1912 / 290 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 06 Dec 1912 18:00:01 GMT) scan diff

(fortidhr: Bolkäp.): Das Wasser De h 1 i wichtigsten Geseße Und die Er- Fi Wunsches. aller “beteiligten Kreise.

0 furzer Zeit beraten wetden konnte, das ist in | enst ‘der Staatsregierung. _ Tatsächlich Staatsregierung (und den darin nieders cinen feinen Blick zusprehen. Die Mitglieder - fämtliche “Parteien dieses Hauses- ‘verdienen aae cinen Dank dafür, daß fi e

le an den großen C seyes nicht gerüttelt haben. Jch.*redne** dazu’ as moderne

geseb ist das u J - seit ublifation! des * allgemeiner Land- E eines 0e i ube L ehntelangen

ur der

Snstitut der Verleihung und der Aus- ch den wirtschaftlihen Interessen ‘regelt. jdernes Vorgehen | voll rirlsastlicher An- {e Bildung von Zwangsgenossenschaften“ ist “zu D sserläufe zu unterhalten und“ für -ihre Rein- n Eine “der großen Jdeen war auch “der as Wegerecht hier einen Notzugang zu den

ing! ‘vorsah. Es ‘ist’ bedauerlich, “daß er Paragraph. mit feiner Entschädigungs: len is. Auch die Einrichtung des Wasser- “mit Freuden, Einen Vorzug, der in adt Ut, sehen wix ferner“ ¿in der tor Uferanlieger an den betreffenden Strömen, C Unterhaltungspflicht des Staates und der Ufer- H hr über die Beteiligung tes. Stagtes und. der

die “pen

au der Wasserläüfe zweiter Ordnung sind g Geseßes- Natürlich hat das Geis au Vehler, G baß es nicht umfassend genug it. Allerdings gde

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d l ag. kaum wesentlid anders beschlossen - Gejeß wird aber keinen Grfolg haben, wenn nit ndesitaaten ähnliche oder leite Beltiunmungen Geschieht dies nicht, so 1 die unausbleibliché

L rie nah anderen Bundesstaaten abwandert; f unsete Ö ingen vorhanden sind. Die Vershmußung det g ert D9 béren Butidesstäaten wirb "immer größer! werden, Ströme vésgleichen. Däs: Geseh soll durch Val

cer Grat treten. Wir hoffen und erwarten, daß diese

in Ka nicht früher erlassen wird, bis die Verhältnisse Perordn idesstaateñ so ‘géregelt ‘wetden, daß sie unseren etn Bi yrechen. Meine politischen Freunde bedauern, gen 7s gelungen ist, bs Gemetneigentum“ in diefem ‘en N zu bringen, daß die Wasserläufe Privateigentum ane n. Hier wird der Fisfalismus Gelegenheit tes, Mert abözuleben. Meine politischen Freunde d 0 trauen in dieser, Beziehung nicht unterdrücken, c Menken gegen die neuên geseßlihen Vorschriften; qud) P hestehende Rechte aa eds Hier müßte-cin griffe: in diesen Rechten und zwischen den Interessen der éunden werden. L L i y/ : (Zentr.): Das Geseg weist“ erheblihe Vorteile auf.

Porteile ist die Rechtssicherheit guf wasserwirtschaft-.

‘Diese Rechtssicherheit liegt zunächst in der Einheit

Presse ist. vielfah von einem Gegensaß Sa

Fug de Landwirtschaft und der Industriè gesprochen

Brit s Folusführungen sind aber niht ganz zutreffend.

M 31 Qlese ¡# allerdings diejenige, welhe am meisten dié F t qustrie {mußt âber sie braucht doch ‘auch reines F Juf Ve ieits braucht die Landwirtschaft am meisten gf “Ande Fränken des Viehs usw., aber au die Lands Gt gastt Finigt die Wasserläufe, 3. B. durch: Brennereien.

e i hat sowohl_‘auf die Interessen der » Industrie et ressen der Landwirtschaft Rücksicht genommen, und ih

s durch das Geseß ein befriedigender Ausgleih ge?

