1923 / 197 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 27 Aug 1923 18:00:01 GMT) scan diff

Verordnung über Höchstpreise für Zement. Grund des Geseges, betreffend Höchstpreise vom (NGVBl. S. 339) in der Fassung der Ver- ordnung vom 17. Januar 1920 (RGBl. S. 94) und des F 1 der Verordnung über Zement vom 25. Januar 1917 (RGBl. S. 74) werden unter Aufhebung der Verordnung über Höchst preise für Zement vom 23. August 1923 (Neich8sanzeiger Nr. 194 vom 23. August 1923) mit Wirkung vom 27. August 1923 folgende Bestimmungen getroffen: L,

Der Höch stpreis für 10 000 kg Zement ohne Fraht und Ber- packung beträgt im Gebiete des Deutschen Reichs 920 700 000 4.

Die Vergütung für den Handel ist in diesen Preisen enthalten.

91s Fracht dark die von den Zementverbänden nach Lage der Emyfangsstation errechnete tatsächliche oder Durchschnittsfracht zu-

Aut 4. August 1914

eschlagen werden. Die Durchschnittsfrachten unterliegen meiner Mabprüifung, (Srgeben sich dabei Uebershüsse oder Fehlbeträge, so

find die Durchschnitts{rachten nah meinen Anordnungen zu ändern. 48 Beim Kleinverkauf unter 10000 kg düifen zu den Höchstpreisen einschließli Fracht und Verpackung zugeschlagen werden: E beim Verkauf ab Werk, Schiff oder Waggon bis zu 15 vH, Ï 7 Lager bis zu . U D Die oberste Landesbehörde oder die von ihr bestimmten Stellen Cinshesondere Landespreisprüfungsstelle oder Bezirkspreisprüfungs|tellen) Iönnen mit Zustimmung des Neichswirtschaftsminislers den Prozent}aß der Zuschläge entsprehend den örtlichen Verhältnisjen abweichend fest-

seyen. Die Kleinverkaufszuschläge find gleichfalls Höchstpreise im Sinne des Höchstpreisgeseßes. M Die Umsaßsteuer ist in den Höchsipreisen enthalten. V

ement im Sinne dieser Verordnung sind Portlandzement, Eisen-

ortlandzement, Hochofenzement, Schlackenzement und zementähnliche Zindemittel, die in einer Mischung von 1:3 bet Wasserlagerung nach 28 Tagen eine Druksestigkeit von mehr als 140 kg/germ haben Berlin, den 27. August 1923. Der RNeichswirischaftsminister. A. N: Walde.

VBekanumagunag, betreffend die Ausgabe von Neichsbanknoten zu 1 Million Mark mit demDatum vom 9. August 1923. YV. Ausgabe.

Es werden Reichsbanknoten zu 1 Million Mark mit dem Datum vom 9. August 1923 ausgegeben. Die Noten sind 80 X 120 mm groß und werden auf weißem Wasserzeichen- papier gedruckt. Das Wasserzeichen besteht entweder aus einem Muster welches in gradlinien Figuren in Form etnes Z und aus sechseigen Sternen gebildet wird, innerhalb welcher hell auf dunklem Grunde die Buchstaben G und D abwechselnd wiederkehren, oder aus einem Kugelmuster. i

Auf der rechten Seite des Scheins befindet “sich eine aus reihem Linienwerk bestehende Guillochenleisle in hellgrüner

Farbe. Die Beschriftung ist in schwarzer Farbe gedrudit und lautet: : i Reichsbanknote

Eine Millîon Mark

zahlt die Reichsbankhauptkasse in Berlin gegen diese Banknote dem Einlieferer, Vom 1. September 1923 ab kann diese Banknote aufgerufen und unter Umtausch gegen andere geseßliche Zahlungsmittel eingezogen werden Berlin, den 9. Nugust 1925

WMeichsbankoirektortum

Havenstein v. Glasenapp : v. (rimm Kauffmann Schneider Budezies Bernhard Seiffert PVocke Friedrich Fuchs P. Schneider

Die Werizeile ist in großen lichten Buchstaben gedruckt. u beiden Seiten der Unterschriften steht je ein schwarzer tempel mit der Umschrift „Reichsbankdirektoriuum“. An der linken Seite steht quer der Strafsay. Die Rückseite der Bank- note ist unbedrucckt. Berlin, den 23. August 1923. Reich8bankdirektorium. Havenstein. v. Glasenapp.

am mae

Batanntmaqnung, betreffend die Ausgabe von Neichsbanknoten zu

9Millionen Mark mit demDatum vom 9. August 1923. Il. Ausgabe.

