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a e (Sdluß aus der Ersten Beilage.)
4 möchte aber do davor warnen, i ; iti v Á bescndere nervöse Unrube treiben zu tse der TuisÉen Zäiten in e Stunde müssen wir doch darauf Gewi t legen daß Petark e ganisatorishe Beränderungen „Benügend vorbereitet, und daß i i: E burBiSihet in e zuöbildung der * betreffenden E ehn, fo find wir demie oute es wirklich nötig sein, s{neller
' : einverstanden, daß d s waltung die geeigneten Sgritte tut. Man pt E:
h “ Friegsminifter vorgeworfen, er habe nit genug gefordert. Es mag J F fein, daß Le und da in dem eseß eine Lüde ist, aber E ck ist b Olle „daß der egsminisier durchaus be- ‘strebt c tese Lücken den praktischen Bedürfnissen ent- _ sprechend auszufüllen, au über die Webrvorlage binaus: dies ist 5, B- geschehen in bezug auf die Bespannung der Batterien. Wir E: haben ferner die sehr interessante und erfreuliche Ankündigung
20s Neichs\haßsekretärs vernommen, wona ung voraussichtlich
noch ein Ergänzungsetat zugehen werde mit Forderungen
Luftshiffswesens. Wir haben mit den Zeppelinschen
auftshiffen cinen großen Vorsprung vor dem
Dhne mi über den strategishen Wert der Luftschiffe näber E LE halte ih cs für selbstverständlich, daß, wenn die Miliär- und Marine. perwaltung ihren Wert anerkennen, wir die Mittel bewilligen müssen um diese Truppengattung auf dem richtigen Stande zu erbalten. Die Durchführuag der Wehrvorlagen ist für 1913 jedenfalls am \{wierigsten. Was das Gesamtbild des Etats für 1913 betrifft, so hat si : außerordentliche Bedarf vermindert, die Anleihen für nicht werbende Zwede sind zurücgegangen. Es muß dem Staatsfekretêr zugegeben werden, daß er die Reinigung des außerordentliden tats im Sinne Wermuths troß der Wehrvorkagen durgeführt hat. Mit der Frage der Deckung der Nelchssuld d |
: werden wir uns bei einer anderen Gelegenheit noch eingehend zu
J 1 0 befas ben. Sensalls. ist delatellen, h A R g e E: e für den Fall der Kriegsbereitshaft nit ew i aben, troßdem wir ihuen durch das Börs CeeaGsen gezeigt
em L rengeseß eine gß Bewegung®sreiheit gegeben haben. Mit Recht ha 8 Fine 9 ößere
t der Staatssekretà auf die große Jnanspruhnahme des Kapitals dur V nagen hingewiesen. Ih möchte noch besonders die
übermäßige Anlage von Kapital betonen Und die Ueberspannung
einzelnen Etats betrifft, lo Reich3postverwaltung _sich ents{lofsen jpieder in den Gtat einzustellen. der Veteranenbeibilfe. Der sci
in auswärtigen Staats apieren des Spekulationskredits Was begrüßen wir es, daß die hat, die Ostmarkenvorlage Gbenso erfreulih ist die Erhöhung ra E Neichsschaysekretär meinte, es Gage Uebereinstimmung „aller bürgerlichen Parteien
im Reichsta C gorhanden, daß der Reichsfinanzreform eine allgemeine BHesibsteuet 0 u müsse. Ich kann dieser Erklärung in bezug auf ins nit beitreten. Wir mUhen uns vielmehr unsere Stellung vor- hehalte l, die Prüfung der Frage, ob eine neue Steuerbelastung des Volkes
S Nébra ¿Sh wiederhole, der neue Etat zeigt ein d O isse erer, finanziellen Entwilung, Selbft : s 1 au t i
i i Mir N do E er Sparsamkeit walten
z Z ch Befriedigung konstatieren der Reichsschaßsekretär den Jes s ider Grundlage nach den bisberigen Ki Men C Ee
ndl Richtlinien aufgestellt hat. “gegenwärti e age erfordert Ruhe und Besonnenbeit ta flaren Mi ituation.
in die Der neue Etat bietet ü - E äianele Unterlage. el uns dafür eine voll
fiecauf E i U L6 E weitere (Beratung auf E ‘tagt. Außerdem: Erste § DOG/E. über den Verkehr mit Leuhtsöl : s
. h b Interpellati petresfend die Staatsarbeiter und den R ationen,
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Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten. 99. Sißung vom 4. Dezember 1912, Mittags 12 Uhr. (Bericht von „Wolffs Telegraphishem Bureau*.)
