1912 / 289 p. 11 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 05 Dec 1912 18:00:01 GMT) scan diff

Délos

S Coluns Znteresse liegt, E ta fl gut wird, troßdem ‘gebt der Reichskanzler bin,

Zrinnere daran, daß Preußen in den 70er Sab

pelt E tftie höôren können. _-

E gnetenhaus ist mit seinem Wunsch fehr hart un ae delt obe, es sieht nicht mit Neid auf uy liebl pauégarten. Wir gönnen diesen gern unseren Brüdern von der gert ammer. Wir find zwar #tets mit Nef der Ansicht,"daß andeln b welche persönliGen —Vorteile ‘für unser Amt. ¡dit be. i:

08 D jer handelt:es fich aber darum, daß man bei der an- ge +LOE {tren pöglichkeit, ins

n Arbeit sich hin und wieder erbolen muß. Hierzu sr E Z fie qu tommen. Nun*fagt die gau gehört die uns Äederzei en »1 :

werde Ht T Pie kosten. Leider find dié Verhandlun CNeE es _„KTOBLeT e : Dn militärdienst-

Tal nteresse wird eben dié Oeffentli{keit aus t {idem ich erfabrert, was vorgebt, und uns tine pGaltet. Nachm uns jeßt nit mehr aefagt, L militärdienitliche Interessen eine

ditüds in Fr, eller s

a erkauft ist es, aber f I,

Ihre Wünsche z1u erfüllen ung, wir dals in größter Heunlichfeit geführt worden, L über diesen wo gegen verwahrt haben, vit ‘Verwendung des Grund

Mar sagt

; eid nir rubig, ihr j N wn, dafür werdet ihr aber zugebaut. Wir L it E FSudgettommission zurückverweisen, dann wird

diëse in der Lage andlungen, in den Bu: ordnetenhauses und den

was weiter hineinzuleuten in die V enbang zwischen den Interessen dz baa essen dés F E Aae, ? Abg. Dr. Friédberg (nl): Ich ‘muß wirkl; , das ordnetenhaus ist geradezu abet eg O

; gegenüber eine große Nückfichtslosinkeit bewiesen. Trotzdem das bgeordneten haus auss-neue den Wunsch bekundet hat, das Nacbar-

bitúck zit erwerben, und zwar in erster Linie zur Anlegung eines

sungsgartens8, ‘dann aber au aùs dem Grunde, weil es im

daß das Grundstü idt ran und 1 b d ohne daß jentand s erfäbrt, und verkauft das Grundstück “an einen Veibetinags Sie Nücsibt, welche der Reichskanzler gegenüber “diesem Hause zu “ehmen bâtte, käme vielleicht dadurch zum Ausdruck, daß dér

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¿fanzler uns selbst hier Rede und Antwort steht darüb T, was jer unternommen hat. -Sie - sehen bei “den Heutigen Verband- S Daß die Regierung nur durch Komnifsare_ vertreten ist, die l alle gewiß sehr “ho shägen. Î\t uun die Nachba1 schaft einer Msbelfirma wirkli folch eine erheblibe Störung, daß deshalb A Núücksichtélofigkeit gègen dieses Haus angebracht wäre? *Déx eut delsminiiter lebt auch in unmittelbarer Nachbarschaft der Möbel- Dio: Er wird geñau’ detselben Velästigungen au8geseßt sein, welche i eichsfanzler befürchtet. Der Reichskanzler muß do glauben, d der Handelsminister fo starke Nerven hat, daß „diesem die Be- digung nit so viel \{hadet. “Der Reichskanzler hat “uns cian@tslos den Interessen privater Unternehmungen preisgegeben. Ich

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S L ren sämtliche militä- catalishen Grundstücke kostenlos an das Reich - abgetreten hat. e den Finänzminister spielt jedenfalls “die Köstenfräge eine-große

