1878 / 265 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 09 Nov 1878 18:00:01 GMT) scan diff

Staates bleibt demselben der Anspru auf vollständige Ent e e [)

2) Die Gesellschaft hat allen A lordimigen, welche wegen A er ge- troffen werden mögen, nachzukommen und die aus diesen Anordnun-

gung nach Maßgabe der geseßlich:n Bestimmungen gegen die saft vorbehalten. - licher Beaufsichtigung der beim Bahnbau beschäftigten Arbe

gen etwa erwahsenden Ausgaben zu tragen.

Lur den Gall, daß die Lohnzahlungea an die Bauarbeiter. nit

urch die Vorschriften des Geseßes vom 21. Dezember 1846 bestimmten Fristen rechtzeitig erfolgen sollten, ist der-Handels- Minister berechtigt, die Lohnzahlungen für Rechnung der Gefell schaft bewirkten zu lassen und hierzu die Bestände- der von der Gesellschaft

innerhalb der

hinterlegten Kaution zu verwenden.

3) Für ben esellf i bezügliÞh des ahnbaues obliegenden Verpflichtungen , ondere der rehtzeitigen plan- und ans{lagsmäßigen ührung und Ausrüstung der Bahn

des auf 4 200 000 M.

Betrage die Aus\chluß des Rechtsweges dem Handels-Minister zusteht.

Zur Sicherstellung dieser Dei iung hat die Gesellschaft

bei der Regierungs - ane zu Schleswig den Betrag von 210 000 Æ (in Worten: Zweihundert und zehn Tausend Mark) in baar oder in preußischen Staats- oder vom Staate garantirten Papieren, oder in inländishen Eisenbahn - Prioritäts - Obligationen (unter Berechnung aller dieser Effekten nah dem Courswerthe) nebst den noch nicht falligen Zinscoupons und den Talons zu hinterlegen und in gerichtlicher oder notarieller Verpfändungsurkunde mit der Maß- gabe zum Pfande zu bestellen, daß dem Handels-Minister die Befugniß zusteht, durch Verwendung derselben bezw. durch Veräußerung der verpfändeten Effekten zum jeweiligen Börsencourse die verfallenen Strafbeträge einzuzi-hen.

4) Wenn die oben festgeseßte Baufrist niht inne gehalten wird, so kann die ertheilte Ronzeisim durch landesherrlichen Erlaß zurüd- genommen und die im §. 21 des Geseßes vom 3. November 1838 vorbehaltene Maa der vorhandenen Bahnanlagen ein- geleitet werden. Sofern die Regierung von dem Vorbehalte der Ver- steigerung der Bahnanlagen Gebrauch zu machen beabsichtigt, soll jedoch die Zurücknahme der “Konzession nicht vor Ablauf der in dem allegirten §./21 festgeseßten Schlußfrist erfolgen.

IT. Die Bahn ist nah den der Gesellschaft Seitens des Han- dels-Ministers mitzutheilenden Grundzügen unter Beachtung der Be- stimmungen der Bahnordnung für deutsche Eisenbahnen untergeord- neter Bedeutung vom 12, Juni 1878 (Nr. 24 des Central-Blatts für das Deutsche Reich) mit normaler Spurweite (1,435 m) herzu- stellen und zu betreiben.

IIT. Die Gesellshaft hat mit der Eröffnung des Betriebes der enzen Bahn einen Erneuerungsfonds und einen - Reservefonds zu ilden, welche sowohl von einander als auch von anderen Fonds der Gesell\chaft getrennt zu halten sind.

Dem Erneuerungsfonds, welcher zur Bestreitung der Kosten der regelmäßig wiederkehrenden Erneuerung

a, des Oberbaues und zwar der Schwellen, Schienen und fonsti-

gen Eisentheile,

b, des Betriebsmaterials und zwar der Lokomotiven, Tender,

j Wagen und wichtigerer Theile derselben dient, sind die Einnahmen aus dem Verkaufe der entsprech:nden ab- cängigen Materialien, ein nach Anhörung des Vorstandes und des Auffichtsrathes der Gesellshaft von dem Handels-Minister festzu- seßender jährlicher Zuschuß aus den Betriebseinnahmen, sowie die Zinsen des Erneuerungsfonds selbst zu lferweltea, Der Reservefonds, der die Mittel zur Bestreitung von solchen dur außerordentliche Elementarereignisse und größere Unfälle her- vorgerufenen außerordentlihen Ausgabea gewähren soll, welche er- forderlich werden, damit die Beförderung mit Sicherheit und in der der Bestimmung des Unternehmens entsprechenden Weise erfolgen kann, ift zunächst dur Zuweisung des na vollständigem. Ausbau und vollständiger Ausrlistung der Bahn: verbleibenden Restes des Aulagekapitals, soweit solches vom Handels-Minister für erforderli erachtet werden sollte, und durch Üeberweisung der nit rechtzeitig erhobenen und zu Gunsten der Gesellschaft verfallenen Zinsen und Dividenden, der Zinsen des Reservefonds selbst, sowie eines von dem Auffichtsrathe der Gesellschaft zu bestimmenden, nicht unter dem Be- Trage von einem Zehntel Prozent des Anlagekapita!s verbleibenden jährlihen Zuschuses aus den Betriehséinnahmen bis zur Höhe von 90/900 M. (in Worten: Dreißigtausend Mark) zu verstärken und in dieser Höhe zu erhalten.

Die näheren Bestimmungen über die Einnahmen und Ausgaben, fowie über die Verwaltung des Erneuerungs- und Reservefonds E durch ein vom Handels-Minister festzuseßendes Regulativ geregelt.

IV. Die Genehmigung, nöthigenfalls die Abänderung des Fahr- plans bleibt der Königlichen Staatsregierung vorbehalten.

n dem Fahrplan sind mindestens in jeder Richtung 2 zur Per- sonenbeförderung bestimmte Züge vorzusehen. Zur Einlegung weiterer Du e kann die Gesellschaft wider ihren Willen ait angehalten

erden.

