1940 / 128 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 04 Jun 1940 18:00:01 GMT) scan diff

Versorgung -mit- Vollmilh en haben die Reichsmilchkarten mit dem e“ oder „Reisekarte“ auf dem Stamm- n zu versehen.

Die Kartens Stemyvelaufdruck „Reif abschnitt und den Einzelabschnitte meidung des Mißbrauchs ist sowohl auf d als au auf den Einzelabschnitte druckstempel) beizudrüccken. Fst dieses zu groß, so genügt es, wenn mehrere einen Stempelaufdruck erhalten.

Die auf diese Weise umgestaltete rechtigt troy Fehlens de die Verteiler, die auf diese Karten stellsheine erhalten haben, müs} wertenden) Einzelabschnitte rungsämtern abrechnen. dann für die Belieferung diesen Vorschriften entsprechend gestaltet sind.

Versorgung mit Nährmitteln

Die Nährmittelkarte hat zwar keinen Bestellschein, ist ines Ernährungsamts gültig. Bezirk eines anderen Ernäh- Nur gültig im Bereich des treihung unter ‘Farbdrue{stempel) zu bestätigen.

Zur Ver- em Stammabschnitt Dienstsiegel (Farb- für die Einzelabschnitte Abschnitte zusammen

Reichsmilchkarte be- Milchbezug. Da Milch abgeben, keine Be- t nur zu ent- n und mit den Ernäh- Die Einzelabschnitte dürfen nur berüdcksichtigt werden, wenn sie

s Bestellscheins zum

en sie die (son

aber nur für den Bezirk e folgt daher die Reise in den rungsamts, so ist der Vermerk Ernährungsamts“ zu streiche Beifügung des Dienstsiegels

n und diese

Umzugsregelung Bei einem Umzug, der einen Wechsel der Kleinverteiler orgung des Umziehenden bis zum

mit sich bringt, ist die Vers sgperiode nah den vorstehenden

Beginn der nächsten Zuteilung l j

Bestimmungen über die Reiseregelung sicherzustellen. Dritter Abschnitt:

Versorgung von Personen ohne ständigen Aufenthaltsort

ie Bestimmungen im Ersten Abschnitt des Erlasses

ersorgungsberechtigten nicht durch-

Berufs ihren Aufenthaltsort ständig insbesondere

laïssen sih bei solchen V führen, die infolge ihres Wandergewerbetreibende, sowie Fernlastkraftfahrer usw.).

Aushändigung von Bedarssnachiveisen nur gegen Vorlage der Wanverpersonalkarte

Damit sichergestellt wird, daß Personen ohne ständigen

Aufenthaltsort nicht von verschiedenen Ernährungsamtern

Lebensmittelkarten, Reise- und Gaststätten-

(Kartenstellen) 1D i it erhalten, ordne ih im Einvoer-

marken usw. für dieselbe Ze nehmen mit dem Herrn Reichswirtschaftsminister an, artenstellen) diesen Verbrauchern berechtigenden - Bedarfsnachweise Wanderperfonalkarte aushändigen Sotoeit es sih um die Aushändigung der Bedarfs- nacizweise für Kinder handelt, können die Ernährungsämter in den Fällen, in denen das genaue Lebens- der Wanderpersonalkarte aus dieser nicht Nachweis des Geburtsdatums durch Vor- zescheinigungen verlangen.

ix die Aushändigung der Bedarfsnachweise (Kartenstelle) des jeweiligen Aufent- Dieses hat die Aushändigung in die Au scheine“ der Wanderpersonalkarte (Muster ab- . 1515) unter Be

die Ernährungsämter (K Lobensmittelbezu: nux gegen Vorlage der

(¿¿artenftellen) alier des Fnhabers zu ersehen ist, den lage amtlicher V

Zuständig f ist das Ernährungsamt halisorts. „Erteilte Bezug gedruckt im Reichsgesebbl. 1939 1 S (Farbdru{stempel) einzutragen.

des Dienstsiegels ‘4 folgenden Vermerk

es in die Spalte „Warenart und -menge ebensmittelfkarten für die Zeit vom ausgehändigt.“ möglichst klaren Scheidung der Ei öriter von denen der Ernährungsämter haben le Eintragungen auf der vierten Seite der Wanderpersonalkarte zu beginnen. Das Exrnährungsamt, das die erste Eintragung a Wanderpersonalkarte vornimmt, hat, soweit dies mögli das Ernährungsamt des leßten ständige darüber zu benachrichtigen, daß der betr anderpersonalkarte ist. at sicherzustellen, daß auch von ihm Be- diesen Verbraucher nur auf Grund der Wanderpersonalkarte ausgegeben werden. Die Ernährungsämter (Kartenstellen ohne ständigen Aufenthaltsort, Wanderpersonalkarte sind, an d Karten zuständigen Wirtschaftsämter zu verweisen.

Versorgungsregelung

Dem Fnhaber einer Wanderpersonalkarte sind Bedarfs- nahweise jeweils für eine Zuteilungsperiode wie folgt aus- zuhändigen:

Versorgung mit Brot, Fleisch, Fett, Milch und Nährmitteln

Die Ausgabe der Brot-, Fleisch-, Fett-, Milh- und Nähr- den im Zweiten Abschnitt ge-

zu seven: N is Zur Herbeiführung einer ntragungen der Wirtschafts- ytere ihre

H 0 S 0E 20 D @

n Aufenthaltsorts ende Verbraucher

JFnhaber einer W 8 benachrichtigte

Ernährungsamt h darfsnachweise an

) haben Personen die nicht im Besiy einer ie für die Ausstellung dieser

mittelkarten erfolgt gemäß troffenen Bestimmungen über die Reiseregelung.