“Folle. “Wir tehen nun einer vollendeten Tatsa&e gegenüber und

; ür die-früheren Sünden der Verwaltung büßen. Das-Reich lft iet das Grundstück in der Wilhelmstraße, das Pleßsche Palais g driiter Hand, nachdem es erst vor nicht langer Zeit an diese Gand übergegangen ist, Daß dabei E größer geworden ift, ¡t selbstverständlich. Nach Art. 60 der Verfassung können wir die asuwesenbeit der Minister pe:langen. Ich will äber einen Antrag, Zie Anwesenheit ‘des Ministerpräsidenten zu verlangen, nicht stellen, L er wohl keine Mehrheit im Hause finden würde, aber es wäre gut gewesen, wenn der Ministervräsident alle’ diese {önen Reden

Geheimer Dberfinanzrat Löhle in: Ich mus; die hier nit vertretene apercóverwaltung in Schußz nehmeñ, sie hat in’ den Tauschvertrag Ae die Beschränkungen àufgenomtnen, die voû dem Hause gewünscht den sind. Aus der Begründung der militärischen nteressen kann D 9ibg: Friedberg nicht folgern, “daß in der Antwort “des-Kriégs-

nisters, wie oll ih" mi ausdrüen, „gewissermaßen eine Vor- Megelung falscher Tatsahen liége. Zu militärdienstlihen Zwecken rort qu die Beschaffung von Geld für militärisGe Ausgaben. Dié pharschaft der Möbelfirma- für „den“ Reichskanzler war nicht tas pcibende Moment, sontern die Frage der Schaffung des neuen 1 itárfabinelts. Unter diesen Umständen muß “ih_tür die Heeres- Mitung in Anfvruch nehmen, daß sie nach bestem Wissen eine voll-

en zutrefsende Auskunft gegeben Val me E Ee T fomu! bg. Lid Þbmann (fortschr. Volksp): Der Abg. Friedberg

gte nicht, auf cine Mehrheit für das Verlangen dex Anwesenheit gl inister hoffen zu können. Ih bin hoffnungsfreudiger, i) ftelle

trag, die Anwesenheit des Ministerpräsidenten zu verlangen. zun al „Dr. von Heydebrand undder Lasa (kons.): Ich

Fg nt für zweckmäßig, in diesem Stadium die Gegenwart der alie r#u verlangen. Der Gegenstand ist im einzelnen fo weit Mirhaß „wir in ker Budgetkommission, an die ih die Sache get jiperweisen beantrage, unter Zuziehung von -Kommissaren des E ipräsidenten. und des Kriegsministers sie nochmals erörtern Att: Zum Bef{luß wird man doch - erst nach folhen Erörte-

in der Kommission gelangén. l ofbg. eipp mann (fortschr. Volksp.): Ich habe uur beantragt, 4 Ministervräsidenten zuzuziehen, niht den Kriegsminister, ih criveitere ieSt aber meinen Antrag au auf diesen. Weshalb wix Ch + die Anwesenheit der Minister, die die Sache so weit gebracht aben, verlangen sollen bei einer Angelegenheit, die Uns angeht, ver- ¿he id nicht. Wir haben hier einen berêhtigtèn CEgoismus" zut treiben, und da wollen wir _ uns uicht s{euen, auch vor der Oeffent- sichkeit bon den Ministern Eïklärungèen zu verlangen. y Der Antrag Lipp mann, die Anwesenheit des Minister- räsidenten und des Kriegsministers zu verlangen, wird mit viner- Mehrheit, ‘die bis in die Bänke der Rechten hineinreict, angenommen. Die weitere Verhandlung über piesenGegenstand muß deshalb vertagt werden. Abg. Dr. Friedberg (nl.) bemerkt persönli gegenüber dem Regierungskommissar, daß zer selost es nicht gewesen sei, -der zuerst von Vorspiegelung falscher Tatsachen gesprochen habe. Es folgt die Jnterpellation der Abgg. Ar-0 n- sohn u. Gen. (forishr. Volksp.): „Jst der Königlichen Staatsregierung das Vorgehen des Polize:präsidenten und der Abteilung für Feuerwehr des König- jihen Polizeipräsidiums in Berlin gegen den Verein Berliner Feuerwehrmänner bekannt, und was gedenkt fie zu tun, um die berechtigten Interessen der beteiligten Feuerwehrleute zu s{chüßen und den Bestimmungen -des Reichs- vereinégeseßes Geltung zu vershaffén 2“

