Deutscher
eichsanzeiger
Preußischer Staatsanzeiger.
T
o Der Bezugspreis beträgt monatlich 9000 Mk.
aub dle Geschäftsstelle SW. 48, Einzelne Nummern kosten 4000 Mk.
Alle Postanstalten nehmen Bestellung an; für Berlin außer f E A L den Postanstalten und Zeitungsvertrieben für Selbstabholer O R Wilhelmstraße Nr. 82.
S aA —
Juhalt des amtlichen Teiles: Deutsches Reich. jennungen 2c.
m n gigen zur Verordnung über den Handel nit ausländishen Zahlungsmitteln zum Einheitskurse. ordnung Über künstliche Düngemittel.
anntmahung über Branntweinübernahmepreise und des Monopolausgleihs im Betriebsjahr 1922/23.
rhängung bezw. Aufhebung der Sperre über Kohlenfirmen. anntmachung, betreffend 1angan und Ferrosilizium. n eung, betreffend Anleihen der Stadtgemeinden Hof nd Se nimaqung, beireffend eine Anleihe der Stadtgemeinde Plauen. ' ndelsverbot.
nzeige, betreffend Ausgabe der Nummer 583 des Reichsgeseßz- hlatts Teil T. :
¡scheidungen der Filmprüfstelle in Berlin.
Preußen.
ennungen und sonstige Personalveränderungen. i
laß, betreffend Aenderung des Tarifs der Gebühren der Kreistierärzte in gerichtlihen Angelegenheiten.
itteilung über den Beginn der Amtstätigkeit des Provinzial- schulfollégiums in Schneidemühl.
anntmachung der Preußischen Staatsbank (Seehandlung), etreffend Ausführung von Börsenaufträgen und Aenderung der Geschäftsbedingungen.
fhebung eines Zeitungsverbots.
andelsverbote. :
zeige- betreffend Ausgabe der Nummer 37 der Preußischen Gesezfammlung.
Amtliches. Deutsches Rcic.
m Bereich des Reich8verkehrsministeriums sind ernannt: zu Oberregierungsräten : die Regierungsräte Nebelun Trier, Mahlo in Berlin, Buhß in Frankfurt (Main)
1d Kirsch in Mannheim ; zu Oberregierungsbauräten: die Regierungsbauräte tädel, Sheehl, Max Schulze und William Behrens Barlin, Jblher in Landshut, Steindler in Augsburg, [uguskin in Leipzig, Michauck in Dresden, Joachim un eßler in Karlsruhe, Siebels in Münster (Westf.) und Söffing in Oppeln: : zu Eisenbahnamtmännern:“ die Eisenbahnoberinspektoren Rirhbach in Berlin, Rechnungsrat Alwig in Stettin, tißshfe in Magdeburg sowie die Eisenbahnoberingenieure Billbrand in Leinhausen und Süßenbach in Breslau.
Der Kaufmann Leopold Kleybolte ist zum Konsul des Reichs in Cincinnati (Ohio), der Kaufmann Heinrih Rubstrat jüum Konsul des Reichs in Baltimore (armen) und der Vankdirektor Gunnar Grotte zum Vizekonsul des Reichs in Üsfarshamn (Schweden) ernannt worden.
4 Die Oberzollinspektoren Möller, Daniel und Höver- lamp in Hamburg sinb zu HZollamtmännern ernannt worden.
l Ausführungsbestimmungen sür Ve rort tung über den Handel mit ausländischen L Baßiung3mitteln zum Einheits kurse. Bom 80. Jani 1923. "4 in der «t 7, Juli ausgegebenen Nr. 53 des NRNGB:. Teil I S. 549) “F Grund de. § 4 der Verordnung über den Handel mit us tichen Da zum Einheitskurse vom L
2, Juni 125 (G7. 1 S. 401) wird verordnet;
i V:
S1. 4 : L
In Fällen, in denen für ausländische Zahlungsmtitel amtliche Kurse nit notiert werden, können im Bebarfsfal in der Presse egelmüßig Preise veröffentlicht werden, die von cinem Auss{huß der Berliner Bedingungsgemeinschaft für den Wertpapierverkehr ermittelt verden. Diese Preise treten für Geschäfte in solchen Zahluugsmitteln 4 die Stelle der amtliGen Kurse im Sinne des § 1 der Ver- drdnunag.
_ Die veröfsentlihten Preise gelten bei Abschlüssea in diefen Bahlungsmitteln als Höchst- und Mindestpreise.
Tel. : Schriftleitung Zentr. 10 986, Geschäftsstelle Zentr. 1578. 0 o
Einzelnummern oder einzelne Beilagen
öchstpreise für Roheisen, Ferros [.
Anzeigen nimmt an:
die Geschäftsstelle des Reichs- und Staatsanzeigers,
Berlin SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.
L. 15G. Reichsbantgirokonto. Berlin, Éonnabenò, den 7. Juli, Abends.
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einschließlich des Portos abgegeben.
