1912 / 124 p. 9 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 24 May 1912 18:00:01 GMT) scan diff

: Zweite Bei | zum Deutschen Neichsanzeiger und Königlih Preußishen Staatsanzeiger.

M 124, |

lage

Berlin, Freitag, den 24. Mai 1912.

(SHluß aus der Ersten Beilage.)

Wenn Bismark heute noch lebte, ich glaube, er hätte l i lenkt. Vernunft e Unsinn, Wohltat Plage. So feantet die, E oli ¿den lasen Staatsbürger, diese werden si abes nit unter T ; E Präsident Dr. Freiherr von Erffa: Der Abg, t e U Le der 26, Mas wat: -Det sag! af ann, 7 eußllhen Staatsdi x 5d, T ertarit@ ula M ht lagen, daß ‘s nit ülti und : par l , Die private Stell 2 Men N N in die Diskussion zu ziehe. R Abg. Dr. „terer (nl): Der Abg. von Saß-JIa, hat gesagt, alles e ein Ende E und richtig, au e nas hat ein Ende gehabt. Da ih wünsche, daß das Gesetz möglichst bald zustande komme, so verzichte ih aufs Wort, weil die Ste ung meiner olitishen Freunde zu dem vorliegenden Geseßentwurf zur Genüge bekannt ist. I möchte nur namens meiner politischen Freunde dem now N UEA E gustitigen Dank aussprechen für die mannhaften / Ur das Deutschtum d 5 Abg. Ho f f (forts{r. Volksp.) : Meine olle E sind ver Meinung, daß der Grundsaß der Gleichheit aller P

i: 9 reußen vor vem Geseß durch den vorliegenden Geseßentwurf dur{chb j Fch kann mich in bezug auf unsere staatêrecitlidhen Bedenken Nut vi

Sulichen Ausführungen unseres Fraftionsgenossen Dr. Pachnike be-

iehen, und ih möchte nur unsere Bedenken über die 7 simarkenpolitik auf Schleswig-Holstein, auf die Nordmaik, äußern Wir befürchten, daß dur diese Ausdehnung das Gegenteil dessen er- reit werden wird, was man beabsichtigt, eine Stärk änen- tums und eine Schwächung und Schädigung des Deutschtums. Die tmarkenpolitik hat allerdings eine Nebenwirkung gehabt, die als eine ulturtat bezeichnet werden muß, daß nämlich ein gut Teil des Groß- rundbesißes ¿erschlagen und darauf Kleinbesißer angeseßt worden sind. er in Noro|chleswig ist für ein solches Vorgehen kein Raum. Nordschleswig ist es noch s{werer als in Posen, di ationalität festzustellen. Es ist in jedem einzelnen Falle fehr {wer festzustellen, ob der Ansiedler wirkli ein Deutscher im Sinne des Gesetzes ist. Ich fürchte, daß mit diesem Gefeß dem Deutschtum in Nordschleswig ein sehr s{lechter- Dienst erwiesen wird. Jh will kein Prophet sein, aber nah den Vorgängen, die wir in Posen und MWestpretßen erlebt haben, fürchte ich, daß wir in Nordschle8wig eine Shwächung des Deutshtums werden feststellen müssen. Was E bten, baß per Msi iguhe und Zurückhaltung, und es ist zu efù r anentum de z it ei prieren wid n Stoß mit einem Gegenstoß 9. Dorchardt (Soz.): Die Verteidiger des Gesetze heute gar nidhts Neues mehr beigebracht. Ih bin desbelk A angenehmen Lage, mi fehr kurz zu fassen. Ich freue mich, auch endlich einmal Zustimmung in diesem Hause gefunden zu haben. Was die Form der Verhandlung betrifft, so hat, seitdem ih hier siße, noch keine Sißung stattgefunden, in der soviel Erregung, soviel Lärm und foviel Nadau gewesen ist, wie heute. Es kamen nicht bloß Zurufe, sondern auch Schimpfworte und Pfuirufe. Ich habe ja nichts da- gegen, wenn Sie in dieser Weise Jhrer Erregung Ausdruck geben. Ich wünsche nicht etwa die Redefreiheit irgendwie einzuschränken, ih möchte nur feststellen, daß jeder Mensch in seiner Erregung zu Watten und Handlungen kommt, die er in normalen Zeiten unterläßt. Die Abgeordneten von rets usw. mögen sich ja manGmal in ihren beiligsten patriotischen Gefühlen dur andere verleßt glauben. Wenn aber unsere heiligsten Gefühle verleßt werden, dann mögen sie in Zu- Etnft uns unsere Erregung zugute halten. Dann werden wir in Zukunft viel besser miteinander ausïommen. Cin gewisses Maß muß