Auf die Frage des Präsidenten erklärt sih der tinister des Junexn Dr. von Dallwi b zur Beantwortung der Jnterpellation bereit.

Abg. Ko p {ch (fortshr. Volksp.) führt zur Begründung der Sntervellation aus: Die Furt“ vor dem Ausbruch eines Feuers ist ering, wo eine geordnete Feuerwehr besteht, die das Vertrauen der Bevölkerung genießt. Es ist nicht einzusehen, weshalb die Stadt Berlin nit volle Selbstverwaltung für die Feuerwehr haben soll. Bei unserer Interpellation handélt es fich darum, ob das Verhalten des Polizeipräfidenten gegen“-die Betliner Feuerwehr geseßlich ist, vder ob es dem Vereins- und Verfammlungsreht widerspricht. Hâtte-man rechtzeitig Untersuchungen über die Lage der Feuerwehrleute angestellt, so wäre der Konflikt nicht bis zu der jeßigen Höhe gekommen. Der Verein der Berliner Feuerwebrleute {teht durchaus auf

F yaterländishem Boden und hät bisher unbeanstandet bestanden:

Jegt aber wurde plöglih ein Druck ausgeübt, daß sämtliche Char- gierten austreten müßten. Infolgedessen wurde eine Aenderung der Statutenbestimmungen notwendig, wonach Char ierte im Vorstand fißen müssen. Dieje Statutenände ung wurde äber nit genehmi t, es wurde vielmehr eine Aenderün . dahin’ verlangt, daß nur aktive Feuerwehrleute Mitglieder des Vereins werden dürften. Der: Redner icildert weiter die einzelner Phafen des Konflikts und weist {ließli darauf hir, daß; die aktiven Mitglieder auf Befehl dés:Polizeipräfidenten gezwungen wurden, aus “dem Verein auszutréten. «Viele vermerkten,

fäbrt der Redner fort, auf ibrer Austritt8erklärung ausdrücklich : „Auf Befehl des Polizeipräsidenten“. Der ia an den Verband deutsher Berufsfeuerwebrmänner wurde nicht gestattet, weil der Polizeipräsident meinte, daß in ‘diefem Verbande auc) über die Ver- besserung ‘der Lage der Feuerwebrmänner gesproe! würde, und daß alle, die bre’ Lage verbessern wollen, Sozialdemokraten fein müßten. Wenn das der Fall ‘wäre, dann? würden - in diesem-Hause mehr als sechs Sozialdemokraten fißen. Als ein Geweiobeworjteber von seinem Vorgeseßten darüber Pelebrt „werden -Jollte, «woran er einen Sozialdemokraten erkenne, und ihm gesagt wurde, Sozial- ofraten seien Leute, die immer mehr verlangen, jagte der Gemeinde- vorsteher: „Ja, ja,- ih weiß schon, der-Herr Pfarrer und der Lehrer“. Es-ist bemerkenäwert, daß zu der gleichen Zeit, in der in Berlin -gegeu die Feuerwebrmänner porgegangen- wurde, das - gleidhe Vorgehen -aus Dresden, “Breslau, Danzig und anderen Städten gemeldet wurde. 08 geigt do, --daß Hier -ein absichtliches, - generelles Vorgehen der Borgefepten gegenüber den Vereinsbejtrebungen - der - Feuerwehr» zuanner vorliegt. E8- wird ja ‘regierungsseitig immer er lârt, - daß das Vereins- - und Versammlungsre@t der B mten Feineswegs illusorisch" sei, “daß ibnen dieses Becht vielmebx als Staatsbürger zustehe. “Aber “aus ‘dem Vorgehen des Polizeipräsidenten er- seben wir, daß man bestrebt ist, dieses Necht den Beamten zu beschränken. Dieses Vorgehen ist geleizwidrig ¿und muß eradezu unmoralisch auf die Untergebenen wirken. Man sollte do scharf unterscheiden zwischen dien tien Pflichten und den Rechten - des Staätsbürgers. ‘Das Vereinsrecht ist ein Stück des- Bürgerrechtes, und & darf nur. beschränkt werden im nacgewiesenen- Interesse des Dienstes. Der Koglitionsgedanke liegt in der Zeit, und das Parlament die Pflicht, darau abhängi

