1878 / 303 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 24 Dec 1878 18:00:01 GMT) scan diff

Theater. KöniglicheSchauspiele, Dienstag sind die Königlichen Theater geschlossen. :

Mitten Y Drernhaus. 249, Vorstellung. Lucrezia Borgia. Oper in 3 Akten von F. Ro- mani. Musik von Donizetti. Tanz von Paul Taglioni. (Fr. v. Voggenhuber, Frl. Brandt, Hr. Wachtel, Hr. Beh.) Anfang 7 Uhr.

Schauspielhaus. 252. Vorstellung. Der Traum ein Leben. Dramatisches Märchen in 4 Aufzügen von Grillparzer. Die zur Handlung gehörige Musik ist von Zwicker. Anfang 7 Uhr.

Donnerstag: Opernhaus. 250. Vvrstellung. Armin. Heroishe Oper in 5 Aufzügen. Dichtung von Felix Dahn.“ Musik von Heinrich Hofmann. Tanz von Paul Taglioni. (Frl. Brandt, Fr. Mal- linger, Hr. Niemann, Hr. Bet.) Anfang 7 Uhr.

Schauspielhaus. 253. Vorstellung. Johannuis- trieb. Schauspiel in 4 Aufzügen von Paul Lindau. Anfang 7 Uhr.

Sreitag: Opernhaus. 251. Vorstellung. Flick und Flock. Komisches Zauber-Ballet in 3 Akten und 6 Bildern von Paul Taglioni, Musik von P. Hertel. Anfang 7 Uhr. M ee

Schauspielhaus. 254. Noeste une Ein Schritt vom Wege. Lustspiel in 4 Akten von Ecnjsi Wichert. Anfang 7 Uhr.

Wallner-Theater. Dienstag: Ges{lofssen.

Mittwoch und d. folg. Tage: Doctor Klaus. Lustspiel in 5 Aïten von A. L’Arronge.

Yictoria-Theater. Direktion: Emil Hahn. Dienstag: Geschlossen. Ï

Mittwoch: Zum 4. Male: Doruröschen. Großes Volksmärchen (Feerie) in 3 Akten mit Gesang und Ballets von Carl Brandt und E. Pasqué. Musik von Raida. Ballets von Brus. In Scene geseßt von Emil Hahn.

Friedrich-Wilhelmstädtisches Theater.

Dienstag: Geschlossen. Mittwoch: Der kleine Herzog.

Residenz-Theater. Dienstag: Geschlossen.

Mittwob, Donnerstag und Freitag: Auf Ver- langen: Die Fourchambaults.

Nachmittags 4 Uhr: Ktinder-Vorstellung. Prof. A. Koslowski’s Weihnachts-Soiréen.

Krolls Theater. Dienstag: Ges{lossen.

Mittwoch, Donnerstag und Freitag: Weihnachts- Auéstellung. „Krieg und Frieden der Thierwelt.“ Dazu: Wünsche und Träume. Vor der Vor- stellung Concert. Anfang des Concerts täglich 4 Uhr, der Vorstellung 64 Uhr. 1. Parquet 2 M, 11. Par- quet 1,50 4, Stehplay 1 M.

Stadt-Theater, Dienstag: Geshlossen.

Mittwoch: Erstes Gastspiel des Frl. Ernestine Wegner. Zum ersten Male: Jhre Familie. Volksftück mit Gesang in 3 Akten von Dr. Julius Stinde und Georg Engels. Lilly+ Frl. Wegner.

National - Theater, (Weinbergs-Weg 6/7.) Dienstag: Wegen Vorbereitung zu: Leid und Freud ges{lofsen.

Mittwoch : Zum ersten Male: Leid und Freud. Charafktergemälde mit Gesang in 4 Abtheilungen vo1 A. Slottko. (Nofaura: Frl.¿Schay a. G.)

Beile-Alliance-Theater. \{lofsen.

Mitiwoch und folgende Tage: Im glänzend reno- virten Theater. (Nach Plänen und Angaben der Architekten Herren Tielebier und Scholz aus- ge{ührt.) Gastspiel dez Frl. Lina Mayr. Mit neuen Dekorationen. Mit Sang und Klang. Posse mit Gesang in 3 Akten und 7 Bil- dern von A. Weirauch und E. Jacobson. Vor der Vorstellung Concert. Anfang desselben 6 Uhr, Anfang der Vorstellung 7 Uhr. Prosceniums- und Orchester-Logen 3 H, Balkon- u. Parquet- Logen 2 #6 50 5, Parquet 2 4, 1 M 50 4/1 u. f. w. Billets sind an der Theaterkasse, Vormit- tags von 10 bis 1 Uhr zu haben.

Ostend-Theater. (Gr. Franulfurterftr. 130.) Dienstag: Nachmittagsvorstellung zu halben Kassen preisen. Anf. 4 Uhr. Der verwunschenue Prinz.

Dienstag: Ge-

Germauia-Theater. Direftion; Julius Ascher. Dienstag: Geschlossen. _ Mittwoch: Zum 4. Male: Gein Meisterstück. Volksstück mit Gesang in 3 Akten (5 Bildern) von Baerenfeldt und W. Manustaedt. Musik von W. Mannustaedt.

Donnerstag: Nachmittagsvorstellung zu ermäßigten Preisen: Zum 43. Male: Jm Fiausch, -Abend- vorstellung: Zum 5. Male: Sein PVteisterstück.

Böttcher'’s letzter Cyclus, Königl. Schau- spielhaus. Saa!-Theater. Täglich Abends 7—9 Uhr.

