E ZAEEE L: fai" Au Lac E L Rd E: e A RC Ls A E F SEZ
Auf die Abschnitte b 1 üund-Þ 2 je 125‘@ Buttex oder] Ô
Margarine, - 4 A N Auf den Abschnitt b 3 90 g Butter oder Margarine, 2, Auf die Abschnitte 1 bis 3 „Speck oder Schweineroh- fett oder Schweineschmalz“ je 375 g Spe oder Schweinerohfett oder je 300 g Schweineschmalz, Auf den Abschnitt 4 „Speck oder Schweinerohfett oder Schweineschmalz“ 250 g Speck oder Schweinerohfett oder 200 g Schweineschmalz.
Nr. 4 Reichsfettkarte sür Kinder bis zu 3 Jahren
. Auf die Abshnitte Bu 1 bis Bu 3 je 125 g Butter,
. Auf den Abschnitt Fe 4 125 g Butter oder Margarine, Auf die Abschnitte 1 bis 3 „Käse oder Quark“ je 62,5 g Käse oder je 125 g Quark,
Auf den Abschnitt 4 “Käse oder Quark“ 125 g Käse oder 250 g Quark,
4. Auf den Abschnitt F 3 125 g Kunsthonig,
Auf den Abschnitt F 4 62,5 g Kakaopulver (Sonder- zuteilung), : Auf den Abschnitt F 5 62,5 g Kakaopulver.
Nr. 5 Reichsfettkacte für Kinder von 3 bis 6 Jahren
1. Auf die Abschnitte Bu 1 und Bu3 je 250 g Butter, Auf den Abschnitt Bu 2 125 g Butter, . Auf den Abschnitt Fe 4 125 g Butter oder Margarine,
3. Auf die Abschnitte 1 bis 3 „Käse oder Quark“ je 62,5 g Käse oder je 125 g Quark, : Auf den Abschnitt 4 „Käse oder Quark“ 125 g Käse oder 250 g Quark,
4, Auf den Abschnitt F 3 125 g Kunsthonig, Auf den Abschnitt F 4 62,5 g Kakaopulver (Sonder- zuteilung), Auf den Abschnitt F 5 62,5 g Kakaopulver.
Nr. 6 Reichsfettkarte für Kinder von 6 bis 14 Jahren
1. Auf die Abschnitte Bu 1 bis Bu 3 je 125 g Butter, Auf den Abschnitt Bu 4 300 g Butter,
2. Auf die Abschnitte Fe a, Fe b und Fe c je 125 g Butter oder Margarine,
3. Auf die Abschnitte 1 bis 3 „Käse oder Quark“ je 62,5 g Käse oder je 125 g Quark, Auf den Abschnitt 4 „Käse oder Quark“ 125 g Käse oder 250 g Quark,
4. Auf die Abschnitte F 1 und F 2 je 190 g Marmelade, Auf den Abschnitt F 3 125 g Kunsthonig, Auf den Abschnitt F 4 62,5 g Kakaopulver (Sonder- zuteilung), Auf den Abschnitt F 5 62,5 g Kakaopulver.
Co DO A
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B. Sonderzuteilung von Kakaopulver, Abgabe von Tafel- und
Blockschokolade Gg T Erhöhung der- Kakaopulverration —+ Wahlweiser Bezug: von Schokolade j
“Um die beim Handel kageindèn" Vorräte an Käkädpuklver dem Verbrauch zuzuführen, wird die auf dié Reichsfettkarten für Kinder aller Altersstufen abzugebende Ration an Kakao- pulver in der Zuteilungsperiode vom 1. bis 28. Juli 1940 durch eine Sonderzuteilung von 62,5 g auf 125 g erhöht. Die Abgabe erfolgt auf die Abschnitte F 4 (Sonderzuteilung) und F 5 der bezeichneten Karten mit je 62,5 g. Den Bezugs- berechtigten wird außerdem die Möglichkeit gegeben, auf den Abschnitt F 4 an Stelle von 62,5 g Kakaopulver 50 g un- g Tafel- oder Bloschokolade zu beziehen, soweit solche Vorräte noch im Kleinhandel vorhanden sind. Da es si also nur um eine Räumung der vorhandenen Vorräte handelt, kann nicht bestimmt damit gerechnet werden, Tafel- oder Blockschokolade zu erhalten.
Die Verteiler haben die Abschnitte F 5 dieser Fettkarten bei den Ernährungsämtern oder den damit beauftragten Stellen als Grundlage für die weitere Dns von Kakao- E einzureichen. Die Abschnitte F 4 (Sonderzuteilung) ind von den Verteilern zu ordnen und M, Sie berechtigen auch dann nicht zum Wiederbezug -von -Kakao- pulver, wenn auf sie Kakaopulver abgegeben worden ist. Ge- gebenenfalls ergeht über ihre spätere Verwendung als Zu- teilungsgrundlage besondere Weisung. Um eine Verwechse- lung der Abschnitte F 4 und F5 auszuschließen, ist der Ab- {nitt F 4 mit dem Aufdruck „Sonderzuteilung“ versehen und die Zahl „5“ des Abschnitts F 5 besonders stark gedruckt worden. Nur Abschnitte mit dieser stark gedruckten „5“ dürfen von den Ernährungsämtern oder den damit Seen Stellen als Grundlage für die Ausstellung von Bezugscheinen für kakaopulverhaltige Mischungen entgegengenommen werden.
