1923 / 191 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 20 Aug 1923 18:00:01 GMT) scan diff

Konsumverein în Sievern, e. G. m. u. H.: Der Landwirt Wilhelm Feil in Sievern ist aus dem Vorstand ausgeschieden und an seine Stelle der Landwirt Rudolf Harken in Sievern in den Vorstand ge- wählt worden. Die Haftsumme beträgt 750 000 #. Der Geschäftsanteil ist auf 5010 .4 festgeseßt. Amtsgeriht Sehe,

Liban, Sachsen.

Auf dei Blatte 20 dec registers, die Gewerbeba1 cunnersdorf u. Umg., eingetragene nossenschaft mit bes{chränkter Haftpflicht in Niedercunnersdorf betr., if Heute ein getragen worden, daß infolge Aenderung des Statuts die Firma künftig Gewerbe bauk zu Ober- und Niedercunners- dorf und Umg., eingetragene Ge- nofsenschafi mit beschränkter Daft pflicht lautet.

G 2 G9

[52680]

zenofseuschaft8-

zu Nieder-

{Se

Amtsgericht Löbau, den 6. August 1923. agdeburg. 52681)

pom 26.

Statut Firma „BVau- und Spar-

La tao U DUTCD

unter Dex

e Q/

April

G92 Da)

verein, eingetragene Genossenschaft mit be mit

dem Sitze in Ui Genossenschafts

Haftpflicht“, errichtete

C 0 G Nr. 106 des

{ränkter Dodendorf heute unter regifters eingetragen worden. Gegen{tand D Unternebmens ist, minderbegüterten

DCS Mitgliedern billige und gefunde Wohnungen zu verschaffen, towie Erwerb waltung von Grund und Boden zu dicfem Zweck, die Annaßme, Verwaltung und Berzinfung von Spargeldern von Mit gliedern zum Zivecke der Beschaffung der Baukosten.

Itaadeburg, den

Aints

A Vie

Rene n. [2684| | Genossenschaftsregister ift beim

Mepven e. G. m. b. H. eingetragen: Das Statut ist hinsicht intrittêgelds, Des Geschäftsanteils und der Haftsumme dpurch Beschluß der Generalversammlung vom 15. Juli G geändert. Der Gymnasiallehrer Clemens sFiegel in Meppen is aus dem Vorstand nusgeschieden und an seine Stelle der Domönensekretär Josef Schmitt in Meppen getreten. i

Meppen, Amtsgericht, 31. 7. Messkivreh. |

(Genossenschaftsregister Bd. L 2e 4 Voltsbank Stetteu a. 1 M. e. G. E Die Firma ist geäudert in Nolksbank Stetten a. k. M. e. G. m. b. D.

Meßkirch, den 7. August 1925.

Bad. Amtsgericht.

Zu Ce Konsumverein

Des

[52686] In unser Genossenschaftsregister ifi leute bei der Electricitätêsgenofsenscha?t Peetsch, e. G. m. b. H., eingetragen, daß die Haftsumme für jeden Geschäftsanteil auf 2400 M erhöht ift. Mirow, den 10. August 1923. Das Amtsgericht.

Fro.

Mänsterberg, Schles, [52687] Eingetragener Svar: und Dar

Tlehnsfassenverein mit unbeschränkter Haftpflicht in Bärwalde, Kreis Münsterberg i. Schles. Die Genof)en- schaft ift aufgelöst. Beschluß der Ge- neralversammlung vom 8. Juli 1923. Liquidatoren find der Gutsbesitzer Nein bold Weidlich und der Haupilehrer ¿Franz Starker in Bärwalde; sie handeln und

zeichnen für die Genoffenschaft gemein- \chaftlih. Münsterberg i. Schl., den

§1. Juli 1923. Amtsgericht,

Nordhaænusen. [52690]

In das Genosseascaftsregisker ist am 30. Juli 1923 bei dex Handel8- und Ge- werbebank, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht zu Nordhaujen (Nr. 13 des Neg.) eingetragen, daß dle Haftsumme auf 100 000 4 erhöht ist und demgemäß die §8 47 Abs. 1 und 90 Abs. 1 Statuts dur Beschluß der Generalversammlung )

des vom 18. Juli 1923 nah Maßgabe der Niederschrift geändert find. Amtsgericht Iordhaufen.

Neuss. [52689]

Jn unser Genofsenschafktêregisier wurde am 8. August 1923 bei der unter Nummer 46 eingetragenen Genofsenschaft in Firma Glebner Kleinwobnungsbau-Genossenschaft, eingetragene (Genossenschaft mit beschränkter Hattpflicht, in Glehn eingetragen : :

Die Liquidation ift beendigt. Die Firma ift erloschen.

Neuß, den 8. Auguft 1923.

Amtsgericht.

BNenss. [52688]

Jn unser Genossenschaftsregister wurde am §8. August 1923 bei der unker Nr. 96 eingetragenen Genossenschaft in Firma „Kaaxrster An- und Verkaufsgenosjen]chaft, eingetragene Genossenschaît mit be- chränkter Haftpflicht" in Kaarst eîin- gekliagen :

An Stelle des wirts Johann Weifels in Kaarst ist Landwirt Peter Bonnen daselbsk in Vorfiand eingetrèten.

M So ( G c Leut, De i Uguii

ausgeschiedenen Land- Der den

[52691] haftéregifter - Und Absaßtz- chaftlichesCasfino" tiren folgendes

Qn ine Tut biefi Ci O wurde heute bei der B Genossenschaft, Landwirt E C s C V A e. G. M, d, D. iu De eingetragen : : Rel E Our Beschluß vom 18. Juli 1923 ist W672 2 e e Cr Lc dit die Haitsumme für ieden Gefchästsanteil auf 2 000 000 4 fesigefeßzt. S 5! des S tatuts, betr. SODC {chäftsanteils, ist geändert. S L B A Odenkirchen, den 30 Juli 1923. Preußisches Amtsgericht.

