1878 / 258 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 01 Nov 1878 18:00:01 GMT) scan diff

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Das Abonnement beträgt 4 A 50 S für das Vierteljahr.

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Se. Majestät dek König haben Allergnädigst geruht : dem Obersten z D.=Hundt, bisher à la suite der Ma- rine, den Rothen Adler-Orden dritter Klasse mit der Schleife

und Schwertern am Rînge; dem Major Hencke im 5. Rhei-

nischen -Jnfanterie-Regiment Nr. 65 den Rothen Adler-Orden vierter Klasse; dem Major Freiherrn von Lilien im 1. Westfälishen Husaren-Regiment Nr. 8, kommandirt als Adjutant beim General-Kommando des VIIL. Armee-Corps, den

Königlichen Kronen-Orden dritter Klasse; dem Major Tzahn,

A Gor von Coblenz und Ehrenbreitstein, den Königlichen ronen-Orden vierter Klasse; dem Schullehrer Kloß zu Zeiß den Adler der Jnhaber “des Königlichen Haus-Ordens von A dem Schullehrer Volkmann zu Koppeln im reise Pr. Holland und dem Straßenaufseher Josef Sigg zu Gammertingen im Oberamte Sigmaringen das Allgemeine Ehrenzeihhen ; sowie dem Kreis-Schulinspektor Dr. Berthold zu Berlin und dem Unteroffizier Schneider genannt Zur- möhle im 6. Westfälischen Jnfanterie-Regiment Nr. 55 die Rettungs-Medaille am Bande zu verleihen.

Se. Majesiät der König haben Allergnädigst geruht :

dem Geheimen Sanitäts-Rath Dr. Steinthal zu Berlin die Schleife zum Rothen Adler-Orden dritter Klasse; dem Ober-Amtsrichter Gro pp zu Wittmund den Rothen Adler- Orden dritter Klasse mit der Schleife; dem Schullehrer und Küster Georg Schul ge zu Bühren im Amte Nienburg, dem Schullehrer Dannenberg zu Eyendorf“ im Kreise Harburg Und dem Stadtwächtmeister Malchow zu “Somnierfeld das Allgemeine Ehrenzeichen; sowie dem Lieutenant zur See

von Kries von der 1. Matrosen-Division die Rettungs: : ———— E O : us E Setannt&t ah Mgen e

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Medaille. am Bande zu verleihen.

Deutsches Nei.

Se. Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs die von der Jnspektionsversammlung Augsburgischer Konfession der Jnspektion St. Thomas zu Straßburg am 26. September d. Js. vollzogene Wahl des Eigenthümers Em il

ering zu Barr zum weltlichen Fnspektor der JFnspektion

t. Thomas daselbst und die von der Jnspektionsversamm- [lung -Augsburgischer Konfession zu Lüßelstein an demselben Tage vollzogene Wahl des Bürgermeisters Georg Wehrung zu Ottweiler zum weltlichen Jnspektor der Jnspektion Lüßel- ftein zu bestätigen geruht.

Königreich VYreufßen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den Geheimen Baurath und vortragenden Rath beim Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentlihe Arbeiten, S Wiebe, zum Geheimen Ober-Baurath zu ernennen ; un

dem Domänen - Pächter Ober - Amtmann Wilhelm Brandt zu Codram den Charakter als „Amtsrath“ zu verleihen.

Justiz-Ministerium.

__ Der Referendar Friedel aus Cöln is zum Advokaten im Bezirk des Königlichen Appellationsgerihishofes zu Cöln ernannt worden.

Hauptverwaltung der Staatsschulden.

BektTünntmachung

wegen Ausreichung der neuen Zinscoupons Serie AVII. zu den Staatsshuldscheinen, Serie VII. zu den Prioritätsaktien Seriel. undII. der Nieder- J chlesisch- Märkischen Eisenbahn und Serie VII. zu den Münster-Hammer Eisenbahn-Stammaktien.

Die neuen Coupons Serie XVIII. Nr. 1 bis 8 zu den Staats\chuldscheinen, Serie VIx. Nr. 1 bis 8 zu den Nieder- \chlesish-Märkischen Eisenbahn-Prioritätsaktien Serie 1. und Il. und Serie VII. Nr. 1 bis 8 zu den Münster-Hammer Eisen- bahn-Stammaktien nebst Talons werden vom 14. November D. y ab von der Kontrole der Staatspapiere hiec, Oranien- straße 93 unten rechts, Vormittags von 9 bis 1 Uhr, mit Ausnahme der Sonn- und Festtage und der Kassenrevisions- tage, ausgereiht werden.

Die Coupons können bei der Kontrole selbst in Empfang

enommen oder durch die Regierungshauptkassen, die Bezirks- hauptfasen in Hannover, Lüneburg und Osnabrück oder die reiskajje in Frankfurt a. M. bezogen werden.