IV. Abgabe von Vollmilcch
&n der Zuteilung von Vollmilch tritt gegenüber der bis- herigen Regelung keine Veränderung ein. ‘
V, Regelung der Abgabe von Marmelade und Zucker Vorbezug von Austauschzucker
Von dem Vorbehalt des Erlasses vom 9. April 1940 — II C 1-1500 — Erster Abschnitt Ziffer TIT —, den Vor- bezug von Zucker für Zwecke des Einmachens und Einkochens zu regeln, wird nunmehr Gebrauch gemacht.
Den Versorgungsberechtigten, die Marmelade einkochen und Obst einttaden und deswegen auf den Bezug von Mar- melade zugunsten von Zucker verzichten, wird Gelegenheit gegeben, diejenigen Gu Se clnenge, E an Stelle von Mar- melade bezogen werden können, für die Zuteilungsperiode vom 1. bis 28. Juli 1940 und die weiteren drei Zuteilungs- perioden (bis einschl. 20. Oktober 1940) im voraus zu de- en: Die Einräumung einer weiteren Vorbezugsmöglich- eit für die peit nah dem 20. Oktober 1940 bleibt vorbe- gern. Jn dem bisherigen Umtauschverhältnis von 600 g Rarmelade zu 460 g Zucker je Zuteilungsperiodè tvird die Zuckermenge zur Erzielung gerader Gewichte auf 450 g ab- gerundet. O j y
Die feste Zuckerration von 900 g je Zuteilungsperiode bleibt unverändert, z O
Reichs. unnd Staat3anzeiger Nr. 139 vom 17. Juni 1940. S.2
Kartenumgestaltung — Reichszuckerkarte
"Die Neuregelung mächt ‘eine Umgestaltung der bis- Fries Reichskarte für Marmelade und Zudcker erforderlich.
ie Zuckerration von 900 g je Zuteilungsperiode ist fünftig auf die neu eingeführte „Reichszuckerkarte“ zu beziehen, die nah wie vor für vier Wochen Gültigkeit hat.
Reichskarte für Marmelade (wahlweise. Zuer)
Die Reichskarte für Marmelade (wahlweise Zucker) be- rechtigt nur noch zum Bezuge von Marmelade oder von ge an Stelle von Marmelade. Diese Karte hat für
Zuteilungsperioden (bis einschl. 20. Oktober 1940) Gültigkeit. G
Wird der Bezug von Marmelade gewünscht, so haben die Verteiler z. B. den seitwärts angebrachten Bestellschein a für 600 g Marmelade mit dem das Datum tragenden Ecken- abschnitt a zusammenhängend abzutrennen. Die Abtrennung der übrigen Bestellsheine für Marmelade ist erst eine Woche vor Beginn der betreffenden S entsprechend der Regelung der Bestellsheinabgabe bei den anderen Reichs- karten zulässig.
Wird dagegen der Deauy „00 Zucker an Stelle von Mar- melade gewünscht, so haben die Verteiler die am oberen und unteren Kartenrand angebrachten Bestellscheine für 450 g Zucker mit dem daneben angebrachten Eckenabschnitt, der das Datum und den gleichen Unterscheidungsbuchstaben trägt, abzutrennen. Jn diesem Falle ist es zulässig, alle 4 Bestell- scheine a bis d abzutrennen und die sämtlichen Einzel- abschnitte entsprechend ihrem Aufdruck mit den vorgesehenen Zuckermengen zu beliefern. Beim Bezuge von Zucker ist der Gültigkeitsaufdruck der Einzelabschnitte nicht maßgebend. Der Verbraucher kann also die gesamten Zuckerrationen für 4 Zuteilungsperioden in einer Menge beziehen. Es bleibt ihm natürlih unbenommen, den Zucker in Teilmengen bis zum Ablauf der vierten Zuteilungsperiode (20. Oktober 1940) abzunehmen. Ebenso kann der Verbraucher die Bestellscheine a bis d zu Beginn der in Betracht kommenden Zuteilungs- perioden einzeln ‘beim Verteiler oder auch bei mehreren Ver- teilern abgeben.
Ein Bestellshein für Marmelade oder Zucker hat nur Gültigkeit im Zusammenhang mit dem anhängenden Ecken- abschnitt, der den gleichen Unterscheidungsbuchstaben und das Datum enthält. Der andere Teil des Bestellscheins (also für das nicht gewählte Erzeugnis) hat am Stammabschnitt zu verbleiben.
Die mit dem Eckenabschnitt versehenen Bestellscheine sind etrennt für Marmelade und Zucker bei den Ernährungs- ämtern ‘oder den damit beauftragten Stellen als Grundlage für die weitere Zuteilung von Marmelade und Zucker einzuú- reihen. Die Entgegennahme von Bestellscheinen ohne Ecken- abschnitt ist abzulehnen.
Die aus obiger Regelung erforderlich gewordene ‘Neu- gestaltung der Reichszuckerkarte und der Reichskarte für Mar- melade (wahlweise Zucker) ist aus den anliegenden Mustern zu exsehen *).
Die Réichszuckerkarte ist auf weißem, die Reichskarte für Marmelade (wahlweise Zucker) auf lila Papier — Farbton Nx. 109 dex: -Farbtafel: der Vereinigung Balzbaltig-Bolzfrei, Berlin ‘W 35, ¿Viktortastr. 5?== zu! drucken; D die Reichs-
karte für Marmelade (wählwéise Zucker) für längere eit’ gilt, |
ist sie aus “\stärkérém Papiérx, nach Möglichkeit fólhem der Stofffklasse Ta und einem 110 g/qm Gewicht herzustellen.
