1923 / 160 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 12 Jul 1923 18:00:01 GMT) scan diff

Bekanntmachung,

betreffend Aenderung der Gebührenberechnung der Elektrischen Prüfä mter.

Die durch Bekanntmachung vom 21. Juli 1922 (Zentral- blatt für das Deutsche Reih 1922 S. 444) auf das Dreifache erhöhten Säße der Gebührenordnung der Elektrischen Prüf- ämter sind vom 15. Juli ab mit dem Teuerungsfaktor 2000 zu multiplizieren.

Charlottenburg den 7. Juli 1923,

Der Präsident der Vhysikalisch-Technishen Neichsanstalt. J. V2: Holborn.

Dem Gütler Johann Steinberger in Mittich, geboren dort 21. Juni 1881, wurde der Handel mit Lebens8- und Futtermitteln aller Art untersagt.

Griesbach, den 7. Juli 1923.

Bezirksamt.

BekanntmachGung.

Dem Händler Moses Goldmann in Worms, Donvnerébercer Straße 32, wird hierdurch auf Grund des § 1 der Bekanutmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom e vom 23. September 1915 und der dazu erlassenen Hessischen

uéführungsbestimmungen der Handel mit Gegenftänden des täg lien Bedarfs, insbesondere mit Levens- nund Futtermitteln sowie jeglide Beteiligung an einem folWen Handel wegen erwiesener Unzuverlässigkeit untersfsag t. Worms, den 25. Juni 1923. Der Oberbürgermeister der Stadt Worms. J. V.: Schulte.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 25 des ‘eimsgeseßblatts Teil I enthält

das Geseg über das deutsh-polnishe Protokoll, betreffend die Verlängerung der im Schlußprotokoll (XXV) des deutsch- polnischen Abkommens über Oberschlesien vom 15. Mai 1922 vorgesehenen Frist für die Druckfehlerberihtigung, vom 12. Juni 1923,

das Gesez über die pateniamtlichèn Gebühren vom 9. Juli 1923, i

die Verordnung zur Ausführung des deutsch-amerikanischen Abkonnens vom 10. August 1922, vom 28. Juni 1928,

die Bekanntmachung, betreffend Aenderung des Militar- tarifs für Eisenbahnen, vom 26. Juni 1923,

die Bekanntmachung über den Schuß von Erfindungen, dl bia Warenzeichen. auf einer Ausstellung vom 27. Juni Î) UN

die Bekanntmachung über die Ratifikation des am 25. April

1922 in Kopenhagen abgeschlefsenen deuish-dänishen Ah- lommens, betreffend * die Regelung des Lustverkehrs, vom 2D unt 1923.

Berlin, den 12. Yuli 1923.

Geseßsammlungsamt. Krüer.

Vreufen.

Der Gemeinde Mark, Kreis Recklinghausen, wird hier- mit auf Grund des Geseßes vom 11. Juni 1874 (Geseßsamml! S. 221) das Nercht verliehen, zum Bau einer neuen Kreis- siraße Marl Hervest die für den Straßenbau nötigen Flächen aus den Grundstücken Flur 5 Parzellen: 392/213, 830/215, 469/218, 480/198, 824/193, 438/90, 880/192, 879/191, 511/91, 899/150, 630/156, 631 b/155, 600/102, 599/102, und Flur 9 Parzellen: 68, 1595/63 2c., 1492/55, 42, 43, 46, 812/50, 1389/47, 44 sowie Flur 4 Parzelle 1823/114 im Wege der Enteignung zu erwerben oder, soweit dies ausreiht, mit einer dauernden Beschränkung zu belasten.

Gleichzeitig wird auf Grund des 8 1 des Geseßzes über ein vercinfachtes Enteignungsverfahren vom 26. Juli 1922 (Geseßsamml. S. 211) bestimmt, daß die Vorschriften dieses Gesetzes bei der Ausübung des vorstehend verliehenen Enteianungsrechts Anwendung zu finden haben.

Berlin, den 30. Juni 1923.

Das Preußische Staatsministerium.

Zugleich für den Minister für Handel und Gewerbe.

Der Minister des Jnnern. Severing.

Der Gemeinde Polsum, Kreis RNecklinghausen, wird hierdurch auf Grund des Gefeßes vom 11. Juni 1874 (Geseßz- samm!l. S. 221) das Recht verliehen, zum Bau einer neuen Kreisstraße Polsum— Hervest die für den Siraßenbau nötigen Flächen aus den Grundstücken Flur 2 Parzellen: 458/1, 1/2, 1/3, 1/4, 1/5, 810/6, 808/8, 807/8, 806/9, 805/10, 804/11, 805/12, 415/1, 809/7, 1/14, 1/15, 789/17 2c., 791/54, 1/60/1, 1/62, 723/1, 702/1, 701/1, 700/1, 3/13, 4538/3, 454/3, 489/3, 491/3, 490/3, 921/538, 920/52, 942/121, - 943/121, 940/121, 122, 882/119 2c., 965/116 2c., 964/115, 963/114, 962/113 2x., 961/112 2c., 587/101, 613/101, 760/127, 616/129, 615/143, 446/141, 764/141, 623/140, 625/138, 624/139, 621/134, 627/136, 628/127, und Flur 3 Parzellen : 547/38, 273/2, 222/2, 544/2, 545/2, 5546/2, 396/1, 235/15, 234/15, 459/18, 675/16, 837/20, 392/22, 685/23 im Wege der Ent- eignung zu erwerben oder, soweit dies ausreicht, mit einer dauernden Beschränkung zu belasten.

(Gleichzeitig wird auf Grund des § 1 des Geseßes über ein vereinfachtes Enteignungsversahren vom 26. Juli 1922 (Geteßsamml. S. 211) bestimmt, daß die Vorschriften dieses Gesetes bei der Ausübung des vorstehend verliehenen Ent- eignungsrechts Anwendung zu finden haben.

