1912 / 289 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 05 Dec 1912 18:00:01 GMT) scan diff

Schlusse des Rechnungsjahres 1909, sodaß rein äußerlich betrachtet eine Verminderung um 191 Millionen Mark in dieser Zeit ein- getreten is. (Hört, hört! rechts und im Zentrum) Es darf

dabei aber nicht außer acht gelassen werden, taß- ein boher Betrag vorshußweise aus ordentlilhen Mitteln be- stritten worden is, und daß wenigstens ein Teil dieser

Summe früher oder später im Wege der Anleihe wird begeben werden müssen. Dabei brauchen Sie aber nicht zu befürchten, wie es die Presse zum Teil getan hat, daß nun im nächsten Jahre die Anleihe den Betrag von 5 Milliarden Mark erreihen oder überschrelten werde. Das wäre nur dann mögli, wenn die zur Verfügung stehenden Kredite voll ausgenüßt würden, was nicht beabsichtigt wird.

In diesem Zusammenhange sei au des Kursstandes der Reichs- anleihen gedacht, der, wie Jhnen bekannt, eine recht ungünstige Ent- widcklung genommen hat. Die 34- und 3 prozentigen Anleihen haben im Kurse in den leßten Jahren wieder eine ganze Reihe von Pro- zenten verloren. Daran war aber nicht etwa ein Sinken des inneren Werts dieser Anleihewerte huld, niht etwa eine Verminderung des Kredits des Reichs, wozu nah der Finanzlage ja gar kein Anlaß ge- boten wäre, im Gegenteil haben unsere Reichspaptere sih anläßlih äußerer Krisen noch letzthin ebenfogut und besser behauptet als die Papiere anderer großer Staaten. (Hört, hört! rechts und im Zentrum.) Der Grund für das Sinken des Kurses ist ein all- gemeiner, wesentlich wirkt dabei mit die Jnanspruhnahme des Kapitals für andere wirtshaftlißhe Zwecke und die daraus resultierende Steigerung der Ansprühe auf Verzinsung. YJeden- falls bildet dieser Umstand einen Faktor, der bei der Kurs- bewegung der Staatsanleihen nicht ausgeschaltet werden kann, ebensowenig wie etwa sonst bei der Prelsbildung einer Ware das Verhältnis von Angebot und Nachfrage. Wenn daher von den zahl- reichen Vorschlägen, die uns unterbreitet worden sind und die auf eine Hebung oder wenigstens Stabilisierung des Kurses hinwirken wollen, keiner voll befriedigt, so darf das nicht Wunder nehmen. Jedenfalls aber kann ih Ihnen die Versicherung geben, daß die Bewegung der Kurse von uns aufmerksam verfolgt wird und daß alle Vorschläge, au wenn sie auf den ersten Blik nicht ganz einwandfrei sein sollten, einer sorgfältigen Prüfung unserseits sicher find. Die einzelnen Vor- schläge selbst möchte ih hier, weil das zu weit führen würde, nicht erwähnen. Jh glaube, daß \sich im Laufe der Elatsverhandlungen wohl Gelegenheit bieten wird, über den einen oder anderen dieser Vorschläge zu verhandeln.

Che ich mich nun zu dem Dreimilliardenetat des Jahres 1913 wende, wollen Sie mir gütigst gestatten, mit einigen Worten die Vorgänge aus dem Frühjahr dieses Jahres zu streifen. Das Vor- gehen der verbündeten Regierungen anläßlih der Finanzierung der Wehrvorlagen hat nicht nur hier im Hause manche herbe Kritik er- fahren, sondern es ist auch hinterher nochß Monate hindur bis in die leßte Zeit hinein teilweise lebhaft umstritten worden. Ih will den Streit hier nicht neu anfachen, insbesondere will ih die meines Erachtens in der Presse etwas zu leihthin mit Ja beantwortete Frage ganz aus dem Spiel lassen, ob denn wirklich eine im Frühjahr dieses Jahres eingeführte Erbschaftssteuer be- kanntlih eine Steuer, die später als irgend eine andere in den Beharrungszustand hineinwähst die Jahre 1912 und 1913 finanziell s{chon wesentlih hätte beeinflussen können. Eine Er-

