1940 / 153 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 03 Jul 1940 18:00:01 GMT) scan diff

5 A in j A t ch T2 E M U 0 Wi / f F H M Í f f  L M

F iduddáti ais

f Reichs. und Staatsanzeiger Nr. 153 vom 3. Juli 1940. S.4

JFukrasttreten.

Die Bestimmungen dieses E treten am 29. Juli 1940 (Beginn einer Zuteilungsperiode) in Kraft.

Abweichende Regelungen.

Von den Vorschriften dieses Erlasses abweichende Regelungen, die mit Rücksiht auf besondere örtliche Ver- hältnisse für notwendig erachtet werden, bedürfen meiner Zu- stimmung.

Weitergeltung anderer Vorschristen.

Der Erlaß findet keine Anwendung auf Futtermittel- scheine, Futtermittelberehtigungs- und -bezugscheine.

Die durxh den Erlaß vom 26. Februar 1940, betreffend Feststellung des Bedarfs der Verteiler an Fleisch, Fleisch- waren und Schlachtfetten (I1 C 1-800) getroffene Regelung bleibt unberührt.

Bisher benußte Vordrucke für Bezugscheine, Großbezug- sheine und Berechtigungsscheine können bis zum 30. Sep- tember 1940 aufgebraucht werden. Mit Wirkung voin 1. Oktober 1940 dürfen nux noch die gemäß den Vorschriften dieses Erlasses hergestellten Vordrucke verwendet werden.

Drucklegung der Vordrue.

Zur Erleichterung der Arbeit der Kartenstellen und der onst für die Ausstellung von Bezugscheinen, Großbezug- cheinen und Berechtigungsscheinen zuständigen Stellen empfiehlt es sih, die Vordrucke im Transkritdruck herstellen zu lassen, wie er z. B. von der Firma Heinrich Zeiß-Union- zeiß A. G., Berlin-Mariendorf, Zastrowstr. 227, ausgeführt wird. Bei diesem Verfahren ist die Farbe, die die Durch- \hriften ermöglicht, auf der Rückseite der Vordrucke an den dafür benötigten Stellen angebracht, so daß das Einlegen von Kohlebogen in Fortfall kommt. Hierdurch werden nicht nur Fehler durch unrichtiges Einlegen der Kohlebogen ver- mieden, sondern auch saubere Durchschriften erzielt.

J. A.: - Dr. Mori.

Kundmachung.

Auf Grund des § 13 der Verordnung über Zinsermäßi- gung- und Währungsumstellung bei den Länder- und Ge- meindeanleihen in der Ostmark vom 14. Juni 1940, RGBI. S. 895, können die Jnhaber der im Ausland begebenen 5% igen Schweizer-Franken-Anleihe der Stadt Dornbirn vom Fahre 1926 im Gesamt- nominale von 1250000— Schweizer Franken bis längstens 21. Juli 1940 den Umtausch in auf Reichsmark lautende, mit 4°/o jährlich ab 1. Juli 1940 verzinsliche Schuld- verschreibungen verlangen. Der Umtausch erfolgt kostenlos.

Den FJnhabern der genannten Anleihe wird der Um- tausch ihrer Stücke in die neu zu begebende, auf Reichsmark lautende 4 °/oige Anleihe der Stadt Dornbirn vom Fahre 1940 in der nachfolgend näher bezeichneten Ausstattung zum unten angegebenen Umtauschschlüssel ermöglicht,

Ausstattung der neuen Anleihe: j

Die neue Anleihe ist beginnend ab 1. Fuli 1940 mit 4% im Fahr verzinslih. Die Zahlung der Zinsen erfolgt= halbjährlih im nachhinein am 1. Fuli und 1. Fanuar jedes Fahres. Die neue Anleihe gelangt in Abschnitten zu No- minale 100, 500, 1000 Reichsmark zur Ausgabe. Die Til- gung erfolgt bis 31. Dezember 1948 gemäß einem nach gleich- bletbenden Annuitäten aufgestellten Tilgungsplan auf Grund von am 1. Werktag im Juli jedes Fahres, erstmalig am 1. Werktag im Juli 1941, stattfindenden Verlosungen oder durch Rückkauf. Die Rückzahlung der ausgelosten Schuldver- \hreibungen erfolgt an dem der Auslosung nächstfolgenden 1, Fanuar.

Die Stadt Dornbirn behält sih das Recht vor, in dem einen oder anderen Jahre im Laufe der planmäßigen Til- gungsperiode, wann immer auch eine größere Anzahl von Schuldverschreibungen, als nach dem Tilgungsplan entfallen würde, auszulosen oder die noch nicht ausgelosten Schuldver- schreibungen ganz oder teilweise halbjährig auf einem Zinsen- zahlungstermin aufzukündigen. Falls die Stadt Dornbirn von dem ihr vorbehaltenen Recht einer verstärkten Tilgung Gebrauch macht, fann die über die normale Tilgungsquote hinausgehende Tilgung jeweils auf die anschließenden Til- gungsquoten in Anrechnung gebracht werden.

