1878 / 284 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 02 Dec 1878 18:00:01 GMT) scan diff

¿Fiineis pro 1875; Nr. 6036. 10873 und Ausloosur:g pro 1876: Nr. 7503. 7895. 9784 und 12 905 :

Ausleosung pro 1877: Nr. 5857. 5877. 7258. 8495. §091. 11743 und 13 384.

Die Inhaber See Obligationen werden zur Ein- Lösung derselben wiederholt aufgefordert.

Die seit Erlaß unserer Bekanntmachung vom E E So gekommenen aus8ge- : ationen, nämlichß: L 73) Anden - Düseidorfer 1. Emission 110 Stü.

3

O: T URE 2 Q . 15) Ruhrort-Crefeld-Kreis-GCladbacher Lee

16) IL. Emission 31 Stü.

17) IIT, Emission 97 Stüd

wurden in Gegenwart eines Notars durch Feuer

vernichtet. i

Elberfeld, den 18. Juli 1878 Königliche Eisenbahn-Direktion.

n

x " "

[6733] Bekauutmachung.

Bei der am 2. Februar cr. erfolgten 23. Aus- loosung der für das Jahr 1878 zu amortisirenden Kreis-Obiigationen des Kreises Johannisburg vom 1. April 1856, L. Emission, ijt das Loos auf nachstehend bezeichnete Obligationen gefallen :

Litt. A. à 1000 Thlr. gleich 3000 A Nr. 4.

E R s 100 Tblr. glei 300 6 Nr. 79. 86. 88. 101.

Litt, D. à 50 Thlr. gleih 150 A Nr. 142.

Bei der 12. Ausloosung der pro 1878 zu amor- tHsirenden Kreis - Obligationen vom 22. September 1864, 11. Emission, sind folgende Loose gezogen :

Litt, A. à 1000 Thlr. glei 3000 F Nr. 2

und 15.

Litt. C. à 100 Tblr. gleich 300 A Nr. 94. 97, 134. 148. 161. 207. 219 und 247.

Litt, D, à 50 Thlr. glci 150 # Nr. 19.

Bei der 6. Ausloosung der pro 1878 zu amorti- Firenden Kreis-Obligationen vom 1. Oktober 1869, ITT. Emisfion, find folgende Loofe gezogen:

Litt, C. à 100 Thlr. gleich 300 A die Nrn. 7. 10: 12,153, (2 Und #4

Die Inhaber dieser Kreis-Obligationen werden hierdurc aufgefordert , dieselben bis zum 31. De- zember d. J. an die hiesige Kreis - Kommunalkafse nebst den dazu noch gehörigen Zinscoupons der späteren Fälligkeitstermine gegen Empfangnahme des Nennwerths der qu. Obligation einzusenden. Von den nach dem 31. Dezember cr. eingereichten ausgeloosten Kreis-Obligationen werden vom 1. Ja- nuar 1879 ab keine Zinsen weiter gezahlt und für die fehlenden Zinscoupons mird der Betrag vom Kapital in Abzug gebracht werden.

Von den in den früheren Jahren ausgeloost:n IJohannisburger Kreis-Obligationen sind die folgend bezeichneten noch nit eingelöst :

aus der 11. Emission vom 22. September 1864

Litt, C. à 100 Thlr. Nr. 107. Litt, E, à 25 Ihlr. Nr. 66.

Die Inhaber dieser vorbezeichneten Kreis - Obli- gationen werden hierdurch aufgefordert, dieselben nunmehr s{leunig an die hiesige Krei8-Kommunal- Tasse einzusenden.

Johaunisburg, den 2. Juli 1878.

Der Kreisausschuß.

45321] Betrefssend dic Aufkündigung der ausgeloosten Obligationen des Kreises Wartenberg. Bei der am 22. Mai cr. in Gemäßheit der Be- stimmung des Allerhöchsten Privilegii vom 10. April 1872 stattgefundenen Verloosung, ‘der zum 2. Januar 1879 planmäßig einzulösenden Wartenberger Kreis- Obligationen sind im Beisein eines Notars nach- stehende Nummern im Werthe von 500 Thlr. gleich 1500 M resp. 300 Thlr. gleih 900 4 gezogen wor- Den, und zwar: 1 Stück Liít, B. à 500 Thlr. gleih 1500 4

Nr. 42. à 300 Thlr. gleich 900 M

1 Stück Litt, C. Nr. 67.

Indem wir die vorstehend bezeichneten 44%/ Kreis- Dfligationen zum 2. Januar 1879 hiermit kün- ‘digen, werden die Inhaber derselben aufgefordert, den Nominalwerth gegen Zurücklieferung der Kreis- Obligationen im coursfähigen Zustande nebst Talon und den dazu gehörigen Zinscoupons, Ser. IIl., Ne. 3 bis 10, sowie gegen Quittung vom 2. Januar 1879 ab, mit Auss{chluß der Sonn- und Festtage bei der Kreis-Kommunal-Kasse hierselbst baar in

__ Empfang zu nehmen.

„Vom 2. Januar 1879 ab findet eine weitere Ver- zinsung der hiermit gekündigten Kreis-Obligationen nicht statt. Der Werth der etwa nicht zurückgegebe- nen Coupons wird bei der Auszahlng vom Tomi- :nalwerth in Abzug gebracht.

i P. Wartenberg, den 3. Juni 1878. ‘Der Kreisausschaß des Kreises P. Wartenberg.

15466] : Bei-der in Gemäßheit des Allerhöchsten Privi- Jegii vom 5. Juli 1867 heute erfolgten Ausloosung ‘won Obligationen der Stadt Krotoschin sind “Folgende Nummern gezogen worden: Litt. A. Nr. 20 78 83 125 137 167 170 176

2383 = 9 Stück à 300 M,

Litt, B. Nr. 49 51 65 = 3 Stü à 150 , Litt, C. Nr. 22 56 101 145 = 4 Stüd à 75 M.

