1nd im 1. Viertel des Kalenderjahrs 1924 zu entrichtenden erhöhten Zahlungen aut die Cinkommen- und Körperschaftssteuer als Opfer für Rbein und Ruhr von den Steuerpflichtigen im unbesezten Gebiet erhoben werden. Œ8 handelt sh hier nicht um eine Erhöhung der Einfommenfsteuer, fondern um eine ß gemeinen, für die aus Zweckmäßigkeitägründen die erwähnten Boraus- zahlungen als Maßstab gewäblt worden find.
Die erböhten Vorauszablungen betragen bekanntlich nach dem Gejez vom 9. Juli 1923 am 15. August bei der Einkommensteuer das 25 fache und bei der Körperschaftssteuer das 35 fache der
Belastung des Beñtzes im all-
regel- Für die übrigen Kalendervierteljahre wird Neichaminister der werden. Wie die
mäßigen Borauszahlungen das Vierteljahr der Vorauszahlungen vom
Finanzen den Verhältnissen entsprechend festgeleßt entwidelt
35 facßen Vorauétzahlungen im August der inzwischen eingetretenen
Dinge sich entsprehen die 25- beziehungswet]e
haben,
Geldentwertung in feiner Weise mehr. Auch die in den Ihnen vor-
liegenden Entwurf vorgeschlagene Erhöhung der Vorauszahlungen auf
das 100- bezehungeweise 140 fache ist durch die stürmishe Gnt- wicklung der letzten Tage ebenfalls wieder weit überholt, und es wird eine ai kerordentliche Heraufleßung notwendig werd (&nfommensteuervflichtige, die den erhöhten Vorauszahlungen auf Grund des (Besezes vom 9. Zuli 1923 nicht unterliegen, follen,
r steuerbares Einkommen im Kalenderjahr 1923 den Betrag von 1 Million Mark überstiegen hat, im August 1923 das 25 fache
eiden tolgenden Kalendervierteljahren das 950 fahe threr
regelmäßigen Vorauszahlungen zu leisten haven
ese unterschiedliße Behandlung rechtfertigt fih damit, daß es id bier um Steuervflihtige handelt, die vorwiegend im Wege des Lohnabzuaqs den größeren Teil ihrer Ginfommenfsteuer fofort in dem
Geld» entrichten, in dem sie ihre Bezüge erhalten.
1 die erbhten Vorauszahlungen zu bes{leunigen und dadur die Lotitungen der veranlagten Steuervflichtigen den Leistungen der Lohnsteunerbflihtigen gleihzustellen, tollen weiter die Vorauszahlungen
auf die Einkommensteuer für das letzte Kalenderviertelsjahr 1923 vom
Lil
15 November aur den 5. Oktober und die Vorauszahlungen für das erite Kalendervierteljiabr 1924 vom 15. Februar 1924 auf den
5. Fanuar vyorverlegt werden
en dieser Abgabe soll von Personen, die am 1. August einen einen Personenkraftwagen besitzen, der zu diesem unterlag, eine einmalige Abgabe
September gültigen Kraftfahrzeug-
Cn DDCT Zeitpunkte der Kra!tfahrzeuglteuer
im 50facben Betraae der am 1.
18 finamielle Grgebnis des Nhein- und Nuhropters wird \ich der Aussc{ußfverhandlungen genauer fch um
ersi au! (BSrund
übersehen lassen. Auf alle Fälle wird es aeraltige Billionenbeträge handeln. eines Gesekzes für die Erhebung eines dem Entwurf eines Gesetzes zur Ab-
änderung des Gesekzes vom 9. Juli 1923 über die Erhebung der
eben dem ŒEnttvurf
Nbein: und NuhbroÞpfers und
Borauszahlungen auf die Einkommen- und Körperschaftssteuer liegt íSF hnen ß der Entwurf eines Gesetzes über die Abänderung einzelner
Nerbraucbösteuergeseßze und der Entwurf eines Steuerzin8sgesetzes vor. Der erstere will die Biersteuer, die nach den vom Neichstag zuletzt beschlossenen Säten, gemessen an den Brauerei- vreilen vom 19, Qunlt 1923, 28 be 21 O Petcaat, gegenüber einer Voi kriegsbelastung von 12,6 vH auf die Höhe bringen wie sie im Jahre 1918 geplant war, nämli von 20% der Brauereipreise. Diese Belastung muß unter den heutigen Um-
wenn man die LeicGtigkeit bedenkt,
durchgesezt werden,
ständen erreicht wexden, und ift,
4
mit der beute Bierprei8erßöhungen gefordert und
auch ftragbar
Mineralwassersteuergesez soll aufgehoben werden. Neben der &rböbung der Biersteuer sollen bei den Verbrauchssteuern, Biers-, iindwaren-, Leuchtmittel-, Spielkarten-, Salz-, Zucker- und Kohlen-
steuern die Fälligkeitsfristen wesentlih gekürzt werden, und zwar in
es Monats angefallenen
der Weise, daß die in der ersten Hälfte ein S'oeuern am 25. des gleihen Monats und die Steuern für die zweite Monats am 10. des fallig werden. E ne äbnlicbe Negelung wird bei der Beratung des Ihnen vorliegenden Herbst d. F. erfolgen müssen, und werde ich wegen der Beseitigung des Zahlungsauf{ubs und der Festsezung entsprehender Fristen für die Tabaksteuer nad Abschluß der eingeleiteten Besprehungen mit dem Tabakgewerbe in Körze Vorschläge machen. Vei dieser Gelegenheit wird auch die Tabakstieuer grundsäßlicher Beibehaltung des geltenden Randerolensvstems eine Aenderung dahin erfahren müssen, daß die Nacbteile be“eitigt werden, die jeßt im Kleinhandel aus der infolge der (Boldentvertung notwendig werdenden Nachversteuerung erwachsen.
Hâäl'te eines näcbsten Monats Meinsteuergesegentwurfs im
aut rtem unter
S:teuerzinsgeseß endlich wird die Möglichkeit schaffen, daß fowobhl die Verzugézinsen für Zahlungsaufshub und Stundung als die Zuschläge tür verspätete Zahlungen der Einkommen-, Körperschafts-,
Erbsclafts- und Umsaßsteuer, die #. Zt. durch das Geld- entweitunçgégesez einge|ührt worden sind, jeweils vom MNeichsminister der Finanzen entsprechend der Geldentwertung fesigelezt werden können. Die leßterwähnten Zuschläge sollen demna nicht wie bisber ert nah Ablauf des Fälligkeitsmonats eintreten, tondern bereits vom Tage der Fälligkeit an Play greifen. Für die Anpassung dieser Zu- \dläge an die Geldentwertung find biernach alle Möglicbkeiten ge- geben, und es wird hiervon selbstverständlich mit dem größten Nach- druck (Bebrauch gemacht werden.