Versorgung mit Marmelade, Zucker und Eiern

Für Marmelade und Zuter is ein Berechtigungsschein Damit Versorgungsberechtigte aus wirtschaft- lichen Gründen die Möglichkeit erhalten, die Marmelade und den Zucker in Teilmengen beziehen zu können, trag Berechtigungsscheine für je: zwei Wochen aus ch für. den Eierbezug ist ein Berechtigungs Soweit die Menge der im Zuteilung beziehenden Eier noch nicht aufgerufen ist, ist Woche ein Ei zugrunde zu legen.

Die Berechtigungsscheine Eier sind auf die Dauer der Die von einem Ernährungsamt (Kartenstelle) au Berechtigungsscheine gelten bei gleichzeitig Wanderpersonalkarte au im Bezirk jedes a rungsamts.

auszustellen.

hein aus- itraum zu

ür Marmelade, Zucker und uteilungsperiode abz

nderen Ernäh-

Ausländische Wanderarbeiter

Die Verpflegung ausländischer Landarbeiter ri nah meinen Erlassen vom 21. September 1939 I und 3. April 1940 II C 9-216 —. Soweit es ausländische Wanderarbeiter handelt, dürfen die zum Lebens- berechtigenden Bedarfsnachweise nur gegen Vor- g anderpexrsonalkarte und Eintragun mäß den vorstehenden Bestimmungen ausgehän

in diese ge- - gt werden.

Neichs- und Staatsanzeiger Nr. 128 vom 4. Juni 1940. S. 2

Binnen- und Seeschiffer

Die sür Binnen- und Seeschiffer getroffenen besonderen Regelungen werden durch diese Bestimmungen nicht berührt.

Viextex Abschnitt: Schlußbestimmungen Anrechuung nit verausgabter Lebensmittel

Jn allen Fällen, in denen Lebensmittelkarten mit Be- stellsheinen und bestellscheingebundene Einzelabschnitte in Reise- und Gaststättenmarken umgetaufht werden, ist Vor- sorge zu treffen, daß den Verteilern, die den Bestellschein er- alten haben, die durch den Ausfall der Kunden ersparten

engen bei der Erteilung eines späteren Bezugscheins ange- rechnet werden. Das kann z. B. in der Form geschehen, daß das Ernährungsamt, von dem der Verteiler, der den Bestell- schein entgegengenommen hat, seine Bezugscheine erhält, durch eine Mitteilung nah anliegendem Muster *) unterrichtet wird. Die Mitteilungsformulare werden zweckmäßigerweise bogenweise hergestellt, so daß die jeweils benötigten Formu- lare als Streifen abgetrennt werden können.

Jukrafttreten

Die Erlaßregelung tritt am 1. Juli 1940 in Kraft. Die Bestimmungen unter D T und D VI meines t vom 20. September 1939 II C 1-769 —, betreffend Durchfüh- rung des Kartensystems für Lebensmittel, treten an diesem

Tage außer Kraft.

*) Hier niht abgedruckt. Berlin, den 24. Mai 1940. Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft. J. A.: Dr. Moriß. Geschäftszeichen: II C/1-1770.

Bekanntmachung

über die Errichtung von Reichskreditkassen in den beseßten Gebieten.

Vom 83. Juni 1940.

Nach § 1 Abs. 2 der Verordnung über die Errichtung und den G von Reichskreditlassen in den beseßten Gebieten vom 15. Mai 1940 A 1E. (0) werden am 3. Juni 1940 Reichskreditkassen in Brüssel, Lüttich und Namur eröffnet.

Die Reichskreditkassen werden dur thren Bora ge- richtlih und außergerichtlich vertreten. Erklärungen des Vor- standes einer Reichskreditkasse M verbindlih, wenn sie ate jg 98 des Geschäftskreises dieser Reichskreditkasse von zwei Vorstandsmitgliedern oder ihren Vertretern abgegeben

werden. i Die Namen der Vorstandsmitglieder werden durch Aus-

hänge in den Geschäftsräumen der Kassen bekanntgemacht. Berlin, den 8. Funi 1940. :

Hauptverwaltung der Reichskreditkassen. Scholz. Wilgz.

m ———

Verordnung lber die Aufhebung der Verordnung über die Sperrung der Pötenißer Wiek bei Travemünde für Schifsahrt und Fischerei.

Es wird folgendes bestimmtt

Die Verordnung über die Sperrung der E E Wiek bei Travemünde für Schiffahrt und Fischerei des L Hamburg vom 25.- Juli 1940 (Deutscher Reich8anzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nx. 169 vom 25. Juli 1939) wird mit ge Wirkung aufgehoben, da sie dur den Erlaß der Polizeiverordnung für die Trave, die Pôtenißer Wiek und den Dassower See dur den Oberpräsidenten, Wasserstraßen- direktion, in Kiel vom 1. April 1940 (Amtsblatt der Regie- rung zu Schleswig vom 13. April 1940 Stück 15 unter Nr. 179) gegenstandslos geworden ist.