Die Serien und Nummern der verlosten Schuldverschrei- bungen, eine allfällige Kundmachung, daß infolge Bedecktung der Tilgungsquote durch e s, rüdgekaufte Stücke eine Piehung entfällt und alle jonstigen diese Anleihe betreffenden

nzeigen werden im Deutschen Reichsanzeiger und Preußi- e Staatsanzeiger und im Vorarlberger Tagblatt ver- autbart. :

Die Vorlagefrist bei den Zinsscheinen beträgt vier Fahre, bne 00 vom Schluß des Jahres, in welchem die E er Zinsen eintritt. Der Anspruch auf das Kapital erlischt, wenn die Schuldverschreibung nicht binnen 30 Fahren nah dem Eintritt der Fälligkeit zur Einlösung vorgelegt wird.

Umtauschschlüssel:

Für je Nominale 100 \ffrs. Umtauschshlüssel Nominale RAM 56,70.

Anläßlich des Umtausches werden sich für die Bemessung der neu auszugebenden Anleihe Spiven ergeben, da sich der geringste Nennbetrag der uuszugebenden Anleihe auf R A 100,— stellt. r solche Spizenbeträge gibt die Stadt Dornbirn unverzinsliche Bescheinigungen aus, die auf einen Nennbetrag von A 10,— oder N M 5,— lauten und ihren Jnhaber berechtigen, gegen Einlieferung der entsprechenden Anzahl solcher Bescheinigungen die neue 4°/oige Anleihe in dem entsprechenden Nennbetrag mit Zinsen ab 1. Fuli 1940 zu

‘beztehen. Barzahlungen 1irgendwelcher Art werden auf diese

Bescheinigungen nicht geleistet. Mit Ablauf des 30. - Juni

1941 erlischt jeder S aus den Bescheinigungen gegen

die Stadt Dornbicn. Spitenbeträge von weniger als 5 NAM werden durch Auszahlung oder Zukauf bar ausgeglichen.

Die Stücke der 5 °/oigen stffrs.-Anleihe der Stadt Dorn- birn vom Jahre 1926 sind mit sämtlichen nah dem 30. Funi ällig werdénden Zins- und Erneuerungsscheinen bis läng- tens 30. August bei der Dornbirnex Sparkassa,

ornbircn, E Der Umtauschantrag muß bei senanmier Sparkassa bis längstens 31. Juli 1940 gestellt in.

Härteausgleich:

Der Bekanntmachung des Herrn Reichsministers der Finanzen vom 14. Juni 1940 gemäß wird den Fnhabern der 5 9/oigen \ffrs.-Anleihe der Stadt Dorubirn von 1926, die weder Juden sind noch geseßlih als Fuden gelten 5 der 1. Verordg. z. Reichsbürgergeseß vom 14. November 1935 RGBl. 1 Seite 1333, Ges.-Bl. 4 d. Land Oestecreih 150/1938) und die von dieser Umtauschmöglichkeit Gebrauch machen, unter nachstehenden Bedingungen ein Ansgleich für die bei der Währungsumstellung entstandenen Härten gewährt.

1. Der Jnhaber, der einen Härteausgleich geltend macht, hat durch eine eidesstattliche Erklärung zu versichern, daß er weder Jude ist noch geseßlich als Jude gilt. Für inländische juristische Personen enfällt eine derartige Erklärung.

2, Der JFnhaber hat ferner nachzuweisen, daß er

a) am 14. April 1938 seinen Wohnsiy (Siß) oder dauernden Aufenthalt im ehemaligen Lande Oester- reich hatte,

b) zur Zeit der Antragstellung den Wohnsiß (Siß) oder dauernden Aufenthalt im Deutschen Reich hat und

c) die zum Umtausch eingereichten Stücke bereits am 14. April 1938 besessen hat.

Der Beweis für den Wohnsiy kann dur einen polizei- lihen Meldenahweis und bei Unternehmungen auch durch den Nes der Eintragungen im Handelsregister erbracht werden.

Als Nachweis für den Besiy am 14. April 1938 wird vor allem der in den Händen des Antragstellers befindliche Durchschlag der Anmeldung der Wertpapiere gemäß § 8 der Os für das Land Oesterreih LGBl. Nr. 1338 anerkannt werden.

Wissentlich oder fahrlässig unrichtige Angaben ziehen nicht nur den Verlust des Härteausgleiches, sondern auch strafrecht- liche Folgen nach sich.

_ Der Antrag“ auf Gewährung des Härteausgleiches ist gleichzeitig mit der Umtauschanmeldung bei der Dornbirner Sparkassa Dornbirn einzubringen. Dortselbst wird auch die nach Punkt 1 und 2 Lit. a) bis c) erforderliche Ueberprüfung vorgenommen.

Bei Zutreffen der genannten Vorausseßungen wird der Härteausgleih in Stücken der neuen 4*/oigen Anleihe der Stadt Dornbirn vom Fahre 1940 nah folgenden Grund- säßen gewährt.

