1878 / 269 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 14 Nov 1878 18:00:01 GMT) scan diff

Auf Grund der 88. 11 und 12 des Reichsgeseßes vom 21. Oktober dieses Jahres ist die Druckschrift National-ökonomische Raketen von Bernhard eder. Seis 1871. C. Hübschershe Buchhandlung ugo Heyn)“ von dem unterzeihneten Landrathsamte als Landespolizei- behörde verboten worden. Ebersdorf, den 12. November 1878. Fürstliches Landrathsamt. M. Fu chs.

Nichtamtliches.

Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 14. November. Se. Majestät der Kaiser und König nahmen, laut Meldung des „W. T. B.“ aus Wiesbaden, am Dienstag mit der Familie Sr. Königlichen Hoheit des Landgrafen von Hessen das Diner ein und besuchten Abends das Hostheater, wo der jugendliche Geigenvirtuose Maurice Dengremont auftrat.

Jn den leßten Tagen waren Se. Majestät durch das regnerishe Wetter an größeren Spazierfahrten verhindert, gestern war der erste sonnenhelle Tag.

Gestern Nachmittag gegen 2 Uhr traf Se. Majestät der König von Württemberg mittelst Extrazuges in Wiesbaden ein und wurde von Sr. Majestät dem Kaiser am Bahnhofe empfangen. /

Jhre Majestäten der Kaiser und der König von Württem- fuhren darauf in offenem vierspännigem Wagen, von der zahlreich versammelten Bevölkerung enthusiastish begrüßt, nah dem Königlichen Schlosse.

Jhre Majestät die Kaiserin-Königin wurde gestern bei der Ankunft in Wiesbaden von Sr. Majestät dem Kaiser und Könige auf dem Bahnhofe empfangen. Beide Majestäten machten eine Ausfahrt durh die Stadt und die nächsten Umgebungen und empfingen Se. Majestät den König von Württemberg bei Seiner Ankunft auf dem

Bahnhofe. um Diner waren die Spißen der Behörden, der Herzog von Of}una und der Graf Ely geladen.

Abends begleitete Jhre Majestät die Kaiserin-Königin Se. Majestät den König von Württemberg auf den Bahnhof und trat nach Seiner Abreise die Rückfahrt nah Coblenz an.

Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz nahm gestern Vormittags um 11 Uhr den Vortrag des Wirklichen Geheimen Raths von Wilmowski und sodann den der 4. Armee-FFnspektion entgegen.

Der Bundesrath trat heute zu einer Sißzung zusammen.

Der Reichskanzler hat dem Bundesrath die von der Kommission zur Untersuchung der gegenwärtigen Lage der deutschen Baumwollen- und Leinenindustrie festgestellten, der Vernehmung von Sachverständigen zu Grunde zu legenden 9 Frage bogen vorgelegt. Diese Fragebogen lauten :

A. Baumwollenspinnerei. I

1) Wo liegt die von Ihnen betriebene Spinnerei? 2; Wann ift dieselbe begründet? Seit wann sind Sie an der Leitung betheiligt ? 3) Was ist der Gegenstand der Fabrikation, und welhen Umfang hat dieselbe? 4) Betreiben Sie neben der Spinnerei noch andere der Enquete unterlieçende Zweige der Textilindustrie, und welche ? Wo befinden sich die betreffenden Etablissements, und welchen Um- fang hat deren Betrieb ?

II

1) Wie hcch war das Anlagekapital für Ihre Spinnerei, ein- \chließlich der Betriebskraft und der Maschinen? 2) Inwiefern hat fih dasselbe seit der Begründung (dem Ankauf) der Spinnerei ver- ändert? 3) Wie hoch stellen fi darnach zur Zeit die Herstellungs- kosten für je eine Feinspindel Ihrer Spinnerei? 4) Sind diese An- lagekosten als normale anzusehen, oder haben besondere Umstände auf ihre Höhe eingewirkt, und welhe? 5) Wie hoch stellten sih insbe- sondere die Herstellungskosten: a. der Dampfkraftanlage? b. der Wasserkraftanlage? 6) Welche Herstellungskosten der vorbezeichneten Art (3 und 5) gelten zur Zeit als durchschnittliche in Ihrem Vezirk ? ever find Ihre Maschinen bezogen? Wann sind fie angeschafft ?

ie hoch beziffert si bei den vom Auslande bezogenen Maschinen deren Anschaffungspreis loco Spinnerei ? Welcher prozentuale Antheil dieses Preises entfällt auf Nebenspesen? Verwenden Sie für hohe Garnnummern Kämmmaschinen ?

I

1) Wie ho sind die jährlihen Generalunkosten Jhrer Spin- nerei (auétf{ließlich Verzinsung und Amortisation): a. für Instand- haltung der Gebäude und Maschinen? b. für das gesammte Brenn- material? e, für Versiherungsprämien? d. an Besoldungen für Beamte und Angestellte? e. an Steuern? f. an andern, unter Ge- neralunkosten gebuchten Ausgaben, und welchen? 2) Welches Be- triebskapital is für die Spinnerei bei vollem Betriebe er- forderlih? 3) Wie hoch wird angenommen: die Verzinsung des Anlage- und Betricbskapitals? die Amortisation des An- Tagekapitals? 4) Wie hoch stellen sid die Kosten unter 1 und 3 für je eine Feinspindel? 5) Wie hoch stellen sich ins- besondere die jährlichen Kosten der Betriebskraft Jhrer Spinnerei für je eine Pferdestärke Nußefekt: a. Dampfbetrieb? b. Wasser- betrieb? für je eine Feinspindel: a. Dampfbetrieb? b. Wasserbetrieb ? 6) Welches Brennmatecial verwenden Sie? Woher beziehen Sie dasselbe? Welchen Preis haben 100 kg loco Grube? 7) Wie hoh stellt fich die Fracht für 100 kg von der Grube bis zur Fabrik ?

IV,

__1) Welche Sorten Baumwolle verarbeiten Sie? 2) Beziehen Sie dieselbe: direkt vom Ursprungslande? aus England? von anderen ausländischen Märkten ? von deutschen Märkten? 3) Wie hoch stellte N der Preis für je Lg der hauptsählich von Ihnen versponnenen Sorten loco Spinnerei? höchster? niedrigster ? Durch- \hnitt? 1859? 18672? 1872? 1875? 1877? zur Zeit? 4) Wie hoch stcllen sih die Cinkaufsspesen in Prozenten des Preises am Einkaufs- orte? 5) Wie ho stellt sih die Fracht für je 1 kg Baumwolle von Liverpool nah Ihrer Spinnerei ? 6) Auf wie viel Prozent des Gewichtes stellt sih der Abfall bei den verschiedenen Sorten roher Baumwolle? 7) Wie ho verwerthen Sie diesen Abfall ?

