1844 / 169 p. 1 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

ur Speculation einladend, wobei noch der große

meien 3 2ebensbedürfniß

ben, als nächstes

Verbrauch dessel-

aller germanischen Völker auf dem Kon-

tinent, einige Rücksicht verdient, weil jeder Ausfall in der Aerndte sich sehr

fühlbar macht, Außerdem ist

der große Mangel an Gerste und Hülsen-

‘bten nicht ohne Wirkung auf den Werth von Roggen. i : frächten Vis, behauptet sich, aber für bessere Preise ist noch keine Aussicht, Jn Kleesaat und Spiritus i} seit geraumer Zeit nichts vorgefallen und die

Notirungen als nominell zu betrachten.

oggenlast anlegen

Der E an Schiffen hat die Frachten fest erhalten, Nach Belgien sl.,

nah Amsterdam 22 a 23 Fl, pr, R Ostküste 3 Sh. 9 Pce, a 4

420: Last Weizen, 39

hat man 25 müssen. Nach der englischen Weizen, j

Zufuhren seit dem 27, Mai:

Bekanntmachungen.

786] Aufkündigung der Posener 3¿procentigen Pfandbriefe,

Die Jnhaber der Posener 3zprocentigen Pfandbriefe werden hiermit in Kenntniß gesetzt, daß die Verzeichnisse der gezogenen und in termino Weihnachten 1844 an unsere Kasse gegen Baarzahlung des Nenniverths ein- zuliefernden ZZproceutigen Pfandbricfe bei den beiden landschaftlihen Kassen hierselbst, an den Börsen von Berlin und Breslau ausgehängt, so wie, daß solche in den hiesigen Zeitungen, in dem Intelligenzblatte und in den öffentlihen Anzeigern der Königlichen Negierungs- Amtsblätter in Posen und Bromberg, nicht minder ín der Berliner Haude- und Spenerschen Zeitung und der Breslauer Zeitung eingerückt worden sind,

JFndem wir diefe Pfandbriefe hiermit kündigen, for- dern wir die Jnhaber derselben unter Hinweisung auf die Allerhöchste Kabinets - Ordre vom 15. April 1842 (Gesez-Sammlung Nr. 14 pro 1842) auf, solche nebst den dazu gehörigen Zins-Coupons von Johanni d. J. ab {hon in dem pro Johanni d. J, bevorstehenden Zinsen-Auszahlungs-Termine, bei Vermeidung eines auf ihre Kosten zu erlassenden öffentlichen Aufgebots, an un- sere Kasse gegen Empfangnahme einer dafür auszurei- chenden Recognition einzuliefern und demnächst den Nenn- werth der eingelieferten Pfandbriefe in baarem Gelde am 4. Januar 1845 zu erheben,

Posen, den 12. Juni 1844.

General - Landschafts - Direction,

[192] Subhastations-Patent wegen der Daubißer Güter,

Auf den Antrag des Magistrats zu Goerliy sollen die der Hertel- Neumann - Zucherschen Familicnstiftung gehörenden, im rothenburger Kreise der Königl. preuß, Oberlausiy, 4 Meilen von Goerliß, 2 Meilen von Ro- thenburg, 25 Meilen von Muskau und 55 Meilen von Baugyen gelegenen, unter unserer Gerichtsbarkeit stehen- den Allodial - Rittergüter Ober-, Mittel- und Nieder- Vorwerk Daubiy mit Neuyammer und Daubiy mit

Walvdors (gemeinhin Ali-Daubiy genann) im Wege

der freiwilligen Subhastation an den Meistbietenden

verfaust werden und es is} zur Abgabe der Gebote ein

Termin auf den 12, Oktober d. J., Vormittags

um 40 Uhr, vor dem zum Kommissarius ernannten

Ober - Landesgerichts - Assessor Jonas auf dem Schlosse hierselbst im Parteienzimmer angeseßt worden, wozu Kauflustige hierdurh eingeladen werden,

Diíe gedachten Güter, welche als ein Ganzes ver- kauft werden, da sie in wirthschaftlicher Hinsicht in eng- ster Verbindung stehen, sind von der Fürstenthums- Landschaft zu Görliß Behufs des öffentlichen Feilge- bots auf 76,632 Thlr. 10 Pf. und Behufs der Be- áfandbriefung auf 71,954 Thlr. 24 Sgr. 2 Pf. abge- schäßt worden, und haben im Ganzen eine Fläche von 4187 Morgen 23 (]R,, worunter 398 Morgen 167 CIN. Aer, 211 Morgen 115 (N. Wiesen, 86 Morgen 22 CIR, Hutung , 459 Morgen 41 [1NR, Teiche und 2791 Morgen 81 [IN. Forsten. Es gehören dazu drei Vorwerke , eine Schäferei, eine Brauerei, eine Mühle, eine Ziegelei, ein bedeutender Torfstih, das Necht, jährli drei Kram- und Viehmärkte zu halten und die sonstigen gutsherrlichen Gerechtsame. Die Gebäude auf dem einen Vorwerk und namentlich das Wohnhaus sind massiv, auf den anderen Vorwerken theils von Fach- werk, theils von Holz, sämmtlich in gutem Zustande. Das leßtere is der Fall bei dem lebenden und todten Beilasse.