\eben diesen Maßnahmen, die Ihnen im Augenblick unterbreitet sind, wird in den morgigen Ausschußberatungen zu prüfen sein, ob nit noch andere {nell fließende und ergiebige Steuereinnahmen er- {lossen werden können. Ich darf mir vorbehalten, die sich hier bietenden ein!elnen Möglichfeiten im Ausschuß näher darzulegen.
ließlich bleibt noch die
Ne1rmögenée,
\
Neuregelung der Vermögens8steuer, der CErb\chaftésteuer, der Einkommensteuer und der Körper|chaftse steuer. Bezüglih der Vermögenssteuer habe ih bereits das leßte Mal im Plenum des Reichstags ausgeführt, daß für die Bewertung der Vermögenéveranlagung, solange die gegenwärtig \{chwankenden Verhältnisse andauern, die tatsächlihen Verhältnisse am Stichtag zugrunde gelegt werden müssen.
Weiter wird die nächste Veranlagung für die Wermögensfteuer bereis im Jahre 1924 auf Grund des Vermögensstandes vom 31. Dezember 1923 erfolgen müssen, da die leßte Veranlagung nah dem Vermögensstand vom 31. Dezember 1922 wegen der Un- zulänglichkeit der Bewertungsvorschriften und wegen der inzwischen eingetretenen starken Geldentwertung unmöglih- für eine Steuer- leistung von drei Jahren gelten kann.
Bei der Erbschafts\steuer sollen die Bewertungbvor|chriften nach den tatsächlihen Verhältnissen am Tage des Eintritts der Steuer-
|
vit na Maßgabe der Vorschriften des Vermögenssteuergeseßes gelten. Der Entwurf zur Abänderung des Vermögens- und des Erbscaftssteuergesezes liegt dem Neichsministerium vor und wird von ibm in allernähster Zeit verabsciedet werden.
tch werde ferner im Herbst einen Gesezentwurf wegen Aenderung des Einkommensteuergeseßes vorlegen, bei. dem auch die fonstigen
grundlegenden Fragen, insbefondere die Ctnführung der Goldrechnung,
der GBoldbilanz und des Goldtarifs eingehend behandelt werden- Die Frage der Goldbilanz und der Goldrehnung |pielt schon seit längerer Zeit, und namentlich jeßt bei der rasend fortschreitenden Berschlehterung der Mark, eine große Nolle. Fh fann es durhaus verstehen, wenn die Entwicklung der lezten Tage es den weitesten Kreisen wünschenswert erscheinen läßt, daß neben dem geltenden Zahlungsmittel (der Papiermark) eine
Goldbasis
T) geschaffen ieh8- und
zen, möchte
feste Rechnungseinheit auf einer Ar Klarheit in die 2
¡u bringen. Um Irrtümern vorzubeu
f L . 5
vird, die es ermöglicht, ermögens-, Bet1 Einkfommensverhältni}f
4
H betonen, daß es s dabei nicht etwa um eine Aenderung unserer f
¡hrung handeln kann. Es kann fich vielmehr, wie Vr. Helfferich 1m Schluß seines großen Werkes über das „Geld“ zutreffend aus- ky ; in oro Qan0o da F 479 4 “oI roi 4 A M, führt, in unserer Lage nur darum. handeln, abge|ehen von fleinen Ytots-
dèr Goldbasis für unsere
Damit hat die Einführung
bebelfen, die Arbeit an der Wiederher stellun Währung nach besten Kräften zu versuchen. einer bestimmten Nechnungseinheit, einer Festmark, nichts zu tun. Sie
ebenfalls
7
fann, wie in dem genannten hervorgehoben wird,
neben der weiteren Belassung der in ihrein Wert s{wankenden Mark als Umlaufamittel, lediglich einen neuen Maßstab für den Wert- inhalt der Gelds{ulden und der in Geld festzuseenden regelmäßigen Leistungen schaffen. Die Frage ist der ernstesten Prüfung wert und ich babe dazu hervorragende Sachverständige berufen. Die bisherigen Berhandlungen haben zunächst die Notwendigkeit ergeben, durch Gults- achten von Wissenschastlern und Praktikern die Möglichkeit der Durch-
führung der Festmarkrechnung in der l
Werl
faufmännishen Bachführung und damit die Aufstellung einer reinen Festmarkbilanz feststellen zu lassen. Ih möchte weiter nicht verhehlen, daß die Meinungen der Sachverständigen über den Wert und die Wirkung der Festmark- namentli auf fteuerlidem Gebiete noch erheblih aus- Die Verhandlungen werden mit größter Beschleuni- gung zu Ende geführt werden.
alle die Maßnahmen, die ich vorgetragen habe, durch- geführt, dann sind die Forderungen an die MWertbeständigkeit von ckteuern, wie sie in dieser Zeit s{wankender Geldentwertung mit Necht gestellt bereits weitgehend erfüllt. Dabei ift es selbstverständlih, daß an der weiteren Verbesserung unaufhörlich gearbeitet werden muß, und ih boffe, binnen kurzem einen weiteren praktischen Schritt in dieser Nichtung vorwärts zu tun.
rechnung gingen.
nander einander
Sind
werden,
Meine Damen und Herren! Seit langem wird die Forderung na einer grundlegenden Steuerreform erhoben. Sie ist berechtigt, wenn es sich darum handelt, unser Steuerwesen auf sester Grundlage und auf weite Sicht zu ordnen. Ich bin gewiß der Letzte, der behaupten wollte, unser Steuersyslem sei ideal und nicht verbesserungs- bedürftig. Ich bin aber andererseits der Meinung, daß es sich bei den Verhältnissen, wie wir sie heute haben, in erster Linie nur darum handeln fann, mit den vorhandenen Mitteln und mit dem vorhandenen ckvstem oder im engsten Anschluß daran den Geldbedarf des aut die rascheste und einfa@ste Weise zu deken, und zwar so, daß dabei die Leislungsfähigkeit des einzelnen im großen und ganzen berüucksichtigt wird. Der ecinfahste Weg ist auch deshalb geboten, weil es s{Glechterdings zum Erliegen der Finanzbehörden führen müßte, wenn neben der Fülle der jeßt hon zu lösenden Aufgaben noch sehr
4
fomplizierte Maßnahmen von ihnen verlangt würden.
