1844 / 177 p. 1 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

B. Verzeichniß : von den bercits früher gekündigten, abér noch nicht eingereihten Kur - und Neumärkschen “Ffandbriefen.

Betrag derselben. De +00 . | der Kündigung und Nummer der

Coupons , mit welchen die Pfand- briefe einzureichen sind,

Nummer der Pfandbriefe,

l 9

B Z Gold, | D Cour

351| 500 d. 20. Juni 1840 mit Coup. Nr. 6 bis 8 incl,

621| 4100| |} Ae E

988| | 50/4 de 18. Juni 1841 mit Coup. Nr. 8,

3015/1000| w 24, Juni 1843 mit Coup. Nr, 4 3743| | 200|§ bis 8 incl.

6432| | 200d. 20. Dezbr. 1843 mit Coup. Nr. 5 2 bis 8 incl,

Gn N “olt d. 18, Juni 1841 mit Coup. Nr. 8, 19NN E L

8669| 500| |d. 23. Juni 1841 mit Coup. Nr. 8.

8692| | 400//¿d. 20. Dezbr. 1840 mit Coup. Nr. 7 8693| 50 und s. 8904| 200) 6, 24, Juni 1843 mit] Coup, Nr. 4

8909| 200|

8911| 200 bis 8 incl,

40634| | 100/d. 18, Juni 1841 mit Coup. Nr. s. 10640| | 500)"

10643| 200 / . 20, Dezbr, 1843 mit Coup, Nr. 5 11071| | 200// * his’ 8 incl.

11206| 1000 (

11913/1000 |

12068| | 4100|. 18. Juni 1841 mit Coup, Nr. 8. 412646| | 300/d. 22. Juni 1842 mit Coup. Nr. 2 | bis 8 incl.

413482] | 50d. 18, Juni 1841 mit Coup. Nr, 8,

413319| | 300

1678| | 100 þ, 20, Dezbr, 1843 mit Coup, Nr, 5

414054| N: 1000 bis 8 incl

14056| 1000 2

14057| [1000|

14165| | 100] / :

14170| | 100/\d, 18, Juni 1841 mit Coup. Nr. 8,

14182| | 50|

44868| 500|d. 24. Juni 1843 mit Coup. Nr. 4 bis 8 incl,

44951| | 50d, 18. Juni 1841 mit Coup, Nr. 8,

25308| | 100|

264175| | 100/)d, 18, Juni 1841 mit Coup, Nr. 8.

26731] = |. 400

27078| [1000|

27079| a

27080| [1000

27113| | 200/\d. 20. Dezbr. 1843 mit Coup. Nr, 5

27114| | 200/ bis 8 incl,

27126| 50!

27427| (1000|

27428! 11000

bis 8 incl. 27903| 4100| d. 18. Juni 1841 mit Coup. Nr. 8,

28651| [1000] y 4 G - 28732| | 100 d, 20, Dezbr, 1843 mit Coup, Nr, 5

28938| | 3004 vis 8 incl, 100d. 20. Dezbr, 1842 mit Coup, Nx, 3 bis 8 incl.

27588| 300| | 20. Dezbr. 1842 mit Coup. Nr, 3

U

99409| | 300|}d. 24, Juni 1843 mit Coup. Nr, 4 29418| | 200/§ bis 8 incl.

30195| 100d. 18, Juni 1841 mit Coup. Nr, 8. 30661| 1000}

30664| |[1000/{d, 20. Dezbr, 1843 mit Coup, Nr. 5

30665 1000/( bis 8 incl,

30681| | 500

31942| | 100 N

33120| | 100 (b. 18, Juní 1841 mit Coup, Nr, 8,

33128| | 100

336724 | 50h

34204| [1000

34205| [1000

34206| [1000|

34209| [1000

34211) [M b, 20, Dezbr, 1843 mit Coup, Nr, 5

2 bis 8 incl,

34213| [1000

34214| | 500

34215| | 500

34219| | 500

34220| | 500

34244| | 100

35228| | 100|d, 18. Juni 1841 mit Coup, Nr. 8,

35987| | 100/d, 24. Juni 1843 mit Coup, Nr, 4

36849 bis 8 incl,

bis

36864| | 100|d, 18, Juni 1841 mit Coup. Nr, 8,

incl,

37468| | 200/b, 20, Dezbr. 1842 mit Coup. Nr. 3 bis 8 incl,

38676| |[1000|/d, 20. Dezbr. 1843 mit Coup, Nr, 5 bis 8 incl.

39375| | 100d, 418, Juni 1841 mit Coup. Nr, 8, 39635| |[1000/d, 20, Dezbr. 1842 mit Coup, Nr, 3 bis 8 incl,

39701| | 800d, 415, Mai 1836 mit Coup, Nr, 6 bis 8 incl, pro term. Juli 1837, Jan, und Juli 1838.

42648| | 50\b, 22. Juni 1842 mit Coup, Nr. 2 bis 8 incl, 43685| | 800/)d, 24. Juni 1843 mit Coup, Nr, 4 43691| | 800/§ bis 8 incl, B &

44195| | 90) b, 20. Dezbr, 1843 mit Coup, Nr, 5 O 200: 7 bis 8 incl

46870! | 50 ,

[824] R E E

Der Buchhalter George Heinrich Kernich,

40 Jahr alt, evangelischer Religion, aus Michelsdorf im Lübener Kreise des Regierungs-Bezirks Liegniy ge- Mens ist wegen shwerer Ibrverlicher Beschädigung eines Menschen zu achtmonatlicher Einstellung in eine Straf- Section rechtskräftig verurtheilt worden und hat der E der Strafe seit 4 Jahren sih zu entziehen Er soll sich im September v, J. in Schlesien und in e 0n alten haben, und hat im April d. J, ein aus Merse dh datirtes Ses eingereicht, in welchem e anführt, daß er Wittwer, Vater von 3 unerzogenen Kindern und Handlungs - Reisender sei, sich meist in Tegen Städten und nur auf ganz kurze Zeit aufhalte M ANMG E zu heirathen beabsichtige, Nach einge- | Mty undigung is er aber in Merseburg nicht be-