Berlin, den 30. Juni 1923.

Dás Preußische Staatsministerium.

Zugleich für den Minister für Handel und Gewerbe.

Der Minister des Jnnern. Severing.

Ministerium für Handel und Gewerbe.

Der Oberbergamtsmarkscheider Fox ist zum ordentlichen Professor an der Bergakademie in Clausthal ernannt worden.

Auf Grund des 2 der Polizeiverordnung über den Vertrieb von Sprengstoffen an den Bergbau vom 25. Januar

daß Kaliumperchlorak, soweit es ans Heeressprenastoffen

stammt, bei der Verwendung für brijante Getieins-

sprengsto ffe bis zu 3 vH Dinitrovenzoi enthalien darf. Berlin, den 29. Juni 1923. -

Der Minister für Hande! und Gewerbe. J. NA.: Haßzfeld.

Ministerium des Jnnern.

Das Preußische Staatsministerium hat auf Grund des 8 98 des Landesverwaltungsgesezes vom 30. Juli 1883 (Geseßsamml. S. 195) den Regierungsrat Dr. Hanke in Stettin zum Stellvertreter des Regierungspräsidenten im Bezirksausschuß zu Stettin, und den Regierungsrat Heffter in Schleswig zum Stellvertreter des Regierungspräsidenten im Bezirksausschuß zu Schleswig, abg esehen vom Vorsiß, auf die Dauer ihres Hauptamts am Size des Bezirksaus\chusses ernannt.

Das Preußiiche Staatsministerium hat den Regierungsrat Fischenih in Stuhm und den Landratisamtsverwalter Se e- minn in Gerdauen zu Landräten ernannt.

Dem Landrat Fischenih ist das Landratsamt in Stuhm und dem Landrat Seemann das Landratsamt in Gerdauen übertragen worden.

Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.

Nachtrag

zur Saßung des Ruhrtalsperrenvereins vom 26. September 1914.

Die §8 3 und 9 der Satzung erhalten folgende Fassung:

S A;

Ein Jahresbeitrag von 1000 4 berechtigt zur Teilnahme an der Gencssensckaftsversammlung und an der Abstimmung (S 7 des Gefeßes).

Es führen 7 Abf. 3 des Gesetzes) Genossen mit einem Jahres- beitrag von 1000 bis 19 000 Æ eine Stimme, von mehr als 10 900 bis 20 000 .4 zwei Stimmen, von mebr als 20 000 bis 30 000 Æ drei Stimmen, Genossen mit Höheren Jahresbeiträgen für jede folgenden 10 000 Æ eine weitere Stimme. Kein Genosse darf mebr aïs ein Drittel aller Stimmen führen.

Genossen, die cinzeln weniger als 1000 4 Beitrag bezahlen, fönnen fi mit ibren Beiträgen zu Gruppen zusammens{hließen ; eine solche Gruype erlangt eine Stimme, wenn die zusammengelegten Beitragsteile 1000 #4 erreihen. Ebenfo können Genossen mit einen Fahresbeitrag von 1000 4 bis 10 000 4 mit den 1000 4 über- steigenden Teilen ihces Beitrags zu Gruppen zusammenschließen ; eine solde Grupye erlangt eine Stimme, wenn die zu- sammengelegten Beitragsteile 10000 4 übersteigen. Endlich fönnen sh Genossen, die mehr als 10000 Æ Beitrag bezahlen, mit demienigen Teil ihres Beitrags, der 10 000, 20 000, 30000 # usw. überschreitet, zu Gruppen zusammen- shließenz eine soï&e Gruppe erlangt eine Stimme, wenn die zu- sammengelegten Beitragsteile 10 000 Æ übersteigen.

Hat eine Gruppenbildung (ufw. wie früher).

8 9, Die Wasserentnehmer zahlen ab 1. Oktober 1922 für jedes Kubikmeter des von ihnen entnommenen Wassers einen Beitrag von 5 Pfennigen. Wasserentnehmer, die

a) das niht verbrauchte Wasser nicht wieder in das Nußhr- gebiet zurückliefern, müssen von der ganzen Menge des entnommenen Wassers Beiträge zahlen ;

Þb) das nit verbrauhte Wasser in das Ruhrgebiet zurück- liefern, müssen von 609%, des entnommenen assers Beiträge zahlen;

c) das entnommene Wasser im eigenen Betrieb zu industriellen oder Kühlzwecken verwenden, eine verhältnismäßig geringe Menge verbrauchen und den größten Teil in die Ruhr zurückführen. müssen bei einer jährlihen Wasserentnahme bis zu 2 Millionen Kubikmeter von 15%/9 und bei einer &Fahresentnahme von über 2 Millionen Kubikmeter von 20 9/0 des entnommenen Wassers Beiträge -bezahlen.

inter § 9 der Satzung ist als § 10 folgender neuer Paragraph einzu}cieben: 410

Im Falle der Verleihung oder Sicherstellung des Rechts zur Wasserentnahme (8 14a Abs. 1 des Gesetzes) ist für 75% der ver- liehenen oder fidergestellten Wassermenge der Beitrag auch dann zu zahlen, wenn die Entnahme unter 7596 der verliehenen oder sicher- gestellten Menge bleibt oder eingestellt wird. Dieser Beitrag ist erstmalig für das sechste Jahr nach Ablauf des Jahres zu zahlen, in dem die Verleibungsurkunde auêgefertigt worden ist. Für die über die verliehene oder sichergestellte Wassermenge hinaus entnommene Menge (8 14a Abs. 2 des Gesepes) ist ein Auf- ihlag von 25 %/% auf den Beitrag für die Mehrentnahme zu zahlen. Die Verleibung oder Sicherstellung soll nachgesuht werden, falls die JIahreéentnabme eine Million Kubikmeter übersteigt 14a Abs. 3 des Gesetzes). Der Aufschlag auf den Beitrag nah § 14 a Abs. 4 des Gesetzes beträat 25 9%. Der bisherige § 10 der Satzung wird zum § 11, § 11 zum § 12, § 12 zum § 13; diefer erhält tolgende Fassung:

