1923 / 201 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 31 Aug 1923 18:00:01 GMT) scan diff

Langenberg. Rheinl. Jn unser Genossenschaftsregister ist heute bei der unter Nr. 1. eingetragenen Ge- nossens{(aft „Arbeiterwohnungsgenossen- \{chaft, eingetragene Genossenschaft mit be- \chränkter Haftpflicht zu Neviges“ folgendes eingetragen worden : ;

Der Bürgermeister Höbßfeld ist aus dem Vorstand ausgeschieden und an feine Stelle der Fabrikant &duard Wolff ge treten.

Langenberg, Nhld., den tb. August 1923.

Amtsgericht.

Mülheim. Knhr. | 56900]

In das Genossenschaftsregister ist heute bei der Genossenschaft „Spar- und Kredit verein Styrum, eingetragene Genossenschaft mit bes{ränkter Haftpflicht“, zu Mülheim- Nuhbr-Styrum eingetragen : Die Vertre tungsbefugnis der Liquidatoren ift beendet. Die Firma ist erloschen.

Amtsgericht Mülheim-Ruhr, den 14. August 1923.

M iilhkeim, Ruhr. [56901]

In das Genossen)chaftsregister ist heute bei der Einkaufsgenossenschast für Friseure für Mülheim-Ruhr und Umgegend Ge nossenschaft mit besGränkter Haftpflicht zu Mülheim-Nuhr eingetragen: An Stelle der ausgeschiedenen Vorstandsmitglieder Johann Mescher und Wilhelm Dörnen- burg sind Heinrich Johnen und Wilhelm Kloster als Vorstandsmitglieder bestellt. S8 30 und 33 der Satzungen sind geändert. Die Haftsumme ist auf 59 000.4 erhöht.

Amtsgeriht Mülheim-Ruhx, den 14. August 1923.

Min chen. [56902]

Süddeutsche Kreditbank eingetra gene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht. Siy München: Durch Beschluß der Generalverfammlung vom 16. August 1923 ist die Genossenschaft aufgelöst.

München, den 22. August 1923.

Amtsgericht.

Neuwied. [56903]

In unser Genossenschastsregister wurde Leute unter Nr. 10, Honnefelder Dar- lehnékfassenverein e. G. m. u. H. in Ober honnefeld, folgendes eingetragen : Für den auégeichiedenen Georg Häusing in Ober- bonnefeld ist der Landwirt Wilhelm Kroll in Hümmerih als Vereinsvorsteher in den Vorstand gewählt.

Neuwied, den 16. August 1923.

Amtsgericht.

Neuwied. [56904] Jn unser Genossenschaftsregister wurde heute unter Nr. 37 Landwirtschaftliche Bezugs- u. Absaßzgenossenschaft e. G. m. b. H. in Nengédorf folgendes eingetragen : Für den ausscheidenden Karl Haag in SNtengédorf wurde der Maurer Philipp Britz in Nengsdorf in den Vorstand ge- wählt. Die Haftsumme ist durh Beschluß der Generalversammlung vom 24. Juni 1923 auf 50000 #4 für den Geschäfts- anteil erhöht und die §8 14, d, 37, 1. 3. sind entsprechend geändert. Neuwied, den 15. August 1923. Amdktsgericht.

Niebüll. [56905]

In das Genossenschaftsregister ist bei der Spar- & Darlelhnskasse e. G. m. u. H. in Neukirchen eingetragen worden :

Die Genossenschaft ist durch Beschluß der Generalverfammlung vom 30. Mai 1923 aufgelöst. Liquidatoren find die bis- herigen Vorstandsmitglieder: Stellmacher Jens Chr. Christiansen, Kaufmann Aug. Chr. Hinrichsen, beide in Neukirchen.

Niebüll, den 20. August 1923.

Das Amtsgericht.

Obersteim. [ 56906]

In uner Genossenschaftsregister ist beute zu Nr. 23 Konsumverein jür Idar und Umgegend e. G. m. b. H. zu Idar eingetragen: Friedri Schwinu in Idar ist aus dem Vorstand autgeschieden und dafür Philipp Bauy, Graveur in Idar, gewählt Dur Beschluß der General- veriammlung vom 19. I]. 1922 ist als Geschättéjahr das Kalenderjahr festgesetzt Durch Beschluß der außerordentlichen Ge- neralversammlung vom 9. September 1922 ist das Eintrittsgeld auf 50 4, Geschäfts- anteil und Haftsumme auf 2000 .4 erhöht und ent)\prehende Aenderung der §8 49, 44, 46 des Statuts beschlossen. Durch Generalversammlungsbe{chluß vom 17.Mai 1923 wurde der Geschäftsanteil weiter er- Höht auf 20 000 4, desgl. das Eintritts- geld auf 2000.4 und die Aufkündigungéfrist auf 6 Monate vor Geschäftsjahrö|hluß festgeseßt und entsprehende Aenderung der &8 39, 44 und 46 des Statuts beschlossen. Amtsgericht Oberstein, den 20. Juli 1923.

Oberstein. [56907]

Jn unser Genossenschaftsregister ist heute zu Nr. 36 Mühlenge!ell\haft, e. G. m. b. H. zu Bergen eingetragen: Durch Beschluß der Generalversammlung vom 14. April 1923 ift die Zahl der Ge|chäfts- anteile, die ein Genosse erwerben fann, von 15 auf 1 = 300 4 Mrorgeten und entsprehende Aenderung des Z 37 des Statuts beschlossen. Rudolf Friedt, Land- wirt in Bergen, ist aus dem Vorstand ausgeschieden und an dessen Stelle der Landwirt Karl Kleindienst, daselbst, zum Vorsißenden gewählt.

Oberstein, den 17. August 1923,

Amtsgericht.