Alle Civil- und Militair-Behörden des JIn- Eee E ergebenst L j auf M e nid, welcher nicht näher bezeichnet werben fann, zu vigiliren,

1020

ihn im Betretungsfalle verhaften, unter sicherer Beglei- tung hiérher transportiren und an die Expedition der hiesigen Stadtvoigtei - Gefängnisse, Molkenmarkt Nr. 1, abliefern zu lassen. Wir versichern die ungesäumte Er- stattung der veranlaßten baaren Auslagen und den verehrlihen Behörden des Auslandes cine gleiche Rechts- willfährigfeit. Berlin, den 21. Juni 1844, Königl. Kriminalgericht hiesiger Nesidenz,

[823] E

Die verwittwet gewesene Hofräthin Behrendt, Pauline, geborene Brandenstein oder von Brandenstein, is am 24. Juni 1842 hierselbst ohne Testament, mit Hinter- lassung cines Vermögens von circa 2400 Thlr,, ver- storben, und haben sich als nächste Erben ein Sohn und drei Töchter zweier früher bereits verstorbenen Schwestern der Erblasserin gemeldet, nämlich :

1) die separirte Gutsbesißerin von Paczkowska, Ernestine Louise Friedericke, geborene von Lahrbusch;

2) der Capitain in englischen Diensten Friedrich Hein- rich Franz von Lahrbusch;

3) die unverehelichte Friederile Wilhelmine Hempcl hierselbst ;

4) die unverehelichte Karoline Henriette Hempel zu Deßau.

Da diese Personen sich jedoh ais nächste und cin- zige Erben nicht haben legitimiren können, dieselben vielmehr noch folgende Geschwister :

1) Elisabeih Elconore Magdalene von Lahrbusch, von welcher die leßten Nachrichten von dem Jahre 1810 aus Arnheim in Helland herrühren ;

2) Johanne Karoline Pauline Charlotte von Lahr- busch, welche 1821 hier verstorben scin soll;

3) der Dr. med. Friedrih Adolph Hempel, welcher seit dem Jahre 1826 in Paris verschollen ist, gehabt haben, deren Tod nicht hat nachgewiesen werden können, und von denen nicht kfonstirt, ob und welche Descendenten sie hinterlassen haben können, so werden auf den Antrag des Nachlaß - Kurators, Justiz -Kom- missarius Naudé, alle unbekannten Erben der verwitt- weten Hofräthin Behrendt, namentlich aber die so eben ad 1 bis 3 aufgeführten Personen oder ihre ctwanigen Descendenten hierdurch öffentlich vorgeladen, sich in dem

vor dem Kammergerichts-Neferendarius Eltester auf

den 8. Mai 1845, Vormittags 11 Uhr,

hierselbst auf dem Kammergericht anberaumten Termine zu gestellen und ihre Legitimation zu führen, widrigen- falls sie mit allen ihren Ansprüchen präkludirt werden, der Nachlaß den sich legitimirenden Erben, event, dem Fiskus zur freien Disposition verabfolgt, und der nach erfolgter Präklusion sich etwa erst meldende Erbe deren Handlungen und Dispositionen sämmtlich anzuerkenucn und zu übernehmen verbunden, von ihnen weder Rech- nungslegung noch Ersaß der erhobenen Nutzungen zu fordern berechtigt, sondern sich lediglih mit dem, was alsdann noch von der Erbschaft vorhanden sein möchte, zu begnügen für schuldig erachtet werden wird.

Den Auswärtigen werden die Justiz - Kommissaricn Justizrath Nobiling, Landgerichts - Rath Bauer und Justizrath Ciborovius als Sachwalter in Vorschlag ge- bracht. /

Berlin, den 3, Juni 1844.

Königl, Preuß, Kammergericht,

O Od Laa und respektive Oen N P CO

Ueber den Nachlaß des am 23, Juni 1843 în der hiesigen Jrren-Anstalt verstorbenen Schwarzviehhändlers und Häuslers Carl Gottlieb Schulze aus Croble ist auf den Antrag der Benefizial-Erben desselben der erb- schaftliche Liquidations-Prozeß von uns eröffnet und zu- gleih der ofene Arrest erlassen worden. :

Es werden daher alle diejenigen, welche Ansprüche an die Nachlaßmasse geltend machen wollen , vorgela- den, im Termine

dei 27, AuUqust o, J.,, sruyÿ 10 Uhr,

vor dem Herrn Ober-Landesgerichts-Assessor Freytag in unserem Parteienzimmer auf dem Königl. Schlosse hicr entweder in Person oder durch einen gehörig legitimir- ten Bevollmächtigten, wozu die Herren Justiz-Kommis- sarien Lochmann und Simon in Vorschlag gebracht werden , zu erscheinen, ihre Forderungen an die Nach- laßmasse gebührend anzumelden und deren Nichtigkeit durch die darüber sprechenden Urkunden nachzuwei en,

Diejenigen, welche nicht erscheinen, werden aller ihrer ctwanigen Vorrechte verlustig erklärt und mit ihren For- derungen nur an dasjenige, was nach Befriedigung der sich meldenden Gläubiger ven der Masse ctwa noch übrig bleibt, verwiesen werden.

