungen.

[662] Bekanntmachung.

Höherer Bestimmung zufolge sollen die Vorwerke Karge, Neuvorwerk und Liehne, zu welchen sich in Folge des eingeleiteten Submissions - Verfahrens kein qualisi- zirter Bewerber gefunden hat, von Johannis d. J. ab auf 18 nach einander folgende Jahre bis Johannis 1862 im Wege der öffentlichen Licitation verpachtet werden.

Gegenstand der Verpachtung sind außer den drei oben gedachten im Bomster Kreise hiesigen Regierungs- Bezirks belegenen Vorwerke, die Brauerei, die Ziegelei, die Sommer - und Winter - Fischerei auf dem Liehner- und Swictner See, so wie auf dem Obrzycko - Flusse, ferner der Krugverlag in mehreren zubehörigen Krü-

en, die annoch vorhandenen Hand- und Spanndienst-,

o wie die Natural - Gefälle der Einsassen von Karge, Neudorf und Chalim, Das Areal der drei genannten Vorweike besteht aus : 14 M, 31 (IR. Hof- und Baustellen, 77 » 122 » Obst-- und Dorfgärten, 95 » Feldgärten, 1683 » 123 » Ader, 386 » 93 » zweischnittige Wiesen, 126 » 158 » einschnittige do, 104 » 109 » raumen Hütungen, 666 » 16 » bestanden Hütungen, A » 144 » Rohrschnitt, 467 » 78 « Gewässern, 33 » 158 » Unland,

Summa in 3268 M. 47 (1Ruthen.

Das Minimum des jährlichen Pachtquantums beträgt

3083 Thlr. 12 Sgr. 1 Pf. incl, 760 Thlr, Gold, Die Pacht-Caution 1500 Thlr. und die Caution für die von dem Pächter als Nendanten einzuziehenden Gefälle 500 Thlr., auch muß ungefähr die Halfte des Werths der vom Pächter käuflich zu erwerbenden Jnventaríen- stücfe vor der Ilebergabe baar bezahlt werden, Wir haben zur öffentlichen Licitation auf den 15, Juni cr., Vormittags 10 Uhr, im Sessionszimmer der unterzeichneten Abtheilung vor dem Departementsrathe, Regierungsrath Kreßshmer, Termin angeseyt und laden dazu Pachtlustige mit dem Bemerken ein, daß die Pacht- bedingungen, Negister und Karten jederzeit in den Dienst- stunden in unserer Registratur eingesehen werden fkön- nen, Den Zuschlag unter sämmtlichen Pachtbewerbern hat sich der Herr Minister unbedingt vorbehalten. Je- der derselben hat sich zum Ausweise seiner Qualifica- tion zur Uebernahme der Pacht spätestens bis zum 14, Juni cr. Mittags bei dem Justitiarius der unterzeich- neten Abtheilung persönlich zu melden und sich über seine landwirthschastliche Ausbildung und den Besiy der nöthigen Mittel wenigstens im Betrage von Zwanzig- tausend Thalern auszuweisen.

Schließlich bemerken wir, daß jeder Lizitant vor Zu- lassung zur Mitbietung eine Caution von 2500 Thlr, baar oder in Staatspapieren zu erlegen hat,

Posen, den 17. Mai 1844,

Königl, Regierung, Abtheilung für direkte Steuern, Domaínen und Forsten,

[557] Ediktal-Citation,

Jn den Konsens - und Confirmations - Akten des in der Königl. preuß. Ober-Lausiß im Spremberg-Hoyers- werdaer Kreise gelegenen Manulehn-Ritterguts Janno- wih stehen ungelöscht:

I, aus dem zwischen dem Otto Bernhard von Polenz

und der Dorothea Elisabeth verwittweten von Ber-

bisdorfam 14. Juli 1716 geschlossenen Kauffontrakte :

a) für die Anna Katharina, verwittwete von Polenz, geborene von Koenneriy 291 Rthlr, als Nest derjenigen 5761 Rthlr., welche derselben an Leib- gedinge, Hausgeld und anderen Gerechtigkeiten auf die Kaufgelder überwiesen und vorbehalten worden ;

þ) für die Gläubiger des Verkäufers Otto Bern- hard von Polenz, namentlich: den Johann Adolph von Schmeiß- und Ehren-

ree

ten Appellations - Rath und Ober - Amtmann

Conradi in Dresden,

den Ober-Amts-Kanzler D. Playen zu Budissin,

den Amts-Hauptmann von Goeß,

den S Gottlob von Staupiß,

den Hofrath von Koenneriy,

den Ober-Amts-Advokat Andreas Leuterdinge zu Budissin,

den Bürgermeister Spahn in Nuhland,

den Christian Gottlob Lessing zu Camenz,

1595 Rihlr, 8 Ggr. 10% p als der Ueberrest

der zur Be Mng, dieser Gläubiger angewiesenen

6475 Rihlr. 22 Ggr. 10% Pf.

11, aus dem zwischen den Brüdern Ernst Haubold, B Ehrenreich und Johaun Gottlob von Gers- dorf am 4, März 1756 errichteten Erbsonderungs- F g für den Johann Gottlob von Gersdorf

Rihlr. 16 Gar. zu 5 pCt, als der Ueberrest der Erbegelder desselben von 6866 Rihlr. 16 Ggr.