Es werden Neichsbanknoten zu 2 Millionen Mark mit dem Datum vom 9. August 1923 ausgegeben. Die Noten sind 80 X 125 mm groß und werden auf weißem Wasserzeichen- papier gedruckt, Das Wasserzeichen besteht entweder aus einem Muster, welches aus gradlinien Figuren in ¿Form etnes Z und aus sehseckigen Sternen gebildet wird, innerhalb welcher hell auf dunklem Grunde die Buchstaben G und D abwechselnd wiederkehren, oder aus einem Kugelmuster. . :

Auf der rechten Seite des Scheins befindet sich eine aus

reichem Linienwerk bestehende Guillochenleiste in violetter Farbe. Die Beschriflung ist in \{chwarzer Farbe gedruckt

und lautet:

Reichsbanknote

wei Millionen Mark

zahlt dic Reichsbankhauptkasse in Berlin

gegen diese Banknoie dem Einlieferer.

Vom (1. Sepiember 1923 ab tann diese

Banknote aufgerufen und unter Umtausch

gegen andere „ejeßlihe Zahlungsmittel eingezogen werden

Berlin, den 9. August 19253 Reichsbankdirektoruum

P

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Zu beiden Seiten der Unterschriften steht je ein {warzer y j f Moa Dis Stempel mit der Umschrift „Neichsbankdireitorium“. Die Wertzeile.ist durch einen verzierien Nnfangsbuchitaven in irasitgem Druck hervorgehoben. Unter dem großen Zierbuczjiaden der Rertbezeihnung steht quer die fünfzeilige Strajandrohung. Bie i Nückseite der Banknote ist unbedruckt. August 1923. Neichsbanfkdirefïtorium. Havenstein. v. Glasenapp.

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Gi)

Berlin, den

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Bekanntma cGUng,

betreffend die Au83gabe von Neichsbanknoten zu 5 Millionen Mark mit dem Datum vom 20. August 1923.

IT. Ausgabe.

Die Reichsbanknote über 5 Millionen Mark hat eine Größe von ‘80 x 128 mm und is auf rötlichem Wasserzeichen- papier (Vierpaßmuster) gedruckt. Auf einem grünlich-grauen Guillochenuntergrund steht in s{warzer Farbe folgender

Wortlaut : : / Reichsbanknote

Fünf Millionen Mark

zahli die Reichsbankhauptkasje in Berlin

gegen diese Banknote dem Einlieferer

Vom 1. Oftober 1923 ab fann diese

Banknote aufgerufen und unter Umtausch

gegen andere geseßliche Zahlungsmittel eingezogen werden

Berlin, den 20. Nugufst 1925 Reichsbankdirektorium

Havenstein v. Glasenapp l v. Grimm Kauffmann Schneider Budczies Bernhard Seiffert Vocke Friedrich Fuchs P. Schneider

Die Wertangabe ist durch großen kräftigen Druck besonders hervorgehoben. Rechts und lints neben den Unterschriften be- findet sich ein schwarzer Stempel mit der Umschrift Neichsbank- direftoriuum. Oben rechts, neben dem Wort Reichsbanïnote, steht die Reihenbezeihnung und Nummer in roter Farbe. Die Strafandrohung ijt quer zu beiden Seiten der Beschriftung ar- gebracht. Die Nükseite der Banknote ist unbedruckt,

Berlin, den 283. August 19283. Neichsbankdirekiorium. Havenstein. v. Glasenapp.

BelanntmaMUuUln (6 Auf Grund der durch Beschluß des Neichskohlenverbandes

vom 9. August 1923 festgelegten Berehnungsweise ergeben sih folgende prozentuale Zuschläge zu den in der Bekannk- machung vom 10. August 1923 im Deutschen Reichsanzeiger Nr. 186 vom 14. August 1923 veröffentlichten Brennst off- verkaufspreisen, die vom 27. August 1923 ab gelten:

203,9

Nheinis-Westfälisches Kohlensyndikat . . A )D, J °/0

Aachener Steinkohlensyndikat . . « « « « Nieder\ächsishes Kohlensyndikat:

Preußi)che Berginspektion in Ibbenbüren .

bra Meer e e 242 V Sächsisches Steinkohlensyndikat . . . « « « 219,8 9/0 NiederschlesisWes Steinkohlensyndikat . . « « 208,8 9% Oberschlesishes Steinkohlensyndikat . « « « / Mitteldeuts{ches Braunkohlensyndikat . . « + 221,6 0%

1

208,8 9/6 /

Ostelbisches Braunkohlensyndikat . . « « « 221,9 9% Nheinishes Braunkohlen|yndikat 192,7 9/0

Kohlensyndikat für das rechtsrheinische Gen / Oberbayerische Pechkohlen . « « « « « 197,4 9%

Braunloblei « » « « . » 21,9 %

Die Preise verstehen sih je Tonne einschließlich ‘der vom Reich erhobenen Kohlen- und Umsaßsteuer und einschließlich der Zuschläge für die Errichtung von Bergmannswohnungen. Die po gelten, sofern nicht in der Bekanntmachung vom 10. August 1923 eine andere Frachtgrundlage angegeben ijt, [rei Eisenbahn- wagen ab Werk. Bei Werken ohne Eisenbahnanschluß gelten die Brennstoffverkaufspreise ab Werk.

