1912 / 289 p. 8 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 05 Dec 1912 18:00:01 GMT) scan diff

Eiat bewilligt. Wir Sozialdemokraten waren die einzigen, die durch die Tat den Willen zur Opposition zeigten. Wir werden immer für die Aufhebung des Jesuitenge\rpes stimmen. Dagegen werden aber die Herren stimmen, die in der Nahe des Zentrums sißen, die National- liberalen. Aber ihr Verhalten paßt \{lecht zu der Politik, die sie «außerhalb des Hauses treiben. Wie kann man gegen Jesuiten seine Stimme abgeben, wenn man selbst die Politik der Jesuiten macht? Die Gefahr besteht nicht in den Jesuiten, sondern im Klerikalismus als politischer Grscheinung. In Württemberg waren es gerade die Nationalliberalen, die dem Zentrum fast eine Mehrheit geschaffen haben. Es ist doch eine inkonsequente Politik, wenn man die Jesuiten nicht hereinlassen will, aber sie dort, wo sie Einfluß haben, aus Angst vor der Sozialdemokratie unterstüßt. Ich will an ein anderes Jubiläum erinnern, an das Jubiläum des ersten deutschen Schüßen- festes in Frankfurt. Damals {lug Schulte-Delibsh selbst- bewußte demokratishe Töne an. Wie war es vor kurzem nah 90 Jahren? Jeßt sprach Prinz Heinrih von Hohenzollern. Gr pries den Gehorsam als Trumpf für das Bürgertum. Wir Sozialdemokraten wollen den Rebellentroß. Wir wollen die Arbeiter- Fasse weiter führen und sie befreien von Klerikalismus, Konservativis- mus und Ausbeutung. Wir wollen sie erziehen zur Freiheit, zur Demokratie und zum Sozialismus.

Abg. Dr. Spahn (Zentr.): Die gegenwärtige Etatsberatung tritt für meine Partei augenblidlich zurück hinter der Frage, die der Vorredner zuleßt behandelt hat, hinter der Frage der Auslegung des Jesuitengeseßes durch den Bundesrat. Wenn der Vorredner für die Aufhebung des Jesuitengeseßes stimmen wird, so werde ih ihm dafür dankbar sein und thm alle die Bosheiten verzeihen, die er gegen uns

erichtet hat. Der Vorredner meinte, wir seien als Regierungstruppe seit 1909 gut einexerziert, und er führte an, daß wir troß der Duell- frage die Heeresvorlage bewilligt hätten. Die Duellfrage ist noch nicht erledigt. Der Kriegsminister stellte cine Kabinettsorder zuungunsten der Duelle in Aussicht, und diese Kabinettsorder ist noch nicht erschienen. Wir zogen die Mithilfe des Kriegsministers E R vor, mit denen nichts zu erreichen ist. Der Vor- redner prach dann von einer Niederlage des Ministeriums Hertling. Ich habe den Differenzpunkten zwischen Bayern und Preußen in dieser Frage nur eine untergeordnete Bedeutung Mig und hätte mch deshalb -niht an den Bundesrat gewandt. Der Redner gibt hierauf einen historishen UVeberblick über die Entstehung des Jesuitengeseßzes und über die Bundesratsentscheidungen, die in bezug, auf dasselbe er- gangen sind. Jn der parlamentarischen Geschichte sei es wohl einzig dastehend, daß ein Geseß dem Bundesrate in bezug auf die Ausführung des Geseßes so weitgehende Befugnisse gegeben habe wie das Jesuiten- geseß. Von Bayern sei ursprünglih beantragt worden, daß den Jesuiten die Ausübung geistlicher Funktionen verboten sein sollte. Bayern, so fährt Redner fort, hat nun den früheren Bundesrats- beschluß so ausgelegt, daß Konferenzvorträge und au die Aushilfs- seelsorge den Jesuiten nit verboten sein sollen. Es traten nun Ge- rüchte auf, die die katholischen Gemüter aufs tiefste erregen mußten. Die deutschen Bischöfe, vor allem die bayerischen, richteten nun be- kfanntlich Eingaben an den Bundesrat, in denen sie sih für eine Auf- hebung des Geseßes im Interesse des konfessionellen Friedens und der religiosen Freiheit e E, (Der Nedner zitiert diese Eingaben.) Die

