1912 / 123 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 23 May 1912 18:00:01 GMT) scan diff

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Heringsfischerei. Auf diese Weise würde das Volk mehr in die Lage gcbracht, sich billige, nahrhafte und \chmadchajte Nahrungs- mittel zu verschaffen. Die Fischer, die sich mit der Herings- fischerei befaßten, hätten mit besonderen Schwierigkeiten zu kämpfen. le englischen und holländischen Fischer arbeiteten unter günstigeren edingungen, vor allem mit billigeren Arbeitskräften; sie hätten nicht le sozialpolitischen Lasten zu tragen wie die deutschen, und ihr Lebens- Unterhalt sei billiger. Es sei nur gerecht und billig, den deutschen ishern von Neichs wegen eine Unterstüßung und Förderung zu teil werden zu lassen. Dies liege auch im Înteresse der Wehrhaftigkeit des Reiches, weil die Fischer das Hauptkontingent für die Marine liefern. Ob der Wunsch der Interessenten, daß auf jede Tonne eringe eine gewisse Prämie gezahlt werde, praktisch burhführkar fei, wolle er dahingestellt sein lassen. E y Abg. Werner - Hersfeld (d. Reformp.) kommt auf die {hon in weiter Lesung erörterte Zigeunerklage zurück und fordert energischere taßnahmen zu ihrer Bekämpfung namentli auf dem Lande. Die von ihm in der zweiten Lesung binsihtlih der Fusion gewisser puvater Versicherungsgesell schaften angeführten Behauptungea hält der Redner in vollem Umfange aufrecht. ; : Ï 2 Abg. von Böhlendorff-Kölpin (dkonf.) tritt au im Interesse der Ostseefisher, namentlich im Q nteresse der sih in Glimmer Lage befindenden Heringtfischer, für die Erhöhung des onds für die Seefischerei ein. 2 : Die Resolution, betreffend die Hebung der Seefischerei, wird angenommen. 4 L „Zum Extraordinarium liegt vor der Teilbericht der 7. Kom- mission über die zur Wohnungsfrage gestellten Anträge. ,_ Die 7. Kommission hat die folgenden Resolutionen ein- stimmig angenommen : 5 : i I. „die verbündeten Negierungen zu ersuchen, dem Reichstag in der nächsten Tagung Geseyentwürfe , betreffend Regelung des ohnungêwesens, vorzulegen , welche Mindestvorschriften über Beschaffenbeit und Benutzung der Wohnungen, Vorschriften über amtlihe Wohnungsaufsiht, Errichtung von Pfandbriefanstalten, eacselung des Wohnungsnachweiswesens, Ausbau des Erbbaurechts

enthalten“ ; : : Il. „die verbündeten Regierungen zu ersuchen, die Ergebnisse der Wohnungsaufsicht, des Standes des Wohnungs- und Boden-

marktes, der Wohnungsmieten und der Bautätigkeit jährlich zu veröffentlichen“ S t , T. „den Reichskanzler zu ersuchen, in geeigneter Weise darauf Linzuwirken, daß im Wege der Landesgesetzzebung der Bau von Rieinwohnungen gefördert werde : i 1) varnO S fsenno von Normativbestimmungen über Boden- aufteilung, Bebauungsplan und Bauordnung behufs Ver- billigung und Erleichterung des Kleinwohnungsbaues, 2) durch Gewährung von Steuer- und Abgabenerleihterungen an die Beliver von Häusern mit Kleinwohnungen sowohl seitens des Staates als der Kommunen, i 3) durch Gewährung des Enteignungsrechts an die Kommunen zur Beseitigung e {weren Mißständen im Bebauungs- und Wohnungswesen.“ y Abg. Jae er (Géttr,) empfiehlt die Resolution zur Annahme. Abg. G ¿hre T Bisher hat sich die Reichsregierung gegen ein Neichswohnungsgeseß ablehnend verhalten. Jeßt scheint wenigstens insofern eine Wandlung eingetreten zu sein, ais sie mit den Einjetstaaten über die Wohnungéfrage verhandeln will. Vielleicht gelingt es ihr, auf Preußen, dos sih bisher am meisten ablehnend verhalten hat, einen Druck auszuüben. Nur die NReichsgeseßgebung kann eine Besserung auf diesem Gebiete schaffen ; der gegenwärtige Toment, der mit sonstigen sozialen Aufgaben nicht belastet ist, ist dazu besonders geeignet. i: Abg. Laser (nl.): Die Lösung der Wohnungsfrage gehört zu den wichtigsten auf sozialem Gebiet. Von ihr hängt au die Ge- sundheit der Frauen und damit die Zukunft der heranwachsenden Generation ab. Auf dem Wege der Geseggebung der Einzelstaaten können wir nit zum Ziele kommen. Cine reichsgeseßlihe Regelung ist ja nit leiht, da die Verhältnisse im Osten und Westen ver- schieden sind. Der Osten braucht bessere Wohnungéverhältnisse, um die Abwanderung zu verbüiten. Allerdings ist der Bauen und Klein- besiger in einer solchen Notlage, daß er kaum in der Lage ist, seine Ställe in Ordnung zu halten, geschweige die Wohnungen seiner Ar- beiter. Man muß deshalb Kreditanstalten haben, die jedermann zur

