1844 / 201 p. 1 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

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Bekanntmachungen.

916] Ocffentlicher Holz-Verkaus. _

Es wird hiermit zur Kenntni} gebracht, daß in Folge eiaes von dem Königlichen Ober-Landesgericht zu Bres- lau genehmigten und vo des Königs Majestät Aller- höchst bestätigten Familien Schlusses auf dem 1m Creuß- burger Freise gelegenen Fideicomm!1y Gute Reinersdor} eine Fläche von 890 Morgen Forsten, welche mit 100- bi3 160jährigem Holze, etwa zul 5 mit Eichen, 5 mit Fiefern und 5 mit Fichten, Bachen und anderem Holze bestanden is, und von weichem cin großer Theil zu ckchiffbauholz und hamburger Balken sich eignet, ent- weder im Ganzen oder in Parzellen zu 200 Morgen öffentlih verkauft werden soll.

Mit Abhaltung der Licitation sind wir beauftragt und haben zur Abgabe der Gebote einen Termin auf Den A6 AuUagu von Vormittags 9 Uhr ab, im herrshaftlihen Schlosse 11 Neinersdorff anberaumt, zu welchem wir Kauflustige bierdur) mit dem Bemerken einladen, daß der Zuschlag dem Meist- und Bestbietenden durch den Herrn Fidei-

fommiß - Besißer und den Herrn Fideicommiß - Kurator, welche hierzu autorisirt sind, sofort ertheiit wird,

Die dem Verkauf zum Grunde liegenden Bedingun- gen können während der Amtsstunden bei dem unter- zeichneten Gerichts-Amte, bei dem Wirthschafts-Jnspek tor Mcthner in Neinersdorf, bei dem Herrn Fideikom- miß-Besißzer von Reinersdorf-Paczensky zu Ober-Stra- dam bci Polnisch Wartenberg, so wie bei dem Hercn Fideik-mmiß-Kurgtor, Geheimen Justizraih von Paczensky in Oels, eingesehen werden, und is der Förster Hahn in Neinersdor} von dem Herrn Fideikommiß - Besitzer beauftragt, Kauflustige die zu verfaufende Forstfläche besichtigen zu lassen.

Reichthal, Kreis Namslau, den 15. Zuli 1844,

Das von Neinersdorff-Paczenskysche Gerichts-Amt

Reinersdorff.

[719 b] Rerlin- ¿Frankfurter Eisenbahn.

Tägliche D)

S Dampfwagenzüge. Nersonenzüae LDerJonenzuge. Abfahrt vou Berlin Mrg. 7 Uhr —M,, Ab. 6 Uhr M, - T s 2 - 0500 e Anukunsi iu Frankfurt Mrg. 9 Uhr 40 M,, Ab. I Uhr 10 Me - Berlin 10 —_— n * 9 - 409 Mit den Personen - Zügen werden Personen in der {sten, 2ten und Zien Wagenklasse, Equipagen und Cil- {racht befördert, 3 (Frte ge i S », Xxirazuge, jeden Sonntag und Mittwoch von Berlin nach Rummelsburg, Köpenick, Friedrichshagen und Erkner. Abfahrt von Berlin: Nachmittags 2 Uhr 30 Min, Erkner; Abends 8 00 Bei diesen Extrazügen, mit welchen kein Passagierge befördert wird, so wie an den Tagen, an wel chen dieje stattfinden, auch mit den Personenzügen, und austerdem alle Tage mit den Abendzügen, treten int Berlin nah Köpenick und Erkner hin und zurück ermá ßigte Fahrpreise für die Il. und IIT, Klasse nah §. 3. des Betriebs-Reglements cin. Jn Friedrichshagen und Erkner sind Kähne und Gondeln zum Besuch der Múüg- gelberge, Kraniíchberge und Nüderödorfer Kalkberge zu mäßigen Fahrpreisen anzutreffen, Y S .. .. (.. Güterzüge. Abfahrt von Berlin Morgens 11 Uhr Min, : Frankfurt o M = 0 Ankunft in Frankfurt Nachmitt, 2 Uhr 47 Min, Berlin - 8 «s 19 Mit den Güterzügen werden Personen in der 2ten und 3ten Wagenklasse, Frachtgüter, Equipagen und Vieh befördert. Die näheren Bestimmungen ergiebt das Betricbs-Reglement Nr. 3. vom 4, März e,, welches auf allen Stationen für 1 Sgr. zu haben ist, Berlin, den 20, Juli 1344. Die Direction der Berlin-Frankfurter Eisenbahn- Gesellschaft.

[757 b]

% . - . Berlin-Frankfurter Eisenbahn. Wir bringen hiermit zur öffentlihen Kenntniß, daß im U, Quartale d. J. folgende Gegenstände, als: 11 Stôde, 1 Pfeifenrohr, 6 Tabackspfeifen, 1 Tabacks- blase, 3 Cigarrentashen, 1 Tabacfsbeutel, 6 Müßen, 15 Taschentücher, 1 Halstuch , 2 Shawls, 14 Hand- \{uhe, 1 Kinderschuh, 1 Paket mit cinem leeren Beu- tel, 3 Decken von Wachstuch, 4 Tuchüberrock, 1 Reise- tasche, 1 Packet mit Zeug, 1 Pappschachtel mit 1 Haube, 4 Sonnenschirme, 2 Knicker, 4 Geldbörse, 2 Bürsten, 1 Shlüsselbund, 2 einzelne Schlüssel, 1 Schnur mit Bommelu, 1 Toilettenspiegel mit Band, Nadeln und Fingerhut, 1 Taschenmesser, 1 Broche, 1 Brille, 1 he- bräishes Buch, 1 Heft Noten und 1 Packet Papier, von unseren Beamten gefunden und abgeliefert worden sind. Wir fordern hierdurh die Eigenthümer derselben auf, sih binnen 4 Wochen als solche zu legitimiren und die Gegenstände in Empfang zu nehmen, widrigenfalls dieselben nah Junhalt unseres Reglements entweder an das Königl. Stadtgericht abgeliefert oder zum Besten unserer Unterstüßungs-Kasse verkgust werden,

Berlin, den 15, Juli 1844. Die Direction der Berlin-Frankfurter Eisenbahn- Gesellschaft.

