1878 / 305 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 28 Dec 1878 18:00:01 GMT) scan diff

O SGCRUCHITECITIL E C C E ; R Deutsches Neich. Prenßen. Berlin, 28. Dezember. Se. Majestät ‘der Kaiser und König euotugen heute die General- Adjutanten, General der Kavallerie Graf von der Golß und General-Lieutenant von Kessel, und nahmen demnächst in wart des Gouverneurs und des Kommandanten mili- tärishe Meldungen und hierauf die Vorträge des Kriegs- Ministers, sowie des Majors von Brauchitsh vom Militär- kabinet entgegen.

Se. Kaiserlihe und Königliche n der Kronprinz nahm gestern Vormittag um! 11% Uhr mili- tärishe Meldungen Men und stattete um 11/2 Uhr dem Großfürsten Alexis von Rußland und dem Prinzen Arnulf von Bayern Befuche ab. j

Nachmittags um 5 Uhr nahm Königlichen ai dem Prinzen Wilhelm an Jhren Majestäten Theil.

öchstderselbe mit Sr. y R Diner bei

Das die Revision des Zolltarifs betreffende Schreiben des Reichskanzlers, dessen Berathung in der Sihung vom 23. d. M. auf der Tagesordnung des Bundes- raths fand. hat folgenden Wortlaut :

riedrichsruh, den 15, Dezember 1878.

Nachdem der Bundesrath auf Grund der Vorlage vom 12. No- vember l. I, (Nr. 123 der Drucksachen) die Einseßung einer Kom- mission zur Revision des Zolltarifs bes{lofsen hat, beehre ih mi, nachstehend die Gesichtspunkte darzulegen und zur geneigten Er- wägung zu stellen, nelbe mir bei dieser Revision als leitende vor- {weben und in deren Richtung ich amtlich zu tvirken bestrebt bin.

In erster Linie steht für mich das Interesse der finanziellen Rc- form: Verminderung der direkten Steuerlast durch Vermehrung der auf indirekten Abgaben beruhenden Einnahmen des Reichs.

Wieweit Deutschland in der finanziellen Entwickelung seines Zollwesens hinter anderen Staaten zurückgeblieben ist, zeigt die unter 1 anliegende Uebersiht. Das hier dargestellte Verhältniß würde sich noch ungünstiger für Deutschland gestalten, wenn zu den für Oesterreich-Ungarn, Frankreich und Ftalien aufgeführten Be- trägen der Einnahme an Grenzzöllen die Summen hinzugefügt würden, welche diese Staaten an Stelle des Zolls vom ausländischen Tabak in der Form des Monopolecrtragcs beziehen und welche zu Gunsten der Gemeinden als Oktroi erhoben werden.

Es beruht nicht auf Zufall, daß andere Großstaaten, zumal solche mit weit vorge|chrittener politisher und wirth\{chaftliher Ent- widelung die Deckung ihrer Ausgaben vorzugsweise in dem Ertrag der Zölle und indirekten Steuern suchen.

Die direkte Ster er, welche in einem für jeden einzelnen Steuer- pflichtigen im Voraus festgestellten Betrage dem einzelnen Besteucrten abgefordert und nöthigenfalls durch Zwang von ihm beigetrieben wird, wirkt ihrer Natur nah drücckender als jede indirekte Abgabe, die in ihrem Betrage sowohl der Gesammtheit als dem Einzelnen gegenüber an den Umfang des Verbrauchs besteuerter Gegenstände sich anschließt und, soweit sie den einzelnen Konsumenten trifft, von diesem in der Regel nicht besonders, sondern in und mit dem Preise der Waaren entrichtet wird, In dem größten Theile Deutschlands haben die direkten Steuern einsließlich der Kommunalabgaben eine Höhe erreicht, welche drückend ist und wirths{haftlich nit gerechtfertigt ersheint. Am meisten leiden unter derselben gegenwärtig diejenigen Mittelklassen, deren Ein- Tommen \fich etwa in der Grenze bis zu 6000 M bewegt und welche durch exekutorish beigetriebene oder über ihre Kräfte gezahlte direkte Steuern noch häufiger als die Angehörigen der untersten Steuerklassen in ihrem wirthschaftlihen Bestande untergraben werden. Soll die Steuerreform, wie ich es für erforderlich halte, in ihren Erleichte- rungen bis zu diesen Grenzen reichen, so muß sie bei der Revision des Zolltarifs auf einer möglichs breiten Grundlage beginnen. Je er- giebiger man das Zollsystem in finanzieller Hinsicht gestaltet, um fo größer werden die Erleichterungen auf dem Gebiete der direkten Steuern sein können und sein m n.

Denn es versteht sich von selbst, daß mit der Vermehrung der indirekten Einnahmen des Reichs nicht eine Erhöhung der Gesammt- steuerlaft bezweckt werden kann. Das Maß der Gesammtsteuerlast ist niht durch die Höhe der Einnahmen, sondern durch die Höhe des Bedarfs bedingt, durch die Höhe der Ausgaken, welche im Ein- verständniß zwischen Regierung und Volksvertretung als dem Be- it des Reichs oder Staats entsprechend festgestellt wird. Höhere Einnahmen zu erzielen, als zur Bestreitung dieses Bedürfnisses un- bedingt erforderli sind, kann niemals in der Absicht der Regierungen liegen. Dieselben haben nur dahin zu streben, daß das Erforderliche auf die relativ leichteste und erfahrungsmäßiz minder drückende Weise aufgebracht werde. Jede Steigerung der indirekten Einnahmen des Reichs muß deshalb die nothwendige Folge haben, daß von den direkten Steuern oder von folchen indirekten Steuern, deren Er- hebung von Staatswegen etwa aus besonderen Gründen nicht mehr wünschenswerth erscheint, soviel erlassen oder an Kommunalverbände überwiesen wird, als sür die Deckung der im Einverständnisse mit der Volsvertretung sellgeseplen Staatsausgaben entbehrlih wird.

Nicht in Vermehrung der für die Zwecke des Reichs und der Staaten nothwendigen Lasten, sondern in der Uebertragung eines größeren Theils der unvermeidlichen Lasten auf die weniger drücen- den indirekten Steuern, besteht das Wesen der Finanzreform, zu deren Verwirklichung au die Zolltarifrevision dienen soll.

Um eine d eser Rücksicht entsprehende Grundlage für die Re- vision zu gewinnen, empfiehlt es sich meines Erachtens, nicht blos einzelne Artikel, welche sich dazu besonders eignen, mit höheren Zöllen zu belegen, sondern zu dem Prinzip der Zollpflichtigkeit aller über die Grenze eingehenden Gegenstände, welches in der preußischen Zoll- Gesetzgebung vom Jahr 1818 an als Regel aufgestellt war und später in der allgemeinen Eingangsabgabe des Vereins-Zolltarifs bis zum Jahre 1865 seinen Ausdruck fand, zurückzukehren.

