1878 / 263 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 07 Nov 1878 18:00:01 GMT) scan diff

Theater.

s MIRNeRs Schauspiele, Donnerstag: |

)7. Vorstellung. Der Postillon von Koraische Oper in An eilungen nah dem Französischen des Leuven und Bruns8wick, von M. G. Friedrich. Musik von A. Adam. In Tue geseßt vom Direktor v. Stranß. Anfang

r.

Schauspielhaus. 207. Vorstellung. Die Büste. Lustspiel in 2 Aktien, nach der lSPnamigen tos velle Edmond Abouts, von F. Zell. In Scene gesept vom Regisseur Deep, orhec: Stevhy Girard. Charafkterbild in 1 Akt, nah dem Stoffe eines Sealsfield’s{en Romans, von Rudolph Genée. Fe geseßt vom Regisseur Deetz. Anfang

E

Freitag: Opernhaus. 208. Vorstellung. Die Hochzeit des Figaro. Oper in 4 Abtheilungen mit Tanz von Beaumarchais. Musik von Mozart. (Fr. v. Voggenhuber, Fr. Mallinger, E Lehmann, Hr. Betz,-Hr. Krolop. znome alb 7 Uhr.

Schauspielhaus. 208. Vorstellung. Durh's Ohr. Lustspiel in 3:Akten von Wilhelmn Jordan. Sl Der Vetter. Lustspiel in 3 Aufzügen von Benedix. Anfang halb 7 Uhr.

Vallner-Theater,. Donnerstag: Zum 13. Male,

ctor Klaus. Lustspiel in 5 Aktcn von A. "Arronge.

reitag und die folgenden Tage: Dieselbe Vor- stellung.

Yictoria-Theater. Direktion: Emil Hahn.

Donnerstag: (Es finden nur noch einige Wiederholun- en statt.) Gastspiel des Hrn. C. van Hell, vom rltheater in Wien. Zum 48, Male: Uarda. Großes Aukstattungsftück in ‘4 Akten und 8 Bil- dern mit Gesang und Ballet, nach dem gleich- namigen Roman von Georg Ebers, für das Victoria- Theater bearbeitet von Carl Ludwig. Freitag: Zum 49. Male: Uarda. (Es finden nur noch einige Wiederholungen ftatt.)

Friedrich-Wilhelmstädtisches Dheiten

Donnerstag: Der Seekadett. Freitag: Mamsell Angot.

Resideuz-Theater. “Sonnerstag: Fr. Olga Lewinsky - Precheisen als Gast. Zum 10. M.: Die Ms (Les Fourchambaults).

chauspiel in 5 Akten von Emile Augier, über- seßt von Gottlieb Ritter.

Krolls Theater. Donnerstag: 36. italienische Opernvorstellung. WKigoletto. Anfang 7 Uhr.

Wealtersderfl-Theater. Donnerstag : 32.Gast-

spiel des Hrn. Lud. Waldmann und des Frl. Th. Müller. Die Ulanenbraut. Plattdeutshes Lieder- spiel in 2 Akten von Ludolf Waldmann. Vorher: F leßte Fensterl’'n. Gewöhnliche Preise. Anfang

Uhr. Freitag: Dieselbe Vorstellung.

Stadt-Theater. Donnerstag: Gastspiel des Hrn. Emil Schneider. Parquet 1,50 4, Logen 2, 3 und 4 () Richards Wanderleben. Lustspiel in 4 Akten von Kettel. (Titelrolle Hr. Emil Schneider.)

National - Theater. (Weinbergs-Weg 6/7.) Donnerstag: Zum 1. Male; Was Jhr wollt, oder: Die zwölste Nacht. Lustspiel in 5 Auf- ¿zügen von Shakespeare. Ueberseßt von S(hlegel. It! Szene geséßt von Paul Borsdorff.

Freitag: Zum 2. Male: Was Jhr wollt.

Ostend-Theater. (Gr. Franffurterstr:130.)

Donnerstag: Benefiz für den art. Direktor Hrn. Julius Simon. Zum 1. Male: Marino Falieri.

Belle-Alliance-Theater. Donnerstag: Halbe

Kasseupreise. Entrée 30 3, Logen 2 4, I. Parquet 1,11. Parquet 75, Z und 50 S. Viel Lärmen um - Nichts, Lustspiel in 3 Aufzügen von Shakespeare. Anfang 7# Uhr.

Germania-Theater. Direktion: Julius Ascher.

Donkerstag: Zum vorleßten Male: Jm Rausch. Volksstück mit Gesang in 3 Akten von L. Herr- man# und R. Hahn. Musik von Gustav Michaelis.

Jn: Vorbereitung: Durchgegangeue Weiber.

Böttcher's instructive Soiréen. Königl.

Schauspielhaus. Saal-Theater. Täglich Abends 7—9 Uhr: 1) Ostindiens grandiose Natur, und Rae Thierwelt. Jagd- und Kampf- cenen.

2)’Das Neueste vom Sternenhimmel : Natur, Bewegung, Beschaffenheit der Fixsterne.