1) Malerishe Ortentwanderung., Konsftanti- nopel bis Jerusalem. Denkwürdige Stätten.

2) Die romantische Schweiz, im Glanzpuukte. 3) Solrée fantastique. FSarbenmagie. Entrée: Fauteuil 20, Paruet 15, 10 und 5 Sgr. Tages-Verkauf: Schauspielhaus, Südseite." Kinder zahlen die Hälfte.

Concert -Unus, Concert des Königlichen Hof- Musikdireïtors Bilse.

Circus Salamonsky. “Dienstag: Keine Vor-

stellung

Mittwoch: Gala-Festvorstelung. Auftreten des Mr. Edmonds mit seinen Elephanten. Vorfüh- rung der 14 Hengste. Neue übercraschende Inter- mezzos von allen Clowons. Kronprinz, Schimmel- hengft, geritten v. Direktor. “Kaiser Titus (Aus- stattungsftück).

Donnerstag: 2 gr. Vorstellungen. Anfang der ersten 4 Uhr, der Abendvorstellung 7 Uhr.

Familieu:-Nachrichten.

Verlobt: Frl. Gertrud Wenyel mit Hrn. Kgl. Staatsanwalt Georg Harroassowiß (Berlin— Spandau).

Geboren: Ein Sohn: Hrn. H. Wilke (Ritter- |

ut Gr.-Möhringen bei Stendal). Hrn. Pastor

C. S{läger (Petkus). Hrn. Hauptmann v. Sch{kopp (Löwenberg). Hrn. Hauptmann Puscher (Wittenberg). Eine Tochter: Hrn. Hauptmann Emik von Stojentin (Flensburg). E Hauptmann Wegener (Diedenhofen). Hrn. Kreisricbter Calé (Pleschen). Hrn. Hauptmann Richter (Berlin).

Gestorben: Mas Buchhändler Petrenz, geb. Grosse (Neu-Ruppin). Hr. Regierungs-Rath Gustav Maaß (Mainz). Frau Marie von Schwander, geb. Zyka (Reichenbach in Schlesien). Hr. Geh. Justiz-Rath Dr. jur. Georg Rin- telen (Arnsberg).

Steckbriefe und Untersuchungs - Sachen.

Stecckbrief. Der Arbeiter Johann Phytlik, gebürtig aus Ujàzdowo bei Lushwiß, Kreis Frau- stadt, 25 Jahre alt, katholis, der Sachbeschädigung atgeflagt, ift flihtia. Es wird ersucht, Mitthei- lung über seinen jeßigen Aufenthaltsort an die Königliche Kreisgerichts - Deputation Fraustadt zu machen.

Steckbriefs-Erneuerung. Der am 5. Mai 1869 wider den vormaligen Forsishußjäger Thomas Heinrich Dashner aus Neumorschen erlassene Stectbrief wird erneuert. Rotenburg a./Fulda, den 15. Dezember 1878, Der Staatsanwalt.

Subhastationen, Aufgebote, Vor- ladungen u. dergl.

{10498]

In Sachen des Schmieds Stark in Crivit, als Vormunds der Alma Rudloff, Klägers wider den Commis Ebeling von hier, Beklapten pto. ali- meutationis, wird auf die dem Beklagten bereits unterm 3. August d. J. insinuirte Klage neuer Termin zum Versuche der Güte und zur protokol- larishen Verhandlung auf Ñ

Sonnabend, den 29, März k. J. (1879) Morgens 11 Uhr, anberaumt, zu welchem der Beklagte, Commis Heinrich Ebeling aus Bruel, hiermittelst unter dem ein für alle Male angedroheten Nachtheile des Zu- geständnisses und des Aus\c{lnsses mit Einreden geladen wird. Bruel, den 16. Dezember 1878. Großherzoglihes Stadtgericht. [10504] Ediftal-Citation, :

Der Landwirth Wilhelm Schwarz, zuleßt in GBollubien wohnhaft, ist von sciner Chefrau, der Hebeamme Henrictté S¿2¡warz, geborene Har- tun, zu Gohren, Lauenburger Kreises, mit der Be- hauptung, daß derselbe sie Anfangs Mai 1872 in Gollubien böslich verlassen, und seit der Zeit nichts von sich habe hören lassen, und mit dem Antrage verklagt, die Ehe zwischen ihnen zu treunen und den Verklagten für den allein {huldigen Theil zu erachten, und wird, da sein gegenwärtiger Aufenthalt unbekannt ift, hierdurch öffentlich aufgefordert, diese Klage in dem auf

deu 18, pril 1879, Vormittags 9 Uhr, im hiesigen Gerichtsgebäude, Zimmer Nr. 3, anbe- raumten Termine zu beantworten, widrigenfalls deren Inhalt für zugestanden erachtet und danach das Gesetzliche erkannt werden wird. Carthaus, den 8. Dezember 1878.

Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

Verkäufe, Verpachiungen, Submissionen 2c.

Auïtion ausrangirter Militär-Bekleidungs-, Wüäsche- und Utensilienstücke, Freitag, den 27. Dezember cr., Vormittags von 9? Uhr ab, sollen in der Turnhalle der Haupt-Kadetten-Anstalt öffentlich gegen gleich baare Bezahlung verkauft werden: 362 Müßen, 54 Waffenröcke, 12 Westen, 56 Tucbhósen, 66 Paar Tucbhandschuhe, 8 Drillich- rôde, 292 Drillihjacken, 245 ODrillihhosen, 590 Halsbinden, 96 Leibriemen, 26 Brotbeutel, 491 Säbeltroddeln, 56 Tressenbesäße, 8 Tressenbesäte mit Schwalbennester, 1 Reithose, 612 Paar baum- wollene Strümpfe, 50 Pfund Tuchleisten, 690 Hem- den, 1300 Taschentücher, 500 Paar Unterhosen, 9 Halstücher, 60 Tischtüher und 200 Servietten. Lichterfelde, den 12. Dezember 1878. Königliches Kommando der Haupt-Kadetten-Anstali.

