1940 / 144 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 22 Jun 1940 18:00:01 GMT) scan diff

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Erste Beilage zum Reich8- und Staatsanzeiger Nr. 144 vom 22. Juni 1940. &.4 [14840] Vereinigte Speyerer T Einladung [14835] Concordia [14677] 14846] : Ziegeiwerke A. G., Mannheim. jur 20, ordentlichen. Hauptver: | Lebens - Versicherungs - Aktien- Hinweis-Bekanntinachung. einenspinnerei Schornreute A.-G., Die Herren Aktionäre unserer Gesell- | sammlung am Donnerstag, den Gesellschaft. Durch Beschluß dex Zulassungsstelle Ravensburg/Württ.

haft werden hiermit zu der am Donnerstag, den 18. Juli 1940, vormittags 11 Uhr, im Sißzungssaal der Deutschen Bank Filiale Mannheim in Mannheim stattfindenden 'Haupt- versammlung eingeladen. Tagesordnung:

1. Vorlage des Fahresberichtes, der Bilanz und der Gewinn- und Ver- lustrehnung für das Fahr 1939.

2. Beschlußfassung über die Verwen- dung des Reingewinnes.

3. Entlastung des Vorstandes und des}

Aufsichtsrates.

4. Wahl des Bilanzprüfers für das

Geschäftsjahr 1940.

Zur Teilnahme an der Hauptver- sammlung und Ausübung des Stimm- rechtes ist erforderlich, daß die Aktien spätestens bis zum Ablauf des dritten Tages vor dem Versamm- lungstage bei der Gesellschaftsfasse in Speyer, bei einem deutschen No-

tar, bei einer Wertpapiersammet: }

bank oder bei der Detttschen Vank Filiale Mannheim hinterlegt und bis zum Ablauf der Hauptversammlung dort belassen werden.

Die Bilanz, Bericht des Vorstandes und des Aufsichtsrates liegen im Ge- \häftsbüro in Speyer zur Einsicht der Aktionäre offen. :

Speyer a. Rh., 19. Funi 1940.

Der Vorftand. F. Eswein.

14671] S babsi Teichmannbaude Aktien- gesellschaft, Brückenberg i. Rsgb. _Die Aktionäre unserer Gesellschast werden zu der am Sonnabend, dem 27. Juli 1940, 11 Uhr, in den Geschäftsräumen der Gesellschaft statt- findenden ‘ordentlichen Hauptver- sammlung und gleichzeitig zu einer gemäß § 8 HGB. einzuberufenden außerordentlichen Hauptversamm: lung eingeladen.

Tagesordnung: 1. Anzeige gemäß § 83 HGB.

9. Vorlage des Geschäftsberichts des |

Vorstandes, des FJFahresabschlusses für das Geschäftsjahr 1939, Be- riht des Ausjihtsrats.

3. Beschlußfassung über die Erteilung der Entlastung an Vorstand und Aufsichtsrat. ¿

4. Wahl des Abshlußprüfers für das Geschäftsjahr 1940.

5. Verschiedenes.

Stimmberechtigt sind die Aktionäre, die spätestens 3 Tage - vor ‘dem 27. Juli 1940 bei der Gefsfell- schaftsfasse in Grube-Marga, per Adresse Architekt Kleffel, bei * der Dresdner Bank, Zweigniederlassung

. Senftenberg, oder bei der Dresdner

Bank, Zweigniederlassung Berlin- Tempelhof,

legung ist auch dann ordnungsmäßig erfolgt, wenn die Aktien mit Zustim- mung einex Hinterlegungsstelle für sie bei anderen Bankfirmen bis zur Be- endigqung der Hauptversammlung im Sperrdepot behalten werden.

Grube-Marga (Lausitz), 20. 6. 1940. VBerghotel Teichmannbaude Aktien-

gesellschaft. Der Vorstand. Kleffel.

[44844]

Ostdeutsche Textilindustrie Aktiengesellschaft in Abwicklung, Landeshut i. Schles.

Wir laden unsere Aktionäre zu einer am Dienstag, den 16. Juti 1940, um 10 Uhr in den Räumen der Kramsta-Methner u. Frahne A.-G., Landeshut i. Schles, Schömberger Str. Nr. 45, stattfindenden Hauptversamm-

[lung ein. Tagesordnung:

1, Vorlegung des Jahresabschlusses,

des Geschäftsberichtes des Abwick-

lers mit dêm Bericht des Aufsichts- rats für das S vom

5. Mai 1939 bîs 4. Ma1 1940. 9 Beschlußfassung über den Jahvres-

abschluß. :

Beschlußfassung über die Entlastung des Abwicklers ünd des Aufsichtsrats. Wahlen zum Aufsichtsrat. Beschlußfassung über die Ausshüt- tung einer Quote von 15 % an die Kleinaktionäre unserer Gesellschaft. Zur Teilnahme an der Hauptver- sammlung sind diejenigen Aktionäre be- rechtigt, die ihre Aktien spätestens am Freitag, den 12. Ti 1940, ent. weder bei unserer Gesellschaftskasse in Landeshut i. Schles. oder / bei der Deutschen Bank in Verlin E deren Filiale in Breslau oder bei er Dresdner Bank in Berlin ‘oder bei dem Bankhaus Eichborn «& Co. in Breslau ' während der üblichen Geschäftsstunden hinterlegt haben und bis zur Beendi- fung der Hauptvexsammlung hinterlegt assen. Die Hinterlegung kann auch bei einem deutschen Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank erfolgen. {Fn diesem Falle sind die Vescheinigungen des Notars oder der Wertpapiersammel- bank ‘über die erfolgten Hinterlegungen spätestens am 13. Juli 1940 bei unserer Gesellschaftskasse einzureichen. Landeshut i. Schles, 24, Funi 1940. ____ Der Abwickeler: Fingas.