Die Preise dürfen weder von den Syndikaten noch vom Handel überschritten werden, es sei denn, daß die vom Reichs fohlenverband genehmigien Zahlungsbedingungen der Syndikate einen anderen Preis rechtfertigen, oder daß der Käufer Kredit- gewährung oder sonstige besondere Leistungen des Verkaufers in Anspruch nimmt. Die Zuschläge für Kreditgewährung oder sonstige besondere Leistungen find für jede einzelne Leistung in den Rechnungen besonders anzugeben.

Für besondere Marken können von den Syndikaten ent- sprechende Zuschläge und Abzüge auf die Brennstoffverkaufs- preise festge]eßt werden, die der Handel nich! zugunsten des Käufers ändern darf. Der Reichskohlenverband hat das Nechk, eine Abänderung dieser Festseogungen zu verlangen. Der Reichs- fohlenverband ist auf Anfrage des Käufers zur Auskunft über die Höhe des festgesezten Zuschlags oder Abzugs verpflichtet.

Berlin, den 27. August 1923. Aktiengesellschaft Neichskohlenverband, Keil. Brecht.

242,3 9%

——————

Auf Grund der Verordnung über künstlihe Düngemittel vom 14. August 1923 Artikel [1 BIIL Ziffer 2 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 188 vom 16. August) wird der Zuschlag für die Beschaffung aus- ländisher Rohstoffe für die Woche vom 27. August bis 2. September einschließlih auf .4 125 600 für das Kilogramm- prozent Stickstoff festgeseßt.

Ferner werden auf Grund der Verordnung über künstliche Düngemittel vom 25. August 1923 Artikel T (Deutscher Reichs- anzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 196 vom 25. August) für Lieferung in Säcken in der Zeit vom 27. August bis 9. September 1923 einschließlih folgende Pakungszuschläge fesigeseßt :

Bei Kalkstickstof} auf 24 000 4 für den 7b kg; Papierfack, i D O Eg Sitelan bei Ammoniak und Salpetersorten auf 710 000 4 für den 100 kg

Jutesad,

Füllgebühr bei Lieferung in Käufers Säcken

uf 31 700 Á erhöht

Berlin, den 25. August 1923.

Der Vorsizende des Verwaltungsrals des

G. n, D. “Y- Rüdlin,.

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Die

9950 M (

wird von

Stickstoff-Syndikats

BékanntmacMlit ug über die Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Jnhaber.

Mit Ministerialentschließung von heute ist genehmigt worden, daß die Stadtgemeinde München nach dem jeweiligen Reichshankdisfkont abzüglih 2 vH, jedoh nicht über 20 und nicht unter 8 vH verzinsliche Sch uldvershreibungen. auf den Inhaber im Gesamtbetrage von 50 Milliarden Mark, und zwar Stücke zu 100 000, 500 000 4, 1, 5 und 10 Millionen Mark in den Verkehr bringt.

München, den 24. August 1923.

Bayerisches Staatsministerium des Jnnern. J. A.: Schneider.

arren 21

Vekanntma Um

Der „Bürgerliche Ordnungsdienst“ in Dresden ist durch Beschluß vom 8. August 1923 gemäß S 2 des Reichs- vereinsgesezes vom 19. Apcil 1908 in Verbindung mit

Artikel 124 der Reichsverfassung aufgelöst worden. Dresden, am 24. August 1923. Polizeipräfidium Dresden, Abteilung B. Wacker.

Vreufzen.

Der Stadtgemeinde Bremerhaven wird hierdurh auf Grund des Geseßes vom 11. Juni 1574 (Geseßsammlung S. 221) das Recht verliehen, zur Erweiterung des ihr ge- Friedhofs die in der Gemarkung Wulsdorf (Gemeinde

hörigen Fri

bezirk Geestemünde) belegenen Flächen, Kartenblait 12, Pars zellen 440/54/129, 62/129, 55/129, 52/341, 58/870, 59/873,

60/341, 61/815 im Wege der Enteignung zu erwerben oder, soweit dies ausreicht, mit einer dauernden Beschränkung zu belasten. Berlin, den 6. August 1928. Das Preußische Staatsministerium. Zugleich für den Minister für Handel und Gewerbe. Der Minister des Jnnern. Severing.

pem L

Ministerium für Landwirtschaft, Domänen UnND Oven, Aenderung der Prüfungsordnung für Kreistierärzte. Die Vorschrift im § 23 Abs. 1 der Prüfungsordnung für Kreistierärzte vom 28. Juni 1910 wird wie folgt geändert: Tie Gebühren für die gesamte Prüfung betragen 1 000 000 4, und zwar sür die schriftliche Prüfung 300 000 4, jür die pratii\hs mündliche Prüfung 500 000 Æ, für sächliche und Verwaltungs fosten 200 000 . s Die Vorschrift tritt von: heutigen Tage ab in Krafl Soweit die Prüfungsgebühren von den zur Prüfung zugelassenen Tierärzten bereits gezahlt sind, wird von der Erhebung der erhöhten Gebühren Abstand genommen. Berlin, den 20. August 1923. : Der Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten. I B M OE

Die Oberförsterstelle Flörs bach im Negierungsbezir!