Es wird hierbei zugleich Allen und Jedem, wclche von dem Erblasser etwas an Gelde, Sachen, Effekten oder Briefschaften hinter sich haben, angedeutet, den Er- ben des 2c, Schu!z nicht das Mindeste davon zu ver- abfolgen, vielmehr dem unterzeichneten Gericht davon sofort getreue Anzeige zu machen und die Gelder oder Sachen, jedoch mit Vorbehalt ihrer daran habenden Rechte, in das gerichtlihe Depositorium abzuliefern, unter der Warnung, daß, wenn dennoch den Erben des Erblassers etwas bezahlt oder ausgeantwortet würde, dieses für nicht geschehen erachtet und zum Besten der Masse anderweit beigetriebenz; wenn aber der Inhaber solher Gelder oder Sachen dieselben vershweigen und Ei sollte, er noch außerdem alles seines daran habenden Unterpfands und anderen Rechts für verlustig erklärt werden wird,

Sorau, den 28, März 1844,

Königl, preuß. Land- und Stadtgericht.

[342] E oiltial-Citaltion.

Der Fleischer Joseph Seiler, welcher im Jahre 1829 Trebnitz verlassen und im Jahre 1830 von Schlesien nach Holstein gewandert is, so wie die von ihm ctwa zurückgelassenen unbekannten Erben und Erbnchmer, werden hiermít aufgefordert, sich schriftlih oder persön- lich binnen 9 Monaten, vom ersten Abdruck dieser Be- kanntmachung an gerechnet, spätestens aber in termino den 23, Januar 1845, Vormittags 10 Uhr, vor dem Herrn Land- und Stadtgerichts - Rath Ressel zu melden und weitere Anweisung zu gewärtigen.

Geschieht dies nicht, so wird der 1c. Joseph Seiler für todt erflärt und sein zurügelassenes Vermögen sei- nen Erben ausgeantwortet werden,

Trebniß, den 3, März 1844.

Königliches Land- und Stadtgericht,

[687] Oeffentliche Vorladung.

Ueber das Vermögen des Kaufmanns Carl Heinrich Hahn hierselb is am 13, April d. J. der Konkurs eröffnet und ein Termin zur Anmeldung und Nach- weisung der Ansprüche aller unbekannten Gläubiger

auf den 29, August 1844, Vormittags um

11 Uhr, vor dem Herrn Stadtgerichts- __ Assessor Pasch in unserem Parieien-Zimmer anberaumt worden.

Wer sich in diesem Termine nicht meldet, wird mi seinen Ansprüchen an die Masse ausgeschlossen und ihm deshalb gegen die übrigen Gläubiger cin ewiges Stillschweigen auferlegt werden,

Breslau, den 15, Mai 1844.

Königliches Stadtgericht. 11. Abtheilung.

[677 b] mel a m8 2080 Folge der von dem hiesigen Kaufmann C, F. Seidlih erklärten cessio honorum werden alle dicjeni- gen, welche an denselben und seine geringfügige Ver- mögens - Masse Forderungen und Ansprüche zu machen haben, zu deren speziellen und glaubhasten Anmeldung und zur Dedüuction der ctwanigen Vorzugsrechte in einem der auf / den 2., 16. und 30. Juli d. J, : „Jedesmal Morgens 10 Uhr angeseßten Liquidations-Termin, bei Vermeidung der in termino den 13, August d. J. Morgens 10 Uhr zu er- fennenden Präklusion hierdurh aufgefordert. Auswär- tige Kreditoren haben zugleich hiesige Bevollmächtigte ad acta zu bestellen, widrigenfalls sie an die Beschlüsse der Mehrheit der Erschienenen und gehörig Vertretenen gebunden erachtet werden, : Datum Greifswald, den 15. Juni 1844, Direktor und Assessores des Stadtgerichts. (Lii8.) Dr. Teßmann.

Dampfschifffahrt zwischen Potödam und der Pfaueninsel. Donnerstag, den 27. Juni c.

Abfahrten von Potêsdam um 9, 12, 2, 4, 53 Uhr. » » „der Pfauenisel 40, 1, 23,4%, 62 »

[679 b]

Tägliche Dampf- : schiffahrt zZwischen Stettin und 5626] SwiInemunde.

Das kürzlich von England hier eingetroffene gckupsferte

Dampfschiff

Prinz von Preussen mit zwei Maschinen von 70 Pferdekraft und drei be- quemen und elegant eingerichteten Kajüten ausgerüstet, geht vom 1. Juni ab, mit Ausnahme der Sonn- iage, täglich von Swinemünde nach Stettin präcise 7 Uhr Morgens und von Stetiin nach Swinemünde

präcise 2 Uhr Mittags.

Die Dauer einer Reise is auf circa 45 Stunden festgeseßt, Die Billets werden am Bord des Dampf- \hi}ffes gelöst,

Ein Play erster Klasse kostet 4 Thlr, 45 Sgr,

Kinder unter 12 Jahren geben die Hälfte,

Domestiken 20 Sgr.

Wagen, Waaren und Ucberfracht laut Tarif.

Am Bord des Dampfschiffes befindet sih eine gute vollständige Nestaurationu. J. G. Weidner &€ Sohn.

[661 b]

Die Deutsche Lebens-Versichherungs-Ge- sellschaft zu beck, deren segensreiches Wirken be- reits einen Zeitraum von 15 Jahren ausfüllt, hat sich bewogen gefunden, für die Vertheilung des je sicben- jährigen Gewinnes, welcher bisher laut §8. 4, und 27, der revidirten Statute zur Hälfte ihren garantiepflichti- gen Actionairs, zur Hälfte aber den auf Lebenszeit Ver- edi: zu Gute kam, die abändernde Bestimmung zu treffen :

daß Letztere, die Jnhaber von Actien, für die auf ihnen ruhende Garautie vom siebenjährigen Ge- winne des Justituts künftig, und zwar angerechnet vom 1, Januar 18413, nur ein Viertheil be- ziehen, die übrigen drei Viertheile dagegen den auf LebenszeitVersicherten nach Ver- hältniß der versicherten Summen und Dauer der Versicherung zufallen sollen.