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Manfred-von-Richthofens |. ‘Straße, hinterlegt sind. Die Hinter-

11. Juli 1940, 12 Uhr, im Ver-

waltungsgebäude der Gesellschaft in

Braunschweig, Fallersleber Torwall 2. Tagesordnung:

1. Vorlegung des Fahresabschlusses und des Geschäftsberichtes nebst Bericht des Aufsichtsrates. Beschlußfassung über die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat.

3. Beschlußfassung über die Verwen- dung des Ueberschusses, soweit er der Hauptversammlung gemäß C22 der Satzung zur freien Ver- fügung steht.

4. Aufsichtsratswahl.

Zur Teilnahme sind alle Aktionäre befugt, die als solhe im Aktienbuch der Gesellshaft eingetragen sind und sich spätestens am 3. Werktage vor der Hauptversammlung vont der Ge- A eine Eintrittskarte beschafft

aben.

Vraunschweig, den 14, Funi 1940. Braunschweigische Lebensversiche-

: rung A. G. Niemczyk, Aufsichtsratsvorsißender.

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[14837] Allgemeine Gas-Aktien-Gesellschaft zu Dessau.

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Dienstag, -dem 46. Futi 1940, 12 Uhr, im Verwaltungsgebäude “der Deutschen Continental-Gas-Gesellschaft zu Dessau, Kavaliexstraße 29/30, stattfindenden Hauptversammlung eingeladen,

Tagesordnung:

1. Vorlage des Geschäftsberichtes und dos Fahresabschlusses für 1939 mit dem Bericht des Aufsichtsrates. Beschlußfassung über die Veriwen- dung des Reingewinnes. Beschlußfassung über die Entlastuttg des Vorstandes und Aufsichtsrates. Wahlen zum Aufsichtsrat. Satzungsänderung, § 4 (Stücke- R der Aktien), § 17 (Stimm- recht).

6. Wahl des Abschlußprüfers.

Dte ‘Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung ergibt sih aus den Bestimmungen des § 18 unserer Sazung. Die Hinterlegung der Afk- tien kann, außer bei den im §8 18 der Satzung -angegebenen Stellen, erfolgen: bei der Deutschen Continental-

Gas-Gesellschaft, Dessau, bei der Berliner Handels-Gefell-

schaft, Berlin, bei dem Bankgeschäft Zuckschwerdt

«& Bouchel, Magdeburg, bei dex Anhalt-Dessauischen Lan- .- desb@nk, Abteilung der Allge-

meinen Deutschen Credit-An-

stalt, Dessau, bei derx Bank des Berliner Kassen-

Vereins (nur für Mitglieder des

Giroeffefktendepots), Berlin, bei der Deutschen Vank, Filiale

Dessau.

Dessau, den 19, Juni 1940. Allgemeine Gas-Aktien-Gesellschaft. Der Vorftand.

__ Gregorovius. Knoll.

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[14672] Hannoversche Portland-Cementfabrik Aktien- gesellschaft, Misburg.

Die Aktionäre unserex Gesellschaft werden hiermit zu der auf Mittwoch, den 17. Juli 1940, vormittags 11,30 Uhr, in den Geschäftsräumen dec Gesellschaft, Misburg, Bahnhof- straße 2, anberaumten ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.

Tagesordnung:

1. Vorlage des FJahresabschlusses \o- wie der Berichte - des Vorstandes und Aufsichtsrates.

2. Beschlußfassung über die Vertei- lung des Reingewinnes.

Z. Erteilung der Entlastung an den Vorstand und Aufsichtsrat.

4. Waht zum Aufsichtsrat.

5. Wahl eines Abschlußprüfers.

Diejenigen Aktionäre, welche sich an dieser Versammlung beteiligen und ihr Stimmrecht ausüben wollen, haben die zu vertretenden Aktien nebst einem doppelten Nummernverzeichnis dersel- ben bis zum 12. Juli 1940 in den üblichen Geschäftsstunden bei:

unsexer Gesellschaftskasse in Mis-

. burg, Bahnhofstr: 2,

der Dresdner Bank, Filiale Han- nover,

der Deutschen Bank, Filiale Han- nover,

dem Bankhaus Julius Maier « Comp., Hannover, '

einer deutschen Wertpapier-Sam- melbank oder i

bei einem deutschen Notar ® zu hinterlegen. Ueber die Hinterlegung ist béi der Afktienanmeldung der Ge- sellshaftskasse ein Nummernverzeichnis mit Hinterlegungsbescheinigung einzu- senden. Aus der Hinterlegungsbeschei- nigung muß hervorgehen, daß die Ak- tien bei der Hinterlegungsstelle bis s der Hauptversammlung gesperrt ind.