VI. Regelung der Warenabgabe auf die Nährmittelkarte
A. Bezug von Teigwaren
Die mit Erlaß vom 12. März 1940 — T1 C 1-1200 — getroffenen Bestimmungen über den Bezug von Teigwaren haben auch für die Zuteilungsperiode vom 1. bis 28. Juli 1940 Geltung. - Die Teigwarenrationen bleiben also unver- ändert und richten sih nah der als Anlage 1 meinem Erlaß vom 7. März 1940 — II € 1-1020 — beigegebenen Ueber- sicht. Wo Teigwaren nicht aufgeliefert werden können, fann der Versorgungsberechtigte hierfür sonstige Nährmittel beziehen.
Die Regelung des Teigwarenbezuges ist von den Landes- (Provinzial-) Ernährungsämtern jeweils für ihren Bezirk bekanntzugeben. i
B. Bezug von Reis
Auf die Einzelabschnitte N 25 bis N29 werden auch in der Zuteilungsperiode vom 1. bis 28. Juli 1940 je 25 g Reis abgegeben.
Die in meinem Erlaß vom 7. Mai 1940 — I1 C 1-2000 — getroffene Regelung über die Abrehnung der Einzel- abschnitte N 25 bis N 29- gilt auch für die Zuteilungs- periode vom 1.-bis 28. Juli 1940. Die Verteiler haben die
Einzelabschnitte N25 bis N29 demgemäß unverzüglich nach .
Ablauf der Kartenperiode dem zuständigen Ernährungsamt oder der von diesem beauftragten Stelle zum Umtausch in einen entsprechenden Bezugschein für Reis einzureichen.
C. Verteilung von Kondensmilch und Konserven
Jn der vorhergehenden Zuteilungsperiode konnten an Stelle von 150 g Nährmitteln eine große Dose bzw. zwei kleinen Dosen Kondensmilch oder eine !/1-Dose Obst- oder Gemüsekonserven oder 250 £ Trockenpflaumen (Back- pflaumen) bezogen werden. Den Versorgungsberechtigten wird die Möglichkeit gegeben, die aus dieser Zeit etwa beim Kleinhandel noch vorhandenen Vorräte an Kondens- milch und Konserven wiederum im gleichen Mengen-
„ verhältnis an Stelle von Nährmitteln zu beziehen. Da
lediglich die in ages g noch vorhandenen Be- stände geräumt werden - sollen, dürfen die Versorgungs- berechtigten nicht damit rechnen, von der Wahlmöglichkeit
Gebrauch ‘zu machen und eine der wahlweise zur Verfügung
gestellten Waren zu ‘erhalten. Nährmittel können jedoch in jedem Falle bezogen werden. Trocktenpflaumen (Bacpflaumen) u er ab 1. Juli 1940 nicht mehr auf die Nährmittelkarte abgegehen. y
_ Die mit dem Erlaß vom 7. Mai 1940 — I1 C 1- 2000 — getroffenen Sn über die Regelung des Deguags von Kondensmilch und Konserven an Stelle von Nährmitteln
haben auch für die Zuteilungsperiode vom 1, bis 28. Juli Geltung. Die Nährmittelkarte if Regelung gestaltet worden.
*) Hier nicht abgedruckt.
t entsprechend der getroffenen
Sp zu D. "Han übrigen e S die Abschnitte der Nährmittel- farte die gleichen Erzeugnisse wie in der vorhergehènden Ne An aa bezogen werden. Entsprehend meinem
rlaß vom 22. Mai 1940 — II A 7 - 2961 — fann. der: Ver- braucher auf die- Abschnitte N21 und N22 nah seiner Wáhl an Stelle von Kartoffelstärkemehl, Sago oder Puddingpulver
auch Reisflocken erhalten. “ P. Abschnitte für die Zwecke der Landes- (Provinzial-)
Ernährungsämter ‘ :
ür die Zwecke der Landes- (Provinzial-) Ernährungs3- res stehen Bs diesmal die Abs nitte N36 und N 37 der Nährmittelkarte zur Verfügung.
Zweiter Abschnitt: Schlußbestimmungen Sammlung von Brotkartenabschnitten durch die NSB.
Durch Erlaß vom 7. Mai 1940 — Il C 1 - 2000 — ift die Zulagekarte in der Weise umgestaltet worden, daß fie zu den bisherigen Abschnitten . weitere Abschnitte ay Brot er- halten hat. Die Ausgabe von Reise- und Gast tättenmarken für Brot an Lang- und Nachtarbeiter is damit in Fortfall gekommen. Die Vats die Sammelaktion der NSV. éi- getauschten Reise- und Gaststättenmarken n Brot stehen daher der NSV. zur Verteilung an Personen, die einen zusäßlichen Brotbedarf haben und nicht Lang- oder Naht- arbeiter sind, voll zur Verfügung. ;
Verhalten der Beamten, Angestellten und Arbeiter im öffentlihen Dienst
Klagen, die mir immer wieder aus den. Kreisen der. Ver- braucher über die Behandlung in den Kartenstellen zugehen, geben mir Veranlassung, den Erlaß des Vorsizenden des Ministerrats für die Reichsverteidigung und Beauftragten für den Vierjahresplan, Herrn Ministerpräsidenten General« feldmarschall Göring vom 9. November 1939 — St. M. [L 10 219/89 — in Erinnerung zu bringen. Jch mache den Leitern der Kartenstellen zur Pflicht, die das Publikum ab- fertigenden Beamten und Angestellten zu einer höflichen und
zuvorkommenden Behandlung anzuhalten.