Auf den Antrag des Königl. Kammerherrn George

Ernst, Grafen von Gersdorff, als zeitigen Eigenthümer des Rittergutes Jannowiy, werden die Inhaber der über die gedachten Forderungen lautenden Dokumente, insbesondere alle diejenigen, welhe durch Erbschaft, Cession oder auf sonstige Weise in die Rechte der ur- sprünglichen Gläubiger getreten sind, hierdurch aufgefor- dert, in dem

am 26, August d. J. Vormittags 115 Uhr vor dem Deputirten Referendarius Gubiy auf dem Königl. Ober - Landesgericht hierselb anstehenden Ter- mine ihre Ansprüche anzumelden, unter der Warnung, daß die Außenbleibenden mit ihren etwanigen Real- Ansprüchen auf das Grundstück werden ausgeschlossen und ihnen deshalb ein ewiges Stillschweigen wid gaus- erlegt werden.

Frankfurt a. d, O., den 12, April 1844,

Königl, Preuß, Ober -Landes gericht,

[560] Nothwendiger Verkauf.

Das im Saayiger Kreise in Hinterpommern belegene, auf 13,051 Thlr. 13 Sgr. 4 Pf. abgeschäßte Ritter- ut Gros Rohrphul soll in dem vor dem Herrn Ober- Kandesgerichts-Referendarius v. Schuckmann am 15. November d. J., Vormittags 10 Uhr, anstehenden Termine in unserem Geschäfts-Lokale Erhb- theilungs halber subhastirt werden. Die Taxe, der neueste Hypothekenschein und die Verkaufsbedingungen sind in unserer Registratur einzusehen.

Stettin, den 20. April 1844.

Königl, Ober - Landesgericht. v M Eltern

[414] i i lleber den Nachlaß des zu Kobylin verstorbenen

Apothekers George Heinrich Theodor Conrad ist heute der erbcasilide Liquidations - Prozeß eröffnet worden. Der Termin zur Anmeldung aller An- sprüche steht am 8, Juli cr., Vormittags um 8 Uhr, vor dem Herrn Ober - Landesgerichts - Assessor Brehmer E des hiesigen Gerichts an.

er sich in diesem Termin nicht meldet, wird aller seiner etwanigen Vorrechte verlustig erklärt, und mit seinen Forderungen nur an dasjenige, was nah Be- friedigung der sih meldenden Gläubiger von der Masse noch übrig bleiben sollte, vertoiesen werden,

Krotoschin, am 2s. Februar 1844,

Königl, Preuß, Land - und Stadtgericht,

[563] Ediktal-Citation,

Der Kaufmann Ernst Alexander Gottschalk von hier- welcher in der Nacht vom 14, zum 15. Mai 1842 ohne Wissen und Willen seiner Ehegattin, Frau Christiane Wilhelmine Juliane Gottschalk, adoptirten Uckermann, seinen Wohnort Erfurt verlassen, seit dem 4. März 1843 die leßte Nachricht von sich gegeben hat, wird in Folge der von seiner genannten Chegattin gegen ihn ange- brachten Ehescheidungs - Klage hierdurch aufgefordert, sich binnen drei Monaten und spätestens in dem auf

den 12. August c., Vormittags 11 Uhr, vor dem Deputirten, Herrn Land- und Stadtgerichts- rath Bothfeld, an hiesiger Gerichtsstelle Zimmer Nr. 9 anberaumten Termine zu melden, widrigenfalls gegen ihn, als habe er seine Ehegattin böslich verlassen, an- enommen und deshalb die zwischen ihnen bisher be- Paükens Ehe getrennt werden wird,

Erfurt, am 416. April 1844,

Königl, Preuß, Land- und Stadtgericht. v, Brauch it ch,

[415] Pi S T A

Auf den dem Kämmerer Lehmann hierselbst gehöri- en, in der Oleraue an der Mordgrube belegenen 65 cker Wechselwiese, sind auf Grund der Verhandlung vom 25, April 1825 und Hypothekenschein vom 27, De- zember 1840, 749 Thlr. 13 Sgr. 2 Pf. rückständige Kaufgelder für die Vorbesißer des Grundstücks, den Dr. Carl Friedrih Renner, den Chirurgus Rothe und die unverehelichte Adelheid Rothe, hypothekarisch einge- tragen und behauptet der Schuldner, daß die Post durch ihn selbs getilgt, er aber nicht im Stande sei, löschungs- fähige Quittung darüber zu beschaffen. Es werden da- her die genannten Gläubiger, dessen Erben, Cessiona- rien, oder die sonst in ihre Rechte getreten sind, hier- mit aufgefordert, im Termine :

den 25. Juli c., Vormittags 10 Uhr,

ihre etwanigen Real-Ansprüche geltend zu machen, wi- drigenfalls die Ausbleibenden mit ihren etwanigen Real- Ansprüchen auf das verpfändete Grundstück weiden prä- fludirt werden und ihnen deshalb ein ewiges Still- schweigen auferlegt werden wird.

Eilenburg, den 15. März 1844,

Königl, Land- und Stadtgericht.

