1940 / 129 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 05 Jun 1940 18:00:01 GMT) scan diff

edB a tk: Sea 2 E a

E A M25 e, L

S

I r I Ea t A

A P

Neichs- und Staatsauzeiger Nr. 129 vom 5. Juni 1940. S.2

_ Shiffseigner eines oder mehrerer Motor- oder j N H S die das Leinenbootgewerbe betreiben (Festmacherboote). j Gu Tg des Wohnsißes entscheidet der leßte Pohnsiy im Fnlande. j E E Ba Schiffen, die für die Befahrung des Ober- länder Kanals bestimmt sind, sind Mitglieder des Schiffer- betriebsverbandes für die ostdeutshen Wasserstraßen, auch wenn sie am Elbingfluß oder Kraffohlkanal ansässig sind. Uebt ein Schiffer sein Gewerbe überwiegend in. einem anderen Stromgebiet als demjenigen seines Wohnsißes aus, so kann ex in die Mitgliedschaft des Schifferbetriebsverbandes des anderen Stromgebietes übergesührt werden. Zweifelsfälle und Fälle von doppelter Mitgliedschaft entscheiden die be- teiligten Aufsihtsbehörden gemeinsam. i h Hat ein Schiff mehrere Eigentümer, so ist dem Verband gegenüber ein L Er Rg Aera S zu bezeichnen. Die Bezeichnung joll endguttig jem. i : Fweifelsfäll über die Mitgliedschaft entscheidet die Auf- sichtsbehörde endgültig.

Un

3 Der Verband untersteht der Aufsicht des Reiches. Auf- sihtsbehörde is der Reichsstatthalter Wassserstraßendirek- tion in Danzig-Westpreußen.

8 4 Die Aufsichtsbehörde beruft den Verbandsleiter und be- ruft ihn abz; dieser beruft seinen Stellvertreter im Einver- nehmen mit der Aufsichtsbehörde und beruft ihn ebenso ab. Die regelmäßige Amtsdauer des Verbandsleiters und seines Stellvertreters beträgt drei Fahre; Wiederberufungen sind

zulässig. S 5

Mitgliedsbeiträge, sonstige Beiträge zur Unterhaltung der Einrichtungen des Verbandes, Umlagen und Ordnungs- strafen werden auf Antrag des Verbandsleiters nah den Vor- schriften über die Beitreibung öffentliher Abgaben ein-

gezogen. 86

Der Verbaudsleiter wird ermächtigt, die Höhe der Ent- gelte (Beförderungspreise, Anteilfrachten, Schlepplöhne, Mieten, Maklerentgelte) seinen - Mitgliedern vorzuschreiben, soweit dies nicht dur einen Frachtenaus\{huß geschehen ist.

Der Verbandsleitex wird ermächtigt, die Verteilung des Fracht- und Lagergutes und de Schleppgelegenheiten unter seinen Mitgliedern zu regeln. E i s

Dex Verbandsleiter wird ermächtigt, bindende Anord- nungen für die Beladung, Entladung und Bewegung der Fahrzeuge dex Mitglieder zu treffen und die Durchführung seiner Anorduungen nötigenfalls auf Kosten des Mitgliedes selbst zu bewirken odex bewirken zu lassen.

Maßnahmen nah Abs. 1, der Erlaß von Meldestellen- anordnungen, der Abshluß von Abkommen mit anderen Schiffahrttreibenden oder deren Verbänden jowie sonstige all- gemeine Regelungen unterliegen der Bestätigung Der Auf- sichtsbehörde. Das gleiche gilt für die Aenderung oder Auf- hebung solcher Maßnahmen.

S 7

Der Verbandsleitex kann in den in der Satzung vor- gesehenen Fällen Ordnungsstrafen bis zu 3000 NAM ver- hängen.

88

Den Mitgliedern des Verbandes steht gegen Anord- nungen des Verbandsleiters die Beschwerde zu, die binnen eines Monats bei der Aufsichtsbehörde anzubringen ist. Die Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung. Die Aufsichts- behörde entscheidet endgültig. :

Die Beschwerde is nicht gegeben gegen Maßnahmen, die der Verbandsleiter mit Bestätigung der Aufsichtsbehörde ge- troffen hat.

89

Der Verband kann nur durh den Reichsverkehrsminister

aufgelöst werden. 8 10

Die Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft.

Berlin, den 24. Mai 1940.

Dex Reichsvexkehxsminister. J. V.: Kleinmaun.

Saghzung für den Schiffahrtbetriebsverband sür die Weichsel.

81 Der Schiffahrtbetriebsverband für die Weichsel hat seinen Siy in Danzig. Er ist eine Körperschaft des öffent- lichen Rehtes und untersteht der Aufsicht des Reichsstatt- halters Wasserstraßendirektion in Danzig-Westpreußen.