S 13 Die Triebwerksbesitzer bezahlen für jede durch Zufluß von Tal- sperrenwasser gewonnene Prterdekraftstunde vom 1. Juli 1921 an einen Beitrag von vier Pfennigen und vom 1. Oktober 1922 einen Beitrag von zwanzig Pfennigen. Hinter § 13 ist folgender neuer § 14 einzufügen:

S 14. Durch Beschluß der Genossenschaftsversammlung können zu den Beiträgen vorübergehend Zuschläge zur Deckung von Ausfällen infolge NRückgangs der Einnahmen erboben werden. Durch die Zuschläge darf nur der Einnahmeauéfall ausgeglichen werden. Dieser Beschluß be- darf der Zustimmung von drei Viertel der erschienenen Stimmen. Der jetzige § 13 wird zum § 15, § 14 zum § 16, § 15 zum & 17, § 16 zum § 18 und der jegige § 17 zum § 19.

Vorstehende Saßungsänderungen werden auf Grund des S 5 Abj. 1 des Ruhrtalsperrengeseßes vom 5. Juni 1913 Geseßsamml. S. 317) genehmigt. Nr. 1B Ilb 464 M. f. L., Va 4324 M. f. H. u. G, 1M IV 975/238 M. f. V.

Berlin, den 30. April 1923.

Zugleih im Namen des Ministers für Handel und Gewerbe und des Ministers für Volkswohlfahrt.

Der Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten. (L. S.) J. A.: Articus.

Ministerium für Volkswohlfahrt.

Auf Grund des § 8 Abs. 2 des Gesetzes, betreffend die Gebühren der Medizinalbeamten, vom 14. Juli 1909 (Gesetz- samml. S. 625) werden im Einvernehmen mit dem Herrn Finanzminister und dem Herrn Justizminister die in der An- lage I des Aeleges angegebenen Säße des Tarifs für die Gebühren der Kreisärzte mit Ausnahme der Gebühr nach

iffer 10a sowie die in der Anlage 11 angegebenen Säße des Tarifs für die Gebühren der Chemiker für gericht-

1923 genehmige ih unter Vorbehalt jederzeitigen Widerrufs,

lihe und medizinalpolizeilihe Verrichtungen mit

Wirkung vom 1. Juli 1923 ab durchweg auf das 6000 fa erhöht. CEleichzeitig neden die Säge zu Zifier. 10a ie Aar für die Gebuhren der Kreisärzte auf das 3000 ade erhoöÿt.

Ferner wird die Vorschrift unter A 1V Nr. 18 der An, lage 1 des Geseßes mit Wirkung vom 1. Juli 1923 ab wie folgt geändert :

„Schreibgebühren für Reinschristen, sofern dey Kreisarzt sie nicht felber anfertigt, für die Seite, die mindesteng 32 Zeilen von durhschnittlih 15 Silben enthält, auch wenn die "erstellung auf mechanishem Wege stattgefunden hat, 1400 4

ede angefangene Seite wird voll gerehnet.“ ;

Der Erlaß vom 8. Juni 1923 (Gesezsamml. S. 288) betreffend Aenderung des Tarifs für die Gebühren der Krei: ärzte usw., wird mii Ablauf des 30. Juni 1923 aufgehoben,

Berlin, den 9. Juli 1923.

Der Preußishe Minister für Volkswohlfahrt. Hirtsiefer.

Bekanntmachung.

Dem Provinzialverbande von Pommern ist dag Recht zur Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Jn- haber bis zu dem Betrage von 1400 Millionen Marf zux Beschaffung von Mitteln für die Ueberlandzentralen in der Provinz Pommern mit einer Verzinsung von 1 vH unter dem jeweiligen Neichsbankdiskontsaß, mindestens mit 8 vH, höchsieng mit 18 vH, und einer Tilgung von zweiundeinhalb vH verlichen worden. s

Siettin, den 109. Juli 1923,

Der Landeshauptmann der Provinz Pommern.

Bekanntmachung.

Gemäß § 1 der Verordnung des Vundesrats zur Fernbaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. 9. 15 (RGLI. S 603) ist dem Milchhändler Josef Nobis, wohnhaft Düsseldorf, Burghofstraße 14, die A us8übungdesGewerbesalsMilhs- händler für das gesamte Neichsgebiet verboten worden.

Düsseldorf, den 9. Juli 1923. Die Polizeiverwaltung. Der Oberbürgermeister. J. V.: Dr. Koernidcke.

Bekanntmachung.

Auf Grund des § 1 der Bekanntmachung des Bundesrats, bes treffend Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel, vom 23. September 1915 habe ich dem Händler Wilhelm Oppers, geboren am 1. Dezember 1889 in Essen, hier, - Brigittastraße 32, wohnhaft, den Trödelhandel wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf oiesen Gewerbebetrieb untersagt.

Essen, den 25. Juni 1923.

Der Polizeipräsident. J. V.: Fr iedendorff.

BekanntmaqdcMhung.

in der Fassung vom 27. November 1919 M Rd unzuver- läfsiger Personen vom Handel habe ih den Händlern Emil Deichmüller, Enneper Straße 79, Anton Dr u ck, Käsbergs straße 24, Hermann Michel, Enneper Straße 66, und Nobert Michel, Enneper Straße 66, hier|elbt wohnend, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Lumpen, Knochen, Fellen, Eisenshrot und Metallen aller Art wegen Un zuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt.

Haspe, den 6. Juli 1923. Die Polizeiverwaltung.