A ll gemeine r Auze ig e V.

250] Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 15, Februar 1844. Das in der Mulacksgasse Nr, 3 belegen? Enzersche Grundstü, gerichtlih abgeschäßt zu 8256 Thlr. 14 Sgr. 4 Pf., soll am 24. September1844, Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe und Hv- pothekenschein sind in der Registratur einzusehen. Die dem Aufenthalt nah unbekannten Geschwister Sorge oder deren Erben werden hierdurch öffentlich mit vorgeladen,

[571] Bea la u 0

Der diesjährige hiesige Wollmarkt wird am 24. und 25. Juni, als am Montage und Dienstage nach 3ten Trinitatis, wie bisher, auf unseren schattigen Linden- wällen abgehalten. Wir versichern, daß für gute La gerung der zum Verkauf gebrachten Wolle, für die Be- quemlichkeit der Käufer und Verkäufer, alle nöthigen Anordnungen getroffen sein werden, und laden zum Besuch des von jeder städtischen Abgabe befreiten Maik tes hierdurch ein.

Mühlhausen, den 22. April 1844.

M Q 0 l

[49] Eva Bad Pn Bei dem unterzeichneten Stadtgericht hat Fr. Friederike Wilhelmine verehel, Weber geb, Neisch hier, Inhaberin eines Pußhgeschäfts, ihr Zahlungs - Unvermögen angezeigt, und es werden nach erfolgter Konkurs - Eröffnung deren bekannte und unbekannte Gläubiger aller Art, bei Verlust ihrer An- sprüche an die vorhandene Konkursmasse und beziehend lich des Rechtes der Wiedereinseßung in den vorigen Stand, hiermit geladen, ben 41:.JZUli 14844 zu rechter Gerichtszeit zur Anmeldung und Bescheini- gung ihrer Forderungen, so wie zur Gütepflegung mit dem Rechtsvertreter und unter sih, im Stadtgerichte allhier gehörig zu erscheinen, sodann aber, wenn ein Vergleich niht zu Stande kommen sollte, mit dem Rechtsvertreter und wegen des Verzugs unter sich zu verfahren und den fünften September 1844 der Bekanntmachung eines Präfklusivbescheids, welcher Mittags 12 Uhr rücksichtlich der Außenbleibenden für bekannt gemacht wird erachtet werden, gewärtig zu sein, Auswärtige Juteressenten haben bei 5 Thlr. Strafe längstens im ersten Termine hier wohnhaste Bevoll- mächtigte zu bestellen. Freiberg, den 11, Januar 1844, Ds Saat t. Sachße,

707 S .. ¿t 4 S 1707| Thüringische Eisenbahn.

Nachdem über die nunmehrige Ausführung des Baues der Thüringischen Eisenbahn von Halle über Weimar und Gotha bis Eiscnach und eventuell bis an die Kur- hessische Gränze zwischen den betheiligten drei hohen Staats - Negierungen von Preußen, Sachsen - Weimar Eisenach und Sachsen- Koburg- Gotha unter dem 19, April c. ein Staatsvertrag vereinbart und das Statut für diese Eisenbahn festgeseßt worden is, bringen wir in erhaltener Ermächtigung vorläufig die nachstehenden beiden Paragraphen des gedachten Statuts zur öffent- lihen Kenntniß:

8. 60,

Da die 67,500 Privat-Actien (§, 6) bis auf 16,250 Stück bereits vertheilt sind, hierauf aber bei der durch den Ausschuß (§. 59) veranlaßten weiteren Zeichnung eine so hohe Summe angemeldet worden isst , daß eine Vertheilung der 16,250 Actien pro rata nicht stattfin- den kann, so soll die Vertheilung in der Weise ein- treten, daß der Zeichner

von 1 bis 5 Actien Eine Actie, 6940 v Zwei Actien, » mehr als 10 Actien Drei Actien erhalte,

Die hierbei noch übrig bleibenden Actien, deren gleich- förmige Vertheilung nicht möglich ist, sind von dem Aus- \husse (§. 59) oder von der Direction (§. 62) zum Besten der Gesellschast zu E

»

Von dem Ausschusse 59) is sofort, sofern es nicht bereits geschehen, eine Einzahlung im Betrage von Zehn Thalern auf jede Privat Actie (§. 6) auszuschrei- ben (§. 14) und einzuziehen. Die Einzahlungen sind nah den von dem Ausschusse zu treffenden näheren Bestimmungen zu leisten, und es werden die eingezahl- en Beträge bis zur erfolgten Einseßung der Direction (§. 62) bei den Magistraten der an der Bahulinie ge- legenen Städte oder bei sonstigen Behörden sicher nie- dergelegt, Jedem Actienzeichner wird über die Ein- zahlung auf sämmtliche ihm zugetheilten Actien Eine Quittung ertheilt, welche bei der zweiten Einzahlung gegen einen Quittungsbogen (§. 13) ausgetauscht wird,

Wer die aisgeschriebene erste Einzahlung auf sämmt- lihe ihm zugetheilten Actien nicht vollständig leistet, fann von dem Ausschusse oder nah Einseßung der Di- rection von dieser sofort seines Anrecbts verlustig erklärt werden.