Postschectkonto: Berlin 41821,
g Anzeigenpreis für den Naum einer 5 gespaltenen Einheltszelle 6000 Mèk., einer 3 gespaltenen Einheitszeile 10 000 Mk.
1923
8 2.
Ausländische Banknoten, Sorten und Papiergeld können auch über den im § 1 der Verordnung festgeseßten Höchstbetrag hinaus von Devisenbanken und Wechselstuben zu einem Preise unterhalb der leßten amtlichen Kurse oder der nach § 1 dieser Ausführungsbestim- Mane ermittelten Preise erworben werden.
as gleiche-gilt, wenn ein Neisescheck oder ein Neisekreditbrief,
der von einer ausländischen Bank ausgestellt ist und auf E
Währung lautet, von der Person, auf deren Namen er ausgestellt ist,
ur Einlösung vorgelegt wird und diese Person im Inland weder ohnsiß noch dauernden Aufenthalt hat.
: ; 8 3, : Die Vorschriften der Verordnung finden auf Geschäfte, die mit der Devisenbeschaffungsstelle abgeschlossen werden, keine Anwendung.
Berlin, den 30. Juni 1923.
Der Reichswirtschaftsminister. Dr. Beer.
| Verordnung über künstlihe Düngemittel. Vom 7. Juli 1923.
Auf Grund des § 10 der Verordnung über künstliche Düngemittel vom 3. August 1918 (RGBl. S. 999) in der assung der Verordnung vom 21. Februar 1923 (RGBl. L . 146) wird verordnet: Artikel I.
rtifel ILT § 3 Abs. 1 der Verordnung über künstlihße Dünge«- mittel vom 5. Juli ‘1921 (NGNI. S. 822) in der Fassung der Ver ordnung vom 2. Juli 1923 (Deutscher Neichäanzeiger Nr. 152) erbält jolgende Fassung:
Der Höchstyreis für wasserlösliße Phosphorfäure in diesen Mischungen ist der gleiche wie der für wasserlöëliche Phosphor- säure im Superphosphat jeweils gültige Preis. Der Höchst- preis für Stickstoff beträgt 37 340 4 für das Kilogramm. Für das Kilogramm Kali in diesen Mischungen darf außer dem jeweiligen Preise für 20 %/ iges Kalidüngesalz ab Fracht- ausgangsbahahof ein Zuschlag von 2250 #4 berechnet werden.
Artikel II.
Die der Verordnung über künstlihe Düngemittel vom 3. August 1918 (NGBI. S. 999) anliegende „Liste der Düngemittel und Preise" wird wie folgt geändert : :
1. Abs. 3 des Abs. „A. Suvperphosphate“" in der Fassung der Verordnung vom 29. Juni 1923 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 150) erhält folaende Fassung : ;
Die Lieferung taat nah Wahl der Werke in haltbaren Papier- oder Gewebesäcken. Wird in Säcken geliefert, so werden nachstehende Aufschläge für je 100 Kilogramm ein- \{ließlih einer Füllgebühr berechnet:
bei Verwendung von Papiersäcken « . 3 000 4,
bei Verwendung von Jutesäcklen .. «22490 M.
2. Im Abs. „B, Nach dem Stidlckstoffgehalte gehan- delte Düngemittel“ “erhalten die „Besonderen Lieferungsbedingungen für 1—10“ in der Fassung der Verordnung vom 29. Juni 1923 (Deutscher Neichsanzeiger Nr. 150) folgende Fassung: i L
Der Höchstpreis gilt frachtfrei jeder deutschen Vollbaÿn- oder normalspurigen Kleinbahnstation.
L2ablung: Barzahlung ohne Abzug.
Zu 1—9, Uebernimmt der Verkäufer auf Wun1h des Käufers R, der vorstehend unter 1 bis 9 genannten Düngemittel in Säcken, so erfolgt die Berehnung brutto für
neito und es darf ein Aufschlag von 24 950 hb für den neuen L ens einHließlih Füllgebühr berechnet werden.
Zu 10. Wird Kallkstickstof in Säcken geliefert, so erfolgt die Berechnung brutto sür nelto. Bei Lieferung în ToeKilo-
ramm-Pacung darf ein Aufschlag von 650 4 für den Papier-
ack berechnet werden.
Falls der Käufer icht ausdrülih Lieferung des Kalk- stickstoffs in Papier]äcken vörschreibt, steht es dem Verkäufer frei, Kalkstickstof i» neuen Jutesäcken zu liefern. Bei Lieke- rung: in neuen Zatesäcken darf für den 75-Kilogramm-Jutesack ein Aufschlag Lon 19 950 (6 einschließlih Füllgebühr berehnet werden.
3. Abs. 3 des Abs. „O. Knochenmehl“ in der Fassung der Verordnung vom 29. Juni 1923 (Deutsäher Reichsanzeiger Nr. 150) erhält folgende Gang.
Die Lieterung erfolgt nach Wahl der Werke in haltbaren Papier- oder Jutesäcken. Wird in Papiersäcken geliefert, so wird ein Aufs§lag von 3000 4 für den Sack von 100 Kilo- ramm Fassungsraum einschließlih Füllgebühr, werden Jute- âde verwendet, so wird ein Aufschlag von 22 450 .# für den Sack von 100 Kilogramm Fassungsraum einschließlich Fül!-
geböhr" bérehnet.: L 7 Artikel II.