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Vorstand

1922 ift höht. Unter

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Untex schaft sel eingetrag

1923 ift erhöht. MNheyd

In da Nibnißzer p. O. M,

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einzelnen

VENTte V genossen}

mit

geschicde1

Stelle

Oldendorf.

Fu das Genossenschaftsregister 6. August 1923 zu 1 Großenwieden e. G. m. b. H. zu Großen

- * x “e Berfautêgenotten]daft

rderung C L

l VeV \caftlicheu (Sinfauf,

n Verkauf der zum 2 fertiger

Norftand in Großenbaum,

timmung BYorstandsmitglieder

daß die Zeichnenden nossenschaft ihre Namensunterschrift bei- Die Haftsumme beträgt 8000 .(. Die Höchstzahl! die ein Genosse

Remscheid. : N In das Genossenschaftsregister ist bei

{ränkter Haftpflicht D Nr. 9 des Registers am 9. August 1923

Rheydt, Bz. Diissel4orf. | 5269: In das

ist der Kassenbote stand ausgeschieden. l 1 i der Meister Jakob Scheid, Nhevydt, in den

Generalversammlung vom 9.

Haftpflicht, in Mhevdt. der Generalversammlung vom

Rh mz.

Satzungsänderung vom 24. J 8 14 Ziff. 1 erhâlt folgende Fassung u

Saarburg, Bz. Trier. In das Genossenschaftsregister wurde

unbeschränkter Haftpflicht

[52670] r T am ir. 2 Konsumverein

eingetragen: Nah vollständiger

Verteilung des Genofsenschaftsvermögens

ollmacht der Liquidatoren erloschen. mtsgeriht Hess. Oldendorf.

utt 1923 wurde în das Ge

Negister die Saßung der Elektrizitäts Genossenschaft, eingetragene Genofssen}fchaft

räntter Haftpflicht 1 |

der Vactertneister

nsland des Unternehmens des Erwerbs und der Wirk- Deitalieder und Nichtmit durch den gemein fe Herstellung und etriebe des Bäcker-, jewerbes und verwandter Ge rlichen Rohstoffe, halb- und sowie ver Maschinen, BedarfsLartikel. Bäckermeister

(Bea

INSDCI DNDeTe

itorc Forde Waren und fonsligen ist Kaxl Hefsseln,

Millelm Sfeingen, eifler in Nahm, Josef Tüscher, enrendant in Buchholz. Das datiert Fanuar

1

vom 1. 1929.

Bekfannntmacßungen der Genofseuschafi

unter deren Firma, gezeihnet von

mindestens zwei Vosiandsmitgliedern, oder,

vom Aufsichtsrat ausgehen, unter tenuung und von seinem Bor-

fißenden gezeihnet. Die Bekanntmachungen

in der und cles

Nheinish-Westfälischen Konditor-Zeitung“, Woöln. Blatt ein oder wird aus

anderen Gründen die Bekannimachung in ibm unmöglich, fo

tritt an seine Stelle tse Neich8anzeiger“ bis zur Be

cines anderen Blattes, Die rflärung und Zeichnung für die

schaft muß durch mindestens zwet erfolgen, wenn fie gegenüber Verbindlichkeit Haben e Zeihnung geschieht in dex Weise, der Firma der Ge-

1/

der Geschäftsanteile, auf ih) beteiligen fann, be-

ifundzwanzig. Ferner wird be

adt, daß die Einsicht der Liste

der Genoffen während der Dienstftunden des Gerichts jedem gestattet. ift.

Amtsgericht Natingen.

[52694]

ossenschast Ein- und Verkaufs daft MNemscheider Bäckermeister ene Genossenschaft mit be- in Nemscheid

eingetragen worden : E

Beschluß der Generalversamm n 20. Juni 1923 ift die Hast uf 200 000 4 erhöht worden und

G

angeordnet, daß nuc ein Geschäftsanteil

werden tann.

vorstehenden Beschluß sind auch 3 Statuts (Geschäftsanteil) ge-

Amtsgericht in Nemfcheid.

nee e R E E

hiefige Genossenschaftsregister Nr. 11 bei der Bürgergesell|chaft eingetragene Genossenschaft mit

beschränkter Haftvfliht in Nheydt, einge-

R al

orden : urch Beschluß der Ge- ammlung vom 30. Oktober 1921 Thelen aus dem Vor- An seiner Stelle ift

Durch Beschluß der November die Haftsumme auf 2000 4 er-

gewählt.

Nr. 19 bei der Bez Genossenschaft der ° Genossenschaft mit

ugs- und Ver- Dteßger, einge- beschränkter

Hastyflicht, in Rheydt. Nach Beendigung der Liquidation ist die Vertretungsbefugnis des Liquidators erloschen.

Nr. bei der Einkaufsgenossen- bständiger Bäcker und Konditoren, ene Genossenschaft mit beschränkter Durch Beschluß 30; Sul die Haftsumme auf 83 000 000 4 (8 15 des Statuts.)

t, den 4. August 1923.

Amtsgericht.

P A A E E Cr AAO M

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Va

[52696] s Genossenschaftsregister if zur

Fischverwertungegenossenschaft, b. H., in Ribniß vom 4. August

1923 folgendes eingetragen worden :

D

unt 1923: mw. ritt außer dem Schadenerfatz eine s\trafe von 10 000 .4 für jeden Schadenfall ein“ usw.

Nibunitz, den 4. August 1923.