Zerfüg tehen. i | : erien0 y on Trampczynski (Pole): Die Wohnungsverhält-

Wie sind schon s{lecht, aber die preußische Regierung wirkt dabin, find eblechter werden. Jd) hofe, daß der Neichstag sih end- li auf den Standpunkt stellt, daß die Wohnungsfrage aus[chließlich ne Frage der Et un) ‘i au zum Gegenstande €ine ischen Kampfes gemacht werden darf. S ea Damp in (fortschr. Volke p.): Die Resolutionen nd in der Kommission einstimmig angenommen worden ; es wird den lärksten Eindruck auf die Regierung machen, wenn sie auch im lenum einstimmig zur Annahme gelangen. i Abg. Mumm (wirtsh. Vgg.): Die Wohnungsfrage muß in ganz anderer Weise als biöber durh die Reichêregierung behandelt werden. Die Frage ist kaum von geringerer Bedeutung als die Frage es gesamten Versicherungswesens. : Die Resolutionen werden einstimmig angenommen.

Es folgt der Etat für die Verwaltung des N eichs l ee res. u demselben liegt auch_ ein Antrag qu? ah n, die Ostmarkenzulage betreffend, vor. Die sämtlichen bi die Ostmarkenzulage bezüglichen Anträge werden in Ver-

indung mit dem Militäretat behandelt werden.

Abg. „Dr. Südek um (Soz.): Der Kricgsminister hat ih oen meine Beschwerde gewandt, daß ein Sohn des Präses der decillerieprüfungefommif ion bei einer Firma beschäftigt sei, mit der mel âter das ganze Jahr zu tun babe. Es liegt hier cin Irrtum

rgvetseits vor: es bantelt si nicht um den Präses der Artillerie- arti 9éfommission, fondern um den Generalinspelteur der Fuß-

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aspi Abg. Got hein (fortshr. Volksp.): Zu dem Fall des Offizier- ti tanten Lieber, gegen dessen Wahl zum Offizier ins Feld ge- tät worden it, daß er in dem Laden seines Vaters als Verkäufer D a ßewesen sei, habe ich ermittelt, daß der Vater gar keinen

Bt Laden hat, sondern nur ein Engroslager. Von der Tante des Dane fenden hat der Kriegsminister als von einer sehr bekannten nber. gesprochen, deren zweifelhaftes Gebaren ia der Stadt nicht in {hrt geblieben sei. Die Wirkung ist die gewesen, daß die Frau

enn durchaus legitimen Gewerbe s{chwer. geshädigt worden ist. daß dieie Worte des Kriegsministers mußten fo verstanden werden, auf v, Dame ein sehr zweifelhaftes Gewerbe betreibe. Die Dame hat dielt M Gebiete der Heilung von Stotterern direkt große Erfolge er- erkannt bon drei Universitätsprofessoren in eincm Gutachten an- bekannt worden ist. Auch sonst ist nichts Nachteiliges über die Dame reneit[s erwarte vom Kriegsminister, daß er dieser Frau etne Nat ûrung geben wird. Andernfalls kann ih der Dame nur den

,

een, den K iste öffentlicher Beleidigu u - den Kriegsminister wegen öffentliher Beleidigun chantelagen, habe die Ee stets mit dem nötigen Ernst hatte eg 7 pber die Antwort, die mir der Kriegsminister damals gab,

, Man h zvirkli V nicht verdient, ernst behandelt zu werden, die fennte loß ironifi '