V

1) Sind in den vorstehend unter III, und IV. bezeichneten Ver- hältnifsen seit 1859 (seit Ihrer Leitung) Aenderungen eintreten, und welhe? 2) Sind insbesondere in dieser Zeit Verbesserungen im Be- tricbe eingeführt worden, und wann? Welche Veränderungen haben die Betriebsbedingungen dadurch erfahren in Bezug auf: Ver- mehrung der Produition ? Ersparung an Herstellungskosten des Œarnes ? Verbesserung der Garnqualität ?

VI Y Wie viel Arbeiter erfordert der Betrieb von je 1000 Fein- spindeln, eins{ließlich Vorbereitung ? 2) Welcher Arbeitslohn entfällt: a, jährlih auf je eine Spindel? b. auf die Erzeugung eines .Kilo- gramm Garn für jede der von Ihnen gesponnenen Nummern ?*) 3) Wie verhält es sih mit dem Angebot von Arbeitskraft? Welche Umstände wirken darauf ein? 4) Haben seit 1859 (seit Ihrer Lei- tung) Veränderungen stattgefunden: in den Lohnsäßen? in den Lei- stungen der Arbeiter? 5) Welche Einflüsse haben die eingetretenen Veränderungen herbeigeführt ? 6) Haben A1beitseintellungen (Strikes) stattgefunden, um Lohnerhöhungen durchzuseßen, und mit welchem Er- folge? 7) Bestehen Krankenkassen, Pensfionskassen oder andere An- stalten der Fürsorge für Arbeiter bei der Spinnerei? In welchem Umfange trägt der Unternehmer dazu bei? 8) Ist für Arbeiter- wohnungen vom Unternehmer gesorgt, und in welher Art? 9) Be- stehen ähnliche Einrichtungen. (7 und 8) bei andern Spinnereien Ihres Bezirks, und in welhem Gange?

41) Wie hoch stellen sich die jährlihen Produktionskosten (aus- \{ließlich des Rohmaterials) pro Spindel? 2) Wie viel Kilogramm beträgt die Jahresproduktion einer Spindel in jeder der von Ihnen gesponnenen Nummern? 3) Wie hoch stellen sich die Produktions- Tosten für je ein Kilogramm Garn jeder der von Ihnen gesponnenen Nummern für die hauptsächlihsten Qualitäten: a. aué\{ließlich des Rohmat:rials8? b. einschließlich des Rohmaterials nach dem Durch- \hnittspreis des 1, Semesters E 7

1) In welcher Weise findet der Verkauf statt: a. direkt an die Konsumenten? b. an Zwischenhändler? c. durch Agenten? Welche Provisionen vflegen im Falle zu c. bezahlt zu werden? 2) Welches ist die übliche Art der Kreditgewährung: beim Bezuge des Roh- materials ? beim Absay der Garne? 3) Welche Netto-Verkaufspreise per Kilogramm haben Garne der von Ihnen hauptsählich gesponne- nen Nummern und Qualitäten loco Spinnerei gehabt? höchster? niedrigster? Durchschnitt? 1859? 1867? 1872? 1875? 1877? zur Zeit? 4) Welche Netto - Verkaufspreise haben die entsprechenden Nummern bei gleichen Qualitäten in England, in der Schweiz und im Eliaß gehabt? 5) Wie hoh stellt \sich die Fraht für Garne vom Produktionsorte (England, vei, Elsaß) nach Ihrem Bezirk ?

1) Ist nach Jhren Erfahrungen in Ihrem Bezirke ein Still- stand oder Rückgang in der Spinnerei eingetreten, und seit wann ? 2) In welchen Erscheinungen äußert sih der bezeichnete Zustand ? 3) Liegen die Schwierigkeiten in den Bedingungen der Produkticn und inwiefern? 4) Liegen die Schwierigkeiten in den Verhältnissen, des Absate3: a. ist der inländische Markt durch inländische Pro- duktion überführt? b. ist der Absaß im Inlande durch ausländische Konkurrenz erschwert oder beshränkt ? welche Länder konkurriren vor- nehmlich? in welchen Garnen? in welchem Verhältniß steht der Im- port zur entsprechenden inländischen Produkticn? liegt das Ueber- gewicht in den billigeren Preisen; oder in der besonderen Qualität ? c. hat der Absaß nah dem Auslande abgenommen? in welchem Um- fange? nah welchen Ländern vornehmlich? welche Konkurrenz hat den früheren ibe verdränct: die dort heimische? oder auslän- dische, und welche hauptsächlich? à. welchen Einfluß hat insbesondere der Zutritt der elsässishen Industrie geäußert durch Verdrängung anderer deutsher Garne: im Inlande? im Ausland? und wo? 5) Aus welchen Gründen ' erklärt sich die Ücberlegenheit: der be- treffenden ausländischen Konkurrenz? der elsässishen Industrie? d Welchen Einfluß auf die Spinnerei übt die zollfreie Einfuhr von

arnen zur Veredlung? 7) Sind nah Jhrer Meinung andere Um- stände vorhanden, welche auf den Betrieb und die Entwicklung Ihres Industriezweiges nachtheilig AULLEN und welche ?

1) Welche Maßregeln würden zu ergreifen sein, um bestehende Schwierigk.iten zu beseitigen oder zu mildern: a. von den In- dustriellen selbst ? b)von der Regierung? 2) It insbe- sondere eine Aenderung : der Eingangszölle auf Garne als eine solche Maßregel zu bezeihnen? 3) In welchem pre- zentualen Verkältniß - steht der gegenwärtige Eingangszoll zuz a. dem Verkaufswerthe des Garnes (Zwirnes) nach den Nummern: eindrähtig ? zweidrähtig? drei- und mehrdrähtig ? a, wie er zur Zeit steht. #. nah dem Durcschnitt der Jahre 1875— 1877. b) den Produktionskosten (aus\ch{chließlich des Rohmaterials) der einzelnen Arten nah den gleichen Unterscheidungen? 4) Welches anderweite Verhältniß wäre nach Jhrer Meinung angemessen ? und wie würde danach der Tarif zu Caen sein ?