Ln en smd. -Der-Staat kann “in

N ee auf die, Mitarbeit der 2 "Millionen Beamten unseres Deutschen Reiches nit verzichten. Ich ersuche den Minister, : dabin

wirken zu wollen, daß entsprehend bem Geiste der Gefeigebung auch

dem Verein der-Berliner Feuerwebrmänner sein Recht wird.

Minister des Innern Dr. von D allwigt:

Der Herx. Vorredner hat seine Ausführungen damit begonnen, daß ‘die / Angelegenheit, die den Gegenstand der Erörterung - bildet, bereits“ am 30. April dieses Jahres ‘tas hohe Haus beschäftigt habe. Er hat “erwähnt, das Herr Abg. Dr. Schroeder das Verbot des Beitritts Berliner Feuerwehritänner “in ‘den “Verbänd“ Deutscher Feuerwehrleute in Dortmund zur Sprathe gebracht und am Schlusse seiner Ausführungen mich ersut habe, festzustellen, ob die Behandlung, die dem Feuerwehrpersonal bei dieser Gelegenheit zuteil geworden sei, mit den” Bestimmungen “des Vereins? und -Versammlungstechts vereinbar wäre. :

Der Abg. Kopsch hat es als etne Rüctsichtslosigkeit der Staats- regrerung gegenüber dem hohen Hause bezeichnet, daß. “auf * diese Aeußerung eine Antwort nit ertolgt sei. Jh glaube, daß dieser Vorwurf unzutreffend und unberetigt ist. Ih babe alsbald nah Ab- {luß der dritten Lesung zu den Aeußerungen des Abg. S{hroeder Bericht erfordert. Dieser Bericht ist eingegangen. Es hat si aber eine Gelegenheit; Auskunft zu erteilen, * bisher * nit geboten und konnte fih auc nit bieten, da das Abgeordnetenhaus “dên Sominer über vertagt gewesen ist. Jh muß also den Vorwurf einer Rücksichts- losigkeit diesem Hause gegenüber aus diesem Anlaß zurückweisen. (Brâävo! rets.) “* Ó f

Inzwisthen haben si ‘die Gegenfäße, die der Abg. Sthroedèr damals__erwähnt hat, derartig - zugespißt, daß sie zu einem ernsten Konflikt zwishen dem Verein Berliner Feuerwehrmänner -und dem

Beamten- inem eigenen

Berliner Polizeipräsideftten geführt “haben, den i mit dem Abg. Kopf bedaueré, wenn ih au abweichend von ähm diè Schuld nit

dem Polizeipräsibenten, sondern demjenigen Téil dêr Vereinsmitglieder beéimessen muß, ter “den Bogen “überspannt hat. Der Abg. Kop\sch hat “den. ‘Sachverhalt,