Von dieser allgemeinen Fe würden diejenigen für die Industrie unentbehrlihen Rohstoffe auszunehmen sein, welche in Deutschland gar nicht (wie z. B. Baumwolle) und nach Befinden au die, welche nur in einer ungenügenden Quantität oder Qualität euen werden können.

[lle nit besonders aus8genommenen Gegenstände sollten mit einer Gan gg H0ape belegt sein, die nah dem Werthe der Waaren und zwar unter Zugrundlegung verschiedener Prozentsäge, je nah dem Bedarfe der einheimischen Produktion, abzustufen wäre. Die hiernach zu bemessenden Zollsäße würden auf Gewichtseinheiten, wie dies in

em bestehenden Zolltarif die Regel ist, zurückzuführen und danach zu erheben sein, soweit niht nach der Natur des Gegenstands eine Er- hebung des Zolls per Stück (wie bei dem Vieh) oder unmittelbar nah dem Werth (wie bei Eisenbahnfahrzeugen, eisernen Flußs\chiffen) ih mehr empfiehlt.

Nach den Veröffentlichungen des Kaiserlichen Statistishen Amts (Statistik des Deutschen Reihs, Band XRRII. S. 11. 93) betrug im Jahre 1877 der ge|chäßte Werth der Waareneinfuhr (Eingang in den freien Verkehr) rund 3877 Millionen Mark. Hiervon fallen E Anlage 2 auf bisher zollfreie Artikel rund 2853 Millionen Mark. In dieser Summe is der Werth einer Reihe von Artikeln ent- halten, welche auch in Zukunft zollfrei zu lassen sein werden, weil sie unter die obenbezeichnete Kategorie der für die Industrie unentbehr- lihen Rohstoffe fremder Herkunft fallen oder weil sie, wie gemünztes Metall, sih ihrer Natur nah nit zu einem Gegenstande der Ver- ollung eignen. Außerdem würden e Ptionen in Abzug zu bringen fia, für welhe etwa auch in Zukunft die Freiheit der Durchfuhr andern Ländern vertragsmäßig gewährleistet oder im Interesse des

n werden sol. Es kommt

Sélegnns jet 1ollfreter Artikel au mit be, do E auf den Verbrauch dieser

m 1 We as Verei an der obigen Summe von 2853 Mil- lionen Mark abzuseßen wäre, um den Gesammtterth- der jeßt zoll- freien, nach meinem Vorsclag eung der Zollpfliht unterliegend¿un enstände zu ermitteln, dies läßt fi mit irgend welcher Zu- verlàä Es nit berechnen. Wollte man indessen auch annehmen daß selbst die Hälfte der obengenannten Summe was ohne Zweifel zu hoch gegriffen ist als Werth. auch tünftig zollfreier Ein- und Durchfuhr in Abzug kommen müßte, so bliebe immerhin noch eine, eßt zollfreie, fünftig und na den ursprünglichen bis 1865 gültigen rundsäßen Preußens und des Zollvereins zollpflichtige Einfuhr im Werthe von etwa 1400 Millionen Mark, Wird ferner angenommen, daß die hiervon künftig zu erhebenden Eingangsabgaben auch nur durchs{chnittlich 5 °/9 des Werths betrügen, so würde sih die Ver- E jährlihen Zolleinnahmen auf 70 Millionen Mark elaufen.

Dieser Vermehrung der Zolleinnahme würde eine wesentliche Erhöhung der Zollerheöungs- und Verwaltungskosten nicht gegenüber- stehen, da eine wenn auch nur summarische Revision der die Zoll- renze passirenden zollfreien Güter jeßt ebenfalls stattfindet. Die be- Rebenbea Einrichtungen an der ZoUgrenze und im Innern würden vorausfichtlich auch zur Verzollung aller jeßt zollfreien, künftig zoll- pflichtigen Gegenstände ausreichen oder doch nicht in sehr erheblihcm Maße zu erweitern sein; sie würden durch Vermehrung der zoll- pflichtigen Artikel vielfah nur noch besser ausgenüßt und einträg- licher gemacht. werden, als es jeßt der Fall ift.

Wenn hiernach vom finanziellen Gesichtspunkte aus, auf welchen ih das Hauptgewicht lege, die von mir béfürwortete Wiederherstellung der Regel allgemeiner Folpflict sih empfiehlt, so läßt ein solches Syftem sich meines Erachtens auch in volkswirthschaftlichher Be- ziehung nicht anfechten. -

Ich lasse dahingestellt, eb ein Zustand vollkommener, gegen- seitiger A des internationalen Verkehrs, wie ihn die Theorie des Freihandels als Ziel vor Augen hat, dem Interesse Deutschlands entsprehen würde. So lange aber die meisten der Länder, auf welche wir mit unserem Verkehr ‘angewiesen sind, sich mit Zollschranken umgeben, und die Tendenz zur Erhöhung derselben noch im Steigen begriffen ist, erscheint es mir gerechtfertigt und im wirthschaftlichen Interesse der Nation geboten, uns in der Befriedigung unserer T Bedürfnisse nicht durch die N einshränken zu assen, daß dur dieselben deutsche Produkte eine geringe Bevor- zugung vor ausländischen erfahren. S

Der jeßt bestehende Vereinszolltarif enthält neben den reinen Qa tes eine Reihe von mäßigen Schußzöllen für bestimmte

ndustriezweige. Eine Beseitigung oder Verminderung dieser Zölle wird, zumal bei der gegenwärtigen Lage der Jydustrie, nicht rathsam ersceinen; vielleicht wird fogar bei manchen Artikeln im Interesse einzelner besonders leidender Zweige der heimishen Industrie, je nach dem Ergebniß der im Gange befindlihen Enqueten eine Wieder- ies höherer oder Erhöhung der gegenwärtigen Zollsäße fi empfehlen. ,

