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Stm R
; : srince vom Ende Mai noch höchst in- ein Schreiben aus. Pert ax Dr e gegen den Präsidenten erard teressante Aufschlüsse. L! E lte allgemein zahlreiche Akte der war aufs Aeußerste gestiegen, man erzählte allgemein za M Barbarei, Nachlässigkeit und Vershleuderungz man beschuldigte ihn, die Staatskasse geplündert und die Lebensmittel der Armee zu einem Gegenstande der Speculation für seine Offiziere vom Generalstabe gemacht zu haben, die sie dann im Detail au ihre Soldaten verkauf- ¿en. Jn den Papieren des abgeseßten Kriegs-Ministers Herard Du- mesle fand man einen Plan zu einer eben so drückenden, als wider- sinnigen Militair - Organisation des Landes, wodurch das Militair= Strafgeseßbuch Christophe's und Dessaline’s wieder in Anwendung gefommen wäre, Das ganze Land, der spanische Antheil mit inbegriffen, sollte eine Armee von 60 — 65,000 Mann
stellen. Ju dem schon gedruckt gefundenen Dokument spricht sch der bitterste Haß und scharfe Verdächtigung gegen Frank- reich aus, Es sollen geheime Befehle gegeben gewesen sein, den französischen Konsul und den Admiral de Moges zu einem Bankett einzuladen, wo sie vergistet worden wären. Die übrigen Franzosen sollten entweder eingeschifft oder als Geiseln zurückbehalten werden, um sie im Nothfalle ermorden zu fönnen. Wenn auch Ueber= treibungen hierbei mit unterlaufen mögen, \o ist doch der Haß eines Theils der Haitier, und namentli der jeßt gestürzten Partei, gegen Frankreih eine Thatsache, Jeßt aber is die Frankreich geneigte Par= tei ans Ruder gekommen. Sogleich nah der Ernennung des Gene- rals Guerrier zum Präsidenten waren die dominikfanishen Gefange- nen in Freiheit geseßt worden. Das gegen den Ex= Präsidenten Herard erlassene Manifest i in sehr bitteren Ausdrücten abgefaßt, merkwürdig genug von Ex = Ultra - Boyeristen, die der Regierung, welhe sie für abgeseßt erklärten, genau dieselben Fehler vorwerfen, deren die Regierung beshuldigt wurde, welcher sie vor furzem noch dienten. Alsbald nah Einseßung der neuen Regierung hatten alle boyeristischen Offiziere, die abgeseßt worden waren , ihre Grade und Epauletten so wie ihren Rang in der Armee wieder eingenomnien. Allein dies hätte fast eine Reaction zu Gunsten Herard's herbeige- führt, weshalb sie der neue Präsident Guerrier alsbald wieder entließ.
E1isemb-ahn en,
Preßburg, 5. Juli. Jun der am 29, Juni hier stattgehab- ten General - Versammlung der Actionaire der ungarishen Central- Eisenbahn wurde beschlossen, den Bau auf dem linken Donau - Ufer auszuführen und damit ohne Verzug zu beginnen. Die längst pro- jeftirte Flügelbahn von Gänserndorf, einem Stationspunkte der Nord- S bis Preßburg soll für den atmosphärishen Betrieb eingerichtet werden.
___ck=ch Paris, 5. Juli. Das Eisenbahnsystem des Jngenieurs Arnoux, welches nun zu einer Bahn nah Sceaux (nicht volle 3 Lieues von hier) konzessionirt werden soll, besteht nur in einer andern Con- struction und Verbindung der Wagen mit einander und soll das Aus= springen aus dem Geleise erschweren, die Passage der Kurven aber erleihtern. Es wurde {hon zu St. Mandé ein Versuch im Großen damit gemacht, der ziemlich günstig ausfiel, und worüber die Herren Arago und Kermaingut Bericht erstatteten. Jndeß is dieses System so fomplizirt, daß es auch wieder zahlreihe andere Mißstände und Gefahren darbietet, Die Eisenbahnen Deutschlands. Statistisch - geschichtliche Darstellung ihrer Entstehung, ihres Verhältnisses zu der Staats- Gewalt, so wie ihrer Verwaltungs- und Betriebs=Cinrichtun- gen, Vom Freiherrn Friedrich Wilhelm von Nedeu, Dr, beider Rechte 2. Berlin, Posen und Bromberg. Druck und Verlag von Ernst Siegfr. Mittler. 1843, 1844.
Von díesem mühevollen Werke ist bis jeßt der erste Abschnitt und von dem zweiten die erste Lieferung erschienen, Der Herr Verf. hat im ersten Abschnitt eine Uebersicht von dem Plan des Werkes gegeben, von welchem wir hier das Nöthigste vorausschien wollen,
Der erste Abschnitt enthält Allgemeines über die deutschen Eisen- bahnen, und zwar A. Verwaltungs - und Betriebs - Einrichtungen (1, Ein- wirkung des Staats auf die Anlage, Verwaltung und den Betrieb; 11. Or- ganisation der inneren Verwaltung), B. Einleitende Zusammenstellungen,
1 Wiedereinseßung in den vorigen Stand nachgesucht wer=-
1092
enthaltend die vershiedenen Ausgabeposten bei Anlage, Unterhaltung und Betrieb der Eisenbahnen, Reise- und Fracht-Verkehr, Tarife, Ertrag, Fahr- pläne 2c. C. Das deutsche Eisenbahnney nah den bereits feststehenden und projektirten Linien.
Der zweite Abschnitt beschäftigt sich in der ersten Lieferung mit den österreichischen Eisenbahnen, während in der folgenden die preußischen und demnächst die des übrigen Deutschlands abgehandelt werden sollen.