[707 b] Berlin-Franksurter Eisenbahn. E AE Die Zinsen der Stamm-

Actien der Berlin-

A Franlfurter Eisenbahn pr. 1, Semester 1844 mit & Fsir. 15 Sgr. pro -. c Haup!kasse auf dem hiesigen Seba ia des Tran

1128 Allgemeiner Anzeiger.

* O L

vom 1. bis 24. August c-., mit Ausnahme der Sonntage, Morgens von 9 bis 1 Uhr, gegen Einlieferung des Zten Zins-Coupons ge zahlt, Die Actionaire werden zu diesem Ende ersucht, die gedahten Coupons in der genannten Zeit mit ei nem nach den Nummern geordneten Verzeic- nisse in unserer Hauptkasse einzureichen und den Be- trag sofort dafür in Empfang zu nehmen. Die noch niht abgehobenen Zinsen und Dividenden pro 1842 und 41843 werden in gleicher Weise bezahlt.

Berlin, den 1, Juli 1844.

Die Direction der Berlin - Frankfurter Eisenbahn

Gesellschaft,

[684b] Ber

Bekanntma GUAKA g,

Eisenbahn.

Zufolge des §. 10 un seres Gesellschafts-Sta- tuts haben die Zahlungs Termine für die auf die Actien unscrer Gefell- \chaft zu leistenden ver schiedenen Theilzahlun gen gleih bei Einfor- derung der ersten Nate

i Y festgeseßt 1nd auf den (hierüber) ausgegebenen Quittungsbogen unker Angabe der Geldbeträge, welche nah Abzug der aufgelaufenen Zinsen jedesmal einzuzahlen sind, verzeichnet werden müssen,

Hiernach ist

die Zte Einzahlung, welche nah Abrechnung der den Actionairs gebührenden Zinsen mit 19 Thlr, 18 Sgr. für jede Actie zu entrichten ist, in den Tagen

vom 1 D. Juli bis 4. August d. J, einsch|. “Sir

zu leisten.

Wir machen hierauf mit dem Bemerken aufmerksam, daß die Einzahlungen vom 15, Juli an täglich bis zum 1. August c. in Berlin bei unserer Hauptkasse, Oranienburgerstraße Nr. 17, in den Stunden von 9 Uhr Morgens bis 2 Uhr Nachmittags, und in Hamburg im Büreau unserer dortigen Directions Deputation, Neu- städter Fuhlentwiete Nr. 706, in den Stunden von 9 Uhr Morgens bis 2 Uhr Nachmittags, angenommen werden,

Wer in Hamburg die Einzahlung per Banco leisten will, hat für jede Actie 39 BM. 4 Sch. an die Banco

Conto der Berlin - Hamburger Eisenbahn - Gesellschaft dasclb#| abzuschreiben,

Jeder Einzahler hat mit dem Gelde die betressenden Quittungsbogen und außerdem eine © esignation einzu reichen, auf welher die Nummern der lehteren ihrer Reihefolge nach verzeichnet sein müssen,

Formulare zu diesen Designationen sind in unseren Büreaus in Berlin und Hamburg unentgeltlich zu er- halten. Einzahlungen, bei welchen die Quittungsbogen nicht von dieser ordnungsmäßig ausgefertigten Desig- nation begleitet sind, werden zurückgewiesen,

lleber dic cingezahlten Geldbetcäge wird sofort eine Jnterims-Quittung ertheilt, gegen deren Nückgabe acht Tage später die Quittungsbogen abgefordert werden fönnen,

Die Quittungen auf den Quittungsbogen werden unter Beidrückung eines Stempels

in Hamburg dur ein Mitglied der Direction und

in Berlin durch den Nendanten Herrn Schubart vollzogen werden,

Wer den Termin der Einzahlung versäumt, hat die in den auf der Rückseite der Quittungsbogen abgedrucck ten Paragraphen unseres Statuts näher bezeichneten Nachtheile zu gewärtigen.

Berlin und Hamburg, den 26. Juni 1844.

Die Direction der Berlin-Hamburger Eisenbahn. Costenoble. v. Lehsten, Asher, Pr. Conrad.

Wolff. Borger, Neuhaus,

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Dampsfschisffahrt

zwischen Potsdam

dem Templin. Sonntag, den 21. Juli c.

Abfahrt von Potsdam um 3 und 4 Uhr Nachm. Rückfahrt von dem Templin um E »

zwischen Potsdam u. Hamburg. Abfahrt von Potsdam:

Montags, Mittwochs und Freitags, Vor- mittags 9 Uhr.

Numerirte Siye werden bei dem Unter- zeihneten ausgegeben, inPotsdam sind nur dann Fahrbillette zu haben, wenn dergl. Pläye in Berlin unverfauft blieben,

Anker, Taubenstraße Nr, 10.

N Ruhrorter Dampf- tw Schleppschiffsahris- E Gesellschast.

Denjeuigen Herren, welche in Folge der in Nr. 67 „des Dampfers“ enthaltenen Darstellng dieses sowohl für den Kohlen-Transport und die Gesammt-Judustrie, als anch für d. Actionaire so überaus vortheilhaften Unter nehmens sich bei mir gemeldet, um ein Erempl. des Pro- spekts und der Statulen zu erhalten, und für welche feine mehr vorräihíg waren, diene zur Nachricht, daß ich in den Stand geseht bin, ihren Wünschen durch eine neu angekommene Sendung unentgeltlich entgegen zu fommen,

M. J. Hauff, Königsstr, 45,

Londoner Union Lebens-Ver-

760 b » á P T . ..