Die Inhaker dieser Obligationen werden aufge- fordert, den verschriebenen Kapitalsbetrag gegen Rückgabe der betreffenden Schuldverschreibung nebst Zinscoupons Ser. II1, Nr. 4 bis einschlie li 10 und Talons vom 2, Januar 1879 ab bei uu- serer Gasfafse in Empfang zu nehmen. i ,_ Mit dem Schlusse dieses Jahres hört die ‘Ver- ¿insung der ausgeloosten Obligationen auf. Aus der Verloosung des Jahres 1877 sind Die Sbligationen Litt. A. Nr. 81 und 164 noch nicht

4

p am 15. Fugpli 1878 zun Krei3-Obl

A. Serie I.

Litt, C. à 50 Thlr. 57 87.

wird der Betrag vom Capital abgezogen. Serie I.

Serîe IL. Litt. B. à 100 Sblr. 76. Litt, D. à 25 Thlr. 42 68.

Grottkau, den 22. November 1878.

Aufküudigung der ausgeloosten Kreis- [6116] obligationen des Kreises Oels. Bei der heut im Beisein der Kreiskommission und eines Notars stattgefundenen Verloosung der auf Grund der Allerhöchsten Privilegien vom 30. Oktober 1865 und 27. November 1873 ausgefertigten und am 2, Januar 1879 einzulösenden Kreisobli- gationen des Kreises Oels find nachstehende Num- mern gezogen worden und zwar: a. von den unterm 2. Jauuar 1866 ausge -

fertigten Kreisobligationen.

Ltt. A. a 1500 46:

Nr. 40.

Lîtú. C. à 300 M: Nr. 78 121 240 245 249 268 und 301. Litt. D. à 150 A: Nr. 49 61 78 und 91. Ltt. E. à 25 M: Nr. 38.

b. von den unterm 22. Januar 1874 aus- gefertigten Kreisobligationen. Litt. C. à 300 4: Nr. 76 100 und 107. Lit. b. à 150 A: HUL, A

Ltt. E. à 25 4. Nr. 35.

Die Besißer diefer zuin 2. Januar 1879 Hhierdurch gekündigten Obligationen werden daher aufgefordert, den Nennwerth gegen Rückgabe der Obligationen nebst den zu den vorstehend sub a. gedähten Obli- gationen gehörigen Zinscoupons Serte 111. Nr. 7— 10 nebst Talons und den zu den sub b, bezeichneten Obligationen g:hörigen Talons und L vom 2. Januar 1879 ab bei der hiesigen Kreis- Kommunal-Kasse in Empfang zu nehmen.

Gine weitere Verzinsung der ausgelooften Obli- gationen findet von dem leßtgedachten Tage ab nicht statt, und wird der Werth der etwa nit zurüc-

Bei der in Gemäßheit des Allerhöchsten Privilegii vom 16. März 1863 und 11. Juni 1866 wede der Amortisation stattgesundenen Ausloosung der Grottkau-tr h: gationen pro 1878 sind die Nummern der nachstehenden Apoints gezogen worden: 3

Lit, A, à 100 Zblr. 5 19 20 117 131. Litt. B, à 50 Thlr. 11 24 42- 99 115 116 117 150 187 190 209 218 244

264 266 274 275. Litt, C. à 25 Thlr. 76 91 103 116 133 148 151 153 165 200 204.

B. Serie EE. Litt. B, à 100 Thlr. 23 29.

Litt. D. à 25 Iblr. 9 10 23 79 81 136 137 163. : :

Die Inhaber dieser Apoints werden aufgefordert, deren Nominal-Beträge gegen Rückgabe

der Obligationen und der zugehörigen Zins-Coupons vom 1, Juli 1879 ab in der Kreis-Kom- | munal-Kafsse hierselbst und. bei der Landes-Haupt-Kasse in Breslau in Empfang zu nehmen.

Mit diesem Tage hört die Zahlung der Zinsen auf. Für die etwa fehlenden Zins-Coupons [f

Folgende Nummern ausgelooster Kreis-Obligationen find noch nicht eingelöst worden :

Litt, A. à 100 Thlr. 27 109 150, Litt, B. à 50 Sblr. 30 36 67 91 125 130 214 247 271 272.

Litt, C. à 25 Thlr. 49 51 52 56 57 70 84 85 104 155 174.

Jm Namen der ständiscen Kreis-Chaussce-Verwaltungs-Comurisfion. Der a Landrath. v. ant.

gelieferten Coupons von den Kapitalien in Abzug gebracht. Oels, den 24. Juni 1878. Der Königliche Landrath. v. Rosenberg.

[6135] Bekanntmachung. Bei der am 11. April cr. béwirkten Verloosung der Wehlauerx Kreisobligatiouen sind folgende Nummern gezogen worden: L. Emission. Litt, A. Nr. 2 über 500 Thlr. Litk, Nr. 56 85 74 über 200 Thlr. Litt, Nr. 47 über 100 Thlr. TL. Emission, Nr. 34 über 500 Thlr. Litt, B. Nr. 24 54 56 61 93 über 200 Thlr. Tat, C. Nt 104 145 146 über 109 Thlr.

18-26 27 33 34 92 93 94 95 103

Dieselben werden den Jahabern mit dem Be- merken gekündigt, daß die in den ausgeloosten Num- mern verschriebenen Kapitalsbeträge vom 2. Ja- nuar 1879 ab bei der Kreis-Kommunal-Kasse in Wehlau gegen Quittung und Rückgabe der Kreis- obligationen mit den dazu gehörigen, erst nach dem 2. Januar 1879 fälligen Zins-Coupons nebst Talons baar in Empfang zu nehmen 1ind.

Die Geldbeträge der etwa fehlenden, unentgeldlih abzuliefernden Zins-Coupons werden von dem zu zahlenden Kapital zurückbehalten werden.

Vom 1. Januar 1879 hört die Zinsenzahlung für die ausgeloosten Nummern auf.