Demgemäß fordern wir alle diejenigen, welche Actien zu diesem Unternehmen gezeichnet haben, hierdurh auf, die erste Einzahlung von 10 Prozeut auf Höhe des ihnen zuständigen Actien-Betrages in der Zeit vom 23, bis 29, Juni d. J,, Nachmittags 4 Uhr, bei Ver- lust ihres Anrechts, in den Städten Halle, Merseburg, Weißenfels, Naumburg, Apolda, Weimar, Erfurt, Gotha, Eisenach, bei denjenigen Personen, wo sie ihre Zeich- nungen bewirkt haben, gegen eine von dem provisorischen Ausschusse ausgestellte gedruckte Jnterims-Quittung baar zu leisten,

Sogleich nach erfolgter Publication des Staats-Ver- trags und des Statuts wird die erste General - Ver- sammlung der Actionaire ausgeschrieben werden,

Gotha, den 28. Mai 1844.

Der vrovisorishe Ausschuß sür die Thüringische Eisenbahu - Gesellschaft. von Groß. Gr. Keller. K. Herrmann, Wagner. von Brandt. M. Gabler. Jacob, Schöner- mark. J. Geißler. Nuland, Rash. Wuche- rer. Voelker. Henneberg. Arnoldi. Heyland,

Gräf. Bohr. A. Wiedemann, Gaertner.

C. Bath. E. OÖettelt, B, J, Boig|, A O A

sCitcrarische Anzeigen.

So eben is} bei uns erschienen und in Berlin vorrä-

thig bei F. F). Schroeder, Linden 23, Jagorsches Haus : [I] S O7

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U Ee E Erster Nachtragz G F Pa. Von Dr G eva Vaséle 1 gr. 8. geh. Preis 6 Sgr.

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Breslau, No. 8.

704] s

Die Gesellschaft zur Beförderung des D Les unter den Juden wird am Dienstag den 4, Juni, Nach- mittags 3 Uhr, in der Böhmischen Kirche ihr Jahres- fest mit Gesang, Gebet und Predigt begehen ; und es werden hierzu jämmiliche Mitglieder der Gesellschaft, so wie alle, welhe an dem Wohle Zsraels Antheil neh- men, ergebenst eingeladen,

Berlin, 30. Mai 1844, ;

Das Comité der Gesellschaft zur Beförderung des

Christenthums unter den Juden,

573 b]

|

J - | Nach freundschaftlihem Uebereinkommen über-

nehme ih das bisher mit dem Hause M, Wiesen-

: al in Schönebec gemeinschaftlich geführte Geschäft

L

jam hiesigen Plaße vom 1. Juni d. J, ab, unter | Beibehaltung der alten Firma, für meine alleinige |Rechnung.

| Berlin, den 28. Mai 1844,

Adolph Wiesenthal,

Das Abonnement beträgt :

2 Kthlr. für 7 Iahr.

4 Rthlr. - 5 Iahr.

i 8 Rfthlr. - 1 Iahr. in allen Theilen der Monarchie

ohne Preiserhöhung. Insertions-Gebühr für den Raum einer Zeile des Allg.

Anzeigers 2 Sgr.

Mf 154.

I wh a lt. Amtlicher Theil.

Inland, Berlin. Allerhöchste Kabinets-Ordres. Censur-Angelegen- heit, Provinz Posen. Staats -Beihülfe zur Hebung des Schul- wesens, Provinz Preußen. Bauten zu Königsberg. Provinz | Pommern. Wollgaster Wallfishfang in der Südsee. Provinz Sachsen. Diesjährige Versammlung der thüringishen Landwirthe. Rhein - Provinz. Pferderennen zu Düsseldorf. Verschönerung Bonns. Schreiben aus Posen. (Ankunft Sr. Königl. Hoheit des

Prinzen Adalbert.)

Deutsche Bundesftaateun. Königr. Sachsen, Der Gustav-Adolph- | Vercin zu Annaberg. Königr. Hannover, Die Verwaltung der Domanial - Ablösungsgelder. Kammer - Verhandlnngen. Königr.

Württemberg. Beschluß des Stadtraths zu Stuttgart. Auswan- derungen. Grh. Baden. Erllärung des Chefs des Gendarmerie- Corps. Schreiben aus Leipzig. (Nitterschaftlicher Kredit-Verein.) Rußland und Polen, Sti. Petersburg. Ocdens- Verleihung an Ober-Präsident Bötticher, s Frankreich. Deputirten-Kammer. Fortsezung der Debatte über die Supplementar-Kredite, Paris, Evolutioas-Geschwader im Mittel-

meer. Preis - Aufgaben der Afademie der Wissenschasten. Briefe

aus Paris, (Kammer-Arbeiten : Otaheiti und Montevideo. Laffitte's Leichenbegängniß.) Großbritanien und Jrland. London. Ankunst des Königs von

Sachsen. Gerichts -Berhandlungen in Dublin, Repeal - Versamm- | lung. Widerlegung französischer Berichte über den Bund der Völker Ceniral-Asiens, : Niederlande. Aus dem Haag, Abreise Sr. Majestät des Kaisers | von Rußland, | Belgien. Sreiben aus Brüssel, (Die Provinzial-Wahlen und ihre

od Bedeutung in Betreff der Partei - Juteressen; die Differenzial- Zoue,

Se ae F Oriegen, Stockholm, Die Reise des Königs, inberufung der Reichsstände. Einsezung einer Rezentschaft währen der Abwesenheit des- Königs. is A Schweiz. Bern., Besorgnisse vor Unruben im Aargau. Sitten, Dekret des Großen Raths in Betreff der Opposition in Unter-Wallis,

Verhaftungen. Vermischtes.

