1940 / 144 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 22 Jun 1940 18:00:01 GMT) scan diff

Dritte Beilage zum Neichs8- unnd Staatsanzeiger Nr. 143 vom 21. Juni 1940. S. 4

Passiba. l, Gläubiger:

a) seitens der Kundschaft bei Dritten benußte Kredite b) fonstige im Jn- und Ausland aufgenommene Gelder und Kredite e) Einlagen deutscher Kreditinstitute. . . « - d) sonstige Gläubiger Von der Summe c) und 4) entfallen: aa) RA 261 228 113,75 auf jederzeit fällige Gelder bb) RA 306 322 323,43 auf feste Gelder und Gelder auf Kündigung Von bb) werden durch Kündigung oder sind fällig: 1. RMA 16 738 140,06 innerhalb 7 Tagen 2. RMA 143 103 151,52 darüber hinaus bis zu 3 Monaten 3, RMA 128 097 431,85 darüber hinaus bis zu 12 Monaten 4. RA 18 383 600,— über 12 Monate hinaus

487 703 072/19 179 847 364/99

Liquiditätsreserven der Sparkassen: enthalten in Pos. le RA 169 413 000,—

2. Spareinlagen: a) mit geseßlicher Kündigungsfrist b) mit besonders vereinbarter Kündigungsfrist 3. Anleihen und aufgenommene Darlehen: a) Schuldverschreibungen im Umlauf: 41,% Goldpfandbriefe der Landesbank der Rheinpro- vinz 34 956 900,— 41% Pfandbriefe der Rhei- nischen Girozentrale u. Pro- vinzialbank 13 950 000,— Unverzinsliche Schuldverschrei- bungen der Landesbank der Rheinprovinz 41,% Goldkommunalschuld- verschreibungen der Landes3» bank d. Rheinprovinz(einschk. R.M 242 270,— 2% Aufgeld von nom. M 12 113,500 Goldkommunalschuldver- schreibungen der Landesbank der Rheinprovinz, 3. Ausg.) 95 687 270,— 41,%, Kommunalschuldver- schreibungen der Rheinischen Girozentrale u. Provinzial- bank 7% Kommunalschuldverschrei- bungen der Landesbank der Rheinprovinz (Annuitäten- anleihe) hfl. 3 759 106,27 zu 132,€0) Rheëinprovinzablösungsanleihe mit Auslosungsscheinen (fünffacher Nennwert ein- \hließlih A 17 919 300,— aufgelaufener Zinsen ab 1. Januar 1926 bis 31. De- zember 1939) Rheinprovinzablösungsanleihe ohne Auslosungsscheine . . 118 712,50 aufgenommene Darlehen: aa) Cchuldscheinanleihen . . 22 279 407,01 bb) Darlehen aus fremden Emissionen . . « « « -. 18 970 726,01 ce) sonstige Darlehen « . - 10128 129,97

Jn bþ) und ce) sind enthalten: RM 11 628 605,61 Darlehen der, Ma Steppen RA 8 880 925,93 Darlehen zentraler Kreditinstitute Umschuldungsaktion von 1928 gemäß Art. 4 der 2. Zinsverordng. Davon Schukdverschreibungen im Umlauf: 614%, Dollarbonds § 23 380,93 zu 4,20 = RA 98 199,93 434%, Reichsmarkdarlehen der Deutschen Landesbanken- zentrale NAM 97 170,— . Verloste und gekündigte Schuldverschreibungen . Zinsen für Anleihen und aufgenommene Darlehen:

anteilige fällige

RAM RAM a) Schuldverschreibungen: aa) Pfandbriefe 363 358,12 106 901,— bb) Kommunalschuldverschreibungen 965 121,94 153 760,62 ce) Rheinprovinz-Ablösungs3anleihe mit Auslosungsscheinen « - - —,— 409 993,73 T 328 480,06 670 605,30 Schuldscheinanleihen 119 568,— Darlehen aus fremden Emissionen 116 335,61 —,— sonstige Darlehen 77 919,45 —,— 1 612 303,12 670 656,30 Durchlaufende Kredite (nur Treuhandgeschäfte) Außerdem A 14 663 444,48 Entschuldungsdarlehen . Stammfkapital s . Rücklagen nach § 11 KWG.: a) geseßliche Rücklage b) fonstige Rücklagen nach § 11 KWG. «. - -

. Pensionsrückstellung

. Rückstellungen

. Posten, die der Rechnung3abgrenzung dienen .