Wehlau, den 25. Juni 1878. j

Nameus des Kreis-Aus\chusses : Der Königliche Landrath. Federath.

adi Bekauntmachung. Bei d:r am 15. Juni cr. stattgehabten Aus8- loosung der nah den Allerhöchsten Privilegien 20, Viarz 1866 j vom —3 Mai 1869 im Iahre 1878 zu amortisi- renden Kreis-Obligationen des Sagan'er Krei- ses à 300 sind folgende Nummern gezogen wor- den, und zwar von der I, Emission Litt. A. 439% A 209. 309, 345. 362, 502, 514 und II. Emission Litt. B, 5% 45, 74. (6. 112, 113. 114. 118.246 und 302. Die gegenwärtigen Inhaber E Obligationen werden aufgefordert, dieselben nebst den dazu ge- hörigen Coupons und Talon gegen Empfangnahme des Kapitalbetrages am 2. Jauuar 1879 zur hie- figen kreisftändishen Chausseekasse in coursfähigem Zustande zurückzuliefern. : Für die fehlenden Zinscoupons wird deren Be- trag vont Kapital einbehalten.

Litt,

präfentirt worden, weshalb deren Inhaber A derck werden, den Kapitalsbeirag derselben zur Ver- - meidung weiterer Zinsverluste gegen Rückgabe der betreffonden Obligationen nebst Talons bei der Gastasße zu erheben. KrotopÁin, -am 5. Juni 1878.

Der Magistrat. dera

\ Die Verzinsung der ausgeloosten und Ee gekündigten Dbligationen hört mit dem 31. Dezem- ber 1878 auf.

Sagan, den 21. Juni 1878, Namens des Kreis-Ausschusses : Der Ae Landrath, TruB.

|

[5860] betreffend die Ausloosung von Obligationen des

[9886] :

(B. à 162/11.) Bekanntmachung, Aken-Roseuburger Deichverbandes.

In dem am heutigen Tage zur Ausloosung von 43prozentigen Obligationen des Aken-Rosenburger Deichverbandes abgehaltenen Termine sind folgende Schuldverschreibungen ausgelooft worden :

A. Vou den Obligationen lxx. Emission,

(ausgefertigt auf Grund des Privilegii vom 28. Mai 1862). Litt, A, Nr. 20.

66. 205. 293. 307, 380. 386. 419 und 478 9 Stück à 100 Thlr. (300 4()= 27004. 68. Von den Obligationen IV. Emission, (ausgefertigt auf Grund des Privilegii vom 27. September 1873). 4 Litr, À. Nr, 2. 182. 254. 207; 284. 311. 356. 418. 443. 568. 576. 621. 664. 958 und I 40 Que à 300. JA 2) Litt. B, Nr. S e A f à 150 M. 150 M. Ueberhaupt 25 Stück über 7350 M Dieselben werden den Besißern hierdurch mit der Aufforderung gekündigt, die Kapitalbeträge vom 2. Januar 1879 ab bei der Deichkasse zu Aken gegen Rückgabe der in coursfähigem Zustande sich befindlichen Schuldverschreibungen baar in Empfang zu nehmen. Auswärts wohnenden Inhabern der vorgedachten ausgeloosten Obligationen ist gestattet, dieselben mit der Poft einzusenden und die Uebersendung der Va- luta auf gleichem Wege, jedoch auf Gefahr und Kosten des Empfängers, zu beantragen. : Mit dem 31. Dezember a. e. hört die weitere Verzinsung der vorstehend aufgeführten Schuldver- schreibungen auf; daher müssen mit diesen die dazu gehörigen, erst nach dem 2. Januar k. I. fälligen Zinscoupons und Talons unentgeltlih abgeliefert werden, widrigenfalls für die fehlenden Coupons der Betrag derselben vom Kapitale zurüäbehalten wird. (H. 52952.) Kl. Nosenburg, den 27. Juni 1878. Der Deichhauptmaun, M. Elsner.

[5918] Bekanntmachung.

Bei der pro 1878 stattgehabten Ausloosung der Obligationen des Elbinger Kreises I. Emission sind folgende Nummern gezogen :

Litt, A. über 3000 A Nr. 34. Litt, B. über 1500 A Nr. 141 153. Litr. C, über 300 A Nr. 35 60 76 87 401 ; 408 463 497 512 644 708. i Liit, D. über 150 # Nr. 12 14 44 50 67 71 81 96 101 103 105 108 110 128 136 145 152 159 174. /

Die ausgeloosten 4X%/gigen Kreis - Obligationen werden den Besißern mit der Aufforderung hier- durch gekündigt, die entsprechende Kapitalabfindung vom 1. Januar 1879 ab bei der hiesigen Kreis- Chaussce-Baukasse, Herrn Jacob Litten in Elbing, den Herren Baum und Liepmann in SANO, der Diskontso-Gesellschaft in Berlin, der Preußi- schen Creditanstalt Stephan und Schmidt in Königsberg i./P. gegen Rückgabe der Obligationen mit sämmtlichen dazu gehörigen Coupons in Empfang zu nehmen.

Elbing, den 1. Juli 1878.

Die Kreis-Chaussecc-Bau-Commission.

4500 M.

[7468] Aufkündi as verlooster 5 prozent, Obligationen der Deich- sozietät des Oberoderbruths. Bei der am 27. Mai cr. erfolgten Verloosung sind zu dem Tilgungsfond folgende Obligationen gezogen worden : Litt D, über 50 Lhlr. Ne: 3,8, 13,18, 25, 26, 27, 28, 36, 38, 41, 47, 49, 52, 53, 58, 60, 63, 68, 70, 71, 72, (5, 81, 65, 883, 93, 947.95, 97, 104, 105/111. Dieselben werden daher den Inhabern mit der Aufforderung geküntigt, solche nebst den dazu ge- hörigen Zinscoupons und Talons bis zum 2. ZJa- nuar 1879, dem Termine der Rückzahlung, der Oberoderbruch8s-Deichkasse in Cüstrin behufs der

Einlösung zu übergeben oder cinzusenden. Die speziellen Bedingungen stehen auf den Obli-

gationen. Gorgast, den 1. September 1878. Der Deichhauptmann.

[7555] Belauntwaluug, Bei der diesjährigen planmäßigen Auskoosung der Kreis-Obligationen des Landkreises Brom- herg 11. Emission sind folgende Nummern gezogen worden :

Litt. A, über 1000 A Nr. 173.