Neichs
Eins aber muß alsbald in Angriff genommen werden, die Neu- regelung des finanziellen Verhältnisses zwischen Reich, Ländecn und Die Einnahmen des Neichs werden zum weitaus über- wiegenden Teil "von den Wndern und Gemeinden in Anspruch ge- Die Reichsfleuerüberweisungen an die Länder und Ge- meinden stellen dabei nur einen Bruchteil der Beiräge dar, die den Ländern und Gemeinden als Zuschüsse zu den Besoldungen ihrer Beamten und Angestellten überwiesen werden. Die Last der Be- foldungszuschüsse erfährt nah den Vorschriften des neuen Finanz- ausgleichégeseßzes dur die Einbeziehung der Geistlichen und Kirchen- beamten, dun die Zuschußpfliht des Neichs gegenüber den
R At Ats (Gemeinden.
ncmnen.
nichistaatlichhen und nihtkommunalen Anstalten und Einrichtungen, die Aufgaben der öffentlihen Wohltahrtspflege und des öffent- lichen Bildung8wesens erfüllen, eine wesentlihe Vermehrung. Hinzu
a) J
fommen die Beträge, die die Länder auch außerhalb des Haushalis der allgemeinen Finanzverwaltung für Aufgaben erbalten, die von jeher eigentlihe Landegaufgaben waren : auf dem Gebiete der Polizei, auf sozialpolitischem, auf kfulturellem und wirtschaftlibem Gebiete. Dazu sind die Länder dur die Darlehen, die das Neich ihnen zur Behebung der Zahlungétschwierigkeiten ihrer Gemeinden und Kirchengemeinden gewähren muß, in eine wachsende Vershuldung gegenüber dem Neiche geraten. Diese Nöôte sind so groß und die Ver- \trickung zwischen MNeichs-, Länder- und Gemeindefinanzen ift eine fo enge geworden, daß das Reich allein mit seiner Geseßgebung nicht zu helfen vermag. Den Bestrebungen des Reichs muß jeder Erfolg versagt bleiben, wenn die Länder und Gemeinden nicht alles auf- bieten, um zwischen ihren Einnahmen und ihren Ausgaben ein erträg- lides Verbältnis herzustellen. Wenn mir auch die Auffassung fernliegt, daß die Länder sih unter den heutigen Verhältnissen von der finanziellen Hilfe des Neichs unabhänzig machen und ihre Auf- gaben ohne Zu|chüsse des Reichs 1ösen tönnten, so bedarf es in den einzelnen Ländern gleihwohl forgfältigster Prüfung, ob eine särkere Ausschöpfung der eigenen Einnahmequellen und eine größere finanzielle Selbständigkeit erzielbar ist. Jede Maßnahme, die ein Land trifft, um die ihm überlassenen Steuern voll auëzunugen, um die Ver- waltung seines Eigentums, seiner Forsten, Domänen und Berg- werke und sonstigen Betriebe rentabler zu gestalten, verringert die SFnanspruchnalme des Neichs und kommt dadur dem Neich8ganzen zu gute.
Um zu folhen Maßnahmen anzureizen, wird es Aufgabe des neuen Finanzausgleihs sein müssen, den Ländern und Gemeinden ein größeres Selbstbestimmungsreht auf dem Gebiete der Einnahmen zuzubilligen, als sie heute besißen. (Sehr richtig !)
So wesentlih auch das Ergebnis der Steuergeseze ist, die zu Jhrer Beschlußfassung vorgelegt sind, so ist doch gewiß, daß ihre Wirkung nicht auf allen Gebieten sofort eintreten kann. Außerdem kann durch Steuern allein der Kampf, in dem wir stehen, nicht finanziert werden. Da wir aber die s{chwebende Schuld nicht so weiter wachsen lassen dürfen, wie bisher, hat sih die Neichsregierung
ents{lossen, erneut an den Anleihemarkt heranzutreten. Wir haben dies zuleßt getan, als wir die dreijährigen Dollarschatanweisungen aufleaten, welde die Garantie der MReichsbank haben. Da
eine Beibehaltung dieses Typs von Schatzanweisungen mit Nücksicht
auf die Reichsbank nit in Frage tommen fann, babe ih mich im Einvernehmen mit der Neichéregierung und nach forgfältiger
Veberlegung ents{lossen, an den Anleihemarkt mit Schazanweisungen beranzutreten, welche zwar die gleihe Verzinsung wie die Dollar® haben, aber eine zwölfjährige Laufzeit besigen. anweisungen sind wertbeständig. Sie lauten über Mark in der Weise, daß 4,20 4 gleih ein amerikanischer Dollar sind. Eine Einzahlung in Devisen wird niht verlangt, aber dur den Ausgabekurs wird die Einzahlung von Devisen begünstigt.
\hatanwet)ungen
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1
Tito Mot Ey t 07 12 (ICTICALLECiICIT
gierung hat si entschlossen, Jhnen in dem Geseßz über die Sicherung und steuerlihe Behandlung einer wertbeständigen
ibe des Neiches diejenigen Maßnahmen zur Beschlußfassung vor- zulegen, welche eine folhe Schaßwechselausgabe bis zum Betrage von 500 Millionen Gold in besonderer Weise sichern und begünstigen foll. Die Sicherung besteht darin, daß die Reichsregierung ermächtigt C Deckung des Zinsendienstes Zuschläge zur « Vermögenssteuer zu erheben Wenn 500 Millionen Mark Gold gezeichnet würden, und zwar nur in den Stücken von 42 Mark Gold und darüber, so würde dies cinen jährlichen Aufwand für Zinsen von 30 Millionen Mark Gold erfordern. Nach der Aus, gestaltung, welche die Vermögenssteuer nach den Absichten der Neichs- regierung erfahren foll, eine Umgestaltung, welche das hohe Haus in der nächsten Zeit beschäftigen wird, ist der Zuschlag zur Vermögens- steuer tragbar.