Indem sie diesen im Juteresse der Versicherten gefaß- ten Beschluß zur Kunde des Publikums bringt, macht sie zugleich aufmerksam darauf, daß ein desfallsiger Nach- trag zu den Statuten, so wie diese sclbst| im Haupt- Bürcau und bei allen auswärtigen Agenten (in Berlin bei Herrn F. W. Ziegler), abgefordert werden kann.

Lübeck, den 6, Juni 18144,

Die Direction der Deutschen Lebens-Versicherungs-

Gesellschaft,

Die Deulsche Lebens-Versiche- rungs-Gesellschaft in Lübeck. Gesammt-Fonds: Ct, Mk, 2,384,500,

Mit Bezug auf die vorstehende Bekanntmachung bringe ih zugleich zur öffentlichen Kenntniß, daß der Vorstand der Deutschen Lebens Versicherungs-Gesellschaft in Lü- beck in der am ó6ten dieses gepflogenen General - Ver- sammlung ihren Actionairen Bericht und Rechnung über das verflossene Geschäftsjahr erstattet hat.

Es geht daraus hervor, daß die Geschäfte der Ge- sellschaft den besten Fortgang haben, daß die Prämien- Einnahmen in 1843 bedeutend stärker, die Vergütungen für Sterbefälle ungleich geringer, als in früheren Jah- ren waren.

Diese Gesellschaft, welche Nunmehr allen auf Lebenszeit Versicherten Drei Viertheile des ganzen Gewinns zutheilt und vurh die pünktliche Erfüllung der übernommenen Verbindlichkeiten während eines lZjährigen Be- standes sich im Jn- und Auslande das allgemeine Verlxrauen erworben hat, übernimmt Ber- sicherungen auf eigenes Leben

(Tab, 1. der Statuten), Versicherungen zu Gunsten ciner bestimmten Person für den Ueberlebungsfall (Tab. 11.), gegensei- tige Lebens - Versicherungen zu Gunsten der längstlebenden Person (Tab. 111.), Nus- steuer-Versicherungen (2a. 1v.), vie Zahlung von Leibrenten (Tab, V.) und von aufgeschobenen Leibrenten ab.v:.,

so wie, wenn es gewünscht wird, auch anderweitige Le- bens-Versicherungen.

Das Statut, der lehtjährige Rechnungs - Abschluß und (im Fall der Versicherungsnahme) die nöthigen

Attest-Formulare werden unentgeltlich im L

reau des unterzeichneten Haupt - Agenten (Döhnhofs- pla, Krausen- Straße Nr. 37) verabrcicht, wo au jede weiters erforderliche hierauf bezügliche Auskunft

ertheilt wird, ;: ¿ Berlin, am 19, Juni 1844, Ziegler,

680 b | e S macht bckannt, daß der Rechen- schafts-Bericht der i Lebens-Versicherungsbank f. D. in Gotha für 1843, welcher den sehr befriedigenden Zustand dieser Anstalt in ausführlicher Weise darlegt, erschienen i und unentgeltlih verabreicht wird. Jn Folge fortdauernden Zugangs zählt die Bank gegen wärtig 12600 Mit- glieder mit 20,100,000 Thlr. Versicherungssummez ihr Fonds is auf 3; Mill. Thlr, angewachsen. Auf diej. Ergebnisse verweisend, ladet zu Versicherungen ein

i Carl Gottfr. Franz in Berlin.

Literarische Anzeigen.

4... Bei A, FOLSNEL in Berlin is erschie- nen und durch alle Buchhandlungen zu beziehen [676b] Elemente der i: allgemeinen Physiologie. Von Sobernheim. 4 Thir, 5. Sgr:

Die psychischen Krankheiten | und die damit verwandten Zustände in Bezug auf’ die Rechspflege. Vornehmlich sür Gerichtsärzte und Rechtsgelehrte. Von Dr, J. M B O Dau 6 r gr, 9, Dr, L 1H, 15 Sgr, Joh. Peter Frank's

é s A E spezielle Pathologie und Therapie, Deutsch von Dy. J. F, Sobernheim,

Dr. I A ar S. r

D

2 Bd an Ie S DI, Zum herabgesetzten Preis von 3 Thl, anstatt 6 Thl.

[825] : So cben is in der Zimmermann schen Buhhand- lung in Naumburg erschienen und in Berlin in der

Enslinschen Buchhandlg., Breite

( ( Straße Nr, 25 vorräthig, so wie bei Julius

Springer und in allen anderen Buchhandlungen Deutschlands zu haben:

. /. ey E A O Politischer Katechi8mus für vas deutsche Volk, herausgegeben von Ed, Zim- mermann 19 He, 25 Sgr Jeden Monat erscheint 1 Heft von 60 Seiten sür den Preis von 27 Sgr., welches die politishe Ge- schichte des abgelaufenen Monats enthält, ferner in größeren und kleineren Aufsäßen und frag- und antwortweise die Zeitfragen bespriht, so wie die neuen interessanten Ereignisse bekannt macht, und alle neuen preuß, Geseße und die Verordnungen sämmtlicher Ministerien, die interessanten Prä‘ 1di- kate des Geh, Ober-Tribunals 2c, mittheilt, Es h der so billig gestellte polit, Katechismus allen \ Liberalen und Lichtfreunden eíne willkommene Cr). nung sein, so wie er namentlih jedem Preußen einca bedeutenden praktischen Nuyen gewährt.

[678 b] Im Verlage von Hermann Schulße (Mohren- straße Nr. 16) is} so eben erschienen : Kallenbach, Geschichts - Abriß der deutsch - mittel- alterlihen Baukunst. gr. 8. 4 Bog, gch. 25 Sgr.

[822]

Auf das täglich erscheinende Frankfurter Jour- nal mít scinen vielen Beilagen, so wie das damit ver- bundene, ebenfalls täglich herauskommende Unterhal- tungsblatt, die Didasfkalia, kann man für das mit dem 4. Juli beginnende zweite Halbjahr auf jeden verehrlihen Postamte abonniren, welches hierdurch anzeigt Dic Expedition des Frankfurter Journals,

789 ¿ E Aufforderung.