Speziell für Elsaß: 1) Welche Aenderungen des Betriebes, der Produktion und des Absates sind seit dem Jahre 1871 eigetreten ? 2) Hat sich die Produktion geändert: der Menge nach? der Qua- lität nah? und aus welchen Gründen? 3) Sind Erleichterungen oder Erschwerungen eingetreten: im Bezuge des Rohmaterials? des Brennmaterials? in den Kredit- und Zahlungsverhältnissen ? 4) Hat sih die Zahl der beschäftigten Arbeiter und deren Arbeitsverdienst vergrößert oder verringert? 5) Inwiefern sind Aenderungen des Ab- saßes eingetreten? Wie hat sich inebesondere der Absay nach Frank- reich gestaltet, im Verhältniß: zur Zeit vor 1870? zur Uebergangs- tet? Jahre 1872? Wie hat sich der Absaß in Deutschland ge-

alte B, E E eE Jutespinnerei. Wie A. CPOMNID Ie I,

1 bis 6: Wie A. I1. 1 bis 6. 7) Woher sind ihre Maschinen bezogen ? Wann sind sie angeshaff}t ? Wie hoch beziffert sich bei den vom Ausland bezogenen Maschinen deren Anschaffungspreis !oco Spinnerei ? Welcher prozentuale Antheil dieses Preises entfällt auf Nebenspesen. a

Wie A. 1II. IV.

1) Woher wird das zu verarbeitende Rohmaterial hauptsächlich bezogen: a. Flachs8? b, Werg? c. Jute? 2) Welche Gründe machen den Bezug auéländishen Rohmaterials nothwendig oder zweckmäßig : a. Flach8? b, Werg? 3) Welcher Prozentsaß der versponnenen Flächse entfällt auf: Flachsfaser? Werg ? Abfall ? v Wie hoch ver- werthen Sie den Abfall? 5) Auf wie viel Prozent des Gewichtes stellt sich der Abfall bei Jute? 6) Können Sie die Marktpreise für je 100 kg des hauptsählich versponnenen Rohmaterials angeben: höchster? niedrigster? Durchschnitt während der Periode? für die Jahre 1859/61? für das Jahr 1864? für die Jahre 1867/68? für die Jahre 1872/74? für die Jahre 1875/77? zur Zeit? Können Sie gleiche Angaben insbesondere Über die Rigaer Marke K. machen? 7) Wie hcch stellen sih bei ausländishem Rohmaterial die Einkaufs- spesen in Prozenten des Preises am Einkaufsorte? 8) Welche Fracht ruht auf 100 kg des vom Ausland bezogenen Rohmaterials loco Spinnerei ? i

Wie A V. VI,

1 und 2: Wie A. V7. 1 und 2. 3) Sind Hewhelkosten inbe- griffen, und wie viel? 4 bis 6; Wie A. VI. 3 bis 5. 7) Werden insbesondere die Lohnsäße und Arbeitsverhältnisse durch andere in Ihrem Bezirke befindliche Industrieen zeitweilig beeinflußt? 8 bis 11: Wie A. VI. 6 bis 9. u

1) Wie viel Kilogramm E die Jahresproduktion einer

Spindel (in jeder der von Ihnen gesponnenen Nummern: Flachs? Werg? Jute? 2) Wie hoch stellen sih die gesammten Produktions- kosten, einschließli des Rohmaterials, für je 1 kg Garn in jeder der von Ihnen gesponnenen Nummern für die hauptsächlisten Qualitäten: Flachs? Werg? Jute? 3) Wie hoh stellten fih diese

*) Die englische Numerirung ist zu Grunte zu legen.

Produktionskosten im Durhschniit: der Jahre 1859/61? im Jaher 1864? der Jahre 1867/68? der Jahre 1872/74? der Jahre 1875/77?

zur Zeit? VIII,

_1 und 2: Wie 4. VIII. 1 und 2. 3) Welche Netto-Verkaufs- Preise per Kilogramm haben Garne (Flachs, Wera, Jute) der von hnen haup:sählich gesponnenen Nummern und Qualitäten loco Spinnerei gehabt? höchster ? niedrigster? Durchschnitt während der Periode? in den Jahren 1859/61? im Jahre 1864? in den Fahren 1867/68? in den Jahren 1872/74? in den Jahren 1875/77? zur Zeit ? 4) Welche Netto-Verkaufêpreise haben die entsprehenden Num- mern bei gleiden Qualitäten im konkurrirenden Auslande gehabt? 5) Wie hoc stellt sih vie Fracht für autländische Garne vom Pro- duktionsorte nach Ihrem Lezirk ? IX.

1) In welchem Umfange wird in Jhrem Bezirk noch die Leinen- handspinnerei betrieben? 2) In welchem Umfange werden Handgarne in der gewerbmäßig betriebenen Weberei verwendet ? 3) Welchen Urfachen ist der Rückgang der Handspinnerei beizumessen? 4) Jst nach Ihren Erfahrungen in Ihrem Bezirke ein Stillstand oder Rückgang in der mechanischen Spinnerei eingetreten? 5) Jn welchen Erscheinungen äußert sich der bezeichnete A 6) Liegen die Schwierigkeiten in den Bedingungen der Produktion? Jst ins- befondere die Beschaffung geeigneten Rohstoffs erschwert oder ver- theuert? Hat namentlich die inländishe Flachsproduktion ab- genommen, und aus welchen Gründen ? 7) Liegen die Schwierigkeiten in den Verhältnissen des Absaßes: a. ift der inländische Markt dur die inländische Produktion überführt, und zwar in Folge: gesteigerter Produktion? Abnahme des Konsums? zunehmenden Verbrauchs anderer Stoffe (Baumwolle, Jute, Wolle)?. b, ist der Absaß im Jn- lande durch aueéländishe Konkurrenz erschwert oder beschränkt? welde Länder konkurriren vornehmlich ? in welchen Gespinnsten ? liegt das Uebergewicht in den billigeren Preisen? oder in der besonderen Qualität? Welche Bedeutung für die inländische Spinnerei hat die zollfreie Einführ von Rohleinen über die Grenze gegen Oesterrei? c. hat der Absaß nah dem Auslañd abgenommen? in welhem Um- fange? nach welchen Ländern vornehmlich? welche Konkurrenz hat den früheren Absaß verdrängt: die dort heimische? oder ausländische, und welche hauptsählich? 8) Aus welchen Gründen erklärt fich die Ueberlegenheit der augländishen Konkurrenz? 9) Welch:n Einfluß auf die Leinenspinnerei übt die Zollfreiheit im Veredlungsverkehr? In welchem Umfang und in welcher Form findet dieser in Ihrem Bezirk statt? 10) Ist die Entwickelung der Spinnerei dadurcb zu- rückgehalten worden, daß die erforderlichen Maschinen im Inland in zulängliher Weise nicht hergestellt worden sind? 11) Wie A. IX. 7,

D

insbesondere eine Aenderung der solche Maßregel zu

1) Wie A. X, 1. Eingangszölle auf Gespinnste al3 eine bezeihnen? 3) In welchem prozentualen Verhältniß steht der gegenwärtige Eingangszoll zu: a, dem Verkaufswerthe der Gespinnste nach den Nummern? a. wie er zur Zeit steht, g. nach dem Durchschnitt der Jahre 1875/77, b, den Produktions- kosten (aus\{ließlich des Nohmaterials) der einzelnen Nummern?