) » f l +1 d Î a werden fol, für die
Der Gesetzentwurf sicht ferner Sicherung für die Nückzahlung des Kapitals vor, indem auch für diesen Zweck Zuschläge zur Ver- mögenssteuer erhoben werden können. Dies ist eine äußerste Sicherunge denn es muß ohnehin erwartet werden, daß wir vor Eintritt der Fälligkeit der neuen Schayanweisungen in einer Finanzwirtschaft steben, die cs zu einer baren Einlösung der Schaßanweisungen nicht fommen läßt, sondern in der üblihen Weise eine Umwandlung dieses Kredits in eine langfristige Anleihe ermöglicht.
Die Begünstigung der neuen Schayzanweisungsanleihe besteht nah dem vorliegenden Entwurf in der Befreiung von der Börsen- umsaßzsteuer und von der Erbschaftssteuer. Die Befreiung von der Erbschaftssteuer ist auf die selbstgezeihneten Stücke beschränkt ; fie wird die langfristige Anlegung von Kapital begünstigen. Die Bea freiung von der Börsenumsaßsteuer wird dazu beitragen, daß Betriebs- fapitalien leicht und ohne jeden Nachteil in diesem Papier angelegt und vor Entwertung ges{chüzt werden Tönnen.
Der Ruf der Allgemeinheit nach einem folchen wertbeständigen ist in den leßten Monaten begreifliherweise immer lauter geworden. Taslende Versuche. eine MWertheständigkeit dur
Anleihepapier
l gründen, sind von verschiedenen Seiten gemacht und im allgemeinen vom Publikum zustimmend aufgenommen worden. Heute ist die Lage der Währung und der Wirtschaft in der Tat so, daß das Reich n allgemeinen Bedürfnis nach " einem solchen Anlagepapier ent\preden muß, wenn es überhaupt an deù Kapitalmarkk herantritt. Wie ich vorhin in meinen Erwägungen über die Goldberehnung auf steuerlidem Gebiet ausgeführt habe, handelt es sich hier um eia außerordentli ernstes. dringendes und s{chwieriges Problem. Es läßt G na meiner Ueberzeugung mit raschen Gewaltmaßnaßhmea nit lösen. So, wie die Dinge si gestaltet haben, kann die Mark ibrer Funktion als Wertmesser niht ohne weiteres entfleidet werden, aber es muß allerdings in immer umfassenderem Maße dafür gesorgt werden, daß die Bereicherung von Kreditnehmern, welche bisher in starkem Maße mit der Aufnahme von Papiermarkkrediten verbunden war, ihr Ende findet. Darum hat \ih die Neich8bank, wenn sie aud das Diskontieren des als Zahlungsmittel umlaufenden Waren- wechsels noch nit ausschalten kann, entschlossen, überall da, wo die wertbeständiger Kredite angängig ist, insbesondere Kredit aus erster Hand an “fie berantritt, die Sicherung der Werlbeständigkeit ihrer Kredite zu fordern, Die gleiche Maßnahme wird von den Darlehns abgesehen voin Kleinverkehr, überall da durchgeführt werden, wo der Kredit auf Grund von wertbeständigen Pfändern nachgesucht wird. Bei einem olen Siande der Entwicklung wird die Geschäftswelt und das immer stärkerem Maße wertbeständige Anleihepapiere en die
Forderung
wo der
Publikum in
ç
brauen. Diesem Bedürfnis foll neuen Schaßanweisungen entsvre®en. Sie würden aber, was sich von selbst versteht, zu einer unbecedenbaren Belastung des Reichs führen, wenn wir niht durch
die erörterten Maßnahmen bei den Betriebsverwaltungen und bei den Steuern zu einem -gesünderen Verhältnis zwischen den Gesamteins- nabwen und Gesamtausgaben des Reichs und vor allem zu einer normalen Deckung der Ausgaben der allgemeinen Reichsverwaltung gelangen. Es stehen also die Ihnen vorgelegten Gesetzentwürfe und
die bevorstelenden Tarifänderungen der NReichsbetriebsverwaitungen in einem notwendigen engen Zusammenhange.
"f C1 - 2 1
Um einen sicheren Ueberblick über die spätere Gestaltung der Netchsfinanzen zu gewinnen, ist es von besonderer Wichtigkeit, as wahre Gesicht unseres Haushalts zu erkennen, das heute durch den Schleier der Papiermark verhüllt ist, und dabei festzustellen, auf welche Ausgaben wir in fester Währung nach den Erfahrungen der Ver- gangenheit zu rechnen haben und auf welche Erträge woir andererseits in der gleihen Weise rechnen können. Diese Untersuchungen, die ‘ine außerordentlich \{chwierige und zeitraubende Einzelarbeit erfordern, find in meinem Miristerium in vollem Gange und stehen vor dem Abschluß. Soweit sich das Vild heute abzeichnet, zeigt es Züge, die gewiß ernst, aber keineswegs hoffnungélos find. Der Weg zur Gesundung wirt mit jeder Art von inneren Hindernissen bes
deckt sein, und wie es mit den Schwierigkeiten von außen bestellt ist, brauche ih hier nur anzudeuten. Die Hauptsache
aber ift, daß wir an der Möglichkeit einer Gesundung, die auf inneren Gründen beruht, keineëwegs zu verzweifeln brauchen. Allerdings wird ein großes Maß von Opfermut auf allen Seiten dazu gehören, um zunf Ziel zu gelangen. Aber ih bin davon überzeugt, daß die not- woendigen Entschlüsse gefaßt werden, einfah weil sie ge|aßt werden müssen, und ich bin ferner davon überzeugt, daß das deutsche Volk seine Volksvertretung und Negierung auf diesem Wege nicht im Stich lassen wird.
(Fortseßung in der Zweiten Beilage.)
d
N D) E D
zum Dent!
"dorc. 185.
(Fortseßung aus der Ersten Beilage.)