Schutzölle für einzelne Industriezweige aber wirken, zumal wenn sie das durch die Rücksiht auf den finanziellen Ertrag gebotene Maß überschreiten, wie ein Privilegium und begegnen auf Seiten der Vertreter der nit ges{üßten Zweige der Erwerbsthätigkeit der Abneigung, welcher jedes Privilegium ausgeseßt ist. Dieser Abnei- gung wird ein Zollsystem nicht begegnen können, welches innerhalb der dur das finanzielle Interesse gezogenen Schranken, der ge- sammten inländischen Produktion einen Vorzug vor der ausländi- \{chen Produktion auf dem einheimishen Markte gewährt. Ein solches System wird na keiner Seite hin drückend erscheinen können, weil seine Wirkungen sich über alle produzirenden Kreise der Nation gleichmäßiger vertheilen, als es bei einem System von Schußzöllen für einzelne Industriezweige der Fall ist. Die Minderheit der Be- völkerung, welche überhaupt“ nicht produzirt, sondern aus\{hließlich konsumirt, wird durch ein die gesammte nationale Produition begün- stigendes Zollsystem s{heinbar benachtheiligt. Wenn indessen dur ein solches System die Gesammtsumme der im Inland erzeugten Werthe vermehrt und dadur der Volkswohlstand im Ganzen gehoben wird, so wird dies schlielich aub für die nit pro- duzirenden Theile der Bevölkerung und namentlich für die auf festes Geldeinkommen angewiesenen Staats- und Gemeindebeamten von Nutzen fein; denn es werden der Gesammtheit dann die Mittel zur Ausgleihung von Härten zu Gebote stehen, falls sich in der That eine Erhöhung der Preise der Lebensbedürfnisse aus der Ausdehnung der Zollpflichtigkeit auf die Gesammteinfuhr ergeben follte. Eine solche Erhöhung wird jedoch in dem Maße, in welchem sie von dem Konsumenten befürchtet zu werden pflegt, bei geringen Zöllen voraus- sihtlih nicht eintreten, wie ja auch umgekehrt nach Aufhebung der Mahl- und Schlachtsteuer die Brod- und Fleischpreise in den früher davon betroffenen Gemeinden nicht in einer bemerkbaren Weise zurückgegangen sind.

Eigentliche Finanzzölle, welche auf Gegenstände gelegt sind, die im Inlande nicht vorkommen und deren Einfuhr unentb:hrlih ift, werden zum Theil den Inländer allein treffen. Bei Artikeln dagegen, welhe das Inland in einer für den einheimischen Verbrauch ausreichenden Menge und Beschaffenheit zu erzeug-n im Stande i}, wird der ausländische Produzent den Zoll allein zu tragen haben, um auf dem deutschen Markt noch konkurriren zu können. In solchen Fällen endlih, in denen ein Theil des inlän- dischen Bedarfs durch auswärtige Zufuhr gedeckt werden muß, wird der ausländishe Konkurrent meist genöthigt sein, wenigstens einen Theil und oft das Ganz: des Zolls zu übernehmen und seinen bis- herigen Gewinn um diesen Betrag zu vermindern. Daß Grenzzölle auf solche Gegenstände, welche auch im Inland erzeugt werden, den ausländischen Produzenten für das finanzielle Ergebniß mit heran- ziehen, geht aus de:n IntereŸ2 hervor, welches überall das Ausland gegen Einführung und Erhöhung derartiger Grenzzölle in irgend einem Gebiete an den Tag legt. Wenn im praktischen Leben wirklih der inländishe Konsument es wäre, dem der erhöhte Zoll zur Laft fällt, so würde die Erhöhung dem ausländischen Pro- duzenten gleihgültiger sein.

Soweit hiernach der Zoll dem inländishen Konsumenten über- haupt zur Laft fällt, tritt er hinter den sonstigen Verhältnissen, welche auf die Höhe der Waarenpreise von Einfluß find, ia der Regel weit zurück. Gegenüber den Preisshwankungen, welche bei bestimmten Waarengattungen durch den Wechsel im Verhältniß von Angebot und Nachfrage oft binnen kurzer Zeit und bei geringer örtliher Entfer- nung der Marktpläße von einander bedingt wird, kann ein Zoll, der etwa 5 bis 10% vom Werth der Waare beträgt, nur einen verhält- nißmäßig geringen Einfluß auf den Kaufpreis üben. Andere Momente, wie die Ungleichheiten der Frachtsäße bei den Differenzialtarifen der Eisenbahnen, wirken in dieser Beziehung viel einschneidender vermöge der Einfuhrprämie, die fie dem Auslande, oft zum vielfachen Betrage jedes vom Reiche aufzulegenden Zolles, auf Kosten der deutschen Produktion gewähren. Jch bin deshalb auch der Ueberzeugung, daß mit der Revision der Grenzzölle eine Revision der Eisenbahntarife nothwendig Hand in Hand gehen muß. Es kann auf die Dauer den einzelnen Staats- und Privat-Eisenbähuverwaltungen niht die Be- rechtigung verbleiben, der wirthschaftlihen Gesetzgebung des Reiches nach eigenem Ermessen Konkurrenz zu machen, die Handelspolitik der verbündeten Regierungen und des Reichstages nah. Willkür zu neutralisiren und das wirthschaftlihe Leben der Vation den Schwan- kungen auszuseßen, welhe im Gefolge hoher und we{selnder Ein- fuhrprämien für einzclne Gegenstände nothwendig eintreten.

Die Rüdlkehr zu dem Vrinzip der ae Zollpfliht ent- spricht der jeyigen Lage unserer handelspolitishen Verhältnisse. Nach-

«Der Zollsaß in dem bis vor 13 Jahren gültigen Tarif e ens und des Zollvereins war für alle im Tarif nicht als zoll- rei benannte Einfuhrgegeustände 15 Sgr. für den Centner.

dem der Versuch, mit Oesterreih-Ungarn einen neuen Tarifvertraz r eda respektive den bisberigen zu PENLIOITOR, gesceitert , find wir (abgesehen von den in den Verträgen mit Belgien und der Schweiz enthaltenen Tarifbestimmungen) in das Recht selbst ständiger Gestaltung unseres Zolltarifs wieder ciügetreten. Bei der bevorstehenden Revision des Zolltarifs kann nux unser eigenes Inter- e M aRgeben sein. U nteresse wird vielleicht demnächst zu neuen erhandlungen über Tarifverträge mit dem Ausland führen. Sollen aber folche nas. mit der Ausfiht auf einen für Deutschland glüdcklichen Erfolg begonnen werden, fo ist es nötbig, vorher auf dem autonomeñ Wege ein Zcllsystem zu schaffen, welches die gesammte inländische Produktion der ausländischen gegenüber in die möglichst günstige Lage bringt. i em Bundesrath ftelle ih ergebenst anheim, die vorstehenden Bemerkungen der Kommission, welche behufs Revision des Zolltarifs zufolge des Beschlusses vom 12, d. M. eingeseßt wird, zur Erwägnng gefälligst überweisen zu wollen. - von Bismarck.

An den Bunde rath.

Jn der Anlage 1 sind nah mehrjähriger Fraktion die Durchschnittseinnahmen an Grenzzöllen in folgenden Sta-:ten zusammengestellt : Deutsches Reich (1873—1877) 119 688 266 M4 2,83 Á#. pro Kopf der Bevölkerung), Oesterrei - Ungarn 1872—1876) 46 465 675 Æ (1,2 6 Á6 pro Kopf der Be- völkerung), ¿Frankreih (1873—1876) 177 288 472 M (4,88 M, pro Kopf der Ano Jtalien (1873—-1877) 81 643 560 M (2,97 #6 pro Kopf der Bevölkerung), Rußland (1872—1876) 190 272 000 M (2,65 A6 pro Kopf der Bevölkerung), Groß- britannien (1. April 1872/73—1876/77)412 221 192 M6 (12,59 M pro Kopf der Bevölkerung),Schweden (1874—1878) 22 275 000 M (5,03 M pro Kopf der Bevölkerung), Dänemark (1875/76— 1876/77) 20 346 008 M (10,60 é pro Kopf der Bevölkerung), Amerika (U. §8. of A) (1. Juli 1872/73—1876/77) 629 911 645 M (16,34 4 pro Kopf der Bevölkerung).