4) Wie A. X. 4, (Fortseßung folgt.)

n Belvesf dev Nejorm der nach dem: Plan von 1870 eingerichteten Gewerbeschulen hat der Handels- Minister am 1. d. M. an die Königlichen Regierungen fol- gende Cirkularverfügung erlassen:

Die Erfahrungen, welche mit den nah dem Plane vom 21. März 1870 reorganisirten Gewerbeshulen seit längeren Jahren gemacht worden sind, haben cs nothwendig erscheinen lassen, in einigen we- sentlihen Punkten eine Reform dieser Schulen einzuleiten. Bisher wurden an jeder dieser Anstalten zwei Zw-ecke gleichzeitig und mit- einander verfolgt, nämlich erstens: künftige Polytechniker für ‘das akademische, Studium wissenshaftlich vorzubereiten, und zweitens; künftige Praktiker, welche ohne den Vesuch eines Polytechnikums direkt aus der Schule in das Leben treten wollten, für das Baufach, das Ma- scchinenfah und die tehnishe Chemie mit den erforderlichen positiven Kenntnissen auszurüsten. Nach dem ersteren Zweck war die Gewerbe- schule wesentlich eine allgemeine Bildungsanstalt, welche an die Seite anderer höherer Lehranstalten nur mit dem Unterschied trat, daß sie nicht die klassischen, sondern nur moderne Sprachen trieb, und die mathematischen Disziplinen sowie das Freihand- und Lineaärzeichnen accentuirte, Nach dem zweiten Zæeck trug sie mehr den Charakter einer Fahshule, welhe das für den speziellen Beruf wünscbent- werthe Wissen und Können, soweit dies eine Schule überhaupt vermag, zu vermitteln suchte. Beide Kategorien von Schülern wurden ia den unteren Klassen (Secunda und Prima), die man theoretishe nannte, und in denen das allgemein wissenschaftlihe weit überwog, gemeinsam unterrichtet, eine Trennung trat erst in der obersten, sogenannten Fachklasse eir, indem die künftigen Polytechniker in die Abtheilung A. übergingen, die künftigen Praktiker aber in die Fachabtheilungen B., C., D. für Bauwesen, Maschinenwesen und hemish-tebnische Gewerbe eintraten. Die Treinung war indessen auch hier keine vollständige; eine Anzahl von Lehrfächern blieb selbst auf dieser obersten Stufe gemeinsam.

Das gleichzeitige Verfolgen der beiden erwähnten Zwecke an ein und derselben Anstalt ist aber keiner von beiden förderlih gewesen, Die künftigen Polytecniker erhielten zu wenig sprachlich - historische und rein wissenschaftliche Lehrstunden und wurden vorzeitig in tech- nische Disziplinen eingeführt, deren Studium besser der Hochschule vorbehalten geblieben wäre. Die künftigen Praktiker dagegen wurden zu lange bei den allgemeinen Bildungsfäcbern festgchalten und ge- wannen nicht den Raum und' die Zeit zu einer gründlichen Beschäf- tigung mit dem, was zur speziellen Vorbereitung für ihren Beruf nöthig war.

Der leßtere Mangcl war so sehr in die Augen fallend, daß die Fachabtheilungen B., C., D. an den meisten Anstalten äußcrst schwach und an manchen gär_ nicht besucht wurden.

Nöthigen dieje Thatsachen zur Reform der bestehênden Einrich- tungen, so wird der Grundgedanke dieser Reform nur darin gefundei werden können, daß man die beiden, in der bisherigen Weise nicht mehr zu vereinigenden Zwecke auseinanderlegt und die Gewerbcs\chulen je nach den Verhältnissen des Orts und Distrikts in zwei Gruppen theilt. Die Schulen der einen Gruppe werden in Zukunft ledigli als Vorberei- tungéanstalten für akademische technishe Studien einzurichten sein, wo- durch nicht ausgeschlossen ist, daß Jedermann, der für seinen künf- tigen Beruf der alten Sprachen nicht b.darf, auf ihnen eine höhere allgemeine Bildung gewinnen kann; die Schulen der anderen Gruppe werben lediglich als Lehranstalten für folhe Techniker zu ge- stalten sein, welche auf der Grundlage der Bildungsstufe einer öh

2) Ist

Ausbildung widmen können, diese Schule besuchen. Indeß die Theilung der Zwecke, welchen die Geweurbeshule bis-

her gleichzeitig dienen sollte, beseitigt nicht alle ihr anhaftenden F Mängel. Gleichgültig ob fie in Zukunft die Aufgabe erfüllt, neben F für die höchsten techniscen F Studien vorzubereiten oder ob sie den keineswegs geringeren, sondern für die Bedürfnisse der Nation glei wichtigen Zweck verfolgt, junge: |

den Gymnasien und Realschulen I.

Leute _ heranzuziehen, welche mit einer höheren allgemeinen und einer gründlichen fachlihen Bildung als Techniker, Jndu- strielle, Gewerbtreibende ohne ein vierjähriges akademisches