1700» ficherungs-Sozietät. | Diese Sozietät is eine Actien-Gesellschaft. Sie bie- ; tet alle Garantieen eines soliden Etablissements dar:

BVollkommene Sicherstellung ihrer Theil- nehmer dur den garantircnden Fonds z

feine Verantwortlichkeit der Versicherten

für die Verluste der Sozietät, also

feine Verpflichtung zu Nachschüssen;

und gleihwohl

Antheil der Versicherten an dem Nußen

des Geschäfts (Zwei Drittheile).

Der Uebershuß (Dividende, Bonus) wird alle 7 Jahre ermittelt und auf die bestehenden lebenslänglichen Policen vertheilt, Eine jede inzwischen genommene Po- lîce befommt auch schon ihren verhältnißmäßigen An tbeil an dem Avance. Durch diese Einrichtung erspart der Versicherte Prämie, indem die Versicherung eines geringeren Kapitals genügt, da die Dividende das Ka pital veriodisch vergrößert. Scereisen sind vom 1, Mai bis zum 15. September bis zu acwvissea Graden der Breite von Cronstadt bis Havre, ohne Ertra Prämie, gestattet, Ueberhaupt gewährt diesc Anstalt alle Vor theile und Erleichterungen, welche mit de1 Solidität vereinbar sind.

Pläne unentgeltlich.

Berlin.

mw?

Met arts o {E 1TFTaArIli chc s e C 2 RVorräthig in der CNTODDIUSOTCOCH S î

4 i L : und Kunfthandlung, König! \chule Laden Nr. 1:

Heute erschien : [917 Rovellen- 4e enthaltend: “A E . E 44 E Der (wige ZUl Prolog, Erstes und zweites Kapitel, M(t 413 Jllüstratzonen

Reisefragmente aus von Therese

ch4 (Verfasserin der Briefe aus dem Zuüden ). Jeden Mittwoch erscheint] Vierteljährlicher Präm eine Nummer von 8 (3spal \merationspreis für 13 Num tigen) Folioseiten im For-[mern 25 Sgr. Einzelne maie d, JZllustrirten Zeitung. Nummern kosten 3 Sgr. Leipzig, am 10, Juli 1844, Die Verlagshandlung

[911] Juserate sür die C Zeitung nehme

Ed. Bole &

[762 b] Bei G. Reimer in Berlin isst erschicnen und int allen Buchhandlungen zu haben:

Friedr. Schleiermacher, Predig ten. Neue Auslage. Ed. Gerhard. drei Vorlesungen

über G YPS \ b SSE oechalten In Königlichen Muscum zu Berlin Mit 3 Fig. Taseln. geh 20 Sgr. ck _

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4 Bände. 9 Il, 10 Zgr,

Q a e | R) S f É A Gs Z L B, Karsten, über den U!

sprung. des Berg - Negals in Deutsch land, Vorgelesen in den Sißitngen der Königl. Akademie am 28, März und 18, April 1844. geh. 10 Sgr.

\ I. :

le Bemhold. \nweisung zum prak isch richti cen N1Vv« lliren odei VV 488 @ r- Wägen Für Ingenieurs, Baumeiste! und Me chaniker, Mit 3 Figurentafelo, l hlr, 10 Sar

[754 b] Zu verkau ens

Ein Rittergut, 7 Meilen von hier, von mehr als 3000 Morgen Areal, bestehend in 1690 Morgen ausgezeihnetem Acker, 340 Morgen guten zweischürigen Wiesen, 1000 Morgen Kicfernholz, das übrige leben diges Holz und Fichten, 1600 Schafen, 25 Kühen , 20 Pferden, 20 Ochsen und mehreren anderen Regalien, is mit 160,000 Thlr. zu verkaufen. Es is über 40,000 Thlr. \hlagbares Holz vorhanden, welches größtentheils zum Schiffsbauholz sich eignet und wegen der Nähe der günstigen Anfuhr einen besonderen Werth hat. Die IKohn- nnd Wirthschafts-Gebäude siud im vorzüglichen baulichen Stande,

11, Ein Nittergut, in der fruchtbaren liegnißer Ge gend und 4 Meile von der Eisenbahn gelegen, welches ©, 1500 Morgen Areal sehr guten Boden, zu allen Früchten geeignet, inel. 50 Morgen Wiesen, 50 Mor- gen Laubholz, schöne Jagd, Fischerei, eigene Gerichts barkeit, 7— §00 Schafe, 16 Pferde, 10 Zugochsen, 180 Thlr. baare Gefälle2c., so wie neue Wohn- und Wirth \chafis-Gebäude hat, ist mit 75,090 Thlr., und

¡1l, Privilegirte Apotheken. in verschiedenen Gegenden, im Preise von 20-, 30, 40 -, 50 - und 70,000 Thlr. mit einer Einzahlung von 10 - 20,0100 Thlr. zum Verkaufe nachzuweisen vom Adreß - Büreau zu Breslau im alten Rathhause.

761 b

: Für E es reihen Kapitalisten, der gesonnen ist, sein Kapital mit 8 % sicher anzuleg:n und dabei alle mög- liche Annehmlichkeiten ohne Ausgaben zu genießen, kann die beste Acquisition mit einem Kapital von 350,010 Thlx. machen, an einer Güter-Acquisition, die aus be-

eutenden Forsten, Schlössern, Gärten, feinen Schaf- hcerden besteht, Adresse im Königl, Jntell, - Comtoir sub Á. äl,

[755 b] Nitterguis-Verkauf.

Ein vorzügliches Rittergut, in der Neumark und 13 Meile vom Oderstrom belegen , §000 Morgen groß, unter welchen 4000 Morgen guter Aer, 2000 Morg. Wald, 300 Morg. Wiesen und außerdem bedeutende Hütungs-Flächen und Seen sich befinden, soll mit dem vorhandenen, aber nicht kompletten lebenden Inventar von 40 Pferden, 30 Stk. Kühen und 2000 Schafen für

20 M. Ihlr. bei einer Anzahlung von 30 M. bis 40 M. Ihlr. Familien - Verhältnisse halber sogleich ver kauft werden, Kaufliebhaber erhalten auf portofreie Anfragen nähere Nachricht von dem Gasthofs - Besitzer und Güter-Agenten Neumann zu Deutsch Crone,

[753 b] Fau f-Gels 19. In dem Preise von 15- bis 30,000 Thlr, auch da wird von einem zahlbaren ern}fen Kaufer

. . * Cd é É ote Hr ov 5) ofs Cnt PViLU [egiríe Nvotheli , die jedoch nur reines Medizinal Geschäft macht, zu tau fen beabsichtigt. Nur in direkte Unterhand lung wird zu treten gewünscht. - Bon Selbit- verkäufern werden dahero Adressen durch das &@oónigl.