Oppein. N

In unser Genossenschaftsregister ist beute bei der unter Nr. 96 eingetragenen Genossenschaft „G E. G." Gastwirte- Einfaufs-Genossenshaft in Oppeln e. G. m. b. H. folgendes eingetragen worden : Das Statut is gemäß Beschluß der Gencralversammlung vom 28. 6. 23 neu gefaßt. Gegenstand des Unternehmens ift :

[56899] 11. Der Einkauf

aller gastwirtschaftlichen aren und Verkauf derselben an die Mit- glieder. 2. Die Beschaffung von Cin rihtimgen und Gegenständen für den Ge- werbe- sowie Wirtschaftsbetrieb. 3. Die (Srribtung von Anlagen und Betrieben zwecks Förderung des Erwerbes und der Mirtschaft. Die Bekanntmachungen der Genossenschaft erfolgen unter der Firma der leßteren, gezeichnet von zwei Bor standsmitgliedern, fofern fie vom Auf \ihtsrat ausgehen unter Nennung deë selben, gezeihnet vom Vorfißenden des Aufsichtsrats, im Oppelner Stadtblatt und Oppelner Kreisblatt. Die Zeichnung ge- \chieht, indem zwei Mitglieder der Firma ihre Namensunterschrift beifügen. Willenserklärungen der Liquidatoren er- folgen nach dem Gesetz. Amlsgericht Oppeln, den 16. August 1925. E I

Osierburg. [56909]

Sn unser Genossenschaftsregister ift beute bei der Ländlicheu Spar- und Darlehne kasse Lückstedt e. G. m. b. H. eingetragen : Die Haftsumme ist auf cive Million Mark erhöht.

Ofterburg, den 15. August 1923.

Das Anmitsgericht

B núz 00, [56910] Jn das Genossenschaftsregister ist bei der Genossenshast „CGdefka Großhandel e G mb Ot Vin helle eur getragen worden :

Durch Beschluß der Generalversamm lia vom 10, unt 1923 1no die & 2, 9, 11, 31 und 36 geändert, ins-

besondere § 9, bezüglich des Geschäfts anteils, Im § 11 tft die Hastsumme auf 2 Millionen erhöht. Weiter ist

durd Beschluß der Generalversammlung vom 3. August 1923 der Johann Weber, Kaufmann in Prüm, als weiteres Vor- standsmitglied bestellt.

Prüm, den 16. August 1923.

Das Amtsgericht.

Reinbek. [06911]

In das hiesige Genossenschaftsregister find heute folgende Genossenschaften ein-

getragen : i A unter Nr. 19: „„Stemwarder Spar- und Darlehns®skassenverein,

eingetragene Genofsenschaft mit un- beschränkter Haftpflicht in Stem- warde.“

B unter Nr. 20: „Willinghusener Spar- und Darlehnskafsenverein, eingetragene Geuofsenschaft mit un- beschränkter Haftpflicht in Willing- husen.““

Gegenstand des Unternehmens ist bezügl. beider Geuossenshaften die Beschaffung der zu Darlehen und Krediten an die Mitglieder erforderlihen Geldmittel und die Schaffung weiterer Einrichtungen zur Förderung der wirtschaftlichen Lage der Mitglieder.

Der Vorstand des Stemwarder Spar- und Darlehnskassenvereins besteht aus den Landwirten (Farl Willhöft, Ernst

Soltau 1. und Ernst Wilihöft, sämtlich in Stemvoarde.

Bei dem Willinghusener Spar- und Darlehnskassenverein besteht der Vorstand aus den Landwirten Ernst Soltau, Wil- helm Flathmann und Hans Ahrens, sämt- li in Willinghusen.

Die Satzungen find festgestellt zu A am 2. Juli 1923, zu B am 14. Juli 1923.

Die Bekanntmachungen erfolgen bezügl. beider Genossenshaften unter der Firma, gezeichnet von zwei Mitgliedern des Bor- itands, im Landwirtschastlichen Genossen- schattsblatt Neuwied.

Die Willenserklärungen des Vorstands erfolgen bezügl. beider Genossenschaften durch mindestens zwei Mitglieder, darunter den Vorsteher oder jeinen Stellvertreter, die Zeichnung geschieht in der Weise, daß die Zeichnenden der Firma ihre Namens- unter\chrift beifügen. Die Einsicht der Liste der Genossen ist während der Dienst stunden jedem gestattet.

MNeinbek, den 3. August 1923.

Das Amtsgericht.

Vieselbach. [06912] Bei dem unter Nr. 14 unseres Ge- nossenschaftsregisters eingetragenen Schwer- borner Spar- und Darlehnskassenverein, e. G. m. u. H. in Schwerborn ist heute folgende Satzungsänderung eingetragen worden: Der Geschäftsanteil ist dur Beschlüsse der Generalversammlung a) vom 14. März 1923 auf 1000 #, b) vom 7. Juni 1923 auf 5000 # erhöht. Vieselbach, den 19. Juli 1923. Thüringisches Amtsgericht.

Yieselbach. [56913]

Bei dem unter Nr. 1 unseres Genossen- \chaftäregisters eingetragenenUtzbergerSpar- und QDarlehnskfassenverein, eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haft- vfliht in Uyberg, ist heute eingetragen worden: Durch Beschluß der Generalver- jammlung vom 14. Januar 1923 is das Statut vom 22. Sanuar 1900 durch das neueingeführte Statut vom 14. Januar 1923 erseyt worden. Gegenstand des Unternehmens ift die Beschaffung der zu Darlehen und Krediten an die Mitglieder erforderlichen Geldmittel und die Schaffung weiterer Ginrichtungen zur Förderung der wirtschaftlichen Lage der Mitglieder, ins- besondere: l. der gemeinschaftliche Bezug von Wirtschaftsbedürfnissen, 2. die Her- stellung und der Absatz der Erzeugnisse des landwirtschaftlichhen Betriebs und des länd- lichen Gewerbefleißes auf gemeinschaftlihe Nechnung, 3. die Schaffung von Ma- {inen und fonstigen Gebrauchsgegenfländen auf gemeinschaftlihe Rehnung zur miet- weisen Ueberlassung an die Mitglieder. Der Geschäftsanteil beträgt 5000 .46. Die Willenserkläungen des Vorstandes erfolgen duuch drei Voistandêmitglieder,

darunter der Vorsteher oder sein Stell-

verlreter. Die Zeichnung erfolgt, die Zeichueuden zur Firma des Vereins oder zur Benennung des Vorstands ibre Namensunterscbriften beifügen. Die Be- kanntmachungen ergehen im Landwirt schaftlichen Genossenschaftsblait in Neus- wied.