Studium in das Erw-rbsleben eintreten wollen, in jedem Falle F “wird die Lehrthätigkeit ciner solchen Schule an cinem früheren Zeit! F punkt einseßen und nach unten zu anders gestaltet sein müssen als F lane von 1870 bestand eigent- F Die Vorbildung für die untere Klasse |

bisher. Die Gewerbeschule nah dem lih nur aus drei Klassen. wurde anderen Anstalten überlassen. Als Bedingung der Aufnahme in dieselbe ak die Reife für die Sekunda eines Gymnasiums resv. einer Realshule erster Ordnung oder für die

tr G i ren Vürgershule noch einen Fahkursus durchmachen wollen, wodurch wiederum nicht ausges{lossen ist, daß alle diejenigen jungen Leute, F welche die Zeit bis zum 15. oder 16. Lebensjahre ihrer allgemeinen A

entsprechen- |

den Klasscn anderer höherer Lehranstalten, welhe Reife entweder durch ein Schulzeugniß oder durch eine Aufnahmeprüfung nachgewiesen werden soilte. Allein dieser späte Anfang:termin einer Lehranstalt, die nah ihrer Anlage nicht blos eine Fachshule, sondern ebenso sehr allgemeine Bildungsanstalt wer, hat sich niht bewährt. Die Erfahrung hat gezeigt, daß die Gewerbeschule dadurch im Nach- theil tlieb, daß sie ihre Schül.r niht wie andere parallele Lehr- anstalten von dem neunten Lebensjahre und der Sexta ab heranzog. Das Fehlen der unteren Klassen teeinträchtigte sowohl den sicheren und stetigen Zufluß als auch die gleihmäßige Vorbildung der Schüler. Aus den verschiedenen Anstalten mit abweichenden Lehrgegenständen und Lehrzielen herüberkommend, konnten die Sekun- daner der Gewerbeschule für die Unterrichtsaufgabe vieser Klasse nicht so durchgängig vorbereitet sein, wie_sie es bei der Verseßung aus einer mit der Anstalt verbandenen Olertertia gewesen sein würden. Die Ungleichmäßigkeit ihrer biéherigen Entwickelung mußte sich für längere Zeit fühlbar machen und die Resultate des Unterrichts in den oberen Klassen beeinträchtigen. Aus diesem Grunde war es auch nicht thunlib, den Schülern der Gewerbeschule gleich denen des Gym- nasiums oder der Realschule 1. das Recht zum einjährig- freiwilligen Militärdienst {on mit dem Austritt aus der Sekunda zu beschaffen, sowie es auf der anderen Seite niht anging, das Abi- turientenzeugniß einer Anstalt, welche von der Sekunda ab nur einen dreijährigen, den allgemeinen Vildungszwecten nicht einmal ausf\chließ- lih gewidmeten Kursus hatte, mit den Abiturientenzeugnissen derjent- gen Pöberén Lehranstalten als gleichwerthig zu betrachten, welche von dem gleichen Zeitpunkt ab vier Jahre der allgemein wissenschaftlichen Ausbildung ihrer Zöglinge widmeten. E

Durch die vorstehenden Auseinanderseßungen sind die Linien be- zeihnct, innerhalb deren die Reform der Gewerbeschulen fich zu be- wegen hat. Um den vorläufig aufgestellten Plan der Begutachtung \sakundiger Männer zu unterzichen, berief ich zum 2. und 3. August d. Js. eine Konferenz, an welcher außer den diesseitigen Kommissacien und cinem Kommissar des Herrn Unterrichts-Mimsters, namhafte Ver- treter des Baufachs, wie der mehanisch-technishen und hemisch-tech- nischen Gewerbe, die Ober-Bürgermeister betheiligter Gemeinden, die Direktoren sämmtlicher technischen Hochschulen Preußens und eine Anzahl Gewerbeschuldirektoren Theil nahmen. S

Die der Konferenz von mir vorgelegten Fragen sowie die von derselben beschlossenen Antworten sind in Nr. 182 des „Deutschen Reichs- und Königlich preußischen Staats-Anzeigers“ vom 5. August d. J. publizirt und der Königlichen 2c. dem Jahalt nah bekannt; ih lasse jedoch dieselben diesem Erlaß noch einmal in einigen Exemplaren beifügen. Unter voller Zustimmung zu dem ihr dar- gel-gten Reformplan sprach die Konferenz ihre Ansichten vahin aus, daß die Gewerbeschulen je nah den Bedürfnissen des Ortes und Distriktes und im Einverständniß mit den betheiligten Gemeinden in wei Gruppen zu theilen seien, von denen die eine Gruppe, welche für die Studien auf der technischen Hochschule vorbereitet, ihren Lehrzang mit Einschluß der Vorklassen zu einem neunjährigen Kursus auszudehnen und neben den sprachlich-historishen Fächern die mathematish-natucwissenschaftlihen und das Zeichnen zu pflegen habe, während die andere, welche der Ausbildung von Technikecn mittleren Ranges dicnen soll, ihre Zöglinge dur einen sehs- jährigen, dem Lehrpersum der böheren Bürgerschule mit zwei fremden modernen Spracen entsyrechenden, jedoch die Mathematik und das Zeichnen besonders beachtenden Kursus, all- gemeinen Bildungsunterriht und dann durch einen zwei- jährigen Fachkursus führcn solle, unter Beschränkung des leßteren auf dasjenige tehnische Gebiet, welches den industriellen Ver- hältnissen des Ortes am meisten entsprehe. Gleichzeitig hielt es aber die Konferenz für dringend exforderlih, daß die Abiturienten der Anstalten mit neunjährigem Kursus nicht nur zu den höheren tehnishen Studien, die gegenwärtig bereits den Abiturienten der reorganisirten Gewerbeshulen offen stehen, sondern auch zu den Staatsprüfungen auf jenem Gebiet zugelassen würden, und daß es den Schülern beider Gruppen von Anstalten ermögliht werde, nach Abfolvirung der jeßigen Secunda; also nah einem sechs- jährigen Lehrgang, das Recht zum einjährig-sreiwilligen Militärdienst zu erwerben, während die Gewerbeschule nah dem System von 1870 erst ein Jahr später dieses Nechtes theilhaftig wird.

Die lettere Por ering war insbesondere für die Anstalten zur Ausbildung von Technikern zweiter Ordnung von großer praktischer Widcbtigkeit, denn es war vorauszusehen, daß die den mittleren Stände: angehörigen Zöglinge di. ser Anstalten erst nach Erwerbung jenes Rehts mit dem allgemeinen Bildungsunterriht abscließen und in den Fachunterricht eintreten würden, daß mithin für den leßteren niht mehr die hinreihende Zeit übrig bleibzn werde, wenn die Zöglinge, die spätestens mit dem 18. Lebensjahr in das Erwerbsleben treten wolien, den Fachkursus niht mit dem 15. oder höchstens 16. Jahr beginnen könnten. Da hier also eine wesentlihe Voraus- seßung für das Gelingen der beabsichtigten Reform verlag, so bin 1ch mit dem Herrn Reichskanzler über die Frage ins Benehmen ge- treten, von welcher Klasse ab den umgestalteten Gewerbeschulen das Recht zum ceinjährigf-reiwilligen Militärdienst gewährt werden könne.