c h Der Zwed unserer ganzen Rechtsordnung liegt e Interessen des einen nur so weit berüctsichtigt 0b, Interessen des anderen : au daneben bestehen i diesem Gesichtspunkt hat die Kömtmission gehandelt. wan Wunsch schließen, daß dieser grundlègende Gifichts-

\ Durchführung des Gesetzes an "in “der Praris* Bi t imt.

für Landwirtschaft, Domänen“ und Forsten von Schorleme t: In! Die freundliche Beurteilung, welche dem gegen- n Geseßentwurf? auh nah; dem Ergebnisse der / von. allen Seiten dieses hohen Hauses zuteil ge- ¡ X qu die Königliche Staatsregierung .und die in erster ¡is A landwirtschaftliche. Verwaltung und vor allem auch au welche sich in jahrelanger, rafsiloser Arbeit um das n ‘dieses großen Gesezeswerks' bemüht haben, nur mit andi ilen. Fh habe auch vom Standpunkt meines A feinèn Anläß, das Lob und die Anerkenriung einzu-

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i E x Kommission am Heutigen Tage ausgesprochen i j e A E gerade bei den Mitgliedern der Kommission dir f ‘il I atélanger Beratung die Ueberzeugung gefestigt, daß das h 4 fh s der Königlichen Staatsregierung Hand in Hand ge- A J egentor dem Bestreben der Kommission, an dem Grundgedanken. 13 E t esegeswerks festzuhalten, und so ist für: die. zweite L Mia großen Entwurf zustande gekommen, der troß mancher Aende- die Ping io {@ kann ohne weiteres sagen, auch Verbesserungen doch es Fangti nd Grundsäße unverändert gelassen hat. j of D jeitende Herren, nah dem Ergebnis der bisherigen Beratung v j i = mich keinem Zweifel unterliegen, daß dieser Entwurf

fte pye in diesem hohen Hause ohne Havarie . passieren elt, M die ie A candensielu: In diesem Hause!) Ich ‘glaube, her Fg it erforderlich, daß ich im gegenwärtigen Augenblide noch en Fiitn

[F n Vorrednern berührten Bestimmungen des en Bo die i i0 veit dieselben grundsäßlicher oder allgemeiner and D R gebe nur eine Frage, die meines Grachtens auch in e i Naldebatte gehört, möchte ih auch meinerseits nit unbeant-

e F Gen 4 lassen. nun hat mit Recht darauf aufmerksam ge- de: ver Abs e Mserliufe, u bio es (handelt: nidt F 4 daß r preußishen Gebiet angehören und demnach iner s lei ließlich demnächst diesem Geseße unterliegen werden, tat F Pte die Oberlieger andere Bundesstaaten sind, _ die nicht die

‘ah, Mui 6 vielleidt au nicht die strengen Bestimmungen haben,

telle F, S2 esezentwurf für Preußen enthält. Ich A v pet gegenwärtige Woll i, Die Gründe, welche den Erlaß Uhr Fim das R esezes unmöglih machen, sind bereits bt früherer ats: Reijswa Abtiect worden; aber eines steht fest: die landwirt- 7 heit hier stung wird in Uebereinstimmung mit den übrigen 0 liche lia Ressorts unter allen Umständen dafür Sorge igten e dee im Wege geseßlicher Bestimmungen oder durch n, daß entw mit den übrigen Bundesstaaten eine weitere Ver- E sere Masserläufe in Zukunft verhindert werden wird. fnigun 19 !)

ot t (Soz.): Nicht nur die Wasserläufe, s n Gerodser und das- Grundwasser sind ein mee P fntecn au i unseres nationalen Gigentums, daß ein Geseß, c es Stü Frage befaßt, naturgemäß von ub das Interesse“ der ge]amten Bkz

c Bedeutung if un Es unterliegt keinem

nes Anspruch nimmt.

for,

weittragende Paelterung n

Zweifel,

«wasser und stehenden Gewässern im S

[leihung Nachteile entstehen können, die zurzeit noch niht zu über-. sehen find. Die

„Interesse gêtan haben.