Ausdehnung der

allerdings eingehalten werden Gewisse Ausschreitungen i öb- 2 . gen find so gröb- E daß sie unter allen Umständen vermieden werden

i Einer solchen Aus\chreitung hat ih he i Es e ute der Landwirt- S schuldig gemaht. Ex hat Mitglieder des Reichstags i gröblicher Weise beleidigt, er hat gesagt, er müsse angesicts d seßten Abstimmungen Zweifel hegen, ob allen Abgeord et eht d i im Reichstage gestimmt haben das Deutsch Mei ) wirklich Vaterland sei. Das ist eine unwürdige E n "R iat E mehrheit. (Vizepräfident Dr. P or} ch rügt diesen Ausdru [8 s angemessen.) Einen angemesseneren Ausdruck kann ‘ih nicht f béi (Vizepräsident Dr. Por) ch: Dann rufe ih Sie zur Ord A (6s wäre wirkli an der Zeit, daß die Herren von 2 Ne iert Zukunft fich etwas mehr im Zaume hielten Der Landwirt chafts: minister hat zwar die nationale Zuverlässigkeit der Katholiken uicht E R e E E doch auf der anderen Seite zu er- enn 5 an au ru 8 igkei fatholishe Ansiedler nicht in (E R egte Was der Minister gesagt hat, bedeutet doch tatsächlich, daß er die fatholischen Mitbürger für national minderzuverlässig hält. Wenn der Besuch derselben Kirhe und die eheliche Verbindung die Be- fürtung, daß die Katholiken nicht standhalten werden, soviel näber legt, so ist das inhaltlih eben nur Zweifel an ihrer nationalen Zu- verlässigkeit. Wollte man boshaft sein, so könnte man aus dieser Er- wägung vorschlagen, in Zukuft bloß jüdische oder dissidentishe An- E a E, Und f ate S e Abg. von Kardorff fertig,

em Abg. Marx vorzuwerfen, daß er dem konfessio Fri i Hn o Kann man gegen den nf E E E reizen, als es der Minister getan hat? Das Gesetz ist nichts als ein Ausnahmegeseß niht nur gegen die polnische, fondern auch gegen die katholishe Bevölkerung, besonders die deutschen Katholiken. Sehr zutreffend hat der Abg. von Kardorff bemerkt, daß \chließlih alles auf die Stärke des Nationalgefühls bei den Deutschen ankomme. Die große Frage ist nur, ob dieses Gefühl ein echtes, im Herzen wurzelndes it. Vor cinem Nationalgefühl, das auf einige hundert Millionen spekuliert, vor einem Patriotismus, der si erst b»zahlen lassen muß habe ich verdammt wenig Respekt. Die große Masse des Bolks, für die wir hier sind, um ihre und unsere Meinung zu sagen, sieht in dem Gefeß nur wieder ein neues großes Geschenk aus Staatsmitteln an die Agrarier, einen neuen Korruptionsfonds, weiter nichts. Man regt sih auf, sodaß selbst die parlamentarischen Formen nicht gewahrt werden, weil es fich hier wieder einmal um den Geldsack handelt. C8 ift Hier soviel von konfessionellen Rüt- sidhten gesprochen worden; ih will mich einmal auf den höheren Standpunkt des Christentums stellen. Ist die Vorlage mit dem Christentum vereinbar? Sie (rechts) werden vielleicht fragen: Wie kommt dieser Sozialdemokrat dazu, darüber zu reden? Nun, ih kenne die Bibel und die Grundlehren des Christentums viel enauer als die meisten der Herren; ich will aber doh eine Autorität aus Ihren eigenen Reihen anführen. Jn einer Polemik, die in der „Deutschen. Lageszeitung“ über die Streitfrage geführt wurde, ob sich Christentum und Darwinismus vereinbaren lassen, hat sih zuleßt ein konservativer Mann mit Namensunterschrift gegen

iese Vereinbarkeit gewendet. Nach der Darwinschen Theorie ee die Lehre der Abstammung des Menschengeshlechts von einem Paare unmöglich, diese Lehre sei aber sehr wihtig, venn nur, wenn man daran festhalte, finde die sittliche Forderung der allgemeinen Menschenliebe ihre Begründung, die die Menschheir als eine Familie betraten lehre.