Der Wasserarzt Müller in Magdeburg is kürzlich

estorben, Den zahlreichen Verehrern der Hydropathie

in dieser Stadt liegt außerordentli viel daran, daß seine Stelle so bald als möglich durch cinen promovirten Arzt, der ih jedoch ausschließlih mit der Wasserheil- funde beschäftigt, erseßt werde, Ein solcher wird hier- selbs eine bedeutende Praxis finden und, da er sofort von mehreren Familien als Hausarzt gewählt werden wird, scine Subsistenz gesichert schen.

Hierauf Neflektirende würden sich in der Heinrichs- hofenshen Buchhandlung in Magdeburg unter der Chiffre P. R. melden,

[670 b] :

Eine Kalesche mit Vorderverdeck und allen Reise- Requisiten, von Brandmeger in Wien gebaut, in voll- fommen gutem Stande, ist zu verkaufen und kann täg- lih von 8 bis 10 Uhr Morgens und von 4 bis 5 Uhr Naqmiltags unter den Linden Nr. 4 in Augenschein genommen werden, Ebendaselbst stehen feine und ordí- naire Möbel, Betten, japanisches Porzellan und an- dere Hausgeräthe zum Kauf,

Fxpeoition selbst (Friedrihs-Straße Nr. 72 1 nner / dem angegebenen Datum, frei ins Haus gesandl. WUuswärtige, des Jn- oder Auslandes , bewir fann niht mit Gewißheit die Nummern erwarten, die vor der hier eingegangenen Meldung erschienen find.

Das Abonnement beträgt: 2 Üfhlr. für % Iahr. 4 Üthlr. - 2 Jahr. j 8 Kthlr. - 1 Iahr. in allen Theilen der Monardhie ohne Preiserhöhung. Insertions-Gebühr súr den Raum einer Zeile des Allg. Anzeigers 2 Sgr.

Die vierteljährliche Pränumeratio

Berlin, Donnerstag

Ae mx iu

den

Au die Les er.

Zun Jun i

Alle Post-Anstalten des In- und

? s Auslandes nehmen LSestellung auf dieses Blatt an, sür Serlin die Expedition der Allg. Preufs.

Zeitung: d Friedrichsstrasse Ur. 72.

u dieser Zeitung beträgt 2 Nthlr. Preuß, Cour. für das Juland. Bestellungen für Berlin werden in der ?) gemacht, und jeder innerhalb der Ringmauei der Stadt wohnende Pränumerant erhält das Blatt dur die Stadtpost, shon den Abend vor

ken ihre Bestellungen rechtzeitig bei den resp. Posi-Nemtern ; wer dies versäumt, Für einzelne Nummern des Blattes is der Preis 25 Sgr.

Uebrigens is die Einrichtung getroffen, daß Junserate, deren Aufnahme in den Allgemeinen Anzeiger dieser Zeitung gewünscht wird, an den Wochentagen von Morgens

9 Uhr ab bis Nachmittags 4 Uhr in unserem Erpeditions -Lokale, Friedrichs - Straße Ir. 72, in Empfang genommen werden.

Der Preis der Jusertion beträgt für den Raum

einer Zeile 2 Sgr. Um wiederholten Anfragen zu begegnen, wird zugleich bemerkt, daß in dem Anzeiger der lig. Preuß. Zeitung, außer gerihtlihen und anderen öffentlichen Bekannt- machungen der Königl. Behörden, literarischen und Kunst - Anzeigen, auch Familien-Nachrichten jeder Art, so wie Jndustrie und Handel betreffende Anzeigen, stets Aufnahme

finden.

Auswärtige haben ihre Juserate unter der Udrefsse der Expedition in frankirten Briefen einzusenden.

N L

Amtlicher Theil. 4 L i

Julaud. Berlin, Uebereinkunft mit Oesterreich hinsichtlich der Rechtspflege

- in Konkursfällen, Der Handels- und Schisffahrtsvertrag zwischen Preußen und Portugal, —ProvinzBrandenburg. Armenwejen der Stadt Ber- lín, Provinz Schlesien, Das Dentmal Friedrich’s 11. Orts Nachrichten aus Sprottau und Sagan, Provinz Posen, Zmuückwei- sung russischer und polnischer Ueberläufer. Rhein-Provinz, Neues Geschenk Sr. Majestät des Königs zur Förderung des Dombaues zu Köln und Allerhöchste Kabinets - Ordre iu Betrcs des Bauplans der Domportale. Aufruf des Herrn Koadjutors v, Geissel zur Theilnahme

am kölner Dombau. Einnahme des Dombau-Vereins, Verbot der Betheiligung an auswärtigen Berathungs - Vereinen, Geheime Rath Ruppenthal.

Deutsche Bundesstaaten. Köuigreich Hannover, Hosnach rit, Oelyen. Großherzogthum Baden. Kammer-Verhand lungen, Möller. Herzogthum Nassau, Geschenk der Juden- chaft für das Herzoglihe Paar. Herzogthum Sachsen - Ko burg-Gotha, Hofnachricht aus Koburg. H olstein, Der Ramckesche Prozeß.

Desterreichishe Monarchie. Wien, Ankunft des Herzogs Wil helm von Braunschweig. Veränderung des zZoll-Tarifs, Lehrkanzel für diplomatische Staaten-Geschichte und positives Völkerrecht, Preß- burg. Ablösung der Urbarial-Berpflichtungen, Schreiben aus Prag. (Fortdauernde Bewegung unter den Kattundrukern,)

Frankreich. Paris, Nede des Deputirten von Carne gegen die Be- schränkung der Unterrichts - Freiheit, Feststellung der Eisenbahn - Linie nah Lyon, Erklärung von Deputirten über die Nichtbetheiligung bei Eisenbahnen. Kriegerische Bewegung in Toulon. Briefe aus Pa- ris, (Kammer-Arbeiten : Weinverfälschung ; Eisenbahn nach Lyon. Verminderung der Quarantaine - Zeit in Marseille. Die beabsichtigte Reise des Königs nah Englandz angebliche Erweiterung der Festungs- werke von Parisz Bestand des Artillerie - Materials.)