Jn der That ein umfassendes Unternehmen, wenn man nur einen flüchtigen Blick auf die ungeheuren Schwierigkeiten , die einer solchen Ar- beit entgegentreten, und einen zweiten auf die Art und Weise der Aus- führung wirft, die es sich zur Aufgabe gemacht hat, nicht bloße Umrisse und allgemeine Naisonnements zu liefern, sondern in die kleinsten Details nicht allein des Eisenbahnwesens im Allgemeinen, sondern auch in die jeder ecin- zeluen Eisenbahn einzugehen, Vorweg müssen wir daher dem Her:n Verf. \chon um des Muthes willen, den diese Arbeit vorausseßt , unsere Aner- kennung zollen, und glauben auch im Namen des gesammten, sich dem Studium des Eisenbahnwesens widmenden Publikums demselben für das, was uns geboten wird, unseren Dank aussprechen zu dürfen.
Fassen wir nun den ersten Abschnitt näher ins Auge, so müssen wir uns bei Beurtheilung desselben zwar auf den Zeitpunkt sciner Vollendung zurückverseßen, da das Eisenbahnwesen, namentlich in Betreff der Darstel- lung des deutschen Eisenbahuneyzes, bei seinen reißenden Fortschritten seit- dem manche Veränderung erlitten hat; allein diese Darstellung bildet den bei weitem kleinsten Theil der Schrift, wogegen der übrige Jnhalt einen dauern- den Werth behält, da er uns in das Junerste der bestchenden Eimichtun- gen, besonders der administrativen, einführt. Der Verf. hat einc statistisch- geshichtlihe Darstellung der deutschen Eisenbahnen liefern wollen, er hat daher mit Necht von dem Technischen nur das Nöthigste mitgetheilt, da er sons} genöthigt gewesen sein würde, die Gränzen seines Werkes weit zu überschreiten, und überdies die Vollendung eines solchen Unternehmens wahr- scheinlich ph»sisch unmöglich gewesen sein würde. Auch ist nicht außer Acht zu lassen, daß über den Bau dec Eisenbahnen, so wie über Lokomotiven 2c, bereits ausführlihe Werke vorhanden sind; nur ein solches, wie das vorliegende, hat bis jeßt gefehltz und wenn auch kürzlich ein anderer Schriftsteller über die deutschen Eisenbahnen aufgetreten ist, der anscheinend dieselbe Tendenz verfolgt (Die deutschen Eisenbahnen, in Beziehung auf Geschichte, Technik und Betrieb, von H: Reuße, 2c Kassel), so glauben wir doch, daß dieser unserem Verf. kaum den Nang streitig machen wird, da die zu einer solhen Arbeit nothwendigen Elemente sih s\chwer an einer anderen Stelle in dem Grade, wie hier, vereinigt wiederfinden möchten.
Der zweite Abschnitt beschästigt sich in der ersten Lieferung, dem Plan gemäß, ausschließlih mit den österreichischen Eisenbahnen und geht auch hier von dem Allgemeinen zum Speziellen über, indem unter A, die Ein- wirkung des Staats auf die Eisenbahn-Unternehmungen in den verscbiede- nen Beziehungen abgehandelt, dann aber unter B. zu den einzelnen Eisen- bahnen selbst geschritten und eine jede nach der Geschichte ihrer Entstehung und Ausführung, nach ihrer technishen Anlage und nah den Betriebs- und Verwaltungs- Einrichtungen erörtert und so Alles berührt wird, was für die Kenntniß jeder Bahn irgend von Juteresse sein kann. :
Wenn nun auch Referent nicht verhehlen darf, daß ihm bei der ge- naueren Durchsicht des vorliegenden Weifes, namentlich des ersten Ab- \chnittes, Manches aufgestoßen is, was bei einer ausführlichen Kritik ciner weiteren Besprechung unterwoifen werden müßte, so is er doch, wie es jeder billig denkende Leser sein wird, gern geneigt, jene tleinen Unvollflommenhei- ten unter Berücksichtigung der oben erwähnten Schwierigkeiten, ganz beson- ders aber in Betracht der übrigen vortrefflihen Ausführung, zu übersehen; und indem er nochmals darauf zurückkommt, daß das Ganze dem wahren Freunde des Eisenbahuwesens große Befriedigung gewähren wid, wünscht er von Herzen, daß dem Herrn Verfasser die verdiente Anerkennung zu Theil werden und daß er uns bald durch die Vollendung seiner Arbeit er- sreuen möge, v, Malinowsky 1.
Handels - und Börsen =- Uachrichten.
T Jun Nr. 55 der Börsen-Nachrichten der D stsee wird der Vortheil einer Kanal -Verbindung zwishen Ems und Rhein, im Gegensaß zu der in einigen Artikeln der Allg. Pr. Zeitu ng besproche- nen Eisenbahn-Verbindung, hervorgehoben, Auch wir sind von der größeren Billigkeit der Wasserwege überzeugt, bezweifeln indesscn, daß der vorgeschlagene den Forderungen des Verkehrs entsprechen würde. Ein Ka- nal von Nheine bis Nees verbände, hart an der holländischen Gränze ein industriearmes Gebiet durhlaufend, die Ems mit dem Nieder - Nhein, dessen Handel durch die Natur augenfällig auf die Niederlande angewiesen ist, Nicht die gesegneten Ufer des Nheins sind die Abnehmer der Ostsce- Produlte: Korn und Oel, sondern die Konsumenten wohnen in den Fabrik- Distrikten von Berg und Westphalen, und für diese vermindert jener Kanal die Transportkosten niht, Außerdem is im Winter, wo häufig die Zusuh-
Allgemeiner Anzeiger.