82 Gliederung des Verbandes,

Das Verbandsgebiet kann in örtlihe Bezirke aufgeteilt werden, deren Zahl und Grenzen die Aufsichtsbehörde nah Anhörung des Verbandsleiters bestimmt,

83 Ausgaben des Verbandes,

Der Verband hat die ihm in der Durchführung der Ge- ehgebung für die Bekämpfung der Notlage der Binnenschiff- eno: durh Verordnung zugewiesenen Aufgaben wahrzu- nehmen. : i

Ex kann insbesondere

1. die Verteilung des Fracht- und Lagergutes und der Schleppgelegenheiten unter seinen Mitgliedern regeln, : d Durchführung dieser Aufgaben Schiffermelde- stellen zur gleihmäßigen Verteilung des Fracht- und Lagergutes und der E geaenze en unter die Mitglieder einrihten und leiten, / Meldestellenordnungen erlassen und anordnen, daß und inwieweit die Mitglieder nux durch Ver- mittlung der Meldestellen Frachtgut und Schlepp- anhänge befördern oder Lagergut annehmen dürfen,

Tätigkeit auszuüben.

gaben die Betreuung und Förderung seiner Mitglieder zu- gewiesen. Jnsoweit ist ex der Reichsverkehrsgruppe Binnen- \chiffahrt odex der von ihr | en ) unterstellt und gelten die Vorschriften dieser Satzung mit Ausnahme der §8 13 und 14 Abs. 3 nicht.

übung ihrer Tätigkeit zu ihrer Kenntnis kommenden. An- gelegenheiten Stillschweigen zu bewahren.

der Binnenschiffahrt praktisch tätig sein. Sie sind dem Mit- gliederkreise des Schiffahrtbetriebsverbandes zu entnehmen.

Die Aufsichtsbehörde kann nos Anhörung des Verbands- leiters und des Beirats des Ver entschädigung festseßen.

vuft ihn ab. Auch dieser kann in gleicher Weise eine Auf- wandsentshädigung erhalten.

außergerihtlih. Er hat die Stellung eines geseßlichen Ver- s t Behindecungsfällen vertritt ihn sein Stellver- treter. Ÿ

Ex kann j ( tun; Erledigung dem Geschäftsführer oder einzelnen Mitgliedern des Beirats des Verbandsleiters allgemein oder im Einzel- R übertragen. Fn dem S Gen dem er von dieser Be-

e

_ Verbandsleiters ist für den Rest der Amtszeit gemäß Absay 1

dies gilt auch für Fracht- und Lagergut, das der Schiffer selbst gekauft hat;

9. bindende Anordnung für die Beladung und Ent- ladung und Bewegung der Fahrzeuge der Mitglie- der treffen und die Durchführung seiner Anord- nungen nötigenfalls auf Kosten des Mitgliedes selbst bewirken oder bewirken lassen; E

3. seinen Mitgliedern die Höhe der Entgelte (Beförde- rungspreise, Anteilfrahten, Schlepplöhne, Mieten, Mallerentgelte) vorschreiben; H E

4. Raum- und Schleppkraftgestellungsverträge für be- stimmte Fristen s{ließen; :

5. Frachtenausgleichsfassen einrichten; :

6. Verträge und Abmachungen mit anderen Schiff- fahrttreibenden und ihren Verbänden auch mit ausländischen Verbänden abschließen, durch die die vorerwähnten Zwecke des Verbandes gefördert werden. é i

Der Verband ist mt befugt, eine auf Erwerb gerichtete

É i Weitere Ausgaben des Verbandes.

Dem Verband ist neben - den in § 3 bezeichneten Auf-

bestimmten Bezirksfahgruppe

S5 Pflichten der Verbandsmitglieder.

Die Mitglieder des Verbandes sind verpflichtet:

1 R Staats- und Wirtschafts- esinnung zu pflegen, 5 /

2. E Zwette Be Verbandes zu fördern und’ ihr Ge- werbe nah Maßgabe dieser Saßung und ent- sprechend den Vereinbarungen des Verbandsleiters mit anderen Schiffahrttreibenden und deren Ver-

bänden zu betreiben, 3, die zur Ecfüllung der Aufgaben des Verbandes ge-

troffenen Anordnungen des Verbandsleiters und der von ihm beauftragten Personen zu befolgen,

4, die von dem Verbandsleiter oder von einer dazu ermächtigten Stelle für ein Stromgebiet festgeseßten Beförderungsentgelte und Entgelte im Lager- geschäft einzuhalten, S

5. die vom Verbandsleiter festgeseßten Beiträge und sonstigen geldlihen Leistungen fristgemäß zu be- wirken.

86

Verwaltung und Vertretung des Verbandes,

Organe des Verbandes sind:

Der S hrer bzw. sein Stellvertreter,

dex Geschäftsführer, i

die Mitolicder des Beirais des Verhbandsleiters. Die Verbandsorgane sind verpflichtet, über die bei Aus-

S 7 Verbandsleiter.

Der Verbandsleiter und sein Stellvertreter müssen in

Der Verbandsleiter übt seine Tätigkeit ehrenamtlih aus. andsleiters eine Aufwands3-

Dex Verbandsleiter beruft seinen Stellvertreter und be-

88 Befugnisse des Verbandsleiters.

Der Verbandsleiter vertritt den Verband gerichtlih und

m liegt die Führung aller Ver and8geschäfte ob. erbandsgeschäste zur elbständigen Bearbeitung und

ugnis Gebrauh macht, sind der Geshäftsführer und die Mit- lieder des Beitais des Vrbendslelters ermächtigt, den Ver- and nach außen zu vertreten. :

Nicht übertragbare Befugnisse des Verbandsleiters sind:

1. Berufung und Abberufung seines Stellvertreters und der Mitglieder des Beirats des Verbandsleiters (8 9 Abs. 1); :

9, Durchführung der Anordnungen der Aufsichts- behörden sowie Ueberwachung ihrer Beobachtung durch die . Mitglieder; :

3. Verhängung von Ordnungsstrafen in Geld.

Die Entscheidung des Verbandsleiters in den Fällen des

8 7 Abs. 3 und Î 10 isser 1, 2, 3 und 7 bedarf der Genehmi- gung der Aufsichtsbehörde.