Davon NA 3 560 415,85 Anteilzinsen

. Bausparkasse

. Reingewinn:

a) Gewinnvortrag aus dem Vorjahr . « « « b) Gewinn 1939

. Eigene Ziehungen im Umlauf —,—

. Verbindlichkeiten aus Bürgschaften, Wechsel- und Scheckbürg- schaften sowie aus Gewährleistungsverträgen 131 Abs. 7 des Aktiengeseßes)- NAM 265 425,37 i

. Eigene Jndossamentsverbindlichkeiten:

a) aus weiterbegebenen Bankakzepten —,—

b) aus eigenen Wechseln der Kunden an die Order der Bank RM —,—

c) aus sonstigen Rediskontierungen R 1 316,12

. Jn den Passiven sind enthalten:

a) Gesamtverpflichtungen nach § 11 Abs. 1 KWG. (Passiva 1, 2, 3, 5 und 15) E. A 826 316 002,99 :

b) Gesamtverpflihtungen nach § 16 KWG. (Passiva 1, 3, 5 und 15) RA 814 910 239,08

. Gesamtes haftendes Eigenkapital nach § 11 Abs. 2 KWG. (Passiva 8 und 9 einschließlich Zuweisung aus dem Rein- gewinn 1939) Z.A 37 000 000,—

8 308 727,46 . 3 097 036,45

1407 431,50

5 634 300,—

4 984 574,91

43 518 300,—

46 378 262,99

1/835 619,32

Gewinn- und Verlustrechnung für den 31. Dezember 1939.

Aufwendungen. j

L Geschäfts- und Verwaltungskosten: 8) Gehälter und Löhne . . . , « »« 2 887 852,19 b) soziale Abgaben . . : è « « 69 7656,34 c) sonstige Aufwendungen . - - « . . « 709 246,84 2. Saßungsmäßige Aufwendungen für den ( Bpa! und Giroverband und den Provinzialverband der Rheinprovinz - &, Steuern und Abgaben. «o a a o ooooooooo

einishen Sparkassen-

R H

11 405 763

246 635 751

2 312 958 4 470 452

30 000 000

6 400 000

7 400 000 7 500 000 3 677 979

4 679 862

2 025 620

895 581 473

300 000

2 478 993/92 ?.

4, Abschreibungen und Rückstellungen: a) Abschreibung auf: Bankgebäude . . sonstige Grundstücke M, E E Betriebs- und Geschäftsausstattung. . . « - « b) sonstige Abschreibungen und Rüdstellungen - - . Verstärkung der Pensionsrüdstellung

, Gewinn: Gewirnvortrag aus dem Vorjahr O Reingewinn 1939

1 328,73 18 482,10 58 529,— 60 112,—

. 190 001,02 1 835 619,32

. 896 488,64

RAMA

1 034 940 160 000

2 025 620

Erträge. 1. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 2. Zinsüberschuß mit Ausnahme der in Pos. 3 nachgewiesenen Beträge 3. Zinsen und Verwaltungskostenbeiträge aus Deckungsdarlehen und emden Emissionen: Ertrag: aus Hypothekendarlehen . . . . 2352 113,52 aus Kommunaldarlehen . . . . 5 295 957,57 aus Darlehen aus Mitteln fremder Emissionen Aufwand: für Pfandbriefe 2 024 970,12 für Kommunalschuldverschreibungen 4 899 675,64 für Kredite aus fremden Emissionen 651 088,67 7 575 734,43

716 059,67 8 364 130,76

9 666 410

190 001 6 701 091

788 396/33

4. Außerordentliche Erträge 5, Sonstige Erträge . -

Que S ck S D D- W: E

Düsseldorf, den 30. April 1940.

465 924/44 1 520 996/49

9 666 410/10

Rheinische Girozentrale und Provinzialbank.

Das Direktorium. Lohe. Dr. Trippen.

Butschkau.

Nach dem abschließenden Ergebnis unserer pflihtmäßigen Prüfung auf Grund der Schriften, Bücher und sonstigen Unterlagen der Bankanstalt sowie der erteilten Aufklärungen und Nachweise entsprechen die Buchführung und der Jahresabschluß

sowie der Geschäftsbericht, soweit er den Jahresabschluß erläutert,

den geseßlichen

Vorschriften. Jm übrigen haben auch die wirtschaftlihen Verhältnisse der Bankanstalt

wesentliche Beanstandungen nicht ergeben. Berlin, den 10. Mai 1940.

Deutsch

Dr. Rittstieg, Wirtschaftsprüfer.