brterung hierüber wird jegt umsomehr unterbleiben können, als ja die

Frage dur die Annahme der lex Bassermann-Erzberger eines großen Teils ihrer Bedeutung entkleidet ist und als sowohl hier im Hause wie bei den Regierungen Einmütigkeit darüber besteht, daß die Finanz- geseßzgebung der leßten Jahre in einer Neihsbesibßsteuer ihren Abs{hluß finden soll. Jch möchte mi auch heute noch nicht darüber auslassen, welche Form diese Steuer annehmen wird. (Heiterkeit.) Es wird sich das, glaube ih, deshalb {on erübrigen, weil durh die Debatten hier im Hause und dur gelegentliche Auslafsungen der Regierungen fo viel dargelegt ist, daß es sich nicht um eine Sondersteuer irgend- welcher Art, sondern nur um eine allgemeine entweder auf dem Ge- biete der Vermögensbesteuerung oder der Erbschaftsbesteuerung liegende Abgabe handeln kann. (Sehr richtig! links.)

Aber eine tatsähliche Mitteilung möchte ih Ihnen machen dahin, daß eine über die Löfungsmöglichkeiten im Neichsshaßamt aus- gearbeitete Denkschrift seit einiger Zeit den Bundesregierungen vorliegt, und daß maßgebende Verhandlungen über den Gegenstand stattfinden werden, vorauss\ihtlich noch ehe die Herren von der Weihnachtspause an ihre Arbeit zurückgekehrt sind.

Aber weshalb ich auf die Vorgänge vom Frühjahr zurückkommen wollte: gegenüber den vielen eine Mißdeutung zulassenden Auslassungen in der Presse über die Haltung der Negierung muß i{ch deren Stand- punkt noch einmal festlegen.

Tatsache ist, daß damals die Regierungen und mit thnen \{ließ- lich der Reichstag sich dafür entschieden haben, daß ein Teil der ein- maligen Auslagen für die Wehrvorlagen aus den Uebershüssen des , Jahres 1911 bestritten werden soll. Auch wer das grundsäßlih für falsch hält, wird sfich doch mit den Beschlüssen der geseßgebenden Körperschaften abfinden müssen. Im übrigen aber sind alle erhobenen Einwürfe unbegründet. (Sehr rihtig! im Zentrum.)

Es ist unrichtig, daß wir damals den Einnahmeetat künstlich zurechtgemaht, daß wir die Einnahmen dem Bedarf angepaßt hätten. Nein, nicht dem Bedarf haben wir sie anzupassen gesucht, sondern den realen Verhältnissen (sehr rihtig! im Zentrum), und eine Er- höhung der Einnahmen war damals möglich, weil die Feststellung des Etats sehr viel später erfolgte als sonst und weil man darum auch {hon weiter blicken konnte, als das in anderen Jahren der Fall ist.

Unrichtig ist es ferner, daß um Ostern 1912 herum ein Um- \{chwung in der Finanzpolitik der Regierung eingetreten sein soll. Wenn ich damals von dieser Stelle erklärt habe, daß es bei einem außerordentlich hohen Ueberschuß von etner Viertelmilliarde Mark nicht bloß nach staatswirtscaftlihen, sondern auch nah privatwirt- schaftlichen, auch nah kaufmännishen Grundsäßen zulässig sein müsse, etwa eine Achtelmilliarde das Finanzexposé zu den Wehrvorlagen gibt den Betrag genauer auf 138 oder rund 140 Millionen Mark an für plöglich hervorgetretene einmalige außerordentlihe Ausgaben zu verwenden, fo lag eben in dieser Verwendung eines Teils der Ueber- \cüfse zu einmaligen Ausgaben die einzige wesentlihe Abweichung von dem damals bestehenden Zustand. Scheiden wir diese rund 140 Millionen, die nun einmal von den geseßgebenden Faktoren für die Wehrzwecke reserviert worden sind, hier aus, so sind die Nicht- linien für die Verwendung der Uebershüsse, für die Ver-

teilung der Ausgaben auf den ordentlichen und den außerordentlichen Etat, für das Anleihewesen und für die Schuldentilgung genau dte- selben geblieben wie biéher.