89

Beirat des Verbandsleiters,

Der Verbandsleiter beruft höchstens zehn geeignete Mit- lieder seines Vertrauens in den Beirat des Verbandsleiters. i dexr Auswahl hat er, soweit möglich, die örtlichen Fnter- essen und alle im Bereich -des Verbandes vorhandenen Mit- gliederarten zu berücksihtigen. Angestellte des Verbandes dürfen nicht Mit liedex des Beirats des Verbandsleiters sein. Die regelmäßige Amtsdauer der Mitglieder des Beirats

des Verbandsleiters beträgt drei Jahre. , Wiederberufungen nd zulässig. h Hie \Pbberufun der Mitglieder des Beirats des Ver- bandsleiters vor A o fre aue aus besonderent Grund geschieht durxh den Verbandsleiter. i R da ausscheidende Mitglied des Beirats des

U erseten. j : S / P Tätigkeit der Beiratsmitglieder ist, auch im Falle

Die Namen der Mitglieder des Beirats des Verbands

leiters sind der Aufsichtsbehörde von dem VerbandsleitèL mitzuteilen.

Der Verbandsleiter beruft den Beirat nah eigenem Er- i

messen, mindestens aber einmal im Halbjahre.

Zu den Sihungen des Beirats des Verbandsleiters ist

die Aufsichtsbehörde unter Mitteilung der Tagesordnung ein- zuladen. Der Stellvertreter des Verbandsleiters nimmt an

den Sitzungen teil.

8 10 Befugnisse des Beirats des Verbandsleiters. Der Beirat des Verbandsleiters berät den Verbands-

leiter. in allen Angelegenheiten, die dieser ihm vorlegt. Mit den laufenden Verbandsgeschäften wird der Beirat des Ver- bandsleiters in der Regel nicht befaßt.

Ex ist stets zur Beratung heranzuziehen bei Bearbeitung

nachfolgender Gegenstände:

1. Feststellung des Haushaltsplanes, Festseßung dev Mitgliedsbeiträge,

Erlaß und Aenderung von Meldestellenordnungen, Abs{luß von Verträgen zur Durchführung der Auf- gaben des Verbandes, x i : Bestellung von Rechnungsprüfern, die nicht dem Beirat des Verbandsleiters A dürfen, Anträge wegen Saßzungsänderungen,

Fesfebung Fan Auswandsentschädigungen aller Art, Bestellung des Geschäftsführers, Festseßung seiner Bezüge, Festlegung des Fnhalts seines Dienstver- trages.

d E

8 11 Mitgliedertagung.

ur gegenseitigen Unterrichtung und Fühlungnahme in n s Bercich des Verbandes kann der Verbands- leitex die Mitglieder des Verbandes zu einer Tage zus sammenberufen, höchstens jedoch alle zwei Fahre einmal. Ec muß die Mitgliedertagung einberufen, wenn die Aussichts- ehorde es verlangt. i : E Auf die Durhführung einex solhen Tagung E die Vorschriften über die Sißungen des Beirats des Verbands- leiters 9 Abs. 5 Say 1 und Absag 8) Anwendung. Eine Aufwandsentschädigung wird den Mitgliedern nicht gewährt.

8 12 Geschästssührung.

Der Verbandsleiter bestellt zur Durchführung der lau- fenden Verbandsgeschäfte, mit Ausnahme derjenigen, die er sich selbst vorbehält oder die er nicht weiter übertragen darf, einen Geschäftsführer auf Privatdienstvertrag nah Richt- linien, die vom Reichsverkehr8minister aufgestellt werden, und nah Anhörung des Beirats des Verbandsleiters. An- stellung und Vertrag bedürfen der Genehmigung der Auf- ihtsbehörde. : l L Geschäftsführer ist berechtigt, an allen Sigungen des Veirats des Verbandsleiters und an den Mitgliedertagungen teilzunehmen. ; : Das übrige Personal des Verbandes bestellt der Ge- schäftsführer auf Gründ schriftlicher Verträge im Einver- nehmen mit dem Verbandsleiter. :

Rechtsgeschäftliche Erklärungen, die zu Zahlungen ver- pflichten, bedürfen der Unterschrift des Verbandsleiters Und des Geschäftsführers. Jn dringenden Ausnahmefällen ges nügt im Falle der Behinderung eines von ihnen die Unter- {rift des anderen.

8 13 Kosten des Verbandes.