Der Tarif für den Personen- und Güterverkehr unterliegt der Genehmigung des Handels-Mixisters.

In dem Tarif sind die höcbsten Transportsäßze für die Güter- und Wagenklassen sestzustelen. Innerhalb dieser Säße ist die Ge- fellshaft sowohl Erhöhungen, als auch Ermäßigungen der Transport- Pieise ohne die Zustimmung der Aufsihtsbehörde vorzunehmen be- rehtigt. Auch ist die Gesellschaft hinsichtlih der Einrichtung direkter Tarife für die Kiel-Ecckernförde-Flensburger Eisenbahn, sowie hin- sihtlich des anzunehmenden LTarifsystems verpflichtet, die für. die Staatseisenbahnen jeweilig bestehenden generellen Anordnungen zu befolgen, in soweit foles von dem Hanktels-Minister für erforderlich erachtet wird.

“V, Der Telegraphenverwaltung gegenüber hat die Gesellschaft Mgen Verpflichtungen zu übernehmen, welche für die Eisenbahnen im Gebiete des ehemaligen Norddeutschen Bundes festgestellt find, oder später für dieselben anderweit festgestellt iverden mögen.

VI, Die Gesellschaft ist verpflichtet, hinsichtlih der Beseßung der Subaltern- und Unterbeamtenstellen mit Militäranwärtern, in- soweit A das 35. Lebensjahr noch nicht zurückgelegt haben, die für den Staatseisenbahndienst in dieser Beziehung gültigen Vor- {{riften zur Anwendung zu bringen.

Die Gesellshaft hat auf Erfordern des Handels-Ministers Penfions-, Wittwen- und Untkerstüßungskassen für ihre Beamten nah Ma bgaze der Ee welche bis zum Erlaß des Gesetzes, Letreffend die S onirons er unmittelbaren Staatsbeamten vom 27. März 1872 für die Staatseisenbahnen bestanden haben, einzu- rihten und zu denselben die erforderlichen Zuschüsse zu leisten.

VII, Die Leitung der Bau- und Betriebsverwaltung ist einem Vorstande zu übertragen, welcher die Geschäfte nah Maßgabe einer vón dem Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten zu genehmigenden und eventuell festzustellenven Geschäftsordnung führt.

Die Wahl des Vorsißenden und des technishen Mitgliedes des Vorstandes unterliezen der Genehmigung des Handels-Ministers.

__VIUI, Die Bahnanlage, fowie der Betrieb derselben kann nur mit Genehmigung des Handels-Ministers aufgegeben oder an andere Ee Die Sett Pt fliGtet, fi S éllen Mitt

; e Gesellschaft ist verp et, sih auch allen künftig für die Eisenbahnen im Ba hen Reiche oder für die preußischen Eisen- Bahnen ergehenden geseßlihen oder auf Grund derselben erlassenen Cen Vorschriften zu unterwerfen. . Die Aushändigung einer Ausfertigung dieser Konzessions- vrkunde an die Direktion der Kiel-Eckernförde-Flensburger Eisen-

‘vorgeschriebenen Kaution und Verpfändungsurkunde stattgefunden hat.

all, daß die Gesellshaft mit dec Erfüllung a ie nsbe- Aus- in Verzug kommen sollte, st dieselbe zur Zahlung einer Konventionalstrafe von fünf Prozent

Lsigesevien Baukapitals mit dec Maßgabe verpflichtet, daß die Entscheidung darüber, ob und bis zu welchem onventionalstrafe als verfallen einzuziehen ist, mit

durch das Geseß vom 10. April 1872 (Geseß-Sammlung Seite 357 und 358) vorgesricbenen Weise auf Kosten der Gesellschaft. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Jnsiegel. y Gegeben Homburg v. d. H., den 19. August 1878, Sm Alerhöchsten Auftrage Sr. Majestät des Königs: (L. 8.) Friedrich Wilhelm, Kronprinz.

i; Otto Graf zu Stolberg. Hofmann. Zugleich für den Minister der land- wirthschaftliben Angelegenheiten

und den Fiuanz-BUmsr

Graf zu Eulenburg. Maybach. Ministerium der geistlihen, Unterrihts- und

L Medizinal-Angelegenheiten.

An dem Gelehrten-Gymnasium zu Wiesbaden ist dem bisherigen ordentlihen Lehrer, Oberlehrer Dr. Büsgen, eine etatsmäßige Oberlehrer|telle verlichen worden. f

Bekanntmaqunkg. *

Die Gipsabgüsse der bei den Ausgrabungen in Olympia gefundenen Bildwerke sind bis auf Weiteres in den Räumen der Dombaustätte an den Wochentagen von

11 bis 3 Uhx g eal Die Beschreibung ist am Eingange für 50 .Z zu haben.

Berlin, den 9. November 1878.

Generalverwaltung der Königlihen Museen. Vig. Reg. Comm. Usedom.

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Die L Direktion der Ostbahn ist mit Anfertigung von Vorarbeiten für Bahnlinien untergeordneter Be- deutung von Bütow nach Zollbrück und von Berent nach Hohenstein, beziehungsweise nach Prau s oder Dirschau beauftragt worden.

Der mechanischen Weberei, Aktien-Gesellschaft u Linden, der Geschäftsbücher-Fabrik König & Ebhardt n Hannover, dem Eisen- und Stahlwerk in Osna- rück und der Georg-Marienhütte, Aktiengesell- haft bei Osnabrüdc, ist die Medaille für gewerb- ihe Leistungen in Gold und der Hannoverischen Maschinenbau - Aktiengesellschaft vormals G. Egestorff in Linden, der Jlseder Hütte bei Peine, der Deutschen Spiegelglas- Aktiengesellschaft zu Freden, der Chemischen Fabrik E. de Haën zu List, dem mechanischen Nut G. Westphal in Celle, der Maschinenfabrik A. Knövenagel in Hannover, der Wollenwaarenfabrik Grewe & Uhl in Osterode, der Buchdruclfarbenfabrik Gebrüder Jaenedcke & Fr. Schneemann in Hannover, der Mühlsteinfabrik C. Mosqua in Hildesheim, der Celler Schirmfabrik, Aktiengesellschaft in Celle, der Steingutfabrik Wittenburg zu Farge bei Bremen dieselbe Me- daille in Silber verliehen worden.