Anlage 2 enthält ein Verzeichniß der Mengen der im Jahre 1877 in den freien Verkehr des deutschen Zollgebiets zollfrei eingegangenen Artikel, im Gesammtwerth auf 2853 233 750 geschäßt.

Nachdem die Königlichen Eisenbahn-Direktionen *i.7 Erhaltung und Förderung einer lebendigeren Verbindung der Eisenbahnverwaltung mit Vertretern der Eisenbahn-Verkehrs- interessen von dem Handels-Minister angewiesen worden sind, mit Delegirten der wirthschaftlichen Korpo- rationen und Verbände ihres Bahnbereihs behufs gemeinsamer Erörterung wichtigerer Verkehrsfragen in periodischen Konferenzen zusammenzutreten und hierneben zur Erleichterung s{leunigerer Jnformationen auf die Bestellung eines ständigen Ausschusses thunlichst hinzuwirken, beabsichtigt der Handelsminister auch für die Zentralverwaltung der Eisenbahnen eine Einrichtung zu treffen, welche es ermöglicht, in ähnliher Weise Ansichten und Gutachten über wihtigere, das Eisenbahnwesen betreffende Fragen von allgemeinerer Bedeutung aus den Kreisen der Verkehrsinteressenten in un- mittelbarer Berührung mit geeigneten Vertretern derselben ent- gegenzunehmen. Zu dem Ende ist vorläufig nur versuchs- weise in Aussicht genommen, eine beschränkte Zahl ange- sehener, mit den allgemeinen Verkehrsinteressen des Landes vertrauter Männer aus den Kreisen des Handels, der Jn- dustrie, der Land- und Forstwirthschaft, sowie au der Privat- eisenbahnen zu einem wirthschaftlihen Beirath der Central-Eisenbahn-Verwaltung zu vereinigen. Die Zusammens:ßung und der Geschäftsgang dieses Beiraths werden durch ein besonderes Regulativ geregelt, den Konferenzen des- selben auch je nach Umständen Kommissarien der übrigen Ressorts, insbesondere des landwirthschaftlichen wie des Finanz- ressorts beiwohnen.

Der Königlich belgishe Gesandte Baron Nothomb ist auf seinen hiesigen Posten zurückgekehrt und hat die Leitung der Gesandtschaft wieder übernommen.

Sachsen-Meiningen-Hildburghausen. Meiningen. (Eisen. Ztg.) Die Regierung hat am 20. d. M. das Dissi- denten- und das Finanzgeseß gleichzeitig veröffentlicht. Das Finanzgeseß bestimmt die Forterhebung der Steuern auf das Fahr 1879 nah dem Geseße von 1875. Der mitpubli- irte Etat besteht aus Domänen- und Landesetat. Ersterer {ließt in Einnahme mit 2058505, in Ausgabe mit

1 523 391 M ab; der Uebershuß von 535 114 wird ju

gleichen Theilen zwischen Herzog und Land getheilt; die feste Civilliste ijt mit 394 286 #6 aus den Domänen eingestellt. Der Domänenertrag hat sich um 203 225 4. höher als im Vor- jahre gestellt, weil Domänengüter und Forsten besser rentirten. Der Landesetat schließt in Einnahme und Ausgabe mit 2 534 809 6 Die direkten Steuern sind mit 1056 150, die indirekten mit 355 500 6 etatisirt, beide 138 000 M4 höher als im Vorjahre. Bei den Ausgaben bleibt der Matrikular- beitrag mit 300 000 # unverändert; die Justiz ist um 4 die Kirchen und Schulen um 46 000 #6 höher ein- gestellt.

Oesterreich - Ungarn. Wien, 26. Dezember. Das Herrenhaus ist, der „Presse“ zufolge, für Sonnabend, den 28. d., zu einer Sißung einberufen, auf deren Tagesordnung die Wehrvorlagen, der Handelsvertrag mit Deutschland, die Vorlage, betreffend den italienischen Vertrag, und Ergänzungs- wahlen in die Delegation sich befinden.

Schweiz. Zürich , 28. Dezember. (W. T. B.) Der französishe Anarchist Brousse, Verfasser der bekannten Artikel der „Avant-Garde“, ist in Vevey verhaftet worden.

Genf, 27. Dezember. (W. T. B.) Der Bundesrath hat in der gerihtlichen Untersuchung gegen das Journal „L'Avant-Garde“ Marc Morel (Waadtland) zum General- e und Berdez (ebendaher) zum Untersuhungsrichter ernannt.

Großbritannien und Jrland. London, 27. De- zember. (W. T. B.) Eine Extra-Ausgabe der „London Gazette“ veröffentliht ein Schreiben der Königin an den Staatssekretär des Fnnern, Croß, vom 26. d. M., in welhem die Königin ihren und des Großherzogs von Hessen Dank ausspricht für die ihnen anläßlich des Ablebens der Großh | Seitens der ganzen Nation dargebrahten sympathischen Kund- gebungen der Theilnahme. Jhre Majestät hebt hervor, sie wisse diese Theilnahme um so höher zu s{chäten, als dieselbe bei der gegenwärtigen bedrängten Lage des Landes erfolgte, welche Niemand mchr beklage als die Königin selbst. :

28. Dezember. (W. T. B.) Die „Times“ sicht die Ankunft Jakub Khans in Fellalabad als ein Zeichen an, daß ein beträchtlicher Theil der Bevölkerung Afghanistäns

erzogin Alice -

eneigt sei, mit England zu unterhandeln. Jedenfalls müsse - ünftige Beherrsher von Afghanistan das Versprechen leisten, daß er unter keinen Umständen ermangeln wolle, ein Freund der Freunde und ein Feind der Feinde der englischen Regierung zu sein, und die englische Regierung müsse für die üllung dieses Versprehens ausreichende Bürgschaften er- halten. Diese Nothwendigkeit erheische zwar ein Vorschieben der bisherigen Grenze von JFndien, indeß werde die - Regierung weise und gerecht handeln, wenn sie nux mäßige Bedingungen stelle. es vorliegenden Nachrichten aus Capetown, voni 10. d. M., werden heute die Abgesandten des Königs Cetewayo an derx Grenze zur Entgegennahme der Botschaft des Gouver- neurs erwartet. Wie verlautet, werden in der Botschaft die Entwaffnung und Entlassung der Zulutruppen, die Abtretung der Bai von Santa Lucia und die Zulassung eines britischen Residenten zu dem Gebiete der Zulus verlangt. Obgleich die lezten Kundgebungen Cetewayo's versöhnliher Art gewesen sein sollen, so hält man doch vielfah den Ausbruch der Feind- seligkeiten für nahe bevorstehend.