[14003]. Vausparkasse der Rheinprovinz

e Revisions- und Treuhand- Aktiengesellschaft. ppa. Dr. Purz, Wirtschaftsprüfer.

(Abteilung der Rheinischen Girozentrale und Provinzialbank).

Bilanz für den 31. Dezember 1939. (Jn der Hauptbilanz mitenthalten)

Aktiva. . Eigene Wertpapiere

. Bankguthaben bei der Rheinischen Girozentrale und Provinzialbank,

Düsseldorf:

a) laufende . . . «

b) feste Geldanlagen

c) anteilige Zinsen am Festgeld

zentrale und Provinzialbank KA 24 375,38)

. Schuldner

. Zwischenkredite an Bausparer: ausgezahlte Zwischenkredite . « « « . davon getilgt

. Tilgungsdarlehen an Bausparer: ausgezahlte Darlehen davon bereits getilgt

. Forderungen an öffentliche Bausparkassen . Sonstige Darlehen

. Rückständige Zahlungen dér Bausparer - . Hypotheken und Grundschulden. . - « - . Betriebs- und Geschäftsausstattung:

Zugang AÆAM 188,42, Abgang K X —,—, Abschreibung K 188,42

. Jn den Aktiven sind enthalten: Forderungen an Mitglieder des Vorstands (KÆ —,—), an Geschästsführer und an andere im F 14 Abs. 1 und 3 KWG. genannte Personen sowie an Unternehmen, bei denen ein Jnhaber oder persönlih haftender Gesellschafter dem Kreditinstitut als Geschäftsleiter oder Mitglied eines Verwaltungs-

trägers angehört RAÆ 8 637,86 Davon A 8 637,86 Zwischenkredite

Passiva. Reste aus bereitgestellten Vertragssummen

bank, Düsseldorf, KM 587 345,84) Sparbeträge der Bausparer

Düsseldorf, Æ.A 116 177,65). .

. Sicherheitsrücklage T. . . « « «

. Sicherheitsrücklage IT .

. Sonderrüdcklage . -

Wertberichtigungen - - -

Betriebsüberschuß:

a) Vortrag aus dem Vorjahr «. « e eo o ooo b) Ueberschuß 1939

S D dot

brand juni

16 486,93 . . . 220 000,— 461,10

. Guthaben bei den Einzugsstellen (davon bei der Rheinishen Giro-

. 756 369,47

- 7 163 000,— 3 912 128,44

Sonstige Gläubiger (davon Rheinische Girozentrale und Provinzial-

Verbindlichkeiten gegenüber öffentlihen Bausparkassen. . ¿ ¿ Sparbeträge aus Feitweise außer Kraft geseßten Verträgen . . . Zeitrenten (davon Rheinische Girozentrale und Provinzialbank,

4 706,51 2 105,10

Zugeteilte, noch nicht abgerufene Vertragssummen N.Æ 1 251 000,—

236 948

212 094 2 455

1 013 630

3 250 871

26 138 168 474 13 080 49 343

5 383 386

22 671

606 619 3 829 293 608

31 633

308 458 322 964 38 884 45 000 170 438

6811

5 383 386

Gewinn- und Verlustrechnung für den 31. Dezember 1939.

(Jn der Gewinn- und Verlustrechuung der Hauptbilanz niht mitenthalten)

Aufwendungen.

. Geschäfts- und Verwaltungskosten:

a) Gehälter und Löhne

b) Soziale Abgaben . ..

c) Sonstige Aufwendungen . . « . Abschreibungen: Betriebs- und Geschäftsausstattung . Wertberichtigungen , BVetriebsüberschuß: Vortrag aus dem Vorjahr

Ueberschuß 1939 . .

Erträge. Vortrág aus dem Betriebsübershuß des Vorjahres es insübercschuß . Verwaltungskostenbeiträge: a) einmalige ch -- ooooooo e. b) laufende. - «. . e o ooooo c . Außerordentliche Erträge « « e «e o ooooo Sonstige Erträge Es N:

Düsseldorf, den 30. April 1940. Bausparkasse der Rheinprovin

78 435,59 1 484,01 19 723,53

4 706,51 . 2105,10

. 4 706

5 074,06 . 54 710,36

RAMA

99 643 188

20 000 6 811 126 643

50 082

59 784/42

2157/54 9 912/44

126 643/16

(Rheinische Girozentrale und Provinzialbank).

Das Direktorium. Lohe. Dr. Trippen.

Butschkau.