Litt B. über 500 Nr. 43 75 146 und 181,

Litt, C, über 200 «6 Nr. 41 59 99 109 110

166 176 230 232 und 245,

Díe Inhaber dieser Obligationen werden hiermit aufgefordert, am 1, Januar k. Z. den Nennwerth

? derjelben gegen Rae der Obligationen nebst den

noch nicht fälligen Zinscoupons und Talons bei der hiesigen Kreis-Kommunal-Kasse oder bei Ge- brüder Friedländer in Empfang zu nehmen,

Vom 1. Januar k. J. hört le weitere Verzin- sung dieser ausgeloosten und hiermit gekündigten Obligationen auf. Die bis zum 1. Januar È J. fälligen Zinsen der noch nit ausgelooften Dbliga- tionen sind nah ihrer Fälligkeit bei denselben flir die Einlösung der Obligationen vorstehend bezeich- neten Zahlungskassen gegen Rückgabe der Coupons zu erheben. Bromberg, den 27. August 1878.

Die kreisständishe Finanz-Kommission

des Landkrcises Bromberg.

[5318] Befanntmachung.

Bei der heutigen Verloosung der auf Grund des Allerhöchsten Privilegii vom 30. November 1867 emittirten Culmer Stadt-Obligationen find die Nummern Litt. A. Nr. 3 44 46 62 88 90 185 und 203 über je 200 Thlr. oder 600 und Litt. B, Nr. 1 über 100 Thlr. oder 300 # gezogen worden, welche hiermit zur Einlöfung am 2. Januar 1879 gefkündigt werden. |

Die Inhaber der Obligationen erbalten den Nenn- werth der Leßteren bei unserer Kämmereikasse und beim Bankhause Guttentag und Goldschmidt in Berlin gezahlt und haben mit den Obligationen zu- gleich die Zinscoupons Sezuie II1. Nr. 9 und 10 und Talons einzuliefern.

Culm, den 7. Juni 1878.

Der Magistrat.

TBochen-Anusweise der deutschen Zettelbanken.

2othen-Uebersicht

der Städtischen Bank zu Breslau.

am 30. November 1878. Activa. Metallbestand: 865,026 # 50 4. Bestand an Reichskassenscheinen : 4905 # Bestand an Noten anderer Banken : 288,800 #4 Wecse!z 5,249,527 A 82 S. Lombard: 2,373,700 „#4 Effekten: 434,923 75 H. Sonstige Aktiva : vacat. Pasalva. Grunbtapital; 3,000,000 A. Res serve-Fonds: 600,000 « Banknoten im Umlauf: 2,424,500 A Lägliche Verbindlichkeiten : Depositen- Kapitalien: 2,965,280 #6 An Kündigungsfrist geo bundene Verbindlichkeiten: —,— # Sonsüg? Passivat vacat. : Eventuelle Verbindlichkeiten aus weiter begebenen, im Julande zahlbaren Wecbseln: 90,647 15

Verschiedene Bekanntmachungen.

[9892] AUaWeis der

Oldenburgischen Landesbank per 30, November 1878,

O T K M 225576. » 4186870. 1033712. 11145. 3956030. 4339120. 30137,

[9898

03. 36, 72, 82, 18, 83,

Kassebestund .

Wechsel

R a

Diskontirte verlooste Effekten .

Konta-Korrent-Saldo

Lombard-Darlehen

DAUKMSDRU O 2 e a aud

Nicht eingeforderte 60 pCt. des Aktienkapitals . C6 a e O,

D S 193678.

A 15776271. T4.

Päss8iYva, Aktienkapital 46. 3000000. Depesìîten :

Regieruugsgelder

und (Guthaben

öffentl, Kassen 6 2995981. 17.

Einlagen von Priyaten . « S9GGTIT, 30. A. 11962698.

13500. 214772. 989301.

15776271.

47. Aufgerufenz, noch nicht zur Ein-

lösung gelangte Banknoten , RevorvetanA e s Diverse .

94. 03. 7x

Y

b.

Norddeutsche Bani inm BU ambur e. Viatas ultimo November 1878.

Activa.

M 2,697,505. a S O8 9,928,492. 6,976,649. 19,206,454. 11,406,848,

G i a Hiesige Wechsel . . Auswärtige Wechsel . , Fonds und Actien . , , Darlehen gegen Unterpfand Conto-Cocreute mit IHiesigen (davon gegen BZBicherheiten é 10,520,969, 26.) De e C Bank-Gebäude . E Für den Reservefonds ange- kaufte Effekten .

Passîva. Capital-Conto . Í

Verzinsliche Depositen . .

Giro-Costo , S Auswärtige Correspondenten , Reservefonds ..., Dclcrederce-Couò , Dividenden-Restanten . . , Dividenden Von 14 «iw

Hamburg, den 30, November 1878,

v. Rosenstiel.

Die Direction.

80,

„jenige, welcher Verpackung

M 284.

Zweite Beilage zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlih Preußischen Staats-Anzeiger.