Die Kosten des Verbandes können aus festen Fahresbeis trägen, aus Umlagen und aus Abgaben (Provisionen) von erzielten Fraht-, Schlepp- und Mietentgelten edeckt werden. Die Beiträge werden alljährlih von dem erbandsleiter nach Anhörung des Beirats auf Grund des Haushaltsplanes festgeseßt. Nachträge können in der gleichen Weise festgeseßt werden. Den Zeitpunkt der Einzahlung der Beiträge be- stimmt der Verbandsleiter. Er ist in dem Haushaltsplan zu

vermerken. E Werden die Beiträge und Umlagen nicht innerhalb der

tgesezten Frist entrichtet, so werden sie auf Antrag des e A nach den Vorschriften über die Beitreibung öffentlicher Abgaben eingezogen. Der Verbandsleiter kann für die Nacherhebung der Beiträge eine Sondergebühr mit- beitreiben lassen. §8 14 Rechnungsjahr, Geschäftsbericht, Jahresrechnung, Das Rechnungsjahr läust vom 1. Januar bis 31, Deo zember. No Abschluß des Rechnungsjahres hat der Ver- handsleiter ] a) einen Geschäftsbericht aufzustellen, B Rechnung zu legen. In dem Geschäftsberiht hat der Verbandsleiter über alle von ihm während des Rechnungsjahres getroffenèn wich-

rührenden Vorgänge zu berichten (Rechenschaftsbericht). Der Gelbaftgberiht ist dex Aufsichtsbehörde und den Mitgliedern des Beirats des Verbandsleiters- vorzulegen. Jedes Mit- lied des Beirats hat den Bericht zu prüfen und das Ergebnis einer Prüfung Zustimmung oder Ablehnung in der nächsten Sihung M Beixats des Dee der Niederschrift festzulegen. E a L Jahresrechnung ist über alle Einnahmen ynd Aus- gaben des abgeschlossenen Rehnungsjahres zu legen. Sie ist nah Beratung mit dem Beirat duxch Rehnungsprüfer (8 10 ier 4) zu prüfen. Das Ergebnis der. Prüfung hat der Nee ndolèiter dex Aufsichtsbehörde zu unterbreiten. Diese entscheidet über die Entlastung des erbandsleiters.

8 16 (weggefallen) 8 16 Niederschristen.

Ueber die Sißungen des Beirats des Verbandsleiters Und der Müolictertagungen sind Niederschriften aufzu- nehmen, aus denen die zu den verschiedenen Verhandlungs- gegenstämden geäußerten Ansichten der Redner hervorgehen müssen. Die Niederschriften sind der Aufsichtsbehörde ab-

ee Beauftragung mit der selbständigen Erledigung von erbandsgefchäften ‘durch den Verbandsleiter, eine ehren- amtliche. /

\chriftlich mitzuteilen.

tigen Maßnahmen wie über die sonstigen den -Vexband be-.

zum Deutschen Reichsa

Ir. 129

E rfte Beiíla age nzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

Verlin, Mittwoch, den 5. Funi

1940

Stabile Finanzlage der Deutschen Reichsbahn im Geschäftsjahr 1939.

Ein Retkordjahr der Anforderungen. Betriebsübershuß um fast 100 Mill. NM Höher. Günstiger Shuldenstand. Gute Weiterentwicklung auch im Zahr 1940.