Hamburg, den 1. Funi 1940. Luftgaukommando XI, Gr. V. (Luftamt).

e ——

Anordnung Nr. 28 : der Reichsstelle sür industrielle Fettversorgung que Aus führung der Zweiten Anordnung des Reichskommissars für

ie Preisbildung zur Regelung der Preise für Seifen und Waschmittel dom Ó Dezember 1939 eus er Reichs- und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 291 vom 12. 12, 1939).

Vom 3. Juni 1940.

Auf Grund des § 14 der Verordnun über die Ver- brauchsregelung für Seifenerzeugnisse und aschmittel aller Art vom 23. September 1939 (Reichsgesegbl. 1 S. 1873), des

3 der Zweiten Anordnung des Reichskommissars für die Preisbilding zur Regelung der Preise für Seifen und Wasch- mittel vom 9. Dezember 1939 (Deutscher Reichs- und Preu-

ischer Staatsanzeiger Nr. 291 vom 12. 12. 1939) un des

1 der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 18. August 1939 (Reichsgeseybl. 1 S. 1430) wixd mit pu timmung des Reichswirtschaftsministers und des Reichs- ommissars für die Preisbildung angeordnet:

: §1 ie in 8 1 der Zweiten Anordnung des Reichskommissars für die 8 abildura zur Regelung der Preise für ai und Waschmittel vom 9. Dezember 1939 bezeichneten losen Seifenpulver und losen Wäschereiseifenshuppen dürfen nur n Wiederverkäufer, gewerbliche Verbraucher und Behör-

en geliefert werden, e 89

9 Wiederverkäufer im Sinne der Zweiten Anordnung es eise für Eise für die Preisbildung zur Regelung

d

der Preise für Seifen und Waschmittel vom 9, Dezember 1939 sind alle Hl Bn gn, die loses e pulver und lose äschereiseifenshuppen an gewerbliche Ver- braucher oder Behörden abseßen.

uftamts

83 i (1) Gewerblihe Verbraucher im Sinne des § 1 sind, soweit sie nicht unter § 4 fallen, folgende Unternehmungent Wäschereibetriebe, i Krankenanstalten,

Betriebe des und * Beherbergungs- gewerbes, verarbeitende Betriebe. (2) Andere Betriebe, die nah § 5 der Verordnung über die Verbrauchsregelung für SétsenerzSn und Wasch- mittel aller Art vom 23. September 1939 Bezugsscheine für Seisenerzeugnisse und Waschmittel durch die zuständigen Wirtschaftsämter ausgestellt erhalten, sind keine gewerblichen Verbraucher im Sinne des § 1 dieser Anordnung.

8 4 Die in § 3 Abs, 1 und 2 genannten Betriebe, mit Aus- nahme der Wäschereibetriebe, können als Großverbraucher gemäß § 18 der Anordnung vom 9. Dezember 1939 behandelt werden, wenn sie auf einmal Ware mit einem Verbraucher- preis von insgesamt mindestens 500,— LAM abnehmen.

S5

(1) Behörden im Sinne der Zweiten Anordnung des Reichskommissars für die Preisbildung zur Regelung der Preise für Seifen und Waschmittel vom 9. Dezember 1939 und im Sinne" dieser Anordnung sind alle Einrichtungen des Reichs, der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände, soweit sie in deren Haushalten geführt werden, sowie die A Reichsbahn und alle Körperschaften des öffentlichen echts. (2) Einrichtungen des Reichs und der Länder sind in8s besondere die Dienststellen der Wehrmacht, des Reichss- arbeitsdienstes, der Reichspost sowie der allgemeinen Ver-

waltung des Reiches und der Länder.

86 Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen dieser An- ordnung werden bestraft nah den Vorschriften der Verord- nung über den Warenverkehr in der Fassung vom 18. August 1939 (Reichsgeseßbl. T S. 1430).

S7 Diese Anordnung tritt am 7. Tage nach ihrer Vers öffentlihung in Kraft. Berlin, den 3. Juni 1940. Der Reichsbeauftragte für industrielle Fettversorgung. Rietdorf. -

Gaststätten-

Anordnung Nr. 29 A

der Reichsstelle s Mineralöl. Einführung der Anordnung Nr. 29 betr. Lagerung von Schmierölen und anderen Produkten beim Verbraucher - in den eingegliederten Ostgebieten.

Vom 4. Juni 1940.

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 18. August 1939 (Reichsgesebbl. I S. 1430)

auf dem Gebiete des Warenverkehrs in den eingegliederten Ostgebieten vom 14. Dezember 1939 (Reich8geseßbl. T S. 24183) in Verbindung mit der Bekanntmachung über die Reichsstellen ur Ueberwachung und Regelung des Warenverkehrs vom 8. August 1939 (Deutscher Reichs- und Preußischer Staats8- anzeiger Nr. 192 vom 21. August 1939) wird mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers angeordnet:

8 1. Die Vorschriften der Anordnung Nr. 29 vom 2. Oktober 1939 (Deutscher Reihs- und Preußischer Staatsanzeiger

derten Ostgebieten. 8 2. i Diese Anordnung tritt am 8. Funi 1940 in Kraft. Berlin, den 4. Funi 1940.