Der Härteausgleih wird laut folgender N mit

dem vollen Entschädigungssay (Allgemeinsaß) gewährt, E er für sämtliche MärkauSaleiW fähigen Stücke der 5 °/oigen Anleihe der Stadt Dornbirn den Betrag von KA 10 000,— nicht übersteigt. Ergibt sich ein höherer Härteausgleich, so ist der 10 000,— N.AMÆ übersteigende Betrag um die Halfte zu kürzen. S Auf Grund der Bekanntmachung des Herrn Reichs8ministers der Aa en vom 14. Juni 1940 werden für je Nominale stfrs. 100,— 5% ige Sfrs.-Anleihe der Stadt Dorus- birn von 1926 Härteausgleich,- Allgemeins- saß, Nominale 18 M gegeben.

Der Bürgermeister der Stadt Dornbirn. J. V.: Thurnher.

Bekanntmachung.

Das gesamte Vermögen des Kohlenhändlers Rudolf Bergler, geb. 8. November 1880 in Mies, verh., Fude, wohnh. gewesen in Mies, Wassergasse Nr. 87, zur Zeit un- bekannten Aufenthaltes, wird hiermit auf Grund der §§ 1, 3 und 4 dex Verordnung über die Einziehung volks- und staatsfeindlicen Vermögens in den sudetendeutshen Gebieten vom 12. Mai 1939 RGBl. I 1939 S. 911 in Verbin- dung mit dem Erlaß des Reichsministers des Fnnern vom 12, Juli 1939 I a 1594/39/3810 —, dem Erlaß des Reich3- statthalters im Sudetengau vom 29. August 1939 IlI Wi/Id Nx. 7126/39 und des Erlasses des Reichsministers des Jnnern vom 14. Juni 1940 Pol. SIV A 5b 447/40 zugunsten des Deutschen Reiches Reichsfinanzverival- tung eingezogen.

Karlsbad, den 28, Funi 1940.

Geheime Staatspolizei. Staatspolizeistelle Karlsbad. J. V.: Grauevr-Carstensen.

Anordnung Nr. 29 der Reichsstelle für Tabak, Bremen.

Vom 29, Juni 1940.

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 18. August 1939 (Reichsgeseßblatt 1 S. 1430) in Verbindung mit dex Bekanntmachung über die Reichs- stellen zux Ueberwachung und Regelung des Warenverkehrs vom 18, August 1939 (Deutscher Reichs- und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 192 vom 21. August 1939) wird- mit Zu- stimmung des Reichswirtschaftsministers angeordnet:

j 81

8 4 der S Nr. 26 der Reichs\telle für Tabak vom 10. November 1939 (Deutscher Reichs- und Ger Staatsanzeiger Nr. 263 vom 9. November 1939) erhält fol- gende Fassung: | :

Für Betriebe, die monatlih niht mehx als 1000 kg Rohtabak zu Zigaretten verarbeiten, kann die Reichsstelle für Tabak Gesamtverarbeitungsmengen und Einzelverarbeitungs- C abweichend von-den Vorschriften der §8 2 und 8 fest- eßen.

82

Die Anordnung tritt am 1. Juli 1940 in Kraft. Bremen, den 29. Funi 1940. L Der Reichsbeauftragte für Tabak. Bernhard,

Dreizehnte Bekanntmachung der Reichsstelle für Lederwirtschaft zur Anordnung 74 (Leder- scheckversahren für Gamaschenhersteller) vom 3. Juli 1940,

Auf Grund des §6 Abs. 1 und des § 10 der Anordnung 74 der Reichss\telle für Lederwirtschaft (Lederscheckverfahren) vom

30. April 1940 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr: 103 vom 4. Mai 1940) wird bestimmt:

Artikel I (Lederscheckpflicht)

Die Anordnung 74 tritt für Hersteller von Gamaschen aus Leder oder Austauschstoffen für Leder und deren Liefe- ranten am 3. Juli 1940 in Kraft, soweit es sich um die Ab- gabe und den Bezug von Leder oder Austauschstoffen für Leder handelt.

Artikel TI

(Kontingentsbetriebe) Kontingentsbetriebe gemäß § 2 der Anordnung 74 sind die Gamaschenhersteller, die durch die Reichsstelle für Leder- wirtschaft eine Erzeugungsgenehmigung erhalten. Die Kon- tingentsbetriebe sind zur Ausstellung von Lederschecks bis zur Höhe der ihnen zugeteilten Kontingente berechtigt.

Artikel TII (Kontingentszuteilung) Die Reichss\telle für Lederwirtschaft bestimmt, in welchem Umfange die Kontingentsbetriebe Lederschecks ausstellen dürfen (Kontingentszuteilung).

Artikel TV (Weitergabe der Lederschecks)

Die Lederschecks dürfen für den Bezug von Leder oder Austauschstoffen für Leder bis zum Erzeuger dieser Stoffe weitergegeben: werden; jedoch dürfen Einführer, die aus dem Auslande eingeführte Leder oder Austauschstoffe für Leder egen Ledershecks abgeben, die Schecks nicht weitergeben, bien haben sie ad Maßgabe des § 5 Abs. 2 der An- ordnung 74 einzusenden.

Artikel V (Verarbeitungsgenehmigung)

Gamaschenhersteller dürfen gegen Lederschecks bezogene Leder oder Austauschstoffe für Leder nur im Rahmen der von der Reichsstelle für Lederwirtschaft erteilten Genehmi- gungen zur Gamaschenherstellung verarbeiten.