Abgabe der Bestellscheine Die Bestellsheine einschließlih des Bestellscheins 5 der
Reichseierkarte sind in der Woche vom 24. bis 29. Juni 1940 bei den Verteilern abzugeben.
: Maternübersendung G
Die Matern, die gemäß den Vorschriften dieses Erlasses hergestellt worden sind, werden wie üblich von der Deutschen Zentraldruckerei übersandt.
Die Druckmatern der Nährmittelkarte sind entsprehend meinem Erioy vom 12. März 1940 — I1: C-1-1200 — sofort nah ihrem Eingang hinsichtlih der Verteilung von Teig- waren auf ihre Richtigkeit zu prüfen. Ie lug M 7900 R a ie 12d Stoiddt - „Die Beftimtmungen- dieses Erlasses. --hinfichtlih dex Zu- teilungen für die Zeit vom 1.-bis: 28. Juli 1940 treten am 1. Juli 1940, die übrigen Anordnungen sofort in Kraft,
Berlin, den 80. Mai 1940, f
Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft. J. V.: B.a d e.
1{ 4
Etláß betr. Uebereignung der mit Reichsdarlehen geförderten ¿ i : _Volk3wohnungen. z n
a) ‘die Landesregierungen (Sozialverwaltungen) (außer Oesterreich und Q, Zan -
b) die Herren Preußischen égierungpr enen, j
c) den Herrn Stadtpräsidenten der Reichshauptstadt Berlin, (a i
d) Us Herrn Reichskommissar für die Saarpfalz, Kaiser8- autern, 1 bER E
e) den Herrn Verbandspräsidenten des Siedlungsver- bandes Ruhrkohlenbezirk,Essen i
Nachrichtlih an 5 Í die Herren Reichsministez Herrn Ministerpräsident Generalfeldmarschall Göring, Beauftragter für den Vierjahresplan,
den Generalbevollmächtigten für die Regelung der Bau-
“ wirtschaft, Geyevalinspelide Dr.-JFng, Todt, Berlin,
die Herren Reichsstatthalter, i ) :
die -Herren Preußischen Oberpräsidenten, den Rechnungshof des Deutschen Reichs, Potsdam, |
die Deutsche Bau- und Bodenbank A.-G., Berlin W 8.
Aus staats- und bevölkerungspolitischen Gründen muß erstxebt werden, möglichst viele Familien durch ein eigenes Heim mit dem Grund und. Boden zu verbinden. Zu diesem Zweck wird vom Reich in erster Reihe die Errichtung von Kleinsiedlungen als Wirtschaftssiedlungen durch Bereitstellung von Reichsmitteln und sonstige Vergünstigungen ged Da jedoch aus verschiedensten Gründen [uicht überall ie Er- rihtung von Kleinsiedlungen in Betracht kommt, habe ih mich entschlossen, die Uebereignung der Volkswohnungen, die nach den von mir erlassenen allgemeinen S lalgenden F mi Reichsdarlehen gefördert worden sind, nah folgenden Richt- linien zuzulassen:
1. Volkswohnungen, die in Ein- oder- Zweifamilien- häusern errichtet worden sind, können den jeweiligen Woh- nungsinhabern mit Zustimmung der Bewilligun sbehörde übereignet werden; der Bewilligungsbehörde sind ‘die Ueber- eignungsverträge mit den etwa erforderlichen sonstigen Unter- lagen. vor Vertragsabschluß vorzulegen. i
Jm Uebereignungsvertrág ist eine Sicherung gegen eine ungerechtfertigte gewinnbringende N ELETUNG fe& 8 8 der Gemeinnügigkeitsverordnung (VO. vom 1. Dezember 1930 Siebenter Teil Kap. I1I NetchSgesegbl. 1 S. 593) zu treffen; auf Art. 11 der hierzu ergangenen urchführungsverordnung vom 20. März 1931 (Reichsgeseybl. 1° S. 73) wird hin- gewiesen.
Ir. 139
Erste Beilage
Verlin, Montag, den 17. Funi
Wirtschaft des Auslandes.
Arbeitslosigkeit in den Iiederlanden geht zurück.
Amsterdam, 16, Juni. Holländische Blätter melden, daß der Direktor der Arbeits osenversiherung und Arbeitsvermittlung in einer Uebersicht bekanntgibt, daß sich nah anfänglicher Zerrüt- tung jevt ein frisher Unternehmungsgeist bemerkbar mache. Jn
‘den legten zwei Wochen sei die Entwicklung günstig. Zahlreiche
E seien wieder in Betrieb. Arbeitsgelegenheit gebe es für ausende bei Aufräumungsarbeiten und dem Aal Eine weitere Entlastung des inneren holländischen Arbeitseinsaßes sei durch die Nachfrage aus Deutschland eingetreten.
Die Ergebnisse der Wirtschaftstagung des Balkanbundes.