daß, wenn das Gemeineigentum an den Wasserläufen und dém Grund-

| Î ( „zum Ausdruck gebracht worden wäre, dics dann ein korrefterer und für das Gemeinwohl nüß- licherer Ausgangspunkt gewesen wäre. ‘Es ist von dem Vorréednèr in etner sehr einleuchtenden und klaren Weise zum Ausdruck ge- bracht worden, * daß man’ in“ gewlssem Sinne. die Kämpfe, die fich um einzelne Stellen “dieses Geseves abgespielt haben, als Klassen- kämpfe bezeihnèn inuß. Die Industrie i ebenso wie ‘die ‘Land- wirtschaft - in--außerordentlihem- Maße an den Wasserläufen inter- essiert, und daraus ergeben fih ja so eminente Gegensaßze, Aber añdererseits muß man auch in Betracht ziehen, daß in weitem Um- fange eine Personalunion zwischen dem landwirtschaftlihen und dent industriellen Kapital sih vollzogen hat, da viele Junker an industriellen Unternél:murigen finanziell beteiligt find, Es wird nicht bestritten werden “können, daß dur die rücksihtsloseste Aus-

“nügung der Wasserläufe für die Interessen der Industrie die ganze Bevölkerung leidet:

: Auch ‘mit ‘dem-Gemeinwohl ist es- eine mißliche Sache, da dieser Begriff nirgends klar definiert ist. Gerade E den Bestimmungen über die Suameasebung der Genossenschaften it. das Gemeinwohl nit beachtet worden. Es ist für diese. Frage von entscheidender Bedeutung, ob die Genossenschaften nur Aufgaben im Interesse des Gemeinwohls lösen sollen oder ob Grund- säße Geltung haben, die das Gemeinwohl in den Hintergrund stellen. ir werden nicht viel Gutes von den Wafsergenofsenshaften zu! et- warten haben, da das ‘,öffentliche Interesse“ ‘bei der Cis amctesleltni der Genossenschaften nit. berücksiGtigt is. Der Gemeingébrau ist allerdings in diesem Geseh in liberaler Weise umgrenzt worden, aber sämtliche Bestimmungen“ über den Gemeingebrauch \ind eine lex ¡mpsrfecta, dênn die Durführung des Gemeingebrauhs ist an keiner Stelle wirklich gesichert. Der Gemeingebrauch müßte mit Stachel- draht umgeben werden, um ihn zu“ schüßén, - aber unbesehen- sind unsere Anträge abgelehnt; nicht einmaldie Kontrolle des Parlaments is zugelassen worden. Mit Interesse des óffentlihen Wohls sind wir einperstanden und“ des- halb auch mit dem Institut der Verleihung, aber wir. wollen Rechts- garantien dagegen, | daß etwa ‘die “Privatrechte der Eigentümer, die z. B. viele kleine Unterlieger sein können, beschränkt * werden, um dann Privatrechte für Großindustrielle zu schaffen und diesen eine’ -Monopolstellung zu geben. Wir fürchten, daß aus der Ver-

jeßigen Mißstände haben ih nicht auf Gründ des beitehenden Rechts berausgebi (9: 1A 6 Seit

: 1 8gebildet, fondern die Behörden nicht ihre Pfliht und Schuldigkeit- im öffentlihen

Damit {ließt die Generaldiskussionm Zum § 1 beantragen die Abgg. Bitta (Zentr.) und Dr. von Kries (kon}.). die Abänderung: „Grundstücke, die zur Fischzucht oder Fischhaltung mit Wasser bespannt werden und mit einem Wasserlauf nur dadur in Ver- bindung stehen, ‘daß sie mittels fünstliher Vorrichtungen aus- dem _ Wasserlauf gefüllt oder in diesen - abgelassen werden, gelten “nicht als Wasserlauf“. (Der Beschluß zweiter Lesung laütet: „Grund- __sffüde, die zeitweilig mit Wasser bespannt | werden“ und keinen be- ständigen Abflúß haben, gelten nicht als Wasserläufe:“) / Abg. Lieb er (nl.) beantragt, in dem Antrag Bitta hinter „Sishhaltung“ einzuschalten : „oder zu sonstigen Zwecken“. _ Abg. Dr: von Krtes (kons.) begründet seinen Antrag unter Hinweis auf die gebräuchlidste Art der Anlegung * von ‘Fischteichen, die man: nit als N: ansehen ‘dürfe. “Er hat aber Bedenken gegen die Ausdehnung seines Antrages ‘nach dem“ Antrage Uébér. bg. Lieber (nl) befürwortet seinen Antrag; ‘der Antrag

-Vitta fei zu èng gefaßt.