S
Das Ziel all unserer. Maßnahmen muß sein, durch äußerste Kraftanstrengung des ganzen Volks den verheerenden Wirkitngen der denfbar färksten Nachdruck entgegenzutreten. Verhältnisse nach dem Ausgang des Welt- fricgs gestaltet Haben, fommt es aber dabet leider nit aut uns allen an. Wir sind kein geschlossener Handelsftaat, ondern wir find in das wiris@Gaftliße Weltgetriebe unlösbar ver- cten. Ohne Einfuhr von Nahrungsmitteln und Nobstoffen und
(e Ausfuhr von Ferttgwaren können wir niht bestehen. Unfere MVöhbrung und unser Kredit bängen aber auch nit allein von unserer Handelsbtlanz ab, sondern von der viel allgemeineren Antwort auf die Trage ob das Ausland an unsere politishe und wirtschaftliche Zu- fut glaubt oder nit. I will die Frage nit beschränken auf das Probleat von äußeren Anleihen. Darum handelt es \ich nit oder iedentalls feine8wegs allein. Die Aeußerungen, welche die Ftinanz- rommissfion der Konferenz in Genua und das Anleihekomitee der Nevaration2kommission Anfang und Mitte des vorigen Jahres über die Mglichkeit und die Notwendigkeit von einer äußeren Kredithilfe
C
“(nTLation m1! em So wie sid nn)ere
zugunsten Deutschlands abgegeben haben, beruhen im tiefsten Grunde auf denselben Erwägungen, die ih eben angestellt
E L : - By Mie Die Völker der modernen Welt führen kein ab- geihlossenes Leben hinter ihren Grenzen, sondern Fe Und,
S
agestelltenversiherung zu, wie M4 2 1auR
so {wer das auch an mancen Stellen nach einem Weltbrande ge- wiirdiat werden mag, Glieder einer großen Wirtschaftsgemeinschaft, die aufeinander angewiesen {ind. In unserem Fall handelt es ih also darum, daß wir eine Finanz- und Wirtscha'tspolitik führen, die ih dieser Zusammenhängce des Ganzen bewußt bleibt, die von der Iuversicht auf die eigene Volkskraft getragen ist und die uns als den wiGtigen Faktor der Weltwirtshaft erkennen läßt, der wir sind und bleiben wollen Rorauf es aber ferner anfommt, ist in der Hauptsache die Nege: ung des Ruhrkonflikts und der Reyarationsfrage. (Sehr richtig ! iun 2ntrum.) Es ist unverträglih mit den Existenzbedingungen Nolkes, wenn in feinem Gebiete vom Nachbar nah Abs{luß Friedens eigenmächtig, nah Gutdünken wie im Kriege und Kriege geshaltet wird (seßr richtig! im Zentrum), welche der Nachbar aut diese völkerrebtéwidrine Weise zu wahren hehauptet, auf einem Diktat beruhe, das uns erdrückt und von uns nit erfüllt erden fann, so bleibt, wie die Neichsregierung immer wieder betont hat nits anderes übrig, als daß ein unpartetisdher Spruch über die Last und ihre Aufbringung gefällt wird. Inzwischen aber müssen wir ter Welt tägli neu beweisen, daß wir aus eigener Kraft das zu unserer Erhaltung hinzu ih bitte im Namen der Neichsregierung, ohne Verzug an die
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Finanzvorlagen
eines
eines \{limmer als im
und wenn die Nechte,
»ly 01 nton nh ck aeben entMmMilonen In0D, ung
(Ste taber
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Negelung der Ihnen unterbreiteten heranzugehen.
Aa 1 (Bravo!)
_ PBrcsident L 0h e tell mit, daß nach einem Beschluß des Aeltestenrats die Aus\prache über die Regierungseröälärung moraen beginnen fJoll.
Al dónen (Komm.) beantragt zur Geschäst8ordnung, die
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iofort zu beginnen, damit die unerhörte Rede des un-
Reichskanzlers (Unruhe vehts) niht einen Tag ohne ins Land gele. Arbeiterdelegalionen der Berliner hätten diese Forderung an den Reichstag gerichtet.
letrieben sei {chon passive Resisbenz proflamiert ivorden,
tritt zu erzwingen. (Gelächter.)
Ahg. Müller -Foanken (Soz): Die Kommunisten Haben beute im Aeltestenrat der Vertagung der Aussprache zugestimmt. ‘Ruf bei den Kontmunisten: Da wußten wir noch nit, daß Cuno fol unmöglides Zeug quasseln würde!) Dann haben Sie also von diesem Staatsmann eine Rede ertvartet, die Fhnen gefallen würde. (Heiterkeit.) Wenn der Reichstag nach dieser Begründung tem Antrag der Kommunisten zustinmen würde. jo wäre das die Abdankung des Parlaments. (Beifall bei der Mehrheit.)
Dex Antreg Könen wird abgelehnt.
Um 514 1hrx Veriagung auf Donnerstag 2 Uhr (Aus-
sprache über die Regierungserklärung.)
Barlamentarische Nachrichten.
Der Haushaltsaus\chuß des Reichstags stimmte am 9 August der Erhöhung ker Unterstüßungs Iâße Für die NRentenemvfänger der Invaliden- und An-
l sie -vom foztalpolitischGen
in einer vorhergehenden Sißzung unter Billigung der Re-
gierung beschlossen war. Dtie Unterstüßzungssäße werden danach fünftig in vereinfachter Form nah Maßgabe der _Neichsinderziffer festaesezt, und zwar halbmonatlih nah der Indexziffer an dem betr
Zah!tage Die Megierung erklärte sich bereit. den Gemeinden, die
n Dot
20 v dieser Sätze aus eigenen Mitteln aufzubringen haben, in weitesten Umiange Zuschüsse zu leisten. Die Gemeinden follen weiter berechtigt sein, an Stelle der Barzahlungen Sachbezüge zu
Die Unterstütung8länße für die Kleinrentner sollen in demie!ten Sinne geregelt werden
n Steuerausschuß des Reichstags wurde in der Sina am I. August vor Eingang in die Beratung der Steuer- gesetze vom Abg. Koenen, (Kemm.) verlangt, zunächst einen Tom- munisti\Gen Gesetzentwurf zur Erfassung der Sachwerte zu beraten. N: T Bp.) und Dr. Fi \che r - Köln
L êe ie Abgg.
