1844 / 186 p. 2 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

ti Li fi Lj Ll

i

ind nicht Euch zu. Jhr tröstet Euh mit dem Schuh den benischen P Erd nicht Vi assen würde, wenn es reifer an po- Glauben, daß das Do l P D L b litisher Bildung iväre, und um ihm diese politische Bildungs-Reife zu ge en, nennt Jhr die deutsche Nation „niederträchtig, Lakaien-Volk, eine Lümmel- Heerde“ und wie die Shmähworte Eurer zürnenden Liebe gegen das deutsche Volk weiter heißen. Anstatt aber das deutsche Volk anzuklagen, daß es Euch verlasse, solltet Jhr einmal die Frage, stellen: Ob Jhr nicht das deutsche Volk verlassen habt? Ob Jhr nicht eine Richtung einschlagt, nach welcher hin die Mehrzahl der Deutschen Euch nicht fol- gen will ? Beantwortet Euch_ diese Frage ruhig und aufrichtig, und Jhr werdet finden, daß Jhr dem deutschen Volke den Rücken zugedreht habt, und nicht umgekehrt. Der Deutsche if religiósz; ein tiefer, erhebender Glaube an das Ewige if ein Grundzug seines Charafters, der uns in allen Perioden seiner Geschichte, von der Zeit an, wo Tacitus unsere Väter Ur und Eber in den Horsten jagen sah, bis auf unsere Lage, in welchen eine große religiöse Bewegung durch die ganze Nation geht, entgegenleuchtet, Kein Volk hat öfter für seinen Glauben und zur Verthei- digung seiner religiösen Freiheiten das Schwert gezogen als der Deutsche, er mochte Heide oder Christ sein, Hat die junge Presse diescn Charakterzug anerkannt, geachtet? Sie hat bald mit Spott und Hohn, bald mit Aué- sprüchen einer nücbternen Schul - Philosophie dies Gefühl in uns verleßt, und jegt wundert sie sich, daß sie ihre Jrreligiösität vor leeren Bänken do- zirt? Der Deutsche war nie der fanatische Sklave seines Glaubens, In keiner Nation hat sich mehr das Streben bemerkbar gemacht, ihren Glauben und alle die Jnstitutionen , welche durch denselben im Leben des Volkes erzeugt würden , selbstständig und vernünstig _fortzubilden. Der Deutsche is kein revolutionairer Religionsstürmer , sondern zeitgemäPer Reformer derselben. Wie hat sich die junge Presse gegen diese Gesinnung, welche den Deuischen nie in seiner Geschichte verlassen hat, verhalten? Sie begann ihre Laufbahn damit, daß sie das, was der Nation heilig is, und das sie fortbilden und nicht zerstören will, negirte und alle Institutionen des Christenthums zusammcnpackte, um sie in den Scheiterhaufen , den ihr politisher Nihilismus anzünden wollte, zu schleudern. Konnîe die junge Presse glauben, daß das Volk wohlgefällig seine Hände an dem Feuer wärmen würde, welches seine Heiligthümer verzehren sollte? Der Deutsche is monarchish gesinnt, Cr wax es schon, als er zur Eroberung der römischen Welt aus den Wäldern zog; {on damals legte er die ersten Steine zu dem potitishewr Gebäude, in dem das mo- narchishe Prinzip mit der Freiheit und selbstständigen Einwirkung der deut- hen Männer auf die Angelegenheiten ihres Volkes zusammen wohnen sollte, Er is der Schöpfer der constitutionellen Monarchie, we!che das Alterthum nicht kannte. Seine ganze Geschichte erfüllt das Streben, die bürgerliche und geseßliche Freiheit unter dem monarchischen Prinzipe zu be- gründen, auszubilden oder sie wieder herzustellen, wenn irgend eine despo- tisch vorherrshende Gewalt, sie mochte vom Kaiser, dem Papste oder dem Adel ausgehn, sie aufgehoben hatte oder zu vernichten drohte. Wie hat sich die junge Presse dieser politischen Gesinnung, die man eine Ur- Gesinnung der Nation, alt wie ihre Eichen und eben so tief wur- zelud, nennen möchte, betragen? Sie hat das monarchische Prin- zip ohne viele Umstände aus ihrem theoretishen Hause geworfen, das Stre- ben der neueren Zeit, alle Mächte, welche auf das Leben der Nation und seine Bewegungen Dru und Einfluß ausüben, gegen einander verstäudig abzuwägen und Glück bringend für das Ganze zu fonstituiren, für Lüge und Schein ausgegeben und auf einen wurzellosen Nadikalismus, auf einen fopflosen Kommunismus als politischen Heiland hingewiesen. Der Deut- che is das Volk des Maßes, der richtigen Miitez dieser Charakterzug, der eben so sehr aus seiner eigenthümlichen geographischen Lage und scinen Berührungen mit den großen Nationen der Welt als aus seinem Vil- dungsgange und seiner politischen Verfassung entspringt, is ihm so tief aufgeprägt, daß wir ihm in jedem Abschnitte seiner Geschichte, der Deutsche mochte kriegen oder unterhandeln, begegnen. Darum isst ihm auch uichts so schr zuwider, als revolutionaire Bestrebungen oder alles überstürzende Reformen. Auf dem Papiere, in der Schule und Studirstube liebt er die blendenden Theorieen, die ideellen Umgestaltungenz aber in der Praxis ist er vorsichtig, geht nur sehr langsam an die Ausführung der neuen Gedan- fen und wartet lieber so lange, bis die Erfahrung der Nachbarvölker ihren Werth erprobt hat. Die junge Presse konnte diesen scheinbaren Widerspruch zwischen Denken und Handeln des Deutschen, zwischen scinem Adlerfluge im Reiche der Jdeen und seinem bedächtigen Schritt im wirklichen Leben nicht begreifen und ärgert sih weidlih bis zur Kubfer Nöthe, daß er nicht gleich bei der Hand ist, ihre neuen Entdeckungen zu verwirklichen und nicht einmal ein Paar Thaler zu ihrex Verbreitung hergeben will,“

Großherzogthum Sachsen - Weimar. Durch den Vice- Präsidenten Dr. Röhr sind nach seiner öffentlichen Rechnungs= Ablage als Gaben ungebundener Mildthätigkeit aus dem Lande wieder 174 Rthlr. an die protestantischen Gemeinden zu Neustädtl in Mäh- ren, Dornbach in Oberkärnthen, Licbiß in Böhmen und Linz in Dester- reich zur Unterstübung abgesendet worden,