Die Taxe und die Verkaufs-Bedingungen können in unserer Konkurs - Negistratur eingeschen werden, auch werden über die Bedingungen der Magistrat zu Gör- li und dessen Bevollmächtigter, der Justizrath Ziekursch hierselbst, auf Erfordern die nöthige Auskunft geben, Jn Betreff der Verkaufs - Bedingungen wird dabei na- meutlich hervorgehoben, daß die von dem früheren Guts- besißer Hertel veräußerten, noch nicht abgeschriebenen Parzellen nicht mit verkauft werden, wohl aber eine von dem Mertinatschschen Bauergute zu Daubih acquirirte, noch niht dem Real - Verbande dieses Bauerguts ent- zogene und dem Hauptgute zugeschriebene Parzelle, Nach der testamentarischen Ls des verstorbe- nen Gutsbesizers Hertel, welchem die Güter gehört ha- ben, dürfen dieselben nicht unter 86,000 Thlr. verkauft werden, es können daher auch Mindergebote nicht an- genommen werden,

Der in dem Bietungs - Termine meistbietend Blei- bende hat in demselben den zehnten Theil seines Ge- bots in inländishen Pfandbriefen oder Staatsschuld- scheinen als Caution zu erlegen und Kauflustige, welche nit als zahlungsfähig bekannt sind, müssen, wenn sie zum Bieten zugelassen werden sollen, eine Caution von [Set aid n Pfandbriefen oder Staatsschuldscheinen estellen,

Glogau, den 6. Februar 1844,

Königl, Ober - Landesgericht, 1, Senat. (L, §,) v, Forckenbedck,

S, _ Freiwilliger Verkauf. ónigl, Ober-Landesgericht zu Cöslin, K rv in Hinterpommern im Fürstenthumschen Kreise ch egene, der verwittweten Gutsbesißer Schroeder, ge- Ri Vork »en allenhayn, und deren minorennen Sobn, asi valbert, gehörige, im Jahre 1844 nach land- s g Grundsägen auf 35,605 Thlr. 6 Sgr. 8 Pf. e 209 all tenen landwirth\chastl en Grundsäßen ant V n 28 Sgr. 4 Pf. Aaeschänle Erb- und freiwilligen Subhastation in wr de Per I nino 22 12. Me RES d. J, Vormittags 10 Uhr m Znstructions - Zimmer unseres Kollegienhauses sub- hastirt oder nah Umständen vom 4. Oktober c. ab ver- pachtet werden, Hypothekenschein, Kauf- und Verpach-

Sh. pr, Quarter

72?; Last Roggen,

All

tungs - Bedingungen können in unserer Registratur ein- |

gesehen werden.

[784]

25, Zuni,

gefordert.

Königl. preuß, (L. S.)

[492]

und Hartmann Termine haben

behaltung des zum Juterims- 1 bestellten Herru Justiz-Kommissarius Billerbeck zu erklären, Greifenberg, Königliches Land- und Stadtgericht.

[516]

vom 10, Juni

rien, P

[502]

[339]

Verein [643b]

Loosen für die übernehmen

[642 b]

kaufmännischen

Cöslin, den 11. Juni 1844, Königl. Ober - Landesgericht,

Unter Verweisung auf die den stralsunder Zeitungen ausführlich eingerücten Ladungen vom heutigen Lage werden auf den Antrag der Kinder und Erben des ver- storbenen Pächters Arndt zu Zipke alle diejenigen, welche an dessen Nachlaßmasse, insbesondere an das Pachtrecht der Domanial - Güter Zipke und Flemendor}, die dazu gehörigen Jnventarien, Saaten und Aer-Arbeiten, den achtvorshuß oder aus irgend einem an- deren Rechtsgrunde Ansprüche zu haben glauben möh- ten, zu deren Anmeldung und Beglaubigung in nadh- stehenden Terminen :

Assecurations-P

Morgens 10 Uhr, bei Vermeidung des am 27, 2 d. J, zu publizirenden Práäfklusiv-Abschiedes, hiermit auf-

Datum Greifswald, den 25. Mai 1844.

Ediktal Ck 110 n. Ueber das Vermögen i ina Schulze zu Gülzow is von uns der Konkurs erössnet und ein General-Liquidations-Termin auf iden 30, Juli d, J., Vormittags 40 UYF/ im hiesigen Gerichtslokale angesezt worden, ; Es werden daher sämmtliche Gläubiger des Gemein- \huldners hierdurch vorgeladen, p Konkursmasse innerhalb drei Monaten, längstens aber in diesem Termine anzumelden und zu widrigenfalls sie mit ihren Forderungen werden ausgeschiossen werden und ihnen deshalb gegen die übrigen Gläubiger ein ewiges Stillschweigen auser- legt werden wird, / j / Unbekannte oder zu erscheinen Verhinderte können sich an die Herren Justiz - Kommissarien Wernicke hierselbst

Avertissement.

Für das Kirchen-Aerarium zu Schönborn stehen guf dem zu Gruhno sub No, 14. belegenen, fenbuhe von Gruhno No. 14. Gartengute des Johann Carl Wienert aus der geridht- lihen Obligation des Besißers, d. d. brilugk den 12. September 1823, laut Hypothekenscheins

verzinsbar, Rubr. Il. No. 3.,

V ie Schuld selbs is noch existent, das ausgefertigte Dokument aber verloren gegangen, und es werden da- her auf den Antrag des Kirchen-Vorstandes zu Schön- born alle diejenigen, welche als Eigenthümer, Cessiona- fand - oder sonstige Briefs - Jnhaber an die ge- dachten 50 Thlr, oder das darüber ausgestellte Jnustru- ment Ansprüche zu haben vermeinen, fordert, sich in dem zur Anmeldung der Ansprüche

am 20, Julí cr., auf dem hiesigen Land - und Stadtgericht anstehenden Termine einzufinden und ihre Rechte an das oben- gedachte Kapital der 50 Thlr, und das verloren gegan- gene Dokument geltend zu machen, weil außerdem das lehtere amortisirt und für den Gläubiger von neuem ausgefertigt werden wird.