Ich darf für den vorliegenden Etat die Zensur in Anspruch nehmen, daß er \sich an Solidität mit jedem seiner Vorgänger messen kann. (Sehr richtig! im Zentrum, Zurufe bei den Sozialdemokraten.) Ich hege den inständigen Wunsch, aber auch die feste Hoffnung, daß es troß aller entgegenstehenden Schwierigkeiten dem jeßigen und den künftigen Schaßsekretären mit Unterstüßung des gesamten Reichstags gelingen wird, an den Grundsäßen einer gewissenhaften Finanzpolitik dauernd festzuhalten. Jst das der Fall, dann werden allerdings die Etats der nächsten Jahre wegen der völligen Ausschaltung der An- leihen zu nihtwerbenden Zwecken noch solider sein als der gegen- wärtige.

Wie die bisherigen Grundsäße in Verbindung mit dem Finanz- plan der Regierung sich in die Praxis umgeseßt haben, ersehen Sie aus dem Ihnen vorliegenden Etat. Zunächst die Ueber\chüsse. Als Verwendungszweck für die Veberschüsse von 1911 gibt § 4 des Etatsgesetzes an: die Deckung der einmaligen Ausgaben der Heeres8- und Flottennovelle, die Abbürdung der Vorshüsse der Militär- und Marineverwaltung, die Deckung der nah den Anleihegrund\säßen künftig auf den ordentlichen Etat zu übernehmenden gemeinschaftlichen Ausgaben der Etats von 1911 und 12, die Tilgung derjenigen Anleihen, auf welche die gestundeten Matrikularbeiträge aus den Jahren 1906 bis 1908 sowie die Fehlbeträge aus den Jahren 1907 und 08 über- nommen sind.

Von den einmaligen, auf der leßten Wehrvorlage beruhenden Aus- gaben für Militär und Marine sind nun 81 Millionen Mark auf die Ueberschüs}se übernommen worden. Um jede Spur von Schönfärberei zu vermeiden, will ih selbst darauf hinweisen, daß hier die einzige Stelle ist, an welcher eine Kritik gegen den Etat scheinbar mit einem gewissen Recht einsegen könnte. Die Summe erscheint allerdings für das erste Jahr der in Betraht kommenden Periode hoh. Aber es scheint dies nur so. Zunächst nehmen überhaupt in den nächsten Jahren die einmaligen Ausgaben für die Heereszweck: ab. Sie be- tragen im zweiten Jahre nur noch zwei Drittel und im dritten Jahre nur noch ein Drittel der für das erste Jahr berechneten Summe. Sodann sind einzelne Ausgaben, die für eine spätere Zeit vorgesehen waren, vorweg genommen, und es wird insoweit der Etat der künftigen Jahre entlastet. Endli aber kommt in Betracht, daß das Jahr 1913 deshalb niht so viel aus ordentlichen Mitteln bei- steuern kann, weil wir in diesem Jahre für den Bau des Nord- ostseekanals die hohe Rate von 56 Millionen eingestellt haben, während der Bau darüber hinaus im ganzen nur noch 30 Millionen erfordert, die überdies vielleiht auf mehrere Jahre si ver- teilen lassen. Auf die Uebershüsse braucht also in späterer Zeit niht mehr in dem Maße zurückgegriffen zu werden, wie heute, und die Gefamtsumme der von den Uebershüssen von 1911 für die Heereszweckde zur Verfügung stehenden Beträge, also die Summe von 140 Millionen, wird überhaupt hierdurch nicht berührt. Ziehen wir diesen Betrag von rund 140 Millionen von den Gesamt- übershüssen von rund 250 Millionen Mark ab, so ergeben \ich rund 110 Millionen, welche für den nähsten vom Gesetzgeber vorgesehenen Verwendungszweck, d. f. für die Abbürdung der Vorschüsse der Heeres- verwaltung zu Vorausbeschaffungen und die Berettjtellung von Be- triebsmitteln für die Marinebekleidungsämter verfügbar werden, wovon indes nach Seite 11 des Etats der allgemeinen Finanz- verwaltung nur 106 Millionen in Anspru genommen werden.