Dlstiz-Ministerium.

" Verseßt sind: Kreisgerichts-Rath qu! ch in Wriezen an das Kreisgeriht in- Prenzlau (nit Perleberg, Nr. 259 d. Bl.), der Kreisgerichts-Rath Boehr in Zeiß an das Kreis- gericht in Erfurt, der Rechtsanwalt und Notar Schmidt in Crossen und der Rechtsanwalt und Notar Lüders in Sonnen- uns in gleicher Amtseigenschast an das Stadtgericht in erlin. Die nachgesuchte Dienstentlassung ist ertheilt: dem Rechts- anwalt und Notar, Justiz-Rath Lohrmann in Halberstadt und dem Rechtsanwalt und Notar Hubrich in Allenstein. Die Stelle in Allenstein wird niht wieder beseßt.

Der Rechtsanwalt und Notar, Justiz-Rath Becher in Berlin, der Advokat und Notar Dr. Hessenberg in Frank- furt a. M., der Advokat Conen in Heede und der Advokat Koch in Rotenburg a. d. Wümme sind gestorben.

Abgereist: Se. Excellenz der Hofmarschall Sr. Majestät des Kaisers und Königs, General-Major Graf von Per- poncher, nach Wiesbaden.

Die Nr. 30 der Gesez-Sammlung, welche von heute ab zur Versendung gelangt, enthält unter

Nr. 8578 das Gefes, betreffend die Regulirung des \tan- desherrlichen Rechtszustandes des Fürstlihen Hauses zu Sayn- Wiktgenstein-Berleburg bezüglih der Grafschaft Wittgenstein- Berleburg und der Herrschaft Homburg an der Mark. - Vom 26. Oktober 1878 ; und unter Nr. 8579 das Gesetz, betreffend die Regulirung des stan- desherrlihen Rechtszustandes des Fürstlihen Hauses zu Bent- heim-Tecklenburg bezüglih der Herrschaft Rheda und der rater Hohen-Limburg. Vom 25. Oktober 1878. Berlin, den 9. November 1878.

Königliches Geseß-Sammlungs-Amt.

Es wird hierdurch zur öffentlichen Dns gebracht :

1) daß bei dem p rad Stadtgericht hierselbst an summari- i, E njurien- und Bagatell-Prozessen anhängig gewesen sind:

a, im. Jahre 1876 220 663

b. im Jahre 1877 246 775 mithin im leßteren Jahre . 26 112 mehr als im ersteren ;

ferner 2) daß bei den Schiedsmännern in Berkin im Jahre 1877 Sachen anhängig gewesen, von denen S O eral 3481 b. dur Pur rtlen der Patlelen ., , 1188 c, durch Ueberweisung an den Richter. . 6859

zusammen .

11 567

erledigt, und d, am S(lusse des Jahres. . anhängig geblieben sind. Berlin, den 6. November 1878. Königliches Kammergericht.

vorgescbrietene erfolgt erst, nahdein die Hinterlegung der unter 1.3 “Die Bekanntmachung ‘der Konzessionsurkunde ‘erfolgt in der

Topogravhishe Karte vom Preußischen Staate. Maßstab 1: 1000C0 der natürlichen Länge. Von dieser Karte sind in diesen Tagen: die Sektionen: Nr. 60 Bütow, Nr. 101 Tuchel und

i Nr. 140 Wirsiß erschienen, welche in KupfecstiÞh mit illuminirten Mrg rep es und Gewässern ausgeführt sind. Genannte Kartenblätter, welche sih auf neue Aufnahmen gründen, enthalten Theile der Kreise Berent, Carthaus, Pr. Stargard (Re«ierungsbezirk Danzig), Konitz, Schlochau,

latow, Tuchel, Civiets een sbezirk Marienwerder), Stolpe, ütow (Regierungsbezirk Cöslin), Kolmar i./Posen, Wirsiß, Schubin

und Wongrowiß (Regierungsbezirk Bromberg). Dieselben repräsen- tiren eine Fläche von zufammen 50,14 geographishen Quadrat- Meilen. Nah vorgängiger Bestellung können diese Kartenblätter durch jede Buch- und Landkartenhandlung zum Preise von einer Mark pro Blatt bezogen werden. Der General-Kommissionsdebit ist ad Simon S{hroppshen Hof-Landkartenhandlung in Berlin über- ragen.

Berlin, den 5. November 1878.

Königliche Landes-Aufnahme. Kartographische Abtheilung.

eerz, Oberst und Abtheilungs-Chef.

Betann{maGQungeén auf Grund des Reichsgeseßes vom 21. Oktober 1878,

Auf Grund des §. 12 des Reichsgeseßes gegen die gemein- gefährlihen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Ok- tober 1878 wird hierdurch zur öffentlihen Kenntniß gebracht, daß die unter dem 27. Oktober c. herausgegebene 1. Nummer des im Verlag von H. Heimann hierselbst erscheinenden „Schlesishen Wochenblatts“ und ebenso das fernere Erscheinen dieser periodishen Druckschrist nach §. 11 des ge- dachten Geseßes dürch die unterzeihnete Landespolizeibehörde verboten ist.

Breslau, den 8. November 1878.

Königliche Regierung. von Junder.