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k nisieren. Wenn der betreffende Offizieraspirant Christ der Vase, das Milien sehr minderwertig sein. Jch kenne Fälle, wo fit Verkz et war ‘und der Sohn, wenn au nicht in Uniform, Vater ani teilgenommen hat. In einem onderen Falle hat der verübt, uny Fe Gelder unters{lagen und im Gefängnis Selbstmord

aud, and der Sohn ist Reserveoffizier geblieben. Ich billige das Wilieu ing dann sollte bei ra Offizierasptranten niht das

Vi elo geführt werden. Demselben Bezirkskommando, dem er, teesidwe el Ueber unteérsteht, V teesteht auch ein Neserve- afer ein Kleinbauer war und nebenbei das Leeren der

Abortgruben eigenhändig besorgte. (Stürmishe Schlußrufe rechts und im Zentrum.) Wir stehen zu dem Standpunkt, daß, wenn fich ein einzelner aus sciner Familie herausarbeitet und ein tühtiger Mann geworden ist, nihts im Wege steht, daß er Reserveo/fizier wird. Das ift natürlich nur in Preußen der Fall. Merkwürdigerweise ist das Milieu der jüdischen Familien in Bayern und E nicht so niedrig, daß fie niht Reserveoffiziere werden können. Es ist doch merkwürdig, daß das Milieu sich sofort hebt, sowie das Taufwasser über den Betreffenden gelaufen ist. Das Verhalten der Pilitär- behörde wirkt also wie eine Jndenmission, daß also Juden, die Reserveoffiziere werden wollen, sih taufen lassen müssen. Dazu bewilligen wir toch dem Minister das Gehalt nicht, daß er Juden- mission treibt. Er hat nur dafür zu sorgen, daß die Verfassung gewahrt wird. Deshalb darf von ar ifonelen üsichten keine Rede sein. (Sehr richtig! rechts.) Sie sagen Schr richtig, aber wo sind denn die jüdishen Reserveoffiziere? Es ist doch eine starke Zumutung, uns glauben- machen zu wollen, daß wirklich kon- fessionelle Nücksihten nit maßgebend sein sollen. Der Kriegsminister stellt fich nun auf den Standpunkt, er hätte keinen Einfluß auf die Wahl zum Reserveoffizier. Aber er bat doch Einfluß auf die Be- ziufslommandeure. Wenn er solche Ausfluhte mat, dann müssen wir ihn eben zurechtweisen. (Allgemeine Unruhe und laute Schluß- rufe.) Dur Ihre Schlußrufe werden Sie mich nit 1 abhalten, das zu sagen, was ih sagen will. Die preußische Armee rühmt sich ihrer Disziplin, Aber wo bleibt diese, wenn der Minister hier solche So abgibt. Wir wollen einen Minister, der die Verfassung oh hbâlt. : ® Aba Schulz -Crfurt (Soz.): IH will bier einen Fall an- führen, der noch viel mchr als die soeben gehörten unseren Protest berausfordern muß. Es handelt \sich hier um einen jungen Mann, der Einjährig-Freiwilliger werden wollte, der es aber niht wurde, weil man ibm vorwarf, er sei Sozialdemokrat. Der Mann hat auf einer Realschule tn Berlin das Reifezeugnis für diesen Dienst erworben. Die Prüfungskommission hat nun den Berechtigungsschein verwkigert, und auch das Kriegsministerium hat sich auf eine Beschwerde hin auf denselben Standpunkt gestellt. Es wird allerdings der Nahweis der Unbescholtenheit verlangt. Dieser Mann gilt nun im Sinne der