Nach dem abschließenden Ergebnis unserer pflihtmäßigen n auf Grund

der Schriften, Bücher und sonstigen Unterlagen der Bausparkasse der

heinprovinz

sowie der erteilten Aufklärungen und Nachweise entsprechen die Buchführung und der Jahresabschluß sowie der Geschäftsbericht, soweit er den Jahresabschluß erläutert, den

gelelichen Vorschriften. Jm übrigen haben auch die wirtschaftlichen

Verhältnisse der

ausparkasse der Rheinprovinz wesentliche Beanstandungen nicht ergeben.

Berlin, den 10. Mai 1940,

Deut

Dr. Rittstieg, Wirtschaftsprüfer, ppa» Dr, Purz,

Revisions- und Treuhand- Aktiengesellschaft. f letschali2prüfon

10. Gesellshaften m. b. H.

[12139]

Der Radionta-Verlag G. m. b. H-.,- Verlin NW 7, Friedrichstraße 131 d, ist durch Gesellschafterbeshluß vom 31, März 1940 aufgelöst worden. Der Kaufmann Karl Behnke, Berlin, ist Abwickler. Etwaige Gläubiger wer- den hiermit aufgefordert, sich um- gehend zu melden.

[14284] Die Textil- und Filzmarkt-Gesell- schaft m. b. H., Lißmannstadt, Mittelstr. 15, ist aufgelöst. Als Liqui- dator der genannten Firma un ih alle Gläubiger auf, ihre Anforderun- gen bei mir anzumelden. : Alfons Kart.

[13480]

Die Bruno Haase G. m. b. H., Verlin - Friedenau, ist aufgelöst. Gläubiger werden aufgefordert, thre Ansprüche bei dem Unterzeichneten ansz zumelden. 1

Berlin-Friedenau, 13. Juni 1940, Der Abwickler: Max Fritsche,

Berlin-Friedenau, Goßlerstr. 6.

192949] | Die Firma Ernst Süfßmilch GmbH. in Niedersachswerfen ise aufgelöft. Die Gläubiger der Gesellschaft werden aufgefordert, sih bei ihr zu melden. Nordhaufen (Harz), 5. Juni 1940, Ernft Süßmilch Gmbs§.

Der Liquidator: Dr. Völmidcke.

[13860] Fn dem Auffichtsrat unserer Gesell schaft mit beschränkter Haftung ist nach- stehende Veränderung eingetreten: Der Fabrikant Franz H. Winkelmann, Ber=- lin SW 68, Jerusalemer Str. 32/35, u aus dem Aufsichtsrat unserer Gesell- haft ausgeschieden. An seine Stelle ist in den Aufsichtsrat unserer Gesellschast berufen worden: Herr Fabrikant Wal- ter Krebshmar, Berlin SW 68, Krau- senstraße 29. i Verlin, den 15. Juni 1940. Abrechnungsstelle für Kunstseiden- ausfuhr G. m. b. H. Die Geschäftsführer: Dr. Georg Lante. Karl Lyn cke Lv,

14620]

l Stelbisches Braunkohlensyndikat Gesellschast mit beschränkter Haftung, Berlin. Satzungsänderung.

Durch Beschluß der Gesellshafter vom 26. April 1940 L der Gesellschaftsver- trag geändert in § 3, Absay 2, Anlage 11 (Stammkapital, Geschäftsanteile), § 5, Absag 1, Anlage 111 (Beteiligu ) und 8 13 Ziffer 2, Absay 2. Die Worte: „Niederlausizer Kohlenwerke“, „Ein- tracht“ Braunkohlenwerke und Briket- fabriken“ sind im § 13, Ziffer 2, Absay 2

gestrichen worden. :

Berlin, den 10. Funi 1940.

Die Geschäftsführung. Dr. Houwe. Klewißt.

13078

/ E der Gesellshafterversammlung vom 22. 5. 1939 wurde die Herabseßung des Gesellschaftskapitales von 60 000 N.Æ auf 15000 A und weiter die Er- höhung desselben auf 20000 NAÆ be- \hlossen. Gemäß § 58 des Ges. vom 90. 4. 1892 werden die Gläubiger der Gesellschaft aufgefordert, sih bei ihr zu melden.

Zehren, am 10. Juni 1940. Zehren-Meißner Ofenfabrik, Gesellschaft mit beschränktex Haftung.

/ Carl Burkhardt.