Jutelligenz-Comtoir unter U. 41. entgegengesehen,.

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Die Uecbergab«

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eschehen.

\ n rbietungecn li werden nicht herüet zichtigt A S1 ( G l G une \

N, » D E s { L O ) nimmt {oimtoIir 21

Berlin an

(44 b

i N S entsdali Falentv, namentlich Groß- und Klein Talents, Jaworow, Janki, Wypend9, Puchaly und Marktflecken Naszoun, ferner die Herrschaft Senkocin, Lazy, Schulzerei Slomin und Wirthshaus zawady, endlich das Gut Dyrdv, ucebst Zubehör, m warschauer Krcise, Gouvernement Masovien, werden am 153, Au auto S n D r Nachmittags, in Warschau im Sizungs-Lotal des Civil Tribunals im Wege der ge richtliczen Licitation provisorisch zugeschlagen. QViefe Güter sind diht an der Chaussee und Hauptstraße vo1

Warschau nach Krakau und Breslan und an der Land straße nach Nawa und Petrifau belegen, tleine andert halb Meilen (9 Werste) von Warschau entfernt, ent- halten über 225 Huben neupoluisches Maß, worunter 190 Morgen iesen und 1008 Morgen Nadel- und Laubwaldungen, drei beträ htlihe Teiche, in welchen die Fischerei Wirthschaft im Großen eingerichtet wid; ein massiv gemauertes Palais, einm Stockwerk hoch z zwei Gärten, wovon eiter Spazier-, Ob|- und Gemüse Garten, mit einer neu massiv erbauten großen Oran atte; eite Branntweinbrennerei, eine Bierbrauerei, ‘wei Wasser- und eine Roßmühlez zwei Schmieden, eine Postistation und einen Hopfengarten. Die genannten (Güter wurden jeßt auf 1,197,026 Gulden 24 Groschen oder 199,504 Reichsthaler 14 Sgr. gerictlih abge- schätzt. Die Verkaufs - Bedinguisse können beim Ober Advofaten Majewski in Warschau, Elektoral-Straße Nr. 797, oder Kaufmann F. Seydel zur Durchsicht

4

genommen oder auf frankirte B1iefe mitgetheilt werden.

(750 b] (G E S 11 ( t.

Ein wissenschastlich und vielseitig anusgchildeter junge und unverheiralhetert [N aufmann wünscht ziatt ener jetzigen Stelle eine mdere mit guter Bchandlunz verbunden« als Geschäftssührer odex Buchhalter u, s. W Die Herren Hammer und Schmidt 1n Leipzig und Herr VV. F, Drasdo in Dresden werden mündlich oder aul portofrel \nfragen schriftlich ganz genau \uskunst über den Suchenden geben,

[756 b]

Allen verehrlichen Nichter Kollegien und allen einzel nen Befreundeten, die mir 1ÿre gütige Theilnahme an der Feier der Vollendung meiner funfzigjährigen Dienst laufbahn \chriftilich bezeugt haven, bringe ih hierdurch meinen verbindlichsten ktiefgefühlten Dank dar. Des Anerkenntnisses und der Achtung seiner Zeitgenossen, besonders derer, die ein gleiches Ziel verfolgen , ver- sichert zu sein, gehört zu den schönsten Belohnungen des taats Beamten.

Wiesbaden, den 15. Juli 1844,

F Wirklicher Geheimer Rath und Chef-Präsident des Geheimen Obei Tribunals,

758 b]

Die so vielsah verlangten Busennadeln und Brosches mil fleinen Brillanten und Saphirs (imilation de diamanies) ind nun wieder von E. Au- strich aus Paris angelangl. | Treppe, Alexanderstraße

Nr. 47 (Plat),

auch Eingang neue Königsstraße Nr. 39.

Das Abounement beträgk 2 Rthlr. für % Iahr. 4 Üthir. - 5 Iahr. 8 Rthlr. - 1 Iahr. in allen Theilen der Monarchie ohne Preiserhöhung. Infsertions-Scbühr sür den Raum einer Seile des fill Anzeigers 2 Sgr

M

& 201,

“A

Amtlicher Theil.

Juland. Berlin, Vertrag mit dem Großherzogthum Luremburg wegen Auslieferung flüchtiger Verbrecher ; Verwandlung der Stempelstrafen m Freiheitsstrafen. Potsdam. (Gedächtnißseier der verewigten Königin Luise. Pro vinz Preußen, Der Hafen von Danzig. Pro- vinz Westyhalen, Der erfranfte Bischof von Paderboru nimmt von seinen Diözesanen Abschied, Briefe aus Düsseldorf. (Der Frevel auf der Kunst-Ausstellung.) und Münster. (Die Eisenbahn nach Hamm und die Verbindung zwischen Münster und der Ems,)

Deutsche Buudesstaaten., Königreidl S5 achsen, Gustav- Advo!ph Stiftung in Lößniß, K nigr, Hannover. cktändischer Beschluß. Herzogthum Brau n\chweig. Anlunft des Herzogs 11 seiner Nesi denz. Uniform - Aenderung. Tir teltbuUm Oovetlzoriern- Hechingen. Genauere Angabe übr den Brand der Kapelle auf dem Hohenzolle:n.