Daß das Geseß bei der Aufzählung der Verwaltungszwecke die Abbürdung dieser Vorschüsse der sonstigen Schuldentilgung voranstellt, ist kein Zufall. Es handelt si hierbei vielmehr um eine Schuld allerdrüdckendster Art. In der Tat bestand bisher der vom etats- rechtlihen Standpunkt nahezu ungeheuerliche Zustand, daß in den Erläuterungen zum Etat mit einer festen Ausgabe von über 100 Millionen Mark gerechnet wurde, während im dispositiven Teil hierfür gar Feine oder ganz minimale DeEungsraten vorgesehen waren. Das Bedenkliche dieses Verfahrens is {on in der Denk- {rift zum Hauptetat für 1912 geschildert worden. Der Vorschlag, der Ihnen jeßt unter Kapital 14 der Ausgaben des ordentlichen Etats unterbreitet wird, befreit das Neich von einer den Schatzanweisungs- dienst {wer belastenden {webenden Schuld.

Der von den Vebershüssen alsdann noch verbleibende kleine Nest wird zweckmäßtig gleichzeitig mit den etwaigen Uebershüssen von 1912 seiner Bestimmung entgegengeführt.

Auf dem außerordentlihen Etat finden Sie neben den Auf- wendungen für werbende Anlagen, wie bisher nur in diesem Jahre zum leßten Mal gewisse Kosten der Landesbefestigung und ferner die aus den älteren Flottengefeßen resultierenden Flottenzushüsse, welche, allerdings mit stark abfallenden Beträgen, auch noch in den Jahren 1914, 1915 und 1916 auf dem Etat erscheinen können

Die für 1913 erforderlihe Anleihe seßt sich demna, wie folgt, zusammen. Die Ausgaben des außerordentlihen Etats betragen für Festungen 12,7 Millionen Mark, Flottenzuschuß 51 Millionen, Post 35 Millionen, Eisenbahnen 17 Millionen, Wohnungsfürsorge 4 Millionen, zusammen 120 Millionen Mark. Dem stehen gegenüber außerordentlihe Einnahmen 4,8 Millionen, dann die geseßliche Schuldentilgung eins{ließlich der Tilgungsbeträge, die von der Post- und Eisenbahnverwaltung und den Schußgebieten Togo und Südwest- afrifka zu leisten sind, 63,8 Millionen Mark, die außerordentliche Schuldentilgung mit 7 Millionen und der ebenfalls zur Tilgung zu verwendende Münzgewinn mit 10,7 Millionen, fodaß für die Anlethe 33 Millionen Mark verbleiben oder, wenn man den Betrag der außerordentlihen Schuldentilgung, der ja auch als ein Reservefonds für etwaige nahträglihe Forderungen gilt, in Abzug bringt, 40 Millionen Mark. Das sind, je nahdem man die eine: oder die andere Zahl zugrunde legt, 10 oder 17 Millionen Mark weniger als im Vorjahr.