[10496]

ecklenburgi Friedrih-Frauz Eiscubahn. Die pro 1879 erforderlichen Oberbau-Materialien,

und zwar: t 1) 7900 Stck. Bessemerstahl-Schienen, 131 mm hoh,

,9 m lang, 2) 800 Bessemerstahl - Schienen, 123,75 mm 400

hoh, 6,59 m lang, 5 200 ;

Bessemerstahl - Schienen, ho, 5,65m lang, Befssemerstahl - Schienen , hoc, 4,71 m lang,

101,5 mm

104,5 mm

4) 266 00 Ifd. m Oberbau nah dem-System Hilf,

5) 32000 Stü eiserne Querschwellen aus - ge- walztem Blech, sollen im Submissionswege ganz vergeben werden.

Die Zeichnungen und Bedingungen liegen ‘in unserem technishen Büreau zur Einsicht aus und föônnen au) gegen Erlegung von 50 H für jede uns durch nsere Registratur bezogen werden.

Die Offerten sind versiegelt und portofrei bis zum 10. Januar 1879 an uns einzusenden.

Schwerin i, MeckXlb,

Die Direkt ion,

oder theilweise

[10481

Rechte-Oder-Ufer-Eisenbahn-Gesellschaft. Die Beschaffung von: 1500 “r Bahnschienen aus Bessemer-

aht, : 9000 Stü Unterlagsplatten, 100000 Stück Hakennägeln, 5000 Stück Laschenbolzen, 8000 Stüd Se inte für {weben den, 3000 Stück Stoßwinkel für festen Stoß, 1500 Stück Stüßknaggen, i 25000 Stück fevernte Unterlagsringe ; Schrauben von 22 mm Durchmesser, zu soll in Submission vergeben werden. Die Bevdin- gungen der Submissiog und der Lieferung für Schienen und Kleineisenzeug getrennt sind von unserer Kanzlei Breslau, Berlinerstraße 76, zu be- ziehen. Offerten sind bevingungsgemäß und bis zum Submissionstermine ebendaselbft L E den 9. Januar 1879, orm. 11 Uhr, an uns einzureichen. Breslau, den 19. De- zember 1878. Direktion.

Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. \. w. von öffentlichen Papieren.

In dem am 20. d. M. zur Ausloosung von Nentenbriefe der Provinz Hauñover für das laufende Halbjahr, 1. Oktober 1878 bis ultimo März 1879, in Gemäßheit des Rentenbank-Geseßes vom 2. März 1850 abgehaltenen Termine sind fol- gende Rentenbriefe ausgelooft worden: 1) Litt, A. à 3000 #. (1000 Thlr.) 4 Stü, nämlich Nr. 132 306 392 436, 2) Litt. C. à 300 M (100 Thlr.), 3 Stü, nämlih Nr. 242 759 809, 3) Litt. E, à 30 M (10 Thlr.) 5 Stück, nämlich Nr. 34 286 508 603 630. Die Zablung der Beträge derselben er- folgt vom 19, März 1879 ab durch die Kasse der unterzeichneten Rentenbank, Domplaß Nr. 4 hierselbst, in den Vormittagsstunden von 9 bis 12, gegen Zürüdlieferung der- ausgeloosten Rentenbriefe in coursfähigem Zustande und Quittungsleistung nah einem bei der Kasse in Empfang zu nehmen- den Formulare. Auswärts wohnenden Inhabern der vorstehend aufgeführten, ausgeloosten Renten- briefe ist auch bis auf Weiteres gestattet, dieselben mit der Post an unsere Rentenbankkasse einzusenden und die Uebersendung der Valuta auf gleichem Wege, jedoh auf Gefahr und Kosten des Empfängers unter Beifügung eincr in nachstehender Form aus- gestellten Quittung zu beantragea: „Quittung. Die Valuta der nachstehend verzeichneten ausgeloosten Rentenbriefe der Provinz Hannover, nämlich: 1) Litt N Ä an G. G HAL 2) 2c. mit zusammen (buchstäblich Mark von der Königlichen Rentenbankkasse in Magdeburg baar und richtig empfangen zu haben, bescheinigt durch diese Qu'ttung. De 18... N. N“ Mit dem 1. April 1879 hört die weitere Verzinsung der gedahten Rentenbriefe auf ; daher müssen mit diesen die dazu gehörigen Zins- coupons Ser. Il. Nr. 3 bis 16 nebst Talons un- entgeltlih abgeliefert werden, widrigenfalls für feh- lende Coupons der Betrag derselben vom Kapital zurückbehalten wird. Die Inhaber der ausgeloosten Rentenbriefe fordern wir hierdurch auf, vom 19. März 1879 ab die Zablung unter den vorerwähnten Modalitäten rechtzeitig in Empfang zu nehmen. Endlich machen wir darauf aufmerksam, daß die Nummern aller gekündigtea, resp. noch rückständigen Rentenbriefe durch die Seitens der Redaktion des Deutschen Reih8- und Königlich Preußischen Staats- Anzeigers in Berlin herausgegebene Allgemeine Ver- Toosungs-Tabelle sowohl im Mai als auch im No- vember jeden Jahres veröffentliht werden und daß das betreffende Stück dieser Tabelle bei der gedachten Redaktion zum Preise von 25 HZ bezogen werden kann. Magdeburg, den 21. November 1878, Königliche Direktion der Rentenbank für die Proviuzen Sachsen und Haunover.