Gründung des Vereins und die Zwecke ‘des Vereins im wesentlichen

zutreffend dargestellt. Ich möchte hinzufügen, daß dur die Säaßungen ausdrücklih die Erörterung dienstliher Angelegenheiten untersagt ist, und daß in der Geschäftsordnung dieses saßungsmäßige Verbot “noch) dahin’ erläutert ist, daß über dienstliche Angelegenheiten betden Versammlungen des Vereins “nicht ‘debattiert werden darf. Der Anschluß der Pensionäre ist übrigens nit von seiten ‘des Polizet- prâsfidiums oder der Abteilung für Feuerwehr seinerzeit gewüns{cht worden, sondern der Wunsch ist aus der Mitte des Vereins an die Feuerwehräbteilung berangetreten, und’das Polizeipräsidium hat biesem Wunsch stattgegeben. Die gegenteilige Behauptung des Herrn Abg; Kopsch trifft nit zu.

Alsbald “nach der Begründung des Vereins machte \ih in ihm das Bestreben: geltend, dem Verbande Deutscher -Berufsfeuerweht- männer in Dortmund beizutreten. Dieser Verband bezweckt saßungs- mäßig die Förderung der beruflihen und materiellen Juteressen seiner Mitglieder. - Er zerfällt in Zwetgvereine, die * ver- pflichtet sind, die Beschlüffe des Verbandes auszuführen und seine Bestrebüngen nah Kräften zu unterstüßen. Angesichts dieser gegensäßlichen Vereinszwecke und angesichts gewisser Tendenzen, die in - dem Verbande Deutscher Fêuerwehrleute hervorgetreten find, und auf die ih näher näher eingehen werde, bat der Polizeipräsident es mit der Difziplin inder ihin unterstellten Feuerwehr nit für vereinbar erahtet, daß deren Angehörige dem Dortmunder Verbande beitreten, und “hat ihnen den Beitritt untersagt. Troß dieser Ver- fügung sind die Erörterungen über den Anschluß des Berliner Vereins nicht zur Ruhe gekommen. Es bildeten si zwei Parteien, von denen die eine’ dauernd für den Anschluß agitierte, während die andere ih ablehnend verhtelt.

Die für den AnfGluß an den Verband agitierenden Mitglieder wollten ihren Zweck dur eine Aenderung der Saßung, die an sih den Anfc@luß unmögli matt, herbeiführen. Hierüber kam es inner- halb des Véreins zu Reibereien und Streitigkeiten, denen die Char- gierten ein Ziel zu seßen suchten, indem sie die Anregung gaben, daß der Verein sich in seine drei Gruppen auflösen sollte, d. h: es sollte die aktiven Mannschaften, die Chargierten und die Pensionäre je einen besonderen Verein bilden, es sollten aber na wie - vor die Unterstüßungsansprüche der einzelnen Vereine aus einêr gemeinsamen Unterstüßungskasse bestritten werden.

Bei der Erörterung diefes an sih dürcaus diskutablen Vor- schlags kam es nun zu groben Ausschreitungen. Die überwiegend aus den Chargierten bestebende Minderheit wurde in den Versamm- lungen niedergeschrien; sie wurde, wie es in den zahlreihen mir vor- liegenden Meldungen der Chargierten heißt, au8getrampelt und aus- gepfiffen. Der Erfolg war, daß die Chargierten aus dem Verein ausshieden und einen neuen Verein bildeten, und zwar nicht etwa auf Dru der Abteilung, nit auf Dru des Branddirektors, sondern; wie aus einer Erklärung der Chargierten ‘hervorgeht, die in der „Post“ alsbald nad ‘dem Erscheinen des von dem Herrn Vorredner zitiecten Artikels in“ der „BVossischen Zeitung® * veröffentlicht

Ihre Mitglieder sind kraft ihrer Anstellung,

insbesondere au die Vorgänge bei dèr

wurde, aus freien Stücken, weil sie #lch die Behandlung, die ihnen damals zuteil geworden war, ulcht weiter hatten gefallen lassen wollen. Jh habe deu Artikel hier und könnte ihn verlesen; aber ih glaube, daß das einstweilen nicht erforderli ist. Auch diese Erklärung ist aus freien Stücken seitens der Chargierten erfolgt. ) L uts Ï