3): Solrée- fsantastique. FSarbenmagie. Entrée: Faute A Parquet 15, 10 u. 5 Sgr.

inder zahle? Wochentags die Hälfte. Tages-Verkguf: Schauspielhaus, Südseite.

Concert- Háus;' Concert des Königlichen Hof- Musikdirektors Bilse.

7? “sämilien-Nachrichten.

Verlobt: Fr? Antiz:Guenther mit Hrn. Lieut:-

nant«Guenther-TDauüzig).!*-

Bebvehelichtr1-Ht. ‘Bürgermeister H. Hofmann ' mit Frl. Mathilde’ Hannschild (Dyhernfurth— Bresla): = Hr. “Prétmnier-Lieutenant Freiherr

v. Kirchbach “mit * Frl. Marianne Leuckardt

(S{loß Weißdorf). , Hr. Lieutena.t' Paul v. Versen nt: Frl Agnes Rogálla v. Bieber- . tein (Barranowen).-

Geboren: Gin-Sohn: Hrn. Pastor Lütgert :-(Tehow). —-- Hrn. Bernhard Graf Schweinitz (Kl. Bresa). —. Eine Tochter: Hrn. Divi- fionspfarrex- Rudolph Köhler (Rendsburg). Dri?» Kommerz- und Adomiralitätsrichter 2, Schroeder, (Danzig).

Ge: Le, Pastor Adolf Beermann (Duder-

reiherr Ulrih v. Richthofen (Burz

dorf). Hr. General-M . D. Louis Freie egi Tür (Diciningenz s N

Steckbrief. Gegen den Tischler Peter Emil Ambrosius Er ist die gerichtliche Haft wigen {weren Diebstahls in den Akten Litt. M. No. 599 de 1878 beschlossen worden. Dic Verhaftung hat nit ausgeführt werden können. Es wird er- sucht, den 2c. Wetzel im Betretungsfalle festzu- nehmen und mit allen bei ihm sich vorfindenden Gegenständen und Geldern an die Königliche A T rettion hierselbst abzuliefern. Berlin, den 4. November 1878. Königlihes Stadtgericht. Abtheilung für Üntersucungssacæcn. Kommisfion Il. für Voruntersuhungen. Beschreibung. Alter: 21 Jahr, geb. 16. November 1857, Geburtsort : Ber- lin. röße: 167 cm. Haare: braun, kraus. Augen: hellbraun, groß. Augenbrauen: braun. Kinn: {mal. Nase: groß. Mund: große Lippen. en goal.: Gelichtsfarbe : blaß. Zähne : vollständig. Gestalt: mittel. Sprache: deuts.

Die unter dem 15, Juni 1875 und 2. Oktober 1876 hinter den Knecht Albert Mutschall erlassene Strafvollstreckungs - Requisition wird hierdurch erneuert. Alt-Landsberg, den 25. Oktober 1878. Königliche Kreisgerichts-Deputation.

Der am 21. Oktober d. J. wider Friedrich Wilhelm Lampe von Schönebeck erlassene Steck- brief wird als erledigt zurückgezogen. Cassel, den 2. November 1878. Königliche Staatsanwaltschaft.

Su bhastationen, Aufgebote, Vor- ladungen u. dgl.

[1918] WPublicandum.

Auf den Antrag der verwittweten Gräfin v. Scheel-Plessen auf Sierhagen, in Vormundschaft ihres unmündigen Sohnes, des Grafen Otto v. Scheel-Plessen, als jeßigen Fideicommißerben des weiland Geheimen Konferenz-Raths W. H.- von ZThienen, werden die nachstehenden, in dem Testa- ment des Fideicommißstifters, d, d. 15. Sep- tember 1808, enthaltenen fideicommissarishen Be- stimmungen hierdurch öffentlich bekannt gemacht.

S 9. _Nah meinem tödtlichen Hintritt sollen mit einem immerwährenden Fideicommisse belegt sein :

A, In dem adeligen Gute terhagen mit Mühlenkamp und deren SEiEE worüber \onst mein Erbe und dessen Substitute frei disponiren können, Zweimal Hundert Tausend Reichsthaler S, H. Courant Speciesmünze als zu 4 Procent erste und unablösliche Hypothek, wozu ih ferner als Familien-Fideicommißcapital lege:

1) Einmal Hundert Tausend Reichsthaler, die in den Gütern Wensien und Travenort (jedoch damit diese Güter nach Gefallen der Eigen- thümer von einander getrennt werden können, Siebenzig Tausend in dem ersteren, und Dreißig Tausend in dem leßteren),

2) Zwanzig Tausend. Reichsthaler, die in dem

3) Zehn Tausend Reichêthal

3) Zebn Tausend Reichsthaler, die in dem Gute Chlerstorf und

4) Eilf Tausend Reichsthaler, die in dem Gute Rosenhof unablöslih belegt stehen.