Fürstenthum Schwarzburg-Sondershaufen. Außer den hon erwähnten, die Verfassung und das Kriminal-Gesebbuch be- treffenden Punkten ersehen wir aus dem Landtags-Abschiede, daß es noch über ein Expropriations-Gesect, ein Gejeß zur Entscheidung meh- rerer Kontroversen über die Wirkung des Beweis=-Jnterlokuts in Civil- Prozessen, ein Geseß über die Erfordernisse zur Rechtsbeständigfeit bei Jutercessionen der Frauenzimmer, cin Ehescheidungs=Geseß, ein Geseß über die rehtlihen Folgen der außercehelichen Geschlechts- Gemeinschaft, ein allgemeines Geseß über das Zunft- und Junungs- wesen und eine Vormundschafts - Ordnung zu einem Einverständuisse zwischen Regierung und Ständen gekommen is. Kein solches war unter den Ständen selbst hinsichtlich einer Landgemeinde-Ordnung zu erreichen. Die ständischen Auträge auf ein Judengescß, auf Revision des Civil - Prozesses unter Beibehaltung der Verhandlungs - Maxime, die jedoch im Einzelnen nah dem Jnstructions- Verfahren modifizirt werden soll, und unter Beschränkung der Justanzen, fo wie auf Ein= führung von Schiedsgerichten sind genehmigt worden, nicht aber der auf eine Kirchen- und Presbyterial-Ordnung.

Freie Stadt Frankfurt, Am 30. Juni hatte zu Frank= furt eine Sißung der Buchhändler - Versammlung statt, welche sich die Gründung eines süddeutschen Buchhändler-Verecins zur Aufgabe gemacht hat. Es fanden sich in derselben, mit Aus- uahme der Schweiz, alle Skaaten repräsentirt, aus denen der beab- sihtigte Verein gebildet werden soll, nämlich Bayern, Württemberg, Baden, Rheinpreußen, Hessen - Darmstadt, Kurhessen, Nassau und Frankfurt; im Ganzen waren 48 bis 50 Firmen vertreten. Aus den Verhandlungen ergaben sih folgende Resultate: Der Verein wird ih, mit Zuziehung der Schweiz, auf die eben genannten Länder gusdehnenz is derselbe konstituirt, so sollen auch die österreichischen Buchhändler zur Theilnahme eingeladen werden; den Buchhändlern des Elsasses und der Niederlande ist es überlassen, sih mit den ihnen am nächsten liegenden Rayons von Baden und Rhein-Preußen über ihre Theilnahme am Verein zu verständigen z die Zulässigkeit zum Verein soll auf alle diejenigen erstreckt werden, welche sih dem „vrdnungsmäßigen““ Betrieb des Buchhandels unterziehen; ein ge- regelter Termin ward angenommen, an welchem fünftig Abrechnung und Zahlung stattfinden soll, und hierzu der dritte Montag im Juni eines jeden Jahres festgeseßt; was die Wahl des Versammlungsorts N, so entschieden sd) die Meisten vorläufig für Frankfurt, pes 1. Juli begannen im Lokal der alten Börse die Abrehnungen bia Frein auwesenden Buchhändler, die zwar persönlih noch zahlreich versammelt waren, aber doch durch Bevollmächtigun-

tenen. pekuniärer Beziehung sehr bedeutend repräsentirt zu sein

1062

Frankreich.

Paris, 30. Juni. Der Geseh-Entwurf über die Ceutral- Eisenbahn vou Orleans nah Vierzon und über ihre doppelte Verlän- gerung nah Limoges und Clermont, hat bei den Deputirten nur wenig Widerspruh gefunden. Die dazu vorgeschlagenen Amendements wurden wieder zurückgeuommen. Die Haupktbestimmungen des Ge-= seßes sind, daß die Regierung ermächtigt is, mit einer Actien -Com- pagnie über die Schienenlegung und über deu Betrieb, der auf eine Dauer von 40 Jahren, aber uicht auf länger in Pacht gegeben wer- den darf, zu unterhandeln, und daß, wenn sih zwei Monate, nach der Publication des Geseßes feine Compagnie zur Uebernahme unter den festgestellten Bedingungen bereit zeigt, der Minister der üffent= lichen Arbeiten die Schienen der Bahn von Orleaus nach Vierzon auf Kosten des Staats legen lassen kann, für welchen Fall ihm ein Kredit von 6,500,000 Fr. bewilligt ist. Der ganze Geseb- Entwurf wurde mit 196 gegen 48 Stimmen angenommen. Dann schritt man zur Berathung über die von Paris nah Straßburg anzulegende Bahn, die lebte, welche in dieser Session noch rückständig ist. Die Herren Houzegau-Muiron und General Paixhans bekämpften aus strategischen, fommerziellen und ökonomischen Rücksichten die vorgeschlagene Richtung durch das Thal der Marne und wollten, daß die Bahn in ihrer ersten Strecke durch die Thäler der Oise und Aisne geführt werde. Nächsten Mon- tag wird diese Frage ausführlicher disfutirt werden, wenn der erste Artikel des Entwurfs zur Erörterung kommt.

Alle Pairs und Deputirte, die bei der Bildung der Compagnieen für die den Kammern “zur Berathung vorliegenden Eisenbahnen be= theiligt sind, sollen in Folge des Cremicuxshen Amendements gestern ihre Entlassung eingereiht haben.

Zur Aufklärung der öffentlichen Meinung über die Apanagen der Königlichen Prinzen und Prinzessinnen enthält der heutige Mo- niteur Folgendes:

Man hat viel von der Frage über die D otation der Königlichen Fa- milie gesprochen z sie is aber niemals diskutirt worden, Daher haben si so vicle und bedeutende Jrrthümer hierüber im Publikum verbreitet, Diese Jrrihümer wurden von den Factionen, die gegen den durch die Revolution von 1830 begründeten Thron feindliche Gesinnungen hegen, theils erfunden, theils beglaubigt und fortgepflanzt. Daraus isst cin großes politisches Nebel entsprungen, Nicht nur haben der König und die Königliche Familie eine Ungerechtigkeit erleiden müssen, sondern man hat den König auch unwür- dig verleumdetz; man hat seine Lage und seine Zwecke dem Lande mit Hülse der hinterlistigsten Lügen und in den shuldvollsten Absichten im fal- \chesten Lichte dargestellt. Nothwendigkeit und Pflicht erheischen cs, dieses Werk der fcindlichen Factionen zu zerstören, die Wahrheit im Rechtsstand und in dem Sachverhäliniß dieser wichtigen Frage wiederherzustellen und alle Rechtshaffenen und Aufrichtigen, die auf so beklagenswerthe Weise irregeführt worden, darüber aufzuklären. E f

In rechtlicher Hinsicht wird die Frage jetzt durch Artikel 21 des Ge- seßes vom 2, März 1832 geregelt, der die Civil - Liste der gegenwärtigen