(1083) Berlin-Stettiner Eisenbahn.

Die Ausloosung unserer am 1. Juli k. J. zu amortisirenden Prioritäts-Obligationen 1. Emission erfolgt nach Maßgabe des §. 5 des Privilegii vom 25. Juni 1848

am 22. Februar 1879, Nachmittags 4 Uhr, in dem Session8zimmer unseres Administrations- gebäudes in der Neustadt hierselbst.

Wir bringen dies hierdurch mit dem Bemerken zur öffentlihen Kenntniß, daß der Zutritt zu der Ausloosung Icdermann freisteht.

Stettin, den 17. Dezember 1878.

Directorium.

[10523] Ostpreußische i 41/2°/% Provinzial-Auleihe.

E am 2. Januar 1879 fälligen Coupons werden in Bexlin bei der Direktion dex Diskonto- Gesellschaft eingelöst.

(103060) Bekanutmachung.

Von den auf Grund des Allerhöchsten Privilegiums vom 4. November 1868 emittirten Kreis - Obliga- tionen Calaner Kreises sind am 23. September 1878 dié nadhverzeichneten 46 Stück à 300 Mark: Litt, A. Nr. 70 110 113 121 131 163 195 251 253 265 284 287 298 301 309 333 343 355 388 391 397 422 463 465 466 492 511 512 530 549 553 507 564 565 573 575 623 632 653 738 743 746 756 784 788 797 ausgelooft worden.

Diese Obligationen werden den Inhabern hier- durch dergestait gekündigt, daß die Kapitalbeträge vom 1, Juli 1879 ab bei der hiesigen Kreis- Kommunal-Kasse zu erheben sind. Mit diesem Tage hört die Verzinsung der Obligationen auf.

Bei der Einlösung sind die Obligationen nebst den Zins-Coupons Serie 111. Nr. 8—10 und den Talons an die Kreis-Kommunal-Kasse abzuliefern. ,

Die Beträge fehlender Zins-Coupons werden vom Kapital in Abzug gebracht.

Bon den zum 1. Juli 1878 und früher gekün- digten Obligationen sind noch nicht zurücgeliefert :

Litt, A. Nr. 43 123 310 356 375 396 501 582 665 667 697.

Calau, den 12. Dezember 1878.

Namens des Kzeis-Nusschusses. Dex Landrath: Frhr. von Patow.

110449]

Bei der heutigen Ausloosung unserer unkünd- baren Hypothekenbriefe erster Emission wurden laut notariellem Protokoll folgende Nummern ges

zogen: L. 50/0 Hypothekenbriefe. Litt, A, à 3000 A Nr. 53 102 185 289. Litt. B, à 1500 Æ Nr. 30 68 108 344 438 595 759 774 840 868 889 976 988 1041 1108 12829 1331 1397 1432 1442 1458 1659 1728 1783.

Litt, C. à 600 Æ Nr. 70 81 190 400 416 491 498 509 647 718 847 1034 1052 1108 1145 1315 1394 1397 1460 1524 1576 1596 1636 1637 1681 1694 1719 1754 1779 2102 2289 2329 2416 2508 2551. 2579. { ;

Litt, D. è 300 Nr. 142 150 159 221 303 305 332 507 561 570 635 636 646 698 743 1027 1037 1048 1116 1119 1138 1144 1382 1385 14 1579 1682 1686 1745 1765 1823 1862 1972 9 92071 2130 2180 2305 2427 2490 2557 2596 2792 2814 2845 2927 2932 2944 2945 3279 3419 3416 3455 3552 3555 3566 3585 3764 3886 3890 3948 3958 4098 4149 4189 4229 4259 4261.

Litt, E. à 150 «« Nr. 90 103 159 164 229 277 342 487 512 524 641 732 809 895.

F, 43% Hypothekenbriefe,

Litt, C. à 600: Nr. 39 72.

Litt, D, à 300 A Nr. 218 311.

an unserer biesigen Kassé mit einem Zuschlage von - 20%% zum Nennwerth eingelöft. Am 1. Juli 1879 hört die Verzinsung auf. Coeslin, den 16. Dezember 1878. Die Haupt-Direktion.

[10503] Bekanntmachung.

Die Einlösung der am 2. Januar a. ut, fälligen Zinscoupous der nah dem Allerhöchsten Privilegium vom 3. Juli 1878 emittirten Obliggs tionen des Provinzial-Verbandés der Provinz West: preußen erfolgt, außer bei der Landes-Hauptkasse hier,

in Berlin aus\{ließlich bei der Direktion dex | Diskonto-Geseilschaft, in Frankfurt a. R, aus\{liceßlid bei dem Bankhause M. A, von Rothschild & Söhne, ? was. hierdurch zur öffentlihen Kenntniß gebrawt: wird.

Danzig, den 21. Dezember 1878.

Der Landes-Direktor der Provinz Wesipreußen, Dr, Wehr.

[10501] S Braunschweigische Aftien Gesellschaft sür Jute- & Flachs - Judustrie.

In der heute vor Notar mit Zeugen stattgehabten Ausloosung der Obligationen unserer Prioritäts Anleihe sind die Nummern :

31 übér 1000 Thaler, 192 236 je über 500 Thaler, 863 354 473 946 976 1792 1555 1705 884 1082 1413 567 1443 1283 802 1690 1074 1527 1593 je Ser 100 Thaler, zur Zurülckzahlung am 1. Juli 1879 bestimmt.