Eín Handbuch für Neisende
ren nothwendig sind, die Schifffahrt durch Frost unterbrochen oder zu zeit- raubend für die Fortschaffung werthvoller Fabifate. Jm Laufe vieler Jahr=- hunderte langsam zu ihrer heutigen Höhe aufsteigend, hat die Jndustrie je- ner Thäler der Ruhr, Lenne, Volme, Ennepe und Wupper eine solche Be- deutung auf dem Weltmarkte gewonnen, daß sie jede wesentliche Erleichte- rung in Hinsicht der Verkehrsmittel mit Recht fordern darf. Dazu gehört, wie früher nahgewiesen, die Fortseßung der Bergish-Märkischen Eisenbahn zur Ems, an welche sih die Ostfriesishe Bahn, von Emden ausgeheud, anschließen wird. So würden die Nord- und Ostsee auf dem kürzesten Wege aufgeschlossen , und in der späteren Fortseßung über Osnabrü ck erlangte jener Theil von Nord-Deutschland eine selbstständige Militairstraße zum Nhein, um so wichtiger in unseren Tagen, wo dic Schnelligkeit dex Bewegungen und der Kampf der Massen entscheidet,
Meldung uud Bitte.
Unter den Mitgliedern und Wohlthätern des hiesigen Gustav - Adolph- Vercins sind nicht wenige aus den benachbarten Ortschaften, einige sogar aus den entlegeneren Gegenden der Mark. Wir eikennen es mit freudigem Danke, daß der §. 4 unseres Statuts diese Berücksichtigung gefunden hat. Aber wir fönnen do auch nit unterlassen, brüderlih darauf aufmerksam zu machen, daß der große gemeinsame Zweck nach allen Seiten hin nur wird erreicht werden, wenn sich zunächst in jedem landrätblichen Kreise oder auch wohl in jeder Superintendentur, dann aber selbst in jeder größeren Orts- gemeinde ein besonderer Verein bildet, Wir wollen alle Freunde der Sache hierdurch gebeten haben, darauf nah ganzem Vermögen und in jeder ge- cigneten Weise hinzuwirken. l /
Von der anderen Seite is wesentlich und allgemein anerkannt noth- wendig, daß dic einzelnen Vereine zu gemeinschaftlihem Wirken zusammen- wac;sen. Schriftlichh aber darüber zu verhandeln, möchte niht leiht zum Zicle führen, Wir werden also sämmtlihe Bruder - Vereine der Mark, deren Bestchen uns irgendwie wird befannt geworden scin, sobald die nöthigen Vorbereitungen getroffen sind, einladen, uns Abgeordnete aus ihrer Mitte zu senden oder andere Bevollmächtigte, mit welchen wir die Formen einer gemcinsamen Wirksamkeit verabreden fönnen,
Wir hoffen zuversichtlich, daß unserer Einladung von allen Seiten wird Hehör gegeben werden — die mannigfah an uns ergangenen freundlichen Aufforderungen, in dieser Sache die Junitiatioe zu ergreifen, berechtigen uns dazu, und wenn dann Niemand die eigene Ehre sucht, Jeder aber die ge- meinsame Sache fest im Auge hat; so wird durch Gottes Gnade das nächste Ziel bald errciht werden, nämlich die Organisation eines Provinzial- Vereins, in der die lebendige Mitwirkung aller einzelnen Vereine und Vereins- Mitglieder und eine schnelle und entschiedene Verwaltung einander nur so beschränken, daß sie sih gegenseitig erzeugen und förderm
Zulegt bitten wir diejenigen, welche von nun an dem hicsigen Vereine noch beizutreten gedenken, sih deshalb bei cinem der Unterzeichneten schrift- lih oder mündlich zu melden, L
Es gilt, den bedrängten evangelishen Glaubens - Genossen Gutes zu thun, Der Herr unserer Kirche, unfer inniger Heiland und Meister, cr- wee dieser Sache, die nie anders die unsrige sein soll, als sofern sie die seinige is, immer mehr die Herzen aller Evangelischen, und die ihr Erweck- ten crfülle er mit seinem Geiste der Liebe und der Weisheit, daß sie, als seine Werkzeuge den vollen Segen des Evangeliums bringend, auch in der weitesten Ferne und unter den drüendsten Vcrhältnissen die schwachen Brü- der zu stärken, die starken zu erquiken , die zerstreuten zu sammeln, wohl- gerüstet seien. :
Berlin, den 28, Juni 1844,
Der Verwaltungs-Nath des evangelischen Gustav-Adolph- Vereins sür Berkin, Krausnick, Ober-Bürgermeister, Kurstraße Nr. 53, Dr. Neander, evangel. Bischof, Brüderstraße Nr, 10, Dr. A ugust, Direktor, Scharrnstraße Nr. 23. Behrendt, Kommerzien-Rath, Neue Schönhauser Straße Nr, 9, Bollert, Feldprobst, Sophienstraßê Nr. 34. Bonnell, Direktor, Werderscher Markt Nr.- 7, Bormann, Direktor, Shüßenstraße Nr. 8. Dr. Bornemann, Staats-Secretair, Anhaltstraße Nr. 8, Dr. Hiyig, Kriminal-Direktor, Friedrichsstraße Nr, 242, Holfelder, Stadtverordneter, Grünstraße Nr. 21. Hollmann, Stadtrath, Husarenstraße Nr. 16. Jonas, Prediger, Heil. Geiststraße Nr. 11. Keibel, Stadtrath, Stralauer Straße Nr. 52. Krebs, Stadtverordneter, Alexanderstraße Nr. 609, Moewes, Stadt-Svyndikus, Friedrichsstraße Nr. 99, Dr. Pischon, Konsistorial-Nath, Neue Friedrichsstraße Nr, 15, Sch ulze, Stadt-Schulrath, Behrenstraße Nr. 48,
Bei dem Unterzeichneten wurde fertig und ist in allen
Bekanntmachungen.