Oesterreichische Monarchie. Wien. mentine von Frank: eich,

Anfunft der Prinzessin Cle

Frankreich. Paris, Trauer Gottesdienst in Dreux zum Gedächtniß des Herzogs von Orleans und Einrichtung der dortigen Königlichen Be

gräbniß-Kapelle. Taufe des Herzogs von Alencçon, Resumé des Thiers\chen Kommissions-Berichts über den Seiundar Unterricht, B mischtes. Schreiben aus Paris, (Kammer-Aibeiten: Zup tar-Kreditez Cifenbahnen.)

Schweden uud Norwegen. Stoccktholm, Dié Eröffnung des 2 tages befannt gemacht, Adresse der Bewohner von Barthelemy gz König.

“talien. Modena. Befinden des Herzogs,

Spauieu. Paris. Telegraphische Nachrichten aus # panien: Auflösung der Cortes; Wiederherstellung der Fueros; Uebertragong der sterblichen Reste Oca's nach Madrid, Briefe aus M adrid, (General Narvaez und der Marquis von Miraflores z offizielle Darlegung der Händel mit

Marokko; Rüstungen gegen dasselbe.) und Paris, (Vermischtes. )

Griecheuland. Schreiben aus Athen, (Bildung des Senats; Einbe rufung der Kammern z Auslösung des Staatsrathes; Sp9ro Mylios ; an-

_gebliche Unruhen in der Maina,

Haiti. Zusammenseßung des neuen Kabinets, dominifanischen Republik,

Handels- und Börsen-Nachrichten, Berli aus Frankfurta, d, O, (Margarcthen

r-

Unterhandlung mit der

: ; , Schreiben -Messe.) Südsee-Wallfischfang. Pariser Jndustrie-Ausstellung Musif

Eleftro-magnetische Telegraphen, - Vermischtes, |

Aufführung in der Magrien-Kirche,

Beila g f.

Amtlicher Theil.

Se. Majestät ver König haben Allergnädigst ceruht:

Dem fatholischen Geistlihen und früheren Gymnasial=Ledhrer Ie. Link zu Köln den Rothen Adler-Orden Lierter Klasse; und

Dem bei dem Fürst Lichtensteinschen Land- und Stadtgerichte zu Leobschüß in Schlesien angestellten Assessor Köch erx den Charakter eines Königlichen Justiz-Raths zu verleihen.

der

_R, ç j

Angekommen: Ver General-Major und Commandeur oten Garde-Landwehr=Brigade, vou Kno belsdor ff, von Ems,

Abgereist: Der General Major und Inspecteur der Zéen Ar tillerie -= Juspection, von Je nichen, nach Magdeburg,

Der Pair von Großbritanien und Jrland, Marquis von Wa terford, nah Dresden.

Durchgereist: Se. Durchlaucht der General Lieutenant und Gouverneur von Magdeburg, Prinz Geora ¿1 Vei en, 200 Magdeburg kommend, nach Kopenhagen.

*

ïichtamtlicher

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Julanud. Berlin, 2), Juli. Die Geseb- Sammlung (Nr. 25) ent hält den nachfolgenden Vertrag mit dem Großherzogthum Luxemburg

wegen Auslieferung flüchtiger Verbrecher,

Theil.

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maar ai. 2 S

Gleftromaguetische Telegraphen.

:ch Mainz, im Juli, Bei der steis zunehmenden Wichtigicit des Elefiromagneti8mus, welcher vielleicht {hon nach wenig Jahren eine große Rolle, selbst im gewöhnlichen Leben, spielen dürste, glauben wir im Interesse der Wissenschast zu handeln, wenn wir die Aufmeiksamkeit auf einen beson ders wichtigen Zweig desselben, auf die elektromagnetische Tele

raphie, lenken, Diese Erfindung, wodur cs möglich ward, die aus- führlichsten Nachrichten mit größter Vollständigkeit und Präzision zu versenden und dabei zugleich dur Buchstabendruck zu fixiren, ist natürlich schon an sich von hoher Wichtigkeit, hat aber in der neuesten Zeit durch die Bemü hungen eines Herrn Fardely in Mannheim Verbesserungen und Vervoll fommnungen erfahren, die ihren Werth noch bedeutend erhöhen. Auf Er suchen des hiesigen Gewerbe-Vereins hat Herr Fardely vor einigen Wochen seine desfallsigen Apparate hier in Thätigkeit gefeßt, Von zwei weit ent fernten Lokalen aus wurde mit Hülfe einer einzigen Drahtverbindung, #0 wie mit Benuzung der Erde und des Nheins als Hälfte des clektrischen Kreises (welhe Entdeckung Prof, Steinheil in München zuerst gemacht und im Jahre 1838 in Auwendung gebracht hat), nach vorher gegebenem Glocken- Signale täglih Stunden lang hin- und zurücforrespondirt und jede Mit- theilung zugleich mit gewöhnlicher Buchstabenschrift durch den Apparat selbst gedruckt, So erhielt Jeder Gelegenheit, von der Eifindung selbst und deren Beroollkommnung durch Herrn Fardely Einsicht 31 nehmen, und Hunderte überzeugten sich von der Sicherheit und Schnelligkeit der Wirkung, über- haupt von der vollkommensten Zwek - Erfüllung des aufgestellten elektro- magnetischen Telegraphen. Die Eige.:thümlichkeit der dazu gehörenden Ap parate, welche in ihrer Einrichtung sich von allen bisherigen wesentlih un- terscheiden, besteht hauptsächlich darin, daß nur eine einzige Drahtverbindung nöthig is, was in Bezug auf Oekonomie einen schr bedeutenden Vortheil gewährt, denn bei den bisher bekannten, mit Lettern druckenden Apparaten waren unbedingt mehrere Drähte erforderlih, Eben so sind diese neueren Apparate durch ihre Construction ganz besonders dazu geeignet, bei großen Entfernungen ohne Zwischenstativnen telegraphiren zu können,

Daß denselben, bei \o großen, für die praktishe Anwendung fo wich- tigen Vorzügen, die verdiente Anerkennung nicht fehlen würde, war voraus- zusehen, und es hat sih daher, dem Vernehmen nach, die Direction der Tgunus-Eisenbahn bewogen gefunden, cinen eleftromagnetischen Telegraphen