B. Jn den adeligen Gütern Löhrstorf, Claus-

torf, Großenbrode und Godderstorf mit allen dazu |

gehörigen Pertinentien, zu welchem ersteren, nämlich Löhrstorf, auch der Antheil der Güldensteiner Höl- zung, welchen ich mir beim Verkauf von Gülden- stein reservirt, und überdies die {hon vorhin bei Löhrstorf gewesene Hölzung hindurch von mir ge- legt worden, die Summe von Zweimal Hundert Tausend Neichsthaler S. H. Ct. Speciesmünze zu 4 Procent als erste unablöslihe Hypothek, und zwar in Löhrstorf und Großenbrode und deren Perti- nentien Ein Hundert und Zehn Tau- send Reichsthaler, in Claustorf mit feinen M rungen N t S ROR Tan und in Godderstorf mit dessen Pertinentien Vierzi Tausend Reichsthaler. E

8, 4, Das adelige Gut Sierhagen mit dem Yinsengenuß des darin fundirten Fidcicommisses von 200 Thlrn. und den Zinsen der in den Nummern 1, 2, 3 und 4 ferner als Fideicommiß dazu gelegten unab- [ôslihen Kapitalien von 141 000 Thlrn. ‘und was ih ferner dazu bestimmen möchte, bekommt mein in- stituirter Erbe und nah ihm dessen ehelihe Nach- kommenschaft, und in deren Ermangelung auf die- selbe Weise der erfte und zweite Substitut und deren eheliche Descendenz nah der weiter unten von mir festgeseßten Vorschrift.

ie adeligen Güter Löhrstorf, Claustorf, Großen- brode und Godderstorf mit deren Pertinentien und zu Löhrstorf gelegten Hölzungen, zur freien Dis- position über die Substanz dieser Güter und mit dem Zinsengenuß des dabei angeordneten Fidei- commißkapitals von 200 000 Thlrn. legire und vér- mache ih dem Herrn Kammerherrn und Jägermeister Chriftian Heinrich August v. Hardenberg-Reventlow und nach ihm seiner] ehelichen Descendenz auf die weiter unten festzuseßende Weise. Sollte indessen dieser mein Legetarius, vor seiner jeßigen Frau Ge- mahlin Johanna, O. Se von Reitenstein, versterben, so vermache ih derselben hiermit fo lange sie lebt und sich nicht anderweitig wieder verhei- rathet, jährlich 3000 Thlr. aus den Revenuen dieser ihrem Herrn Gemahl und dessen ehelicher Descen- denz allhier vermahten Gütern.

Mein obgedahter Erbe, dessen Substituten und dessen und deren allseitig zum Genusse der Fidei- commisse gelangende Successoren, ingleihen dieser mein Legetarius und dessen allerseitige Nachfolger, ind bei Verlust der Ee m ehung und diescs Legati culdig, die fideicommissarishe Qualität der resp.

in Sierhagen radizirten und dabei gelegten 341 000

Thlr. und der in den Gütern Löhrêtorf, Claustorf, Großenbrode und Godderstorf fundirten 200 000 Thlr. fowohl gleih nach dem Antritt der Erbschaft und des Legatums, als auch demnächst alljährlich auf de Kosten, Jeder zur Hälfte, öffentlih publiziren zu lassen.

——

Kiel, den 2. November 1878. Königliches Appellationsgericht, In Vertretung : Christensen.

Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen;

[9175] Ediktalladung. j Nachdem die Königliche Finanz-Direktion, Abthei- Tung orsten, zu Hannover mittelst Kontrakts vom 28. Jüni 1878 von dem Ziegeéleibesißer Marieu- gen zu Düna folgendes Grundstück der Gemar- ung Herzberg Forst:

Kartenblatt 32, Parz. 2, Wiese im Karten- feld zu 49,97a Größe laut Flurbuchs, tauschweise erworben und eine Ediktalladung Dinglich-Berechtigter auf desfallsigen Antrag für zu- läffig erkannt ist, werden Alle, welche hin btli des oben beschriebenen Grundstücks Eigenthums-, Näher-, lehnrechtliche, fideiklommissarishe, Pfand- und andere dingliche Rechte, Servituten und Real- rechte zu haben glauben, nah den 88, 498 u. f. der b, P.-O. geladen, solhe im Termine an hiesiger

Gerichtsstelle Doe dal den 19, Dezember d. J., orgens 11 Uhr, anzumelden, widrigenfalls sie der Provokantin gegen- über solcher verlustig erkannt werden sollen. Das demnächftige Auss{luß-Urtheil soll nur durch Anschlag an Gerichtsstelle dahier veröffentlicht

werden. Werthklasse 4. Zellerfeld, den 31, Oktober 1878. (Ztg.187/11.) Königliches Amtsgericht. Il, von Harlessem.

[9155] Oeffentliche Vorladung.