Der Herr Reichskanzler hat demnächst im Prinzip anerkannt, daß die Gewerbesck&ulen mit sechsjährigem Lehrkursus, an welchen ¡1 ch dann ein zweijähriger Fackunterricht anschlicßt, in die Klasse Ca. des Hauptverzeichnisses der nah &. 90 Nr. 2 Th. 1. der deutschen Wehr- ordnung vom 28. September 1875 zur Ausstellung gültiger Zeugnisse über die wissenschaftlihe Befähigung für den einjährig-freiwilligen Dienst berechtigten Lehranstalten aufgenommen werden, d. h. daß fie kerechtigt sein sollen, am Schlusse des sechsten Jahreskursus auf Grund einer unter dem Vorsiß eines Regierungs. mmissarius abzu- haltenden Prüfung Befähigungézeugnisse auszustellen. Desgleichen ist von dem Herrn Reichskanzler anerkannt, daß die Gewerbeschulen mit neunjährigem Lehrkursus in die Klasse Ae. des gedachten Verzeichnisses eingereiht und ihnen demgemäß die Berechtigung er- theilt werde, Schülern, welche den sechsten Jahreskursus (Secunda) mit gutem Erfolg absolvirt haben, Befähigungszeugnisse zum ein- jährig-freiwilligen Militärdienst za ertheilen. Die wirkliche Zuerken- nung der fraglichen Berechtigungen im eiazelnen Fall ist fselbst- verständlich dadur bedingt, daß die Schulen ihre Organisation nach einem der beiden bezeihneten Systeme abgeschlossen haben. B-i ven Anstalten, welche nur einen sechs8jährigen Kursus allgemeinen Bil- dungsunterrihts haben, kommt noch besonders in Betracht, daß der Dirigent und mindestens die Hälfte der Lehrer akademische Bildung besißen müssen,

Es blieb dann weiter zu erwägen, ob den mit einem Zeugniß der Reife entlassenen Schülern derjenigen Gewerbeschulen, welche si unter Auss{ließung des Fachunterrichts als allgemein- wissenschaftliche Vorbereitungsanstaltcn, insbesondere für höhere technishe Studien, organisiren und ihren Lehrgang zu einem neunjährigen ausdehnen würden, eine Erweiterung der bisherigen Berechtigungen in Vezuz auf die Zulassung zu den Staatsprüfungen auf technischem Gebiet zugestanden werden könne. Schon die nah dem System von 1870 gestaltete Gewerbeschule besißt jeßt das Recht, daß ihre Abiturienten als Studirende für die Architektur und das Bau-In- genieurwejen, jedow ohne zur Staatsprüfung in diesen Fächern zu- gelassen zu werden, eintreten und daß sie für das Maschinenfach auch die Staatsprüfung bestehen dürjen. Es ist nicht zu verkenuen, daß diese Unterscheidungen auf die Dauer nicht wohl bestehen bleiben können. Der Maschinen-Ingenieur bedarf der gleichen wissenschaft- lichen Vorbereitung wie der Bau-Ingenieur, und ein Unterschied zwischen der für den künftigen tehnishen Beamten und der für einen tüchtigen Privattechniker erforderlichen beziehur.gsweise geeigneten Vorbildung läßt sich kaum aufrecht erhalten. Demnach werden die wissenschaftlichen Vorbedingungen für das Studium jener technischen

âcher glei{mäßig und in der Art zu gestalten sein, daß, wenn eine

orbilduug als ausreichend betrahtet wird, um mit voller geistiger Reife das Studium auf der Akademie zu beginnen, sie auch für die spätere Staatsprüfung genügen muß. Die bisherigen Gewerbeschulen nach der Organisation von 1870 mit einem, von der Secunda ab gerechnet, nur dreijährigen Kursus und einem, die Förderung der allgemeinen Bildung vielfah dur Fachgegenstände befchränkenden

Lehrplan konnten die Garantie d-r vollen geistigen Reife für die technischen Studien allerdings nicht gewähren. Die in de: oben entwickelten Weise reformirten höheren Gewerbeshulen aber, die jene Mängel von si abstreifen, bieten jene Garantie und werden sich, indem fie nicht blos einseitig das mathematisch-naturwissenshaftlihe, sondern au das sprachlih-historisbe Gebiet, wenn auch unter Beschränkung auf die modernen fremden Sprachen, kultiviren, alé allgemeine Bildungs- anstalten für diejenigen Studien, welche der fklassishen Sprachen nicht nothwendig bedürfen, wie ih hoffe, bewähren. In dieser Zuversicht habe ich mich nach cingehendster Erwägung entschlossen, den Gewerbeshulen mit neunfährigem Kursus im Prinzip das Recht zu gewähren, daß ihre Abiturienten nach Absoloirung des akademischen Studiums auch zu den Staatsprüfungen im Hochbau- und Bauingeniuerfah zugelassen werden, nur ist die Anwendung dieses Prinzips auf den einzelnen

Q auch hier dadurch bedingt, daß die Organisation der betreffenden

chule voliftändig abgeschlossen, die Abitur:enten derselben, von der heutigen Secunda as gerechnet, einen vierjährigen Kursus durch- gemacht, und cine sowohl in den sprachlich-historishen, wie in den mathematisch - naturwissenschaftlihen CLisziplinen und im Zeichnen slr.ng kontrolirte Reifeprüfung bestanden haben. E :

Nach diesen Darlegungen beauftrage ih die Königliche Regie- rung, mit den städtischen Behörden unter voller Mittheilung des vorstehenden Erlasses in Verhandlung zu treten und dieselben zu einer Beschlußfassung darüber zu reranrlafsen, nach welchem der bei- den entwickelten Systeme sie die dort vorhandene reorganisirte Ge- werbeschule umgestalten wollen. Hierbei sind die städtishen Behörden darauf aufmerksam zu machen, daß die Staatsregierung keinenfalls in der Lage ift, bei der Errichtung der, von der heutigen Secunda abwärts gerechnet, erforderlicben fünf Vorklafsen, Sexta bis Ober- tertia, eine finanzielle Beihülfe zu leisten, sondern daß die Städte die Kosten dafür allein übernehmen müssen, wie dies auch bereits in vielen Kommunen, welche freiwillig Vorklafsen errichtet haben, ge- \hehen is. Ferner ist den städtischen Behörden mitzutheilen, daß die Berechtigungen, welche die nach dem Plan von 1870 eingerichteien Gewet1beshulen zur Zeit haben, jedenfalls nur für die Zeitdauer fortbestehen Tönnen, welche zur Umg: ftaltung derselben in eine der beiden dargelegten Formen nothwendig ist und daß der Staat die bisher gebotene Unterstüßung auf die Dauer nicht fortgewähren kann, wenn sie sich der als nothwendig erkannten Reform nicht in der einen oder anderen Weife anschließen.