Cassel ist zum 1. Oktober 1923 zu beseßen. Bewerbungen müssea bis zum 12, September 1923 eingehen.

Mana Ich habe auf Grund des Geseßzes zum Schuße der Republik die „Westfälische Landeszeitung“ in Münster für du Beit von: 23. August bis 5. September einschließlich verboten. Münster, den 22. August 1923. Der Oberpräsident. Gronows ki.

Dem TrödlerMartin Eggert, Altona, Gre. Marten- straße 20, Hs. 12 ptr., Geschäftöbetrieb: Gr. Mariensiraße r. 34 b. Knevper, ist auf Grund der Verordnung zur Fernhallung unz verlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915/2. A0 vember 1219 der Trödelhandel, insbesondere jeder Pantet mit

Ii untersagt worden.

Metallen, wegen Unzuverlässigkeit Altona, dei 11. August 1923.

Der kommiss. Polizeipräsident. Kirchner.

r —————

Auf Grund des § 1 der Bekanntmachung des Bundesrats v 23. September 1915 und Ziffer 1 der Ausführung8be{ttmmunzen vf Ministers für Handel und Gewerbe vom 27. September 1919 h Johann Stevens in Benrath - Hollhau] et Düsseldorfstraße 47, die Fortsezung des Handels mit A 12 metall sowie jede mittelbare oder unmittelbare Beteil igu nd

an einem solchen Handel für den Umfang des Deutschen Reichs mi alsbaldiger Wirkung untersagt. Düsseldorf, den 23. August 1923.

Der Landrat. I. V.:

Nichtamtliches.

Deutsches Neich. Die Ausfuhrmindestpreise für Pulver find vom 15. A gu die für Mineralwasser vom 20. August geändert. 2ayel® dur die Außenhandelsstelle Chemie in Berlin W. 10.

Havenstein v. Glasenapp : v, Grimm Kaufmann Schneider Budeczies Bernhard Seîijsert Vocke Friedrich Fuchs P, Schnetder

brutto für netto einschließlich Füllgebühr.

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/ Wesen

Anleihe zu sichern.

Unkosten entstehen.

Der Präsident des Neithstags Löbe

SozialdemokratiscGze Partei

Dr. Brandes Preußische Haupt- landwirtsc@aftekammer

papieres der Wertbeständigen Anleihe erforderlich gemacht. oder dauernd, wertbeständig, vorteilhaft und sitzer anzulegen. Die Anleihe ist wertbeständig, denn sowohl die Bezahlung der Zinsen wie die Rückzahlung des Kapitals erfolgt auf Basis des Dollarkurses. Die Anleihe ist eine Volksauleihe, denn die kleinen Stücke ermöglihen es weitesten Kreisen der Bevölkerung, ihre Ersparnisse durch Anlage in dieser

und der Finanzen herbeizuführen, bedarf nicht der Erwähnung. er nüßt auch dem großen Ganzen, indem er Bausteine zum Wiederaufbau heranträgt!

Deutscher Handwerkss und Gewerbekammertag

Dr. h. c. Navené, Geh. Kommerzienrat

Verband : Deutscher Privatbankiers (E, W.) Maron

Wertbeständige Anleihe des Deutschen Reiches.

Die dur die Ungunst der außenpolitischen Lage der deutschen Währung zugefügte Schädigung hat die Ausgabe eines besonderen wertsiheren Reichs- Damit ist jedermann die Möglichkeit gegeben, sein Vermögen und Einkommen, vorübergehend

Dem Charakter dieser Anleihe als Sparanleihe entspricht es insbesondere, daß die Zinsen der kleinen Stücke bei Fälligkeit der Anleihe insgesamt in Form eines Zuschlages von 709% zurücgezahlt werden. Es steht zu erwarten, daß sich die kleinen Stücke infolge dieser Ausstattung besonders leiht im Verkehr einbürgern werden. wird aber namentlich dadur erleichtert, daß sie von der Börsenumsaßsteuer befreit ift. Wer also Einkünfte und Betriebsmittel in dieser Anleihe vorübergehend anlegen will, braucht niht zu befürchten

Aber auch als dauernde Kapitalanlage ist die Anleihe außerordentlih geeignet, nicht nur wegen ihrer Wertbeständigkeit, sondern auß wegen der Be- freiung von der Erbschaftssteuer für den Selbstzeicner.