(575,4) und für Erneuerung der Fahrzeuge 333,2 (260,1) Mill. N. K abgeschrieben, so daß das Erneuerungskonto innerhalb der Auf- wendungen mit 825,3 (835,5) Mill. NA (— 1,2 %) erscheint. Der Ueberschuß der Betriebsrehnung hat sih 1938 auf 347,6 Mill. N A in 1939 erhöht. Entsprechend hat sich h. das Verhältnis der Betriebs8aufwendungen zu den Betriebserträgen in Hundertsäßen, von 92,75 auf 91,96 verbessert. Der Gesamtschuldenstand der Reichsbahn ist weiterhin günstig. Unter Einschluß der neuen 500 Mill. NA 41/2 % Schat- anweisungsanleihe und einiger kleinerer Kredite sowie nah Rü- zahlung der fälligen Schuldbeträge beliefen sich Ende 1939 ihre bilanzmäßigen Verbindlichkeiten abzüglih des den Reichsauto- bahnen zur Verfügung gestellten Anteils von 400 Mill. k. K aus der Reichsbahn-Anleihe 1936 auf rd. 3,7 Mrd. K A. Demgegen- über stellte sh das Anlagevermögen der Reichsbahn einschl. der neu hinzugekommenen Eisenbahnen auf rd. 38,9 Mrd. NA und ihr Eigenkapital auf rd. 20,1 Mrd. l. {. Der der Reichsbahn einschl. 71,3 (111,7) Gesamtbetrag reichte Rahmen der Gesamtrechnung obliegenden Verbindlichkeiten aus. Der Dienst der Vorzugsaktien und- Kredite beanspruchte 155,3 (142,2). Mill, i. A. Den Rückstellungen wurden 10,5 (12,6), der Ausgleichsrüdcklage 115,3 (96,3) und der Rücklage für die Ein- ziehung der Vorzugsaktien unv, 36,0 Mill. N. zugewiesen. weitere Abgabe an die allgemeine Reichskasse sind in der Gewinn- und Verlustrechnung 86,0 (73,4) Mill. K A abgeseßt. rehnet sih der Gewinn 1939 auf 14,8 Mill. N. A, der sih um den Vortrag von 11,5 auf 26,8 Mill. A erhöht; dieser Betrag wird Für 1938 verblieb für Altreih und Sudetenland ein Vortrag von 40,7 Mill. K. A, wovon dex Fehlbetrag der Gesamt- rechnung der Ostmark mit 29,3 Mill, l. Æ abzuseßen war, so daß ein Vortrag von 11,5 Mill. f. ausgewiesen wurde, trägen und Aufwendungen sind 328,7 (286,7) Mill. #AÆ an das rte Beförderungssteuer nicht enthalten. von der Reichsbahn 535 (480) Mill. k. Abgaben und Steuern für das Jahr 1939 an das Reich abgeführt worden. Fn der Bilanz stehen die Reichseisenbahnanlagen bei 4184,5 (5149,0) Mill. N. Æ Zugang mit 38 888,8 (34 704,3) Mill, k. Æ zu Buch, während die Beteiligungen auf 28,0 (26,8) Mill. A er- höht sind. Die Vorräte sind mit 339,0 (219,0) Mill, N.AÆ bewertet. Die kurzfristig angelegten Vermögenswerte haben (844,4) Mill. KA erhöht; darunter betragen Kas Bankguthaben 292,9 (314,3), Schecks 30,3 (26,9), Wertpapiere 1,0 287,4 (237,9), Forderungen aus der Abrechnung der hmen 20,1 (15,2) und sonstige Forderungen 339,6 (219,1). Die Forderungen an das Unternehmen Reichsautobahnen erscheinen mit unv. 450,0, sonstige langfristige Forderungen mit 102,0 (95,0) und Uebergangsrechnungen mit 497,5 (423,9) Mil- lionen N AÆ. Die Passivseite verzeihnet neben 20-100 (18 900) Mil- lionen RAÆ Eigenkapital 682,6 (530,3) Mill. 15 757,1 (13 336,7) Wertberichtigung, 171,9 (161,6) Rückstellungen und unv. 1081,0 Vorzugsaktien, die gesamten Anleiheverpflich- tungen mit 2350,4 (1803,4), die sonstigen Verbindlichkeiten mit 0 S und Uebergangsrechnungen mit 451,6 (424,3) Mil- ionen li.

Ber Bericht weist im übrigen auf die äußerst rege Bautätig- keit der Reichsbahn zur Erhöhung der Leistun Betriebs- und Verkehrsanlagen hin. Die in den den Polen zerstörten Strecken und Bahnanlagen konnten in kurzer Zeit wieder betriebsfähig hergerichtet werden. von Fahrzeugen übertrafen die der Vorjahre. beshaffungsprogramm mußte unter den veränderten Verhält- nissen gewissen Aenderungen unterworfen werden. Betriebsleistungen stellten hohe Anforderungen an den Werk- Stoffwirtschaft devisenzehrender Stoffe noch weiter eingeschränkt | sozialer Hinsicht ist das 1939 in Angriff aenommene großzügige Wohnungsbauprogramm von etwa 10 000 Wohnungen erwähnens- ivert, wovon im Berichtsjahr etwa 4400 fertiagestellt wurden. Fm neuen Geschäftsjahr lauft die Entwicklung der Deutschen Reichsbahn gut weiter.

Der Hauptträger des gesamten deutschen Verkehrswesens, die Deutsche Reichsbahn, legt soeben Geschäftsberiht und Rechnungs- werk für das Fahr 1939 vor, das dem Unternehmen Aufgaben von außerordentlicher Shwere und Bedeutung stellte. Als zusammen- fassendes Merkmal wird festgestellt, daß, obwohl an die Reichsbahn Anforderungen herantraten, wie sie bisher noch nicht zu verzeichnen waren, die finanzielle Lage sich 1939 befriedigend entwidckelt hat und durch den Krieg niht ershüttert worden ist. Entsprechend dem gestiegenen Verkehr war eine günstige Einnahmeentwicklung zu verzeichnen, die ihren Ausdruck in einer Steigerung des Be- B d d r um fast 100 Mill. k. fand. Bemerkenswert ist, daß erstmals seit 1936 im Berichtsjahr die Steigerung der Erträge

größer als die Erhöhung der Aufwendungen war.

Als wichtiges Ereignis des Berichtsjahres wird das neue Reichsbahn-Geseß vom 4. Juli 1939 erwähnt, wonach die Reichs- bahn ein Sondervermögen des Reichs mit eigener Wirtschafts- und Rechnungsführung bildet. Diese finanzwirtschaftlihe Selbständig- keit der Reichsbahn trage ihrer Eigenart als Wirtschaftsunter- nehmen Rechnung, dié eine größere Bewegungsfreiheit fordert. Die Verkehrsentwicklung wurde naturgemäß durch die politischen Er- eignisse stark beeinflußt. Die in Verfolg des Wirtschaftsauf- shwungs erhöhte Produktion und die weitgehende Umstellung auf inländische Rohstoffe sowie die hierdurch ausgelöste Steigerung des Güteraustausches erforderten auch im Verkehrswesen bei plan- mäßiger Lenkung des Einsates der verschiedenen Verkehrsmittel die Anspannung aller Kräfte. Die Anforderungen dex Wehrmacht zur Durchfühxung des Krieges wurden voll erfüllt. Fnfolgedessen mußte zeitweilig der öffentlihe Verkehr zurücktreten. Die Betriebs- lage der Reichsbahn war im lezten Drittel des Berichtsjahres bei der Fülle der Aufgaben und dem Umfang des Verkehrsauf- kommens in einem gegen Anfang 1938 um reihlich ein Drittel erweiterten Ney zeitweise gespannt. Troßdem sind außerordent- liche Leistungen erzielt worden. Fm Personen- und Gepäkverkehr machten die Erträge 1939 rund 1690,1 Mill. NAÆ aus gegenüber