Minister. „für Landwirtschaft, Dr. Freiherr. von Scho a E

.

Meine Herren! Jch kann in Zustimmung zu den Ausführungen

Domänen und Forsten

“des Herrn Vorredners bestätigen, daß die Auffassung der Staats- regierung dahin ging, Laß bereits durch die Bestimmungen im § 1 in

der Fassung des Regierungsentwurfs die Juteressen der Fischteichs besißer insofern genügend gewahrt seien, als die nicht von einem Wasserlaufe durflossenen eigentlichen Fischteihe niht zu den Wasser- läufen im Sinne. des Gesezes gehören würden. Mit Rücksicht auf die große Beunruhigung, die nunmehr in den Kretsen“ der Fischteich: besiger Play gegriffen und zu den gegenwärtigen Anträgen geführt hat, habe ih kein Bedenken, auch meinerseits die Annahme des An- trages Nr. 834 zu empfehlen. Von dem Gesichtspunkte ausgehend, daß au der Antrag 834 eigentli nur eine Deklaration der bereits im Geseße festgelegten Bestimmung enthält, würde ih au grund- säglihe Bedenken nicht dagegen zn erheben haben, daß die im Antrag Nr. 886 vorliegende Erweiterung dur die Worte „oder zu [\onstigen Zwecken" ebenfalls die Zustimmung dieses hohen Hauses findet.

Im übrigen möchte ich, da gerade von Fischteichen die Rede ist, doch darauf hinweisén, daß dur die im hohen Hause bereits ange- nommene Zusaßbestimmung des Abs. 2 des § 25 der Gemetngebrauh bei den Fischteichen eingeshränkt worden ist, die nah dem § 1 zu den Wasserläufen zu rechnen sind, und daß ferner der noch vorliegende Antrag Nr. 8233 ebenfalls die Möglichkeit gibt, die Einbringung von Fischfutter.in die Wasserläufe zum Zwecke der Ernährung der Fische, sicher zu stellen. Jch glaube also, daß die Interessen der Fischteich besißer nah jeder Richtung gewahrt erscheinen.

Auf einige Bemerkungen des - Abg.“ S tul l (Zentr.) er- widert der

Minister für Landwirtschaft, Dr. Freiherr von Schorlemer:

Ich kann die Auffassung des Herrn Vorredners als zutreffend bezeihnen.

§1 wird mit den Anträgen Bitta und Lieber ange- nommen.

Zu 8 18 befürwortet

Abg. Lippmann (fortshr. Volksp.) einen von seiner Partei beantragten Zusaß, wonach auf Verlangen der Anlieger an Seen ihnen in einer. gewissen Begréènzung das Eigentam -an den An- landungen, Grdzungen uñd trocken * gelegten : Randflächen gegen Ent- schädigung zu überlassen ist. C nS

__ Cin Negierungskommissar erklärt, daß die Regierung einen Anlaß zu ‘diesem Antrage nicht anerkenne und ihm nicht zu- stimmen könne.

Abg. Graf von Wartensleben-Nogäfen (fkonf.) äußert ebenfalls Bedenken gegen den Antrag. i S

__ Abg. Ho ff (forischr. Volksp.) hebt hervor, daß es der Billig- keit entspräche, den Anliegern ein solhes Eigentumsrecht zu geben, damit ihnen der Zugang zu den Seen erhalten bleibe. Die Rechte des Eigentümers eines Sees würden dadur nicht beeinträchtigt.

Die Abstimmung wird vorläufig ausgeseßt, bis eine andere Fassung für den Antrag der Volkspartei vorgelegt ist.

20 führt die \chädlihen Stoffe an, die nicht in einen Wasserlauf eingeführt werden dürfen, um ihn nicht zu ver- unreinigen. :

Abg. Dr. von Kries Sa befürwortet einen Antrag, wo- nah dieses Verbot nit für das Ginbringen von Fischnahrung gelten soll. E es /

Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forstén Dr. Freiherr von Schorlemer:

Domänen -und Forsten

der Beschränkung des Eigentiüms im |

den Kanälen Anlagen im Schiffahrtsintérésse: verhindere.