Dobrilugk, den 6. April 1844, Königl, Land - und Stadtgericht.

Bekanntma chung-e Nothwendiger Stadtgericht zu Berlin, Das ín der Fruchtstraße, | | belegene Hochkirchsche Grundstück, taxirt zu 10,429 Thlr, 19 Sgr. 3 Pf., soll am 19, November 1844, Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden, pothekenschein sind in der Registratur einzusehen, Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 6. Márz 1844. Das vor dem Landsberger Thor belegene Grundstü des Müllers Leonhardt, mit Einschluß von 2806 Thlr. 27 Sgr. 6 Pf. Brand - Entschädigungsgelder für die abgebrannte holländische Bindmüh {äßt zu 6045 Thlr, 6 Pf,, soll am 15. Oktober 1844, Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. pothekenschein sind in der Registratur einzusehen.

Pferdedressur.

Für diejenigen Herren, i Wett - Serien der verschiedenen Rennen

wollen, werden solche im Versammlungs- Lokale des Vereins, Dorotheen - Straße Nr, 11, nah Wunsch ausgefertigt werden.

Berlin, den 15, Juni 1844. von Below, Falckmann. Dem mehrseitig angeregten Wunsche eines geehrten

sich die Fuhrleute;

982

397 Last Gerste, 1165 Last Hafer, 1430 Last Leinsaat , 1315 Last Erbsen, 13 Last Hanfsaat, 38 Last Rappsaat, außerdem liegen vor der Stadt auf dem- Strome noch circa 4000 Last Roggen, Leinsaat 2c. l Weizen, weißer 132pfd. 370 a 380 Fl, bohbunter 130/131pfd. 360 a 365 F!., bunter 130pfd, 340 a 350 Fl., rother 126./129pfd, 333 a 350 Fl. Rogge 118 / 120psd, 170 a 174 Fl, frischer polnischer 120pfd, 162 a 168 Fl, V / H 1 Gerste, große 1410pfd, 195 a 200 Fl, fleine 103 /104p\d. 170 a 175 Fl, Hafer, s t Fl. Bohnen, 235 a 240 Fl,

73 /75pfd. 110 a 115 Fl, Erbsen, weiße neue 215 a

Rappsaat 480 Fl, Winterrübsen 460 Fl,

Berg aus Stargard,

Schön aus Stolp und Cioil - Senat, Malzahn aus Belgard

A S I 29S lin und Stolp verbunden.

sowohl -von Berlin nah Stolp,

er 7

Tagen liefern. pro Centner festgeseßt, Zwischenstationen , so

nehmen. 16, Juli und 6. August d, J.- c August

Berlin, den 12, Juni 1844, Hofgericht von Pommern und Rügen, v, Möller, Praeses.

e

des Kaufmanns Ferdinand

zu wollen, : Stolp, den 12, Juni 1844.

i Joh, ihre Ansprüche an die Dr

e

bescheinigen, Ötte’ s Wwe.,

an die Masse C, F. Kölling, J, Gottschalk, Albert Neiyßke, P

zu Treptow a. R. wenden, Jn dem [785]

sich die Gläubiger zugleich über die Bei- urator und Kontradiitor

nuar 41803 zum

5. Â 844, í den 25. März 4 28, Juni 1808,

Abgang gebracht,

im Hypothe- riht von einem bereits

»ag. 157, verzeichneten Justizamt Do-

1833, 50 Thlr. Cour. zu 5 pro Cent

hypothekarish einge-

werden wird. Den 22, Mai 1844.

hierdurch aufge- Vormittags 11 Uhr,

beziehen, vorräthig in Berlin,

und Kunsthandlung,

[777] und die

tar, Priserend, Ppek,

Verkauf. den 2, April 1844. Ee der Palisadenstraße,

Dr. Joseph

Taxe und Hy-

gr. 8. Preis 1 Fl. Der Herr Verfasser wurde

le, gerichtlich abge-

Taxe und Hy- | über die staatsre

Verwaltung.

für Pferdezucht und

den Städte genau beschrieben, Der

welche die Vertheilung von

um auch außer

von Willisen,

Publikums Pommerns zufolge haben

Fnnern vollkommen

-

Wienand aus Rügenwalde,

zu einer am Sonnabend den l5ten dieses beginnenden regelmäßigen Reisefahrt auf einer Achse zwischen Dex-

Es werden von denselben allwöchentlich jeden Mittwoch und Sonnabend, wie umgekehrt, von

Stolp nah Berlin, Wagen abgehen und stets in acht

Der Lohn von Berlin nach Stoly is auf 1 Thlr, und

» Berlin nah Köslin auf 2 und werden sie die Güter der wie danziger und westpreußische Güter, im Verhältniß eben so zur billigsten Fracht mit-

Die Expeditionen dieser Wagen, #o wie die Annahme ver Güter für dieselben, werden in Stolp bei dem Herrn

Carl Westphal und in Berlin bci uns stattsinden.