Wir fordern die Inhaber dieser Obligationen auf, solhe vom gedachten Tage an bei unserer Kasse oder bei der Braunschweigisäen Kredit-Anstalt zur Einlöfung zu präsentiren. Nicht präsentirte Ob- ligationen fallen mit dem gedachten Tage aus der Verzinsung und verjähren in 10 Jahren vom Tage der Fälligkeit an gere{net.

Gleichzeitig machen wir bekannt, daß die am 1, Dezember 1877 ausgeloosten Obligationen unserer Prioritäts-Anleihe

Nr. 367 412 499 815 je über 100 Thaler, noch nicht zur Einlösung präsentirt sind und, indem wir dazu wiederholt auffordern, weisen wir darauf hin, daß diése Obligationen mit dem 1. Juli d, J, aus der Verzinsung gefallen sind.

Braunschweig, 20. Dezember 1878.

Braunschweigishe Aktien-Gesellschaft

für Jute- & Flachs-Zudustrie. 5, Lupprian.

eum e a

Spiegelberg.

Berschiedene Bekanntmachungen.

Die Kreisihi erarztsielle des Kreises Schroda mit einem jährlihen Gehalte von 690 4 und einer Remunezration von 450 # fährlih aus Kreise kommunalfonds, ist erledigt. Qualifizirte Bewerber wollen fich unter Einreichung ihrer Zeugnisse und ihres Lebenslaufs inuerhalb 6 Wochen bei uns melden. Posen, den 9. Dezember 1878. König- lic;e Regierung, Abtheilung des Junern.

Die dur die Verseßung des bisherigen Inha bers in den Kreis Magdeburg erledigte Kreis physikatëstelle des Luckauer Kreises, mit det Wonsite in der Stadt Luckau und einem Jahres gehalte von 900 Æ soll anderweit besetzt werden. Zu diesem Zwecke werden qualifizirte Bewerber auf gefordert, sh unter Einreichung 1) der Approbation als praftisher Arzt, Wundarzt und Geburtshelfet, 2) des Fâähigkeitszeugnisses zur Verwaltung Aus Physikats stelle, 3) sonstiger über die bisherige Wir samkeit sprechender Atteste, 4) eines ausführlichen Lebenélaufes binnen 6 Wothen bei uns zu As

rankfurt a./O., den 17. Dezember 1878, ::0nig liche Regierung, Abtheilung des Funuern.

Die durch die Erneunung des bisherigen Inhaber! zum Kreisphysikus erledigte Kreiswundarztste k; im Königsberger Kreise, nördlichen Antheils mit dem Wohnsiße in der Stadt Königsberg Un einem Jahresgehalte von 600 4. soll wieder bese werden. Qualifizirte Medizinalperfonen, welche s um diese Stelle zu bewerben beabsichtigen, Wer hierdurch aufgefordert, sich unter Einreichung l ua

eugnisse binnen 6 Wochen bei uns zu me ige

antéurt a./O., den 16, Dezember 1878. Kön liche Regierung. Abtheilung des Zunern,

Die mit einem Einkommen von 900 dotirt

Physikats-Stelle des Kreises Darkehmen 1. Januar fut. ab erledigt. Qualifizirte rer werden aufgefordert, sich unter Beifügung fs it Zeugnisse und eines furz gefaßten Lebenslau dén 6 Wochen bei uns zu melden, Gumbinnen,

12, Dezember 1878. Königliche Kegierung,

theilung des Jnnuern.

1/303.

Vorstehende Nummern werden am 1. Juli 1879 |

ist von F Bewerber |

Ab

Pommersche Hypotheken-Actien-Vauk | - :

Staats-An;

für das Bierteljahr. 8 Insertionspreis für den Raum einer Deudzeile §0 4

E L | Das Abonuceitient beträgt 4 46 60 A

j E L e

F

"Abonn ements-Bestellungen auf den

und der S weiz die 8t,-André des arts, No. 2 und Straßburg i. E., Bra Zulius Dafe in Triest;

Deutschen

Se. Majestät der König haben Allergnädigst gexuh::

dem Superintendenten und Ober-Pfarrer Klingébeil

zu Sonnenburg im Kreise Ost-Sternberg und dem Primissar Heinrich Vierhaus zu Bohum den Rothen Adler-Orden vierter Klasse; dem Geheimen Ober-Finanz-Rath Löwe, vor-

tragenden Rath“ im Finanz-Ministerium und Mitglied der

R Gan der Staatsschulden, den Königlichen Kronen- rden zweiter Klasse mit dem Stern; dem Stadt- und Kreis- erihts-Rath a. D. Balan zu Magdeburg den Königlichen ronen-Drden dritter Klasse; dem Rehnungs-Rath und Haupt- Kassen-Rendanten bei der Preußis en Renten-Verficherungs- Anstalt zu Berlin, Tücksen, den Königlihen Kronen-Ofden vierter Klasse; sowie dem Gefreiten Siems im Colbergschen

Grenadier-Regiment (2. Pommerschen) Nr. 9 die NRettungs- |

Medaille am Bande zu verleihen.

Deutsches Nei E C R U

von Absperrungsmaßregeln gegen die Rinderpest

verwendetcn Militärkommandos und die Erstat-

tung der entstandenen Mehrkosten aus Reichs- Civilfon ds.