[891] Bé kamn: a chun g.
Ueber das Vermögen, den Nachlaß des Kaufmanns C, G, Nixdorf hierselbst, is Konkurs eröffnet worden, Alle unbekannten Gläubiger desselben haben ihre For- derungen in termino den 21. Oftober d. J., Vor- mittags um 9 Uhr, vor dem Deputirten, Herrn Ober- Landesgerichts-Assessor Laube, im hiesigen Parteienzimmer anzumelden und zu bescheinigen, Die Ausbleibenden werden mit ihren Ansprüchen an die Masse präkludirt, und es wird ihnen deshalb gegen die übrigen Gläubi- ger cin ewiges Stillschweigen auferlegt werden,
Liegniß, den 24, Juni 1844,
Königliches Land- und Stadtgericht,
[329] Nothwendige Subhastation.
Von dcm Königl, Land- und Stadtgerichte zu Stet- tin soll das den Schuhmacher Johaun Christoph Sa- muel Engelschen Erben gehörige, in der Breiten Straße sub Nr. 395 belegene Haus, nah der nebst Hopothe- kenschein in der Registratur einzusehenden Taxe auf 6050 Thlr, geschäßt,
am 23, September d, J., Vormitt. 11 Uhr,
an der Gerichtsstelle subhastirt werden,
[622] Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 26. April 1844,
Das hierselb in der verlängerten Sebastiansstcaße belegene Grundstückf des Baumeisters Ferdinand Wil- gp Winkelmann, gerichtlich abgeschäßt zu 24,974 Thlr,
Sgr. 7 Pf, soll Schulden halber am 13, Dezember 1844, Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe und Hy- pothekenschein sind in der Registratur einzuschen,
[892]
Friminalgerihtlihe Bekanntmachung,
er Kau Wüstewaltergvors ge 21 Wilhelm Stephan aus
R ch Erkenntniß des Königli sage agnesgerithts-Keiminal-Senats zu Breslau we- Perluß alle 4 und unbesonnenen Bankerotts unter chem Fesungs, Ren Rechte, zu 15mo natli- worden. Sol M vi in contumaciam verurtheilt ten hierdurch mit dem Bedeuten bepuenen Angeschulvig-
falls gegen dies Erkenntniß nichi uu Wow os,
den sollte, die Strafe an ihm, sobald man seiner hab- haft wird, vollstreckt werden muß, Schweidniß, den 2. Juli 1844,
Königliches Jnquisitoriat,
—
[888] BafanntmaG un i.
Der hiesige Kaufmann Bernhard August Egtermeyer, welcher mit dem Kaufmann Gerhard Lucas Büscher zu Pritzwalk einen Sozietäts-Kontrakt ercichtet hat, der sich auch auf die hier und zu Prizwalk unter der Firma : „Büscher & Compagnie““ bestehende Waarenhandlung bezicht, is laut Protokolls des hiesigen. Gerich!s vom 9, Mai d. J. dem von den Kaufieuten zu Prihzwalk unterm 12, April 1836 unter sih gegen den Schleich- handel errihteten Schuizverbande dahin beigetreten, daß er gelobet hat, sich dem Scbleichhandel niemals hinzu- geben, oder denselben in irgend einer Art vermittelnd zu begünstigen, Dabei hat er versprochen, wenn er dennoch des Shleichhandels überführt und deswegen zur Bestrafung gezogen werden möchte, eine besondece Geldbuße von A Thalern an den Denunzianten odcr, wenn dieser ein Königlicher Steuer-Beamter sein sollte, an die Orts-Armenkasse zu Meyenburg zu zahlen,
Auf den Anirag des Egtermeyer wird dies hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Meyenburg, den 12. Juni 1844,
Der Magistrat,
siterarishe Anzeigen.
Bei Carl Jügel in Frankfurt a. M, ist neu erschienen und in allen Buchhandlungen wieder zu ha-
ben, in Berlin bei (E, H. Schroeder,
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JFndem wir dieses mit dem größten Fleiß und der zuverlässigsten Genauigkeit ausgearbeitete Werk allen Reisenden, Büreaus und Comtoiren als ein gegenwär- tig im Geschäftsleben hon fast unentbehrlih geworde- nes Hülfsmittel empfehlen, glauben wir den besten Be- weis, daß uns die Erhaltung der Brauchbarkeit dessel- ben am Herzen liegt, dadurch abgelegt zu haben, daß wir alle die neuesten Veränderungen enthaltenden Nachträge, besonders abgedruckt, den bisherigen Abnch- mern desselben gratis nachliefern, so daß sih Nie- mand über Unvollständigkeit seiner Ausgabe zu bekla- gen haben wird. — Jede Buchhandlung st in den Stand geseht, diese Nachträge unentgeltlih auszulie- fern, die jedoch ín der hier oben angekündigten Aus- gabe gehörigen Orts eingeschaltet sind,
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Sonnabend
den 19 Juli
1844.
G A
Amtlicher Theil. i‘
Inlaud. Provinz Preußen. Aus Königsberg und Hohenstein, Provinz S chlesien. Die Zustruction in Betreff des Verfahrens vor den Schiedsmännern, — Provinz Westphalen. Gustav - Adolph- Verein zu Münster.