Großbritanien und Jrlaud. Unterhaus, Bevorstehende Nesigna- tion des Grafen de Grey. Annahme der Zuker-Zoll-Bill, PLon- don. Antwort der Königin auf eine Adresse der dubliner Munizipalität zu Gunsten O’Connell’s, Eisenbahn nach Newcastle. Statue des Herzogs von Wellington. Prinz Heinrich der Niederlande, Schrei- ben aus London. (Fraukreihs Händel mit Marokko.)

Belgien. Brüssel, Schluß der Arbeiten der Repräsentanten-Kammer, Ankunft des nassauischen Gesaudten,

Dänemark. Kopenhagen, NRealisirung der Bankzettel, Neue Medizinal - Taxe. Schweiz, Genf. Ausweisung des Abbé Marilley.

Spanien, Schreiben aus Madrid. (Antritts-Audienz des türkischen Ge- sandten bei der Königin in Barcelona z der Marquis von Vilumaz Marokko.)

Griechenland. Schreiben aus Athen, (Näheres über Grivas Schild- Erhebung.) : ;

Türkei. Cattaro. Besuch englischer Offiziere beim Vladika von Mon- tenegro.

La Plata-Staaten. Schreiben aus Paris. (Weiteres über die Ver- hältnisse der französischen Legion zu Montevideo.)

Handels- und Börsen-Nachrichteu. Berlin. Börse. A mster -

“dam, Börsen- und Marktbericht,

Beilage.

l . 4 Amtlicher Theil. “Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem Großherzoglich badenshen Oberst ‘Lieutenant Krieg von Hochfelden zu Karlsruhe den Rothen Adler-Orden dritter Klasse; o wie | "Du Dirigenten der Regierungs-Abtheilung für direkte Steuern, Domaiuen und Forsten zu Potsdam, Ober-Regierungs-Rath Ferd i= nand Wilhelm Ludwig Stelber, die gleihe Stelle bei der Regierung zu Frankfurt a. d. O,, unter Beilegung des Charakters eines Regierungs=Vice-Präsidentenz; und

Dem Rittergutsbesier und Kreis - Deputirten Karl Heinri h von Helldorf auf St. Ulrich im Kreise Querfurt die Kammer= herrn-Würde zu verleihen

Der Privat - Gelehrte Dr. Gruppe is zum außerordentlichen Professor in der philosophischen Fakultät der Universität zu Berlin ernannt worden.

Bean ta un Judustrie-=Ausstellung in Berlin.

Nachdem den inländischen Gewerbetreibenden, welche ihre gehö- rig angemeldeten und ausstellungsfähig befundenen Jndustrie-Erzeugnisse zur diesjährigen Gewerbe- Ausstellung in Berlin einsenden, nah unse= rer Bekanntmahung vom 25. April dieses Jahres (Amtsblatt Nr. 93 pag. 106) bereits der Ersaß der Kosten des Hin- und Rück= transports dieser Gegenstände zugesagt und ihnen für die Sendungen bis zum Gewichte von 40 Pfunden die portofreie Beförderung auf den preußischen Posten nah unserer weiteren Bekanntmachung vom 410, Juni dieses Jahres (Amtsblatt Nr, 135 pag. 159) bewilligt worden i}, hat nunmehr der Herr Finanz= Minister mittelst Reskripts vom 8ten dieses Monats bestimmt, daß den inländischen Absen- dern auch gestattet sein solle, die ein höheres Gewicht habenden und deshalb dur Fracht einzusendenden Ausstellungs - Gegenstände gegen bedungene üblihe Frachtpreise unfrankirt an die Kommission für die Gewerbe-Ausstellung in Berlin einzusenden, welhe ermächtigt is}, auf Frachtbriefe, welche mit amtlihen Certifikaten darüber, daß die Sen- dungen Ausstellungs-Gegenstände enthalten, begleitet sind, die Fracht derselben auf den Fonds für die Gewerbe-Ausstellung anzuweisen,

Vorstehende Bestimmung wird hiermit im Verfolg der Bekaunt-= machungen vom 16. Februar, 25. April, &., 21, 31. Mai und 10. Juni diescs Jahres (Amtsblatt Nr. 35, 93, 106, 120, 132 und 135) zur öffentlichen Kenntniß gebracht.

Potsdam, den 20, Juni 1844.

Königl. Regierung, Abtheilung des Junuern.

E Angekommen: Der Großherzoglich hessische außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister am Köuigl. belgischen Hofe, Graf von Görliß, von Leipzig.

ltichtamtlicher Theil.

SnlandDd.

Berlin, 26. Juni. Das 17te Stück der Geseß-Sammlung enthält folgende Ministerial-Erklärung über die zwischen der Königl. preu- ßischen und der Kaiserl. österreichischen Regierung getroffene Ueberein- kunft zur Beförderung der Rechtspflege in Fällen des Konkurses, vom N 1844 16, Juni