rd. 1432,83 Mill. A im Geschäftsjahr 1938, d. st. rd. 18 % mehr. Der Güterverkehr s{hloß mit einer Einnahme von rd. 3770,9 gegen

rd. 3355,5 Mill. NAÆ, d. st. 12,4 % mehr. Die sonstigen Erträge

beliefen sih auf rd. 351,9 (345,7) Mill. li, d. \. rd. 1,8 % mehr. Die Gesamterträge der Betriebsrechnung 1939 stellten sih mit rd. 5812,9 Mill. NAÆ gegenüber rd. 5133,5 Mill. k. für 1938 um etiva 679,4 Mill. N. oder 13,2 % höher als im Vorjahr. Dabei ist allerdings zu berücksihtigen, daß in den Einnahmeziffern für 1939 erstmals das Fahresergebnis der Einnahmen aus dem sudetendeutschen Streckennes sowie die Einnahmen aus den Strecken der am 1. Fanuar 1939 übernommenen Privatbahnen,

nämlich der Lausizer Eisenbahn A.-G., der Lokalbahn Reutte

(Tirol) —Schönbichl und der Schafbergbahn, seit März die Ein- nahmen aus den Eisenbahnstrecken des Memellandes und in den leßten drei Monaten allerdings nur in geringer Höhe die der eingegliederten Ostgebiete mitenthalten sind.

Die Gesamtaufwendungen der Betriebsrehnung, die auch 120 Mill. A als Teilbetrag der Abgabe an die allgemeine Reichs- kasse umfassen, haben sih 1939 auf rd. 5465,3 (4881,4) Mill. K gestellt, d. \. rd. 12 2% mehr. Die Steigerung ist durch die Er- weiterung des Verkehrsneytes, die vermehrten Leistungen und die daraus herrührende Erhöhung der Kosten bedingt. Auf Grund des erhöhten Personalstandes und des teilweisen Wegfalls der Be- foldungskürzungen aus der Krisenzeit sind namentlich die Auf- wendungen für die Gefolgschaft schr stark gestiegen. Bei der Er- neuerung der Anlagen, die der Anlagenentwertung Rechnung trägt, ist die erhöhte Fnanspruhnahme der Anlagen während des Krieges und die stärkere Abnußzung dur den ungewöhnlich harten Winter berücksichtigt worden. Dieser Mehraufwand ist aber da- durch ausgeglichen worden, daß sih_ infolge des Krieges die Bau- zeit der großen Bauvorhabeu im Zusammenhang mit der Neu- gestaltung deutscher Städte verlängert hät und der für die vör- eitige Erneuerung untergehender Bahnanlagen einzustellende Ab- chreibungsbetrag unter Berücksichtigung der in den beiden Vor- N zurückgestellten Abschreibungsbeträge entsprechend niedriger

emessen wurde. Für Erneuerung der Bahnanlagen wurden 492,1

Wirtschaft des Auslandes.

ZFahresbericht der Niederländischen Bank.

__ Amsterdam, 4. Juni. Die Niederländishe Bank veröffent- licht a Jahresbericht zum 31, März 1940. Wie Bankpräsident Trip feststellt, wurde unter den gegebenen Umständen von allge- meinen Betrachtungen wirtschaftliher und finanzieller Art abge- sehen. Der Bankrott der Mendels\ohn-Bank habe zu einer {chär- seren Kontrolle des holländischen Bankwesens und der Kreditge- währungen geführt. Durch die Neubewertung des Goldvorrates bei der Festsegung des Goldpreises auf 2009 hfl. je Kilogramm fein ergab sih ein Buchgewinn von rund 221,8 Mill. hfl., davon rund 13,9 Mill. hfl. zugunsten der Bank. Der Betrag wurde für Rück- stellungen und Abschreibungen verwendet. Aus dem verfügbaren Uebershuß von 1,1 (0,7) Mill. hfl. soll eine Dividende von 54 (3) % ausgeschüttet werden.

Wie der „Telegraaf“ erfährt, nimmt die Amsterdamer . Han- delskammer ihve Sihungen ab 11, Juni wieder auf. Die Handels- kammer beabsichtige, ihre Arbeiten in möglihst normalem Um- fange fortzuseßen. j

| Frankreichs wirtschaftliche Schwäche. Füingster

ProdutktionsSausfall zwingt zur Mobilisierung der AuslandS8anlagen.