ntwort darauf war die bekannte Entscheidung des Bundesrats vom 28. November. Nach fete Interpretation des Jesuitengeseßes soll jede priesterlihe oder jonstige religióse Tätigkeit gegenüber anderen verboten sein. Unter die religióse Tätigkeit fallen nicht das Lesen stiller Messen, Primizfeiern im Rahmen eines Familienfestes und das Spenden von Sterbesakramenten. Nicht untersagt ist das Halten wissenschaftlicher Vorträge nichtreligiösen Inhalts; die \criftstellerisch Tôtigkeit wird ebenfalls von dem Verbot nicht betroffen. Jch will nicht untersuchen, inwieweit diese Interpretation vereinbar ist mit früheren Auffassungen des Bundesrats. Was ist denn eine Ordens- niederlassung? Das einzelne Ordensmitglied darf sich im Deutschen Meiche aufhalten. Es kann auch das einzelne Ordensmitglied mit anderen zusammenwohnen, wenn nicht etwa ein einzelstaatlicher Minister sagt: „Halt! Das ist eine Niederlassung!“ Es fragt si nun, was eine religióse Tätigkeit ist. Die Seelsorge ist etwas anderes. Gs fann z. B. die Frage U gear werden, ob Lichtbildervorträge in einer Kirche abgehalten werden können. Jn evangelischen Kirchen ist dies a soll es den Jesuiten nicht gestattet sein? Was die A eiern betrifft, so legen die Katholiken ihnen eine ganz be- ondere Bedeutung bei. Sie legen Gewicht darauf, daß sih möglichst viele Mitglieder der Gemeinde daran beteiligen. Fürchtet man etwa, daß junge Männer dem Jesuitenorden beitreten, wenn ein größerer Kreis einer solchen Feier beiwohnt? Die Entscheidung des Bundes- rats wird dem Orden” noh viel mehr Mitglieder zuführen. Man hat erwartet, daß der Bundesrat, wenn er {hon nit für eine Auf- hebung des Restes des Jesuitengesebes sich entscheidet, wenigstens das bestehende- möglichst milde interpretieren werde. Die Sterbesakramente sollen die Déstiten erteilen dürfen, dagegen dürfen sie nicht die Kommunion austeilen, wenn sie z. B. in einer Hauskapelle einer Messe beiwohnen. Was gehen diese Dinge die Oeffentlichkeit an? Nehmen wir an, ein Jesuit wäre bei mir zu Tisch und spräche das Tischgebet. Jch riskiere, a meine Kinder ausgefragt werden und diese Handlung als eine religiôse angesehen wird. M es da ein Wunder, daß die Auslegung des Bundesrats eine große Erregung im katholishen Volke hervorgerufen hat? Was mat das für einen Eindruck, wenn man uns verbietet, die Mittel, die wir für nötig und richtig halten, für die Belehrung unseres inneren L und S religiösen Lebens anzu- wenden? Und das zu einer Zeit, wo man allen anderen darin jede Freiheit gibt. Wir dürften jedenfalls, Parität verlangen. Wo ist der Beweis dafür geblieben, daß die Jesuiten je E für Deutschland gewesen find? Man hat sogar bei uns eine Milderung des Jesuiten- geseßes vorgenommen, ohne diese Frage überhaupt zu prüfen. Also eine Gefährdung Deutschlands wird niht befürchtet. Die nüßliche Tätigkeit der Jesuiten, allerdings im Auslande, im deutschen Sinne ist ja selbst von dem Staatssekretär des Reichsmarineamts zugegeben worden. Dieses Urteil deckt sih mit dem, das man auch in anderen Ländern über die Jesuiten abgegeben hat. Jn allen diesen Ländern ist dur die Jesuiten der konfessionelle Frieden nicht gestört worden. Durch die Vertreibung der Jesuiten ladet das Reich felbst eine schwere Schuld auf seine Schultern, und alle Schuld rächt sich auf Erden. Damit man uns nicht auch einen Teil dieser Schuld zuschiebt, deshalb treten wir immer für die Aufhebung des ganzen Jesuitengeseßes ein. Wir hoffen, daß die Zeit kommen wird, wo auch die anderen großen Parteien, die jeßt noch gegen die Aufhebung sind, eine andere Meinung haben werden. Der Abg. Dr. Spahn verlas im Namen der Zentrums- fraftion folgende Erklärung: „Das Geseh vom 4. Juli 1872, be- treffend den Orden der Gesellshaft Jesu, enthält einen Angriff gegen die fatholische Kirche und die staatsbürgerlichen Nechte der Katholiken im Deutschen Reiche. Das klösterliche Leben und die Wirksamkeit der Orden liegen im E der katholischen Kirhe. Der Orden der Ge- sellschaft Jesu, die Kongregationen der Lazaristen und der Sacré Coeur-Schwestern sind von der katholischen Kirche anerkannt. Des- halb ist das Verbot der religiösen Tätigkeit für die Angehörigen dieser iden eine Beschränkung des Lebens der fatholishen Kirche und eine Beeinträchtigung der freien Neligionsübung der Katholiken, die im MNeiche voll- und gleihberechtigt sind. ie gegen die Jesuiten Früher und jeßt erhobenen Vorwürfe der Jmmoralität, der Deutsch- und Kulturfeindlihkeit sowie der Störung des religiösen Friedens sind unwahr. Der zur Beurteilung der Jesuiten zuständige deutsche Gpiskopat hat ihnen, wie 1871, fo auch jeßt bezeugt, daß sie sich dur die Unantastbarkeit ihres Lebenswandels und ihre Wissenschaft sowie nicht minder durch ihre eifrige und gesegnete Wirksamkeit in der Hilfsseelsorge auszeichneten. Die Bekanntmachung des Bundesrats vom 28. November 1912 verleßt durch das Verbot der priesterlichen Tätigkeit der Ordenspersonen die Gewissensfreiheit aller Katholiken, welche die Spendung der Sakramente ihrer Kirhe nah ihrer Wahl von denienigen Priestern müssen empfangen dürfen, denen sie ihr Ver- trauen schenken. Der Bundesrat hat die in den Ausnahmegeseßzen geaen den Orden der Gesellschaft Jesu liegenden Eingriffe in die bürgerliche und kfirchlide Freiheit vershärft. Unter diesen Umständen können wir zu MNeichskanzler und Bundesrat das Vertrauen nit haben, daß die Bedürfnisse der Katholiken im Deutschen Reiche bei ihnen eine