Auf Grund des 8. 12 des RNeichsgeseßes gegen die gemein- gefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 wird hierdurh zur öffentlihen Kenntniß gebracht, qo F nachstehend aufgeführten nicht periodishen Dru ck-

riften:

1) „Aristoteles, ein Grundpfeiler der modernen Re- ligionsformen, als Stüße der Tyrannei, der Pfaffheit, der sozialen Despotie und threr Henkersknechte.“ 10). Auflage. Dresden 1878. Verlag von O. Klemidch. S EULIO ANrE Chemniß. G. Rübner und

omp.,

2) „Der Nationalitätsdünkel, eine Studie für Mordspatrioten, Erbfeinde und sonstige Chauvinisten.“ Dresden 1877, Verlag von O. Klemih. Drucker: C. Richard Gärtner in Dresden,

3) „Der Egoismus als Weltprinzip; sozial-moral- philosophishe Studie.“ I1. Auflage. Dresden 1877. Verlag von O, Klemih. Genossenschaftsdruckerei Chem- niß, G. Rübner und Comp. und „Die Entwickelung des Menschengeistes.“ il. Auflage. Dresden 1877. Verlag von O. Klemih. Drudler: Richard Gärtner in Dresden, « nah §. 11 des Gesezes durch die Landespolizeibehörde ver- boten sind.

Dresden, den 4. November 1878.

Königliche Kreishauptmannsthaft. von Einsiedel.

4)

_ Auf Grund des §. 11 des Reichsgeseßes gegen die ge- meingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Ök- tober 1878, hat die unterzeichnete Landespolizeibehörde die Drudschriften :

„Der Lassalleaner. Sammlun e, Lieder und Gedichte von Julius „Erlebtes. Skizzen und Novellen von Wilhelm

Hasenclever, Leipzig. Verlag von Wilhelm Röhl“, verboten. Leipzig, den 7. November 1878.

Königlich sächsishe Kreishauptmannschast.

Graf zu Münster. Bekanntmachung, betreffend : Ausführung des Reichsgeseßes gegen die gemein- gefährlihen Bestrebungen der Sozialdemokratie.

Auf Grund der 88. 1 und 6 des Reichsgeseßzes rubrizirten Betreffs vom 21. Oktober d. J. und des in Braunschwei erfolgten Verbotes des Hauptvereins des Spengler- (Rlaroners Verbandes in Braunschweig, wird der hier bestehende Zweig- verein „Spengler - Unterstüßungsverein“ hiermit verboten. Offenbach, den 6. November 1878.

Großherzogliches Kreisamt Offenbach.

von Marquard. Es wird hierdurch zur öffentlihen Kenntniß gebracht daß der Gewerkverein zu Untermhaus (Manufaktur-, Fabrik- und Handarbeiter-Gewerksgenossenschaft) auf Grund der 88. 1 und 6 des Reichsgeseßes vom 21. Oktober 1878 e unterzeichnete Landespolizeibehörde verboten wor- en ist. Gera, den 8. November 1878. Fürstliches Landrathsamt. Seifarth.

sozialdemokra- öthing. Leipzig

Personalveränderungen,

Königlich Preußische Armee. Ernennungen, Beförderungen und Verseßungen. Im aktiven Heere. Potsdam, 2. November. Weener, Major vom Gren. Regt. Nr. 3, dem Regt. aggregirt. Sch liewen, Major aggr. dem Gren. Regt. Nr. 3, in vie älteste Hauptmanns- stelle dieses Regts. einrangirt. Menze, Pr. Lt. vom Juf. Negt. Nr. 477 unter Belass. in seirem Kommdo. als Adjut. der 32. Inf. Brig, à la suite des Regts. ‘gestellt. von der Groeben, Sec. Lt. von dems. Regt., zum Pr. Lt. befördert. Neumeister, Pr. Lt. vom Inf. Reat. Nr. 69, unter Belass. in seinem Kommdo. als Adjut. der 15. Inf. Vrig., à la suito des Regts. gestellt. v. Fel-

bert, Sec. Lt. von deni Regt., zum Pr. Lt. befördert. v. Uebel,

Sec. Lt. vom Garde-Gren. Regt. Nr. 2, in das Inf. Regt. Nr. 30 versetzt.

Durch Verfügung des Kriegs - Ministeriums. 3. November. Ge a auptm. vom Art. Depot in Saarlouis, zum Art. Depot in Magdeburg, Beutler, Zeughauptm. vom Art. Depot in Mainz, zum Art. Depot in Saarlouis, Schmid, Zeug- Lt. von der Munitionsfabrik in Erfurt, zum Art. Depot in Nainz verseßt. 4. November. v. Waligorski, Pr. Lt. à 1a suits des Gren. Regts. Nr. 11 und e Roe, bei der Munitions- Fabrik in Erfurt, zur Gewehrfabrik ebendase bst verseßt.

_ Abschiedsbewilligungen. Jm aktiven Heere. Pots- dam, 5. November. Mergner, Zeug-Pr. Lt. a. D., die Erlaub- niß zum Tragen der Unif. der Zeug-ODffiz. ertheilt.

Fm Beurlaubtenstande. Potsdam, 31. Oktober. Marx, Sec. Lt, von der Res. des Train-Bats. Nr. 14, mit \{lich- tem Abschied entlassen.

Königlich Bayerische #lrmee.

Ernennungen, Beförderungen und Verseßungen. Im aktiven Heere. 31. Oftober. Burgaß, Zeug-Pr. Lt. vom Festungs-Art. Depot Ingolstadt, beim Festungs-Art. Depot Germersheim, Vogt, Zeug-Pr. Lt. bei der Geschüßgießerei, zu Zeug- hauptleuten, Kaufmann, Zeug-Lt. beim Festungs-Art. Depot Ger- mersheim, verwendet im Reichsdienst beim: Festungs-Art. Depot Straßburg, H ofpauer, Zeug-Lt. bei der Geschoßfabrik, Häring,