Dem so legitimierten Aktionär wird vom Vorstand eine Stimmkarte aus- gehändigt, die zur Ausübung des Stimmrechtes ‘berechtigt.

Misburg, den 18. Juni 1940,

Der Aufsichtsrat der

Hannoverschen Portland-Cement-

fabrik Aktiengesellschaft. Dr. Max Wallbrecht, Vorsißender.

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit. zu der am 12. Juli 1940, mittags 12 Uhr, im Ge- häftsgebäude, Maria-Ablaß-Play 15, in Köln stattfindenden Hauptver- sammlung ergebenst eingeladen.

Tagesordnung:

1. Vorlage des Fahresabschlusses über das Geschäftsjahr 1939 mit dem Vorstands- und Ausfsichtsrats- bericht. :

2, Beschlußfassung über die Vertei- lung des Reingewinns.

3. Entlastung der Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats.

4. Aenderung der §F§ 13, 14, 17 und 24 der Satzung betr. Stellvertreter des Vorsißers des Aufsichtsrats,

5. Wahlen zum Aufsichtsrat.

Stimmberechtigt in der Hauptver- sammlung sind die Aktionäre, die seit mindestens drei Wochen als Aktio- näre in das Aktienbuch der Gesellschaft eingetragen sind und sih nicht später als am dritten Tage vor der Ver- sammlung bei dem Vorstand anmel- den. Bevollmächtigte müssen die schriftliche Vollmacht bis zum dritten Werktage vor der Hauptversammlung beim Vorstand eingereiht haben.

Köln, den 19. Funi 1940.

Der Vorstand. Freysoldt. Müller.

[14842] i

Kärntner Elektrizitäts-:Aktien-

gesellschaft, Klagenfurt.

Am Dienstag, den 16. Juli 1940, um 41/2 Uhr nachmittags, findet im Stadtratssaal des Rathauses (I1. Sto), Klagenfurt, Adolf-Hitler-Play 1, die ordentliche Hauptversammlung der Aktionäre unserer Gesellschaft statt.

Tagesordnung:

1. Vorlage des Geschäftsberichtes und des Jahresabschlusses sowie des Be- rihtes des Aufsichtsrates für das

Bel, 1939. : 2. Beschlußfassung über die Vertei- lung des Reingewinnes.

3. Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates. 5

4. Beschlußfassung über die Erhöhung des Grundkapitals von K 666 660,— ut R. A 3 000 000,— durch Bareinzahlung von TliAK 1 793 340,— und Einbringung von Sacheinlagen im Betrage von kli 540 000,—. :

- 5. Wahl des Abschlußprüfers für das Geschäftsjahr 1940.

6. Wahlen zum Aufsichtsrat.

Zur Teilnahme an der Hauptver- sammlung und zux Ausübung des Stimmrechtës sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die spätestens am fünften Tage vor dem“ Tag der Hauptver- sammlung ihre Aktien bei einem deut- schen Notar oder bei der Credit- anstalt Bankverein, Wien, “T., Schottengasse 6, oder derén Filialen hinterlegt haben. '

Klagenfurt, am 19. Funi 1940.

Der Vorstand.

[14888] i

Dortmunder Matten- und Läufer-

fabrik M. Dietrich Afktiengesell- schaft, Bochum.

Die dreizehnte ordentliche Haupt- versammlung unserer C findet am Dienstag, dem 16. Juli 1949, um 11,30 Uhr. in Dortmund, R E Straße der SA. Nv. 2, tatt,

Tage8ordnung : i

“1. Vorlegung der Jahresrechnung für

das Geschäftsjahr 1939 mit den. Be-

rihten des Vorstandes und Auf- sihtsrates. j

2. Beschlußfassung ‘über die Gewinn-

verteilung.

3. Entlastung des Vorstandes und

Aufsichtsrates.

4. Aufsichtsratswahl. /

5. Wahl des Abschlußprüfers für das

A A 1940. Zur Teilnahme an der Hauptver- sammlung und ne des Stimm- rechts sind gemäß § 17 der A diejenigen Aktionäre berechtigt, welche ihre Aktien spätestens bis zum Ab- laufe des dritten Tages vor dem Versammlungstage bei

der Gesellschaftskasse in Vochum,

der Commerzbank Afktiengesell-

schaft, Filiale Dortmund, einem deutschen Notar - oder bei

“einer zur ne der. Ak-

tien befugten Wertpapiersammel- bank ; hinterlegt haben und bis zum Schluß Lef Hauptversammlung daselbst |be- assen.

“Im Falle der Hinterlegung der Ak-

tien bei einem Notar oder- bei einer

-Wertpapiersammelbank ist die von

diesen auszustellende Bescheinigung über die oi te Hinterlegung späte- stens einen Tag nah Ablauf der Hinterlegungsfrist bei der Gesell- schaft einzureichen.