Amtsgericht. Bd E E E B S D] COr 7 [9209 ( | ei der „Jrscher Weinverkaufs- chast, eingetragene Genossenschaft it

9

eingetragen : Aus dem Vorstand find aus8-

1 Michel Haufer-Püt und Johann

Britten-Püßtz, beide in Irsch, und an ihre

Sohann Schmitt - Hausen und

zu Wanken- |

dorf vom 11. Juli 1923 eingetragen. Gegenstand des Unternehmens is dic |

Bersorgung der Mitglieder mit elel- |

trif@em Strom für Licht und Kraftzwede. j

| Amtsgericht Plön, | i Ratimgen. [52693] j n unfer Genossenschaftsregister unter

ist am 23. Inli 1923 die An- und

dex Bürgermeisterei Angermund, einge- i TTAgene V nroftensdhaft mit beihräanti r 1 , , L ¿ 5 Haftvyflicht, (Sroßenbautn, Teiragen

Michel Hauser-Wallridß, beide in Irfch, in den Vorstand gewählt. Saarburg, den 3. August Amtsgericht. weckwerin, Mecklb. [02098 In das Genossenschaftsregister ist bie Auflösung der Lieferungsgenoffenschaft selbständiger Seiler beider Mecklenburg zu Schwerin, e. G. m. b. H., eingetragen. Liquidatoren: Seilermeister Joßann ole ind Heinrich Drude hier. ckdaverin, 8. August 1923. Amtsgericht.

Treptow, Toll. {52699] Fn unser Genossenschaftsregister ift bei der Elektrizikäls- und Maschinengenofsen {chaft Cölln e. G. m. b. H. eingetragen : Durch Generalversammlungsbes{luß 1923 ift die Haftsumme

der Geschäftsanteil auf

1992 1920.

vom 19. Juni

auf 1000 M und

100 M festgefeht. Treptow a. Toll,

Das Amtsg

ugut 1923.

v’ elhert, Kheinl. [92700]

In unser Genossenschaftsregister ift am 30. Juli 1923 unter Nr. 11 bei der Ge- nossenschaft „Einkaufs- & Produktiv- genossenschaft der Gast- und Schenkwirte YBelbert und Umgegend eingetragene Ge nossenschaft mit beschränkter Haftpflicht in Belbert“ folgendes eingetragen worden:

Die Genoffenschaft ift durch Bes{luß Generalverfammlung vom 13. Juli 1923 aufgelöst.

Zu Liquidatoren find bestellt:

1. Wirt Heinri Otting in Velbert,

2, Kaufmaun Wilhelm Forwîg in

Belbert. Velbert, den

der

30. Iult T9232. Amtsgericht. Zane. [52701] Fn unfer Genoffenschaftsregister ift bei Nr. 20, „NRatteicker Spar- und Darlehns- kassenverein e. G. m. u. H. VMatteick“, am 11, August 1923 eingetragen worden : Durch Beschluß der Generalversammlung vom 18. Dezember 1922 ift die Genoffen-

haft aufgelöst. Der Hofbefißer Karl Steckling in Natteick, der Eigentümer

August Ruß in Natteick und der Eigen- tümer Karl Zils in Zirchow A. find Uqui- datoren. Amtsgericht Zanow. Zeven. [52702] Sn das hiesige Genossenschaftsregister ist beute unter Nr. 17 zu dex Landwirt- schaftlichen Bezugs- und Absaßzgenuofssen- schaft e. G. m. u. H. in Gr. Sittensen folgendes eingetragen worden: Die Ge- nossenschaft ift durch Beschluß der Ge- neralversammlungen vom 23. April und 7. Mai 1921 aufgelöst. Liquidatoren find Halbhöfner Johann Detjen, Tiste, Halb- höfner Hinrich Behrens, Tiste, Anbauer Fohann Scedorf, Gr. Sittensen. Amtsgericht Zeven, 12, 7. 1923,

9) Mufterregifter.

(Die ausländischen Muster werden

unter Leipzig veröffentlicht.)

S ildesheinm. [54063] Im Musterregister ist eingetragen: _ Nr. 115. Kaufmann Johannes Stauff

in Hildesheim, 4 Etikeits für Erport-

pomaden, Fabriknummern 2912, 2909,

9914, 2913, Flächenerzeugnisse, Schuß-

frist 3 Jahre, angemeldet am 9. August

1923, Mittags 12 Uhr.

Amís8gericht Hildesheiu.

11) Konkurse.

Eelligenbeil. [54036] Neber den Nachlaß des verstorbenen Nentiers Oskar Nimek aus Heiligenbei! ift heute, am 7. August 1923, Vormittags 11 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet. Konkursverwalter ist Justizrat Carlssohn aus Heiligenbeil. Anmeldefrist für die Konkursforderung bis zum 8. Oktober 1923. Erste Gläubigerversammlung und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen am 15. Oktober 1923. Offener Arrest mit Anzeigepflicht bis8. Oktober 1923. Heiligenbeil, den 7. August 1923. : Amtsgericht. Kaeßberger.

KRielelseld. [54064]

Das Konkursverfahren über den Nach- laß des Kaufmanns Paul Budde aus Bielefeld ist durch Beschluß vom 13. August 1923 wegen Mangels an Masse eingestellt

worden. Amtsgericht Bielefeld. Dömite : [54032] Fn der Konkurssache über das Ver-

mögen des Mühlenbefißers Otto Schallehn in Dömitz ist infolge eines vom Gemein- schuldner gemachten Vorschlags zu einem Swargsvergleich Vergleichstermin auf den 21, August 1923, Vorm. 107 Uhr,

vor dem Amisgeriht Dömiß angeseßt. Der Vergleichsvorschlag und die Er-

lärung des Gläubigerausfchusses sind guf der Gerichtsschreiberei des Konkursgerichts zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Dömitz, den 10. August 1923.

| Amtsgericht.