Zur Förderung der Rechtspflege für die gegenseitigen Unterthanen is} die Königl, preußische Negierung mit der Kaiseil, österreichischen Regierung dahin übereingekommen: 1) Jn Zukunft soll das in dem einen der fontra- hirenden Staaten befindliche bewegliche Vermögen eines dem anderen Staate angehörigen , in diesem leßteren in Konkurs gerathenen Schuldners, wenn derselbe in dem ersteren Staate mit Grundstücken nicht ansässig is, an das ausländische Konkursgericht auf dessen Reguisition ausgeantwortet werden, ohne zuvor einen Spezial-Konkurs darüber inr Julande einzuleiten. 2) Diese Ausantwortung des ausschließend beweglihen Vermögens an das Konkurs- gericht des anderen Staates findet selbst dann. statt, wenn auf das Ganze oder auf einen Theil des auszuantwortenden Vermögens bereits cin Arrest (Verbot) angelegt is, Die auf dieses bewegliche Vermögen vor Ausbruch des Konkurses erworbenen Pfand- und Netentionsrechte bleiben jedoch aufrecht, Es ist demnach der mit einem Pfand - oder Netentionsrecht versehene Gläu- biger vor seiner vollständigen Befriedigung zur Verabfolgung der mit diesen Rechten belasteten und în seinem Besitze befindlichen beweglichen Sachen nicht verpflichtet; auch is ein selcher Gläubiger niht schuldig, sich in eine Konkurs - Verhandlung mit dem Konkursgerichte einzulassen. 3) Besißzt da- gegen der in Konkurs gerathene Unterthan des anderen Staates im Jun- lande unbewegliches Vermögen, so findet die Auslieferung seines beweglichen Vermögens an das Konkursgericht nicht statt, vielmehr wird auf den An- trag der Betheiligten von dem kompetenten Gerichte, in dessen Jurisdictions- Bezirke sich das unbewegliche Vermögen befindet, über alles im Julande befindliche beweglihe und unbewegliche Vermögen des Gemeinschuldners cin besonderer Konkurs eröffnet, 4) Schuldforderungen werden, auch wenn sie auf unbeweglichen Gütern versichert sind, zu dem beweglichen Vermögen ge- rechnet, cs wäre denn, daß sie vermöge besonderer Bestimmungen Bestand- theile eines unbeweglichen Besißthums ausmachen oder ihnen nah der Ge- sezgebung des betreffenden Staates die Eigenschaft ciner unbewegtichen Sache beigelegt is. 5) Bei dem in dem einen Staate eröffneten Konkurse weiden die dem anderen Staate angehörigen Gläubiger den inländischen (Gläubigern völlig glei behandelt (§. 162, Th. 1,, Tit. 50 der Preußischen Allgemeinen Gerichts - Ordnung, §. 27 der Oesterreichischen Allgemeinen Konkurs-Ordnung). 6) So weit durch die vorstehenden Bestimmungen un- ter 1—5 besondere Verabredungen geiroffen sind, finden die Vorsch1iften der §§. 663 667, Th. 1, Tít, 50 der Preußischen Allgemeinen Gerichts- Ordnung wegen der Separat-Konkurse über das im preußischen Gebiete be- findlihe Vermögen eines Ausländers in Nücksicht des beweglichen Vermögens Kaiserlich österreichischer Unterthanen fortan niht mehr Anwendung. 7) Die vorstehenden Verabredungen erstrecken sich jedoch niht auf die Einwohner der Königlich preußischen Rhein-Provinz, so wie des Königreichs Ungarn und des Großfürstenthums Siebenbürgen, 8) Beide Regierungen behalten fich die Wiederauffündigung gegenwärtiger Uebereinkunft vor, und tritt leßz- tere alsdann sechs Monate nach der von der cinen oder anderen Seite er- folgten Kündigung außer Kraft. Zu Urkund dessen is gegenwärtige Mini sterial-Erklärung ausgefertigt und mit dem Königl, Jnsiegel versehen worden,

So geschehen Berlin, den 16, Juni 1844,

Königlich Preußisches Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten,

(L. S.) Frhr. von Bülow,

Vorstehende Erklärung wird, nachdem solche gegen eine entsprechende Erklärung der Kaiserlich österreichischen Regierung vom 12ten v, M, aus- gewechselt worden is, hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.

Berlin, den 16, Juni 1844.

Der Minister der auswärtigen Angelegenheiten. Frhr, von Bülow,

Berlin, 26. Juni, Der iín dem heute ausgegebenen Stü Nr, 17 der Geseß=Sammlung veröffentlihte Handels- und Schiff- fahrts - Vertrag zwischen Preußen und Portugal vom 20. Februar d. J. der erste, welcher zwischen diesen Staaten zu Stande ge- fommen is darf als ein erfreulicher Fortschritt in der Erweiterung der Handels - und Schifffahrts - Beziehungen zum Auslande von uns begrüßt werden,

Der Vertrag, is in seinen wesentlichen Grundlagen cin Schiff- fahrts = Vertrag und als solher zunächst zwishen Preußen und Por- tugal abgeschlossen; derselbe enthält aber auch sonstige allgemeine auf den gegenseitigen Verkehr bezügliche Bestimmungen, und in dieser Rücksicht hat Portugal sich im Art. XIX. bereit erklärt, den Vertrag auch auf diejenigen der übrigen Mitglieder des Zoll - Vereins anzu- wenden, welche ebenfalls mit Portugal in Reziprozität zu treten wünschen, Hierdurch is eine sehr wichtige Grundlage für die weitere Entwickelung der gegenseitigen kommerziellen Brrbältaisse gewonnen,

Die portugiesishe Gesehgebung, welche bis vor wenigen Jahren die eigene Flagge vor den fremden nah portugiesischen Häfen kom-