eug-Lt. beim Feituns-Art. Depot Germersheim, Bo oß, Hehn,

eug-Lts, beim Festungs-Art. Depot Ingolstadt zu Zeug-Pr.-Lis. efördert. 3, November. Frhr. v. Müller, Gen.-Lt. und Commdr. der 1. Feld-Art. Brig., zum Gouverneur der Festung Ingol- stadt, v. Heinleth, Gen. Major und Commdòr. der bayer. Besag. Brig. in Met, zum Chef des Generalstabes der Armee, ernannt. v. Fries, Gen. Major, bisher à la suite des Generalstabes, von der Stelle als Militär-Bevollmächtigter in Berlin und Bevollmäch- tigter zum Bundesrath enthoben und demselben das Kommdo. der 1. Feld-Art. Brig. übertragen. Ritter v. Xylander, Oberst à la guite des Generalstabes, Abtheil. Chef im Kriegs-Miristerium, zum Militär-Bevollmächtigten in Berlin und Bevollmächtigten zum Bundesrath ernannt, Frhr. v. A\ch, Major vom Generalstab (2. Div.), unter Stellung à la suite dieses Stabes, zum Kriegéê- Ministerium auf die Dauer eines Jahres, v. Bomhard, Major À la suite des 5. Inf. Regts., Adjut. bei der 2. Div., zum General- stab, kommandirt. v. Geyer zu Lauf, Hauptm. und Comp. Chef im 8. Inf. NRegt., unter Stellung à la suite dieses Regts, zum Adjut. bei der 2. Div. ecnannt.

Durch Verfügung des Kriegs-Ministeriums. 3. November. Ullersperger, Sec. Lt. z. D., als Adjut. des Landw. Bezirks Kitzingen in Verwendung genommen. ,

V Nes Giebdbewilliaunten. Im aktiven Heere. 31. Dk- tober. Pfeilschifter, Hauptm. z. D. und Adjut. des Landw. Bez. Kitzingen, mit Pens. und der Erlaubniß zum Tragen der Unif. der aus dem 4. Infanterie-Regirnent aus8geschiedene Offiziere, unter

leihzeitiger Verleihung des Charakters als Major, auf Nach-

suchen verabschiedet. Ullersperger, Sec. Lt. a. D., unter die zur Disp. stehenden Offize. eingereiht. 2. November. v. Dietl, Gen. Lt. und Gouverneur der Festung Ingolstadt, in Genehm. seines Abschiedsgesuhs mit Pens. zur Disp. gestellt. 3. November. Frhr. v. R eanea, Hauptm. à la svite des 2. Inf. Regts., Adjut. Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen Otto ron Bayern, der Abschied bewilligt.

Nichtamtliches. Deutsches Nei.

Preußen. Berlin, 9. November. Se. Kaiserliche und Königliche A der Kronprinz hat, laut Meldung des „W. T. B.“ aus Breslau, gestern früh vor der Abfahrt zur Jagd den dortigen Museumsbau in Augen- schein genommen und ist Nachmittags gegen 51/4 Uhr von Ohlau dahin zurückgekehrt. : : l S

Um 6 Uhr fand ein. größeres Diner im Königlichen Schlosse statt, und um 8 Uhr besuchte Se. Kaiserlihe Hoheit abermals das Stadt-Theater und wohnte der Vorstellung des Lustspiels „Minna von Barnhelm“ bei. Später begab Sich Höchstderselbe zum Thee in das Offizier-Kasino.

Der Aus\{huß des Bundesraths für Zoll- und Steuerwesen trat heute zu einer Sißung zusammen.

Heute um 11 Uhr fand seine Sißung des Gericht s- hofes für Kompetenzkonflikte statt.

Bekanntlih kommt seit dem 1. d. M. im Verkehr zwischen Deutshland und Oesterreih-Ungarn für Patckete bis 5 kg der Gc iates von 50 .Z in Anwendung. Die Einführung dieses Einheitssaßes ist für die interessirten Kreise, insbesondere für Geschäftsleute, abgesehen von der Portoersparniß, auch deshalb von großer Wichtigkeit, weil sowohl den Abnehmern als den Produzenten viel daran ge- legen sein muß, im Voraus zu wissen, welche Portokosten für die Sendungen entstehen. Wie wir Wiener Blättern ent- nehmen, ist auch im Fnnern der österreichish-ungarischen Monarchie seit dem 1. November ein neuer Pakettarif ein-

eführt worden, welhér mit dem im Deutschen Reiche be- Rebenben Tarife im Wesentlichen übercinstimmt. Eine be- merkenswerthe Abweichung besteht nur insofern, als bei Versendung von Valoren eine hinter dem wirklichen Werthe zurückbleibende Werthdeklaration eine Kon- ventionalstrafe in Höhe des fünffachen Betrages des für die vershwiegene Summe entfallenden Werthportecs d sih zieht. Den österreichischen Postanstalten steht das Recht zu, sofern sie eine Minderdeklaration vermuthen, die Eröffnung der Sendungen auf dem Postbureau durch den Adressaten zu verlangen.

Jn den deutshen Münzstätten sind bis zum 2. November 1878 geprägt worden, an Goldmünzen: 1 243 296 260 6 Doppelkronen, 8385 556 060 # Kronen, 27 969 845 46 halbe Kronen; hiervon auf Privatrehnung: 337 371 640 6; an Silbermünzen : 71 652 415 / 5-Markstüce, 98 509 686 6 2-Markstücke, 149 517 184 #4 1-Markstücke, 71 486 388 M 50- Pfennig e 350717718 J 20 S 20-Pfennigstücke. Die Gesammtausprägung an Goldmünzen “de d 1 656 822 165 46, an Silbermünzen: 426 883 391 M4

Bei Majestäts-Beleidigungen is, nah einem ‘Erkenntniß des Ober-Tribunals vom 25. Oktober d. J., die Absicht, zu beleidigen, nicht erforderli, vielmehr genügt das Bewubtsein von dem den Aeußerungen beiwohnenden ehrenkränkenden Charakter. :

Die Strafandrohung des §8. 14 des Reichs-Jmpf- geseßes vom 8. April 1874 gegen Eltern, Pflegeeltern und Dormünder, welche es unterlassen, mittelst der vorgeschrie- benen Bescheinigungen den ihnen obliegenden Nachweis zu Führen, daß die Jmpfung ihrer Kinder und Pflege- befohlenen erfolgt oder aus einem geseßlichen Grunde unter- Vlieben sei, bezieht si), nach einem Erkenntniß des Ober-

Tribunals. vom 13. Oktober d. F, nux auf die in dem gedachten Ne iogere selbst vorgeschriebenen Jm- pfungen, nicht auf - S he wangsimpsungen, welche nah älteren landesgeseßlihen Vorschriften geboten warert und über welche ebenfalls ein Jmpfschein auszustellen war. Die Unterlassung des Nachweises einer unter der Herrschaft des Fre preußishen Rechts erfolgten Jmpfung is nicht rafbar.