-, - Ms y f) Dresden. [54033] «aas o m Tv T o Laa Moy

Das KonkTurêépersahren Uber das Zeu r P 2 _ LNE T top mögen des Kaufmanns Georg Walter

Dornblut in Dresden, Ammonstraße 32T, in Firma L Dornblut Maichinen- fabrik in Dresden, Winkelmanmnstraße 9, wird gemäß § 204 K.-O. mangels Masse eingestellt. Amtsgericht Dresden, Abt. II, am 15. August 1923.

Harry

4 hier werden, nachdem der Zwangsvergleich

Dresden. [24034]

Das Konkursverfaßren über das Ver- inögen der offenen Handelsgesellschaft in Firma Gebr. Friedrih & Co., die in Dresden, Großenhainer Straße 12 a, eine Holzaroßhandlung betreibt, wird gemäß S 9204 K.-O. mangels Masse eingeftellt.

Amtsgerißt Dresden, Abt. 11, am 15. Angust 1923.

A0 S rat P R A C O a TEN O O

Dresden. [540395] Das Konkursverfahren über das Ver

mögen des Kaufmanns Alexander Gustav

Petzold in Dresden in Firma: Clbflorenz Konzern A. Petzold wird gemäß § 204 K.-O. mangels genügender Mafse ein gestellt.

Amtsgericht D

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resden, Ab am 15, Auaquit 1923.

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Forst, Lawusiúíz. Beschluß. Das Konkursverfahren über mögen des Tuchfabrikanten Paul Hc wird auf Antrag “des Gemeinschuldner nach Zustimmung sämtlicher Gläubiger ingestelit. Forft (Lausitz), den

»ck Q a 2 a 4 Lf Amtsgericht.

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13, August 1923.

Forst, LamusiíÚiz. Beschluss, Das Konkursverfahren über das mögen desTuchfabrikanten OttoMaczkowosky in Firma F. H. Iecschke wird auf Antrag des Gemeins{uldners nach Zustimmung fämtliwer Gläubiger eingettellt. Forft (Lausitz), den 13. August 1923, Das Amtsgericht.

Lt I E A E A E P O EOR E D

E anu c ina.

Die Konkursverfahren über das Ver- mögen der Firma Wertheimer & Gideon hier, des Kaufmanns Hugo Wertheimer hiex und des Kaufmanns Julius Gideon

[54066]

Nor-

[54037]

rechtskräftig ist, aufgehoben. Mannheim, den 10. August 1923. Amtsgericht. B.-G. I.

UR osemberg, Westpr. [54067]

Das Konkursverfahren über das Ver- v C e 6 4 . N a D mögen der Firma Krings & Behrends,

Nojenberg Wpr., wird nah erfolgter Ab- haltung des Schlußtermins hierduxch auf- gehoben. :

Rosenberg Wypr., den 4. August 1923. Amtsgericht.

Stade. [54038] Das Konkursverfahren über das Ver- mögen des Kaufmanns Oswald Korn in Stade is wegen Mangels an Masse ein- gestellt worden. | Amtsgericht Stade, 14. 8. 1923,

19) Tarif: und Fahr- vlanbekanntmachungen der Eisenbahnen.

[54039] OBst-Mitteldeutsch-Sächfischer GüteL- tarif. Tfv. 66.

Mit Gültigkeit vom 15. August 1923 werden die Stationen Grube Ludwig und Stolberg (Harz) fowie die Stationen der Strecke Plockhorst—Braunfchweig in den Tarif einbezogen.

Nähere Auskunft geben die beteiligten Güterabfertigungen fowie die Auskunftei, hier, Bahnhof Alexanderpylat.

Berlin, den 14. August 1923.

Reichsbahndirektion. kb 6, Tar. 20/69.

[54040]

Tierfxachizeiger (Anhang zum Reichsbahntiertarif) Nr. 203 des Tarifverzeichuiïses.

Mit Gültigkeit vom 20, Nugust 1923 werden die Tierfrachien um 2000 vH erhöht. Die Erhöhung wird durch eine Uinrehnungstafel Nr. 10 zyum Tierfracht- zeiger vom 1. Oktober 1923 durchgeführt. Die Umrechnungstafel Nr. 9 vom 1. August 1923 tritt mit Ablauf des 19. August 1923 außer Kraft. Die verkürzte Berösfent- lihungsfrift ift gemäß der vorübergehenden Aenderung des § 6 der E.-V.-D. (RGBI. 1914, S. 455) genehmigt.

Nähere Auskunft geben die beteiligten Güterabfertigungen sowie die Auskunftei, hier, Bahnhof Alexanderpkatz.

Berlin, den 14. Augnst 1923.

Reichsbahndirektion.

0 Ee S U V A ER P. E u Zer

[54044] : Gültigkeit ver Fahrscheinhefte des

Mitteleuroväischen Neisebüros,.

Bei Fahrpreiserhöhungea wird die Geltungsdauer allex vor der Erhöhung gelösten Fahrscheinhefte des Bitteleuro- päischen Meisebüros gemäß den auf den Heftumsc{lägen anfgedruckten Bestim- mungen bis auf weiteres derart herabge!eBßt, daß fe am dritten Tage der Erhöhung 12 Uhr Mitternachts exlischt. Gegen

Nachzahlung des Fahrpreisunterfchieds werden jedo die Fahrscheinhefte auch noch% nach diesem Tage innerhalb der

60 tägigen Geltungsdauer zur Benußung zugelassen. S E Der Fahrpreisuntershied ift grundfäß

Siegen-Ost und Menden die Stand» gelder, auf den Bahnhöfen Hagen (W.), Elberfeld-Stb.,, -+Mirke, -Ottenbruch, -Varresbeck, Barmen-Hbf., -Unterbarmen, -Rittershausen, -Heubrucß, -Loh und -Wichs linghausen die Staud- und Lager- gelder von 20, August v. J. ab auf das Dreifache der jeweilig gültigen Sîße erhöht.

Elberfeld, den 15. August 1923.

Neichsbabndirektion.

54048

NReich8bahntiertarif Tfv. 15042.