Die P A ist auch dann zu- lässig, wenn die Aktien mit. Zustim- mung der Hinterlegungsstelle für sie bei etnem anderen Kreditinstitut ver-

wahrt und bis zur Beendigung der |

Hauptversammlung gesperrt werden. Bochum, den 17. Juni 1940. Der Vorstand. Dietrich. Theis,

E

der Württ. Wertpapierbörse in Stuttgart vom 15. 6. 1940 sind nom. f. 10 000 000,— 4!/: % Jnhaberteilschuldverschreibun- gen von 1949, 2000 Stück zu je A 2000,— Nr. 1—2000, 4500 Stück zu je H.A 1000,— Nr. 2001 bis 6500, 3000 Stück zu je fiAM 500,— Nr. 6501—9500, der Ener- gie-Versorgung Schwaben Ak- tiengesellschaft, Stuttgart, um Handel und zur Notierung an der Württ. Wertpapierbörse in . Stutrgart zugelassen worden.

Der vollständige Prospekt ist im Stutt- garter NS-Kurier Nr. 163 vom 15. 6. 1940 veröffentliht worden; Abdrucke des Prospekts sind von den unterzeich- neten Banken zu erhalten.

Stuttgart, im Juni 1940.

Württ. Girozentrale Württ. Landeskommunalbank —. Städt. Girokasse Stuttgart. Württembergische Bank, Stuttgart.

[14674] Transport - Actien - Gesellschaft (vormals J. Hevecke) in Hamburg.

51. ordentl. Hauptversammlung der Aktionäre am Freitag, dem 12. Juli 1940, 12 Uhr mittags, im Hauptgeschäftsgebäude der Gesell- chaft, Zippelhaus 4, Hamburg.

Tagesorduung: -

1. Vorlegung des Geschäftsberichts des Vorstandes und des Fahresab- \{hlusses für 1939* nebst den Be- merkungen des Aufsichtsrats. Beschlußfassung Über die Gewinn- verteilung.

3. Beschlußfassung über die Ent- lastung des Vorstandes und des Aufsichtsrats.

4. Wahl des Abschlußprüfers.

Zur Teilnahme an der Hauptver- sammlung sind gemäß § 16 der Sagung diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien spätestens am S8. Juli 1940, mittags 12 Uhr, entweder bei unse- rer Gesellschaft oder bei der Deut- \chen Vank Filiale Hamburg, Adolphsplay 8, während der üblichen Geschäftsstunden bis zur Beendigung der Hauptversammlung hinterlegen.

Die Hinterlegung kann auch bei einem deutschen Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank erfolgen. Fn diesem Falle ist die Bescheinigung des Notars Über die erfolgte Hinterlegung bzw. dex von der Wertpapiersammel- bank ausgestellte. Hinterlegungsschein spätestens cinen Tag nach Ablauf der Hinterlegungsfrist bei unserer Gesellschaft einzureichen.

Die. Hinterlegung ist au dann ord- nungsgemäß erfolgt, wenn die Aktien mit Zustimmung der Hinterlegungs- stelle für sie bei anderen Banken bis zur Beendigung der Hauptversammlung im Sperrdepot gehalten werden.

Hamburg, 19, Juni 1940.

Der Vorstand. Nicolai. Blunck. U [14614]. ]

Finanz- und Handels-

Aktiengesellschaft, Berlin. / Bilanz per 31. Dezember 1939.

Do

Aktiva. RA N Anlagevermögen: Grundstück ..«« .+ 71 500 Gebäude: Wert - 1.1.1939 . 68 250,— Zugang - - 553,03 68 803,03 Abschreibung 534,35 68 268/68 Umlaufvermögen: C 693/99 Forderungen: : Bankguthaben 473,— Sonstige 2 611,81 3 084/81 Verlustvortrag aus 1988 897,14 Verlust 1939 . 97,88 995/02 Avale 60 000,— u 144 542/50 Passiva. : Grundkapital. . . . «« 5 000|— Gesezliche Rücklage - « + 300 |— Rückstellungen . +5 242/50 Verbindlichkeiten: | Hypotheken . 139 000|— Avale 60 000,— 144 542/50 Gewinn--und Verlustrechnung. Aufwand. RAM |D Verlustvortrag aus 1938 . . 897/14 Steuern-vom Einkommen, Er- ; trag und Vermögen . . . « | 3914/92 Berufsvertretungsbeiträge . 12|— Abschreibungen auf: / Anlagevermögen 534,35 Umlaufvermögen 62,— 596/35 5 42041 ; Ertrag. _Ausweispflichtiger Rohüber- chuß . « -.. e 4424/50 Se E ea c “s 189 Verlust aus 1938 .. 897,14 Verlust aus 1939 . . 97,88 995/02 | , 5 420/41

Berlin, den 31. Dezember 1939. Der Vorstand. Max Schinsky. Der Ausfssihtsrat besteht aus den Qerten Karl Schwantes (Vorsißer); Otto + Kuhn (stellv. Vorsißer); Friy Becker, sämt- lich in Berlin,

Fn der ovdentlihen Hauptversamm- lung vom 6. Juni 1940 wurde bezuüg=- lih der Kapitalerhöhung beschlossen:

Das Aktienkapital der Gesellschaft in Höhe von K 160 000,— ijt dur Ausgabe von bts zu 80 auf den Fn- haber lautenden Aktien zu 1AM 1000,— auf bis zu A 240 000,— zu erhöhen. Die Ausgabe der Aktien erfolgt zum Nennbetrag. Die Aktionäre werden zum Bezug der neuen Aktien im Verhält- nis ihres Afktienbesizes zugelassen in der Weise, daß auf je 10 alte Aktien zu R. A 200,— eine neue Aktie zu RA 1000,— gezeihnet werden kann. Für die Bezugserklärung wird eine Frist von 14 Tagen, vom Tag der

eröffentlihung . des Beschlusses im Reichsanzeiger an gerechnet, geseßt. Ak- tien, die innerhalb dieser Srist nicht übernommen sind, werden vom Vor- stand im Einvernehmen mit dem Vor- siger des Aufsichtsrats verwertet.-

Der Gegenwert der Aktien ist \spä- testens 14 Tage nah Abgabe der Be- ugserkflärung der Gesellschaft zur Ver- ies zu stellen. Die neuen Aktien tragen die Bezeihnung Lit. C 801 bis 880. Die neuen Aktien mit der Be- zeihnung Lit. C 801—880 sind divi- dendenberechtigt ab 1. 10. 1940.

Auf je KA 200,— Nennwert der neuen Aktien entfällt eine Stimme.

Die Kosten der Kapitalerhöhung

gehen zu Lasten der Gesellschaft.

Wir laden hiermit unsere Afk- tionäre zur Zeichnung der neuen Aktien ein. Z

Ravensburg, den 19, Juni 1940.

__ Der Vorstand. j Schel p. Treuer, U

[14661]. Aktien-Gesellschaft für metallurgishe und chemische Erzeugnisse. Einladung

zur ordentlihen Hauptversamms-

lung am 6. Juli 1940, 11 Uhr, im

Gesellschaftshause Wien 89, Wolfersberg-

gasse 3.

Tagesordnung:

1, Vorlage des Geschäftsberichtes und des Jahresabschlusses für das Ge- schäftsjahr 1939.

2. Erteilung der Entlastung für Auf- sichtsrat und Vorstand.

3, Beschlußfassung über die Umstellung gemäß Umstellungsverordnung 1. 8. 1938. Durch Erhöhung des Grund- fapitals um RM 133.333,33 auf inse gesamt K. 200 000,—; Einziehung der alten Aktien und Ausgabe von 200 auf den FJnhaber lautenden Stammaktien zu je 1000 XM.

Die Erhöhung des Grundkapitals foll in Höhe von RM 70 000,— durch Einbringung von Sacheinlagen er- folgen. Ó

Das Bezugsrecht der Aktionäre bleibt unberührt.

4, Beschlußfassung über die dur die Umstellung und die Kapitalerhöhung bedingten Saßzungsänderungen.

Wien, den 19. Juni 1940, '

Der Vorstand. Bilanz per 31. Dezember 1939. p d Aktiva. RA __ Anlagevermögen: Kurzlebige Wirtschaftsgüter, Vortrag . 1,— Anschaffungen 9 368,36 9 369,36 : Abschreib. 8 517,20 852/16 Umlaufvermögen Rohs-, Hilfs- und Betriéb3-

Oele d e e L 0892670 Wechsel «4 ats 1 016/89 Steuergutscheine . . .. 3 300|— Forderungen aus Waren-

lieferungen .. 170 901/33 Kassenbestand und Post-

E S 0 01S 16 798/31 Bankguthaben . . . 7 498/99 Sonstige Forderungen « « __31 579/08

270 273/46 Passiva. Aktienkapital . . . « - + 66 666/67 Geseßliche Rücklage « - + 6 600 |— Freie Rüdlage . . . 13 139/51 Verbindlichkeiten a. Waren-

lieferungen .. . 90 118/01 Sonstige Verbindlichkeiten 91 335/63 Gewinn. 1939 .. 2 413 64

270 273/46

Gewinn- und Verlustrechnung

per 31. Dezember 1939. uu P P E E b a

: Soll. RM D Verlustvortrag 1937 . 4 63641 Verlustvortrag 1938 . 78/53 Löhne und Gehälter . « « 81 172/26 Soziale Abgaben . « « « 2 529/64 Abschreibungen . . . 11 734 Umsaß-, Gewerbe- und

Lohnsummensteuer 11 602/35 de A 409/36 Sonstige Aufwendungen . 117 97471 Geseßliche Rücklage . « « 6 600|-— Andere Rücklagen . « « « 10 600|— Gewinn 1939 2 413/64

249 750/90

aben. Bruttogewinn an Waren . 237 805/90 Außerordentliche Erträge 11 945|— “1 249 750190

Reichs. und Staaksanzeizer Nr. 144 vom 22. Juni 1940. S.3

Anordnung

über die Festseßung von Preisen für Kiefern- und Lärchenschwellen.

Vom 18. Funi 1940,

„Auf Grund der S 12 und 13 der Verordnung über die Preisbildung für inländisches Nadelschnittholz vom 12. Ja-

nuar 1940 (Reichsgesebbl. 1 S, 59) ordne ich im Benehmen mit dem Reichsforstmeister an: 81

V

(1) Für Kiefern- und Lärchen- Bagger-, Abseßer- und Fahrgleisschwellen werden folzende Niedrigst- und Höchst- preise festgeseßt:

———

Preisgebiete*)

Zopfdurch- Längen messer Höhe in m in em in ecm ITa

I, TI, TITa, VITa

IIIL, IV, V, VI, T V, SVITL; XX—XXII, XXIV bis XXVI, XXXIII, XXXV

IVa, VII, VIII, XVI, XVIII, XIX, XXIII, ‘XXVII bis XXXII, XXXIV

Hweiseitig, beiderseitig mit ungefähr gleicher Auflagenbreite, bearbeitet, grubenholzartig geschält, roh (nit imprägniert und nicht getränkt).