Basel, 4. Funi. Wie aus Frankrei berichtet wird, ist die Messe von Bordeaux, die am 16. Juli eröffnet werden ante ab- gesagt worden. Daraus wird erneut deutlich, daß die französische Birtschaft eg nicht mehr in genügendem Umfang für den zivilen Verbrauch und für die Ausfuhr produzieren ain. Jm krassen Gegensaß zu der aktiven deutshen Messepolitik ist Frank- reich {hon jeßt auf einem bedenklichen wirtschaftlichen Shwäche- punkt angelangt.

Da der Produktionsausfall durch die deutshe Besezung Nord- frankreihs die französishe Regierung zweifellos noch zu einer erheblihen Steigerung der Einsubeet zwingen wird, kommt auch der französishen Devisenlage erhöhte Bedeutung zu. Während bisher die Franzosen in der Ablieferungspfliht von Auslands- werten günstiger gestellt waren als die Engländer, mußte dieser Zustand jetzt \hnellstens geändert werden. Die Tatsache, daß jeßt die Ablieferung von Gold und Dollarnoten und die Umlegung von Dollarkonten auf französishe Banken angeordnet worden isi,

von 252,1 Mill, K. A in

Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sih laut Berliner Meldung des „D. N. B.“ am 5. Juni auf 74,00 LA (am 4. Juni auf 74,00 LA) für

Fn Berlin festgestellte Notierungen und telegraphische Auszahlung, ausländische Geldsorten und Banknoten

Telegraphische Auszahlung.

die Betriebszahl, d.

Aegypten (Alexand. und Kairo) Afghanistan (Kabul). Argentinien (Buenos Australien (Sydney) Belgien (Brüssel u. Antwerpen)

1 ägypt. Pfd. 100 Afghani

1 Pav.-Pes. 1 austr. Pfd.

Verfügung

j Brit. Jndi Boms- zur Erfüllung aller rit, Fndien (Bom

bay-Calcutta) Bulgarien (Sofia) ,. Dänemark (Kopenh.) England (London)

(Reval/Talinn) …. Finnland (Helsinki). Frankreich (Paris) .… Griechenland (Athen) Holland (Amsterdam

und Rotterdam) Jran (Teheran) Jsland (Reykjavik) . Ftalien (Rom und

Japan (Tokio u. Kobe) Jugoslawien grad und Zagreb) . Kanada (Montreal) Lettland (Riga) Litauen (Kotwono/

100 Rupien

100 Kronen 1 engl. Pfd.

100 estn. Kr. 100 finnl. M.

100 Drachm. 100 Gulden

Danach er-

vorgetragen.

Sn dei Erc 100 isl. Kr.

Reich abgef wären dana

Fnsgesamt

1 fanad. Doll.

ih auf 10084 e 37,1 (26,7),

Luxemburg (Luxem- ) 100 lux. Fr.

(4,3), Wech

1 . Pf. Verkehrseir neuseel. Pf

100 Kronen 100 Es8cudo

eee ooooo

Norwegen (Os3lo) Portugal (Lissabon). Rumänien (Bukarest) Schweden(Stockholm und Göteborg) Schweiz (Zürich, Basel und Bern) Slowakei (Preßburg) Spanien (Madrid u. Barcelona) Südafrik.Union(Pre- toria, Johannesbg.) Türkei (JFstanbul) .…. Ungarn (Budapest) . Uruguay (Montevid.) Verein. Staaten von Amerika (NewYork)

] i I

nAÆA Rüdlagen, - 00 Kronen 100 Franken 100 Kronen

100 Peseten

1 südafr. Pf. 1 türk. Pfund 100 Pengöò

1 Goldpeso

fähigkeit von tgebieten von

Die Anlieferungen Das Fahrzeug-

5, Juni Geld Brief 18,79 18,83

0,559 0,563 41,76 41,84 0,130 0,132 3,047 83,053 48,21 48,31 62,44 62,56 5,06 5,07 2,353 2,357 132,57 132,83 14,59 14,61 38,42 838,50 13,09 13,11 0,585 0,587 5,694 656,706 48,75 48,85 41,94 42,02 10,44 10,46 56,76 656,88 - 8;342 8,358 59,46 69,58 56,00 656,12 8,591 8,609 23,566 23,60 1,978 1,982 0,949 0,951 2,498 2,502

4, Juni Geld Brief 18,79 18,83

0,559 0,563 41,76 41,84 0,130 0,132 3,047 3,053 48,21 48,31 62,44 62,56 5,06 5,07 2,353 2,357 132,57 132,83 14,59 14,61 38,42 838,50 13,09 13,11 0,585 0,587 5,694 65,706 48,75 48,85 41,94 42,02 10,44 10,46 56,76 856,88 8,392 8,408 59,46 69,58 56,00 56,12 8,591 8,609 23,56 23,60 1,978 1,982 0,949 0,951 2,498 2,502

Die erhöhten

stättendienst. Verbrauch

England, Aegypten, Südasrik. Union

Australien,- Neuseeland , Britisch-Jndien e000...

0000000000. 00939.

9,89 5,599 7,912 74,18 2,098

Für den innerdeutshen Verrehuungs3verkehr gelten folgende Kurse: Geld

Brief

9,91 5,61L 7,928

74,32

Ausländische Geldsorten und Banknoten.