I

11. Genossenschaften.

[14621] Einladung zu der am Sonntag, den 30. Junk 1940, um 15 Uhr in Aussfig im „Sudetendeutshen Hof“ (Palace-Hotel) stattfindenden 1. Hauptversammlung. Tagesordnung: 1. Eröffnung und Begrüßung. 2. Verlesung der leßten Verhandlungs3- chrift. j Be) äftsberiht des Vorstandes. . Bericht über die geseulihe Prüfung. . Genehmigung der Fahresrechnung und des Gewinnverteilungsvor- \hlages. ; 6. Abänderung der §8 2, 13, 15 und 16 der Sagzungen. N 7. Freie Anträge. / Laut § 30 der Satzungen ist die Hauptversammlung beschlußfähig, wenn wenigstens der zehnte Teil der Mit- glieder in derselben anwesend oder ver=- treten ist. Jst das erforderliche Zehntel der Mitglieder nicht erschienen, ist die p eee g A nah einer halben Stunde Wartezeit ohne Rücksicht auf die Zahl der Anwesenden beschlußfähig. Wir bitten die Mitglieder, die Teil- nahme an der Hauptversammlung zu ermöglichen oder im Falle der Verhin- derung einen Berufskameraden mit der Vertretung zu. betrauen. Die began Vollmacht wird der Al noaeen rief- lihen Einladung beigeschlossen.

Für den Vorstand der „Wiveda“‘ Wirtschastsvereinigung der Apothekenbesißer im Sudetengau- registrierte Genossenschaft mit be- \hränkter Haftung, Siß: Aussig: Mr. Adolf Kleps#\chch

Obmann-Ste

, m. Py

| Mr. Gustav Weigend, m. 4

Obmann,

fartellen vom 15. Juli 1933 (Reichsgeseßbl.

Deutscher Preußische

Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezug8preis durch die Post N S “S ¿ : e

monatlih 2,30 ÆWK einschließlih 0,48 ÆK Zeitungsgebühr, aber ohne E c V Be Tae 1,10 ÆAK, einer dreigespaltenen 92 mm Bestellgeld; für Selbstabholer bei der Anzeigenstelle 1,90 ÆWK monatli. i

Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer die Anzeigenstelle SW 68, Wilhelmstraße 32, Einzelne Nummern dieser Ausgabe kosten 30 #/, einzelne Beilagen 10 #/. Sie werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung des Betrages einshließlih

des Portos abgegeben. Fernsprech-Sammel-Nr.: 19 33 33.

eichsanzeiger Staatsanzeiger.

o

Ir. 144

Inhalt des amtlichen Teiles.

Deutsches Reich.

Ernennungen und sonstige Personalveränderungen.

Bekanntmachungen über die Verfallserklärung von beschlag- nahmten Vermögen.

Dritte Anordnung über Roh-Nephrit-Steingewinnung. 18. Juni 1940.

Allgemeine Verfügung des Reichsministers der Justiz über die Verwaltung von Unternehmen, die unter maßgebendem feind- lichem Einfluß stehen: 12 ff. der Verordnung über die Be- handlung feindlichen Vermögens vom 15. Januar 1940 RGBl. I S. 191 —) vom 20. Juni 1940.

Bekanntmachung über die Einziehung von Diphtherieserum.

Bekanntmachung zum Verfahren mit Metallscheinen und Metall- unterscheinen für Wehrmachtaufträge über die Einführung eines Vordruckes für die Aufstellung der Metallscheine für Betriebe der ersten Verarbeitungsstufe.

Aenderung des Habenzinsabkommens vom 22. Dezember 1936 und des Beschlusses zur Neufestseßung der Zins- und Normal- säße vom 23. April 1940.

Bekanntmachung auf Grund des § 7 des Maisgeseßes.

Zweite Anordnung | zur Aenderung der Anordnung Nr. 1 des Sonderbeauftragten für die Spinnstoffwirtschaft (Beschlag- nahmeanordnung für die Spinnstoffwirtschaft). Vom 18. Juni 1940.

Anordnung über die gFellsegung von Preisen für Kiefern- und Lärchenschwellen. Vom 18. Juni 1940.

Anordnung V 37 der Ae für Waren ‘verschiedener Art (Verwendung und Veräußerung von Schablonen zu Arm- banduhren) vom 22. Juni 1940.

Bekanntmachung über die Ausgabe des Reichsgeseßblatts, Teil I, Nr. 108. |

Reichsbankgirokonto Nr. 1913 bei der Reichsbank in Verlin

Vom

Preußen.

Bekannimachung des Regierungspräsidenten in D (Oder) Über die Einziehung von Vermögenswerten für Preußen.