E Behandlung finden. Wir werden unser Verhalten dement-

sprechend einrichten.“

Reichskanzler Dr. von Bethmann Hollweg:

Meine Herren! Der Herr Abg. Dr. Spahn hat von der tiefen Erregung gesprochen, in die das katholische Volk dur den leßten Bundesratsbeschluß verseßt worden sei. Gewiß greifen Streitig- keiten, die das religiöse Gebiet berühren, uns Deutsche viel tiefer an das Leben als andere Nationen. Seit Jahrhunderten sind solche Streitigkeiten ein verhängnisvolles und vielfah blutiges Kapitel der deutshen Geschichte gewesen. Das vergißt ein Volk von so tiefer religiöser Stimmung wie das deutshe nicht. Darum gehen die Wogen der Erregung heute wieder hoh aber auf beiden Seiten; denn den zahlreichen Stimmen aus katholischen Kreisen, welche die Zurückberufung der Jesuiten verlangen, stehen zum mindesten ebenso zahlreihe Aeußerungen von evangelisher Seite gegenüber (Sehr richtig! rechts und bei den Nationalliberalen), welche der ernsten Be- sorgnis vor der Zurückberufung des Ordens Ausdruck geben. (Sehr richtig! bei den Nationalliberalen.)

Ich halte es für notwendig, daß wir bei einer Beurteilung dessen, was geschehen ist, uns von der Erregung der Gemüter möglichst frei halten. (Sehr richtig! rechts.) Der Hergang is doch folgender ge- wesen. Das Gesez vom 4. Jult 1872 \chließt den Jesuitenorden vom Deutschen Reiche aus und erteilt dem Bundesrat diz Er- mächtigung und den Auftrag, die erforderlihen Beschlüsse zu fassen, damit die Ausführung des Gesetzes verwirklicht werde. Das hat der Bundesrat in dem bekannten Beshluß vom 4. Juli 1872 getan. Auf Grund dieses Beschlusses ist das Gesez während 40 Jahren aus- geführt worden. Der Beschluß hat vershiedentlich den Entscheidungen höchster Gerichte zu Grunde gelegen. Obwohl der Bundesrat eine Definition des Begriffes „Ordenstätigkeit" nicht gegeben hatte, hat sich ich habe darüber in diesem Frühjahre gesprohen im Reiche eine Praxis für die Handhabung des Gesetzes gebildet, welhe in allen Hauptpunkten in den einzelnen Bundes- staaten die gleihe gewesen ist. Diese Praxis hat im Laufe der Zeiten die Tendenz gehabt, sich nicht zu vers{härfen, sondern zu mildern- Wenn die Katholiken auß während der ganzen Zeit mit Nachdruck bestrebt gewesen find, das ganze Geseß aufzuheben, so werden sie do, wenn fie einmal das Jesuitengesez als eine lex lata und nicht als eine lex ferenda behandeln, Klagen über harte und shikanöse Prak- tiken bei der Handhabung des Gesezes-niht erheben können. (Zurufe im Zentrum: Doch!) Und das war im Interesse des konfessionellen Friedens nur zu begrüßen. Reichskanzler und Bundesrat hatten keinerlei Anlaß, an diesem Zustande zu rütteln. Da ist der bayerische Ministerialerlaß gekommen. Dieser Erlaß war es, der mich und danah den Bundesrat genötigt hat, uns neuerdings mit der Aus- führung des Jesuttengeseßes zu befassen. Ich muß dies gegenüber den erregten Klagen in ftatholischen Kreisen ausdrücklich vor dem Lande feststellen. (Sehr richtig! bei den Nationalliberalen.) Bei uns hat die Junitiative nicht gelegen. (Sehr richtig! bei den National- liberalen.) Aber, meine Herren, indem ich dies feststelle, will ih mich in keiner Weise mit den Vorwürfen identifizieren, die in der Oeffent- lihkeit gegen die bayeris@e Negierung und vor allem gegen den bayerischen Herrn Ministerpräsidenten erhoben worden sind, als hätten fie sih gegen das Neich auflehnen wollen.