Nun ergab sich die Shwierigkeit, einen ordnungsmäßigen Vereins- vorstand, eine ordnungsmäßige Vereinsleitung zu. bilden, da saßungs- mäßig, wie der Herr Vorredner fchon gesagt hat, der Vorstand sowohl wie der Beirat zu-einem Drittel aus Ghargierten bestehen müssen - Hier griff_der Branddirektor ein und schlug dem Verein eine Neu- regelung vor auf der Grundlage, daß die in dem Verein zurück- gebliebenen Mitglieder, also die. Pensionäre und die aktiven Mann- schaften, si auf einen uur aus aktiven Mannschaften bestehenden Vorstand einigen sollten, (Abg. Cassel: Mit welhem Recht?) In einem Schreiben vom 13, August des Jahres erklärte der Verein sich hierzu bereit, verlangte aber eine \chriftlihe Zusage des Polizei - prâsidenten des Inhalts, daß die Feuerwchrabteilung des Polizei- prâsidiums dem Verein \{hriftlihe Garantien geben solle, daß. sie einer gesunden Entwicklung des Vereins künftighin nit mehr hinder- lih im Wege sein werde. (Hört, hört! rets.) Hierdurch. sollte der Polizeipräsident genötigt werden, den von ihm beanstandeten Anschluß an den Verband deutscher Berufsfeuerwehrmänner gutzuheißen. Die Art und Weise, wie hier seitens der im Verein verbliebenen aktiven Mannschaften ihrer vorgeseßten Behörde, dem Polizeipräsidenten, Bedingungen vorgeschrieben wurden, war durchaus ungehörig und in hohem Maße unzulässig. Der Branddireltor lehnte -daher ein Ein=- gehen auf diese Bedingungen ab, : i 1;

Nun aber übergaben die Mannschaften auf Veranlassung ihres Vorsißenden und unter Mitwirkung eines ad hoc bestellten Rechts- anwalts die Angelegenheit der Presse, um unter dem Druck der öffentlihen Meinung eine threm Wunsche genehme ‘Haltung des Polizeipräsidiums in der Frage des Anschlusses an den Verband deutscher Feuerwehrleute herbeizuführen. Nach dieser Wendung der Sade untersagte der Polizeipräsident den ihm unterstellten Feuerwehr- männern das fernere Verbleiben in dem Verein, ließ thnen aber zu- glei eröffnen, daß nihts -dagegen einzuwenden sei, wenn sie nah ihrem Austritt sich zu einem neuen Verein zusammenschlöfsen ohne “Beteiligung x Pensionäre. (Zuruf links: Wie - komt er denn-dazu?) ; h

_Meiné Herren, dàs ist der Sahverhalt, aus dem si zum Teil auch die Gründe, die für den Polizeipräsidenten maßgebend gewesen sind, -ergebên dürften.

Für die Beurteilung des Sachverhalts wird es wesentli auf zwei Punkte ankommen : Erstens {t die Stellung der Berliner Feuer- wehr zun Berliner Polizeipräsidenten in Betracht zu ziehen und im Zusammenhang dämit das Recht ihrer Angestellten und ihrer Mit- gliedèr, f in einem Berufsverein zu betätigen. Zweitens wird die Haltung und' wetden die Tendenzen, die in dem Verband deutscher Feuerivéhrleute in Dortmund _Hervorgetreten find, näher zu würdigen fein. L : E