Nathstehend genannte Personen haben wegen bös-

Ee Verlassung Ehescheidungsklage bei uns er- oben:

1) die verehelihte Bertha Maniza , geborene Bank, zu Breslau wider ihren Ehemann , den Buchbindergesellen Johann Maniza, bis 1876 zu Breslau,

2) die verehelihte Anna Hoffmann , geborene Barthel, zu Breslau wider ihren Ehemann, den Bädergesellen Karl Hoffmann, bis 1877 zu Breslau,

3) die verehelihte Anna Kalkbreuner , geborene Butter, zu Breslau wider ihren Chemann, den Vüäkermeister August Lalkbrenner, bis 1855 zu Breslau, in diesem Jahre nah Amerika gewandert,

4) die verehelihte Ernestine Seholz, geborene Drescher, zu Altwasser wider ihren Ehemann, den Schlosser Berthold Scholz, bis 1872 zu Breslau, angeblich in Rumänien,

5) die verehelihte Christiane Goly, geborene Barth, zu Spahliß bei Oels wider ihren Ehe- mann, den Shlossergesellen Wilhelm Goly, bis 1876 zu Bréslau,

6) die veréhelihte Bertha Kausche, geborene einze, zu Breslau wider ihren Ehemann, den ellner Oswald Kausche, bis 1877 zu

Breslau.

Zur “Beantwortung dieser Ehescheidungsklagen werden die vorgenannten, ihrem Aufenthalte nah unbekannten Verklagten auf den 13, Februar 1879, Vormittags 114 Uhr, vor Herrn Stadtgerichts-Rath Tieße, in das Ter- min8zimmer Nr. 40, im Il. Stock- des Stadt- Pran f hierselb unter der Verwarnung

ierdurch öffentli vorgeladen, daß im Falle ihres

Nichterscheinens im Termine die in den Klagen be- haupteten Thatsachen in contumaciam für zugestan- den erachtet und was den Rechten gemäß daraus folgt, im Erkenntnisse ausgesprochen werden wird.

Breslau, den 22. Oktober 1878.

E t Stadtgericht. - I. Civil-Deputation.

Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen 2c.

[9046] Submission.

Die Arbeiten zur Einfriedigung des noch unbe- bauten fiskalishen Lerrains, sowie zur Terrain- regulirung, Entwässerung und Chaussirung des noch nicht abgesteinten Theils der Beyer- und Wever- ftraße auf dem fiskalischen Terrain am Pichels- dorfer Wege .und zwar

Erd-, Maurer- 2c. 2c. Arbeiten und Maurermaterial, veranschlagt auf ca. 2500 Zimmerarbeiten inkl. Material, ver- Pa a 1800, Anstreicherarbeiten inkl. Material, ver- O E S Steinseterarbeiten inkl. Material, ver- Ma T i e s Z sollen im Wege der öffentlihen Submission an den Mindestfordernden vergeben werden. Hierzu ist ein Termin auf Moutag, den 18. November cr., Vormittags 10 Uhr, in unserem Bureau anberaumt und werden die Submittenten ersucht, ihre \{riftlihen Offerten postmäßig verschlossen und mit bezüglicher Aufschrift ATIENen, bis zu dem gedachten Termin an uns einzu- reichen.

Bedingungen, Zeichnung und Kostenanschlag liegen hier zur Einsicht aus. Cto. 323/10.)

Spandau, den 1. November 1878,

Dircktion der Geschüßgießerei.

[9144] Bekanutmachuug.

Die Lieferung von 566 eiseruen Bettstellen mit Drahtmatrayen, eisernen Kopftafelstangen und Pusöretteru mit Hiruleistén für die Lazarethe des Corps-Bereihs soll im Wege der öffentlichen Submission vergeben werden, zu welchem Zwecke ein Termin auf

Mittwoch, den 20, November cr., …_ Vormittags 10 Uhr, im tibiw gf vat ais des hiesigen Garnison-Lazareths anberaumt ist.

Geeignete Unternehmer wollen ihre Offerten (mit

fg Preisangabe in Buchstaben pro Stück). ver-

égeli und mit der Aufschrift: „Submission auf ieferung von eisernen Beftstéllen“ versehen bis zum gedachten Tertnin an das hiesige Lazareth einreichen.

Die Lieferungs-Bédingungen liegen im Geschäfts- zimmer des hiesigen Garnison-Lazareths, sowie bei den Lazarethen zu Erfurt, Torgau: und Wittenberg zur Einsicht aus und sind vor Abgabe der Offerten von den Unternehmern zu unterzeihnen. Unvoll- ständige Offerten und Nachgebote werden nicht an- genommen. (B. 54774.)

Magdeburg, den 2. November 1878,

Königliches Garnison-Lazareth.

———

D. Hannoversche Staatsbahu. Submission wegen Materialien, als: Eisenblech, Schmiedeeisen, Gußeißen- und Stahlabfälle, Kupfer, Messing, Gummi- abfäle, Gußstahlradreifen 2c. Termin: Donnerstag, den 21. November cr., : …__ Vormittags 10: Uhr, im maschinentehnishen Büreau Königlicher Eisen- bahn-Direktion. e leßterem Bedingungen gegen 50 4 zu be- ziehen. Hannover, den 4. November 1878. Mascthinentehuishes Büreau der AERAE PERZSIS MeTeR, verbedck.

Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u- s. w. von öffentlichen Psopieren-

[9193]

Vorwohler Portland-Cement-Fabrik

Prüssing, Planck & Co.