Vieselbach, den 15. August 1923.

Thüringisches Amtsgericht.

eingetragen: „Gewerbe- u. Landwirtfchafts- bauk, e. G. m. b. H., Kir®enlaibah",

Siz: Kirchenlaibach-Babnbof, Gemeinde Syeichersdorf. Das Statut ist errichtet âatn 24 Sum 1929. GBegeunand. des

Unternebmens ift der Vetrieb von Bank- geshäften zum Zivecke der Beschaffung der für das Gewerbe und die Wirtschaft der Mitglteder nötigen Geldmittel.

Weiden i. O., den 24. August 1323.

Amtsgericht.

[56915] Wiehl, Kkr. Gummersbach.

Im hiesigen Genossenschastsregister wurde am 2, August 1923 bet der Osberghausener Wasserleitungsgefellschaft e. G. m. u. H. in Osberghausen einge- tragen : Dex Bäckermeister Richard March in Osbergbausen und der Kaufmann Leopold Müller in Osberghaufen find aus dem Vorstand ausgeschieden und an ihre Stelle der Schreinermeister Josef Neu- feind, Osberghausen, und der Heilkundige Josef Frohnhoff, Osberghausen, in den Vorftand gewählt.

Amtsgericht Wiehl.

E U) puri PDER L T IONPE L G-M ARO A O

Winmsen, Luze. [56916]

Fn unser Genossenschaftsregisier ift zu Nr. 78 Kartoffelsaatbauvereiu für die Winseuer Geest, e. G. m. b, H, in Garlstorf, heute eingetragen :

Durch Beschluß der Generalversamm- lung vom 6. August 1923 is § 1 der Satzung dahin geändert: Die Genossen- \haît führt die Firma „„Saatzucht Winsener Geest“, eingetragene Ge- nossenschaft mit unbeschränkter Haft- pflicht, und hat ibren Siß in Garlstorf, Kreis Winsen a. L.

Amtsgericht Winseu a. L., 21, 8. 23. Wittmund. [56917]

Fn das Genossenschaftsregister ift heute unter Nr. 57 eingetragen: Elektrizitäts- genossenschaft für Wiesmoor und Um-

gebung, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpfliht in Wiesmoor.

Gegenstand des Unternehmens is die ge- meinsame Beschaffung von elektrischem Strom für Licht und Kraft. Statut vom 15. April 1923.

Amtsgericht Wittmund, den 24. August 1923.

Zweibrücken. [56918] Genossenschaftsregister.

Firma: Spar- u. Darlehnskassenverein, e. G. m. u. H. Siz: Glanmünchweiler. Durch Beschluß der Generalversammlung vom 22, Juli 1923 wurde die bisherige Satzung außer Kraft gesezt und eine neue Saßung angenommen unter gleichzeitiger Aenderung des § 46 (Geschäftsanteil). Gegenstand des Unternehmens: Beschaffung der zu Darlehen und Krediten an die Mitglieder erforderlichen Geldmittel und die Schaffung weiterer Einrichtungen zur Förderung der wirtschaftlichen Lage der Mitglieder, insbesondere 1. der gemein- \haftlihe Bezug von Wirtschaftsbedürf- nissen, 2. die Herstellung und der Abfagz der Erzeugnisse des landwirtscaftlichen Betriebs und des ländlicben Gewerbe- fleißes auf gemeinschaftlidbe Rechnung, 3, die Beschaffung von Maschinen und sonstigen Gebrauch8gegenständen auf ge- meinschaftliße Rechnung zur mietweiser lieberlassung au die Mitglieder.

Zweibrücken, den 20. August 1923.

Amtsgericht.

9) Musterregister.

(Die ausländischen Muster werden unter Leipzig veröffentlicht.) Lamgeusaiza. [57933] Fn unser Musterregister ift heute ein-

getragen:

Nr. 26. Frig Hentschel, Kaufmann in Ungensalza, 2 Muster für Tabellen- formulare zur Unmirehnung in geschlossenem Umschlage, Muster für Flächenerzeugnisse mit Geschäftsnummer 10 und 11, Schutz- frist drei Jahre, angemeldet am 18. August 1923, Vormittags 9 Uhr 15 Minuten.

Langensalza, den 20. August 1923.

Amtsgericht.

Rosiíivck, Mecklb, [57534]

Fn das Musterregister i heute einge- tragen :

Nr. 33. Kaufmann Dr. Bruno Hoffert zu Gehlsdorf, ein Muster für Verpackung von Kräutern und Tee, ofen, Flächen- erzeugnis, Schutzfrist drei Jahre, ange- meldet am 31. Juli 1923. Vorm. 113 Uhr.

Nostock, 3. August 1923.

Amtsgericht. Werden, Ruhr. [97535]

Fn unser Musterregister ist am 18. August 1923 eingetragen worden, daß die Firma W. Döllken & Go. in Werden

1. unter Nr. 107 die Verlängerung der Schußfrist bezüglih der Nrn. 173 F R bis 802 2 R auf weitere 6 Jahre angemeldet hat,

2. unter Nr. 101 die Verlängerung der Schuyfrist bezügl. der Nummern 902, 903, 9060, 2065, 2043—2047, 2050 und 2059 auf weitere 9 Jahre angemeldet hat,

3. unter Nr. 108 die Verlängerung der Schuyfrist bezügl. der Nummern 114, 115, ILE 11S, L119, 2009, 20170. 2011, ZUL2, 2013, 2027 und 2028, 3300, 3301, 2018, 2066, 3815, 3825, 3845 auf weitere 6 Jahre angemeldet hat,

Weiden. [56914] In das Genofsenschafisregtiiter wurde j

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4, unter Nr. 90. die Verlängerung der ck{ubfrist bezügl. der Leisten Nr. 751 bis 750, 7011, 702—T704 und 713 auf weitere 9 Jahre angemeldet hat.

Amtsgericht Werden-Nuhr.

11) Konkurse.

Beschluß.