(S f t ) i Jeserih & Schwedler, Neue Königsstraße Nr. 74. Auf vorstehende Annonce Bezug nehmend, e nachstehende Kaufleute von Stolp, Rügenwalde, Schlawe und Cöslin ihre geehrten Geschästsfreunde in Berlin, ihnen ihre Güter nur mit diesem Reisefuhrwerk verladen

Herrm. Küster,

F, W. Arnold, J. F. Grunau J ; ' Carl Sievert,

Stryck, H, M. Frit\ch, Arnold, C. F. Brauer, : F, C. Wodtke, F. A. König, S. C. Riensberg, A. A. Westphal, ó | PhilippFriedländer, SalomonFriedländer, ( David Stern, Ludwig Buchert, ufahl,

Ediktal-Citation.

Der Söldnerssohn Leonhard Häsele aus Nähermem 74, ging am 0. Ja-

bayerischen Militair, trat beim óten

leihten Bataillon ein und wurde vermöge Ordre vom

nachträglih vom 13. Mai 1807, als

vor dem Feinde vermißt, in den Listen der Armee in

ming, geboren am 21, Januar 17

Nach Angabe seiner Verwandten, welche diese Nach- verstorbenen Augenzeugen ha- 1807 bei Sierok in es is auch seit die- r hierhergekommen. erden nun gedach- e Descendenz auf- ten a dato vor un-

ben wollen, soll derselbe im Jahre Polen gefangen worden sein, und ser Zeit keine Nachricht über ihn meh

Auf Anirag seiner Verwandten w ter Häfele ober dessen erbberechtigt gefordert, sih innerhalb drei Mona terzeihnetem Gerichte über ihre Existenz widrigenfalls das Vermögen Häfele's p / ter dessen Jntestaterben ohne Cautionsleistung vertheilt

(L. S.) Königl. bayerisches Landgericht Nördlingett,

Literarische Anzeigen. n der J. G. Calve schen Buchhandlung in Prag ist L eben erschienen und durch jede Buchhandlung u Gropius sche Königl, Bauschule Laden Nr. 12:

Albanien, Rumelien

österreichisch-montenegrinische Gränze,

oder statistisch-topographische Darstellung der Paschaliks Sku- ¡ Toli-Monastir, Jakova, Tirana, Kavaja, Elbassan und Ohrida, so wie des Gränzdi- strifts von Budua ín Oesterreichisch-Albanien, nach eigenen Beobachtungen von

Müll ‘Fri d

N. K. Krei8physifer zu Prag, emeritirtem K, K, Sani-

L U in Albanien und Numelien, Chrenbür-

ger der Stadt Budua in Dalmatien und Mitgliede vieler gelehrten Gesellschaften.

Mit einer Vorrede von Dr. Paul I ose Nebst einer Karte von Albanien.

40 Kr. C. _M,

durch seine Stellung als

Arzt in den Stand geseht, diesen noch fast ganz unbe-

faunten Theil der europäischen Türkei genau, fennen zu

lernen, Von höchstem Juteresse sind die Mittheilungen

über die gegenseitigen Verhältnisse der sechs verschiede-

nen Völkerstämme, welche diese Gegenden bewohnen,

chtliche Stellung der chrifstli-

cen Glaubensgenossen und über die politische

Die einzelnen Bezirke dieses Landes wer-

den ausführlich geschildert und namentlich die bedeuten-

elehrte und gründliche Forscher Herr Dr. P. J. Schafarik sagt in der Vorrede: „Der hochachtbare Herr Verfasser , zunächst durch seinen Beruf als Arzt in ei- uige der am wenigsten bekannten Länderstriche der Tür- kei geführt, wußte seinen dortigen Aufenthalt und seine besonders günstige äußere Stellung dazu einer nächsten Berufssphärez durch flei- iges und umsichtiges Einsammelu geographischer und statistischer Notizen, der Wissenschaft zu nügen. auch nur einigermaßen die Duukeclheit kennt, die auf der von unserem Herrn Verfasser bereisten und beschrie- benen Landstrecke ruht, eine Dunkelheit nah Außen, der nur die intellektuelle und moralische Uen im gleichkommt; wer es we

Leinsaat, Silagsaat 113 /114pfd. 290 a 360 Fl. nah Qualität, Flachs, Drojan, t 104 Fl., Oberl, Kron- 92 Fl., Neustädter a 7: Fl, Codilla- 34 a 6 Fl, L

Hanf, Neinlagen- 9 a 102 Fl,, Schnittlagen- 85 a 9 Fl., Lagen rus}. 9 Fl, Heede 4 a 55 Fl. : Talg, Lichtentalg 12 Fl., Seifentalg 11% Fl, pr, Stein, Kleesaa t, rothe 3 a 35 Sgr., alte 22; Sgr., weiße 52 a 5% Sgr. Thimotheesaat, neue 2% a 3 Sgr. Häute, getrocknete 627 a 74 Sgr., Kalbfelle 9 Sgr. pr. Pfd. Oel, russ. Hanföl 14 Rihlr, , Nüböl 105 Rthlr., Leinól 10 Rihlr,

r, Ctr.