iese- Lehre von Der einen Familie besagt, daß die Menschen im eilihsien Sinne Brüder und Schwestern sind; das würde sogar “ir die Neger usw. gelten, und ih frage Sie (rets): Gilt es für

f

Polen und Dänen ? Wenn Sie wirkli Christen sein wollen, wenn Sie die Polen und Dänen als leibliche Brüder betraten wollen, dann dürfen Sie keine solhe Politik der Unterdrückung machen, sondern müssen das Gesetz ablehnen.

Hierauf wird ein Schlußantrag angenommen.

Persönlich bemerkt der

\_ Abg. Stychel (Pole): Der

polnische Geistlichkeit angegriffen. Anzahl volnister Geistlichen,

Abg.- von Kardorff hat die In diesem Hause fißen eine abl y und auch ich- bin einer davon. ( Vizepräsident Dr. P ors ch: Sie sind nicht genannt worden.) Der Abg. von Kardorff Hat niemand ausgenommen, und ih fühle mi persönli getroffen. (Vizepräsident Dr. P or f ch: Das mag alles sein, aber Sie sind ‘nit genannt worden.) Dann be- dauere ih zur Geschäftsordnung, dur den Scluß der Debatte ver- hindert zu fein, diese Behauptung sahlich zu bekämpfen: ih weise sie mit Entrüstung zurück für mich und meine Kollegen. Außerhalb des Hauses würde ich eine solle Bemerkung als eine gewissenlose Ver- leumdung. bezeichnen.

„Abg. Marx (Zentr.): Ich habe die von dem Minister erwähnten Artikel in der „Germania“ weder geschrieben noch veranlaßt. Ich habe au niemandem Verfassungsbruch vorgeworfen.

Abg. Kloppenborg (Däne) bedauert ebenfalls, durch den Sdluß der Diskussion um die Möglichkeit gekommen zu fein, gegen die Vorlage Protest niederzulegen.

In der Spezialdiskussion werden. die 88 1 und 2 ohne Debatte angenommen. Nach § 3 ist die Erhaltung der Rentengüter in deutschem Besiß durch ein Wiederkaufsrecht des Staates zu sichern.

L Abg. von Trampczynski (Pole) beantragt mit- Unter- stüßung seiner Fraktionsgenossen und der Sozialdemokraten die Streichung dieses Paragraphen und führt zur Begründung aus: Der Justizminister hat sich zu der Aeußerung verstiegen, - die Polen seien gar nicht vom Grundstückserwerbe ausgeschlossen.

a hört dech alle juristische Logik auf. Der Widerstand der Polen ist eine Folge der dreißigjährigen Behandlung, die sie erfahren. Es gehört schon eine slarke politishe Bildung dazu, um den Staat von der Regierung zu unterscheiden. Wir stehen auf dem Standpunkt, daß alle Nichtswürdigkeiten gegen uns (Vizepräsident Dr. Por bittet den Nedner, nicht auf die General- disfussion zurückzukommen.) Der §3 enthält aber doch eine Be- stimmung gegen die Polen, und ih glaube deshalb (Vizepräsident Dr. Por] h: Nach den Gepflogenheiten des Hauses ist es nur zulässig, beim § 1 eine allgemeine Besprehung zu führen ; bei den übrigen Paragraphen können nur deren Bestimmungen besprochen werden.) Was unsere Abstimmung zur Wehrvorlage betrifft, so ist der Reichstag als solcher außerstande zu entscheiden, wie die Wehr- vorlaae (Vizepräsident Dr. Por \ch: Ich rufe Sie zur Sache !) Der § 3 enthält doch aber ein Ausnahmegesey, und ih muß doch sagen können (Vizepräsident Dr. P or\ ch: Ich habe mich nicht mit Ihnen über die Präfidialführung ausetnanderzusezen. Sie könnten ja sont bei allen Paragraphen auf die allgemeine Besprechung zurück- kommen! Rufe rechts : Das haben wir {on zehnmal gebört d) Wir haben gegen die Ee erst gestimmt, als diese Vorlage gekommen war. (Viüepräsident Dr. P or \ ch: Ih rufe Sie zum ¿weiten Mal zur Sache und mache Sie auf die geschäftsordnungs- mäßigen Folgen aufmerksam.) Die Pflicht, die Wahrheit zu sagen, geht jeder anderen Pflicht vor.