Die Anlage ist ein sicheres Anlagepapier, denn Zinsen und Rückzahlung sind reichsgeseßlich sichergestellt durch das Vermögen der gesamten deutschen Wirtschaft: Banken, Handel, Industrie, Landwirischaft, sowie eines jeden, der über s\teuerpflißtiges Vermögen verfügt.

Die Zeihnung auf die Anleihe kann in Mark (100%) sowie in Devisen und Dollarschaßanweisungen (95%) erfolgen.

Die Anleihe besißt demnach alle Eigenschaften, die ein erftklasfsiges Anlagepapier haben muß: vorzüglihe Ausftattung und Sicherheit sowie leite

Berband deutschGer öffentli: rechtlicher Kreditanstalten

Deutfchnationale Volkspartei m Zis T Meusch Busch, Staats{ebretär z. D. Dr. Sorge Dr. Meissiriger schaften (E. B.) Hergt eutscher Städtetag T A Allgemeiner Johannßen Gennes Deutsche Volkspartei Boeß, Oberbürgermeister Deutscher Zeutral-Biroverband Deutscher Gewerkfchaftsbund G lverband Der beut ; : Dr. Kleiner Juri “Sen eneralverban er deutschen Dr. Scholz, Reichsminister a. D. Neisverband der Deutschen S Leipart Naïfeiseu-BVeunossenshafïten M. d. N. W. N. Industrie Deutscher Sparkassenverband Deutscher Gewerkschaftsbund Sr Cemm Deutsche Demokratisthze Partei Dr. Sorge D . Bücher Jursch Stegerwald W. Gutsche Deutscher Genossenschaftss Dr. Petersen Hausa - Bund Reihsverband Otto Thiel Bernhard Otte verband (E. 2.5 Zentrum _ Dr. H. Fischer, M, d. R. der Privatverjsicherung Gewerkschaftsring Korthaus, M. d. R. Marx, Senatspräsident Zeniralverband des Deutschen Walther, Generaldirektor Knoll Deutsher Arbeiter-, Angestellten» Neihsverband Deuticher dite Gl dant S Schlack, M. d. R. nn Müll G Keinath, M. d. R. Landwirts{aft Angestellten - Gewerkschaften £ O tf Hermann Müller, Neichsmin. a. D, zit 1 L A Éveihate Got Sbdti ichatiir geste Ei s [G f Zentralverband Deutscher Eisenberger Ein- und Ausfuhrhandels Reithslandbund 2 Allgemeiner H. Kaufmann H. Bästlein wirtschasisrat Haupéigemeinschaft des Deutschen des Reichslandbundes Süß Stähr Dr. C. F. von Siemens Leipart Es Jepp Dr. Roesicke Gewerkfchafisbund Verbaud pag Sar inigads Land- C. J: V i H. Grünfeld N der Angestellten E: Deutscher Judvustrie- und Ceniralberbauv Deutscher Bauertnibund Dr. Cn Borchardt Dr. Constantin, Landrat a. D. E Handelsíag des Deutschen Vank- und Vankier- S A E. V) Deutscher Veamtenbund Berein Deuts&er Zeitungs- Franz von Mendelssohn gewerbes (E. B.) Aal. Müller, M. d. N. W. N. Flügel Nemmers verleger (E. B.) Deutscher Lauvwirischaftsrat Dr. Rießer Vereinigung der Deutschen Neihsbund ver höheren Beamten Dex. Krumbhacar, Kommerzienrat

i BVauernvereine Vreiherr v. Kerkerink zur Borg Dr. Crone-Münzebroch

Wer sie zeichnet, sichert sich nicht nur die denkbar beste Anlage seiner flüssigen Gelder, sondern E

Bereinigung der Deutschen Arbeitgeber-Berbände (E. B.)

Gesamtverband Deutf@zer

Dr. Scholz, Reichsminister a. D., M. d. R. Dr. Nathke

[56194]

Der Umsatz in dieser Anleihe

daß ihm beim Verkauf besondere

Begebbarkeit von Hand zu Hand. Namentlich durch ihre Wertbeständigkeit und ihre Befreiung von der Erbschaftssteuer is sie geeignet, den dem deutschen f Volke innewohnenden Spartrieb wieder zu beleben, s Daß die Anleihe auch ein wichtiges Glied in der Kette der Maßnahmen ist, welhe dazu dienen sollen, eine Gesundung der Wirtschaft, der Währung E

Neichsverband Ler deutsckchzen landwirtschaftlic6en Genossens

Neïc5sverband der Deutschen Cw At: L Preffe P. Vaecker, M. d. L.

Handel und Gewerbe.