Vom 12. Dezember 1878,

Auf Grund der Vorschrift im Artikel 7, Ziffer 2 der Reichsverfassung, hat der Bundesrath in der Sißung vom 21. Oktober d. F. nachstehende Bestimmungen über die Ge- bührnisse der zur Durhführung von Absperrungsmaßregeln gegen die Rinderpest verwendeten Militärkommandos, sowie über die Erstattung der entstandenen Mehrkosten aus Reichs- Civilfonds (§8. 14 des Reichsgeseßes, Maßregeln gegen die Rinderpest betreffend, vom 7. April 1869, Bundes-Geseßbl. S. 105) beschlossen :

I. Bestimmungen Vas die Gebührnisse.

A. Im Allgemeinen. 1) Immobile Truppentheile und Kommandos, welche zur Durch- führung von Absperrungsmaßregeln gegen die Rinderpest verwendet werden, erhalten sowohl für den Hin- und Rückmarsch, als auch während des Aufenthalts im Absperrungsrayon ihre Gebührnifse na den für das Friedensverhältniß fonst geltenden Bestimmungen, soweit niht im Felzenden zu deren Gunsten Ausnahmen festzesezt sind.

Die Zulage nach §. 2 wird an Stelle der reglementsmäßigen Kommandozulage gewährt.

2) Mobile Truppentheile 2c., welhe auf dem Feldetat stehen, haben auf die in den 88. 2 und 3 festgeseßten Zulagen keinen Anspruch.

3) Erhalten immcbile Truppentheile 2c. die vollständige Feld- verpflegung und die Offiziere 2c. die ganze Feldzulage und die Feld- mundportion, so werden sie in Bezug auf die hier in Betracht kom- menden Gebührnifse den mobilen Truppentheilen 2c. gleih erachtet.

4) Erhalten Offiziere 2c. immobiler Truppeutheile die halbe Feld- ulage oder cinen andern Theil derselben, so findet eine entsprechende Kürzung bezw. je na Höhe dieser Feldzulage der gänzliche Wegfall der nah §8. 2 bezw. §. 3 Ziffer 2 zuständigen Zulage statt.

B. Extraordinäre Gebührnisse. 8. Dffiziere, M Un Mannschaften.

8 2. Offiziere, Sanitätsoffiziere und servisberechtigte Militärbeamte erhalten vom Tage des Ausmarschès bis zum Tage der Rükkehr vom ommando eins{ließlich mit Ausnahme der Tage, für welche etwa bestimmungsmäßig Tagegelder gewährt werden als Entschädigung für Mehrausgaben in Folge des Aufenthalts außerhalb der Garnison eine tägliche Zulage, welche beträgt : G i 2,75 Æ für die Offiziere, Sanitätsoffiziere und obere Militärbeamten ohne Untersch:ed der Charge, 1 F A die unteren Militärbeamten (Büchsenmacher und attler).

8. 3. | L

1) Unteroffiziere (au Unterärzte, Roßärzte, Unter-Roßärzte,

Bahlmeister-Aspiranten 2c.) und Gemeine erhalten an den Tagen, an welhen bestimmungsmäßig Marschverpflegung nicht stattfindet, zur Bestreitung der Koften einer ausreihenden Verpflegung, sowie der erhöhten Nebenbedürfnisse :

à, den höchsten extraordinären Verpflegungszushuß des Corps- bezirks, in welchem das Kommando bezw. der Truppentheil ftationirt ift, E E i

b, eine Whnungszulage von täglich 70 &H für die Unteroffiziere und 50 S für die Gemeinen.

2) Unterärzte und einjährig-freiwillige Aerzte, als Vertreter von

__ Berlin, Dienstag, Wh

stff n Deutshen Reichs: und Königlich P: nehmen im Deutschen Reih sämmtliche Post-Aemter, für Berlin die Expedition dieses _ Bestellungen für das Ausland nehnien an: in Oesterreih-Un aru i óst-Aemter; für Frankreih, Spanien und Portugal die Herren Au; träßbur ; ndgasse Nr. 5), C. Klin eksisck (rue de : für Griehenland und die Türkei das Kaiserlich Königliche P Street B. C.) in London; für Nord-Amerika Herr E. Steiger (22 & 24 Frank Der vierteljährliche Abonnementspreis des aus: dem Deutschen Reichs-A Reichs-Postgebiete einshließlich des Postblattes und des Central-HandelK Bei: verspätetem Abonnement kann eine Nathlieferung bereits ershienener Num

| “betreffend die Gebührnisse der zur Durchführung

Alle Post-Anstalten nehmen Sesteliug anz

/ E n T : : 8 für Berlin außer dea Pösi-ÄAnstaltes auh die Expe- |

dition: #7. Wilhelmstr. Nr. 32.

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. 11) und P

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“Königlich: olgen, als

meistern, fowie Ane welhé in Siellë manquirender 2 ziere Offizierdienste leisten, érhalten unter Wegfäll vorstehender Gé- ührnisse die Zulage nah §. 2 mit 2,75 M für de: Tag.

wird die Garnisonverpflegung geit

Machen die Umstände nach dem Befinden des betreffenden Ge- neral-Kommandos es erti „dem pa eines Detachements, welcher pen ig kein Buxeau hat, ein solhes beizugeben, so erhält der als Adjutant kommandirte Offizier die Adjutantenzulage von 18 M, sowie eine [eihte Ration (8:5), und der als Schreiber kommandirte Maan die Schreiberzulage von 9 #6 monatlich.

Außerdem werden die Schreibmöterialienkösten vergütet.

8&5 b.” Pferde.