Artikel V1 (Stillgelegte Betriebe)

Stillgelegte Betriebe haben die Lederschecks nah Maßs- gabe des § 5 Abs. 2 der Anordnung 74 einzusenden,

Artikel VIÍÎ (Wehrmacht- und Ausfuhrausträge)

Diese Bekanntmachung gilt nicht für die Abgabe und

den Bezug von Leder oder Austauschstoffen für Leder zur Durchführung von Wehrmachtaufträgen und Ausfuhrauf- trägen.

Artikel VIII

_(Geltungsbereich)

Diese Bekanntmachung gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und in den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet.

Berlin, den 3. Juli 1940. j

Der Reichsbeauftragte für Lederwirtschaft. M. d. F. d. G. b.: Heimer.

Breußen.

Bestätigung.

Die auf dem ordentlichen Rittertag der Calenberg- Göttingen-Grubenhagen'schen Ritterschaft in Hannover am 27, Februar 1940 vollzogene Wahl des Oberst a. D. Wilhelm von Ditfurth-Lemmie zum Mitgliede der Calenberg-Göttins en-Grubenhagen-Hildesheim'schen ritterschaftlihen Kredits ommission wird hiermit auf Grund des § 109 der Saßung des Kreditvereins bestätigt.

Berlin, den 22. Juni 1940.

Das Preußische Staatsministerium.

Zugleich für den Reichs- und Preußischen Wirtschaftsminister. Der Reichs- und Preußische Minister für Ernährung und Landwirtschaft,

J. A.: Dr. Qua ssows ki.

Irichtamtliches.

Deutsches Neich.

Dex Columbianische Ee in Bexlin, Herr Ernesto Caro y Tanco, hat Berlin verlassen. Während seiner Abwesenheit führt Herr Attaché José F. Lla ch die Geschäfte dex Gesandtschaft. i

Nr. 22 des Reichsministerialblatts vom 28. Juni 1940 Y soeben erschienen und vom Reichsvérlagsamt, Berlin NW 40, Schacnhorststraße 4, zu beziehen. Fnhalt: Konsulatwesen: Ernennung und Exequaturerteilung. auuar Erste Bestimmungen über die Finanzgebarung des Reichsluftschugy- bundes. Steuer- und Zollwesen: Verordnung über Aenderung des Warenverzeichnisses zum Zolltarif. Wehrmachtangelegens-

heiten: Landbeschaffung für Zwecke der Wehrmacht Fserlohn —.

HEL E E A IAACR IIE

Verantivortlich: für den Amtlichen und Nichtamtlichen Teil, den redaktionellen “Teil, den Aa und. für den Verlag: Präsitnt Dr. Schlange in Potsdam:

für den Wirtschaftsteil und den übrigen redaktioneilen Teil: Rudolf Lanhs\ch in Berlin-Charlottenburgz

Druck der Pen Druckerci- und Verlags-Aktiengesell schaft, erlin, Wilhelmstraße 82. Fünf Beilagen

(einshl. Börsenbeilage und einer Zentralhandelsregisiervetic.ge)

Nr. 153

6 R he Y M A8 , ke N

F H

s Ñ \ h E E L: 6s L L Lfd A i A R C E E E E E 2 Â-

Erste Beílage

Berlin, Mittwoch, den 3. Fuli

S

} zum Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen StaatSanzeiger

1940

Der Produktionsanstieg für Kunstseide und Zellwolle in der Welt.

Jm neuesten Wochenbericht des Fnstituts für Konjunktur- forshung (Nr. 20 vom 2. JFuli- 1940; Hanseatische Verlagsanstalt, Hamburg) wird eine Untersuchung über den derzeitigen Stand der Kunstseiden- und HZellwollproduktion in der Welt veröffent- liht. Die JFndustrie der synthetischen Spinnstoffe, vor allem die Zellwolleindustrie, hat hiernach in ua Zeit einen starken Aus- bau in der Welt erfahren, der zunähst von Deutschland, Ftalien und Japan ausging, alsbald aber auch zu einem zunehmenden Fnteresse der anderen Länder führte. Diese Entwicklung wird durch die derzeitige Kriegslage noch erheblih gefördert; allent- halben is man um eine Produktionserhöhung und den Ausbau der Kapazitäten bemüht, um die teilweise abgeschnittenen Be- zugsmöglichkeiten auszugleihen. Für das Fahr 1939 liegen nun- mehr die ungefähren Größenordnungen i Produktionsum- fanges vor. Die Welterzeugung am Kunst eide und gZellwolle hat in dem genannten Fahr mit rund 1 Mill. t (i. V. 885 000 t) den bisher höchsten Stand erreicht. Sie würde noch erheblich an- gestiegen sein, wenn niht Fapan einer der wichtigsten Proe duzenten zur Einschränkung seiner HZellwollproduktion ge- ¿wungen gewesen wäre: 7