Fh habe schon vorher bemerkt, dasz ih gegeit die Annahme des Antrages fein Bedenken habe, und mêchte das hiermit wieterholen. 8 20 wird mit dem Antrage des ‘Abg. Dr. von Kries angenommen. io t ; 8.95, der die Benußung der natürlichen Gemeingebräuch regelt, wird nah furzer den Abgg. von Böhlendorff - Kölpin

Wasserläufe zum Debatte zwischen _(kons.) und

4Lieber (nl.) und dem Unterstaatsfekretär im Ministerium der

öffentlichen Arbeiten Dr. Freiherrn von Coels von der Brügghen angenommen. : i

Nach § ‘36 hat der Eigentümer des Wajserlaufs den (Se- meingebräuh nicht unnüß zu erschweren. Wird im Wasser- lauf erster Ordnung von dem Eigentümer! im Anschluß an die Ufergrundstücke Neuland künstlich geschaffen; so hat der Eigen- tümer den früheren Anliegern den Zutritt zum Wasser zu ge&- statten, soweit dies zur Ausübung des Gemeingebrauchs in den bisher geübten Umfange erforderlich. ift. ;

Abg. E cke r - Winsen (nl.) und Gen. beantragen, die Worte „in dem bisher geübten Umfange“ zu streichen.

Abg. Dr. von Kr ies (kons) empfiehlt einen von ihm gestellten Antrag, der denselben Zweck dadur erreichen will, daß die ganze Bestimmung gestrihen werde, mit der Begründung, daß die volks- wirtschaftlih nußlthe Schaffung von Neuland gefördert werden könne, ohne die früheren Anlieger zu [chädigen.- i

V

Es Ein Negterungskoiiimis sar empfiehlt den Antrag von ies.

Abg. Lieber zieht den: Antrag Ecker zugunsten: des Antrages von Kries zurück.

§36 wird: nah dem Anirage von Kries angenommen. _

47 schreibt u. a. vor, daß bei einer Verleihung auf

geit der Unternehmer. die Verlängerung der Geltungsdauer der

Verleihung mit den inzwischen erforderlich gewordenen Verände-

rungen beanspruchen fann, soweit nicht überwiegende Rücksichten

4 des öffentlihen Wohls entgegenstehen.

2 Abg. Dr. Röchling (nl) emvfiehlt einch Antrag seiner Freunde, wona die Worke „nit den inzwischen erforderli ge- wordenen Verändertüngen“ “gestrihen werden sollen, da es genüge, wenn die Beritcksichtigung des öffentli n Wohls vorgeschrieben werde.

§ 47 wird unter Ablehnung- des Antrags unverändert an-

„genommen.

S 49 regelt die Versagung der Verleihung aus Gründen des öffentlihen Wohls und bestimmt unter anderem, daß bei künstlichen Wasserläufen die Verleihung versagt werden kann, wenn der Eigentümer“ des Wasserlaufs ihr widerspricht.

Abg. Dr. h ling (nl.) empfiehlt den. von seinen Freunden beantragten Zusag: „Dies gilt nit für künstliche Wasserläufe erster Ordnung, die im Eigentum des Staates stehen.“

Abg, Dr. v.o.n Woy na (freikons.) hält es niht für möglich, noch in leßter Stunde eine Ps Aenderung von Bedeutung an dem N R Ne da ih die Konsequenzen gar nit übersehen ießen. i f

Gin Regierungsköommissar erklärt, daß der Antrag mit den staatlichen Interessen nit vereinbar sei ; diese Wasserläufe dürften nicht zu- industriellen Abwässerkanälen werden.

Abg. Dr. Rö{hling (ul.) bemerkt, daß der Antrag nur un- möglih machen solle, daß der Staat aus fibkalishen Rücksichten dan

8 49 wird unter Ablehnung - des Antrages unverändert ne ac 7% ist-gegen bén Beschlitsp dés 'Bezirkgauäsähnfes _ Nach §71 ist gegen echluß d ezirk8au! als Ber EMrigovebüre: über einen Dar Ne Beschwerde bei dem Landeswässeèramt zulässig. Die Abgg. von Brandenstein (kons.) und Gen. haben ihren bei der zweiten Lesung abgelehnten Antrag wieder eingebracht, wonach die Beschwerde bei dem Strom: aus\{huß und gegen dessen Beschluß die Klage bei dem Ober- verwaltungsgericht vorgesehen. werden foll.