Jtalien. Neapel. Bestrafung des Schleichhandels, Vermischtes, Von der italiänishen Gränze. Neue Verhaftungen. Die

Uebungen der österreichischen Truppen. Griechenland. Schreiben aus Athen. des D, Kalergis.) Handels- und Börsen-Nachrichten. Berlin. Börse.

(Die neue Hetäriez Erklärung

Al La Men k

A ch 1 n _ AaUPE; As Pr F Pr ES PrE agu E; E ZA -

| Fabrikats unentbehrlih sind. Sollte daneben der Wunsch geäußert | werden, dergleichen Notizen n iht zu veröffentlichen, so wird danach | gewissenhaft verfahren; wer aber die zur Beurtheilung erforderlichen | Daten nicht mittheilt, verzihtet dadur auf die Beurtheilung seiner | Erzeugnisse. Der Verkauf der ausgestellten Gegenstände ist gestat- | tet, deren Auslieferung dann nah dem Schlusse der Ausstellung er- folgt. Die für die Ausstellung bestimmten Sendungen müssen \o zei- | tig gemacht werden, daß ste spätestens bis zum 22. Juli di Y. | hier eintreffen. Es wird wohl faum erforderlich sein, auch den Staats=- und Gemeinde=Behörden, so wie allen Freunden | des deutschen Gewerbewesens, diescs gemeinnüßige Unterneh- | men recht angelegentlich zu empfehlen. Die allgemeine Theilnahme | des Gewerbstandes wird großentheils davon abhängen, daß die Be- | hörden und die Beförderer des Gewerbfleißes ihre Bekanntschaft, | ihren Einfluß zu Gunsten desselben verwenden. Diejenigen öffent- | lihen Blätter endlich, welhe durch ein Versehen um Aufnahme

dieser Bekanntmachung nicht besonders ersucht sein sollten, bitten wir, | zur Verbreitung derselben in ihrem Kreise mitzuwirken. Wir glauben das uns anvertraute s{chwierige Werk mit der festen | Ueberzeugung beginnen zu dürfen, daß der deutsche Gewerbstand einem | Unternehmen seine kräftige Mitwirkung nicht versagen kann, welches | zum Nuben des Vaterlandes begonnen is und zu Ehren des Gewerbfleißes durhgeführt werden muß.

Berlin, den 15. Mai 1844. Kommission für die Gewerbe - Ausstellung in Berlin, (gez) von Viebahn.

__ Mit Bezugnahme auf die vorenthaltene Bekanntmachung benach- rihtigen wir die Gewerbetreibenden der Residenz Berlin und ihres Weichbildes, daß Formulare zur Aumeldung der auszustellenden Gegenstände, vom 21. Mai ab, an allen Wochentagen Morgens von 9 bis 12 und Nachmittags von 2 bis 5 Uhr, auf un- serem Büreau im Königlichen Zeughause (Eingang von Seite der Linden) unentgeltlih in Empfang genommen werden fönnen. Eben- daselbst sind Na h mittags die mit den Anmeldungen ausgefüllten | Formulare, vom 15, Juni an und spätestens bis zum 1. Juli d. J, | wieder abzugeben. Besonders angenehm wird uns sein, wenn die Herren Aussteller durch persönliches Erscheinen mit ihren ausgefüllten Formularen uns Gelegenheit verschaffen, etwaige Zweifel mündlich zu erledigen. Die Anmeldung muß, außer einer möglichst genauen Bezeichnung der auszustellenden Gegenstände, Namen und Wohnung des Ausstellers nachweisen. Die Ablieferung der für die Ausstellung bestimmten

. * Amtlicher Theil.

Se. Hoheit der Herzog Georg von Mecklenburg=-Stre- liß is von Neu-Streliß hier eingetroffen.

Die Wasserkünste im Garten zu Sanssouci werden zufolge Al= lerhöchster Bestimmung in diesem gleih wie im vergangenen Jahre springen; sämmtlihe Fontainen an den Sonn =- und Festtagen von 12 Uhr ab, Dienstags und Donnerstags jedoch von 3 Uhr Nachmit- tags ab nur die Haupt-Fontaine vor den Terrassen.

Sanssouci, den 1. Juni 1844.

Königl. Hof-Garten-Jntendanktur,

GSefanntmach ung über die Gewerbe-Ausstellung in Berlin.