Frankreich. Paris, 26. Dezember. Ein im „Journal officiel“ erschienenes Dekret des Präsidenten ernennt eine Kommisssion, welche die Grundgeseße und organi- {hen Verordnungen der französishen Kolonien Biese jehen und geeignete Reformvorschläge machen soll. Diese Kommission besteht aus den“ Senatoren Graf Rampon, Schölcher, General Frebault, de Laserve, Graf Desbassayns de Nichemont, Baron Lareinty, General de la Jaille und Desmazes, den Abgg. Bethmont, de Mahy, Godissart, Lacas- cade, Godin, Langlois und G. Perin, fowie einigen Beam- ten des Marine-Ministeriums.

27. Dezember. (W. T. B.) Das Journal „Fran ce“ meldet, daß der Bey von Tunis troß des Widerspruchs des französchen Konsuls das Eigenthum eines Franzofen, des Grafen Saucy, zu verleßen Leue habe; das Journal will wissen, daß Seitens des französishen Ministers des Aus- wärtigen ernste Maßregeln ergriffen werden würden, um für diese Unbill eine Genugthuung zu erlangen. Das Blatt ist der Meinung, der Bey habe auf diese Weise eine Krisis her- beiführen wollen, um Faure zu nöthigen, seine definitiven Absichten bezüglih einer Annexion von Tunis oder eines Protektorates über das Land kund zu thun.

Italien. Rom, 27. Dezember. (W. T. B.) Der Minister-Präsident Depretis und der englische Botschafter Paget hatten gestern eine längere Kon- ferenz, in welcher die zwischen dem italienischen Konsul auf Cypern und dem englishen Generalgouverneur über das Exequatur und die Anerkennung der Kapitulationen ent- standenen Differenzen nahezu vollständig behoben worden sind.

Außland und Polen. St. Petersburg, 28. De- zember. (W. T. B.) Staatsrath Schmitt ist zum Direktor der Kanzlei der 3. Abtheilung der Geheimen Kanzlei des Kaisers ernannt worden.

Afrika, Egypten. Kairo, 27. Dezember. (W. T. B.) Von der Winterresidenz des Khedive, dem Abdinpalaste, ist etwa die Hälfte durh Feuer zerstört worden. Die egyptischen Staatseinnahmen in den Monaten Januar bis Oktober d. J. betrugen 51/2 Millionen Pfd. Sterl. gegenüber 6 750 000 Pfd. Sterl. im Vorjahr.

Aus dem Wolffschen Telegraphen-Bureau.

Wien, Sonnabend, 28. Dezember, Vormittags. Die angeblich in Pest und Gödölld umlaufenden Alttentats- gerüchhte werden von dem „Telegraphen-Korrespondenz-Bureau“ als Erfindungen bezeichnet, die auf Gerüchte zurückzuführen seien, welche vor etwa drei Wochen zirkulirten und bereits damals völlig unbeglaubigt und unrichtig waren.

Paris, Sonnabend, 28. Dezember, Mittags. Der „Agence Havas“ sind von der spanischen Grenze Mittheilungen zugegangen, wonach eine gegen 400 Mann starke Bande Be- vei S d Labata, in der Provinz Barcelona, sih gezeigt

aben soll.

New-York, Sonnabend, 28. Dezember. Nach hier ein- getroffenen Nachrihten war in Tepic (Mexiko) eine Rebellion ausgebrochen, welhe nach kurzer Dauer unterdrückt worden ist. Gegen 80 Jnsurgenten sind hingerichtet worden. Der österreichische Konsul in New-Orleans, Bader, hat si ertränkt.

Statistische Nachrichten.

Nach dem von der General-Direktion der Douanen in Paris veröffentlihien „Tableau général du commerce de la Fra ce“ reyrâ- sentirte der Spezialhandel Frankreichs mit dem Aus- lande im Jahre 1877 cinen Gesammtwerth von 7106,1 Mill. Fr. gegen 7564,0 Mill. Fr. in 1876, hat also eine Abnahme um 457,9 Mill. Fr. erfahren. Die Einfuhr Frankreichs hatte einen Werth von 3669,8 Mill. Fr. (gegen 1876 weniger 318,6 Mill. Fr.), die Ausfuhr einen solhen von 3436,3 Mill. Fr. (gegen 1876 weniger 139,3 Mill. Fr.). Das Deutsche Reich partizipirte an dem Werthe der Einfuhr mit 372,8 Mill. Fr. (gegen 1876 weniger 16,2 Mill. Fr.), an demjenigen der Ausfuhr mit 395,1 Mill. Fr. (gegen 1876 weniger 36,1 Mill. Fr.). Die haupfsächlichsten Artikel des Verkehrs zwischen Deutschland und Frankrei waren in 1877 (bez. 1876) folgende:

1) Einfuhr Frankreichs aus Deutshland: S{hlact- vieh 40,5 Mill. Fr. (1876 50,8), Holz 33,6 Mill. Fr. (1876 25,3), Baumwollen ewble 23,7 Mill. Fr. (1876 26,9), Steinkohlen und Koks 22,3 Mill. Fr. (1876 21,9), Garn aller Art 19,1 Mill. Fr. (1876 30,9), rohe Häute und Rae 14,7 Mill. Fr. (1876 20,7), Wollenwaaren 12,9 Mill. Fr. (1876 11,5), Maschinen und mechanische Instrumente 12,7 Mill. Fr. (1876 10,6), Bier 11,7 Mill. Fr. 1876 10,7), Cerealien 10,8 Mill. Fr. (1876 5,1), chemische Mie

,0 Mill. Fr. (1876 4,4), Gewebe, Bänder 2c. aus Seide 6,5 Mill. Fr. (1876 6,3), ! Oeljämereien 6,5 Mill. Fr. (1876 4 Hopfen 6,4 Mill. Fr. (1876 11,6), Thon-, Glas- und Krystallwaaren 6,4 Mill. Fr. (1876 5,7), Blei 6,3 Mill. Fr. (1876 3,0),

anf 5,7 Mill. Fr. (186 3,4), Rohseide 5,6 Mill. Fr.