In der Konkurssache über das Vermögen

| des früßeren Direktors des Atlantic-Kon-

zerns Edmund Weigel in Berlin-Schöne- berg, Hohenfiaufenjtraße 69, wird das Verfabren auf Antrag des Gemeinschuldners mit Zustimmung der Gläubiger eingestellt. Berl:n-Schöneberg, den 28. August 1923 Amtsgericht. Abteilung 9.

Braunschwelßg. [07537]

Das Konkursverfahren über das Ver- mögen des Baumeisters Hermann Duen- bostell, hier, Breite Straße 18, Inhabers der Firma Hermann Duenbosieli, Zim- merei- und Nußtzholzkommissionëgeshäft in Braunschweig, ift auf Grund des § 204 K.-O. eingestellt.

Braunschweig, den 23. August 1923. Der Gerichtsschreiber des AmtEgerichts. 2.

Bremen. 97528] Das Na(blaßkonkursverfahren H. A. Scharrer ist gemäß § 204 K.-O. eingestellt. Bremen, den 24. August 1923. Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.

Maiserslautern. [57539] Das Amtsgericht Kaiserslautern hat am 24. August 1923 das Konkursverfahren über das Vermögen der Firma Holz- industrie Kaiserslautern G. m. b. H. mit dem Siße zu Kaiserslautern eingestellt, da eine den Kosten des Verfahrens ent- sprecbende Masse nicht vorhanden ift. Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts.

s orau, N. L. [57540] Das Konkursverfahren über das Ver- mögen des früheren Domänenpächters Carl Fischer in Nieder Ullersdorf wird nach erfolgter Abhaltung des Schluß- termins hierdurch aufgehoben. Sorau, N. L., den 17. August 1923. Das Amtsgericht.

Ueckermünde.

Das Konkursverfahren über das Ver- mögen der Firma Ueckermünder Stein- und Torfwerke, G. m. b. H. zu Ueder- münde, wird, nachdem der in dem Vergleichstermine vom 6. Juli 1923 an- genommene Zwangsvergleich durch rehts- kräftigen Beschluß vom 6. Juli 1923 bestätigt ist, hierdurch aufgehoben. Uedcker- münde, den 24. August 1923, Das Amtsgericht.

12) Tarif- und Fahr- planbekanntmachungen der Eisenbahnen.

[57767] Deutsche Eijsenbahn-Giiter- und Tiertarife, Teil 1. i

Mit Wirkung vom 1. September 1923 wird im Deuise&en Eisenbahn-Gütertarif, Teil 1 Abt. A vom 1. Februar 1922 im & 69 (F.-V.-O. hinter Abs. (2) folgender neuer Abs. (2 a) eingeschaltet: :

„(2 a). Die Eisenbahn kann mit Zu- stimmung der LandecLaufsichtsbehöide im Tarife bestimmen, daß die Fracht [ih er- höht, wenn sie niht vom Absender vei Aufgabe des Gutes bezahlt, sondern auf den Gmpfänger überwiesen wirb.“

Ferner wird als Nusführungsbestim- mung 1V zu § 69 E.-B.-D. neu auf- genommen: Í

„IV. Die Höbe des bei überwiesener Sradt zu zablenden Frachtzuschlages l im Abschnitt T der Allgemeinen Tarifvor- (chriften (Teil 1 Abteilung B) festgeseßt.“ bisherigen Ausführungsbestim- mungen IV bis VII zu § 69 E.-BV.-D. er- halten die Bezeichnung V bis VIII Gleichzeitig wird dem § 1 der Allgemeinen Tarifoorschrifien im Deutschen Eisen- bahn-Gütertarif, Teil 1 Abt, B vom 1. Januar 1923 alé Abs. (5) und dem 8 2 der Allgemeinen Tarifvorschriften im Deutschen Gisenbahn-Tiertarif, Teil als Abf. (4) angefügt:

„Die Frabt erhöht |ch um 10 vH, wenn sie niht voin Absender bei Aufgabe des Gutes bezahlt, fondern auf den Empfänger überwiesen wird.“

Die Höhe des Ucberweisungs:uschlages sowie die Aenderungen und Ergänzungen der Ausführungsbestimmnungen zur Gisen- bvahn-Verkehrsordnung find gemäß ZS 69 (2a) und 2 dieser Ordnung genehmigi, ebenso die verkürzte Veröffentlihungëfrist gemäß der vorübergehenden Aenderung des &6 E.-V.-O, (f. R.-G.-Bl. 1914 S, 459).

Berlin, den 29, August 1923,

Neichsbahndtrektion, namens der beteiligten Verwaltungen.

Die

[97768]

Deutsche Eisenbahn-Güter- 1nd Tierarife, Teile 1 und T1, Mit Wirkung vom 1. September 1923 werden sämtliche Frahien im Güter- und Tierverkehr, ferner die tarifmäßigen Mindest- und Sonderfrachten sowie die Neben- und örtlihen Gebühren um rund 50 22 erhöht. SInfolgedessen wird vom gleichen Zeitpunkt ab die für den Güter- verkehr gültige Schlüsselzahl zur Um- wandlung der in Tarifmark berechneten

Frachten in Reichsmark

n Neichsn von 1 200 000 auf 1 800 000 fesigeseßt. Aus P Anlaß wird die Tafel Nr. 2 zur Um-

wandlung der in Tarifmark berechneten

{ lichungsfrist ist

[57541] |

ferner erscheinen Tarisnachlräge zu eite zelnen Tarifen jowie eine Umrecbnungs-» tafel für den Tierverkehr. Näheres ergibt

sih aus den einzelnen Tarifen. Die verkürzte Vereffentlichungsfrist ist f s

auf Grund der vorübergehenden Aenderung des § 6 E.-V.-O, (j. R.-G.-Bl, 1914

S. 455) genchmigt worden. i Die neuen Tarifdrucksachen konnen von

| den deutschen Eisenbahnverwaltungen, in La S parat Borlin on Ser Nusfunttet der Dot Bertlin-Schäöneberg. [57536] | Verlin von der Auskunftei der Deutschen

Reichsbahn (Bahnhof Alexanderplaß), Fäuflich bezogen werden.