I. Bagger- und Absetzershwellen. in NAM je cbm

bis 2,99 28—30 20 u. 22 41,50—44,00 48,00—50,50 51,00—53,50 53,50—56,00 30—32 20 u. 22 44,50—47,00 51,00—53,50 54,00—56,50 56,50—59,00

32—34 20 u. 22 47,50—-50,00 54,00—56,50 57,00—59,50 59,50—62,00

34—-36 20 u. 22 50,50—53,00 57,00—59,50 60,00—62,50 62,50—65,00

3,00—4,49 28—30 20 u. 22 45,40—48,00 52,00—54,50 55,00-—57,50 57,50—60,00 30—32 20 u. 22 48,50—51,00 55,00—57,50 58,00—60,50 60,50—63,00

32—34 20 u.. 22 51,50—54,00 58,00—60,50 61,00—-63,50 63,50—66,00

34—36 20 u. 22 54,50—57,00 61,00—63,50 64,00—66,50 66,50—69,00

4,50—5,99 28—30 20 u. 22 50,50—53,00 57,00—59,50 60,00—62,50 62,50—65,00 30—32 20 u. 22 53,50—56,00 60,00—62,50 63,00—65,50 65,50—68,00

32—34 20 u. 22 56,50—59,00 63,00—65,50 66,00—68,50 68,50—71,00

34—36 20 u. 22 59,50—62,00 66,00—68,50 69,00—71,50 71,50—74,00

6,00 m aufw.|] 28—30 20 u. 22 56,50—59,00 63,00—65,50 66,00—68,50 68,50—71,00 30—32 20 u. 22 59,50—62,00 66,00—68,50 69,00—71,50 71,50—74,00

32—34 20 u. 22 62,50—65,00 69,00—71,50 72,00—74,50 74,50—77,00

34—36 20 u. 22 65,50—68,00 72,00—74,50 75,00—77,50 77,50—80,00

IT. Fahrgleisschwellen. in ANA je Stüd 1,80 22—24 16 2,52—2,64 2,70—2,83 2,89—3,01 3,08—3,20 (0,062 ebm) 1,80 24—26 16 3,00—3,14 3,21—3,34 3,41—3,55 3,62—3,76 (0,069 cbm) 1,80 26—28 16 3,48—3,63 3,70—3,85 3,93—4,08 4,15—4,30

(0,075 cbm)

*) Nach der Verordnung über die Preisbildung für inländishes Nadelschnittholz vom 12. Fanuar 1940 (Reich3geseßbl. T S. 59).

___ (2) Der Berechnung der Bagger- und Abseßzerschwellen ist der in der Anlage errechnete Kubikinhalt je Schwelle zugrunde zu legen.

82 Für Kiefern- und Lärchen-Feldbahn-, Kleinbahn-, Fndu- striebahn- und ähnliche Schwellen werden folgende Niedrigst- und Höochstpreise festgeseßt: |

—— i Prei3gebiete*) Länge in | Höhe in | Breite oder Pa fage ; IIL, IV, V, VII 1ge In | HEIE M } Zopf-Durch- A I, IL, IIIa, IVa,| y7{7 Ler L V IN—XTI, messer in em| „en Als inhalt ITa VIIa, XXVII | Syn xy1 |(XTI—XV, XVII bis XXXI XXXII, F ENTY XRXIT „XRXV S ; L. Feldbahn- und ähnliche Schwellen. (Zweiseitig bearbeitet, beide Rundseiten geborkt und gepugßt, nicht imprägniert und nicht getränkt) in NA je Stü 1,20 11 11-—16 E 4 0,018 0,62—0,66 0,68-—0,72 0,72—0,76 0,76—0,80 1,50 12 15—-17 E e 0,025 0,89—0,94 0;95-—1,00 1;00—1,05 1,05—1,10 1,50 13 16—18 i 0,031 1,02—1,08 1;12=-1;18 1;,18—1,24 1,24—1,30 1,80 14 18—20 E 0,045 1,58—1,67 1,71—1,80 1,80—1,89 1,89—1,98 1,80 15 20—22 E 0,055 2,09—2,20 2,26—2,37 2,37—2,48 2,48—2,59 II. Kleinbahn- und Fndustriebahnschwellen. Ï a) vierseitig bearbeitet 1,50 14 18—20 12 16 0,037 1,55—1,63° 1,67—1,75 1,74—1,82 1,81—1,89 1,80 14 18—20 12 16 0,045 1,94—2,03 2,07—2,16 2,16—2,25 2,25 —2,34 1,80 14—15 21—23 13 18 0,053 2,44—2,56 2,60—2,72 2,70—2,81 2,81—2,93 2,50 14—15 20—22 14 16 0,072 3,53—3,67 3,74—3,88 3,89—4,03 4,03—4,18 b) zweiseitig bearbeitet 2500 J 41 22} | | 0,071 | 303—3,17 | 83,26—3,39 | 3,30—8,563 | 83,53—3,67

*) Nach der Verordnung über die Preisbildung für inländishes Nadelschnißholz vom 12. Januar 1940 (Reichs8geseßbl. T S. 59).