Dur Verfügung vom heutigen Tage ist dem Kaufmann Emil John und. dessen Ehefrau, Elijabeth geb, ger, beide hier, Bahnstraße 5, wohnhaft, der gesamte Handel mit Gegenständen des täglihen Bedarfs, ins besondere mit Nauch- und Tabakwaren jeder Art, auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 RGBl. S. 603 wezen Ünzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb mit sofortiger Wirkung untersagt worden. i

Wittenberge, den 10. Juli 1923.

Die Polizeiverwaltung.

Nichtamtliches.

Dentsches Reich.

Der Königlich niederländishe Gesandte Baron Gevers a Berlin verlassen. Während seiner Abwesenheit führt der egationsrat Dr. Baron van Nagell die Geschäfte der Ge- sandischaft. j

Für die nach niedervalutarischen Ländern bestimmten elektri)hen Zünder und Sprengkapseln sind ab 27. bezw. 30. Juni die Ausfuhrmindestpreise geändert. Näheres durch die Außen- handelsstelle Chemie in Berlin W. 10. /

Parlamentarische Nachrichten.

Der Reichstagsaus\chuß für Post- und Tele- graphenwesen behandelte gestern die für den 1. August vor- gesehene neue Erhöhung der Post- und Telegraphen- gebühren.

Der Reichspostminister Stingl führte laut Bericht des Nachrichtenbureaus des Vereins vel ver eitungsverleger aus, daß bei den R E n vom 1. i der Fehlbetrag des Posthaushalts für 19283 nah Abrechnung der aus diesen Erhöhungen u erwartenden Mehreinnahme mit mehr als zweieinhalb Billionen

tárk Ens t worden war. Die allgemeine Wirtschasts!age ove ich in den legten Wochen so verändert, daß abe vmalige eriX iche Aufbesserungen des Einkommens der Beamten vorgenommen werden mußten. Die Mehrausgaben Dans betragen allein 4,8 Vils lionen Mark. Hierzu trete die durh T4 wertung hervorgerufèéne Verteuerung aller Betriebs- und Rohsloi[ die bei den Betriebs- und sachlichen Ausgaben Mehraufwendungen von rund 1,2 Billionen rk erfordert. Rechne man en den seinerzeit eran agten Fehlbetrag von zweieinhalb Billionen Mark, so erhöhe \ih jeßt der Fehlbetrag insgejamt auf 814 Billionen

Mark. Nennenswerte Mehreinnahmen könnten leider diesem Fehl- betrag nicht gegenübergestellt werden. Die allgemeine Finanzlage

Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915

4 Gostiched, Telegraphen- und Fernspre

ie ge Geldent- ,

g Reichs gestatte es nicht, daß die Post mit einem Fehlbetrag von (cem ! usmaß C R es sei innen- wie außenpolitisch li vertretbar, daß der Post Zuschüsse von so gewaltiger Höhe s allgemeinen Reichsmitteln geleistet würden. Die harte Not- pendigleit inge daher, wie auch früher bereits angekündigt war, neuen Gebüthrenerhöhungen, und zwar müsse die Steigerung erheblich sein, um wenigstens für einen ansehnlihen Teil des blbetrags Deckung zu erlangen. Die jeyt vorgesclagenen Ge- ¡ihrenerhöhungen lassen nah den Shäßungen und Berechnungen, ; denen ein entsprechender Verkehrsrügang berücksichtigt worden

¿ eine jährlihe Mehreinnahme an Gebühren von rund vier illionen Mark erwarten. Da die neuen Gebühren aber erst ab 1, August in Kraft treten, belaufe sih die Mehreinnahme daraus “r das Rechnungsjahr 1923 nur auf 2,66 Billionen Mark. Gegen- E dem eingangs erläuterten Fehlbetrag von 81s Billionen Mark hlieben also troß allen Erhöhungen für 1923 noch immer 5,9 Bil- lionen Mark ohne Deckung. Die vorgeschlagenen neuen Vebühren- éhe bleiben, wenn sie an sih auch hoch erscheinen, hinter den reissteigerungen auf den meisten anderen Gebieten noch beträcht- ih zurüd und werden, ungeahtet der zu befürhtenden und tief y beflagenden Wirkung auf den Verkebr, angesihts der bestehenden Potlage unbedingt etragen werden müssen. Bezüglich der in der lezten Sibung des AussŸhusses gefaßten Entschliezung, daß bei der Erhöhung der Telephongebühren auf die Notlage der Presse Rük- t cenommen werden müsse, wurde von seiten des Reichspost- ministeriums erwidert: Im Fernfprechverkehr sei den besonderen ‘dürfnissen der Presse bereits in weitgehendem Umfange durch die dringenden Pressegespräche Rechnung getragen. Die Anmel- dungen auf dringende Pressegespräche würden nicht nur mit Vor- rang vor den dringenden Privatgoespcächen erledigt, sondern es werde auch fic diese dringenden Verbindungen statt der dreifachen nir die einfache Gespröchsgebühr berechnet. Der dadur der Presse erwachsende geldliche Vorteik belaufe sih bei den für cFuli geltenden Gebührensäßen auf 8 Milliarden Mark im Jahr, Die Grund- geoühren für Ce ae seien auf Wunsch des Verkehr8=- ‘heirats und des zuständigen Reic ¿tagsausschusses bereits so nicdrig bemessen, daß sie die Selbstkosten der Telegraphenverwaltung bei weitem niht mehr deten. Eine besondere Ermäßigung dieser Ge- hühren zugunsten der Presse könne daher niht in Frage kommen. 4m übrigen seien die Kosten für den fernmündlihen Nachrichten- dienst der Presse dank der ihr bereits zugestandenen großen Ver- günstigungen im Verhältnis zu den anderen Aufwendungen der

Feitungen für Vapier, Personal, Maschinen usw. nicht so erheblich,

1% die Anpassung des Fernsprechtarifs an die Geldentwertung p e des NaGrihiendienstes für die Oeffentlichkeit

fährde, Eine weitergehende Ermäßigung der Fernsprechgehühren fir die Presse würde niht nur die Einnahmen der mit Verlust arbeitenden Post- und Telegraphenverwaltung weiter schmälern, sondern au unabsehbare Berufungen anderer notleidender Be- triebe oder Gewerbe zur Folge haben. Nachdem 1919 auf allge- meinen Wunsch des Reichstags die Gebührenfreiheiten und Ver- günstigungen beseitigt worden seien, könnten neue Vergünstigungen niht eingeführt werden.