Auf der Tagesordnung steht zunähst die Jnter- pellation der Abgg. Wallenborn (Zentr.) und G „Welche Feststellungen hat die Königliche Staatsregierung vor- «genommen über den Umfang des Notstandes, der in rheinishen Winzerkreisen infolge der jüngiten Froft- schäden eingetreten ist? Was gedenkt die Königliche Staats- regierung zu tun, um diefem Notstande abzuhelfen?"
Abg. W allenborn (Zentr.) “ führt zur Begründung der Juterpellation aus: Die Fröste am Anfang des Monats Oktober haben dem ohnehin {wer geplagten Winzerstande eine schwere Schädigung gebraht. Im Bezirk des Triershen Bauernvereins wurde ungefähr die Hälfte der geshäßten Ernte vernichtet: na angestellten Emitilungen beziffert fh dort der Schaden auf 18 Millionen Mark. iese Schäßung ist aber wahrscheinli. noch zu gering, denn der größte Teil des Nheines, der Nabe, die ¿Mosel unterhalb von Cochem und die Aar sind hier nit mitinbegriffen. Die Verluste find um so schmerzlicher, als in- der Hauptsache kleinere und mitilere Kleinbauern davon betroffen wurden. Der Derr Landwirtschafts- minister hat früher {on Worte der Ermutigung an die Moselwinzer erihtet und Staatshilfe in Aussicht gestellt. Um Geldgeschenke bitten wir nit, wohl aber bitten wir um Maßnahmen, welche die Erhaltung des fleißigen, biederen, treuen Winzerstandes ermöglichen, fei cs dur Gewährung niedrig verzinslicher Notstandsdarlehen, um die Ausgaben der Schädlingsbekämpfung bestreiten zu kônnen, set es dur steuerlihe Erleihterungen oder etwa durch entgegenkommendes Zufammenarbeiten der Preußischen Zentralgenofsensca\tstasse mit den in den betroffenen ezirken vorhandenen Genossenschaften ver- schiedener Art. Nach welcher Seite Hilfe erbeten werden muß, wird sich wohl im Laufe der Verhandlungen ergeben. Von der Mosel tamen Eingaben um Abänderung der 88 3 (Zuckerungsfrage) und 7 (Verschnitt- bzw. Einfuhrfrage) des Weingeseßes. Wäre unferen Vor- {lägen zufolge im §3 die Vollmatht gegeben, dic Frist für die Zukerung auszudehnen, so wäre mancher Klage der Boden entzogen. Daß die Mosel 1911 und 1912 unter den jeßt geltenden Bestimmungen {wer geschädigt wurde, steht außer Frage, ‘ebenso wie es jedem Einsichtigen tlar ist, daß im § 7 die Vershnitt- und Ginfubrfrage anders geregelt werden mut, wenn anders. nit der gesamte deutshe Winzerstand zu Grunde gehen joll.
Minister für Landwirtschaft, Dr. Freiherr von Schorlemer:
Meine Herren! Bereits vor Eingang der heute zur Beratung stehenden Interpellation hat meine Verwaltung an die in Betract fommenden Provinzkalbehörden eine Rundfrage gerichtet und sie zu ‘Berichten darüber aufgefordert, ob ein nambafter Teil der bisherigen Weinérnte in den verschiedenen preußischen Weinbaugebieten bei ges wissenhafter Beachtung der Vorschriften des Weingesetzes, insbesondere
Domänen und Forsten
Zweite Veilage
zum Dentschen Reichsanzeiger und Königlih Preußischen Staatsanzeiger.
Berlin, Donnerstag, den 5. Dezember
des F 3, nit oder nur s{lecht verwertet werden könne, und weiter,
ob Abhilfevorshläge zu maden und nah welcher Richtung zu machen seien.
Ih habe außerdem
S zu einer Aus\hußsizung des Verbandes preußischer Weinbaugebiete,
e die am 2, November dieses Jahres in Koblenz stattgefundeu bat, einen Kommiffar entsendet, um auch bei dieser Gelegenheit Mitteilungen entgegenzunehmen über den Umfang und die Höhe des Schadèns, der dur den Frost im Oktober dieses Jahres in den Weinbaugebieten angerichtet worden ist.
: Meine Herren, das Jahr 1912 versprach für die Winzer in dem weitaus größten Teile des Weinbaugebtetes einen Ertrag, der bei fortdauernd günstiger Witterung mindestens auf den des Jahres 1911 hâtte geschäßt werden können. Die Blüte war meistens normal ver- laufen, der Bebang der Trauben ein guter, ja teilweise cin so vorzügs licher, daß er den des Jabres 1911, das do, was Quantum angeht, jedenfalls eine Rekordernte darstellt, noch übertraf.