1) Die Fourage wird für die Dauer des Kommandos, aus\{{ließ- lich der Marschtage, nah den Säßen des Reglements über die Na- bea L PNeRNO für die Armee im Kriege (88. 63 und 64) ver- abreit. s :

2) Für die Marschtage ist die zuständige Friedens-Marschration zu empfangen. g T E E

tber iet, “R A L a

g für die [tärl brau an Bekleidung!" und Ausrüstung erhalten die Crupzentheile für die zu dem Kommando verwendeten Theile die Bekleidung3bedürfnisse nah §. 28 1. a, in Verbindung mit den 88. 32 und 33 des Regle- ments über die Bekleidung und Ausrüstung der Arimneé îm Kriege vergütet, jedo mit der Beschränkung, daß für niht yolle Monate die höhere Entshädigung mit je 1/30 des Monatsbetrages auf fo viel Tage gewährt wird, als dxs Kommando in dem betreffenden Monate gedauert hat.

2) Gbenso sind’ zur Deckung der bezüglihen Mehrkosten die Pauschquanta an allgemeinen Unkosten, Waffeninstandhaltungsgeldern und Hufbeschlags- und Pferdearzneigeldern nah Maßgabe der Be- stimmungen der S8. 135 f. des Reglements über die Geldverpflegung der Armee im Kriege mit der vorstehend unter Ziffer 1 bezeichneten Beschränkvong zahlbar.

Lu d. Entschädigung dur Transportmittel.

1) Nicht rationsberehtizte Offiziere erhalten bei Dienstzängen ohne Begleitungsmannschaften zum Zwet der Revision der Wachen und Posten, sowie der Beaufsichtigung des Patrouillenganzes in dem Falle, daß die zucückgelegzte Entfernung hin und zurück mehr als 3 km beträgt, für den ganzen zurückgelegten Weg eine Entschädi- gung von 20 für das Kilometer, Dieselbe Entshädigung wird rationsberechtigten Offizieren gewährt, wenn der ganze zurückgelegte Weg mehr als 20 km beträgt.

Bei der Berechnung erfolgt die Abrundung auf ein volles Kilo- meter nur einmal für jeden Dienfstgang.

2) Dieselbe Entschädigung erhalten Unteroffiziere, welche Offizier- dienste verrichten und in dieser Eigenschaft Wxchen und Posten zu revidiren oder den Patcouillengang zu beaufsihtigen haben, und zwar je nahdem sie den Fußtruppen oder der Kavallerie angehören, nah den Grundsätzen für niht rationsberehtigte bezw. für rationsbere- tigte Offiziere.

3) Werden zu den Diensttouren unter 1 und 2 Dienstpferde be - nußt, so fällt die Transportmittel-Entshädigung weg.

8

8. 8.

e. Servis und Unterstüßung der Familien. 1) Den Selbstmiethern mit Familie wird bei Führung des vor- geschriebènen Nachweises über die P eauer des Miéethsverhältnisses an Stelle der regleme1tsmäßigen Miethsentshädigung der volle tarif- mäßige Servis der verlafsenen Garnison, den Dienstwohnungs-Fn- habecn mit Familie der im Garnisonverhältniß bezogene Servistheil während der Dauer des Kommandos fortgewährt. 2) Die in fiskalischen Gebäuden untergebrahten Familien von Unteroffizieren und Unterbeamten erhalten während der Dauer des Kommandos diejenigen Brennmaterialien-Kompetenzen, auf welche die abkommandirtezn Unteroffiziere und Unterbeamten in der Gacnison Anspruch haben würden. 3) Den Frauen und Kindern der Unteroffiziere und Unterbeam- ten wird für die ganze Dauer der Abwesenheit ihrer Männer bezw. Väter eine Brotunterstüßung gewährt, welche beträgt: e E 7 1édes- Kind unter 4 Jaht 6 monatlih oder, insofern nicht ganze Monate in Betracht kommen, 1/30 dieser Säße tägli. Die Brotunterftübung kann au in Gelde nach den Selbstkosten (S. 10) gewährt werden.}

II, Bestimmungen über oie Erstattung der Mehrkosten aus Reihs-Civilfonds.

Nähere O der Mehrkosften.

Nach §. 14 des Reich3geseßes, Maßregeln gegen die Rinderpest betreffend, vom 7. April 1869 fallen sämmtliche Mehrkosten, welche durch die geleistete militärische Hülfe zur Durhführunz von Absperrungsmaßregeln gegen die reglementsmäßigen Kosten des Unterhalts der regquirirten Truppen ia der Gar-

A sistenzärzten, Roßärzte und Unter-Roßärzte als Vertreter von De Soblmoister-Aspiranten als Vertreter von Zahl-

nifon eatstehen, der Reichskässe zur Last. LAuszeschlossen hiervon

dei ‘24. Dezember, Abends.

e Reih 4 #6 50 F.