Î S 8 wird angenommen, ebenso ohne Debatte die §8 4 is 6.

§ 7 bestimmt, daß die Ausführung des Geseßes, nament- lic) die Verwaltung der Geldmittel und die Ausühung des Wiederkaufsrechts von dem Landwirtschaftsminister, dem Finanzminister und dem Minister des Jnnern geordnet werden.

__ Aba. von Trampczynski (Pole) bemerkt, daß der Zweck dieser Bestimmung sei, daß ‘die Oeffentlichkeit niht genau erfahren solle, was mit dem Gelde geschehe.

S 7 und der Rest des Geseßes werden angenommen.

Vei der Gesamtabstimmung wird das Geseß- im ganzen in namentliher Abstimmung mit 212 gegen 99 Stimmen an- genommen. Darauf wird in namentlicher Abstimmu n g der Antrag Mizerski-Marx auf nochmalige Abstimmung über das Geseß nah 21 Tagen mit 211 gegen 98 Stimmen abgelehnt.

Es folgt die dritte Beratung des Geseßentwurfs über die [bänderung und Ergänzung der Ausführungsgeseße zum Reichs- geseß über den Unterstüßungswohnsiß (Arbeits- \cheuengeseg).

__ Abg. Dr. Fles\ ch (fortshr. Volksy.): Verschiedene Bestimmungen dieses Geseßentwurfs, namentlich diejenigen über die Zuständigkeit des Kreis- und des Bezirksaus\, usses bedürfen noch einer Klärung. Ich beantrage deshalb, den Ge eßentwurf an die Kommission zurück- E P b

, 49g. von Pappenheim (kons.) (zur Geschäftsordnung) : Wir widersprechen diesem Antrage und bitten, in die Verhandlung E tssekretär Hol: Es [

nterliaalsetrelâr Holß: Es licgt nit der geringste Anla vor, die Sache noch cttinat einer Prüfung zu Unteebersen, Ge Gon der Verhandlung könnte dieses sozial wichtige Geseß ge- ährden.

Abg. Styczynski (Pole) spriht ih für Kommissions-

verhandlung aus.

„_ Abg. Dr. Li ebkneccht (Soz.): Dieses Gese kann gar nit gründli genug beraten werden. Wie kommt denn überhaupt der Vertreter der Staatsregierung dazu, sich in eine reine Geschäfts ordnungsfrage einzumishen? Das ift eine Sache des Hauses, und die geht ihn gar nichts an.

Abg. Beyer - Neustadt (Zentr.): Au ich bitte, den Antrag auf Zurüverweisung anzunehmen. Von ter Regierung haben wir kein Wort gehört, das die rehtlihen Bedenken gegen den Entwurf zu zer- streuen geeignet wäre. .

Der Antrag - auf urückverweisung der Vorlage an die Kommisfion wird abgelehnt.

Abg. Boisly (nl.) verzichtet aufs Wort.

h Abg. Dr. Fle ch (fortshr. Volksp.): Es hat eigentlih gar keinen Zweck, über dieje Sache noch länger zu sprechen, die Mehrheit steht doch einmal felt. Jch möchte aber auf einen Punkt aufmerksam machen, der nicht genügend berücksihtigt worden ist; es ist die Frage, welche Behörden in dem Geseß zur Entscheidung berufen sind. Ueber die Frage, ob Arbeits\eu vorliegt, foll der Kreisaus\huß entscheiden. Dieser besteht in der E zu - zwei Dritteln aus Vertretern des Grundbesitzes, und es ist zu befürhten, daß jene Frage vorwiegend vom Standpunkt der Arbeiter-, der Leutenot entschieden werden joll.