Jn der Sißung des Zentralaus\schusses der Neichs- bank vom 25. August führte der Vorsißende, Präsident des Reichsbankdirektoriums Dr. Havenstein, u. a. folgendes aus:

Ich habe den Zentralaus\{Guß zusammengerufen, weiteren Bericht zu erstatten über den Fortgang der Maßnahmen,

um Söhnen

die die Neichsbank auf dem Gebiet des wertbeständigen Kredits, der wertbeständigen Konten und der Zahs- lungsmittelkrisis in Aussicht genommen oder bereits ver- wirfliht hat. Sie hängen aufs engste zusammen mit der ganzen

Kredit- und Diskontvolitik der Neihobauk, die in einem Teil der Presse aufs allerschwerste angegriffen worden ist. Diese Angriffe heruhen fast durhweg auf

tat\ählich unrihtigen Voraussetzungen und Behauptungen oder auf völliger Unkenntris der schon seit längeren Wochen von der Neichs- dank in die Wege geleiteten Maßnahmen. Man behauptet, die Reichsbank trage einen großen Teil der Schuld an der Währungs- zerrüittung und der immer weiter wachsenden Inflation, weil die von ihr in immer wachseudem Maße bewilligten Papiermarkkredite fort-

gelegt als Inflation wirkten, weil sie alle von anderer Seite zur Bekämpfung dieser Inflation und der Schäden der Geld-

entwertung vorges{lagenen Maßnahmen, insbesondere Goldanleihen, wertbeständige Kredite und Konten, gehindert und bekämpft und weil fie von der ihr durch die Autonomie gegebenen Macht- befugnis, die Notenprefse stillzulegen, keinen Gebrau gemacht habe. Wir sind einmütig der Ueberzeugung, daß alle diese Vorwürfe nicht gerechtfertigt sind. Die Kreditgewährung der Reichsbank \oll ein wesentlicher Grund der Inflation, der künstlißen Aufblähung der Zablungsmittel gewesen sein. Dieser Wecselbestand ist zurzeit totsächlih auf 49 Billionen Mark gestiegen, aber davon besteht rund ein Viertel aus Schecks und ganz kurzfristigen Wechseln, für die die Reichsbank überhaupt niht als Kreditquelle, sondern ledig- Tidß als Inkassostelle in Betracht kommt. Die auf die verbleibenden Kreditwechf\e] gewährten Kredite betragen, berehnet nach der eit der Disfkontierung, faum mehr als 100 Millionen Friedensmark gegenüber einem Friedenéportiefeuille von rund einer Milliarde, und auc) unter ihnen i noch ein beträchtlicher Teil, der zwar der Pi ivat- wirtschaft, abzr ausf{ließlich im Neichsinteresse und aus politischen Vründen insbesondere an Kommunen, zur Beschaffung von viabrungemitteln oder Kohlen gewährt worden is. Daß die Ge- währung von Krediten dur eine Notenbank den Paviergeldumlauf vermehrt, ist zweifellos; aber joweit sie wirtshaftlih beredtigte und

R S DUCT,

} noltoendige Kredite gibt, die der Produktion und dem Warenumsatz

enen, schaft die Notenbank keine künstliche Kauffkraft. Inflationistisck nen nur diejenigen Kredite wirken, die nicht auf Befriedigung unbedingt Votwendiger wirtschaftlißer Bedürtinisse beruhen. Worauf es ankommt, l, Jene ungerechtfertigten Wechsel überhaupt von der Neichsbank fern- zudalten. Die Meichsbank ist bisher aufs ernsteste bemüht gewesen, ies Diel durch sehr scharfe Prüfung und Nestriktion zu erreichen. a das nicht in allen Fällen, gelungen sein wird, ist fehr wohl E guch, und wenn die Umstellung der Meichsbankkredite auf Wert- elländigkeit ihre Zahl noch weiter verringern wird, so wird das von i: nur begrüßt werden; es ist dies ein Nebenzweck der Umstellung ete Kredite aut Wertbeständigkeit. Aber die Reichsbanklkredite als G ven Pquelle der Inflation hinzustellen, ist mindestens eine sehr é S ebertreibung und eine völlig unzutreffende L arstellung. Die

elle der Reichsbank werden auch bei Ausschaltung all jener unge-

ti igten Wechsel und auch bei shärffler Prüfung angesihts der | G d wachsenden Entwertung unseres Geldes und der daraus genden immer zunehmenden Kreditnot durch die ÜUmstellung auf

Werthoftz „5s : -, : ) eeltbeständigkeit voraussichtlih nicht abnehmen, fondern noch ganz lich erweitert werden müssen, wenn die Wirtschafts niht zum