Berlin, Montag,

den 2. Dezember

1578,

Der Inhalt dieser Beilag

darch Carl Heymanns Verla ach durch die Expedition : a

Nah dem Markenschußgeseß vom 30. No, vember 1874 kann die wissentlihe, widerrechtliche Bezeichnung einer Waare mit einem unter gesetz- lihem Schuß stehenden Waarenzeichen oder mit dem Namen oder der Firma eines inländishen Produ- zenten entweder civilrechtlich oder strafre{chtlich ver- folgt werden, und es ist dem Belieben des Geschä- digten überlassen, den etnen oder den anderen Weg einzuschlagen, dagegen kann er die nit wissentliche, widerrechtliche Bezeihnung nur mit der Civilklage verfolgen. Erbebt er die Civilklage, so kann er nah 8. 13 des Markenschußgeseßes beantragen, daß der Nachahmer für nicht berechtigt erklärt werde, die Bezeichnung zu gebrauchen. In Bezug auf diese Be- stimmungen hat das Reihs-Ober-Handelsge- rit, 1, Senat, durch Erkenntniß vom 29. Oktober 1878 folgenden Rechtésaß ausgesprochen : Der Civil- kFläger fann au beantragen, daß dem Verklagten der weitere Gebrauch der fremden Bezeichnung bei ange- messener Strafe untersagt werde, und falls die wider- rehtlide Nachahmung eine wissentliche war, daß er wegen wissentlider widerrechtliher Bezeichnung zum Schadensersaß verurtheilt und daß auf Vernichtung der vorhandenen Nachahmungen seines Waaren- zeichens erkannt werde.“ In Betreff des Antrages, führt das E in Beziehung auf die zu Grunde liezende Cibilklage wegen Nach- ahmung einer zu {üßenden Marke aus, dem Be- flagten den weiteren Gebrauch der gedachten Be- zeihnung bei namhafter Strafe ju untersagen, ift es allerdings nit unzweifelhaft, ob derselbe nah 8. 13 des Markenschußbgeseßes zulässig sei. Der angeführte Paragraph gestattet im Wege der Klage zu bean- tragen, daß der Gegner für nit berechtigt erklärt werde, das Waarenzeichen, den Namen oder die Firma des Klägers zur Bezeichnung von Waaren oder deren Veipackung zu gebraucden. Dagegen spricht der § 13 nicht aus, ob die Klage auch darauf gerichtet werden könne, dem Gegner diesen Gelees zu verbieten und für den Fall der Ueber- tretung des Verbots eine Strafe anzudrohen. ,

Nachdem bei der zweiten Lesung des Gesetzes der Antrag gestellt und angenommen worden war, die Civiltlage darauf zu gestatien, daß dem Beklagten das Ret zu der in Rede stehenden Bezeichnung abexkannt und der fernere Gebrauch derse l- ben verboten werde, vgl, Reihétagsverhand- lungen 1874/75, Drucksahen Nr. 32 All]. und Band I. Seite 104, wurde bei der dritten Lesung die als §8. 13 in das Geseß übergegangene Fassung beantragt und zum Beschlusse erhoben, nachdem einer der Antragsteller die Weglassung der auf Unter- sagung des ferneren Gebrauchs gerichteten Stelle damit motivirt hatte, daß es nicht angemessen er- scheine, denjenigen, welher widerrechtlich ein Waa- renzeichen 2c. gebraucht habe, nicht blos im straf- gerichtlichen Verfahrea, sondern auch daneben noch im Wege der civilgerihtlichen Exekution zu verfol- gen, weshalb vorgeschlagen wurde, den Weg der civilgerichtlichen auszuschließen. Reichstagsverhand- lungen a. a. O., Drucksachen Nr. 44 und Band I. Seite 131.

Aus diesen Gründen behaupten einige Kommen- tatoren des Markenschubgesetßes, daß die im §8. 13 gegebene Klage eine reine FeststeUungsklage sei, welche eine Verurtheilung und Vollstreckung nicht zur Folge haben könne, vgl. Endemann, der Markenschußz 1875, Seite 73, M eves, das Reichs- geseß über Markenshuß 1875, S. 51 Nr. 28, wäh- rend Andere die entgegengeseßte Ansicht vertheidigen, vgl. Thö 1, Handelsrecht, Auflage 5 §. 209 Note 31 bis 36; Stobbe, Handbuch des deutschen Pri- vatrechts, Band Ul. Seite 56 Note 26. Ueber- wiegende Gründe sprechen für leßtere Meinung.

Es ergiebt sich aus allgemeinen Rehtsgrundsäßen, daß derjenige, welchem eine aus\{ließlihe Berech- tigung privatrechtlicher Natur zusteht, gegen Zu- widerhandelnde nicht allein auf Anerkennung seines Ausschließungsrechts, sondern auh auf ein Verbot fernerer Zuwiderhandlungen klagen und die Befol- gung des Verbots durch die im Exekutionsverfahren zulässigen Mittel erzwingen kann. Hinsichtlich des Rechts zum ausschließlihen Gebrauch der Firma ift im Handelsgeseßbuch Artikel 27 ausdrücklich aner- kannt, daß auf Unterlassung der weiteren Führung der Firma geklagt werden kann. Eine gleiche Klage binsihtlih des Rechts zum auss{ließlihen Sebrauch des Waarenzeichens hielt der Kommissarius des Bun- desraths nah allgemeinen Rechtsgrundsäten für zu- lässig und bekämpfte deshalb bei der zweiten Lesung den obenerwähnten Antrag, dies im Gesetze auszu- sprechen, als unnöthig. Ist aber das Verbot zulässig, so kann auch damit die Androhung einer Strafe für den Fall der Uebertretung desselben verbunden wer- den. Der Zweifel, ob die Strafandrohung schon in das Grkenntniß aufgenommen werden könne und nit vielmehr in die Exekutionsinstanz gehöre, er- ledigt sih dadur, daß die gemeinrechtliche Praxis in Anlehnung an §. 162 J. R. A. sich dahin eat- schieden hat, daß bei der Verurtheilung zu Unter- lassungen die Androhung einer Strafe für den Fall der Zuwiderhandlung gus im Enderkenntniß er- folgen könne. Der hräg, den Beklagten zum Schadensersaß zu verurtheilen, ist nach §8. 14 des Markenshutzgeseßes begründet, nah welchem ders- wissentlich Waaren oder deren mit dem Waarenzeichen, dem amen oder der Firma eines inländischen Nroblte denten oder Handeltreibendeu widerrechtlich bezeich- net, dem Verleßten zur Entschädigung verpflichtet Ut. Die Anwendung dieser Vorschrift seßt außer der Widerrechtlihkeit der Bezeihnung nur das Be- O der Widerrechtlihkeit derselben, nicht

f .

“außerdem eine auf Beschädigung oder einen sonstigen

H à R I Er, S-A

e, ta welcher auch die im §. 6 des Gesetzes über den Markensh;us, vom 30, November 187 Modellen, vom 11. Januar 1876, und die im Patentgesez, vom 25. Mai 1877, vorgeschriebenen Bekanntmachungen veröffentlicht weite

Central-Handels-Register für das

Das Central-Handels-Register für das Deutséhe Reich kann dur alle Post-Anstalten, sowie Berlin, W., Mauerstraße 63—65, und alle Buchhandlungen, für Berlin , Wilhelmstraße 32, bezogen werden.