Regierung festgestellt hat und Folgendes bestimmt; „„Zm Fall der Unzu-

länglichkeit der Privat - Domaine sollen die Dotationen der uachgeborenen Söhne des Königs und der Prinzessinnen seiner Töchter durch besondere Gesetze weiter geordnet werden, Vor diesem Geseh und in dem Augen- blick, wo die Revolution von 1830 vollbracht wurde, befand sich das Haup? des Hauses Orleans im Besiy alles dessen, was von der früheren Apanage seines Hauses noch übrig war, kraft Art. 4 des Gesches vom 15, Januar 1825, welcher also lautet: „Die dem Orleansschen Zweige in Folge der Königlichen Verordnungen vom 48, und 20, Mai, vom 7, Oktober und 17, Novem- ber 1814 zurückgegebenen und von der für Monsicur, den Bruder des Königs Ludwig X1V. zu seinen und seiner männlichen Nach- fommenschaft Gunsten ausgeseßten Apanage herrührenden Güter sollen unter densclben Titeln und Bedingungen im Besi des Hauptes des Or- leansschen Zweiges bleiben, bis zum Aussterben seiner männlichen Nach- fommenschaft, in welchem Fall sie an die Staats -Domaine zurückfallen.“ Zu den Bedingungen, welche auf diese Weise kraft des alten Staatsrechts, fraft der Präcedenz-Beispiele und des Geseßes vou 41825 an den Besiy der Orleansschen Apanage geknüpft waren, gehörten namentlich die drei folgen- den: 1) Der im Besiß der Apanage befindliche Prinz mußte davon den Prinzen seinen Söhnen und Brüdern einex Nechtsötheil und den Prinzessinnen {einen Töchtern und Schwestern eine Aussteuer geven ; 2) wenn dieser Prinz auf den Thron gelangte, wurde seine Apanage von Rechts wegen mit der Kron- Domaine vereinigt, die vor 1791 von der Staat3-Domaine nicht unterschieden warz 3) diese Vereinigung eröffnete in dem Augenblick, wo sie vor sich ging, den Prinzen des apanagirten Zweiges, welche sie ihres eventuellen Erbrechis auf die Apanage beraubte, das Necht, für si selbst eine besondere und unter gleichen Titeln und Bedingungen auf ihre mänuliche Linie _übertragbare Apanage von der Krone zu fordern. Das Geseß vom 15, Januar 1829 hat dice Bedingungen und Rechte förmlich aufrecht erhalten, Vie Rev0- lution von 1830 führte zu deren Auwendung. _Kiast der Thron-Bestcigung des Königs und durch den Aten Artifel des Geseßes vom 2, März 1832 wurde die Orleanssche Apanage mit der Kron Domaine vereinigt. Die Prinzen nachgeborenen Söhne des Königs fanden sich auf diese Weije des eventuellen Erbfolge - Nechts beraubt , welches ihnen der Me Artifel dcs Geseßes vom 15, Januar 1825 zusicherte. Daher und fraft der auf Billigkeit beruhenden Geseße eröffnete sich sür hle das Necht auf eine Entschädigung, Dieses Recht hat der 2lste Artikel des Geseßes vom 2, März 1852 anerfannt und gehet- ligt, indem es dort heißt: „Die Dotationen der nachgeborneun Söhne des Königs und der Prinzessinnen seiner Töchter sollen durch besondere Geseße weiter geordnet werden.“ Nur in diesen Worten war der 20ste Artikel des Gese - Entwurfs über die Civilliste abgesaßt, welcher am 3, Oktober 1831 von Herrn Casimir Perier der Deputirten-Kammer vorgelegt wurde, Aber in Folge eines von den Kammern angenommenen und vom Könige bestätigten Amendements lautete dieser Artikel, der nun der 21ste Artikel des Geseßes vom 2, März 1832 wurde, definitiv folgendermaßen: „Jm. Fall-der Unzulänglichkeit der Privat-Vomaine sollen die Dotationen der nachgebornen Söhne des Königs und der Prin- zessinnen seiner Töchter durch besondere Geseze weiter geordnet wer den, Also fordert das Gesez, daß, wenn den nachgeborenen Söhnen des Königs und den Prinzessinnen seinen Töchtern das Recht aus solche durch besondere Gesebe zu orduende Dotationen zustehen soll, die Privat - Domaine unzulänglich sein müsse, um dafür zu sorgen, Wenn aber diese Unzulänglichkeit vorhanden ist, dann ist auh das Recht vorhanden z die Dotationen müssen bewilligt und durch besondere (Gesetze geordnet werden, So steht es um das Recht in dieser Frage, eimn Recht, welches durch die alten Grundsähe der Monarchie, durch das Gese vom 15. Januar 1825 und durch das vom 2, März 1832 förmlich festgestellt und geheiligt ist, L

Es a o, wenn es sich von dieser Frage handelt, nur der eine Punlt zu untersuchen, ob die Privat - Domaine des Königs unzulänglich ist, um für die Dotationen zu sorgen, Eine aufmerfsame Prüfung dieses sachlichen Punktes kann jedoch feinen Zweifel in dieser Hinsicht bestehen lassen. Als Herzog von Orleans und vorx seiner Thronbesteigung hatte der König in seinem väterlichen Nachlasse 31 Millionen gerichtlich festgestellter Schulden und nur 16 Millionen an Werthen vorgesunden, Nur vermittelst Berwen- dung eines Theils der unangreifbaren Cinfünste seiner Apanagegüter konnte er in einem Zeitraum von 12 bis 13 Jahren cine Liquidation zu Stande bringen, die noc jcyt seiner Privat - Domaine Lasten auferlegt, Die ganze Entschädigungë-Summe von 5 Millionen, welche der König als Herzog vou Orleans, kraft des Gesehes vom 27. Aprik 1825 erhielt, wurde durch die Vollendung und Verschönerung des jeßt, als ehemaliger Theil der früheren Apanage, der Kron - Domaine einverleibten Palais-Royal auf- gezehrt, Und doch, abgesehen von den Lasten des Königthums, für ey! durch die Civilliste Vorsorge getroffen is, stiegen die dem König E, Unterhalt der Königlichen Familie auferlegten Lasten und steigen noch wh lich, Als vor mehr als einem Jahrhundert der Herzog von a A urgroßvater des Königs, während der Minderjährigkeit seines i effe dieser Königs Ludwig XV., mit der RNegentschast bekleidet wurde, wce ger e I Fürst sich nicht nur beharrlich, aus den Einkünften des Staais eiwas a zunehmen, da er fand, daß sein persönliches Vermögen und seine Apanage

cht entbehrlich machten, sondern er ließ auch noch auf seine gentschaft die Kanäle von Orleans und Loing bauen 1, um diese große Arbeit zu vollenden. nach Frankreih im {Jahre

ihm diese Zuflu Kosten während der Re und fkontrahirte bedeutende Schulder Der König als Herzog lezten Theil dieser Schuld ner Familie zu bestreiten, zusammen nicht deten,

die ihm aus dem Eigenthum n und auf dessen Kosten bei der Depositen- und Verwaltung der irgend eine per) Königliche giebt ihm noch tägl sclbs im Schooße

fast ohne Beispiel sind. als König und als Vater auferle; gezwungen, die sciner Privat-Domaine zur liche Erbe der Prinzen seiner nachgeborenen Söhne Ein solcher Zustand der den RNathschlägen der Politik, Landes und der Würde der Krone zuwider. Nach strengen dem Wortlaut unserer Geseßze gebühren den nachgeborenen Familie Dotationen, denn die Es ist eine Ver- Töchter des