G Spiritus pr. 9600 % 95 Nthlr. zum Transit,

Matten, bastene 20 Sgr. pr. 5 Stück.

mühsam der historische und geographische Forscher , der seinen Fleiß dem Studium des Einzelnen und Positiven widmet, scin lückenhastes Stückwerk von Kenntinijjen in diesem Gebiete der Wissenschaft aus unzulänglichen Hülfsmitteln zusammenstoppeln muß: der wird gewiß dem Herrn Verfasser Dauk wissen, daß er sich im JZn- teresse der Wissenschast entschlossen hat, hier Beobach - tungen durch den Drucf bekannt und gemeinnußig zu machen, ““ i :

„Die beigegebene Karte wird den Gebrauch des Werk- chens durch Veranschaulichung des in demselben beschrie- benen geographischen Schauplahes wesentlich erleichtern,

A [788] , i : Mit dem ersten Juli beginnt ein neues Quartal der Weser-Zeitung, zu welchem bei allen verehr- lichen Post-Aemtern und Zeitungs-Expeditionen Austräge entgegengenommen werden, ét Die Weser - Zeitung

wird die wohlwollende Aufnahme, welche ihr seit der Zeit ihres Bestehens auch ín weiteren Kreisen des Va- Frlandes zu Theil geworden is, nicht besser anzuerken- nen wissen, als wenn sie beharrlih und ihrem Ziele ge- treu den einges{hlagenen Weg auch fernerhin verfolgt. Sie wird, begünstigt durch zahlreihe Verbindungen mit den bedeutendsten Pläßen Europas und Amerika’s, fortfahren, dem politischen wie dem merkantilischen Theile eine gleiche Ausdehnung und Sorgfalt zu widmen, ohne weder den einen, noch den anderen nur als eine untergeordnete Zugabe zu betrachten, außerdem wird das

L D

Sonntagsblallt in der bisherigen Weise ein reichhaltiges und interessan- tes Feuilleton in sich vereinigen, Wie durch diese Man- nigfaltigkeit ihres Inhalts sich die Weser-Zeitung wohl vor allen deutshen Blättern auszeichnet, so wird sie auch in ihrer Richtung vor jeder Einseitigkeit sich zu bewahren wissen und niemals, weder über dem Haschen nah dem blos Pifanten, noch einer falschen Theorie zu Gefallen, die Würde ihrer Aufgabe vergessen, welche sie darin erkennt, auch ihrerseits zur fortschreitenden Ent- widelung des nationalen politischen Lebens mit- uwirken, ; Zu Inseraten halte ih die Zeitung ebenfalls bestens empfohlen; die Gebühren betragen pxo Zeile 1 gGr,

Bremen, im Juni 1844.

7; Sgr.

ersuchen

A. P; Lahrs, J (C. Weller,

M. Stern,

C. Schünemann.

0 der Gselliusschen Buch- und Antiquar-Handlung, Kur- sir. 51 neben dem Intelligenz- Comtoir, ist zu den beibemerk- ten schr wohlfeilen Preisen vor- räthig:

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[644 b]

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169.

Die vierteljährliche Pränumeration diefer Zeitung beträgt 2 Rthlr. Preuß. Cour. für das Jnland. der Stadt wohnende Pränumerant erhälí das Blatt durch die Stadtpost, schon den Abend vor

bewirken ihre Bestellungen rechtzeitig bei den resp. Posi-Aemtern; wer dies versäumt, Für einzelne Nummern des Blattes is der Preis 2, Sgr j

in den Allgemeinen Anzeiger dieser Zeitung 1 Wo in Empfang genommen werden.

Expedition selbs (Friedrichs-Straße Nr. 72) gemacht, dem angegebenen Datum, frei ins Saus gesandt. kann nicht mit Gewißheit die Nummern erwarten,

Uebrigens if die 9 Uhr ab bis Nachmittags

Preußis

und jeder innerhalb der Ringmauke Nuswártige, die vor der hier eingegangenen Einrichtung getroffen, daß Inserate, deren Aufnahme 4 Uhr in unserem Expeditions - Lokale,

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Berlin, Mittwoch den 1Gten

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des In- oder Auslandes , Meldung erschienen fînd.

Friedrichs : Straße Nr. 22,

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D 4 . Juni

Alle Post-Anstalten des In- und Auslandes nehmen estellung auf dieses Slatt an, für Serlin die Expedition der Allg. Preuss. Zeikung: Friedrihsstrasse Ur. 72.

ung.

1844.

Bestellungen für Berlin werden in der

gewünscht wird, an den Wochentagen von Morgens Der Preis der Jusertion beträgt für den Raum

einer Zeile 2 Sgr. Um wiederholten Anfragen zu begegnen, wird zugleich bemerkt, daß in dem Nmnzeiger der Allg. Preuß. Zeitung, «áiflér geritóilichen ‘ünd andere Mett R B Alett:

machungen der Königl. Behörden, finden.

It E

Amtlicher Theil.

Inland. Berlin, Die Anordnung eines Handels-Raths und Eirich- tung eines Handels-Amts. Pr ovinz Pommern. Bericht aus Swine münde über die Abfahrt Sr, Majestät des Kaisers von Rußland. Schreiben aus Gnesen. (Fahnenweihe.)

Deutsche Bundesstaaten. Herzogth. Sachsen-Koburg-Gotha., Ankunst ver Herzogin von Kent in Koburg, Eine neue Composition des regierenden Herzogs, Fürstenthum Neuß-Greiz. Tod des Erb- prinzen. Freie Stadt Frankfurt. Das Journal de Franc- fort über die Reise des Kaisers von Rußland nach England, Schrei- ben aus München. (Brand einer Maschinenfabrik.) :

Frankreich. Deputirten-Kammer. Eisenbahn-Debatten, P aris, Arbeiten der Deputirten-Kammer in dieser Session. Briefe aus Paris, (Deputirten-Kammer: Verwerfung eines Amendements zu Gunsten dex Eisenbahn- Ausführung auf Staatskosten. Konferenz zwischen Herrit Guizot und dem neuen nord-amerifanischen Gesandten über die Angele- „genhcit von Texas z Trauer um den Herzog von Angoulème,) j

Großbritanien und ZFrland. Oberhaus, Die französischen Feind- seligkeiten gegen Marokko. London, Hofnachricht, Parlamenis= Verhandlungen. Bs j

Belgien, Brüssel, Diskussion des Gesez-Entwurfes über die Tabacks- D AE Nachrichten über den in England verhafteten Grafen Ostrowsfi, j

Spanien. Schreiben aus Madrid. (Der Ex - Minister Portillo ent- wichen z die Streitigkeiten mit Marokko.) i

Griechenland. Athen. Rundschreiben des Kriegs-Ministeriums.