Erfolg gerichtete Absicht voraus. Daß aber Be- Tlagter in dem Bewußtsein gehandelt hat, daß er sich des Waarenzeichens und der Firma der Klägerin bediene, ohne zum Gebrau derselben berechtigt zu sein, unterliegt nah den Umständen keinem Zweifel. Erfolgt hiernach die Verurtheilung des Beklagten zum Schadensersaß auf Grund des §8. 14, so ist au der Antrag dec Klägerin, auf Vernichtung der vor- handenen Nachahmungen ihres Waarenzeichens zu erkennen, nach §. 17 gerechtfertigt. Mit Unrecht wendet Beklagter ein, auf Vernichtung kdnne nur im Strafverfahren erkannt werden. Im Gegensaß ju „dem zweiten, aof die Veröffentlichung des Ur- heils bezüglichen Absaß des § 17, welcher „die Verurtheilung im Strafverfahren“ voraussebßt, macht der erste Absaß desselben die Anordnung der Ver- nihtung davon abhängig, daß „eine Verurtheilung auf Grund des §. 14“ erfolgt, welche, insoweit es sid um Entschädigung haudelt, auch im Civilver- fahren erfolgen kann.“

__ Gerichtliche Bekanntmachungen, die Veröffentlichung der Handelsregister- u, \. w. Eintragungen betrefsend.

VI,

Ahaus. Die im Art. 13 des Allgemeinen deutschen Handelsgeseßbuchs8 vorgeschriebenen Be- kanntmachungen, betreffend die Eintragungen in das Handelsregister, desgleichen die im § 4 des Gesetzes vom 27. März 1867 rorgeschriebenen Bekannt- machungen, betreffend die Erwerbs- und Wirth- \chaftsgenossenschaften werden für unsern Gerichts- bezirk für das Jahr 1879 durch den Deutschen Reihs- und Preußischen Staats - Anzeiger in Berlin, die Berliner Börsenzeitung daselbst und den Anzeiger zum Amtsblatt der Königlichen Re- gierung zu Münster veröffentliht. Die auf dic Führung des Handelsregisters und des Genofssen- \chaftsregisters [ih bezicheuden Geschäfte werden pro 1879 von dem Kreisgerihts-Rath Koppers unter Mitwirkung des Büreau-Assistenten Gebhardt be- arbeitet. Ahaus, den 6. November 1878. König- liche Kreisgerihts-Deputation.

Bartenstein. Im Sahre 1879 werden die.

auf die Führung des Handelc- und Genofssenschafts- registers bezüglihen Geschäfte bei dem unterzeichneten Gerichte durch den Kreisge-: ihts-Rath Stoermer und den Kreisgerihts-Sekretär Le ngning und iti Falle der Behinderung diefer Beamten durch den Kreisgerichts-Rath Frost und den Büreau-Assistenten Lurau bearbeitet und die Eintragaazen in die ge- nannten Register durch a. die Königsberger Har- tungsche Zeitung, b, die Berliner Börsen-Zeitung, c. den Deutschen Neichs- und Königlich Preu- ßischen Staats;- Auzeiger veröffentliht werden.

Bartenstein, den 16. November 1878. Königliches |

Kreisgericht. I, Abtheilung.

Berlim. Die Eintragungen in das Hand: s- und |

Genossenschaftsregister des unterzeihneten Gerichts

werden im Laufe des Jabres 1879 durch den Deut- ;

schen Reichs- und Königlich Preußischen Staats- Anzeiger, dur die Berliner Börsen-Zeitung, dur die Vossische Zeitung, und die das Genossen\schafts- register betreffenden außerdem noch durch das Pots- damer Regierungsamtsblatt bekannt gemacht werden. Das Handels- und Genossenschaftsregister wird bei uns geführt für den diesseitigen engern Bezirk und für die Bezirke der Kreisgerichts-Deputation zu Mittenwalde und der Kreisgerihts-Kommissionen zu Coepenick, Königs-Wusterhausen, Trebbin, Zossen, Die auf die bezeichneten Register sich beziehenden Geschäfte werden im Jahre 1879 von dem Kreis- gerihts-Rath Baath unter Mitwirkung des Kreis- gerihts-Sekretärs Wolff bearbeitet. Dieselben wer- den an jedem Mittwoch und Sonnabend von 11 kis 1 Uhr in unserm Gerichtshause hier, Zimmer- straße 25, zur Auf- und Annahme von Melduagen, welche jedoch au bei der vorgenannten Deputation bezüglih Kommissionen erfolgen können, anwesend sein. Berlin, den 16. November 1878. Königliches Kreisgericht. T. (Civil-) Abtheilung.

Borken. ür das Geschäftsja!r vom 1. De- zember 1878 bis ultimo November 1879 sind zur Bearbeitung der auf die Führung des Handels-. und Genofsenschaftsregisters sih beziehenden Geschäfte als Richter der Kreisgerichts-Rath Boele und in Verhinderunzsfällen der Kreitrichter Zumloh, sowie als Sekretär der Kreisgerichts-Sekretär Hinße be- stellt worden. Die Veröffentlichung der Eintrazungen in das Handels- und Genossenschaftsregister wird im Laufe des Geschäftsjahres 1879 dur einmalige Ein- rückdung in den „Deutschen Neichs-Unzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger“ sowie in die Kölnische Zeitung bewirkt werden. Borken, den 14. November 1878. Königliche Kreisgerichts- Deputation.

Charlottenburg. Die auf die Führung des Handelsregisters und des Genossenschaftsregisters be- züglihen Geschäfte werden in dem Geschäftsjahr 1879 durch den Kreisgerichts-Rath Hammer ünd den Kreisgerihts-Bureauassistenten Hencke bearbeitet. Die Bekanntmachung der Eintragungen in die betreffenden Register erfolgt durch: 1) den Deutschen Reichs- und Preußischen Staats-Anzeiger, 2) das Amts- blatt der Könialiben Regieruna zu Potsdam, 3) die Berliner Börsen-Zeitung, 4) die hiesige Neue Zeit, 5) das hiesige Neue Charlottenburger Jn- telligenzblatt. Charlottenburg, den 25. November 1878. Königliche Kreisgerichts-Deputation.

j | Insertionspreis

ntr

Das Central-Handels-Register

4, sowie die in dem Gesetz, betreffend das Urheberreht an Mußtezru und erscheint au in eirem besonderen Blatt unter dem Titel E

Deutsche Reich. 5.285)

für bas Deutsche Reich erscheint in der Regel täglich. Dag

Abonnement eig 1 50 9 für das Vierteljahr. Einzelne Nummecn kosten 20 A.