Wahl-Bezirke, wo der Ausgang der Wahlen zweifelhaft war, einen Zuwachs an Wahlmänner von der Opposition eintreten, und sicherten gar oft dadur die Ernennung des Kandidaten der Opposition, Besonders ist diese Taktik den Legitimisten zu statten gekommen, welche sie namentli bei den leßten Wahlen angewendet hatten. gegenwärtig beschäftigt, dafür in Paris ein permanentes Central- Comité zu errihten, weil sie darauf rehnen, daß die gegenwärtige Kammer spätestens in der Session von 1846 aufgelöst werden wird, wenn nit schon vielleiht im nächsten Jahre die Regierung zu neuen Wahlen wird schreiten wollen. Die Dauer einer Kammer ‘beträgt im Durchschnitt nur drei Jahre, obwohl nah dem Geseh sie fünf Jahre dauern könnte. Nun ist aber die gegenwärtige Kammer so in sich zer- fallen, daß darin eine feste sihere parlamentarishe Majorität gar nicht besteht. Die Wichtigkeit, welche das Kabinet der Annahme der Proposi- tion Couture beilegt, sheint wenigstens zu beweisen, daß das Kabinet eine baldige Auflösung der gegenwärtigen Kammer im Sinue hat. Denn wie ih schon oben bemerkte, die Proposition Couture is vor= züglich gegen die Bestrebungen der Legitimisten gerichtet, welche dur die Einverleibung einer gewissen Anzahl beweglicher Wahlmänner in diesen oder jenen Wahl = Bezirk ihren eigenen Kandidaten den Sieg ben Vor den leßten Wahlen zählten die Legitimisten faum zwanzig ihrer Kandidaten in der Deputirten-Kammer, nach den Wahlen aber besaßen sie dreiunddreißig, und sie hoffen sie bei den 60 bis 80 zu bringen. und Konsorten werden foll,

seiner Rückkehr enz und um die Ausgaben seiner Krone und sci- Ja sie sind welche seine Civil-Liste und seine Privat-Domaíne sah der König \sich vor cinigen Jahren genöthigt, thum eben dieser vom Herzog von Orleans dem angelegten Kanäle verbliebenen Trümmer Consignations - Kasse zu verpfänden. Weder in der iste noch der Privat - Domaine des Königs herrscht önliche Vershwendung oder irgend eine Unordnung. Schwester des Königs, gab und ih Beweise einer Hingebung und eines Edelsinnes , die der durch die innigste Zärtlichkeit vereinigten Familien Jndeß um den Lasten Genüge zu thun, die ihm t sind, hat der König sich gezwungen gesc- zu Tag wachsende Last fallen, welche

Hoheit die Prinzessin Adelaide,

Schulden zu kontrahiren, bis jeßt das cinzige väter ] und der Prinzessinnen seiner Töchter gus: ge ist den Grundsäßen der Gerechtigkeit, verschafft haben. der Würde des Necht und nach Prinzen und den ) Domaine reicht nicht hin, lezung der Billigkeit , Königs, gerade um seiner Thr die ihnen zugestanden hätten, wäre, und daß das, was durch die E Größe ausmacht, der Eine für die Staatswohl erheischt es, sei, und daß die jüngeren Zweige stets auf werden, den sie um diesen Thron einnchmen, auf den ihnen cin eventuelles Necht angewiesen es Landes und des Thrones, daß di den verbreiteten Verleumdungen feierlich Lügen

Prinzessinnen der Königlichen um für sie zu sorgen. Söhne und die 1 die Rechte verlieren sollen, rleans geblieben Hauses dessen

0 R ; ; nächsten Wahlen Die Regierung

daß die nachgeborenen onbesteigung willen, wenn der König Herzog von L rhebung der Aeltesten ihres Zweige cinen so

in Vorschlag bringen, die Zukunft Niemand aus einem Wahlbezirke in einen anderen die Ausübung seines Stimmrechtes übertragen darf, wenn er nicht wenig- stens 50 Fr. Steuern im leßteren Wahlbezirke zahlt. i nahme dieser Proposititon von Seiten der Kammer is} nicht zu zwei Die betreffende Kommission trägt einstimmig auf deren An ( Nur hat sie zur größeren Deutlichkeit die Proposition des Herrn Couture folgendermaßen redigirt: „Die direkte Steuer-= quote, welhe erfordert wird, um nah dem Art. 10 des Geseßes vom 19, April 1831 den politischen eren Bezirk zu übertragen, muß das

Lage der jüngeren Zukunft sorgende Politik räth

daß die ganze Königliche F der Linie de

und das dauernde An der An= amilie stark konstituirt 3 Ranges erhalten welchen sie stüßen sollen, und Endlich will es die hren gemeinsamen Fein gestraft werden, zur Prüfung vorgelegt nd verständigen selbst dazu bei ügen zu ver- um Rechte und

Man hat oft in Die Regierung des ird nicht wol-

uahme an,

Wohnsiß in einen B ü Minimum von 50 Fr. betragen.“ Sobald dieselbe vou der Deputirten-Kammer angenommen sein wird soll sie unverzüglih der Pairs - Kammer vorgelegt werden, damit sie noch vor dem Schlusse der Session durch die Königliche Sanction zum Gesetze erhoben werden könne. . n Y

A Paris

anderen Wahl[=

Zürger, alle gerechten u aufgeklärt werden und hümern und treulosen L gehäuft worden

werden kann, müssen alle guten L Männer über die wahre Sachlage tragen, diefes Gewö!k von groben U \cheuchen, welches so mühsam zusammen Thatsachen in den Augen des Landes zu ver Frankreich gesagt: „Wenn der Königs sagt jeßt: „Frankreich so die Königliche Familie unter u nicht die Rechte und die Lage von Orleans verbürgt waren.