* Der Reichsbeauftragte für Mineralöl. Raab,

Gm ————

Bekanntmachung. Unsere Bekanntmachun

über die ab 1. Juni 1940 gültigen Preise des Niedersächsishen Kohlen-Syndikates

der Preis von 21,50 N.A je Tonne ab Werk gilt.

Aktiengesellshaft Reichskohlenverband. Dr. Lin t l. Teßmar. Bekanntmachung. Die am 8. Zuni 1940 ausgegebene Nummer Reichsgeseßblatts, Teil T, enthält: Gesey zux Aenderung der Reihhsärzteordnung.

Ae O ann, Vom 830.

borschriften sowie der auf dem Gebiete der Spinnstoff- Un!

e in den Gebieten von Eupen,

iche Ausft om 831, Mai 1940.

oresnet.

unser Postscheckonto: Berlin 96 200. Berlin NW 40, den 4. Funi 1940. Reichsverlag8amt. Dr. Hubri c.

Preußen.

Professor für Archäologie Dr. Andreas R u m p

und Volksbildung hat diese Wahl bestätigt.

P Den Wiederverkäufern ist es untersagt, die in Abs. 1 bezeichneten Seifenerzeugnisse in Packungen für private Ver- brauchex abzupacken und an diese abzugeben.

E E

E T 2 O ite U B R e E A is S R

und der Verordnung über die Eitführung von Vorschriften

nicht vorhanden ift. Nr. 231 vom 83. Oktober 1939) gelten auch in den eingeglies

im Deutschen Reich8anzeiger und Preußischen Staatsanzeiger Nr. 126 vom 1. Juni 1940

wird dahin ergänzt, daß für Bet nue IV, 10—18 mm,

96 des

Vom 0. Mat

Zweite Vevrordnung zur Ergaugung der Einsay-Familien- ai 1940. A

erordnung über die O der Verbrau ree e

dex

lle- und Häutewirtschast ergangenen Bestimmungen über össent- d A Gai s Malmedy und

Umfang: % Bogen. Verkaufspreis: 0,15 N, Postversen- dungs eben; 0,08. RA für ein Stückd bei Voreinsendung auf

zum korre-

spondierenden Mitglied ihrer philosophi\ -historishen Klasse

Die für Ard Akademie der aalen hat den gewählt. Der Herr Reichsminister für Wissenschaft, Erziehung

Erfte Beilage

zum Deutschen ReichSanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

Ir. 128

Verlin; Di

enstag, den 4. Funi

3. Ausgebote.

[11364]

Betreffs der E Dun der Anleiheablösungsshuld des Deutschen Reiches von 1925 Nr. 550 048 über 12,50 R A sowie des Auslosungsscheins dieser Anletheshuld Gr. 19 Nr. 10 043 über 12,50 K.AM ist die POLUp e iperee gemäß § 1019 Z.-P.-O. erlassen wor- den. 455. F. 79, 40.

Verlin, den 1. Juni 1940.

Das Amtsgericht Berlin.

[11361] Aufgebot.

Die Frau Johanna Müller Res sou in Alikendorf hat das Auf- ebot es Hypothekenbriefes von 800 A (Alikendorxf Band IV Blatt 220), eingetragen für Witwe Emma Wischeropp geb. Dunker in Alikendorf, der verlorengegangen ist, beantragt. Der Fnhäber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf Dienstag, den 8. Januar 1941, vormittags 11 Uhr, vor dem unter- zeichneten Gericht, Zimmer Nr. 13, an- beraumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Ballenstedt, den 27. Mai 1940.

Das Amtsgericht.

[11360] Beschluß.

5 V 1/39. Am 2. Dezember 1939 ist in Angerburg die Buchhalterin Anna Podlewski oder Bedlewski, geboren am 12. Dezember 1896 in Angerburg, Mutter: die unverehelihte Arbeiterin Wilhelmine Bedlewski aùus- Angerburg, verstorben. Da ein Erbe des Nah- lasses bisher nicht ermittelt ist, werden diejenigen, welhen Erbrechte an dem Nachlaß zustehen, aufgefordert, diese Rechte- bis zum 15. Juli 1940 bei dem unterzeichneten Gericht zu Anmel- dung zu bringen, widrigensalls die Fest- stellung erfolgen wird, daß ein anderer Erbe als derx Preußishe Staat nicht vorhanden ist. Der reine Nachlaß be- trägt ungefähr 600 NA. :

Angerburg, den 25. Mai 1940.

Das Amtsgericht. Wronka, Amtsgerichtsrat.

[11367] Beschluß.

9 VI. 32/39, Am 6. Juli 1939 ist in Waldenburg die verwitwete Auguste Pauline Kolassa, geborene Neumann, Ehefrau des verstorbenen Berginvaliden Kaxl Kolassa, zuleßt wohnhast in Got- tesberg (Schlesien), verstorben. Da ein Erbe des Nachlasses bisher nicht exmittelt ist, werden diejenigen, welhe Erbrechte an dem Nachlaß zustehen, aufgefordert, diese Rechte bis zum 20. Juli 1940 bei dem unterzeichneten Gericht zur Ame g zu bringen, widrigenfalls die Feststellung erfolgen wird, daß ein anderer Erbe als der Preußishe Staat 1 Der reine Nah- laß beträgt ungefähr A 500,—,

Gottesberg, den 23. Mai 1940.

Das Am3kts3gericht.