A A EMc i

ische Zeitun

Sonntag den

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Nachdem Se. Majestät der König von Preußen und Se. Majestät

der König der Niederlande, (roßherzog von Luxemburg, zur Handhabung

einer vrompten Nechtspslege für zweckmäßig erachtet

haben, cine Ueberein-

funst wegen gegenseitiger Auslieferung flüchtiger Verbrecher abzuschließen, so baben Allchöchsidieselben zu dem Behufe zu Bevolimächtigten ernannt:

cke. Majestät der König vo1 Preußen, Allerhö

chstihren Kammezrherrn,

außerordentlichen Gesandten und bevollinächtigten Minister am Königl.

niederiänvishen Hose, Hans Karl Albrech nigsmarck, Nitter u. st. w., und

t Grafen von Koe

ck e, Majeßät der König der Niederlande, G oßherzog von Luxemburg,

9{lerböchftihren Kammerheirn und interimistischen Staats - Kanzler fün

Großherzogthum Luxemburg, Friedrich (H von Blochausen, Nitter u. st. w.

1

D , welche Bevollmächtigte, nah vorheriger Mittheilung ihrer gegenseitigen Boll

machten, über folgende Artikel übereingekonimen ind; A

Uh 1: lurgishe Regierung, abgeschen von den Verbindlichk 3 - Beschlüsse vom 5. Juli 1832 Art, 1

° die Kartell-Convention vom 40. Februar 183 11. Mai 1833 auferlegen, verpflichtet

en,

v

chen zur Untersuchung gezogenen oder verurtheilten

auszuliefern, nämlich wegen: 1) Meuchelmord, (Hiftmischerei, Vatermord, Kindermord, Todtschlag, Nothzuchtz 2) Brandstiftung; 3) Schrift Berfäl-

hung, mit Jnbegriff der Nachmachung von Kassen -

Billets und öffentlichen Papieren; 4) Falschmünzerei z 5) falschen Zeug- nisses; 6) Dicbstahl, Prellerei, Erpressung, Unterschlagung Seitens öffent-

licher Kassen-Beamten z 7) betrüglihen Bankerots.

___ Art, 2, Wenn das reflamirte Judividuum in dem Lande, wobin es sich geflüchtet, bereits wegen eines daselbst begangenen Verbrechens oder

Vergehens verfolgt over gefangen gehalten wind, 0

rung, bis zur vollendeten Abbüßung seiner Strafe, ausgescßt werden. M Die Auslieferung wird, insofern nicht Gefahr im Verzuge ist,

auf diplomatischem Wege, sonst aber durch unmittelbaren Schriftenwechsel

zwischen den beiderseitigen betreffenden Gerichten nachgesucht und nur gegen

ind vom 18. August 1836

fi) außerdem durch gegen- värtige Uebereinfunst, sich, mit Ausnahme ihrer Nationalen, die von Preu- ßen nah Luxemburg und von Luxemburg nach Preußen flüchtig geworde- h die kompetenten Gerichtshöfe wegen der nachbenannten Verbre

eorg Prosper Frei-

Die Königl. vreußishe und die Königl. Großherzogl. luxem

eiten, welche die Bun

1 und das Zoll-Ka:

Individuen gegenseitig

Anweisungen, Bank

fann dessen Ausliefe

Bonzeigung eines kondemnatorischen oder die Versezung in ven Anklagestand

feststellendcn Urtheils bewilligt , welches im Original

oder in beglaubigter

Abschrift durch die kompetenten Gerichtshöfe in den durch die Geseßzgebunz

der die Auslieferung begehrenden Regierung vorgesch zufertigen 1k.

riebenen Formen aus-

_ Art, 4. Wegen der im Art. 4 bezeichneten Handlungen kann der Fremde in beiden Ländern vorläufig gegen Vorzeigung eines Verhasfts-

Befehls, den durch dessen Geseßze vorgeschriebenen Formen

werden. Diese Verhastung wird nah den Zuxch

reguirirten Regierung bestimmten Formen uüd “Borf

vorläufig verhaftete Fremde wird in Ficiheit geseßt, vier Monaten in den durch die

Art. 5.

sih befindet, verjährt ift, Mr1l/ 0. dividuen, so wie dur den Transport derselben bis z

den Kosten werden gegenseitig nach den in beiden Ländern bestehenden ge-

sezlichen Verordnungen und Taufen erstattet. Aut c

Axt, 8, Die gegenwärtige Ucbercinkunst wird

ihrer, in Gemäßheit der durch die Gesegzgebung beider Länder vorgeschrie

benen Formen erfolgten Publication zur Ausführung

Geseßze der requirirenbven Negierung vor- geschricbenen Formen, das die Verseßung in den Anklagezustand feststellende oder das fondemnatorishe Urtheil bekannt gemacht wird,

Die Auslieferung kann nicht stattfinden, wenn seit den ange- {huldigten Thatsachen, scit dem Prozeß Verfahren oder der Vermtheilung, die Klage oder die Strafe nach den Geseßen des Landes, worin der Fremde

Die durch die Arretirung und Hast der auszuliefernden Jn

5 Die Bestimmungen der gegenwärtigen Uebereinkunft finden nur auf solche Individuen Anwendung, welche sich eines der im Ur 4 Ger zeichneten Verbrechen haben zu Schulden kommen las

welchen die fkomvetenie Behörde des reklamirenden Staates in

erlassen hat, verhaftet die Gesehgebung der chriften erfolgen. Der wenn ihm nicht binnen

ur Gränze, erwachjen

sen, erft zehn Tage nach

Alle Post-Anstalten des In- und Auslandes nehmen HSesteilung auf dieses Nlatt an, sür Serlin die Expedition der Allg. Preuss. Zeifung: Friedrichsstrasse Ur. 72.