Deutsche Bundesstaaten. Königreich Hannover, Berichtigung, Großherzogthum Baden, Rücfkehr des Großherzogs nach Karls ruhe, — Herzogthum Sachsen - Altenburg. Hofnachricht, Das Militair.
Frankreich. Paris. Berichtigungen oppositioneller Angaben über das Privat-Vermögen des Königs, — Kommissions-Gutachten über ten Zei tungs - Stempel, Marolkanische Gerüchte. Eduard Donon. — Neuseeländische Kannibalen.
Großbritanien und Jrlaud. London. Widerstand gegen die Ver besserung des neuen Armengesehzes,
Belgien. Brüssel. Hofnachrichten,
Schweden und Norwegen. Christiania, Geburtstag des Königs und Aufpflanzung der Unions - Flagge.
Spanieu. Briefe aus Madrid. (Modification des Ministeriums. Die Besteuerung der Steinkohlen.)
Türkei. Konstantinopel. Diplomatisches. — Dampfboot-Verbindung zwischen Konstantinopel und Alexandrien. Vermischtes.
Bolíivía. Schreiben aus Paris, (Blicke auf die Handels- und Schiff- fahrts-Verhältnisse der Republik Bolivia.)
Brasilien. Schreiben aus París. (Die neue brasilianische Zoll-Ord nung und sonstige Besteuerung des Handels.)
Handels- und Börsen-Nachrichten. Berlin, Börsen- und Markt-
bericht, — Neue Wasserverbindung zwischen Danzig und dem Frischen Haff.
Pariser Gewerbc-Ausfstellung, Deutscher Verein für Heilwissenschaft.
Amtlicher Theil.
Se, Majestät der König haben Allergnädigst geruht :
Dem Bau=Junspektor Schwieger zu Wrießen den Rotheu Adler - Orden vierter Klasse zu verleihen ;
Den bisherigen Ober-Landesgerichts-Rath Sie zu Frankfurt zum Geheimen Justiz= und vortragenden Rath im Justiz-Ministerium ;
Den Kammergerichts-Rath Blumenthal bei der nahgesuchten Dienst - Entlassung zum (Geheimen Justizrath;
Den bei dem Land - und Stadtgerichte zu Wrießen angestellten Kammergerichts-Assessor Klü ver zum Land= und Stadtgerichts-Rath, den bei dem Stadtgerichte in Rathenow angestellten Kammergerichts- Assessor Seemann und den Stadtgerichts - Assessor Kolk in Char: lottenburg zu Stadtgerichts - Räthen zu ernennen ;
Dem Stadtrichter Berner zu Strasburg in der Uckermark; den Justiz-Kommissarien und Notarien Eisleben in Prenzlau und Lin= dinger in Schwedt den Charafter als Justizrath ; dem Kammer- gerichts-Registrator J ofisch und dem Stadtgerichts-Kanzlei: Inspektor Krämer hierselbst den Charakter als Kanzleirath beizulegen,
Se. Königl. Hoheit der Prinz Friedrih Karl is nach der Provinz Pommern und E
Se. Königl. Hoheit der Prinz Adalbert nah Kissingen ah= gereist.
Ausstellung von Werken lebender Künstler in den
Sälen des Königlichen Akademie-Gebäudes, vom 15, Sep tember bis zum 17. November d, J.
Die diesjährige große Ausstellung von Werken lebender Künstler, die Z34ste der seit 1786 von der Königlichen Akademie der Künste veranstalteten, wird am 15. September eröffnet werden, Die Akg- demie ladet einheimische und auswärtige geehrte Künstler ergebenst ein, dieselbe mit ihren Kunstwerken zu_ bereichern, bei deren Uceber-
C
sendung, die spätestens bis zum 7. September d, J. erfolgt sein
Pariser Gewerbe- Ausstellung. Ciselirkunst. Gold=-, Silber=- und Schmucksachen.
2) Paris, im Juni, Es ist Zeit, die Sachen zu besprechen, die in ge- genwärtiger Ausstellung entschieden Epoche machen und sowohl sichtbar als fühlbar (durch Gedränge) allgemeines Juteresse erregen ; ich meine die Gold-, Silber- und Schmucksachen. Allen anderen Dingen der Ausstellung ist stets mit Bequemlichkeit bcizukommenz vor den Juwelier- und Goldschmieds- buden aber versperren in der Regel dichte Häuschen entzückter Frauenzimmer dergestalt den Zutritt, daß man diese Herrlichkeiten nur in den Frühstunden, wenn die Schaar der Schönen noch in süßem Schlummer ruht, mit gehö- riger Achtsamkeit sehen kann, :
Das größte Furore bei schmucktragenden Herren und Damen macht der Juwelier der Stadt Paris, Herr Froment-Meurice, dem die Journale reichlihes Lob gespendet, den sie zum König unter den Goldschmieden ausge- rufen haben. Ob die amtliche Jury diesen Ausspruch der vorschreienden Rezensentenstimmen genehmigen und, auf das aus allen Registern und Tonarten P Lob - Konzert hin, dem Froment - Meurice die Krone, d. h. die goldene Preis - Medaille, zuerkennen wird, is ab- zuwarten. Jch für mein Theil gestehe, daß ich nicht ganz mit einstimmen fann, Unter den kleinen Schmucksachen, welche der genannte Juwelier aus- aestellt, befindet sich Manches von seltener Schönheit und Vollkommenheit z
größeren Silberstücke dagegen zeigen vielfa s{chwankenden Kunstsinn,
eideutigen Geschmack und geringe Arbeit, die mitunter ans Gewöhnlichste gränzt, Die zwei vom pariser Stadtrath bestellten und zu Éhrengeschenken an städtische Beamte bestimmten großen silbernen Vasen von antiker Form nd in den Verzierungen überladen, in der Ausführung ordinär, in Styl ¿ad Wirkung unbedeutend, Eine andere große Vase aus vergoldeter Bronze, auf der Vorderseite mit einem shönen von dem bekannten Bild- ¡auer Pradier in Malachit ausgeführten Brustbild - Medaillon geschmückt, ist zwar in den Ornamenten strenger, aber in den Profilen zu banal an- tifish; ein aus Silber getriebenes Kühlgefäß, mit bacchishen Genien zwishen Weinranken und Reliefs geziert, in den Figuren von zu inkorrek- ter Zeichnung, im Ganzen von zu mäßiger Ausführung , um absonderlich anziehen zu können,
muß, sie um gefällige Beachtung der bestehenden Vorschriften ersucht, welche sie hierdurh, wie dies bisher immer geschehen, zur öffentlichen Kenntniß bringt : S S
1) Nur von Künstlern oder auf deren spezielle Veranlassung an- gemeldete Werke werden ausgestellt, was auch dann gilt, wenn die selben niht mehr im Besiße ihrer Urheber sind, indem weder die Chtheit der Arbeiten, noch die Bestimmung derselben für die Aus stellung zweifelhaft sein darf.