[11371] Oeffentliche Aufforderung.

Der Kossät Fohann Gottlob Böhm, eingetragen als Eigentümer im Grund- buch von Malsow Band 2 Blatt Nr. 69, ist am 16. August 1867 zu Tauerzig verstorben. Personen, die Erbrêchte nah dem Evblasser in Anspruch nehmen, werden aufgefordert, eene in dem auf den 1. August 1940, 10 Uhr, vor dem unterzeihneten Gericht, Zimmer 16, anbexaumten Termin ihre Erbrechte anzumelden, widrigenfalls der Aus\{chluß der Rechte erfolgen wird.

Zielenzig, den 25. Mai 1940,

Das Amtsgericht.

[11368] Aus\chlußurteil. i

Durch Auss\{lußurteil vom 27. Mai 1940 wurden von den am 20, August 1939 in Antwevrpen vom den Vertre- tern deë Hamburg-Südamevikanischen Damp (N fa grts Ae ellschaft für deren Dampfer „La Plata“ nah Buenos Aires an Order ausgestellten drei Kon- nossementsexemplaren über 185 Kolli Hierro redendo 176025 kg, ‘96 KRolli Hierro redendo 94 200 kg = 281 RKolli = 270225 kg, zwei Exemplare für

Amtsgericht Hamburg. Abteilung 54.

[11369] " Aus\chlußurteil. -

Durch ‘Aus\chlußurteil vom 27. Mai 1940 wurden die beiden am 19.- August 1939 in Bremen von der Agentur Dey Deutschen Levante Linie G. m. b. H. ausgestellten Konnossementsexemplare Nr. 8 für M/S „Belgrad“ nach Tel Aviv an Order über ÞP. G, 5737194 2 Kisten, 577781/1 1 Kiste Gummis- latten = 758 kg, für kraftlos erklärt,

mtsgericht Hamburg. Abteilung 54.

[11365] Fn der in Beuthen a) dex Stadt-

* kraftlos erklärt.

\sparkasse in Beuthen, O. S., þÞ) der Dia Viktoria Nendchen in Andreas- hütte, Kr. Gr. Sts c) des Ober- Ingenieurs Johann Spaniol in Bres- lau, Tiergartenstraße 46, sind solgende Urkunden für kraftlos erklärt ‘worden:

der Stadtspar

n uns

Zu a und. b ges Sparkassenbücher asse Beuthen, O. S., zu a Nr. 10 559 über 1735,02 K.Æ, lautend auf Anna Respa, Witwe, Königshütte, zu b Nx. 70 407 über 1011,12‘ NA, lau- tend auf die Antragstellerin, zu e der Hypothekenbrief Grundbuch von Beuthen Blatt 1147 in Abteilung 111 unter Nr. 1 eingetragene Loe von 15 000 NAÆ. outhen, O. S., 29, Mai 1940. Amtsgericht.

[11366] : Durh Ausscchlußurteil vom 29. 5. 1940 ist auf Antrag des Kath. Pfarr- amts St. Michael in Bochum-Dahl- hausen der verlorengegangene Hinter- legungsschein über Schuldverschreibun- en und- Auslosungsscheine bei der tädt. Sparkasse in Bochum Nr. H. 1. S. 262 für kraftlos exklärt. Bochum, den 29. Mai 1940. Das Amtsgericht.

4. Vefsentliche Zustellungen.

[11374] Oeffentliche Zustellung. rau Emma Pauline Neitsh geb. Fröhlih in Zittau, Königsplag 18, DLOse bevollmächtigter: Rechtsanwalt x. Beckex in Zittau, klagt gegen den Arbeiter Emil Richard Neitsch, zuleßt in Zittau, Stephanstraße 2 wohnhaft, eyt unbekannten Aufenthalts, mit dem ntrage auf Scheidung der Ehe aus § 49 des Ehegeseßes vom 6. 7, 1938. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlihen Verhandlung des Rechts- streis vor die 5. Zivilkammer des Land- gerihts Baußen auf den 6. August 1940, 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei B Gericht zu-

elassenen Rechtsanwalt als Prozeß- | las

evollmächtiaten vertreten zu lassen. Vaußten, den 31. Mai 1940. Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

[11378] Ladung. Die Ehefrau Luise Marie Möller geb.

Möller, Lindau, Anheggerstraße 15, klagt.

gegen thren Ehemann, den Kaufmann Detlef Möller, unbekannten Aufent- halts, auf Ehescheidung. Verhandlungs- termin: 30, August 1940, 94 Uhr, vor dem Landgericht Hamburg, Zivil- kammer 9 b.

Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

[11379] Oeffentliche Zustellung. Die verehelihte Koh Dora Löwe geb. Brettschneider in Krummhübel im Rie-

sengebirge, im Tannicht Nu. 203, Pro-

zeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Nohr in Hirschberg im Riesengebirge klagt gegen ihren. Ehemann, den Ko! Karl Löwe, zuleßt in Krummhübel im Riesengebirge, im Tannicht Nr. 203, wohnhaft, jeßt unbekannten Aufent- halts, wegen Ehescheidung mit dem An- trage, 1. die Ehe der Parteien zu \chei- den und den Beklagten für den \{huldi- gen Teil zu exklären, 2. dem Beklagten die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlihen Verhandlung des Rechts- streits vor die 3. Zivilkammer des Land- gerichts in Girfyera im Riesengebirge, Wilhelmstraße Nr. 56, T. Stock, Zimmer Nr. 27, auf den 6. August 1949, 914 Uhr, mit der Aufforderung, sih durch einen bei diesem Gericht zuge- lassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll- mächtigten vertreten zu lassen.