Wer das Erstere wünscht, hat die Talons vom 24. Fa- nuar, 3. Juni, bezw. 27. Oktober 1874 mit einem Verzeich- nisse, zu welhem Formulare bei der gedahten Kontrole und in Hamburg bei dem Kaiserlichen Postamte unentgeltlich zu N sind, bei der Kontrole persönlih oder durch einen

eauftragten abzugeben.

Königlich Preußischer

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Genügt dem Einreicher ein imerirte Marke als Empfangsbescheinigung, so ist das Berzeihniß nur einfa, dagegen von Denen, welche eine Beshemigung über die Abgabe der Talons verlangen, doppelt vorzulegen. Fn lezterem Falle wird - das eine Verzeihniß mit einex Empfangsbescheinigung versehen sofort zurückgegeben. Die Marke oder Bescheinigung ist beim Empfange dec neuen Coupons wieder abzugeben.

InSchriftwechsel kann die Kontrole derStaats- papiere sich mit den innerhalb der Monarhhie wohnenden Fnhabern dér Talons nicht einlassen.

Wer die Coupons durch einé dex oben genannten Pro- vinzialkassen beziehen will, hat an dieselbe die alten Talons mit einem doppelten Verzeichnisse einzureichen. Das eine Ver- zeihniß wird mit einer Empfangsbescheinigung versehen sogleich zurückgegeben und ist bei Auslieferung der neuen Coupons wieder abzugeben. :

Formulare zu diesen Bexzetnisen sind bei den ge- nannten Provinzialkassen und bei den von den Königlichen Regierungen 2c. in den Amtsblättern zu bezeihnenden son- stigen Kassen unentgeltlih zu haben.

Des Einreichens der Staatsschuldscheine oder Aktien be-. darf es zur Erlangung der neuen Coupons nur dann, wenn die Talons abhanden gekommen sind, Und es sind in diesem Falle die Dokumente an die Kontrole der Staatspapiere oder an die zunächst gelegene Provinzialkasse mittelst besonderer Eingabe einzureichen.

Berlin, den 30. Oktober 1878.

Hauptverwaltung der Staatsschulden. Graf zu Eulénburg. c ina Ro0tger.

auf Grund des Reihsgesehes vom 21. Oktober 1878.

Auf Grund des §. 6 des Reichsgeseßes gegen die gemein- gefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober d. J. wird hièrdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der Verein „Sozialdemokratisher Wahlverein für den 8. Hannoverishen Wahlkreis“ hierselbst nah §. 1 Absaß 1 und 2 des gedachten ige durch die unterzeich- nete Landespolizeibehörde verboten ist.

Hannover, den 30. Oktober 1878.

Königliche Landdrostei. von Crana ch.

Auf Grund der Vorschriften der §8. 1 und 6 des Gesetzes gegen die gemeingefährlihen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober cr. ist

das Arbeiter-Wahlcomité zu Ottensen dur Verfügung vom heutigen Tage verboten.

E T den 31, Oktober 1878.

önigliche E, 'orarite des Jnnern. osen.

Auf Grund des §. 6 des Reichsgeseßes gegen die gemein- gefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der Sozialdemokratishe Wahlverein zu Frank- furt a./M. nach §. 1 des oben gedahten Gesezes durch die unterzeichnete Landespolizeibehörde verboten worden ist.

Wiesbaden, den 30. Oktober 1878.

Königliche Regierung. Abtheilung des Fnnern. v. Meusel.

Auf Grund des 8. 6 des Reichsgeseßes gegen die gemein- gefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 wird hierdurch zur öffentlihen Kenntniß gebracht, daß der Sozialdemokratishe Wahlverein zu Wies- baden nach 8.1 des oben gedachten Geseßes durch die unter- zeichnete Landespolizeibehörde verboten worden ist.

Wiesbaden, den 30. Oktober 1878.

Königliche Regierung. Abtheilung des Jnnern. v. Meusfel.

Auf Grund des §. 12 des Reichsgeseßes gegew die gemein- gefährlihen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Dk- tober 1878 wird hierdurch zur öffentlihen Kénntniß » ge- bracht, daß die Nr. 1 der im Verlage von A. Diflo zu Frank- furt a. M. erschienenen Wochenschrist „Die Hoffnung“ vom 27. Oktober d. Js., sowie das fernere Erscheinen dieser periodischen Drulschrift. nach §. 11 des gedachten Gesetzes durh die unterzeichnete Landespolizeibehörde verboten worden ist.

Wiesbaden, den 30. Oktober 1878.

Königliche Regierung. Abtheilung des Jnnern. v. Meusel.

Auf Grund des §. 12 des Reichsgeseßes gegen die gemein- gefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Ok- tober 1878 wird B zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die 1878 im Kommissionsverlag der Expedition dêr Cölner

reien Presse erschienene nicht periodishe Druckschrift: „Die Brn e der Sozialdemokratie“ von J. Dießgen nah

für Berlin anßer den Post-Anstalten auch die Expe- | h

S D den 1. November, Abends, S

prinz stattete Sr. Durchlauht dem Fürsten

Alle Post-Anstalten nehmen Bestellung au ; n

dition: SW, Wilhelmstr. Nr. 32.