Die Deputirten - richts-Geseßes beschäftigt ist, hat viele Schwierigkeiten vereinf die Abschaffung der Abgabe, versität entrichtet w dieses Amendements, gesehen zu haben scheint, je! Kaiserlichen Dekrete eingeführt Schon in der Pairs- batten über das Unterrichts-

Frankreih w nserer constitutionellen d lich der Familie des Herzogs

Wir finden in der von der Regier

A e _W g er Regierung S A des Ackerbaues die nachstehenden Angaben über die verschiedenen Arten der Benußung des Grund und Bodens 1 andes, welcher im Ganzen 89268 6017 Qeltaren bots 1 A L e E 017 Hektaren beträgt, ist in dem folgenden Verhältnisse auf die einzelnen Gegenstände des Aerbaues vertheilt :

Werth des Ertrages,

behalte, die geseß i in Frankreich, Der Flächen-Jnhalt de Prüfung des Unter- Beschluß gefaßt, der beantragt einstimmig Schulen an die Uni-= Man zweifelt niht an der Annahme ¡versität \-lbst die Unmöglichkeit ein age, die durch die wurde, noch länger zu behaupten. sich am Schluß ihrc hr Präsident in diesem Sinne

- Kommission, welche mit so cben einen achen könnte; sie welhe von den erden muß. jene monopolistische Aufl U Dry O0 f

137,622,401

Kammer hatte 302,011,470

1063 terthan, obwohl von Geburt kein Engländer; er gelangte vor dem Jahre 1793 mittelst Cessions-Bertrages mit seinem Vater in den Be- siß einer ansehulichen Herrschaft im Elsaß, die später von der fran- zösischen Republik konfiszirt wurde. Nach dem Frieden von 1814 erklärte die französishe Regierung sih bereit, die britischen Uutertha- nen, deren Güter von den Revolutions-Tribunalen fonfiszirt waren, zu entshädigen, und stipulirte im Jahr 1818 zu diesem Zweck auch wirklich der britischen Regierung eine Summe im Betrage von 7,000,000 Pfd. St. Baron von Bode erhob soglei einen Ent- shädigungs - Anspruch. Die zur Prüfung dieser Ansprüche ernannte Kommission wies seine Forderung zurü, weil er theils sein britisches Bürgerrecht niht genügend nachweisen konnte, theils bei der Registri- rung seines Namens einige Formfehler sich eingeschlichen hatten. Die Sache gelangte alsdaun vor die Landesgerichte, wo hauptsächlich zwei Eiusprüche gegen das Recht des Klägers erhoben wurden, 1) daß die Cession, mittelst welher der Baron das Gut von seinem Vater übernommen habe, nicht rechtskräftig, 2) daß die Confiscation des Gutcs von Seiten des französischen Tribunals ein legaler und zu retfertigender Akt gewesen sei, während die Ent- shädigungen nur für unrechtmäßig kounfiszirtes Eigenthum („„indument consisqué”) bewilligt würden. Diese beiden Einsprüche des Gehei- men Raths wurden in allen früheren Jnstanzen, welhe der Baron durchging, bestätigt , bis endlih, nahdem zahllose Petitionen au das Unterhaus, lange parlamentarische, aber ecrfolglose Untersuchungen veranlaßt hatten, eine sogenannte „Petition des Rechts“ (a petition ol right), bei dem obesten BVilligkeitsgerichte, dem Kanzleihofe, fich von Erfolg zeigte. (Man bringt nämlich eine Rechtsfrage vor cinen BVilligkeitsgerihtshof, den Kanzleihof, die Exchequer und das Ober= haus, nur entweder in Form einer Bill [by bill or information] oder einer Petition oder Motion.) Die Untersuchung, welhe vor vier Jahren der damalige Lord - Kanzler, Lord Cottenham, auf Grund dieser Petition einleitete, fiel zu Gunsten des Ba- rous aus, und die Regierung wurde zur Zahlung der beanspruch- ten Summe verurtheilt. Gegen dies Erkeuntniß aber protestirte die Krone; dem Protest ward Folge gegeben, und die lebte, in diesen Tagen beendete Untersuchung vor der Queeus Bench eingeleitet. Wie vorerwähnt is, hat hier die Jury die Ansprüche des Barons für voll- fommen gerecht erklärt; aber die Krone hat auch bereits ein soge nannutes Beschränkungs-Statuk plaidirt, wona alle Prozesse inner- halb 6 Jahreu nah ihrer Veranlassung anhängig gemacht werden sollen, und der Ausgang der Verhandlungen darüber is noch keines- weges gewiß, Die Times nimmt hierbei Veranlassung, die Fehler und Mängel des englishen Civil-Prozesses zu rügenz der Baron von Bode habe überall seineu Prozeß gewonnen und stehe jeßt von sci- nem Ziele, seinem praemium pugnae, seinen 500,000 Pfd, noch eben so fern als im Jahre 1818, : Das erwähnte Schreiben des Missionairs Dr. Wolff, welches derselbe am 15. April d. J. aus Merve, 230 Miles von Buchara, über den {lehten Erfolg seiner Mission erlassen hat, ift „an alle Mijsions- und philanthropischen Gesellschaften, an die Gesellschaften zur Unter= drückung der Sklaverei und alle wissenschaftlichen Gesellschaften in England, Frankreich, Deutschland, Oesterreih , Preußen, Rußland, Schweden, Dänemark, Hindostan und Amerika“ gerichtet. Es lautet in seinem wesentlichen Jnhalte wie folgt : „Meine theuren Freunde! Seitdem ich Teheran verlassen habe, sind meine

¡ts-Minister hat Aehnliches ver-= 71796084 dem Staat im Durchschnitt

e Hälfte von den König-

und auch der Unterri Diese Abgabe wovon etwa di

ausgesprochen, lauten lassen. l jährlih 1,569,450 S C , lichen Colléges bezahlt wird.

Das Journal de staunen am 9. Juni zu den englischen Unterthan Paul vollstreckt worden. der Goulette erdrosselt. L Zeuge zugegen sein wollte, e Konsul, sich damit begnügen, Ort und Stelle zu senden, Um des Urtheils konstatiren zu lassen. sische ministerielle Blatt, , fung eines für die Christe worden ; Herr von Lagall, daß sie an diesem Tage boot „Caméléon““ sich sulats - Gebäude zu dieser traurige Vorfall für un die davon zu befürchten waren. Erklärung zu Gunsten der in Tunis ans worden, denn Herr von Lagau hat kraft seiner jede Folgerung protestirt, Nachtheil gezogen werden fönnte, und er hat Jurisdictionsrecht über unsere zu - zu behaupten gesonnen sei.

Cen.

¿c 4,972,340 E l Branntw.