T Dr. S olz (D. (Dem.} sprachen sid dagegen aus, weil es jezt in der höchsten Finanznot darauf anfomme, zunächst einmal so {nell wie möglich bedeutende Mittel heranzuschaffen. Der kommunistische Geseßentrouri verbürae aber ten Neichéfinanzen reinen unmittelbar einsezenden Karen Geldftrom. Von foztaldemokraliiGer Seite wurde ebenfalls erklärt, daß es sich jegt darum handele, die von der Negierung vörgelegten Gesetzentwürfe zur Verabschiedung zu bringen, da fe die Gewähr bieten, daß dem Reiche {nell große Mittel zufließen: würde zunächst an die Beratung des foinmunistis{hen An- trags gegangen, würden die Entwürfe der Regierung verzögert und die Inslation würde in rasendem Tempo weitergehen. Gs müsse doch beadtet werden, daß. wenn die Sachwerte erfaßt werden, sich nur ein ganz allmähliher Gingang von Einnahmen für das Neich ergäbe. Die Forderung, dem Reiche Anteile an den Sachwerten einzuräumen, bleibe tür fe Lesteben und die Regierung müsse dieser Forderung nachgeben. Sie würden deshalb darauf dringen, daß, wenn die Beratung der Regiemngsentwürfe abgeschlossen sei, sofort in die Beratung der Frage der Grfassung der Sachwerte eingetreten würde.
chen NeichSanzeiger und Br
Zweite Beílage
Berlin, Moatag, den 13. August
Hierauf wurde in die Beratung der neuen Steuergesege eingetreten, Meichsfinanminister Dr. Her me s begründete nach dem Berit des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger die Entwürfe damit, daß die Not am Rhein und Nuhr außerordent- liche Aufwendungen des Neichs in ständig steigendem Maße erfordere Fremde Willkür, Eingciffe in Net und Wirtschaft der widerrechtlih beietzten Gebiete hätten die Lebensbedingungen für die Gesamtbevölfe- cung und füx einzelne besonders schwer Belroffene in einem Maße verschärft, daß Hilfe des Reichs unabwendbar sei. Die Lasten aus dieser Nothilfe seien troß der Opferbereitschaft eines groß:-n Teiles der Deutsdhen im unbesegten Gebiet in legter Zeit immermehr ge- wadbsen die aufzuwendenden Gelder hätien die Inflation vermehrt Unter diesen Umständen müßten außergewöhnliße Anstrengungen gemacht werden, um die Inflationswelle, die von hier aus drohe, abzuwenden oder doch ihre Wucht zu vermindern. Auf breitester Basis sollen alle Leistunasfähigen durch Zuschläge zur Einkommen- sieuer der besonderen Not steuern. In dem Gese über die Erhöhung der Vorauszahlungen auf die Einkommen- und Körperschaftsfteuer vom 9. Juli 1923 sei bekanntlich vorgeschrieben, daß bei physischen Personen die Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer für das dritte Kalendervierteliahr 1923 am 15. August 1923 sich nach dem Fünfundzwanzigfacben des Betrags berechnen, der sch als Gin- fommensteuer für das Kalenderiahr 1922 ergäbe. Der Minister {lug nun vor, da der Multiplikator 2% für die Augustraten niht mehr annäbernd ausreiche, den Multiplikator von 25 auf 500 (fünfhundert) zu erhöhen. Der aus der Erhöhung des Multiplikators #ch ergebende Mehrbetrag soll bis zum 25. August 1923 gezahlt werden. Das Ovfer für Rhein und Ruhr verlange darüber hinaus weitere Aufwendungen. U. a. sollen Personenkreise, denen die (Bestaltung der Wirtichaft besondere Aufwendungen für Verkehrêmittel geftattet, zu dem Nuhropfer beitragen. — Abg. Dr. Helfferich (D. Nat.) wies darauf hin, daß troß der riefigen Inflation der (Gesamtgold- wert der umlaufenden Papiernoten stark gesunken sei. Während der Gesamtgoldwert des Papiergeldumlaufs vor dem Nubreinbruch etwa 667 Millionen Goldmark betragen habe, lasse sich als Gegengold- wert für das gesamte im Umlauf befindliche Papiergeld jeßt nur nodß 40 Millionen Goldmark errechnen. Damit erkläre i auch, warum jeßt die Wirtschaft über eine unerhörte Geldmittel- fnappbeit flage. — Angenommen wurde ein demokratischer Antrag, der die Ueberschrift des Gesetzentwurfs über die Erhebung eins Dpfers für Nhein und Nuhr umändert in „Gesegentwurf über die Erhebung einer außerordentlihen Abgabe aus Anlaß der Ruhrbesetzung“. Ferner wurde ein Zentruméantrag angenommen, wonach derjenige, der zum eigenen Vorteil oder zum Vorteil eines anderen vorsätzlich berotrft, daß die Einnabmen, die dem Reich auf Grund der Steuergeseße zu- stehen, verkürzt werden, mit einer Geldfirafe im einfachen bis zum fünffachen Betrage der hinterzogenen Einnahmen zu bestrafen ist. Daneben . fann auf Gefängnis erkannt werden. — Zu dem Artikel 1V, der die Bestimmung enthält, daß die außer- ordentliche Abgabe aus Anlaß der Rußrbesegzung nicht von folchen Abgabepflichtigen erhoben werden fol, die in den befetzten Gebieten ihren Wohnsiß gehabt haben oder die aus Anlaß der Beseßung ihren Wobnsig in den beseßten Gebieten unfretwillig verloren haben, erflärte der Abg. Sollmann (Soz.): So sehr die Befreiung der beseßten Gebiete von der Grhebung des Opfers ganz allgemein zu begrüßen sei, so wenig sei zu leugnen, daß auch zahlreiche Betriebe des besetzten Gebietes (ein Teil des Handels, Banken und Wecbfel- stuben, Vergnügungsbetriebe, die Landwirtschaft) troß der Be- sezung Gewinne erzielten. Auch die größten deutschen Konzerne hâtten ibren Sit, im beseßten Gebiete. Auch könne man do diejenigen Kraftwagenbesiter nicht befreien, die Fahrerlaubnis von den Besaßzungsbehörden eingeholt hätten. Man olle versuchen, die Befreiung weniger generell zu gewähren. — Diesen Ausführungen widersprach der Abg. Dr. Zapf (D. Vp.), der für die im besetzten Gebiet Wohnenden oder aus dem besetzten Gebiet Vertriebenen un- bedingte Befreiung von der Abgabe verlangie. — Die slarke Belastung des Automobilbesizes durch die Abgabe hielt vom Gerechtigkeits- standpunkt aus Abg. Dr. Scholz (D. Vpy.) für niht richtig. Diese Belastung sei deshalb vor allem ungerecht, weil sie nur einen bestimmten Sachwert, allerdings gerade einen sehr augenfälligen, besteuere. — Abg. Schiele (D. Nat.) wandte sich mit Schärfe gegen diese Automobilbelastung. Gerade die Landwirte brauchten die Automobile nicht zum Luxus, sondern zur Bewältigung der arößeren Entfernungen auf dem Lande. Die Geseßentwürfe wurden darauf einem Unterausshuß, der am Nachmittag tagte, zur \{leunigen Durchberatung überwiesen. Der Steueraué|chuß genebmigte zwecks Erhöhung der Bier-
alsdann eine neue Verordnung
steuer. Danach wird die Biersteuer in den einzelnen Kategorien folgendermaßen erhöht: Von 20 500.46 auf 170 800.4, von 21 000
auf 175 000 4, von 21500 4 auf 179 200 4, von 22000 auf 183 000 f, von 23 000 4 auf 191 700 #, von 24000 4 auf 200 000 M, von 25 000 4 208 300 „M, Die Höchstbeträge ter An- teils, die Württemberg, Bayern und Baden von der Biersteuer ein- nebmen, erhöhen fich für Württemberg von 1,9 Milliarden auf 15.833 Milliarden, für Bayern von 10,0 Milliarden auf 83,333 Mil- ltarden, für Baden von 1,3 Milliarden auf 10,833 Milliarden.