Cuestrin. Die auf die Führung des Handels- und Genossenschaftsregisters si beziehenden Geschäfte werden für unseren Gerichtsbezirk in dem Geschäfts- jahre vom 1. Dezember 1878 bis 30. November 1879 von dem Kreisreihter Zachariae als Richter und dem Kreisgerichts-Sekretär Bollfraß als Sekretär bearbeitet. Die Veröffentlibung der Eintragungen in das Handels- und Genossenschaftsregister erfolgt durþ den Deutschen Reihs- und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger, die Bank- und Handels-Zeitung zu Berlin und den Cuestriner Bürgerfreund. Cuestrin, den 22. November 1878. Königliches Kreisgericht. T. Abtheilung.

Goldberg. Die Eintragungen in unser Handels- register werden im Jahre 1879 in dem Deutschen Reichs- und Königlih Preußischen Staats- Anzeiger, der Berliner Börsenzeitung und der Schle- sischen Zeitung zu Breslau bekannt gemacht. Mit der Bearbeitung der auf die Führung des Handels- registers sih beziehenden Geschäfte ist der Kreis- ribter Polte als Richter unter Mitwirkung des Kreisgerichts-Sekretärs Hoke beauftragt. Gold- berg, den *19, November 1878. Königliches Kreisgericht. T. Abtheilung.

Goldberg. Vor dem unterzeichneten Gericht werden die Eintragungen ia das Genossenschafts- register im Jahre 1879 durch den Deutschen Neichs- und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger, das Regierungs-Amtsblatt zu Liegniß, das Stadt- blatt zu Hainau und das Goldberger Stadtblatt (Schwedowiß) veröffentlicht und die auf die Führung des Genossenschaftsrigisters sich beziehenden Geschäfte dur den Kreisrichter Polte, unter Mitwirkung des Kreisgerichts-Sekretärs Hoke, bearbeitet werden. Goldberg, den 19. November 1878. Königliches Kreisgericht, I. Abtheilung.

Graeiz. Alle öéffentlihen Bekanntmachungen hiesigen Gerichts, welhe das Handelsgeseßbuch an- ordnet, werden für das Geschäftsjahr 1879 und awar bis zum 1, Oftober 1879 in der Posener Zei- tung, der Berliner Börsenzeitung und dem Deut- schen Neihs- und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger erfolgen. Die auf die Führung des Handelsregisters sich beziehenden Geschäfte wer- den von dem Kreisgerihts-Rath Gehrke unter Mit- wirkung -des. Kanzlei-Direktors Ehrih bearbeitet werden, Graetz, den 21, November 1878. König- liches Kreisgericht.

Graetz. All2 öffentlihen Bekanntmachungen, welche das Genossenschaftswesen betreffen, werden während des Geschäftsjahres 1879 bis zum 1. Ok- tober 1879 in der Posener Zeituag, im Posener Regierungs - Amtsblatt und in dem Deutschen Reichs- und Preußischen Staats-Anzeiger er- folgen. Die auf die Führung des Genofsenschafts- registers fich beziehenden Geschäfte werden von dem Kreisgerihts-Rath Gehrke unter Mitwirkung des Kanzleidirektors Ehrich bearbeitet werden. Graez, den 20, November 1878. Königliches Kreisgericht. Gr. Salze. Die auf die Führung des Handels-, Genossenschafts-, Zeichen- und Musterregisters sich beziehenden Geschäfte werden in dem Zeitraume vom 1. Dezember er. bis zum 30, September a. f. incl. von dem Kreisgerihts-Rath Studemund unter Mitwirkung des Aktuars Schatte bearbeitet werden. Die Bekanntmachung der Eintragungen erfolgt im Betreff: A. des Handels- und Genossenschafts- registers durch a. den Deutschen Reichs- und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger, b. die Berliner Börsenzeitung, c. die Magdeburgische Zei- tung, B. des Zeichen- und Musterregisters durch den Deutschen NReihs- und Königlich Preußi- schen Staats-Anzeiger. Gr. Salze, den 20. No- vember 1878. Königliche Kreisgerichts-Deputation.

Grünberg. Die auf die Führung des Handels-, Genossenschafts-, Zeichen- und Musterregisters sich beziehenden Geschäfte werden im Jahre 1879 von dem Kreisgerichts-Rath Schneider unter Mitwir- kung des Kreisgerichts:Sekretärs Fiedler bearbeitet. Die Veröffentlihung der in unser Handelsregister bewirkten Eintragungen erfolgt durch den Deutschen RNeich2- und Könialich Preußischen Staats- Anzeigeec, die Berliner Börsenzeitung, die Schle- sische Zeitung, die Breslauer Zeitung und die hie- figen Lokalblätter. Grünberg, den 26. November 1878. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

HWeiligembeil. Die auf die Führung der Han- dels- und Genossenschaftsregister bezüglichen Ge- {äfte werden für das Geschäftsjahr 1879 von Herrn Kreisrihter Belian unter Mitwirkung des Herrn Aktuar Schwedtke bearbeitet werden. Die Bekanntmachungen Res durch den Deutschen Reihs- und Königl. Preußischen Staats- Anzeiger, sowie durch die Hartungsche Zeitung. E, den 23. November 1878. Königliche reisgerihts-Deputation. :

Kaukehmen. Die auf die Führung des E und Genossenschaftsregisters bezüglichen eshâfte werden im Jahre 1879 durch den Kreis- Gerichts-Direktor Stahr unter Mitwirkung des Kanzlei-Direktors Gennert bearbeitet werden. Die

ergebenden Bekanntmacbunaen werden dur den | Bekanntmachungen durch

Den chen Reichs- und Preußischen Staats- nze öffentliht werden. Kaukehmen, den 25. November 1878. Königliches Kreisgericht.