Gegen diese Erklärung wandte sich Abg. Dr. Cremer (D. Vp.), der erklärte, daß die s Hs in erster Reihe für das öffentliche Vohl arbeite und dieser Vunkt niht genug berücksichtigt worden i. Der Vorsißende Abg. Delius (Dem.) war der Ansicht, t es niht Aufgabe der Postverwaltung sein könne, die Presse noch weiter zu unterstüßen. Andererseits -sei die Notlage der resse durhaus anzuerkennen. Es müsse deshalb ein Weg ge- nden werden, daß das Finanzministerium event. Mittel bereit- (le, um die Gebührenerhöhungen für die Presse zu mildern.

Zu einer Frage, ob und in welcher Weise sich der Naqh- tihtenverkehr in Familienangelegenheiten ver- billigen ließe, wurde von seiten des Neich8postministeriums er- pidert: Die Beweggründe für den Wunsch, den Nachrichtenverkehr in Familienangelegenheiten zu verbilligen, fänden im Reichspost- ninisterium volles Verständnis. Die Verwirklihung. der Anregung \ße aber auf niht zu überwindende Hindernisse. Schon die be- fflihe Unters. idung, was zum „Nachrichtenverkehr in amilienangelegenheiten“ zu rechnen sei, würde im Postbetrieb hr beträchtliche Schwierigkeiten bieten, vor allem aber wäre die rüfung der Sendungen daraufhin, ob die in der Aufschrift zeihnete Person in e iehung zum Absender stehe, ana mmöglih. Die Verfolgung offenbarer . oder vermuteter iß- hrâuhe müßte zu unabsehbaren Weiterungen, vielfah auch zu Pelästigungen der Versender führen. Ueberdies könnte die ge- wünschte rbilligung wohl nur solhen Personen für ihren Familienbriefverkehr zugestanden werden, deren Einkommen so ring sei, daß ihnen die Entrichtung der geseßlichen Gebühren wer fallen oder niht möglich sein würde. Den Postanstalten anden keine Hilfsmittel zu ote, eine Prüfung in bezug auf die ermögenslage der Versender auszuüben. Fehlariie mit unlieb- hmen Folgen wären unvermeidbar. Auch bestehe gegen die Er- üllung des Wunsches das sehr shwerwiegende Bedenken, daß der uußerst notleidende Posthaushalt mit seinem nach Billionen zählen- den Fehlbetrag den entstehenden Gebührenausfall, der zweifellos diele Milliarden Mark jährlich ausmachen würde, unbedingt niht N gen vermag. Jn der neuen Gebührenvorlage D 1. August i aber die Gebühr für die Fernpostkarte um hundert Mark niedriger als die Hälfte der Fernbriesgebühr gehalten worden, um dur diese Schonung die Möglichkeit des Gedankenaustausches seien Familienangehörigen zu erleihtern. Die Abgg.

orath (D, Vp.) und Hosfmann-Schmar endorf (Soz.) brahten noch einige Beschwerden über den Postbetrieb zur Sprache. Die . Delius (Dem.), Steinkopf (Sop.) mnd Allekotte entr.) brachten darauf folgende nt- shließung ein: L ; Der Reichstags8aus\chuß stimmt mit dem Reichspostminister darin überein daß die heute Lescblossenen am 1. August in Kraft | tretenden Gebührensäße und Teuerungszuschläge für den Post-, rkehr dur die jüngste , Entwicklung der. Verhältnisse weit überholt und schon jeßt p , niedrig sind. Er ist deshalb mit der Ani des Reichspost- ministers möglichst bald eine weitere Erhöhung der Gebühren- äße und Teuerungszuschläge vorzunehmen, - grundsäßlih einver- tanden. Um die Durch ührung zu erleihtern und zu be-

hleunigen, erteilt er seine Zustimmung, daß der Reichspost-

minister mit Wirkung vom 1. September eine Erhöhung der Gebühren- und Teuerungszuschläge im Post-, Postscheck-, Tele- raphen- und Fernsprechverkehr der etwa weiter Oren ldentwertung entsprechend bis zur Verdoppelung der vom 1. August an geltenden Säße vornimmt, wobei jedo auf Ab- rundung der Gebührensäße auf Hundertzahlen Rücksicht zu nehmen ist. L Gegen diese Entshließun rachen sich die eordneten Dr. Cremer Do O L K D nat aus. Sie erörterten, daß der Reichstag8aus\{chuß den Austrag habe, an ger Gebühren- ‘stsebung mitzuwirken, und sih dur eine orde lankovollmacht r den Reichspostminister diejes nug n h begeben dürfe. eitere \taatsrechtlihe Bedenken ständen aber dieser Ent- Yließung auch deshalb entgegen, weil die Verkehrsgebühren von

großer volkswirtschaftliher und kultureller Bedeutung für das.

anze Reih seien. Abg. Marx (Zentr.) hielt diese staatsrecht- ihen Bedenken nicht für stihhaltig. Bei der s _soge- Eennten Gebührenbewilligung handele es sih. in streng logischem hanne ar nicht um eine Erhöhung oder E LTEA von gejeb- hen Gebühren, sondern lediglih um die Anpassung hon be- tehender Gebühren an die Geldentwertung, also um einen ein- ahen Akt rein rehnerischer Art. Demgegenüber führte Abg. e (D. Nat.) aus, daß eine solhe Begründung schon wegen

nmöglichkeit, einen richtigen Multiplikator zu finden, nicht hutreffen nne. Troy dieser Bedenken wurde die nts{chließung n der Mehrheit des Ausschusses angenommen.