Mit Gültigkeit vom 20, Auguft d. Is. werden im Abschnitt F die besonderen Frachizuschläge der Elmshorn-Barmstedt- Oldesloer Gtfenbahn um 2000 vH, erhoht.

5 y

Nähere Auskunft erteilt die unterzeichnete Direktion. (F[ms! den 16. August 1923. Elm Barmstedt - Oldesloer

(Fisenbahn.

ick Direftton C Ht Bn.

Miiteldeutsch-Bayeriseßer unD Mitteldentfch-Süvdwestdenifsc{er Güterverkehr.

Vom 20. August d. J. ab treten für die Stationen der Gernrode-Harzgeroder Eisenbahn anderweite Entfernungen in Kraft.

Näheres durch beteiligte Abfertigungem

Erfurt, den 8. August 1923.

Neichsbahndirektion. [54041]

Tfv. 401, Deutseher Eisenvalhtt- güteriarif, Teil Lx, Ausnahmetarif 6 für Steinkohlen ufw.

Mit Gültigkeit vom 20. 8. 1923 era scheint der Kohlenausnahmetarif 6 in neuer

Ausgabe. Die wesentlihste Aenderung gegenüber dem Tarif vom 1. 2, 1922

besteht in der Schaffung von Frachtsaßzs zeigern in Tarifmark, deren Frachtergebnis in Neichsmark umzurechnen ist. Nähere Auskunft hierüber und über weitere Éleinere Aenderungen erteilt auf Anfrage unfer Berkehrsbüro. :

Die verkürzie WVeröffentlichungsfrisk gründet fich auf die vorübergehende Aendes rung des § 6 der Eis.-Verk.-Ordg.

Neichsbalhndirektion Efsen 1. 8. V */—

vom 13. 8. 1923.

[54047] Freien Grunder Eisenbahn.

Ab 20. August 1923 werden die Peti \onen-, Güter- und Tiertarife im gleichen Umfange wie bei der Neichsbahy “erhöht

Frankfurt a. M., den 15. August 1923,

Die Direktion.

[54042] Bekanntmachung. Nordfeebäderverkchr (ostfr. Fnfeln}.

Mit \ofortiger Wirkung werden zu den vom 10. Auguft 1923 gültigen Fahr preisen, Gepäck- und Erxpreßgutfrachten für die Schiffs\trecken befondere Zuschläge von den Schiffsgesellschaften felbständig festgeseßt und nachträglich eingezogen.

Für dex Verkehr mit Norderney über den Weg Damburg—Cuxhaven— Helgolaud wird die durhgehende Abs fertigung von Perfonen und Gepäck bis auf weiteces aufgehoben. Die Dampfer über diesen Weg verkehren.

Für den Verkehr mit Norderney über Norddeich und über Bremerhaven bleibt die durchgehende Abfertigung de- stehen.

Münster (Westf.), den 11. August 1923,

Namens der beteiligten Verwaltungen:

Neichsbahndirektion Münfter (Westf.).

[504063] Bekanntmachung. . Mit Genehmigung der Aufsichtsbehörzen werden ab 20. August 1923 die werk=

beständigen Tarife im Binnen- und direkten Güterverkehr in demselben Ums fange wie bei den Reichsecifenbahnen einx geführt.

Die verkürzte Veröffentlihungsfrist ift

auf Grund der vorübergehenden Aenderung des § 6 der E.-V.-O, (Meichs8geseß- blatt 1914 Seite 454) genehmigt. Nähere Auskunft erteilt die benannte Direktion. Nauendorf-Gerlebogker Œifenbahn- Gefellschaft. Die Direktion.

E A Aa N “E N Rie M A E.

nada

[54045] Hafenorduung für die Umschiag- stelle Kosel Hafen. Die jeßt gültigen Säße des Gebührens tarifs (Nachtrag 7, dazu am 27. 12. v. Jz 60%, am 1. 2. d. J. 200%, am 26,

d. J. 85%, am 12. 6. d. I. 950%, ant li G D S L V am 12. És d. 25. 60a und am 1. 8. d. J. 100%) werden vom

18. 8. 1923 ab um weitere 250% unte

Aufrundung auf volle Mark erhöht.

vorzeitige Inkraftsezung grünvet

fich auf die vorübergehende Aenderung ter

Cisenbahnverkehrsordnung. (R.-G.-Ble

1914/S. 455.)

Oppeln, den 10. August 1923. Neichsbahndtrektton

(Oberschlesishe Eisenbahnen).

Tj G

[24069] Vekanntmachun g+

K L 4 Ln 10 MD L e Gt F Ll C lich vor Antritt der Reise oder Weiter- VNIERREER I. I ate B ‘ags reise bei einer Ausgabestelle des Mittel» l Sfttcen © zfe 8 G bübrens europäischen Neifebüros oder einer größeren | „_ (s Sva n Ée tik 27, 12 y. & gahrkartenausgabe lin Le P C R E h 4 900 9%, am 26. „Ueber die Nachzahlung, wird ein Er d. J. 850, am 12. 6, d. F. 50 °/, ani gänzungsfahrshein oder eine Grgänzungs- | j* F* 5, & 100%, am 12. 7. d. J. 60% [ahrtart ausgefertigt. 009 Iunt um 1. 8. d. F, 100 9%) wroerden vout Berlin, tm Augusi 1920. 993 ab un weitere 250% unter E ing auf volle Mark erhöht! [54046] vorzeitige Inkraftfetzu ndet Crhöhung der Stand- und Lagergelder. die vorübergehende Aenderung der Wegen der großen Entladerückstände, | hnverTehrsordnung. (NGBI, 19147 Uebertüllung der jerräume und der i : dadurch für die Allgemeinheit entftehenden| Oppeln, den 10. August 1923.

der

Schäden werden mit Genehmigung

Landesaussichtébehörde auf den Bahnhöfen

Altena, Werdohl, Geisweid & Siegen;

Roichsbahndirektion (Oberschlefische Eifenbabten).