Die unterzeihnete Kommission is mit Leitung der laut Bekannt= machung des Herrn Finanz-Ministers Excellenz vom 10. Februar d. J. beshlossenen Gewerbe-Ausstellung beauftragt worden. Dieses Unter= nehmen, ursprünglich nur auf das Gebiet des Zoll-Vereins berechnet, ist durch die an die übrigen Staaten unseres Vaterlandes ergangene Einladung eine deut sche Angelegenheit geworden, Wenn wir nun unsere deutschen Landsleute aus dem Gewerbsstande zur Theilnahme an dieser in Berlin am 15. August beginnenden Ausstellung hierdurh nochmals einladen, so bedarf es weder eines Beweises der Vortheile, welche die Ausstellung jedem Einzelnen darbietet, noch einer Erinnerung an die Folgen für unser gemeinsames Vaterland, Aber

Arbeiten dürfen wir im Jnteresse der Verfertiger von dem 1. bis | spätestens 22. Juli d. J. erbitten, weil dann die Vertheilung der Räume erfolgt. Neben den eingelieferten Gegenständen wird eine doppelte Ausfertigung der Aumeldungs = Verzeichnisse (in e E gedachten Formularen) erbeten, damit das eine Exemplar, e Geo l , n : mi Bei Be 18 Qa L O zurück gegeben werden könne, Kommission für die Gewerbe - Ausstellung in Berlin. (gez) von Viebahn.

Angekommen: Der Wirkliche Geheime Ober = Finanz - Rath von Bernuth, von Möckow.

Der Kaiserl, russishe Contre - Admiral, Graf von Heyden, von Danzig.

Der Kaiserl, russische Geheime Rath und Senator von Falß, von Posen. i ___ Der Königl, dänische Geschäftsträger am Königl, portugiesischen Hofe, Graf von Luckner, von Königsberg in P: : Abgereist: Der Fürst Konstantin Ghika, nah Hamburg.

lichtamtlicher Theil.

FSnlandD. Verlin, 3, Juni. Geseß-Sammlung enthält nahfolgende Verordnung, die Eröff-

darauf wollen wir ihre Aufmerksamkeit lenken, daß die Augen des -

Gewerb- und Handelsstandes, | l | den Staaten, auf dieses deutshe Werk gerichtet sind; daß die regste #

Theilnahme daran eine Frage der Ehre für die deutshe Jn- wogegen das Zurüdckbleiben wichtiger Gewerbzweige, oder

zu Angriffen auf die Ju- F aden Uns bewogen gefunden, zur Beseitigung der Mißbräuche, zu welchen dustrie unseres Vaterlandes tausendfahe Gelegenheit darbieten würde, F die Eröffnung von Actienzeihnungen für Eisenbahn - Unternehmungen und

dustrie ist; ( die Lauheit einzelner Theile Deutschlands,

Zur Aufnahme der Gewerbe = Ausstellung is von des Königs F

sten Gebäude Berlins, : ! großen Vergangenheit geshmüdckt sind. Es bildet ein Quadrat vonF 290 Fuß langen Seiten, mit einem inneren Hofe von 118 FußF Durchmesser , und besteht aus zwei zur Benußung eingeräumten Stock="F werken. Jede Seite dieses feuerfesten, hohen, hellen und trocknen#

o wie der Regierungen aller frem - 1 24, Mai 1844: f König vonŸ

Verkehr mit den dafür ausgegebenen Papieren betreffend. Vom?

/¿WIE

Friedrich Wilhelm,

von Gottes Gnaden, Preußen 2c. 2c.

der Verkehr mit den dafür ausgegebeñèn Actienpromessen und ähnlichen

# Papi 9 G (A ét : Majestät das Königliche Zeughaus dargeboten worden, eins der shön- f Papieren Anlaß gegeben hat, auf den Antrag Unseres Staats-Ministeriums dessen Räume mit den Erinnerungen einerF

für den ganzen Umfang Unserer Monarchie zu verordnen, wie folgt:

E Niemand darf fortan ohne ausdrüclihe Genehmigung Unseres Finanz-Ministers Actienzeihhnungen für ein Eisenbahn-Unternehmen eröffnen oder Actien - Anmeldungen dafür annehmen, Wer dieser Bestimmung zu- widerhandelt, hat eine Geldbuße von funfzig bis fünfhundert Thalern und

P außerdem die Confiscation des gezogenen Gewinnes vertvirkt.

F. 2, Verträge, welche nah Publication der gegenwärtigen Verordnung

Raums hat neunzehn breite Fenster, und es möchte faum ein Bau F

/ über Actien-Promessen, Jnterimsscheine, Quittungsbogen oder sonstige, die

g werden fönnen, welcher zu dem vorliegenden Zwecke mehr F ortheile darböte. Unter Bezugnahme auf die früheren Bekannt- F

Betheiligung bei einer Eisenbahn-Unternehmung bekundende, aber vor Be-

machungen wird ferner bemerklih gemacht, daß bereits die preußische y und mehrere andere Bundesregierungen sh bereit erflärt haben, die sämmtlichen Kosten des Her- und Rücktransports zu tragen. Was sodann die Entschädigung für Zerbrehen, Zerreißen oder sonstige F äußere Beschädigungen betrifft, welche, sorgfältiger Beaufsichtigung unerachtet, bei den ausgestellten Gegenständen * vorkommen könnten, so liegt es in der Absicht, in den Fällen, in welchen erhebliche Gründe der Billigkeit für eine solhe Ersaßleistung sprechen, dieselben eben so wenig zu versagen, wie dies bei den früheren Gewerbe- Ausstellungen in Berlin ge\chehen is. Bei der demnächst stattfindenden Berichts= Erstattung über die Resultate der Prüfung wird sorgfältig Alles ver- mieden werden, was den Ausstellern zum Nachtheil gereichen könnte; wie denn überhaupt es \sih von selbst versteht, daß wir von den uns ge=- machten Mittheilungen nur den vorsichtigsten Gebrauch machen. Dagegen hoffen wir, daß der deutsche Gewerbstand uns hinreichendes Vertrauen QearEe werde, um die eingesendeten Gegenstände mit allen denjenigen

achrihten (Fabrifkpreis, Ursprung des Rohstoffes u. \. w.) zu beglei- ten, welhe zur Beurtheilung der Tüchtigkeit und Preiswürdigkeit eines