83

(1) Fällt der Querschnitt einer Schwelle am Zopfende auf ein. Ästquirl oder eine Beule, so gilt als Zopfbreite das hinter dem Astquirl oder der Beule vorhandene Maß.

(2) Bei jeder Lieferung müssen mindestens die Durch- \hnittsbreiten oder Durchschnitts - Zopfdurhmesser vor- handen sein.

L 4

(1) Bei Lieferung von Lärchenschwelleèn dürfen, wenn vom Käufer nur Lärchenschwellen bestellt werden, die in den S 1 und 2 festgeseßten Preise bis zu 10 vom Hundert über- schritten werden.

(2) Muß der Verkäufer die Schwellen auf Abruf des Käufers länger als drei Monate zu dessen Verfügung halten, so dürfen die durch die längere Lagerhaltung nachweisbar ent- stehenden Kosten in angemessener Höhe gesondert berechnet werden.

(3) Werden vom Käufer béiderseitig bestimmte durch- gehende Auflagenbreiten vorgeschrieben, so darf auf die in den & 1 und 2 festgeseßten Preise ein Zuschlag bis zu 5 vom Hundert je cbm gesondert berechnet werden.

(4) Werden die Schwellen auf Verlangen des Käufers weißgeschält, d. h. zur Fmprägnierung rohfertig geliefert, so dürfen als Kosten hierfür bis zu 1,50 XM je cbm berechnet werden. Die Kosten sind gesondert in Rechnung zu stellen.

(5) Die vorgeschriebene Auflagenbreite kann bis zu 10 vom Hundert, bei Längen von über 5 m höchstens jedoch bis zu 0,50 m, der Schwellenlänge am Zopfende unberück- sichtigt bleiben, sofern der Käufer hiermit einverstanden ist.

85 Die Preise gelten bei Bahnversand frei Waggon Ver- ladestation und bei Lastwagen- und Fuhrwerkversand frei Werk oder Handelslager ohne Rülfsicht darauf, welche Menge im Einzelfall geliefert wird; sie verstehen sih einschließlich Verladekosten. ; 86

Die Preisspannen dienen zum Ausgleih dex Unterschiede in- den Rohholzpreisen und den Herstellungskosten.

/ 87 (1) Beim A vom Bearbeiterbetrieb an den Holz- hondel können die Niedrigst-Preise unterschritten werden. (2) Beim Absag innerhalb des Holzhandels können die

Preise werden. (3) Beim Absay vom Holzhandel an den Verbraucher fönnen zu den in den §8 1, 2 und 4 Abs. 1 festgeseßten Niedrigst-Preisen die in der Anlage 4 der Verordnung Über die Preisbildung für inländisches Nadelschnittholz vom 12. Fanuar 1940 (Reichs8gesepbl. T S. 59) für Lieferungen in Mengen von über 20 cbm festgeseßten Zuschläge gefordert werden. §8

Sotwveit in laufenden Verträgen höhere als in dieser An- ordnung festgeseßte Preise vereinbart worden sind, sind sie für Mengen, welche nicht bis zum 30. September 1940 aus- geliefert sind, auf die nah dieser Anordnung zulässigen Preise zurückzuführen. Als Tag der Auslieferung gilt der Tag, an welhem das Eigentum an den Schwellen auf den Käufer

im Rahmen der Handelszushläge frei vereinbart

übergeht. Jm übrigen bleiben laufende Verträge unberührt.

89

__ (h) Die Zahlung hat entweder innerhalb 14 Tagen ab Lieferungsdatum mit einem Skonto von 1 vom Hundert oder innerhalb 30 Tagen ab Lieferungsdatum in bar ohne jeden Abzug zu exfolgen.

__(2) Bei Wechselzahlung hat der Käufer den Diskont für diejenige Lieferzeit zu vergüten, die 30 Tage ab Lieferungs- datum überschreitet.

(3) Wird bis zum 30, Tage nicht gezahlt, so können für die darüber hinausgehende Zeit Verzugszinsen in Höhe von 2 vom Hundert über dem jeweiligen Reichsbankdiskont be- rechnet werden.

S 10

Jm übrigen finden die Bestimmungen des § 3 Abs. 1, 2 und 4, des § 9 Abs. 1 und 2 sowie der §8 11, 12 und 13 der Verordnung über die Preisbildung für inländisches Nadel- shnittholz vom 12. Fanuar 1940 (Reichsgesehbl. T S. 59) entsprechende Anwendung, § 3 Abs. 1 jedoch mit der Maß- gabe, daß es im Abs. a statt 1936 1939 heißen muß.

: 11 Die Anordnung tritt 44 zehnten Tage nah ihrer Ver- kündung in Kraft. : Berlin, den 18. Juni 1940. Der Reichskommissar für die Preisbildung. J. A.: Dr. Brebe ck,

bestraft.

Anordnung V 37

der Reichsstelle für Waren verschiedener Art (Verwendung und Veräußerung von Schablonen zu Armbanduhren).

Vom 22. Juni 1940.