Ife : legen kommen soll

Als Inflationsgquelle verschwinden diese Neichsbankkredite völlig hinter der Grundursadße unserer Inflation. Diese Grundursache der Inflation aber ist das hemmungéslose Wachsen der schwebenden Schuld und deren Umsezung in Zahlungsmittel und Giroguthaben dur Diskontierung der Reichsschaßanweisungen bei der Reichsbank. Die Ursache dieses Wachsens, die ungeheuerlihßen Reparationsélasten auf der einen, der Mangel von ausreihenden Einnahmequellen für den ordent- lichen Neichéhaushalt auf der anderen Seite, sind bekannt. War es bis zur Mitte des vorigen Jahres gelungen, den ordentlichen Haushalt im wesentliben auszugleichen, fo ist seitdem die s{chwebende Schuld immer schneller und neuerdings im Zusammenhang mit der rapiden Entwertung der Mark zu phantastishen Ziffern anges{wollen, am 20. Juni 22 BVillionen, am 31. Juli 58 Billionen, am 7. August 85 Billionen, am 15. August 194 Billionen, eine Steigerung in geometrischer Progression, und von den hierfür diskontierten Schatz- anweisungen besaß die Reichsbank am 15. August nicht weniger als 177 Billionen. Diese Beträge aber sind, da sie reine Finanzkredite darstellen und immer wieder prolongiert werden müssen, die große und entscheidende Ursache des Anshwellens unserer Papierflut.

Auch hier soll die Neisbank die Schuld tragen, weil se \ih der Neichêregierung und Neichéfinanzverwaltung gegenüber nicht ge- weigert habe, die Schatzanweisungen des Neichs weiter zu diskon- tieren. Auch ‘dieser Vorwurf ist unberechtigt und verkennt völlig die Lage der Dinge. Was die Neichsbauk hier mit Aussicht auf Erfolg tun tonnte, hat fie getan Sie hat seit Jahren vor wie nah der Autonomie unausgeseßt auf diese Verhältnisse hingewiesen und aufs ernsteste und dringendste hier Abilfe verlangt, aber sie war nicht in der Lage, die Diskontierung der Schatzanweisungen etn- zustellen, solange das Reich keinen anderen gangbaren Weg batte, den Fehlbetrag seiner Ausgaïen zu decken, und solange die zwingende Ueberzeugung, daß Weg unter allen Umständen gefunden we1deu m leBgebenden Faltoren durchdrang. Die Unterbringung del eisungen durh die Neichsfinanz- verwaltung selbst im Verkehr war ausgeschlossen, wenn die Neichs-

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bank sich dann ihrer NRediskontierung versagen mußte. Die Schaffung eigenen, völlig ungedeckien Neichösgeldes in un- geheuren Mergen hôâtte, wie die Dinge lagen, Inflation

und Währungszerrüttung nur noch bescleunigt!; Papiermarkanleihen hatten keinerlei Ausficht auf Erfolg. Eine Drohung mit allgemeiner Verweigerung der Diskontierung vom Neichsschatzanweisungen wäre nichts gewesen als eine fruchtlose Gese. Erst als in allerjüngster Zeit, unter dem Zwang dringender Not, die sämtlichen geseßaebenden Fafttoren von der Ueberzeugung durchdrungen wurden und sich grund- \äßlih dazu bekannten, daß unter allen Umständen die Etatspolitik auf ausreichende eigene Ginnahmequellen gegründet werden müsse, war für die Reichsbank die Möglichkeit gegeben, die „Wieder- gewinnung ihrer Stellung als reiner BZentralnotenbank grund- fäßlich ins Auge zu fassen und tatsächlih einzuleiten und eine, wenn auch allmählihe Löfung der Neichsbank von der Etatspolitik zur Bedingung dafür zu segen, daß sie dem Neih noch weiter als Kreditquelle zur Verfügung stehen könne. Sie hat das nunmehr auch getan, und die Verhandlungen darüber sind in die Wege geleitet. Aber wir sind uns auh jeßt darüber klar, daß bei den ungeheueren Aufgaben, vor denen Yeichsregierung und Neichéfinanzverwaltung zur- zeit stehen, diese 2sung Zeit fordert, und daß einstweilen mit einem weiteren außerordentlichen Anschwellen der |chwebenden Schuld und der Papierflut gerechnet werden muß.

Mit der Anerkennung des Grundsaßzes, daß neue Ausgaben des Neichs auch neue Cinnahmequellen fordern, und daß die Stillegung der Notenpresse im Vordergrunde jeder Finanzpolitik in Reich und Ländern steben muß, ist auch der Weg frei geworden zur Aufnahme innerer wertbeständiger Anleihen. Auch hier soll die Neichsbank si dem widerseßt und {hon im vorigen Jahre die auf jolhe Gold- anleihen gerihteten Vorschläge sabotiert haben. Auch das ist