Für die einzelnen Länder ergibt sich dabei ungefähr folgendes Bild: Ztaliens Zellwoll- und Kunstseidenproduktion 1939 betrug etwa 140 000 bis 145 000 t gegenüber rund 125 000 t im Vorjahr. Unter den Zellwollerzeugern der Welt nimmt Ftalien dabei mit 87 000 t für 1939 na N und Japan wieder den dritten Play ein. Besonders bemerkenswert ist, daz Ftalien die Zellstoff- versorgung aus eigener Erzeugung für seine Ba dia und Kunst- teideritadustrie elöit hat, so daß es in kurzer Zeit auch auf diesem Gebiete autark sein wird. Die Entwicklung in Japan hat in den leßten Jahren starke Shwankungen durhgemacht; 1937 war dieses Land dex bedeutendste Kunstseidenproduzent der Welt, im darauf folgenden Jahre wurde aber die bande Kunstseidenherstellung gedrosselt und der verfügbare Zellstoff zur Zellwollerzeugun verwandt. Der dadurch gegebene hohe Stand der japanischen Zell- wollerzeugung wurde jedoh 1939 bereits wieder gedrosselt, und in diesem Zusammenhang stieg andererseits die Kunstseidenerzeugung gegen die ursprüngliche Absicht erneut an. Die starke Nachfrage nah Kriegsausbruch gab andererseits in Fapan zu einer Loerung der Produktionsbeshränkungen Anlaß.

Es ergibt sih hiernah, daß Deutschland als größter Zellwoll-

roduzent und die Vereinigten Staaten als bedeutendster Kunst-

ben ena ihre Stellung in der Welt behalten haben. Dabei ist natürlih nicht ausgeschlossen, daß Fapan seine Stellung auf dem einen oder anderen Gebiet zu gegebener Zeit wieder aus- baut. Zunächst muß aber mit einem Rückgang der japanischen Produktion gerechnet werden, wie diese auch erst durh eine Ver- ordnung vom 1. Februar 1940 in einem Fnvestitionsverbot für die japanische Kunstseiden- und Zellwollindustrie verankert wor- den ist. Hinzu kommt für Fapan die derzeitigen erhöhten Schwie- rigkeiten des Zellstoffbezuges aus den nordischen Ländern.

Jn den Vereinigten Staaten andererseits ist zwar die Zell- wollerzeugung für 1939 mit 24000 t noch recht gering, es wird aber intensiv an dem Ausbau der Produktionsanlagen gearbeitet, um die verminderten Bezüge aus Europa auszugleihen. Bis Ende Juli 1940 soll die USA-Zellwollkapazität auf rund 600 000 t jährlich ausgedehnt sein, und auch die Kunstseidenproduktion wird weiter erhöht. Parallel dazu bauen die Vereinigten Staaten au ihre Érzeugungskapazität für Kunstseiden- und HBell- wollzellstoff {nell aus, der bisher hauptsächlich aus Skandi- navien und Finnland bezogen wurde. Auch die Fortschritte der Vereinigten Staaten hinsichtlih der sogenannten vollsynthetischen Fasern ist bemerkenswert. Bei den Möglichkeiten dieser Fasern für die Strumpffabrikation ist andererseits eine starke Werbung der japanishen Seidenerzeuger für Naturseide in den USA zu verzeihnen; eine sinnvolle Abgrenzung zwishen beiden Fnter- essengebieten dürfte auch hier das Endergebnts sein. :

Die Produktion der Westmächte schließlich betrug für Groß- Britannien-1939: 54 400 (48 300) t Kunstseide und 27 200 (14 400) Tonnen Zellwolle; die Produktionsmöglichkeiten waren dabei voll ausgenubkt, und der beabsichtigten britishen Ausdehnung dieser Produktion stand seit Kriegsausbruch die Unterbindung der \kandinavishen Zellstofflieferungen entgegen. Frankreihs Er- zeugung andererseits ist mit 35 000 bis 37 000 t verhältnismäßig vnbedeutend; etwa 28000 t entfallen auf Kunstseide, 7000 bis 9000 t auf Zellwolle. |

Ausgezeichnete Erfahrungen bei der Umschulung von Frauen auf Männerberufe.

Dem Frauenamt der Deutschen Arbeitsfront melden Be- triebe aus allen Gauen dés E daß ausgezeichnete Erfah- rungen bei der Umschulung von Frauen auf Männerberufe ge-

macht wurden, die weniger körperliche Anstrengung als Geschick- - 8

lichkeit verlangen. Es werden les vielfah Frauen als Helfe- rinnen von Jngenieuxen und Konstrukteuren und als technische Zeichnerinnen verwendet, Sie werden auh mit Konstruktionen von Einzelteilen betraut. Bewerberinnen, die sih für diese technische Tätigkeit interessieren, werden je nah Begabung ausge- wählt und in ahtwöchigen bezahlten Kursen durch einzelne Be- triebe P Es ist O daß Frauen auf Grund ihrer es Heschicklichkeit Fum Beispiel als Schweißerin feinster eile für Meßinstrumente dem Mann sogar überlegen sind.

Wirtischaftsteil.

LVersicherungsschußz auch im Kriege.