2) Um in das zu druckende Verzeichniß aufgenommen zu wer- den, müssen die Anzeigen vor dem 20, August d. J. eingegängen sein und außer den Namen und dem Wohnort des Künstlers die Anzahl und deu Juhalt der einzusendenden Kunstwerke nebst der Be merkung enthalten, ob dieselben käuflich sind oder nicht. Mehrere Gegenstände, Bildnisse, Landschaften, Zeichnungen 2c. können nur dann unter einer Nummer zusammengefaßt werden, wenn sie in einem gemeinschaftlichen Rahmen befindlich sind, indem sonst die richtige Zurücklieferung sich nicht verbürgen läßt. Die vorläufige Annahme dieser Anzeigen berechtigt übrigens niht zu dem Anspruch, daß die angemeldeten Gegenstände auch wirklich ausgestellt werden.
3) Zur Bequemlichkeit des Publikums und zur Erleichterung der Geschäftsführung werden die Einsender ersucht, jedes Werk an einer sichtbaren Stelle mit dem Namen des Künstlers durch Anheftung einer Karte zu bezeichnen und bei Gegenständen, wo eine Verwech- selung möglich is, als Prospekten, Landschaften u. dgl. , den Jnhalt der Darstellung auf der Rückseite der Bilder kurz zu benennen.
¡) Kunstwerke, welhe in Berlin bereits öffentlich ausgestellt waren, anonyme Arbeiten, Kopieen aller Art (mit Ausnahme der Zeichnungen für den Kupferstich), Quodlibets, in Papier geschnibte Sachen, Stickereien nah Stickmustern, Arbeiten von Haaren, Leder, Papiermaché und dergleichen, so wie aus der Ferne kommende Malereien und Zeichnungen unter Glas, werden niht zur Aus= stellung angenommen.
5) Vor Beendigung der Ausstellung kann Niemand einen aus- gestellten Gegenstand zurückerhalten.
6) Eine für diese Ausstellung vom Senat zu ernennende Kom- mission, aus vier ordentlichen Mitgliedern der Akademie und vier Senats - Mitgliedern bestehend, is für die genaue Beobachtung dieser Vorschristen und die Ausschließung der für öffentliche Ausstellung in der Akademie niht gecigneten Kunstwerke verantwortlih. Gegen die Entscheidungen dieser Ausstellungs = Kommission läßt sich nur an den akademischen Senat rekurriren.
7) Auswärtige Künstler, welche niht Mitglieder der unterzeich neten Königlichen Akademie, oder Professoren an einer Kunstschule, oder besonders aufgefordert sind, haben die Kosten des Transports ihrer Arbeiten selbs zu tragen und“ zur Ablieferung und Empfang-= nahme derselben der Akademie einen Beauftragten namhaft zu machen, welchem jede diesfällige Besorgung und Korrespondenz, so wie die Vermittelung des Verkaufs der Kunstwerke, wenn dieser beabsichtigt wird, überlassen bleiben muß. Für Gegenstände, welche durch Schuld der Absender, selbst wenn diese sich in den Eingangs dieses Para= graphen ausgenommenen Fällen befinden, erst nach dem 7. Septem ber d. J. bei der Akademie eintreffen, werden keine Transport- kosten vergütigt.
8) Endlich wird wegen häufig vorkommender Jrrungen darauf aufmerksam gemacht, daß die ebenfalls in Berlin befindliche Central= Verwaltung des allgemeinen preußischen Kunst - Vereins mit der Akag= demie in Betreff dieser Ausstellung in keiner Verbindung steht, . wes= halb die Adressen der für die Kunst - Ausstellung bestimmten Gegen- stände nur an die Königliche Akademie der Künste gerichtet werden müssen,
Berlin, den 10. Juli 1844. i
Direftorium und Senat der Königlichen Akademie der Künste,
Dr. G. Schadow, Direktor.
Angekommen: Der Fürst Felix Lichnowsky von Leipzig,
Se, Excellenz der General =- Lieutenant und Kommandant von Küstrin, Köhn von Jaski, von Küstrin.
Der General-Major und Jnspecteur der 2ten Artillerie-Jnspec= tion, von Jenichen, von Kissingen.