Aber die \{lechte Witterung von Mitte Juli bis Mitte Sep- tember mußte natürlich die Hoffuungen der Winzer {on fehr erheblih herabstimmen! Es bâtte nur dann noch Aussicht auf eine relativ gute Grnte bestanden, wenn wenigstens der Oktober noch ein \o- genannter guter Monat gewesen wäre. Da kam in den Nätßten vom 9. zum 6. und vom 6. zunt 7. Oktober der gewaltige Frost, der an der Mosel und in den Seitentälern zwischen 6 und 9 Grad Kälte brate. Er vernichtete in etwa 24 Stunden einen großen Teil der immerhin noch großen Hoffnungen der Winzer.
Der Stwhaden, der dur den Frost angerichtet nah verschiedenen Seiten geltend. Einmal wird - das Quantum der Trauben ganz erheblih gemindert. Dann nimmt der Wein, der aus erfrorenen Trauben gekeltert wird, in der Regel einen s{wer zu beseitigenden Frostgeschmack an. Das Sglimmste- ist aber, daß die Säureprozente erhöht werden und daß das Mostgewicht bei den noch nicht reifen Trauben keine Zunahme mehr erfährt. Nah der lezten Richtung hiín find in den verschiedenen Weinbaugebieten sowobl dur die Nahrungsmittelämter wie au durch private (Chemiker zahlreihe Erhebungen angestellt worden. Es wird die Herren, die mit den Verbältnissen des Weinbaues näher be- kannt sind, jedenfalls interesfieren, wenn ich über das Ergebnis dieser Ermittlungen noch einige nähere Angaben mache. Im Gebiete der Mittelmosel baben sid die Mostgewichte zwishen 40 und 89° Oelsle gehalten, an der Saar zwisc{en 40 und 70°, an der Obermosel zwischen 40 und 62° und an der Untermosel ztoischen 62 und 102°. Dana ist, was das Mostgewicht im Moselgebiet an- geht, die untere Mosel verbältnismäßig am günstigsten weggekommen. Am Mittelrhein betrug das durschnittliße Mostgewicht ungéfähr 62° Dechsle, im Rheingaugebiet bewegt es ih zwishen 60 und 96 0, an der Nabe zwischen 44 und 99 °, an der Ahr endlich ist es im all- gemeinen fogar als normal zu bezeichnen.”
Was die Säure angeht, so hatte ‘die Mittelmosel 8 bis 20 pro Mille Säure, die Saar 12 bis 22, die Obermosel 15 bis 20, die Untermosel 12 bis 18. Aa der Ahr wiederum war der Säuregehalt normal, am Mittelrhein betrug er durhscnittlich 14,3 pro Mille und in den Seitenlagen 17,3. Im Rheingau endlich \{wankte der Säure- gehalt zwishen 12 und 18 pro Mille und an der Nabe zwischen 9,9 und 24. Meine Herren, um diese Zahlen richtig würdigen zu können, müssen Sie beachten, daß in normalen refp. guten Jahren der Säure- gehalt fi in der Regel nit über 13 pro Mille erhebt, und daß der Jahrgang 1911, der allerdings eine, ich mödte sagen, beinahe zu geringe Säure aufweist, an der Mosel im Durchschnitt 10 pro Mille Säure gehabt hat.
Aus den von mir mitgeteilten Zahlen ist ohne weiteres erfihtlih, daß meine vorhin aufgestellte Behauptung zutrifft, daß das Most- gewicht bei den Weinen erhebli®ß zu niedrig, der Säuregehalt ents{ieden zu bo war, und daß infolgedessen die Qualität der Weine natürlih sehr vermindert worden ist, Aber im übrigen ist natürlich der Schaden nit in allen Weinbaugebieten der gleiche gewesen. Der Umfang der Nathteile, ‘die dur den Frost hervorgerufen sind, hängt
ist, mat sich
im wesentlichen von der Reife der Trauben ab. Da, wo die Trauben, wie die Winzer sagen, vollsiändig im Wein waren, hat der Frost natürlich weniger Schaden angerichtet wie
dort, wo die Trauben noch in der Reife zurückgeblieben waren, deshalb sind durch den Frostshaden ‘in erster Linie die Gebiete der Mosel, der Saar und des Ruwer betroffen worden.