Meine Herren, die Art und Weise, wie Bayern die Angelegen- heit vor das Forum des Bundesrats gebracht hat, sollte die bayerische Negterung jedes Vorwurfs einer Beugung des Neichsrehts entheben, au) in den Augen derjenigen, die niht wie ih in jahrelanger Geschäftêtätigkeit erfahren haben, mit welcher peinlichen Sorgfalt und mit welcher über alle fleinlihen Sonderinteressen erhabenen Bundes- treue Bayern zum Reiche steht. (Bravo !)

Meine Herren, was hat denn nun der Bundesrat auf den An- trag Bayerns beschlossen? Doch nicht das Jesuitengeseß! Das be- steht seit 40 Jahren. Ih würde die Erregung der katholischen Kreise verstehen, ih würde selbst gewisse über alles Maß hinaus- gehende Aeußerungen, die wir in diesen Tagen in der katholischen Presse gelesen haben, beinahe begreifen, wenn wir jegt neuerdings den Orden der Gesellshaft Jesu vom Deutschen Reiche ausgeschlossen hätten. Das ist aber niht der Fall. Der Bundesratsbeshluß vom 28. November kodifiziert lediglih die Praxis, nah der ein bestehendes Reichsgeseß ausgeführt worden ist. Der Herr Abg. Spahn hat das bestritten; er sieht in dem Bundesratsbeschluß eine Vershlimmerung des bestehenden Zustandes (fehr richtig! im Zentrum), und er hat uns zum Beweise dessen eine Reihe von Details vorgeführt. Ich muß es einem meiner Herren Mitarbeiter überlassen, darauf zu antworten. Für mich kommt es darauf an, das Grundsäßliche fest- zustellen.

Der Bundesratsbes{luß ist entstanden aus der Absicht, diejenige Auslegung zu kodifizieren, welche die Bundesregierungen bei der Hand- habung des Geseßzes dem Bundesratsbeshlusse vom 5. Juli 1872 gegeben haben. Bei der eigenartigen Struktur des Geseßes, das eine Strafandrohung nicht kennt, und nah dem Wegfall des § 2 des Ge- seßes ist es schr wohl mögli, jg ih möchte es als sicher bezeichnen, daß die Jesuiten vielfah über jene Auslegung hinaus unbehelligt eine Tätigkeit ausgeübt haben. (Sehr richtig! bei den National- liberalen.) Man hat fch eben bei der Handhabung des Geseßes, namentlich in der leßten Zeit, von jeder Nachschnüffelei, von jeder Schikane ferngehalten. Die bestehende Praxis oder die bestehende Handhabung des Geseßes zu ändern, ist nicht Zweck und Absicht des jeßigen Bundesrats- beschlusses. Für den Bundesrat- und den Reichskanzler lag keinerlei Anlaß vor, einen Gegenstand materiell neu zu ordnen, mit dem er ohne das Vorgehen Bayerns, ohne seinen Antrag an den Bundesrat keine Veranlassung gehabt hätte, sih überßaupt zu beshäftigen. (Sehr richtig ! bei den Nationalliberalen.)