Für das vorzüglichste Goldshmiedswerk der Ausstellung gilt ziemlich
allgemein ein großer runder Schild in Silber, zum Preisstück bei Pferde
rennen bestimmt und reih mit Ciselirungen verziert. Jn der Mitte auf einer Muschel Neptun in ganzer Figur und lebhafter Bewegung, als Gott der Pferde gedacht, in der einen Hand den aufgehobenen Dreizack, in der anderen die Zügel von vier Rossen haltend, die blos mit den Köpsen aus der Silbeisluth hervorragenz um ihn herum sind in vier erhaben gearbei- teten Reliefs, wenn ih mich so ausdrücken darf, eben o viele Momente aus der Kulturgeschichte des Pferdes vorgestellt, Das erste lebendig kom- ponirte Nelief von Nouillard stellt das Pferd in der Wildniß dar, wo es zwar frei und ungezügelt nach Herzenslust in muthwilligen Sprüngen sich auf unabschbaren Graspläßen herumtummelt, aber auch, wie die Dar- stellung zeigt, dem verdrießlichen Un- und Zufall ausgeseßt ist, daß plöglich aus hohem Schilfgebüsch ein lauernder Tiger hervorschießt und ihm alle Weidefreuden mitsammt dem Leben wegnimmt, Das zweite Relief, von Jean Feuchäres modellirt, ein sehr energisch erfundenes Schlachtgewühl von fränkischen Reitern darstellend, zeigt das edle Noß bereits gebändigt und von der Kultur beleckt, aber noch mit einem starken Anflug von alter Wildheit und Barbarei, Wuth aus allen Nüstern shnaubend und die Mord- lust seincs Herrn theilend, Das dritte Relief, nah Pluvinel malerisch angeordnet von Justin, enthält eine berittene Jagd - Gesellschaft zur Zeit Ludwig's X11, und läßt das Pferd schon in einem hochachtbaren Grade von Gesittung und edlerer Mitleidenschaft des Menschen erscheinen, Die- selbe Kultur, die allmälig die tobenden Barbaren besänftigt und zu vertrag- samen Staatsbürgern umgebildet, hat auch die halbwilden Rosse zahmer gemacht und zu friedlichen Hausthieren umgestaltet, die ihren Herren die feinen Hosmanieren und den Schein einer ästhetischen Darstellung abgelernt, womit sie ganz artig spielen können, Auf dem vierten Relief, welches nach der Angabe des berühmten Pferdemalers Alfred de Dreux von Scho ennevert entworfen, doch wegen der Wiederholung dessclben Motivs in den drei dicht hinter einander herjagenden und sich fast deckenden Jockeys vielleicht von großer Natur - Wahrheit, aber von geringem Kunst - Juteresse is, sehen wir das Pferd auf der höchsten Stufe seiner ge enwärtigen Bildung und Erzie- hung, wie es im Wettrennen um den Preis läuft, Ein aus Eisen gearbeiteter Fries mit Thierköpfen und Jagd-Attributen umschlingt und verbindet diese ver- schiedenen Compositionen, die mit großer Kunst und Sorgfalt in Silber
Der Kaiserl. österreichishe Wirklihe Geheime Rath und Gou- verneur von Steiermark, Graf Wickenburg, von Wien. Abgereis|: Der General - Major und Remonte - Jnspecteur, Stein von Kaminski, nah Preußen.
lrichtamtlicher Theil. Inland.
Provinz Preußen. Die Stadtverordneten - Versammlung zu Königsberg hat die Veröffentlihung ihrer Verhandlungen be- {lossen und damit in der Staats=, Kriegs=- und Friedens- Zeitung vom 10. Juli thatsächlich den Anfang gemaht. Wie das genannte Blatt anführt, glaubten die Stadtverordneten, in der Un- terordnung unter den Magistrat kein hinlänglihes Motiv zu erblicken, auf die Veröffentlihung zu verzihten, sondern waren der Meinung, daß man das erlangte vorwiegend Gute nun auch benußen müsse. — Der Stadtrath und Verlags-Buchhändler Bornträger zu Königsberg hat ein Exemplar von jedem Werke seines sehr umfangreichen und werthvollen Verlags dem dortigen akademischen Senat als Geschenk für das bevorstehende Jubiläum zur Verfügung gestellt, um damit die akademische Handbibliothek und andere akademische Jnstitute zu bereihern, — Hohenstein wird ein Progymnasium erhalten.
Provinz Schlesien. Das Justiz - Ministerialblatt vom 12, Juli enthält nachfolgende Instruction vom 14. Juni 1844, das Verfahren vor den Schiedsmännern in der Provinz Schlesien betreffend : Î Nachdem Se. Majestät der König durch den an die Stände der Provinz Schlesien erlassenen Landtags - Abschied vom 30, Dezember v. J. zu genehmigen geruht haben, daß 1) von der Vorschrift, wonach bei den Verhandlungen der Schiedsmänner keine Bevollmächtigte zugelassen werden sollen, zu Gunsten der städtischen oder ländlichen Gemeinden und der Cor- porationen cine Ausnahme gestattet werde, und 2) daß der Verklagte, wel- cher auf die Vorladung des Schiedsmannes ausbleibt, ohne seine Absicht, nicht erscheinen zu wollen , zeitig angezeigt zu haben, für die Unterlassung dieser Anzeige eine Geldbuße von 5 Sgr. an die Orts - Armen - Kasse ent- richten soll, werden den Schiedsmännern, so wie den Gerichts- und Polizei- Behörden dex Provinz Schlesien, zur Ausführung dieser Allerhöchsten Bestimmungen hierdurch folgende nähere Anweisungen ertheilt:
1, Die Befugniß, sich bei Aufnahme eines Vergleihs vor einem Schiedsmanne durch einen Bevollmächtigten vertreten zu lassen, steht nur den Stadt - und Landgemeinden und denjenigen Gesellschaften zu, welchen vom Staate ausdrücklich Corporationsrechte beigelegt worden sind. Privat- personen, so wie die Mitglieder von Handels- oder anderen Privat-Gesell- schaften, müssen dagegen auch ferner in Person erscheinen, wenn sic riuxn Verglei vor einem Schiedsmanne schließen wollen.