1876 9,2), Faen, Bücher, Stiche 5,5 Mill, Fr. (1876 5,3), Metall« waaren 5,4 Mill. fe (1876 5,4), Schafwolle 5,4 Mill, Fr. (1876 9,3), Zink 5,3 Mill. Fr. (1876 4,2), zubereitete Häute 5,2 Mill. Fr. 1876 7,0), Pferde 4,9 Mill. Fr. (1876 7,2), Fleisch, frisch und ge- alzen 3,8 Mill. Fr. (1876 4,1). Eisenerz, Roheisen 2c. 3,8 Mill. Fr. 1876 3,0), Kupfer 3,8 Mill. Fr. (1876 2,6), Hüte von Stroh,

ohr 2c. 3,7 Mill. Fr. (1876 5,3), Melasse 3,4 Mill. Fr. (1876 1,3), Branntwein und Spiritus 3.1 Mill. Fr. (1876 1,1). .

2) Ausfuhr Frankreihs nah Deutschland; Wein 27,7 Mill. Fr. (1876: 33,7), rohe Baumwolle 24,2 Mill. Fr. (1876: 31,8), Wollenwaaren 23,7 Mill. Fr. (1876: 29,2), Getreide 3,1 Mill. Fr. (1876: 21,6), Seidenwaaren 23,0 Mill. Fr. (1876: 21,4), Mercerie 21,0 Mill. Fr. (1876: 21,7), Mehl 19,4 Mill. Fr. (1876: 20,9), Rohseide 10,7 Mill. Fr. (1876: 11,5), Schafwolle

und Abfälle davon 9,7 Mill. fie F 10,2), Vieh 9,3 Mill. Fr. (1876; 12,5), Bijouterien 9,1 Mill. Fr. (1876: 7,9), Metallwaaren und WertEeuge aus Metall 8,7 Mill. Fr. (1876: 10,0), rohe Häute und Felle 8,4 Mill. Fr. (1876: 8,2), zubereitete Felle 7,1 Mill. Fr. (1876: 5,2), chemische Fabrikate 6,2 Mill. Fr. (1876: 6,0), Mode- artifel und fünstlide Blumen 6,8 Mill. Fr. (1876: 6,5), Lederwaaren 6,5 Mill. r. (1876: 7,5), Farbeholz - Ex- trakte 5,8 Mill. Fr. (1876: 40), Gerberlohe 5,8 Mill. Fr. (1876 5,8), Papier, Bücher 2c. 5,7 Mill. Fr. (1876 6,2), Sämereien aller Art 5,7 Mill. Fr. (1876 5,6), raffinirter Zucker 5,5 Mill, Fr. C876 9,1), Pferde 5,2 Mill. Fr. (1876 3,7), Holz 4,1 Mill. Fr. 1876 6,0), Garn aller Art 4,2 Mil. Fr. (1876 4,5), M.scinen 3,5 Mill. Fr. (1876 30), Pariser Industrieartikel 3,6 Mill. Fr. (1876 4,9), Tafelfrüchte 3,1 Mill. Fr. (1876 6,0), S{muckfedern 3,0 Mil. Fr. (1876 2,5).

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

Von der im Verlage von J. Guttentag (D. Collin)“ hier- selbst erscheinenden , Sammlung Deutscher Reichsgeseße“ sind jüngst wiederum folgende zwei Bändchen erschienen: 1) „Rechtsanwalts- ordnung für das Deutsche Reih“ mit Anmcrkungen und Sach- register und 2) „Gerichtskostengèseß. Gebührenordnung für Gerichtsvollzieher. Gebührenordnung für Zeugen- und Sachverständi ge; mit Anmerkungen, Kostentabellen und Sachr gister. Beide Bändchen, welche sich wegen ihrer übersichtlichen Anlage und zweckmäßigen Form für den praftishen Gebrauch vor- züglich einnen, sind von dem Königlichen Kreisrichter R. Sydow in Halle hcrausgegeben.

Gewerbe und Kandel.

Die Verordnung des Gesundheitsamts zu Gibraltar, betref- fend die bereits erwähnte Herabseßung der Quarantäne *), ent- hält folgende nähere Bestimmungen:

Schiffe, welche aus maroccanischen Häfen —— Mogador aus-

enommen mit reinem Gesundheitspaß und ohne Kranke an Bord in Gibraltar eintreffen, haben sich einer dreitägigen Quarantäne zu unterziehen; die aus Mogador kommenden Schiffe dagegen blei- ben einer einundzwanzigtägigen Quarantäne unterworfen.

Rinder, Geflügel und andere Vorräthe, mit Ausnahme voa Fleis, werden, unter Beobachtung der geltenden Vorsichtsmaßregeln, zugelassen; Güter und Waaren jedoch erst na- einer dreitägigen Quarantäne.

Von der Zulassung ausgeschlossen find: Häute, Leder, Schuhe, Federn, Wolle und andere Gegenstände, welche den Ansteckun gs\t of weiter zu verbreiten geeignet lub,

Nach neueren Berichten aus Canea auf Creta ist in den leßten Tagen weder in der Stadt, noch in deren nächster Umgebung ein neuer Erkrankungsfall an Blattern vorzekommen, sodaß die daselbst vor einiger Zeit mit großer Heftigkeit aufgetretene**) Blattern- epidemie als im Erlöschen begriffen angesehen wird. Diese günitige Wendung ift offenbar den seit etwa 14 Tagen dort wieder einge- tretenen normalen Witterungsverhältnifsen zuzuschreiben.

Seitens der Aeltesten der Kaufmannschaft von Berlin wer- den folgende neuen „Usancen für den Berliner Woll- handel“ mitgetheilt, welche Anwendung finden, soweit nicht zwischen den Kontrahenten besondere Vereinbarungen getroffen find: § 1. Bei Geschäftsabschlüssen in Wolle versteht sih der bed1ngene Preis netto Tara. Bei Berechnung des Taragewichts sind die Wollschnüre nicht zu berücksihtigen. Das Taragewiht wird vorläufig na der einseitigen Angabe des Verkäufers berehnet. Stellen sich später Differenzen bezüglich des Taragewichts heraus, so it der Käufer ver- pflichtet, binnen 6 Monaten nah dem Tage der Uebergabe die Säcke dem Verkäufer in trockenem Zustande franko zurüczusenden und zwar bei Verlust des Anspruhs auf Vergütung der Gewichts- differenz. Falls die Säe zurückgegeben werden, gehen sie in das Gigenthum des Verkäufers zurück. §. 2. Der Verkäufer hat dem Käufer die Wolle zuzuwiegen und trägt. die-Kosten- des Wägens. 8. 3. Die Zahlung des Kaufpreises, welcher fich netto Kasse und ohne Ab- zug versteht, ist sofort nah Verwiegung der Wolle, und falls Ver- kaufer es verlangt, vor Aden derselben zu leisten. Verkäufer ist aber verpflichtet, die Assekuranz für die nächsten acht Tage auf alleinige Rechnung zu übernehmen, so lange in dieser Zeit die Wolle auf feinem Lager sich befindet, H. 4, Ist das Geschäft über Rüken- wäschen geschlossen, so darf die Waare weder Lammwollen noch un- gewaschene Wollen, noch Waschlocken, noch auch Sterblingswollen, noch endlich folche Wollen enthalten, welche erst na dem Scheeren gewaschen sind. §. 5 Erfolgt der Abschluß des Geschäfts „mit O so werden fünf Prozent vom Preise in Abzug gebracht.