Meine Herren, das ist der Hergang gewesen, und diesen Hergang sollte man si bei einer Kritik des Bundesratsbeschlusses auf allen Seiten gegenwärtig halten. Das ist zu meinem Bedauern in der Erklärung niht geschehen, die der Herr Abg. Dr. Syahn am Schlusse seiner Nede verlesen hat. Wenn Sie, meine Herren vom Zentrum, aus der Behandlung der Jesuitenfrage durch den Bundesrat, die, wie ih wiederhole, eine Neuerung nit gebracht hat, den Schluß ziehen fo lautet Ihre Erklärung —, daß die Bedürfnisse der katholischen Bevölkerung überhaupt keine gerechte Behandlung mehr finden würden, wenn Sie in dieser Beziehung, wie Sie es tun, dem Bundesrat und mir das Vertrauen kündigen, und wenn Sie Ihr Verhalten als politishe Partei entsprehend einrihten wollen, ja,

meine Herren, was heißt das anders, als daß Sie dia J zum Eckstein Ihres politishen Programms machen w olle Îuit, Zustimmung bei den Nationalliberalen, Zuruf aus dex M: (u) Meine Herren, daß Sie als Glieder Ihrer Kirche zj N des Jesuitengeseßes herbeisehnen, wer wollte Jhnen dag Mei Aber neben den 24 Millionen Katholishen leben 40 Verd, Evangelische in Deutschland, beide Söhne eines V of Mit s allen Schickungen des nationalen Lebens auf Gedeih 4 Wt zusammengeshmiedet. (Lebhafte Zustimmung bei den Nationa Eine geschichtliche Tatsache ist es, daß sih das evangeliz. j empfinden von jeher gegen die Tätigkeit der Jesuiten heft he g Diese Tatsache können Sie weder durh Gründe ncech durg Mi wegleugnen. (Sehr richtig! bei den Nationalliberalen.) 8! in dieser Tatsache au nit ein Phantom oder eine & N der Evangelischen erblicken. Die flreitbare Tätigkeit, die zee M in der Vergangenheit auf allen Gebieten, in Kirche, N e Jy Squle entfaltet haken, ihr internationaler Charakter, i Olitz4 streben gegen die Entwicklung des modernen Staatsgedante, N den Orden wiederholt niht nur mit den Protestanten, in rein katholischen Ländern mit den Staatsregierungen, ja F Kirche selbst in Widerspruch gesegt. (Lebhafte Zustimmuy N Jch brauche Ihnen nicht die Geschichte zu rekapitulieron E Sie sich da wundern, wenn in evangelischen Kreisen 1 Uj Frage der Zulassung oder der Nichtzulassung der M vielleiht unbewußt, aber doch immer wieder die Erinneryy Zeiten nachzittert, in denen fanatisher Glaubenshaß unser s E zerriß? Möge uns das Geschick vor der Wiederkehr von P: bewahren, - in denen um tes Glaubens willen die Glieder A f einander entfremdet wurden. (Sehr richtig! links.) Desbale Y Herren und damit lassen Sie mih s{licßen mus ¿! t warnende Stimme erheben, wenn jeßt dem katholishen N Bundesratsbeshluß als die Wiedereröffnung des Kulturkanp gestellt wird. Die das tun, laden eine s{were und“verbz | Verantwortung auf si, eine Verantwortung, die sie weder Mh Fnhalt des Bundesratsbeschlusses noh mit dem Hergan mit seiner Fassung geführt hat, vertreten können. (Bravo! linfaz L