L)

2 richtigung des vollen, auf die Actien oder Obligationen einzuzahlenden Be- j trages ausgegebene Papiere errichtet werden, sollen nur dann, wenn sie so- N fort von beiden Theilen Zug um Zug erfüllt werden, rechtsgültig, sonst Jaber ohne Ausnahme A sein, und es soll eine gerichtliche Klage aus

dergleichen Verträgen überall nicht zugelassen werdèn, auch aus Vergleichen,

welche über hiernah ungültige Ge)|häfte geschl noch Execution stattfinden Y I, PRPINEL Ne „meder, Mage

§. 3, Ueber die im §, 2 bezeichneten Papiere dürfen von den öffent-

Mich bestellten und vereideten Mäklern und Agenten bei Strafe der Amts- 2 S8 Vei andere Geschäfte unterhandelt: vermittelt Aa abgeschlossen Fut Le olche, welche sofort von beiden Theilen Zug um Zug er-

R 4, Den öffentlich bestellten und vereideten Mäklern und Agenten Mpird bei Strafe der Amts-Entsegung hierdurch untersagt, L Wadieren,

elche über die Anleibe bei ausländischen Actien-Unterneh- Mungen oder Anleihen vor Berichtigung des vollen, auf die Actien Per bligationen einzuzahlenden Teiregrs ausgegeben worden sind oder Kinftig ausgegeben werden, irgend ein Geschäft zu unterhandeln, zu ver- titteln oder abzuschließen, ohne Unterschied, ob dasselbe ort von beiden Fheilen erfüllt wird, oder niht, Eine Ausnahme findet nur in Betreff der Papiere für solche ausländische Unternehmungen statt, welche nah den be-

S

reußische Zeitung.

Berlin, Diensiag den 4" Juni

E I L E A R Si P S A M

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Alle Post-Anstalten des In- und Auslandes nehmen Sestellung auf dieses Blatt an, für Berlin die Expedition der Allg. Preuss. Zeitung: Friedrihsstrasse Ur. 72.

1844.

stehenden oder Fünftig abzuschließenden Staats-Verträgen sich auch auf ín- ländisches Gebiet erstrecken; diese unterliegen, gleich den inländischen Pa- pieren, nur den Bestimmungen der §8. 2 und 3. :

§. 5, Die in der Verordnung vom 19, Januar 1836 (Geseß-Samm- lung für 1836 Seite 9 ff.) §. 7 bestimmte Strafe und Verpflichtung zum Schadensersaß tritt auch gegen diejenigen ein, welche, ohne als öffentlihe und vereidete Mákler oder Agenten angestellt zu sein und ohne vermöge ihres Amtes oder Dienstverhältnises im Auftrage Eines der- Kontrahenten zu handeln, gegen Entgelt ein Geschäft daraus machen, über die in den §§. 2 und 4 der gegenwärtigen Verordnung erwähnten Papiere, so wie über Actien, Obligationen oder sonstige Geldpapiere in- oder ausländischer Gesellschaften oder ZJnstitute Geschäfte zu unterhandeln, zu vermitteln oder abzuschließen.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beige- drucktem Königlichen Jusiegel. Gegeben Sanssouci, den 24, Mai 1844,

S) Friedrich Wilhelm. Prinz von Preußen.

von Boycn. Mühler. Graf von Alvensleben, Eichhorn. von Thile. von Savigny. Frh. von Bülow. Bodelschwingh. Graf zu Stolberg. Graf von Arnim, Flottwell.“

Da diese Verordnung mit der am 13. Mai 1840 über den Verkehr mit ausländischen Papieren ergangenen in gewisser Verbin= dung steht, so lassen wir der Vollständigkeit halber leßtere hier noh=