Det Aati E Da die hohen kontrahirenden Theile für angemessen erachtet haben, S vezial - Declarationen in Betreff einiger Bestimmungen auszuwccchseln, welche in die Uebereinkunft nicht aufgenommen worten sind, die aber die- selbe Wirkung haben sollen, als wenn sie einen integrirenden Bestandtheil derselben ausmachten, so sind die Unterzeichneten über folgende Punkte úüber- eingekommen :

1) Was den Ausdru Nothzucht betriffi ¿0b Nr. 1 des 1sten Ar- tifels so soll jeder gewaltsame Angriff auf die Schamhastigkeit gegen Personen des einen oder des anderen Geschlechts als Verbrechen der Noth- zucht angesehen werden und als solches vorfommenden Falles die Ausliefe- rung veraniassen,

9) Für den Fall, daß der reklamirte Verbrecher feines der beiden fon- trabirenden Staaten Unterthan is, bleibt es einer jeden der beiden hohen Regierungen, sowohl der preußischen, als der luxemburgischen , überlassen, von dem Staate, dem der Verbrecher angehört , die Zustimmung zu dessen Auslieferung an die reklamirende Regierung nachzusucenz eine Verpflich- tung zur Auslieferung wird alsdann nur begründet, sobald diese Zustim- mung, insoweit sie nachgesucht war, ertheilt worden ist. L

Um jeder Ungewißheit vorzubeugen, zu welcher die Andeutung des 1m Art, 1. der Uebereinkunft gebrauchten Ausdrucks; „Nationalen“, An- laß geben könnte, wird erklärt, daß von der Auslieserung jedes Individuum ausgenommen ist, welches, beovr es sich in den Staat, den es zuleßt ver- lassen, begeben hat, ein Unterthan desjenigen Staats gewesen ist, in welchen es guf seiner Flucht gekommen is, und dessen frühere Verhältnisse nicht na den Gesezen dieses Staats aufgelöst worden sind. /

3) Obgleich in dem Art, 1. unier denjenigen Verbrechen , welche die Auslieferung nah si ziehen follen, nicht der Nachmachung und Ver- fälscchung aller Arten von Pa piergeld Erwähnung geschieht, und eben

so wenig von der böswilligen Entfernung des anf, aus dem Cours zurück-

gezogenen, Papiergelde aufgedrüciten geseßlichen Ungültigkeitszeichens, 0 wie der in gewinnsüchtiger Absicht erfolgten wissentlichen Benußung nachgemach- ten oder versälschten Papiergeldes, so sollen dennoch die dieser Verbrechen schuldigen Jndividuen gegenjeitig ausgeliefert werden, indem, da die Nach- machung des Papiergeldes nach preußischen Geseßen sowobl, als nach den Bestimmungen Nr. 3. Art, 1. der Königlich Großherzoglichen Verordnung oom 34. Dezember 1841 Nr. 2. B., ein Rerbrechen der Falschmünzere1 ist, die bezeichneten Verbrechen resp. uuter die Bestimmungen Nr. 3 und 4 des Art. 1 der gegenwärtigen Uebereinkunst begriffen werden.

4) Wenn ein reklamirtes Jndividuum Verbindlichkeiten gegen Privat- Personen eingegangen ist, an deren Erfüllung es durch seine Auslieferung verhindert wird, so soll dasselbe dennoch ausgeliefert werden und bleibt dem dadurch beeinträchtigten Theile überlassen, seine Rechte vor der kompetenten Behörde geltend zu machen,

5) Die im Art, 6 gebrauchten Ausdrücke „nach den in beiden Ländern bestehenden geseßlichen Verordnungen und Tarifen‘ sind so zu verstehen, daß bei dem Ersaß der Kosten, welche die Auslieferung veranlaßt hat, die- jenigen Berordnungen und Tarife zum Grunde gelegt werden sollen, welche in dem Lande bestehen, wohin der Verbrecher geflüchtet war.

Deß zu Urkund haben die Bevollmächtigten Sr. Majestät des Königs von Preußen und Sr. Majestät des Königs der Niederlande, Großherzogs von Luremburg, gegenwärtige Declaration unterzeihnet und ihre Wapvyen beigedrudt,

Geschehen im Haag, den 11, März 1844.

Koenigsmarck. de Blochausen,. D, (l. S.)

Der vorstehende Vertrag und die dazu gehörige Declaration sind ratifizirt und die Natifications-Urkunden am 20, Juni d. J. im Haag ausgewechselt worden.

Ferner die Allerhöchste Kabinets-Ordre vom 24. Mai 1844, wegen Verwandlung der Stempelstrafen in Freiheitsstrafen :

„Auf den Bericht des Staats - Ministeriums vom 13ten d. M.

gebracht,

Art. 9. Die gegenwärtige Uebereinkunft bleibt auch nach erfolgter Auf

fündigung derselben von einer der beiden kontrahiren ses Monate lang in Kraft, Sie wird ratisizirt,

werden binnen drei Monaten, oder wo möglich früher, ausgewechselt werden. zur Urknd dessen haben die oben genannien Bevollmächtigten solche unterschrieben und derselben ihre Wappen beigedruckt,

Gescheben im Haag, deu 11, März 1844, Koenigsmar ck,

i A M U N S At P 7E E S AAMIERA A Eg R E I L RE A E E E O2 VO I I i S L P I T I Si E I

nach Herrn Fardely's Construction und unter desse Bahn ausführen zu lassen. Die Vervollklommnunge

graphie durch Herrn Fardely beschränken sich aber nic Punlte, Derselbe is vielmehr, durch weitere Forf

de Blochausen.