Die Berliner Feuerwehr ist dem Polizeipräsidenten unterstellt. hre Pit Ernennung, ihrer ge- samten dienstlichen Verhältnisse staatlihe Beamte es kann dahin-- gestellt bleiben, 0b mittelbare oder unmittelbare jedenfalls sind fie staatliche Beamte und gehören einer aus brandtecnishen Gründen milifärisch organisierten Truppe an. Als staatliche Beamte unter: liegen . die Feuerwehrmänner dem Disziplinargeseß, betreffend die Diensivergehen der nihtrichterlißen Beamten, vom 21. Juni 1852, Die Disziplinargewalt {teht dem Polizelpräsidenten und in beshränktem Umfange dem Branddirektor, dem unmittelbaren Leiter der Feuerwehr, zu. Bei dieser Rehtstellung kann es meines Dafür- haltens keinem Zweifel unterliegen, daß diese Behörden dur das. Reichsvereinsgesez nicht behindert sind, den Feuerwehrmännern die im ‘dienstlichen Snteresse erforderlihe Beschränkung bei der Ausübung ihrer Vereinsbetätigimg vorzuschreiben und das Vereinsleben der im ' Verein organifiettén Feuerwehrmänner zu überwahen. (Sehr ri@tig!. rechts.) Wie bereits der Herr Vorredner ausgeführt hat, ist bei den Kommissionsberhandlungen des Neichstags über das Reichsvereinsgestts im Jahre 1908 ausdrüdlih festgestellt worden er hat felbst den Passus zitiert —, daß die Behörden berechtigt And, ihre. Beamten von solchen Vereinen und Versammlungen fernzu=- halten, welche dem Wesen des Becintentums widerstreiten, und der damalige Herr Staatssekretär des Innern hat, wie gleiWfalls erwähnt worden ist, ausdrückliÞ bei den Be- ratungen des Geseges erwähnt, daß es nicht angängig sei, durch ein Vereinsgeseß über die besonderen Beziehungen hinwegzugehen, welche zwischen Beamten und Behörden bestehen. (Sehr rihtig! rechts.) Die Beamteèn sind somit - vereins- und versammlungsberechtigt; sie unterliegen aber bei ihrer Vereinsbetätigung denjenigèn Beschränkungen, welche fich im dienstlichen Interesse als erforderli erweisen. - (Zuruf links: Was ist dienstlih ?) Demgemäß waren der Polizeipräfident sowohl wie der Branddirektor berechtigt wie verpflichtet, ‘das Vereins= lebender Feuerwehrmänner, wie es si im: Berliner Verein abspie"te, zu Tontrollieren und aus dienstlihen und difziplinaren Gründe: den Feuerwehrleuten Beschränkungen aufzuerlegen. Von diesem Rechte hat der Polizeipräsident Gebrauch gemacht, als er den Feuertvehrleuten die Zugebörigkeit und den Anschluß an den Verband Deutscher Feuer- wehrleute in Dortmund untersagte. Dieser Verband ist, wie ih zur Vec- meidung von Mißverständnissen vorweg erwähnen will, keine \ozial- demokratische Organisation, im- Gegenteil, er hat in der Julinummer seines Verbandsorgans noch ausdrücklich erklärt, daß er fozialdemo- kratische Tendenzen“ nit verfolge, daß er vieluiehr wie die übrigen Beamtenvereine auf nationalem Boden stehe. - Er hat auch zweifellos in thm vorhandenen Strömuüngen auf Anschluß an den \ozialdemo- kratishen Verband der Gemeinde- und Staatsbeamten bisher Wider- stand“ geleistet. Anderseits gibt die Art und Weise, wte auf dem Verbandstagen und in dem- offiziellen Vetbandsorgan das Vertrauens verhâltnis, das notwendig bei der Feuerwehr zwischen den Maayu- schaften und ‘den Offizieren bestehen muß, geflissentlich untergraben wird, zu {weren Bedenken Anlaß. (Séhr richtig! rets.) Meine Herren, ih gestatte mir, nur etnige kurze Beispiele zu zitieren. So

schreibt das Verbandsorgan des “Verbandes deutsher Berufsfeuer-

wehrmänner: Der Verband kann seine Aufgabe nur lösen, wenn die Bragd- direktionen den Feuerwehrmännern fo weit entgegenkommen, daß sie die Feuerwehrmäñner als Menschen men\{li behandeln