olizeibehörde für niht unbesholten. Er ist nämlich wegen Ueber- hreitung des Meichsvereinsgeseßzes zu 6 A Geldstrafe ver- urteilt worden. Er war nämli vorübergehend Vorsitzender eines Vereins jugendlicher Arbeiter und Arbeiterinnen. Dieser junge Mann war der festen Anschauung, daß der Verein unpolitish ist, und er hat ihn deshalb niht angemeldet. Das ist das ganze Vergehen. Die Militärbehörde verhängt nun aber über den jungen Mann noch eine viel härtere Strafe. Sie verweigert ihm den Berechtigungss\chein. Was das zu sagen hat, werden Sie ja alle selbst wissen. Der Ein- jährige hat z. B. die Möglichkeit, als Student weiter studieren zu lönnen. Er braucht scin Studium also nicht zu unterbrechen. Dieser junge Mann besucht die Handelshoh[chule in Berlin und will auch l\pâter noch seinen Doktor machen. Dadurch, daß er zwei Jahre dienen muß, ist seine ganze Zukunft vernihtet. Gegen so was muß entschieden Protest erhoben werden. Selbst wenn die Bestrafung mit 6 4 zu Recht erfolgt wäre, dann handelt es sih do hier um ein ganz harmloses politishes Vergehen. Gerade wir, die wir uns hier mit politishen Dingen zu beschäftigen haben, haben deshalb allen Grund, dagegen zu protestieren, daß folhe Strafen als Bescholtenheit im bürgerlihen Sinne angesehen werden. Auf allen Seiten des Hauses sißzen doch Herren, die \{hon einmal wegen politisher Vergehen bestraft worden find. Man kann mit jahrelanger Bestrafung wegen politischer Vergehen belegt worden sein und kann doch in dies:m Hause das größte Ehrenamt ausüben, tas das deutsche Volk zu vergeben hat. Dieser Fall ist in feiner Tragweite viel bedeutender als die Frage der Reserveoffiziere. Hier sind Millionen bewilligt worden. Man fragt dabei aber nicht, ob Sozialdemokraten oder Nichtsozialdemokraten die Steuern be- zahlen. Man fragt auch nit die jungen Leute, die eintreten, ob fie Sozialdemokraten sind. Folgerihtig müßten Sie cin Ausnahmegesetz machen, das verfügt, daß Sozialdemokraten aus dem Heeresdienjit auszuschließen sind. Die Folgen davon würden Sie wobl dann bald

{pliren, Gegen solches Messea mit zweierlei Maß müssen wir ent- chieden Verwahrung einlegen. : Preußischer Kriegsminister, General der Jnfanterie

Von DEELTANENT

Ich habe dem ersten Herrn Redner, der sich mit der Person des Präses der Artillerieprüfungskommission nochmals be- schäftigt hat, zu erwidern, daß der verstorbene Generalinspekteur ter Fußartillerie Herr von Perbandt ebenso wie alle andern, die in dieser Stellung waren oder sind, auf die Tätigkeit der Artillerieprüfungs- kommission, auf Lieferung von Material gar keinen Einfluß hatte, daß also die Folgerungen, die er an die angeblihe Stellung des Sohnes des Präses der Artillerieprüfungskommission geknüpft hat, gar niht in Betracht kommen können.

Dem Herrn Abg. Gothein möchte ih fagen, daß die Auskunft, die ih über den ODffiziersaspiranten aus Straßburg gab, auf amtlihem Material beruhte, wie ih damals {on erklärt habe. Die Frau Leber is im Kriegsministerium gewesen. Da ih nit in Berlin anwesend war, konnte ih sie nit selbst empfangen; es ist ihr aber gesagt worden, sie möge ihre Beschwerden {riftli niederlegen, sie würden geprüft werden und, wenn ihr Unrecht geschehen sein ollte, würde ihr ihr Recht werden.

Im übrigen möchte ih erneut betonen, daß in bezug auf die Zu- lastung zum Reserveoffizier kein Unterschied zwischen Christen und Juden gemacht wird. (Lebhafter Widerspruch links. Zuruf: Unglaublih!) Es ist durBaus möglich, wie ih {hon früher ausgeführt babe, taß hier und da noh antisemitische Be, strebungen in der Armee vorhanden sind, die ih durhaus mißbillige. Wo- sie hervortreten, da wird auch eingegriffen; darauf können

Sie ih verlassen. Zweifellos ist niht beweisbar, duß das Taufwasser einen so bemerkbaren Unterschied macht. (Lachen links.) E möge mir doch eine Tatsahe an-

gegeben werden, wo das der Fall gewesen ist. Es waren einmal zwei vershiedene Fälle in den Zeitungen genannt; ih habe versuckt, ibnen nalzugehen, jedoch vergeblih. Jch nehme keinen Anstand, zu erklären, daß das unbedingt unrichtig ist, daß die vollzogene Taufe eine Rolle spielt. (Lachen links.) Es handelt |{ch immer nur um die Person.

Bei der Wahl zum NReserveoffizier suchen die Bezirks- kommandeure zu verhindern, daß die Betreffenden zur Wahl gestellt und dann von dem betreffenden Offizierkorps niht gewählt werden. Infolgedessen werden vorher Erkundigungen nach allen Richtungen innerhalb des Offizierkorps eingezogen, um die Stimmung festzustellen. Erst wenn man ziemliche Gewißheit hat, daß der Betreffende gewählt wird, wird er auch zur Wabl gestellt. Viel unangenehmer ist es, wenn er bet der Wahl durchfällt, als wenn der Bezirkskommandeur ihm vorher den Rat gibt, zurückzutreten.