(S) (L.

den Regierungen noch und die Ratificationen

E

D.)

n Anleitung auf ihrer n der cleftrischen Tele ht auf die angegebenen

ckG

chungen, und auf die

Grundlage hin, daß die beiden Pole der Batterie an den äußersten Punk-

ten der Telegravhenlinie liegen, zu dem Resultate gela suche auf der Taunus-Eisenbahn außer Zweifel gesebt,

ngt und hat durch Ver- das JIsoliren der Draht-

Verbindung könne gänzlich überflüssig gemacht werden, so daß der Berbindungs- Draht sogar auf der feuchtesten Erde neben den Swhienen und wm BVe- rührung mit bvenfelben liegt, ohne dak, selbs bei dem anhaltendsten Regen-

wetter (wie solches bei den praktischen Versuchen

wirklich stattfand), die

elcktrishe Wirkung nach dem Ende der Linie auch nur im entferntesten

geschwächt wird. Diese Vervollkommnung ist zweifel rem praktishen Nußen als die obeng-edachten, und

gohne von noch größe- es is daher schr be

grriflih, daß Herr Fardelv für seine Erfindungen demnächst in verschiede nen Staaten Patente erwirken will, um Jahre lange Forschungen, unab

lässig angestellte Versuche endlich auch durch golde

seben, NBariser Judustrie- Ausste Murr

2], Paris, im Juni. Zu welcher Höhe der Ausbildung gegenwäitig der Enzguß in Frankreich gediehen is}, beweisen einige Guß - Arbeiten in

großem und größtem Maßstabe, die in der Gewerbe

Maschinen placirt sind, billig aber in der Kunst-Ausstellung unter den Wer-

ken der Plastik hätten Unterkunft finden sollen, D

Metall - Gußwerke besteht in der wunderbaren Leichtigkeit, Reinheit und Sicherheit des Gusses, der lückenlos aus der Form hervorgeht und wenig

oder gar nicht der nachhelfenden Feile u. st. w, bed

Gußfläche verdient um so mehr Bewunderung, da, Zeit allgemein angenommenen Gebrauch, die größten Bildwerke nicht, wie sonst, stückweise eingeformt und dann, den einzelnen Theilen nach, kunstreich an einander gefügt, sondern gleich im Ganzen massiv ausgegossen werden. Als geschickte Erzgießer zeigen sich; Sov er, der die Julisäule auf dem Bastilleplaß

gegossen und mehrere interessante, mit dem elektrischen

ne Fruchte belohnt zu

liung.

- Ausstellung unter den

as Vollkommene diejer

arf. Die Reinheit der na dem in neuester

Strom erhaltene Probe-

erfläre Jh Mich mit dem wegen Verwandlung der Stempelstrafen in Freiheitsstrafen bisher beobachteten Verfahren dahin einverstanden, daß eine solche Verwandlung in den Fällen, wenn der Verpflichtete zur Zahlung der Geldbuße unvermögend is, der Regel nach nicht stattfinden soll. Eine Ausnahme hiervon tritt jedoh ein bei Stem-= pelfirafen gegen Verleger oder Vertheiler von Zeitungen oder Kalen= dern. Auch behält es bei den in der Verordnung vom 16, Zuni 1838 (Geseß-Sammlung S. 370) §§. 25 bis 34 wegen der Karten-= cktempel-Contraventionen getroffenen Bestimmungen, so wie in Ansehung der Beamten, die sih bei ihrer Dienst - Verwaltung einer Verleßung

gußstücke ausgestellt hat; Eck und Durand, aus deren Gießerei die Bronzethüren der Magdalenenkirche, das Standbild Molière’s zu dem Denkmal des Dichters in der Nichelieustrafe und neuecidings die für einen öffentlichen Play in Dieppe bestimmte Kolossalstatue Duquesne's nah dem Modell Dantan's des Aelteren hervorgegangen, welche in der Ausstellung u sehen istz Calla, der den Guß der Taufbecken und der Flügelthüren zu der neuen noch im Bau beg1iffenen Kirche St, Vincent de Paule zu besorgen und in der Ausstellung die Kolossalstatue Ludwig's des Heiligen zu stehen hat, welche das Gegenstück zu einer Kolossalstatue Philipp August’s abgeben und mit dieser zur Verzierung der Barrière Trone verwendet werden soll; Ques nel, der eine so große Anzahl Statuen meisterhaft in Bronze ausgeführt und einen Merkur als Erfinder der Leier und die Er- ziehung des Amor, zwei Gußwerke von tadelloser Vollendung, zur Aus- stellung gegeben. Das größte Meisterstück von Gußarbeit ist jedoch die Kolossal- büste des Boulay de la Meurthe nah David’'s Modell, die in zwei neben ein- ander ausgestellten Exemplaren vorhanden, wovon das eine gepußt und ganz fer=- tig, das andere so gelassen ist, wie es unbearbeitet aus der Gußform heraus gckommen, so daß man sich durh einen unmittelbaren Vergleich von der ursprünglichen Gelungenheit und Vollkommenheit des Gusses überzeugen fann, an dem blos die Nähte der Röhren abzutrennen und durchaus weiter nichts mit dem Bunzen nachzubessern ist, um in seiner ganzen Reinheit und Tresflichkeit dazustehen. Mit dieser seltenen Gelungenheit vereinigt der Guß eine Leichtigkeit, die ih bis jeßt noch an feinem Bronzewerke dieser Art er- reicht geschen, und so kommt es, daß diese Kolossalbüste nur 23 Pfund wicgt, während weit kleinere Büsten in der Regel doppelt so schwer wiegen. Endlich ist mir an diesem in mehr als einer Beziehung interessanten Bild- werke noch der besondere Umstand aufgefallen, daß es, wie aus dem zum Behufe dcs Eingusses angebrachten Stangen- und Röhrenwerke deutlich ab- zunehmen, nicht, nach der gewöhnlich üblichen Methode, in fkopfübergestürz- ter, sondern in aufrechtstehender Stellung ausgegossen worden, was den in allen Theilen gleich herrlich gelungenen Guß um \o außerordentlicher er- scheinen läßt.

Nicht blos die großen Guß- Arbeiten, auch die kleineren Bronzesachen, welche Herr Quesnel ausgestellt, tragen das Geyräge einer hohen künstlerischen Trefflichkeit und vollendeten statuarischen Technik. Eine Menge Statuetten und Kunstgegenstände kleinen Umfangs zeigen, daß die Vollendung des Gusses unter so gesch'ckter Leitung sich auch im Kleinen gleich bleibt, Manche