Abg. Graf West a r p (dkons.): Trob der hohen

welche i uns die kirhlihen Interessen der Gvangelisge di Katholiken finden, ist es uns nicht möglich, in die Kritik al Unf die der Abg. Dr. Spahn gegenüber dem Bundesratsh ei gesprochen hat, und die von ihm gezogene Slußfolgeru,, U rechtigt zu halten. Das Jesuitenge[eß Au ebt nun einmal „t durchgeführt werden. Auf Grund diejes Geseßes hatte u unh rat die geseßlihe Verpflichtung, Ausführun 18- un E F nungen zu erlassen. Schon im April dieses Jahres Lee zugt Bemerkung erlaubt, ob es nicht richtiger Fewesen Ba ch m Bundesrat son bei der Aufhebung des § 2 eine neue Ausf verordnung erlassen hätte. Das ist nicht geschehen. Na br die bayerishe Regierung ihrerseits den Bundesrat darum ersus G um die ea A und Zweifel zu beseiß en t pl einfa seine geseßliche Verpflichtung, zu einer neuen Ust t verordnung zu schreiten, und wir meinen, an diesem Sach- Ï i verhältnis darf man nicht vorübergehen. Wir haben \oebey Ms daß der Bundesrat nicht beabsichtigt habe, eine Berschärfüh (p O ben. sondern daß lediglich das bestehende Recht kodifi ed solle. Der Kanzler hob hervor, daß man sich auch in deg leßten Zeit von jeder Nahschnüffelei ferngehalten habe, dieser Praxis auch ferner nicht abgewichen werden solle, klärung halte ih für erfreulich, auch wir würden. eine Vorige \ der bisherigen Praxis nicht gewünscht haben. Im übrigen ist blicklih äußerst s{wer, juristisch dazu Stellung zu nehmen W inwieweit der Bundesratsbeshluß etwa do eine Verschä L deutet. Und um so \{werer, als die bisherigen Bestimm den einzelnen Bundesstaaten verschieden erlassen und versie handhabt worden sind. Jch gehe daher jeßt auf diesen Ten näher ein. Seit 40 Jahren hat die Auslegungsfrage, um ded handelt, eine im wesentlichen gleihe Beantwortung gefun 40 Jahren nimmt man an, daß § 1 nicht bloß die Niedegl sondern auch die Ordenstätigkeit verbietet. Die allgemeinen E Fragen wird einer meiner Freunde in der Generaldisküu prechen und dabei auch auf die Ausführungen der äußersten e Betrachtung des Etatzf

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eingehen; ih beschränke mich auf ein Der neue Etat bezeugt einen gedeihlihen Fortschritt. Die h: der „Srellinnigen Zeitung“, daß die Besserung der Finanzlage n Aufschwung der wirtschaftlichen Verhältnisse seit 1909 und der Finanzreform zu verdanken sei, ist grundfalsh. Der Abg. G, hat eine Gegenrechnung aufmachen wollen und sich dabei at früheren Reichsschabsekretär Wermuth berufen; aber at mit seiner Aufmahung wie mit seiner Berufung ni t, lih gewesen. Erfreulicherweise ist der Beharrungszustand di gebnisse der durch die Finanzreform von 1909 eingeführten Reichseinnahmen sehr bald eingetreten, und es is in vollem hf gelungen, den Bedarf zu decken; vom 1. Oktober 1912 if it auh noch die Aufbesserung der Mannschaftslöhne Wenn wir in die politishen Wirren der leßten Jahre j Finanzen von 1908 hineingegangen wären, fo hätten wir ; Welt nicht die Rolle gespielt wie heute mit unseren geor) und soliden Finanzverhältnissen. Den Ueberschuß von shäßungsweise anzugeben, hat der Schahsekretär vorz weise unterlassen; wir können das unter den gegebene hältnissen nur billigen. Wir müssen ihm au jy Auffassung ret geben, daß es nicht ratsam ist, auf übermäßige) ee bewußt hinzuarbeiten; ein besonderer Vorzug cheint, Niesenübershuß aus 1911 niht zu sein. E Veran

der Zölle und Steuern für 1913 ist 8“ vor es sind da stille Reserven vorhanden, da die Nies etwas hinter dem zweijährigen Durchschnitt zurückbleis, 1

Lan L i [eiben Militärvorlage hat man in weiten reisen und namentli den Kreisen der Offiziere mehrere Vorwürfe gemacht. 9p sich darüber beshwert, daß die geseßlich beschlossenen regeln nicht rechtzeitig durchgeführt worden sind. Ih das dieser Beziehung auch auf die jüngste Anfrage der nel liberalen Partei hier im Reichstag bezügli der beschlossen A ridtung der Maschinengewehrkompagnien hinweisen. Nun A gerade in bezug auf diese Maßregel festzustellen, dg F dem Etat von 1913 das geseblih Beschlossene vollitändi eführt ist. Wenn man den Vorwurf erhoben hat, lena durchgeführt wird, so meine ih, daß die so großer organisatorisher Veränderungen auf drei Jab

i d muß. Jedenfalls wird im

Le e E genommen war, im Jahre. B geführt. Ih glaube, daß wir bei Sid dem beschlossenen Tempo durchaus zufrieden sey

Die entstandene Unruhe hängt wohl mit den kritisch

en Zeiten ¿Usa

(Schluß in der Zweiten Beilage.)