Belgrad, 15. Juni. Der Wirtschaftsrat des Balkanbundes, der .in der Zeit vom 1. bis 8. Juni in Belgrad tagte, hat seine Arbeiten beendet. Jn einer Verlautbarung wird u. a. festgestellt, daß troy der außergewöhnlih s{hwierigen Lage in Europa im vergangenen Jahr dec Umfang des Handelsverkehrs unter den Mitgliedstaaten des Balkanbundes im ganzen genommen auf der leihen Höhe wie im Jahre 1938 blieb. Der Rat hat eine Ver- färkung der wirtschaftlichen amen unter den vier Ländern mit Rücksiht auf die E der Gegenwart, ins- besondere auf dem Gebiet der Versorgung der Länder des Bundes mit Rohstoffen und Halbfabrikaten, in der Weise vorgesehen, daß sie in möglichst weitgehendem Maße ihren Bedarf aus den Bal- kanländern selbst und' im Bedarfsfalle durch gemeinsamen Ein- kauf auf außerbalkanishen Märkten decken. Zu diesem Zweck wurde ein besonderer Ausschuß eingeseßt, der bereits im- nächsten Monat zusammentreten wird. Der- Wirtschaftsrat verfehlte nicht, die Bedeutung der*Balkan-Klausel für den Fortschritt des Außen- handels der Balkanländec zu betonen und den Mitgliedstaaten des Bundes zu empfehlen, ihve Bemühungen hinsichtlih der Auf- nahme dieser Klausel in die zu schließenden Handelsverträge fort- zuseßen, insbesondére mit jenen Ländern, die auch selbst eine ähnliche Klausel wünschen. Der Wirtschaftsrat begrüßt die Teil- nahme der Mitgliedstaaten an den zwischenstaatlihen Balkan- O die für h schon in der Herstellung engerer Beziehungen zwischen den Verkäufern und Käufern von Erzeugnissen des Bal- fans eine sehx nüßliche Rolle spielen, und verzeihnet mit Genug- tuung die Gründung der neuen gemischten jugoslawisch-rumä- nischen Handelskammer in Bukarest. — Der Rat hat mit Genug- tuung den Beschluß der Eisenbahn-Sachverständigen zur Kenntnis genommen, der nah einer Revision der Transportgebühren die Anwendung eines gemeinsamen Personen-, Gepäcks- und Waren- Tarifes in den Ländern des Balkanbundes vorsieht sowie auhch den? exzielten Fortschritt in bezug auf die Ausarbeitung eines (ane namen Eisenbahnreglements der Balkanbundstaaten.
Die Tätigkeit der Bank von Lettland in 1939.
Riga, 15. Juni. Die Bank von Lettland veröffentlicht Ura Arbeitsberiht für 1939. Aus ihm ergibt sih u. a., daß die Lett- land-Bank ‘ihren Einfluß. unmittelbar oder mittelbar auf alle Gebiete der Wirtschaft ausübt. Am 12. 9. 1939 wurde bekannt-
lih dêf Lat vom ênglishén* Pfund“ gelöst: "Die Ergänzung des '
Kreditgeseves, die diese Bestimmung enthielt, wies der Bank von Lettland gleichzeitig dié Aufgabe zu, für die. Stabilität des Lat- Kurses in einer dex lettishen Volkswirtschaft angemessenen Weise Sorge zu tragen. Die großen Kreditansprüche, die an die Bank von Lettland gestellt wurden, haben Maciinen mit der außer-
Notierungen der Kommission des Berliner Metallbörsenvorstandes vom 17. Juni 1940. m
(Die Preise verstehen sich ab Lager in Deutschland für prompte Lieferung und Bezahlung):
Originalhüttenaluminium,
99 9/6»in Blöten …. « + . o» 133 RA tür 100 kg desgl. in Walz- oder Drahtbarren /
Dg ea ooooo 137 T) o N Reinnickel 98 —99 % 8 60.06 E e ° E Antimon-Negulus 6.0 L: 0460 G e e En Feinsilber 000 06ck 35,50—38,50 e v 1 " fein
A
Berichte von auswärtigen Devisen- und Wertpapiermärkten.
Devisen.
Prag, 15. Juni. (D. N. B, Amsterdam 15,58, Berlin _——, Zuürih 658 00, Oslo 666,00, Kopenhagen 566,50, London*) 116,20, Madrid —,—, Mailand | 152,30, New York 29,34, Paris*) 65,78, Stockholm 699,50, Brüssel 490,50, Budapest —,—, Bukarest 21,27 nom., Belgrad 66,00 nom., Sofia 35,08 nom., Athen 23,15.nom.
*) Für innerdeutschen Verrechnungskurs.
Budapest, 15. Juni. (D. N. B) [Alles in Pengö.] Anisterdam 183,45, Berlin 136,20, Bukarest 34,50, London 12,68, Mailand 17,7732, New York 345,60, Paris 7,25; Prag 11,80,
Sofia 413,00, Zürich 77,50, ‘Slowakei 9,65.
London, 17. Juni. (D. N. B.) New York 402,50—403,50, Paris 176,50—176,75, Berlin —,—, Spanien (Freiv.) 40,00 B,, Amsterdam —,—, Brüssel —,—, Jtalien (Freiv.) —,—, Schweiz 17,85—17,95, Kopenhagen (Freiv.) —,—, Stockholm 16,85—16,95,
Oslo —,—, Buenos Aires (offiz.) 17,00—17,13, Rio de Janeiro
(inoffiz.) 0/3,40 B.