Berlin, den 28. August 1923.

Reichsbahndirektion,

namens der beteiligten Verwaltungen, {597 769]

Deutsche Eisenbahu-Güter- und Tier- tarife, Teile 1 (Tfv. L h) und 501.

Am 1, September 1923 treten in Kraft:

| zum Deutschen Eisenbahn-Gütertarif, Teil 1B vom 1, SFanuar 1923 der Nachtrag 1X:

2 zum Deutsben Eifenbahn-Tiertarif, Teil 1 vom 1. Oktober 1922 der Nachtrag XIIE,

Die Nachträge enthalten Aenderungen und Ergänzungen der Allgemeinen Tarif- vorschrifen und des Nebecngebührentarifs, insbesondere die mit unserer Bekannt- mabung vom 28. August 1923 bekannt» gegebenen Erhöbungen im Güter- und Tierverkehr. Nähere Auskunft erteilen die Verkehrsbüros der deutschen Gifenbahn- verwaltungen. Die verkürzte Veröffent- gemäß der vorüber- gebenden Aenderung des § 6 E.-V.-O. (f. R.-G.-Bl. 1914, S. 455) genehmigt.

Die neuen Tarifdrucksachen können von den deutschen Eisenbahnverwaltungen, in Berlin von der Auskunftei der Deutschen Reichsbahn (Bahnhof Alerxanderplaß), fäuflih bezogen werden.

Berlin, den 28. August 1923.

Reichsbahndirektion.

[57542]

Ost-Mitieldeutsh-Sächfischer uud Westdeutsch - Sächsischer Güterver- kehr. Neichsbahngütertarif, Hefte A und ©Lb. Am 1. November 1923 werden sämtliche für ReichenbergC.S.D. bestehenden Tarifentfernungen und -bestint- mungen aufgehoben, auch wird das Vor- wort neu gefaßt. Näheres entbält der Gemeinsame Tarif- und Verkehrêanzeiger der Deutschen Reichsbahn (preuß.-hefs. ujw, Netz) und unser Verkehr8anzeiger.

Oresden, am 28. Auguft 1923.

Reichsbahndirektion, namens der beteiligten Berwaltungen.

(57543)

Verfonenverkehr mit den auf tschechoslowakischemGebiet gelegenen Neichsbahnstationen. Am Sep- tember 1923 erscheint ein Nachtrag 1! zum Anhang A (Tarissätze für den Verkehr mit As, Bodenbach usw.) zum Personen- und Gepätarif, Teil 11. Auskunft erteilt die Verkehrskontrolle T Dresden, Streh- lener Straße 1.

Dresden, am 28. August 1923.

Reichsbahndirektion.

[57545]

Deutsch - italienischer Güterverkehr über Breuner, S. Candido, Tarvis, Piedicolle und Posiumia. Kundmachung vom 1. Oktober 1921,

Auf Seite d erhält der Bortrag zu Art. 38 JInteressedeklaration folgenden Wortlaut: „Die Deklaration des Inter- eses an der Lieferung ist nicht zugelassen.“

Auf Seite 6 unter C 1 erhâlt die bis berige Ziffer 3 die Bezeichnung „2“.

Fn der Bekanntmachung vom 23. Juli 1923 ist in der ersten Zeile der Ziffer 2 zu Art. 12 Erhebung der Fracht statt Brenner/Tarvis zu segen: Brenner/ S. Candido/Tarvis.

München, den 23. August 1923.

Tarifamt beim R.-V.-M., Z.-B.

[57548]

Deutsch - italieuischer Güterverkehr über Brenner und Tarvis. Tarif vom k, Februar 1925.

1. Im Tarif sind folgende Aenderungen durGzuführen: Seite d: Zu Art. 38, äFnteressedeklaration: Die bisherige Be- stimmung ist durch nachfolgende zu er- feßen :

„Die Deklaration des Interesses cin der Lieferung ist nicht zugelassen.

Seite Die Vorträge zu § 15 Interessedeklaration sind zu ftreicen.

Seite 23——37: Die Station Milano Porta Ticinese hat die Bezeichnung Milano Porta Genova erhalten.

2, In der Bekanntmachung vom 18. VIL. 23 ift der legte Saß der neuen Fassung der Ziffer 5 der Anwendungs- bedingungen zu Tarif Nr. 1 (Abschritt IV des Tarifs) mit folgendem Wortlaut: „Für die nach den Bestimmungen des Tarifs vom Empfänger zu erbebenden Frachten und Gebühren hat der Abfender Sicherheit zu leisten“ zu streidt:ec1

München, den 23, August 1923.

Tarifamt beim R.-V.-M., Z.-B.

[57544] Ruppiner Eiseutahn.

Der für die Reichsbahn vorgesehene wertbeständige Personentarif wird zum 1. September 1923 auch bei unserer Bahn eingeführt. Hiermit ist eine Erhöhung der Tarifsäße um das mehrfache verbunden.

Ferner werden die Frachtzuichläge unferes Binnen-Gütertarifs (Nr. 1062a des Tfv.) zum 1. September 1923 ebenfalls in dem- selben Umfange wie bei der Neichsbahn erböht.

Genehmigung au -hinsicßtlich der ver- fürzten Veröffentlichungösfrist ist vou unserer Auisihtsbelhörde erteilt.

Neuruppin, den 28. August 1923.

D

Frachten in Meichs8mark neu ausgegeben;

Die Direktion.

y Privatnotenbanken.

f 5j p f t 0) f t i Kleiner in Potsdam von dem Amt als Mitglied der Neichs-

gebenden Vergleichs werte bekanntgegeben:

| r c p Y a) R S R F of i M (8 Auf Grund des 8 3 des Geseßes über den Notenumlauf

Wird Erh

: Der Bezugspreis beträgt monailich 36 000 Mk. Alle Postanstalten nehmen Bestellung an; für Berlin außer den Postanstalten und Zeitungsvertrieben für Selbstabholer

auch die Geschäftsstelle SW. 48, Wilhelmftraße

Einzelne Nummern kosten 200000 Mk. Tel, : Schriftleitung Zentr. 10 986, Geschäftsstelle Zentr. 1573.