99,059,150 202,105,866 61,388,641 52,007,840 157,093,888 28,979,449 51,126,744 86,287,341 07,907,216

Kartoffeln... Buchweizen

QUIEIMUdte. a, 0s GVartensrüBte 1. eee Runfkelrüben

Rübsaamen

meldet, daß zu allgemeinem Er-= rihten des Bey’s über Huereb ausgesprochene Todes - Urtheil (eilte wurde in seinem Gefängniß auf leute bei der Hinrich- so mußte Sir Thomas Reade, den Bruder seines Kammer- die wirkliche Vollziehung „Zum Glück“, sagt das frauzü= Flagge niht von der Brandmar= nheit so schmachvollen Ereignisses betroffen unser General-Konsul, hatte dafür gesorgt, auf der Rhede wehte, von der das Dampsf- 24 Stunden lang entfernt hielt, noch auf dem Kon- ner Energie is es zu danken, daß s nicht die {hlimmen Folgen haben wird, Es is dadurch sogar eine prinzipielle ässigen Franzosen veranlaßt Instructionen gegen ie aus jenem Verfahren etwa zu ihrem dem Bey angedeutet, Tunis sich auf=

Ss Débats : Tunis das von den Ge

Der Verurth : a feiner seiner Lands

der englisch

t, „ist unjere E | un] 13,528,190

Maulbeerbäume

Andere Pflanzungen Natürliche Wiesen .…..…... 4,198,198 Künstliche Wiesen... Brachfelder Anger, Haiden u, f v. Kronwaldungen Staatêwaldungen.….…...….. 1,048,907 Gemeinde = Waldungen

12,209,868 203,765,169 OIOLOO e, 82,064,046

32,871,969

daß Frankreich sein haltenden Landsleute fer Manifestation erstreckt sich päischen Mächte, deren Agen Repräsentanten unseres Landes bei dies

Die Wohlthat die=-

auf alle Unterthanen derjenigen euro- ten den ehrenhaften Gesinnungen des er Gelegenheit sich anschlossen,“

Baumgärten u, Baunmschuleu | Apfelwein

Straßen, Flüsse, Städte 2c. 2,153,646

Im Ganzen 4,526,5596,890 Der offizielle Moniteur bringt heute der nicht verfchlen kanu, großes Auf- Er betrifft die so vielfah und age der Dotation

Varis, 30. Juni, einen längeren wichtigen Artikel, ven in ganz Frankreich zu erre meist auf so gehässige der Prinzen und Prinzessinnen Man hatte von Seiten der

O Viehstand des ganzen Landes wird in der offiziellen Sta= tistik angegeben, wie folgt :

Weise besprochene Fr des jeßt regierenden Königlichen Hau- Opposition erstens das Recht der nd Prinzessinnen auf eine Dotation von Seiten des Staats eitens das Unnöthige einer solchen durch Ver- sucht, als sei die Privat-Domaine nen Mitteln dafür Vor- zum Zwecke,

301,819,337 AÂRT 75 3 in Abrede zu stellen, zw R E RE breitung der Meinung darzuthun ge 930,70: des Königs überreich, sorge treffen. Rechtspunkt klar darzustellen un Jrrigkeit des zweiten Punkte nicht wohl umstößliche L / ten Session den Kammern en den Prinzen von ereits vermählt sind,

könne daher aus eige Artikel des Moniteur hat nun d nachzuweisen, anderer “Beides geschieht auf eine r sein, daß in

14,804,946

S 135,938,491 N E ao dodo da oda n deo ¡

3 zu zeigen 41,539,056 S zu zeigen, : 172 S8 / Man darf sonach sicher je 72,956,008 1 Dotations-Geseß für den Her=

Joinville und die Prinzessin vorgelegt wird.

Hengste und Wallach 218,498,584 174,709/681 24,626,018 64,284,246 16,217,371 A 91,568,845 Hausthiere 1,870, Jährlicher Gesammt-Ertrag der Viehzucht 767,251,851 Fr.

Großbritamen und Irland.

Der seit dem Jahre 1818 \{chwebende Prozeß des Baron von Bode gegen die eule Ma AM éftié Entschädigungs-Summe von 500,000 Pfd. durchschritt in diesen Ta- gen ein ueues Stadium, indem die Jury der Queens-Bench die An= sprüche des Klägers für gerecht erkannte. der im Laufe der 25jährigen gerichtlichen und parlamentarischen Ver- handlungen sich bereits zum dritten- oder viertenmale wiederholt, läßt doch. die fast unauflöslihe Verwickelung des englischen Civil - Prozes= ses dem Baron nur einen {wachen Schimmer von Hoffnung auf den glülichen Ausgang seiner Sache, Herr von Bode ist britischer Un=

g von Nemours, Clementine, die b

O) Paris, 29, ereit licgen, wW 7 ; erschöp} fein wird,

P 1E, Cari L N Í : Maulthiere

Von den vielen Berichten, welche zur wird, wenn die gegenwärtige Tagesorduung nur der Bericht des Herrn olitishe Wahl -Domizil noch vor dem Budget zur Die Regierung legt großes Gewicht auf die Herrn Couture, der zufolge nur der in einem Wahl - Bezirk ausüben darf, n zahlt. Bis nnige Steuern in einem Wahl- politis domizilirt ßen Wahlen

Diskussion b in wenigen Tagen Hebert über das Þ Erörterung ko

Im Ganzen

Proposition des 1 das Stimmrecht

m Wahl-Bezirk wenigstens 50 Fr. Steuer rauhte man nur wenige Pfe als in dem Wahl =- Bezirk rden, Die Folge davon war, 1 Wahl-Comité?s in Paris durch die Einschiebun andidaten den s dem Wahlbezirke,

London, 29, Juni.

zur Stunde b Bezirk zu entri

betrachtet zu we Troß dieses Ausspruchs,

daß vor den gro eine Liste der Wahl-Bezirke g ciner kleinen Anzahl Sieg sichern konnten. wo es unmöglich schien, Erfolg aufzutreten, in die

die sogenannter entwarfen, wo sie Wählern ihren eigenen K Zwecke ließen sie au die Regierung bei den Wahle