Amtliches.

Deutsches Reich.

Der Führer hat dem ordentlihen Professor em. Ge- heimen Hofrat Dr. med. A rank in München mit Ur- kunde vom 21. aas 1940 die Goethe-Medaille für Kunst und Wissenschaft verliehen.

etten

Bekanntmachung. :

Das mit Bekanntmachung vom 19. Dezember 1938 (Deut- her Reichsanzeiger Nr. 298 vom 22. Dezember 1938) be- shlagnahmte Vermögen des ehemaligen deutschen Staats- angehörigen :

Julius Hi xe \ch wird gemäß § 2 ay 1 des Geseyes über den Widerruf von Einbürgerungen und die Aberkennung der deutschen Staats-

angehörigkeit vom 14. Juli 1933 (Reichsgesebblatt T S. 480)

als dem Reiche verfallen erklärt. Berlin, den 20. Juli 1940.

Der Reichsminister des Fnnern. J. A.: Duckart.

Bekanntmachung. i Das Vermögen des durch Bekanntmachung vom 14. Fe-

bruar 1940 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 40 vom 16. Fe-

Er 1940) der deutschen Staatsangehörigkeit verlustig er- ärten Josef JFsrael L o eb

wird gemäß § 2 Abs. 1 des Geseyes über den Widerruf von Einbürgerungen und die Aberkennung der deutschen Staats- angehörigkfeit vom 14. Juli 1933 (RGBl. I S. 480) als dem Reiche verfallen erklärt. : : :

Berlin, den 18. Funi 1940.

Der Reichsminister des Fnnern. J. A.: Dudckart.

Dritte Anordnung betressend Roh-Nephrit-Steingewinnung.

Vom 18. Juni 1940.

Auf Grund des Geseyes über Errichtung von Zwangs-

S. 488) ordne ih au;

eile 1,85 ÆK. Anzeigen nimmt an die Anzeigenstelle bes 68, Wilhelmstraße 32. Alle Druckaufträge sind auf einseitig eshriebenem ist darin auch anzugeben, welche Worte etwa dur FettdruckÆ (einmal unterstrihen) oder durh Sperrdruck (besonderer Vermerk am hervorgehoben werden sollen. Befriftete Anzeigen müssen 3 Dage vor dem Einrückungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.

Anzeigenpreis für den Naum einer fünfgespaltenen 59 mm breiten

etit- erlin

breiten

Papier völlig druckreif einzusenden, insbesondere

ande)

Verlin, Sonnabend, den 22. Funi, abends

Die Geltungsdauer meiner Anordnung, betreffend Roh- Nephrit-Stein-Gewinnung, vom 20. Fuli 1937 (Deutscher Reichsanz. u. Preuß. Staatsanz. Nr. 165) in der Fassung vom 30. Juni 1939 (Deutscher Reichsanz. u. Preuß. Staats- anz. Nr. 149) wird bis zum 31. Dezember 1941 verlängert.

Berlin, den 18. Funi 1940.

Der Reichswirtschaft8minister. J. V.: Dr. Land fried.

ei

Allgemeine Verfügung

über die Verwaltung von Unternehmen, die unter maß-

gebendem feindlihem Einfluß stehen (§8 12 }ff. der Verordnung

Über die Behandlung feindlihen Vermögens vom 15. Fanuar

1940 RGPl. I S, 191 —) vom 20. Juni 1940 (9134/5 V 2685. 40) *).

Auf Grund der §8 19, 27 der Verordnung über die Be- handlung feindlichen Vermögens vom 15. Fanuar 1940 C ce AURAY I S. 191) bestimme ih über die Einleitung,

ührung und Beendigung der Verwaltung folgendes:

Allgemeine Grundsägze.

1, Zweck des Fünften Abschnitts der Verordnung über die Behandlung feindlihen Vermögens vom 15. Fanuar 1940 (Reichsgeseßbl. 1 S. 191) ist es, duxch Einseyung eines Ver- walters das Vermögen von Unternehmen, die im Fnland ihren Sig oder eine Niederlassung haben und unmittelbar oder mittelbar unter maßgebendem feindlihem Einfluß stehen, sicherzustellen und zu erhalten.