Verschiedentlih sind in bezug auf die Wirksamkeit der Ver- siherungsverträge oft noch irrige Meinungen vevbreitet, Es wird vielfah aus Unkenntnis angenommen, daß insbesondere für Kleinlebens- und Sterbegeldversicherungen bei Kriegstodesfällen kein Versicherungsshuy geleistet wird. Häufig wird auch die Auf- fassung vertreten, daß während des Krieges keine Gewinnanteile auflaufen und daß auch bei normalen Sterbefällen die Aus- zahlung der Versicherungssumme nit sofort oder nicht in voller Höhe erfolgt. Derartige Auffassungen sind- wie die Reichs- gruppe „Versicherungen“ betont absolut irrig. Sowohl in der

Großlebens- wie in der Kleinlebensversicherung werden von den

deutshen Lebensversicherungsunternehmungen Leistungen aus Kriegssterbefällen wie auch aus allen sonstigen Sterbesällen in der vertraglich vereinbarten Höhe unverzüglih an die Bezugs- berehtigten ausbezahlt.

Altmaterialsammlung während der Schulferien.

Auch während der Schulferien läuft die Altstofferfassung durxh die Schulen wie bisher weiter. Der Reichserziehungsminister hat angeordnet, daß auch während der schulfreien Zeit alle verfüg- baren Kräfte dafür eingeseßt werden. Schulkinder, die während der Ferien zu Hause bleiben, dürfen auch während der Ferien die Mühe nicht scheuen, ein oder zweimal in der Woche die ge- sammelten Altmaterialien in die Schule zu bringen, denn die Sammlung von Altmaterial ist Kriegsdienst.

Die Lehrex werden darüber hinaus die Schulkinder verstärkt anhalten, in benachbarten Haushaltungen ohne s{hulpflihtige Kinder regelmäßig vorzusprehen, um die dort anfallenden Alt- stoffe zu- erfassen und in der Schule abzuliefern.

Abgabe von Bacon an die deutsche Ver- braucherschaft.

Die dänishe Landwirtschaft hatte bekanntlih für den eng- lischen Bedarf in Frühstücks\peck das sogenannte Bacon-Schwein R Nachdem England als Abnehmer für den dänischen Zacon ausgefallen ist, wird er von Deutschland abgenommen. Fa der nächsten Zeit gelangen in den M bestimmter Städte gewisse Mengen des Bacon an die Verbraucherschaft.

Unter Bacon versteht man mild gesalzene Schweinehälften, die von leihten Fleishshweinen stammen. Bei der Verwendung dieses Fleisches ist zu beachten, daß es leiht gepökelt, und zwar mit Lake besprißt ist und dem Pökelkamm oder Kaßler-Rippe]peer ähnelt. Wenn Bacon gebraten werden soll, ist E eine vor- hergehende genügend lange Wässerung, je nah Größe des Stücks, von etwa einer halben bis zu mehreren Stunden, zu empfehlen. Von der Wässerung kann abgesehen werden, wenn es für si{ch oder mit A zusammen gekoht werden soll. i :

Die Verbraucherschaft wird auf die Abschnitte der Reichs- fleishkarte die gleihen Mengen wie im Fall von inländishem Schweinefleish zugeteilt bekommen. Die Kleinverkaufspreise sind ebenfalls die gleihen wie beim deutshen Schweinefleisch.

Wiederaufbaumöglichkeiten in Zeeländisch- Flandern. Eine Besprechung mit dem Bevollmächtigten des Reichskommifsars.

Amsterdam, 2. Juli. Der südlichste Teil der holländischen Provinz Zeeland, der vom übrigen Holland durch die breite Wester- schelde getrennt und vom Land her durch belgishes Gebiet völlig umsclo}sen ist, hat durch den Rückzug der Franzosen schwer zu leiden gehabt. Dieses fruchtbare Land, das durch seine ungünstige Verkehrslage zum übrigen Holland in mancher Beziehung ver- nachlässigt wurde, ist zu 80% von den Erträgnissen der Land- wirtschaft abhängig. Zeeland hat neben reichen und intensiv be- triebenem Gartenbau weite: Getreideanbauflächen, die es zu einer Kornkammer Hollands machen. Die zeeländishe Landwirtschaft ist durch die Kriegsereignisse kaum betroffen. Anders steht es um die Jndustrie, die sih hauptsählich um Terneuzen und den Kanal Terneuzen-Gent gruppiert.

Der Wiederaufbau diesex Jndustrien liegt den deutschen Be- sazungsbehörden besonders am Herzen. Der „Nieuwe Rotter- damshe Ceurant“ berichtet von einer Besprehung zwischen Bürger- meistern der wichtigsten zeeländish-flandrishen Gemeinden, Ver- tretern der Handelskammern, des niederländishen Verkehrsmini- steriums und anderen interessierten Kreisen in Gegenwart des Bevollmächtigten des Reichskommissars, Vor allem das Verkehrs- problem kam hierbei zur Sprache, da dieses Gebiet Ban technisch on von den belgishen Bahnen abhängt. Die Bahn- verbindung Mecheln—Terneuzen soll in absehbarer Zeit wieder- hergestellt werden. Auch die Straßenbahnverbindungen sind zum Teil wiedex in Betrieb genommen. Die Wiederaufnahme des Verkehrs auf dem wichtigen Kanal Terneuzen—Gent, dex durch zahlreiche Brückensprengungen stillgelegt wurde, soll nach Mit- teilungen des Vertreters des holl, Verkehrsministeriums in den nächsten Tagen mit Schiffen bis zu 300 Tonnen wieder auf- genommen werden. i

Wirtschaft des Nuslandes.