Aussichten, meine Freunde Stoddart- und Conolly noch am Leben und in Frei- heit zu finden, immer trüber geworden. Jch finde zwar überall Leute, welche mir sagen, daß Beide noch am Leben sind, auch ist es wahr, daß mir der Ka- lifa, der heilige Derwisch von Morwvr, dessen gastliches Zelt ich gestern ver lassen habe, mitgetheilt hat, daß Stoddart sicherlich am Leben is; aber eben so gewiß ist es, daß, wenn sie noch leben, sie in dem unter dem Namen Haum Serai bekannten elenden Gefängnisse schmachten, einem Behälter, der sich dicht neben dem Harem des Emir befindet, und ihnen jede Möglichkeit raubt, ihre Lage einem lebenden Wesen mitzutheilen, Jch richte heute, durch einen Schnee- fall zurückgehalten, an Sie diese Zeilen, um Sie wissen zu lassen, daß ich in N E T agen ín Buchara eintreffen werde, wenn nicht anders der S Befehl gegeben hat, mich _in Tschardschu, dem ersten Gränzorte Buchara's festzuhalten, Wenn Sie nach meiner Ankunft in Buchara er- fahren sollten, daß Conolly und Stoddart todt sind, oder daß meín cigenes Haupt durch den Beherrscher von Buchara gefallen is, {o ersuche ih Sie dringend , alle Zhre Kräste einem edleren Zwecke zu weihen, als den Tod dieser trefflichen und tapferen Offiziere und anderer Europäer zu rächen, ich meine nämlich, Jhre Kräfte auf die Loslaufung von 200,000 persischen Sklaven und verschiedenen Ftalienern, wie des Uhrmachers Giovanni, zu verwenden, welche aus Korassan und Persien nah Buchara gebracht worden sind, und von welchen Persern viele Tausende zu einem überaus unmoralischen, unnenn baren Zwecke nah Buchara und dessen Nachbarschaft hin verkauft worden sind, Sie sind nicht s{warze Sklaven, wohl aber weiße Sklaven, Auch ersuche ich Sie, wenn Sie von meiner Hinrichtung hören, cingedenk zu sein, daß cs ein Jude gewesen, der durch Gottes Gnade befähigt worden ist, sein Leben für die Rettung des Lebens von Heiden aufs Spiel zu seßen, Und Jhr, edle Anverwandte meiner geliebten Georgiana (Stanhope), wenn Zhr, hört, daß mein Kopf in Buchara gefallen ist, dann nehmt Euch meines Weibes und meines theuern Sohnes, Henry Drummond Charles Wolff, an, Euer ergebener Freund Dr. Joseph Wolff, ehedem Curate von High Hay- land in Yorkshire.““ / : : Die Zahlung der am 1. Juli fälligen Dividenden der spanischen Zprocentigen Fonds is jeßt angezeigt worden. Der Globe warnt bei der Gelegenheit vor allzugroßem Bertrauen in die Stabilität dieser Zahlungen und weist auf die neuen Lasten hin, welche die neueste Anleihe des Ministers Mon den spanischen Finanzen aufbürdet, Nach der neuesten Zählung beträgt die Bevölkerung Loudons 2,007,550 Seelenz die Sterbefälle belaufen sich nach den amtlichen Listen der lebten fünf Jahre im Durchschnitte auf 946 wöchentlich.

UECOELL N 0e.

21 Aus dem Haag, 28. Juni, Das Geseh, die Ablösung oder Auswechselung der nuiederländishen Staatsschuld betreffend, lau- tet wie folgt:

Art. 1. Es soll über das zum Behufe der niederländischen Regice- rung in dem Hauptbuch des Königreichs Belgien eingetragene 21 von Hun- dert zinsende Kapital von Achtzig Millionen Gulden laut §, 6 Art. 63 des den 5, November 1842 abgeschlossenen und durch das Gese vom 4. Fe bruar 1843 (Staatsblatt Nr. 3) genehmigten Traktats, entweder zum gänzlichen oder theilweisen Auswechseln gegen ein gleiches Kapital zu Lasten des niederländischen Staats eingeschricbene 25 % verzinsliche Schuld zur völligen oder theilweisen Realisirung derselben, jedoch nicht unter 995% des Nenn-Kapitals verfügt werden, Jm Auswechselungs-Falle kann, insofern es zur Aufmunterung nöthig erachtet würde, höchstens 1 % des Nenn-Betrages bei dem anszuwechselnden belgischen Kapital zu Lasten der Shaßkammer gebracht werden, Art, 2, Auf dieselbe Weise soll mit dem unter §. 7, Art, 63 des im vor- stehenden Artikel angeführten Traktats erwähnten Kapital von 80 Millionen Gulden 25 pCt, eingeiragene Schuld verfahren werden, wenn auch diese Einzeichnung zur Verfügung der niederländischen Regierung gestellt werden wird, Art, 3, Die Einzeichnungen im Hauptbuch der 5 pCt. zinsenden Staatsschuld, die Loosrenten zu Lasten der überseeischen Besizungen des Staats, die 5 pCt. Zinsen tragenden Domain-Loosrenten, so wie die 4{proc, Schuldscheine zu Lasten des ehemaligen Amortisations - Syndikats sollen in den durch Uns zu bestimmenden Zeitpunkten und auf die zugleich anzudeu- tende Weise allmälig abgelöst oder gegen die laut Art. 6 ‘danzustellenden Einzeichnungen in das hiernach zu melbende Hauptbuch für 4 von Hundert Zinsen tragende Staatsschuld ausgewechselt werden. Art, 4, Jm Auswechselungsfalle soll den Jnhabern der in Art. 3 genannten Schulden durch Uns eine Zeitfrist zur Definition für ihre Wahl über die Ablösung oder Auswechselung anberaumt werden, Diejenigen, welche sich innerhalb dieser Zeitsrist nicht erklärt haben, wer-

«

den, als si für die Auswechselung entschieden, angeseheit und sollen von dem- selben Zeitpunkte an nur zu 4 yCt, Zinscy, so wie zu der Vergütung ín Gelde für den Unterschied zwischen dem nominalen Betrage ihres Kapitals und dem für die neue Schuld durch Uns nah Art. 6 zu bestimmenden recht Die aus der in Art. 1 bezweckien Realisi- rung entsprießenden Gelder, gleichwie jene, welche aus dem in das Geld- angedeuteien Einzeichnungen entspringen, oder auch di, Art, 63 des Traktats vom 5. November 1842 erwähnte Summe- von 49 Millionen Gulden, welche durch Belgien an Niederland abgeführt werden fann, sollen zur Ablösung oder Auswechselung der in

Preise berechtigt sein.

schen der durch Art.

und Auswechselung gemäß gegenwärtigen Geseßzes werden gleichfalls März dieses Jahres angewiesen, | el oder Auswechselung der bezeihnecten Schulden als auch zur Deckung der in Art, 11 bezwcckten Untosten und deëjenigen, welches vecmöge der Festseßungen dex Art. 2 u. 3 zum Hinzubezahlen bei der Auswechselung erforderlich sein dürfte, auf die durh Uns näher zu bestimmende Weise und Zeitpunkte Vier von Hun- dert Zinsen tragende Einzeihnungen in einem anzulegenden Hauptbuch aus- gegeben, welches vou gleicher Beschaffcnheit als das bestehende Hauptbuch der 27 pCt, nationalen wirklihen Schuld sein soll, und worauf alle die für jenes Hauptbuch Kraft habenden Verordnungen unter der Bedeutung anwendbar sind, daß die ersteu auf dieses Gesez begründeten Einzeihnun- / e | Diese Cinzeichnungen können zu kei- nem niedrigeren Preise als 95 pCt, derselben Nennbetrags ausgegeben Die Jnhaber derselben können vor dem 31, Dezember 1852 nicht gezwungen werden, die Ablösung davon anzunehmen. leßten des Monats Dezember 1845 kaun ohne nähere gesegliche Bestim- mung feine weitere Auswechselung oder Ausgabe der in gegenwärtigem Geseße noch auch kein Verkauf der ín den Art. 1 und 2 angedeuteten Schulden mchr bewilligt werden. é ratoren, Sachwalter und alle anderen mit der Leítung oder Aufsicht über die Person oder das Vermögen eines Dritten beauftragten Personen Fidei- fommiß- und Fruchtgebrauhs-Besißer, so wie die Vorsteher von Stiftungen und Anstalten aller Art, sind ermächtigt und befugt, für die Personen, ver oder für dic Austalten oder Massen unter ihrer Ver- waltung die in Art, 3 ausgedrückte Shuld-Auswechselung zu bewerkstelligen. abzulösenden