Statistik und Volkswirtschaft.

Erhöhung des Einstandspreises nah Maßgabe der Geldeniwertung.

Unter Bezugnahme auf die Veröffentlihung im Deutschen Neichsanzeiger und Preußishen Staatsanzeiger Nr. 109 vom 12, Mai d. J. werden nachstehend die für die erste Fuliwoche (2.—8.) 1923 berechneten Ziffern bekanntgegeben. Die Ver- öffentlichung wird in Zukunst wöchentlich erfolgen.

T ovantearieenan m A Er A A E ———-

ROAOALeLe Br g _ 100 : zifffer!) des erhöht sich danach beim Monat des Einkaufs Stat. Reichs- | Verkauf in der 2.—8. Juli- amts woche 1923 auf: 1921 S e Ls 12,50 129 440 U L ee 13,33 121 380 SCDtebet «a 4 13,74 117 758 O 15,04 107 580 VCOPRI E (G a 17,75 91 155 Ebe a L 19,28 83 921 L9Z2D zut tte e E Pol 20,41 79 275 MEDTUAT N al 7% 24,49 66 068 a S Se oda 28,97 55 85L ite E 34,36 47 090 Mai D Ci tis 38,03 42 545 SUNT a G S S ao 41,47 39 016 O E a 53,92 30 007 U ae 77,65 20 837 September . . ., 133,19 12 148 Db Gia 220,66 7333 November . « » « 446,10 3 627 Ooember C. „S 685,06 9 362 1923 GNUAL c ai aid S 1 120,— 1445 Februar L Ls 2 643,— 612 B e aas 2 854,— 567 April Êo eo een) 2 954,— 548 Mai E S. # (d: S S 3 816, 424 EUD e ab a s T 650, : 212 Woche v. 2.—83. Juli . | 16 180,— 100

1) Die Reichsindexziffer gibt an, auf das Wievielfacße die Kosten der Lebenshaltung (Ernährung, Wohnung, Heizung, Beleuchtung und Bekleidung) gegenüber den Kosten der Vorkriegszeir gestiegen find.

Haudel und Gewerbe, Berlin, den 12. Juli 1923. Telegraphische Auszahlung.

12. Juli 11. Juli Geld Brief Geld Brief

Amsterd.-NRotterd. | 72817,50 T73182,50 | 72817,50 T73182,50 Buenos Aires

(Papierpeso) . | 6413850 64761,50 | 6443850 64761,50 Brüssel u. Antw. 9326,50 9373,50 9326,50 9373,50 Christiania . . . . | 30324,00 30476,00 j 30324,00 30476,00 Kopenhagen . . . | 32817,50 32982,50 f} 32518,50 832681,50 Stockholm und :

Gothenburg . - | 49476,00 49724,00 } 49476,00 49724,00

gt R 5162,00 5188,00 5162,00 5188,00

U Ga 8039,50 8080,50 8039,50 8080,50

London ... « « . 1857850,00 862150,00 j 857850,00 862150,00 New York . - « « 1 186532,00 187468,00 } 186532,00 187468,00 aris: «oa «e f 1113200 11188,00 f 11132,00 11188,00 chweiz .. « « « | 32518,50 32681,50 | 32518,50 32681,50 Spaniea .… . .. | 26932,90 27067,50 | 26932,50 27067,50 Lissabon-Oporto . 8054,50 8095,50 8054,50 8095,50 SAPan 20 G 90772,50 91227,50 | 90772,50 91227,50 Nio de Janeiro . | 19451,00 19549,00 } 19451,00 19549,00 Wien . …..-« A 266.33 267,67 266,33 267,67 i L 5665,50 5694,50 5665,50 5694,50 Se oslawien 1955,00 1965,00 1955,00 1965,00 Mea u. Bel- A) es 4 Kr. =1Dinar Budapest. . . 21,44 21,56 21,44 21,56 Boa 4s 6 1675,50 en “fe 1675,50 1684,50 Konstantinopel . « _—

Ausländishße Banknoten vom 12. Juli.

Geld Brief Amerikanische Banknoten 1000—s Doll. , . 186532,00 187468,00

g 2 und 1 Doll. . 1A IRLOEOS el i 70D M0. 1E ; 1 Baldiische e ea x IOUOE - LOTO E Dänische s U v e s o è€ R100 JRSORAO Englische g roße . . . « « , 897850,00 862150,00 O s Äbschn.zu1 E u.darunter 857850,00 862150,00 Finnische C ua OIDZIOO SLODOO An é E e LIAZOO ALIRS O olländishe e s d s 4! L400: COLONOO talienische " U L O0 SUSDIQU ugoslawische 7 (1 Dinar = 4 Kr.). . 1952,00 1962,00 torwegische t a « 0092400 046,00 Oesterreichische neue A Kr.) 271,30 272,70

2 ü neue (10 u. 100 Kr.) . —,—— Rumänische e 500 u. 1000 Lei. . . 1097,25 1102,79

è e E odo ‘atóuoo

ische s C A l; ¡C S DEOO L E C LUZ@10/00 OEOOL U Spani le o Stacianot.; neus (100 Îtr. u. baeib.) 273550 576.50

-\low. Staatsnot., neue . u. darüb. j N Seile, S é unter (0 K. . .… . 9665,75 - 5694/25

Ungarische Banknoten .. E Í A 16,05

Die Notiz „Telegraphishe Auszahlung" sowie „Banknoten“ vers

eht sih für k 1 Gulden, Franken, Krone, Finnländische Mark, Lire,

Pesetas Lei, Pfund Sterling, Dollar, Peso, Yen und Milreis und ür je 100 össterreihische Kronen.

n der gestrigen Sigung des Zentralaus\chusses der 4aSe rat ite dié Frage einer Erhöhung des Reichs - bankdiskontsaßes eingehend erörtert. Nachdem der Zentral- aus\chuß sich fast einstimmig gegen eine oie Maßnahme aus-

esprochen hatte, kam das Reichsbankdirektoriuum zu dem Beschluß, von der Erhöhung zurzeit abzusehen.