Paris, 15. Juni. Börse bleibt bis auf weiteres geschlossen. (D. N. B) J \ i f es g {los
Amsterdam, 15. Juni: Notièrungen nicht eingetroffen. D. N. B) J g ch getroff
Zürich, 15. Juni. (D. N. B.) [11,40 Uhr.] Paris. 9,35, London 16,45, New York 446,00, Brüssel —,—, Mailand 22,50, Madrid 42,50, Holland —,—, Berlin 178,25, Stockholm 106,25, Oslo — ,—, -Kopenhagen —,—, Sofia 550,00, Budapest 79,00, Belgrad 10/00, Athen - 310,00, Konstantinopel 800,00, Bükárest Japan 1042,
Kopenhagen, 15. Juni. (D. N. B.) London 19,80, New York 518,00, Berlin —,—, Paris 11,45, Antwerpen —,—, As 116,40, Rom 26,45, Amsterdam —,—, Stockholm 123,60,
lo 117, 0, [si , S E Varshau ¿n singfors 10,50, Prag Madrid i
25,00, Helsingfors 850,00, Buenos Aires 98,50,
gewöhnlichen Beanspruchung, die zu Beginn des Krieges les eine Erweiterung des Geldumlaufs zur eie gehabt, die ih jedoch in verhältnismäßig engen Grenzen telt. D
Die finnischen Lebenshaltungskosten im Mai.
Helsinki, 17. Juni. Das finnishe Büro für Sogzialforshung hat jeßt erstmalig nah dem russish-finnishen Krieg wieder den Lebenshaltungsindex veröffentliht. «Fm Mai 1940 n dieser 130 gegenüber 108 im Mai 1939, Fnsbesondere sind die ebens3- mittelpreise gestiegen, und zwar von 108 im Mai 1939 auf 139 im Mai 1940, Der vom Büro für Sozialforshung gesondert berechnete Krisenindex steht auf 125 gegenüber 130 des Totalindex.
Die Preisordnung in der Türkei.
Fstanbul, 15. Jüni. Aus Ankara wird gemeldet, daß der Beschluß des interministeriellen Koordinationsausschusses, in allen Hauptorten der Türkei Preisüberwachungskommissionen zu bilden, am 8. Juni 1940 in Kraft getreten ist. Das Handelsministerium ist damit ermächtigt worden, Höchstpreise für die Waren festzusetzen, die vom Ministerium für nötig erachtet werden. Die Preisüber- wachungskommissionen werden die örtlichen Preise ganz allgemein überwachen und die Groß- Und Kleinhandelspreise der Waren, die vom Handelsministerium bezeichnet werden, festsezen. Das Handelsministerium kann von den Fnteressenten verlangen, daß sie ihm alle Waren bezeichnen, die sih in ihrem Besiy befinden, daß sie ihm alle für nötig erachteten Auskünfte geben und ihm die über die Waren vorhandenen Dokumente zux Einsicht vorlegen.
Türkisch-französischer Warenverkehr lahmgelegt. Keine Einweihung der französischen Fndusftrie- ausfstelung in Zstanbul.
Fstanbul, 17. Juni. Jn den leßten Tagen ist in Fstanbul die FJnnenausstattung einer von der frantösilhen Regierung er- rihteten Jndustrie-Dauerausstellung beendet worden. Es war beabsichtigt, ständig französishe Exportartikel auszustellen zur Wiederbelebung der Handelsbeziehungen. Außerdem sollten fran- zösishe Drucksachen und Propagandaphotos zur Verfügung der Besucher stehen und ein Reise- und Auskunftsbüro angegliedert werden. Von der Einweihung dieser französishen Propaganda- entrale muß nun abgesehen ‘werden, weil keine Möglichkeit mehr Ür einen türkish-französischen Warenverkehr besteht, nachdem das Mittelmeer Kriegsgebiet geworden“ ist. Auch die Ausstellu:tgs- waren sind niht mehr eingetroffen.
Hoffnungslose Lage der französischen Wirtschaft.
-USA.-Beamte über die katastrophalen Verluste
Frankreichs.
Washington, 16. Juni. Beamte des amerikanishen Handels- ministeriums geben ein hoffnungsloses Bild dexr franzöosishen Wict- shaftsfront nah_den bisherigen deutschen Waffenerfolgen. Sie erklärten, zwei Dritt} der französischen Kohlengruben befänden sih in deutshen Händen, desgleichen bisher ‘15% der Roheifen- förderung und 12 % der Stahlwerke. Der Verlust von Paris habe die Kraftfahrzeug- und Flugzeuginduftrie \{chwer getroffen. 80 % der französishen Textilindustrie sei verlorengegangen, 90 7 des Zuckerrübengebiets, 30 % des Weizenanbaus, 15 % der Weide- flähen und 12 % der Kartoffelfelder. Angesichts dieser Verluste sei es mehr als fraglih, ob Frankreihs Kriegsmaschinerie über- haupt noch in Gang gehalten werden könne.
Stockholm, 15. Juni. (D. N. B.) London 16,85 G., 16,95 B., Berlin 167,50 G., 168,50 B., Paris 8,80 G., 9,20 B., Brüssel —,—, Schweiz. Pläve 93,75 G., 94,55 B., Amsterdam —,—, Kopenhagen 80,95 G., 81,25 B., Oslo 95,25 G., 95,55 B., Washington 415,00 G., 420,00 B., Helsingfors 8,35 G., 8,59 B,, Rom 21,20 G., 21,40 B,, Prag 14,39 G., 14,50 B., Warshau —,—.
Oslo, 14. Juni. (D. N. B.) London —,—, Berlin 177,00, Paris —,—, New Yörk 440,00, Amsterdam ——, Zürich 99,75, Helsingfors 9,20, Antwerpen —,—, Stockholm 105,25, Kopenhagen 85,40, Rom 23,00, Prag 15,50, Warschau ——.