(Staatsblatt verfügbaren Gelder

zur Ablösung

gen völlig kostenfrei geschehen sollen,

Die Aeltern, Vormünder, Ku-

welche sie vertreten,

einzuziehen- nachstehenden Allgemeinen echn cinge n Einzeichnungen 5 und 27 pCt. nationale Schulden werden in ves Bene: büchern auf die Rechnung der amortisirten Fonds übergetragen und das Hauptibuch der 5 pCt, Zinsen gebenden Schuld nach Ablauf der Vollziehung i 4 i Art. 10, Von den abgelösten und eingezogenen Schuldscheinen wird, nachdem sie mit einem unaustilgbaren Vernichtungs-Zeichen versehen sind, so víel als zur Vorzeige an die bel ische Negierung vermöge Art. 63 des den 5, November 1842 geschlossenen tats erforderlich ist, abgesondert. Diese Schuldscheine werden, nachdem davon zu diesem Endzwecke Gebrauch gemacht worden, gleichfalls der Allgemeinen Rechnungskammer überliefert und vernichtet, ; Courtage, welche nicht über { pCt. des Nennbetrags der zu placirenden Schuld gehen darf, wird nebst den Unkosten der Ausgabe, der Auswechselung der Fonds oder Uebermachung der Gelder aus den in Art, 5 gedachten Geldern und aus dem Ertrag der nach Art. 6 unterzubringenden Einzeichnungen g 1 Nach dem Anlegen des Hauptbuchs der 4 pCt, zinsen- den Staatsschuld wird in dasselbe der Betrag der im Umlauf befindlichen 4 _yCt, zinsenden Obligationen zu Lasten der überseeischen Besißungen des Staats und der zu deren Erlangung ausgegebenen Recepissen eingeiragen z es sei denn, daß die Juhaber in einem näher durch Uns zu bestimmenden Termin und auf die durch Uns vorzuschreibende Weise erklären möchten die Einzeichnung nicht zu begehren, Art. 43. Der Allgemeinen Rechnun ô- Kammer wird täglich ein genaues Verzeichniß der abgegebenen Arioertunen zum Eintragen in das neue Hauptbuch der 4 pCt. zinsenden Schuld eribeils Ucber die vermöge dieses Gesehes zu bewerkstelligende Plazirung, Einziehun Ausgabe und Auswechselung von Schulden wird der Allgemeinen R S nungs-Kammer besondere Berantwortung gethan und durch dieselbe h it rens Jahres-Bericht den Generalstaaten mitgetheilt, S Inhaber von Kapitalien, wem sie auch zugehören möò i Znhalte des gegenwärtigen Gesebes zur Ablösung ey Aud as d gerufen werden, während zehn Jahre nach dem dazu auberaumten T M unterlassen, die Ablösung oder im Fall des Auswechselus den i gy beabsichtigten Zuschuß zu empfangen, sind au rb f des cinen gleichwie des anderen verlustig. neuer schöpfenden Schulden Zinsenscheine abgegeben werden selben nah Verlauf von 5 Jahren von demselben Datum au gerechnet

Schuldscheine monatlih der

dieses Gesehes gänzlich abgeschlossen.

Art. 11, Die zu entrichtente

ihres Rechis zur Einforderung

Falls. bei der ersten Ausgabe

verjähren die-

Jab en

Ueber die bereits mehrfah erwähnte Unternehmung der italieni {hen Flüchtlinge von Korfu aus haben wir auf au lidhein Wege aus Neapel folgende weitere Nachrichten erhal

Nachdem sie am 16. Juni an der Küste von Calabrien in d Provinz Catanzaro gelandet waren und 3 Tage lang ein Zusamm c iressen mit den gegen sle ausgeschickten, aus Bürgergarden Deltébadins Truppen vermieden hatten, rückten sie am 19ten gegen Belvedere v L wo um Mitternacht ein Gefecht stattfand, wobei der Gemeinde-V R steher des Ortes und ein Gendarm auf dem Plate blieben. Hiorans bés gaben sich die Aufrührer nah San Giovani in Fiore, um von ba gegen Cosenza vorzurücken, wo sie die bei Gelegenheit der jüngst Ì Unruhen Verhafteten und Verurtheilten zu befreien beabsichtigten Bei Sau Giovani wurden sie indessen von neuem von den Bürgeraätüg augegrisfen , wobei 3 der Rebellen auf dem Plaße blieben, 2 \{we verwundet und 14 zu Gefangenen gemacht wurden. i y

ßerordentlihem

CT'UL R Konstantinopel, 19. Juni. Raths haben dem Sultan durch den Muschir von Topchana, Mel med Ali, eine Adresse überreichen lassen, worin sie ihren Dank dafür aussprechen , daß er sich bei der Rückkehr von seiner Reise den vor= geschriebenen Quarantaine=-=Förmlichkeiten unterworfen. 5 nahm die Adresse sehr gnädig auf und ließ dem Sanitäts-Rathe sein Wohlgefallen zu erkennen geben. Vie hier angekommenen gefangenen albanesischen Häuptlinge be- finden sich im Gefängnisse des Seriaskeriats und sollen vor Gericht “werd Mit dem Dampfboote aus Salonichi erwartet man noch einige ihrer Genossen, so wie verschiedene Dokumente, die sich auf die Empörung und die von den Rebellen verübten Gräuel be=

Die Mitglieder des Sanitäts=

Der Sultan

gestellt werden.

O, Alexandrien, 6. Juni. den Vorschlägen des zur Regulirung des Verwaltungswesens hierher=- berufenen Herrn Rossin nicht einverstanden, und hat nun eine aus den Herren Kani Bei, G. Gibara und Heideck bestehende Kommissiou mit der Finanz-Reform begustragt. ten und das Gehalt vermindert worden, während die i 9 ie höhere ihren Posten bleiben, s E

Mehmed Ali scheint mit

Einstweilen sind die Unterbeam=

—————