Was die Höhe und den Umfang des Schadens angeht, so. ist ja bedauerlicherweise eine genaue Angabe in dieser Beziehung {on deshalb nit mögli, weil cs uns an einer genauen und ershöpfenden Weinstatistik fehlt. Wir sind niht in der’ Lage, zahlenmäßig nac- zuweifen, was in den einzelnen Gegenden an Weinen geerntet worden ist, und wir haben uns deswegen au bet den Ermittlungen dieses Herbstes auf die ungefähren Angaben beschränken müffen, die uns von den Weinbauwanderlehrern und den Landräten gemacht sind. Die eingegangenen Mitteilungen geben den Schaden, der in den Gebieten der Mosel, der Saar und der Ruwer durch den Frost angerichtet worden ist, auf ungefähr 20 Millionen an. Am Mittelrbein und der Ahr wird der Schaden auf 5,5 Millionen geschäßt und an der Nahe auf zirka 14 Millionen Mark. Der. nit erhebliche Frost- schaden im Rheingau ist nicht in Geld bewertet.
Meine Herren, diese SHäßungen sind nach den andérweitig statt- gehabten Berechnungen jedenfalls als zu hoh zu bezeihnen. Ic darf in der Beziehung erinnern an die Ernteerträge ‘vergangener Wein- jahre! Aus dem Statistishen Jahrbuch für den Preußishen Staat ift ersihtlihß, daß in den hauvtsählich vom Frostschaden betroffenen Gebieten, den Gebieten der Saar, der Mosel und der Ruwer im Jahre 1908 die Ernte geschäßt wird auf 11 Millionen, im Jahre 1209 auf 9,6 Millionen, im Jahre 1910 auf 17 800 000 4 und im Jahre 1911 auf 29 Millionen. Das ergibt im Verlauf dieser vier Jahre, unter denen fih ein sehr gutes, nämli das Jahr 1911, und cin verbältniömäßig sehr s{lechtes, das Jahr 1909, befindet, einen Durchschnitt von ca. 17 Millionen Jahresertrag.
Die Rebfläche, also das mit Weinreben besetzte Gebiet, beträgt an der Saar, der Mosel und dem Nuwer zusammen ca. 6800 ha. Wenn ih einen durs{hnittliGen Jahresertrag von vier Fudern pro
Hektar annehme, so ergibt das für dieses Gebiet ungefähr 27 000 Futer,
und dieser Ertrag ist troß des Frostes, was das Quantum angeht, auch in diesem Jahre als vorhanden anzunehmen; denn die von allen Seiten eingezogenen Berichte geben an, daß ca. 14000 Fuder noch in den Winzerkellern lagern, ca, 14 000 Fuder aber {hon bis zum 3. November d. J. an den Handel abgeseßt waren.
Wenn ih nun die Preise în Rechnung stelle, die für die Fuder bisher und in leßter Zeit gezahlt worden sind, so kann man damit renen, daß das Fuder immerhin noch einen Erlô8 von 300 bis 400 „ gebraht hat. Diese Rechnung ist keineswegs zu hoh; denn es sind gerade in letzter Zeit vershiedentlih Fuder zum Preise von 600 6 und darüber gehandelt worden. Nehme i, meine Herren, einen Preis von 300 # pro Fuder an, und säße ih die Ernte in den von mir erwähnten Weinbaugebieten, wo, wie ih wiederholt be- merke, hauptsählich ein Frostshaden in Betraht kommt, auf ca. 27 000 Fuder, fo ergibt #i{ ein Robertrag von 8 100 000 , bei cinem Dur(schnitt3preise von 400 46 erhöht sch der Rohßertrag auf 10 800 000 6. Meine Herren, wenn Sie mit diesem Ergebnis den Ertrag des Jahres 1909, den ich vorhin mitgeteilt habe, vergleichen, fo ergibt das Jahr 1912 gegen das Jahr 1909 bet cinem Preise von 300 H pro Fuder nur ein Minus von 1 500 000 6, bei einem Preise von 400 „S pro Fuder aber sogar ein Plus von 1 200 000 4.