In der außerordentlihen Generalversammlung der Land- und Baugesellschaft af Aktien, Lichterfelde, vom 21. d. M. wurden die beiden Gegenstände der Tagesordnung: 1) Genehmi- gung der unentgeltlichen Ueberlassung eines Terrains von ca. 25 Morgen an die Reichs-Militärverwaltung zum Zwecke der Erbauung eines Kasernements und 2) Antrag auf Ermächtigung des Aufsichts- rathes, bei Verkäufen von Terrains oder Hochbauten Aktien der Gesellshaft in Zahlung nehmen zu dürfen, einstimmig genehmigt.

_— (N. Zürch. Ztg.) Um eine Umgehung des Verbots der Vieheinfuhr von Deutschland nach Frankreich auf dem Umwege durch die Schweiz zu verhindern, hat der \{chweizer Bundesrath unter dem 24. Dezember folgenden Beschluß gefaßt: 1) Rindvieh, Schafe und andere wiederkäuende Thiere, welche aus Deutschland in die Schweiz geführt werden, dürfen erst wieder über eine andere, als die deutshe Grenze, aus dem Lande geführt werden, nachdem sich dieselben mindestens 14 Tage in der Schweiz aufge- halten haben. 2) Für Schafe und Rinder, welche aus Deutschland eingeführt werden, dürfen keine Gesundheitsscheine ausgestellt werden, bis mindestens 14 Tage nah Abgabe des vom Grenzinspektor ausge- stellten und von der Zollstation gestempelten Passirscheins (8. 15 der bundesräthlihen Verordnung, betreffend Maßregeln zur Vertilgung der Maul- und Klauenseuche vom 3. Juli 1873). 3) Uebertretungen dieser Vorschriften werden mit einer Buße von 100—509 Fr. bestraft.

Stettin, 27. Dezember. (W. T. B.) Heute fand hier eine Di- rektions- und Vermwaltungsrathssißung der Berlin-Stettiner Eis enbahngesells{chaft statt, behufs Feststellung der den Kom- mifsarien für die weiteren, am Montag im Handels-Ministerium stattfindenden Verkaufsbesprehungen zu ertheilenden Instruktionen. Die Montagssizung fällt daher hier aus.

Meiningen, 23. Dezember. C Ztg.) Eine soeben aus- egebene amtlihe Zusammens'ellung über die Gestaltung des ge- ammten Staats chuldenwesens im Jahre 1877 giebt einen erfreulichen Beleg über die fortschreitende regelrechte Tilgung. Die sämmtlichen Staatsschulden betrugen zu Ende des vorigen Jahres 12 464624 M ; diese Ziffer bekundet gegen das Vorjahr eine Ver- minderung um 154411 «4 Das Prämienanlehen (7 Fl.-Loose) allein ist um 60622 # gemindert und besteht noch zu Anfang dieses Jahres in der Höhe von 5 680633 «« Von der neuen Schuld ist das aus den Jahren 1862—63 herrührende Anlehen um 70 971 M pat und besteht noch in der Höhe von 2527 630 4 Diesem

nlehen steht zwar auch noch ein Activum in 5000 Stück Werra- bahn-Aktien gegenüber, doch sind diese niht geeignet, zum Nennwerth in Aufre{nung gebracht zu werden.

__ London, 23. Dezember. Wie die „Engl. Corr.“ reibt, haben die Fabrikdistrikte vor Allem unter der gegenwärtigen Noth zu leiden. In Sheffield, der Stadt der Mefsserwaaren, soll die Noth rößer fein, als sie je E seit Bestehen derselben. Die Miethpreise sind um ein Drittel gefallen, gehen aber selbst dazu nicht ein. Der „Mayors Fund" daselbst unterstüßt gegenwärtig 12 000 Leute, Tausende gber melden sich überhaupt niht um Unt-r- stüßung. Cine bezeichnende Thatsache ist es, daß sehr viele Leute, die früher hohe Löhne verdienten, jeßt brotlos sind. Jn Glasgow waren am 30. November 3091 Leute außer Beschäftigung, und inner-

*) Siehe Reichs-Anzeiger vom 24. d. M. **) Siehe Reichs-Anzeiger vom 27, v. M.

-fih viele Familienväter, so da

A 14 Tagen stieg diese Zahl bis auf 4368.

öhere Anzahl von Leuten betriffi. In Liveryoo! siad die | mit Arbeitern überfüllt, die auf einen gelegenilicen Vetinit E Die Thatsache, daß die Noth nach einer so lang andauernden Ge- drücktheit des Handels eintritt, macht sie um so iAbiba als inx den gregien Zeiten der vergangenen zwei. Jahre die Reserven erschöpft urden.

London, 28. Dezember. (W. T. e Das Comité der Kohlengrubenbesißer von Yorkshire und Lancaster trat gestern in Sheffield und Lancaster zusammen, um die Delegirten der rubenarbeiter zu hôren, welche die Zurücknahme der Bekannt- machung der Arbeitgeber, betreffend die Herabsetzung der Löhne um 123 °/o, verlangten. Die Arbeitgeber lehnten diese Forderung ab. Der Ausschuß der Grubenarbeiter wird fih am 6. Zannar versam- meln, um über den Beschluß der Arbeitgeber zu berathen, und seine Entschließung bei der näbsten, am 9. Januar stattfindenden Vereini- gung der Ar eitgeber bekannt geben. Sollte der Strike zum Aus bruch kommen, so würde derselbe gegen 60 000 Arbeiter umfassen.

Verkehrs-Anstalten.

Southampton, 27. Dezember. Das Postdampf\chGiff eNeckar“, Kapt. W.| Willigerod, vom Norddeutschen Lloyd in Bremen, welches am 14. d. M. von New-York abgegangen war, ist heute 8 Uhr Morgens wohlbehalten hier augekommen und hat, nah Landung der für Southampton bestimmten Passagiere, Post und Ladung, 10 Uhr Vormittags die Reise nah Bremen fortgesetzt. Der „Neckar E 77 Passagiere und volle Ladung. begpter hatte auf der Reise einen 4 Tage andauernden Orkan zu

Berlin, 28, Dezember 1878.