Moskau, 11. Juni. (D. N. B.) New York- 5,30, London 19,79, Brüssel 87,77, Amsterdam 281,38, Paris 10,71, Schweiz 118,72, Berlin 212,00.
London, 15. Juni. (D. N. B.) Edelmetallbörse Sonn- abends geschlossen.
Wertpapiere.
Frankfurta. M., 15. Juni. (D. N. B.) Reichs - Alt- besiganleihe 1491/,, Aschaffenburger Buntpapier 84,75, Buderus Eisen 121,50, Cement Heidelberg 165,00, Deutsche Gold u. Silber
“284,00, Deutsche Linoleum 151,00, Eßlinger Maschinen 135,50,
Felten u. Guilleaume 1665/4, Ph. Holzmann 199,75, Gebr. Jung- hans 118/25,, Lahmeyer 138,25, Laurahütte —,—, Mainkraftwerke —,—, Rütgerswerke —,—, Voigt u. Häffner- 162,00, Zellstoff Waldhof 148,75.
Hamburg, 15. Juni. (D. N. B.) [Schlußkurse.] Dresdner Bank 119,50, Vereinsbank 135,00, Hamburger Hochbahn 110%, E Paketf. 95,25, Hamburg - Südamerika 146,00,
ordd. Lloyd 983,50, Alsen Zement —,—, Dynamit Nobel —,—, Guano 102,00 B., Harburger Gummi 195,00, Holsten- Brauerei 155,00, Neu Guinea —,—, Otavi 31,75.
Wien, 15. Funi. (D. N. B.) 6F 9/9 Ndöst. s.-Anl. 1934 102,00, 5 9% Oberöst. Lds. - Anl. 1936 101,00 K., 6} 9/9 Steiermark Lds.-Anl. 1934 102,50, 6% Wien 1934 101,75 K., Donau- Dampfsch. - Gesellschaft —,—, A. E. G. - Union Lit. À —,—, Alpine Montan AG. „Hermann Göring“ —,—, Brau - AG.
Oesterreich —,—, Brown - Boveri —,—, Egydyer Eisen u. Stahl —,—, _„Elin“ AG. f. el. Fnd. ——, Enzesfelder Metall —,—, Felten-Guilleaume —,—, Gummi Semperit —,—,
O R 84,50, Kabel- u. Drahtind. 174,00 K., Lapp- inze AG. 70,00, Leipnik - Lundb. —,—, Leykam - Josefs- thal —,—, Neusiedler AG. 105,00, Perlmooser Kalk 470,00, Schrauben - Shmiedew. 141,00, Siemens - Shuckert —,—, Simmeringer. Mh. —,—, „Solo“ Zündwaren —,—, Steirische Magnesit —,—, Steirishe Wasserkraft 169,00, Steyr-Daimler- Puch 124,00, Steyrermühl Ne 53,75, Veitsher Magnesit —,—, Waagner-Biro —,—, Wienerberger Ziegel —,—.
Amsterdam, 15: Juni: Notierungen nicht eingetroffen. (D. N. B.) 9
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, ,
zum Deutschen ReichZanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger
1940
Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung für deuts he Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des „D. N. B. am 17. Zuni auf 74,00 K.4 (am 15, Juni auf 74,00 A) für
100 kg.
Fn Berlin festgestellte Notierungen und telegraphische Auszahlung, ausländische Geldsorten und Banknoten Telegraphische Auszahlung.
17. Juni 15. Juni Geld Brief | Geld Brief
Aegypten (Alexand. und Kairo) .…..….. | 1 ägypt. Pfd. | — — — — Afghanistan (Kabul). | 100 ÄAfghani | 18,79 18,83 18,79 18,83 Argentinien (Buenos | L Aires) 1 Pav.-Pes. | 0/553 0,657| 0,553 0,557 Australien (Sydney) | 1 austr. Pfd. | — — — — Belgien (Brüssel u. Antwerpen) „..….. 100 Belgas | 41,76 41,84 | 41,76 41,84 Brasilien (Rio de
Janeiro) 1 Milreis 0,130 0,132| 0,130 0,132 Brit. Judien (Bom- : bay-Calcutta) .…... 100 Rupien
Bulgarien (Sofia) .… | 100 Lewa 3,047 3,6053] 3,047 83,053 Dänemark (Kopenh.) | 100 Kronen | 48,21 48,31 | 48,21 48,31 England (London) .… | 1 engl. Pfd. — — — —
Estland (Reval/Talinn) …. | 100 estn. Kr. | 62,44 62,56 | 62,44 62,56
Finnland (Helsinki). . | 100 finnl. M. | 5,06 5,07 5,06 5,07 Frankreich (Paris) .… | 100 Fres. Griechenland (Athen) | 100 Drachm. Holland (Amsterdam
und Rotterdam) . | 100 Gulden |132,57 132,83 [132,57 132,83 Jran (Teheran) .….. | 100 Rials3 14,59 14,61 | 14,59 14,61 Ssland (Reyfkjavik) . | 100 isl. Kr. | 38,42 838,50 | 38,42 838,50 Jtalien (Rom und
Mailand) 100 Lire 13,09 13,11 | 13,09 183,11 Japan (Tokio u. Kobe) | 1 Yen } 0,585 0,587] 0,585 0,587 Jugoslawien (Bel-
grad únd Zagreb) . | 100 Dinar 5,694 5,706) 5,694 5,706 Kanada (Montreal) . | 1 kanad. Doll.| — — — -— Lettland (Riga) .….. | 100 Lats 48,75 48,85 | 48,75 48,85 Litauen (Kowno/
2,353 .2,357| 2,353 2,357
Kaunas) 100 Litas 41,94 42,02 | 41,94 42,02 Luxemburg (Luxem-
P) o ad fair cis ad 100 lux. Fr. | 10,44 10,46 |10,44 10,46 Neuseeland (Welling-
t E 1 neuseel. Pf.