Ich möchte bei diesem Anlaß noch dem weit verbreiteten Irrtum entgegentreten, als ob keine wirkliße Schuldentilgung vorläge, wenn gleichzeitig neue Kredite bewilligt und die Tilgungs- beträge zur Abschreibung von diesen Krediten benußt werden. Das Verfahren i nur dann anfechtbar, wenn etne Anleihe zu nicht- werbenden Zwecken, eine sogenannte Defizitanleihe vorliegt, und au dann liegt die Anfechtbarkeit nicht sowohl in der Verwendung der Tilgungsbeträge als in der Zulassung der unproduktiven Anleihe selbst. Handelt es sich aber um werbende, nach kaufmännischen Grundsätzen gerechtfertigte Anlagen, die ja allein in Zukunft noch auf die Anleihe übernommen werden sollen, dann liegt eine echte und

rechte Schuldentilgung vor, gleichviel, ob man die Summe v oder von älteren Krediten abshreibt oder ob man sie n einer bereits begebenen Anleihe verwendet. (Sehr rihhtig!) A

Daß die Schuldentilgung endli ebenso behandelt wi früher, ersehen Sie unter anderem aus dem § 4 deg Etats vi der über die geseßlihe und die beretts vorgesehene außeror Tilgung hinaus für diesen Zweck auch noch die etwaigen Veh ntli, des Jahres zur Verfügung stellt. Diese Bereitstellung reditfere Vis, niht bloß aus dem allgemeinen Bestreben, die Schuld ds tigt möglichst herabzumindern, sondern in diesem Falle besonde Reiz daraus, daß. es der Natur der Sache entspricht, wenn die 63 Mit Ug Mark für Festungsbau und Flottenzuschuß tunlich\t aus ven Ven lien Ginnahmen des Rechnungsjahrs bestritten werden. j Beanspruchung außerordentliher Deckungsmittel in den leßten “R abgenommen hat, möchte ih Ihnen an einigen Zahlen dartu; it den außerordentlichen Etat entfielen im Jahre 1910 214 Mill; A Mark, im Jahre 1911 216 Millionen Mark, im Jahr Mt 134 Millionen Mark, im Jahre 1913 nach dem Entwurf 190 19 lionen Mark. Ebenso haben ‘sich auch die Beträge fortgesegt mindert, die unter Abrehnung der außerordentlichen EGinnahm d besondere der Tilgungsfonds, im Wege der Anleihe flüssig zu E sind. Diese Beträge stellen sich nach dem Etat für 1910 y 171 Millionen Mark, 1911 auf 97 Millionen Mark, 1912 eins; des Nachtragsetats auf 50 Millionen Mark, ohne den Naÿtr, el 46 Millionen Mark, und 1913, wie bereits bemerkt, auf 33 Millionen Se Ist so das in den leßten Jahren aufgestellte Anleiheprogramm Uf gehalten worden, fo ist auch das Ziel, neben der Wohnungsfg,; nur die Ausgaben für unsere produktiven Verwaltungëzweige nog t Anleihe zu übernehmen und auch diese Beträge tunlist in Rahmen der Tilgungssumme zu halten, um ein bedeutendes dey gerüdt. nbe

Der Münzgewinn, der ebenfalls der Sthuldentilguy geführt wird, {s mit 10} Millionen gegen 20,2 Millionen Mark in Sahre 1912 beträhtlih herabgemindert. Der Unterschied b hauptsählich auf der Etnshränkung der Silberprägun Die starken Prägungssummen der leßten Jahre 1909 50 gen lionen, 1910 40 Millionen, 1911 42, Millionen „Nil mit den für - das laufende Jahr eingeleiteten r : von 32,5 Millionen den Silbervorrat der Reichöbanx durchscnittlih mehr als 300 Millionen Mark gesteigert. L, a für das Maß der Prägungen ledigli das Verkehröbedürfnig Nichtschnur, so ergibt sich hieraus mit Notwendigkeit eine Einschrz ri für die nächsten Jahre. Im Etatsansaß ist elne Pz ies ny 90 Millionen Silbermünzen zugrunde gelegt, von der mit Tite voj des Bundesrats 15 Millionen in Dreimarkstücken, 3 lone Zweimarkstücken und 2 Millionen in Einmarkstücken ausgeb, lh werden sollen. Daneben ist aber, um einerseits das Silberge(z ibm im Zahlungsverkehr zukommenden Zwebestlmmung voy x dee halten, anderseits aber auch tunlihst genau das Bedürfnig et. Silbermünzen festzustellen, von der Schaßverwaltung Vorsorg troffen, daß die öffentlichen Kassen bei Lohn- und Gehaltszgh, ® sich neben Kassensheinen und Banknoten in Zukunft in 54 Maße als bisher sich auch des Silbergeldes bedienen. (Sehr f rets.