Eisenbahnen. München. Befehl zur Beschleunigung der Eisenbahn- Arbeiten, Schreiben aus Prag. (Senkung eines Theils der Bahn.)

VAON und Börsen-Nachrichten, Berlin, Börsen- und Marlt- ericht,

Amtlicher Theil.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht :

Dem Kaufmann und Tuch-Fabrikanten Emil Friedrich Wil» helm Prätorius in Berlin und dem evangelischen Pfarrer Werner zu Konradswaldau im Kreise Brieg den Rothen Adler - Orden vierter Klassez so wie dem Unteroffizier und Bataillons - Tambour Salz = mann vom 1sten Bataillon (Breslau) 10ten Landwehr - Regiments die Rettungs - Medaille mit dem Bande zu verleihen;

Dem zum dirigirenden Arzte der geburtshülflihen Klinik und der Klimik für \sophilitishe Krankheiten in dem Charité-Krankenhause hierselbst, so wie zum außerordentlihen Professor in der medizinischen Fakultät der hiesigen Universität, ernannten Sanitäts-Rath Hr. S ch m idt aus Paderborn den Charakter eines Geheimen Medizinal-Raths bei- zulegen z und

Den Rittergutsbesißer und Kreis - Deputirten G ottwald auf Mabdorf bei Kreuzburg zum Direktor und Mitgliede des Kredit-Jn-- stituts für Schlesien zu erneunen.

Der Justiz - Kommissarius Gottlieb Eduard Bublaßbßki zu Rybnik is zugleich zum Notarius im Departement des Königl, Ober= Landesgerichts zu Ratibox ernannt; und :

Der Justiz - Kommissarius Engelhard t zu Wollstein zugleich zum Notarius im Departement des Ober - Landesgerichts zu Posen bestellt worden.

Bekanntma nt

Vom 1. Juli c. ab wird eine tägliche, zweispännige Schnellpost zwischen Frankfurt a. d. O. und Posen über Küstrin in Gang kom- men, welche aus Frankfurt a. d. O. um 4 Uhr Nachmittags, nach Ankunft des zweiten Dampfwagenzuges aus Berlin, abgeht und zu Posen am folgenden Tage um [1 Uhr Vormittags ankommt, auf dem Rückwege aber aus Posen um 105 Uhr Vormittags abgefertigt wird und zu Frankfurt a. d. O. am folgenden Tage um 6 Uhr Mor-=

A eintrifft, zum Anschlusse an die erste Dampswagenfahrt nach erlin.

Zu dieser Post, welche von Conducteuren nicht begleitet wird, fommen viersibige Wagen in Anwendung.

____Gür diejenigen Personen, welche im Hauptwagen nicht Raum finden, werden bequeme Beichaisen gestellt.

Das anae beträgt 8 Sgr. pro Meile, wofür jeder Rei- sende 30 Pfd. Effekten ohne Bezahlung mit sih führen kann. Hier= von wird das Publikum in Kenntniß gesebt.

Freyenwalde, den 16, Juni 1844.

Der General - Postmeister. von Nagler.

llichtamtliher Theil.

ÎInland.

Berlin, 18. Juni. Die Geseß-Sammlung enthält in Nr, 16 die nachfolgende Verordnung wegen Anordnung eines Han= dels-Raths und Errichtung eines Handels-Amts.

der K! örden, literarischen und Kunst -Anzeigen, auch Familien-Nachrichten jeder Art, Auswärtige haben ihre Inserate unter dèr Adresse der Expedition in franfirten Briefen einzusenden.

„Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von Preußen 2c. 2c. Ï haben in landesväterlicher Fürsorge für die Interessen des Handels und der Gewerbe beschlossen, einen Handels = Rath unter Unserem unmittelbaren Vorsibße anzuordnen und einf Handels-Amt, mit welchem das statistishe Büreau verbunden werden soll, zu errihten, und ver-

ordnen zu dem Ende, was folgt:

O Handels= Rathe sollen unter Unserem Vorsibe die wichtigeren Angelegenheiten des Handels und der Gewerbe, mit Ein- {luß der Schifffahrt, nachdem solche in den betreffenden Ministerien unter Mitwirkung des Handels = Amts (§. 3) vollständig vorbereitet worden sind, berathen und zu Unserer Entscheidung gebracht werden. Es gehören dahin alle auf jene Angelegenheiten bezügliche allgemeine Maßregeln, namentlich die Entwürfe zu Geseßen über Haudel und Gewerbe, Veräuderungen des Zolltarifs, Handels- und Schisffahrts- Verträge mit auswärtigen Staaten, Einrichtungen im Junern zur Belebung des Verkehrs “und der Judustrie 2c. Wegen derjenigen dieser Angelegenheiten, welhe noch eine weitere Vorbereitung im Staats-Ministerium oder im legislativen Wege erfordern, werden Wir, bevor Wir über dieselben entscheiden, das Erforderliche besonders anordnen.