Hirschberg im Niesengebirge, den 31, Mai 1940;

Dex Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Landgerichts.

[11386] Oeffentliche Zustellung. 4 R 37/40. Dex Kraftfahrer Kurt

Färber in Neunkirchen, Saar, Welles- |. weiler Straße Nr. 69, Progeßbevoll-

mächtigte: Rehtsanwälte Dr. "Diey und Pfeiffer in Neunkirchen, Saar, klagt gegen seine Ehefrau Léa Färber, geb.

abbé, Lüttich, Belgien, Ruezerimaus 78

bei Labbés, jeyt unbekannten Aufent- halts, mit dem Antrage, das Landgericht volle die am 12, Standesamt in Lüttich

der Parteien wegen Alleinverschuldens der Beklagten scheiden. und Kosten des Rechtsstreits auferlegen. Der Kläger ladet die Beklagte zux münd-

lihen Verhandlung des Rechtsstreits

vor die V ea C des Landgerichts Saatbr es Zt. in Kaiserslautern, auf den 29. gust 1940, 11 Uhr, im Anätsgeriht Neunkirchen, Saal 13, mit “dex Aufforderung, sih duxch einen bei diesem Gericht zuge- lassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll- mächtigten vertreten zu lassen. Kaiserslautern, den 29. Mai 1940. Landgericht Saarbrülen.

[11880] Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau Franz Josef Tiaécg Barbara geb. Wörsdörfer in Koblenz- Horchheim, Eyss\tr. 17, P evoll- mächtigte: Rechtsanwälte üller u. Weis in Koblenz-Ehrenbreitstein, klagt

betreffend die im

2, 1936 vor dem eshlossene Ehe

ihr die

Saar,

T

Goerg, jeßt unbekannten Aufenthalts, früher in Koblenz-Horchheim, Eysstr. 17, wegen: Ehescheidung. Die Klägerin ladet den Ee zur mündlichen Verhand- lung des Rechtsstreits von die 1. Zivil- kammer des Landgerichts in -Koblenz, Gerichts\traße 10, I. Stockwerk, Zimmer Nr. 134, auf den 8, August 1940, 9,30 Uhr, mit der Aufforderung, sih durch einen bei diesem Gericht zuge- lassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll- mächtigten vertreten zu lassen. 1 R 104/40 —. j rg oveg Mino e Mai go i: ie Geschä : | h it Ae,

[11381] 4jéhließlih de Oeffentliche rbeiter . . „1d Ladung. Es klagen ger Werfzeugäng: 1, Anna geb. Bloos in‘eshäfisausshgrtin Fsrael Reichenbach, 2. Belitättfeb. Bahmann in Köln ‘/. Fosef Whiting. E Sidi: lungstermin zu 1 vor der 6. Hivil- kammer am 30. 7. 1940, 10 Uhr, Saal 251, 2 vor der 9. Zivilkammer am 25. 7. 1940, 12 Uhr, Saal 280. Landgericht Köln, den 31. Mai 1940.

[11385] Oeffentliche Zustellung.

Die Metallarbeiterin Elisabeth Labe eb, Scharshmidt in. Lindow (Mark), Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Schwabe În Neuruppin, klagt gegen den Arbeiter Alfred Labe, j: E11 England (näherer Aufenthalt unbe- kannt), früher in Lindow wohnhast, n Uns aus § 49 Ehegesetes und Schuldigerklärung des Beklagten. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhändlung des Rechts- streits vor die 3. Zivilkammer des Land- gerihts in Neuruppin auf den6. Sep- tember 1940, 914 Uhr, mit der Auf- forderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten gzu assen.

euruppin, den 28, Mai 1940.

Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

[11387] Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau Gertrud Daberkow in Kiel, Kirchhofsallee 20, Prozeßbevoll- mächtigter: Rechtsanwalt Hellenschmidt in Stargard (Pomm.),.klagt gegen ihren Ehemann, den Schauspieler Friy Das berkow, früher in Walsleben, Krs. Naugard, z. Zt. unbekannten Aufent- halts, mit dem Antrag auf Eheschei- dung. Die Klägerin ladet den Beklagten ux mündlihen Verhandlun des

echts\treits vor die 11, Zivilkammer des Landgerichts in Stargard (Pomm.), Adolf-Hitler-Play, I. Stockwerk, Zim- mer Nr. 105, auf den 26. Juli 1940, 91/2 Uhr, mit der Aufforderung, sich duxch einen bei diesem Gecicht zuge- lassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll- mächtigten vertreten zu lassen.

Stargard (Pomm.), den 25. 5. 1940,

Die Geschäftsstelle des Landgerichts,

[11372] Oeffentliche Zustellung.