8. 11 des cit, Gesezes dur die unterzeichnete Lanbespolizei- béhôrde verboten ist. Cöln, den 30. Oktober 1878. Königliche Regierung. von Bernuth.

Auf Grund des §. 12 des Reich3geseßes gegen die gemein- gefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 wird hierdurch zur öffentlihen Kenntniß gebracht, b die 1869 im Selbiverlage von M. Rittinghaufen hier- elbst erschienene nicht periodishe Druckschrist: „Sozial - demokratische Abhandlungen: Die unhalibaren Grundlagen des eyräsent atv L. nach §. 11 des cit. Geseges durch die unterzeichnete Landespolizeibehörde verböten ist.

Cöln, den 31. Oktober 1878.

Königliche Regierung. . Abtheilung des Fnnern. Guionneau.

Unterzeichnete Behörde bringt hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß sie auf Grund der 88. 1 und 6 des Reichs- geseßes gegen die gemeingefährlihen Bestrebungen der So- Pete vom 21., sowie der Bekanntmahung vom 23. . Mts. die nachstehend verzeihneten Vereine verboten hat :

1) den allgemeinen deutschen Schneiderverein,

2) den Sozial demokratischen Arbeiterverein,

die Metallarbeiter-Gewerksgenossenschaft,

9 die Gewerkschaft der Holzarbeiter

5 T ARSE der Shuhmacher-Genossen=- ämmtlich. zu Gi A

ehr Soserrog O hMisdes Kreisamt Gießen.

Dr. Boekmann: Auf Grund des §. 12 des Reichsgeseßes gegen die gemeingefährlihen Bestrebungen der Sdgesetes gege! n 91. Oktober 1878 wird hierdurh zur öffentlichen Kenntniß E daß die Nr. 130 und Nr. 131 des Hamburg- ltonaer Volksblattes und ebenso das fernere Erscheinen dieser periodischen U SS nach §. 11 des gedahten Geseßes dur die unterzeichnete Landespolizeibehörde verboten ist. Hamburg, den 31. Oktober 1878. Die Polizeibehörde. Senator Kunhardt.

Jn der heutigen Handelsregister - Beilage wird Nr. 44 der Zeichenregister-Bekanntmachungen veröffen:licht.

Nichtamtliches. Deutsches Neich.

Preußen. Berlin, 1. November. Beide Kaiser- lihe Majestäten verließen gestern Vormittag um 11 Uhr Baden-Baden, woselbst eine zahlreihe Versammlung sih auf dem Bahnhofe verabschiedete. Jhre Königlichen Hoheiten der Großherzog unck die Großherzogin gaben den Kaiserlichen Eltern das Geleit bis Karlsruhe, woselbst, außer der Groß- berzoglihen Familie, die Spißen der Civil- und Militär- behörden und der Hofstaat versammelt waren. :

Zhre Majestäten trafen Nachmittags um 5 Uhr in Coblenz ein, woselbst morgen Se. Königliche Hoheit der Prinz Wil- E von Bonn aus, die Kaiserlihen Großeltern besuchen wird.

Se. Kaiserlihe und Königliche Hoheit der Kronprinz nahm am Mittwoch Mittag um 12 Uhr den regelmäßigen Vortrag des Chefs des Civil-Kabinets entgegen.

Um 11/2 Uhr empfingen Fhre O und König- lichen Hoheiten die Kronprinzlihen Herrschaften den Besu des Fürsten Reuß j. L. Se. Durhlaucht folgte demnäch um 2 Uhr der Einladung zum Diner.

Jm Laufe des Nachmittags kamen die Kronprinzlichen Herrschaften nah Berlin. Se. Kaiserliche Ho a der Soi euß im Hote Royal hierselb einen Besuch ab und nahm demnächst um 61/2 Uhr im Palais militärishe Meldungen, jowie die des Landstallmeisters von Dheimb entgegen.

Um 7 Uhr begaben Sich die Kronprinzlichen Herrscha mit Jhren Königlichen Hoheiten der Erbprinzessin von Sach)en- Meiningen und der Prinzessin Luise, Tochter Sr. Königlichen Hoheit des Tra Frei Carl, nah der Singakademie und wohnten daselbst der von der Hochschule für Musik unter Leitung des Direktors Professor Dr. Joachim veranstalteten Aufführung des Oratoriums „Elias“ bei.

Um 9 Uhr kehrten die Höchsten Herrshaften nah Pots- dam und dem Neuen Palais zurü. L

Gestern Vormittag um 11 Uhr nahm Se. Kaiserliche Hoheit der Kronprinz den Vortrag des Kriegs - Ministers,