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[44 Les

Deutscher Reichsanzeiger

Breußi} (

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Anzeigen nimmt an:

die Geschäftsstelle des Reichs- und Staatsanzeigers,

Berlin SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.

Ir. 19A. Reichsbantgirokonto. Berlin, Monítag, den 20. August, Abends. Poftschecttonto: Vertin41821, 192Z

Einzelnummern oder einzelne Beilagen werden nur gegen Barbezahlung oder vorherige Einsendung des Betrages

Sunhalt des amtlichen Teiles: Deutsches Neich.

Mitteilung über den Empfang des rufssishen Botschafters.

Ernennungen 2c.

Verordnung über Wochenhilfe.

Verordnung über Wochenfürsorge.

Bekanntmachung der Höchstsäze in der Erwerbslosenfürsorge.

Zweite Verordnung über die Eintragung von Schiffspfand- rechien in ausländisher Währung.

Verordnung über die Höchstpreise für Zement.

Verordnung über künstliche Düngemittel.

Bekanntmachung, betreffend Abwickelung der Restgeschäfte der Reich38abrechnungsstelle in Hamburg durch die Friedensver- 1rag-Abrechnungsstelle in Berlin-Charlottenburg.

Vierte Verordnung über die Gebühren für die Prüfung von Bildstreifen.

Bekanntmachung, betresfend die Preise von Palentschriften.

Bekanntmachung über Kleinverkaufspreise für Sprit.

Bektanntinachung über Kleinverkaufspreise für mit Phtalsäure- diäthylester vergällten bezw. verseßten Branntwein.

Bekanntmachung über Verkaufspreise für alcohol absolutus.

Bekanntmachung über Aenderung der Branntweinverkaufspreise im Betriebsjahr 1922/23.

Bekanntmachungen, betreffend Brennstoffverkaufpreifse.

Bekanntmachung, betreffend eine Anleihe des“ Kreiskommunal- verbandes Wolfenbüttel.

Preußen.

Ernennungen und sonstige Personalveränderungen.

Bekanntmachung, betreffend Genehmigung eines XI. Nachtrags zum Statut der Ostpreußischen Landschaft.

Verfügung, betreffend Aenderung der Fortschreibungsgebühren- ordnung der Katasterverwaltung.

Bekann{machung der Staatsschulden- und Reichs\schuldenver- waltung über die Ausfertigung von Ersaßzurkunden.

Bekanntmachung der in der “Zeit vom 3. Juni bis 10. August zu Wohlfahrtszwecken genehmigten öffentlichen Sammlungen.

Handelsverbote.

Amtliches.

Deutsches Neich.

Der Herr Reichspräsident hat am Sonnabend den russischen Bolschafter Krestinski zur Entgegennahme seines neuen Be- glaubigungsschreibens als Bevollmächtigter Vertreter (Bot- schafter) des Bundes der Sozialistishen Sowjetrepubliken empfangen. Vei dem Empfange war der Staatssekretär im Auswärtigen Amt Freiherr von Maltzan zugegen.

Im Bereiche des Neichsverkehrsministeriums is der Re- gierungsbaurat Nordmann, Mitglied des Eisenbahnzentral- amts in Berlin, zum Honorarprofessor an der Technischen Hoch- schule in Berlin ernannt.

Zu Eisenbahnamtmännern sind ernannt: die Eisenbahn- oberinspektoren, Nechnungsräte Hassenmüller in Trier und Keding in Berlin, die Eisenbahnoberinspektoren Göttsche in Altona und Birnschein in Dresden sowie die Eisenbahnober- ingenieure, Rehnungsrat Häfel in Schwerin und Döring in Liegnitz.

Verseßt sind: der Oberregierungsbaurat, Professor Lo h- mann, bisher in Berlin, nah Frankfurt (Oder) als Mitglied der dorthin zu verlegenden Reichsbahndirektion Osten in Berlin und der RNegierungsbaurat Oppenheimer, bisher in Lim- burg (Lahn), zur Neichsbahndirektion in Frankfurt (Main).

Der Regierungsbaurat Gotter, bisher Milglied der Neichsbahndirektion Osten in Berlin, ist in gleicher Eigenschaft der Neichsbahndirektion Berlin überwiesen.

merter

i In der näcsflen Nummer des Reichégefebßblatts werden zwei Ver- ordnungen über Wochenhilse und Wochenfürsorge veröffentlicht werden, die am 20, August 1923 in Kraft treten. Diese Verordnungen werden son jeßt bekanntgegeben, damit die beteiligten Kreise sih auf „ihre

Verordnung über Wochenhilfe.

Durchführung einrichten können“. Vom 18. August 1923.

Ruf Grund des Geseßes über Aenderung von Geld- beträgen in der Sozialversicherung vom 9, Juni 1922 (NGBl. 1 S. 504) wird mit Zustimmung des Reichsrats und

einschließlich des Portos abgegeben.

der Ausschüsse des-Reichstags für foziale Angelegenheiten und für den Haushalt folgendes verordnet: S 1

Im § 1% a der Neichsverficherung8ordnung treten an Stelle des Abs. 1 folgende Absäte:

„Die Leistungen der Wochenhilfe werden allgemein entsprelhend den bisherigen Leistungen in ein Verhältnis zu den Lebenshaltungs- kosten gebraht und ‘betragen Tünftig je ein Vielfahes der vom Statistischen Neichsamte regelmäßig veröffentlihten Neichsrichtzahl (Neichsindexzahl) der Lebenshaltungskosten in Mark.