2, Als Unternehmen bezeichnet § 12 Abs. 1 VO. juristische

ersonen des Privatrechts, Personenvereinigungen, Anstalten, Stiftungen und o Zweckvermögen. er Ausdruck „Zweckvermögen“ ist in weitestem Sinne zu verstehen. Als Unternehmen im Sinne des § 12 Abs. 1 VO. sind daher auch Gewerbebetriebe, natürliche Personen sowie Vermögens- massen (z. B. inländische Sondervermögen, Nachlaßmassen, Warenlager, Agenturen) und Schiffe anzusehen. Auch für Unternehmensteile (z. B. einzelne Werke oder Betriebsstätten) kann ein Verwalter bestellt werden. Die Vorschriften des Fünften Abschnitts der Verordnung über die Behandlung feindlichen Vermögens gelten ferner nah § 18 VO. sinn- emäß auch für Grundstücke, die im Eigentum von Feinden When: Grundstücksgleiche Rechte find wie Grundstücke zu behandeln.

3. Juristische Personen des Privatrechts, die im Fnland ihren Siß haben und unter maßgebendem seindlihem Einfluß stehen, sind nah § 3 Abs. 1 Nx. 3 VO. nicht als Feinde anzu- sehen. Sie sind deutshe Unternehmen. Fhr Vermögen ist nach § 4 VO. kein feindliches Vermögen. Dies gilt auch dann, E alle Anteile der juristischen Perion einem Feind zu- tehen.

4. Für Jnlandsunternehmen, die unter maßgebendem feindlihem Einfluß stehen, ist in der Regel die Verwaltung und nicht die Abwesenheitspflegschaft 5 dec Verordnung über die Abwesenheitspflegschast vom 11. Oktober 1939 RGBVl. 1 S. 2026 —) die geeignete Form. Die Einleitung einer Abwesenheitspflegschaft kommt grundsäßlich nur zur Wahrung von Bermgenfangelggedeten solcher Unternehmen in Betracht, die nicht im Juland ihren Sig oder eiñe Nieder- lassung haben. E

5. Voraussetzung für die Bestellung eines Verwalters ist, daß es sich um ein Unternehmen handelt, das seinen Siß oder eine Niederlassung im Fnland hat und unter maßgeben- dem feindlihem Einfluß steht. Für Grundstücke ist nah § 18 VO. erforderlich, daß das Grundstück im Fnland gelegen ist und einem Feind gehört. Steht das Grundstück im Eigentum einer Gesamthands- oder Bruchteilsgemeinschaft, so ist nur die Bestellung eines Verwalters für den Eigentumsanteil des Feindes zulässig.

6. Zur Einleitung und Bun der Verwaltung sind nah §8 13, 17 VO. die Oberlandesgerichte zuständig. Die einheitliche 2UEUng der Verwaltung von Unternehmen und Grundstücken liegt dem auf Grund des § 19 Say 2 VO. be- stellten Reichskommissar für die Behandlung feindlihen Ver- agene ob. Er untersteht dem Reichsminister der Fustiz un- mittelbar. :

Einleitung der Verwaltung.

7, Das Oberlandesgericht bestellt den Verwalter auf An- trag des Reichskommissars für die C ung feindlichen Vermögens. Oertlih zuständig zur Bestellung des Verwal- ters ist das Oberlandesgericht, in dessen Bezirk das Unter- nehmen seinen Siy oder seine L handelt es sich um eine Vermögensmasse, so ist das Oberlandesgericht zuständig, in dessen Bezirk sich Vermögen befindet,

*) Die Allgemeine Verfügung gilt niht für das Protektorat Böhmen und Mähren,

Postscheckkonto: Berlin 41821 1 940

S

Falls zur Bestellung eines Verwalters für ein Unter=- nehmen die Zuständigkeit mehrerer Oberlandesgerichte ge- geben sein würde, so ist das Oberlandesgericht allein zu=- ständig, bei dem der Reichskommissar für die Behandlung feindlichen Vermögens die Bestellung des Verwalters bean- tragt. Die Bestellung von Verwaltern für mehrere rechtlih selbständige Unternehmen, die zu wirtschaftlihen Zwecken unter einheitlicher Leitung zusammengefaßt sind, jedoh ihren Sig oder ihre Niederlassungen in den Bezirken verschiedener Oberlandesgerichte haben, fann der Reichskommissar für die Behandlung feindlichen Vermögens bei einem Oberlandes- gericht beantragen. Dieses Oberlandesgericht ist dann für die Bestellung von Verivaltern für sämtliche Unternehmen zu- ständig. War ein anderes Gericht in der Sache bereits tätig geworden (z. B. im Falle des § 5 der Verordnung über die Abwesenheitspflegschaft vom 11. Oktober 1939 RGBl. I S. 2026 —), so sind die Akten an das hiernach zuständige Oberlandesgericht abzugeben.