In der vor Notar und Zeugen stattgefundenen Verloosung unserer 6% Theilschuldenverschrei- bungen sind folgende Nummern

26, 50. 129, 232. 284. 302. 359. 464. 469. as van oe at 656. gezogen und werden dieselben hiermit pr. 1. April 1879 gekündigt. s 9

Die S dieser ausgeloosten Obligationen werden aufgefordert, solche bis zum 1. April a. f., von wo ab dieselben zinslos werden, bei der Braun- \{chweigishen Credit-Anstalt in Braunschweig oder an unserer Kasse zur Rückzahlung zu prä- sentiren.

Holzminden, den 1, November 1878.

Vorwohler Portland-Cemeut-Fabrik Prüssing, Planck & Co.

[9132] Braunschweigische Aktien-Gesellschaft für Inte- und Flachs-Judustrie.

Mit Bezugnahme auf die Bekanntmachung des Herzoglichen Handelsgerichts hierselbft vom 19. v. M., nah welcher das Stammaktienkapital unserer Ge- sellschaft durch Rückerwerb von Stammaktien auf #4 1902600 unter gleichzeitiger Grhöhung des Prioritätsftammakti-nkapitals auf 4 197 400 ver- mindert ift, fordern wir die Gläubiger unserer Ge- sellf{aft nach Vorschrift der Artikel 243 und 248 des Handelsgeseßbuhs auf, sich, soweit sie cs zur Wahrung ihrer Rechte für erforderlich halten, bei uns zu melden.

N, den 1. November 1878. Braunschweigische Aktien-Gesellschaft für Jute- und Flachs-Fudustrie.

J. Spiegelberg. H. Lup prian.

Verschiedene Bekanutmachungen.

Die Kreiswundarztstelle des Kreises Kosten, mit einem jährlihen Gehalte von 600 , ift er- ledigt. Qualifizirte Bewerber wollen \ich unter Einreichung ihrer Zeugnisse und ihres Lébenslaufs innerhalb 6 Wochen bei ‘uns melden. Poseu, den 30. Dktober 1878. Königlihe Regierung, Abtheilung des Juneru. Frhr. v. Ma ssenba ch.

[09 Bochumer Verein

für Bergbau und Gußstahlfabrikation.

Gemäß Vorschrift im §8. 21 des Gesellschafts- statuts machen wir hierdurch bekannt , e e Verwaltungsrath unseres Vereins gegenwärtig ge o res! Sei O 4

ean Marie Heimann in Cöln, Vorsitzender, Ver. Wilh. Loewe in Berlin, Stelloruteese baer Se peggee n T (al

on aare in Bochum (gleichzeitig General-

Direktor des Vereins), POIILs, Saaten

Emil Nittershaus in Barmen,

Carl Korte in Bohum und

Adolf von Griesheim in Bonn besteht.

Bochum, den 5. November 1878.

Der Verwaltungsrath.

[9185] Bekanntmachung und Aufforderung.

Frau Anna Lassan, geb. Rademann. allhier hat in ihrem am 20. Dezember 1588 bekannt ge- machten Testamente ein (jeßt 60 A 70.4 betra- gendes) Stipendium gestiftet, welches alljährlih einer „armen Jungfrau, wenn sie zur Ehe greifet und S nit“, zugetheilt wer- den joll. Nah den Bestimmungen der Stifterin haben ‘auf den Genuß dieses, alljährlich zu Michaelis zur Austheilung zu bringenden Stipendium vor- zugsweise Anspruch arme Jungfrauen aus den Geschlehteru zunächst

1) der Stifterin, dann H ihres Ehemannes Adam Pracht, nach diesen 3) ihres Ehemannes Caspar Landsiedel und diesen folgend

4) ihres Ehemannes David Lassan, wenn ‘aber Gefchlechtsverwandte Solches nicht be- dürfen oder begehren würden, auch

9) „arme Bürgerstöchter allhier und keine

remden“.

Da bis jeßt noch keine Bewerbung um den auf Michael jez n Jahres zu vergebenden Stipen- dien-Betrag bei der unterzeichneten Kollaturbehörde eingegangen ift, so werden Melenigen, welche darauf An Pas machen zu können glauben, mit dem aus- drüctlichen Hinweis darauf, daß: nur Solche, welche innerhalb der Zeit von Michaelis 1877 bis dahin 1878 getraut worden sind, bei der Bewerbung kon- pte Zet, Hierdurch aufgefordert, sich dazu bis

ätestens-

(den 15, November dieses Jahres bei “ihr zu melden, zugleih aber über die aus Le sich ergebenden Vorausseßungen. ihrer Ge« un erechtigung sich glaubwürdig auszuweisen.

cipzig, den 30. Oktober 1878, : Das Königliche Bezirkszericht. Pet.

aufs alter Werkstatts-

Staats-Anzeiger.

Das Abonnement beträgt 4 A 50 S für das Vierteljahr.

Jusertionspreis für den Raum eiuer Druckzeile S0 S

[25

2 263.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

denOber-Tribunals-Vizepräfidenten Wentzel und Cl au s- wiß den Rothen Adler-Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub; dem Geheimen Pi und Appellationsgerichts - Rath Dr. Faeger zu Cassel den Rothen Adler-Orden dritter Klasse mit der Schleife; dem Stadt-Bauverwalter Henniges zu Magdeburg den Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse ; fo wie dem Kanonier Mühlenbeck im 1. Pommerschen Feld- Artillerie-Regiment Nr. 2 vie Rettungs-Medaille am Bande zu verleihen.