Weibliche Versicherte, die in den leßten zwei Jahren vor der Niederkunft mindestens zehn Monate hindurch, im leßten Jahre vor der Niederkunft aber mindestens sechs Monate hindurch auf Grund der Neichsversicherung oder bei einer fknappschaftlihen Krankenkasse gegen Krankheit versichert gewesen find, erhalten als Wochenhilfe

. ärztliche Behandlung, falls solche bei der Entbindung oder bei Schwangerschaftsbeschwerden erforderlih wird,

2. einen einmaligen Beitrag zu den sonstigen Kosten der Ent- bindung und bei Schwangerschaftsbeshwerden in Höhe des Sechsfachen der Neichsrichtzahl; findet eine Entbindung nicht statt, fo ist als Beitrag zu den Kosten bei Shwanger- E das Einundeinhalbfache der Neichsrichtzahl zu zahlen,

3. ein Wochengeld in Höhe des Krankengeldes, jedoch mindestens ein Zehntel der Neichsrichtzahl tägli, für vier Wochen vor und sechs zusammenhängende Wochen unmittelbar nach der Niederkunst. Das Wochengeld für die ersten vier Wochen ift spätesiens mit dem Tage der Entbindung fällig,

4. solange fie ihre Neugeborenen stillen, ein Stillgeld in Höhe des halben Krankengeldes, jedoch mindestens dret Zwanzigstel der Yeichsrihtzahl täglich, bis zum Ablauf der zwölften Woche nah der Niederkunft. Der Vorstand kann einen Höchstbetrag sür das täglihe Stillgeld festsezen.

Für den gesamten Versicherungsfall ist die am Ende der Woche der Niederkunft veröffentlichte Neichsrichltzahl maßgebend. Dabei- ist

diese Neichsrichtzahl auf volle Tausend abzurunden. Der Vorstand kann mit Zustimmung des ODberversicherungs8amts später fällige

Leistungen an Wohengeld und Stillgeld nah den inzwischen abge- änderten NReichsrichtzahlen berechnen.“ S2

Der § 195 a der Neichsversiherung8ordnung erhält folgende Fassung : Z

„Der Vorstand der Krankenkasse kann, soweit keine Anordnung nah S 195 d getroffen ift, allgemein beschließen, bei der Entbindung und bei Schwangerschaftsbeshwerden freie Hebammenhilfe und freie Arznei zu gewähren; in diesem Falle ermäßigt sich die bare Beihilfe an die Wöchnerin nah § 195 a Abs. 1 Nr. 2 auf 240 vom Hundert der a vi A findet keine Entbindung statt, fo ist keine Beihilfe zu zahlen.

Bei Ersabforderungen der Kasse und gegen die Kasse gilt als Wert der Sacleistung nah Abs. 1 der Betrag von 360 vom Hundert der Neichsrichtzahl.“

Q:

F E 8 195d der Netch8versicher ung8ordnung erhält folgende çaqung :

«Wo nach Landesgeseß eine öffentlih-rechtlihe Körperschaft den Hebammen die Gebühren auézahlt oder ein bestimmtes Mindest- einkommen gewährle istet, kann zugleich angeordnet werden, daß die Krankenkasse cinen Teil des einmaligen Betirags nah § 195 a Abs. 1 Nr. 2 bis zur Höhe von 360: vH der NReichsrichtzahl an die Körper- {aft statt an die Wöchnerin zu zahlen hat. Dieser Betrag muß der Wöchnerin auf die Gebühr angerechnet werden, die zie selbst für die Hebam1nenhilfe zu zahlen hat.“

84.

Der § 197 Abs. 1 Saß 2 der Neichsversicherungsordnung erhält folgende Fassung :

„Dabei gelten als Wert der Sachleistung nach § 195 a Abs. 1 Nr. 1 die nah § 19a Abs. 1 Nr. 2 errechneten Beträge; der Meichsarveitsminister kann mit Zustimmung des Neichsrats tm Falle eines Bedürfnisses diese Beträge allgemein anderweit [estseten.“

S 5. Der § 25 a Abs. 3 der Neichsversiherungsordnung erbält folgende Fassung : „Als Wochenhilfe. werden die im § 195 a bezeichneten Leislungen gewährt ; dabei beträgt das Wochengeld ein Zehntel und das Süill- geld drei Zwanzigstel der Reichsrichtzahl täglich.

Der § 370 Abs. 1 Saß 2 der Neichsversicherung8ordnung erhält folgende Fassung :

„Wird bei der Entbindung oder bei Schwangerschaftsbes{werden ärzlihe Behandlung erforderlih (§-195a Abs. 1 Nr. 1), so kann die Krankenkasse in den vorstehend bezeihneten Fällen der Wöchnerin flatt der Sachleistung eine bare Beihilfe bis zur Höhe des Einundein- halbfachen der im § 195 a Abs. 1 Nr. 2 bezeichneten Beträge ge- währen. dd

Diese Vorschriften lreten mit Wirkung vom 20. August 1923 ab in Kraft.

Für Entbindungéfälle, die vor dem 20. August 1923 eingetreten sind, ist das Wochen- und Stillgeld für den Nest der Bezugszeit nah der am 20. August 1923 veröffentliGten Neichsrichtzahl zu berechnen.

Berlin, den 18, August 1923.

Der Reichsarbeitsminister. DL, OLaAUns

are raumen Lm 2

9. Sun 1922

E

In der nächsten Nummer des Neichs8geseublatts werden zwei Verordnungen über Wochenhilfe und Wochenfürsorge veröffentlicht werden, die am 20. August 1923 in Kraft treten. Diese Ver- ordnungen werden s{chon jeßt bekanntgegeben, damit die beteiligten Kreise {ih auf „ihre Durchführung einrichten können“.

Verordnung über Wochenfürsorge. Vom 18, August 1923.