2, Wenn Stadt- und Landgemeinden oder Corporationen bei Aufnahme eines schiedsmännischen Vergleichs durch einen Bevollmächtigten sich vertreten lassen, so muß der Schiedsmann vor allen Dingen sorgfältig prüfen, ob der Be- vollmächtigte zum Abschluß des Vergleichs gehörig legitimirt ist, Er muß sich zu diesem Behuf die Vollmacht desselben vorlegen lassen und dabei folgende Bestimmungen beachten: a) die Vollmacht muß stets im Original vorge- legt werden, Bloße Abschriften derselben sind nicht genügend; b) die Voll- macht muß die ausdrückliche Bestimmung enthalten, daß der Bevollmächtigte befugt sein soll, für die Gemeinde oder Corporation einen Vergleich abzu- schließen; c) die Vollmacht einer Stadtgemeinde muß von dem Magistrat ausgestellt, von dem Bürgermeister und einem oder zweien Magistrats-Mit- gliedern unterschrieben und mit dem Magistrats-Siegel versehen sein. Sie muß außerdem die Genehmigung der Stadtverordneten enthalten, und diese leßtere von dem Vorsteher, so wie von mindestens sechs Mitgliedern der Stadtverordneten - Versammlung, vollzogen sein; d) die Vollmachten der Landgemeinden sind nur dann gültig, wenn sie gerichtlich aufgenom- men und ausgefertigt worden sind; e) in welcher Art die Vollmachten der Corporationen ausgestellt sein müssen, is nah den vom Staate geneh- migten Statuten derselben zu beurtheilen,
3, Der Schiedsmann muß über die Legitimation des Bevollmächtigten das Erforderliche in dem Protokoll bemerken und eine beglaubigte Abschrift der Vollmacht dem Vergleiche beifügen Ï
1, Zsst die Legitimation des Bevollmächtigten zweifelhaft, so bleibt es dem Schicedsmann nach §, 12 der Verordnung freigestellt, die Aufnahme des Vergleichs abzulehnen und die Parteien an den Richter zu verweisen,
ciselirt, aber ohne alles Gefühl für richtige Vertheilung der Massen ange- ordnet sind, In Folge der chronologischen Anordnung stoßen nämlich die zwei in der Erfindung nicht schr reichen Reliefs an einander und lassen die eine Seite unverhältnißmäßig kahl und leer erscheinen gegen die andere, welche die beiden figurenreihen Reliefs ganz dicht ausfüllen und eben so unshón als unpraktish mit starkem Uebergewicht beladen, Der Schild ist demnach fürs Auge wie für die Hand verfehlt, und wenn auch nicht für den Tagesgebrauh berechnet, sondern bloß zum Zimmerschmuck bestimmt, hätte er durch die wohl überlegte Berücksichtigung beider Bedingungen ge- wiß an Schönheit gewonnen; mindestens aber mußte zu der trefflichen Ausführung künstlerisher Geshmack der Anordnung hinzukommen , um ín einigem Betracht das Uebermaß von Lobeserhebungen zu rechtfertigen, welches ihm zu Theil geworden. Was außerdem noch unangenehm an diesem Schilde auffällt, is der Mangel an Styleinheit in den shmückenden Reliefs, eine unvermeidliche Folge der verschiedenen Hände, welche die Ent- würfe und Zeichnungen dazu lieferten. Mich dünkt, für 6000 Fr., die der Schild kostet, hätte sich etwas Kunst - und Geschmakvolleres herstellen lassen, \ Piel lieber is mir der für den heiligen Vater in Rom bestimmte Kelch in emaillirtem Gold und Silber, der nur 5000 Fr. kostet, Die drei theo- logischen Tugenden, Glaube, Liebe, Hoffnung, \{hmüdcken den unteren Theil des Fußes z ein gefesselter Christus, eine Jungfrau Maria und ein heiliger Joseph bilden den Mittelknoten des Stengels, Zwischen diesen aus matt angelaufenem Silber gearbeiteten Figuren erscheinen sechs kleine Emails, welche Gegenstände aus dem neuen Testamente vorstellen. Der eigentliche Kelch ruht in einem anderen Kelch von emaillirten Weinblättern, Achren und Lilien, Dieses Goldschmiedswerk erfüllt die wesentlichsten Ansforde- rungen in entsprechender Einheit, Die Erfindung is sinnig und klar, nichi veinlih gesucht, sondern fein gefühlt und bestimmungsgemäß gedacht z; die Verzierung reich, doch nicht überladen, und harmonisch gefälligz die Ausführung in Zeichnung und Modvellirung rein, geshmackvoll, stylgemäß und sorgsam, in der Malerei von delikater Vollendung, Das Einzige, was ich an diesem Prachtstücke auszuseyen habe, is, daß der- eigent- liche Kelch etwas zu nackt und kahl gegen die reihe Verzierung des email-
lirten und mit Edelsteinen ausgesegten Fußes U: Glüdfliches, tadello- ses Ensemble is überhaupt nicht die stärkste Seite des Herrn Froment-