Der SteueraussLuß setzte am Nachmittag die Beratung über tervorlagen ori :
die Steu Zunächst erstattete der Abg. Scholz (D Vy.) den Bericht über das Ergebnis der Nerhand-
lungen des Unterausschusses. Zu der Vorlage über die Erhöhung der Vorguszahlung {lug der Üuteraus\{uß vor, die Norauszahlungen für die Ginkommensteuer von dem jeßt geltenden Fünfundzwanzig- sachen auf das Bierhundertfaclhe, tür die Körperschafts\steuer von dem Fitnfunddreißigfachen auf das Sechshundertfache bezw. bei den Körper- \Gaften, die vor dem 1. Juli 1922 ihr Geschäftsjahr abgeschlossen
en, von dem Hunderifahen auf das Sechshundertjache zu er-
on. (Der Reichsrat hatte beschlossen, die Säze auf das Hundert- rache bezw. Hundertundvierzigfahe und Vierhundertfahe zu er- höhen.) Zu dec Abgabe aus Anlaß der Nuhrbesazung schlug der Unterausshuß * vor, von denjenigen Einkommen, die sih aus fest- verzinslichen Papieren und aus Arbeitseinkommen, insbesondere der freien Vecufe, ergeben, wenn das steuerbare Einkommen eine Million im Kalenderiabr 1922 überstiegen hat, am 25. August 1923 das Hundertfache der Vorauszahlungen auf die Ginkommensteuer für das dritte Kalendervierteliahr 1923 zu erheben und am 9 Oktober 1923 und 5. Januar 1924 das Zweihundertfahe. Dem Entwurfe eines Steuerzinsgesezes {lug der Unterausschuß vor, unverändert zuzu- stimmen und eine Resolution Dr. Fischer-Köln (Dem.) anzunehuren, die den Finanzminister ersucht, bei der Vorlegung des Gesetzes zur Negeluug der Einkommen- und Hörperschaftssteuerveranlagung für 1923 eine Vorschrift einzufügen, wonach der Reichsfinanzminister er- mächtigt wird, bei Steuerrückerstattungen die Veränderung des Geldwertes zu berüdcksichtigen. Diesen Vorschlägen des Unteraus\{usses {loß si der Auss{uß au.
Der Au?schuß befaßte sich sodann mit einem Entwurf über die Besteuerung der Betriebe. - Die Arbeitgeber von Sndustrie, Handel und Gewerbe follen eine besondere Abaabe in Höhe des Zweieinhalbfachen der Lohnsteuer, die fie in den Monaten Senteinber dis Februar entrichten, zahlen. Ferner foll von der Grundfslücten, die landwirtschattlichen, forstwirtschaftlichen oder gärtnuerischen Zwecken zu dienen bestimmt sind, für ie 2000 „4 WBekhxrbeitrag ein bestimmter (Soldmarkbetrag erheben werden, stber dessen Höhe die Meinungen im AussGuß noch erheblich auteinandergingen. Während von einer Seite drei Goldmark für je 2000 # Wehrbeitiag als Abgabe ge- fordert wurden, verlangte man von anderer Seite 9 Goldmark. Die endgültige Beschlußfassung des Ausschusses über die Höhe dieser Abgabe,
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eußischen StaatSanzeiaer
1923
deren Entrichtung auf sechs Monate verteilt werden soll, wird erf am Freitag erfolgen.
Der Sparaus\chuß ves Reichstags beschloß in der am 9. d. M. abgehaltenen Sitzung, im Bereiche der Reichéversorgungs- ämter bis zum l. Januar 1924 die Zahl der Angestellten bis aut! 6000 gegenüber 13 000 am 1. Januar 1923 abzubauen.