Die Steigerung der Lebenshaltungskosten in England.

Das britische Arbeitsministerium hat vox kurzem den Stand des Lebenshaltungsindexy zum 1, Juni mit 181 gegenübex 155 vor Kriegsausbruh und 100 im Fuli 1914 veröffentlicht. Demgegen- über steht in Deutschland die vor wenigen Tagen veröffentlichte er für Lebenshaltungskostef, die sich im Dit E des Monats Juni auf 130,8 gegenüber 100 im Dur

nitt 1913/14 stellt. Diese Gegenüberstellung zeigt deutlich genug, wie sehr sich in England seit Kriczsausbruh die Lebens- haltungskosten erhöht haben, während sie in Deutschland praktisch völlig stabil blieben.

Mehr s{wedisches Papier für Deutschland. Unterzeichnung eines Abkommens.

Stockholm, 2. Juli. Die seit Donnerstag in Stockholm wischen Vertretern der shwedischen und der deutschen Zellulose-

2

und Papierindustrie aue Verhandlungen sind zum Abschluß

ekommen. Unter dem Eindruck des beiderseitigen Willens zur Verständigung sind die Diskussionen N vor sih gegangen. Am Sonnabendnachmittag wurde ein Abkommen e Eböbnas das, wie „Stokholms Tidningen“ meldet, eine wesentlihé Erhöhun des schwedischen Exports von Papiermasse und Papier nah Deutschland zum Fnhalt hat.

Außenhandelskontrolle in Litauen.

Kowno, 2. Juli. Der Litauische Finanzminister hat eine Ver- Lung erlassen, nah der es den Fmport- und Exportfirmen ver- oten îst, mit uen Firmen Ein- und Verkaussäbkommen zu treffen, desgleichen Ein- und Verkaufsangebote einzugehen, ohne vorher vom Finanzministerium die Genehmigung oder Billigung Ba die Durchführung des beabsichtigten Geschäftsabschlusses zu aben.

Leistungsfsteigerung des albanischen Erdöl- gebietes.

Rom, 2. Fuli. Wie aus Fachkreisen bekannt wird, sind die Erdöllieferungen aus Albanien nah Ftalien erheblih ange- stiegen. Es verlautet, daß Ftalien im ersten Halbjahr 1939 105 000 t Rohöl aus Albanien bezogen hat, während die ent- sprechenden Lieferungen im ersten Halbjahr 1928 nur 41 000 t be- trugen. Die italienishen Erdölkonzessionen in Albanien werden befanntlich von der AGIPA. betrieben. Die italienishe Regie- rung hat nah der Neuordnung der politischen Verhältnisse in Albanien dafür Sorge getragen, daß die Leistungsfähigkeit des albanischen Erdölgebietes ganz erheblich gesteigert wurde, was sih A «iu Stärkung der wehrwirtschaftlihen Lage {taliens austwirkt.

Berliner Vörse vom 2. Zuli.

Bei stärkerer Zurückhaltung blieben die Umsäße im Aktien- verkehr am Dienstag allgentein nur klein. Bei der herrschenden Marktenge genügten aber bereits kleinste Orders, um die Kurse nach * der einen oder anderen Seite zu beeinflussen. Bei Fest=- seßung der ersten Notierungen war daher die Kursbildung un- einheitlich. Abschläge und Gewinne hielten sih etwa die Waage.

__ Am Montanmarft stiegen Buderus um 2s und Stolberger Zink um 12s °/o. Niedriger lagen Vereinigte Stahlwerke um 4, Hoesch und Rheinstahl um je 4 und Mannesmann um s °/o. Von Braunkohlenaktien veränderten sich nur Rheinebraun mit 124 %% stärker. Auch in Kaliwerten und chemishen Papieren waren größere Bewegungen nicht zu verzeichnen. Farben er- mäßigten sich um 74 %% auf 179/4. Fn Elektro- und Versorgungs- werten A das Geschäft gleichfalls ruhig. Vahmeyer wurden 22 °%/o höher, Siemens 1/296 niedriger notiert. Dessauer Gas und Charlotte-Wasser stiegen um je 4 und Rheag um 1/4 °/9. Wasser Gelsenkirchen gaben 1% her. Bei den Maschinenbaufabriken be- festigten sih Maschinenbau u. Bahnbedarf um 1 und Berliner Maschinen um 174 °/%. Zu erwähnen sind noch von Bauwerten Holzmann mit 24, von Zellstoffaktien Feldmühle mit 14 und Aschaffenburger mit 14 ?°/o. Höher lagen von Textilwerten Bremer Wolle und von Brauereianteilen Engelhardt um je 1 9/. Reichsbank stiegen auf 1124 gegen 112.