Oesterreich-Ungarn. Wien, 8. November. (W. T. B.) Die „Pol. Korr.“ meldet: Aus Konstantinopel: Die Pforte hat gestern eine neue Note an den russishen Bot- schaster, Fürsten Lobanoff, gerichtet, worin dieselbe die Plünderung und Zerstörung mehrerer Dörfer im Distrikte Demotica durch bulgarishe Banden zur Anzeige bringt, von welchen angenommen wird, daß sie fich innerhalb des von den Russen beseßten Gebietes organisirt haben. Jn der Note wird um eine Untersuhung und um die Vorkeh- rung von Repressiv- und Präventivmaßregeln gebeten. Aus Athen von gestern: Die Opposition rüstet sih zu einem neuen Angriff gegen das wiedereingeseßte Mi n ist e- rium Komunduros. Obschon der König einer Auflösung der Deputirtenkammer abgeneigt ist, ist man doc lebhaft mit dieser Eventualität beschäftigt.

Pest, 8. November. (W. T. B.) Wie die „Pester Korr.“ erfährt, würde die Bedeckung der laufenden Bedürf- nisse und der Okkupationskosten durh eine von dem Rothschildshen Konsortium vorzunehmende Finanzopera- tion erfolgen, für welhe die Staatsgüter als Unterlage dienen sollen. Die definitiven Abmachungen würden erst nach Erledigung der politischen Hauptfragen erfolgen. Die Finanz- operation hänge mit der Operation für die Einlösung der zweiten Serie der Schaßbons zusammen. Zwischen der Majorität und der Minorität des Adreßausschusses ist ein Kompromiß bezüglih des Adreßentwurfs zu Stande gekommen. Der Aus\huß hat ein Subcomité zur Redaktion des Entwurfs gewählt.

(Fr. C.)

Frankreich. Paris, 7. November. Der Senat hat sich vorläufig bis zum 15. d. M. vertagt, um alsdann die Wahl der drei lebenslänglihen Senatoren vor- zunehmen. Die Rechte hat in einer E ior iountang als Kandidaten die Herren Oscar Vallée (Bonapartist), Baragnon (Legitimist) und den Grafen d'Haussonville (Orleanist) auf- gestellt. Jndeß wird auch schon wieder bestritten, daß diése Kandidaturen endgültig seien. Die Linke tritt erst heute zu- sammen. Das mehrfah besprochene Manifest an die Muni- zipaldelegirten für die bevorstehende Drittelserneuerung des Senats ist in der Parteiversammlung beschlossen und soll ver- öffentlicht werden. Hr. Batbie ist Verfasser des Manifestes. Da die am 23. Dezember 1865 zwischen Frankreich, Belgien, Jtalien und der Schweiz geschlossene nzkon- vention, welcher iter auch Griechenland beitrat, am 31. Dezember 1879 abläuft, sind die Vertreter der genannten Mächte im französischen Ministerium des Aeußeren zu einer Konferenz unter dem Vorsiß des Finanz-Ministers Leon Say zusammengetreten und haben, wie das „Journal officiel“ mel- det, am 5. eine neue Konvention unterzeichnet, welche die Münzfreiheit zwischen den fünf Staaten aufrecht erhält und den alten Vertrag gewissen, durch die Umstände gebotenen Modifikationen unterzieht. Ueber diese _ Modifikatio- nen erfährt der „rançais“ folgendes Nähere: Die Einheit wird auf der Grundlage der freien Fabri- zirung der Goldstüle und der Suspension der Prä-

ung von silbernen 5-Francsstücken aufrecht erhalten. Kein ontrahirender Staat darf Silber prägen ohne die einmüthige Zustimmung aller anderen Staaten. Ftalien verspricht, die Banknoten von weniger als 5 Frcs. einzuziehen und dur Silberstücke zu erseßen. Zu diesem Behufe wird es seine ins Ausland gewanderten Silbermünzen allmählih zurückrufen, daher dieselben auch vom 1. Januar 1880 ab von den öffent- lichen Kassen der Unionsstaaten niht mehr angenommen wer- den. Für das Jahr 1879 verzichtet Jtalien auf das Recht unbeschränkter Prägung und willigt darin ein, nur 20 Mill. Fres. in neuen Münzen auszugeben. Die anderen Staaten werden gar keine silbernen 5-Francsstüde fabriziren. Der be- treffende Geseßentwurf wird demnächst in [den französischen Kammern eingebracht werden. Zwischen den Ministerien des Krieges, des Ackerbaues und des Handels ist in Betreff der Er- haltung des Ausstellungspalastes und des Parks auf dem Marsfelde ein Abkommen getroffen worden. Der Pa- villon der Stadt Paris wird dagegen auf die ZJnsel Louviers verseßt.

i 9. November. (W. T. B.) Gegenüber den von der „Times“ verbreiteten Nachrichten über eine Unpäßlichkeit des Kaisers Alexander wird Seitens des hiesigen russi- schen Botschafters, Fürsten Orloff, mitgetheilt, in den ihm aus Livadia zugegangenen Nachrichten werde nihts von einem Unwohlsein des Kaisers erwähnt. Die Nachrichten der „Times“ seien demnah erfunden.

Jtalien. Rom, 9, November (W. L. Y.) Dex Deputirte Pessina hat nunmehr definitiv das Mini- sterium des Ackerbaues und des Handels ange- nomnien.