Abg. Dr. Liebknecht (Soz.): Es handelt sich hier um ein Ausnahmegeseß gegen die Aermsten der Armen. Es ist ducch die Komnmissionsberatung nit besser geworden. Die Namensänderung des Gesetzes entspringt wohl dem Gefühl, daß es sih hier um eine shlechte Sage handelt. Statt eine soziale Heilkunst zu entfalten,

treibt man hier soziale Qualsalberei der allerbedenklichsten Art. Das Gefeß verstößt gegen Reichsgeseße, gegen das Geseß, betreffend Auf- hebung der Schuldhaft, und gegen das Strafgeießbuch. Man will die Saumigen einsperren, um fo künftig fällige Verpflichtungen cin- zutreiben. Das Strafrecht knüpft nur an das Vergangene an, und das Gefez sollte eigentlih nur Anwendung finden auf das s{huldhafte Verhalten des säumigen Nährpflichtigen. Auch die Kommission ist um diesen Punkt herumgegangen wie die Kage um den heißen Brei. Sie hat nur negativ bestimmt, in welchen Fällen kein Arbeitezwang eintreten darf. Wenn der säumige Nährpflichtige gegen das Strafgeseß verstößt und sid selbst anzeigt, so fährt er besser, als nah diesem Geseß, denn im ersteren Falle muß der Strafrichter einschreiten, und der Angeklagte hat alle Nechtsgarantien des prozessualen Verfahrens. Nach diesem Gesetz dagegen befindet er sich in den Händen der diskretionären Verwaltung. Bei dieser sind die geseßlihen Garantien so gut wie ausgeschaltet. Es wird dur dieses Gesetz. die „persönliche Freiheit und Existenz bedroht. Ich erwarte allerdings nit, daß Sie den Geboten der Humanität entsprehen werden. Sie werden es annehmen und das Herrenhaus wird sicherlih auch sein Siegel daraufdrücken. Die erlauchten und edlen Herren werden vor den Konsequenzen nicht zurückshreckn. Das Geseß bietet geradezu einen Anreiz zu kriminellen Handlungen. Die von dem Geseg Betroffenen fühlen sich sicherer in den Händen der deutschen Justiz, als in denen der Verwaltung. So wird geradezu das Ver- brehen zum Palladium gegenüber der Verwaltung. (Präsident Freiherr von Erffa rügt diesen Ausdruck und ersucht den Redner, als er bestreitet, sich so ausgedrückt zu haben, wie der Präsident annimmt, sich weniger mißverständlich auszudrüen.) Mißachtungen der Verfassung und Reichsgeseßze häufen G in den leßten Tagen, wir begrüßen das als ein Zeichen der Zeit. Ihr geleßgeberisher Weg ist gepflastert mit En und Verfassungsbrüchen. (Präsident Dr. Freiherr von Erffa ruft den Redner zur Ordnung. Zwischenrufe des Abg. Kret h. An- dauernder Lärm. Präsident Dr. Freiherr von Erffa: Herr Abg. Kreth, Sie sollen gerufen haben, daß der Abg. Liebkneht ein gqui unverschämter Mensch sei. Abg. Kret h bestätigt dies. Herr Abg. Kreth, ih rufe Sie zur Ordnung !) , Dur folhe Geseßgebungen wird das Ansehen des Parlaments immer mehr in Grund und Boden ruiniert.

Abg. Styczynski (Pole) spricht fh kurz gegen das Gesetz aus.

Abg. Dr. Friedberg (nl.): Ein erheblicher Teil meiner Freunde wird gegen das Gesetz stimmen, denn es ist ein Verstoß gegen das Neichsrecht. Wenn man in dieser Beziehung auch nur den geringsten Zweifel hegt, so muß man außerordentlih vorsichtig sein. Den verfassungsrechtlichen Verhältnissen in unserem Vaterlande wird ein solches Vorgehen nicht dieùlih sein. Eingriffe in die persönliche Freiheit werden nah dem Text des Geseßes niht zu vermeiden sein, dann aber muß für ausreichende Rechtsgarantien gesorgt werden. Die Garantien, die das Gesetz gibt, sheinen uns nicht ausreichend zu sein.

Abg. Mertin - Oels (freikons.): Wir wollen ein Geseß machen, das diejenigen faßt, die sfih der elementarsten Pflicht entziehen, die sogar das Tier erfüllt, und da sagt der Abg. Uebknecht, wir machten ein Geseß gegen die Aermsten der Armen. Dem Abg. Flesch er- widere ih, daß gar fein Grund vorliegt, diese Materie der Ver- waltungsgerichtsbarkeit zu „entziehen, denn es ist eine Materie, die immer der Verwaltungsgerichtsbarketit unterlegen hat.