_vom weiteren Verlauf blieb die Kuxrsentwicklung unregel- mäßig. Ver. Stahlwerke stellten sich auf 11974 na vorüber-

ehend 11924 und Farben auf 179 nach zeitweise 17834. Deutsche Waffen zogen um 4 °/% an, während Stolberger Zink und Bem- berg 19/) und Berger um 11/29. nahgaben. Fm übrigen kam es vielfach zu Kursabweichungen nah beiden Richtungen im Aus- maß von 4—24 °/o.

Die Geschäftsstille hielt bis zum Schluß an. Soweit über-

haupt Schlußkurse festgestellt wurden, waren die Abweichungen bei behaupteter Grundstimmung mimmal. Ver. Stahl {lossen mit 1197s und Farben mit 179. Accumulatoren zogen gegen erste totiz um 19/o an. \ A Am Kassamarkt lagen Banken größtenteils unverändert. Schwächer waren Asiatenbank mit 10 N. und Schleswig-Hol- steinishe Bank mit 1 %, während der Bankverein Halle um 24 9/0 heraufgeseßt wurden. Unter den Hypothekenbanken zeich- neten sich Rhein-Westfäl. Boden mit + 314 durch feste Haltung aus. Am Schiffahrtsaktienmarkt waren Nordlloyd unverändert, ivährend Hapag um s, Hamburg-Süd um 1 und Hansa-Dampf um 24 9% nachgaben. Bahnwerte notierten verschiedentlih etwa 1°%/ höher. Aachener Kleinbahn stiegen um 154 °/6. Am Markt der Kolonialanteile fielen Doag mit + 2 bei Repartierung durch feste Haltung auf. Otavi stiegen um 4 4. Am Einheitsmarkt der Jndustriepapiere waren bei uneinheitlicher Haltung die Kurs- veränderungen meist gering. Nux in wenigen Fällen erreichten die Veränderungen ein Ausmaß von 2—3 °/.

Steuergutscheine T hörte man unverändert mit 99,9214. Von Steuergutscheinen IT stiegen Novemberstücke um 14 ?°/o, während die Übrigen Termine ausnahmslos um 14% heraufgesecßt wurden. A

Im variablen Rentenverkehrx handelte man Reichsaltbesiß mit 149%4—1497s nah anfänglich 1494 (Vortag 149%) und die rentenähnlihen Reihsbahnvorzüge mit 1284 (+ 4 9/0).

Am Kassarentenmarkt lagen Pfandbriefe und Kommunal- obligationen so gut wie unverändert. Die Gemeindeumschul- dungsanleihe notierte wieder 9974. Dekosama-11l s{chwächte sich um 26s %% ab. Länderanleihen waren gut behauptet; Mecklenburg- Schweriner stiegen um 4 °/o. Von Altbesiz-Emissionen wurden Hamburger um 1/2%/ heraufgesezt. Reichsanleihen lagen im srehen und ganzen unverändert. Folge II der 4 °/oigen Reichs- Pie von 1940 wird ab 3. d. M. amtlich notiert. Reichsbahn- shäße hielten sich auf Vortagsniveau, während Reichspostschäbe zur. Schwäche neigten.. Für Jndustrieobligationen bekundete sich einige Nachfrage. :

S Ae Privatdiskontsaß blieb mit 23s %% in der Mitte unver- ändert.

Am Geldmarkt ermäßigte sih der Saß für Blankotagesgeld um 1s 9% auf 14—2 °/o. E NO 4 is

Bei der amtlichen Berliner Devisennotierung ging der Belga cu 40,00 gegen 41,80 zurück. Der Luxemburger Franc stellte sih auf 10,00 gegen 10,45. Weitere Veränderungen waren nicht zu verzeichnen.

Vörsenkennziffern für die Woche vom 24. bis 29. Funi 1940.

Die vom Statistishen Neihsamt errechneten Börsenkennziffern stellen sih in der Woche vom 24. bis 29. Juni 1940 im Vergleich zur

Vorwoche wie folgt: Wochendurchschnitt Monatt- i vom 24. 6. 40 vom 17. 6. 40 durchschnitt Aktienkurse (Kennziffer bis 29.6 40 bis 22. 6. 40 Juni 1924 bis 1926 = 100

Bergbau und Schwerindustrie 125,78 126,59 127,96 Berarbeitende Industrie . 117,53 118,03 118,32 Handel und Verkehr . 125,05 125,38 125,65 Gesamt . 121,64 122,17 122,72 Kursniveau der 43 °/,igen : Wertpapiere

Pfandbriefe der Hypotheken-

aktienbanken „. .. . 100,97 106,99 100,99 Pfandbriefe der öffentlich-

rechtlichen Kredit-Anstalten 100,95 100,94 100,94 Kommunalobligationen .. 100,37 100,36 100,35 Anleihen der Länder und

Gemeinden . . . « . » 100,75 100,72 100,73

Durlhschnitt. . 100,82 100,82 100,82 Außerdem :

5 9/oige Jndustrieobligationen 103,38 103,66 103,81 49/qige Gemeinde- N

umscchuldungsanleihe - « 99,70 323,72 2,79