Sobald die Erklärongen der einzelnen Kommunen eingegangen sind, wird es an der Leit fein, über die Umgestaltung jeder cinzelnen Schule befondere Verhandluzgen zu eröffnen. Soweit solbe Ver- handlungen mit einigen Kommunen bereits eingeleitet find, tritt in dem spezicllen Inhalt derselben durch die rorstehende generelle Ver- fügung keine Veränderung ein. ;

Hiernach erwarte ich von der Königlichen Regierung Bericht inncrhalb 6 Wochen.

Das Ober-Tribunal hat mittelst Erkenntnisses vom 26. Juni d. J. entschieden, daß es unzulässig sei, Gasst- wirthe im Wege der Polizeiverordnung zur Aufnahme aller und jeder Fremden, auch solcher, deren Aufnahme sie vom Standpunkte ihres Gewerbeinteresses aus ablehnen würden, zu verpflichten. Der Minister des Jnnern hat deshalb die Regierungen und Landdrosteien durch Cirkularerlaß vom 25. v. M. ermächtigt, nicht ferner an der in dem Ministerial- Erlasse vom 31. Juli 1875 ausgesprochenen abweichenden An- sicht festzuhalten, sondern nach dem von dem Ober-Tribunal in dem gedachten Erkenntnisse ausgesprochenen Grundsaße zu verfahren.

Bayern. München, 12. November. (Allg. Ztg.) Die Berathung des Entwurfs des Vollzugsgeseßes zur Reichs- Civilprozeßordnung ist in der heutigen Sißung des Ausschusses der Kammer dex Abgeordneten so weit (bis zum Art. 162) gediehen, daß außer einigen zurülgestellten Artikeln jeßt nux noch der fünfte Abschnitt, der Bestimmungen für die Pfalz enthält, zu erledigen ist. Der Magistrat un- serer Residenzstadt hat heute den Gemeindehaushalt pro 1879 berathen und festgestellt. Die Jahresausgaben beziffern sich auf 7 119 207 M, die Einnahmen dagegen auf 5 569 048 M, so daß ein Passivrest von 1 555 159 A durch direkte Ge- meinde-Umlagen zu decken is, und zwar, wie im vorigen und im laufenden Jahre, mit 90 Proz. der dermaligen Staats- steuer, wobei sich noch ein Neservefonds von 138 179 M er- geben wird.

Oldenburg. Oldenburg, 13. November. (Wes. Ztg.) Jn der gestrigen Landtagssitßung ist bereits ohne weitere Debatte das Einnahmebudget sür das Großherzogthum, von einigen ausgeschten Positionen abgesehen, der Regierungsvor- lage entsprechend festgeseßt worden. Die Gesammteinnahmen der nächsten Finanzperiode sind, wie schon berichtet, veranschlagt auf 5 635 000 M. pro 1879, auf 4915 000 M pro 1880 und auf 4 904 000 M6 pro 1881. Aus dem Voranschlage geht hervor, daß die Einnahmen aus Erbpacht und an grundherrlichen Ge- fällen von Jahr zu Jahr abnehmen, da auf Grund unserer Ablösungsgeseze die staatlichen Realverechtigungen noch fort- während abgelöst werden. Dagegen is die Position der Ge- werbrekognitionen von Schenken, Krügen, Gastwirthschaften und dem Kleinhandel mit Branntwein, sowie von der Tanzmusik wegen der Anlegung neuer Wirthschasten in stetigem Steigen begriffen; 1873—75 waren dieselben auf 34 500 H, 1876—78 auf 42 000 # und für die nächste Finanzperiode sind sie auf 46 500 / jährlich veranschlagt. Als Jntraden aus dem Rechtsverkehr sind in Aussiht genommen: an Sporteln und Gebühren der Gerichte und Aemter jährlih 400 000 6 und der Hypothekenämter jährlich 36 000 4; die Sporteln der höheren Verwaltungsbehörden sind auf 45 000 4 und die vermuthlich einkommenden Strafgelder auf 15000 M jährlih veranshlagt. An Grundsteuer sind 746 000 M pro Fahr in Einnahme gestellt, während in der leßten Finanz- periode nur 738 000 6 in Ausficht genommen waren. Die Gebäudesteuer. steigt ebenfalls nicht unerheblich von Jahr zu Fahr und ist für 1879 auf 138 200 f, für 1880 auf 140 300 4 und für 1881 auf 142 400 6 veranschlagt, während sie in der laufen- den Finanzperiode um 12—15 000 4 jährlih geringer in Aussiht genommen war. An indirekten Steuern kommen nur noch die Stempelgebühren in Betracht; dieselben sind mit jährlich 105000 # in Einnahme gesebt. Von unserer Landesbank bezieht der Staat ein Drittel des Reingewinnes und dieses ist auf jährlich 36,000 46 ver- anschlagt. Außer dem Einnahmebudget erledigte der Land- tag noch verschiedene kleinere Vorlagen von geringerem

Interesse.

Neuß ä. L. Greiz, 12. November. (Leipz. Ztg.) Der zu einer außerordentlichen Session einberufene Landtag ist gestern von dem e in der Fürstlihen Burg feierlich eröffnet worden. Als einzige Vorlage ist das Geseß wegen

Aenderung der Gerichts organisation bezeichnet.

Elsaß - Lothringen. Straßburg, 11. November. (Straßb. Ztg.) Auf Grund der Kaiserlichen Verordnung vom 22. August d. F. durh den Bezirks-Präsidenten eingeladen, versammelte sih der Bezirkstag des Unterelsaß heute Vormittag um 11 Uhr im Sißungssaale des Bezirkêtags-

gebäudes. Nach Eröffnung- durh den Bezirks-Präsidencen übernahm Hr. Alphons Pick als Alterspräsident den Vorsitz und richtete eine Ansprache an die Vcrsammlung, welcher wir folgende Stelle entnehmen :

„Das im Allgemeinen wenig beneidete Privilegium des Alters verant mir die Ehre, einige Augenblicke den Vorsiß zu führen. Fe auben Sie mir diese Gelegenheit zu einem kurzen Rückblicke zu

enugten, i

Kurze Zeit nah unserer leßten Frühjahrs\ession haben sich höchst bedauerliche Thatsachen ereignet. Zwei Aitentate auf die Person Sr. A ra des Kaisers haben die ganze Bevölkerung äuf das Tiesste

estürzt.