Dem Abg. Schulz babe ih zu erwidern, daß zum Einjährig- freiwilligendien s ein Unbescholtenhetitszeugnis notwendig ist. Dieses Zeugnis stellt aber nicht die Militärbehörde, sondern die Zivilbehörde aus. Die Entscheidung über die Zulassung zum Ein- jährigendienst und die Erteilung des Berechtigungssheines hat die Ersayzbehörde dritter Instanz in der Hand, von deren Mitgliedern wiederum nur die Hälfte der Militärverwaltung angehört, die andere

Hälfte der Zivilbehörde. Diese Ersaßbehörde dritter Instanz, der dieser Fall vorgelegen hat, hat dem betreffenden Petenten folgenden Bescheid gegeben:

Die Königliche Strafkammer ist, wie die von uns eingesehene Urteilsbegründung darlegt, zu der Ueberzeugung gelangt, daß der von Ihnen geleitete Verein in erster Linie das Ziel und die Auf- gabe gehabt hat, dic Arbetterjugend der sozialdemokcatishen Partei zuzuführen,

(hört! bört! rets) die auf Umsturz der Verfassung und Aenderung der Geseßgebung gerihteten Ideen dieser Partei unter der Jugend zu verbretten. (Erneute Rufe rechts: hört! hört!) Das ist das Erkenntnis der Straf- kammer. Der Bildungsverein sollte gewissermaßen eine Schule zur Heranbildung sozialdemokratisher Parteigänger sein.

Das Urteil stellt ferner fest, daß im Verein gegen die bestehenden Staatseinrihtungen geeifert wurde, daß sie nihts taugten, daß ein Regent unnötig sei und man zur Sozialdemokratie erzogen werden müsse. (Hört! hört! rechts.)

Ferner heißt es in dem Urteil, daß meist bei Beginn und Shluß der Versammlungen die Marseillaise und das Lied „Bete und arbeite“ gesungen wurte. (Zurufe von den Sozialdemokraten.) Der gerihtlich festgestellte Sachverhalt ergibt sonach, „daß Sie in ziel- bewußter Tätigkeit als Führer einer sozialdemokratishen Organisation gegen das Gesey verstoßen haben“. ,

Dann sagt die Ersatbehörde dritter Instanz weiter :

Unter diesea Umständen liegt kein Anlaß zu milderer Beurteilung vor, und wir lehnen es daher ab, Sie von der Beibringung des Unbescholtenheitszeugnisses zu befreien.

(Bravo! rets.) So liegt die Sachlage.

Ich komme nun auf etnen anderen Fall zurück. Herr Dr. Müller (Meiningen) hatte bet der zweiten Lesung meines Etats die Ver- urteilung des Oberst a. D. Hüg er erwähnt. Dieser Fall hat ih im Jahre 1901 abgespielt. Jh habe ihm, soweit ih den 11 Jahre zurückliegenden Fall in Erinnerung hatte, sofort geantwortet. Ih möthte-aber jeßt aus den Akten folgendes feststellen: Der betreffende Offizier reihte nah Abschluß eines ehrengerihtlichen Verfahrens, in dem er freigesprochen wurde und volle Genugtuung erhielt, ein Gesuch ein, nah dem er auf das Recht des Tragens der Uniform verzichten wollte. Jn der Begründung des Gesuhs beleidigte er aber mehrere Offiziere, die Richter in dem vorhergegangenen -Ehrengeriht gewesen waren oder sonst dienstlih damit zu tun gehabt hatten, sehr s{chwer. Unter folhen Umständen würde die Genehmigung eines derartigen Gesuchs auch heute nicht ohne weiteres mögli, sondern zunächst die Einleitung eines ehrengerihtlihen Verfahrens erforderlih sein. Das Verfahren gegen den Oberst a. D. Hüger führte demnächst zu «feiner Ver- urteilung. Das ist der Sahverhalt nah den Akten.