D

Fr. 201. Neichsbankgicokonto.

manu

Junhalt des amtlichen Teiles: Deutsches Reich. Ernennungen 2c.

Vekanntmachung, betreffend die bei der Versteuerung von Aus- landsfkohlen vom 20. August ab maßgebenden Vergleichswerte. Verordnung über die Erhöhung des Notenausgaberechts der

Durchführungsbestimmungen zur Verordnung über die Ab- 4 lieferung ausländischer Vermögensgegenstände. Verordnung über den Beitritt von Bergwerksbesizern zum rheinisch-westfälishen Kohlensyndikat. i i Bekanntmachung, betreffend Auslosung : anleihen. Vierte Verordnung über Gehalltsklassen in der Angestellten- versicherung und Lohnklassen in der Jnvalidenversicherung. Bekanntmachung, betreffend Preisänderungen .in der Deutschen _ Arzneitaxe. : Bekanntmachung, betreffend Brennstofspreise. Handelsverbot. Anzeigen, betreffend die Ausgabe der Nummern 77 und 78 des Neichsgeseßblatts Teil T1 und der Nummer 33 des Reichs- gejeßblatts Teil 11, e

von Schußzgebiets-

Preuf:en.

Ernennunaen 2c.

Urkunde über Verleihung des Enteignungsrechts.

Vetanntmachung, betreffend Erhöhung des den Apothekern in M beseßten Teilen des Staatsgebiets gewährten besonderen Veschaffungszuschlags auf Arzneien.

Hondelsverbot.

Amiliches. Deutsches Meich.

L Der Herr Neichsvräsident hat den Landgerichtsrat T o m -

Os in Franffurt c. Main von dem Amt als Mitglied der

ieichsdisziplinarkammer in Frankfurt a. Main entbunden und

gleichzeitig den Oberlandesgerichtsrat Dr. Petermann in

Franffurt a. Main zum Mitglied der Reichsdisziplinark Fl Main zum Mitgli Neichsdisziplinarkammer in Frankfurt a. Main ernannt. aa j

C LIEON et e) P I ck f r

M Der Herr Reichspräsident hat an Stelle des verstorbenen E E T ettars Heller in Potsdam den Landgerichts- direttor Dr. Westerklamp in Potsdam zum Präsidenten der

Uabt fs f ; j Reichsdisziplinarkammer in Potsdam ernannt. eerner hat der Herr Neichspräsident den Landgerichtsrat

C

p natammex in Potsdam entbunden und gleichzeitig den 4misgerihtsrat Müller in Eberswalde zum Mitglied der leichsdisziplinarkammer in Potsdam ernannt. i

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OQebanntmaQGun a. M

t , Nachstehend werden die gemäß §8 61 der Ausführungs- estimmungen zum Kohlensteuergeseße bei der Versteuerung von Auslandskohlen vom 20. August 1923 ab maß-

1. Steuerwert einer Tonne Fettstückkohle : weslfälischen S teinkohlenbergbaues . S 2. Steuerwert einer Tonne Hausbrandbriketts des Kernbezirks des mitteldeutshen Braun- TODIeNDEINIGUCS e 6 O 12881000 A. Berlin, den 29. August 1923.

Der Reichsminister der Finanzen. J. A.: Denhard.

m cttemnnames aw

des niederrheinisckch- 36 982 000 M,

: VEPOoronUng / über die Erhöhungen des Notenausgaberechts der Privatnotenbanken. i - Vom 17. August 19283. (Veröffentlicht im Neichs-Gesepbl. 1923, 11. Teil S. 350.) E Privalnotenbanken vom 18. Juli 1923 (RGBl. 11 S. 313

dov K R o s Sofia t+ 5 ; 1 i 1d der 8 1 Abs. 2 des Geseßes mit Zustimmung des Reichs- S wie folgt geändert:

4 Dor Netraga, über den binaus obne reine e - r , In, Betrag, über d inaus ohne reichegeseßliche Ermächtigun | oten nicht ausgegeben er

werden dürfen, wird für die Geltungédaue t L ] l , D 0 L geLauer 1 des Gesetze betreffend die Metallreserven ter Privatnoten- N, vont 19. ult 1921 (ROBL. S. 937) guf folgende Beträge

e BaveriscGeNotenl i S e L Ler e P otenbant in Müncheèn auf eine

a illion dreihundertfünfzig Milliarden Mark. Ur die Sächsi)che Bank in Dresden auf eine Billion

(is)

Nr. 32.

C

Berlin, Freitag, den 31. August, Abends.

Einzelnummern oder einzelne Beilagen werden nur gegen Barbezahlung oder vorherige Einsendung des Betrages

einschließlich des Portos abgegeben.

für die WürttembergisheNotenbank inStuttgarkt au E Milliarden fünfhundert Millionen Mark, für die Badische Bank in Mannheim auf vierhundert- zweiundsiebzig Milliarden fünshundert Millicnen Mark.

S 2 e - « BRA - __ Diese Verordnung tritt mit dem auf die Verkündung folgenden Tage in Kraft. E Berlin, den 17, August 1923. Der Reichswirtschaftsminisier. J. V,: Dr. Trendelenburg.

Durchführungs3bestimmungen que Verordnung des Reichs präsidenten über die Ablieferung ausländischer Vermögens8gegenstände.

Vom 30. August 1923. ( (88 3} of B, , F Ì ; A v4 Cs î fr t | (Gleichzeitig im Reichsgesegblatt Teil T veröffentlicht. Die

l Seitenzahl wird nachträglich bekanntgegeben.)