Se, Majestät der König haben Allergnädigst geruh!: den nachbenannten Offizieren 2c. die Erlaubniß zur An- legung der ihnen verliehenen nihtpreußishen Ordens - Zn- fignien zu ertheilen, und zwar: des Großkreuzes des Großherzoglich luxem - burgischen Ordens der Eichenkrone: dem General-Major von Grolman, Commandeur der 3, Garbe-Jnfanterie-Brigade ; des Niiterkreuzes des Königlich schwedischen Schwert-Ordens: dem Hauptmann Fritsch im 3. Garde-Grenadier-Regi- ment Königin Elisabeth; des Ritterkreuzes des Kaiserlich österreihischen Leopold-Ordens:

dem Rittmeister Me yer, à la suite des 1. Hannoverischen Dragoner-Regiments Nr. 9, kommandirt zum Königlichen Marstall ; : des Rittérkreuzes erster Klasse des.Ordens vom Königlich niederländischen Löwen: den Premier Lieutenants von Moltke und Graf von Bylandî Vom Regiment der Gardes du Corps ; des Ritterkreuzes des Königlich belgischen Leopold-Ordens: dem Seconde-Lieutenant von Jacobi im 1. Garde- Regiment zu Fuß, kommandirt zur Dienstleistung bei Sr. Königlichen Hoheit dem Prinzen Wilhelm von Preußen ; des Ritterkreuzes des Ordens der Königlich italienischen Krone: dein Seconde-Lieutenant Baron von Wolff im 1. Garde- Ulanen-Regiment ; sowie der dem Herzoglih sahsen-ernestinischen Hau s- Orden affiliirten goldenen Verdienst-Medail le: dem Feldwebel Foo im 2. Garde-Regiment zu Fuß.

Deutsches Neich.

Se. Majestät der Kaiser haben den Gemeinderath Claudius Dory, Rentner zu Verny, im Bezirk Lothringen, zum Bürgermeister dieser Gemeinde zn ernennen geruht.

E betreffend die Unterhaltung und die Verwaltung der öffentlichen höheren Schulen.

Vom 1. November 1878.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen 2c. verordnen im Namen des Reichs, nah erfolgter Zustimmung Des Bundesraths und des Landesausschusses von Elsaß- Lothringen, für Elsaß-Lothringen, was folgt: : g. 1. Die öffentlichen gas Sduien (Gymnasien, Realgymnasien, Realschulen) sind öffentlihe Anstalten ia blissements publics) und haben als solche die Rechte juristischer Personen. : Sie werden, soweit die dazu bestimmten Stiftungen, Ge- Ln oder Vermächtnisse niht zureihen, nah Maßgabe der estimmungen dieses Gesezes aus der Landeskasse und von den “a ions das . 2. Hur Errichtung einer neuen öffentlichen höheren Schule, zur Umgestaltung einer bestehenden in eine andere Gattung, sowie zur Erweiterung einer solchen durch Hinzu- ügung der Klassen einer anderen Gattung bedarf és der Zu- immung der betheiligten Gemeinde.

§. 3. Aus der Landeskasse werden gewährt :!

1) die Besoldungen der Direktoren und Lehrer, sowie die Remunerationen der Hülfslehrer ;

2) die geseßlichen Pensionen und Wartegelder der Direk- toren und e die geseblichen Pensionen ihrer Wittwen und aisen;

3) die NReise- und Umzugskosten bei Verseßungen und Neuberufungen, die Tagegelder und Reisekosten für Dienstreisen der Direktoren und Lehrer; - |

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| EN

Alle Post-Anstalten nehmen Bestellung an; 7

für Berlin außer den Post-Anstalten auch die Expe-

dition: 8W. Wilhelmstr. Nr. 32. /

L a zu außerordentlichen Unterstüzungen an Lehrer. ür alle übrigen Bedücfnisse der Schule sorgt die Ge- meinde, in welcher sie sih befindet.

“Das Schulgeld fließt in die Landeskasse.

8. 4. Bei den mit öffentlichen höheren Schulen verbun- denen Fnternaten werden die Besoldungen und Remunerationen der mit der Erziehung und : betrauten Lehrer von der Landeskasse, allé übrigen Kosten dägegen von den Gemeinden getragen. Das Pensionsgeld, sowie die Vergütungen für die Verpflegung jener Lehrer fließen in die Gemeindekasse.

Zur Errichtung eines neuen Fnternates, sowie zur Auf- hebung eines bestehenden FJnternates bedarf es der Zustim- mung der betheiligten Gemeinde.

8. 5. Die Art und der Umfang der Bedürfnisse der öffentlichen höheren Schulen, sowie der Jnternate, welche nah 88. 3 und 4 von den Gemeinden zu bestreiten sind, werden E s Normalplan geregelt, welchen der Ober-Präsident aufstellt.