mals abdrucken. Wilhelm, von

„Wir Friedrich Preußen 2c. 2c. haben Uns bei Erlaß der Verordnung vom 19. Januar 1836, den Verkehr mit spanischen und sonstigen auf jeden Junhaber lautenden Staats- oder Kommunal-Schuldpapieren betreffend, die weiteren Vorschriften vorbehalten, um den verderblichen Mißbräuchen, welche sich in dem Verkehre mit der- gleichen Papieren offenbart haben, durch geseßliche Maßregeln zu begegnen, und verordnen demgemäß, nachdem Wir für nöthig befunden haben, den D a Le Papieren überhaupt zu beschränken, auf den An- rag Unseres Staats - Ministeriums, für de - GaTbiE ie I f für den ganzen Umfang Unserer Mo §. 1. Verträge, welhe nah Publication der ge ärti V - nung über ausländische auf jeden Juhaber (auieuve E E deni munal-Schuldpapiere irgend einer Art oder über Actien, Obligationen oder sonstige Geldpapiere auswärtiger Gesellschaften oder Institute errichtet wer- den, sollen nur dann, wenn sie sofort von beiden Theilen Zug um Zug erfüllt werden, rechtsgültig, sons aber ohne Ausnahme nichtig scin, und es soll eine gerichtliche Klage aus dergleichen Verträgen überall nicht zugelassen werden, auch aus Vergleichen , welche über hiernah ungültige Geschäfte in N Papieren geschlossen werden, weder Klage noch Execution ( . __S§. 2. Den öffentlich bestellten und vereideten Mäklern wird bei Strafe der Amts-Entseßzung hierdurch untersagt, über die E bezeichneten Papiere andere Geschäfte zu unterhandeln, zu vermitteln oder abzuschließen, als solche, welche sosort von beiden Theilen Zug um Zug erfüllt werden. Auch müssen alle dur sie abgeschlossenen Geschäfte Dot e t t ne gens Strafe, von ihnen sofort beim Abschluß in ihr Taschen- oder Handbuch und \pà in ihr 1 eingetragen werden. s 0E A PRFRUA DNIs F. 3, Die Verordnung vom 19. Januar 1836 (Geseß - S für R Ls 9 ff.) bleibt auch ferner in Kraft. COME SARREE rkundlih unter Unserer Höchsteigenhändigen Unte i drucktem Königlichen Jnsiegel. E Ae Gegeben Berlin, den 13. Mai 1840.

S) Friedrich Wilhelm, Friedrich Wilhelm, Kronprinz.

von Kampyß., Mühler. von Rochow. von Nagler. Graf von Alvensleben. Freiherr von Werther. Für den Kriegs-Minister: i von Cosel,

von

Gottes Gnaden, König von

und beige-

Rother,

Berlin, 3. Juni, Es is in mehreren Zeitungen gemeldet

Ì worden, daß eine vor kurzem in der Egbert Bauerschen Buchhandlun

A : : S F zu Charlettenburg erschienene Schrift unter dem Titel: , L Die heute ausgegebene Nummer 13 der F Brentano’s Frühlingskranz aus Jugendbriefen ihm geflohten, wie er è selbst verlangte“‘, polizeilich in Beschlag genommen sei. Eine solhe Be=

„nung von Actienzeichnungen für Cisenbahn - Unternehmungen und den F s{lagnahme hat allerdings stattgefunden, allein nicht des Jnhalts

,, Clemens

* dieser Schrift wegen, sondern deshalb, weil sie, obwohl censurpflichtig,

weises der Allerhöchsten Gnade zu erfreuen. haben nämlih auf die nächsten zehn Jahre, ab, für das Großherzogthum Posen 1) 10,000 Rthlr. zur Dotation der Elementarschulen in den kleinen Städten und au Dörfern, 2) 7506 Rthlr. zur Unterhaltung der in den Ge

doch dem Censor nicht vorgelegt war. nets-= Ordre vom 4, Oktober 1842 sollen nämlih die mehr als 20

fee gedachte 1e A ein va f reigebung also, wenn die Beschlagnahme nicht ; sollte, binnen kurzem erfolgen. B L U

gegründeten Rektorats\chulen , 3) 5600 Rihlr, zu Untersti

Nach der Allerhöchsten Kabi=

Druckbogen umfassenden Schriften der Censur nicht unterworfen werden wenn sowohl der Verfasser als der Verleger auf dem Titel genannt ist, Diejenigen Schriften, bei denen das Eine oder Andere nicht der Fall ist, sind daher der Censur auh jeßt noch unterworfen. Auf dem Titel der fraglihen Schrift ist nun der Verfasser niht genannt, nur aus der Dedication läßt sich der Name des Herausgebers entnehmen. Dies aber kann die Namhaftmachung desselben auf dem Titel nicht

vertreten; theils weil das Geseß grade diese verlangt, theils weil das was die Dedication darüber enthält, niht genügend sein würde, um, was doch der Grund is, aus welchem die Namhaftmachung des Ver- fassers überhaupt vom Gesebe vorgeschrieben ist, dadurch erforderlichen Falls den Beweis der Autorschaft zu führen.

Die fragliche Säfift hätte daher nicht ohne Genehmigung der Censur «ebr edeA Ae

fen, und da dies denno geschehen is, so mußte die Polizei-Behö

nah §. 5 der Verordnung vom 30. Juni Me. vie Bn Ls denen Exemplare in Beschlag nehmen, und Eines derselben zur Censur vorlegen. Wird nachträglich die Druck= Erlaubniß ertheilt, \o is die Beschlagnahme aufzuheben, entgegengesebten Falls aber müssen die in Beschlag genommenen Exemplare vernichtet werden. men nah wird der nachträglichen Ertheilung der Druck-Erlaubniß für

Dem Verneh-

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nderniß nicht entgegenstehen, die Wieder-

Provinz Posen. Unsere Provinz hat si eines neuen Be-- es Königs Majestät vom 1. Januar d. J.

De} P/