Ueber die Eisen- und Stahlwarenindustrie im Monat Juni berichtet der Eisen- und Stahlwaren-Industriebund, Elberfeld, u. a.: Im Remscheider Bezirk hat sih die Lage gegenüber dem Vormonat nicht wesentlih verändert. Neue Aufträge aus dem

lande gehen nur spärlih ein und das Inland bestellt nur kurz- Fistia vas. L es im Augenblick bedarf. Die Mehrzahl der Firmen arbeitet auf Lager, zumal die Versandschwierigkeiten niht nachgelassen haben. Die Lage der Velbert Schloß- und Beschlägeindustrie im Monat Suai hat sih gegen Mai gleichfalls kaum verändert. Das Ausland

bält mit Beflellungen sehr wurick, die Nachfrage aus dem KAnlande ist sehr gering. Die Hauptichwierigfleit tür die Velbertea Zudufirie ist die Transportirage, die sich mit der neuerlichen Abichnürnng des besetzten Gebietes noch mebr vershärit bat In der Lage des Solinger Ipdustriebezirks hat die weiter fortchreitende Viarkentwertung zroar das Geschäft etwas belebt, jevoh hat die einbeimi1che Industrie nah wie vor mit der Beschaffung von Rohmaterialien und Vers sendungés{wierigkeiten der Fertigfabrifate fiarf zu fämpfen Die Arbeitélosigkeit hat etwas nachgelassen Im Schmalka?der Beiirk hat sich die Beschäftiguug zwar in einigen Artikeln, die nur |ür den Export in Betracht kommen, gehoben, während die Fnlanbê- aufträge immer noch sehr spärlih eingehen. Materialmangel macht ih im Bezirk mehr und mehr geltend. , i :

Wie dem „W. T. B." mitgeteilt wird, hat die Aktien- gesellschaft L Galewsky & Co. in Breslau in Düssel- dorf eine Tochtergefellshaft ins Leben gerufen, die Galewsfy-Likörs Aktienge!ell\chaft Düsseldorf, die die Belieterung des besetzten Gebiets übernehmen soll. Das Grundkapital der neuen Gesellichaft beträgt 200 Millionen Mark, wovon ein kleiner Tei. zur Zeichnung hei der Darmstädter und Nationalbank aufgelegt wird.

Kopenhagen, 11. Juli. (W. T. B.) Wochenausweis der Nationalbank in Kopenhagen vom 7. Juli (in Kiammern der Stand vom 30. Juni) in Kronen: Goldbestand 214 860 549 (228 194 437), Silberbestand 3052314 (3198039) zusammen 217 912 859 (231 392 476), Notenumlauf 454 547 729 (482 300 994) Deckungsverhältnis in vH 47,9 (48,0).

Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts am 9. Juli 1923: Obe rschlesisches Nevier: Gestellt 2362 Wagen, nicht gestellt —,— Wagen, beladen zurüdckgeliefert 2392 Wagen.

Speisefette. (Beri! von Gebr. Gause.) Berlin, den 11. Juli 1923. Butter: Der Buttermarkt verkehrte weiter in sehr fester Tendenz bei reger Nachfrage. Die Preise wurden um M 4000 pro Pfund erhöht. Ia Qualität 36 000 4 Mar- arine: Wegen ungenügender Devisenzuteilung kounten von den ahrifen feine Preise festge)eßt werden. Schmalz: Die Nach- frage war lebhaft und war das Angebot infolge der völlig -uns enügenden Zuteilung von Devisen seitens dec Reichsbank nur gering. Die amerifanishen Märkte verkehrten in etwas schwäherer Haltung, doch sind die hiesigen Preise bei steigenden Devifen anziehend. Preise nominell. Spe ck: gute Nachfrage. Preise nominell.

Berlin, 11. Juli. (W. T. B.) Großhandelspreife in Berlin im Verkehr mit dem Einzelhandel, offiziell O durch den Landesverband Berlin und Brandens burg des Reichsverbands des Deutschen Rahrungsmittelgroßhandels, E. V., Berlin. Die Preise verstehen sich ür 5 ke ab Lager Berlin. Gerstenflockten, lose —— #4, Gerstengraupen, lose 13000,00 bis 14000,00 Æ, Gerstengrüke, lose 13000,00—13500,00 .#, Haterfloden, loje 12650,00—13300,00 .#, Hafergrüge, lose 12200,00—12600,00 Æ

fermeb], lose —,— 4, Kartoffelstärkemeh] 8900,00-——12273,00 Æ, aisflocken, lose —,— 4, Maisgrieß 8050,00—12500,00.4, Maismebl 8050,00—10000,00 .#, Muaispuder, lose 10300,00—11000,00 ., Mafkaroni, lose 18140,00—18950,00 4, Schnittnudeln, lose 15805,00 bis 16995,00 4. Neis —,— bis —,— Æ#, Burmareis 9100,00 bis 9500,00 4, glas. Tafelreis 9670,00—13282,00- 4, grober 2: ruh reis 8140,00— §242,00 A, Reisgrieß, lose 8137,00—8236,00 4, Neiss mehl, lose 8135,00—8234,00.4, Ringäptel, amer. 23270,00—26525,00.4, etr. Aprikosen, cal. 47420,00— 62775,00 Æ*), getr. Birnen, cal. 35551,00 bia 41240,00 4, getr. Pfirsiche, cal. 42145,00—48990,00 Æ, getr. flaumen 9370,00—14890,00 6*), Korinthen 36165,00 bis 9740,00.4, Rosinen, fiup. carab., 1922 er Ernte 20842,00—25930.00 M, Sultaninen in Kisten, 1922 er Ernte 38240,00— 47875,00 .4, PVandeln, bittere 32254,00— 33980,00 .Æ, Mandeln, süße 48425,00—50130,00 4, Kaneel 72325,00—82415,00 .4 *), Kümmel 89650, 00—9125%,00 .Æ,