Abg. Frank - Mannheim (Soz.): Der Kriegsminister hat die Begriffe Unbescholtenheit und Unbestraftheit gleihgeseßt und den für bescholten erklärt, der si zu einer bestimmten politishen Auffassung bekennt. Der junge Mann hat den Bildungsverein für einen un- politishen gehalten. Aber auch wenn er fh geirrt hätte, so war doch sein Delikt nur \o, ras er nur mit 6 4 Geldstrafe verurteilt wurde. Daß er wegen dieser Verurteilung als bescholten bezeichnet werden kann, ist ein Skandal. Es ist das zweite Mal in dieser Session, daß der Kriegsminister über klare geseßliche Bestimmungen binwegzuvoltigtieren sucht durch Erklärungen, die niht richtiger werden dur ihre Wiederholung. Es ist in die Rechte des jungen Mannes brutal eingegriffen worden, und die Militärverwaltung hat nit den ut, offen zu sagen: Wir beugen das Gese, weil wir die Macht

Preußischer Kriegsminister, von Heeringen:

Meine Herren! Ih. muß mtich nahdrüdcklich und auf das aller» erristeste gegen die lezten Ausführungen des Herrn Abgeordneten ver- wahren. Das ist niht die Folge aus dem Verhalten der Militär- verwaltung. Ih habe aubdrücklich erklärt : es ist ein Unbesholten- heit8zeugnis hier etforderlich, welches von seiten der Zivilbehörde ausgefertigt werden muß und welches diesem Herrn verweigert wurde, und es handelt sich für die Militärverwaltung ledigli darum, ob sie ohne dieses Unbescholtenheitszeugnis hier im vorliegenden Falle ihm die Berechtigung erteilen konnte. Das hat die Ersaybehörde drittec Instanz verneint. Also nit die Militärverwaltung hat das Unbescholtenheitszeugnis hier verweigert, fondern die Zivilverwaltung auf Grund eines gerihtlihen Erkenntnisses.

Abg. von Massow (dkons.): Ich bitte um wenige Minuten Gehör. Als Vertreter einer kleinen Sli möchte Us ne Lanze dafür einlegen, daß der Kriegsminister nah Vermehrung der Armee auch die kleinen Städte mehr mit Garnisonen bedenken möge. Auch thre Söhne haben an dem leßten Kriege teilgenommen. Die kleinen Städte sind au wirtshaftlih in einer {limmen Lage. Wer nit Soldat ewesen ist, hat allerdings für diese Forderung kein Verständnis. ( izepräsident Dr. Paashe gibt dem Abg.

rank das Wort ; der Redner seßt aber unter großer Heiterkeit des Hauses seine Rede fort.) Ich bitte den Minister, namentlih den Ort Heydekrug mit einer Garnison zu bedenken.

„_ Abg. Frank - Mannheim (Soz.): Jch bedauere, daß von den bürgerlichen Parteien im Hause niemand fi gefunden hat, der für das Necht des schwer gekränkten jungen Mannes eintrat. Wir be- dauern das ae im Interesse des Ansehens des Hauses. Der Kriegs- minister zog sich auf die Kommission zurück, die zum Teil aus Zivil- personen ‘besteht. Cr kann aber nit bestreiten, daß mindestens die Hälfte der Kommission aus Militärs besteht. Der jutige Mann war zu der Zeit, als “er dem Verein angehörte, knapp 17 Jahre alt. Was er dâmals ee haben foll, dafür soll er jeßt bestraft werden. Er hat auch eineswegs irgendwie oder irgendwen provozieren wollen. Jn dem Führungszeugnis der Fe wird ausdrücklich be- scheinigt, daß Natteiliges über ibn nit bekannt geworden ist, ah- gesehen von jener Bestrafung. Geht man vielleiht gegen Studenten ahnlih vor? Es fällt hier wieder ein grelles Licht auf die Auffassung von der Gleichberehtigung aller Staatsbürger.

Preußischer Kriegsminister, General der von Heeringen:

Ich habe dem Herrn Abgeordneten nur zu erwidern, daß mir nihts ferner liegt, als irgend eine Verantwortung abzulehnen und diese jemand anders zuzuschieben. Jh weiß schr wohl, wofür ih die Verantwortung zu übernehmen habe und übernehmen fann.

Das erteille Unbes(oltenheitszeugnis ift infolge der inzwlschen rehtsfräftig gewordenen Bestrafung zurückgezogen worden. (Lebhafte Zurufe bei den Sozialdemokraten.) Ih erkläre wiederholt, daß die Entscheidung der dritten Instanz auf Grund des & 89, 4 der Wehre On die für jedermann gilt, erfolgt ist, Der betreffende Possus

autet: Ist die Erteilung cines Unbescholtenheitszeugnisses wegen ers folgter Bestrafung versagt und ist aus der Art des Vergehens und der dabei in Betraht kommenden Nebenumstände unter gleizeitiger:

General der Jnfanterie

Infanterie