2,102

läßt darauf s{chließen, daß nunmehr ein energishes Zurückgreifen auf die französishen Auslandsguthaben notwendi sonders bemerkenswert ist auch die Anordnung, da linge aus Holland und mittel sofort bei - einex französ Zweifellos ist auch bereits ein Rügriff auf diese Mittel beab-

die Flücht- vre- Wertpapiere und Zahlungs- Bank anmelden müssen.

Wieder Devisennotierungen an der Osloer Vörse. Stabilifierung der norwegischen Krone.

Nachdem kürzlich an der Osloer Börse der Effektenhandel wieder aufgenommen wurde, sind nunmehr auh durch die Bank von Norwegen und die Privatbanken die Devisen- notierungen, die seit dem 8. 4. 1940 ein Osloex Börse wieder eingeführt. zur Erleichterung des Zahlungsverkehrs getan. ch in der Hauptsache im Verrehnungswege, und es scheint, as Verrechnungssystem auch amtli die mit Norwegen in Handelsverbindung Der freie Devisenhandel tritt damit zurück. Die Aus- rer evhalten bekanntlich Ausfuhrgenehmigungen nur unter daß die einkommenden Devisen der Bank von Novwegen zur Verfügung gestellt werden. vollzieht sih der Verkauf von Devisen nur mit Genehmigung der Damit hat also diese die Stellung einex / seßten norwegishen Gebiete erhalten, ies nah der vorausgegangenen Entwicklung unumgänglich

Oslo, 4. Juni.

eingestellt waren, an der Hiermit ist ein weiterer Schritt Der Umsay voll-

a mit allen Ländern durchgeführt

Abgabe einex Erklärung,

Bank von Norwegen. Devisenzentrale für die be

Die gegenwärtige Regelung ist eine Fortführung der Linie, er Devisenkontrolle der früheren Zeit zugrunde lag. esorgt, daß alle aus der Ausfuhr für die Bezahlung lebenswitiger Gleichzeitig ist auch eine Grundlage für stabile I Damit dürfte sowohl der innere als der äußeve Wert der Krone als gesichert gelten. Die inländische Ka1 kraft der Krone wird dabei durch gesichert die äußere Kaufkraft der Krone durch die f rungen in den

die bereits Es ist somit d gebenden Guthaben erfaßt werden. Devisenkurse gegeben.

ie bestehende Preiskontro : esten Notie- ändern, mit denen Außenhandelsbeziehungen be- hen, und zwar mit Deutschland durh das Verrehnungssystem. ie Krone in anderen Ländern notiert wird, ist für ihre Stellung innerhalb des beseßten Gebietes gleichgültig.

100 Pengö

=—. 5. Juni 4, Juni Geld Brief | Geld Brief Sovereign3 .…..... 20,38 20,46 | 20,88 20,46 20 Francs-Sitüce …. 16,16 16,22 | 16,16 16,22 Gold-Dollars 4,185 4,205] 4,185 4,205 Aegyptische 1 ägypt. Psd. j 6,69 6,71 6,69 6,71 Amerikanische: 1000—s Dollar 284 280) 270 281 2 und 1 Dollar 2,84 2,86 | 2,79 2,81 Argentinische 1 Pap.-Peso | 0,52 0,54 | 0,52 0,54 Australische 1 austr. Pfd. | 4,99 5,01 | 4,99 5,01 41,72 41,88 | 41,72 41,88 Brasilianische 0,095 0,105] 0,095 0,105 Brit.-Jndische 100 Rupien | 54,64 54,86 | 54,64 54,86 Bulgarische . Dän ‘sche: große. .… . | 100 Kronen —_ 10 Kr. u. darunter. | 100 Kronen | 48,06 48,26 | 48,06 - 48,26 Englische: große .. | 1 engl. Pfd. 20 T8311 7,29 7,3L u. darunter ... | 1 engl. Pfd. 7,29 7,31 | 7,29 7,31 E E 100 estn. Kr. | E Finmische …….…..... | 100 finnl. M. f 4,79 4,81 | 4,79 4,81 Französische 447 4,49 | 4,47 4,49 Holländische 100 Gulden 1132,33 132,87 1132,33 132,87 Ftalienische: große . —— R 10 Lire u. darunter. 13,07 13,13 | 13,07 183,13 Jugoslawische: große S L a ai 5,63 5,67] 5,63 6,67 Kanadische 1 kanad. Doll.| 1,84 1,86 | 1,84 1,86 Lettländische _— Litauische: große ge ata as 100 Litas u. darunt. 41,70 41,86 | 41,70 41,86 Luxemburgische .… | 100 lux. Fr. | 10,43 10,47 | 10,43 10,47 Norwegische 100 Kronen | 56,61 56,83 | 56,61 66,83 Rumänische: 1000Lei und neue 500 Lei s s unter 500 Lei E Ce zs D Schwedische: große | 100 Kronen | S S s 50 Kr. u. darunter . | 100 Kronen ! 59,380 59,54 | 59,30 59,54 Schweizer: große .. 55,95 6566,17 | 55,95 586,17 100 Frs. u. darunt. 565,95 66,17 | 55,95 656,17 100 Péseten —- _— Südafr. Union . | 1 südafr. Pfòd.| 6,69 6,71 6,69 6,71 41 türk. Pfund 1,86 f 1,84 1,86