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 18. August 1939 (Reichsgeseßbl. T1 S. 1430) in g mit der Bekanntmachung über die Reichs- stellen zur Ueberwachung und Regelung des Warenverkehrs vom 18. August 1939 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußi- scher Staatsanzeiger Nr. 192 vom 21. August 1939) wird mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers angeordnet:

81 Begrifssbestimmung

Diese Anordnung gilt für Schablonen mit fkreisrunden Werkböden im Durchmesser von : 2,5 cm oder weniger und mit Werkböden von anderer Form mit einem kleinsten Durchmesser von 2 cm oder weniger

zu Armbanduhren in remontierfertigem Zustand aus Nr. 933 des stat. Warenverzeichnisses. Schablonen im Sinne dieser Anordnung sind Werkböden mit den dazugehörigen Furni- turen, jedoch ohne Zifferblatt, Zeiger und Krone.

S2 Verwendung im eigenen Betrieb

(1) Personen und Unternehmungen, die Schablonen im Sinne des § 1 herstellen, dürfen diese im eigenen Betrieb nur mit Genehmigung der Reichsstelle zur Herstellung von Uhrwerken oder Uhren verwenden.

(2) Die Genehmigung kann unter Bedingungen oder Auf- lagen erteilt werden. 8.3

Veräußerung

__ (1) Die im § 2 genannten Personen und Unternehmungen dürfen die von ihnen Hergestellten Schablonen nur agegen Bezugsgenehmigungen, die von der Reichsstelle für Waren verschiedener Art erteilt werden, veräußern. ___ (2) Falls in freiwilliger Vereinbarung eine Einigung über den Bezug von Schablonen zwischen dem E tigten und dem Lieferanten nicht zustande kommt, bestimmt die Reichsstelle auf Antrag den Lieferanten.

(3) Die Bezugsgenehmigungen können unter Bedin=- gungen oder Auflagen erteilt werden.

L 4 Ausnahmebestimmung Die Reichss\telle für Waren verschiedener Art kann Aus- nahmen von den Vorschriften der §8 2 und 3 zulassen.

S5 Strafbestimmung

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nah den S8 10, 12—15 der Verordnung über den Warenverkehr

S6 Jnfkrafttreten

Die Anordnung tritt am Tage nah ihrer Veröffent- lihung im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staats- anzeiger in Kraft. Sie tritt an die Stelle der Anordnung V 8 vom 15. Oktober 1936 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußi- {her Staatsanzeiger Nr. 242 vom 16. Oktober 1936) und der Anordnung V 16 vom 27. Fanuar 1938 (Deutscher Reichs- anzeiger und Preußisher Staats8anzeiger Nr. 23 vom 28. Januar 1938), die gleichzeitig außer Kraft treten.

Berlin, den 22. Juni 1940. Der Reichsbeauftragte für Waren verschiedener Art.

M. d. Führung d. Geschäfte beauftragt: Dr. Hoffmann.

Bekanntmachung.

Die am 21. Juni 1940 ausgegebene Nummer 109 des Reichsgesegblatts, Teil 1, enthält:

Verordnung über die Außerkurssezung der Nickelmünzen im Nennbetrag von 1 Gulden und !/2 Gulden der ehemaligen Freien Stadt Danzig. Vom 7, Funi 1940.

Verordnung Uber die Außerkursseßung der. Reinnickel=- münzen im Nennbetrag von 50 Reichspfennig. Vom 15. Funi 1940.

Verordnung zur Durchführung der Mersektlria über die Behandlung feindlihen Vermögens. Vom 17. Juni 1940.

Dritte Verordnung. zur Durchführung der Verordnung über die Abwesenheitspflegshaft. Vom 17. Funti 1940.

Verordnung zur Ergänzung des Gesetßes über den Ersaß der durch den Kampf um die Wiedervereinigung der sudeten- deutshen Gebiete mit dem Deutschen Reih verursahten Per- sonen- und Vermögensshäden. Vom 20. Funi 1940.

Umfang: ‘1/2 Bogen. Verkaufspreis: 0,15 LAÆ. Post- versendungsgebühren: 0,03 N. für ein Stück bei Voreinsendung auf unser Postsheckonto: Berlin 96 200.

Berlin NW 40, den 22. Funi 1940. Reichs8verlags8amt. Dr. H ubri ch.

Preußen.

Anordnung.

Auf Grund des § 1 des Gesetves über die Einziehung kommunistishen Vermögens vom 26. Mai 1933 (RGBLI. 1 S. 293) in Verbindung mit der Durchführungsverordnung vom 31. Mai 1933 (Geseßsamml. Nr. 39) und dem Gesetz über die Einziehung staatsfeindlihen Vermögens vom 14. Juli 1933 (RGVl. I S. 479) wird hiermit

1. das bei der Städtischen Sparkasse in Züllichau für den ehem. kath. Snkaniinecvecbant" E Sparguthaben in Höhe von 2,13 RAM, zuzügl. 0,66 N M, zusammen also 2,79 LA (in Worten: Zwei Reichsmark 79 Rpfg.),

2. das bei dem Pfarrer Horzin in Züllichau beshlag- nahmte Vermögen des ehem. tats Saa ad bandes in Höhe von 10,70 2.4 (iu Worten: Zehn Reichsmark 70 Rpfg.),