5 C 92/40. Die minderjährigen Kin- der: 1. Johannes Weizenhöser, geb. 3, 7, 1927, 2. Walter Mee ddie geb, 1. 1. 1931, 3, Arthux Weizenhöser, geb. 23. 8. 1932, 4, Melitta S er,

eb, 21, 5. 1934, vertreten durch die

Mutter Maria Weizenhöfer geb. Schmitt. in Pforzheim, “‘Holzgarten- straße 27, rozeßbevollmächtigter:

Rechtsanwalt Maaß, Bad Kreuznach, klagt gegen den Schausteller Leopold Weigzenhöfer unbekannten Aufent- halts, früher in Bad Kreuznah, Wohn- wagen auf der Pfingstwiese wegen Unterhalts mit dem Antrage auf Zah- lung einex Unterhaltsrente von monat-

h 17, auf den Va Kreuznach, den 18. Mai 1940. Der Urkundsbèeamte der Geschäftsstelle.

d Juli Zimmer

[11373] Oeffentliche Zustellung.

5 C 91/40. Die Maria Weizenhöfer eb. Schmitt in Borden Holzgarten- fa e Proze Rechtsanwalt

Apot Weizenhöfer, Aufenthalts, früher in Bad Kreuznach,

Unterhaltsanspxuch mit dem Antrage auf kostenpflichtige Verurteilung - des Beklagten zur Zahlung von 850,— NA aus rückständigen Unterhaltsbeträgen

auf die Mutter übergegangen ist. Zur mündlichen Verhandlungen des Rechts- streits wird der gericht in- Bad Kreuznach, Le 17, oil den 19. Juli 1940, 9,30 Uhr, geladen.

Vad Kreuznach, den 18. Mai 1940.

[11377] Oeffentliche Zustellung.

2/6 Gen. 1T 3/104. Die Mde ahntos Erika Schulte in Frankfurt a. M., ver- treten durh ihren Pfleger Rehtsanwalt Dr. Wicher in Frankfurt a. M. klagt

gegen den Hilfsarbeiter Franz Josef

lich je 10,— A. Zur mündlichen Ver- 3 No des Rechtsstreits wird der | S vor das Amtsgeriht in Bad | 4 uli 1940, 9,50 Uhr, geladen. ' 5

bevollmächtigter: Praetorius in Bad Kreuznach klagt gegen den Schausteller ; unbekannten

Wohnwagen auf der Pfingstwiese, wegen

für 4 Kinder seit dem 1. 10, 1938, der !

eklagte vor das Amts§-

Dex Uxkundsbeamte der Geschäftsstelle.

gegen den Kaufmann Fulius Wilhelm j

Schulte, früher in Frankfurt a. M., Vogelsbergstraße 27, mit dem Antrage lesigustellen, daß der-Beklagte nicht der

ater der Klägerin ist 2/2 R 34/40. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlihen Verhandlung des Rechts- streits vor die 2. Zivilkammer des Land- gerichts in Frankfurt a. M. auf den 13. August 194 , 9!/¿4 Uhr, mit der Aufforderung, sich duxch einen bei diesem Geriht zugelassenen Rechts- anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver- treten zu lassen.

Frankfurt a. M., den 17. Mai 1940, Die GRANAIE E Landgerichts.

[11384] Oeffentliche Zustellung.

Haberl, Fngrid, geb. 22. 10. 1938, unehel. der Ottilie Haberl in Neu- ötting, Klägerin, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Spengruber in München, klagt gegen Müller, Phillipp, Bau- führer, zur Zeit unbekannten Aufént- halts, Beklagter, nicht vertreten, wegen Vaterschaft mit dem Antrage, zu er- kennen: I. Es wird festgestellt, daß die Klägerin vom Beklagten abstammt. IT, Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. II1. Das Ur- teil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin ladet den Beklagten zur münd- lichen Verhandlung des Rechtsstreites vor die 2. Zivilkammer des Landgerichts München Il auf Dienstag, deu 30, Juli 1940, vormittags 9 Uhr, S.-S. 453/1, mit der Aufforderung, einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtig- ten zu bestellen. Zum Zwecke der össent- lihen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekanntgemacht.

München, den 31. Mai 1940. ° Geschäftsstelle

des Landgerichts München TI.

[1138] Bekanntmachung.

Meine Bekanntmachung vom 9. April 1940 in Nr. 89 des Deutschen Reichs3- und Preußischen Staatsanzeigers vom 16.- April 1940 wird hiermit dahin- gehend berichtigt, daß es unter 2. heißen muß: 2. Bajohren Band Il, Blatt 23, Eigentümer: Frau Charlotte Burstein, geb. Dimant in Bajohren, und die Erben nah Chaßkel Burstein.

Gumbinnen, den 29. Mai 1940.

* Der Negierungspräsident. Jn Vertretung: E ichhart.

1940

[11390]

Oeffentliche Bekanntmachung. „Auf Grund des § 6 dec Verordnung über den as des jüdishen Ver- mögens vom 83, Dezember 1938 (RGBl. S, 1709) ee ih der Jüdin Regina Sava Buchwälver, früher in Schön- brunn, jegt ur.bekannten Aufenthalts, auf, das ihr gehörige Grundstück Einl. 2 351 des Grundbuches von Schönfeld

r. Wagstadt, bis zum 25. Juli 1940 zum Breise von 1435— M pfand- und lastenfrei an die Gemeinde Schönfeld zu verkaufen. Sollte mir innerhalb der- geseßten Frist ein der- artiger Kaufvertvag nicht zur Genehmi- gung vorgelegt werden, 0 werde ih einen Verkaufstreuhänder bestellen. Auf die nah § 19 der Verordnung gegebene Beschwerdefrist wird verwiesen.