Norwegen (Oslo) .… | 100 Kronen | 56,76 56,88 | 56,76 56,88 Portugal (Lissabon). | 100 Escudo 9,191 9,209] 9,191 9,209 Rumänien (Bukarest) | 100 Lei — — — — Schweden(Stocckholm i und Göteborg) .. | 100 Kronen | 59,46 59,58 | 59,46 59,58 Schweiz (Zürich, Basel und Bern) … | 100 Franken | 56,00 56,12 | 56,00 56,12 Slowiakei(Preßbutg):|100 Kronen f - -8/591- 8/609] 8,591 8,609 Spanien (Madrid u. | ? x Barcelona) | 100. Peseten | 23,56 23,60 | 23,56 -23,60 Südasfrik.Union( Pre- |
toria, Johannes3bg.) | 1 südafr. Pf. — — — — Türkei (Zstanbul) .…. | 1 türk. Pfund| 1,978 1,982| 1,978 1,982 Ungarn (Budapest) . | 100 Pengö Uruguay (Montevid.) | 1 Goldpeso Verein. Staaten von
Amerika (NewYork) | 1 Dollar
0,949 0,951| 0,949 0,951
2,498 2,502| 2,498 2,502
Für den innerdeutschen Verrechnungsverkehr gelten folgende Kurset
Geld Brief England, Aegypten, Südafrik. Union . 9,89 9,91 Fan lei eie Code e G ae pa oos 5,599 5,611 Australien, Neuseeland .............. 7,912 7,928 Britisch-Jndien „eee ooo. eee 74,18 74,32 du E E 2,098 2,102
Ausländische Geldsorten und Banknoten.
17, Juni 15, Juni ¿ Geld Brief | Geld Brief Sovereigns ....... Notiz 20,38 20,46 | 20,388 20,46 20 Francs-Stüdcke …. ür 16,16 16,22 | 16,16 16,22 Gold-Dollars 1 Stüd 4,185 4,205| 4,185 4,205 Aegyptische ......+. 1 ägypt. Pfd.| 6,69. 6,71 | 6,69 6,71 Amerikanische: 1000—s Dollar …. | 1 Dollar 2,89 292,91 | 2,89 2,91 2 und 1 Dollar .…. | 1 Dollar 2,89 2,91 | 2,89 2,91 Argentinische l. Pap.-Peso | 0,51 0,53 | 0,51 0,53 Australishe .…..... | 1 austr. Pfd. | 4,99 5,01 | 4,99 5,01 ‘Belgische .…....... | 100 Belga | 41,72 : 41,88 | 41,72 41,88 Brasilianische .….... | 1 Milreis 0,095 0,105] 0,095 0,105
Brit.-Jndishe .…... | 100 Rupien | 54,39 854,61 | 54,39 54,61 Bulgarische .…....+ 100 Lewa —— — — _— Dänische: große .….. | 100 Kronen | — — — — 10 Kr. u. darunter | 100 Kronen | 48,06 48,26 | 48,06 48,26 Englische: große .. | 1 engl. Pfd. O Ll 729 T/94 1 £ u. darunter … |-1 engl. Pfd. 729 7,31 | 7,29 7,31
Estnische .......+«.+ 100 estn. Kr. | — — — v Finnishe ........« 100 finnl. M. | 4,79 4,81 | 4,79 4,81 Französische ..... ¿+ | 100 Frs. 4,47 4,49 | 4,47 4,49 Holländische .…..... 100 Gulden [132,33 132,87 [132,33 132,87 Ftalienische: große . | 100 Lire “— — — — 10 Lire u. darunter . | 100 Lire 13,07 183,13 13,07 183,13 Jugoslawische: große | 100 Dinar |, — — — — 100 Dinar © | 100 Dinar 5,63 5,67 | 5,63 5,67 Kanadische ...... 1 kanad. Doll.| 1,84 1,86 | 1,84 1,86
Lettländishe .….... 100 Lats — — — — Litauische: große …. | 100 Litas — — — 100 Litas,u. darunt. | 100 Litas 41,70 41,86 | 41,70 41,86 Luxemburgische .…. . | 100 lux. Fr. | 10,43 10,47 | 10,43 10,47 Norwegische .….…... 100 Kronen | 56,61 56,83 | 56,61 56,83 Rumänische: 1000Lei und neue 500 Lei . | 100 Lei — unter 500. Lei .….. | 100 Lei — Schwedische: große . | 100 Kronen —
l 11 F
50 Kr. u. darunter . | 100 Kronen | 59,30 59,54 | 59,30 59,54 Schweizer: große .…. | 100 Frs. 55,956 56,17 | 55,95 56,17
100 Frs. u. darunt. | 100 Frs. 55,95 856,17 | 55,95 56,17 Spanische .…......+ 100 Peseten | — aus ae As Südafr. Union .. | 1 südafr, Pfd.| 6,69 6,71 | 6,69 6,71 Türkische ......... | 1 türk. Pfund} 1,84 1,86 1,84 1,86
Ungari che eto 100 Pengöò A
L q x
R P