8, 2, Der Haudels-Rath besteht aus: 1) dem Minister, welcher in Unserem Kabinet den Vortrag in Handels=-= und Gewerbesachen hat, 2) dem Kabinets-Minister für die auswärtigen Angelegenheiten, 3) dem Finanz-Miuister, 4) dem Minister des Junern, 5) dem Justiz- Minister, und 6) dem Präsidenten des Handels -Amts (§. 4), Die Mitwirkung des Justiz=- Ministers tritt nur bei legislativen Gegen= ständen ein. Sollten Wir den Vorsiß im Handels-Rathe Selbst zu führen verhindert sein, so leitet der älteste der anwesenden Staats- Minister die Berathung; das Resultat derselben muß Uns in diesem Falle mittelst Vorlegung des Protokolls angezeigt werden,

§. 3, Das Handels-Amt is bestimmt, zu fortwährender Erhal- tung einer vollständigen Uebersicht über den Zustand und Gang des Handels und der Gewerbe die nöthigen Nachrichten zu sammeln, und mittelst derselben die nah §. 1 vor den Handels - Rath gehörenden Angelegenheiten vorzubereiten. Demselben steht aber eine Theil- nahme an der Verwaltung des Handels= und Gewerbewesens nicht zuz diese verbleibt den dafür gegenwärtig angeordneten Behör- den, und wird in den hierauf bezüglihen Geshäfts-Verhältnissen der Handels-Kammern und kaufmännischen Corporationen zu dem Finanz- Ministerium und dessen Abtheilung sür Handel und Gewerbe 2c. nichts geändert. :

g. 4, Dem Handels-Amte steht ein Präsident vor, welchem das zu seiner Hülfe erforderliche Personal beigegeben wird. Derselbe leitet die sämmtlichen Geschäfte des Handels = Amts selbstständig und unter eigener Verantwortlichkeit, Jm Handels - Rathe steht ihm, gleich je- dem anderen Mitgliede, eine Stimme zu, und er kann daher auch verlangen, daß seine von der Mehrheit abweichende Ansicht, wenn Wir der Berathung niht Selbst beiwohnen, zu Unserer Entscheidung besonders vorgetragen werde. i .

g. 5, Der Präsident des Handels - Amts hat sich in einer stets lebendigen Kenntniß von den Verhältnissen des Handels und der Gewerbe, dessen Bedürfnissen und der zu ihrer Abhülfe geeigneten Mittel, so wie in einem steten Wechselverkehr hierüber mit den be- treffenden Ministerien, zu erhalten. Lebtere, wie Ersterer, haben die Befugniß, in Beziehung auf dergleichen in ihrem Geschäftsfreise sich kundgebende Bedürfnisse gutachtliche Vorschläge im Handels- Rathe zur Sprache zu bringen. x S 6. Der Präsident des Handels - Amtes beruft, wo es zur Erörterung wichtiger Fragen nöthig erscheint, im Einverständnisse mit den Ministern der auswärtigen Angelegenheiten und ber Finanzen, sahkundige Männer, nah Befinden aus allen oder aus einzelnen Provinzen der Monarchie, zu gemeinsamer Berathung, führt hierbei den Vorsib und schließt die Versammlung, sobald er sih über den Gegenstand hinreichend unterrichtet findetz förmlihe Abstimmungen und Beschlüsse finden bei dieser blos informatorischen Berathung nicht statt, i

§. 7, Die Handels-Kammern und Vorstände der faufmännischen Corvorationen haben aus den verschiedenen Zweigen des Handels und der Gewerbe, und ohne Beschränkung auf eine gewisse Zahl, Männer, zu deren Einsichten, Sachkenntniß und Charakter sie besonderes Ver- trauen haben, dem Präsidenten des Handels-Amts namhaft zu machen, Dieser hat sogleih, nachdem das Handels-Amt in Wirksamkeit getreten ist, jene Behörden und Vorstände aufzufordern, ihm Verzeichnisse hier- über einzureichen, wegen deren periodischer Ergänzung oder Erneue- rung besondere Anordnung ergehen wird, Der Präsident des Han- dels-Amts hat aus diesen Verzeichnissen für jeden einzelnen Fall der im §, 6 erwähnten Berathungen die geeigneten Personen auszuwäh= lenz doch bleibt ihm vorbehalten, auch andere sahkundige Männer des Jnlandes zu den Berathungen zuzuziehen. Sollten Fälle eintreten, wobei es auf Detail - Kenntnisse eines zur Berathung vorliegenden speziellen Gegenstandes ankömmt, die sih bei den von den Handels- Kammern und Vorständen der faufmännischen Corporationen namhaft gemachten Männern nicht vorausseben ließen, so hat der Präsident des Handels-Amts die genannten Behörden aufzufordern, für diesen Fall \sahkundige Männer besonders zu bezeichnen.

s JuBs Alle Behörden des Julandes, insbesondere die Handels- Kammern und die Vorstände der kaufmännischen Corporationen, in- gleichen die im Auslande befindlichen Konsulate, sind verpflichtet, dem

so wie Induftrie und Handel betreffende Anzeigen,

stets Aufnahme

Präsidenten des Handels - Amts auf Erfordern Auskunft zu geben. Von allen Vorgängen, welche für den Handel und die Gewerbe von erheblichem Interesse sind, von den in den Ministerien periodisch angefertigten, auf den kommerziellen und gewerblichen Verkehr Bezug habenden statistischen Uebersihten, Nachweisungen und Zusammenstel= lungen, ingleichen von den Verwaltungs - Berichten der Provinzial=- Behörden über Handel und Gewerbe i dem Präsidenten des Han= dels - Amts durch die Ministerien von Amts wegen Mittheilung zu machen ; derselbe hat dagegen auch sämmtlichen Ministerien auf Er- ried über Handels - und Gewerbs=- Gegenstände Auskunft zu er- theilen.