Abg. Dr. Liebknecht (Soz.): Gewiß ist cs ein Gesetz gegen die Aermsten der Armen, oder ist etwa {on einmal ein Angehöriger der höheren Klassen in dieser Weise zur Verantwortung gezo en worden ? Der Abg. Mertin kennt die unglücklichen Leute nicht, die

* da angeklagt werden, er hat sie wohl noch nie verteidigt, aber

ih habe es hon häufig getan , weil die Leute zu uns Vertrauen haben. Sie sißen aber hier und verrichten Ihre geseßliche Arbeit zum Schaden des Volk-8. (Präsident Dr. Freiberr von Erffa bittet, derartig starke Ausdrücke zu vermeiden.) Für uns ist es er- freulich, wir können uns zu diesen Tagen Glück wünschen und Ihnen zurufen : Ende \{chleckcht, alles \{lecht !

Abg. Dr. Fle \ch (fortshr. Volksp.) : Die Auffassung des Abg. Mertin is vollständig unhaltbar. Früher war die Pee Ne- gierung stets der Ansicht, daß die Materie zum Reichsstrafgeseßbuch gehöre. -Wie kann man denn fagen, daß sie „von jeher“ der Ansicht gewesen sei, die jeßt in der Vorlage vertreten wird?

Abg. Be yer - Neustadt (Zentr.): Wir halten dafür, daß die Landesgeseßgebung in diesem Falle souverän ist.

Damit \{lioßt die allgemeine Besprechung.

Abg. Styczynski (Pole) konstatiert zur Geschäftsordnung, daß an feine wichtige Frage wegen der Streiks keine Antwort er- folgt ist. Ï

Jn der Spezialdebatte beantragt der Abg. Kuhr (fortishr. Volksp.) -gesonderte Abstimmung über den von der Kommission zu dem neuen § 1a des Ausführungsgeseßzes zum Unterstüßungswohnsißgeseß beschlossenen Zusaß:

„Als unterstüßt gilt der Ehemann oder der unterhaltungs- pflichtige Elternteil oder bei unehelihen Kindern die Mutter au dann, wenn die Unterstüßung der Ehefrau oder der Kinder ohne oder gegen den Willen dieser Unterhaltungspflichtigen gewährt ist. Diese Vorschriften finden ferner auf den Vater eines un- ehelihen Kindes, solange er keine Familie gegründet hat, sinn- gemäße Anwendung, wenn er seine Vaterschaft nah § 1718 B.-G.-B. anerkannt hat oder feine Unterhaltungspfliht in einem vollstreck- baren Titel festgestellt ist.“ :

Bei der Abstimmung wird dieser Zusaß gestrichen.

Ein Antrag des Abg. Liebknecht (Soz.) auf nament- lihe Abstimmung über Art. 1 des Entwurfs wird nicht genügend unterstüßt.

Der Rest des Geseßes wird ohne Debatte nah den Be- schlüssen zweiter Lesung angenommen.

Abg. Hoffmann (Soz.) protestiert gegen die sofortige Vor- nahme der Gesamtabstimmung unter Hinweis auf die zu § 1a be- \{lossene Aenderung.

Abg. von Kröcher (kons.): Ich halte die sofortige Vornahme der Gesamtabstimmung für ganz unbedenklich, weil es nah meiner 31 jährigen Erinnerung als Präsident stets die Praxis des Hauses war, so’ zu verfahren, wenn bloß ein Saß-oder Abjaßz oder Paragraph gestrichen war. i

Abg. Liebkneht (Soz.): Wir haben nach der Geschäfts- ordnung das Recht, zu verlangen, daß die Zusammenstellung der Be \chlüfse vor der Gesamtabstimmung gedruckt vorliegen muß.

Präsident Dr. Freiherr von Crffa: Nah der Erklärung des langjährigen Präsidenten dieses Hauses können wir wohl unbedenklih sofort zur Gesamtabstimmung schreiten.

Abg. Hir ch - Berlin (Soz.): Wenn früher derart verfahren worden ist, so do nur, wenn Widerspruch von keiner Seite erfolgte. Hier liegt ein ausdrücliher Widerspruch vor. (Der Redner verliest diz bezüglichen Bestimmungen der Geschäftsordnung und des Plateschen Kommentars.)