menden Schiffen in der Erhebung der Abgaben vom Schiss und von der Ladung unbedingt bevorzugte, hat zwar in neuerer Zeit Modisi= cationen erfahren, aus welchen weseutlihe Erleichterungen des aus- wärtigen Verkehrs mit Portugal hervorgegangen sind. Juzwischen bestehen auh gegeuwärtig noch in Portugal Vorzüge der nationalen Flagge vor der Flagge fremder, insbesondere derjenigen Staaten, welche uiht in vertragsmäßige Verhältnisse zu Portugal ge- treten sind. Die Vorzüge beziehen sih auf die Abgaben sowohl vom Schiffe als auch von der Ladung ; vom Schiffe, insofern die nationale Flagge nur die Hälfte des Tonnengeldes entrichtet, welches von der fremden Flagge erhoben wird; von der Ladung, insofern bei der Einfuhr unter fremder Flagge in der Negel außer den tarismäßigen Abgaben noch die Erhebung von Zusaß = Abgaben zur Anwendung fommt, Um der früher noch ungünstigeren Behandlung der fremden Schiffe und deren Ladungen in Portugal rücksihtlih ihrer Schisse vorzubeugen, haben die Vereinigten Staaten von Amerika bereits un- ter dem 26, August 1840 einen Handels- und Schifffahrts - Vertrag mit Portugal abgeschlossen. Demnächst is ein ähnlicher Vertrag zwischen England und Portugal am 3. Juli 1842 zu Stande ge- fommen. Wir erschen aus dem gegenwärtigen Vertrage, daß es ge- lungen is}, ähnliche vertragsmäßige Verhältnisse zwischen Preußen und Portugal herbeizuführen.

An der Spiße steht die Abrede wegen der gegenseitigen Freiheit des Handels und der Schifffahrt im Allgemeinen. Hierauf folgt die Bestimmung, daß die beiderseitigen Schiffe in den Häfen beider Länder rücksichtlich der Hafen-, Tounen=, Leuchtthurm= und Lootsengelder und ähnlicher das Schiff tressender Abgaben gleih den nationalen Schissen behandelt werden sollen. Was die Abgaben vou der Ladung betrifft, so ist als Grundsaß festgestellt, gegenseitig weder bei der Einfuhr noch bei der Ausfuhr eine ungünstigere Behandlung eintreten zu schen, als im Verhältniß zu irgend einem dritten Lande der Fall ift. Dieser Grundsaß soll namentlich für den Fall etwaiger Anordnung von Einfuhr- oder Ausfuhr - Verboten gelten. Vei dem direkten Schifffahrts-Verkehr mit eigenen Erzeugnissen findet gleiche Behand- lung mit den Nationalen, bei der gegenseitigen Einfuhr fremder Erzeugnisse im direften Verkehr zwischen den beiderseitigen Häfen, ingleichen bei dem indirekten Verkehr, findet Gleichstellung mit der am meisten begünstigten Nation statt; doch hat Portugal, ähnlich wie England in dem Vertrage mit den Zoll-Vereinsstaateu vom 2. März 1841, nachgegeben, daß die Häfen an den Mündungen der Maas, Ems, Weser und Elbe oder irgend eines schiffbaren Flusses zwischen der Maas und Elbe, în welchen sih ein die preußischen Staaten berührender s{iff}barer Fluß ergießt, den preußischen Häfen gleichgestellt sind, Demzufolge werden die Produkte, welhe aus die- sen fremden Häfen nach Portugal kommen, dort eben so behandelt werden, als wenu selbige direkt aus einem preußischen Hafen ausge= führt worden sind, Hieran schließt sich cine Verabredung wegen der Ursprungs= Zeugnisse. Wichtig is ferner die gegenseitige Zusicherung, feinem dritten Staate in Ansehung des Handels und der Schifffahrt, oder auch in Rücksicht von Tar if-Ermäßigungen, allgemeine oder besondere Vortheile zu gewähren, welhe nicht auch dem anderen Theile mit oder ohue Gegenleistung, je nahdem die Begünstigung des dritten Staates mit oder ohne Vergeltung erfolgt, zu Theil wer- den würden.

Hierauf folgen Bestimmungen wegen Ausnahme der Küsten Schifffahrt, wegen der Hülfe beim Schiffbruch, des Besuchs der bei= derseitigen Häfen als Nothhäfen, der Bestellung und amtlihen Wirk= samkeit der Konsuln, der Erhebung von Verlassenschaften Seitens der Unterthanen des einen in dem Gebiete des anderen Theils,

Der Vertrag umfaßt nicht blos das Königreich Portugal, \on= dern auch den Verkehr mit den Azoren und den Juseln Madeira und Porto Sautoz hinsichtlich des Verkehrs mit den portugiesischen Kolonicen hat man sich die Eröffnung besonderer Verhandlungen vor= behalten.

Die Dauer des Vertrages is vorläufig bis zum 1. Januar 1848 verabredet; erfolgt am 1, Juli 1847 keine Kündigung, so geht der Vertrag bis zum 41, Januar 1854 und von dieser Zeit an, wenn nicht der eine oder der andere Theil ihn auffündigt, immer auf ein Jahr weiter,

Wir hoffen, daß der Vertrag dazu beitragen wird, den Erzeug-= nissen und Fabrikaten Preußens und der übrigen Zoll - Vereinsstaaten neue Absatwege anzubahnen und Märkte wieder zu gewinnen, welche ihnen seit Jahren so gut wie verschlossen gewesen sind. Nicht min-= der wird die Rhederei auf dem erweiterten Felde der Thätigkeit an= gemessene Gelegenheit zu vermehrter und nüßlicher Beschäftigung finden. 2

Provinz Brandenburg. Aus dem amtlichen Bericht über das Armenschulwesen der Stadt Berlin im Jahre 1843 ergiebt sich, daß die Zahl der Schulkinder sich am Schluß desselben auf 17,002 belief, Die Summe aller Einnahmen der Armenschul - Verwaltun betrug im vorigen Jahre 15,641 Rthlr., die der Ausgaben 64,569 Rthlr. ; mithin war ein Zuschuß von 48,927 Rthlr. erforderli, Aus der veröffentlichten Nachweisung der seitens der Armen-Kommis= sionen im Jahre 1843 gezahlten Almosen, Pflegegelder und Extra= Unterstüßungen geht hervor, daß in dem genannten Jahre 18,163 Rthlr. mehr als 1842 verausgabt worden sind, was, wie es in dem

Berichte heißt, eine sehr beunruhigende Aussicht erzeugt, indem die Mehrausgaben des Jahres 1842 gegen die von 1841 nur 6860 Rthlr.,