ür den Raum einer Drudtzeile 30 S

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er und die Berliner Börsen-Zeitung ver- Regierungsamtsbla

Labiau. Während des Jahres 1879 wird die auf die Führung des hiesigen Handels- und Genossen- schaftsregisters bezüglihen Geschäfte der Kreisrihter Rodmann unter Zuziehung des Kreisgerihts-Sekre- tärs Scheibel bearbeiten. Die Veröffentlichung der betreffenden Eintragungen erfolgt durch den Deut- shen Reihs- und Königlich Preußischen A N RRs in Berlin und die Hartungsche Zeitung zu önig8berg. Labiau, den 22. November 1878. Königliches Kreisgericht. “1. Abtheilung.

Löwenberg i. Sehl. Die auf Führung des Handels-, Genossenschafts-, Zeichen und Muster- registers si beziehenden Geschäfte des vnterzeih- neten Gerichts werden im Geschäftsjahze 1879 von dem Kreisgerichts-Rath Heintze und dem Kreisgerichts- Sekretär Franz bearbeitet werden. Die Veröffent- lihung der Eintragungen in das Handelsregister wird erfolgen durch a. den Deutschen Reichs- und Preußis-en Staats-Anzeiger, b. die Schle- sische Zeitung, e. die Berliner Börsen-Zeitungz die Veröffentlichung der Eintragungen in das Ge- nossenschaftsregister durch die zu lit. a. und b. genannten beiden Blätter; die Veröffentlichung der Eintragungen in das Zeichen- und Mufter- register durch den Deutschen Zeichs- und Preu- fischen Staats-Anzeiger Löwenberg i. Shl,, den 22. November 1878, Königliches Krei3zericht. I. Abtheilung.

Magdeburg. Im Jahre 1879 werdea die bei uns vorkommenden Eintragungen in die Handels- und Genossenschafts-, sowie Z-ichen- und Muster- register durch den Deutschen Reichs - Auzeiger und Königlih Preußischen Staa1s-Anzeiger, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung, die Magdeburgische Zeitung, und durch den Magde- burger Amtlichen Anzeiger veröffentliht, und die auf die Führunz der Handels. und Genossenschafts-, sowie Zeichen- und Musterregister sih beziehenden Geschäfte durch den Stadt- und Kreisgerihts-Rath Gutsche unter Mitwirkung des Stadt- und Kreis- geriht8-Sekretärs Schindelhauer in unserem Ge- \chäftslokale, Domplaß Nr. 9, besorgt werden. Magdeburg, den 26. November 1878, Königliches Stadt- und Kreisgericht.

Flümsater. Für das Jahr 1879 werden die auf Führung des Handelsregisters und Genofsen- schaftsregisters bezüglihen Geschäfte von dem Kreis- gerihts-Rath Keller unter Mitwirkung des Kanzlei- Raths Wee beforgt werden. Die Bekanntmachung der Eintragung erfolgt dur den Deutschen Reichs- Anzeiger und Königlich Preußischen Staats- Anzeiger, die Kölnische Zeitung, den Westfälischen Merkur, die Westfälishe Provinzial - Zeitung. Münster, den 25. November 1378. Königliches Kreisgericht.

Oels. Es wird hierdurch bekannt gemacht, daß bei dem Unterzeichneten Gericht für das Jahr 1879 1) die Bearbeitung der auf die Führung der Handels- und Genos)enschaftsregister sich beziehenden Geschäfte dem Herrn Kreisgerichts-Rath Thalheim unter Zuordnung des Herrn Kanzlei-Rath Körner übertragen worden is; 2) die im Artikel 14 des Handel8geseßbuchs vorgeschriebene Veröffentlichung durch den Deutschen Reichs- und Preußisthen Staats-Anzeiger, die Ee, Breslauer und Berliner Börsenzeitung, erfolgen soll. Oels, den 27. November 1878. Königliches Kreisgericht.

P, Wartenberg. Sür die Zen vom 1. De- zember 1878 bis zum 1. Oktober 1879 sind: 1, zur Bearbeitung der auf die Führung des Han- dels-, Genossenschafts-, Zeichen- und Multerregisters si beziehenden Geschäfte a. als Richter: der Herr Kreisrichter Grüttner und zu dessen Vertreter der Herr Kreisgerichts-Rath Schmidt, b. als Sekretär: der Kanzlei-Direktor Herr Berger und zu dessen ? ertreter der Bureau-Assistent Herr Seeger bestellt und II. zur Veröffentlihung der Eintragungen in das Handels- und Genossenschaftsregister, der Deutsche Reichs- und Preußische Staats-An- eiger, die Berliner Börsenzeitung und das hiesige

reisblatt, in das Zeichen- und Musterregister aber nur der Deutsche Neichs- und Preußische Staats3- R bestimmt worden. f Wartenberg, den 19, ovember 1878. Königliches Kreisgericht. I, Abtheilung. Brandt.

KRintelm. Mit der Bearbeitung der auf die Ge- nossenshafts- und Handel register des unterzeih- neten Gerichts si beziehenden Geschäfte für das Jahr 1879 i} der Kreisgerihts-Rath Kempf, unter Mitwirkung des -Kreisgerichts-Sekretärs Kraft, be- auftragt. Die Veröffentlihungen der Bekannt- machungen aus den gedahten Registern wird durch den Deutschen Reihs- und Königli i- schen Staats-Anzeiger, sowie das hiesige Kreis- blatt erfolgen. Rinteln, den 26. Nov:mber 1878.

«Königliches Kreisgeriht. Mert.

Westpr. Jm Gefchäftsjahre 1879 werdvên dem unterzeichneten Kreisgericht die auf Grund des Handelsgesepbuch8 zu erlassenden 5 den Staatä-Anuzotasr, die Danziger Zeitung und den öffentlichen Anzeiger des i zu Marienwerder veröffentkiht werden. Die auf die Führung des Handelsregister Bezug habenden Geschäfte werden durch den Kr

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