Glei den anderen Versammlungen unsere? Landes wollen wir uns den Kundgebungen anschließen, welche von allen Seiten laut ge- worden sind, um diese feigen Verbrehen zu brandmarken und Se. Majestät zu beglückwünschen, daß er aus so droh:uder Gefahr glü- [ih errettet worden ist.“ i i

Weiterhin gedachte der Rcdner der in der Zwischenzeit verstorbenen und der neueingetretenen Mitglieder. Hr. Julius Klein wurde mit 28 Stimmen zum Präsidenten des Bezirks- tages gewählt.

Oesterreich-Ungarn. Wien, 13. November. (W. T. B.) Die „Polit. Korresp.“ meldet aus St. Petersburg: Jn mit dem Kaiserlichen Hoflager in stetiger Fühlung befindlichen Kreisen glaubt man, daß Graf Schuwaloff bei seiner Wiener Reise die Jnstruktion habe, gelegentlih in einen Meinungsaustaush mit den maßgebenden Faktoren der öster- reichish - ungarischen Politik zu treten. Sollte fi eine solche Gelegenheit bieten, so sei Graf Shuwaloff ermächtigt, die ernsten Absichten Rußlands, den Berliner Vertrag in allen Theilen durchzuführen, zu betonen, unter dem Hinweis auf diejenigen Momente der gegenwärtigen Situation auf der Balkanhalb- insel, welche die aufrichtigen Absichten Rußlands lähmend be- einflussen. Jn dieser Beziehung würde hervorzuheben sein, daß Rußland seinen auf die endgültige Durchführung des Ber- liner Vertrages gerichteten Absichten nicht einen fräftigeren Jmpuls geben könne, so lange die Pforte den Bestimmungen des Berliner Vertrages bezüglich Montenegros und Grie- henlands nicht gereht werde und man in Konstantinopel ausweiche, diejenigen Punkte zu regeln, welhe für eine un- mittelbare Vereinbarung mit Rußland in dem VBer- liner Vertrage offen gelassen worden seien. Die- selbe Korrespondenz meldet aus Konstantinopel: Von Seiten der Pforte wird ein neues Rundschreiben vor- bereitet, in welhem auf die Schwierigkeiten hingewiesen wer- den soll, welche die russishen Behörden der Heimkehr der muhamedanishen Flüchtlinge angeblih in den Weg legen. Um diesem Verfahren der Russen zu begegnen, das, nah der Ansicht der Pforte, auf Verdrängung des e danischen Elementes aus Rumelien abzielt, wird die Pforte in Uebereinstimmung mit einem hierauf bezüglichen Beschlusse der internationalen Kommission zu Philippopel den Zusammen- tritt der europäishen Mächte in Konstantinopel zu einer Konferenz ad hoc beantragen.

14. November. (W. T. B.) Nach einer Meldung der „Presse“ geht das zwischen der ungarischen Regierung und dem Rothschildshen Kon}ortium abgeschlossene Uebereinkommen dahin, daß der Bedarf zur Einlösung der Schaßbons zweiter Emission im Betrage von 761/3 Millionen nominal durch eine Domänen-Anleihe und der Bedarf zur Deckung des nächstjährigen Defizits und der Okkupationskosten für 1879 durch eine Emission ungarischer Goldrente aufgebracht werden soll.

Pest, 13. November. (W. T. B.) Graf Andrassy stattete heute dem Grafen Schuwaloff einen Besuh ab; Nachmittag um 2 Uhr war Graf Schuwaloff zu einer Privat- audienz bei dem Kaiser beschieden.

Der Budgetausschuß der Delegation des österreihishen Reichsrathes erledigte in den gestern stattgehabten zwei Sißungen das Militärbudget im Wesent- lichen nah der Regierungsvorlage; nur die von der Regie- rung beanspruhten Beträge von 1 712 000 Fl. behufs Adap- tirung der Werndlgewehre für verstärïte Patronen, von 250 000 Fl. für Versuche zur Herstellung stahlbronzener Kanonenrohre, und von 200 000 Fl. zur Beschaffung von 25 Festungsgeshüßen und zur Ausbesserung der Festungs- minirungen wurden, obschon der Kriegs-Minister diese For- derungen auf das Eingehendste befürwortete, abgelehnt. Die nächste Sitzung des Ausschusses findet nächsten Dienstag statt, die nähste Plenarsizung wahrscheinlich Mittwoh. Das Unterhaus lehnte in seiner heutigen Sißung den Antrag des Abg. Jranyi auf Vorlegung der auf den Abs{hluß einer Konvention mit der Türkei bezüglihen Korrespondenz ab, nahdem der Minister-Präsident Tisza die Erklärung ab- gegeben hatte, daß die bezüglihen Verhandlungen noch nicht abgeschlossen seien und daß die Vorlegung der betreffenden Aktenstücke dem Minister der Auswärtigen Angelegenheiten ustehe. :

R Der Redacteur der „Pester Korresp.“ wurde heutz Abend von dem Grafen Schuwaloff empfangen und von dem- selben im Laufe der Besprehung ersucht, zu erklären, daß Graf Shuwaloff nicht der Träger irgend welche =- neuer Propositionen sei und daß alle diesbezügliche: Nachrichten grundlos wären. Kaiser Alexander sei ebenso wie Kaiser Franz Josef entschlossen, den Berliner Vertrag in allen seinen Theilen auszuführen. Allerdings seiea zwischen zwei dur vielfache Jnteressen so nahe berührten Staaten, wie Rußland und Oesterreih-Ungarn, immer einige kleinere Ange- legenheiten zu ordnen und es sei der Wunsch Kaiser Alexan- ders gewesen, daß Graf Schuwaloff C nach Pest begebe, um die Erledigung diefer Angelegenheiten herbeizuführen.

Die liberale Partei hat den Adreßentwurf in der Speziàäldebatte angenommen.

Schweiz. Bern, 13. November. (Bund.) Aus dem Bundesrathe. Sißung vom 12. November. Die Gültig- keitsdauer der lateinishen Münzkonvention vom 23. Dezember 1865 erstreckt sich bis 1. Januar 1880 und würde, falls die Konvention nicht ein We vor diesem n punkte gekündigt wird, für eine weitere Dauer von 15 Jahren verbindlih bleiben. YJnzwischen is am 2. d. M. von den Konventionsstaaten in Paris eine neue Vereinbarung auf die Dauer von sechs Jahren, vom 1. Fanuar 1880 an, geshlossen worden, welche dermalen noch der Ratifikation der betreffenden Regierungen unterliegt und im Ratifikationsfalle an Stelle der früheren Konvention zu treten hätte. Falls nun in Folge Nichtratifikation Seitens eines der Vertragssta2ten die neue Konvention hinfällig würde, ohne