8. Der Reichskommissar für die Behandlung feindlichen Vermögens ist ausschließlih berechtigt, die Bestellung eines Verwalters zu beantragen. Wird die Bestellung des Verwal- ters von einer anderen Stelle angeregt, so ist die Anregung an den Reichskommissar für die Behandlung feindlichen Ver- mögens weiterzuleiten und seinem Befinden zu überlassen, ob er einen Antrag stellen will.

9, Der Reichskommissar für die Behandlung feindlichen Vermögens hat bei der Stellung des Antrags dem Ober=- landesgeriht eine zur Führung der Verwaltung geeignete Person vorzuschlagen. Für ein Unternehmen können eine oder mehrere Personen zu Verwaltern bestellt werden. Der Reichs- fommissar für. die Behandlung s Vermögens hat es den Umfang der Befugnisse des Verwalters zu be= timmen. Die Befugnisse des Verwalters können sowohl per- sönlich als auch sahlich beschränkt werden. Beantcagt der Reichskommissar für die Behandlung feindlihen Vermögens die Bestellung mehrerer Verwalter Kür ein Unternehmen, so hat er anzugeben, wie der Tätigkeitsbereih der Verwaltex zueinander abgegrenzt werden soll.

Der Reichskommissar für die Behandlung feindlichen Vermögens hat ferner bei der Stellung des Antrags darzu=- legen, daß es sich um ein unter maßgebendem feindlihem Einfluß stehendes Unternehmen handelt. Zur Feststellung des maßgebenden feindlichen Einflusses kann er die erforderlichen Ermittlungen vornehmen, insbesondere von den Unternehmen Auskunft verlangen.

10. Das Gericht hat vor der Bestellung des Verwalters zu prusen:

1. ob ein ordnungsmäßiger Antrag gestellt ist,

2. ob es sih um ein Unternehmen handelt, das im JFn- land seinen Sig, eine Niederlassung oder Vermögen hat, und

83. ob die vom Reichskommissar vorgeschlagene Person für das Amt des Verwalters geeignet ist.

Hält das Oberlandesgericht die vorgeschlagene Person für ungeeignet, so ist der Reichskommissgr für die Behandlung feindlichen Vermögens um einen neuen Vorschlag zu ersuchen.

Das Gericht hat nicht zu prüfen, ob das Hiteenebuien unter maßgebendem feindlichhem Einfluß steht und ob die Be- ries eines Verwalters zweckmäßig is. Das Gericht ist erner an die Bestimmung des Reichskommissars über Um- sang und Form der Verwaltung gebunden. Die Beurteilung dieser Fragen liegt dem Reichskommissar für die Behandlung feindlichen Vermögens ob,

11. Die Bestellung des Verwalters geschieht durch einen Beschluß, in dem das Unternehmen und o Gia da Ver- walters zu bezeichnen und, wenn der Verwalter nah dem Antrag des Reichskommissars für die Behandlung feindlichen Vermögens nicht zu allen gerichtlichen und außergerichtlichen B anein befugt sein soll, seine Befugnisse genau fest- zuseßen sind. Bei der Bestellung des Verwalters is} ferner an- zuordnen, daß der Verwalter über die Führung der Verwal-= tung dem Reichskommissar für die Behandlung feindlichen Vermögens in regelmäßigen, von diesem näher zu bestimmen- den n Bericht zu erstatten hat.

Dem Verwalter ist eine Bestallung auszuhändigen, die

er bei Beendigung des Amts zurückzugeben hat.

12.- Das Oberlandesgericht, das für die Bestellung des Verwalters zuständig ist, hat die Vergütung des Verwalters und die Höhe der zu erstattenden Auslagen festzusezen 16 VO.). Vor der Festseßung ist der Reichskommissar für die Behandlung feindlichen Vermögens zu hören.

13. Die Bestellung des Verwalters wird mit der Bekannt=- machung an den Verwalter wirksam. Mit diesem Zeitpunkt tritt nah § 14 Abs. 1 Saß 2 VO. das Ruhen der Befugnisse aller Organe (Vorstand, Auffichtsrat, Hauptversantmlung) sowie der Leiter oder der sonst zur Vertretung oder Verwal- tung befugten Personen (Gese B Prokuristen, Hand- lungsbevollmächtigten) ein. Aus diejem Gründe wird es in

-

“A7 UOSJA4AIL A DTPOSON'

D