Reichenberg, n 31, Mai 1940.

S.)

Der Neichsftatthalter im Sudeten- gau als Obere Siedlungsbehörde. Im Austrage: (Unterschrift)

[11391] :

Jh gebe dem Fuden Leopold Fsrael Hirsch, derzeit unbekannten Ausent- haltes, auf Grund der Verordnung über den Einsaß des jüdischen Vermögens vom 3, 12. 1988, RGBl. T S. 1709 (GBL,. f. d. L, Oe. Nr. 633/38) auf, die Tabor-Garage, Wien, 2,, Am Tabor Nr. 16, bis zum 15. 6. 1940 zu ver- außern. Eine Verlängerung der Frist wird nicht bewilligt.

Wien, den 16, Mai 1940. Staatliche Verwaltung des Neichs- gaues Wien Abieilung Ill (Abwick- lungsftelle der Vermögen8verfehr8-

J. Ar Bi ch l.

[11375] Oeffentliche Zustellung. __Der Fabrikbesißer Christoph Fischer in Asch, Sudetengau, klagt gegen den Salomon FJsrael Gadol in Pedró F. Berro 1274, Uruguay, Montevideo, aus Bürgschaft, auf Zahlung eines Teil- betrages von 1500 |A. Zur münd- lihen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Charlottenburg, Amtsgerichtsplaß, auf den 26. Juli 1940, 10 Uhr, Zimmer 118, geladen. Charlottenburg, den 21. Mai 1940, Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

[11389].

Oeffentliche Vekanntmachung.

Auf Grund des § 6 der Verordnung über den Einsaß des jüdischen Vermögens vom 3. Dezember 1938 (RGesBl. S. 1709) gebe ich hierdurch den in der nachstehenden Zusammenstellung näher bezeichneten Juden, deren derzeitiger Aufenthaltsort nicht bekannt ist, auf, die in den Sp. 5—T7 der Nachweisung näher bezeichneten Grundstücke zu den in Sp. 8 angegebenen Kaufpreisen an die in Sp. 9 genannten Käufer oder andere, im Bedarfsfalle von der Siedlungsbehörde zu bestimmende Ersaßkäufer pfand- und lastenfrei bis zum 15. Fuli 1940 zu verkaufen.

Sollten der Oberen Siedlungsbehörde (Reichsstatthalter im Sudetengau) bis zu dem genannten Tage derartige Kaufverträge niht zur Genehmigung vorgelegt tvorden sein, so werden Verkaufstreuhänder bestellt werden.

Gegen diese Anordnung ist nach den §§ 19 und 20 der Verordnung vom 3. De- zember 1938 die Beschwerde gegeben. Diese is schriftlih bei mir einzulegen und

zu begründen.

Zusammenstellung : 1 2 3 4 5 6 7 8 9 Grund- Lf. 5 Par- i Kauf- Nr Name Ort | Kreis z in 9: zellen R preis | Käufer . E. 3. N Nr. tin na R 1, | Karl Fsrael |Poder-iPoder-|172 sämtliche | 0,13,07| 3 690|Deutsche : Alba Sara sam | sam Ansied- Hermann lungs- | gefsell- ; ' schaft 2. | Alba Sara Poder-|Poder-j968 sämtliche | 0,58,731 255 »

ermann Elsa Sara Löbl

: sam . | Wilhelm Jsrael Löbl

sam sam | sam

sam | sam

sam

T Hugo J\rael

Poder-¡Poder-/1910, 1951 |sämtliche Poder-|Poder-/2113, 1022|sämtliche

Poder-|Poder-{11, 62,189, [sämtliche |27,86,01

0,83,33) 434| ,

2,39,50| 1010|

Benjamin Jsrael ¡Poder-|Poder-|1445 sämtliche | 0,16,29 53 i Mühlstein sam | sam 6, | Alice Sara Poder-|Poder-/2066 sämtliche | 1,92,67 Mühlstein sam | sam 1568 ,„ Rudig |Poder-]1513 1,01,35

ühlstein sam | sam | 522 Rudig | 11619 sämtliche | 0,67,58] 32135] ,„ Lubau| [33 sämtliche | 2,21,62 Ledau „» 1233 sämtliche | 5,06,14 8, | Walter Jsrael Poder-|Poder-/981 sämtliche | 1,00,40| 520] y . Mühlstein sam | sam 9, | Arthur Fsrael Poder-|Poder-|157, 536 [sämtliche | 5,53,53| 5 560 Ä Schil sam | sam 10, | Karl Fsrael und |Poder-|Poder-/1980 sämtliche | 0,60,86) 400 Ä Julie Sara sam | sam Zentner i 11. | Karl Fsrael Poder-¡Poder-163 sämtliche | 5,96,90 Zentner sam | sam | i Rudig g 620 sämtliche | 3,00,70| 5 780} L am ; 12, | Marianne Sara |[Rudig |Poder-/2225 sämtliche | 1,21,88]| §00] y Löbl sam ; | 13, | Else Sara Lubau |Poder-1293 sämtliche 047,40) 360 ü Ullmann sam

Reichenberg, den 30. Mai 1940.

(L. S.)

Der Reichsstatthalter im Sudetengau als Dbere Siedlungsbehörde.

Jm Austrage: (Unterschrift.)