Auf Grund des Geseßzes über Aenderung von Geld- beträgen in der Sozialversihherung vom 9. Juni 1922 (RGBl. L S. 504) wird mit Zustimmung des Reichsrats und der Ausg- schüsse des Neichstags für soziale Angelegenheiten und für den Haushalt folgendes verordnet:

Ar: Gel: T

Die Leistungen der Wochenfürsorge werden allgeinein entlsprehend den bisherigen Leistungen in ein Verhältnis zu den Lebenshaltungss kosten gebracht und betragen fünftig je ein Vielfahes der vom Statistischen Neichsamte regelmäßig veröffentlichten Neichsrichtzahl (Neichsinderzahl) der Lebenshaltungskosten in Mark.

Ar tit et 1h: 3, 4,6, 7, 8 des Gesetzes über V (NGBl. 1 S. 502) erhalten folge: S

Sofern nicht Tatsachen die Annabme rechtfertigen, daß eine Bels hilfe nicht benötigt wird,- gilt cine Wöchnerin als minderbemittelt, wenn ihr und ihres Ehemanns steuerpflichtiges Gesamteinkommen oder, sofern sie allein steht, ihr eigenes \teuerpflihtiges Einkommen im St-- -¿zjahr 1921 den Jahbresbetrag vou 15 000 4 oder im Jahre vor der Entbindung den Betrag des Bierzigfachen der Vieihsri{tzahl in Mark nicht überstiegen hat. Dieser Betrag erhöht sich für jedes \Gon vorhandene Kind unter fünfzehn Jahren um 1500 #, falls der Betrag von 15 000 #4 zugrunde gelegt worden ist, und um das zehnfache der Neichsrichtzahl, "als Betrag des Vierzigfachen der Neich8richtzahl zugrunde gelegt worden ist.

Die 88 ‘2,

cchenfürforge vom

ide Fassung :

S Der

D:10, Als Wochenfürforge wird gewährk :

1. ärztlihe Behandlung, falls folche bei der Entbindung oder bei Schwangerschaftsbes{werden erforderli wird,

2, ein einmaliger Beitrag zu den sonstigen Kosten der Ents- bindung und bei Schwangerschaftsbe|hwerden in Höbe des Sechsfachen der Neichsrichtzahl; findet eine Entbindung nicht statt, so ist als Beitrag zu den Kosten bei Schwanger- Ie das Einundeinhalbfache der Neichsrichtzahl zu zahlen,

3, ein Wochengeld in Höhe von einem Zehntel de: Neichsrichkt« zahl täglich für 10 Wochen, von denen minde\:ens \sechs in die Zeit nach der Niederkunft fallen müssen. Das Wochens geld für die crjten viec Wochen ist \pätesters mit dem Tage der Gntbinduyng fällig; die Wochen nach der Niederkunft müssen zufsa:nmenhängen,

4. solange die Wöchnerin das Kind stillt, ein Stillgeld in Höhe von drei Zwanzigsteln der Neichsrichtzahl täglich bis zum Ablauf der zwölften Woche nah der Niederkunft.

Stirbt die Wöchnerin bei der Entbindung oder während der Zeit der Unterstüzungsöberechtigung, so werden die ncch verbleibenden Bes träge an Wochen- und Stillgeld bis zum Ende der Bezugszeit an denjenigen gezahlt, der für den Unterhalt des Kindes sorgt.

Für den gesamten Versicherungsfall ist die am Ende der Woche der Niederkunft veröffentlichte Neichsrichtzahl maßgebend. Dabei i} diefe Reichsrichtzahl auf volle Tausend abzurunden.

8 4.

Wo nah Landesgesez eine öffentlih-reGtliße Körperschaft den ae die Gebühren auszahlt oder ein bestimmtes Mindesteinsz

ommen gewährleistet, kann zugleich angeordnet werden, daß ein Teil

des einmaligen Beitrags nah § 3 Abs. 1 Nr. 2 bis zur Höhe von 360 vom Hundert der Neichsrichtzahl an die Körperschast statt an die Wöchnerin zu zahlen ist. Diese Gebühr muß der Wöchnerin auf die (Gebühr angerechnet werden, die fie felbst für die Hebammenhilfe zu zahlen hat.

8 6.

Gewährt eine Krankenkasse ihren Mitgliedern nah § 195a der Neichsversicherungs8ordnung bei der Entbindung und bei Schwanger- \chaftsbeschwerden freie Hebammenhilfe und freie Arznei, so gilt diese Bestimmung auch für die Wöchnerinnen, denen die Krankenkassè Wochenfür1orge leistet; in diesem Falle ermäßigt fich die bare Bei hilfe an die Wöchnerin nah § 3 Abs. 1 Nr. 2 auf einen Betrag von 240 vom Hundert der Neichsrichtzahl ; findet keine Entbindung statt, so ist kein Beitrag zu zahlen.

Weigern sich die Aerzte der Krankenkassen, die Behandlung bet der Entbindung oder bei Schwangerschattsbes{hwerden zu den für die Mitglieder oder Familienangehörigen der Kasse geltenden Bedingungen zu übernehmen oder \sich im Streitfalle dem Spruche eines unter Mitwirkung von Unparteiischen zu gleihen Teilen mit Vertretern der Aerzte und der Krankenkassen beseßten Schiedéamts oder Schieds gerichts zu unterwerfen, so ermächtigt das Oberversicherungeamt dié Krankenkafse auf Antrag, für die Wöchnerin statt dieser Sachleistung einen baren Betrag bis zum- Einundeinhalbfachen der im § 3 Abi. 1 Nr. 2 genannten Beträge zu gewähren. Der Neichsarbeitsminister kann diese Beträge im Einvernehmen mit dem Reichsminister der Finanzen allgemein anderweit festsegen.

Die Leistungen der Kasse werden ihr durch das Neich erstattet. Dabei gilt als Wert der Sachleislung nah § 6 ein Betrag von 360 vom Hundert der Neichsrichtzahl. Die Kosten der Sachleistund