Auf Grund der 88 3, 4, 6, 7 14 der Veroriî A e Sa U [- : Verordnun: über die Ablieferunc ausländifa C Beraidt d Cer AnBs Com Über die Ablieferu g, c wdijcher Bermögensgegenstände vom 2. August 1923 (Reichsanzeiger Nr. 78 vom 29. August 1923, RGBl. 1 S. 833) wird folgendes bestimmt: i I. Ablieferungs8pflihtige Personen. S L Erwerbsgesellshaften im Sinne der V i

_Erwerbsgesellschaften i inne der Verordnung sind Aktien- gesellschaften Kommanditgesellfchaften auf Aktien, Kolontalgesell schaften, Bergbau treibende rechtéfähige Vereinigungen und nichtrechtsfähige Berggewerkschaften, Getellschaften mit beschränkter Haftung, serner sonstige Perfonenvereinigungen mit wirtschaftlihem Geschästsbetrieb, dereti Zweck die Erzielung wirts{aftliher Vorteile für si oder ibre Mitglieder ist, mit Ausnahme der im § 4 des Körperschafts\teuer-

geseßes bezeichneten Steuerpflichtigen und der na dem Hypotheken- bankgeseß vom 13. Juli 1899 (RGBI. S. 375) der Staatsaufsicht unterliegenden reinen Hypothekenbanken fowie der unter Staatsaufsicht stehenden mit dem Nechte zur Ausgabe von Schiffspfandbriefen aus- gestatteten Schisfsbeleißungsbanken. : j 892

Abgabepflichtige, die an einer offenen £ andel8gefellschaft oder a L E e N I REIES Cie Der ant einer Kommanditgesellschaft beteiligt find, sind berechtigt, von der JoIOP T D S A 2 F i Gesellschaft die Herauëgabe der zur Ablieferung geeigneten aus- E chen Vermögenêgegenstände im Sinne des § 3 der Verordnung h H r 2 i s » rmÖ 1tänbe E De rer Anteile an folchen Vermögen8gegenständen zu verlangen, Joweit ihnen selbst solde Vermögenégegenstände in aus- reichendem Maße nicht zur Verfügung stehen; § 80 Abs. 2 der ang findet entsprechende Anwendung. Die Be

1 I "r CNoutfo oto f ko \ F Ta r A x oen der Vevisengeleßgebung über den Erwerb ausländischer Zahlungsmittel gegen Veihémark oder Wertpapiere, die auf Neichs- mark lauten, finden soweit keine Anwendung.

& 2 D Ve a

Bei Chegatten, die zur Zwangsanleiße zusammen veranlagt sind bemißt sih die Abliejerungspflicht nach der vollen Höhe der von den Ehegatten „zusammen zu entrichtenden Brotversorgungsabgabe. Der Chemann ist über seine ihm sonst zustehenden Nechte hinaus befugt die ablieterungétähigen Verinögenêégegenstände aus dem Vermögen der Ghesrau zu entnehmen, soweit ihm selbst solche Vermögensgegenstände

in ausreihendem Maße nicht zur Verfügung stehen.

: S 4.

Soweit Brotversorgung8abgabe von den Er -

„Soweit Brotver 1g e von ! Srben etnes Zwangs8- anleihepflichtigen in ihrer Eigen]chaft als Erben zu entrichten ist, sind sie in dieser Eigenschaft au zur entsprechenden Ablieferung von aus- ländischen Bermögensgegenständen verpflichtet. : :

[L Hôhe der AblieferungspflichGt.

E S 5.

L Der abzuliefernde Betrag bemißt fih nach der Höhe des Be- trages, der vom Ablieferungspflichtigen als erster Teilbetrag der Brot- g endgültig zu entrichten ift. P __ Steht am Tage der Ablieferung der endgültig zu f

Teilbetrag der Bioiversorauaagabaaba 6 Di A e e scheid über die Zwangsanleihe noch nicht erteilt ist, so wird die Abs lieferungspfliht vorläufig nah dem ersten Teilbetrage dec Brot- vertorgungéabgabe bemessen, der der Ertlärung über die Zwangsanleihe ent\priht; zur Berechnung des ersten Teilbetrages der Brotversorgun J8- abgabe dürfen die dieser Abgabe nicht unterliegenden Vermögensgegen- stände 9 Abs. 1 Say 2 des Geteßes vom 23. Juni 1923) fiuiSo geichieden werden. Ist am Tage der Ablieferungs8pflicht der Bescheid über die Zwangêanleihe bereits zugestellt, so wird die Ablieferungs- pilicht,- auch wenn der Bescheid noh nicht unanfechtbar geworden ist vorläufig nach dem ersten Teilbetrage der Brolversorgungsabgabe be- messen, der dem Bescheide über die Zwangsanleihe entspricht; das Necht des Abgabepflichtigen zur Aus)cheidung der der Brotversorgungs- abgabe nit unterliegenden Vermögensgegenstände 5 Abs. 1 Say 2 des Geseßes vom 23. Juni 1923) bleibt unberührt. f Erhöht si nach dem Zeitpunkt der Ablieferung der Betrag der als ersler Teilbetrag der Brotversorgungsabgabe zu ent- richten ist (z. B., weil der Zwangéanleibebetrag über den sich aus der HZwangësanleibeerklärung ergebenden Betrag festgeseßt wird, oder weil er durh Bescheid testgeseßzte Zw angéanleihebetrag später im MNechts-

dreihundertfünfzig Milliarden Mark,

d, mittelverfahren höher festgesegt wird, oder weil gemäß § 5 Abs. 2

| Anzeigenpreis für den Faum einer d gejpaltenen Einheitszei i Y, ; c szeile j 1 000 000 Mk., einer # gespalt. Einheitszeile 1 700 600 N b

C

freibleibend, j Anzeigen nimm! an: |

die Geschäftsstelle des Reichs - und Staatsanzeigers,

Derlin SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.

Poftschectkonto: Berlin 41821, Í Ÿ 2 3

verforgungsabgabe abweihend von den Angaben des Steuerpflichtigen festgeseßt wird), fo ist der danach etwa abzuliefernde Mehrbetrag innerhalb einer Woche nach Zustellung des Bescheides, der für die Erhöhung der Brotversorgungsabgabe maßgebend ist, abzuliefern.

O 8 6.