Veber das Winckelmanns-Fest in Bonn wird der „Cöln. Ztg." geschrieben:

Die am 9. Dezember wie alljährlich vom Verein von Alter- thumsfreunden im Rheinlande veranstaltete Feier von Winckelmanns Geburtstag fand unter zahlreicher Betheiligung im Kaiserhof in Bonn Statt. Unter den Anwesenden beme:kte man den Prinzen von Meiningen, den Feldmarschall von Herwarth, viele An ehörige der Universität, mehrere Kölner und andere auswärtige Theilnehmer. Auch die Damen fehlten diesem wissenschaftlihen Kreise niht. Eine Ausftellung kleinerer römischer Alterthümer, besonders von den letzten Ausgrabungen des Bonner Castrums herrührend, wie Pläne und Zeichnungen desselben dienten zur Jüustrirung des ersten Bortrags.

Professor aus’m Weerth widmete als Vereinspräsident der Be- deutung des Tages einige Worte und bezeihzete dann den Bericht über die Ausgrabungen des römischen Castrums in Bonn als ein der Manen Winckelmanns nicht unwürdiges Geburtstagsgeschenk. Ausgehend von der Annahme, daß Câsar seine zweite Rheinbrücke bet Bonn s{lug, „dieselbe für eine weitere Vecwendung zur Hälfte stehen ließ, am linksrheinishen Ufer mit großartigen Befestiguagen und einer Besaßung von 12 Cohborten versah, gelangte der Bor- tragende zu dem Swlusfse, daß diese Befestigungen zum Schuße der Brücke als die erste Anlagz? des unterhalb Bonn am Wichelshof belegenen militäris{hen römischen Lagers anzusehen seien. Wenn die Konservirung der Brücke auf eine durch die Er- folge hervorgerufene Entschließung Cäsars, die römishe Machtsphäre über den Rhein auszudehaen, hindeute, so sei von Augustus und Drusus diese erweiterte Politik aufgenommen worden, wie dies die große linksrheinishe Befeitigungslinie Xanten, Bonn, Weißenthurm und Mainz mit den re{têrheinisch vorgeshobenen Werken Alisfo, Niederbiber und der Saalburg klar auëdrückte. Das von Auzustus oder Drufus erbaute und aus den Brüenbefestigungen Cäfars hervor- gegangene Bonner Castrum sei deshalb ein bemerkenswerthes Glied in der großen Offensivpolitik gewesen, aber alsobald auch zu einer lediglich defensiven Bedeutung herabgesunken, als erstere unter Claudius endgültig aufgehoben wurde. Die seit dem vorigen Jahre durch das Bonr.er Provinzialmufeum methodisch in Angriff ge- nommenen, {on im Jahre 1820 einmal begonnenen Ausgra- bungen des Castrums beschränkten sich bisher auf vie Offen- legung der Gebäude des südlichen ODrittheils des Rüdlazers, der Retentura des Castrums. Zwei große, je B m lange In- fanteriekasernen, eine dritte, horizontal dazu liegende Kavalleriekaserne mit vorliegenden Pferdeställen; ferner ein kleinerer Bau für die Verillarii, jene Truppe vom übrigen Dienste befreiter Veteranen, welchen die Führung der Feldzeicben der Reiterei, des Verillums, anvertraut war; dann ein großes Magazin mit Sclachthaus find bereits bloßgelegt und festgestellt worden. Eine Menge kleinerer Funde, darönter mehrere hundert Münzen, welche sih in deu dur- gängig aus Tuffstein gebauten Räumen fanden, tragen zur Kennzeich- nung von Zweck und Zeit der (*rbauung wesentlich bei. Daß nach der dur den Uufstand des Civilis (70 n. Chr.) herbeigeführten Zerstörung auf den ältern Fundamenten ein durchgängiger Neubau unter Dozmitian statt- fand, erweisen die vielen Ziegel mit dem Stempel der von diesem Kaiser errihtcten Leg. I. Minerva pia fidelis, Nach den bisher ge- wonnenen Ergebnissen lassen die Fortscßungen der Auszrabungen auf großen Umfang der Anlage, eine weitere Anzahl bereits festgestellter Gebäude, wie überhaupt darauf \chließen, daß 2as Bonner Castrum sowohl nah der Größe wie nach den baulichen Einrichtungen das bedeutendste bisher bekannt gewordene sei.

Professor Justi sprach Über den holländischen Waler Johann van Scorel (1495—1562), einen der ersten nordishen Künstler, den seine Wanderjahre über Italien hinaus ins Morgenland führten und der, als er auf der Rückreise von Palästina nah Rom kam, durch seinen Landêmann Papst Hadrian Iv. die Aufsicht über die Kunstscbäße des Belvedere erhielt, wo er Gelegenheit hatte, ih ganz in die Werke des eben verstorbenen Raphael und des Michel-Angelo bineinzuleben, und nun der erste wurde, der konsequeni den neuitalie- nischen Stil in Holland einführte. Deshalb wurde er von seinen Zeitgenossen wie Fr. Floris und van Maucer verehrt als der Er- leuhter und Bahnbrecher der neuen Malerei. Seine Persönlichkeit erregt die forshcnde Neugier noch dadur, daß fast alle seine großen Werke im Bildersturm von 1566 untergingen und die Kenntniß von ihm fich so verlor, daß von den Boisserées durch Unter- schiebung der von den seinigen gänzlich verschiedenen Werke eines Cölner Meisters ein Pseudo-Scorel geweien wurde. Die neuer- dings besonders im Museum von Harlem wieder zu Tage gekom- menen Werke Scorels, wie die Taufe im Jordan, die Pilgerbildnifse, zeigen, daß er au er jener traditionellen Bedeutung auch ein Por- trätist von energishèr Charakteristik war (Ant. Mor war sein N und einer der ersten eigentlihen Landschaster, so daß er, der bisher blos für einen Manieriften wie Coxcie und Heemskerk galt, auch: als Begründer zweier Fächer angesehen werden kann, in denen der holländishen Schule die höchsten und eigenthümlichsten Leistungen beschieden waren. /

Geheimer Rath Schaaffhausen erläuterte eine Anzahl ausgestell- ter merovingish-fränkisher Grabfunde, weldbe in Folge gea Ausgrabungen von Seiten des Bonner Provinzial-Museums ürzlih in Mectenheim zu Tage traten.

__ London, 27. Dezember. (W. T. B.) Nach einem bei Lloyds eingegangenen Telegramine aus Kingston auf Jamaica, von heute, ist der amerikanische Dampfer „Emily Souder“, welcher New-York am 8. d. M. verlaffen hatte, um sid nah San Domingo Port-Plate und Panama zu begeben, zwei Tage nach der Abfa rf untergegangen. Zwei Personen von der Mannschaft sind Kingston gelandet. an besorgt, daß die Passagiere und die übrige Mannschaft ertrunken find.

Im Victoria-Theater ist der Andr:5zg zu den Auf führungen der neuen Feerie „Dornröschen“ ein fortwährend wachseuder. Während der Festtage mußte die Abendkasse ausfallen.

die Noth deshalb eine o weit