tatsächlih völlig unzutreffend. Richtig ist nur, daß die Reichsbank, als im Oktober vorigen Jahrs im Schoße dec Regierung der Gedanke erwogen wurde, kurzfristige 3 bis 6 Monate laufende Dollarschaßs anweisungen, für deren Tilgung aber ausreicher.de neue Cinnahmequellen niht in Ausfiht genommen waren, auszugeben, die Reichsbank ih dem widersezt hat, weil eine solche Anleihe mit einem aus der forts \hreitenden Entwertung der Mark folgenden ungeheueren Nisiko vers bunden sei und diefes Nisiko weder das Neich noch die Reichsbank, auf die es zurückfallen mußte, tragen konnte. Ih habe darüber

seinerzeit dein Zentralaus\{chuß berichte Immerhin hatte die Reichsbank damals erklärt, daß sie sch einec auf höchsiens8 100 Mill:onen Goldmark beschränkten kurzfristigen Anleihe nicht widerseßen wolle. Sie hat es aber dann als eine Befreiung

empfunden, als die Reichsregierung nach Anhören einer grofen Zahl von Sachverständigen von dem Bedanken ganz Abstand nahni.

N18 dann im März d. J. die Neichsfinanzverwaltung zur Stärkung und Weiterführung der Stützungsaktion den Plan einer Dollarschatzz anweisungsanleihe gegen Einzahlung von Devisen anregte, hat die Reichsbank diesen Gedanken fofort lebhaft begrüßt, auch ihre Garantie zur Verfügung gestellt. Dazu war fie hier in der Lage, weil die Devijen ihr zufließen und insoweit die unmittelbare Verroendung ihres Goldschatzes verhüten sollten. Und bei der zurzeit aufgelegten langs fristigen wertbeständigen Anleihe des Neiches hat die Reichsbank ih diesem Plan nicht nur nicht widersetzt, sondern \ofort aufs leb» hasteste befürwortet und für unbedingt notwendig erklärt. Denn hier handelte es fich um eine langfristige Anleihe, deren Fälligkeit auf einen Zeitpunkt gestellt war, wo nach mens{lichem Ermessen cine Tilgung auf dem Nücken der Neichsbank gar nicht mehr in Betracht fam, und das um so weniger, als dafür neue Einnahmegquellen des Neichs in Aussicht genommen waren. So liegen die Dinge in Wirk lihkeit. Auf allen diesen Gebieten hat die Reichsbank, soweit sie das überhaupt noch verantworten Tonnte, und bis an die Grenze det Selbstaufopferung sich in den Dienst des Neichs und seiner Lebens interessen gestellt.

Ueber die vielfach angefohtene Diskontpolitik der Neichsbank möchte ich folgendes bemerken: Wir haben bis zum 28. Juli 1922 dem Diskontsatz von 5 vH der seit Dezember 1914 bestanden hat, tests gehalten. Wir sahen uns dazu genötigt, weil bis dahin die großt Geldflüssigkeit den Barzablungsverkehr zur Negel machte und die Ans forderungen, die aus dem Wirtschaftsleben an uns gestellt wurden, verhältni8mäßig sehr geringfügig waren und gegenüber den Kredits an\prüchen des Reichs überhaupt nicht ins Gewicht fielen. Mitte 1922 änderte sih die Lage des Geldmarktes. Die Inanspruchnahme det Reichsbank von seiten der Geschäftswelt wuhs. Der Handelswechsel fam, wenn auch nur sehr allmählich, wieder allgemein in Gebrau und suchte das durch die zunehmende Geldentwertung \{windendè Betriebskapital zu ergänzen. Das Wechselportefeuille der Reichsbank, welGes noch Ende 1921 eine Milliarde Mark betragen hatte, \telltè fich am 23. Juli 1922 auf sieben Milliarden Mark. Nunmehr shritten wir zu ciner Diskonterhöhung zunächst auf 6 vH und dann bei dem fortlaufenden Aawachsen unseres Wechselportefeuilles zu weiteren Erhöhungen auf 7 vH am 29. August, auf 8 vH am 21. September, auf 10 vH am 13. November 1922, auf 12 vH an 18, Januar, und auf 18 vH am 23. April 1923. Ende Juni dieses Jahres war unsere gesamte Anlage auf 25,4 Billionen gestiegen, wovon 18,3 Billionen auf r tz t und 6,9 Billioneñ auf Wechsel entfielen. Das Neichsbankdirektorium plante damals, wie dem Zentralaus\{Guß bekannt, eine Diskonterhöhung auf 25 vH und brachte diese dem am 11. Juli einberufenen Zentralaus\{uß in Vors schlag. Die nahezu einmütige Stellungnahme des Zentralaus\{husses,. der fich gegen den Vorschlag aussprach, bewog damals das Neichs- banfdireftorium, vorläufig von der Erhöhung Abstand zu nehmin. Die mit der Geldentwertung zusammenhängende JInanspruchnahmè des Bankkredits schritt aber unaufhaltsam weiter fort. Wir konnte"