Die Höhe der Pension, welche die Pensionäre und Halh- pensionäre in den Juternaten, sowie die Höhe der Vergütung, welche die bei denselben mit der Erziehung und Aufsicht be- trauten Lehrer für ihre Verpflegung zu entrichten haben, wird durh Beschluß des Gemeinderaths festgestellt, welcher der Genehmigung des Ober-Präsidenten bedarf. So lange eine solche Feststellung nicht erfolgt ist, betragen die von den Lehrern zu entrichtenden Vergütungen 400 # jährlih, und bleibt das Pensionsgeld auf den bisherigen Säßen.

8. 6, Die Gemeinden können mit den höheren Schulen, um Zwecke der Ausbildung der linge derselben, für be- E ibete Berufszweige tehnishe Werkstätten verbinden. Sie haben in diesem Falle die sämmtlichen Kosten der Werkstätten, einshließlich der Remuneratione# der mit der Leitung der Arbeiten betrauten Werkmeistet, 21 bestreiten. i “Der betreffende Gemeindérathsbeshluß, welher auch über Art und Umfang des zu ertheilenden Unterrichts, über die Bedingungen der Theilnahme an demselben und über die dafür an- die Gemeindekasse etwa zu entrichtende Vergütung Bestimmung zu treffen hat, bedarf der Genehmigung des Ober-Präsidenten.

8. 7. Die durch dieses Geseß den Gemeinden auferlegten Leistungen werden als Pflichtausgaben (Dépenses obligatoires) im Sinne des Artikel 30 des Geseßes vom 18. Juli 1837 über die Gemeindeverwaltung (Bulletin des lois IX. série No. 6946) behandelt.

8. 8. Für jede öffentliche höhere Schule wird eine Schul- fommission gebildet. Sie besteht aus dem Bürgermeister dec Gemeinde, aus 2 bis 4 vom Ober-Präsidenten ernannten und

ebensoviel vom Gemeinderath gewählten Mitgliedern. Der

Vorsitzende wird vom Ober-Präsidenten aus der Mitte der Kommission ernannt. Der Direktor dex Schule oder dessen Stellvertreter hat die Jnteressen seiner Anstalt als Regierungs- fommissar bei der Kommission zu vertreten. Nach Anhörun seiner Anträge kann sih die Kommission zur Berathung un Beschlußfassung zurückziehen. j

Wenn in einer Gemeinde mehrere höhere Schulen. be- stehen, so kann für dieselben eine einzige Schulkommission ge- bildet werden.

8. 9. Die Schulkommission verwaltet das eigenthümliche Vermögen der Schule und vertritt die Schule bezüglich desselben nah außen. Die von ihr bezüglich dieser Vermögensverwaltung gefaßten Beschlüsse sind dem Ober-Präsidenten vorzulegen. Sie sind vollstreckbar, wenn sie niht binnen 30 Tagen nah der Mittheilung an den Ober-Präsidenten von diesem auf- gehoben werden. Zur Veräußerung unbeweglichher Vermögens- stücke, welhe der Schule eigenthümlih gehören, bedarf es außerdem eines zustimmenden Gemeinderathsbeshlusses.

Der Vorsißende der Schulkommission kann auf Grund des Beschlusses derselben Geschenke und Vermächtnisse, welche der Schule zugewendet sind, zum Zwecke der Sicherstellung vorläufig annehmen. Die Verordnung oder Verfügung, welche zur Annahme ermächtigt, übt ihre Wirkung vom Tage dieser vorläufigen Annahme aus. i

8. 10. Die Schulkommission isst berufen, die Wünsche und Jnteressen der Bevölkerung bezüglich der inneren Ange- legenheiten der Schule, insbesondere des Lehrpersonals, der Disziplin, der Ordnung sowohl in den Klassen, als im rFnter- nat zum Ausdruck zu bringen. :

8. 11. Die Schulkommission is ferner berufen, bei der Nas der äußeren Angelegenheiten der Schule mitzu- wirken.

Sie hat demzufolge : :

die Höhe des Schulgeldes (8. 14) und der Pension, welche die Pensionäre und Halbpensionäre in den Fnternaten, sowie die Höhe der Vergütung, welche die bei denselben mit der Erziehung und Aufsicht betrauten Lehrer für ihre Verpflegung zu entrihten haben (§8. 5 Absatz 2), zu begutachten, S den jährlihen Voranschlag der Einnahmen und Ausgaben zu entwerfen, sowie die im Laufe des Etatsjahres nach- träglih hervortretenden Bedürfnisse zu begutachten, Pläne, Kostenanschläge und Bedingnißheste für Neu- und eparaturbauten zu begutachten, “die Verwendung der im Etat zum Zwecke von Anschaffun-

gei und Einrichtungen ausgeworfenen Fonds zu begut- achten, die Bedingungen der Dienstverträge mit den Schaffnern (Oekonomen) und Aerzten der Jnternäte, den Werk- meistern an den Werkstätten und den Pförtnern fest- zustellen, die Verträge abzuschließen und nah Maß- gabe derselben über die Entlassung zu befinden, die Bedingungen der Dienstverträge mit dem niedern Dienst- Zee festzustellen, die Verleihung von Stipendien und Freistellen- aus Landes- oder Gemeindemitteln zu begutachten.