Meine Herren, bei diesem . Ergebnis liegt es auf der Hand, daß die vorher angeführte Shäßung bezüglih des Schadens viel zu hoch gegriffen ist, daß es sich auch bei dem Jahre 1912 troß des erheblichen Frostschadens tatsählich doch nur um cin Jahr handelt, wie es eben im Leben des Winzers häufiger vorkommt, um ein Jahr, das zu gewaltigen Hoffnungen berechtigt, in Wirklichkeit aber [leider nur einen verhâltnismäßig sehr geringen Ertrag geliefert hat. Man kann mit einem Worte sagen: bei dem Verluste des Jahres 1912 handelt es si für' die Winzer nicht um ein damnunt emergens, sondern um ein lucrum cessans, bas die Winzer um so schwerer betroffen hat, weil fe si im Jahre 1911 wieder an sehr große und gewaltige Erträge gewöhnt hatten, und weil das Frühjahr und der Anfang des Sommers des Jahres 1912 entsieden noch zu der Hoffnung berechtigten, daß das Jahr 1912 kaum dem Jahre 1911 im Ertrage nachstehen würde. y
Es ist wohl selbstverständlih, daß auf Grund dieser von mir mitgeteilten Ergebnisse weder die Provinzialbehörden noch die Land- wirtshaftskammern ihre Meinung dahin ausgesprochen haben, daß wirkli ein Notstand unter den Winzern vorliegt. Sie leugnen nit, daß der eine oder andere Winzer in seinem Ertrage ganz erz heblih geschmälert worden ist; aber sie sind nicht in der Lage, An- trâge zu stellen, um einem gegenwärtigen Notstande vorzubeugen. Ich babe mit Rücksicht hierauf au die zuerst in der Interpellation ge- stellte Frage dahin zu beantworten, daß die gemachten Festsiellungen einen Notstand unter den Winzern der in Betrat kommenden Weinbaugebiete nit ergeben haben.
Meine Herren, nun sind im Anschluß an die Mitteilungen über das Ergebnis des, Frostshadens im Jahre 1912 eine Reibe anderer Vorschläge gemaht worden, sowobl von den Landwirtschastskammern wie von den Weinbauvereinen, die in der Hauptsache dahin gehen, in eine Aenderung des bestehenden Weingeseßzes vom 7. April 1909 einzutreten und eventuell durch ein sogenanntes Notgesez den Schwierigkeiten des laufenden Jahres Abhilfe zu schaffen. Es handelt ih Bei diesen Vorschlägen in erster Linie um den § 3 des geltenden Weingesetzes, der die räumlice und zeitliche Begrenzung der Zuckerung vorschreibt. Die Zuckerung darf nur bis zum 31. Dezember des be- treffenden Weinjahres vorgenommen werden, das zugeführte Quantum Zuckerwasser darf nicht mehr als ein Fünftel der gesamten Flüssigkett betragen.
Meine Herren, zum Erlaß eines Notgeseßzes liegt meines Erachtens gegenwärtig kaum ein Anlaß vor, da nach den eingegangenen Berichten bereits der größte Teil der Ernte \ich in den Händen des Handels befindet und der Winzer,. der in erster Linie dur den Frostshaden getroffen worden ist, kein Interesse mehr daran hat, die Bestimmungez des § 3 des Weingescßes abgeändert zu schen. Andererseits hat der Handel, der die verhältnismäßig geringen Mostc des Jahres 1912 auf- genommen hat, auch keinen Antrag auf Aenderung des § 3 des Wein- gesezes gestellt, in der Hauptsahe wohl deshalb, weil cer durch den bekannten § 7 des Weingeseßzes in der Lage ist, dur Verschnitt mit dem aus dem Auslande eingeführten oder aus anderen Gegenden be- zogenen Weinen diese Moste wieder für den Konsumenten genußfähig zu machen.
Wenn gleichzeitig — das ist insbesondere von den Weinbau- vereinen der Mosel, Saar und Ruwer geshehen — der Antrag gestellt worden ift, {on jeßt in eine grundsäßliße Aenderung der Bez stimmungen des § 3 des Weingesetzes einzutreten, die zeitliche Bea schränkung aufzubßeben oder auszudehnen und auch die räumliche Be- \{ränkung bei der Zuckerung zu erweitern, so glaube i, daß augen- blicklih diesen Anträgen nicht näher getreten werden kann. (Sehr richtig! rechts.) Das Weingesetz besteht erst seit 1909, und wir haben, vom Herbst 1909 an gerechnet, eigentlih ein ganz normales Weinjahr noc nicht zu verzeichnen. Es fehlen also vollständig die Erfahrungen, die den Grund dafür liefern könnten, in eine Aenderung dieser Be- stimmungen einzutreten, und ih- kann deswegen auch hier erklären, daß die landwirtschaftliße Verwaltung zurzeit nit in der Lage ift, ihrerseits Anträge auf Aenderung des Weingesetes zu stellen. (Sehr idtig! rets.
M Was A S 7 des Weingeseßtes -angeht, so verkenne ih nicht, daß die Möglichkeit, einen Wein als Moselwein _zu verkaufen, der tatsächlich nur 51 9/9 Moselwein enthält, unter Umständen für die Winzer ‘und für den Absaß der Winzerweine eine Schädigung bes deuten kann. Ih möhte aber glauben, daß der Moment no@ nicht geïommen ist, auch au eine Aenderung dieses Paragraphen heran-