Nußland und Polen. St. Petersburg, 8. No- vember. (W. T. B.) Wenn in auswärtigen Zeitungen neuer- dings wieder von einer Ernennung des Grafen Shuwalof f um Vize-Kanzler und von einer unmittelbar bevorstehenden Ubberniabttke der Leitung der Auswärtigen Angelegenheiten dur den Grafen Schuwaloff die Rede isi; so ist zu konstatiren, daß bis jeßt keine derartigen Mittheilungen aus Livadia ein- gegangen find. Ebenso wenig liegt eine Mittheilung über ein Entlassungsgesuch des Fürsten Gortschakoff vor. Auch die auswärts zirkulirende Nachricht von einer bevorstehenden Ersezung dés Grafen Schuwaloff in London durch den Fürsten Orloff entbehrt der Begründung. Eine solhe Even- tualität ist wohl früher mehrfah aen worden, gegen- wärtig aber sollen Privatverhältnisse den Wünschen des Fürsten Orloff eine ganz négative Richtung gegeven haben.

Amerika. New-York, 8. November. (W. T. B.) Nach den leßten hier Angemangen Wahlberichten haben die Republikaner noch einige Kongreßsiße mehr in dem Terri- torium von Washington gewonnen. :

(W. T. B.) Nach den bis jeßt vorliegenden Wahl - ergebnissen würde das Repräsentantenhaus künftig aus 133 Republikanern, 148 Demokraten und 11 Mitgliedern der Greenbadpartei beneten: die demokratishe Mehrheit kann indeß durh die Wahlergebnisse, über welche noch zuverlässige Nachrichten fehlen, einen w eiteren Zuwachs erfahren.

Asien. Rangdo0n, 6. Oktober. Éine tel Ee Depesche aüs Mandalaÿ, vom 2. Oktober 1878, die e Se bekannt geworden ist, meldet, daß der König von irmah am 1. Oktober gestorben ist, und daß der Kron- prinz den Thron bestiegen hat. Jn Mandalay soll Alles ruhig sein, jedoch verlautet, daß der neue König zwei seiner Brüder ums Leben gebracht habc, um sich vor deren An- sprüchen auf den Thron von Birmah ficher zu stellen.

Statistische Nachrichten.

Das Kaiserliche statistishe Amt veröffentiliht in dem fürzti ch Ferauêgegebenen Septemberheft der Monatshefte zur Statistik des Deutschen Reichs für 1878 u. a. Uebersichten über die Bie r- brauerei und Bierbesteuerung im Deutschen, Zoll- gebiet während des Etaisjahres 1877/78, während derartige Vebersichten bis einschließlich 1876 für das betreffende Kalenderjahr aufgestellt wurden. Die Vecgleichbarkeit der Zahlen der neuesten Veröffentlihung mit denen der früheren Uebersihtcn ift dadur aber wesentlich nicht beeinträchtigt worden. Es find im Gebiete der deut- schen Brausteuergemeinschaft im Jahre 1877/78 im Ganzen 12 186 Bierbrauereien im Betriebe gewesen und ist die Zahl derselben gegen 1872, in welchem Jahre sie now 14 157 betrug, stetig zurückgegangen. Vor- wiegend vermindern sich die kleinen, mangelhaft eingerichteten Braue reien, welche den mit größerer Kapitalfraft und deshalb in der Regel auch mit besseren tech1is{chen und merkantilen Hülfsmitteln arbeiten- den Gewerk8anstalten immer mehr unterliegen. Hauptsächlich ift di. Zahl der Brauereien auf dem Lande seit 1872 um 2044 = 199% zurücckgegangen, während die Abnahme der ftädtischen Brauereien um 421 = 89%% betragen hat. Dagegen hat die Leistungéfähigkeit sehr erheblich zugenommen; während im Jahre 1872 ‘jede einzelne Brauerei im Durch{schnitt 1137 b1 Bier produzirte, ift 1877/78 die durchschnittliche Produktion bereits auf 1671 hi geftiegen. Das gesammte Biererzeugniß der Staaten des MReichésteuer- gebiets belief sich in 1877/78 auf 20 360 491 h1 (1876: 20 873 379 hl) Nechnet man hierzu die Produktion der Staaten mit partikularer Steuergesetßzgcbung, nämlih: Bayerns einfchließlich der Pfalz mit 12 805 377 hl (1876: 12 947 153 bl), Württembergs mit 3 879 006 hl (1876: 3 662 418 11), Badens mit 1 098 500 h1 (1876: 1 050 841 11) und Elsaß-Lothringens mit 803 136 h1 (1876: 706 694 11), fo läßt sich für das ganze deutshe Zollgebiet eine Bierproduktion von 38 946 510 111 annehmen, welche hinter derjeuigen des Vorjahres um 293 975 h1 zurüdgeblieben ist. Von diesem Mindererzeugniß kommen 512 888 B11 auf die der Braufteuergemein{chaft angehörcuden Staaten und 141 776 hb1 auf Bayern, während Württemberg eine Mehrpro- puktion von 216 588 hl, Baven eine solche von 4 659 h1 und Elfaß- Lcthringen von 96 442 11 nachgewiesen hat. Im Gebiete der Brau- steuergemeinschaft ist die Produktion namentlich in den Provinzen Brandenburg um 241049 1, Sthhhlesien um 88 093 hl, Rheinland um 809491 11, sowie im Königreich Sachsen um 186392 h1 und im Thüringishen Zoll- und Steu-rverein um 93 163 b1 zurückgegangen und wird dies hauptsäch- lih dek andauernd ungünstigen Geschäftélage zugeschrieben. Dagegen soll die Zunahme der Bierproduktion in Württemberg, Baden und Elsaß Lothringen wesentlih durch ungünstigen Ausfall der Wein- und Obsternten, welche eine Erhöhung der Preise von Trauben- und Obst- weinen im Gefolge hatte, veranlaï.t worden sein.