Die Dienstverträge mit den Schaffnern und Aerzten der Jnternate bedürfen der Genehmigung des Ober-Präsidenten.

Das niedere Diecnstpersonal wird vom Direktor der Schule angenommen und entlassen. :

8. 12. Die Uebertragung weitergehender Befugnisse an die Schulkommissionen bleibt dem Ober-Präfidenten über- lassen, welcher auch die näheren Vorschriften über die Zu- sammenseßung, die Amtsdauer und den Geschäftsgang der Schulkommissionen erläßt.

8. 13. Bezüglich der jährli im voraus zu veranschla- enden Einnahmen und Ausgaben gelten Fosgétibe Be- timmungen : /

1) Die in die Landeskasse fließenden Einnahmen und die aus derselben zu bestreitenden Ausgaben (88. 3 und 4) werden alljährlih im Landeshaushalts-Etat- vorgesehen.

2) Ueber alle übrigen Einnahmen und Ausgaben einer jeden höheren Schule, sowie des Jnternats, wo ein solches damit verbunden is, wird alljährlich von der Sqchulkommission ein Voranschlag entworfen. Derselbe wird nach Prüfung und, soweit nöthig, Berichtigung oder Ergänzung durch den Ober-Präsidenten dem Ge- meinderath zur, Berathung und Beshlußfassung vor- gelegt. Ueber die dagegen gezogenen Erinnerungen entscheidet der Ober-Präsident,

3) Der Gemeinderath darf diejenigen Beschlüsse der Schulkommission und diejenigen Ansäße des Voran- {lags (Nr. 2) nicht beanstanden, welhe die Verwal- tung des eigenthümlihen Vermögens der Schule und die stiftungsgemäße Verwendung der Nußungen dieses Vermögens zum Gegenstande haben.

4) Der demnächst in das Gemeindebudget eingestellte Vor- anschläg (Nr. 2) dient als Grundlage der Verwal- tung für das Etutsjahr. -

5) Die Gemeinde ist verpflichtet, auh denjenigen ihr nah diesem Gese obliegenden Ausgaben gerecht zu wer- den, zu welhen das Bedürfniß erst im Laufe des Etatsjahres hervortritt. :

6) Wenn der Gemeinderath die erforderlihen Mittel zur Deckung der auf Grund dieses Geseßzes der Gemeinde obliegenden fortdauernden oder außerordentlichen Aus- gaben nit bewilligt oder niht in ausreichèndem Be- trage in das Gemeindebudget einstellt, so erfolgt die im Artikel 39 des Geseßes vom 18. Juli 1837 vorge- sehene Einstellung der Ausgaben durch Verfügung des Ober-Präsidenten. A :

7) Pläne, Kostenanshläge und Bedingnißhefte für die Neu- und größeren Reparaturbauten, sowie deren Ab- änderung und Ergänzung bedürfen der Genehmigung des Ober-Präsidenten. i

8) Jm Etat der Schule wird bestimmt, welche Summe dem Direktor der Schule zur Deckung der unvorher- gesehenen kleineren Ausgaben zur Verfügung ge- stellt wird. :

8. 14. Der Mindestbetrag und der Meistbetrag des Schul-

geldes wird durch Kaiserliche Verordnung festgestellt.

Jnnerhalb der dadurch bestimmten Grenzen regelt der Ober-Präsident das Schulgeld für jede Schule nach Anhörun der Schulkommission und des Gemeinderaths unter Berüd- sihtigung der örtlihen Verhältnisse. - i

8. 15. Vom Schulgelde befreit sind die Söhne der etats- mäßige Stellen bekleidenden Lehrer der Schul: und je der jüngste von drei dieselbe besuhenden Brüdern. ;

8. 16. Die Verpflichtungen einzelner Gemeinden zur Dotirung von Freistellen (hourses) an öffentlichen höheren Schulen werden, soweit sie niht auf Stiftungen oder privat- rechtlihen Titeln beruhen, aufgehoben. :

8. 17. Das Schulgeld wird durch die Steuerempfänger in gleicher Weise erhoben und beigetrieben, wie die öffent- lichen direkten Steuern. i

Die Schulgeldrollen wcrden von den Kreisdirektoren, in den Stadtkreisen von den Bezirks-Präsidenten festgestellt und exekutorish erklärt.

8. 18. Quittungen über Zahlung des Squlgeldes (8. 17), des Pensionsgeldes (8. 5 Absaz 2) und der Ver- gütungen für den Besu der Werkstätten (8. 6 Absaß 2) find von der Stempelpflicht befreit. i

8. 19. Für die O und Beitreibung des Schul- geldes bei den höheren Schulen erhalten die Steuerempfänger eine besondere Vergütung nicht.

S, welche auf Grund des §. 6 des Ge- seßes, betreffend die Feststellung des Landeshaushalts-Etats von Elsaß-Lothringen für das Jahr 1877, vom 22. Des