Abg. Dr, v'on Kri‘ s (konf.): Der Minister des Innern hat die Auffassung vertreten, daß sich das Verwkltungsstreitverfahren dur Ein- führen einer dritten Instanz verlangsamen würde, und daß die praftische Anwendung des Gesetzes hierdurch mehr oder weniger in Frage gestellt würde: Dieser Arsiht muß ih widersprechen. Jh - glaube, daß die Sitnation des Unternehmers wesentlih besser sein wird, wenn unserem“ Antrag ftattgegeben wird. Auch der Ar ficht des: Ministers, daß durch“ die Méhrarbeit, welche dem Oberverwaltungs- geriht durch Annahme ‘unseres Antrages aufgebürdet würde, ‘eine Rechtsunsicherheit zu befürchten wäte, muß ih“ widersprehen. JIch glaube, daß dás-Gegenteil- der Fall ist, Dann hat der Minister weiter gesagt, es selen keine Nechtsfragen, sondern _ Ver- hältnisse des praktischen Lebens zu regeln, welhe das Landeswasseramk daher besser entscheidèn könne, als das Oberverwaltungsgericht. Ich glaube, ‘daß die Mitglieder des Obervetwaltungsgerichts durch jahre- lange Praxis auh in der Lage sind, solche Fragen des praktischen - Lebens zu regeln. In allen eigentlihen Nechtsfragen bilden praktif Vérhältnisse die Grundlage, und das Oberverwaltungsgericht hat seit: vielen Jahren zur Zufriedenheit des ganzen Volkes entschieden. Das Waienelement kann nur dann eine rihtige Wirksamkeit entfalten, wenn es den übrigen Mitgliedern der Instanz die richtigen prak- tischen Erfahrungen vermitteln kann. Das ist aber bei dem .Wasßer- amt nicht möglich wegen der großen Fülle der zur Entscheidung, kommenden Fragen.

Minister _ für Landwirtschaft, Dr. Freiherr von Schorlemer:

Meine Herren! Die Bedenken, die {on bei der zweiten Lefung dieses Geseßentwurfs gegen den Antrag 826 eingehender von dem Herrn Minister des Innern geltend gemacht worden sind, bestehen troß der Ausführung des Herrn Vorredners für die Staatsregierung unverändert fort. Jch kann deswegen nur bitten, dem Antrage unter Nummer 826 die Zustimmung zu versagen. j

Abg. Dr. von Woyna- (freikons.): Meine politishen Freunde Haben einen Antrag eingebraht, der geeignete Maßnahmen vorschlägt, um-die Unabhängigkeit des Wasseramtes zu sichern. Wern wir eine folWe unabbängige Wasserbehörde haben, dann häben wir: alles getan, um das Volk vor einer unrichtigen Anwendung des Gefeßes zu s{üßen.. Deshalb bitte ih, den konservativen Antrag abzulehnen und dagegen unseren Antrag- anzunehmen, L

Nachdem sich die Abgg. Lippmann undStyczyns Di (Pole) gegen dên konservativen Antrag ausgesprochen haben, \hließt die Debatte. Der Antrag der Konservativen wird ab- gelehnt und der § 71 unverändert angenommen.

Darauf wird die vorhin ausgeseßte Abstimmung über den 8 18 vorgenommen. Der Paragraph wird“ unter Abkehnung des in neuer Fassung: vorliegenden Antrages der Volkspartei nvérändert angenommen. N . Le Nach §8 T kann wegen überwiegender Nachteile oder Ge- fahren für das öffentliche Wohl die Verleihung zurückgenommen oder béshränkt werden, wofür gegebenenfalls eine Entschädigung. nach Billigkèit von den Unternehmungen zu zahlen ist, die da:

Domänen und Forstén

‘dur Vorteile haben.

Die Abgg. Dr. Bell (Zentr.) und Gen. beantragen einen Zusäß, *worittth der Entshädigungspflichtige im Rechis-

wege Erstattung der Entschädigung und der Kosten von démsz