Was die Beschaffenheit des im Iahre 1877/78 innerhalb der Brausteuergemein schaft erzeugten Bieres betrifft, so wurden im Ganzen 8 112 136 h1 obergähriges Bier (gegen 1876 weniger 414 256 11) und 12 248 355 b1 untergähriges Bier (gegen 1876 weniger 98 632 11) gewonnen. Das Verhältniß des ersteren zum leßteren war mithin 1877/78 40 : 60, im Vorjahre aber 41:59, hat si also zu Gunsten des untergährigen Biers etwas gebessert. Auf den Kopf der Bevölkerung entfallen von der Biererzeugung 63,3 1, um 16 +1 weniger, als in 1876; in den einzelnen Ver- waltungsbezirken finden hierbei allerdings große Unterschiede Bre: Eine besonders hohe Produktion weisen nach in Preußen die ro- rinzen: Brandenburg (83,4 1 pro Kopf), Sachsen (91,5 1), S{leswig- Holstein (66,5 1), Hessen-Nafsau (80,6 1) und Hohenzollern (140,4 1); ferner das Königreih Sachsen (110,8 1), Hessen (83,4 1), Thüringen (128,0 1), Braunschweig (75,1 1) und Anhalt (97,9 1), wogegen die- selbe verhältnißmäßig gering war in: Dee En (40,4 1), West- preußen (29,5 1), Pommern . (34,1 1), Posen (20,6 1), Hannover (33,0 1), Mecklenburg (43,2 1) und Oldenburg (44,2 1). er Ver- brauch von Bier läßt sich für die Bevölkerung der Brausteuer- gemeinschaft mit 64,7 1 auf den Kopf, für das gesammte deutsche Zollgcbiet aber mit 90,7 1 auf den Kopf annehmen,

Der Verbrauch an Materialien zur Bierbereitung, soweit dieselben der Steuerpfliht und darum der Kontrole unterliegen, belief sich in 1877/78 auf 8012 416 Ctr. ges{hrotenes Gerstenmalz (146 435 Ctr. weniger als in 1876), 301 650 Ctr. geschrotenes Weizenmalz (16 606 Ctr. weniger als in 1876), 319 Ctr. fonstiges Getreide (301 Ctr. weniger als in 1876) und 51892 Ctr. Malz- furrogate (14 373 Ctr. weniger als in 1876). Die wichtigsten Surrogate waren 31525 Ctr. Zucker aller Art (1876: 40389 Ctr.) und 10995 Ctr. Reis (1876: 15 646 Ctr.), welcher leßtere hauptsächlich zum Zwecke einer shnelleren Klärung des Bieres verwendet wurde. Ein Vergleich der erzielten Biermengen und der verbrauchten Materialien ergiebt, daß zu 1 bl Bier aller Sorten durchschuittlich 40,9 Pfd. Getreidemalz und Reis (1876: 40,7 Pfd.) und 0,20 Pfd. ini Lde! (1876: 0,24 Pfd.) zur Verwendung ge- kommen sind. Der Bruttoertrag der im Jahre 1877/78 er- hobenen Brausteuer belief sih für die Brausleuergemeinschaft auf 17 493 372 (0,54 M pro Kopf), für Bayern rechts des Rheins auf 20413184 4 (4,06 Æ# pro Kopf), für Württemberg auf 5 799 249 A (3,08 M. pro Kopf), für Baden auf 2 343468 (1,56 6. pro Kopf), und füc Elsaß-Lothringen auf 1781324 #4 (1,16 / pro Kopf). Demnach wurde das Hektoliter Bier im Durch- \hnitt besteuert im Gebiete der Brausteuergemeinsbaft mit 0,86 M, im r-chtsrheinishen Bayern mit 1,67 4, in Württemberg mit 1,50 4, in Baden mit 2,13 Æ und in Elsaß - Lothringen mit 222 M. L

Die Menge der Waaren, welhe im Jahre 1877 durch das österreihisch-ungarische Zollgebiet dur{chgeführt wurden, erreihte nach der österreihishen „Statistishen Monats- \rift“ 7 809 224 Mctr. Hiervon entfallen auf die nah dem Gewichte deklarirten Transitogüter 6 875 760 Mctr , auf Shlacht- und e u 723 082 Mctr. (= 289 233 Stück), auf Brennholz und Werkholz 207 232 Mctr. (= 25 904 cbm), auf Wasserfahrzeuge 585 Metr.

= 234 t Tragfähigkeit) und auf Landfahrzeuge 2565 Mctr. S 513 Stück). Die größten Quantitäten lieferten die Tarifs- lassen: - Garten- und Feldfrühte mit 3986113 Mctr., Thiere mit 730618 Mctr.,, Getränke und CEßwaaren mit 502 094 Mctr.,, Kolonialwaaren und Südfrüchte mit 483 589 Mctr., Brenn-, Baue und Werkstoffe mit 376825 Mctr., Webe- und Wirkstoffe mit 320 465 Metr., diverse thieriswe Produkte mit 242 724 Mctr. und Metalle mit 208 545 Mctr. Hieran reiben Ach Arznei-, Parfümerie-, Farb-, Gerbe- und chemische Hülfsstoffe mit 144 621, Fette und fette Oele mit 140 289, Webe- und Wirk- waaren mit 127 053, Instrumente, Maschinen und kurze Waaren mit 125 855, Metallwaarcn mit 83 016, Garne mit 80 597, Beine, Hölz-, Glas-, Stein- und Thonwaaren mit 67 601, Abfälle mit 43 547, hemishe Produkte, Farb-, Fett- und Zündwaaren mit 40 093, Tabak und Tabakfabrikate mit 28 656, Leder, Leder-, Gummi? und Kürschner- waaren mit 27 336, Waaren ohne nähere Bezeihnung der Gattun

mit 23 980, Waaren aus Stroh, Bast, Borsien 2c., dann Papier un

Papierwaaren mit 17 701, literarishe und Sun een tas mit 4756 und Transportmittel mit 3150 Mctr. Am belangreihsten war_der Eintritt von Durchfuhrwaaren über die Grenze gegen land mit 54,96 9/6, dann kommt der Eintritt aus Deuishland mit 21,65%, Stalien mit 10,87%, Triest mit 6,620/4, Serbien, Bosnien und