_& 4 Abj. 3 der or g über fünstlihe Düngemittel vom 3. August 1918 (RGBI. S. 999) in der Fassung der Verordnung vom 29, Juni 1923 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 150) erhält folgende Fassung:
Soweit die anliegende Liste nichts anderes ergibt, dürfen bei Lieferug-- in Säcken, ausgenommen in Käufers Säcken, folgende Aufschläge für je 100 Kilogramm berechnet werten :
500 000 M4 für ein englisches : 11,59 4 für Ferromangan 80 ©/o, L « oberschleïisches
bei Ueferung in Jute- und Baumwolls
Aufschlag von .
bei Lieferung în neuen Papiergewebesäcken ein
hen Papier-
Aufschlag von.
bei Lieterung in haltbaren mehrfa säcken ein Aufschlag von . .
Artikel Iv.
Artikel T vieser Verordnung tritt mit Wirkung vom 2. Juli 1923 ab, Artikel IL und 111 mit Wirkung vom 9e Juïi 1923 ab in Kraft.
Berlin, den 7. Juli 1923.
äden ein
werden nur gegen Barbezahlung oder vorherige Einsendung des Betrages
Der Reichsminister für Ernährung und Landwirischaft, J, V.: Dr. Heinrici.
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Bekanntmachung über Branntweinübernahmepreise und des Monopols ausgleichs im Betriebsjahre 1922/23.
__ Die in der Bekanntmachung vom 11. April 1923 als vor- läufig bezeichneten Beträge sind endgültige. -
Berlin, den 5. Juli 1923.
Reichsmonopolverwaltung für Branntwein. Steinkopff.
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Betanntmachung.
Jnfolge nachgewiesener -Unzuverlässigkeit habe ih die Spexre über die mit dem Kohlenhandel befaßte Firma
Stiebel u. Wolff vorm. E. Stiebel, F Nach § 3-der Bekanntmachung des Oteicskohlens
verhängt.
Frankfurt a. M.,
rats vom 31. März 1921 (Reichsanzeiger Nr. 76) varf ein gesperrter Händler keinen Brennstoffhandel treiben und keine
Verträge über Brennstoffe vermitteln.
Es ift verboten, ihm
Brennstoffe zu liefern oder sih seiner zur Vermittlung von Verträgen über Brennstoffe zu bedienen.
Die über die Firmen W. Zeising, Leipzig-Anger, Karl Kö 8, Breslau, verhängten Sperren wurden aufgehoben.
Berlin, den ‘, Juli 1923.
Dex Reichskommissar für die Kohlenverteilung. J. A.: Dr. Kauffmann.
Bekanntmachung des Eisenwirtshaftsbundes.
Auf Grund der Verordnungen des Reichswirtschaftsministers yom 1. April 1920 und vom 15. Dezember 1921 über die Regelung der Eisenwirtsld.uft ta oom Eisenwirtschaftsbund mit Wirknnd
ab 1. Juli 1923 Ferromangan und Ferro
olgende“ A igen fest iliziúm festgejezt worden.
für Roheisen,
E 140 ,
erromangan
7 _ — j Sn Grüuiidpreife Fradchi- Eten l für die Tonne! grundlage E aao A a O L 3 499 000 ießereiroheisen L. 3 469 000 Ca E 3 466 000 Stegerländer Zusateisen : A: 4 352 000 desgl. meliert 4 356 000 desgl. Qa o: 4 360 000 Kalterblasenes Zusabeisen der kleinen - Sieger!änder Hütten: weiß . 4 474 000 desgl. meltert 4 478 000 desgl. Gat .4 482 000 Siegercländer taaten E S 4 068 000 R Puddeleisen . 4 068 000 ab Hütte Stahleisen, Siegerländer Qualität . 4 068 000 Kupferarmes Stahleisen. , , «5 3 499 000 Spiegeleisen mit 6— 8% Mangan . 4 465 090 « # —10 % ü 4 470 000 e, 10 4 475 000 Gießereiroheisen IITL, Luxemburger Gtizeb if T 3 456 000 ießereiroheisen , Luxemburger Dat E A 3 454 000 Gießereiroheisen V, Luxemburger i Qualität E N 3 452 000 Temperroheisen von der Duisburger Kupferhütte, grau, großes Format. 1, 3 499 000 Ferromangan, 80%ig . . « -. « | *10015000 | ab : Skala #4 75000 -- i Nt / Oberhaus Ferromangan, 80 9% ig, oberschles. . .… 1 *10 588 000 |\ ab Ludw R eel 0M errosilizium, 10% . . . «« Skala .4 15 000 ah Hütte *) Die Preise für Ferromangan basieren auf einem Kurse 908
Pfund; fie erhöhen oder ermäßiges
für jeden Punkt, um den {ih dex Dur(ßschnittsöbriefkurs für Juli
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