In seiner am 9. August abgehaltenen Sißung beriet der Finanzpolitishe Aus\chuß des vorl. Reichswirts-
\haftsrats die ihm vom Reichsfinanzministerium vorgelegten Entwürfe des Gesetzes über die Grhebung eines ODpfers
für Nhein und Nuhr und eines Gefeyes zur Aenderung des Gesetzes vom 9. Juli 1923 über die Erhöhung der Voraug9a« zahlungen auf die Einkommen- und Körpers \haftsfteuer. In mehrstündiger Debatte wiurdon eingehend die augenblicklihen Wirtshafts- und finanziellen Verhältnisse des Reichs behandelt. Laut Bericht des , Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger“ betonte die Mehrzahl der Retner die Unzulänglichs feit der vorgenannten Gesegentwürfe für die dringend notwendig ges
wordene Abdämmung der Inflation. Der Auss{chuß nahm die folgende Entschließung Bernhard mt 195 gegen
5 Stimmen an:
Der Finanzpolitishe Aus\{huß des vorl. Reichswirt|chastérats stimmt nur mit sehr {weren Bedenken dem Entwurf eines Gesetzes zur Aenderung des Geseßes vom 9. Juli 1923 über die Erhöhung der Vorauszahlungen auf die Einkommen- und Körper- \haftssteuer und dem Entwurf des Gefeges über die Erhebung eines Opfers für Nhein und Ruhr zu. Diese Bedenken richten si wesentli dagegen, daß die auffommenden Beträge nicht einmal in der Lage sein werden, die laufenden Ausgaben zu decken uvd die Kosten tür den Ruhrkampf aufzubringen. Sie schieben unnôtig die notwendige Neform des gesamten Stenerfystems und die wert- beständige Erhebung der Steuern hinaus Der Finanzpolitifsche Ausshuß glaubt nichtsdestoweniger als Hilfsmittel für eine Ueber- gangszeit den Geseßentroürfen seine Zustimmung nicht versagen zu können. Er mat aber sein zustimmendes Gutachten davon ab- hängig, daß : 1. die vom Reichsrat festge\ezten Musltiplikatoren für die Borauszahlungen angemessen erhöht werden, sodaß sie mehr der tatsächlichen Ginkommenhöhe angeglichen werden, 2. eine bes stimmte wertbeständige Sicherung des Zinsendienstes und der Amorti sation der Goldanleihe des Reichs geschaffen wird, 3. die Neform der Steuergesetzgebung auf wertbeständiger Grundlage sofort in Angriff genommen wird
Der Ausschuß gab ferner mit 9 gegen 6 Stimmen einer Gnto \{GließungqWisselk seine Zustimmung, die den folgenden orts laut hat :
Zur Ergänzung der Steuermaßnahinen der Regierung ertlärt der Ausfhuß eine fortiaufende Steuer für notwendig. Der Ausschuß \{lägt vor, eine Besteuerung der Unternehmungen im Industriez, Handel- und Bankwesen in der Höhe der dreifahen Summe des von diefen Unternehmungen abgeführten Lobnabzugs. Für die Landwirtschaft is eine Steuer in analoger Höhe zu erheben ; diese ist als Flächhensieuer in Roggenwert zu veranlagen unter Freie lassung der kleinen Betriebe.
Sn der Diskussion war mehrfach auf den Einfluß Bezug ges nommen worden, den die Politik der Reichsbank auf die Gestaltung der Währungs- und FKinanzpolitik gehabt hat. Die Mitglieder Dr. Wermuthbh, Hilferding und Bernhard legten dem Aus\cuß die folgende Re\olution vor, die einstimmig Anuahme fand:
Die Sicherung der Autonomie, mit der aus anderen Rück- sichten die Reichsbankleitung umgeben worden ist, hat diese zum {weren Hindernis für die von den Lebensinteressen der deutschen Wirtschaft erforderte Zieugeftaltung der Währungs- und Finanzs volitif des Reichs gemacht. Dex Finanzpolitishe Ausschuß verlangt die f{leunige Durhführung des vom Neichäwirtschaftsrat empfohs lenen Währungsprogramms.
(Sewetrbec,
Handel und
Wertbeständige Anleihe des Deutschen Reiches. Die Zeichnung auf die wertbeständige Anleihe des Deutschen Neiches nimmt am 15. August ihren Anfang, Jm Anzeigen- teil dieser Nummer werden die Bedingungen für die Zeichnung bekanntgegeben. Danach lauten die Stücke sowohl auf Dollar als auch auf Mark, und zwar werden Stücke von 1 Dollar bis zu 1000 Dollar ausgefertigt. Die großen Stückc von 1000 Dollar bis zu 0 Dollar einshließlih tragen 6 vH Zinsen, die jährlich zahlbar sind. Die Stücke von 5 Dollar abwärts werden ohne Zinsscheine ausgefertigt. Sie werden im Vahre 1935 zu 179 vH, also mit einem Ausfschlage von 70 vH zurückgezahlt, die großen Stücke hingegen nur zum Nennwerte, d. h. zu 100 vH. Ein Anleihestück über 10 Doliar würde also im Jahre 1955 mit dem Gegenwert von 10 Dollar, berechnet nach dem New Yorker Wechfelkurse, zahlbar fein; ein Stück über 1 Dollar mit dem Gegenwert von 1,70 Dollar. Um den Zinsenbedarf für cine Anleihe bis zu 500 Millionen Mark Gold zu decen, sieht ein von der Reichs- regierung den geseßgebenden Körperschaften vorgetegier \ Ermächtigqung für die Reichsregierung
Geseßentwurf die vor, Quichläc zur Vermögenssteuer gz :rheb Du vor, Zuschläge zur Vermögenssteu zu erheben. Zur
besonderen Sicherung der Kapitalrüclzahlung xmächtigt der Geseßzentwurf die Reichsregierung, die einzelnen Vers
mögenssteuerpflichtigen nah dem Verhöltnis ihres sieuerbaren Vermögens zur Aufbringung des Kapitalbedarss heranzuziehen. Demnach sind Zinsen und Kapitalrückzahlung der Anleihe durch die Gesamtheit der deutschen Privatvermögen sichergeftellt. Die Anleihe is zudem mit besonderen fteuerlichen Vorzügen ausgestattei: Selbstgezeihnete Anleihe isi von der Erbschafts- steuer frei; auf Umsäye in der Anleihe ist keine Börsen- ;
umsaßsteuer zu entrichten. Die Einzahlung auf die neue Änleihe kann in hochwertigen Devisen, in
Dollarschaßanweisungen oder in Mark (auf Grund des New Yorker Wechselkurses) vorgenomnen werden. Erfolgt fie in Devifen oder Dollarshazanweisungen so beträgt der Zeichs nungsfurs bis auf weiteres 95 vH, erfolgt sie in Mark, 100 vH. Eine Erhöhung des Zeichmungspreises bleibi vorbehalten. Zeichnungsstelle ist die Reichstank, ferner sungiert eine große Anzahl von Banken, Bankfirmen und sonstigen Geldinstituten als Annabmestellen für die Zeihmmg. Es kann aber der Beichner auch jede andere niht als Annahmestelle bestellte Bank oder Bankfirma mit der Zeichnung beauftragen.
Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts am 8. August 1923: Oberschlesishes Nevier: Gestellt 2278 Wagen, nit gestellt 144 Wagen, beladen zurückgekliefert 9278 Wagen: am 9. August: Gestellt 2286 Wagen, nicht gestellt 101 Wagen, beladen zurüdgetiefert 2266 Wagen.
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