h is den Etats der verschiedenen Ressorts möchte ih Ihnen einige Einzelheiten vortragen. Der Etat des Auswärti ) Amts läßt bei einer Verminderung der einmaligen Ausgaben rund 211 000 4 bei den fortdauernden Ausgaben eine Steig von 253 000 in die Grscheinung treten. Tatfählih in die Mz forderung um 158 000 (6 höher, weil nah ähnlichen Vorgän bet der Armee- und Marineverwaltung in diesem Jahre aug ß Auswärtigen Amt die Ersparnisse in Abzug gebracht worden sind, bei den Auslandsgehältern infolge von Beurlaubung und Offs haltung von Stellen regelmäßig gemaht werden. Es geschah das in dem Bestreben, in dem Etat ein tunlihst zutreffendes Vi von den wirklich zu erwartenden Ausgaben zu geben.

Von neuen Forderungen sei hier wegen des in Betrag kommenden nationalen Interesses erwähnt, daß auch für Förder deutsher Schul- und Unterrihtszwecke im Ausland ch Mehrbetrag ausgeworfen worden ist. (Bravo!)

Im Ressort des Neihs8amts des Innern, hat den Wüns des Reichstags entsprehend, der Betrag zugunsten der Hose é fisherei namentlich mit Rücksicht auf die Lage der Heringsfisg, eine Verstärkung um 125 000 4 erfahren. (Bravo!) Für die bo Reich geleisteten Zuschüsse zur Invalidenversicherung ist ch Mehr von 748 000 4 eingestellt. Der Betrag von annäherz 2 Millionen Mark, der als Zuschuß zur Hinterbliebene, versicherung gezahlt wird, braucht nah bisherigen Erfahrungen jy diesem Jahre niht erhöht zu werden; dagegen ist ein stärkereg V. wachsen für die nächsten Jahre zu erwarten. Für die Unte; stüßung der Familien der zu Friedeusübungen ein berufenen Reservemannschaften wird wieder ein Mehr, uh zwar in Höhe von 297 000 4 eingestellt werden. Unter den einmaligen Ausgaben beim Reichsamt Innern sind auch diesmal für wissenschaftlihe, fan und volkswirtschaftlihke Zwecke neue Mitter Á gebraht. Ich erwähne, um nur eines hervorzuheben, was Verschieh von Ihnen interessieren wird, den Fonds für Ausbildung pe Sghiffsjungen, der von 60000 auf 100 000 4 erhöht worden j Es geschah dies, um den gestiegenen Bedarf an ordnungsmäßig iy gebildeten Seeleuten und weiterhin auch den Anforderungen uns Marine gerecht zu werden. erer Von Interesse ist ferner der Bau des Kaiser Vilhe, Kanals, für den eine Fortfezungsrate von nicht weniger Us 56 Millionen Mark eingestellt ist. Man ist bestrebt, die Arbeit zu fördern, daß der Kanal {hon im Frühjahr 1914 au für A Kriegsschiffe betriebsfähig fertig gestellt ist. Die seinerzeit als samtbedarf veranshlagte Summe von 223 Millionen Marx if 20 bis auf einen Rest von 30 Millionen Mark aufgebraut. dani Die Einnahmen aus den Kanal- und St{hleppgebühren haben s gegen das Vorjahr erhöhen lassen, und zwar um 300 000 A im ganzen ein Einnahmebetrag von 3,8 Millionen Mark d Mit Genugtuung werden Ske es begrüßen, daß für die é roll, tung eines Denkmals für die tin außereuropzi Kämpfen gefallenen Deutschen weitere Mitte] flüssig (den worden sind. Es ist das bekanntlih ein Plan, der S: Jui seinen Ursprung verdankt. dite

pa F

L

U

it

A

.