Daneben

Aorußung und det Vêcé

1878,

Staats- Anzeiger für ‘das mit dem 1. künftigen Monats beginnende Quartal

Wilhelmstr. 32, sowie die Stadtpost-Aemter und Zeitungs-Spediteure entgegen.

weden und Norwegen, Dänemark, Belgien, in den Niederlanden Aminel, successéur de G. À. Alexandre (Paris,

cour commerce,

aul Cóôllin (rue Lavoisier No. 10) ‘in Paris; für Italien Herr R für Großbrita! S

annien und Irland Herr A. Siegle (110 Leadenhall n Staats-Anzeiger bestehenden Gesammtblattes beträgt im

sind alle außerordentlichen Gebührnifse, wel{he den Betheiligten schon zufolge ihrer Mobilmachung odec aaderweiter allgemeinez Anord- nungetzustehen. y E

den aus Refths - Civilfonds zu erstattenden Kosten gehörêèa mit der vorbezeichneten Eins{räakung :

À,

Die im Abschnitt T. enthaltenen ‘erträaordinären Bewilligungen bezw. die“ Differenz gegen die Gebührnisse in der Garnison, und ¿wart :

0 die Zulage der Offiziere, Säanitätsoffiziere und Beamten

2) j 2) die Differenz zwischen dem ertraordinären Verpflegungszuschu der Garaifon und dem höchsten inuerhalb des Armee-Corpsbezirks zahlbaren extraordinären Verpflégüngss{chuß (8. 3); 3) die Löhnungszulage für die Unteroffiziere und Gemeinen (§8. 3); 4) die Adjutanten- und Schreiberzulage sowie di: Sreih- materialienkoften (S. 4); 5) die Selbstkosten der dem als Adjutanten kommandirten Offizier bewilligten Ration (§. 4); h 6) t O as lten p lon (§..101. Hen. itfosten- der e Dor Kei@dens-Maritfatign (L. D 7) die Differenz zwischen “den Friedens dungs- 2c. Entschädigung, allgemeinen Unkosten, Waffeninstand- haltu 1g8- sowie Hufbes{lags- und Pférdearzneizeldern und den bezüglihen Kriegsgebührnifsen (8. 6); 8) die nach §. 7 zuständige Gn!schädigang für Transportmittel ; 9) der Servis bezw. Servistheil der Selbstmiether bezw. der Dienftwohnungsinhaber mit Familie sowie die Unterstüßung für Familien (S. 8). i Für die Brennmaterialien sind die wirklihen Kosten, für die fecEe die Selbstkosten (§. 10; als Mehrkostea zu erechaen.

riedensgarnison- eldration {owie

ührnifen an: Beklei- ;

B, Alle üdrigen Kosten, welche niht entstanden wären, wenn der Truppentheil odec das Kommando in der Garnison geblieben wäre :

Dahin sind beispielsweise zu renen:

1) die reglementsmäßigen Verpflegungsgebührnisse Einjährig-Frei- williger, welche niht {hon in der Garnison freie Verpflegung genießen, fofern dieselben niht anderen in derselben Garnison verbleibenden Truppentheilen haben überwiesen werden können ;

2) die Mehrkosten der Brotverpflegung gegen die Selbstkosten des Brotes in der Garnison &: )z

3) die Differenz zwishen den Selbstkosten des Brotes in der Garaifon (S. 10) und dem Garnison-Brotgeld, wean leßteres gemäß der 88. 9 und 20 des Reglements über die tuatürat- verpflegung der Truppen im rieden gewährt wird;

4) die Mehrfosten des Marsches, bezw. der Beförderung nach den Kommando-Orten- und zurück ;

5) sämmtliche Vorspannkosten ;

6) Reisekosten 2c., welche nicht entstanden wären, wenn das Kom- mando nicht stattgefunden hätte ;

7) Transportkosten wie vor; / 5

8) die Miethsents{ädigung für Selbstmiether in der verlafsenen Garnifon (vergl. §8. 32 bis 34 des Reglements über die Serviskompeteaz der Truppen im Frieden), soweit niht nah & 8 der Servis fortgewährt wird;

9) Kommunalservis für Geschäftszimmer (8. 4), Wazcht- und Arrestlokale, sowie für einguartierte Offiziere, Sanitäts-Offi- ziere, Unter-Aerzte, servisberechtigte Militärbeamte, Maan- schaften und Pferde, insoweit die Servisentshädigungen dur den am warnifonorte ersparten Servis niht gedeckt werden ;

10) Kosten für Wachtbedürfnifse (auss{hließlih Heizung, Erleuch- tung und Stroh, welche vom Quartiergeber herzugeben find). ierzu gehören auch die Kosten des zu etwaigem Bau von ütten für die Posten erforderlichen Materials; 11) die Mehrkosten der Lazarethverpflegung (8. 11).

8. 10.1

_ Als Selbstkosten der Brot- und Fourageverpflezung in der Gar- nison (S. 9 A. 6 und B. 2 und 3) gelten in dem Falle, daß die Verabreichung von Brot und Fourage aus militärfisfalishen Maga- zinen erfolgt, die von der Militärvecwaltung festzestellten Normal- preise für Brot und für die einzelnen Fouragetheile.

Findet dagegen in der Garnison eine direkte Verpflegung dur Unternehmer statt, so geltea die Lieferun zspreise als Selbstkoiten.

Al

1) Da, wo besondere Kantonnements - Lazarethe eingerichtet

nag Hani die Gesammt-Einrichtungs kosten dem Cioilfonds

zur Last. 2) Hinsichtlich der laufenden Ausgaben, welche in gas Kane tonnements- Lazarethen entstehen, ecstattet der Civilfonds :

«a. für bie Zahl der Krankenvcrpflegungstage, welche über den als Normalkrankenzahl festgeseßten Say ron 5% der Stärke des Kommandos hinausgeht, die gesammten Ausgaben,

b, für die Verpflegungstage innerhalb d:8 Sazes von 5? die iva Mehrausgaben gegen die Kosten, welche bei Aufnahme der Kranken in die betreffenden Garnisonlazarethe nah dea

jedesmal zuleßt berehneten Durchschnittsverpflegungskoïten der einzelnen Garnisonlazarethe entstanden sein würden. F