\{chwarzer Pfeffer, 40495,00—40700,00 .4, weißer Pfeffer 53625,00 bis

58985,00 .4, Kaffee prima roh, je nah Zoll 65200,00—68674,00 k, Kaffee suparior 62200,00— 65000,00 .4, 9östkaffce, minimal 70000,00 bis 100000,00 .4, Ersaßzmischung 209/69 Kaffee 19000,00— 20000,00 4, Nöstroggen 10000,00—10700,00 .4, Nöstgerste 11000,00—11500, 00.4, Bohnen, weiße 12850,00—13500,00 4, Weizenmehl 11800,00 bis 14200,00 Æ Speiseerbsen 10100,00—12350,00 # Weizengrieß 15900,00—16700,00 4, Linsen 11500,00—16000,00 .4, Purelard 37000,00—39500,00 4, Braten\chmalz 39000,00— 39500,00 M, Spedck, getalzen, fett 36300,00—36500,00 M, Corned beef 12/6 1bs per Kiste 1607(00,00— 1610000,00 & Marmelade 9016,00—16000,00 M, Kunsthonig 4650,00 —5200,00 .4, Auslandszucker, raffiniert —,— bis —,— M, Lee in Kisten 120000,00—200000,00 4.

*) Bessere Sorten über Notiz.

m E

Kurse der Federal Neserve Bank, New York, vom 29. Juni 1923:

1 G.-M. =# 0,238 216 293 815 18§= P.-M. 166 666,667 1 C Le 3,912 1£= P.-M. 763 500,000 1 G.-M. = Belg. Fr. 4,590 1 P.-Fr. = P.-M. 10 150,000 1 G.-M. = Port. Escudos 5,377 1 Belg. Fr. = P.-M. 8650,000 1 G.-M. = P.-M. 39 702,716 1 Lira, it. = P.-M. 7383,333 vom 30. Juni 1923: 1 G.-M. 0,238 216 293 815 1 § = P.-M. 166 666,667 1 G-M. = P.Fr. 3,937 1 £ = P.-M. 763 333,333 1 G.-M. = Belg. Fr. 4,635 1 Dr. = P.-M. 10 083,333 1 Q M Di scudos 5,2329 1 Belg. Fr. = P.-M. 8566,667 1 G.-M. = P.-M. 39 702,716 1 Lira, it. = P.-M. 7316,667 i Wochendurhschnittskurse für die Woche, endend mit dem 30. Juni 1923: 1 G.-M. = § 0,238 216 293 815 18 = P-M 142 857,143 1 R 3,892 1 £ = P.-M. 656 990,476 1 G.-M. = Belg. Fr. 4,968 1 P.-Fr. = P.-M. 8742,857 1 G.-M. = P Escudos —,— 1 Belg. Fr. = P.-M. 7450,000 1 G.-M. = P.-M. 34 030,899 1 Lira, it. = P.-M. 6335,714 Durchßschnittskurse vom Monat Juni 1923: 1 G.-M. 0,238 216 293 815 1§= P.-M. 101 562,500 1 G R 3,781 1 £ = P.-M. 468 678,516 1 G.-M. = Belg. Fr. 4,413 1 B = P..-M. 6399,609 1 G.-M. = Port. Escudos —,— 1 Belg. Fr. = P.-M. 5482,813 1 G.-M. = P.eM. 24 193,842 1 Lira, it. = P.-M. 4646,094 vom 2. Juli 1923: 1 G.-M. 0,238 216 293 815 1 § = P.-M. 166 666,667 1 G.-M. = P -zFr. 4,031 1 £ = P.-M. 762 183,333 1 G.-M. = Belg. Fr. 4,745 1 P.-Fr. = P.-M. 9850,000 1 G.-M. = Pry cudos —— 1 Belg. Fr. = P.-M. 8366,667 1 G.-M. = P.-M. 39 702,716 1 Lira, it. = P.-M. 7233,333 vom 3. Juli 1923: 1 G.-M.= 0,238 216 293 815 18§= 5 166 666,667 1 G.-M. = P.-Fr. 4,010 1 £ = P.-M. 760 416,667 1 G.-M. = Belg. Fr. 4,736 1 P.-Fr. = P.-M. 9900 000 L G-M = D scudos —,— 1 Belg. Fr. = V.-M. 8383, 333 1 G.-M. = P.-M. 39 702,716 1 Lira, it. = P.-M. 2750,000 i vom 4. Juli 1923: Keine Kurse, da Feiertag in Amerika. vom 5. Juli 1923: 1 G-M. =#§ 0,238 216 293815 1 § = P.-M. 200 000,000 1 G.-M. = P.-Fr. 4,058 1 £ = P.-M. 910 540,000 1 G.-M. = Belg. Fr. 4,812 1 P.-Fr. = P.-M. 11 740,000 1 G.-M. = Port. Cscudos —,— 1 Belg. Fr. = P.-M. 9900,000 1 G.-M. = P.-M. 47 643,259 1 Lira, it. = P.-M. 8640,000