§. 9, Bei den Berathungen des Staats-Ministeriums über die demselben nah §. 1 überwiesenen Angelegenheiten is der Präsident des Handels - Amts jederzeit zuzuziehen und mit seiner gutachtlichen Ansicht zu hören, welhe in den an Uns zu erstattenden Berichten besonders zu erwähnen ift.

§. 10. Das statistishe Büreau wird mit dem Handels - Amte verbunden und als eine besondere Abtheilung desselben, unter der oberen Leitung des Präsidenten des Handels-Amtes, von einen eige-

nen Direktor verwaltet. Die Bestimmung des statistishen Büreaus bleibt übrigens unverändert, und soll dasselbe den allgemeinen statisti- hen Zwecken auch ferner in der bisherigen Ausdehnung dienen, Der Präsident hat aber dahin zu wirken , daß die bei diesem Büreau ge- sammelten Materialien für die Kenntniß der Handels- und Gewerbs= Verhältnisse nußbarer werden.

____§. 4141. Das Handels - Amt wird mit dem 1. September d. J-+ in E treten.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen U i beigedructem Königlichen Jnsiegel. T E Gegeben Berlin, den 7. Juni 1844.

(L. S.) Friedrich Wilhelm,

Mühler. von Thile. Frh. von Bülow. von Bodel i j ; h: j chwingh. Gr. von Arnim. Flottwell. [tags

E ——

Provinz Pommern. Se. Majestät der Kai : land und Jhre Königl. D Die eien dle Brulbecala Saa T lenburg = Schwerin nebst Prinzessin Tochter sind am 15 Juni ge en 6 Uhr Nachmittags, nach einer etwas stürmischen, doch sonst sehr Ali lihen “und raschen Fahrt, auf dem Passagierschiffe „Borussia“ Su L sirt vom Dampfschiff „„Regenbogen “‘, zu Swinemünde de men. 8 Uhr Abends gingen die hohen Herrschaften mit dem Kaiserl M Lane „Bogatir““ in Seez der Wind blieb am 15ten stürmish, war aber, weil westlih, der Fahr S “sh O lich , wahrt nah St, Petersburg

*& Guesen, 15. Juni. Das hiesige Landwehr= | - ches sowohl viele Beamtete als auch Gutsbesiver zu seine S dern rechnet, beendete am gestrigen Tage die diesjährigen Uebungen mit der Revue vor dem Divisions - Commandeur, Herrn General= Major von Holleben. Es wurde damit die Weihe der durch die Gnade Sr. Majestät des Königs erhaltenen Fahne verbunden, und hatten stch zu diesem Behuf die Civil = Behörden der Stadt, der Commandeur mit dem Offizier-Corps des hier garnisonirenden Füsilier = Bataillons 18ten Infanterie-Regiments, die zur Zeit niht im Dienst versam-= melten hiesigen und auswärtigen Landwehr=Offiziere und noch andere Personen angeschlossen. Nachdem die Vorfeier des Nägeleinschlagens auf dem Rathhause geschehen, begab sich der Herr General auf den Exerzierplaß, wo Infanterie und Kavallerie, ein Quarré formirend aufgestellt war. Herr Ober-Prediger Schulße legte meisterhaft die Weihe der Kirche an patriotishe Herzen, Herr General von Holleben gewann sih durch die kurzen gediegenen Worte, mit denen er die Wehrmänner an ihren König wies und diesem mit überströmendem Herzen ein Lebehoch ausbrachte, gewiß Aller Liebe; nah ihm sprach Herr Major von Palubicki als ein echt patriotisher Führer zu seinen Wehrmännern. Den Werth der Leistungen bei der darauf folgenden Inspizirung rechnete ihnen der General um so mehr an, als derselbe Tags zuvor sie fast bis zur Nacht in einem anstrengenden Feld-Ma= növer geprüft und doh heute weder Fähigkeit, noch guten Willen vermißt hatte. Ueberhaupt versichern alle diejenigen, welche Gele- genheit gehabt, mitwirkend die Verhältnisse von manchem Landwehr= Bataillon der alten Provinzen zu beurtheilen, der gute Wille und Eifer des hiesigen gemeinen Mannes sei mindestens so dauernd und allgemein, als bei jenem, der ihm in der Kultur offenbar vorsteht. Ein glänzendes Diner, von dem Offizier - Corps der Landwehr gege- ben, versammelte die Behörden der Stadt, das Offizier-Corps der Linie, so wie die als Unteroffiziere und Wehrmänner unter der Fahne stehenden Beamten und Gutsbesißer. Wahrhaft erfreuliches Zeugniß von der patriotishen und fameradschaftlihen Einigung gab dieses \{öne Fest, wo polnische und deutsche Zunge in brüderlicher Eintracht des gemeinsamen preußischen Vaterlandes gedachte, und die Toaste welche der General auf den König, der Oberprediger auf das nur Segen bringende Festhalten an Preußen und an Deutschland, und die Commandeure gegenseitig auf die Kameradschast der Landwehr und Linie brachten, wurden von allen Stimmen mit gufrichtiger Begeisterung wiederholt. Unterdeß wurden auch die Wehrmäuner frei Sie rega- lirt. Das Offizier = Corps der Linie lud nah beendetem Diner seine Kameraden, Offiziere und Wehrmänner, zu einem Garten-Konzert

und darauf folgenden Ball.