Für die Bemessung der Ablieferungspflicht ist die gungsabgabe auf einen durch zehntausend teilbaren Betrag abzurunden. i S

Brotversor- nah unten

I

i S _&Ur die Feststellung der Höhe des für die Ablieferungspflicht maßgebenden ausländischen Vermögens ist der höchste Betrag ent- fcheidend, den der Abgabepflihtige am Abschluß eines Tages inner- halb der Zeit vom 10. bis 20. August 1923 in mögen gehabt hat. E No nam otar A D e v 1 4DAG v. L Die nahweiglid) nach dem l. August 1923 bis zum Inkrafts treten der Durchführungsbestimmungen gegen Dollarschaßanweisungen des eichs oder bei der Zeichnung von wertbeständiger Anleihe des » è y / » 1 H f 0k O Toni 78 “C s ; Lede (Goldanleihe) abg gebenen Devisen werden in Höhe von F 4 o ont 5 ko A r 4 5 / c F T i A des Vevtifenbetrags auf die Ablieferungépfliht angerechnet, soweit der Grwerb von Dollarschatanweisungen oder der Goldanleihe f otnono Non ima or 4 c Dis H A - :

E eigene Rechnung erfolgt ist. Die von der Reichsregierung be- itimmte Sielle Tann fonftige der Reichsregierung nah dem 1. August 92 2 1 : : Se u Se & V & EEN 4 pag . «A t 1923 freiwillig zur Verfügung gestellte ausländishe Zahlungsmittel auf die Ablieferungépflicht entspre{end anrehnen.

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ITI. Vermögenövgegenstände, e Ablieferungspflicht begründen.

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2 j / 4 S 0 : Forderungen in ausländischer Währung im Sinne des § 3 Nr. 1 » § n T : L B 4 Z der Verordnung find Forderungen, bei denen der Gläubiger einen

3 4 x 4 f cer änspruh auf Zablung in efeftiver Valuta hat.

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n : L, O E R Vie von der Reichsbank auf Grund des Geseßes vom 2. März

1992 (Mm ck 5) 2 ç 1923 (RNGBIl. I S. 159) ausgegebenen Dollarshatzanweisungen gelten nicht als Forderungen in ausländischer Wöhrung. C

Li Anteile an „auéländifchen Erwerbsgesellschaften und Geschäfts- Se gungen, 2 Nr. 28 der Berordnung) sind in weitestem Um- fange zu verstehen. Es kommt inébefondere nit darauf an, ta welche Nechtsform die Beteiligung gekleidet ist, ob die Beteiligung eine unmittelbare oder mitteibare is, ob sie unter Zwischenscaltung anderer Stellen erfolgt, ob sie für die Dauer oder zur Abwicklung einzelner Geschäfte bestimmt ist. Als geschättliche Unternehmungen gelten Betriebe aller Art, u. a. auch land- und torstwirt)chaftliche Betriebe, Schiffaßrtsuntecrnebmungen, Mietgrundstücke Patentrechte, Konzessionen und fonstige Auétbeutungsrechte. A!s Beteiligung gilk jeder Anteil an dem geschäftlihen Unternehmen, obne Nülsichk auf seine Höhe, einschließli der Alleininhaber)chast. E

: Anteile an Erwerbsges-llschaften und Geschäftébeteitigungen an Unternehmungen in den abgetretenen Teilen des Reichs, mit Aus- naÿme der außerhalb Europas gelegenen, fallen nit nter diese L stimmungen, s S

Bes

j E S 10:

vi E, oder auêländischen Börsen gehandelte Werts- S a E 20 der Berordnung) gelten als ausländische nicht ies gen! ande im Sinne, der Verordnung, auch soweit sie nicht unter Nr. 1 oder 2 a des § 3 fallen, sofern sie auf auéländische Währung lauten und Anspruch auf Zahlungen in effektiver Valuta geben, z. B. Diavianteile. e i Wertpapiere, die auf Grund des Vertrages von Versailles an- gemeldet, aber noch nicht aufgerufen find, gelten nit als ausländische Bermögensgegenstände im Sinne diejer Verordnung; unter diese Aus-

na!mebestimmung fallen nit freigegebene Papiere.

E S E S 11. dieter E Da gee “auf Uebertragung der im § 3 Er Del g bezeichneten VBermögensgegenstände gelten für die Degründung der Ablieferungspfliht als erfüllt; der Anspruchs- berechtigte gilt als Eigentümer des Vermögensgegenstands. Ansprüche auf Aushändigung der im Entschädigungsverfahren auszugebenden Bonds der südafrikanischen Union, für die dem Entschädigungsberechtigten uoch keine Zertifikate ausgehändigt worden sind, fallen nicht hierunter.

IV. Vermögensgegenstände, die abzuliefern sind. E : S 12

; Zahlungsmittel im Sinne dieser Verordnung \ind Geldsorten Papiergeld, Banknoten und dergl. Auszahlungen Anwei)ungen, Schecks und Wechsel. Schecks und Wechsel, die abgeliefert R follen, müssen ein zur Einziehung geeignetes Giro tragen, Wechsel müssen innerhalb von drei Monaten fällig werden. E

E N S 19; e Der Ablieferungspfliht kann durch Hingabe von Gold und Silber in den im Gold- und Silberhandel üblichen Formen gemäß den Ankaufsbedingungen der Reichsbank genügt werden. Gold und Silber stehen den im §4 Abs. 1 Say 2 der Verordnung autgetührten Zablungsmitteln gleich. Meic8goldmünzen sowie Gold und Silber in Barren sind vor den im Abs. 2 genannten Zahlungêmitteln und den im Abs. 3 genannten Wertpapieren abzuliefern. Neichtgold- münzen, die einen besonderen Kunst- oder Sammelwert haben, fallen nicht unter die Ablieferungspflicht. : :

A ä S 14. W Die Lieferung von Weripapieren ist nur zulässig, soweit die in S 4 Abs. 1 und 2 der Verordnung genannten ausländischen Zahlungs-

mittel oder ablieferungspflihtiges C S i n ingspflihtiges Gold oder Silber nit ¿ur V fügung: fteben. cht ¿zur Ver-

des Geseges vom 23. Juni 1923 der erste Teilbetrag der Brot-

Zur Ablieferung geei ind in i

2 DUDN ( gnet sind nur die in der Anlage A ve s Md Ci i 0 . n e E ere zeichneten Wertpapiere, wenn sie sich in lieferbarem Zustande befinden.

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